2672/2018
Planfeststellungsverfahren für den Bau und den Betrieb des Retentionsraums Worringen - Planänderung
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Anlage 3 - Stellungnahme
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1. Planänderung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) für das Projekt „Retentionsraum Köln-Worringen“ Sehr geehrte , ich erhebe gegen das oben näher bezeichnete Vorhaben der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, keine Bedenken, wenn den nachfolgend im Einzelnen benannten Anforderungen jeweils durch eine entsprechende Nebenbestimmung in der Zulassungsentscheidung Rechnung getragen wird. I. Stadtplanung Am nördlichen Ortsausgang von Fühlingen ist eine zusätzliche Baustelleneinrichtungsfläche vorgesehen. Diese befindet sich im Nahbereich einer Fläche mit Wohnbaupotenzial „W 602- 001“ kurz-/ mittelfristig (bis 2020) aus dem Wohnungsbauprogramm 2015 (s. Anlage). Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die Erweiterung der BE-Fläche. Ob ein räumlicher oder zeitlicher Konflikt zwischen der BE-Fläche und der Fläche mit Wohnbaupotenzial vorliegt, ist zu klären. Die zeitliche/ räumliche Ausführung ist daher im weiteren Verfahren mit der Stadt Köln abzustimmen. Durch die Planänderung sind folgende Einwände aus der Gesamtstellungnahme der Stadt Köln vom 14.07.2016 aus dem Bereich Stadtplanung ausgeräumt worden: • Die beiden Deichquerungen der Straßen B9 (Neusser Landstraße) und K11 (Alte Römerstraße) waren in den ursprünglichen Planfeststellungsunterlagen nicht betrachtet worden. Dies ist in der Gesamtstellungnahme der Stadt Köln vom 14.07.2016 unter dem Punkt „Lärm“ kritisch angemerkt worden. Durch die Schalltechnische Untersuchung Teil 2, I.B.U. Ingenieurbüro vom 25.04.2017, sind diese in einem ergänzenden Gutachten auf die wesentliche Änderung gemäß 16. BImSchV überprüft worden. Im Rahmen der zusätzlichen Schallgutachten zur Anhebung der K11 (Alte Römerstraße) und der B9 Süd (Neusser Landstraße) nach 16.BImSchV sind keine negativen Auswirkungen auf die angrenzende Bebauung festgestellt worden (geringfügige Pegelanhebungen unter 3 dB(A)). • Die Bebauungsplan 62569/03-01-03 (bereits der Stellungnahme vom 14.07.2016 als Anlage beigefügt) setzt nördlich der L43 (Blumenbergsweg) „Fläche für die Landwirtschaft“ sowie eine „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ fest. Die Fläche ist durch den Bau der Hochwasserschutzanlage betroffen. Die Betroffenheit der Ausgleichsfläche des Bebauungsplans 62569/03-01-03 wurde in der Anlage 6.1a und Anlage 8.1a beschrieben und ermittelt. Die durch die Überplanung als Ausgleichfläche im o.g. Bebauungsplan nicht mehr zur Verfügung stehende Maßnahmenfläche ist in die ortsnahe Fläche am Deichfuß verlagert worden und ist zukünftig dem Bebauungsplan Bezirksregierung Köln - Dezernat 54 - z. Hd. Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Az. 54.1.16.2-(11.0) ho 62/621/2-62.10.05 31.07.2018 62 Anlage 3 62569/03-01-03 zugordnet. Ein Ausgleich erfolgt durch den Kompensationsüberschuss der Gesamtmaßnahme und wird von der Gesamtbilanz (Anlage A-8.1-1a) abgezogen und an die Stadt Köln übermittelt. Damit wird die Fläche in der geplanten, rechtskräftigen Wertigkeit ortsnah verlagert. Die Einordnung der Betroffenheit der im Untersuchungsgebiet liegenden Bebauungspläne ist damit erfolgt. Im Übrigen bleiben die Hinweise und Bedenken zu den nicht von der Planänderung berührten Punkten aus der Gesamtstellungnahme der Stadt Köln vom 14.07.2016 • Betroffene Ausgleichsflächen • Fangedamm • Bohrpfahlwand Roggendorf weiterhin aufrechterhalten. Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln ist (Telefon ; E- Mail: ). II. Landschaftspflege und Grünflächen Die zusätzlichen Ersatzpflanzungen von Alleebäumen aufgrund der Beachtung der Bestimmungen der Baumschutzsatzung werden begrüßt. Die Herrichtung der Alleen ist in der 1. Pflanzperiode nach Abschluss des Bauvorhabens durchzuführen. Die Baumarten, Pflanzqualitäten und Pflanzabstände sind im weiteren Verfahren mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln abzustimmen. Ansprechpartnerin ist (Telefon: ; E-Mail: ). III. Bodendenkmalpflege Als Bewertungsgrundlage zur Einschätzung der Umweltfolgen der Planung wurde mit dem Vorhabenträger die Durchführung einer archäologischen Prospektionsmaßnahme durch eine archäologische Fachfirma abgestimmt. Das abschließende Ergebnis dieser archäologischen Maßnahme liegt derzeit noch nicht vor. Nach den vorliegenden Zwischenergebnissen zeichnet sich jedoch bereits ab, dass die zuvor bekannten, in Anlage 6.2.6a Umweltverträglichkeitsstudie dargestellten Bodendenkmäler gemäß § 2 und 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) NRW hinsichtlich Lage und Ausdehnung im Wesentlichen durch die Prospektionsmaßnahme bestätigt werden können. Darüber hinaus wurden durch die archäologische Maßnahme weitere archäologische Konfliktbereiche südlich Senfweg im Bereich des HW-Schutzbauwerkes Worringen und nordwestlich Mennweg im Bereich des HW-Schutzdeiches/ -Schutzbauwerkes Langel ermittelt. Auf den Flächen südlich des Senfweges liegen Hinweise auf eine spätmittelalterliche Fundstelle vor, nordwestlich des Mennweges fanden sich weitere Belege für ein Siedlungsareal der vorrömischen Eisenzeit, das bereits im Jahr 2000 beim Bau der Wingas-Gasleitung in diesem Bereich angeschnitten wurde. Zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 1 DSchG NRW ist es erforderlich, dass die Vorhabenträgerin in allen durch das geplante Vorhaben bauzeitlich oder dauerhaft in Anspruch genommenen Flächen, in denen Bodeneingriffe in Bereichen mit archäologischer Befunderwartung erfolgen sollen, im Zuge der Umsetzung des Vorhabens archäologische Untersuchungen durch archäologische Fachfirmen nach Maßgabe einer Erlaubnis nach § 13 DSchG NRW gewährleistet. Diese archäologischen Maßnahmen sind in Abstimmung mit dem Römisch-Germanischen Museum/ Archäologische Bodendenkmalpflege und -denkmalschutz der Stadt Köln in der Ausführungsplanung entsprechend zu berücksichtigen. Der erforderliche Umfang der archäologischen Maßnahmen kann erst nach Abschluss der von der Vorhabenträgerin beauftragten archäologischen Prospektion und Vorliegen des Ergebnisberichtes der Maßnahme, die Voraussetzung für eine abschließenden Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das im Planungsgebiet liegende archäologische Kulturgut sind, ermittelt werden. Um zu gewährleisten, dass die Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes angemessen im Zuge der Ausführungsplanung berücksichtigt werden, ist eine Sicherung der erforderlichen archäologischen Untersuchungen durch