Mandari Insight

2672/2018

Planfeststellungsverfahren für den Bau und den Betrieb des Retentionsraums Worringen - Planänderung

Mitteilung Ausschuss 16.08.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 18.09.2018, TOP 7.5

Anlage 3 - Stellungnahme

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Erläuterung Planänderungen

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Übersichtsplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - Anlage zur Stellungnahme

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Stellungnahme

9690 Zeichen

1. Planänderung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 68 des Gesetzes zur 
Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) für das Projekt 
„Retentionsraum Köln-Worringen“ 
 
Sehr geehrte , 
ich erhebe gegen das oben näher bezeichnete Vorhaben der Stadtentwässerungsbetriebe 
Köln, AöR, keine Bedenken, wenn den nachfolgend im Einzelnen benannten Anforderungen 
jeweils durch eine entsprechende Nebenbestimmung in der Zulassungsentscheidung 
Rechnung getragen wird. 
 
I. Stadtplanung 
Am nördlichen Ortsausgang von Fühlingen ist eine zusätzliche Baustelleneinrichtungsfläche 
vorgesehen. Diese befindet sich im Nahbereich einer Fläche mit Wohnbaupotenzial „W 602- 
001“ kurz-/ mittelfristig (bis 2020) aus dem Wohnungsbauprogramm 2015 (s. Anlage). 
Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die Erweiterung der BE-Fläche. Ob ein 
räumlicher oder zeitlicher Konflikt zwischen der BE-Fläche und der Fläche mit 
Wohnbaupotenzial vorliegt, ist zu klären. Die zeitliche/ räumliche Ausführung ist daher im 
weiteren Verfahren mit der Stadt Köln abzustimmen. 
Durch die Planänderung sind folgende Einwände aus der Gesamtstellungnahme der Stadt 
Köln vom 14.07.2016 aus dem Bereich 
Stadtplanung ausgeräumt worden: 
• Die beiden Deichquerungen der Straßen B9 (Neusser Landstraße) und K11 (Alte 
Römerstraße) waren in den ursprünglichen Planfeststellungsunterlagen nicht betrachtet 
worden. Dies ist in der Gesamtstellungnahme der Stadt Köln vom 14.07.2016 unter 
dem Punkt „Lärm“ kritisch angemerkt worden. Durch die Schalltechnische 
Untersuchung Teil 2, I.B.U. Ingenieurbüro vom 25.04.2017, sind diese in einem 
ergänzenden Gutachten auf die wesentliche Änderung gemäß 16. BImSchV überprüft 
worden. Im Rahmen der zusätzlichen Schallgutachten zur Anhebung der K11 (Alte 
Römerstraße) und der B9 Süd (Neusser Landstraße) nach 16.BImSchV sind keine 
negativen Auswirkungen auf die angrenzende Bebauung festgestellt worden 
(geringfügige Pegelanhebungen unter 3 dB(A)). 
• Die Bebauungsplan 62569/03-01-03 (bereits der Stellungnahme vom 14.07.2016 als 
Anlage beigefügt) setzt nördlich der L43 (Blumenbergsweg) „Fläche für die 
Landwirtschaft“ sowie eine „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft“ fest. Die Fläche ist durch den Bau der 
Hochwasserschutzanlage betroffen. Die Betroffenheit der Ausgleichsfläche des 
Bebauungsplans 62569/03-01-03 wurde in der Anlage 6.1a und Anlage 8.1a 
beschrieben und ermittelt. Die durch die Überplanung als Ausgleichfläche im o.g. 
Bebauungsplan nicht mehr zur Verfügung stehende Maßnahmenfläche ist in die 
ortsnahe Fläche am Deichfuß verlagert worden und ist zukünftig dem Bebauungsplan 
Bezirksregierung Köln 
- Dezernat 54 - 
z. Hd.  
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
 
