mandari

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW; hier: Haushaltsüberschreitung bei den Buchungsstellen 54.01/0313.789105 - Rückzahlung Landeszuweisung Bockenfelder Straße/Merklinder Straße und 54.01/0314.789105 - Rückzahlung Landeszuweisung Kreuzung K 45/Westring

Sitzungsvorlage 2010/015 vom 07.01.2010

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 5, beschließend.
  2. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 4, vorberatend.

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