Mandari Insight

2024/0296

Rahmenkonzeption zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 08.10.2024

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1382 Zeichen

Änderung 
 
der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt vom 07.11.2017 
 
vom ... 
 
Aufgrund des § 60 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des 
Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), wird gemäß Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vom ……………... folgende Änderung der Geschäftsordnung für 
die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 07.11.2017 
erlassen: 
 
Artikel 
 
In § 14 wird Abs. 5 neu eingefügt mit folgendem Wortlaut: „Zu den Sitzungen der Ausschüsse 
werden zwei Vertreter oder Vertreterinnen des Jugendplenums eingeladen. Sie erhalten zu 
allen Tagesordnungspunkten, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, ein 
Vorschlags- und Rederecht. § 38 gilt für Vertreter/innen des Jugendplenums der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt entsprechend.“ 
 
 
Artikel II 
 
Der § 26 Abs. 7 S. 1 wird wie folgt neu gefasst: „Zu den Sitzungen der 
Stadtverordnetenversammlung werden 2 Vertreterinnen bzw. Vertreter des Ausländerbeirats , 
der Interessenvertretung für ältere Menschen und des Jugendplenums geladen.“ 
 
Artikel III 
 
Diese Geschäftsordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 
 
 
 
Darmstadt, …………… 
 
 
 
Yücel Akdeniz 
Stadtverordnetenvorsteher

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1 
 
 
 
Konzept zur Kinder-  
und Jugendbeteiligung  
der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
1. Grundsätze und Werte 3 
2. Gesetzesgrundlagen 4 
2.1. Weltweit 5 
2.2. Europa 5 
2.3. Deutschland 6 
Bauleitplan 8 
2.4. Hessen 8 
3. Bürger*innenbeteiligung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 9 
Adultismus 10 
4. Qualitätsstandards 11 
4.1. Starkes Mandat und politischer Wille 11 
4.2. Haltung von Politik und Verwaltung 11 
4.3. Wirksamkeit und politischer Einfluss 11 
4.4. Wertschätzung und Anerkennung 11 
4.5. Offenheit für Lernprozesse und Konfliktfähigkeit 11 
4.6. Fehlerfreundlichkeit 12 
4.7. Repräsentativität und Diversität 12 
4.8. Nutzung vielfältiger Beteiligungsformate 12 
4.9. Eigenes Budget und Gestaltungsmöglichkeiten 12 
4.10. Arbeitsformen und Rahmenbedingungen kinder- und jugendgemäß 12 
4.11. Begleitung 12 
4.12. Selbstorganisation 12 
4.13. Transparenz & Öffentlichkeitsarbeit 13

2 
 
5. Umsetzung 13 
5.1. Befähigung der Beteiligten 13 
5.1.1. Befähigung von Kindern und Jugendlichen 14 
5.1.2. Befähigung Erwachsener 15 
5.1.3. Stärkung der Multiplikator*innen 15 
6. Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung 15 
6.1. Alltagspartizipation 16 
6.2. Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekte (‚top down‘ projektorientiert) 16 
6.2.1. Koordinierung der ‚top down‘ Projekte 17 
6.3. Beteiligung durch Initiative von Kindern und Jugendlichen (‚bottom up‘) 17 
6.3.1. Koordinierung der ‚bottom up‘ Projekte 17 
6.4. Digitale Partizipation 18 
7. Motivation und Anreize zur Beteiligung 18 
8. Formate und Strukturen 18 
8.1. Struktur 18 
8.2. „Teens Choice – Darmstädter Jugendplenum“ 19 
8.3. Kinder- und Jugendbeauftragte 20 
8.4. Koordinierende Stelle 20 
8.5. Kinder- und Jugendsprechstunde 21 
8.6. Workshops Empowerment 21 
8.7. Projekte im Sozialraum 21 
9. Ressourcen 22 
9.1. „Teens Choice – Darmstädter Jugendplenum“ 22 
9.2. Koordinierende Stelle 22 
9.3. jugendfonds* 23 
10. Öffentlichkeitsarbeit 23 
10.1. Digital 24 
10.2. Analog 24 
11. Evaluation & Weiterentwicklung 24

3 
 
1. Grundsätze und Werte 
Mit dem Rahmenkonzept zur Kinder - und Jugendbeteiligung erfüllt die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt den Anspruch der Kinder und Jugendlichen auf 
Beteiligung, der gesetzlich verbrieft ist.  
Kindern und Jugendlichen Partizipation zu ermöglichen , ist zentraler Bestandteil von 
gesetzlichen Vorgaben auf allen Ebenen und vielen wissenschaftlichen Empfehlungen. 
Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein wesentliches Recht junger Menschen und muss 
auch in der Kommune umgesetzt werden.  
Für die Umsetzung gibt es d iverse Ideen und Möglichkeiten. Damit Kinder - und 
Jugendpartizipation qualitativ gut  umgesetzt wird und gelingt , sollte sie sich an 
definierten Qualitätsstandards und Werten ori entieren. Das Festlegen grundsätzlicher 
Standards ermöglicht es , Formate und Strukturen entsprechend auszurichten und 
immer wieder auf ihre Passgenauigkeit und Wirksamkeit hin zu überprüfen.  
Zentrale Grundsätze und Werte der Kinder- und Jugendbeteiligung sind: 
 
● Vielfältig und divers - alle Kinder und Jugendliche haben mit ihren individuellen 
Möglichkeiten Zugang zu Partizipationsprozessen  
● Anerkennend und wertschätzend    Erfahrungen und Standpunkte von Kindern 
und Jugendlichen werden respektiert und mit Verbindlichkeit einbezogen  
● Transparenz - Informationen, Prozesse und Entscheid ungen sind öffentlich 
zugänglich, verständlich formuliert und nachvollziehbar 
● Frühzeitigkeit – Kinder und Jugendliche werden von Beginn an in Prozesse 
einbezogen 
● Kooperativ und auf Augenhöhe - Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 
ist ausdrücklich g ewünscht und wird von Entscheidungsträger *innen aktiv 
unterstützt  
● Lösungsorientierte Zusammenarbeit ..von Politik, Verwaltung und Kindern sowie 
Jugendlichen 
● Kritisch und emanzipatorisch – Kinder und Jugendliche sollen befähigt werden, 
politisches Handeln verstehen und selbstständig beurteilen sowie sich beteiligen 
zu können (Empowerment und politische Bildung)

4 
 
2. Gesetzesgrundlagen 
Von der UN-Kinderrechtskonvention bis zur Hessischen Gemeindeordnung gibt es viele 
Gesetze und Richtlinien, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 
festschreiben. Manchmal ist die Beteiligung vorgeschrieben, manchmal wird sie nur 
empfohlen. Manche Gesetze beziehen sich auf alle Menschen und umfassen damit auch 
Kinder und Jugendliche, andere Regeln richten sich ganz besonders an die Beteiligung 
von Kindern und Jugen dlichen. Im Folgenden sind die Wichtigsten mit einer kurzen 
Zusammenfassung der Inhalte aufgeführt. In den Fußnoten findet sich jeweils ein Link 
zum vollständigen Wortlaut.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Weltweit 
Europa 
Deutschland 
Hessen 
Darmstadt

5 
 
2.1. Weltweit 
Die UN-Kinderrechtskonvention1(1989) 
Artikel 12, Absatz 1:  
„Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu 
bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei 
zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend 
seinem Alter und seiner Reife.“ 
2.2. Europa 
Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2000)2 
Artikel 24, Absatz 1-3 – Rechte des Kindes: 
„(1) Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen 
notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den 
Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad 
entsprechenden Weise berücksichtigt. 
(2) Bei allen K inder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater 
Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein. 
(3) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte 
Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.“ 
Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes (2007, überarbeitet 
2017)3 
Einleitung, B.: 
„Zweck der vorliegenden "Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Rechte 
des Kindes" (i m Folgenden: "Leitlinien") ist es, internationale Normen zu den Rechten 
des Kindes in Erinnerung zu rufen und Bediensteten der EU -Organe und der EU -
Mitgliedstaaten praktische Anleitungen zu geben, um i) die Rolle zu stärken, die sie im 
Rahmen des auswärtig en Handelns der EU – durch die Begünstigung und die 
Unterstützung der Stärkung der den Partnerländern eigenen Systeme – bei der 
Förderung und dem Schutz der Rechte aller Kinder spielen, und ii) ihre Zusammenarbeit 
mit internationalen und zivilgesellschaftlichen Organisationen weiter auszubauen“ 
 
  
 
1 https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention-im-wortlaut/ 
2 https://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf 
3 https://rm.coe.int/168092dd25

6 
 
Europäische Charta der Beteiligung der Jugend am Leben der Gemeinde und der Region 
(1992, überarbeitet 2003)4 
Grundsätze: 
„1. Die Mitwirkung der Jugend am kommunalen und regionalen Leben muss Teil einer 
umfassenden Politik der Bürgerbeteiligung am öffentlichen Leben sein, wie sie die 
Empfehlung Rec (2001)19 des Ministerkomitees über die Beteiligung der Bürger am 
öffentlichen Leben auf Gemeindeebene befürwortet. 
 
2. Die Gemeinden und Regionen sind davon üb erzeugt, dass ihre Politik in allen 
Teilbereichen auch die Belange der Jugend berücksichtigen muss. Sie verpflichten sich 
deshalb, sich an die Grundsätze dieser Charta zu halten und die darin befürworteten 
Formen der Mitwirkung in Absprache und Zusammenarb eit mit den Jugendlichen und 
ihren Vertretern zu verwirklichen. 
 
3. Die in dieser Charta verfochtenen Grundsätze und Beteiligungsformen beziehen sich 
unterschiedslos auf alle Jugendlichen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte man 
besonders darauf achten, dass auch Jugendliche aus besonders benachteiligten Kreisen 
der Gesellschaft sowie solche, die zu ethnischen, nationalen, sozialen, sexuellen, 
kulturellen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten gehören, Gelegenheit erhalten, 
am Leben ihrer Gemeinde und ihrer Region teilzunehmen.“ 
 
2.3. Deutschland 
Grundgesetz (1949)5 
Art. 5 Abs. 1: 
“ Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu 
verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film 
werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“. 
Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz 
– KJSG (2001) – Änderung des SGB VIII (1990)6 
Artikel 8 des SGB VIII: 
“(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie 
betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in 
geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem 
Familiengericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen. 
 
4 https://rm.coe.int/1680702378 
5 https://www.bundestag.de/gg 
6 https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/1.html

7 
 
(2) Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der 
Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. 
(3) Kinder und Jugendliche haben Ansp ruch auf Beratung ohne Kenntnis des 
Personensorgeberechtigten, solange durch die Mitteilung an den 
Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt würde. § 36 des Ersten 
Buches bleibt unberührt. Die Beratung kann auch durch einen Träger der freien 
Jugendhilfe erbracht werden; § 36a Absatz 2 Satz 1 bis 3 gilt entsprechend. 
(4) Beteiligung und Beratung von Kindern und Jugendlichen nach diesem Buch erfolgen 
in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form.“  
 
Baugesetzbuch (1960, letzte Änderung 2023)7 
§ 3 BauGB:  
„Die Öffentlichkeit ist möglichst frü hzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der 
Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder 
Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen 
Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung 
und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im 
Sinne des Satzes 1.“ 
 
 
 
7 https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/BauGB.pdf

8 
 
 
 
 
2.4. Hessen 
Hessische Verfassung (1946, letzte Änderung 2018)8 
Erster Hauptteil, 1, Artikel 4, Abs. 2: 
“Jedes Kind hat das Recht auf Schutz sowie auf Förderung seiner Entwicklung zu einer 
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Bei allen Maßnahmen, 
die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein wesentlich zu berücksicht igender 
Gesichtspunkt. Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, 
entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden 
Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen. Die verfassungsmäßigen 
Rechte und Pflichten der Eltern bleiben unberührt.“ 
  
 
8 https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/HL_Verfassung_Booklet_Einzelseiten_191206.pdf 
Bauleitplan 
Wie eine Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes geplant wird, regelt das 
Baugesetzbuch durch die Erstellung eines sogenannten Bauleitplanes. Es ist das 
wichtigste Instrument in der städtebaulichen Entwicklung von Gemeinden in 
Deutschland.  
Um einen Bauleitplan zu erstellen, sind zwei Schritte nötig: 
1) In der Vorbereitung wird der Flächennutzungsplan für die gesamte 
Gemeinde eingesehen, um festzustellen, welche Nutzungen an einer 
bestimmten Stelle vorgesehen sind, z. B. Wohnflächen, Sportplätze oder 
Grünflächen. Dieser Plan kann verändert werden und die Öffentlichkeit 
muss beteiligt werden. Dieser Schritt wird „vorbereitende Bauleitplanung“ 
genannt. 
2) Der nächste Schritt heißt „verbindliche Bauleitplanung“. Hier werden 
Bebauungspläne für kleine Teilgebiete der Gemeinde erstellt, z. B. eine 
Gruppe von Grundstücken oder ein Stadtteil. In einem Bebauungsplan wird 
die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert 
begründet, geplant und in einer Satzung festgesetzt. Bei der Erstellung 
eines Bebauungsplanes muss die Öffentlichkeit ebenso beteiligt werden. 
Der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan stellen gemeinsam den 
Bauleitplan dar.

