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3758/2018

Anfrage AN/1579/2018 gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates hinsichtlich des Umsetzungsstandes zum Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstSchG)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 21.12.2018

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 05.02.2019, TOP 6.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2720 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/321 
AN/1579/2018 
Vorlagen-Nummer 20.11.2018 
 3758/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 10.12.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 24.01.2019 
Gesundheitsausschuss 05.02.2019 
 
Anfrage AN/1579/2018 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln hinsichtlich des 
Umsetzungsstandes zum Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten 
(ProstSchG) 
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln richtet an den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen/Vergabe/Internationales nachfolgende Anfrage: 
 
Seit dem 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Dieses sieht neben der Anmelde-
pflicht und einer verbindlichen gesundheitlichen Beratung für Prostituierte unter anderem auch die 
Einführung einer Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes und die damit verbun-
denen Kontrollen zum Schutz der Prostituierten vor. Im Juli 2017 wird die Stadtverwaltung in der 
Presse damit zitiert, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine Anmeldung im Stadtgebiet erfolgt seien 
und auch noch keine Kontrollen stattgefunden haben. Zudem stünden für die gesundheitliche Bera-
tung durch das Gesundheitsamt noch keine ausreichenden Ressourcen zur Verfügung. Die erforderli-
chen Stellen befänden sich noch im Besetzungsverfahren. In Köln sollen zwischen 1.500 und 5.000 
Prostituierten ihrem Gewerbe nachgehen. 
 
Die SPD-Fraktion möchte vor diesem Hintergrund wissen: 
 
1. Wie viele Anmeldungen nach dem ProstSchG hat es seit Juli 2017 gegeben? 
2. Wie viele Kontrollen von Prostitutionsbetrieben sind durch die Stadt seit Juli 2017 durchgeführt 
worden und mit welchen Ergebnissen? In welcher Höhe sind Bußgelder erhoben worden? 
3. Sind die vakanten Stellen im Gesundheitsamt für die gesundheitliche Beratung zwischenzeit-
lich besetzt worden und reichen diese für eine vollständige und zeitnahe Abdeckung des Bera-
tungsbedarfes aus? 
 
 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Zu Frage 1:  
 
Seit Juli 2017 wurden 1351 Prostituierte angemeldet.

2 
 
Zu Frage 2: 
 
Die Verwaltung hat seit Juli 2017 im Rahmen von Erlaubnisverfahren in 69 Prostitutionsbetrieben 
Kontrollen durchgeführt. Bei den vorgenannten Kontrollen wurden keine negativen Feststellungen 
getroffen. Dementsprechend wurden bisher keine Bußgelder erhoben. 
 
 
 
Zu Frage 3: 
 
Für die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG sind im Stellenplan 2,5 Stellen ausgewiesen, 
die seit Januar 2018 vollständig besetzt sind. Beratungstermine können innerhalb von einer Woche 
angeboten werden 
 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (3)

10.12.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.01.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.02.2019 Gesundheitsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3758/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
21.12.2018
Erstellt
14.11.2018 13:59