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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.05.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat IV
Dezernat V
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I II V
III 67
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0171
Magistratsbeschluss -Nr.
225
Internetfähig
Produkt-Nr.: 551010
Kostenstelle: 067-010-1100 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5510-51 Sachkonto: 6779300
Betreff: Bewerbung um die Landesgartenschau 2022
Vorlage vom: 08.05.2015
Beschlussvorschlag :
1. Die Machbarkeitsstudie zur Bewerbung um die Landesgartenschau 2022 der Wissenschafts -
stadt Darmsta dt wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bewirbt sich auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie
beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
um die Ausrichtung der 7. Hessischen Landesgartenschau im Jahr 2022.
3. Der Konzeption zur Durchführung der Landesgartenschau mit den Arealen Mathilden -
höhe, Park Rosenhöhe, Oberfeld, TSG -Gelände/Woog/Rudolf -Mueller-Anlage/Mercksplatz im
Rahmen der Gesamtgebietskulisse wird zugestimm t.
4. Im Investitionshaushalt sind unter der Kostenstelle 067 -010-1100, Kostenträger 5510 -51,
auf einer neu zu bildenden Investitionsnummer insgesamt 10,54 Mio. Euro (brutto) in den
Jahren 2016 - 2022 bereitzustellen. Dem steht ein fester Invest itionszuschuss des Landes
- 3 -
Hessen in Höhe von 3,1 Mio. Euro (brutto) gegenüber. Im Ergebnishaushalt
(Durchführungshaushalt der Landesgartenschau) sind in den Jahren 2016 - 2023 insgesamt
10,7 Mio. Euro (netto) zu etatisieren. Der Zuschussbedarf im Durchführungshaushalt
(Deckungslücke) beläuft sich auf rund 2,8 Mio. Euro (netto).
Bei den angegebenen Summen handelt es sich um vorläufige Kostenschätzungen, die erst im
Zuge der weiteren Konzepte und Ausschreibungen konkretisiert werden können. Außerdem
sind die Investitionstabellen modular im Sinne eines Baukastens aufgebaut, um gegebenen -
falle Maßnahmen austauschen oder durch günstigere ersetzen zu können.
Im Rahmen der Bewerbung fallen Kosten in Höhe von insgesamt rund 100 .000,00 Euro an.
5. Der grundsätzlichen Bereitstellung dieser Mittel auf Basis der in der Machbarkeitsstudie ent -
haltenen Grobkostenkalkulation wird vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse und Haushalts -
genehmigung zugestimmt.
6. Der Magistrat wird ermächtigt, die Bewerbung bis spätestens 3.7.2015 beim Hessischen
Umweltministerium einzureichen.
Anlagen: Anlage 1: Machbarkeitsstudie zur Landesgartenschau Darmstadt 2022
Anlage 2: Dokumentation der Bürgerinformationsveranstaltung
Landesgartenschau am 21.4.2015
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 27.05.2015
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 8. Mai 2015
1. Allgemeine Zielsetzung
Landesgartenschauen sind ein Instrument der vorausschauenden und vor allem nachhaltigen
Landschaftsplanung und damit auch einer entsprechenden Stadtentwicklung. Sie sollen dazu
beitragen, unter umweltpolitischen und ökologischen Gesichtspunkten gestaltete Lebensräume
und Grünzonen zu schaffen und zu sichern. Sie stellen eine Querschnittsaufgabe dar, über die
ökologische, soziale, wirtschaftliche, städtebauliche, kulturelle, verkehrliche und pädagogische
Fragestellungen interdisziplinär und komplex gelöst werden können. Als Instrument der
nachhaltigen Entwicklung tragen Landesgartenschauen auch wesentlich dazu bei,
städtebauliche und strukturelle Defizite zu beseitigen und auf Dauer die Lebens- und
Wohnqualität in den austragenden Städten zu verbessern.
Mit der Bewerbung um die Landesgartenschau im Jahr 2022 sieht die Wissenschaftsstadt
Darmstadt die Chance, notwendige städtebauliche und freiraumplanerische Investitionen im
Osten der Kernstadt zeitlich und räumlich zu bündeln und auf ein Leitbild zur Verbesserung
der Lebensqualität auszurichten. Auf diese Weise werden sowohl die Bewerbung um den
Weltkulturerbetitel wie auch die Bewerbung zur Landesgartenschau eng miteinander verzahnt.
Sie befördern und befruchten sich gegenseitig und bilden Synergien.
Aus diesen Gründen hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt am 27.11.2014 auf der Grundlage
des Magistratsbeschlusses vom 19.11.2014 gegenüber dem Hessischen Ministerium für
Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz das Interesse an der Ausrichtung
der Landesgartenschau im Jahr 2022 bekundet.
Die heutige Bewerbung baut auf Teilen der Machbarkeitsstudie für die Landesgartenschau aus
dem Jahr 2002 auf. Damals waren die städtischen Gremien dem Standort Innenstadt -Ost
gegenüber bereits positiv eingestellt. Die Gebietskulisse wurde modifiziert, indem der Bereich
der TU-Lichtwiese, der Botanische Garten und das Vivarium zwar Bestandteil der
Landesgartenschau sind, aber nicht dessen Konzept unterworfen werden. Das Konzept
beschränkt sich aktuell auf die Bereiche Mathildenhöhe, Park Rosenhöhe, Teile des Oberfeldes
(incl. Hofgut), Teile des Baugebietes 0 17, Teile des TSG 1846-Areals, Großer Woog, Rudolf-
Mueller-Anlage und Mercksplatz, die im Ringschluss über Beckstr./Eugen-Bracht-Weg, den
Ostbahnhof bzw. über eine evtl. neu zu bauende Brücke über die B 26 miteinander verbunden
werden sollen. Die Anbindung an die Innenstadt ist über die Erich-Ollenhauer-Promenade bzw.
die Lindenhofstraße und den Kleinschmidtsteg sichergestellt und bindet auch das Schloß (TU)
mit ein.
Die stadtverwaltungsinterne Arbeitsgruppe hat in zahlreichen Sitzungen in der Zeit von Mitte
Februar bis Mitte April 2015 mit den beauftragten Büros rmp Landschaftsarchitekten und ift
Freizeit und Tourismus GmbH an der Erstellung der Machbarkeitsstudie gearbeitet. Weiterhin
fanden zwei Sitzungen des sog. Fach- und Beteiligtenbeirates statt, um Anregungen, Hinweise
und ggf. Bedenken bzw. Problempunkte bezüglich der Machbarkeit zu erfahren. Der Fach - und
Beteiligtenbeirat wurde seitens des Grünflächenamtes zusammengestellt und setzt sich aus
Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Vereine, Institutionen und Organisationen sowie
betroffenen Eigentümern im zukünftigen Landesgartenschaugebiet zusammen.
- 5 -
Da aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit keine ausgedehnte
Beteiligung organisiert werden konnte, wurden in der Bürgerversammlung der
Stadtverordnetenvorsteherin, in der über die Landesgartenschau berichtet wurde, Postkarten
verteilt, auf denen Anregungen und Hinweise gegeben werden konnten. Am 21.4.2015 fand in
der Orangerie eine stadtweite Bürgerinformationsveranstaltung statt, bei der der
Bearbeitungsstand der Machbarkeitsstudie zur Landesgartenschau 2022 vom Büro rmp
Landschaftsarchitekten vorgestellt und diskutiert wurde. Die Ergebnisse der
Bürgerinformationsveranstaltung wurden in Form einer Dokumentation aufbereitet (Anlage 2).