9 
 
Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (2006)  
Erster Teil, § 2 HKJGB – Beteiligung von jungen Menschen und Familien: 
“Junge Menschen und ihre Familien sollen an der Jugendhilfeplanung und anderen sie 
betreffenden örtlichen und überörtlichen Planungen in angemessener Weise beteiligt 
werden.“ 
Hessische Gemeindeordnung und Landkreisordnung (2005, letzte Änderungen 2023)9  
§ 4c – Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: 
„Die Gemeinde soll bei Planungen u nd Vorhaben, die die Interessen von Kindern und 
Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die 
Gemeinde über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohner hinaus 
geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“ 
§ 8c Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Beiräten, Kom missionen und 
Sachverständigen: 
„Kindern und Jugendlichen können in ihrer Funktion als Vertreter von Kinder - oder 
Jugendinitiativen in den Organen der Gemeinde und ihren Ausschüssen sowie den 
Ortsbeiräten Anhörungs -, Vorschlags - und Redemöglichkeiten eingeräumt werden. 
Entsprechendes gilt für Vertreter von Beiräten, Kommissionen und für Sachverständige. 
Die zuständigen Organe der Gemeinde können hierzu entsprechende Regelungen 
festlegen.“ 
 
3. Bürger*innenbeteiligung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt legt großen Wert auf die Beteiligung der  
Bürger*innen. Dazu gehören auch Kinder und Jugendliche. In 2015 wurden von der 
Stadtverordnetenversammlung die Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung beschlossen, 
“Damit alle mitmachen können. Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 
in der Wissenschaftsstadt Darmstadt” 10. Diese Leitlinien geben vor, wie und wann 
Bürger*innen zu beteiligen sind:  
Gute Bürger*innenbeteiligung…  
● ermöglicht allen Bürger*innen die Mitwirkung und bindet schwer erreichbare 
Zielgruppen aktiv ein  
● braucht die Bereitschaft aller Beteiligten zum Dialog und eröffnet Möglichkeiten 
für einen offenen Diskussions- und Aushandlungsprozess  
● setzt Gestaltungsspielräume und Ergebnisoffenheit voraus  
● braucht eine klare Ziel- und Rahmensetzung (Erwartungsmanagement)  
● braucht eine sorgfältige und transparente Prozessgestaltung  
 
9 https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-GemOHE2005rahmen 
10 https://da-bei.darmstadt.de/static/domain/2/Leitlinien_final.pdf

10 
 
● beginnt frühzeitig  
● braucht eine für alle Bürger*innen verständliche Information und Kommunikation 
und eine breite Öffentlichkeitsarbeit  
● ist keine Einbahnstraße, sondern unterstützt auch Beteiligungswünsche und -
ideen aus der Bürger*innenschaft  
● braucht ausreichend personelle, zeitliche und finanzielle Ressourcen  
● ist verbindlich und verlässlich im Umgang mit den Ergebnissen  
● braucht eine Dokumentation und Evaluation über alle Beteiligungsprozesse unter 
Berücksichtigung aller Perspektiven  
 
 
 
 
 
 
Adultismus 
Adultismus bezieht sich auf eine Form der Diskriminierung, bei der Erwachsene 
systematisch die Macht und Autorität über Kinder und Jugendliche ausüben und 
deren Erfahrungen, Meinungen und Bedürfnisse herabsetzen oder ignorieren. Es 
ist eine Art von Vorurteil, die auf dem Glauben beruht, dass Erwachsene 
grundsätzlich überlegen und kompetenter sind als junge Menschen. 
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Adultismus zu überwinden und Kinder- und 
Jugendbeteiligung zu fördern: 
• Bewusstsein schaffen: Erwachsene sollten sich des Phänomens des 
Adultismus bewusstwerden und die Auswirkungen auf junge Menschen 
erkennen. 
• Dialog und Zusammenarbeit: Erwachsene sollten aktiv mit Kindern und 
Jugendlichen kommunizieren, ihnen zuhören und sie ernst nehmen. Es ist 
wichtig, eine Kultur des Respekts und der Kooperation zu schaffen. 
• Bildung und Schulung: Erwachsene sollten sich über die Bedeutung von 
Kinder- und Jugendbeteiligung informieren und entsprechend geschult 
werden, um ihre eigenen Vorurteile und Denkmuster zu erkennen und zu 
überwinden. 
• Empowerment: Junge Menschen sollten ermutigt werden, ihre eigenen 
Interessen und Anliegen zu vertreten und ihre Fähigkeiten und 
Kompetenzen zu stärken.

11 
 
4. Qualitätsstandards 
Qualitätsstandards sind definierte Vorgaben zur Herstellung oder Beschaffenheit eines 
Produktes oder zur Erbringung einer Dienstl eistung. Für die Kinder - und 
Jugendbeteiligung geben sie vor, was wichtig ist, damit Beteiligung gut gelingen kann. 
Qualitätsstandards werden sowohl für die Planung genutzt, als auch, um im Nachhinein 
zu überprüfen, ob die Beteiligung gut gelaufen ist. Nic ht immer ist es möglich, alle 
Punkte zu berücksichtigen. Die Qualitätsstandards sind allgemein gefasst und nicht 
konkret in Bezug auf die Strukturen und Formate der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
formuliert. Sie liefern eine Grundlage, auf der Akteur*innen ihr Handeln aufbauen und 
reflektieren können. 
 
4.1. Starkes Mandat und politischer Wille 
Ein starkes Mandat und politischer Wille werden benötigt, um den Kindern und 
Jugendlichen in der kommunalen Politik sichere Garantien zu bieten. Die Erarbeitung 
dieser Gar antien wird in partizipativer Zusammenarbeit mit den Kindern und 
Jugendlichen durchgeführt. Dieser öffentliche Wille wird über politische Beschlüsse 
verbindlich gemacht, nachhaltig kommuniziert und vertreten.  
 
4.2. Haltung von Politik und Verwaltung 
In Verwaltung und Politik ist eine Kooperationsbereitschaft vorhanden . Eine Offenheit 
und Unterstützung durch Erwachsene ist gegeben – Verwaltung und Politik fordern 
Kinder- und Jugendbeteiligung aktiv ein. Es gibt definierte Ansprechpersonen in 
Verwaltung und Politik. Das Handeln der Politik und Verwaltung muss für Kinder und 
Jugendliche transparent und verständlich gemacht werden.  
 
4.3. Wirksamkeit und politischer Einfluss 
Kinder und Jugendliche wollen nicht nur beratend, sondern möglichst aktiv an 
Entscheidungen mitwirken oder beteiligt sein. 
Beteiligungsformate und -ergebnisse sind möglichst eng an die politischen Gremien 
anzubinden, damit politischer Einfluss sichergestellt werden kann.  
 
4.4. Wertschätzung und Anerkennung 
Respektvoller Umgang auf Augenhöhe ist bei allen Beteiligten vorhanden. Jugendliche 
werden von allen Beteiligten als gleichberechtigt anerkannt, eine wertschätzende 
Anerkennungskultur beststeht. 
 
4.5. Offenheit für Lernprozesse und Konfliktfähigkeit 
Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein Lernort für Demokratie und Politik. Neben der 
Offenheit für Lernprozesse durch Erwachsene, Kinder und Jugendliche wird den Kindern 
und Jugendlichen eine Innovationsoffenheit entgege ngebracht. Konflikte werden 
wertschätzend ausgetragen.

12 
 
4.6. Fehlerfreundlichkeit 
Fehler passieren. Sie werden offen angesprochen und bearbeitet. Dies ist Teil des zur 
Partizipation gehörenden Lernprozesses. 
 
4.7. Repräsentativität und Diversität 
Möglichst alle Kinde r und Jugendlichen sind vertreten. Hierbei wird auf Geschlecht, 
Herkunft, Beeinträchtigungen, soziale Lage, Bildungsstand, sexuelle Orientierung und 
Alter geachtet. Unterrepräsentierte Gruppen werden aktiv angesprochen und ermutigt, 
mitzumachen.  
 
4.8. Nutzung vielfältiger Beteiligungsformate 
Kinder und Jugendliche haben vielfältige Orte an denen sie sich aufhalten und an denen 
soziale Interaktion stattfindet. An all diesen Orten ist Partizipation möglich. Es werden 
vielfältige Beteiligungsformate angeboten, um möglichst breite Meinungsbilder zu 
erfassen und die Formate an den Bedarfen der Zielgruppen ausrichten zu können.  
 
4.9. Eigenes Budget und Gestaltungsmöglichkeiten  
Ein eigenes Budget  fördert die Motivation, Projektideen ein zureichen und selbst 
umsetzen zu können. Die Verteilung des Budgets erfolgt transparent. 
 
4.10. Arbeitsformen und Rahmenbedingungen kinder- und 
jugendgemäß 
Die Arbeitsformen und Rahmenbedingungen sind attraktiv für Kinder und Jugendliche 
auszurichten. Die Arbeit u nd die Themen sind selbstgewählt, vielfältig, 
abwechslungsreich und spannend, um den Gewohnheiten und Interessen von jungen 
Menschen gerecht zu werden. Kinder- und Jugendbeteiligung muss frühzeitig erfolgen, 
wenn noch genügend Spielräume für Beteiligung bestehen.  
 
4.11. Begleitung  
Fachkräfte aus Verwaltung und Pädagogik können vorbereiten, begleiten, unterstützen, 
moderieren. Je nach Bedarf der Kinder und Jugendlichen unterstützen sie die Prozesse 
der Kinder- und Jugendbeteiligung. Um gleichzeitig möglichst hoh e Unabhängigkeit, 
politische Neutralität und gute Anbindung an die Verwaltung zu gewährleisten, ist die 
Begleitung in geteilter Verantwortung von öffentlicher und freier Jugendhilfe einzulösen. 
 
4.12. Selbstorganisation 
Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, ihre Arbeitsweise, ihre Struktur usw. 
selbst mit zu gestalten bzw. zu entwickeln. Formate werden von Kindern und 
Jugendlichen besprochen und weiterentwickelt.

13 
 
4.13. Transparenz & Öffentlichkeitsarbeit  
Prozesse und Entscheidungen sind für alle Beteiligten nachvollziehbar und zugänglich. 
Transparenz bedeutet, dass alle relevanten Informationen über Beteiligungsprozesse 
und getroffene Entscheidungen offen und verständlich kommuniziert werden. Kinder 
und Jugendliche haben Zugang zu Informationen üb er Abläufe, Ziele und Ergebnisse 
eines Beteiligungsprojekts. Alle Beteiligten verstehen, wie ihre Meinungen und Ideen in 
den Entscheidungsprozess einfließen und welche Auswirkungen dies auf die Ergebnisse 
hat. 
Möglichkeiten, Spielräume und Grenzen bei Beteiligungsverfahren müssen klar definiert 
sein.  
 
5. Umsetzung  
Die beschriebenen Qualitätsstandards und Werte bilden die Grundlage für  die 
nachhaltige Gestaltung von  Kinder- und Jugendbeteiligung . Zusätzlich zu diesen 
Grundlagen braucht es Ansätze und Methoden, die einen Rahmen für die Umsetzung 
von Kinder- und Jugendbeteiligung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt schaffen.  
In diesem Rahmen wird u.a. festgeschrieben, was die Akteur*innen benötigen, damit sie 
Kinder- und Jugendbeteiligung realisieren können. Kinder und Jugendliche sollen dazu 
ermutigt und beteiligte Erwachsene dazu befähigt werden, Partizipationsprojekte zu 
planen und durchzuführen.  Dabei geht es auch um eine Sensibilisierung für Themen 
und Fragestellungen der Kinder- und Jugendbeteiligung. 
 
5.1. Befähigung der Beteiligten 
Menschen müssen für Kinder - und Jugendbeteiligung befähigt werden, da dies einen 
bewussten und aktiven Prozess erfordert. Es ist wichtig, dass Er wachsene, Fachkräfte 
und Entscheidungsträger *innen ein Verständnis entwickeln, dass Kinder und 
Jugendliche das Recht haben, ihre Meinungen zu äußern und an Entscheidungen 
teilzuhaben, die ihr Leben betreffen. Durch Schulungen, Fortbildungen und 
Sensibilisierungsmaßnahmen können Erwachsene lernen, wie sie einen unterstützenden 
und inklusiven Raum schaffen können, der junge Menschen ermutigt, ihre Stimme 
einzubringen. Gleichzeitig müssen auch Kinder und Jugendliche in ihrer 
Beteiligungsfähigkeit gestärkt werd en. Dazu müssen ihnen die Fähigkeiten und die 
Kompetenzen vermittelt werden, um ihre Meinungen zu artikulieren und Verantwortung 
zu übernehmen, damit sie konstruktiv in Entscheidungsprozesse einbezogen werden 
können. Die Befähigung aller Beteiligten ist en tscheidend, um eine gleichberechtigte 
und wirkungsvolle Kinder- und Jugendbeteiligung zu ermöglichen.

