A-R/0013/2010
Erhebung einer Kulturförderabgabe - Attraktivität Münsters sichern und ausbauen
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Originalantrag
2799 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0013/2010 Seite 1 von 1 DIE LINKE. Ratsfraktion Verspoel 7-8 48143 Münster Telefon 0251 / 4909352 Telefax 0251 / 4909269 26. Januar 2010 Betr.: Antrag der Fraktion DIE LINKE. Münster Erhebung einer Kulturförderabgabe – Attraktivität Münsters sichern und ausbauen Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. In Münster wird eine 5-10% Kulturförderabgabe au f Übernachtungen in Hotels erhoben. 2. Die Verwaltung prüft die hierfür notwendigen Maß nahmen und Umsetzungsschritte und legt dem Rat bis zur Haushaltsverabschiedung 2010 ein Konzept vor. Die Verwaltung der Stadt wird beauftragt, einen entsprechenden Satzungsbeschluss vorzubereiten. 3. Zusätzlich sollen unterschiedliche finanzielle E innahmehöhen geprüft werden. Begründung Mit dem so genannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat die schwarz-gelbe Bundesregierung eine steuerliche Entlastung von Hoteliers in Höhe von 12 Prozentpunkten beschlossen. Die Kosten dieses Steuergeschenks tragen nicht zuletzt die Kommunen. In Münster werden jährlich zwischen 3 und 4 Mio. Euro fehlen. In Anbetracht der angespannten Haushaltslage ist diese Entscheidung der Bundesregierung nicht hinnehmbar. Der Rat muss deshalb im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten gegensteuern. Mit einer Kulturförderabgabe, wie sie in Köln auf den Weg gebracht worden ist oder im thüringischen Weimar bereits seit 2005 erhoben wird, könnten die Einnahmeausfälle kompensiert werden. Münster ist eine Kulturhauptstadt. Das macht mit Sicherheit auch einen Teil der touristischen Anziehung aus. Aufgrund des Haushaltsdefizits wurde in den vergangenen Jahren jedoch immer wieder im kulturellen Bereich gekürzt. Mit der zweckgebundenen Kulturförderabgabe können diese Mittelkürzungen zum Teil zurückgenommen werden. Außerdem entsteht ein finanzieller Handlungsspielraum, um neue Projekte zu fördern. Das sichert und erhöht die Attraktivität Münsters und kommt nicht zuletzt den Touristen zugute. Es reicht nicht, wenn die lokalen Parteien immer nur klagen, sobald Bundes- oder Landesregierungen den Kommunen neue Belastungen zumuten und die Mittelzuweisungen kürzen. Soweit rechtlich zulässige Möglichkeiten zur Einnahmeverbesserung existieren, müssen diese konsequent angewendet werden. Insofern die Hoteliers aufgrund der offensichtlichen Klientelpolitik kurzerhand eine 12-prozentige Einkommenssteigerung erhalten, ist es nur gerecht, wenn die Stadt einen Teil davon für wichtige kulturelle Aufgaben zurückfordert. Mit freundlichen Grüßen Raimund Köhn Iris Toulas Ali Atalan DIE LINKE. Münster DIE LINKE. Münster DIE LINKE. Münster DIE LINKE . Ratsfraktion Münster, Verspoel 7 -8, 48143 Münster An den Rat der Stadt Münster z.Hd. Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Verspoel 7
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0013/2010
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 26.01.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37