 
Az. 54.1.16.2-(11.0) ho 62/621/2-62.10.05 31.07.2018 
62   
Anlage 3

62569/03-01-03 zugordnet. Ein Ausgleich erfolgt durch den Kompensationsüberschuss 
der Gesamtmaßnahme und wird von der Gesamtbilanz (Anlage A-8.1-1a) abgezogen 
und an die Stadt Köln übermittelt. Damit wird die Fläche in der geplanten, 
rechtskräftigen Wertigkeit ortsnah verlagert. Die Einordnung der Betroffenheit der im 
Untersuchungsgebiet liegenden Bebauungspläne ist damit erfolgt. 
Im Übrigen bleiben die Hinweise und Bedenken zu den nicht von der Planänderung 
berührten Punkten aus der Gesamtstellungnahme der Stadt Köln vom 14.07.2016 
• Betroffene Ausgleichsflächen  
• Fangedamm  
• Bohrpfahlwand Roggendorf  
weiterhin aufrechterhalten. 
Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln ist (Telefon ; E-
Mail: ). 
 
II. Landschaftspflege und Grünflächen 
Die zusätzlichen Ersatzpflanzungen von Alleebäumen aufgrund der Beachtung der 
Bestimmungen der Baumschutzsatzung werden begrüßt. Die Herrichtung der Alleen ist in 
der 1. Pflanzperiode nach Abschluss des Bauvorhabens durchzuführen. Die Baumarten, 
Pflanzqualitäten und Pflanzabstände sind im weiteren Verfahren mit dem Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
abzustimmen. Ansprechpartnerin ist (Telefon: ; E-Mail: ).  
 
III. Bodendenkmalpflege  
Als Bewertungsgrundlage zur Einschätzung der Umweltfolgen der Planung wurde mit dem 
Vorhabenträger die Durchführung einer archäologischen Prospektionsmaßnahme durch 
eine archäologische Fachfirma abgestimmt. Das abschließende Ergebnis dieser 
archäologischen Maßnahme liegt derzeit noch nicht vor. Nach den vorliegenden 
Zwischenergebnissen zeichnet sich jedoch bereits ab, dass die zuvor bekannten, in 
Anlage 6.2.6a Umweltverträglichkeitsstudie dargestellten Bodendenkmäler gemäß § 2 und 
3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) NRW hinsichtlich Lage und Ausdehnung im 
Wesentlichen durch die Prospektionsmaßnahme bestätigt werden können. Darüber hinaus 
wurden durch die archäologische Maßnahme weitere archäologische Konfliktbereiche 
südlich Senfweg im Bereich des HW-Schutzbauwerkes Worringen und nordwestlich 
Mennweg im Bereich des HW-Schutzdeiches/ -Schutzbauwerkes Langel ermittelt. Auf den 
Flächen südlich des Senfweges liegen Hinweise auf eine spätmittelalterliche Fundstelle 
vor, nordwestlich des Mennweges fanden sich weitere Belege für ein Siedlungsareal der 
vorrömischen Eisenzeit, das bereits im Jahr 2000 beim Bau der Wingas-Gasleitung in 
diesem Bereich angeschnitten wurde. 
Zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 1 DSchG NRW ist es 
erforderlich, dass die Vorhabenträgerin in allen durch das geplante Vorhaben bauzeitlich 
oder dauerhaft in Anspruch genommenen Flächen, in denen Bodeneingriffe in Bereichen 
mit archäologischer Befunderwartung erfolgen sollen, im Zuge der Umsetzung des 
Vorhabens archäologische Untersuchungen durch archäologische Fachfirmen nach 
Maßgabe einer Erlaubnis nach § 13 DSchG NRW gewährleistet. Diese archäologischen 
Maßnahmen sind in Abstimmung mit dem Römisch-Germanischen Museum/ 
Archäologische Bodendenkmalpflege und -denkmalschutz der Stadt Köln in der 
Ausführungsplanung entsprechend zu berücksichtigen. 
Der erforderliche Umfang der archäologischen Maßnahmen kann erst nach Abschluss der 
von der Vorhabenträgerin beauftragten archäologischen Prospektion und Vorliegen des

