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A-R/0013/2010

Erhebung einer Kulturförderabgabe - Attraktivität Münsters sichern und ausbauen

Antrag an den Rat 26.01.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.02.2010, TOP 19.13

Originalantrag

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Originalantrag

2799 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0013/2010 
 
Seite 1 von 1 
DIE LINKE. Ratsfraktion  
Verspoel 7-8 
48143 Münster 
Telefon 0251 / 4909352 
Telefax 0251 / 4909269 
 
 
 
 
 
26. Januar 2010 
 
 
Betr.: Antrag der Fraktion DIE LINKE. Münster 
 
Erhebung einer Kulturförderabgabe – Attraktivität Münsters sichern und ausbauen 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. In Münster wird eine 5-10% Kulturförderabgabe au f Übernachtungen in Hotels 
erhoben. 
2. Die Verwaltung prüft die hierfür notwendigen Maß nahmen und Umsetzungsschritte 
und legt dem Rat bis zur Haushaltsverabschiedung 2010 ein Konzept vor. Die 
Verwaltung der Stadt wird beauftragt, einen entsprechenden Satzungsbeschluss 
vorzubereiten. 
3. Zusätzlich sollen unterschiedliche finanzielle E innahmehöhen geprüft werden. 
Begründung 
Mit dem so genannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat die schwarz-gelbe Bundesregierung 
eine steuerliche Entlastung von Hoteliers in Höhe von 12 Prozentpunkten beschlossen. Die Kosten 
dieses Steuergeschenks tragen nicht zuletzt die Kommunen. In Münster werden jährlich zwischen 3 
und 4 Mio. Euro fehlen. In Anbetracht der angespannten Haushaltslage ist diese Entscheidung der 
Bundesregierung nicht hinnehmbar. Der Rat muss deshalb im Rahmen seiner rechtlichen 
Möglichkeiten gegensteuern. Mit einer Kulturförderabgabe, wie sie in Köln auf den Weg gebracht 
worden ist oder im thüringischen Weimar bereits seit 2005 erhoben wird, könnten die 
Einnahmeausfälle kompensiert werden. 
Münster ist eine Kulturhauptstadt. Das macht mit Sicherheit auch einen Teil der touristischen 
Anziehung aus. Aufgrund des Haushaltsdefizits wurde in den vergangenen Jahren jedoch immer 
wieder im kulturellen Bereich gekürzt. Mit der zweckgebundenen Kulturförderabgabe können diese 
Mittelkürzungen zum Teil zurückgenommen werden. Außerdem entsteht ein finanzieller 
Handlungsspielraum, um neue Projekte zu fördern. Das sichert und erhöht die Attraktivität Münsters 
und kommt nicht zuletzt den Touristen zugute. 
Es reicht nicht, wenn die lokalen Parteien immer nur klagen, sobald Bundes- oder 
Landesregierungen den Kommunen neue Belastungen zumuten und die Mittelzuweisungen kürzen. 
Soweit rechtlich zulässige Möglichkeiten zur Einnahmeverbesserung existieren, müssen diese 
konsequent angewendet werden. Insofern die Hoteliers aufgrund der offensichtlichen Klientelpolitik 
kurzerhand eine 12-prozentige Einkommenssteigerung erhalten, ist es nur gerecht, wenn die Stadt 
einen Teil davon für wichtige kulturelle Aufgaben zurückfordert.   
Mit freundlichen Grüßen 
 
Raimund Köhn   Iris Toulas   Ali Atalan 
DIE LINKE. Münster  DIE LINKE. Münster  DIE LINKE. Münster 
DIE LINKE . Ratsfraktion  Münster, Verspoel 7 -8, 48143 Münster  
 
An den Rat der Stadt Münster 
 
z.Hd. Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe

Beratungsverlauf (1)

03.02.2010 Rat
TOP 19.13 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Verspoel 7

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0013/2010
Typ
Antrag an den Rat
Datum
26.01.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37