Mandari Insight

2015/0171

Bewerbung um die Landesgartenschau 2022

Magistratsvorlage 08.05.2015

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.05.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat II 
Dezernat IV 
Dezernat V 
 
Amt: Grünflächenamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I II V 
III 67  
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0171 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
225 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 551010 
Kostenstelle:  067-010-1100 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5510-51 Sachkonto: 6779300 
 
Betreff: Bewerbung um die Landesgartenschau 2022  
 
Vorlage vom: 08.05.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Machbarkeitsstudie zur Bewerbung um die Landesgartenschau 2022 der Wissenschafts - 
    stadt Darmsta dt wird zur Kenntnis genommen.  
2. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bewirbt sich auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie  
    beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  
    um die Ausrichtung der 7. Hessischen Landesgartenschau im Jahr 2022.  
3. Der Konzeption zur Durchführung der Landesgartenschau mit den Arealen Mathilden - 
    höhe, Park Rosenhöhe, Oberfeld, TSG -Gelände/Woog/Rudolf -Mueller-Anlage/Mercksplatz im  
    Rahmen der Gesamtgebietskulisse wird zugestimm t. 
4. Im Investitionshaushalt sind unter der Kostenstelle 067 -010-1100, Kostenträger 5510 -51,    
    auf einer neu zu bildenden Investitionsnummer insgesamt 10,54 Mio. Euro (brutto) in den  
    Jahren 2016 - 2022 bereitzustellen. Dem steht ein fester Invest itionszuschuss des Landes

- 3 - 
    Hessen in Höhe von 3,1 Mio. Euro (brutto) gegenüber. Im Ergebnishaushalt  
    (Durchführungshaushalt der Landesgartenschau) sind in den Jahren 2016 - 2023 insgesamt  
    10,7 Mio. Euro (netto) zu etatisieren. Der Zuschussbedarf  im Durchführungshaushalt  
    (Deckungslücke) beläuft sich auf rund 2,8 Mio. Euro (netto).  
    Bei den angegebenen Summen handelt es sich um vorläufige Kostenschätzungen, die erst im  
    Zuge der weiteren Konzepte und Ausschreibungen konkretisiert werden können. Außerdem  
    sind die Investitionstabellen modular im Sinne eines Baukastens aufgebaut, um gegebenen - 
    falle Maßnahmen austauschen oder durch günstigere ersetzen zu können.  
    Im Rahmen der Bewerbung fallen Kosten in Höhe von insgesamt rund 100 .000,00 Euro an.  
5. Der grundsätzlichen Bereitstellung dieser Mittel auf Basis der in der Machbarkeitsstudie ent - 
    haltenen Grobkostenkalkulation wird vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse und Haushalts - 
    genehmigung zugestimmt.  
6. Der Magistrat wird  ermächtigt, die Bewerbung bis spätestens 3.7.2015 beim Hessischen  
    Umweltministerium einzureichen.  
 
 
Anlagen: Anlage 1: Machbarkeitsstudie zur Landesgartenschau Darmstadt 2022  
Anlage 2: Dokumentation der Bürgerinformationsveranstaltung 
Landesgartenschau am 21.4.2015  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 27.05.2015 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 8. Mai 2015  
 
 
1. Allgemeine Zielsetzung 
Landesgartenschauen sind ein Instrument der vorausschauenden und vor allem nachhaltigen 
Landschaftsplanung und damit auch einer entsprechenden Stadtentwicklung. Sie sollen dazu 
beitragen, unter umweltpolitischen und ökologischen Gesichtspunkten gestaltete Lebensräume 
und Grünzonen zu schaffen und zu sichern. Sie stellen eine Querschnittsaufgabe dar, über die 
ökologische, soziale, wirtschaftliche, städtebauliche, kulturelle, verkehrliche und pädagogische 
Fragestellungen interdisziplinär und komplex gelöst werden können. Als Instrument der 
nachhaltigen Entwicklung tragen Landesgartenschauen auch wesentlich dazu bei, 
städtebauliche und strukturelle Defizite zu beseitigen und auf Dauer die Lebens- und 
Wohnqualität in den austragenden Städten zu verbessern.  
Mit der Bewerbung um die Landesgartenschau im Jahr 2022 sieht die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt die Chance, notwendige städtebauliche und freiraumplanerische Investitionen im 
Osten der Kernstadt zeitlich und räumlich zu bündeln und auf ein Leitbild zur Verbesserung 
der Lebensqualität auszurichten. Auf diese Weise werden sowohl die Bewerbung um den 
Weltkulturerbetitel wie auch die Bewerbung zur Landesgartenschau eng miteinander verzahnt. 
Sie befördern und befruchten sich gegenseitig und bilden Synergien. 
Aus diesen Gründen hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt am 27.11.2014 auf der Grundlage 
des Magistratsbeschlusses vom 19.11.2014 gegenüber dem Hessischen Ministerium für 
Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz das Interesse an der Ausrichtung 
der Landesgartenschau im Jahr 2022 bekundet.  
 
Die heutige Bewerbung baut auf Teilen der Machbarkeitsstudie für die Landesgartenschau aus 
dem Jahr 2002 auf. Damals waren die städtischen Gremien dem Standort Innenstadt -Ost 
gegenüber bereits positiv eingestellt. Die Gebietskulisse wurde modifiziert, indem der Bereich 
der TU-Lichtwiese, der Botanische Garten und das Vivarium zwar Bestandteil der 
Landesgartenschau sind, aber nicht dessen Konzept unterworfen werden. Das Konzept 
beschränkt sich aktuell auf die Bereiche Mathildenhöhe, Park Rosenhöhe, Teile des Oberfeldes 
(incl. Hofgut), Teile des Baugebietes 0 17, Teile des TSG 1846-Areals, Großer Woog, Rudolf-
Mueller-Anlage und Mercksplatz, die im Ringschluss über Beckstr./Eugen-Bracht-Weg, den 
Ostbahnhof bzw. über eine evtl. neu zu bauende Brücke über die B 26 miteinander verbunden 
werden sollen. Die Anbindung an die Innenstadt ist über die Erich-Ollenhauer-Promenade bzw. 
die Lindenhofstraße und den Kleinschmidtsteg sichergestellt und bindet auch das Schloß (TU) 
mit ein.   
 
Die stadtverwaltungsinterne Arbeitsgruppe hat in zahlreichen Sitzungen in der Zeit von Mitte 
Februar bis Mitte April 2015 mit den beauftragten Büros rmp Landschaftsarchitekten und ift 
Freizeit und Tourismus GmbH an der Erstellung der Machbarkeitsstudie gearbeitet. Weiterhin 
fanden zwei Sitzungen des sog. Fach- und Beteiligtenbeirates statt, um Anregungen, Hinweise 
und ggf. Bedenken bzw. Problempunkte bezüglich der Machbarkeit zu erfahren. Der Fach - und 
Beteiligtenbeirat wurde seitens des Grünflächenamtes zusammengestellt und setzt sich aus 
Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Vereine, Institutionen und Organisationen sowie 
betroffenen Eigentümern im zukünftigen Landesgartenschaugebiet zusammen.

- 5 - 
 
 
 
 
Da aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit keine ausgedehnte 
Beteiligung organisiert werden konnte, wurden in der Bürgerversammlung der 
Stadtverordnetenvorsteherin, in der über die Landesgartenschau berichtet wurde, Postkarten 
verteilt, auf denen Anregungen und Hinweise gegeben werden konnten. Am 21.4.2015 fand in 
der Orangerie eine stadtweite Bürgerinformationsveranstaltung statt, bei der der 
Bearbeitungsstand der Machbarkeitsstudie zur Landesgartenschau 2022 vom Büro rmp 
Landschaftsarchitekten vorgestellt und diskutiert wurde. Die Ergebnisse der 
Bürgerinformationsveranstaltung wurden in Form einer Dokumentation aufbereitet (Anlage 2).  
 
