Mandari Insight

2477/2025

KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH: Bestellung einer Arbeitnehmervertreterin bzw. eines Arbeitnehmervertreters in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.11.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.11.2025, TOP 2.4.5

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

2025-10-08_KBW_AR_AN-Vertreterwahl

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

10402 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2477/2025 
Freigabedatum 13.11.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH: Bestellung einer Arbeitnehmervertreterin 
bzw. eines Arbeitnehmervertreters in den Aufsichtsrat  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet gemäß § 108a Gemeindeordnung NRW – Arbeitneh-
mermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten – 
 
Züleyha Kurt 
 
als Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat der KölnBusiness Wirtschaftsförde-
rungs-GmbH. 
 
II. Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis 
zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretung der Arbeitnehmerinnen 
und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat durch den Rat gewählt wird. Verliert eine vom Rat 
bestellte Arbeitnehmervertreterin bzw. ein bestellter Arbeitnehmervertreter, die als Ar-
beitnehmerin bzw. der als Arbeitnehmer im Unternehmen oder in der Einrichtung be-
schäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft in dem Unternehmen oder der Einrichtung, 
muss der Rat sie bzw. ihn entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 GO NRW aus ihrem 
bzw. seinem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen. 
 
III. Der Rat weist die von ihm bestellte Arbeitnehmervertreterin an, den Public Corporate 
Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
 
Alternativer Beschlussvorschlag: 
 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet gemäß § 108a Gemeindeordnung NRW – Arbeitneh-
mermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten –  
 
Dorit Meyer 
 
als Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat der KölnBusiness Wirtschaftsförde-
rungs-GmbH. 
 
II. Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis 
Rat 20.11.2025

2 
zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretung der Arbeitnehmerinnen 
und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat durch den Rat gewählt wird. Verliert eine vom Rat 
bestellte Arbeitnehmervertreterin bzw. ein bestellter Arbeitnehmervertreter, die als Ar-
beitnehmerin bzw. der als Arbeitnehmer im Unternehmen oder in der Einrichtung be-
schäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft in dem Unternehmen oder der Einrichtung, 
muss der Rat sie bzw. ihn entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 GO NRW aus ihrem 
bzw. seinem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen.  
 
III. Der Rat weist den von ihm bestellten Arbeitnehmervertreterin an, den Public Corporate 
Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Stadt Köln ist alleinige Gesellschafterin der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 
(KBW). Die KBW verfügt über einen fakultativen (= freiwilligen) Aufsichtsrat. 
 
§ 108a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt die freiwil-
lige Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten kommunaler Beteiligungsge-
sellschaften. Ziel der Vorschrift ist es, für gemeindliche Unternehmen und Einrichtungen in Pri-
vatrechtsform unter Beachtung bestimmter Vorgaben die Möglichkeit einer Arbeitnehmermit-
bestimmung zu eröffnen, soweit im Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Aufsichtsrat vorgese-
hen ist. Die Bestellung der Arbeitnehmervertreter und Arbeitnehmervertreterinnen erfolgt 
durch den Rat. § 108a GO NRW setzt die notwendige demokratische Legitimation der Arbeit-
nehmervertretung in fakultativen Aufsichtsräten von kommunal beherrschten Gesellschaften 
um.  
 
In § 9 des Gesellschaftsvertrages der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH ist die Zu-
sammensetzung des Aufsichtsrates wie folgt geregelt: 
 
„(1) Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an: 
a) die Oberbürgermeisterin/ der Oberbürgermeister oder eine von ihr/ ihm vorge-
schlagene Beamtin oder Angestellte oder ein von ihr/ ihm vorgeschlagener Beam-
ter oder Angestellter der Gemeinde, 
b) 13 vom Rat der Stadt Köln entsandte Mitglieder, 
c) eine Arbeitnehmervertreterin oder ein Arbeitnehmervertreter, welche nach Maß-
gabe der Bestimmungen des § 108a GO NRW vom Rat der Stadt Köln aus einer 
von den Beschäftigten der Gesellschaft gemäß der Wahlverordnung für Arbeit-
nehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten 
(AvArWahlVO) gewählten Vorschlagsliste bestellt wird. 
 
