Mandari Insight

V/0872/2015/1

Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2016

Vorlagen 11.12.2015

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2015, TOP 15.4

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlagen 1 und 2

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

1032 Zeichen

V/0872/2015/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2016 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.12.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2016“ wird beschlossen 
(Anlage 1 dieser Ergänzungsvorlage). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
In mehreren Zeilen der Anlagen zur Vorlage V/0872/2015 waren irrtümlich die Einheiten „€/t“ und 
„€/Stück“ vertauscht. Dieser Ergänzungsvorlage sind die korrekten Versionen der Tarife 2015 und 
2016 beigefügt. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlage 1: Tarif für Leistungen der AWM 2016 
Anlage 2: Tarif für Leistungen der AWM 2015 
 
 
 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0872/2015/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Dornseif 
Ruf: 
60 52 16 
E-Mail: 
Dornseif@awm.stadt-muenster.de  
Datum: 
14.12.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

Anlagen 1 und 2

4458 Zeichen

Anlage 1 
zur Ratsvorlage V/0872/2015 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2016 
Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster in seiner Sitzung am 16.12.2015 beschlossen. 
Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige 
Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: 
I. Personalkosten je Stunde 
Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 
Normalstunde: 35,83 € 34,54 € 28,28 €
1/6 Stundensatz 5,97 € 5,76 € 4,71 €
Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 
Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 3,15 € 3,05 € 2,83 €
Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 3,15 € 3,05 € 2,83 €
Sonntags 25% 3,93 € 3,81 € 3,53 €
24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 5,51 € 5,34 € 4,95 €
Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 21,24 € 20,58 € 19,08 €
Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. 
Zeitzuschläge je Stunde:

Anlage 1 
zur Ratsvorlage V/0872/2015 
II. Sachkosten je Stunde: 
je 1/6 
Stunde je Stunde 
Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 2,00 € 12,00 €
Lkw bis 7,5 t 1,67 € 10,00 €
Lkw über 7,5 t 4,00 € 24,00 €
Kehrmaschine 4,00 € 24,00 €
Kleinkehrmaschine 4,50 € 27,00 €
Radwegbetreuungsgerät 2,25 € 13,50 €
Pressmüllwagen 4,50 € 27,00 €
III. Allgemeines 
Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz  zugrunde gelegt. 
Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für 
Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. 
IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen 
a) Altholz A I - III 
b) Altholz A IV 
c) Wurzelstöcke 
d) Styropor 
e) Flachglas 
f) Reifen 
g) Grünabfälle 
h) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung 
i) Mineralwolle 
j) Asbestabfälle 
Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2016 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.
80,00 €/t 
120,00 €/t 
80,00 €/t 
140,00 €/t 
190,00 €/t 
195,00 €/t 
60,00 €/t 
60,00 €/t 
2,50 €/Stück 
45,00 €/t

Anlage 2 
zur Ratsvorlage V/0872/2015 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2015 
Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster in seiner Sitzung am 10.12.2014 beschlossen. 
Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige 
Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: 
I. Personalkosten je Stunde 
Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 
Normalstunde: 35,26 € 33,27 € 26,61 €
1/6 Stundensatz 5,88 € 5,55 € 4,44 €
Zeitzuschläge je Stunde: Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 
Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 3,15 € 3,05 € 2,83 €
Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 3,15 € 3,05 € 2,83 €
Sonntags 25% 3,93 € 3,81 € 3,53 €
24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 5,51 € 5,34 € 4,95 €
Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 21,24 € 20,58 € 19,08 €
Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen.

Anlage 2 
zur Ratsvorlage V/0872/2015 
II. Sachkosten je Stunde: 
je 1/6 Stunde je Stunde 
Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 2,00 € 12,00 €
Lkw bis 7,5 t 1,67 € 10,00 €
Lkw über 7,5 t 4,00 € 24,00 €
Kehrmaschine 4,00 € 24,00 €
Kleinkehrmaschine 4,50 € 27,00 €
Radwegbetreuungsgerät 2,25 € 13,50 €
Pressmüllwagen 4,50 € 27,00 €
III. Allgemeines 
Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. 
Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für 
Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. 
Die Entgelte unter Ziffer IV. a) bis h) und j) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung können bis 
zu 10 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen.
Das Entgelt unter Ziffer IV. i) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung aus dem Containerdienst 
AWM kann bis zu 20 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. 
IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen 
a) Altholz A I - III 30,00 €/t 
b) Altholz A IV 60,00 €/t 
c) Wurzelstöcke 45,00 €/t 
d) Wertstoffgemische 130,00 €/t 
e) Styropor 60,00 €/t 
f) Flachglas 60,00 €/t 
g) Reifen 2,50 €/Stück 
h) Grünabfälle 45,00 €/t 
i) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung a. d. Containerdienst AWM 170,00 €/t 
j) Mineralwolle 195,00 €/t 
k) Asbestabfälle 140,00 €/t

Beratungsverlauf (1)

16.12.2015 Rat
TOP 15.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0872/2015/1
Typ
Vorlagen
Datum
11.12.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37