Die nun vorliegende Machbarkeitsstudie (siehe Anlage 1) zeigt auf, wie die Anforderungen einer 
170-Tage-Schau mit der langfristigen Freiraum- und Stadtentwicklung vereinbar sind. Die 
fachlichen, rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für die erfolgreiche 
Durchführung einer Landesgartenschau wurden heraus gearbeitet sowie zukunftsweisende und 
nachhaltige Planungsansätze für die Umsetzung empfohlen.  
 
Mit der Durchführung der Landesgartenschau wird eine deutliche, sofortige und langwirkende 
Imageaufwertung Darmstadts erwartet. Für die Landesgartenschau werden Maßnahmen 
realisiert, die auch und vor allem unabhängig von der Landesgartenschau für die Erhaltung und 
Entwicklung von Standortqualitäten dringend erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere die 
Verbesserung der Grünzugverbindungen zwischen Woog und Innenstadt, Woog und 
Mathildenhöhe bzw. Rosenhöhe sowie die Öffnung des TSG-Areals in Teilbereichen für die 
Allgemeinheit. Das Areal um den Ostbahnhof ist nicht nur als Stadteingangssituation, sondern 
vor allem auch als Scharnier zwischen dem Edelsteinviertel und dem Woogsviertel 
städtebaulich vordringlich zu qualifizieren. Die Verbesserung der Wegeverbindung von der 
Innenstadt am Woog vorbei in Richtung Oberfeld bzw. Ostwald ist ein Anliegen, das von der 
Ostparkweginitiative unter dem Titel Ostparkweg initiiert wurde und hinsichtlich Umsetzung 
weiter voran getrieben wird.  
 
Als Finanzierungsanteile stehen feste Landeszuschüsse für den investiven 
Durchführungsbereich in Höhe von 3,1 Mio. Euro zur Verfügung. Ziel der Investitionen sind 
dauerhafte Qualitätsverbesserungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Der Rückbau 
nach der Schau soll so gering wie möglich gehalten werden. Dies ist auch ein Kriterium für die 
Vergabe. 
 
 
2. Beschreibung des Maßnahmenkonzeptes der Landesgartenschau 2022 
 
Grundlage der folgenden Beschreibung ist die Machbarkeitsstudie der Bürogemeinschaft 
rmp/ift, Stand Mai 2015 (siehe Anlage 1). Im Zuge der weiteren Bearbeitung, insbesondere 
durch die Wettbewerbe und die dann stattfindende umfassende Bürgerbeteiligung nach 
erfolgter Zuschlagserteilung durch das Umweltministerium können sich in der Folgezeit 
(2016/2017) noch Änderungen und Modifizierungen für die Ausgestaltung der einzelnen 
Teilbereiche ergeben, die Einfluss auf die Finanzierung haben können. Über die Umsetzung der 
Maßnahmen in Folge des Wettbewerbs werden zu gegebener Zeit finanzpolitische 
Entscheidungen herbeigeführt.

- 6 - 
In der jetzt vorliegenden Machbarkeitsstudie wurden als Kernflächen der Park Rosenhöhe und 
der Bereich rund um den Woog von der Rollsportanlage im TSG-Gelände bis hin zum 
Mercksplatz identifiziert. Gerade in Kombination dieser beiden Bereiche stehen hinreichend 
Flächen zur Verfügung, um die Themen der Landesgartenschau abbilden zu können.  
 
 
 
 
 
2.1. LGS Kernbereich Woogspark 
 
Der Parkplatz auf dem Mercksplatz dient dabei als Vorfahrt für Reisebusse und den 
Shuttlebusverkehr. Hier befindet sich der Haupteingang zum eingezäunten 
Landesgartenschaugelände. Die Rudolf-Mueller-Anlage, der Woog und der Bereich zwischen 
Trainingsbad und Rollsportanlage soll für familienorientierte Sport- und Spielaktivitäten 
hergerichtet werden. Insbesondere die Rudolf-Mueller-Anlage und der Woogsdamm bieten 
dafür heute schon gute Voraussetzungen. Durch die offene Darmbachführung kann das 
Kinderspiel auch mit der Attraktion Wasser bereichert werden. Die Gartenschaubesucher sollen 
mit der Eintrittskarte auch die Möglichkeit haben, im Woog zu schwimmen. Umgekehrt sollen 
Schwimmer durch den Landesgartenschaubetrieb nicht ausgeschlossen werden, sondern den 
Woog weiterhin als Badegewässer nutzen können, ohne eine Eintritts- oder Dauerkarte für die 
Landesgartenschau lösen zu müssen. Hierfür ist eine intelligente Lösung über das Ticketing zu 
entwickeln. 
 
Vom TSG-Areal ist eine Brückenverbindung in das Edelsteinviertel über die B 26 als Fuß- und 
Radwegeverbindung geplant. Die Kosten der Brücke werden derzeit auf etwa 3,75 Mio. Euro 
geschätzt. Die Funktionsfähigkeit des Landesgartenschaukonzeptes ist jedoch nicht von der 
Existenz der Brücke abhängig. Sie wäre jedoch ein großer Gewinn, um die beiden Wohnviertel 
besser zusammen zu schließen und den Schulweg für die Kinder aus dem Edelsteinviertel 
deutlich sicherer zu gestalten. Dadurch könnten heute bestehende Barrieren und Umwege 
deutlich verbessert werden.  
 
 
2.2. Ergänzungsbereich Edelsteinviertel/Oberfeld  
 
Im Baugebiet O 17 sollen die Grünflächen entsprechend dem Bebauungsplan hergerichtet 
werden, wobei die Aspekte Biodiversität, Spiel- und Freizeitnutzung in diesem Bereich gut 
verortet werden können. Hier bieten sich das Areal rund um den Judenteich und das 
Bildungsangebot des Vereins Hottonia sehr gut an. Die Mittel für die Herrichtung der 
Grünflächen im Baugebiet O 17 rekrutieren sich aus Erschließungsbeiträgen und sind im 
Haushalt bereits etatisiert. 
Aus dem Baugebiet O 17 gelangt man auf das Oberfeld. Hier können Inhalte wie ökologische 
und tiergerechte Landwirtschaft, urban gardening, Forstwirtschaft und Imkerei gut vermittelt 
werden. Bereichert wird das Themenspektrum durch Bildungsangebote wie Lernort Bauernhof 
sowie kulturelle und kulinarische Angebote im Hofgut und das große Thema Inklusion. 
 
 
2.3 LGS Kernbereich Park Rosenhöhe

- 7 - 
Der Park Rosenhöhe stellt die zweite eingezäunte Kernfläche im Konzept dar. Der Park soll als 
Gartendenkmal in seiner Grundstruktur erhalten bleiben. Hier werden Themen wie Wechselflor, 
Schattenstauden, Beiträge zur Grabgestaltung, Baumschulthemen, Themengärten dargestellt. 
Insgesamt soll der Park durch die Einbeziehung als Kernfläche grundhaft im Bereich der Wege 
und des Rosariums saniert werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Sowieso -  
Maßnahmen, die über den Ergebnishaushalt finanziert werden. Sofern neue Wege erforderlich 
werden, werden diese über den Investitionshaushalt der Landesgartenschau finanziert.  
 