Ergebnisberichtes der Maßnahme, die Voraussetzung für eine abschließenden Bewertung 
der Auswirkungen der Planung auf das im Planungsgebiet liegende archäologische 
Kulturgut sind, ermittelt werden. 
Um zu gewährleisten, dass die Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes angemessen im 
Zuge der Ausführungsplanung berücksichtigt werden, ist eine Sicherung der erforderlichen 
archäologischen Untersuchungen durch Nebenbestimmungen erforderlich. 
Die Bezeichnungen für die bekannten Bodendenkmäler im Süden des Worringer Bruchs / 
Blumenbergweg in der UVS unter 4.8 Schutzgut Kulturgüter sind wie folgt zu berichtigen: 
„3. Im Süden des Worringer Bruchs/ Blumenbergsweg (Nr. 201 westlich von Blumenberg 
u. Nr. 195, 196, 203 nördlich von Blumenberg)“ 
Ferner ist in der UVS das verschiedentlich genannte „Landesamt für Bodendenkmalpflege“ 
durch „Römisch-Germanisches Museum/ Archäologische Bodendenkmalpflege der Stadt 
Köln“ zu ersetzen. 
Ansprechpartner im Römisch-Germanischen Museum / Archäologische Bodendenkmalpflege 
und Bodendenkmalschutz, Roncalliplatz 4, 50667 Köln ist (Telefon: ; E-Mail: ).  
 
IV. Straßen/Verkehr 
Straßenbautechnisch bestehen gegen die Planänderung keine Bedenken. Die neuen 
Bushaltestellen auf der Neusser Landstraße südlich des Kreisverkehrs Neusser 
Landstraße/Blumenbergsweg/Mennweg sollten in Form von Buskaps hergestellt werden. 
Ansprechpartnerin im Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 
Köln, ist (Telefon: ; E-Mail: ). 
 
V. Kampfmittel 
Die von dem Vorhaben betroffene Fläche ist, falls noch nicht geschehen, auf deren 
Kampfmittelbelastung zu überprüfen. Hierzu ist zunächst über das Amt für öffentliche 
Ordnung eine Luftbildauswertung beim Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) der 
Bezirksregierung Düsseldorf zu beantragen. 
Ansprechpartner im Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, sind  
(Telefon: ) und (Telefon: ). Die E-Mailadresse lautet jeweils: . 
 
VI. Bauordnung 
Anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen kann keine bauordnungsrechtliche 
Beurteilung der baulichen Anlagen wie Mauern, Aufschüttungen (Dämme) sowie von 
Gebäuden vorgenommen werden. Hier fehlen beispielsweise grundstücksbezogene 
Lagepläne zur Beurteilung von Abstandsflächen. Mauern und Aufschüttungen (Dämme) 
lösen Abstandsflächen aus, die auf dem "Baugrundstück" selbst liegen müssen. 
Es wird davon ausgegangen, dass Räume – beispielsweise in Pfeilerkammern des Ein- und 
Auslassbauwerkes – nicht zum dauernden Aufenthalt bestimmt sind, sondern nur zu 
Wartungszwecken betreten werden, ansonsten wären hier zwei Rettungswege erforderlich. 
Ansprechpartner im Bauaufsichtsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist (Telefon: ; E-Mail: 
). 
 
VII. Grunderwerb  
Im Bereich am Further Weg/Kölner Randkanal sind Vertragsverhältnisse 
(Flurstückspachtverträge) mit Landwirten vorhanden. Die Flächen sind zu

landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet. Anträge auf Freistellung der Flächen sind bis zum 
31.03. eines Jahres bei dem Amt für Liegenschaften und Kataster, Verwaltung unbebauter 
Fiskalbesitz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln vorzulegen, damit die fristgerechte Kündigung 
zum 31.10. fristgerecht und zum 01.05 zugestellt werden kann. 
Bei fristgerechter Kündigung hat der Pächter einen Entschädigungsanspruch in Höhe einer 
Jahrespacht, bei fristloser Kündigung hat der Pächter neben der Jahrespacht, Anspruch auf 
Dünger und Saatentschädigung. 
Ansprechpartnerin ist (Telefon: ; E-Mail: ). 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag

Anlage 2 - Erläuterung Planänderungen

13456 Zeichen

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
HWS-Konzept Köln, PFA 10, Retentionsraum Köln-Worringen
Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Anlage 1.1a - Erläuterungsbericht 1
Begründung für die Planänderung
In der nachstehenden Auflistung werden zur besseren Nachvollziehbarkeit die wichtigsten  
Planänderungen kurz vorgestellt und erläutert. Darüber hinaus gibt es zahlreiche kleinere, im  
Wesentlichen redaktionelle Änderungen (z. B. Änderungen von Verweisen und Bezügen), auf  
die hier nicht gesondert eingegangen wird.
Die geänderten Textpassagen sind in rot und kursiv (Einfügung) und in rot und durchgestri­
chen (Löschung) gekennzeichnet.
Im Inhaltsverzeichnis sind die Kapitel, in denen die nachfolgend beschriebenen Änderungen  
vorgenommen wurden, in rot gekennzeichnet.
Die im Rahmen der Offenlage zur Planänderung vorgebrachten Einwendungen dürfen sich  
nur auf die im Text wie vorgenannt gekennzeichneten geänderten Sachverhalte beziehen.
A) Ersatzpflanzung von Alleebäumen
Für die Höherlegung und Ertüchtigung der Neusser Landstraße als Hochwasserschutzbau­
werk mit Umbau der Einmündungen müssen im Südosten der Ortslage Worringen entlang der  
B9 die Alleebäume gefällt werden. In den Unterlagen zum Antrag auf Planfeststellung vom
04.04.2016 war ein Ausgleich für die Rodung der Allee im Rahmen der Baumschutzsatzung  
der Stadt Köln vorgesehen. Da das beantragte Vorhaben jedoch über eine Planfeststellung  
genehmigt werden soll und es sich bei der Vorhabengenehmigung um ein Planfeststellungs­
verfahren zu einem Bauvorhaben mit überörtlichen Bedeutung handelt, sind gemäß § 38  
BauGB die §§ 29 bis 37 BauGB nicht anzuwenden. Stattdessen ist, obwohl die Straße im  
bauplanungsrechtlichen Innenbereich liegt, die Eingriffsregelung gemäß der §§ 14 ff.  
BNatSchG einschlägig. Die Alleebäume müssen daher möglichst ortsnah neu- bzw. nachge­
pflanzt werden.
Mit der Ersatzmaßnahme E3 (siehe Anlagen 8.2.3a und 8.2.3.1a bis 8.2.3.3a) werden die  
durch die Höherlegung der B9 verloren gegangenen Alleebäume an der B9 zum-Teil auf der  
Landseite des Hochwasserschutzbauwerks ersetzt. Eine Nachpflanzung der gesamten Bäume  
an gleicher Stelle nach Abschluss der Baumaßnahme ist nicht möglich.
Daher werden die Ersatzpflanzungen teilweise außerhalb des Retentionsraums, in großer  
Nähe zum Projekt, entlang des Further Wegs sowie östlich des Rad- und Fußwegs am Kölner  
Randkanal vorgenommen. Eine Ersatzpflanzung ohne Aufteilung, die sich jedoch in deutlich  
größerer Entfernung zum Projektgebiet befunden hätte, wurde als nicht zielführend gesehen.
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Anlage 2