Die nun vorliegende Machbarkeitsstudie (siehe Anlage 1) zeigt auf, wie die Anforderungen einer
170-Tage-Schau mit der langfristigen Freiraum- und Stadtentwicklung vereinbar sind. Die
fachlichen, rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für die erfolgreiche
Durchführung einer Landesgartenschau wurden heraus gearbeitet sowie zukunftsweisende und
nachhaltige Planungsansätze für die Umsetzung empfohlen.
Mit der Durchführung der Landesgartenschau wird eine deutliche, sofortige und langwirkende
Imageaufwertung Darmstadts erwartet. Für die Landesgartenschau werden Maßnahmen
realisiert, die auch und vor allem unabhängig von der Landesgartenschau für die Erhaltung und
Entwicklung von Standortqualitäten dringend erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere die
Verbesserung der Grünzugverbindungen zwischen Woog und Innenstadt, Woog und
Mathildenhöhe bzw. Rosenhöhe sowie die Öffnung des TSG-Areals in Teilbereichen für die
Allgemeinheit. Das Areal um den Ostbahnhof ist nicht nur als Stadteingangssituation, sondern
vor allem auch als Scharnier zwischen dem Edelsteinviertel und dem Woogsviertel
städtebaulich vordringlich zu qualifizieren. Die Verbesserung der Wegeverbindung von der
Innenstadt am Woog vorbei in Richtung Oberfeld bzw. Ostwald ist ein Anliegen, das von der
Ostparkweginitiative unter dem Titel Ostparkweg initiiert wurde und hinsichtlich Umsetzung
weiter voran getrieben wird.
Als Finanzierungsanteile stehen feste Landeszuschüsse für den investiven
Durchführungsbereich in Höhe von 3,1 Mio. Euro zur Verfügung. Ziel der Investitionen sind
dauerhafte Qualitätsverbesserungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Der Rückbau
nach der Schau soll so gering wie möglich gehalten werden. Dies ist auch ein Kriterium für die
Vergabe.
2. Beschreibung des Maßnahmenkonzeptes der Landesgartenschau 2022
Grundlage der folgenden Beschreibung ist die Machbarkeitsstudie der Bürogemeinschaft
rmp/ift, Stand Mai 2015 (siehe Anlage 1). Im Zuge der weiteren Bearbeitung, insbesondere
durch die Wettbewerbe und die dann stattfindende umfassende Bürgerbeteiligung nach
erfolgter Zuschlagserteilung durch das Umweltministerium können sich in der Folgezeit
(2016/2017) noch Änderungen und Modifizierungen für die Ausgestaltung der einzelnen
Teilbereiche ergeben, die Einfluss auf die Finanzierung haben können. Über die Umsetzung der
Maßnahmen in Folge des Wettbewerbs werden zu gegebener Zeit finanzpolitische
Entscheidungen herbeigeführt.
- 6 -
In der jetzt vorliegenden Machbarkeitsstudie wurden als Kernflächen der Park Rosenhöhe und
der Bereich rund um den Woog von der Rollsportanlage im TSG-Gelände bis hin zum
Mercksplatz identifiziert. Gerade in Kombination dieser beiden Bereiche stehen hinreichend
Flächen zur Verfügung, um die Themen der Landesgartenschau abbilden zu können.
2.1. LGS Kernbereich Woogspark
Der Parkplatz auf dem Mercksplatz dient dabei als Vorfahrt für Reisebusse und den
Shuttlebusverkehr. Hier befindet sich der Haupteingang zum eingezäunten
Landesgartenschaugelände. Die Rudolf-Mueller-Anlage, der Woog und der Bereich zwischen
Trainingsbad und Rollsportanlage soll für familienorientierte Sport- und Spielaktivitäten
hergerichtet werden. Insbesondere die Rudolf-Mueller-Anlage und der Woogsdamm bieten
dafür heute schon gute Voraussetzungen. Durch die offene Darmbachführung kann das
Kinderspiel auch mit der Attraktion Wasser bereichert werden. Die Gartenschaubesucher sollen
mit der Eintrittskarte auch die Möglichkeit haben, im Woog zu schwimmen. Umgekehrt sollen
Schwimmer durch den Landesgartenschaubetrieb nicht ausgeschlossen werden, sondern den
Woog weiterhin als Badegewässer nutzen können, ohne eine Eintritts- oder Dauerkarte für die
Landesgartenschau lösen zu müssen. Hierfür ist eine intelligente Lösung über das Ticketing zu
entwickeln.
Vom TSG-Areal ist eine Brückenverbindung in das Edelsteinviertel über die B 26 als Fuß- und
Radwegeverbindung geplant. Die Kosten der Brücke werden derzeit auf etwa 3,75 Mio. Euro
geschätzt. Die Funktionsfähigkeit des Landesgartenschaukonzeptes ist jedoch nicht von der
Existenz der Brücke abhängig. Sie wäre jedoch ein großer Gewinn, um die beiden Wohnviertel
besser zusammen zu schließen und den Schulweg für die Kinder aus dem Edelsteinviertel
deutlich sicherer zu gestalten. Dadurch könnten heute bestehende Barrieren und Umwege
deutlich verbessert werden.
2.2. Ergänzungsbereich Edelsteinviertel/Oberfeld
Im Baugebiet O 17 sollen die Grünflächen entsprechend dem Bebauungsplan hergerichtet
werden, wobei die Aspekte Biodiversität, Spiel- und Freizeitnutzung in diesem Bereich gut
verortet werden können. Hier bieten sich das Areal rund um den Judenteich und das
Bildungsangebot des Vereins Hottonia sehr gut an. Die Mittel für die Herrichtung der
Grünflächen im Baugebiet O 17 rekrutieren sich aus Erschließungsbeiträgen und sind im
Haushalt bereits etatisiert.
Aus dem Baugebiet O 17 gelangt man auf das Oberfeld. Hier können Inhalte wie ökologische
und tiergerechte Landwirtschaft, urban gardening, Forstwirtschaft und Imkerei gut vermittelt
werden. Bereichert wird das Themenspektrum durch Bildungsangebote wie Lernort Bauernhof
sowie kulturelle und kulinarische Angebote im Hofgut und das große Thema Inklusion.
2.3 LGS Kernbereich Park Rosenhöhe
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Der Park Rosenhöhe stellt die zweite eingezäunte Kernfläche im Konzept dar. Der Park soll als
Gartendenkmal in seiner Grundstruktur erhalten bleiben. Hier werden Themen wie Wechselflor,
Schattenstauden, Beiträge zur Grabgestaltung, Baumschulthemen, Themengärten dargestellt.
Insgesamt soll der Park durch die Einbeziehung als Kernfläche grundhaft im Bereich der Wege
und des Rosariums saniert werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Sowieso -
Maßnahmen, die über den Ergebnishaushalt finanziert werden. Sofern neue Wege erforderlich
werden, werden diese über den Investitionshaushalt der Landesgartenschau finanziert.