(2)  Die vom Rat der Stadt Köln entsandten Mitglieder einschließlich der Arbeitnehmerver-
treterin oder des Arbeitnehmervertreters unterliegen dessen Weisungen, sofern ge-
setzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. 
 
(3) Die Mitglieder des Aufsichtsrates wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen 
Vorsitzenden, eine erste Stellvertreterin oder einen ersten Stellvertreter und eine 
zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter. Scheiden die/ der Vorsitzende 
oder die/ der erste oder zweite stellvertretende Vorsitzende während ihrer Amtszeit 
aus, so hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Ersatzwahl vorzunehmen.“ 
 
Gemäß § 108a Abs. 3 GO NRW bestellt der Rat der Gemeinde aus einer von den Beschäftig-
ten des Unternehmens gewählten Vorschlagsliste den in den fakultativen Aufsichtsrat der 
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH zu entsendenden Arbeitnehmervertreter bzw. die 
zu entsendende Arbeitnehmervertreterin. Die Bestellung bedarf eines Beschlusses der Mehr-
heit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates. Die Vorschlagsliste muss mindestens die

4 
doppelte Zahl der zu entsendenden Arbeitnehmervertreter bzw. Arbeitnehmervertreterinnen 
enthalten. Der Rat hat das Recht, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder 
sämtliche Vorschläge der Liste zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen. In diesem 
Fall können die Beschäftigten eine neue Vorschlagsliste wählen. Im Falle einer erneuten Zu-
rückweisung der Vorschläge durch den Rat bleiben die für die Arbeitnehmervertreter bzw. Ar-
beitnehmervertreterin vorgesehenen Aufsichtsratsmandate unbesetzt. 
 
Der Betriebswahlvorstand der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH hat am 07.10.2025 
das Ergebnis der Wahl der Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitneh-
mervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern für den Aufsichtsrat der KölnBusiness Wirt-
schaftsförderungs-GmbH festgestellt und der Verwaltung am 08.10.2025 mitgeteilt (vgl. An-
lage). Die Wahl der Vorschlagsliste erfolgte auf der Grundlage des § 108a GO NRW i. V. m. § 
7 der Verordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für 
die Bestellung von Arbeitnehmervertretern/-innen in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) 
aufgrund von Wahlvorschlägen des Betriebsrats und der Beschäftigten. 
 
Vorgeschlagen werden: 
 
Kurt, Züleyha   (27 Stimmen) 
Meyer, Dorit   (16 Stimmen) 
Ruchser, Benjamin  (9 Stimmen) 
Eschbach, Erik  (6 Stimmen) 
 
Der Gesellschaftsvertrag der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH sieht keine Entsen-
dung einer Ersatzvertreterin bzw. eines Ersatzvertreters für die Arbeitnehmervertreterin bzw. 
den Arbeitnehmervertreter vor. 
 
Da laut Gesellschaftsvertrag der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH nur ein Auf-
sichtsratsmandat mit Arbeitnehmern zu besetzen ist, darf gemäß § 108aAbs. 2 S. 1 GO NRW 
nur bestellt werden, wer als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin bei der KölnBusiness Wirt-
schaftsförderungs-GmbH beschäftigt ist.  
 
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder entspricht der jeweiligen Wahlzeit des Rates der 
Stadt Köln, mit der Maßgabe, dass sie mit dem Beschluss des Rates der Stadt Köln über die 
Entsendung in den Aufsichtsrat beginnt und sich bis zur Entsendung der Aufsichtsratsmitglie-
der durch den nach Ablauf der Wahlzeit neu gewählten Rat der Stadt Köln verlängert. Nach 
Beendigung einer Amtszeit führen die Aufsichtsratsmitglieder ihr Amt bis zur Entsendung ei-
nes Nachfolgers bzw. einer Nachfolgerin weiter. Dies gilt auch für die Arbeitnehmervertreterin 
bzw. den Arbeitnehmervertreter. 
 