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
HWS-Konzept Köln, PFA 10, Retentionsraum Köln-Worringen
Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Anlage 1.1a- Erläuterungsbericht 2
Die Ersatzmaßnahme ist in den Plänen 8.2.3a und 8.2.3.1a bis 8.2.3.3a dargestellt. Die Ände­
rung wurde u. a. auch in die überarbeiteten Anlagen 1.1a bis 8.1a übernommen. Die Ver­
zeichnisse und Pläne für den Grunderwerb wurden ebenfalls angepasst.
B) Vergrößerung des Ein- und Auslassbauwerks von 4 auf 5 Wehrfelder
Die sich verdichtenden Hinweise auf den Klimawandel und die Berechnungen der Internatio­
nalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) legen den Schluss nahe, dass künftig Ext­
remhochwasserereignisse häufiger auftreten und dabei sehr unterschiedliche Wellenformen  
annehmen können.
Mit einem zusätzlichen Wehrfeld ist eine sensiblere Steuerung möglich und die Kappung des  
Hochwasserscheitels kann noch effektiver erfolgen -  dies auch vor dem Hintergrund der sich  
kontinuierlich verbessernden Prognosesysteme. Im Zuge der erstmaligen Herstellung des Ein-  
und Auslässbauwerks ist die Errichtung eines zusätzlichen Wehrfeldes mit einem moderaten  
Mehraufwand verbunden und wird daher in den Antragsunterlagen ergänzt.
In diesem Zusammenhang wurden der technische Erläuterungsbericht (Anlage 1.1a) sowie  
die technischen Lagepläne und Bauwerkspläne der Anlagenreihen 3 und 4 angepasst.
Durch das zusätzliche Wehrfeld hat sich die Teilfläche von einigen dauerhaft beanspruchten  
Flurstücken in Privateigentum sowie einigen dauerhaft beanspruchten Flurstücken in städti­
schem Besitz vergrößert. Die entsprechenden Verzeichnisse und Pläne des der Anlagenreihe  
5 (Grunderwerb) wurden angepasst.
Des Weiteren wurde die Vergrößerung des Ein- und Auslassbauwerks in mehrere Pläne der  
Anlagenreihen 2, 6,  7, 8 und 10 übernommen.
Die Maßnahme hat auch in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz Berücksichtigung gefunden.
C) Zusätzliche Baustelleneinrichtungsfläche am nördlichen Ortsausgang von Fühlingen
Am nördlichen Ortsausgang von Fühlingen, im Bereich der zwischenzeitlich fertiggestellten  
Verlängerung der Industriestraße, wird aus baustellenlogistischen Gründen eine zusätzliche  
Baustelleneinrichtungsfläche beansprucht. Hierfür wurden zusätzliche Flurstücke in städti­
schem Eigentum in die Anlagen zum Planänderungsantrag aufgenommen.
Diese Änderung ist u. a. in den Anlagen 2.3.2.1a, 8.2.1a und 8.2.2.3a sowie in den überarbei­
teten Verzeichnissen und Plänen des Grunderwerbs (Anlagenreihe 5) dokumentiert.
i
D) Schalltechnische Untersuchungen zur Anhebung der B9 Süd und der K11
In der Anlage 16 zum Antrag auf Planfeststellung vom 04.04.2016 ist eine schalltechnische  
Untersuchung zu den Auswirkungen der Höherlegung der B9 am südöstlichen Ortsausgang  
von Worringen erhalten. In dem Gutachten konnte keine Überschreitung von Grenzwerten  
festgestellt werden. Die nächstliegende Bebauung zur Anhebung der B9 Süd sowie der K11  
ist etwa doppelt so weit von der Straße entfernt, wie bei der Anhebung der B9 Nord. Daher
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
HWS-Konzept Köln, PFA 10, Retentionsraum Köln-Worringen 
Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Anlage 1.1a - Erläuterungsbericht 3
hatte die Antragstellehn in Abstimmung mit dem Schallgutachter auf ein separates Gutachten  
für die Anhebung B9 Süd verzichtet.
Auf Wunsch der Stadt Köln hat die Antragstellerin zwei zusätzliche Gutachten für die Deich­
überfahrten der B9 nördlich von Fühlingen sowie der K11 nordwestlich von Langel erstellen  
lassen. Da sich mit der Fertigstellung der Verlängerung der Industriestraße die Verkehrsströ­
