4068/2022
Verteilung der Globalmittel 2023 an die Wohlfahrtsverbände
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/503/1 Vorlagen-Nummer 4068/2022 Freigabedatum 14.12.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verteilung der Globalmittel 2023 an die Wohlfahrtsverbände Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023 beschließt der Ausschuss für So- ziales, Seniorinnen und Senioren im Haushaltsjahr 2023 die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Köln gemäß der beigefügten Anlage 1 zu fördern (Globalmittel einschließ- lich Zweckzuschüsse für besondere Aufgaben). Gez. Dr. Rau Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 19.01.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 528.900 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß den Erläuterungen zu Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversi- ty, sind im Haushaltsplan 2023 in Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) für 2023 unter anderem Mittel zur Förderung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Köln in Höhe von 528.900 € eingestellt. Die Verteilung der Zuschussmittel auf die einzelnen Verbände basiert auf der Vereinbarung von November 2014 zwischen den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtsverbände Köln und der Stadt Köln. Die Mittel stehen für folgende Zwecke zur Verfügung: - Globalmittel für die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege ohne Synagogengemeinde, - Sockelbetrag für Synagogengemeinde, - Zweckzuschüsse an Spitzenverbände und Mitglieder In der Vergangenheit hat die Heilsarmee jährlich einen Zweckzuschuss für die Essensausga- be an bedürftige Menschen erhalten. Da diese Arbeit aus internen Gründen eingestellt worden ist, wurde für das Jahr 2023 kein Antrag auf Förderung gestellt. Der Anteil, mit dem die Heils- armee hätte bezuschusst werden können, beläuft sich auf 1.332,55 €. Die Mitternachtsmission erhält ebenfalls jährlich einen Zweckzuschuss, der dafür verwendet 3 wird, Lebensmittel und weitere Aufmerksamkeiten an bedürftige Menschen auszuteilen. Die Verwaltung schlägt daher vor, den o.a. Anteil in Höhe von 1.332,55 € zusätzlich an die Mitternachtsmission auszuzahlen.
Verteilung
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Anlage 1 zu 4068/2022 Zweckzuschüsse (€): Zuschuss 2022 Fördervorschlag 2023 Heilsarmee 1.306,48 (1.332,55) Auszahlung an Mitternachtsmission DRK Suchdienst 2.018,40 2.058,72 DRK (Betreuung Selbsthilfegruppen) 1.569,76 1.600,92 Synagogengemeinde 3.231,64 3.296,12 Mitternachtsmission 2.150,04 2.236,81 + Anteil von Heilsarmee 1.332,55 Summe: 3.569,36 Zwischensumme 10.319,32 10.525,12 Sockelbetrag für die Synagogengemeinde Köln (€): Zuschuss 2022 Fördervorschlag 2023 Synagogengemeinde 28.416,92 28.983,72 Globalmittel (€): Zuschuss 2021 Fördervorschlag 2023 Arbeiterwohlfahrt 111.353,80 113.572,16 Caritasverband 111.353,80 113.572,16 Diakonisches Werk 111.353,80 113.572,16 Der Paritätische 111.353,80 113.572,16 DRK 34.405,56 35.102,52 Zwischensumme 479.820,76 489.391,16 Zuschuss 2021 Fördervorschlag 2023 Gesamtsumme 518.557,00 528.900,00
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4068/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.12.2022
- Erstellt
- 25.11.2022 11:39