14 
 
5.1.1. Befähigung von Kindern und Jugendlichen 
Stimmen und Erfahrungen von Kindern und Jugendlichen sind einzigartig und wertvoll. 
Indem sie in Entscheidungsprozesse einbezogen werden und die Möglichkeit erhalten, 
aktiv an der Gestaltung ihrer eigenen Lebensumstände teilzunehmen, lernen sie, ihre 
eigenen Bedürfnisse und Interessen zu artikulieren und für ihre Rechte einzustehen. 
Durch die Förderung ihrer Beteiligung entwickeln sie wichtige Fähigkeiten wie kritisches 
Denken, Empathie, Teamarbeit und Verantwortungsbewusstsein. Kinder und 
Jugendliche sind Expert*innen in Bezug auf ihre eigenen Lebenswelten. Indem wir sie 
befähigen, werden sie zu aktiven Gestalter*innen ihrer Zukunft und der Gesellschaft als 
Ganzes. Ihre Perspektiven tragen zur Vielfalt der Meinungen und Lösungsansätze bei 
und fördern eine inklusive, gerechte und demokratische Gesellschaft, in der ihre Rechte 
und Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden. 
Politische Bildung ist für Kinder und Jugendliche eine entscheidende Ressource. Es ist 
wichtig, jungen Menschen grundlegende Kenntnisse über politische Prozesse, 
demokratische Prinzipien und ihre Rechte zu vermitteln. Durch politische Bildung 
können sie lernen, wie Entscheidungen getroffen werden, wie politische Institutionen 
funktionieren und wie sie selbst aktiv daran teilhaben können. Es geht darum, sie in die 
Lage zu versetzen, komplexe gesellschaftliche Zusammenhänge zu verstehen und ihre 
eigene Meinung zu bilden. Hierzu sollten praktische Elemente wie Planspiele, 
Diskussionen und aktive Teilnahme an Projekten angeboten werden, um ihre 
Fähigkeiten in Bereichen wie Kommunikation, Argumentation und Zusammenarbeit zu 
stärken. Wenn junge Menschen frühzeitig politische Bildung erhalten und Möglichkeiten 
zur aktiven Beteiligung haben, werden sie ermutigt, sich als aktive Bürger*innen 
wahrzunehmen und sich für ihre Interessen und Anliegen einzusetzen. Zudem wird das 
Fundament für ihr langfristiges Engagement gelegt. 
Weiterhin ist es wichtig, Kinder und Jugendliche dort abzuholen, wo sie sich aufhalten. 
Der Ort Schule spielt eine zentrale Rolle, da sie hier viel Zeit verbringen. Durch die 
Integration von partizipativen Elementen in den Unterricht und die S tärkung von 
Schüler*innenvertretungen können sie aktiv an Entscheidungen teilhaben und ihre 
Interessen vertreten. Darüber hinaus bieten Freizeiteinrichtungen wie Jugendhäuser 
und Vereine eine Plattform für Mitbestimmung und Engagement.  
Das Internet und Social Media spielen ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Beteiligung 
von Kindern und Jugendlichen. Plattformen wie Blogs, Foren und soziale Netzwerke 
bieten Raum für den Austausch von Meinungen und die Teilnahme an virtuellen 
Diskussionen. Indem junge Menschen lernen, diese Ressourcen verantwortungsvoll zu 
nutzen und ihre Ansichten online auszudrücken, können sie ihre Stimmen stärken und 
auf breiterer Ebene Einfluss nehmen. 
Erwachsene müssen die Bedeutung dieser verschiedenen Kontexte erkennen und 
nutzen, u m Kinder und Jugendliche zu erreichen. Indem sie sich aktiv in Schulen, 
Freizeit und Online -Plattformen engagieren und sich für deren Beteiligung einsetzen, 
kann dies sichergestellt werden.

15 
 
5.1.2. Befähigung Erwachsener 
Partizipation junger Menschen zu erkennen und ihnen Raum zur Entfaltung zu geben, 
erfordert einen kontinuierlichen Prozess, bei dem Erwachsene ihre eigenen 
Vorstellungen überdenken und Vertrauen in die Fähigkeiten und Ideen der jungen 
Menschen entwickeln müssen. Nur so kann eine gelingende Beteiligung ermöglicht 
werden. 
 
5.1.3. Stärkung der Multiplikator*innen 
Die Stärkung von Multiplikator*innen im Hinblick auf Kinder - und Jugendpartizipation 
wird die Beteiligung junger Menschen nachhaltig fördern. Multiplikator *innen sind 
Personen, die in ihrer Rolle al s pädagogische Fachkräfte, Betreuer*innen oder andere 
Akteur*innen eine direkte Schnittstelle zu Kindern und Jugendlichen haben. Hier gilt es 
durch gezielte Maßnahmen , Kinder und Jugendliche zur aktiven Partizipation zu 
ermutigen und ein Unterstützungssystem für sie aufzubauen. 
 
5.1.3.1. Befähigung von Verwaltung und Sensibilisierung von Politik 
Partizipation ist ein gesetzlicher Auftrag, der insbesondere in der Verwaltung 
implementiert und umgesetzt werden muss. Um dies zu erreichen, werden interne 
Fortbildungen für die Verwaltung angeboten, in denen M itarbeitende über die 
Bedeutung und Methoden der Kinder- und Jugendbeteiligung informiert werden. Diese 
Fortbildungen stärken das Bewusstsein für die Relevanz von Partizipation junger 
Menschen und vermitteln praktische Werkzeuge und Strategien, um die Beteiligung in 
ihrem Verantwortungsbereich zu fördern.  Konzipiert und durchgeführt werden die 
Workshops von der koordinierenden Stelle.  
Gleichzeitig ist es die Aufgabe der Verwaltung, regelmäßig Informationen zu 
Partizipationswünschen und -ergebnissen von Kindern und Jugendlichen an die Politik 
zu transportieren. Nur so wird das Bewusstsein für die Bedürfnisse und Recht e junger 
Menschen gestärkt und politische Entscheidungsträger*innen können ihre Politik und 
Maßnahmen entsprechend ausrichten.  
 
6. Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte vielfältige Formen und Ansätze für Kinder - 
und Jugendbeteiligung schaffen, um zu ermöglichen, dass Kinder und Jugendliche 
selbst Projekte anstoßen und umsetzen sowie an Prozessen beteiligt werden können. 
Es ist wichtig, dass die Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung vielfältig und flexibel 
bleiben, damit sie auf unterschiedliche Anlässe und Bedarfe angepasst werden können. 
Ein Anspruch ist es dabei auch, Transparenz über die Möglichkeiten und Limitationen

16 
 
von Beteiligung herzustellen, damit Kinder und Jugendliche frühzeitig ein Verständnis 
über demokratische Strukturen und Prozesse in ihrer eigenen Lebenswelt entwickeln 
können. 
 
6.1. Alltagspartizipation 
Alltagspartizipation kann in verschiedenen Kontexten stattfinden, wie zum Beispiel in 
der Schule, in der Familie, in der Freizeitgestaltung oder in lokalen Gemeinschaften und 
beginnt bereits in der Kinder tagesbetreuung. Frühkindliche Bildungseinrichtungen 
bieten Möglichkeiten, in denen Kinder ihre Meinungen und Ideen einbringen können.  
Bei der Freizeitgestaltung können Kinder und Jugendliche aktiv mitwirk en, indem sie 
zum Beispiel an Jugendclubs oder -organisationen teilnehmen, bei der Planung von 
Veranstaltungen mitwirken oder ihre Interessen und Hobbys gemeinsam mit 
Gleichaltrigen verfolgen. Dies ermöglicht es ihnen, ihre Kreativität auszuleben, ihre 
eigenen Ideen umzusetzen, an Entscheidungen im täglichen Leben teilzunehmen und 
sich aktiv am Gruppenleben zu beteiligen. 
Die Möglichkeiten und Grenzen der Alltagspartizipation entstehen in einem 
fortwährenden Aushandlungsprozess zwischen allen Beteiligten.  
 
6.2. Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekte (‚top down‘ 
projektorientiert) 
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden Kinder und Jugendliche frühzeitig in 
Planungen mit einbezogen. Von Spielplätzen über Mobilitätskonzepte bis hin zu 
Stadtteilplanung ist eine Mitwirkung gewünscht und unbedingt notwendig. Hier wird ein 
projektorientierter ‚top down‘ -Ansatz genutzt, es werden partizipative Projekte durch 
die Verwaltung initiiert und geleitet. Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit , in 
verschiedenen Phasen des Projektablaufs mitzuwirken und an der Planung, Gestaltung 
und Umsetzung von Projekten teilzunehmen, die für ihre Lebenswelt oder ihre Zukunft 
relevant sind.  
Die ‚top-down‘ Ausrichtung bedeutet, dass die Entscheidung über die Projekte von den 
verantwortlichen Institutionen getragen wird. Kinder und Jugendliche werden dabei als 
Partner*innen und Expert*innen betrachtet, deren Meinungen und Vorschläge gehört 
und berücksichtig t werden. Es ist wichtig, dass bei dieser Form der  Partizipation 
maximale Transparenz über die Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung im 
jeweiligen Projekt sichergestellt ist. Es ist wichtig, dass den Kindern und Jugendlichen 
klar kommuniziert wird, in welchem Umfang sie Einfluss nehmen können und aus 
welchen Gründen die Rahmenbedingungen gesetzt werden. Durch eine offene und 
transparente Kommunikation wird sichergestellt, dass die Erwartungen der jungen 
Menschen realistisch sind und dass sie verstehen, wie ihre Beteiligung in den 
Gesamtprozess integriert wird. Dies schafft Vertrauen und Verständnis zwischen den 
Entscheidungsträger*innen und den jungen Teilnehmenden.

17 
 
6.2.1. Koordinierung der ‚top down‘ Projekte  
Die projektorientierte Kinder ‐ und Jugendbeteiligu ng wird in der Regel durch das 
betreffende Fachamt in Abstimmung mit der koordinierenden Stelle zur Kinder - und 
Jugendpartizipation organisiert und koordiniert. Bei ‚top down‘ Projekten obliegen die 
Festlegung der terminlichen Rahmenbedingungen und die Dur chführung der Kinder ‐ 
und Jugendbeteiligung den jeweils projektleitenden Fachämtern, wobei Art und Umfang 
der Beteiligung bereits vor Auftragsvergabe mit der koordinierenden Stelle abgestimmt 
sind. Projektbezogen kann die Kinder ‐ und Jugendbeteiligung von anderen fachlich 
geeigneten Auftragnehmer*innen im Auftrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
durchgeführt werden.  
Die Jahresplanung der projektorientierten Kinder- und Jugendbeteiligung wird jährlich 
in Kooperation zwischen der koordinierenden Stelle und den Fachämtern festgelegt. Die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt legt großen Wert darauf, diesen Prozess so transparent 
wie möglich zu halten. Kindern und Jugendlichen wird nicht nur mitgeteilt, welche 
Planungen partizipativ begleitet werden und welche nicht, sie erfahren auch die Gründe 
für die jeweilige Entscheidung. Wie sich die Öffentlichkeitsarbeit gestaltet, wird genauer 
in Abschnitt 10. beschrieben.  
   
6.3. Beteiligung durch Initiative von Kindern und Jugendlichen 
(‚bottom up‘) 
‚Bottom-up‘ Projekte in der Kinder - und Jugendbeteiligung beziehen sich auf 
partizipative Initiativen, die von den jungen Menschen selbst ausgehen und von ihnen 
aktiv gestaltet werden. Solche entstehen aus den Interessen, Bedürfnissen und Ideen 
der jungen Menschen. Sie übernehmen die Initiative, identifizieren Herausforderungen 
oder Chancen in ihrer Umgebung und setzen sich aktiv für Veränderungen ein.  
‚Bottom-up‘ Projekte ermöglichen es Kindern und Jugendlichen, ihre eigenen Anliegen 
zu definieren und ihre Perspektiven und Lösungsvorschläge einzubringen. Deshalb sind 
sie ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Selbstwirksamkeit und der aktiven Beteiligung 
junger Menschen. 
 
6.3.1. Koordinierung der ‚bottom up‘ Projekte 
Die koordinierende Stelle berät, welche Fachämter hinzugezogen werden müssen und 
unterstützt die Kinder und Jugendlichen bei der Planung und Durchführung des 
Prozesses. Die koordinierende Stelle ist direkte Ansprechperson für die Kinder  und 
Jugendlichen und unterstützt sie bei der Umsetzung und Kommunikation mit 
Akteur*innen der Stadt und Stadtgesellschaft.  
‚Bottom up‘ Projekte können auch Teil von Alltagspartizipation sein. In diesem Fall wird 
der Prozess in der jeweiligen Institution durchgeführt.

18 
 
6.4. Digitale Partizipation 
Digitale Partizipation bezieht sich auf die Nutzung digitaler Medien und Technologien, 
um Kinder und Jugendliche in partizipative Prozesse einzubeziehen. Dies ermöglicht 
ihnen, unabhängig von ihrem physischen Standort oder zeitlichen Einschränkungen ihre 
Meinungen und Ideen einzubringen. Beispielsweise d urch Online -Umfragen, 
Feedbackformulare und Online -Diskussionsplattformen können sie sich Gehör 
verschaffen. Über virtuelle Workshops, Online-Konsultationen etc. kann mit Kindern und 
Jugendlichen gemeinsam a n Entscheidungsprozessen gearbeitet werden. Die 
Verwendung und Bereitstellung niedrigschwelliger Angebote erleichtert zudem den 
Zugang zur Partizipation. 
 
7. Motivation und Anreize zur Beteiligung 
Um Kinder und Jugendliche nachhaltig für partizipative Prozess e zu gewinnen, ist es 
erforderlich, Anreize und Motivationen zu schaffen. Dafür ist ein ausgewogenes Angebot 
aus politischer Bildung und praktischen Anreizen wichtig. 
Politische Bildung kann Kinder und Jugendliche dabei unterstützen und dazu befähigen, 
ihre politischen und gesellschaftlichen Partizipationsmöglichkeiten zu kennen und 
wahrzunehmen.  
Praktische Anreize wie Aufwandsentschädigungen, sei es in Form von finanziellen 
Mitteln oder anderen Gesten, können Kinder und Jugendliche auch dazu ermutigen, sich 
aktiv zu beteiligen. Dies kann beispielsweise die Übernahme von Fahrtkosten, die 
Bereitstellung von Gutscheinen oder eine gute Verpflegung währ end Veranstaltungen 
beinhalten. 
 