me geändert haben können, wurde eine neue Verkehrszählung durchgeführt. Die zusätzlichen  
Gutachten, welche ebenfalls zu der Erkenntnis kommen, dass keine Grenzwerte überschritten  
werden, sind dem Antrag auf Planänderung als Anlagen 16.1a und 16.2a beigefügt.
E) Prognose der Auswirkungen eines Hochwassers über 11,90 m KP im Status quo oh­
ne Retentionsraum
Im Zuge der Erstellung der Genehmigungsplanung hat die Antragstellerin Berechnungen zur  
Prognose der Auswirkungen einer „natürlichen“ Überflutung des Projektgebiets durch eine  
unkontrollierte Überströmung des Rheinhauptdeichs bei einem Hochwasser über 11,90 Meter  
Kölner Pegel (m KP) im Status quo ohne Retentionsraum („Nullvariante“ ) durchgeführt. Basis  
dieser Berechnungen war die sogenannte „Antragswelle“.  Aufgrund der Berechnungsergeb­
nisse wurde in den Antragsunterlagen die Aussage getroffen, dass die Auswirkungen einander  
entsprechen  -  dies auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sehr viele verschiedene  
Hochwasserwellen denkbar sind.
Auf Anregung der Stadt Köln hat die Antragstellerin die Berechnungen visualisiert. Neben der  
Hochwasserwelle aus dem Planfeststellungsantrag wurde die Auswertung auch für eine weite­
re Hochwasserwelle vorgenommen (siehe auch Planänderung F).
Die Berechnungen und Visualisierungen für die beiden untersuchen Hochwasserwellen zei­
gen, dass die Auswirkungen einer „natürlichen“ Überflutung des Worringer Bruchs und der  
überplanten Flächen hinsichtlich der maximalen Einstautiefen und der Einstaudauer mit denen  
einer gezielten Flutung des Retentionsraums vergleichbar sind. Der Erläuterungsbericht der  
Untersuchungsergebnisse mit vier lose beigefügten Plänen befindet sich in der Anlage 7a,  
Anhang A-7.1.1-3a.
F) Ergänzende Berechnungen zu den Auswirkungen des Retentionsraums auf die  
Grundwasserstände und zum Stofftransport
Mehrere Einwender hatten die lange Zeitdauer für das Absinken der dem Antrag vom
04.04.2016 zu Grunde gelegten Hochwasserwelle kritisiert. Der Antragswelle liegt die Annah­
me zu Grunde, dass bei einem Hochwasser der Größenordnung von 11,90 m KP oberstromig  
des Retentionsraums in erheblichem Ausmaße Flächen unter Wasser stehen, da das jeweilige  
Bemessungshochwasser überschritten wurde, und somit wie gesteuerte und ungesteuerte  
Retentionsräume wirken und mit der ablaufenden Hochwasserwelle Volumen in den Rhein  
zurückführen.
Die Antragstellerin hat dennoch die Grundwasserhydraulischen Untersuchungen um eine er­
gänzende Berechnung mit einer steiler abfallenden Hochwasserwelle ergänzt. Diese Hoch­
wasserwelle war auch bereits Berechnungsgrundlage für entsprechende Untersuchungen der
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
HWS-Konzept Köln, PFA 10, Retentionsraum Köln-Worringen
Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Anlage 1.1a - Erläuterungsbericht 4
RheinEnergie für andere Projekte war. Diese steiler abfallende Hochwasserwelle ist auch in  
der Planänderung E) mit berücksichtigt.
In diesem Zusammenhang wurde außerdem die Untersuchung zur Ausbreitung einer mögli­
chen Schadstofffahne von den Altlastenverdachtsflächen in Richtung Wasserwerk Weiler an  
die veränderte Wellenform angepasst. Zusätzlich wurden höhere Förderraten für das Was­
serwerk Weiler angesetzt, da bei Wasserständen dieser Größenordnung davon ausgegangen  
werden muss, dass andere Wasserwerke auf Kölner Stadtgebiet außer Betrieb gehen und am  
noch in Betrieb befindlichen Standort Weiler dann höhere Mengen gefördert werden. Die  
RheinEnergie hat die zu berücksichtigenden Fördermengen im Herbst 2016 zur Verfügung  
