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0369/2021

Planfeststellungsverfahren für die Sanierung der Lindemauer in Köln-Sürth

Mitteilung Ausschuss 22.02.2021

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Übersichtslageplan

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Mitteilung Ausschuss

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Übersichtslageplan

1734 Zeichen

gez. U. Krath
April 2018
gez. Henning Werker gez. Hartmut Meier gez. Helga Thomas
2571000
2571000
2572000
2572000
5637000
5637000
5638000
5638000
0 250 500 m
24.04.2018   Uhr: 15:25:39    bce_pa_20   1:5.000 
P:\hws1432021\planung\03_GIS\mxd\digital\B-2_Übersichtslageplan.mxd
Zeichenerklärung
Untersuchungsgebiet
Sanierung der Lindemauer±
Stationierung Rhein
T. Riemke
C. Dellmann
P. BlaseGepr.:
Maßstab:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Projekt-Nr.:
Bearb.:
GIS:
2014320.21
Ostmerheimer Straße 555
D-51109 Köln
Internet www.steb-koeln.de
Sanierung der "Hochwasserschutzwand Lindemauer"
Köln - Sürth
Rhein-km von 674,9 bis 675,2 lrh.
Am Rheinufer 15 bis Mühlengasse
Übersichtslageplan
1:5.000
Höhenreferenzsystem Lagebezugssystem
Maßstab:
Gezeichnet:
Dateiname:
Geprüft:
Projekt Nr.:
Datum:
Index-Nr.:
Plan-Nr.:
.............................................................................
      Hauptabteilungsleiter - Hennung Werker
.............................................................................
              Abteilungsleiter - Hartmut Meier
.............................................................................
               Projektleiter - Helga Thomas
NHN/DHDN92 NN/DHHN12 UTM/ETRS89 Gauß-Krüger
Index Datum Name Änderung Genehmigt
B-2
D
1:5.000 -CO 18200009
B-2
 B-2_Übersichtslageplan
D
Genehmigungsplanung
C. Dellmann P. Blase
Okt. 2017
Okt. 2017
Okt. 2017
WMS NW DTK25 (http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dtk25)
WMS NW DGK5(http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dgk5)
Datengrundlage:
Unterschrift + Stempel
Aufgestellt, im April 2018
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon Nr.: 0261/8851-0, Fax Nr.: 0261/805725
Niederlassung Köln
.............................................

Mitteilung Ausschuss

4291 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 22.02.2021 
 0369/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.03.2021 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.03.2021 
 
Planfeststellungsverfahren für die Sanierung der Lindemauer in Köln-Sürth 
Im Stadtteil Sürth verläuft auf einer Länge von etwa 300 m eine Hochwasserschutzwand, die „Linde-
mauer“ (Anlage Übersichtsplan). Deren Unterhaltung obliegt den Stadtentwässerungsbetrieben Köln, 
AöR (StEB). Die Hochwasserschutzwand wurde in den Jahren 1973-1974 aus Stahlbeton hergestellt, 
ist sanierungsbedürftig und bedarf nun einer umfassenden Ertüchtigung. Die StEB plant als Vorha-
benträgerin die Wiederherstellung der Standsicherheit mittels verschiedener Sanierungsarbeiten. 
 
Für die Genehmigung ihres Vorhabens hat die Vorhabenträgerin bei der Bezirksregierung Köln eine 
Planfeststellung gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsge-
setz – WHG) beantragt. In diesem Verfahren wurde die Stadt Köln beteiligt und hat am 17.12.2018 
hierzu Stellung genommen. Das Vorhaben und die städtische Stellungnahme waren Inhalt einer Mit-
teilung (Vorlagen-Nr. 0166/2019). 
 
Im laufenden Planfeststellungsverfahren wurde die Planung abgeändert. Die ursprüngliche Planung 
sah als oberen Abschluss der Mauer eine Betonbrüstung mit einer landseitigen Höhe von 1,30 m vor. 
Gegen die hierdurch eingeschränkte Sichtbeziehung zum Rhein wurden Vorbehalte geäußert. Die 
überarbeitete Planung sieht eine 0,90 m hohe Betonbrüstung mit einem aufgesetzten 0,40 m hohen 
Holmgeländer vor. Die Planänderung und die städtische Stellungnahme waren Inhalt einer Mitteilung 
(Vorlagen-Nr. 2250/2020). 
 
Am 10.12.2020 hat die Bezirksregierung Köln den Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben in der 
Form der geänderten Planung gefasst. Die Offenlage erfolgte vom 04.01. – 18.01.2021. 
 
Bereits im Vorfeld waren nahezu alle städtischen Hinweise von der Vorhabenträgerin aufgenommen 
und deren Umsetzung zugesagt worden. Der Planfeststellungsbeschluss nimmt diese als Nebenbe-
stimmungen bzw. Hinweise auf. 
 
Nicht übernommen wurden die folgenden Anregungen bzw. Hinweise, die sich im laufenden Verfah-
ren bzw. durch die Beteiligung des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde ergeben haben: 
 
 Die Forderung des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung nach einer Verbreiterung des 
Leinpfades im Rahmen der Wiederherstellung wurde von der Bezirksregierung mit der Be-
gründung zurückgewiesen, dies sei für das Vorhaben nicht erforderlich und damit nicht Ge-
genstand der Planfeststellung. Es wurde jedoch auf die Bereitschaft der Vorhabenträgerin 
verwiesen, den Weg auf Kosten der Stadt Köln breiter auszubauen, wenn die Stadt die erfor-
derlichen Genehmigungen und Befreiungen bereitstellt. 
 
 Der Forderung nach einer durchgehenden bauzeitlichen Nutzung des Leinpfades durch Rad-
fahrende ohne die Notwendigkeit, auf einer Teilstrecke das Rad schieben zu müssen, hat die

2 
 
Bezirksregierung ebenfalls nicht entsprochen. Sie weist darauf hin, dass die Abwägung der 
lediglich zeitlich beschränkten Einschränkung mit den anderenfalls erforderlichen Eingriffen in 
die Natur bzw. den Folgen aus der weiteren Verringerung des Baufeldes (das bereits zuguns-
ten einer breiteren Bewegungsfläche für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende gekürzt worden 
ist) die geplante Lösung als zumutbar erscheinen lasse. In diesem Zusammenhang wurde 
auch darauf hingewiesen, dass die Vorhabenträgerin zugesagt hat, sich hinsichtlich des Vor-
schlags des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde für eine durchgehend befahrbare Al-
ternativroute mit der Stadt Köln im Rahmen der Ausführungsplanung abzustimmen. 
 
 Der Bitte des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde, statt der externen Kompensati-
onsmaßnahmen möglichst ortsnahe Maßnahmen umzusetzen, konnte nicht entsprochen wer-
den, da keine geeigneten Flächen innerhalb des Untersuchungsraums gefunden werden 
konnten. 
Gründe, gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen, liegen nicht vor. Soweit den städtischen 
Hinweisen nicht vollständig gefolgt wurde, ist in keinem Fall die allein klagebefähigende Verletzung 
eigener Rechte betroffen. 
 
 
Anlage 
Übersichtslageplan 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (2)

04.03.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.03.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.18 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0369/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.02.2021
Erstellt
02.02.2021 09:38