Ein Aufsichtsratsmitglied (auch der Arbeitnehmervertreter bzw. die Arbeitnehmervertreterin) 
kann von dem Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen werden. Verliert ein vom Rat be-
stellter Arbeitnehmervertreter oder eine Arbeitnehmervertreterin, der/die als Arbeitnehmer 
bzw. Arbeitnehmerin im Unternehmen beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft in dem Un-
ternehmen, muss der Rat ihn bzw. sie entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 GO NRW aus sei-
nem bzw. ihrem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen (vgl. § 108a Abs. 4 S. 2 GO 
NRW). 
 
Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grunds-
ätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung 
der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung 
festgelegt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig be-
schlossen (Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei 
Entsendung anzuweisen,  
 
- im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmittelba-
ren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach dem Public 
Corporate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhaltung des Kodex 
durch das Unternehmen hinzuwirken bzw.

5 
- sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien eben-
falls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln zu ver-
halten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einzusetzen. 
 
Gemäß § 113 Abs. 6 GO NRW haben die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde über die 
zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie die zur Beurteilung und Überwachung der 
Geschäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung betreibt, erforderliche betriebswirt-
schaftliche Erfahrung und Sachkunde zu verfügen. Die Verwaltung wird hierzu eine entspre-
chende Fortbildungsveranstaltung durchführen. Für den Nachweis der erforderlichen betriebs-
wirtschaftlichen Erfahrung und Sachkunde im Sinne der Gemeindeordnung ist von den Vertre-
terinnen und Vertretern der Gemeinde eine entsprechende Selbsterklärung abzugeben. 
 
Anlage:  
Vorschlagsliste für die Besetzung des Arbeitnehmermandats (vgl. Wahlprotokoll vom 
07.10.2025)

2025-10-08_KBW_AR_AN-Vertreterwahl

1330 Zeichen

Protokoll über Wahl zur Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von

Arbeitnehmervertreterinnen bzw. Arbeitnehmervertretern in fakultativen Aufsichtsräten bei der
KölnBusiness-Wirtschaftsförderungs-GmbH

Datum: 30. September 2025
Ort: Open Space, KölnBusiness, Börsenplatz 1
Uhrzeit der Öffnung der Wahlurne: 15:00 Uhr

1) Feststellungen zur Wahlurne

e Die Wahlurne war bis zur Öffnung verschlossen.
e Es wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.
e Die Versiegelung wurde um 15:02 Uhr entfernt.

2) Feststellungen zu den Wahlunterlagen

Anzahl der Wahlberechtigten laut Wählerverzeichnis: 86

Anzahl der abgegebenen Stimmen laut Wählerliste: 58

Anzahl der in der Urne gefundenen Stimmzettel: 58

Zwei nicht verschlossene Briefumschläge wurden in der Ume gefunden, da sie unter Aufsicht
geöffnet wurden und Manipulation somit ausgeschlossen ist, wurden sie für gültig befunden.

Anzahl der gültigen Stimmen 58

3) Ergebnis der Wahl

Listenplatz Name Anzahl der Stimmen

1 Kurt, Züleyha 27

2 Meyer, Dorit 16

3 Ruchser, Benjamin 9

4 Eschbach, Erik 6
Unterschriften

Köln, der 8. Oktober 2025

Vorsitzende/r des Wahlvorstandes: Jan-Paul Schmilgun
ll

Mitglied des Wahlvorstandes: Angelika Laschgi

Mitglied des Wahlvorstandes: Anna-Leonie

ET EN EEE BE RR ner et ev ei.
PRATER BE NEE NEE ae, FENSTER DER ERE ER a

Beratungsverlauf (1)

20.11.2025 Rat
TOP 2.4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Börsenplatz 1

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2477/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.11.2025
Erstellt
07.08.2025 11:15