8. Formate und Strukturen 
Aufbauend auf den Qualitätsstandards und den Methoden und Ansätzen wurden für die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt konkret Strukturen und Formate  erarbeitet, wie die 
Kinder- und Jugendbeteiligung gestaltet werden soll.  
Darunter werden etwa organisatorische Strukturen , Ansprechpersonen und 
Anlaufstellen für Informationen, Unterstützung und Öffentlichkeitsarbeit gefasst, die es 
braucht, damit Formate und Projekte für die Kinder - und Jugendbeteiligung 
durchgeführt werden können . Beschrieben werden außerdem feste Formate und 
Partizipationsmöglichkeiten, die der Kinder- und Jugendbeteiligung Ankerpunkte geben 
sollen, um sie zu etablieren und fortlaufend weiterzuentwickeln.    
8.1. Struktur 
Um Kinder- und Jugendbeteiligung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufzubauen 
und nachhaltig etablieren zu können, braucht es strukturelle Elemente. Dazu zählen

19 
 
feste Ansprechpersonen, die zu Verfahren beraten, informieren und dabei unterstützen 
sowie feste Partizipationsformate, die von Kindern und Jugendlichen, aber auch 
Erwachsenen, genutzt bzw . gestaltet werden können. Interessierten wird dadurch ein 
Rahmen und konkrete Anlaufpunkte gegeben, was Kinder - und Jugendbeteiligung 
bedeutet und wie sie selbst Prozesse neu aufbauen oder an bestehenden teilhaben 
können. 
 
8.2. „Teens Choice – Darmstädter Jugendplenum“ 
Das „Jugendplenum“ wird als neues Beteiligungsformat für Jugendliche in Darmstadt 
etabliert. Jugendliche im Alter von 12  bis 17 Jahren haben hier die Möglichkeit, sich 
über (kommunal-) politische Themen und Beteiligung auszutauschen sowie Proje kte 
selbst zu initiieren und durchzuführen. Das „Jugendplenum“ wird eine zentrale 
Anlaufstelle für alle jungen Menschen in Darmstadt . Es wird außerdem dazu 
bemächtigt, als Gremium über die Bewilligung der Anträge an den jugendfonds* zu 
entscheiden. Das Rede recht des „Jugendplenums“ in den Ausschüssen der 
Stadtverordnetenversammlung und dem Jugendhilfeausschuss wird in einer  Satzung 
geregelt. Aufgrund der Altersspanne ist es  wichtig, dass die Sitzungen des 
„Jugendplenums“ entsprechend moderiert werden. Es soll vermieden werden, dass sich 
eine Dominanz einzelner Mitglieder aufbaut.      
Das „Jugendplenum“ soll möglichst viele , unterschiedliche Jugendliche in Darmstadt 
repräsentieren, deshalb gibt es verschiedene Zugangsmöglichkeiten. Zum einen können 
sich Jugendliche zur Wahl aufstellen, dafür müssen sie sich bewerben. Die Bewerbungen 
werden öffentlich ausgestellt, damit sich die Wählenden ein Bild machen könn en. Es 
werden 25 Jugendliche gewählt. Zum anderen wird es ein Losverfahren in den 
Jugendhäusern geben. Die Jugendhäuser werden dafür nach Sozialräumen 
zusammengefasst. Hier werden jeweils zwei Personen, insgesamt 20, aus allen 
Interessierten gelost. So wird sichergestellt, dass aus verschiedenen Sozialräumen in 
Darmstadt Jugendliche vertreten sind. Darüber hinaus werden zwei Plätze des 
„Jugendplenums“ fest an den Stadtschüler*innenrat vergeben. Das „Jugendplenum“ 
soll nicht als Parallelorgan zum Stadtschüler*innenrat aufgebaut, sondern vielmehr in 
der Zusammenarbeit mit ihm verzahnt werden. Das „Jugendplenum“ besteht somit 
insgesamt aus 47 Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt im Schnitt 30 Monate (minimal 27 
Monate, maximal 33 Monate). Für den Fall, dass Jugendliche aus dem „Jugendplenum“ 
vorzeitig ausscheiden, gibt es für Gewählte und Geloste Nachrücker*innenlisten. 
Jugendliche, die nach ihrer Teilnahme weiterhin am „Jugendplenum“ mitarbeiten 
möchten, können sich zur Wahl bzw. Wiederwahl aufst ellen oder am Losverfahren 
teilnehmen. Zu den festen Mitgliedern können jederzeit auch Gäste dazu kommen, um 
selbst Anliegen einzubringen und die Arbeit kennenzulernen. Das „Jugendplenum“ wird 
jährlich mindestens vier Sitzungen haben, wo sich die Mitgliede r sowie interessierte 
Gäste treffen. Darüber hinaus wird es die Möglichkeit geben, anlass - und 
themenbezogene Arbeitsgruppen zu bilden, die sich auch in kleinerer Runde 
zusammenfinden können.  
Damit sich Interessierte über das „Jugendplenum“ abseits der Tr effen informieren 
können, wird die Arbeit des „Jugendplenums" öffentlich einsehbar bereitgestellt. So wird 
außerdem Transparenz gefördert.

20 
 
Um die Rahmenbedingungen des „Jugendplenums“ festzulegen, wurde eine Satzung 
erstellt. Wie sich die inhaltliche und  organisatorische Arbeit konkret gestaltet, wird im 
„Jugendplenum“ selbst in einer Geschäftsordnung erarbeitet. Es trägt dem Anspruch 
Rechnung, dass das „Jugendplenum“ den Bedarfen von jungen Menschen gerecht wird 
und sie sich mit ihrem Format identifizieren können.   
 
8.3. Kinder- und Jugendbeauftragte  
Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Darmstadt wahrzunehmen und zu 
stärken, werden zwei ehrenamtliche Kinder- und Jugendbeauftragte eingesetzt. Sie sind 
ein Bindeglied zwischen Stadtgesellschaft und Kindern und Jugendlichen und schaffen 
Öffentlichkeit für ihre Belange. Sie werden analog mit festen Sprechstunden sowie 
digital erreichbar sein. Darüber hinaus sind sie in ihrer Funktion beratende Mitglieder 
des Jugendhilfeausschusses und erstatten einmal jährlich Bericht über ihre Arbeit und 
die behandelten Anliegen.  
Das Ehrenamt der Kinder- und Jugendbeauftragten kann von allen Darmstädter*innen 
ab 16 Jahren ausgeführt werden. Sie werden auf zwei Jahre durch den 
Jugendhilfeausschuss gewählt. Die Wahlvorschläge werden über mehrere Zugänge wie 
öffentliche Aufrufe, Gremien sowie Bildungs - und Jugendhilfeträger eingeholt. Ein 
erweitertes polizeiliches Führungszeugnis muss vorgelegt werden. Die Kandidat*innen 
dürfen während ihrer Amtszeit kein politisches Man dat aktiv ausüben, um politische 
Neutralität zu wahren. Unter einem politischen Mandat ist die öffentlich gewählte 
Position in einer politischen Partei zu verstehen. 
Angebunden sind die Kinder - und Jugendbeauftragten über regelmäßige Treffen mit 
dem Jugendamt und dem Büro für Sozialplanung.  
Die Kinder - und Jugendbeauftragten erhalten für ihre Arbeit  eine angemessene 
ehrenamtliche Aufwandsentschädigung. 
 
8.4. Koordinierende Stelle  
Die Gestaltung der Kinder- und Jugendbeteiligung in Darmstadt soll vielfältig sein und 
den gesetzten Qualitätsstandards entsprechen. Um dies umzusetzen, wird eine zentrale 
Stelle eingerichtet, die die Kinder - und Jugendbeteiligung in Darmstadt übe rgeordnet 
koordiniert. Die Stelle wird als Anlaufstelle für Interessierte fungieren und 
organisatorische Aufgaben übernehmen. Zu ihrem Gebiet gehören folgende Positionen 
und Tätigkeiten:  
• die Geschäftsstelle des „Jugendplenums“ 
• die Bereitstellung und Aufarbeitung von Informationen (analog & digital)  
• die Koordination der Kinder- und Jugendbeauftragten  
• zentrale Anlaufstelle für Beteiligungsformate in Darmstadt  
• Beratung und Unterstützung der Verwaltung und Politik  
• Berichterstattung im Jugendhilfeausschuss einmal jährlich  
Der Bürostandort der koordinierenden Stelle sollte zentral und barrierearm sein, damit 
er für Interessierte gut erreichbar ist . Die Koordinationsstelle wird in einer 
Tandemstruktur aus Verwaltung und freie m Träger auf gebaut. Die Tandemstruktur 
begünstigt, dass die Beteiligungsformate aus unterschiedlichen Perspektiven bewertet

21 
 
werden, da es gleichzeitig eine enge Anbindung an die Sozialräume und an die 
organisatorischen Stellen der Stadt fördert.  
 
8.5. Kinder- und Jugendsprechstunde  
Zukünftig wird es eine Sprechstunde für Kinder - und Jugendliche mit dem *der 
Jugenddezernent*in der Wissenschaftsstadt Darmstadt geben. Teilnehmen können alle 
Kinder und Jugendlichen, die in Darmstadt leben. Es werden mindestens vier 
Sprechstunden pro Jahr angeboten. Sie werden wechselnd an verschiedenen Orten in 
Präsenz stattfinden. Die Kinder- und Jugendsprechstunde wird die Sichtbarkeit für die 
Belange junger Menschen fördern und ermöglicht es Kindern und Jugendlichen, ihre 
Interessen direkt zu kommunizieren.  
 
8.6. Workshops Empowerment  
Damit die beteiligten Akteur*innen die Partizipationsmöglichkeiten in Darmstadt auch 
praktisch kennenlernen können, werden anlass- und zielgruppenspezifische Workshops 
angeboten. Dafür werden Workshop -Bausteine entwickelt, die nach Bedarf angepasst 
werden können. Inhaltlich werden sich die Bausteine auf konkrete Optionen zur Kinder- 
und Jugendbeteiligung in Darmstadt fokussieren. Dabei wird auch auf die 
Verschränkung von Partizipation zur Demokratieförderung eingegangen. Die Workshops 
für Jugendliche werden regelmäßig an für sie ansprechenden Orten (z.B. Jugendhäuser, 
jugendforum*) angeboten. Workshops für Multiplikator*innen werden nach Bedarf 
gegeben. Diese Angebote sind sowohl analog als auch digital durchführbar.  
Für Vertreter*innen der Verwaltung wird eine interne Fortbildung angeboten, um sie u.a. 
darin zu bilden, welche Bedeutung Kinder - und Jugendbeteiligung in ihrem 
Verwaltungsbereich hat und welche Methoden es gibt, sie zu fördern. Ziel der 
Workshops ist es, die Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Perspektiven von Kindern und 
Jugendlichen eingeholt und ihre Interessen berücksichtigt werden können.  
Die Workshops für Jugendliche und Erwachsene werden von der koordinierenden Stelle 
angeboten. 
 
8.7. Projekte im Sozialraum 
Beteiligung lebt davon, dass kontinuierlich Projekte umgesetzt und die bereitgestellten 
Strukturen genutzt werden. Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, Ideen zur 
Kinder- und Jugendbeteiligung umzusetzen. Damit dies gelingt, stellt die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt Informationen, Unterstützung sowie Qualitätsstandards 
für die Planung und Durchführung bereit. Interessierte werden ermutigt, ihre Anliegen 
zur Kinder- und Jugendbeteiligung im Sozialraum selbst anzustoßen und dazu die Mittel 
des jugendfonds* sowie die Räumlichkeiten des jugendforums* zu nutzen. In der 
Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung, Kommunikation mit den Ämtern  und der 
Antragsstellung werden sie von der koordinierenden Stelle aktiv unterstützt.    
Unterstützen können nach Möglichkeit auch die Kinder- und Jugendbeauftragten in den 
Sozialräumen.

22 
 
9. Ressourcen 
Nachhaltig die passenden Strukturen und Formate für die Kinder - und 
Jugendbeteiligung in Darmstadt aufzubauen, bedarf einer angemessenen Bereitstellung 
von Ressourcen. Das betrifft Ressourcen wie Personal, den Aufbau und die Pflege einer 
Infrastruktur, das Gestalten von Öffentlichkeitsarbeit sowie feste Anlaufstellen für die 
Kinder- und Jugendbeteiligung in Darmstadt. Darüber hinaus fließen Ressourcen auch 
in den Aufbau, die Durchführung und Nachbereitung von Beteiligungsformaten.  
Die finanziellen Mittel müssen entsprechend von der Wissenschaftsstadt Darmstadt im 
Haushalt bereitgestellt oder aus Drittmitteln eingeworben werden.  
 
9.1. „Teens Choice – Darmstädter Jugendplenum“ 
Das „Jugendplenum" benötigt Ressourcen, um die Infrastruktur aufzubauen und sich zu 
organisieren. Darunter fällt etwa, dass das „Jugendplenum“ Orte hat, an denen die 
Sitzungen stattfinden. Außerdem gibt es einen festen Ort, um sich auch in anderen 
Rahmen zu treffen, auszutauschen und das „Jugendplenum“ mit Inhalten und Leben zu 
füllen. Der Raum soll möglichst zentral gelegen sowie barrierearm sein, damit er eine 
niedrigschwellige Anlaufstelle nicht nur für Mitglieder des „Jugendplenums“, sondern 
für alle Jugendliche in Darmstadt bietet.  
Weiterhin erhält das „Jugendplenum“ ein  Budget, aus dem notwendige Kosten 
übernommen werden. Zu diesen Kosten zählt etwa die Organisation und Durchführung 
der Sitzungen des „Jugendplenums“. Das  Budget ist außerdem dazu da, um 
Projektideen, die für alle Jugendlichen zugänglich sind, umzusetzen. In diesem 
Zusammenhang können z.B. Kosten für Referent*innen, Materialien und Werbung 
anfallen. Die Regeln zum Umgang mit dem Budget werden in der Satzung festgelegt. 
Des Weiteren wird teilnehmenden Jugendlichen die Mitgliedschaft im „Jugendplenum“ 
bescheinigt. Diese Form der Wertschätzung ist ebenso wichtig wie die monetäre 
Anerkennung, um Anreize für Jugendliche zu schaffen, sich am Format zu beteiligen. 
 
