2283/2023
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) Arbeitstitel: Von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf, 2. Änderung
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1763 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
2283/2023
Stand: 18.09.2025
Sachstandsbericht
Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) betreffend die Änderung des Bebauungsplanes
6250/03 Arbeitstitel: Von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf, 2. Änderung
Status in Bearbeitung
erledigt
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung für das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 6250/03 für das Gebiet
zwischen Von-Hünefeld-Straße, Alte Escher Straße, Butzweilerstraße, Nordgrenze der
Flurstücke 1393 und 1403, Nordwestgrenze der Flurstücke 990, 1513, 1502,1510, Nordwest-
und Südwestgrenze des Flurstückes 1429, Westgrenze des Flurstückes 1545, Südostgrenze
des Flurstückes 519, alle Flur 8 der Gemarkung Longerich, und Mathias-Brüggen-Straße in
Köln-Ossendorf —Arbeitstitel: Von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf, 2. Änderung. Ziel ist,
auch in der schraffierten Fläche nordöstlich der Kreuzung Mathias-Brüggen-Straße/Von-Hüne-
feld-Straße (s. Anlage 2) Einzelhandel auszuschließen, so dass Einzelhandelsbetriebe im ge-
samten Geltungsbereich nicht zulässig sind.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Aktueller Bearbeitungsstand September 2025
Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 07.12.2023 – 22.12.2023 als Aushang
statt. Die Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt
vom 29.11.2023.
Der Rat fasste am 16.05.2024 den Satzungsbeschluss, die Bekanntmachung erfolgte im
Amtsblatt am 29.05.2024.
Nächste Schritte:
Nicht erforderlich
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Nicht erforderlich
Anlage 1 Geltungsbereich
382 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 N StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6250/039RQ+QHIHOG6WULQ.|OQ2VVHQGRUIbQGHUXQJ 0DVWDE0 200100 400600 Meter
Beschlussvorlage Ausschuss
5046 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 2283/2023 Freigabedatum 20.07.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) betreffend die Änderung des Bebauungsplanes 6250/03 Arbeitstitel: Von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf, 2. Änderung Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung für das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 6250/03 für das Gebiet zwischen Von-Hünefeld-Straße, Alte Escher Straße, Butzweilerstraße, Nordgrenze der Flurstücke 1393 und 1403, Nordwestgrenze der Flurstücke 990, 1513, 1502,1510, Nordwest- und Südwestgrenze des Flurstückes 1429, Westgrenze des Flurstückes 1545, Südostgrenze des Flurstückes 519, alle Flur 8 der Gemarkung Longerich, und Mathias-Brüggen-Straße in Köln-Ossendorf —Arbeitstitel: Von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf, 2. Änderung. Ziel ist, auch in der schraffierten Fläche nordöstlich der Kreuzung Mathias-Brüggen-Straße/Von-Hüne- feld-Straße (s. Anlage 2) Einzelhandel auszuschließen, so dass Einzelhandelsbetriebe im ge- samten Geltungsbereich nicht zulässig sind. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Beschluss vom 17.12.2013 hat der Rat der Stadt Köln ein neues Einzelhandels- und Zen- trenkonzept beschlossen. Dieses Konzept wurde mit Beschluss durch den Rat der Stadt Köln im Februar 2023 fortgeschrieben. Das Konzept dient dem Schutz der Versorgungszentren vor einem Kaufkraftabfluss durch dezentrale Einzelhandelsansiedlungen. Entsprechend dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept hat der Stadtentwicklungsausschuss am 15.09.2016 die Einleitung des Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 6250/03, Arbeitstitel: Von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf, 2. Änderung beschlossen mit dem Ziel, Einzelhandelsbetriebe im gesamten Geltungsbereich auszuschließen. Dieser Beschluss ist im Amtsblatt am 05.10.2016 öffentlich bekanntgemacht worden. Bereits im Jahr 2016 ist eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Drogeriemarktes gestellt worden. Auf der Grundlage des oben genannten Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes ist die Zurückstellung des Antrages erfolgt und vom Rat der Stadt Köln am 11.07.2017 eine Veränderungssperre erlassen worden. Diese Verän- derungssperre ist am 04.10.2017 im Amtsblatt der Stadt Köln öffentlich bekanntgemacht wor- den. Da das oben genannte Baugesuch abgelehnt worden ist, konnte die Veränderungssperre auslaufen ohne dass der Bebauungsplan zum Ausschluss des Einzelhandels weiterbetrieben wurde. Nunmehr liegt ein neuerlicher Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Einzelhandels- betriebes in Form eines Drogeriemarktes in einem III-geschossigen Gebäude (EG Drogerie- markt, OG Gewerbeeinheiten) für die Mathias-Brüggen-Straße 112 in Köln-Ossendorf vor. Das beantragte Vorhaben liegt in einer nicht integrierten Lage im Gewerbegebiet Ossendorf. Der derzeit noch rechtsgültige Bebauungsplan 6250/03, 1. Änderung vom 05.07.2006 lässt Einzelhandel am beantragten Standort ausnahmsweise zu. Der Standort widerspricht dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept, da nach dem Steuerungs- schema kleinflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten - hier Dro- geriemarkt - in Gewerbe- und Industriegebieten nicht erwünscht ist und planungsrechtlich aus- zuschließen ist. Das Vorhaben ist neben dem dort vorhandenen Lebensmitteldiscounter geplant, was zu einer Einzelhandelsagglomeration führen würde. Damit widerspricht das Vorhaben dem Ziel 8 des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) "Sachlicher Teilplan Großflächi- ger Einzelhandel", wonach die Gemeinden dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen mit zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche entgegenzuwirken haben. 3 Aus den vorgenannten Gründen und um die Fläche des Gewerbegebietes als Standort für produzierende und artverwandte Betriebe zu sichern, soll der Bebauungsplan dahingehend geändert werden, dass Einzelhandelsbetriebe im gesamten Geltungsbereich nicht zulässig sind. Durch die beabsichtigte Planänderung (Ausschluss von Einzelhandel) sind keine nen- nenswerten Umweltauswirkungen zu erwarten. Um dieses Ziel weiterzuverfolgen, schlägt die Verwaltung als nächsten Verfahrensschritt die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch in Form eines Aushangs (Modell 1) vor. Anlagen Anlage 1: Geltungsbereich Anlage 2: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan
Anlage 2 Ausschnitt
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Anlage 2 Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan 6250/03 1. Änderung Von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2283/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.07.2023
- Erstellt
- 17.07.2023 13:14