Nebenbestimmungen erforderlich. Die Bezeichnungen für die bekannten Bodendenkmäler im Süden des Worringer Bruchs / Blumenbergweg in der UVS unter 4.8 Schutzgut Kulturgüter sind wie folgt zu berichtigen: „3. Im Süden des Worringer Bruchs/ Blumenbergsweg (Nr. 201 westlich von Blumenberg u. Nr. 195, 196, 203 nördlich von Blumenberg)“ Ferner ist in der UVS das verschiedentlich genannte „Landesamt für Bodendenkmalpflege“ durch „Römisch-Germanisches Museum/ Archäologische Bodendenkmalpflege der Stadt Köln“ zu ersetzen. Ansprechpartner im Römisch-Germanischen Museum / Archäologische Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz, Roncalliplatz 4, 50667 Köln ist (Telefon: ; E-Mail: ). IV. Straßen/Verkehr Straßenbautechnisch bestehen gegen die Planänderung keine Bedenken. Die neuen Bushaltestellen auf der Neusser Landstraße südlich des Kreisverkehrs Neusser Landstraße/Blumenbergsweg/Mennweg sollten in Form von Buskaps hergestellt werden. Ansprechpartnerin im Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist (Telefon: ; E-Mail: ). V. Kampfmittel Die von dem Vorhaben betroffene Fläche ist, falls noch nicht geschehen, auf deren Kampfmittelbelastung zu überprüfen. Hierzu ist zunächst über das Amt für öffentliche Ordnung eine Luftbildauswertung beim Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf zu beantragen. Ansprechpartner im Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, sind (Telefon: ) und (Telefon: ). Die E-Mailadresse lautet jeweils: . VI. Bauordnung Anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen kann keine bauordnungsrechtliche Beurteilung der baulichen Anlagen wie Mauern, Aufschüttungen (Dämme) sowie von Gebäuden vorgenommen werden. Hier fehlen beispielsweise grundstücksbezogene Lagepläne zur Beurteilung von Abstandsflächen. Mauern und Aufschüttungen (Dämme) lösen Abstandsflächen aus, die auf dem "Baugrundstück" selbst liegen müssen. Es wird davon ausgegangen, dass Räume – beispielsweise in Pfeilerkammern des Ein- und Auslassbauwerkes – nicht zum dauernden Aufenthalt bestimmt sind, sondern nur zu Wartungszwecken betreten werden, ansonsten wären hier zwei Rettungswege erforderlich. Ansprechpartner im Bauaufsichtsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist (Telefon: ; E-Mail: ). VII. Grunderwerb Im Bereich am Further Weg/Kölner Randkanal sind Vertragsverhältnisse (Flurstückspachtverträge) mit Landwirten vorhanden. Die Flächen sind zu landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet. Anträge auf Freistellung der Flächen sind bis zum 31.03. eines Jahres bei dem Amt für Liegenschaften und Kataster, Verwaltung unbebauter Fiskalbesitz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln vorzulegen, damit die fristgerechte Kündigung zum 31.10. fristgerecht und zum 01.05 zugestellt werden kann. Bei fristgerechter Kündigung hat der Pächter einen Entschädigungsanspruch in Höhe einer Jahrespacht, bei fristloser Kündigung hat der Pächter neben der Jahrespacht, Anspruch auf Dünger und Saatentschädigung. Ansprechpartnerin ist (Telefon: ; E-Mail: ). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Anlage 2 - Erläuterung Planänderungen
