A-R/0047/2017
Ein Gesamtkonzept „Qualitätsentwicklung in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ für die Stadt Münster
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4714 Zeichen
Korrigierte Fassung Antrag an den Rat Nr. A-R/0047/2017
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
CDU
SPD
FDP
Ratsantrag Die Linke
Piraten/ödp
21.06.2017
Ein Gesamtkonzept „Qualitätsentwicklung in der Kinder-,
Jugend- und Familienhilfe“ für die Stadt Münster
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt,
ein Gesamtkonzept für den dialogisch angelegten Prozess einer grundlegenden,
kontinuierlichen und evaluativen Qualitätsentwicklung (QE) in der Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe der Stadt Münster auf der Basis der Ergebnisse des Workshops vom 11.05.2017
und der Merchel-Expertise
1 zur Umsetzung der §§ 79,79a SGB VIII zu entwickeln und dem
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien zur Diskussion und Abstimmung vorzulegen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien entscheidet, nach welchen Verfahren die
Qualitätsentwicklung innerhalb des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien gemeinsam
mit den freien Trägern und Einrichtungen umgesetzt werden soll und welche „Grundsätze
und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität“ in den verschiedenen Handlungsfeldern der
Kinder- und Jugendhilfe zugrunde gelegt werden sollen.
Aufgrund der Komplexität des Verfahrens soll ein stufenweises Vorgehen erarbeitet werden.
Der Aufwand für die einzelnen beteiligten Organisationen ist auf ein praktikables Maß zu
begrenzen.
Bei der Entwicklung des Gesamtkonzeptes sind bereits bestehende gute Ansätze/Konzepte
zur QE (u.a. das Qualitätshandbuch KSD, QuaMS (das Qualitätsmanagementsystem Münster
für Kindertageseinrichtungen) und QUIGS (Qualitätsentwicklung in Ganztagsschulen) im
Bereich der Kindertagesbetreuung in Kitas und Schulen, der Bericht zur
Kindertagesbetreuung oder der Kinder- und Jugendhilfereport) wie sie im Rahmen des
Workshops vorgestellt wurden einzubeziehen, zu überprüfen und ggf. weiterzuentwickeln. In
1 Merchel, Joachim (2013): Qualitätsentwicklung in der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe: Orientierungshilfe zur
Umsetzung der Regelungen in §§ 79,79a SGB VIII. Expertise im Auftrag von: / Herausgeber: Landschaftsverband
Rheinland, LVR-Landesjugendamt und Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Landesjugendamt Westfalen
https://www.lwl.org/@@afiles/39087766/umsetzung__79und79asgbviii.pdf
dem Prozess ist auch die externe Ombudschaft als ein Baustein der Qualitätsentwicklung zu
integrieren.
Begründung:
Der § 79a SGB VIII (seit 2012 gesetzlich verankert) verpflichtet die Träger der öffentlichen
Jugendhilfe dazu, Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete
Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung für die Gewährung und Erbringung von Leistungen, die
Erfüllung anderer Aufgaben, den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII
und die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen weiterzuentwickeln, anzuwenden und
regelmäßig zu überprüfen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien hat in diesem QEProzess eine wichtige
Funktion; denn er entscheidet, nach welchen Verfahren die Qualitätsentwicklung innerhalb
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien gemeinsam mit den freien Trägern
umgesetzt werden soll und welche „Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der
Qualität“ in den verschiedenen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe zugrunde
gelegt werden sollen.
Für diese Entscheidungen ist der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien zuständig,
weil es sich bei der Qualitätsentwicklung einen grundlegenden, kontinuierlichen und
evaluativen Prozess zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Münster handelt, der einen
engen Bezug zur Jugendhilfeplanung hat (siehe § 71 Abs. 2 SGB VIII).
Wir fangen nicht bei null an in diesem Prozess. Beispielsweise ist noch unter Leitung von Karl
Materla ein Qualitätshandbuch für den KSD entwickelt worden. Im Bereich der
Kindertagesbetreuung haben wir QuaMS und QUIGS.
Das Thema Qualitätsentwicklung wird in allen Feldern der Jugendhilfe, in den
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII bearbeitet. Hier können die am QE Prozess
Beteiligten anknüpfen.
Zum Thema Externe Ombudschaft als Baustein der Qualitätsentwicklung hat der AKJF am
08.06.2016 beschlossen:
„Im Rahmen des Qualitätsentwicklungsprozesses wird das Thema Ombudschaft
ergebnisoffen im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien diskutiert auf der Grundlage
der Diskussionsergebnisse der AG 6.Es bleibt offen, ob und zu welchem Zeitpunkt die
Ombudschaft Jugendhilfe NRW in den Prozess einbezogen wird.“
Otto Reiners
Stefan Weber
Dr. Michael Jung
Carola Möllemann-Appelhoff
Rüdiger Sagel
Johannes Schmanck
und Fraktionen/Gruppe
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0047/2017
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 29.06.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37