gestellt.
Die ergänzenden Berechnungen sind in der Anlage 9.1a, Anhang A-9.1-1a (Bericht mit Plä­
nen) und A-9.1-2a (Bericht) dokumentiert.
G) Eingriffs-Ausgleichsbilanz
Da sich an verschiedenen Stellen Änderungen ergeben haben, wurde die Eingriffs-  
Ausgleichsbilanz (Anlage 8a, Anhang A-8.1-1a) überarbeitet.
H) Anpassung der CEF-Maßnahmen
In Abstimmung mit dem LANUV wurden die Kohärenzmaßnahmen E1 und E2 um einen Hin­
weis ergänzt, dass es sich bei den Plänen in Anlage 7.2.1a, 7.2.2a und 7.2.3a um schemati­
sche Darstellungen handelt. Die Details sind im Rahmen der Ausführungsplanung mit dem  
LANUV bzw. den Naturschutzbehörden abzustimmen.
Für ebendiese Ausführungsplanung wurden mehrere Hinweise in die Darstellung mit aufge­
nommen (u. a. Verlegung der Laichgewässer nach Süden, extensive Beweidung, Umzäunung,  
Verzicht auf Anlage von Röhricht etc.).
Diese Änderung hat sich auch auf die Anlagen 8.2.2.5a und 8.2.2.6a sowie über die Änderung  
der Biotoppunkte auf die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ausgewirkt.
I) Monitoringkonzept und Risikomanagement -  Aktionsplan und Monitoring im Rahmen  
der Betriebsanweisung
In Abstimmung mit dem LANUV wurde das Monitoringkonzept im Anhang A-8.1-2a um zusätz­
liche Vorgaben zum Risikomanagement sowie zum Aktionsplan und Monitoring im Rahmen  
der Betriebsanweisung ergänzt.  ,
Ein wichtiger Ansatzpunkt des Aktionsplans und des Monitorings im Rahmen der Betriebsan­
weisung ist dabei die Unterscheidung nach Maßnahmen bzw. Untersuchungen. Diese erfol­
gen unabhängig vom Betriebsfall fortlaufend, während des Betriebsfalls, nach Ablauf des  
Hochwassers, drei Jahre nach Einsatz des Retentionsraums, sechs Jahre nach Einsatz des  
Retentionsraums sowie zwölf Jahre nach Einsatz des Retentionsraums.
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
HWS-Konzept Köln, PFA 10, Retentionsraum Köln-Worringen
Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Anlage 1.1a- Erläuterungsbericht 5
J) Bebauungsplan Blumenbergs weg
Der Bebauungsplan 62569/03-01-03 setzt nördlich des Blumenbergswegs u. a. eine Aus­
gleichsfläche fest (siehe Anlage 6.2.1a). Ein Teil der Ausgleichsfläche ist vom Bau der Hoch­
wasserschutzanlagen betroffen (siehe Anlage 6.2.1a). Die Ausgleichsfläche war in der mit  
Antrag vom 04.04.2016 eingereichten Bilanzierung nicht berücksichtigt.
Bei der Überarbeitung wurde daher wie in Anlage 6.1a und 8.1a beschrieben vorgegangen.  
Der Kompensationswert dieser Fläche ist durch den Kompensationsüberschuss der Gesamt­
maßnahme Retentionsraum Worringen abgedeckt. Als Ersatz für die in Anspruch genommene  
Ausgleichsfläche wird ein Ausgleich mit einer Größe von 4.580 m2  und einem Ausgleichswert  
von 82.440 Biotopwertpunkten in Ansatz gebracht und vom Gesamtüberschuss der Bilanz  
abgezogen (siehe Anlage A-8.2-1 a, Tabellenblatt 3).
K) Aufnahme zusätzlicher Denkmäler
Auf Wunsch der Denkmalschutzbehörden wurden zusätzliche Denkmäler nachrichtlich in die  
Planunterlagen aufgenommen (siehe Anlagen 6.1a und 6.2.6a). Diese liegen zwar z. T . inner­
halb des Retentionsraums, jedoch außerhalb der Bauwerkstrasse und sind von den Planun­
gen daher nicht direkt betroffen.
L) Neue landwasserrechtliche Regelung zu Überschwemmungsgebieten
Eine neue landeswasserrechtliche Regelung, die nach Einreichung des Planfeststellungsan­
trags vom 04.04.2016 in Kraft getreten ist, führt dazu, dass planfestgestellte Retentionsräume  
zu festgesetzten Überschwemmungsgebieten werden. Aus diesem Grund wurde der allge­
meine Erläuterungsbericht in Anlage 1.1a um Kapitel 7.4 mit Beschreibung der rechtlichen  
Auswirkungen ergänzt.

