Mandari Insight

AN/0631/2026

Erhalt der Parkmöglichkeiten Alfterstraße / Bornheimer Straße nach erfolgter Ortsbegehung

Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG) 05.05.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 22.06.2026, TOP 8.1.3

Änderungsantrag (FDP/KSG BV2)

· application/pdf

Ansehen

Antrag nach § 3 (FDP/KSG BV2)

· application/pdf

Ansehen

8.1.4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 27.04.2026 AN-1373-2025

· application/pdf

Ansehen

Antrag nach § 3 (FDP/KSG BV2)

3107 Zeichen

in der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Industriestr. 161 – Haus 1 
50999 Köln 
Telefon (0221)-221-92316 
oder     (0221) 35 27 13  
Telefax (0221)-221-92302 
fdp-bv2@stadt-koeln.de  
 
FDP-KSG-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen  Industriestr. 161 – Haus 1  50999 Köln 
Frau Bezirksbürgermeisterin Herrn Oberbürgermeister 
Dr. Sabine Müller Torsten Burmester 
Industriestr. 161 
Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln  50667 Köln 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/0631/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
 Gremium  Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.06.2026 
 
Erhalt der Parkmöglichkeiten Alfterstraße / Bornheimer Straße nach erfolgter 
Ortsbegehung 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
 
die FDP/KSG-Fraktion bittet den nachfolgenden Ersetzungsantrag auf die Tagesordnung 
der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zum 27.04.2026 zu setzen: 
 
Der BV02 beschließt, den Antrag der FDP/KSG-Fraktion durch folgenden Antrag zu 
ersetzten: 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und in welchem Umfang auch zukünftig das 
Parken entlang der Alfterstraße und Bornheimer Straße in Köln-Rodenkirchen, beidseitig 
möglich bleibt.  
 
Dabei sind insbesondere, die im Protokoll der Ortsbesichtigung festgehaltenen 
Forderungen aller anwesenden Vertreter der Fraktionen zu berücksichtigen,  
 
die sich auf folgende Punkte beziehen:  
 
1.) Die Einhaltung der Durchfahrtsbreiten und Rettungswege: 
 
Betrifft die Einhaltung der Durchgangsbreite der Fahrbahn, die Rettungswege, sowie die

Einhaltung der Mindestbreite der Bürgersteige für Fußgänger. 
 
2.) Markierungen: 
 
Betrifft zum Beispiel das Einzeichnung von Markierungen für parkende Fahrzeuge, die auf 
beiden Seiten das Gehweg-Parken ermöglichen, und Fehlverhalten minimieren soll. 
 
3.) Beschilderung: 
 
Betrifft die Möglichkeit, z.B. durch eine entsprechende Beschilderung, das Parken größerer 
und Fahrzeuge (z.B. LKW) einzuschränken. 
 
Außerdem soll bis zum Abschluss dieser Prüfungen in beiden Straßen die bisherige Kölner 
Praxis einer Duldung weitergeführt werden, solange sich alle Fahrzeughalter an die StVO 
halten und keine akute Gefährdung besteht und die Rettungswege frei bleiben. 
 
Begründung: 
 
Beide Straßen sind seit Jahren stark belastet durch Parkdruck. Anwohner der 
denkmalgeschützten Genossenschaftswohnungen haben kaum eigene Parkplätze. Nach der 
Anfahrprobe der Feuerwehr im August 2025 wurde das bisher geduldete beidseitige Parken 
kurzfristig untersagt, ohne dass zuvor alternative Abstellmöglichkeiten geschaffen wurden. 
Ein Grund für das Fehlverhalten einiger Fahrzeughalter dürfte gewesen sein, dass 
Markierungen fehlen. Die ganze Situation führt zu einer erheblichen Belastung für die 
Anwohnenden. Die Gewährleistung der Durchfahrtsbreite für Rettungsfahrzeuge ist 
zwingend. Gleichzeitig bietet das Straßenverkehrsrecht – unter Einhaltung der 
Mindestbreiten – aber auch Spielräume, um Parkmöglichkeiten zu erhalten. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gez.   Torsten Ilg   Karl Wolters

