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2022/0019

Übergang der Anlage im Bau (AiB) „Bildungscampus Luise Büchner - Grundschule -“ an den Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)

Magistratsvorlage 12.01.2022

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Punkt 15: Übergang der Anlage im Bau (AiB) „Bildungscampus Luise Büchner - Grundschule 
-“ an den Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (IDA) 
 (V-Nr. 2022/0019) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

2022/0019

3613 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.01.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0019 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 211010 
Kostenstelle:  040-016-1000 Investitionsnummer:  14040-8005 
Kostenträger:  2110-11 Sachkonto: 0951010 
 
Betreff: Übergang der Anlage im Bau (AiB) „Bildungscampus Luise Büchner - Grundschule -“ 
an den Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
(IDA) 
 
Vorlage vom: 12.01.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Dem Übergang der A iB „Bildungscampus Luise Büchner  – Grundschule -“ vom Kernhaushalt   
    zum Eigenbetrieb IDA zum 01.10.2021 wird zugestimmt.  
2. Die vorläufigen Kosten zum Stichtag 30.09.21 in Höhe von 22.099.992,42 Euro werden dem  
    Kernhaushalt durch den Eigenbetrieb I DA erstattet. 
3. Die sich aus der Endabrechnung ergebenden Kosten werden dem Kernhaushalt zu gegebener  
    Zeit ebenfalls durch den Eigenbetrieb erstattet.  
 
 
 
Anlagen:

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.01.2022:  
 
Im Rahmen der Entwicklung der Konversionsfläche „Lincoln -Siedlung“ beschloss der 
Magistrat am 03.06.2015 (Vorlage 2015/0146) den Bau einer 4-zügigen Grundschule inkl. 
einer Kindertagesstätte. Die Umsetzung der Maßnahme wurde in weiteren Beschlüssen 
konkretisiert (2015/0330 vom 09.09.2015, 2016/0410 vom 05.10.2016, 2017/0248 vom 
05.09.2017 und 2019/0091 vom 20.03.2019). Die Stadtverordne tenversammlung hat den 
jeweiligen Vorlagen ebenfalls zugestimmt.  
 
Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde letztlich die Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH 
& Co. KG (DSE) beauftragt. Die Verrechnung der Baukosten erfolgt über den Kernhaushalt.  
 
Bis zum 30.09.2 021 wurden für den Schulneubau  (Grundschule)  22.099.992,42 Euro 
verausgabt. Der Eigenbetrieb IDA erstattet dem Kernhaushalt die im Rahmen der Bauzeit 
entstandenen Kosten.  
 
Die Maßnahme ist noch nicht endabgerechnet. Ungeachtet dieser Tatsache wurde der 
Betrieb der Schule zum Schuljahr 2021/2022 aufgenommen, da der Bau in wesentlichen 
Teilen fertig gestellt ist. Mit dem Beginn der Nutzung ist der Gebäudekörper an IDA zu 
übergeben, da ab diesem Zeitpunkt die Unterhaltung sowie die Abschreibung im dortigen 
Eigenbetrieb vollzogen wird.  
 
Zwischen der Finanzverwaltung und dem Eigenbetrieb wurde als Übergangszeitpunkt der 
01.10.2021 festgelegt.  
 
Das im Kernhaushalt für die Maßnahme bereits aufgenommene Investitionsfondsdarlehen 
wird von IDA abgelöst. Die Restschu ld beträgt 2.375.000,00 Euro. Die Übernahme dieses 
Darlehens reduziert den Erstattungsanspruch zum 30.09.2021 um den genannten Betrag.  
 
Weitere für die Finanzierung der Kostenerstattung notwendige Darlehen werden über den 
Wirtschaftsplan IDA dargestellt un d abgewickelt.  
 
Die finanzielle Abwicklung der Restkosten (ab dem 01.10.21) erfolgt nach bilateraler 
Absprache der beteiligten Verwaltungsstellen gemäß den obigen Ausführungen.  
 
Darmstadt, 12.01.2022  
20-HB 
 
 
Dezernat I   Dezernat IV 
 
 
 
Jochen Partsch   André Schellenberg  
Oberbürgermeister   Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0019
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.01.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00