Anlage 1 - Übersichtsplan

1881 Zeichen

LBZ unbek.
LBZ unbek.
NAYY-J 4x150
NAYY-J 4x150
NAYY-J 4x150
NAYY-J 4x150
NAYY-J 4x150
NAYY-J 4x35
NAYY-J 4x35
NAYY-J 4x150
NAYY-J 4x150
NAYY-J 4x150NAYY-J 4x150
NAYY-J 4x35
NAYY-J 4x150
NAYY-J 4x150
Planänderung:
Ein - und Auslassbauwerk auf 5 Wehrfelder vergrößert
(Siehe Anlage 3.13a Lageplan Planung Blatt 13 und
Anlagen 4.4.1.1a bis 4.4.1.4a Detailzeichnungen)
Planänderung:
schematische Darstellung
der Maßnahme E1.
Planänderung:
Die Abwasserdruckleitung
der Steb ist fertiggestellt.
Planänderung:
Die Baumaßnahme der Verlängerung
der Industriestraße in Fühlingen
ist abgeschlossen.
+RFKZDVVHUVFKXW]NRQ]HSW.|OQ
Telefon Nr.: 0261/8851-0, Fax Nr.: 0261/805725
%M|UQVHQ%HUDWHQGH,QJHQLHXUH*PE+0DULD7URVW.REOHQ]
BJÖRNSEN BERATENDE INGENIEURE
5HWHQWLRQVUDXP.|OQ:RUULQJHQ6WURPNLORPHWHUOUK
Planfeststellungsabschnitt 10
bQGHUXQJ Name Datum Index
0D‰VWDE*HSUIW
Anlagen Nr.
Ako-Nr.
Bearbeitet
Gezeichnet
*HSUIW
HauptabteilungsleiterAbteilungsleiter
.............................................................................
.|OQ
Entwurfs- und Genehmigungsplanung
+|KHQUHIHUHQ]V\VWHP
NHN / DHHN92NN / DHHN12
Lagebezugssystem
*DX‰.UJHU
gez. Henning Werkergez. Hartmut Meier
gez. Helga Thomas
UTM / ETRS89
gez. U. Krath
Aufgestellt, 
Unterschrift + Stempel
Planänderung
Sept. 2017
Sept. 2017
Sept. 2017
im April 2018
im April 2018
00,10,20,5 km 0,4 0,3
Gespeichert: 23.11.17 16:12:25  /  Plotdatum:  06.03.18 13:38:27 Hewel
P:\wor0811511\acad\Genehmigung\Variante_N2_Maerz_2015\Ein-und_Auslassbauwerk_Okt-2016\2.3.1a_Uebersichtslageplan_Planung_2-Offenlage.dwg / Layout: 2.3.1a
%ODWWJU|‰H[PP
Riemke
Hewel
Blase
a
09.12.2016aHewelEin- und Auslassbauwerk auf 5 Wehrfelder vergrößert.
Sept. 2017Hewelschematische Darstellung Maßnahme E1
HewelAbwasserdruckltg, Steb und Verlängerung der Industriestr. FühlingenSept. 2017
Anlage 1

Anlage 4 - Anlage zur Stellungnahme

8 Zeichen

Anlage 4

Mitteilung Ausschuss

1426 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 16.08.2018 
 2672/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 13.09.2018 
Ausschuss für Umwelt und Grün 18.09.2018 
 
Planfeststellungsverfahren für den Bau und den Betrieb des Retentionsraums Worringen - 
Planänderung 
Mit Beschluss vom 27.03.2012 hat der Rat der Stadt Köln der Umsetzung des Planfeststellungsab-
schnitts 10 (PFA 10) – Retentionsraum Worringen zugestimmt (Vorlage 4162/2011). 
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) haben daraufhin bei der Bezirksregierung Köln die 
Planfeststellung für das Vorhaben beantragt. Die Planunterlagen haben 2016 zur öffentlichen Ein-
sichtnahme ausgelegen. Die städtische Stellungnahme hierzu war Gegenstand der Mitteilung 
2927/2016. 
Eine Entscheidung über den Planfeststellungsantrag wurde noch nicht getroffen. 
Zwischenzeitlich sind die Planunterlagen in verschiedenen Bereichen – u. a. im Hinblick auf die ein-
gegangenen Anregungen und Bedenken – aktualisiert, angepasst und ergänzt worden. Die Änderun-
gen haben vom 21.06. – 20.07.2018 offengelegen. Die städtische Stellungnahme hierzu erfolgte am 
31.07.2018. 
Ein Übersichtsplan befindet sich in der Anlage 1. Die Anlage 2 beinhaltet die Darstellung der wesent-
lichen Änderungen der Planunterlagen. Die städtische Stellungnahme ist in den Anlagen 3 und 4 bei-
gefügt. 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

13.09.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.09.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Neusser Landstraße
  • Römerstraße
  • Zeughausstraße 2
  • Blumenbergsweg
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Senfweg
  • Mennweg
  • Roncalliplatz 4
  • Ottmar-Pohl-Platz 1
  • Further Weg
  • Industriestraße
  • Alte Römerstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2672/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.08.2018
Erstellt
13.08.2018 09:24