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Wohnraumzweckentfremdung durch regelmäßige und dauerhafte Vermietung an Übernachtungsgäste („Boardinghouses“), Antrag SPD

Antrag nach § 3 BV1 (SPD) AN/1594/2015 vom 22.10.2015

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  • Sachstandsbericht 2021

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1594/2015 Stand: 30.12.2021 Sachstandsbericht Wohnraumzweckentfremdung durch regelmäßige und dauerhafte Vermietung an Übernachtungsgäste („Boardinghouses„), Antrag SPD Beschluss: 1. Die Verwaltung wird (gemeinsam mit KölnTourismus) beauftragt zu prüfen, wie viele Wohneinhei- ten im Stadtbezirk Innenstadt durch regelmäßige und dauerhafte Vermietung an Übernachtungsgäste gewerblich genutzt und damit im Sinne derWohnraumschutzsatzung der Stadt Köln zweckentfremdet werden (Zweckentfremdung als „Boardinghouses“). 2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wo lokale Schwerpunkte (Stadtviertel) dieser Form der Wohnraumzweckentfremdung als „Boardinghouses“ liegen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt dazulegen, wie sie gegen diese Form der Wohnraumzweckent- fremdung vorgehen wird. 4. Über die Ergebnisse dieser Prüfung sind die Bezirksvertretung Innenstadt und die zu-ständigen Gremien des Rates der Stadt Köln zu informieren. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Vor 2021: Erledigt, s. Mitteilung 1828/2016 v. 2.6.2016

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