Die Rosen- und Staudenpflanzung bedarf 40 Jahre nach ihrer Herstellung wieder dringend
einer Erneuerung. Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen im Rahmen des
Durchführungshaus-
haltes Landesgartenschau. Außerdem sollen die Zugänge von Westen und Süden aufgewertet
werden. Als historischer Landschaftsgarten bildet er in geradezu idealer Weise einen Gegenpol
zum städtisch geprägten Grünzug Darmbach-Woog und erhöht damit den Reiz der Ausstellung.
2.4 Ergänzungsbereich Ostbahnhof
Die Flächen am Ostbahnhof weisen das höchste städtebauliche und freiraumplanerische Defizit
auf. Der Ostbahnhof stellt eine wichtige Verkehrsanbindung und Stadteingangssituation dar. Er
bildet den Übergang zwischen den umzäunten Bereichen Rosenhöhe und Großer Woog. Als
bauliche Maßnahmen sind die Herrichtung/Aufwertung des Ostbahnhofumfeldes und die
Verbesserung des Übergangs zur Rosenhöhe, zur Mathildenhöhe und zum TSG-Gelände
geplant. Gleichzeitig wird der Ostbahnhof auch ein wichtiger Baustein der
Weltkulturerbeanmeldung sein. Hierbei handelt es sich um eine bauliche Maßnahme, die auch
ohne die Durchführung der Landesgartenschau unabdingbar erforderlich ist, um diesen
wichtigen Verkehrsknotenpunkt zu ertüchtigen und das städtebauliche Entree am Ostrand der
Stadt aufzuwerten. Die Kosten für diese Maßnahme werden auf 3,23 Mio. Euro geschätzt.
2.5 Ergänzungsbereich Mathildenhöhe
Die Mathildenhöhe wird als Ergänzungsbereich in die Gartenschaukonzeption aufgenommen,
weil sie mit ihren Gebäuden, den Außenanlagen, den Architektengärten und den künstlerischen
Hinterlassenschaften ein hervorragendes Zeugnis der Lebensreformbewegung zu Beginn des
20. Jahrhunderts darstellt. Die Bewerbung um das Weltkulturerbe und die Bewerbung um die
Landesgartenschau sollen sich gegenseitig befördern und notwendige Investitionen
zielgerichtet in Gebäude und Außenanlagen kanalisieren. Die Erreichbarkeit der Mathildenhöhe
für Besucherinnen und Besucher ist ein vordringlich zu lösendes Problem. Ein auf der
Mathildenhöhe zu errichtendes Besucherinformationszentrum ist ebenso wie eine
gastronomische Einrichtung auch für die Landesgartenschau nutzbar. Thematisch ist die
denkmalgerechte Wiederherstellung eines Architektengartens oder die Präsentation eines
Jugendstilgartens auf der Mathildenhöhe denkbar. Die Mathildenhöhe könnte im
Gartenschaujahr auch mit wegebegleitenden Blühstreifen bepflanzt werden, die den Besucher
schon auf dem Weg von der Innenstadt (Erich-Ollenhauer-Promenade) zur Rosenhöhe
begleiten. Hierfür sind Mittel im Durchführungshaushalt eingeplant.
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2.6 Ergänzungsbereiche Herrngarten, Schloss und Friedensplatz
Die Gäste der Landesgartenschau sollen insbesondere im Gartenschaujahr auch dazu animiert
werden, die übrigen Parkanlagen in Darmstadt zu besuchen. Dazu zählen u.a. der Herrngarten,
der Prinz-Georg-Garten aber auch der neu gestaltete Schlossgraben der TU Darmstadt. Diese
Parkanlagen sollen sich in einem ansprechenden Erscheinungsbild präsentieren.
2.7 Ergänzungsbereich Altstadtanlage
Der Zugang über die Lindenhofstraße und den Kleinschmidtsteg in die Innenstadt ist zu
verbessern und wird bis zum Gartenschaujahr angestrebt.
2.8 Leuchtturmprojekt ehemalige Stadtgärtnerei
Die Stadtgärtnerei liegt zwar abseits der Gebietskulisse der Landesgartenschau, sie soll aber
dennoch als Leuchturmprojekt und Denkmalanlage thematisch integriert werden. Mit der
Einbeziehung der Stadtgärtnerei erhält der unkundige Gast nicht nur die Möglichkeit, den
sehenswerten barocken Orangeriegarten zu besichtigen, sondern sich über innovative
Technologie-
lösungen im Bereich der regenerativen Energien sowie sparsamer Nutzung von Ressourcen zu
informieren.
In einem Modellprojekt könnte beispielhaft aufgezeigt werden, wie der Energieverbrauch durch
neue technische Lösungen bei Gewächshäusern drastisch gesenkt werden kann (z.B.
Solarpanels, Isolierung), ohne die Qualität der Pflanzen zu beeinträchtigen, die insbesondere
von der Lichtintensität, Lichtdauer und dem UV-Spektrum abhängig sind. Aus dem Wasser der
Straßenkanalisation bzw. aus dem Regenüberlaufbecken kann Wärme gewonnen und in den
Energiekreislauf eingespeist werden. Das aufbereitete Wasser kann auch der Bewässerung der
Pflanzen in den Gewächshäusern oder als Gießwasser im Orangeriegarten dienen. Ein weiteres
Thema wäre die Zwischenspeicherung von überschüssiger Wärme, da im Sommer keine Wärme
in den Gewächshäusern gebraucht wird, dafür im Winter aber umso mehr. Die modellhafte
Umsetzung wäre ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz in der Stadt und könnte Anregungen
für die Anwendung in anderen Bereichen liefern.
Die technischen Prozesse könnten sichtbar aufbereitet werden und so einen Beitrag zum
technischen Verständnis der Besucherinnen und Besucher liefern. Die TU Darmstadt steht
mit ihren Experten als Kooperationspartner zur Verfügung.
Weiterhin ist auf dem Gelände der Stadtgärtnerei die Einrichtung eines Umweltbildungs -
zentrums denkbar, das im Bereich Natur - und Artenschutz, Ökologie, Gartenbau und
Klimaschutz Wissen vermitteln kann. Auch das Thema urban gardening kann hier präsentiert
werden.
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Für die Umsetzung der modellhaften Maßnahmen wurden Kosten in Höhe von 1,5 Mio. Euro
geschätzt. Die Möglichkeiten einer finanziellen Förderung werden in den nächsten Monaten
geprüft. Über den weiteren Fortgang zur Entwicklung des Stadtgärtnereigeländes werden
gesonderte Beschlussvorlagen erstellt.
