Auszubildende mit Migrationshintergrund bei der Stadt Köln
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0453/2019 vom 02.04.2019
Stand: Am 30.04.2019 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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AK 5 - Anfrage Auszubildende mit Migrationshintergrund bei der Stadt Köln
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AK 5 – Allg. Rechtsfragen, Interkulturelle Öffnung und Antirassismus 02.04.2019 Ahmet Edis Stefan Mitu Nebil Bayrakcioglu An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 30.04.2019 Auszubildende mit Migrationshintergrund bei der Stadt Köln AN/0453/2019 Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, der im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen im Dezember 2018 vorgelegte ‚Personalbericht 2018‘ https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=691918&type=do& beschreibt auf Seite 38 den Anteil von Jugendlichen mit Migrationshintergrund mit einer Be- werbungsquote von ca. 29 % und einer Einstellungsquote von ca. 30 %. Die Verwaltung wird um die Beantwortung folgender weitergehender Fragen gebeten: 1. Wie viele junge Menschen mit Migrationshintergrund (differenziert nach Frauen und Männern) haben sich in den Jahren 2016 – 2017 a) im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst b) im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst c) als Verwaltungsfachangestellte d) im kaufmännischen Bereich e) im technischen Bereich f) im handwerklichen Bereiche g) sowie im IT Bereich in absoluten Zahlen und prozentual beworben? 2. Wie viele junge Menschen mit Migrationshintergrund (differenziert nach Frauen und Männern) wurden in den Jahren 2017 – 2018 a) im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst b) im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst c) als Verwaltungsfachangestellte d) im kaufmännischen Bereich e) im technischen Bereich f) im handwerklichen Bereiche g) sowie im IT Bereich in absoluten Zahlen und prozentual bei der Stadt eingestellt? Die Verwaltung führt im Personalbericht 2018 aus: „Auffällig ist in Gesprächen mit Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zudem, dass sich viele einfach als „Menschen“ in einer weltoffenen, toleranten Stadt fühlen und sich nicht auf die eine oder andere Nationalität reduzieren lassen“. Diese, für einen Personalbericht der Verwaltung eher ungewöhnlich klingende und von den Anfragestellern als tendenziös empfundene Einlassung, gibt sicherlich das Empfinden vieler junger Menschen wieder. Allerdings zeigen Studien wie z.B. von der Bertelsmann Stiftung https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle- meldungen/2015/januar/migrationshintergrund-erschwert-suche-nach-ausbildungsplatz/ weiterhin, daß für Menschen mit Migrationshintergrund der Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt immer noch erschwert ist. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig zu überprüfen, inwieweit für diesen Personenkreis (un- ter Beachtung des Leistungsbestenprinzips) Chancengerechtigkeit und gleichberechtigte Teilhabe bei städtischen Einstellungsverfahren gegeben ist. Mit freundlichen Grüßen Ahmet Edis, Stefan Mitu, Nebil Bayrakcioglu
Beratungsverlauf
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