9.2. Koordinierende Stelle  
Die koordinierende Stelle übernimmt zentrale organisatorische, informative und 
begleitende Aufgaben, deren Ausführung sicherstellen, dass die Strukturen und Formate 
der Kinder- und Jugendbeteiligung umgesetzt werden können. Deshalb ist es essenziell, 
dass die Stelle über ausreichend Fachwissen und zeitliche Kapazitäten verfügt, um 
dieser Aufgabe gerecht zu werden. Darüber hinaus sind die nötigen Ressourcen für die 
Öffentlichkeitsarbeit zur Kinder - und Jugendbeteil igung und die Organisation des 
„Jugendplenums“ an die koordinierende Stelle angegliedert. Dies umfasst analoge und 
digitale Öffentlichkeitsarbeit inkl. der Erstellung und Pflege einer Webseite und das 
bespielen von Social-Media-Kanälen. Unter die Organisation des „Jugendplenums“ fällt 
z.B. die Miete für Räumlichkeiten sowie die Kosten der Besetzungsverfahren (Wahl- und 
Losverfahren). Zudem erhalten  Mitglieder des „Jugendplenums“, ausgenommen der 
Gäste, ein Sitzungsgeld, welches sich an den allg. Grundlagen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt orientiert. 
Die Bereitstellung der Ressourcen für die koordinierende Stelle muss in angemessener 
Höhe bei der Haushaltsplanung der Wissenschaftsstadt Darmstadt berücksichtigt 
werden.

23 
 
9.3. jugendfonds*  
Über das Bundesprogramm Demokratie leben! stehen jungen Menschen in Darmstadt 
jährlich Mittel für die Durchführung politischer sowie zivilgesellschaftlicher Projekte zur 
Verfügung. Junge Menschen in der Stadt Darmstadt haben mit Hilfe des jugendfonds* 
die Möglichkeit, sich politisch auszudrücken, für ihre Themen einzustehen  und an der 
Gesellschaft teilzuhaben. Im Regelfall beantragen sie pro Projekt ca. 300 Euro. 
Das Bundesprogramm sieht vor, dass junge Menschen  selbst über die Mittel 
entscheiden. 
Das „Jugendplenum“ wird als Entscheidungsgremium über die Anträge des 
jugendfonds* benannt. Bevor die Anträge im „Jugendplenum“ entschieden werden, wird 
vom Jugendbildungswerk vorgeprüft, ob sie den Zielen von Demokratie leben!  
entsprechen, d.h. ob sie grundsätzlich förderfähig sind. Je nach Ergebnis der Prüfung 
werden die Anträge mit einem entsprech enden Hinweis in das „Jugendplenum“ 
eingebracht.   
Über den jugendfonds* wird sichergestellt, dass junge Menschen  eigene Projekte 
verwirklichen können, ohne in festen Strukturen organisiert sein zu müssen. Daher ist 
der jugendfonds* unabhängig von dem selbstverwalteten Budget des „Jugendplenums“, 
welches eigene Sachmittel vorhält. Die  Mittel des jugendfonds* stehen insbesondere 
jungen Menschen zur Verfügung, die nicht Teil des „Jugendplenums“ sind.  
 
10. Öffentlichkeitsarbeit 
Damit die geplanten Beteiligungsfo rmate für Kinder und Jugendliche wirksam sein 
können, braucht es Öffentlichkeitsarbeit. Durch Öffentlichkeitsarbeit können Kinder und 
Jugendliche, aber auch Erwachsene über die Möglichkeiten zur Kinder - und 
Jugendbeteiligung in Darmstadt informiert werden . Zum einen werden Kinder und 
Jugendliche auf aktuelle, konkrete Verfahren und Wege aufmerksam gemacht, wie sie 
partizipieren können. Nur durch eine breite, zielgruppengerechte Öffentlichkeitsarbeit 
können möglichst viele Kinder und Jugendliche dazu ermuti gt werden, an 
Beteiligungsformaten teilzunehmen. Zum anderen werden Informationen dafür 
bereitgestellt, wie Erwachsene, aber auch Kinder und Jugendliche Beteiligungsformate 
selbst initiieren und durchführen können. Weiterhin bietet Öffentlichkeitsarbeit d en 
Rahmen, dass sich alle Interessierte der Stadtgesellschaft und darüber hinaus über 
laufende und die Ergebnisse abgeschlossener Beteiligungsformate ein Bild machen 
können. Durch die Öffentlichkeitsarbei t wird dazu beigetragen, dass Kinder- und 
Jugendbeteiligung sichtbar bleibt und nachhaltig Akteur*innen dazu motiviert werden, 
in die Prozesse mit einzusteigen. Auch Kinder und Jugendliche werden die Möglichkeit 
haben, die Öffentlichkeitsarbeit mitzugestalten, darunter fällt etwa die V orstellung von 
Bottom-up-Projekten. Das „Jugendplenum“ wird ihre Arbeit ebenfalls aufbereitet 
öffentlich machen.   
Die Infrastruktur der Öffentlichkeitsarbeit wird ein Zusammenspiel aus dem digitalen 
und analogen Raum sein. Es ist essenziell, Kinder und Jugendliche dort abzuholen, wo 
sie sich aufhalten. Deshalb wird es eine enge Zusammenarbeit mit den Jugendzentren, 
den außerschulischen Akteur*innen der Kinder- und Jugendarbeit, den Schulen, etc. in

24 
 
Darmstadt geben. Außerdem ist eine zielgruppengerechte, ansprechende Aufbereitung 
der Inhalte notwendig, damit die Kinder - und Jugendbeteiligung in Darmstadt genutzt 
wird und funktioniert. Die Öffentlichkeitsarbeit muss zudem aktuell gehalten und 
gepflegt werden.      
 
10.1. Digital  
Es wird verschiedene digitale Kanäle geben, die über Kinder- und Jugendbeteiligung in 
Darmstadt informieren. Dreh - und Angelpunkt wird eine Webseite sein, auf der alle 
Informationen zentral zu finden sind. Die Webseite ist darüber hinaus mit weiteren 
Möglichkeiten verknüpft, die über Beteil igung informieren und macht auf sie 
aufmerksam. Darunter fallen etwa Social -Media-Plattformen und Messenger, die von 
Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Auch E -Mail-Verteiler oder Newsletter sind 
eine gute Möglichkeit, um möglichst viele Kinder und Ju gendliche sowie weitere 
Interessierte informiert zu halten.  
 
10.2. Analog  
Es werden ebenfalls unterschiedliche analoge Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit 
etabliert. Öffentlichkeitsarbeit durch Flyer, Plakate etc. wird gezielt in den Sozialräumen 
stattfinden, wo die Beteiligungsformate sind. Das können involvierte Initiativen, 
Gremien, aber auch Jugendhäuser und Schulen sein. Weiterhin wird es zentrale Orte 
geben, d ie analog zur Webseite  über wissenswerte Aspekte zur Kinder - und 
Jugendbeteiligung in Darmstadt informier en. Darunter falle n etwa das Büro der 
koordinierenden Stelle und das jugendforum*.  
 
11. Evaluation & Weiterentwicklung  
Im ersten Schritt wird die Steuerungsgruppe, die den Prozess seit Beginn begleitet, mit 
der Umsetzung des Konzepts zur Kinder- und Jugendbeteiligung beschäftigt sein. Um 
Standards und Strukturen in Darmstadt nachhaltig zu etablieren, bedarf es im weiteren 
Verlauf einer kontinuierlichen Evaluation und Weiterentwicklung. Die Steuerungsgruppe 
wird verstetigt, damit fortlaufend verschiedene Perspektiven in dem Prozess 
berücksichtigt werden.  
Im Rahmen der Weiterentwicklung ist ein zukünftiges Ziel, auch Formate und Angebote 
zu schaffen, die Kinder in jüngerem Alter miteinbeziehen.  
Zur Qualitätssicherung gehört u.a. eine regelmäßige Evaluation und Überprüfung der 
Arbeitsformen, Rahmenbedingungen und Begleitung. Die Einbeziehung von Kindern und 
Jugendlichen selbst ist dabei unerlässlich. Durch die konsequente Umsetzung und 
Sicherung dieser Qualitätsstandards kann eine qualitativ hochwertige Kinder - und 
Jugendbeteiligung gewährleistet werden, die den jungen Menschen eine aktive Teilhabe 
ermöglicht und ihre Stimmen wirksam in Entscheidungsprozesse einfließen lässt.

anlage 8

282 Zeichen

Punkt 7: Rahmenkonzeption zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 (V-Nr. 2024/0296) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: AfD 
Stimmenthaltung: SPD, Die Linke. und FDP

2024/0296

10472 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.11.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
Dezernat VI  
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0296 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 362000 
Kostenstelle:  051-004-1030; 051-004-1011; 
032-006-1000 
Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3621-00 Sachkonto: 6139000; 7128000 
 
Betreff: Rahmenkonzeption zur Kinder - und Jugendbeteiligung in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Vorlage vom: 08.10.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Das Rahmenkonzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung wird beschlossen.  
2. Die Satzung für das Jugendplenum in der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird beschlossen.  
3. Die Änderungssatzung für die Satzung über die Jugendhilfe in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt wird beschlossen.  
4. Die Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird beschlossen.  
5. Die Änderungssatzung für die Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und von 
Jubilaren und Jubilarinnen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird beschlossen.  
6. Der Magistrat wird beauftragt, alle Maßnahmen zu treffen, um das Rahmenkonzept und die 
Satzung umzusetzen.

- 2 - 
7. Die für die Umsetzung des Rahmenkonzepts und der Satzung notwendigen Mittel werden im 
Haushalt 2025 ff. unter den Kostenstellen 051-004-1030, 051-004-1011 und 032-006-1000 
etatisiert.  
 
 
Anlagen: Änderungssatzung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und 
von Jubilaren/Jubi larinnen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Eh  
Änderungssatzung der Jugendamtssatzung  
Satzung über ein Jugendplenum in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Konzept zur Kinder - 
und Jugendbeteiligung in der W issenschaftsstadt Darmstadt  
Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.10.24 
 
Um den rechtlichen Anspruch an Kinder- und Jugendbeteiligung zu erfüllen, hat das 
Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Zusammenarbeit mit den verschiedenen 
Akteuren, Jugendlichen und zuständigen Ämtern ein Rahmenkonzept und eine Satzung 
entwickelt.  
 
Für die Entwicklung des Rahmenkonzepts wurde eine Steuerungsgruppe mit Jugendlichen, 
verschiedenen Akteuren und Ämtern eingerichtet. Außerdem wurden zwei öffentliche 
Jugendbeteiligungsveranstaltungen zur Information und Kommentierung der Entwurfsstände  
der Rahmenkonzeption erfolgreich durchgeführt. Der gesamte Erarbeitungsprozess ist im 
Internet unter https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/soziales-und-gesellschaft/kinder-
und-jugendliche/kinder-und-jugendbeteiligung dokumentiert.  
 
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Vorhaben und Planungen der Verwaltung ist 
für die zukunftsfähige Entwicklung der Stadt eine wichtige Ressource. Ihre Perspektiven tragen 
zur Vielfalt der Meinungen und Lösungsansätze bei und fördern eine inklusive, gerechte und 
demokratische Gesellschaft, in der ihre Rechte und Bedürfnisse angemessen berücksichtigt 
werden. Wenn junge Menschen frühzeitig Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung haben, stärkt 
es ihre Selbstwirksamkeit, sie werden ermutigt, sich als aktive Bürger*innen wahrzunehmen 
und es wird ein Fundament für ein langfristiges Engagement gelegt. Die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt begegnet mit den im Rahmenkonzept festgelegten Maßnahmen dem hohen Bedarf 
an stärkerer kommunaler Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen, der aus der jüngst 
veröffentlichten Studie des Deutschen Kinderhilfswerks hervorgeht. Sie konstatiert, dass nur 7 
Prozent der Kinder und Jugendlichen in Hessen bei kommunalen Entscheidungen die sie 
betreffen, mitbestimmen können. 
 
Die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Rechte von Kindern und Jugendlichen 
sind bereits seit 1992 in Deutschland ratifiziert. Das in Artikel 3 Absatz 1 in der UN-
Kinderrechtskonvention aufgelistete Beteiligungsrecht gilt in Deutschland vollumfänglich. Diese 
gesetzlichen Beteiligungsrechte sind umzusetzen. Seit 2018 sind zudem die Kinderrechte in 
der Hessischen Verfassung festgeschrieben. Auch die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht 
ein Recht junger Menschen auf Beteiligung im Hinblick auf kommunalpolitische 
Entscheidungsprozesse vor.  
Im Rahmen des § 8 SGB VIII wird die altersgerechte Beteiligung junger Menschen an sie 
betreffenden Fragen der öffentlichen Jugendhilfe fixiert. Die geplante Aufnahme der 
Kinderrechte in das Grundgesetz wird eine weitere gesetzliche Grundlage bilden, um das Recht 
auf Beteiligung ernsthaft und nachhaltig umzusetzen.  
 
Das entwickelte Rahmenkonzept legt dar, auf welchen Grundsätzen und Werten Kinder- und 
Jugendbeteiligung fußt, welche Standards es braucht, damit qualitativ gute Kinder- und 
Jugendbeteiligung gelingt, wie sich die Umsetzung gestalten soll, welche Formate und 
Strukturen konkret in Darmstadt etabliert werden sollen und welcher Ressourcen es für die 
Durchführung bedarf. 
 
Mit dem vorliegenden Rahmenkonzept wurden bestehende Angebote wie Kinder- und 
Jugendbeteiligungsprozesse in der Stadtplanung, der jugendfonds* als Möglichkeit für 
Jugendliche selbst Projekte zu initiieren und die Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten 
weiterentwickelt und neue Angebote wie das stadtweite „Jugendplenum“ konzipiert.