2.9 Mobilitätskonzept
Die Besucherinnen und Besucher, die im Jahr 2022 die Landesgartenschau mit dem PKW
anfahren, sollen aus Süden, Westen und Norden kommend über die A 67 in Weiterstadt von
der Autobahn zum Park - und Ride-Parkplatz am Messplatz geleitet werden. Von dort werden
Shuttlebusse zum Ga rtenschaugelände (Haupteingang Mercksplatz) eingesetzt. Für
Besucherinnen und Besucher, die von Osten anreisen, ist geplant, von Roßdorf kommend,
einen temporären Parkplatz einzurichten und die Besucherinnen und Besucher von dort mit
den regulären Buslinien (ggf. Taktverdichtung) zum Eingang am Ostbahnhof zu
transportieren. Der Preis für das Tagesticket auf den Park - und Ride-Parkplätzen ist mit 4
Euro in die Kostenka lkulation eingegangen. Für den Shuttlebus -Verkehr wird von Kosten in
Höhe von ca. 400.000 E uro ausgegangen, die ebenfalls im Durchführungshaushalt
berücksichtigt wurden.
An normalen Tagen wird mit einem Stellplatzbedarf von 750 - 1200 Stellplätzen gerechnet.
Der Messplatz verfügt über 1.200 Stellplätze.
An Spitzentagen bei schönem Wetter an ve rlängerten Wochenenden werden bis zu 3.900
Stellplätze benötigt. Diese können am Wochenende durch die Mitbenutzung der Parkplätze in
Gewerbegebieten (z.B. Fa. Merck) mit abgedeckt werden. Die Kapazitäten dort erhöhen sich
ab 2018 auf etwa 3.500 Stellplätze .
Es wird davon ausgegangen, dass ortskundige Besucher die Parkplätze in den Tiefgaragen
der Innenstadt ansteuern oder sich im Umfeld der Landesgartenschau individuell einen
Stellplatz suchen. Die Parkhauskapazitäten in der Innenstadt sind mit 4.000 Stel lplätzen
ausreichend.
Grundsätzlich wird angestrebt, die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zu erhöhen.
Die Landesgartenschau in Darmstadt soll auch dazu dienen, experimentelle Mobilitätsformen
zu erproben. Neben einer Ausweitung elektrobetriebener F ahrzeuge (Busse, PKWs,
Fahrräder, geländetaugliche Rollstühle) soll das Angebot an Fahrradverleihstationen
verdichtet werden, so dass der Wechsel zwischen verschiedenen Fortbewegungsarten
deutlich erleic htert wird. Die Mobilität soll für alle Teilnehmerinn en und Teilnehmer deutlich
verbessert we rden, indem auch das dazu notwendige Infrastrukturangebot (Fahrradständer,
Fahrradparkhäuser, Ladesäulen, Verleihstationen) ausgeweitet und die Handhabung
inbesondere auch für bewegungseingeschränkte Personen, Gruppe n oder Familien mit
Kindern so einfach wie mö glich gestaltet wird.
3. Durchführung und Kosten
3.1 Investitionshaushalt
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Die investiven Kosten umfassen sämtliche Bau - und Baunebenkosten einschließlich
Wettbewerbe für die beschriebenen Kernbereiche der L andesgartenschau mit 10,54 Mio.
Euro
(brutto).
Der Investitionsbedarf kann durch einen festen Landeszuschuss in Höhe von 3,1 Mio. Euro
(brutto) verringert werden.
Ergänzend besteht die Möglichkeit, weitere Fördermittel für einzelne Kern - und
Begleitmaßnahmen über bestehende Förderprogramme der EU, des Bundes und des Landes
auszuschöpfen, die im weiteren Verfahren eingehend geprüft werden. Hier kommen vor allem
Programme zur Sportförderung, zur Städtebauförderung, zum naturnahen Gewässerausbau,
Förderungen über Ausgleichsabgabe, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und
Finanzausgleichsgesetz (FAG) in Betracht sowie Projektförderungen im Bereich Wirtschaft,
Umwelt, Forschung und Soziales z.B. über Stiftungen.
Der jeweilige Fördersatz ist abh ängig von den entsprechenden Fördergrundsätzen und kann
zwischen 30% und 70% liegen. Die Erfahrungen bisheriger Landesgartenschauen in Hessen
und Thüringen zeigen, dass bei einer Zuschlagserteilung durch den Bündelungseffekt auf
Landesebene Förderprogramme des Landes und auf EU -Ebene in verstärktem Maße in
Anspruch genommen werden können.
3.2 Durchführungshaushalt
Der Durchführungshaushalt umfasst alle Kosten für die Abwicklung und Durchführung der
Landesgartenschau als Veranstaltung einschließlich Rück baumaßnahmen und gliedert sich in
Ausgaben und Einnahmen (z.B. Eintrittsgelder). Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 10,7
Mio. Euro (netto). Die Durchführungsgesellschaft ist vorsteuerabzugsberechtigt, außerdem
kommen unterschiedliche Mehrwertsteuersätze zu r Anwendung, so dass der Betrag in Brutto
derzeit nicht seriös darstellbar ist. Die Kostenkalkulation geht von einem Zuschuss in Höhe
von 2,8 Mio. Euro (netto) aus, der von der Stadt Darmstadt zu tragen sein wird.
3.3 Folgekosten der Landesgartenschau
Durch die Schaffung neuer Infrastruktureinrichtungen, z. B. Spiel - und Sportflächen im
Bereich Woogspark, Brückenanbindung über die B 26, die Anlage neuer Wegeverbindungen,
werden Folgekosten entstehen. Die ausrichtende Kommune ist verpflichtet, ein
Nachnutzungs- und Folgekostenkonzept zu entwickeln. Dieses Konzept wird bis spätestens
ein Jahr vor Eröffnung der Landesgartenschau vorgelegt, sodass die notwendigen Mittel im
Haushalt eingeplant werden können.
- 11 -
4. Bewerbung zur Durchführung der Landesgartensch au
Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie sind jetzt die Voraussetzungen für die Bewerbung
geschaffen. Die Bewerbung ist bis spätestens 3.7.2015 einzureichen. Nach Sichtung der
Unterlagen der beiden Bewerberstädte Darmstadt und Fulda findet voraussichtl ich in der
letzten Juliwoche die Bereisung der Landesgartenschaukulisse durch eine
Bewertungskommiss ion (Umweltministerium, Fördergesellschaft Landesgartenschauen und
Verbände des gärtn erischen Berufsstandes) sowie die Präsentation der Bewerbung statt. Die
Entscheidung erfolgt voraussichtlich im letzten Quartal 2015.
Nach Zuschlagserteilung ist die Landesgartenschau GmbH zu gründen, der die Stadt und die
Fördergesellschaft Landesgartenschauen Hessen und Thüringen mbH angehören und die
jeweils eine Geschäftsführerin bzw. einen Geschäftsführer in die GmbH entsenden. Außerdem
sind die notwendigen haushalterischen Vorkehrungen zur Realisierung der Baumaßnahmen
und zur Durchführung der Landesgartenschau dann zu treffen.
Aufgestellt:
Darmstadt, 8. Mai 2015 Anlage
67-0/F 2900 Anlagen
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Rafael Reißer Cornelia Zuschke
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 4
197 Zeichen
Punkt 7: Bewerbung um die Landesgartenschau 2022 (V-Nr. 2015/0171) Bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE empfiehlt der Ausschuss der Stadtver- ordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 5
202 Zeichen
Punkt 21: Bewerbung um die Landesgartenschau 2022 (V-Nr. 2015/0171) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: UFFBASSE, FDP und Die Linke.
