V/0872/2015/1
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2016
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Beschlussvorlage
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V/0872/2015/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Betrifft Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2016 Beratungsfolge 16.12.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2016“ wird beschlossen (Anlage 1 dieser Ergänzungsvorlage). II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: In mehreren Zeilen der Anlagen zur Vorlage V/0872/2015 waren irrtümlich die Einheiten „€/t“ und „€/Stück“ vertauscht. Dieser Ergänzungsvorlage sind die korrekten Versionen der Tarife 2015 und 2016 beigefügt. I. V. gez. Peck Stadtrat Anlage 1: Tarif für Leistungen der AWM 2016 Anlage 2: Tarif für Leistungen der AWM 2015 Vorlagen-Nr.: V/0872/2015/1 Auskunft erteilt: Herr Dornseif Ruf: 60 52 16 E-Mail: Dornseif@awm.stadt-muenster.de Datum: 14.12.2015 Öffentliche Beschlussvorlage
Anlagen 1 und 2
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Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0872/2015 Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2016 Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in seiner Sitzung am 16.12.2015 beschlossen. Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: I. Personalkosten je Stunde Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Normalstunde: 35,83 € 34,54 € 28,28 € 1/6 Stundensatz 5,97 € 5,76 € 4,71 € Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 3,15 € 3,05 € 2,83 € Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 3,15 € 3,05 € 2,83 € Sonntags 25% 3,93 € 3,81 € 3,53 € 24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 5,51 € 5,34 € 4,95 € Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 21,24 € 20,58 € 19,08 € Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. Zeitzuschläge je Stunde: Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0872/2015 II. Sachkosten je Stunde: je 1/6 Stunde je Stunde Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 2,00 € 12,00 € Lkw bis 7,5 t 1,67 € 10,00 € Lkw über 7,5 t 4,00 € 24,00 € Kehrmaschine 4,00 € 24,00 € Kleinkehrmaschine 4,50 € 27,00 € Radwegbetreuungsgerät 2,25 € 13,50 € Pressmüllwagen 4,50 € 27,00 € III. Allgemeines Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen a) Altholz A I - III b) Altholz A IV c) Wurzelstöcke d) Styropor e) Flachglas f) Reifen g) Grünabfälle h) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung i) Mineralwolle j) Asbestabfälle Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2016 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben. 80,00 €/t 120,00 €/t 80,00 €/t 140,00 €/t 190,00 €/t 195,00 €/t 60,00 €/t 60,00 €/t 2,50 €/Stück 45,00 €/t Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0872/2015 Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2015 Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in seiner Sitzung am 10.12.2014 beschlossen. Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: I. Personalkosten je Stunde Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Normalstunde: 35,26 € 33,27 € 26,61 € 1/6 Stundensatz 5,88 € 5,55 € 4,44 € Zeitzuschläge je Stunde: Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 3,15 € 3,05 € 2,83 € Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 3,15 € 3,05 € 2,83 € Sonntags 25% 3,93 € 3,81 € 3,53 € 24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 5,51 € 5,34 € 4,95 € Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 21,24 € 20,58 € 19,08 € Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0872/2015 II. Sachkosten je Stunde: je 1/6 Stunde je Stunde Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 2,00 € 12,00 € Lkw bis 7,5 t 1,67 € 10,00 € Lkw über 7,5 t 4,00 € 24,00 € Kehrmaschine 4,00 € 24,00 € Kleinkehrmaschine 4,50 € 27,00 € Radwegbetreuungsgerät 2,25 € 13,50 € Pressmüllwagen 4,50 € 27,00 € III. Allgemeines Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. Die Entgelte unter Ziffer IV. a) bis h) und j) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung können bis zu 10 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. Das Entgelt unter Ziffer IV. i) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung aus dem Containerdienst AWM kann bis zu 20 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen a) Altholz A I - III 30,00 €/t b) Altholz A IV 60,00 €/t c) Wurzelstöcke 45,00 €/t d) Wertstoffgemische 130,00 €/t e) Styropor 60,00 €/t f) Flachglas 60,00 €/t g) Reifen 2,50 €/Stück h) Grünabfälle 45,00 €/t i) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung a. d. Containerdienst AWM 170,00 €/t j) Mineralwolle 195,00 €/t k) Asbestabfälle 140,00 €/t
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0872/2015/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.12.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37