- 4 - 
Mit der Einrichtung eines repräsentativen, niedrigschwelligen Jugendplenums in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt werden die Möglichkeiten von Jugendlichen zwischen 12 und 17 
Jahren zur Mitgestaltung ihres direkten und erweiterten Umfelds verbessert und verbindlich 
geregelt. Es dient dazu, die Anliegen von Kindern und Jugendlichen in die 
Entscheidungsstrukturen der Stadtpolitik einzubringen. Es zielt zudem darauf ab, dass 
Interesse für politische Prozesse, die Beteiligung von Jugendlichen als auch die 
Selbstwirksamkeit von jungen Menschen zu erhöhen. Das in der Hessischen Gemeindeor dnung 
verankerte Beteiligungsrecht wird umgesetzt.  
 
Das Jugendplenum wird mit starken Beteiligungsrechten ausgestattet, diese umfassen 
Vorschlags- und Rederecht in den Fachausschüssen der Stadtverordnetenversammlung sowie 
ein beratender Sitz im JHA (siehe § 3 Satzungsentwurf).  
Organe sind das Gesamtplenum und das Sprecherinnenteam und Sprecherteam (§ 4 
Satzungsentwurf). Ein Teil der Mitglieder wird durch Wahlen, ein weiterer Teil durch Delegation 
aus den Jugendhäusern bestimmt. Die Wahlordnung und Delegation des Jugendplenums ist 
Teil der Satzung.  
Das Jugendplenum verfügt über Sachmittel, für die Öffentlichkeitsarbeit, die ehrenamtliche 
Entschädigung und Wertschätzung für das Engagement und die Teilnahme an den Sitzungen (§ 
17 & 19 Satzungsentwurf). Dem Jugendplenum steht zudem unter Haushaltsvorbehalt ein 
Budget zur Verfügung (siehe §19 Satzungsentwurf). Pädagogisch, sowie organisatorisch wird 
das Jugendplenum von der Geschäftsstelle begleitet und unterstützt (§ 17 Satzungsentwurf).  
 
Zur Umsetzung der Rahmenkonzeption wird eine koordinierende Stelle mit einer 
Tandemstruktur eingerichtet. Diese wird zur Hälfte durch den Jugendring e.V. und zur anderen 
Hälfte durch die Abt. Kinder- und Jugendförderung im Jugendamt besetzt. Die Geschäftsstelle 
des Jugendplenums wird von der koordinierenden Stelle zur Kinder- und Jugendbeteiligung 
übernommen.  
 
Die eingesetzte Steuerungsgruppe wird als Begleitgremium zur Umsetzung des Prozesses 
fortgeführt und ggfs. nach Bedarf weiterentwickelt. In der Steuerungsgruppe werden 
Jugendliche mitwirken, um deren Belange einzubringen. Die Steuerungsgruppe hat den 
Auftrag, die Umsetzung voranzutreiben, Kinder-und Jugendbeteiligungsprozesse zu begleiten 
und die Rahmenkonzeption anlassbezogen bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.  
 
Die Mitarbeit aller Akteure an der Steuerungsgruppe wird ausdrücklich gewürdigt.  
 
Der Jugendhilfeausschuss hat die Rahmenkonzeption und die Satzung zum Jugendplenum in 
seiner Sitzung am 25.09.2024 beraten und den politischen Gremien zur Beschlussfassung 
empfohlen.  
 
Die für die Umsetzung der Rahmenkonzeption notwendigen Haushaltsmittel sind unter der 
Kostenstelle 051-004-1030 in Höhe von 42.780 Euro etatisiert. Diese enthalten insbesondere 
Mittel für die Organisation und Durchführung des Jugendplenums, die Öffentlichkeitsarbeit, die 
Verstetigung der Steuerungsgruppe und die Entschädigung der Kinder- und 
Jugendbeauftragten. Diese Mittel sind in den Folgejahren 2026 ff. entsprechend zu etatisieren.  
 
Die Mittel für die Koordinierungsstelle sind unter der Haushaltsstelle der AG 78 (Kostenstelle 
051-004-1011, Kostenträger 3621-00, Sachkonto 6132000) vorhanden. Ab 2027 ff. müssen die 
Mittel von 70.000 Euro jährlich aufgeplant werden.

- 5 - 
Für die Organisation und Durchführung der Wahl sind unter der Kostenstelle 032-006-1000 
Haushaltsmittel in Höhe von 122.200,00 € etatisiert. Diese wurden anhand der Kosten für die 
Wahl der Interessenvertretung älterer Menschen 2022 ermittelt und enthalten Mittel für die 
Durchführung der Wahl, Erfrischungsgelder, DV, Drucklegungen, Mieten für Gebäude, 
Sitzungssäle und Versammlungsstätten sowie die notwendigen amtlichen Bekanntmachungen. 
Diese Mittel sind in den Folgejahren, in denen eine Wahl stattfindet, entsprechend zu 
etatisieren. 
 
 
Darmstadt, 08.10.2024 
 
 
Dezernat I  Dezernat II   Dezernat IV   Dezernat VI 
 
 
 
 
Hanno Benz  Barbara Akdeniz André Schellenberg  Paul Wandrey 
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtkämmerer  Stadtrat

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Satzung  
 
zur Änderung der Satzung über die Jugendhilfe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 
22.10.1993 
 
vom ... 
 
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes 
vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) i. V. m. §§ 70 und 71 SGB VIII i. d. F. der Bekanntmachung 
vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.05.2024 (BGBl. 
2024 I Nr. 152), und § 5 Absatz 3 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs 
(HKJGB) vom 18.12.2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.07.2024 
(GVBl. 2024 Nr. 31) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 
……………... folgende Änderungssatzung erlassen: 
 
 
Artikel I 
 
In § 4 Absatz 6 der Satzung über die Jugendhilfe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, zuletzt 
geändert durch Satzung vom 27.06.2012, wird nach Ziffer 13 neu eingefügt:  
„14. Jugendplenum.“.  
 
Artikel II 
 
 
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 
 
 
 
Darmstadt, …………… 
 
 
 
Barbara Akdeniz 
Bürgermeisterin

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1 
 
 Satzung über ein Jugendplenum in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
vom … 
 
Aufgrund der §§ 4c, 5, 8c, 50, 51 Ziff. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der 
Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 
2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), wird gemäß Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vom XX.XX.202X folgende Satzung erlassen: 
 
 
§ 1 Einrichtung eines Jugendplenums 
 
(1) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt richtet eine Vertretung im Sinne der §§ 4c und 8 c der 
Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ein, welche die Interessen der Kinder und 
Jugendlichen mit Hauptwohnsitz in Darmstadt vertritt. 
 
(2) Die Vertretung trägt den Namen „Jugendplenum“. 
 
 
§ 2 Ziele und Aufgaben des Jugendplenums 
 
(1) Ziel des Jugendplenums ist es, die Interessen von Kindern und Jugendlichen in den 
einzelnen Stadtteilen und gesamtstädtisch gegenüber den städtischen Gremien zu 
vertreten. 
 
(2) Zu den Aufgaben des Jugendplenums gehören insbesondere 
 
a. Diskussion zu aktuellen Fragestellungen, welche die Interessen von Kindern und 
Jugendlichen im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt betreffen, 
b. Einbringen von Ideen und Vorschlägen in Politik und Verwaltung. 
 
(3) Das Jugendplenum berichtet der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat 
jährlich über seine Tätigkeit. 
 
 
§ 3 Rechte 
 
(1) In den Sitzungen der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung hat das 
Jugendplenum zu allen Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und 
Jugendlichen berühren, Vorschlags- und Rederecht nach Maßgabe der näheren 
Bestimmungen der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung. 
 
(2) Die Mitwirkung des Jugendplenums in den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses regelt 
die Satzung über die Jugendhilfe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
(Jugendhilfesatzung).

2 
 
§ 4 Organe 
 
Organe des Jugendplenums sind 
 
1. das Gesamtplenum und 
2. das Sprecherteam. 
 
 
§ 5 Gesamtplenum 
 
(1) Das Gesamtplenum ist das oberste Organ des Jugendplenums. Es trifft alle wichtigen 
Entscheidungen und wählt das Sprecherteam. 
 
(2) Das Gesamtplenum besteht aus 47 Mitgliedern. Davon sind 25 gewählte Mitglieder und 22 
delegierte Mitglieder. 
 
(3) Beträgt die Anzahl der zur Wahl zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber (gewählte 
Mitglieder) weniger als 33, verändert sich für die betreffende Amtszeit die Anzahl der 
gewählten Mitglieder abweichend von Absatz 2 Satz 2 wie folgt:  
 
- 32 bis 25 Bewerbungen: 20 Mitglieder  
- 24 bis 17 Bewerbungen: 15 Mitglieder. 
 
In diesem Fall verringert sich die Gesamtzahl der Mitglieder des Gesamtplenums 
entsprechend; eine Erhöhung der Zahl der delegierten Mitglieder findet nicht statt.  
  
(4) Sollten weniger als 17 zugelassene Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl stehen, findet 
eine Wahl nicht statt. Die Wahlleiterin/der Wahlleiter sagt die Wahl ab und macht dies 
öffentlich bekannt. In diesem Fall kommt das Jugendplenum nicht zustande.  
 
(5) Die Amtszeit der gewählten und delegierten Mitglieder beginnt mit der konstituierenden 
Sitzung des Gesamtplenums. Für Mitglieder, die während der laufenden Wahlzeit in das 
Gesamtplenum nachrücken, beginnt die Amtszeit mit der Feststellung des nachrückenden 
Mitglieds durch die Wahlleiterin/den Wahlleiter. Die Amtszeit läuft ab mit der 
konstituierenden Sitzung des Gesamtplenums für die jeweils nächste Wahlzeit; kommt ein 
Jugendplenum nach Absatz 4 nicht zustande, endet die Amtszeit zu dem vom Magistrat 
gemäß § 6 Abs. 2 ursprünglich festgelegten Wahltag. 
 
(6) Die Bestimmungen der §§ 31, 32 Abs. 2, 33 und 37 der Hessischen Gemeindeordnung 
gelten für gewählte und delegierte Mitglieder entsprechend. Gewählte Mitglieder können 
nicht zugleich delegierte Mitglieder sein. 
 
(7) Die Mitgliedschaft im Gesamtplenum endet 
 
a. mit dem Ablauf der Amtszeit, 
b. durch Austritt, 
c. durch Eintritt eines Hinderungsgrundes nach Abs. 6, 
d. durch Tod, 
e. durch Verlegung des Hauptwohnsitzes aus der Wissenschaftsstadt Darmstadt,

3 
 
f. durch Übernahme eines ehrenamtlichen Mandats in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stadtverordnete der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und Mitglieder des Ortsbeirats Wixhausen),  
g. aufgrund der Anordnung des Ausscheidens im Rahmen der Wahlprüfung. 
 
Der Austritt ist der Wahlleiterin/dem Wahlleiter gegenüber schriftlich zu erklären; er ist 
unwiderruflich. 
 
(8) Das Gesamtplenum berät und beschließt in öffentlicher Sitzung. Soweit erforderlich, kann 
im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Zeit, Ort und Tagesordnung der 
Sitzungen des Gesamtplenums sind vorher auf der Homepage der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt bekannt zu machen. 
 
(9) Die Sitzungen des Gesamtplenums werden vom Sprecherteam geleitet. Das 
Gesamtplenum wird durch das Sprecherteam mindestens viermal jährlich einberufen. Das 
Gesamtplenum ist unverzüglich einzuberufen, wenn es mindestens ein Viertel der 
Mitglieder des Gesamtplenums oder das Sprecherteam oder die/der für das 
Jugendplenum zuständige Dezernentin / Dezernent der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
unter Angabe der zu behandelnden Tagesordnungspunkte verlangen. 
 
 
§ 6 Grundsätze der Wahl  
 
(1) Die gewählten Mitglieder werden in freier, allgemeiner, geheimer, gleicher und 
unmittelbarer Wahl bestimmt. Gewählt werden 25 Mitglieder, soweit sich nach § 5 Absatz 3 
nichts anderes ergibt. Dabei gelten die für die Wahl der Gemeindevertretung maßgeblichen 
Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und der Kommunalwahlordnung (KWO), 
soweit in dieser Ordnung nichts anderes bestimmt ist.  
 
(2) Der Wahltag wird per Magistratsbeschluss festgelegt. Die Beschlussfassung über den 
Wahltag soll spätestens 12 Monate vor dem Wahltag erfolgen. Nach erstmaliger Wahl wird 
der Wahltag für jede weitere Wahl so festgelegt, dass der Zeitraum zwischen den Wahlen 
(Wahlzeit) mindestens 27 Monate und höchstens 33 Monate beträgt, wobei eine Wahlzeit 
von ungefähr 30 Monaten nach Möglichkeit angestrebt werden soll.  
 
(3) Wahlberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die am Stichtag gemäß § 8 Abs. 1 für die 
Aufstellung des Wählerverzeichnisses mindestens 12 Jahre und höchstens 17 Jahre alt sind 
und ihren Hauptwohnsitz in Darmstadt haben. Wählbar sind alle Kinder und Jugendlichen, 
die am Wahltag ihren Hauptwohnsitz in Darmstadt haben und mindestens 12 Jahre und 
höchstens 17 Jahre alt sind. 
 
(4) Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl als reine Persönlichkeitswahl 
durchgeführt. Jede/r Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Bewerberinnen und 
Bewerber zugelassen sind; die Häufung der Stimmen ist unzulässig. Aus den 
Wahlergebnissen wird eine Liste nach Anzahl der auf einen Wahlvorschlag vereinten 
Stimmen erstellt. Gewählt sind die Bewerberinnen und Bewerber, die die meisten Stimmen 
auf sich vereinen können. Entfallen gleich viele Stimmen auf die Bewerberin/den Bewerber 
auf dem letzten Platz der Liste, so entscheidet das Los. Das Los zieht die/der Vorsitzende 
des Wahlausschusses in der Sitzung über die Feststellung des Wahlergebnisses.