2015/0171
25413 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.05.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat IV
Dezernat V
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0171
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 551010
Kostenstelle: 067-010-1100 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5510-51 Sachkonto: 6779300
Betreff: Bewerbung um die Landesgartenschau 2022
Vorlage vom: 08.05.2015
Beschlussvorschlag :
1. Die Machbarkeitsstudie zur Bewerbung um die Landesgartenschau 2022 der Wissenschafts -
stadt Darmsta dt wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bewirbt sich auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie
beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
um die Ausrichtung der 7. Hessischen Landesgartenschau im Jahr 2022.
3. Der Konzeption zur Durchführung der Landesgartenschau mit den Arealen Mathilden-
höhe, Park Rosenhöhe, Oberfeld, TSG -Gelände/Woog/Rudolf -Mueller-Anlage/Mercksplatz im
Rahmen der Gesamtgebietskulisse wird zugestimmt.
4. Im Investitionshaushalt sind unter der Kostenstelle 067 -010-1100, Kostenträger 5510 -51,
auf einer neu zu bildenden Investitionsnummer insgesamt 10,54 Mio. Euro (brutto) in den
Jahren 2016 - 2022 bereitzustellen. Dem steht ein fester Invest itionszuschuss des Landes
Hessen in Höhe von 3,1 Mio. Euro (brutto) gegenüber. Im Ergebnishaushalt
(Durchführungshaushalt der Landesgartenschau) sind in den Jahren 2016 - 2023 insgesamt
- 2 -
10,7 Mio. Euro (netto) zu etatisieren. Der Zuschussbedarf im Durchführungshaushalt
(Deckungslücke) beläuft sich auf rund 2,8 Mio. Euro (netto).
Bei den angegebenen Summen handelt es sich um vorläufige Kostenschätzungen, die erst im
Zuge der weiteren Konzepte und Ausschreibungen konkretisiert werden können. Außerdem
sind die Investitionstabellen modular im Sinne eines Baukastens aufgebaut, um gegebenen -
falle Maßnahmen austauschen oder durch günstigere ersetzen zu können.
Im Rahmen der Bewerbung fallen Kosten in Höhe von insgesamt rund 100 .000,00 Euro an.
5. Der grundsätzlichen Bereitstellung dieser Mittel auf Basis der in der Machbarkeitsstudie ent -
haltenen Grobkostenkalkulation wird vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse und Haushalts -
genehmigung zugestimmt.
6. Der Magistrat wird ermächtigt, die Bewerbung bis spätestens 3.7.2015 beim Hessischen
Umweltministerium einzureichen.
Anlagen: Anlage 1: Machbarkeitsstudie zur Landesgartenschau Darmstadt 2022
Anlage 2: Dokumentation der Bürgerinformationsveranstaltung Landesgarte n-
schau am 21.4.2015
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 8. Mai 2015
1. Allgemeine Zielsetzung
Landesgartenschauen sind ein Instrument der vorausschauenden und vor allem nachhaltigen
Landschaftsplanung und damit auch einer entsprechenden Stadtentwicklung. Sie sollen dazu
beitragen, unter umweltpolitischen und ökologischen Gesichtspunkten gestaltete Lebensräume
und Grünzonen zu schaffen und zu sichern. Sie stellen eine Querschnittsaufgabe dar, über die
ökologische, soziale, wirtschaftliche, städtebauliche, kulturelle, verkehrliche und pädagogische
Fragestellungen interdisziplinär und komplex gelöst werden können. Als Instrument der nach-
haltigen Entwicklung tragen Landesgartenschauen auch wesentlich dazu bei, städtebauliche
und strukturelle Defizite zu beseitigen und auf Dauer die Lebens- und Wohnqualität in den aus-
tragenden Städten zu verbessern.
Mit der Bewerbung um die Landesgartenschau im Jahr 2022 sieht die Wissenschaftsstadt
Darmstadt die Chance, notwendige städtebauliche und freiraumplanerische Investitionen im
Osten der Kernstadt zeitlich und räumlich zu bündeln und auf ein Leitbild zur Verbesserung
der Lebensqualität auszurichten. Auf diese Weise werden sowohl die Bewerbung um den Wel t-
kulturerbetitel wie auch die Bewerbung zur Landesgartenschau eng miteinander verzahnt. Sie
befördern und befruchten sich gegenseitig und bilden Synergien.
Aus diesen Gründen hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt am 27.11.2014 auf der Grundlage
des Magistratsbeschlusses vom 19.11.2014 gegenüber dem Hessischen Ministerium für U m-
welt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz das Interesse an der Ausrichtung der
Landesgartenschau im Jahr 2022 bekundet.
Die heutige Bewerbung baut auf Teilen der Machbarkeitsstudie für die Landesgartenschau aus
dem Jahr 2002 auf. Damals waren die städtischen Gremien dem Standort Innenstadt -Ost ge-
genüber bereits positiv eingestellt. Die Gebietskulisse wurde modifiziert, indem der Bereich der
TU-Lichtwiese, der Botanische Garten und das Vivarium zwar Bestandteil der Landesgarte n-
schau sind, aber nicht dessen Konzept unterworfen werden. Das Konzept beschränkt sich a k-
tuell auf die Bereiche Mathildenhöhe, Park Rosenhöhe, Teile des Oberfeldes (incl. Hofgut), Te i-
le des Baugebietes 0 17, Teile des TSG 1846-Areals, Großer Woog, Rudolf-Mueller-Anlage und
Mercksplatz, die im Ringschluss über Beckstr./Eugen-Bracht-Weg, den Ostbahnhof bzw. über
eine evtl. neu zu bauende Brücke über die B 26 miteinander verbunden werden sollen. Die A n-
bindung an die Innenstadt ist über die Erich-Ollenhauer-Promenade bzw. die Lindenhofstraße
und den Kleinschmidtsteg sichergestellt und bindet auch das Schloß (TU) mit ein.
Die stadtverwaltungsinterne Arbeitsgruppe hat in zahlreichen Sitzungen in der Zeit von Mitte
Februar bis Mitte April 2015 mit den beauftragten Büros rmp Landschaftsarchitekten und ift
Freizeit und Tourismus GmbH an der Erstellung der Machbarkeitsstudie gearbeitet. Weiterhin
fanden zwei Sitzungen des sog. Fach- und Beteiligtenbeirates statt, um Anregungen, Hinweise
und ggf. Bedenken bzw. Problempunkte bezüglich der Machbarkeit zu erfahren. Der Fach - und
Beteiligtenbeirat wurde seitens des Grünflächenamtes zusammengestellt und setzt sich aus
Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Vereine, Institutionen und Organisationen sowie
betroffenen Eigentümern im zukünftigen Landesgartenschaugebiet zusammen.
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Da aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit keine ausgedehnte Be-
teiligung organisiert werden konnte, wurden in der Bürgerversammlung der Stadtverordnete n-
vorsteherin, in der über die Landesgartenschau berichtet wurde, Postkarten verteilt, auf denen
Anregungen und Hinweise gegeben werden konnten. Am 21.4.2015 fand in der Orangerie eine
stadtweite Bürgerinformationsveranstaltung statt, bei der der Bearbeitungsstand der Machba r-
keitsstudie zur Landesgartenschau 2022 vom Büro rmp Landschaftsarchitekten vorgestellt und
diskutiert wurde. Die Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung wurden in Form einer
Dokumentation aufbereitet (Anlage 2).
