1616/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus der Sitzung der BV6 vom 25.01.2023 betreffend "fehlende Lehrmittel an weiterführenden Schulen im Bezirk Chorweiler"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle IV/400/6 Vorlagen-Nummer 1616/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 31.08.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus der Sitzung der BV6 vom 25.01.2023 betreffend "fehlende Lehrmittel an weiterführenden Schulen" Beantwortung AN/0190/2023 Fehlende Lehrmittel an weiterführenden Schulen im Bezirk Chorweiler Die Fraktion Bündnis’90 / Die Grünen aus der Bezirksvertretung 6 stellt folgende Fragen: Nach §79 des Schulgesetzes NRW ist jeder Schulträger verpflichtet, die Schulen mit ausrei- chend Lehrmitteln auszustatten. Ich habe berichtet bekommen, dass das u.a. im Bereich Na- turwissenschaften am Gymnasium Pesch, am Heinrich-Mann-Gymnasium und an der Hein- rich-Böll- Gesamtschule nicht der Fall sei. Das wäre eine nicht hinnehmbare Benachteiligung für die Schüler und Schülerinnen an diesen Schulen und muss dringend in Ordnung gebracht werden, damit die Chancengleichheit im Bereich schulischer Bildung, auch für Schülerinnen und Schüler im Bezirk Chorweiler garantiert werden kann. Wir fragen daher die Verwaltung: 1. Wie hoch war in den Schuljahren 2020/21, 2021/2022 und 2022/2023 der Verbrauchsetat aufgeschlüsselt für die Fächer Biologie, Chemie und Physik an den drei genannten Schulen? Antwort der Verwaltung: Die Anfrage ist auf § 79 SchulG gerichtet, wonach der Schulträger verpflichtet ist, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Eirichtungen und Lehr- mittel bereit zu stellen und zu unterhalten. Von den Lehrmitteln sind die Lernmittel zu unterscheiden. Die Lernmittelfreiheit ist in § 96 SchulG geregelt. Hierüber werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen vom Schulträger nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils von der Schule eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch unent- geltlich überlassen. Die Verwaltung beschäftigt sich im Grundsatz mit der Lernmittelfreiheit nach § 96 SchulG, also der Bereitstellung der freien Lernmittel nach § 30 SchulG. 2 Die Lernmittel, i. d. R. Schulbücher, werden von den Schulen im Rahmen der Lernmittelfrei- heit über die beauftragten Schulbuchhandlungen beschafft. Das Budget der Lernmittel verwal- ten dabei die Bezirke bzw. die einheitlichen Ansprechpartner (EAPs) der Campusse. Für jede einzelne Schülerin und jeden einzelnen Schüler steht, abhängig von Schulform und Schulstufe, ein durch Landesverordnung festgelegter Durchschnittsbetrag für die Lernmittel zur Verfügung. Eltern bzw. volljährige Schüler*innen tragen, sofern sie nicht davon befreit sind, einen Eigenanteil von derzeit einem Drittel des Durchschnittsbetrags. Die Schulen entscheiden in der Schulkonferenz bzw. in den Fachkonferenzen über das jewei- lige Lehrwerk in den entsprechenden Unterrichtsfächern. In der Regel erfolgt nach Ablauf der Nutzungsdauer der Bücher (Prinzip der Ausleihe) eine Ersatzbeschaffung. Auch bei grundle- gender Änderung der Kernlernpläne werden die Bücher bzw. Lehrwerke ausgetauscht. Eine Erhebung, wieviel Geld für jedes einzelne Fach pro Schuljahr für die jeweiligen Schulbü- cher aufgewendet wird, erfolgt dabei nicht. Die Verwaltung kann nur pauschal über die Mittel der Lernmittelfreiheit berichten. Hier ist das Amt für Schulentwicklung rechtlich an den § 2 der VO zu § 96 Abs. 5 SchulG gebunden. Für Schüler*innen der Sekundarstufe werden bis zu 102 € und für Schüler*innen der Sekundar- stufe II bis zu 93 € als Pro-Kopf-Pauschale pro Schuljahr zur Verfügung gestellt. 2. Welche und wie viele NW-Fachräume für Unterricht und für Lehrsammlung stehen den drei Schulen zur Verfügung? Bitte nach den drei Fächern aufschlüsseln. a.) Wie ist der Sachstand der Renovierung der Räume für die Naturwissenschaften am Heinrich-Mann-Gymnasium, die z. Bsp. schon 2010 renoviert werden sollten? Antwort der Verwaltung: Naturwissenschaftsräume am Gymnasium Schulstr.: Biologie: 3 Fachräume zuzüglich Vorbereitung / Sammlung Chemie: 3 Fachräume zuzüglich Vorbereitung / Sammlung Physik: 1 Fachraum zuzüglich Vorbereitung / Sammlung In der Containeranlage, die zum Schuljahr 2023/2024 fertiggestellt werden soll, wird es zu- sätzlich noch 3 Fachräume für die Fachschaft Physik und eine Sammlung geben. Naturwissenschaftsräume an der Gesamtschule Merianstr.: Biologie: 6 Fachräume zuzüglich Vorbereitung / Sammlung Chemie: 3 Fachräume zuzüglich Vorbereitung / Sammlung Physik: 3 Fachräume zuzüglich Vorbereitung / Sammlung Weiterhin hat die Schule einen Besprechungsraum im Naturwissenschaftsbereich und einen fensterlosen Hörsaal, der als Besprechungsraum genutzt wird. Naturwissenschaftsräume am Gymnasium Fühlinger Weg: Biologie: 2 Fachräume zuzüglich Vorbereitung / Sammlung Chemie: 2 Fachräume, zuzüglich Vorbereitung / Sammlung Physik – 1 Fachraum, zuzüglich Vorbereitung / Sammlung Zusätzlich gibt es einen weiteren Vorbereitungsraum, welcher nicht klar einem Fach zugeordnet ist. Die Hörsäle sind zurzeit gesperrt und müssen wieder Instand gesetzt werden. a. ) Die Naturwissenschaftsräume (Biologie/Physik/Chemie) des Gymnasiums Fühlinger Weg ent- sprechen nicht mehr den aktuellen Unterrichtsanforderungen. Eine Optimierung der Räume im Bestand ist nach dem Prüfungsergebnis der Verwaltung nicht möglich bzw. wäre unwirtschaft- lich. Daher ist eine Erweiterung des Schulgebäudes mit einem Modulbau geplant. In diesem Erweiterungsbau sollen dann in Absprache mit der Schulleitung vier Biologieräume, drei Phy- sikräume und drei Chemieräume, mit den dazugehörigen Sammlungs- und Vorbereitungsbe- reichen, entstehen. Der hierfür erforderliche Baubeschluss wird gerade in die zuständigen Gremien eingebracht 3 3. Wie beurteilen die Schulleitungen die Situation in den Naturwissenschaften in Hinblick auf Fachräume, Verbrauchsetat und Investitionen durch den Schulträger in den letzten drei Jahren, an den drei oben genannten Schulen? Antwort der Verwaltung: Eine Einschätzung der jeweils zuständigen Schulleitungen wird eingeholt und nachgereicht. 4. Warum werden die Schülerpauschalen seit 2010 nicht angehoben? a.) Wird den Schulen wenigstens ein Inflationsausgleich gezahlt? b.) Warum erhalten Gymnasien und Gesamtschulen unterschiedliche Schüler-Pauschalen zugewiesen, vor allem bei den Förderschwerpunkten? siehe: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=863158&type=do Antwort der Verwaltung: a.) Ein Inflationsausgleich wird nicht gezahlt. Es wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, welche die Notwendigkeit einer Anpassung prüft. In dieser Arbeitsgruppe werden die Modularien der Schulbetriebsmittel gebildet, dort werden die Pro-Kopf-Ansätze für die folgenden Jahre ge- prüft. b.) Die Bemessungsgrenze der seinerseits ermittelten Pro-Kopf-Ansätze beruht auf dem vorlie- genden Ausgabewert je Schulform. Dieser Ausgabewert wird mit den jeweiligen Schülerzah- len pro Schulform ins Verhältnis gesetzt. Diese rechnerische Größe hat entsprechend unter- schiedliche Pro-Kopf-Ansätze ergeben, die auf den ermittelten Kosten der jeweiligen Schulfor- men beruhen. Die Verwaltung hat eine Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Modularien der Schulbetriebsmittel gebildet. 5. Wie schneiden die Schulen aus dem Bezirk Chorweiler ab, bei dem, von der Landesregierung am 01.08.2022 veröffentlichten schulscharfen Sozialindex für alle staatlichen Schulen in NRW? a.) Wie schneiden die Schulen aus dem Bezirk Chorweiler ab im Vergleich zum Kölner Durchschnitt? Antwort der Verwaltung: Der Sozialindex NRW wird für alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (Primar- und Se- kundarbereich) berechnet. Er bildet den Unterstützungsbedarf auf einer Skala von 1 bis 100 ab und teilt die Schulen anhand ihrer Indexwerte in 9 Gruppen ein, den sogenannten „Sozia- lindexstufen”. (zu den Sozialindexstufen der Einzelschulen in NRW: https://www.schulministe- rium.nrw/system/files/media/document/file/sozialindexstufen_der_einzelschulen.pdf) a.) Die Chorweiler Grundschulen sind sehr heterogen; von Grundschulen der Sozialindexstufe 2 (sehr niedrige Belastung) bis zur Sozialindexstufe 7 (hohe Belastung) sind alle Stufen vertre- ten. Die Chorweiler Gesamtschule befindet sich, wie auch der Durchschnitt der Kölner Gesamt- schulen, in der Indexstufe 3. Die beiden Chorweiler Gymnasien weisen eine Sozialindexstufe von 3 auf. Damit sind sie stärker belastet als der Durchschnitt der Kölner Gymnasien, der bei 2,1 liegt. 4 Die Chorweiler Realschule ist mit einem Sozialindex von 5 ebenfalls stärker belastet als der Durchschnitt der Kölner Realschulen, der einen Wert von 3,6 aufweist. Der Durchschnittswert für die Kölner Hauptschulen liegt bei 6,7. Die Gustav-Heinemann- Schule als Hauptschule weist einen Wert von 7 und die Ursula-Kuhr-Schule (ebenfalls Haupt- schule) weist einen Wert von 5 auf.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Fühlinger Weg
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Details
- Aktenzeichen
- 1616/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 25.07.2023
- Erstellt
- 12.05.2023 12:48