 
 
 
 
Die Rosen- und Staudenpflanzung bedarf 40 Jahre nach ihrer Herstellung wieder dringend 
einer Erneuerung. Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen im Rahmen des 
Durchführungshaus- 
haltes Landesgartenschau. Außerdem sollen die Zugänge von Westen und Süden aufgewertet 
werden. Als historischer Landschaftsgarten bildet er in geradezu idealer Weise einen Gegenpol 
zum städtisch geprägten Grünzug Darmbach-Woog und erhöht damit den Reiz der Ausstellung.  
 
 
2.4 Ergänzungsbereich Ostbahnhof 
 
Die Flächen am Ostbahnhof weisen das höchste städtebauliche und freiraumplanerische Defizit 
auf. Der Ostbahnhof stellt eine wichtige Verkehrsanbindung und Stadteingangssituation dar. Er 
bildet den Übergang zwischen den umzäunten Bereichen Rosenhöhe und Großer Woog. Als 
bauliche Maßnahmen sind die Herrichtung/Aufwertung des Ostbahnhofumfeldes und die  
Verbesserung des Übergangs zur Rosenhöhe, zur Mathildenhöhe und zum TSG-Gelände 
geplant. Gleichzeitig wird der Ostbahnhof auch ein wichtiger Baustein der 
Weltkulturerbeanmeldung sein. Hierbei handelt es sich um eine bauliche Maßnahme, die auch 
ohne die Durchführung der Landesgartenschau unabdingbar erforderlich ist, um diesen 
wichtigen Verkehrsknotenpunkt zu ertüchtigen und das städtebauliche Entree am Ostrand der 
Stadt aufzuwerten. Die Kosten für diese Maßnahme werden auf 3,23 Mio. Euro geschätzt.  
 
 
2.5 Ergänzungsbereich Mathildenhöhe 
 
Die Mathildenhöhe wird als Ergänzungsbereich in die Gartenschaukonzeption aufgenommen, 
weil sie mit ihren Gebäuden, den Außenanlagen, den Architektengärten und den künstlerischen 
Hinterlassenschaften ein hervorragendes Zeugnis der Lebensreformbewegung zu Beginn des 
20. Jahrhunderts darstellt. Die Bewerbung um das Weltkulturerbe und die Bewerbung um die 
Landesgartenschau sollen sich gegenseitig befördern und notwendige Investitionen 
zielgerichtet in Gebäude und Außenanlagen kanalisieren. Die Erreichbarkeit der Mathildenhöhe 
für Besucherinnen und Besucher  ist ein vordringlich zu lösendes Problem. Ein auf der 
Mathildenhöhe zu errichtendes Besucherinformationszentrum ist ebenso wie eine 
gastronomische Einrichtung auch für die Landesgartenschau nutzbar. Thematisch ist die 
denkmalgerechte Wiederherstellung eines Architektengartens oder die Präsentation eines 
Jugendstilgartens auf der Mathildenhöhe denkbar. Die Mathildenhöhe könnte im 
Gartenschaujahr auch mit wegebegleitenden Blühstreifen bepflanzt werden, die den Besucher 
schon auf dem Weg von der Innenstadt (Erich-Ollenhauer-Promenade) zur Rosenhöhe 
begleiten. Hierfür sind Mittel im Durchführungshaushalt eingeplant.

- 8 - 
 
 
2.6 Ergänzungsbereiche Herrngarten, Schloss und Friedensplatz 
 
Die Gäste der Landesgartenschau sollen insbesondere im Gartenschaujahr auch dazu animiert 
werden, die übrigen Parkanlagen in Darmstadt zu besuchen. Dazu zählen u.a. der Herrngarten, 
der Prinz-Georg-Garten aber auch der neu gestaltete Schlossgraben der TU Darmstadt. Diese 
Parkanlagen sollen sich in einem ansprechenden Erscheinungsbild präsentieren.  
 
 
 
 
 
 
2.7 Ergänzungsbereich Altstadtanlage 
 
Der Zugang über die Lindenhofstraße und den Kleinschmidtsteg in die Innenstadt ist zu 
verbessern und wird bis zum Gartenschaujahr angestrebt.   
 
 
2.8 Leuchtturmprojekt ehemalige Stadtgärtnerei 
 
Die Stadtgärtnerei liegt zwar abseits der Gebietskulisse der Landesgartenschau, sie soll aber 
dennoch als Leuchturmprojekt und Denkmalanlage thematisch integriert werden. Mit der 
Einbeziehung der Stadtgärtnerei erhält der unkundige Gast nicht nur die Möglichkeit, den 
sehenswerten barocken Orangeriegarten zu besichtigen, sondern sich über innovative 
Technologie- 
lösungen im Bereich der regenerativen Energien sowie sparsamer Nutzung von Ressourcen zu 
informieren.   
In einem Modellprojekt könnte beispielhaft aufgezeigt werden, wie der Energieverbrauch durch 
neue technische Lösungen bei Gewächshäusern drastisch gesenkt werden kann (z.B. 
Solarpanels, Isolierung), ohne die Qualität der Pflanzen zu beeinträchtigen, die insbesondere 
von der Lichtintensität, Lichtdauer und dem UV-Spektrum abhängig sind. Aus dem Wasser der  
Straßenkanalisation bzw. aus dem Regenüberlaufbecken kann Wärme gewonnen und in den 
Energiekreislauf eingespeist werden. Das aufbereitete Wasser kann auch der Bewässerung der 
Pflanzen in den Gewächshäusern oder als Gießwasser im Orangeriegarten dienen. Ein weiteres 
Thema wäre die Zwischenspeicherung von überschüssiger Wärme, da im Sommer keine Wärme 
in den Gewächshäusern gebraucht wird, dafür im Winter aber umso mehr. Die modellhafte  
Umsetzung wäre ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz in der Stadt und könnte Anregungen 
für die Anwendung in anderen Bereichen liefern.   
 
Die technischen Prozesse könnten sichtbar aufbereitet werden und so einen Beitrag zum 
technischen Verständnis der Besucherinnen und Besucher liefern. Die TU Darmstadt steht 
mit ihren Experten als Kooperationspartner zur Verfügung.  
 
Weiterhin ist auf dem Gelände der Stadtgärtnerei die Einrichtung eines Umweltbildungs -
zentrums denkbar, das im Bereich Natur - und Artenschutz, Ökologie, Gartenbau und 
Klimaschutz Wissen vermitteln kann. Auch das Thema urban gardening kann hier präsentiert 
werden.

- 9 - 
Für die Umsetzung der modellhaften Maßnahmen wurden Kosten in Höhe von 1,5 Mio. Euro 
geschätzt. Die Möglichkeiten einer finanziellen Förderung werden in den nächsten Monaten 
geprüft. Über den weiteren Fortgang zur Entwicklung des Stadtgärtnereigeländes werden 
gesonderte Beschlussvorlagen erstellt.  
 
2.9 Mobilitätskonzept  
 
Die Besucherinnen und  Besucher, die im Jahr 2022 die Landesgartenschau mit dem PKW 
anfahren, sollen aus Süden, Westen und Norden kommend über die A 67 in Weiterstadt von 
der Autobahn zum Park - und Ride-Parkplatz am Messplatz geleitet werden. Von dort werden 
Shuttlebusse zum Ga rtenschaugelände (Haupteingang Mercksplatz) eingesetzt. Für 
Besucherinnen und Besucher, die von Osten anreisen, ist geplant, von Roßdorf kommend, 
einen temporären Parkplatz einzurichten und die Besucherinnen und Besucher von dort mit 
den regulären Buslinien (ggf. Taktverdichtung) zum Eingang am Ostbahnhof zu 
transportieren. Der Preis für das Tagesticket auf den Park - und Ride-Parkplätzen ist mit 4 
Euro in die Kostenka lkulation eingegangen. Für den Shuttlebus -Verkehr wird von Kosten in 
Höhe von ca. 400.000 E uro ausgegangen, die ebenfalls im Durchführungshaushalt 
berücksichtigt wurden.  
 
