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2013/0137

Neubesetzung des Aufsichtsrates der HEAG Holding AG

Magistratsvorlage 17.04.2013

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2013/0137

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2013/0137

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
30.04.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2013/0137 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Neubesetzung des Aufsichtsrates der HEAG Holding AG  
 
Vorlage vom: 17.04.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat entsendet Oberbürgermeister Partsch in den neuen Aufsichtsrat der HEAG 
Holding AG 
 
2. Der Magistrat wählt 10 städtische Vertreterinnen und Vertreter nach den Grundsätzen der 
Verhältniswahl gem. § 55 Absatz 1 HGO in den Aufsichtsrat der HEAG  Holding AG. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.04.2013 
 
In der HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
(HEAG), im folgenden HEAG Holding AG genannt, steht die Hauptversammlung mit den 
Neuwahlen des Aufsichtsrates an. Die der Stadt zustehenden Aufsichtsratssitze sind rechtlich 
betrachtet gleichartige unbesoldete Stellen, die demzufolge gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 nach 
den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen sind. Dem Magistrat steht das alleinige 
Benennungsrecht zu, weil er die Wissenschaftsstadt Darmstadt in den Gesellschaften, die der 
Stadt gehören, oder an denen die Stadt beteiligt ist, vertritt (§ 125 Absatz 1 und 2 HGO). Das 
Wahlverfahren im Magistrat bezieht sich auf die zum Wahlgang vorzulegenden jeweilige n 
Listen. Nach dem Abstimmungsergebnis werden die einzelnen Sitze nach dem Hare -
Niemayer-Verfahren ausgezählt. Es empfiehlt sich, die Listen so zu gestalten, dass im Falle 
des Ausscheidens von Listenmitgliedern während der Wahlperiode Nachrückmöglichkeiten  
gegeben sind. 
 
Der Aufsichtsrat besteht aus 18 Mitgliedern. Sechs dieser Sitze nehmen die Arbeit -
nehmervertreter ein (Drittelparität), ein Sitz geht an die Sparkasse Darmstadt im Rahmen 
ihrer Beteiligung mit 5,01 %. Elf Sitze stehen demnach dem Magistrat zur Besetzung zu. 
Nach der Satzung wird der jeweilige amtierende Oberbürgermeister in den Aufsichtsrat vom 
Magistrat entsandt. Er wird damit nach § 125 Abs. 2 HGO zugleich dessen Vorsitzender. 
Demzufolge sind noch zehn Sitze zu wählen. Bisher bestand der A ufsichtsrat aus zwanzig 
Mitgliedern, zehn Sitze hatten die Arbeitnehmervertreter inne, die restlichen zehn waren wie 
folgt besetzt: 
 
Oberbürgermeister Jochen Partsch (entsandt)  
Stadträtin Brigitte Lindscheid  
Stadtkämmerer André Schellenberg  
Stadtverordneter Yücel Akdeniz  
Stadträtin Iris Bachmann 
Stadtverordneter Wilhelm Kins  
Stadtverordneter Hans Fürst  
Stadtverordneter Peter Franz 
Stadtverordneter Hanno Benz  
Stadtverordnete Dagmar Metzger  
Stadtrat Ralf Arnemann 
 
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2012 soll der Frauenanteil 
in städtischen Gremien 50% betragen. Bei der Aufstellung der Listen für die Wahl ist dies zu 
beachten. 
 
Darmstadt, 17.04.2013 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2013/0137
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.04.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00