Die nun vorliegende Machbarkeitsstudie (siehe Anlage 1) zeigt auf, wie die Anforderungen einer
170-Tage-Schau mit der langfristigen Freiraum- und Stadtentwicklung vereinbar sind. Die fach-
lichen, rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für die erfolgreiche
Durchführung einer Landesgartenschau wurden heraus gearbeitet sowie zukunftsweisende und
nachhaltige Planungsansätze für die Umsetzung empfohlen.
Mit der Durchführung der Landesgartenschau wird eine deutliche, sofortige und langwirkende
Imageaufwertung Darmstadts erwartet. Für die Landesgartenschau werden Maßnahmen real i-
siert, die auch und vor allem unabhängig von der Landesgartenschau für die Erhaltung und
Entwicklung von Standortqualitäten dringend erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere die
Verbesserung der Grünzugverbindungen zwischen Woog und Innenstadt, Woog und Mathilde n-
höhe bzw. Rosenhöhe sowie die Öffnung des TSG-Areals in Teilbereichen für die Allgemeinheit.
Das Areal um den Ostbahnhof ist nicht nur als Stadteingangssituation, sondern vor allem auch
als Scharnier zwischen dem Edelsteinviertel und dem Woogsviertel städtebaulich vordringlich
zu qualifizieren. Die Verbesserung der Wegeverbindung von der Innenstadt am Woog vorbei in
Richtung Oberfeld bzw. Ostwald ist ein Anliegen, das von der Ostparkweginitiative unter dem
Titel Ostparkweg initiiert wurde und hinsichtlich Umsetzung weiter voran getrieben wird.
Als Finanzierungsanteile stehen feste Landeszuschüsse für den investiven Durchführungsb e-
reich in Höhe von 3,1 Mio. Euro zur Verfügung. Ziel der Investitionen sind dauerhafte Qualität s-
verbesserungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Der Rückbau nach der Schau soll so
gering wie möglich gehalten werden. Dies ist auch ein Kriterium für die Vergabe.
2. Beschreibung des Maßnahmenkonzeptes der Landesgartenschau 2022
Grundlage der folgenden Beschreibung ist die Machbarkeitsstudie der Bürogemeinschaft
rmp/ift, Stand Mai 2015 (siehe Anlage 1). Im Zuge der weiteren Bearbeitung, insbesondere
durch die Wettbewerbe und die dann stattfindende umfassende Bürgerbeteiligung nach erfol g-
ter Zuschlagserteilung durch das Umweltministerium können sich in der Folgezeit
(2016/2017) noch Änderungen und Modifizierungen für die Ausgestaltung der einzelnen Tei l-
bereiche ergeben, die Einfluss auf die Finanzierung haben können. Über die Umsetzung der
Maßnahmen in Folge des Wettbewerbs werden zu gegebener Zeit finanzpolitische Entschei-
dungen herbeigeführt.
In der jetzt vorliegenden Machbarkeitsstudie wurden als Kernflächen der Park Rosenhöhe und
der Bereich rund um den Woog von der Rollsportanlage im TSG-Gelände bis hin zum Mercks-
platz identifiziert. Gerade in Kombination dieser beiden Bereiche stehen hinreichend Flächen
zur Verfügung, um die Themen der Landesgartenschau abbilden zu können.
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2.1. LGS Kernbereich Woogspark
Der Parkplatz auf dem Mercksplatz dient dabei als Vorfahrt für Reisebusse und den Shuttl e-
busverkehr. Hier befindet sich der Haupteingang zum eingezäunten Landesgartenschaugelä n-
de. Die Rudolf-Mueller-Anlage, der Woog und der Bereich zwischen Trainingsbad und Roll-
sportanlage soll für familienorientierte Sport- und Spielaktivitäten hergerichtet werden. Insbe-
sondere die Rudolf-Mueller-Anlage und der Woogsdamm bieten dafür heute schon gute Voraus-
setzungen. Durch die offene Darmbachführung kann das Kinderspiel auch mit der At traktion
Wasser bereichert werden. Die Gartenschaubesucher sollen mit der Eintrittskarte auch die
Möglichkeit haben, im Woog zu schwimmen. Umgekehrt sollen Schwimmer durch den La ndes-
gartenschaubetrieb nicht ausgeschlossen werden, sondern den Woog weiterhin als Bad egewäs-
ser nutzen können, ohne eine Eintritts- oder Dauerkarte für die Landesgartenschau lösen zu
müssen. Hierfür ist eine intelligente Lösung über das Ticketing zu entwickeln.
Vom TSG-Areal ist eine Brückenverbindung in das Edelsteinviertel über die B 26 als Fuß- und
Radwegeverbindung geplant. Die Kosten der Brücke werden derzeit auf etwa 3,75 Mio. Euro
geschätzt. Die Funktionsfähigkeit des Landesgartenschaukonzeptes ist jedoch nicht von der
Existenz der Brücke abhängig. Sie wäre jedoch ein großer Gewinn, um die beiden Wohnviertel
besser zusammen zu schließen und den Schulweg für die Kinder aus dem Edelsteinviertel
deutlich sicherer zu gestalten. Dadurch könnten heute bestehende Barrieren und Umwege
deutlich verbessert werden.
2.2. Ergänzungsbereich Edelsteinviertel/Oberfeld
Im Baugebiet O 17 sollen die Grünflächen entsprechend dem Bebauungsplan hergerichtet wer-
den, wobei die Aspekte Biodiversität, Spiel- und Freizeitnutzung in diesem Bereich gut verortet
werden können. Hier bieten sich das Areal rund um den Judenteich und das Bildungsangebot
des Vereins Hottonia sehr gut an. Die Mittel für die Herrichtung der Grünflächen im Baugebiet
O 17 rekrutieren sich aus Erschließungsbeiträgen und sind im Haushalt bereits etatisiert.
Aus dem Baugebiet O 17 gelangt man auf das Oberfeld. Hier können Inhalte wie ökologische
und tiergerechte Landwirtschaft, urban gardening, Forstwirtschaft und Imkerei gut vermittelt
werden. Bereichert wird das Themenspektrum durch Bildungsangebote wie Lernort Bauernhof
sowie kulturelle und kulinarische Angebote im Hofgut und das große Thema Inklusion.
2.3 LGS Kernbereich Park Rosenhöhe
Der Park Rosenhöhe stellt die zweite eingezäunte Kernfläche im Konzept dar. Der Park soll als
Gartendenkmal in seiner Grundstruktur erhalten bleiben. Hier werden Themen wie Wechselflor,
Schattenstauden, Beiträge zur Grabgestaltung, Baumschulthemen, Themengärten dargestellt.
Insgesamt soll der Park durch die Einbeziehung als Kernfläche grundhaft im Bereich der Wege
und des Rosariums saniert werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Sowieso -
Maßnahmen, die über den Ergebnishaushalt finanziert werden. Sofern neue Wege erforderlich
werden, werden diese über den Investitionshaushalt der Landesgartenschau finanziert.