An normalen Tagen wird mit einem Stellplatzbedarf von 750 - 1200 Stellplätzen gerechnet. 
Der Messplatz verfügt über 1.200 Stellplätze.  
An Spitzentagen bei schönem Wetter an ve rlängerten Wochenenden werden bis zu 3.900 
Stellplätze benötigt. Diese können am Wochenende durch die Mitbenutzung der Parkplätze in 
Gewerbegebieten (z.B. Fa. Merck) mit abgedeckt werden. Die Kapazitäten dort erhöhen sich 
ab 2018 auf etwa 3.500 Stellplätze .  
 
Es wird davon ausgegangen, dass ortskundige Besucher die Parkplätze in den Tiefgaragen 
der Innenstadt ansteuern oder sich im Umfeld der Landesgartenschau individuell einen 
Stellplatz suchen. Die Parkhauskapazitäten in der Innenstadt sind mit 4.000 Stel lplätzen 
ausreichend.  
 
Grundsätzlich wird angestrebt, die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zu erhöhen.  
 
Die Landesgartenschau in Darmstadt soll auch dazu dienen, experimentelle Mobilitätsformen 
zu erproben. Neben einer Ausweitung elektrobetriebener F ahrzeuge (Busse, PKWs, 
Fahrräder, geländetaugliche Rollstühle) soll das Angebot an Fahrradverleihstationen 
verdichtet werden, so dass der Wechsel zwischen verschiedenen Fortbewegungsarten 
deutlich erleic htert wird. Die Mobilität soll für alle Teilnehmerinn en und Teilnehmer deutlich 
verbessert we rden, indem auch das dazu notwendige Infrastrukturangebot (Fahrradständer, 
Fahrradparkhäuser, Ladesäulen, Verleihstationen) ausgeweitet und die Handhabung 
inbesondere auch für bewegungseingeschränkte Personen, Gruppe n oder Familien mit 
Kindern so einfach wie mö glich gestaltet wird.  
 
 
3. Durchführung und Kosten  
 
3.1 Investitionshaushalt

- 10 - 
Die investiven Kosten umfassen sämtliche Bau - und Baunebenkosten einschließlich 
Wettbewerbe für die beschriebenen Kernbereiche der L andesgartenschau mit 10,54 Mio. 
Euro  
(brutto). 
 
Der Investitionsbedarf kann durch einen festen Landeszuschuss in Höhe von 3,1 Mio. Euro 
(brutto) verringert werden.  
 
Ergänzend besteht die Möglichkeit, weitere Fördermittel für einzelne Kern - und 
Begleitmaßnahmen über bestehende Förderprogramme der EU, des Bundes und des Landes 
auszuschöpfen, die im weiteren Verfahren eingehend geprüft werden. Hier kommen vor allem 
Programme zur Sportförderung, zur Städtebauförderung, zum naturnahen Gewässerausbau, 
Förderungen über Ausgleichsabgabe, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und 
Finanzausgleichsgesetz (FAG) in Betracht sowie Projektförderungen im Bereich Wirtschaft, 
Umwelt, Forschung und Soziales z.B. über Stiftungen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
Der jeweilige Fördersatz ist abh ängig von den entsprechenden Fördergrundsätzen und kann 
zwischen 30% und 70% liegen. Die Erfahrungen bisheriger Landesgartenschauen in Hessen 
und Thüringen zeigen, dass bei einer Zuschlagserteilung durch den Bündelungseffekt auf 
Landesebene Förderprogramme  des Landes und auf EU -Ebene in verstärktem Maße in 
Anspruch genommen werden können.  
 
 
3.2 Durchführungshaushalt  
 
Der Durchführungshaushalt umfasst alle Kosten für die Abwicklung und Durchführung der 
Landesgartenschau als Veranstaltung einschließlich Rück baumaßnahmen und gliedert sich in 
Ausgaben und Einnahmen (z.B. Eintrittsgelder). Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 10,7 
Mio. Euro (netto). Die Durchführungsgesellschaft ist vorsteuerabzugsberechtigt, außerdem 
kommen unterschiedliche Mehrwertsteuersätze zu r Anwendung, so dass der Betrag in Brutto 
derzeit nicht seriös darstellbar ist. Die Kostenkalkulation geht von einem Zuschuss in Höhe 
von 2,8 Mio. Euro (netto) aus, der von der Stadt Darmstadt zu tragen sein wird.  
 
 
3.3 Folgekosten der Landesgartenschau  
 
Durch die Schaffung neuer Infrastruktureinrichtungen, z. B. Spiel - und Sportflächen im 
Bereich Woogspark, Brückenanbindung über die B 26, die Anlage neuer Wegeverbindungen, 
werden Folgekosten entstehen. Die ausrichtende Kommune ist verpflichtet, ein 
Nachnutzungs- und Folgekostenkonzept zu entwickeln. Dieses Konzept wird bis spätestens 
ein Jahr vor Eröffnung der Landesgartenschau vorgelegt, sodass die notwendigen Mittel im 
Haushalt eingeplant werden können.

- 11 - 
 
4. Bewerbung zur Durchführung der Landesgartensch au 
 
Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie sind jetzt die Voraussetzungen für die Bewerbung 
geschaffen. Die Bewerbung ist bis spätestens 3.7.2015 einzureichen. Nach Sichtung der 
Unterlagen der beiden Bewerberstädte Darmstadt und Fulda findet voraussichtl ich in der 
letzten Juliwoche die Bereisung der Landesgartenschaukulisse durch eine 
Bewertungskommiss ion (Umweltministerium, Fördergesellschaft Landesgartenschauen und 
Verbände des gärtn erischen Berufsstandes) sowie die Präsentation der Bewerbung statt. Die  
Entscheidung erfolgt voraussichtlich im letzten Quartal 2015.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nach Zuschlagserteilung ist die Landesgartenschau GmbH zu gründen, der die Stadt und die 
Fördergesellschaft Landesgartenschauen Hessen und Thüringen mbH angehören und die 
jeweils eine Geschäftsführerin bzw. einen Geschäftsführer in die GmbH entsenden. Außerdem 
sind die notwendigen haushalterischen Vorkehrungen zur Realisierung der Baumaßnahmen 
und zur Durchführung der Landesgartenschau dann zu treffen.  
 
 
Aufgestellt: 
Darmstadt, 8. Mai 2015       Anlage 
67-0/F              2900                                                 Anlagen  
 
 
 
 
Dezernat I Dezernat II Dezernat III 
 
 
 
Jochen Partsch  Rafael Reißer Cornelia Zuschke  
Oberbürgermeister  Bürgermeister  Stadträtin 
 
 
 
 
Dezernat IV Dezernat V

André Schellenberg  Barbara Akdeniz  
Stadtkämmerer  Stadträtin

anlage 4

197 Zeichen

Punkt 7: Bewerbung um die Landesgartenschau 2022 
 (V-Nr. 2015/0171) 
 
Bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE empfiehlt der Ausschuss der Stadtver-
ordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 5

202 Zeichen

Punkt 21: Bewerbung um die Landesgartenschau 2022 
 (V-Nr. 2015/0171) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
 
Gegenstimmen: UFFBASSE, FDP und Die Linke.