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Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR HWS-Konzept Köln, PFA 10, Retentionsraum Köln-Worringen Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Anlage 1.1a - Erläuterungsbericht 1 Begründung für die Planänderung In der nachstehenden Auflistung werden zur besseren Nachvollziehbarkeit die wichtigsten Planänderungen kurz vorgestellt und erläutert. Darüber hinaus gibt es zahlreiche kleinere, im Wesentlichen redaktionelle Änderungen (z. B. Änderungen von Verweisen und Bezügen), auf die hier nicht gesondert eingegangen wird. Die geänderten Textpassagen sind in rot und kursiv (Einfügung) und in rot und durchgestri chen (Löschung) gekennzeichnet. Im Inhaltsverzeichnis sind die Kapitel, in denen die nachfolgend beschriebenen Änderungen vorgenommen wurden, in rot gekennzeichnet. Die im Rahmen der Offenlage zur Planänderung vorgebrachten Einwendungen dürfen sich nur auf die im Text wie vorgenannt gekennzeichneten geänderten Sachverhalte beziehen. A) Ersatzpflanzung von Alleebäumen Für die Höherlegung und Ertüchtigung der Neusser Landstraße als Hochwasserschutzbau werk mit Umbau der Einmündungen müssen im Südosten der Ortslage Worringen entlang der B9 die Alleebäume gefällt werden. In den Unterlagen zum Antrag auf Planfeststellung vom 04.04.2016 war ein Ausgleich für die Rodung der Allee im Rahmen der Baumschutzsatzung der Stadt Köln vorgesehen. Da das beantragte Vorhaben jedoch über eine Planfeststellung genehmigt werden soll und es sich bei der Vorhabengenehmigung um ein Planfeststellungs verfahren zu einem Bauvorhaben mit überörtlichen Bedeutung handelt, sind gemäß § 38 BauGB die §§ 29 bis 37 BauGB nicht anzuwenden. Stattdessen ist, obwohl die Straße im bauplanungsrechtlichen Innenbereich liegt, die Eingriffsregelung gemäß der §§ 14 ff. BNatSchG einschlägig. Die Alleebäume müssen daher möglichst ortsnah neu- bzw. nachge pflanzt werden. Mit der Ersatzmaßnahme E3 (siehe Anlagen 8.2.3a und 8.2.3.1a bis 8.2.3.3a) werden die durch die Höherlegung der B9 verloren gegangenen Alleebäume an der B9 zum-Teil auf der Landseite des Hochwasserschutzbauwerks ersetzt. Eine Nachpflanzung der gesamten Bäume an gleicher Stelle nach Abschluss der Baumaßnahme ist nicht möglich. Daher werden die Ersatzpflanzungen teilweise außerhalb des Retentionsraums, in großer Nähe zum Projekt, entlang des Further Wegs sowie östlich des Rad- und Fußwegs am Kölner Randkanal vorgenommen. Eine Ersatzpflanzung ohne Aufteilung, die sich jedoch in deutlich größerer Entfernung zum Projektgebiet befunden hätte, wurde als nicht zielführend gesehen. Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Anlage 2 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR HWS-Konzept Köln, PFA 10, Retentionsraum Köln-Worringen Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Anlage 1.1a- Erläuterungsbericht 2 Die Ersatzmaßnahme ist in den Plänen 8.2.3a und 8.2.3.1a bis 8.2.3.3a dargestellt. Die Ände rung wurde u. a. auch in die überarbeiteten Anlagen 1.1a bis 8.1a übernommen. Die Ver zeichnisse und Pläne für den Grunderwerb wurden ebenfalls angepasst. B) Vergrößerung des Ein- und Auslassbauwerks von 4 auf 5 Wehrfelder Die sich verdichtenden Hinweise auf den Klimawandel und die Berechnungen der Internatio nalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) legen den Schluss nahe, dass künftig Ext remhochwasserereignisse häufiger auftreten und dabei sehr unterschiedliche Wellenformen annehmen können. Mit einem zusätzlichen Wehrfeld