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2283/2023

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) Arbeitstitel: Von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf, 2. Änderung

Beschlussvorlage Ausschuss 20.07.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 31.08.2023, TOP 8.1

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Ausschnitt

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1763 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2283/2023
Stand: 18.09.2025 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) betreffend die Änderung des Bebauungsplanes 
6250/03 Arbeitstitel: Von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf, 2. Änderung 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung für das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 6250/03 für das Gebiet 
zwischen Von-Hünefeld-Straße, Alte Escher Straße, Butzweilerstraße, Nordgrenze der 
Flurstücke 1393 und 1403, Nordwestgrenze der Flurstücke 990, 1513, 1502,1510, Nordwest- 
und Südwestgrenze des Flurstückes 1429, Westgrenze des Flurstückes 1545, Südostgrenze 
des Flurstückes 519, alle Flur 8 der Gemarkung Longerich, und Mathias-Brüggen-Straße in 
Köln-Ossendorf —Arbeitstitel: Von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf, 2. Änderung. Ziel ist, 
auch in der schraffierten Fläche nordöstlich der Kreuzung Mathias-Brüggen-Straße/Von-Hüne-
feld-Straße (s. Anlage 2) Einzelhandel auszuschließen, so dass Einzelhandelsbetriebe im ge-
samten Geltungsbereich nicht zulässig sind. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand September 2025 
Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 07.12.2023 – 22.12.2023 als Aushang 
statt. Die Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt 
vom 29.11.2023.  
Der Rat fasste am 16.05.2024 den Satzungsbeschluss, die Bekanntmachung erfolgte im 
Amtsblatt am 29.05.2024.  
Nächste Schritte: 
Nicht erforderlich 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Nicht erforderlich

Anlage 1 Geltungsbereich

382 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6250/039RQ+QHIHOG6WULQ.|OQ2VVHQGRUIbQGHUXQJ
0D‰VWDE0 200100 400600 Meter

Beschlussvorlage Ausschuss

5046 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 2283/2023 
Freigabedatum 
20.07.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) betreffend die Änderung des Bebauungsplanes 
6250/03 Arbeitstitel: Von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf, 2. Änderung  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung für das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 6250/03 für das Gebiet 
zwischen Von-Hünefeld-Straße, Alte Escher Straße, Butzweilerstraße, Nordgrenze der 
Flurstücke 1393 und 1403, Nordwestgrenze der Flurstücke 990, 1513, 1502,1510, Nordwest- 
und Südwestgrenze des Flurstückes 1429, Westgrenze des Flurstückes 1545, Südostgrenze 
des Flurstückes 519, alle Flur 8 der Gemarkung Longerich, und Mathias-Brüggen-Straße in 
Köln-Ossendorf —Arbeitstitel: Von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf, 2. Änderung. Ziel ist, 
auch in der schraffierten Fläche nordöstlich der Kreuzung Mathias-Brüggen-Straße/Von-Hüne-
feld-Straße (s. Anlage 2) Einzelhandel auszuschließen, so dass Einzelhandelsbetriebe im ge-
samten Geltungsbereich nicht zulässig sind. 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.08.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
 
Mit Beschluss vom 17.12.2013 hat der Rat der Stadt Köln ein neues Einzelhandels- und Zen-
trenkonzept beschlossen. Dieses Konzept wurde mit Beschluss durch den Rat der Stadt Köln 
im Februar 2023 fortgeschrieben. Das Konzept dient dem Schutz der Versorgungszentren vor 
einem Kaufkraftabfluss durch dezentrale Einzelhandelsansiedlungen.  
 
 
Entsprechend dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept hat der Stadtentwicklungsausschuss 
am 15.09.2016 die Einleitung des Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 6250/03, 
Arbeitstitel: Von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf, 2. Änderung beschlossen mit dem Ziel, 
Einzelhandelsbetriebe im gesamten Geltungsbereich auszuschließen. Dieser Beschluss ist im 
Amtsblatt am 05.10.2016 öffentlich bekanntgemacht worden. 
 
 
Bereits im Jahr 2016 ist eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Drogeriemarktes gestellt 
worden. Auf der Grundlage des oben genannten Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens 
zur 2. Änderung des Bebauungsplanes ist die Zurückstellung des Antrages erfolgt und vom 
Rat der Stadt Köln am 11.07.2017 eine Veränderungssperre erlassen worden. Diese Verän-
derungssperre ist am 04.10.2017 im Amtsblatt der Stadt Köln öffentlich bekanntgemacht wor-
den. Da das oben genannte Baugesuch abgelehnt worden ist, konnte die Veränderungssperre 
auslaufen ohne dass der Bebauungsplan zum Ausschluss des Einzelhandels weiterbetrieben 
wurde. 
 
 
Nunmehr liegt ein neuerlicher Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Einzelhandels-
betriebes in Form eines Drogeriemarktes in einem III-geschossigen Gebäude (EG Drogerie-
markt, OG Gewerbeeinheiten) für die Mathias-Brüggen-Straße 112 in Köln-Ossendorf vor. 
Das beantragte Vorhaben liegt in einer nicht integrierten Lage im Gewerbegebiet Ossendorf. 
Der derzeit noch rechtsgültige Bebauungsplan 6250/03, 1. Änderung vom 05.07.2006 lässt 
Einzelhandel am beantragten Standort ausnahmsweise zu.  
 
Der Standort widerspricht dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept, da nach dem Steuerungs-
schema kleinflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten - hier Dro-
geriemarkt - in Gewerbe- und Industriegebieten nicht erwünscht ist und planungsrechtlich aus-
zuschließen ist.  
 
Das Vorhaben ist neben dem dort vorhandenen Lebensmitteldiscounter geplant, was zu einer 
Einzelhandelsagglomeration führen würde. Damit widerspricht das Vorhaben dem Ziel 8 des 
Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) "Sachlicher Teilplan Großflächi-
ger Einzelhandel", wonach die Gemeinden dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und 
Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen mit zentrenrelevanten Sortimenten 
außerhalb zentraler Versorgungsbereiche entgegenzuwirken haben.

3 
 
Aus den vorgenannten Gründen und um die Fläche des Gewerbegebietes als Standort für 
produzierende und artverwandte Betriebe zu sichern, soll der Bebauungsplan dahingehend 
geändert werden, dass Einzelhandelsbetriebe im gesamten Geltungsbereich nicht zulässig 
sind. Durch die beabsichtigte Planänderung (Ausschluss von Einzelhandel) sind keine nen-
nenswerten Umweltauswirkungen zu erwarten. 
 
Um dieses Ziel weiterzuverfolgen, schlägt die Verwaltung als nächsten Verfahrensschritt die 
Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 
in Form eines Aushangs (Modell 1) vor. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Geltungsbereich 
Anlage 2: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan

Anlage 2 Ausschnitt

117 Zeichen

Anlage 2 
Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan 6250/03 
1. Änderung Von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf

Beratungsverlauf (2)

28.08.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2283/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
20.07.2023
Erstellt
17.07.2023 13:14