2015/0171

25413 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.05.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat II 
Dezernat IV 
Dezernat V 
 
Amt: Grünflächenamt  
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0171 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 551010 
Kostenstelle:  067-010-1100 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5510-51 Sachkonto: 6779300 
 
Betreff: Bewerbung um die Landesgartenschau 2022  
 
Vorlage vom: 08.05.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Machbarkeitsstudie zur Bewerbung um die Landesgartenschau 2022 der Wissenschafts - 
    stadt Darmsta dt wird zur Kenntnis genommen.  
2. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bewirbt sich auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie  
    beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  
    um die Ausrichtung der 7. Hessischen Landesgartenschau im Jahr 2022.  
3. Der Konzeption zur Durchführung der Landesgartenschau mit den Arealen  Mathilden- 
    höhe, Park Rosenhöhe, Oberfeld, TSG -Gelände/Woog/Rudolf -Mueller-Anlage/Mercksplatz  im 
    Rahmen der Gesamtgebietskulisse  wird zugestimmt. 
4. Im Investitionshaushalt sind unter der Kostenstelle 067 -010-1100, Kostenträger 5510 -51,    
    auf einer neu zu bildenden Investitionsnummer insgesamt 10,54 Mio. Euro (brutto) in den  
    Jahren 2016 - 2022 bereitzustellen. Dem steht ein fester Invest itionszuschuss des Landes  
    Hessen in Höhe von 3,1 Mio. Euro (brutto) gegenüber. Im Ergebnishaushalt  
    (Durchführungshaushalt der Landesgartenschau) sind in den Jahren 2016 - 2023 insgesamt

- 2 - 
    10,7 Mio. Euro (netto) zu etatisieren. Der Zuschussbedarf  im Durchführungshaushalt  
    (Deckungslücke) beläuft sich auf rund 2,8 Mio. Euro (netto).  
    Bei den angegebenen Summen handelt es sich um vorläufige Kostenschätzungen, die erst im  
    Zuge der weiteren Konzepte und Ausschreibungen konkretisiert werden können. Außerdem 
    sind die Investitionstabellen modular im Sinne eines Baukastens aufgebaut, um gegebenen - 
    falle Maßnahmen austauschen oder durch günstigere ersetzen zu können.  
    Im Rahmen der Bewerbung fallen Kosten in Höhe von insgesamt rund 100 .000,00 Euro an.  
5. Der grundsätzlichen Bereitstellung dieser Mittel auf Basis der in der Machbarkeitsstudie ent - 
    haltenen Grobkostenkalkulation wird vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse und Haushalts - 
    genehmigung zugestimmt.  
6. Der Magistrat wird  ermächtigt, die Bewerbung bis spätestens 3.7.2015 beim Hessischen  
    Umweltministerium einzureichen.  
 
 
Anlagen: Anlage 1: Machbarkeitsstudie zur Landesgartenschau Darmstadt 2022  
Anlage 2: Dokumentation der Bürgerinformationsveranstaltung Landesgarte n-
schau am 21.4.2015  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  8. Mai 2015 
 
 
1. Allgemeine Zielsetzung 
Landesgartenschauen sind ein Instrument der vorausschauenden und vor allem nachhaltigen 
Landschaftsplanung und damit auch einer entsprechenden Stadtentwicklung. Sie sollen dazu 
beitragen, unter umweltpolitischen und ökologischen Gesichtspunkten gestaltete Lebensräume 
und Grünzonen zu schaffen und zu sichern. Sie stellen eine Querschnittsaufgabe dar, über die 
ökologische, soziale, wirtschaftliche, städtebauliche, kulturelle, verkehrliche und pädagogische 
Fragestellungen interdisziplinär und komplex gelöst werden können. Als Instrument der nach-
haltigen Entwicklung tragen Landesgartenschauen auch wesentlich dazu bei, städtebauliche 
und strukturelle Defizite zu beseitigen und auf Dauer die Lebens- und Wohnqualität in den aus-
tragenden Städten zu verbessern.  
Mit der Bewerbung um die Landesgartenschau im Jahr 2022 sieht die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt die Chance, notwendige städtebauliche und freiraumplanerische Investitionen im 
Osten der Kernstadt zeitlich und räumlich zu bündeln und auf ein Leitbild zur Verbesserung 
der Lebensqualität auszurichten. Auf diese Weise werden sowohl die Bewerbung um den Wel t-
kulturerbetitel wie auch die Bewerbung zur Landesgartenschau eng miteinander verzahnt. Sie 
befördern und befruchten sich gegenseitig und bilden Synergien. 
Aus diesen Gründen hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt am 27.11.2014 auf der Grundlage 
des Magistratsbeschlusses vom 19.11.2014 gegenüber dem Hessischen Ministerium für U m-
welt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz das Interesse an der Ausrichtung der 
Landesgartenschau im Jahr 2022 bekundet.  
 
Die heutige Bewerbung baut auf Teilen der Machbarkeitsstudie für die Landesgartenschau aus 
dem Jahr 2002 auf. Damals waren die städtischen Gremien dem Standort Innenstadt -Ost ge-
genüber bereits positiv eingestellt. Die Gebietskulisse wurde modifiziert, indem der Bereich der 
TU-Lichtwiese, der Botanische Garten und das Vivarium zwar Bestandteil der Landesgarte n-
schau sind, aber nicht dessen Konzept unterworfen werden. Das Konzept beschränkt sich a k-
tuell auf die Bereiche Mathildenhöhe, Park Rosenhöhe, Teile des Oberfeldes (incl. Hofgut), Te i-
le des Baugebietes 0 17, Teile des TSG 1846-Areals, Großer Woog, Rudolf-Mueller-Anlage und 
Mercksplatz, die im Ringschluss über Beckstr./Eugen-Bracht-Weg, den Ostbahnhof bzw. über 
eine evtl. neu zu bauende Brücke über die B 26 miteinander verbunden werden sollen. Die A n-
bindung an die Innenstadt ist über die Erich-Ollenhauer-Promenade bzw. die Lindenhofstraße 
und den Kleinschmidtsteg sichergestellt und bindet auch das Schloß (TU) mit ein.   
 
Die stadtverwaltungsinterne Arbeitsgruppe hat in zahlreichen Sitzungen in der Zeit von Mitte 
Februar bis Mitte April 2015 mit den beauftragten Büros rmp Landschaftsarchitekten und ift 
Freizeit und Tourismus GmbH an der Erstellung der Machbarkeitsstudie gearbeitet. Weiterhin 
fanden zwei Sitzungen des sog. Fach- und Beteiligtenbeirates statt, um Anregungen, Hinweise 
und ggf. Bedenken bzw. Problempunkte bezüglich der Machbarkeit zu erfahren. Der Fach - und 
Beteiligtenbeirat wurde seitens des Grünflächenamtes zusammengestellt und setzt sich aus 
Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Vereine, Institutionen und Organisationen sowie 
betroffenen Eigentümern im zukünftigen Landesgartenschaugebiet zusammen.

- 4 - 
 
 
Da aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit keine ausgedehnte Be-
teiligung organisiert werden konnte, wurden in der Bürgerversammlung der Stadtverordnete n-
vorsteherin, in der über die Landesgartenschau berichtet wurde, Postkarten verteilt, auf denen 
Anregungen und Hinweise gegeben werden konnten. Am 21.4.2015 fand in der Orangerie eine 
stadtweite Bürgerinformationsveranstaltung statt, bei der der Bearbeitungsstand der Machba r-
keitsstudie zur Landesgartenschau 2022 vom Büro rmp Landschaftsarchitekten vorgestellt und  
diskutiert wurde. Die Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung wurden in Form einer 
Dokumentation aufbereitet (Anlage 2). 
 