ist eine sensiblere Steuerung möglich und die Kappung des Hochwasserscheitels kann noch effektiver erfolgen - dies auch vor dem Hintergrund der sich kontinuierlich verbessernden Prognosesysteme. Im Zuge der erstmaligen Herstellung des Ein- und Auslässbauwerks ist die Errichtung eines zusätzlichen Wehrfeldes mit einem moderaten Mehraufwand verbunden und wird daher in den Antragsunterlagen ergänzt. In diesem Zusammenhang wurden der technische Erläuterungsbericht (Anlage 1.1a) sowie die technischen Lagepläne und Bauwerkspläne der Anlagenreihen 3 und 4 angepasst. Durch das zusätzliche Wehrfeld hat sich die Teilfläche von einigen dauerhaft beanspruchten Flurstücken in Privateigentum sowie einigen dauerhaft beanspruchten Flurstücken in städti schem Besitz vergrößert. Die entsprechenden Verzeichnisse und Pläne des der Anlagenreihe 5 (Grunderwerb) wurden angepasst. Des Weiteren wurde die Vergrößerung des Ein- und Auslassbauwerks in mehrere Pläne der Anlagenreihen 2, 6, 7, 8 und 10 übernommen. Die Maßnahme hat auch in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz Berücksichtigung gefunden. C) Zusätzliche Baustelleneinrichtungsfläche am nördlichen Ortsausgang von Fühlingen Am nördlichen Ortsausgang von Fühlingen, im Bereich der zwischenzeitlich fertiggestellten Verlängerung der Industriestraße, wird aus baustellenlogistischen Gründen eine zusätzliche Baustelleneinrichtungsfläche beansprucht. Hierfür wurden zusätzliche Flurstücke in städti schem Eigentum in die Anlagen zum Planänderungsantrag aufgenommen. Diese Änderung ist u. a. in den Anlagen 2.3.2.1a, 8.2.1a und 8.2.2.3a sowie in den überarbei teten Verzeichnissen und Plänen des Grunderwerbs (Anlagenreihe 5) dokumentiert. i D) Schalltechnische Untersuchungen zur Anhebung der B9 Süd und der K11 In der Anlage 16 zum Antrag auf Planfeststellung vom 04.04.2016 ist eine schalltechnische Untersuchung zu den Auswirkungen der Höherlegung der B9 am südöstlichen Ortsausgang von Worringen erhalten. In dem Gutachten konnte keine Überschreitung von Grenzwerten festgestellt werden. Die nächstliegende Bebauung zur Anhebung der B9 Süd sowie der K11 ist etwa doppelt so weit von der Straße entfernt, wie bei der Anhebung der B9 Nord. Daher Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR HWS-Konzept Köln, PFA 10, Retentionsraum Köln-Worringen Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Anlage 1.1a - Erläuterungsbericht 3 hatte die Antragstellehn in Abstimmung mit dem Schallgutachter auf ein separates Gutachten für die Anhebung B9 Süd verzichtet. Auf Wunsch der Stadt Köln hat die Antragstellerin zwei zusätzliche Gutachten für die Deich überfahrten der B9 nördlich von Fühlingen sowie der K11 nordwestlich von Langel erstellen lassen. Da sich mit der Fertigstellung der Verlängerung der Industriestraße die Verkehrsströ me geändert haben können, wurde eine neue Verkehrszählung durchgeführt. Die zusätzlichen Gutachten, welche ebenfalls zu der Erkenntnis kommen, dass keine Grenzwerte überschritten werden, sind dem Antrag auf Planänderung als Anlagen 16.1a und 16.2a beigefügt. E) Prognose der Auswirkungen eines Hochwassers über 11,90 m KP im Status quo oh ne Retentionsraum Im Zuge der Erstellung der Genehmigungsplanung hat die Antragstellerin Berechnungen zur Prognose der Auswirkungen einer „natürlichen“ Überflutung des