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Die Rosen- und Staudenpflanzung bedarf 40 Jahre nach ihrer Herstellung wieder dringend e i-
ner Erneuerung. Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen im Rahmen des Durchführungshaus -
haltes Landesgartenschau. Außerdem sollen die Zugänge von Westen und Süden aufgewertet
werden. Als historischer Landschaftsgarten bildet er in geradezu idealer Weise einen Ge genpol
zum städtisch geprägten Grünzug Darmbach-Woog und erhöht damit den Reiz der Ausstellung.
2.4 Ergänzungsbereich Ostbahnhof
Die Flächen am Ostbahnhof weisen das höchste städtebauliche und freiraumplanerische Defizit
auf. Der Ostbahnhof stellt eine wichtige Verkehrsanbindung und Stadteingangssituation dar. Er
bildet den Übergang zwischen den umzäunten Bereichen Rosenhöhe und Großer Woog. Als
bauliche Maßnahmen sind die Herrichtung/Aufwertung des Ostbahnhofumfeldes und die Ve r-
besserung des Übergangs zur Rosenhöhe, zur Mathildenhöhe und zum TSG-Gelände geplant.
Gleichzeitig wird der Ostbahnhof auch ein wichtiger Baustein der Weltkulturerbeanmeldung
sein. Hierbei handelt es sich um eine bauliche Maßnahme, die auch ohne die Durchführung der
Landesgartenschau unabdingbar erforderlich ist, um diesen wichtigen Verkehrsknotenpunkt zu
ertüchtigen und das städtebauliche Entree am Ostrand der Stadt aufzuwerten. Die Kosten für
diese Maßnahme werden auf 3,23 Mio. Euro geschätzt.
2.5 Ergänzungsbereich Mathildenhöhe
Die Mathildenhöhe wird als Ergänzungsbereich in die Gartenschaukonzeption aufgenommen,
weil sie mit ihren Gebäuden, den Außenanlagen, den Architektengärten und den künstlerischen
Hinterlassenschaften ein hervorragendes Zeugnis der Lebensreformbewegung zu Beginn des
20. Jahrhunderts darstellt. Die Bewerbung um das Weltkulturerbe und die Bewerbung um die
Landesgartenschau sollen sich gegenseitig befördern und notwendige Investitionen zielgeric h-
tet in Gebäude und Außenanlagen kanalisieren. Die Erreichbarkeit der Mathildenhöhe für Be-
sucherinnen und Besucher ist ein vordringlich zu lösendes Problem. Ein auf der Mathildenh ö-
he zu errichtendes Besucherinformationszentrum ist ebenso wie eine gastronomische Einric h-
tung auch für die Landesgartenschau nutzbar. Thematisch ist die denkmalgerechte Wiederher-
stellung eines Architektengartens oder die Präsentation eines Jugendstilgartens auf der Mat-
hildenhöhe denkbar. Die Mathildenhöhe könnte im Gartenschaujahr auch mit wegebegleite n-
den Blühstreifen bepflanzt werden, die den Besucher schon auf dem Weg von der Innenstadt
(Erich-Ollenhauer-Promenade) zur Rosenhöhe begleiten. Hierfür sind Mittel im Durchführungs-
haushalt eingeplant.
2.6 Ergänzungsbereiche Herrngarten, Schloss und Friedensplatz
Die Gäste der Landesgartenschau sollen insbesondere im Gartenschaujahr auch dazu animiert
werden, die übrigen Parkanlagen in Darmstadt zu besuchen. Dazu zählen u.a. der Herrngarten,
der Prinz-Georg-Garten aber auch der neu gestaltete Schlossgraben der TU Darmstadt. Diese
Parkanlagen sollen sich in einem ansprechenden Erscheinungsbild präsentieren.
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2.7 Ergänzungsbereich Altstadtanlage
Der Zugang über die Lindenhofstraße und den Kleinschmidtsteg in die Innenstadt ist zu ve r-
bessern und wird bis zum Gartenschaujahr angestrebt.
2.8 Leuchtturmprojekt ehemalige Stadtgärtnerei
Die Stadtgärtnerei liegt zwar abseits der Gebietskulisse der Landesgartenschau, sie soll aber
dennoch als Leuchturmprojekt und Denkmalanlage thematisch integriert werden. Mit der Ei n-
beziehung der Stadtgärtnerei erhält der unkundige Gast nicht nur die Möglichkeit, den sehens-
werten barocken Orangeriegarten zu besichtigen, sondern sich über innovative Technologie -
lösungen im Bereich der regenerativen Energien sowie sparsamer Nutzung von Ressourcen zu
informieren.
In einem Modellprojekt könnte beispielhaft aufgezeigt werden, wie der Energieverbrauch durch
neue technische Lösungen bei Gewächshäusern drastisch gesenkt werden kann (z.B. Solarp a-
nels, Isolierung), ohne die Qualität der Pflanzen zu beeinträchtigen, die insbesondere von der
Lichtintensität, Lichtdauer und dem UV-Spektrum abhängig sind. Aus dem Wasser der
Straßenkanalisation bzw. aus dem Regenüberlaufbecken kann Wärme gewonnen und in den
Energiekreislauf eingespeist werden. Das aufbereitete Wasser kann auch der Bewässerung der
Pflanzen in den Gewächshäusern oder als Gießwasser im Orangeriegarten dienen. Ein weiteres
Thema wäre die Zwischenspeicherung von überschüssiger Wärme, da im Sommer keine Wärme
in den Gewächshäusern gebraucht wird, dafür im Winter aber umso mehr. Die modellhafte
Umsetzung wäre ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz in der Stadt und könnte Anregungen
für die Anwendung in anderen Bereichen liefern.
Die technischen Prozesse könnten sichtbar aufbereitet werden und so einen Beitrag zu m
technischen Verständnis der Besucherinnen und Besucher liefern. Die TU Darmstadt steht
mit ihren Experten als Kooperationspartner zur Verfügung.
Weiterhin ist auf dem Gelände der Stadtgärtnerei die Einrichtung eines Umweltbildungs -
zentrums denkbar, das im Bereich Natur - und Artenschutz, Ökologie, Gartenbau und Klim a-
schutz Wissen vermitteln kann. Auch das Thema urban gardening kann hier präsentiert we r-
den.
Für die Umsetzung der modellhaften Maßnahmen wurden Kosten in Höhe von 1,5 Mio. Euro
geschätzt. Di e Möglichkeiten einer finanziellen Förderung werden in den nächsten Monaten
geprüft. Über den weiteren Fortgang zur Entwicklung des Stadtgärtnereigeländes werden
gesonderte Beschlussvorlagen erstellt.
