Mandari Insight

A-R/0047/2017

Ein Gesamtkonzept „Qualitätsentwicklung in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ für die Stadt Münster

Antrag an den Rat 29.06.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.07.2017, TOP 45.13

a-r-0047-2017-neu-gesamtkonzept-qualitaetsentwicklung-kijufa-stadt-muenster

· application/pdf

Ansehen

a-r-0047-2017-neu-gesamtkonzept-qualitaetsentwicklung-kijufa-stadt-muenster

4714 Zeichen

Korrigierte Fassung                                  Antrag an den Rat Nr. A-R/0047/2017 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
CDU 
SPD 
FDP 
Ratsantrag Die Linke 
Piraten/ödp 
 
21.06.2017 
Ein Gesamtkonzept „Qualitätsentwicklung in der Kinder-, 
Jugend- und Familienhilfe“ für die Stadt Münster 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
ein Gesamtkonzept für den dialogisch angelegten Prozess einer grundlegenden, 
kontinuierlichen und evaluativen Qualitätsentwicklung (QE) in der Kinder-, Jugend- und 
Familienhilfe der Stadt Münster auf der Basis der Ergebnisse des Workshops vom 11.05.2017 
und der Merchel-Expertise 
1 zur Umsetzung der §§ 79,79a SGB VIII zu entwickeln und dem 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien zur Diskussion und Abstimmung vorzulegen.  
 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien entscheidet, nach welchen Verfahren die 
Qualitätsentwicklung innerhalb des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien gemeinsam 
mit den freien Trägern und Einrichtungen umgesetzt werden soll und welche „Grundsätze 
und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität“ in den verschiedenen Handlungsfeldern der 
Kinder- und Jugendhilfe zugrunde gelegt werden sollen.  
 
Aufgrund der Komplexität des Verfahrens soll ein stufenweises Vorgehen erarbeitet werden. 
Der Aufwand für die einzelnen beteiligten Organisationen ist auf ein praktikables Maß zu 
begrenzen. 
 
Bei der Entwicklung des Gesamtkonzeptes sind bereits bestehende gute Ansätze/Konzepte 
zur QE (u.a. das Qualitätshandbuch KSD, QuaMS (das Qualitätsmanagementsystem Münster 
für Kindertageseinrichtungen) und QUIGS (Qualitätsentwicklung in Ganztagsschulen) im 
Bereich der Kindertagesbetreuung in Kitas und Schulen, der Bericht zur 
Kindertagesbetreuung oder der Kinder- und Jugendhilfereport) wie sie im Rahmen des 
Workshops vorgestellt wurden einzubeziehen, zu überprüfen und ggf. weiterzuentwickeln. In 
                                                
1 Merchel, Joachim (2013): Qualitätsentwicklung in der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe: Orientierungshilfe zur 
Umsetzung der Regelungen in §§ 79,79a SGB VIII. Expertise im Auftrag von: / Herausgeber: Landschaftsverband 
Rheinland, LVR-Landesjugendamt und Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Landesjugendamt Westfalen 
https://www.lwl.org/@@afiles/39087766/umsetzung__79und79asgbviii.pdf

dem Prozess ist auch die externe Ombudschaft als ein Baustein der Qualitätsentwicklung zu 
integrieren.  
 
Begründung: 
Der § 79a SGB VIII (seit 2012 gesetzlich verankert) verpflichtet die Träger der öffentlichen 
Jugendhilfe dazu, Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete 
Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung für die Gewährung und Erbringung von Leistungen, die 
Erfüllung anderer Aufgaben, den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII 
und die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen weiterzuentwickeln, anzuwenden und 
regelmäßig zu überprüfen. 
 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien hat in diesem QEProzess eine wichtige 
Funktion; denn er entscheidet, nach welchen Verfahren die Qualitätsentwicklung innerhalb 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien gemeinsam mit den freien Trägern 
umgesetzt werden soll und welche „Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der 
Qualität“ in den verschiedenen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe zugrunde 
gelegt werden sollen.  
 
Für diese Entscheidungen ist der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien zuständig, 
weil es sich bei der Qualitätsentwicklung einen grundlegenden, kontinuierlichen und 
evaluativen Prozess zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Münster handelt, der einen 
engen Bezug zur Jugendhilfeplanung hat (siehe § 71 Abs. 2 SGB VIII). 
 
Wir fangen nicht bei null an in diesem Prozess. Beispielsweise ist noch unter Leitung von Karl 
Materla ein Qualitätshandbuch für den KSD entwickelt worden. Im Bereich der 
Kindertagesbetreuung haben wir QuaMS und QUIGS.  
 
Das Thema  Qualitätsentwicklung wird in allen Feldern der Jugendhilfe, in den 
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII bearbeitet. Hier können die am QE Prozess 
Beteiligten anknüpfen. 
 
Zum Thema Externe Ombudschaft als Baustein der Qualitätsentwicklung hat der AKJF am 
08.06.2016 beschlossen: 
„Im Rahmen des Qualitätsentwicklungsprozesses wird das Thema Ombudschaft 
ergebnisoffen im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien diskutiert auf der Grundlage 
der Diskussionsergebnisse der AG 6.Es bleibt offen, ob und zu welchem Zeitpunkt die 
Ombudschaft Jugendhilfe NRW in den Prozess einbezogen wird.“ 
 
Otto Reiners 
Stefan Weber 
Dr. Michael Jung 
Carola Möllemann-Appelhoff 
Rüdiger Sagel 
Johannes Schmanck 
und Fraktionen/Gruppe

Beratungsverlauf (1)

12.07.2017 Rat
TOP 45.13 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0047/2017
Typ
Antrag an den Rat
Datum
29.06.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37