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Anfrage AN/1579/2018 gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates hinsichtlich des Umsetzungsstandes zum Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstSchG)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3758/2018 vom 21.12.2018

Stand: Am 05.02.2019 im Gesundheitsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/321 AN/1579/2018 Vorlagen-Nummer 20.11.2018 3758/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 10.12.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 24.01.2019 Gesundheitsausschuss 05.02.2019 Anfrage AN/1579/2018 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln hinsichtlich des Umsetzungsstandes zum Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstSchG) Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln richtet an den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales nachfolgende Anfrage: Seit dem 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Dieses sieht neben der Anmelde- pflicht und einer verbindlichen gesundheitlichen Beratung für Prostituierte unter anderem auch die Einführung einer Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes und die damit verbun- denen Kontrollen zum Schutz der Prostituierten vor. Im Juli 2017 wird die Stadtverwaltung in der Presse damit zitiert, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine Anmeldung im Stadtgebiet erfolgt seien und auch noch keine Kontrollen stattgefunden haben. Zudem stünden für die gesundheitliche Bera- tung durch das Gesundheitsamt noch keine ausreichenden Ressourcen zur Verfügung. Die erforderli- chen Stellen befänden sich noch im Besetzungsverfahren. In Köln sollen zwischen 1.500 und 5.000 Prostituierten ihrem Gewerbe nachgehen. Die SPD-Fraktion möchte vor diesem Hintergrund wissen: 1. Wie viele Anmeldungen nach dem ProstSchG hat es seit Juli 2017 gegeben? 2. Wie viele Kontrollen von Prostitutionsbetrieben sind durch die Stadt seit Juli 2017 durchgeführt worden und mit welchen Ergebnissen? In welcher Höhe sind Bußgelder erhoben worden? 3. Sind die vakanten Stellen im Gesundheitsamt für die gesundheitliche Beratung zwischenzeit- lich besetzt worden und reichen diese für eine vollständige und zeitnahe Abdeckung des Bera- tungsbedarfes aus? Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Zu Frage 1: Seit Juli 2017 wurden 1351 Prostituierte angemeldet. 2 Zu Frage 2: Die Verwaltung hat seit Juli 2017 im Rahmen von Erlaubnisverfahren in 69 Prostitutionsbetrieben Kontrollen durchgeführt. Bei den vorgenannten Kontrollen wurden keine negativen Feststellungen getroffen. Dementsprechend wurden bisher keine Bußgelder erhoben. Zu Frage 3: Für die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG sind im Stellenplan 2,5 Stellen ausgewiesen, die seit Januar 2018 vollständig besetzt sind. Beratungstermine können innerhalb von einer Woche angeboten werden Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf

  1. 10.12.2018

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 24.01.2019

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 11.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 05.02.2019 zuletzt

    Gesundheitsausschuss

    TOP 6.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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