4 
 
(5) Die Wahl findet ausschließlich als Briefwahl statt. Die Briefwahlunterlagen müssen am 
Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr dem Wahlamt vorliegen, später eingehende Unterlagen 
bleiben unberücksichtigt. Der Wahlkreis umfasst das gesamte Stadtgebiet.  
 
 
§ 7 Wahlorgane 
 
(1) Wahlorgane sind die Wahlleiterin/der Wahlleiter, der Wahlausschuss und die 
Briefwahlvorstände für die Briefwahlbezirke.  
 
(2) Für die Wahl des Jugendplenums wird die Wahlleiterin/der Wahlleiter und ihre/seine 
Stellvertreterin/ ihr/sein Stellvertreter von der Oberbürgermeisterin/ dem 
Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt Darmstadt bestimmt.  
 
(3) Der Wahlausschuss besteht aus der Wahlleiterin/dem Wahlleiter als Vorsitzende/n und 4 
Beisitzern, die die Wahlleiterin/der Wahlleiter beruft. Die Beisitzer werden vom Jugendamt 
vorgeschlagen, bei weiteren Wahlen kann auch das Jugendplenum selbst Vorschläge 
machen. Der Wahlausschuss ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Beisitzer 
beschlussfähig. Er beschließt mit einfacher Mehrheit; bei Stimmgleichheit gibt die Stimme 
der Vorsitzenden/des Vorsitzenden den Ausschlag. 
 
 
§ 8 Durchführung der Wahl 
 
(1) Die Wahlberechtigten werden in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Das Wählerverzeichnis 
wird nicht ausgelegt und nicht fortgeschrieben. Der Stichtag für die Aufstellung des 
Wählerverzeichnisses ist der 42. Tag vor dem Wahltag.  
 
(2) Die Wahl findet vor Ablauf der Amtszeit des amtierenden Jugendplenums statt. Die 
Wahlleiterin/der Wahlleiter schlägt im Benehmen mit dem Jugendamt einen Wahltag vor, 
über den der Magistrat beschließt. Bei der ersten Wahl wird der Wahltag durch die/den für 
das Jugendamt zuständige/n Dezernentin/Dezernenten der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
bestimmt. Wahltag ist der Tag, an dem bis spätestens 18.00 Uhr die Wahlbriefe bei dem 
Wahlamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingegangen sein müssen. Die Wahlleiterin/ 
der Wahlleiter macht den Wahltag spätestens am 98. Tag vor dem Wahltag bekannt und 
fordert dazu auf, sich für die Wahl zum Jugendplenum zu bewerben. Die Wahlleiterin/ der 
Wahlleiter macht außerdem die Wahlgrundsätze, das Wahlverfahren und die Auszählung 
öffentlich bekannt. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen mit Vor- und Zunamen, 
Anschrift und Geburtsdatum gemeldet werden. Die Wahlvorschläge sind spätestens am 81. 
Tag vor dem Wahltag um 18.00 Uhr einzureichen.  
 
(3) Bewerberinnen und Bewerber können sich selbst bewerben und von anderen Personen 
vorgeschlagen werden. Dies setzt voraus, dass mit dem Vorschlag die Zustimmung der/des 
Vorgeschlagenen eingereicht wird. In diesem Fall sind keine Unterstützungsunterschriften 
erforderlich. 
 
(4) Der Wahlausschuss lässt entsprechende Bewerbungen zur Wahl zu bzw. entscheidet über 
die Zulassung der Bewerbungen. Stellt er Mängel fest, fordert er die Einreichende/den 
Einreichenden unverzüglich auf, den Mangel zu beseitigen. Die Wahlleiterin/der Wahlleiter 
macht die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber spätestens am 67. Tag vor der Wahl

5 
 
öffentlich bekannt. Bewerbungen können nur bis spätestens 8 Tage vor der öffentlichen 
Bekanntmachung korrigiert, geändert oder zurückgenommen werden. Die Vor - und 
Zunamen und Geburtsdaten aller Bewerberinnen und Bewerber werden in der 
Bekanntmachung und auf dem Stimmzettel alphabetisch aufgenommen. 
 
(5) Die Wahlleiterin/der Wahlleiter macht spätestens am 30. Tag vor dem Wahltag die 
Wahlgrundsätze, das Wahlverfahren sowie Ort und Zeit der öffentlichen 
Stimmenauszählung bekannt. 
 
(6) Die Briefwahlunterlagen werden allen Wahlberechtigten spätestens 3 Wochen vor dem 
Wahltag an den Hauptwohnsitz übersandt. Wahlbenachrichtigungen nach § 10 
Kommunalwahlordnung werden nicht versandt. Es werden keine Musterstimmzettel 
erstellt.  
 
(7) Verloren gegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine Wahlberechtigte/ein 
Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr/ihm der Wahlschein nicht zugegangen ist, kann 
ihr/ihm bis zum Wahltag, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 
 
 
§ 9 Stimmabgabe, ungültige Stimmen 
 
(1) Die Stimmabgabe erfolgt geheim, und zwar in der Weise, dass die Wählerin/der Wähler 
durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich 
macht, welcher Bewerberin/welchem Bewerber sie/er die Stimme geben will. Insgesamt 
können von jeder wahlberechtigten Person höchstens so viele Stimmen abgegeben werden, 
wie Bewerberinnen und Bewerber zugelassen sind.  
 
(2) Ungültig sind die Stimmen, wenn der Stimmzettel 
 
a. nicht amtlich hergestellt ist,  
b. keine Kennzeichnung enthält, 
c. den Willen der Wählerin/ des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt, 
d. einen Zusatz oder einen Vorbehalt enthält, 
e. mehr als die nach Absatz 1 Satz 2 geltende Höchstzahl an Stimmen enthält. 
 
(3) Sofern bei einzelnen Bewerberinnen/Bewerbern eine Häufung von Stimmen erfolgt, wird 
nur eine Stimme anerkannt. 
 
 
§ 10 Stimmenauszählung, Benachrichtigung  
 
Die Wahlleiterin/der Wahlleiter kann, soweit es erforderlich ist, Wahlvorstände bilden, die bei 
der Stimmauszählung helfen. Die Stimmen werden spätestens 7 Tage nach dem Wahltag vom 
Wahlvorstand ausgezählt. Die Auszählung ist öffentlich und wird von der Wahlleiterin/dem 
Wahlleiter oder einer von ihr/ihm bestimmten Person geleitet. Der Wahlausschuss stellt 
spätestens 10 Tage nach der Stimmenauszählung fest, wie viele Stimmen auf die einzelnen 
Bewerber abgegeben und welche Bewerber gewählt worden sind. Die Wahlleiterin/der 
Wahlleiter macht den Wahlausgang und die Namen der Gewählten öffentlich bekannt und 
benachrichtigt die gewählten Bewerberinnen und Bewerber. Die gewählten Bewerberinnen und 
Bewerber werden in der Reihenfolge der jeweils auf sie entfallenen Stimm en veröffentlicht.

6 
 
§ 11 Nachrücken  
 
Scheidet ein Mitglied aufgrund § 5 Absatz 7 aus dem Gesamtplenum aus, so rückt die/der 
nächsten noch nicht berufenen Bewerberin/Bewerber mit den meisten Stimmen an ihre/seine 
Stelle. Ist die Liste erschöpft, bleibt der Platz unbesetzt und die Mitgliederzahl reduziert sich 
für die laufende Wahlperiode entsprechend. Wenn zwei noch nicht berufene Bewerberinnen und 
Bewerber die gleiche Stimmzahl haben, entscheidet ein Los der Wahlleiterin/des Wahlleiters, 
wer nachrückt. Bei der Nachfolge bleiben Bewerberinnen und Bewerber unberücksichtigt, bei 
denen ein Grund nach § 5 Absatz 6 vorliegt. 
 
 
§ 12 Einspruch 
 
Über die Gültigkeit der Wahl und über Einsprüche entscheidet der Wahlausschuss. Gegen die 
Entscheidung ist kein Rechtsmittel möglich. 
 
 
§ 13 Delegierte Mitglieder des Gesamtplenums 
 
(1) Dem Jugendplenum gehören neben den gewählten Mitgliedern 22 delegierte Mitglieder an.  
 
(2) Davon werden 2 Mitglieder durch den erweiterten Vorstand des „Stadtschüler*innenrats“ 
entsandt. 
 
(3) Die übrigen 20 delegierten Mitglieder werden aus den Darmstädter Jugendhäusern besetzt. 
Dazu werden die Jugendhäuser nach dem sozialräumlich definierten Schlüssel der 
Planungsräume der offenen Kinder- und Jugendarbeit zusammengefasst. 
 
(4) Die delegierten Mitglieder werden durch Losverfahren bestimmt. Dafür werden in den 
Jugendhäusern für einen Zeitraum von zwei Monaten vor dem Wahltag des Jugendplenums 
Vorschläge gesammelt. Zur Losung werden die Vorschläge der Jugendhäuser nach den 
Planungsräumen zusammengeführt. Aus diesen Sammlungen werden jeweils zwei 
Personen durch von der Jugenddezernent/in bzw. von einer durch die Jugenddezernent/in 
benannten Person gelost.  
 
(5) Um am Losverfahren teilzunehmen, können Interessierte ihren Namen nebst Anschrift und 
Geburtsdatum und das zugehörige Jugendhaus in ihrem Jugendhaus in einer Urne 
hinterlegen.  
 
(6) Am Losverfahren teilnehmen können Kinder und Jugendliche, die ihren Hauptwohnsitz in 
Darmstadt haben und am Wahltag (§ 6 Abs. 3) mindestens 12 Jahre und höchstens 17 
Jahre alt sind. 
 
(7) Es werden aus den eingereichten Vorschlägen zudem 10 Ersatzdelegierte gelost, die bei 
Ausscheiden eines gelosten Mitglieds in der Reihenfolge des gezogenen Loses nachrücken.

7 
 
§ 14 Konstituierende Sitzung des Gesamtplenums 
 
(1) Die konstituierende Sitzung wird von der koordinierenden Stelle (§ 17) innerhalb von 6 
Wochen nach dem Wahltag eröffnet und bis zur Wahl des Sprecherteams geleitet. Die Wahl 
des Sprecherteams soll zu Beginn der konstituierenden Sitzung erfolgen. 
 
(2) In seiner erstmaligen konstituierenden oder der darauffolgenden Sitzung gibt sich das 
Jugendplenum eine Geschäftsordnung.  
 
 
§ 15 Wahl des Sprecherteams  
 
(1) Das Sprecherteam wird durch Wahl in der konstituierenden Sitzung des Gesamtplenums 
aus allen Mitgliedern des Plenums gewählt. Das Sprecherteam besteht aus insgesamt 7 
Sprecherinnen und Sprechern.   
 
(2) Zur Wahl können sich alle Mitglieder des Jugendplenums aufstellen. Die Interessierten 
werden in einer Liste erfasst.  
 
(3) Die Sprecherinnen und Sprecher werden durch die Mitglieder des Gesamtplenums 
gewählt. Alle Mitglieder haben für die Wahl 7 Stimmen; die Häufung der Stimmen ist 
unzulässig. Sollten sich weniger als 7 Personen zur Wahl aufstellen, erhalten die Mitglieder 
dementsprechend weniger Stimmen. Näheres ist in der Geschäftsordnung zu regeln.  
 
 
§ 16 Sprecherteam 
 
(1) Das Sprecherteam besteht aus 7 Sprecherinnen und Sprechern. 
 
(2) Aufgaben des Sprecherteams sind: 
 
a. Einladung zu den Sitzungen eine Woche vor der Sitzung, 
b. Leitung der Sitzung, 
c. Öffentlichkeitsarbeit des Jugendplenums. 
 
(3) Die weiteren Aufgaben des Sprecherteams richten sich nach der Geschäftsordnung.  
 
(4) Das Sprecherteam ist dazu befugt, Teilnehmenden an Sitzungen und Veranstaltungen 
Teilnahmebestätigungen auszustellen. 
 
(5) Die Mitgliedschaft im Sprecherteam endet automatisch mit Ablauf der Amtszeit im 
Jugendplenum. Daneben können Mitglieder des Sprecherteams jederzeit ihr Amt im 
Sprecherteam niederlegen, ohne die Mitgliedschaft im Jugendplenum zu verlieren. In 
diesem Fall werden die Ämter nachgewählt, sodass möglichst immer 7 Personen im 
Sprecherteam sind.

8 
 
§ 17 Koordinierende Stelle, Geschäftsführung, pädagogische Begleitung und Beratung 
 
(1) Die koordinierende Stelle zur Kinder- und Jugendbeteiligung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt begleitet das Jugendplenum als pädagogische Fachkraft in allen Belangen. 
Darüber hinaus übernimmt sie die Geschäftsführung des Jugendplenums. 
 
(2) Die koordinierende Stelle übernimmt insbesondere folgende Aufgabenbereiche: 
 
a. Allgemeine Korrespondenz, 
b. Buchhaltung, 
c. Protokollführung bei den Sitzungen, 
d. Organisation von Lautsprache- und Gebärdensprache-Dolmetschenden, sofern 
benötigt, 
e. Sicherstellung eines Awareness-Konzepts für die Sitzungen und 
Veranstaltungen, 
f. Organisation und Begleitung von Klausur-Tagungen und Fahrten, 
g. Moderation und Unterstützung bei der Bearbeitung von Konflikten, 
h. Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Projekten, 
i. Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere Pflege der Webseite 
und Social-Media-Auftritten. 
 