Die nun vorliegende Machbarkeitsstudie (siehe Anlage 1) zeigt auf, wie die Anforderungen einer 
170-Tage-Schau mit der langfristigen Freiraum- und Stadtentwicklung vereinbar sind. Die fach-
lichen, rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für die erfolgreiche 
Durchführung einer Landesgartenschau wurden heraus gearbeitet sowie zukunftsweisende und 
nachhaltige Planungsansätze für die Umsetzung empfohlen.  
 
Mit der Durchführung der Landesgartenschau wird eine deutliche, sofortige und langwirkende 
Imageaufwertung Darmstadts erwartet. Für die Landesgartenschau werden Maßnahmen real i-
siert, die auch und vor allem unabhängig von der Landesgartenschau für die Erhaltung und 
Entwicklung von Standortqualitäten dringend erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere die 
Verbesserung der Grünzugverbindungen zwischen Woog und Innenstadt, Woog und Mathilde n-
höhe bzw. Rosenhöhe sowie die Öffnung des TSG-Areals in Teilbereichen für die Allgemeinheit. 
Das Areal um den Ostbahnhof ist nicht nur als Stadteingangssituation, sondern vor allem auch 
als Scharnier zwischen dem Edelsteinviertel und dem Woogsviertel städtebaulich vordringlich 
zu qualifizieren. Die Verbesserung der Wegeverbindung von der Innenstadt am Woog vorbei in 
Richtung Oberfeld bzw. Ostwald ist ein Anliegen, das von der Ostparkweginitiative unter dem 
Titel Ostparkweg initiiert wurde und hinsichtlich Umsetzung weiter voran getrieben wird.  
 
Als Finanzierungsanteile stehen feste Landeszuschüsse für den investiven Durchführungsb e-
reich in Höhe von 3,1 Mio. Euro zur Verfügung. Ziel der Investitionen sind dauerhafte Qualität s-
verbesserungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Der Rückbau nach der Schau soll so 
gering wie möglich gehalten werden. Dies ist auch ein Kriterium für die Vergabe. 
 
 
2. Beschreibung des Maßnahmenkonzeptes der Landesgartenschau 2022 
 
Grundlage der folgenden Beschreibung ist die Machbarkeitsstudie der Bürogemeinschaft 
rmp/ift, Stand Mai 2015 (siehe Anlage 1). Im Zuge der weiteren Bearbeitung, insbesondere 
durch die Wettbewerbe und die dann stattfindende umfassende Bürgerbeteiligung nach erfol g-
ter Zuschlagserteilung durch das Umweltministerium können sich in der Folgezeit 
(2016/2017) noch Änderungen und Modifizierungen für die Ausgestaltung der einzelnen Tei l-
bereiche ergeben, die Einfluss auf die Finanzierung haben können. Über die Umsetzung der 
Maßnahmen in Folge des Wettbewerbs werden zu gegebener Zeit finanzpolitische Entschei-
dungen herbeigeführt. 
 
In der jetzt vorliegenden Machbarkeitsstudie wurden als Kernflächen der Park Rosenhöhe und 
der Bereich rund um den Woog von der Rollsportanlage im TSG-Gelände bis hin zum Mercks-
platz identifiziert. Gerade in Kombination dieser beiden Bereiche stehen hinreichend Flächen 
zur Verfügung, um die Themen der Landesgartenschau abbilden zu können.

- 5 - 
 
 
 
 
2.1. LGS Kernbereich Woogspark 
 
Der Parkplatz auf dem Mercksplatz dient dabei als Vorfahrt für Reisebusse und den Shuttl e-
busverkehr. Hier befindet sich der Haupteingang zum eingezäunten Landesgartenschaugelä n-
de. Die Rudolf-Mueller-Anlage, der Woog und der Bereich zwischen Trainingsbad und Roll-
sportanlage soll für familienorientierte Sport- und Spielaktivitäten hergerichtet werden. Insbe-
sondere die Rudolf-Mueller-Anlage und der Woogsdamm bieten dafür heute schon gute Voraus-
setzungen. Durch die offene Darmbachführung kann das Kinderspiel auch mit der At traktion 
Wasser bereichert werden. Die Gartenschaubesucher sollen mit der Eintrittskarte auch die 
Möglichkeit haben, im Woog zu schwimmen. Umgekehrt sollen Schwimmer durch den La ndes-
gartenschaubetrieb nicht ausgeschlossen werden, sondern den Woog weiterhin als Bad egewäs-
ser nutzen können, ohne eine Eintritts- oder Dauerkarte für die Landesgartenschau lösen zu 
müssen. Hierfür ist eine intelligente Lösung über das Ticketing zu entwickeln. 
 
Vom TSG-Areal ist eine Brückenverbindung in das Edelsteinviertel über die B 26 als Fuß- und 
Radwegeverbindung geplant. Die Kosten der Brücke werden derzeit auf etwa 3,75 Mio. Euro 
geschätzt. Die Funktionsfähigkeit des Landesgartenschaukonzeptes ist jedoch nicht von der 
Existenz der Brücke abhängig. Sie wäre jedoch ein großer Gewinn, um die beiden Wohnviertel 
besser zusammen zu schließen und den Schulweg für die Kinder aus dem Edelsteinviertel 
deutlich sicherer zu gestalten. Dadurch könnten heute bestehende Barrieren und Umwege 
deutlich verbessert werden.  
 
 
2.2. Ergänzungsbereich Edelsteinviertel/Oberfeld  
 
Im Baugebiet O 17 sollen die Grünflächen entsprechend dem Bebauungsplan hergerichtet wer-
den, wobei die Aspekte Biodiversität, Spiel- und Freizeitnutzung in diesem Bereich gut verortet 
werden können. Hier bieten sich das Areal rund um den Judenteich und das Bildungsangebot 
des Vereins Hottonia sehr gut an. Die Mittel für die Herrichtung der Grünflächen im Baugebiet 
O 17 rekrutieren sich aus Erschließungsbeiträgen und sind im Haushalt bereits etatisiert.  
Aus dem Baugebiet O 17 gelangt man auf das Oberfeld. Hier können Inhalte wie ökologische 
und tiergerechte Landwirtschaft, urban gardening, Forstwirtschaft und Imkerei gut vermittelt 
werden. Bereichert wird das Themenspektrum durch Bildungsangebote wie Lernort Bauernhof 
sowie kulturelle und kulinarische Angebote im Hofgut und das große Thema Inklusion.  
 
 
2.3 LGS Kernbereich Park Rosenhöhe 
 
Der Park Rosenhöhe stellt die zweite eingezäunte Kernfläche im Konzept dar. Der Park soll als 
Gartendenkmal in seiner Grundstruktur erhalten bleiben. Hier werden Themen wie Wechselflor, 
Schattenstauden, Beiträge zur Grabgestaltung, Baumschulthemen, Themengärten dargestellt. 
Insgesamt soll der Park durch die Einbeziehung als Kernfläche grundhaft im Bereich der Wege 
und des Rosariums saniert werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Sowieso -  
Maßnahmen, die über den Ergebnishaushalt finanziert werden. Sofern neue Wege erforderlich 
werden, werden diese über den Investitionshaushalt der Landesgartenschau finanziert.

