2013/0137
Neubesetzung des Aufsichtsrates der HEAG Holding AG
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2013/0137
3507 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
30.04.2013
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2013/0137
Magistratsbeschluss-Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neubesetzung des Aufsichtsrates der HEAG Holding AG
Vorlage vom: 17.04.2013
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat entsendet Oberbürgermeister Partsch in den neuen Aufsichtsrat der HEAG
Holding AG
2. Der Magistrat wählt 10 städtische Vertreterinnen und Vertreter nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl gem. § 55 Absatz 1 HGO in den Aufsichtsrat der HEAG Holding AG.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.04.2013
In der HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt
(HEAG), im folgenden HEAG Holding AG genannt, steht die Hauptversammlung mit den
Neuwahlen des Aufsichtsrates an. Die der Stadt zustehenden Aufsichtsratssitze sind rechtlich
betrachtet gleichartige unbesoldete Stellen, die demzufolge gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen sind. Dem Magistrat steht das alleinige
Benennungsrecht zu, weil er die Wissenschaftsstadt Darmstadt in den Gesellschaften, die der
Stadt gehören, oder an denen die Stadt beteiligt ist, vertritt (§ 125 Absatz 1 und 2 HGO). Das
Wahlverfahren im Magistrat bezieht sich auf die zum Wahlgang vorzulegenden jeweilige n
Listen. Nach dem Abstimmungsergebnis werden die einzelnen Sitze nach dem Hare -
Niemayer-Verfahren ausgezählt. Es empfiehlt sich, die Listen so zu gestalten, dass im Falle
des Ausscheidens von Listenmitgliedern während der Wahlperiode Nachrückmöglichkeiten
gegeben sind.
Der Aufsichtsrat besteht aus 18 Mitgliedern. Sechs dieser Sitze nehmen die Arbeit -
nehmervertreter ein (Drittelparität), ein Sitz geht an die Sparkasse Darmstadt im Rahmen
ihrer Beteiligung mit 5,01 %. Elf Sitze stehen demnach dem Magistrat zur Besetzung zu.
Nach der Satzung wird der jeweilige amtierende Oberbürgermeister in den Aufsichtsrat vom
Magistrat entsandt. Er wird damit nach § 125 Abs. 2 HGO zugleich dessen Vorsitzender.
Demzufolge sind noch zehn Sitze zu wählen. Bisher bestand der A ufsichtsrat aus zwanzig
Mitgliedern, zehn Sitze hatten die Arbeitnehmervertreter inne, die restlichen zehn waren wie
folgt besetzt:
Oberbürgermeister Jochen Partsch (entsandt)
Stadträtin Brigitte Lindscheid
Stadtkämmerer André Schellenberg
Stadtverordneter Yücel Akdeniz
Stadträtin Iris Bachmann
Stadtverordneter Wilhelm Kins
Stadtverordneter Hans Fürst
Stadtverordneter Peter Franz
Stadtverordneter Hanno Benz
Stadtverordnete Dagmar Metzger
Stadtrat Ralf Arnemann
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2012 soll der Frauenanteil
in städtischen Gremien 50% betragen. Bei der Aufstellung der Listen für die Wahl ist dies zu
beachten.
Darmstadt, 17.04.2013
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0137
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.04.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00