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Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Einrichtung eines Schutzstreifens an der Einfahrt zum Forstbotanischen Garten/Rodenkirchen (Az.: 02-1600-02-23)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1554/2023 vom 25.05.2023

Stand: Am 21.08.2023 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei dem Sachverhalt handelt es sich lediglich um die Einrichtung einer Radverkehrsanlage. Die Kriterien hierfür ergeben sich aus den Richtlinien. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Anlage 2- Eingabe

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    Anlage 2 Sehr geehrte Damen und Herren, die Verlängerung der Schillingsrotter Str. zum Forstbotanischen Garten in Köln-Rodenkirchen (siehe Screenshot, gelb markiert) wird von vielen Fußgängern und insbesondere Kindern zu Fuß oder auch auf Fahrrädern genutzt, um zum Forstbotanischen Garten und dem Marienburger Sport-Club zu gelangen. Auch befindet sich in unmittelbarer Nähe der Kindergarten „Waldstrolche“. Die Straße hat keinerlei Bürgersteig oder Fahrradweg. Deshalb müssen sich alle Verkehrsteilnehmer die Straße teilen, Autofahrer nehmen nicht immer Rücksicht auf die schwächeren Teilnehmer. Hierdurch kommt es immer wieder zu brenzlichen Situationen. Um die Gefahrenstelle zu entschärfen, würde ich Sie bitten, die Einrichtung eines Schutzstreifens oder Ähnliches zu prüfen. Bereits vorab vielen Dank für Ihre Mühen, für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Dezernat, Dienststelle III/66/664/2 Vorlagen-Nummer 1554/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Einrichtung eines Schutzstreifens an der Einfahrt zum Forstbotanischen Garten/Rodenkirchen (Az.: 02-1600-02-23) Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt dem Petenten für die Anregung. Die Bezirksvertre- tung Rodenkirchen nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und verzichtet auf die Einrichtung von Radverkehrsanlagen in der Schillingsrotter Straße zwischen Industriestraße und dem Ma- rienburger Sport-Club. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In der südlichen Schillingsrotter Straße existieren zwischen der Industriestraße und dem Mari- enburger Sport-Club keine Radverkehrsanlagen. Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrs- anlagen (ERA) sind für die geeignete Führungsform die Verkehrsbelastung in der werktägli- chen Spitzenstunde sowie die zulässige Höchstgeschwindigkeit relevant. Zwischen der In- dustriestraße und der Einmündung zum Parkplatz Forstbotanischer Garten wurden in der Spit- zenstunde weniger als 200 Kfz/h gezählt. Hieraus ergibt sich für Radfahrende ein Mischver- kehr mit Kraftfahrzeugen auf der Fahrbahn. Gleiches gilt analog für den Fußverkehr. Bei einer Verkehrsstärke unter 400 Kfz/h kann der Verkehr nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) im Mischungsprinzip geführt werden, weshalb Gehwege nicht zwingend vorgesehen sind. Anlage 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Eingabe

Beratungsverlauf

  1. 21.08.2023

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 2.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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