AN/0631/2026
Erhalt der Parkmöglichkeiten Alfterstraße / Bornheimer Straße nach erfolgter Ortsbegehung
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Antrag nach § 3 (FDP/KSG BV2)
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in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de FDP-KSG-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Herrn Oberbürgermeister Dr. Sabine Müller Torsten Burmester Industriestr. 161 Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: AN/0631/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.06.2026 Erhalt der Parkmöglichkeiten Alfterstraße / Bornheimer Straße nach erfolgter Ortsbegehung Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, die FDP/KSG-Fraktion bittet den nachfolgenden Ersetzungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zum 27.04.2026 zu setzen: Der BV02 beschließt, den Antrag der FDP/KSG-Fraktion durch folgenden Antrag zu ersetzten: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und in welchem Umfang auch zukünftig das Parken entlang der Alfterstraße und Bornheimer Straße in Köln-Rodenkirchen, beidseitig möglich bleibt. Dabei sind insbesondere, die im Protokoll der Ortsbesichtigung festgehaltenen Forderungen aller anwesenden Vertreter der Fraktionen zu berücksichtigen, die sich auf folgende Punkte beziehen: 1.) Die Einhaltung der Durchfahrtsbreiten und Rettungswege: Betrifft die Einhaltung der Durchgangsbreite der Fahrbahn, die Rettungswege, sowie die Einhaltung der Mindestbreite der Bürgersteige für Fußgänger. 2.) Markierungen: Betrifft zum Beispiel das Einzeichnung von Markierungen für parkende Fahrzeuge, die auf beiden Seiten das Gehweg-Parken ermöglichen, und Fehlverhalten minimieren soll. 3.) Beschilderung: Betrifft die Möglichkeit, z.B. durch eine entsprechende Beschilderung, das Parken größerer und Fahrzeuge (z.B. LKW) einzuschränken. Außerdem soll bis zum Abschluss dieser Prüfungen in beiden Straßen die bisherige Kölner Praxis einer Duldung weitergeführt werden, solange sich alle Fahrzeughalter an die StVO halten und keine akute Gefährdung besteht und die Rettungswege frei bleiben. Begründung: Beide Straßen sind seit Jahren stark belastet durch Parkdruck. Anwohner der denkmalgeschützten Genossenschaftswohnungen haben kaum eigene Parkplätze. Nach der Anfahrprobe der Feuerwehr im August 2025 wurde das bisher geduldete beidseitige Parken kurzfristig untersagt, ohne dass zuvor alternative Abstellmöglichkeiten geschaffen wurden. Ein Grund für das Fehlverhalten einiger Fahrzeughalter dürfte gewesen sein, dass Markierungen fehlen. Die ganze Situation führt zu einer erheblichen Belastung für die Anwohnenden. Die Gewährleistung der Durchfahrtsbreite für Rettungsfahrzeuge ist zwingend. Gleichzeitig bietet das Straßenverkehrsrecht – unter Einhaltung der Mindestbreiten – aber auch Spielräume, um Parkmöglichkeiten zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen Gez. Torsten Ilg Karl Wolters
8.1.4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 27.04.2026 AN-1373-2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Miriam Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 27.04.2026 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 27.04.2026 öffentlich 8.1.4 Sicherstellung und Prüfung von wohnungsnahem Parkraum Alfter- straße / Bornheimer Straße, Antrag der FDP/KSG Fraktion AN/1373/2025 Modifizierter Antrag der FDP/KSG-Fraktion - Erhalt der Parkmög- lichkeiten Alfterstraße / Bornheimer Straße nach erfolgter Ortsbe- gehung AN/0631/2026 Der Antrag wurde in der Sitzung am 16.03.2026 vertagt mit der Maßgabe, dass die Fachverwaltungen Amt für Verkehrsmanagement und das Amt für nachhaltige Mobili- tätsentwicklung eine abschließende Stellungnahme unter Beachtung der Ergebnisse aus dem nicht öffentlichen Ortstermin der BV 2 am 05.02.2026 abgibt. Eine Stellungnahme der Fachverwaltung liegt immer noch nicht vor. Es liegt von der FDP/KSG-Fraktion ein modifizierter Antrag vor: „Der BV02 beschließt, den Antrag der FDP/KSG-Fraktion durch folgenden Antrag zu ersetzten: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und in welchem Umfang auch zukünftig das Parken entlang der Alfterstraße und Bornheimer Straße in Köln-Rodenkirchen, beidseitig möglich bleibt. Dabei sind insbesondere, die im Protokoll der Ortsbesichtigung festgehaltenen Forderungen aller anwesenden Vertreter der Fraktionen zu berücksichtigen, die sich auf folgende Punkte beziehen: 1.) Die Einhaltung der Durchfahrtsbreiten und Rettungswege: Betrifft die Einhaltung der Durchgangsbreite der Fahrbahn, die Rettungswege, sowie die Einhaltung der Mindestbreite der Bürgersteige für Fußgänger. 2.) Markierungen: Betrifft zum Beispiel das Einzeichnung von Markierungen für parkende Fahrzeuge, die auf beiden Seiten das Gehweg-Parken ermöglichen, und Fehlverhalten minimieren soll. 3.) Beschilderung: Betrifft die Möglichkeit, z.B. durch eine entsprechende Beschilderung, das Parken grö- ßerer und Fahrzeuge (z.B. LKW) einzuschränken. Außerdem soll bis zum Abschluss dieser Prüfungen in beiden Straßen die bisherige Kölner Praxis einer Duldung weitergeführt werden, solange sich alle Fahrzeughalter an die StVO halten und keine akute Gefährdung besteht und die Rettungswege frei bleiben.“ Die SPD-Fraktion bittet weiterhin um Vertagung, da die geforderte Stellungnahme der Fachverwaltung immer noch nicht vorliegt. Beschluss. Der Antrag wird weiterhin vertagt mit der Maßgabe, dass die Fachverwaltungen Amt für Verkehrsmanagement und das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung eine ab- schließende Stellungnahme unter Beachtung der Ergebnisse aus dem nicht öffentli- chen Ortstermin der BV 2 am 05.02.2026 abgibt Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zwei Stim- men der SPD-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Stimmen der Einzelmandatsträ- gerinnen Frau Faßbender und Frau Hinsen gegen die vier Stimmen der CDU- Fraktion und der FDP/KSG Fraktion zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Heinzlmeier, Herr Dr. Klusemann)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungOrte (3)
- Bornheimer Straße
- Industriestraße 161
- Alfterstraße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0631/2026
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
- Datum
- 05.05.2026
- Erstellt
- 20.04.2026 19:36