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Die Rosen- und Staudenpflanzung bedarf 40 Jahre nach ihrer Herstellung wieder dringend e i-
ner Erneuerung. Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen im Rahmen des Durchführungshaus - 
haltes Landesgartenschau. Außerdem sollen die Zugänge von Westen und Süden aufgewertet 
werden. Als historischer Landschaftsgarten bildet er in geradezu idealer Weise einen Ge genpol 
zum städtisch geprägten Grünzug Darmbach-Woog und erhöht damit den Reiz der Ausstellung.  
 
 
2.4 Ergänzungsbereich Ostbahnhof 
 
Die Flächen am Ostbahnhof weisen das höchste städtebauliche und freiraumplanerische Defizit 
auf. Der Ostbahnhof stellt eine wichtige Verkehrsanbindung und Stadteingangssituation dar. Er 
bildet den Übergang zwischen den umzäunten Bereichen Rosenhöhe und Großer Woog. Als 
bauliche Maßnahmen sind die Herrichtung/Aufwertung des Ostbahnhofumfeldes und die  Ve r-
besserung des Übergangs zur Rosenhöhe, zur Mathildenhöhe und zum TSG-Gelände geplant. 
Gleichzeitig wird der Ostbahnhof auch ein wichtiger Baustein der Weltkulturerbeanmeldung 
sein. Hierbei handelt es sich um eine bauliche Maßnahme, die auch ohne die Durchführung der 
Landesgartenschau unabdingbar erforderlich ist, um diesen wichtigen Verkehrsknotenpunkt zu 
ertüchtigen und das städtebauliche Entree am Ostrand der Stadt aufzuwerten. Die Kosten für 
diese Maßnahme werden auf 3,23 Mio. Euro geschätzt. 
 
 
2.5 Ergänzungsbereich Mathildenhöhe 
 
Die Mathildenhöhe wird als Ergänzungsbereich in die Gartenschaukonzeption aufgenommen, 
weil sie mit ihren Gebäuden, den Außenanlagen, den Architektengärten und den künstlerischen 
Hinterlassenschaften ein hervorragendes Zeugnis der Lebensreformbewegung zu Beginn des 
20. Jahrhunderts darstellt. Die Bewerbung um das Weltkulturerbe und die Bewerbung um die 
Landesgartenschau sollen sich gegenseitig befördern und notwendige Investitionen zielgeric h-
tet in Gebäude und Außenanlagen kanalisieren. Die Erreichbarkeit der Mathildenhöhe für Be-
sucherinnen und Besucher  ist ein vordringlich zu lösendes Problem. Ein auf der Mathildenh ö-
he zu errichtendes Besucherinformationszentrum ist ebenso wie eine gastronomische Einric h-
tung auch für die Landesgartenschau nutzbar. Thematisch ist die denkmalgerechte Wiederher-
stellung eines Architektengartens oder die Präsentation eines Jugendstilgartens auf der Mat-
hildenhöhe denkbar. Die Mathildenhöhe könnte im Gartenschaujahr auch mit wegebegleite n-
den Blühstreifen bepflanzt werden, die den Besucher schon auf dem Weg von der Innenstadt 
(Erich-Ollenhauer-Promenade) zur Rosenhöhe begleiten. Hierfür sind Mittel im Durchführungs-
haushalt eingeplant. 
 
 
2.6 Ergänzungsbereiche Herrngarten, Schloss und Friedensplatz 
 
Die Gäste der Landesgartenschau sollen insbesondere im Gartenschaujahr auch dazu animiert 
werden, die übrigen Parkanlagen in Darmstadt zu besuchen. Dazu zählen u.a. der Herrngarten, 
der Prinz-Georg-Garten aber auch der neu gestaltete Schlossgraben der TU Darmstadt. Diese 
Parkanlagen sollen sich in einem ansprechenden Erscheinungsbild präsentieren.

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2.7 Ergänzungsbereich Altstadtanlage 
 
Der Zugang über die Lindenhofstraße und den Kleinschmidtsteg in die Innenstadt ist zu ve r-
bessern und wird bis zum Gartenschaujahr angestrebt.   
 
 
2.8 Leuchtturmprojekt ehemalige Stadtgärtnerei 
 
Die Stadtgärtnerei liegt zwar abseits der Gebietskulisse der Landesgartenschau, sie soll aber 
dennoch als Leuchturmprojekt und Denkmalanlage thematisch integriert werden. Mit der Ei n-
beziehung der Stadtgärtnerei erhält der unkundige Gast nicht nur die Möglichkeit, den sehens-
werten barocken Orangeriegarten zu besichtigen, sondern sich über innovative Technologie - 
lösungen im Bereich der regenerativen Energien sowie sparsamer Nutzung von Ressourcen zu 
informieren.   
In einem Modellprojekt könnte beispielhaft aufgezeigt werden, wie der Energieverbrauch durch 
neue technische Lösungen bei Gewächshäusern drastisch gesenkt werden kann (z.B. Solarp a-
nels, Isolierung), ohne die Qualität der Pflanzen zu beeinträchtigen, die insbesondere von der 
Lichtintensität, Lichtdauer und dem UV-Spektrum abhängig sind. Aus dem Wasser der  
Straßenkanalisation bzw. aus dem Regenüberlaufbecken kann Wärme gewonnen und in den 
Energiekreislauf eingespeist werden. Das aufbereitete Wasser kann auch der Bewässerung der 
Pflanzen in den Gewächshäusern oder als Gießwasser im Orangeriegarten dienen. Ein weiteres 
Thema wäre die Zwischenspeicherung von überschüssiger Wärme, da im Sommer keine Wärme 
in den Gewächshäusern gebraucht wird, dafür im Winter aber umso mehr. Die modellhafte  
Umsetzung wäre ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz in der Stadt und könnte Anregungen 
für die Anwendung in anderen Bereichen liefern.   
 
Die technischen Prozesse könnten sichtbar aufbereitet werden und so einen Beitrag zu m 
technischen Verständnis der Besucherinnen und Besucher liefern. Die TU Darmstadt steht 
mit ihren Experten als Kooperationspartner zur Verfügung.  
 
Weiterhin ist auf dem Gelände der Stadtgärtnerei die Einrichtung eines Umweltbildungs -
zentrums denkbar, das im Bereich Natur - und Artenschutz, Ökologie, Gartenbau und Klim a-
schutz Wissen vermitteln kann. Auch das Thema urban gardening kann hier präsentiert we r-
den.  
 
Für die Umsetzung der modellhaften Maßnahmen wurden Kosten in Höhe von 1,5 Mio. Euro 
geschätzt. Di e Möglichkeiten einer finanziellen Förderung werden in den nächsten Monaten 
geprüft. Über den weiteren Fortgang zur Entwicklung des Stadtgärtnereigeländes werden 
gesonderte Beschlussvorlagen erstellt.  
 
2.9 Mobilitätskonzept  
 
Die Besucherinnen und Besucher,  die im Jahr 2022 die Landesgartenschau mit dem PKW 
anfahren, sollen aus Süden, Westen und Norden kommend über die A 67 in Weiterstadt von 
der Autobahn zum Park - und Ride-Parkplatz am Messplatz geleitet werden. Von dort werden 
Shuttlebusse zum Gartenschaug elände (Haupteingang Mercksplatz) eingesetzt. Für Besuch e-
rinnen und Besucher, die von Osten anreisen, ist geplant, von Roßdorf kommend, einen te m-
porären Parkplatz einzurichten und die Besucherinnen und Besucher von dort mit den reg u-

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lären Buslinien (ggf. Ta ktverdichtung) zum Eingang am Ostbahnhof zu transportieren. Der 
Preis für das Tagesticket auf den Park - und Ride-Parkplätzen ist mit 4 Euro in die Kostenka l-
kulation eingegangen. Für den Shuttlebus -Verkehr wird von Kosten in Höhe von ca. 400.000 
Euro ausgegangen, die ebenfalls im Durchführungshaushalt berüc ksichtigt wurden.  
 