Projektgebiets durch eine unkontrollierte Überströmung des Rheinhauptdeichs bei einem Hochwasser über 11,90 Meter Kölner Pegel (m KP) im Status quo ohne Retentionsraum („Nullvariante“ ) durchgeführt. Basis dieser Berechnungen war die sogenannte „Antragswelle“. Aufgrund der Berechnungsergeb nisse wurde in den Antragsunterlagen die Aussage getroffen, dass die Auswirkungen einander entsprechen - dies auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sehr viele verschiedene Hochwasserwellen denkbar sind. Auf Anregung der Stadt Köln hat die Antragstellerin die Berechnungen visualisiert. Neben der Hochwasserwelle aus dem Planfeststellungsantrag wurde die Auswertung auch für eine weite re Hochwasserwelle vorgenommen (siehe auch Planänderung F). Die Berechnungen und Visualisierungen für die beiden untersuchen Hochwasserwellen zei gen, dass die Auswirkungen einer „natürlichen“ Überflutung des Worringer Bruchs und der überplanten Flächen hinsichtlich der maximalen Einstautiefen und der Einstaudauer mit denen einer gezielten Flutung des Retentionsraums vergleichbar sind. Der Erläuterungsbericht der Untersuchungsergebnisse mit vier lose beigefügten Plänen befindet sich in der Anlage 7a, Anhang A-7.1.1-3a. F) Ergänzende Berechnungen zu den Auswirkungen des Retentionsraums auf die Grundwasserstände und zum Stofftransport Mehrere Einwender hatten die lange Zeitdauer für das Absinken der dem Antrag vom 04.04.2016 zu Grunde gelegten Hochwasserwelle kritisiert. Der Antragswelle liegt die Annah me zu Grunde, dass bei einem Hochwasser der Größenordnung von 11,90 m KP oberstromig des Retentionsraums in erheblichem Ausmaße Flächen unter Wasser stehen, da das jeweilige Bemessungshochwasser überschritten wurde, und somit wie gesteuerte und ungesteuerte Retentionsräume wirken und mit der ablaufenden Hochwasserwelle Volumen in den Rhein zurückführen. Die Antragstellerin hat dennoch die Grundwasserhydraulischen Untersuchungen um eine er gänzende Berechnung mit einer steiler abfallenden Hochwasserwelle ergänzt. Diese Hoch wasserwelle war auch bereits Berechnungsgrundlage für entsprechende Untersuchungen der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR HWS-Konzept Köln, PFA 10, Retentionsraum Köln-Worringen Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Anlage 1.1a - Erläuterungsbericht 4 RheinEnergie für andere Projekte war. Diese steiler abfallende Hochwasserwelle ist auch in der Planänderung E) mit berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wurde außerdem die Untersuchung zur Ausbreitung einer mögli chen Schadstofffahne von den Altlastenverdachtsflächen in Richtung Wasserwerk Weiler an die veränderte Wellenform angepasst. Zusätzlich wurden höhere Förderraten für das Was serwerk Weiler angesetzt, da bei Wasserständen dieser Größenordnung davon ausgegangen werden muss, dass andere Wasserwerke auf Kölner Stadtgebiet außer Betrieb gehen und am noch in Betrieb befindlichen Standort Weiler dann höhere Mengen gefördert werden. Die RheinEnergie hat die zu berücksichtigenden Fördermengen im Herbst 2016 zur Verfügung gestellt. Die ergänzenden Berechnungen sind in der Anlage 9.1a, Anhang A-9.1-1a (Bericht mit Plä nen) und A-9.1-2a (Bericht) dokumentiert. G) Eingriffs-Ausgleichsbilanz Da sich an verschiedenen Stellen Änderungen ergeben haben, wurde die Eingriffs- Ausgleichsbilanz (Anlage 8a, Anhang A-8.1-1a) überarbeitet. H) Anpassung der CEF-Maßnahmen In Abstimmung mit dem LANUV wurden die Kohärenzmaßnahmen E1 und E2 um einen Hin weis ergänzt, dass es sich bei den Plänen in Anlage 7.2.1a, 7.2.2a und 7.2.3a um schemati sche Darstellungen handelt. Die Details sind im Rahmen der Ausführungsplanung mit dem LANUV bzw. den Naturschutzbehörden abzustimmen. Für ebendiese Ausführungsplanung wurden mehrere Hinweise in die Darstellung mit aufge nommen (u. a. Verlegung der Laichgewässer nach Süden, extensive Beweidung, Umzäunung, Verzicht auf Anlage von Röhricht etc.). Diese Änderung hat sich auch auf die Anlagen 8.2.2.5a und 8.2.2.6a sowie über die Änderung der Biotoppunkte auf die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ausgewirkt. I) Monitoringkonzept und Risikomanagement - Aktionsplan und Monitoring im Rahmen der Betriebsanweisung In Abstimmung mit dem LANUV wurde das Monitoringkonzept im Anhang A-8.1-2a um zusätz liche Vorgaben zum Risikomanagement sowie zum Aktionsplan und Monitoring im Rahmen der Betriebsanweisung ergänzt. , Ein wichtiger Ansatzpunkt des Aktionsplans und des Monitorings im Rahmen der Betriebsan weisung ist dabei die Unterscheidung nach Maßnahmen bzw. Untersuchungen. Diese erfol gen unabhängig vom Betriebsfall fortlaufend, während des Betriebsfalls, nach Ablauf des Hochwassers, drei Jahre nach Einsatz des Retentionsraums, sechs Jahre nach Einsatz des Retentionsraums sowie zwölf Jahre nach Einsatz des Retentionsraums. Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR HWS-Konzept Köln, PFA 10, Retentionsraum Köln-Worringen Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Anlage 1.1a- Erläuterungsbericht 5 J) Bebauungsplan Blumenbergs weg Der Bebauungsplan 62569/03-01-03 setzt nördlich des Blumenbergswegs u. a. eine Aus gleichsfläche fest (siehe Anlage 6.2.1a). Ein Teil der Ausgleichsfläche ist vom Bau der Hoch wasserschutzanlagen betroffen (siehe Anlage 6.2.1a). Die Ausgleichsfläche war in der mit Antrag vom 04.04.2016 eingereichten Bilanzierung nicht berücksichtigt. Bei der Überarbeitung wurde daher wie in Anlage 6.1a und 8.1a beschrieben vorgegangen. Der Kompensationswert dieser Fläche ist durch den Kompensationsüberschuss der Gesamt maßnahme Retentionsraum Worringen abgedeckt. Als Ersatz für die in Anspruch genommene Ausgleichsfläche wird ein Ausgleich mit einer Größe von 4.580 m2 und einem Ausgleichswert von 82.440 Biotopwertpunkten in Ansatz gebracht und vom Gesamtüberschuss der Bilanz abgezogen (siehe Anlage A-8.2-1 a, Tabellenblatt 3). K) Aufnahme zusätzlicher Denkmäler Auf Wunsch der Denkmalschutzbehörden wurden zusätzliche Denkmäler nachrichtlich in die Planunterlagen aufgenommen (siehe Anlagen 6.1a und 6.2.6a). Diese liegen zwar z. T . inner halb des Retentionsraums, jedoch außerhalb der Bauwerkstrasse und sind von den Planun gen daher nicht direkt betroffen. L) Neue landwasserrechtliche Regelung zu Überschwemmungsgebieten Eine neue landeswasserrechtliche Regelung, die nach Einreichung des Planfeststellungsan trags vom 04.04.2016 in Kraft getreten ist, führt dazu, dass planfestgestellte Retentionsräume zu festgesetzten Überschwemmungsgebieten werden. Aus diesem Grund wurde der allge meine Erläuterungsbericht in Anlage 1.1a um Kapitel 7.4 mit Beschreibung der rechtlichen Auswirkungen ergänzt.
