2022/0019
Übergang der Anlage im Bau (AiB) „Bildungscampus Luise Büchner - Grundschule -“ an den Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)
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anlage 1
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Punkt 15: Übergang der Anlage im Bau (AiB) „Bildungscampus Luise Büchner - Grundschule -“ an den Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) (V-Nr. 2022/0019) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
2022/0019
3613 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.01.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0019
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 211010
Kostenstelle: 040-016-1000 Investitionsnummer: 14040-8005
Kostenträger: 2110-11 Sachkonto: 0951010
Betreff: Übergang der Anlage im Bau (AiB) „Bildungscampus Luise Büchner - Grundschule -“
an den Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt
(IDA)
Vorlage vom: 12.01.2022
Beschlussvorschlag :
1. Dem Übergang der A iB „Bildungscampus Luise Büchner – Grundschule -“ vom Kernhaushalt
zum Eigenbetrieb IDA zum 01.10.2021 wird zugestimmt.
2. Die vorläufigen Kosten zum Stichtag 30.09.21 in Höhe von 22.099.992,42 Euro werden dem
Kernhaushalt durch den Eigenbetrieb I DA erstattet.
3. Die sich aus der Endabrechnung ergebenden Kosten werden dem Kernhaushalt zu gegebener
Zeit ebenfalls durch den Eigenbetrieb erstattet.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.01.2022:
Im Rahmen der Entwicklung der Konversionsfläche „Lincoln -Siedlung“ beschloss der
Magistrat am 03.06.2015 (Vorlage 2015/0146) den Bau einer 4-zügigen Grundschule inkl.
einer Kindertagesstätte. Die Umsetzung der Maßnahme wurde in weiteren Beschlüssen
konkretisiert (2015/0330 vom 09.09.2015, 2016/0410 vom 05.10.2016, 2017/0248 vom
05.09.2017 und 2019/0091 vom 20.03.2019). Die Stadtverordne tenversammlung hat den
jeweiligen Vorlagen ebenfalls zugestimmt.
Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde letztlich die Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH
& Co. KG (DSE) beauftragt. Die Verrechnung der Baukosten erfolgt über den Kernhaushalt.
Bis zum 30.09.2 021 wurden für den Schulneubau (Grundschule) 22.099.992,42 Euro
verausgabt. Der Eigenbetrieb IDA erstattet dem Kernhaushalt die im Rahmen der Bauzeit
entstandenen Kosten.
Die Maßnahme ist noch nicht endabgerechnet. Ungeachtet dieser Tatsache wurde der
Betrieb der Schule zum Schuljahr 2021/2022 aufgenommen, da der Bau in wesentlichen
Teilen fertig gestellt ist. Mit dem Beginn der Nutzung ist der Gebäudekörper an IDA zu
übergeben, da ab diesem Zeitpunkt die Unterhaltung sowie die Abschreibung im dortigen
Eigenbetrieb vollzogen wird.
Zwischen der Finanzverwaltung und dem Eigenbetrieb wurde als Übergangszeitpunkt der
01.10.2021 festgelegt.
Das im Kernhaushalt für die Maßnahme bereits aufgenommene Investitionsfondsdarlehen
wird von IDA abgelöst. Die Restschu ld beträgt 2.375.000,00 Euro. Die Übernahme dieses
Darlehens reduziert den Erstattungsanspruch zum 30.09.2021 um den genannten Betrag.
Weitere für die Finanzierung der Kostenerstattung notwendige Darlehen werden über den
Wirtschaftsplan IDA dargestellt un d abgewickelt.
Die finanzielle Abwicklung der Restkosten (ab dem 01.10.21) erfolgt nach bilateraler
Absprache der beteiligten Verwaltungsstellen gemäß den obigen Ausführungen.
Darmstadt, 12.01.2022
20-HB
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0019
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.01.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00