2.9 Mobilitätskonzept
Die Besucherinnen und Besucher, die im Jahr 2022 die Landesgartenschau mit dem PKW
anfahren, sollen aus Süden, Westen und Norden kommend über die A 67 in Weiterstadt von
der Autobahn zum Park - und Ride-Parkplatz am Messplatz geleitet werden. Von dort werden
Shuttlebusse zum Gartenschaug elände (Haupteingang Mercksplatz) eingesetzt. Für Besuch e-
rinnen und Besucher, die von Osten anreisen, ist geplant, von Roßdorf kommend, einen te m-
porären Parkplatz einzurichten und die Besucherinnen und Besucher von dort mit den reg u-
- 8 -
lären Buslinien (ggf. Ta ktverdichtung) zum Eingang am Ostbahnhof zu transportieren. Der
Preis für das Tagesticket auf den Park - und Ride-Parkplätzen ist mit 4 Euro in die Kostenka l-
kulation eingegangen. Für den Shuttlebus -Verkehr wird von Kosten in Höhe von ca. 400.000
Euro ausgegangen, die ebenfalls im Durchführungshaushalt berüc ksichtigt wurden.
An normalen Tagen wird mit einem Stellplatzbedarf von 750 - 1200 Stellplätzen gerechnet.
Der Messplatz verfügt über 1.200 Stellplätze.
An Spitzentagen bei schönem Wetter an verlängerten Wochenenden werden bis zu 3.900
Stellplätze benötigt. Diese können am Wochenende durch die Mitbenutzung der Parkplätze in
Gewerbegebieten (z.B. Fa. Merck) mit abgedeckt werden. Die Kapazitäten dort erhöhen sich
ab 2018 auf etwa 3.500 Stellplätze.
Es wird davon ausgegangen, dass ortskundige Besucher die Parkplätze in den Tiefgaragen
der Innenstadt ansteuern oder sich im Umfeld der Landesgartenschau individuell einen Stel l-
platz suchen. Die Parkhauskapazitäten in der Innenstadt sind mit 4.000 Stellplätzen a usrei-
chend.
Grundsätzlich wird angestrebt, die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zu erhöhen.
Die Landesgartenschau in Darmstadt soll auch dazu dienen, experimentelle Mobilitätsformen
zu erproben. Neben einer Ausweitung elektrobetriebener Fahrzeuge ( Busse, PKWs, Fahrr ä-
der, geländetaugliche Rollstühle) soll das Angebot an Fahrradverleihstationen verdichtet
werden, so dass der Wechsel zwischen verschiedenen Fortbewegungsarten deutlich erleic h-
tert wird. Die Mobilität soll für alle Teilnehmerinnen und Tei lnehmer deutlich verbessert we r-
den, indem auch das dazu notwendige Infrastrukturangebot (Fahrradständer, Fahrradpar k-
häuser, Ladesäulen, Verleihstationen) ausgeweitet und die Handhabung inbesondere auch für
bewegungseingeschränkte Personen, Gruppen oder Fam ilien mit Kindern so einfach wie mö g-
lich gestaltet wird.
3. Durchführung und Kosten
3.1 Investitionshaushalt
Die investiven Kosten umfassen sämtliche Bau - und Baunebenkosten einschließlich Wettb e-
werbe für die beschriebenen Kernbereiche der Landesgarte nschau mit 10,54 Mio. Euro
(brutto).
Der Investitionsbedarf kann durch einen festen Landeszuschuss in Höhe von 3,1 Mio. Euro
(brutto) verringert werden.
Ergänzend besteht die Möglichkeit, weitere Fördermittel für einzelne Kern - und Begleitma ß-
nahmen über bestehende Förderprogramme der EU, des Bundes und des Landes ausz u-
schöpfen, die im weiteren Verfahren eingehend geprüft werden. Hier kommen vor allem Pr o-
gramme zur Sportförderung, zur Städtebauförderung, zum naturnahen Gewässerausbau,
Förderungen über Au sgleichsabgabe, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und F i-
nanzausgleichsgesetz (FAG) in Betracht sowie Projektförderungen im Bereich Wirtschaft,
Umwelt, Forschung und Soziales z.B. über Stiftungen.
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Der jeweilige Fördersatz ist abhängig von den entsprechenden Fördergrundsätzen und kann
zwischen 30% und 70% liegen. Die Erfahrungen bisheriger Landesgartenschauen in Hessen
und Thüringen zeigen, dass bei einer Zuschlagserteilung durch den Bündelungseffekt auf
Landesebene Förderprogramme des Lande s und auf EU-Ebene in verstärktem Maße in A n-
spruch genommen werden können.
3.2 Durchführungshaushalt
Der Durchführungshaushalt umfasst alle Kosten für die Abwicklung und Durchführung der
Landesgartenschau als Veranstaltung einschließlich Rückbaumaßnahm en und gliedert sich in
Ausgaben und Einnahmen (z.B. Eintrittsgelder). Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 10,7
Mio. Euro (netto). Die Durchführungsgesellschaft ist vorsteuerabzugsberechtigt, außerdem
kommen unterschiedliche Mehrwertsteuersätze zur Anwendun g, so dass der Betrag in Brutto
derzeit nicht seriös darstellbar ist. Die Kostenkalkulation geht von einem Zuschuss in Höhe
von 2,8 Mio. Euro (netto) aus, der von der Stadt Darmstadt zu tragen sein wird.
3.3 Folgekosten der Landesgartenschau
Durch die Schaffung neuer Infrastruktureinrichtungen, z. B. Spiel - und Sportflächen im B e-
reich Woogspark, Brückenanbindung über die B 26, die Anlage neuer Wegeverbindungen,
werden Folgekosten entstehen. Die ausrichtende Kommune ist verpflichtet, ein Nachnu t-
zungs- und Folgekostenkonzept zu entwickeln. Dieses Konzept wird bis spätestens ein Jahr
vor Eröffnung der Landesgartenschau vorgelegt, sodass die notwendigen Mittel im Haushalt
eingeplant werden können.
4. Bewerbung zur Durchführung der Landesgartenschau
Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie sind jetzt die Voraussetzungen für die Bewerbung
geschaffen. Die Bewerbung ist bis spätestens 3.7.2015 einzureichen. Nach Sichtung der U n-
terlagen der beiden Bewerberstädte Darmstadt und Fulda findet voraussichtlich in der letz-
ten Juliwoche die Bereisung der Landesgartenschaukulisse durch eine Bewertungskommiss i-
on (Umweltministerium, Fördergesellschaft Landesgartenschauen und Verbände des gärtn e-
rischen Berufsstandes) sowie die Präsentation der Bewerbung statt. Die Entscheid ung erfolgt
voraussichtlich im letzten Quartal 2015.
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Nach Zuschlagserteilung ist die Landesgartenschau GmbH zu gründen, der die Stadt und die
Fördergesellschaft Landesgartenschauen Hessen und Thüringen mbH angehören und die
jeweils eine Geschäftsführerin bzw. einen Geschäftsführer in die GmbH entsenden. Außerdem
sind die notwendigen haushalterischen Vorkehrungen zur Realisierung der Baumaßnahmen
und zur Durchführu ng der Landesgartenschau dann zu treffen.
Aufgestellt:
Darmstadt, 8. Mai 2015 Anlage
67-0/F 2900 Anlagen
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Rafael Reißer Cornelia Zuschke
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Orte (7)
- Beckstraße
- Lindenhofstraße
- Schlossgraben
- Eugen-Bracht-Weg
- Erich-Ollenhauer-Promenade
- Kleinschmidtsteg
- Friedensplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0171
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.05.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00