Anlage 1 - Übersichtsplan
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LBZ unbek. LBZ unbek. NAYY-J 4x150 NAYY-J 4x150 NAYY-J 4x150 NAYY-J 4x150 NAYY-J 4x150 NAYY-J 4x35 NAYY-J 4x35 NAYY-J 4x150 NAYY-J 4x150 NAYY-J 4x150NAYY-J 4x150 NAYY-J 4x35 NAYY-J 4x150 NAYY-J 4x150 Planänderung: Ein - und Auslassbauwerk auf 5 Wehrfelder vergrößert (Siehe Anlage 3.13a Lageplan Planung Blatt 13 und Anlagen 4.4.1.1a bis 4.4.1.4a Detailzeichnungen) Planänderung: schematische Darstellung der Maßnahme E1. Planänderung: Die Abwasserdruckleitung der Steb ist fertiggestellt. Planänderung: Die Baumaßnahme der Verlängerung der Industriestraße in Fühlingen ist abgeschlossen. +RFKZDVVHUVFKXW]NRQ]HSW.|OQ Telefon Nr.: 0261/8851-0, Fax Nr.: 0261/805725 %M|UQVHQ%HUDWHQGH,QJHQLHXUH*PE+0DULD7URVW.REOHQ] BJÖRNSEN BERATENDE INGENIEURE 5HWHQWLRQVUDXP.|OQ:RUULQJHQ6WURPNLORPHWHUOUK Planfeststellungsabschnitt 10 bQGHUXQJ Name Datum Index 0DVWDE*HSUIW Anlagen Nr. Ako-Nr. Bearbeitet Gezeichnet *HSUIW HauptabteilungsleiterAbteilungsleiter ............................................................................. .|OQ Entwurfs- und Genehmigungsplanung +|KHQUHIHUHQ]V\VWHP NHN / DHHN92NN / DHHN12 Lagebezugssystem *DX.UJHU gez. Henning Werkergez. Hartmut Meier gez. Helga Thomas UTM / ETRS89 gez. U. Krath Aufgestellt, Unterschrift + Stempel Planänderung Sept. 2017 Sept. 2017 Sept. 2017 im April 2018 im April 2018 00,10,20,5 km 0,4 0,3 Gespeichert: 23.11.17 16:12:25 / Plotdatum: 06.03.18 13:38:27 Hewel P:\wor0811511\acad\Genehmigung\Variante_N2_Maerz_2015\Ein-und_Auslassbauwerk_Okt-2016\2.3.1a_Uebersichtslageplan_Planung_2-Offenlage.dwg / Layout: 2.3.1a %ODWWJU|H[PP Riemke Hewel Blase a 09.12.2016aHewelEin- und Auslassbauwerk auf 5 Wehrfelder vergrößert. Sept. 2017Hewelschematische Darstellung Maßnahme E1 HewelAbwasserdruckltg, Steb und Verlängerung der Industriestr. FühlingenSept. 2017 Anlage 1
Anlage 4 - Anlage zur Stellungnahme
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Anlage 4
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/62/621/2 Vorlagen-Nummer 16.08.2018 2672/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 13.09.2018 Ausschuss für Umwelt und Grün 18.09.2018 Planfeststellungsverfahren für den Bau und den Betrieb des Retentionsraums Worringen - Planänderung Mit Beschluss vom 27.03.2012 hat der Rat der Stadt Köln der Umsetzung des Planfeststellungsab- schnitts 10 (PFA 10) – Retentionsraum Worringen zugestimmt (Vorlage 4162/2011). Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) haben daraufhin bei der Bezirksregierung Köln die Planfeststellung für das Vorhaben beantragt. Die Planunterlagen haben 2016 zur öffentlichen Ein- sichtnahme ausgelegen. Die städtische Stellungnahme hierzu war Gegenstand der Mitteilung 2927/2016. Eine Entscheidung über den Planfeststellungsantrag wurde noch nicht getroffen. Zwischenzeitlich sind die Planunterlagen in verschiedenen Bereichen – u. a. im Hinblick auf die ein- gegangenen Anregungen und Bedenken – aktualisiert, angepasst und ergänzt worden. Die Änderun- gen haben vom 21.06. – 20.07.2018 offengelegen. Die städtische Stellungnahme hierzu erfolgte am 31.07.2018. Ein Übersichtsplan befindet sich in der Anlage 1. Die Anlage 2 beinhaltet die Darstellung der wesent- lichen Änderungen der Planunterlagen. Die städtische Stellungnahme ist in den Anlagen 3 und 4 bei- gefügt. gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (12)
- Neusser Landstraße
- Römerstraße
- Zeughausstraße 2
- Blumenbergsweg
- Willy-Brandt-Platz 2
- Senfweg
- Mennweg
- Roncalliplatz 4
- Ottmar-Pohl-Platz 1
- Further Weg
- Industriestraße
- Alte Römerstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2672/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.08.2018
- Erstellt
- 13.08.2018 09:24