 
§ 18 Geschäftsordnung 
 
Das Jugendplenum regelt seine Arbeitsweise in einer Geschäftsordnung. Der Beschluss über 
die Geschäftsordnung sowie Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen einer Zustimmung 
von mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder des Gesamtplenums. Die Geschäftsordnung 
und deren Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung durch den Magistrat. 
 
 
§ 19 Ehrenamtliche Entschädigung und Wertschätzung  
 
(1) Die Mitglieder des Jugendparlaments sind ehrenamtlich tätig.  
 
(2) Die Mitglieder des Jugendplenums erhalten bei Teilnahme an den Sitzungen 
Entschädigung für Verdienstausfall und Fahrtkosten. Die Entschädigung für 
Verdienstausfall und Fahrtkosten richtet sich nach der Entschädigungsatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
 
(3) Als Aufwandentschädigung erhalten die Mitglieder des Jugendplenums für die Teilnahme 
an den Sitzungen des Gesamtplenums 20 Euro pro Sitzung.  
 
(4) In besonderen Härtefällen ist eine Übernahme von Fahrtkosten im Rahmen der 
Sprechertätigkeit oder bei der Teilnahme an Sitzungen städtischer Gremien möglich.  
 
(5) Über die Mitgliedschaft im Jugendplenum erhalten die Mitglieder eine Bescheinigung.

9 
 
§ 20 Budget 
 
(1) Dem Jugendplenum wird von der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter Haushaltsvorbehalt 
ein Budget zur Verfügung gestellt.  
 
(2) Durch das Budget können Ausgaben, die für die Aufgaben und im Rahmen der 
Zuständigkeiten des Jugendplenums anfallen, übernommen werden.  
 
(3) Wenn Kosten über das Budget übernommen werden sollen, muss darüber im 
Jugendplenum abgestimmt werden, ein Antrag zum Budget bedarf einer einfachen 
Mehrheit. Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis zu führen. 
 
(4) Die Verwaltung des Budgets erfolgt über das Jugendamt. Die Abrechnung erfolgt durch 
das Sprecherteam mit dem Jugendamt.  
 
 
§ 21 Inkrafttreten 
 
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 
 
 
Darmstadt, …………… 
 
 
 
Barbara Akdeniz 
Bürgermeisterin

anlage 6

10553 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.11.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
Dezernat VI  
Amt: Jugendamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 772 
II 51 
IV VI 32 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0296 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
397 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 362000 
Kostenstelle:  051-004-1030; 051-004-1011; 
032-006-1000 
Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3621-00 Sachkonto: 6139000; 7128000 
 
Betreff: Rahmenkonzeption zur Kinder - und Jugendbeteiligung in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Vorlage vom: 08.10.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Das Rahmenkonzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung wird beschlossen.  
2. Die Satzung für das Jugendplenum in der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird beschlossen.  
3. Die Änderungssatzung für die Satzung über die Jugendhilfe in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt wird beschlossen.  
4. Die Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird beschlossen.  
5. Die Änderungssatzung für die Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und von 
Jubilaren und Jubilarinnen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird beschlossen.

- 3 - 
6. Der Magistrat wird beauftragt, alle Maßnahmen zu treffen, um das Rahmenkonzept und die 
Satzung umzusetzen.  
7. Die für die Umsetzung des Rahmenkonzepts und der Satzung notwendigen Mittel werden im 
Haushalt 2025 ff. unter den Kostenstellen 051-004-1030, 051-004-1011 und 032-006-1000 
etatisiert.  
 
 
Anlagen: Änderungssatzung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und 
von Jubilaren/Jubilarinnen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt ( Eh 
Änderungssatzung der Jugendamtssatzung  
Satzung über ein Jugendplenum in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Konzept zur Kinder - 
und Jugendbeteiligung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 13.11.2024  
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.10.24 
 
Um den rechtlichen Anspruch an Kinder- und Jugendbeteiligung zu erfüllen, hat das 
Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Zusammenarbeit mit den verschiedenen 
Akteuren, Jugendlichen und zuständigen Ämtern ein Rahmenkonzept und eine Satzung 
entwickelt.  
 
Für die Entwicklung des Rahmenkonzepts wurde eine Steuerungsgruppe mit Jugendlichen, 
verschiedenen Akteuren und Ämtern eingerichtet. Außerdem wurden zwei öffentliche 
Jugendbeteiligungsveranstaltungen zur Information und Kommentierung der Entwurfsstände  
der Rahmenkonzeption erfolgreich durchgeführt. Der gesamte Erarbeitungsprozess ist im 
Internet unter https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/soziales-und-gesellschaft/kinder-
und-jugendliche/kinder-und-jugendbeteiligung dokumentiert.  
 
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Vorhaben und Planungen der Verwaltung ist 
für die zukunftsfähige Entwicklung der Stadt eine wichtige Ressource. Ihre Perspektiven tragen 
zur Vielfalt der Meinungen und Lösungsansätze bei und fördern eine inklusive, gerechte und 
demokratische Gesellschaft, in der ihre Rechte und Bedürfnisse angemessen berücksichtigt 
werden. Wenn junge Menschen frühzeitig Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung haben, stärkt 
es ihre Selbstwirksamkeit, sie werden ermutigt, sich als aktive Bürger*innen wahrzunehmen 
und es wird ein Fundament für ein langfristiges Engagement gelegt. Die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt begegnet mit den im Rahmenkonzept festgelegten Maßnahmen dem hohen Bedarf 
an stärkerer kommunaler Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen, der aus der jüngst 
veröffentlichten Studie des Deutschen Kinderhilfswerks hervorgeht. Sie konstatiert, dass nur 7 
Prozent der Kinder und Jugendlichen in Hessen bei kommunalen Entscheidungen die sie 
betreffen, mitbestimmen können. 
 
Die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Rechte von Kindern und Jugendlichen 
sind bereits seit 1992 in Deutschland ratifiziert. Das in Artikel 3 Absatz 1 in der UN-
Kinderrechtskonvention aufgelistete Beteiligungsrecht gilt in Deutschland vollumfänglich. Diese 
gesetzlichen Beteiligungsrechte sind umzusetzen. Seit 2018 sind zudem die Kinderrechte in 
der Hessischen Verfassung festgeschrieben. Auch die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht 
ein Recht junger Menschen auf Beteiligung im Hinblick auf kommunalpolitische 
Entscheidungsprozesse vor.  
Im Rahmen des § 8 SGB VIII wird die altersgerechte Beteiligung junger Menschen an sie 
betreffenden Fragen der öffentlichen Jugendhilfe fixiert. Die geplante Aufnahme der 
Kinderrechte in das Grundgesetz wird eine weitere gesetzliche Grundlage bilden, um das Recht 
auf Beteiligung ernsthaft und nachhaltig umzusetzen.  
 
Das entwickelte Rahmenkonzept legt dar, auf welchen Grundsätzen und Werten Kinder- und 
Jugendbeteiligung fußt, welche Standards es braucht, damit qualitativ gute Kinder- und 
Jugendbeteiligung gelingt, wie sich die Umsetzung gestalten soll, welche Formate und 
Strukturen konkret in Darmstadt etabliert werden sollen und welcher Ressourcen es für die 
Durchführung bedarf. 
 
Mit dem vorliegenden Rahmenkonzept wurden bestehende Angebote wie Kinder- und 
Jugendbeteiligungsprozesse in der Stadtplanung, der jugendfonds* als Möglichkeit für 
Jugendliche selbst Projekte zu initiieren und die Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten 
weiterentwickelt und neue Angebote wie das stadtweite „Jugendplenum“ konzipiert.

- 5 - 
Mit der Einrichtung eines repräsentativen, niedrigschwelligen Jugendplenums in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt werden die Möglichkeiten von Jugendlichen zwischen 12 und 17 
Jahren zur Mitgestaltung ihres direkten und erweiterten Umfelds verbessert und verbindlich 
geregelt. Es dient dazu, die Anliegen von Kindern und Jugendlichen in die 
Entscheidungsstrukturen der Stadtpolitik einzubringen. Es zielt zudem darauf ab, dass 
Interesse für politische Prozesse, die Beteiligung von Jugendlichen als auch die 
Selbstwirksamkeit von jungen Menschen zu erhöhen. Das in der Hessischen Gemeindeor dnung 
verankerte Beteiligungsrecht wird umgesetzt.  
 
Das Jugendplenum wird mit starken Beteiligungsrechten ausgestattet, diese umfassen 
Vorschlags- und Rederecht in den Fachausschüssen der Stadtverordnetenversammlung sowie 
ein beratender Sitz im JHA (siehe § 3 Satzungsentwurf).  
Organe sind das Gesamtplenum und das Sprecherinnenteam und Sprecherteam (§ 4 
Satzungsentwurf). Ein Teil der Mitglieder wird durch Wahlen, ein weiterer Teil durch Delegation 
aus den Jugendhäusern bestimmt. Die Wahlordnung und Delegation des Jugendplenums ist 
Teil der Satzung.  
Das Jugendplenum verfügt über Sachmittel, für die Öffentlichkeitsarbeit, die ehrenamtliche 
Entschädigung und Wertschätzung für das Engagement und die Teilnahme an den Sitzungen (§ 
17 & 19 Satzungsentwurf). Dem Jugendplenum steht zudem unter Haushaltsvorbehalt ein 
Budget zur Verfügung (siehe §19 Satzungsentwurf). Pädagogisch, sowie organisatorisch wird 
das Jugendplenum von der Geschäftsstelle begleitet und unterstützt (§ 17 Satzungsentwurf).  
 
Zur Umsetzung der Rahmenkonzeption wird eine koordinierende Stelle mit einer 
Tandemstruktur eingerichtet. Diese wird zur Hälfte durch den Jugendring e.V. und zur anderen 
Hälfte durch die Abt. Kinder- und Jugendförderung im Jugendamt besetzt. Die Geschäftsstelle 
des Jugendplenums wird von der koordinierenden Stelle zur Kinder- und Jugendbeteiligung 
übernommen.  
 
Die eingesetzte Steuerungsgruppe wird als Begleitgremium zur Umsetzung des Prozesses 
fortgeführt und ggfs. nach Bedarf weiterentwickelt. In der Steuerungsgruppe werden 
Jugendliche mitwirken, um deren Belange einzubringen. Die Steuerungsgruppe hat den 
Auftrag, die Umsetzung voranzutreiben, Kinder-und Jugendbeteiligungsprozesse zu begleiten 
und die Rahmenkonzeption anlassbezogen bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.  
 
Die Mitarbeit aller Akteure an der Steuerungsgruppe wird ausdrücklich gewürdigt.  
 
Der Jugendhilfeausschuss hat die Rahmenkonzeption und die Satzung zum Jugendplenum in 
seiner Sitzung am 25.09.2024 beraten und den politischen Gremien zur Beschlussfassung 
empfohlen.  
 
Die für die Umsetzung der Rahmenkonzeption notwendigen Haushaltsmittel sind unter der 
Kostenstelle 051-004-1030 in Höhe von 42.780 Euro etatisiert. Diese enthalten insbesondere 
Mittel für die Organisation und Durchführung des Jugendplenums, die Öffentlichkeitsarbeit, die 
Verstetigung der Steuerungsgruppe und die Entschädigung der Kinder- und 
Jugendbeauftragten. Diese Mittel sind in den Folgejahren 2026 ff. entsprechend zu etatisieren.  
 
Die Mittel für die Koordinierungsstelle sind unter der Haushaltsstelle der AG 78 (Kostenstelle 
051-004-1011, Kostenträger 3621-00, Sachkonto 6132000) vorhanden. Ab 2027 ff. müssen die 
Mittel von 70.000 Euro jährlich aufgeplant werden.

Für die Organisation und Durchführung der Wahl sind unter der Kostenstelle 032-006-1000 
Haushaltsmittel in Höhe von 122.200,00 € etatisiert. Diese wurden anhand der Kosten für die 
Wahl der Interessenvertretung älterer Menschen 2022 ermittelt und enthalten Mittel für die 
Durchführung der Wahl, Erfrischungsgelder, DV, Drucklegungen, Mieten für Gebäude, 
Sitzungssäle und Versammlungsstätten sowie die notwendigen amtlichen Bekanntmachungen. 
Diese Mittel sind in den Folgejahren, in denen eine Wahl stattfindet, entsprechend zu 
etatisieren. 
 
 
Darmstadt, 08.10.2024 
 
 
Dezernat I  Dezernat II   Dezernat IV   Dezernat VI 
 
 
 
 
Hanno Benz  Barbara Akdeniz André Schellenberg  Paul Wandrey 
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtkämmerer  Stadtrat

anlage 1

873 Zeichen

Satzung  
 
zur Änderung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und von Jubilaren/Jubi-
larinnen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Ehrungsordnung) 
vom 16. Dezember 1983 
 
vom……… 
 
Aufgrund der §§ 4c, 5, 8c der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes 
vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 
vom ……………... folgende Änderungssatzung erlassen: 
 
 
Artikel I 
 
In § 9a Abs. 3 wird nach dem Spiegelstrich (-der/die Vorsitzende des Fachausschusses für Kin-
der- und Jugendarbeit) neu eingefügt: „- ein/eine Vertreter/in des Jugendplenums“.  
 
 
Artikel II 
 
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 
 
 
 
Darmstadt, …………… 
 
 
 
Barbara Akdeniz 
Bürgermeisterin

anlage 9

194 Zeichen

Punkt 12: Rahmenkonzeption zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 (V-Nr. 2024/0296) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: AfD  
Stimmenthaltung: SPD

anlage 7

244 Zeichen

Punkt 4: Rahmenkonzeption zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 (V-Nr. 2024/0296) 
 
Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der 
Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: AfD-Fraktion

Beratungsverlauf (4)

TOP 4
TOP 7
TOP 12
TOP 397

Details

Vorlagen-Nr.
2024/0296
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.10.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00