Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW; hier: Haushaltsüberschreitung bei den Buchungsstellen 54.01/0313.789105 - Rückzahlung Landeszuweisung Bockenfelder Straße/Merklinder Straße und 54.01/0314.789105 - Rückzahlung Landeszuweisung Kreuzung K 45/Westring
Sitzungsvorlage 2010/015 vom 07.01.2010
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Dokumente
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2010/015
PDF 2.1 KB
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anlage 1
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Beratungsverlauf
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Termin unbekannt
Sitzung
TOP 5, beschließend. -
Termin unbekannt
Sitzung
TOP 4, vorberatend.
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