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Einrichtung eines Fahrbahnstreifens für Radfahrer auf der Escher Straße von der Äußeren Kanalstraßé bis zum Kreisverkehr Einmündung Schiefersburger Weg

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/0383/2017 vom 08.03.2017

Stand: Am 23.03.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: verwiesen in nachfolgende Gremien.

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  • Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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    Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 07.03.2017 AN/0383/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 23.03.2017 Einrichtung eines Fahrbahnstreifens für Radfahrer auf der Escher Straße von der Äußeren Kanalstraße bis zum Kreisverkehr Einmündung Schiefersburger Weg - Antrag der SPD - Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, einen Fahrstreifen auf der Fahrbahn der Escher Straße für Radfahrer für den o.a. Abschnitt einzurichten. Begründung: Die Escher Straße in Bilderstöckchen hat einen durchgehenden Fahrradweg in Richtung vom Parkgürtel bis zur Äußeren Kanalstraße. In umgekehrter Richtung beginnt der Radweg erst nach dem Kreisverkehr der Einmündung der Straßen Fröscher Weg und Schiefersburger Weg in Richtung Parkgürtel. Von der Äußeren Kanalstraße bis zum Kreisverkehr fehlt hingegen ein Radweg, so dass die Radfahrer gezwungen sind entweder rechtswidrig auf dem vorhandenen Fußweg oder auf der Fahrbahn der Escher Straße zu fahren. Die Mitbenutzung der Fahrbahn Escher Straße durch Radfahrer ist mit großen Gefahren verbunden, da die Radfahrer gezwungen werden, die dort abgestellten Schwerlast-LKW’s zu umfahren. Ebenso können weder der Fußweg noch der Radweg in der Gegenrichtung genutzt werden, da diese Wege von zu geringer Breite sind. Eine Abtrennung eines Fahrradstreifens auf der Escher Straße wäre die einzig sinnvolle Möglichkeit in diesem Bereich, den stetig zunehmenden Radverkehr zu schützen. Gez. Baumann Gez. Traud

Beratungsverlauf

  1. 23.03.2017

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.1, Entscheidung. Ergebnis: verwiesen in nachfolgende Gremien

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