An normalen Tagen wird mit einem Stellplatzbedarf von 750 - 1200 Stellplätzen gerechnet. 
Der Messplatz verfügt über 1.200 Stellplätze.  
An Spitzentagen bei schönem Wetter an verlängerten  Wochenenden werden bis zu 3.900 
Stellplätze benötigt. Diese können am Wochenende durch die Mitbenutzung der Parkplätze in 
Gewerbegebieten (z.B. Fa. Merck) mit abgedeckt werden. Die Kapazitäten dort erhöhen sich 
ab 2018 auf etwa 3.500 Stellplätze.  
 
Es wird davon ausgegangen, dass ortskundige Besucher die Parkplätze in den Tiefgaragen 
der Innenstadt ansteuern oder sich im Umfeld der Landesgartenschau individuell einen Stel l-
platz suchen. Die Parkhauskapazitäten in der Innenstadt sind mit 4.000 Stellplätzen a usrei-
chend.  
 
Grundsätzlich wird angestrebt, die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zu erhöhen.  
 
Die Landesgartenschau in Darmstadt soll auch dazu dienen, experimentelle Mobilitätsformen 
zu erproben. Neben einer Ausweitung elektrobetriebener Fahrzeuge ( Busse, PKWs, Fahrr ä-
der, geländetaugliche Rollstühle) soll das Angebot an Fahrradverleihstationen verdichtet 
werden, so dass der Wechsel zwischen verschiedenen Fortbewegungsarten deutlich erleic h-
tert wird. Die Mobilität soll für alle Teilnehmerinnen und Tei lnehmer deutlich verbessert we r-
den, indem auch das dazu notwendige Infrastrukturangebot (Fahrradständer, Fahrradpar k-
häuser, Ladesäulen, Verleihstationen) ausgeweitet und die Handhabung inbesondere auch für 
bewegungseingeschränkte Personen, Gruppen oder Fam ilien mit Kindern so einfach wie mö g-
lich gestaltet wird.  
 
 
3. Durchführung und Kosten  
 
3.1 Investitionshaushalt  
 
Die investiven Kosten umfassen sämtliche Bau - und Baunebenkosten einschließlich Wettb e-
werbe für die beschriebenen Kernbereiche der Landesgarte nschau mit 10,54 Mio. Euro   
(brutto). 
 
Der Investitionsbedarf kann durch einen festen Landeszuschuss in Höhe von 3,1 Mio. Euro 
(brutto) verringert werden.  
 
Ergänzend besteht die Möglichkeit, weitere Fördermittel für einzelne Kern - und Begleitma ß-
nahmen über bestehende Förderprogramme der EU, des Bundes und des Landes ausz u-
schöpfen, die im weiteren Verfahren eingehend geprüft werden. Hier kommen vor allem Pr o-
gramme zur Sportförderung, zur Städtebauförderung, zum naturnahen Gewässerausbau, 
Förderungen über Au sgleichsabgabe, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und F i-
nanzausgleichsgesetz (FAG) in Betracht sowie Projektförderungen im Bereich Wirtschaft, 
Umwelt, Forschung und Soziales z.B. über Stiftungen.

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Der jeweilige Fördersatz ist abhängig von den entsprechenden Fördergrundsätzen und kann 
zwischen 30% und 70% liegen. Die Erfahrungen bisheriger Landesgartenschauen in Hessen 
und Thüringen zeigen, dass bei einer Zuschlagserteilung durch den Bündelungseffekt auf 
Landesebene Förderprogramme des Lande s und auf EU-Ebene in verstärktem Maße in A n-
spruch genommen werden können.  
 
 
3.2 Durchführungshaushalt  
 
Der Durchführungshaushalt umfasst alle Kosten für die Abwicklung und Durchführung der 
Landesgartenschau als Veranstaltung einschließlich Rückbaumaßnahm en und gliedert sich in 
Ausgaben und Einnahmen (z.B. Eintrittsgelder). Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 10,7 
Mio. Euro (netto). Die Durchführungsgesellschaft ist vorsteuerabzugsberechtigt, außerdem 
kommen unterschiedliche Mehrwertsteuersätze zur Anwendun g, so dass der Betrag in Brutto 
derzeit nicht seriös darstellbar ist. Die Kostenkalkulation geht von einem Zuschuss in Höhe 
von 2,8 Mio. Euro  (netto) aus, der von der Stadt Darmstadt zu tragen sein wird.  
 
 
3.3 Folgekosten der Landesgartenschau  
 
Durch die Schaffung neuer Infrastruktureinrichtungen, z. B. Spiel - und Sportflächen im B e-
reich Woogspark, Brückenanbindung über die B 26, die Anlage neuer Wegeverbindungen, 
werden Folgekosten entstehen. Die ausrichtende Kommune ist verpflichtet, ein Nachnu t-
zungs- und Folgekostenkonzept zu entwickeln. Dieses Konzept wird bis spätestens ein Jahr 
vor Eröffnung der Landesgartenschau vorgelegt, sodass die notwendigen Mittel im Haushalt 
eingeplant werden können.  
 
 
4. Bewerbung zur Durchführung der Landesgartenschau  
 
Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie sind jetzt die Voraussetzungen für die Bewerbung 
geschaffen. Die Bewerbung ist bis spätestens 3.7.2015 einzureichen. Nach Sichtung der U n-
terlagen der beiden Bewerberstädte Darmstadt und Fulda findet voraussichtlich in der  letz-
ten Juliwoche die Bereisung der Landesgartenschaukulisse durch eine Bewertungskommiss i-
on (Umweltministerium, Fördergesellschaft Landesgartenschauen und Verbände des gärtn e-
rischen Berufsstandes) sowie die Präsentation der Bewerbung statt. Die Entscheid ung erfolgt 
voraussichtlich im letzten Quartal 2015.

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Nach Zuschlagserteilung ist die Landesgartenschau GmbH zu gründen, der die Stadt und die 
Fördergesellschaft Landesgartenschauen Hessen und Thüringen mbH angehören und die 
jeweils eine Geschäftsführerin bzw. einen Geschäftsführer in die GmbH entsenden. Außerdem 
sind die notwendigen haushalterischen Vorkehrungen zur Realisierung der Baumaßnahmen 
und zur Durchführu ng der Landesgartenschau dann zu treffen.  
 
 
Aufgestellt: 
Darmstadt, 8. Mai 2015       Anlage 
67-0/F              2900                                                 Anlagen  
 
 
 
 
Dezernat I Dezernat II Dezernat III 
 
 
 
Jochen Partsch  Rafael Reißer Cornelia Zuschke 
Oberbürgermeister  Bürgermeister  Stadträtin 
 
 
 
 
Dezernat IV Dezernat V 
 
 
 
André Schellenberg  Barbara Akdeniz  
Stadtkämmerer  Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 225
TOP 9
TOP 21
TOP 7

Orte (7)

  • Beckstraße
  • Lindenhofstraße
  • Schlossgraben
  • Eugen-Bracht-Weg
  • Erich-Ollenhauer-Promenade
  • Kleinschmidtsteg
  • Friedensplatz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0171
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.05.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00