8.1.4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 27.04.2026 AN-1373-2025

3112 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Miriam Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 27.04.2026 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll  der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 27.04.2026  
öffentlich 
8.1.4 Sicherstellung und Prüfung von wohnungsnahem Parkraum Alfter-
straße / Bornheimer Straße,  
Antrag der FDP/KSG Fraktion 
AN/1373/2025 
Modifizierter Antrag der FDP/KSG-Fraktion - Erhalt der Parkmög-
lichkeiten Alfterstraße / Bornheimer Straße nach erfolgter Ortsbe-
gehung 
AN/0631/2026 
Der Antrag wurde in der Sitzung am 16.03.2026 vertagt mit der Maßgabe, dass die 
Fachverwaltungen Amt für Verkehrsmanagement und das Amt für nachhaltige Mobili-
tätsentwicklung eine abschließende Stellungnahme unter Beachtung der Ergebnisse 
aus dem nicht öffentlichen Ortstermin der BV 2 am 05.02.2026 abgibt. 
 
Eine Stellungnahme der Fachverwaltung liegt immer noch nicht vor. 
 
Es liegt von der FDP/KSG-Fraktion ein modifizierter Antrag vor: 
 
„Der BV02 beschließt, den Antrag der FDP/KSG-Fraktion durch folgenden Antrag zu 
ersetzten: 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und in welchem Umfang auch zukünftig 
das Parken entlang der Alfterstraße und Bornheimer Straße in Köln-Rodenkirchen, 
beidseitig möglich bleibt.  
Dabei sind insbesondere, die im Protokoll der Ortsbesichtigung festgehaltenen 
Forderungen aller anwesenden Vertreter der Fraktionen zu berücksichtigen,  
die sich auf folgende Punkte beziehen:  
1.) Die Einhaltung der Durchfahrtsbreiten und Rettungswege: 
 
Betrifft die Einhaltung der Durchgangsbreite der Fahrbahn, die Rettungswege, sowie 
die Einhaltung der Mindestbreite der Bürgersteige für Fußgänger.

2.) Markierungen: 
 
Betrifft zum Beispiel das Einzeichnung von Markierungen für parkende Fahrzeuge, die 
auf beiden Seiten das Gehweg-Parken ermöglichen, und Fehlverhalten minimieren 
soll. 
 
3.) Beschilderung: 
 
Betrifft die Möglichkeit, z.B. durch eine entsprechende Beschilderung, das Parken grö-
ßerer und Fahrzeuge (z.B. LKW) einzuschränken. 
 
Außerdem soll bis zum Abschluss dieser Prüfungen in beiden Straßen die bisherige 
Kölner Praxis einer Duldung weitergeführt werden, solange sich alle Fahrzeughalter 
an die StVO halten und keine akute Gefährdung besteht und die  Rettungswege frei 
bleiben.“ 
 
 
Die SPD-Fraktion bittet weiterhin um Vertagung, da die geforderte Stellungnahme der 
Fachverwaltung immer noch nicht vorliegt. 
 
Beschluss. 
 
Der Antrag wird weiterhin vertagt mit der Maßgabe, dass die Fachverwaltungen Amt 
für Verkehrsmanagement und das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung eine ab-
schließende Stellungnahme unter Beachtung der Ergebnisse aus dem nicht öffentli-
chen Ortstermin der BV 2 am 05.02.2026 abgibt 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zwei Stim-
men der SPD-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Stimmen der Einzelmandatsträ-
gerinnen Frau Faßbender und Frau Hinsen gegen die vier Stimmen der CDU-
Fraktion und der FDP/KSG Fraktion zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Heinzlmeier, Herr Dr. Klusemann)

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bornheimer Straße
  • Industriestraße 161
  • Alfterstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0631/2026
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
Datum
05.05.2026
Erstellt
20.04.2026 19:36