Mandari Insight

V/0222/2020

Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen z. B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen 2020

Vorlagen 11.03.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 8.1.1

Anlage A

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Ansehen

Anlagen 1 Vorlage V_0222_2020

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

2067 Zeichen

Anlage A zur V/0222/2020 
Kurzüberblick 
Bewilligung der im Jahr 2020 vorgesehenen Maßnahmen innerhalb des „Topfes zum Ausbau und 
Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen z. B. 
Verlagerung von Sportanlagen)“. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Beschlussfassung gemäß den Beschlussvorschlägen der Verwaltung trägt die Stadt 
Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und quali-
tativ zu verbessern. Durch die Bereitstellung funktionierender Sportanlagen unterstützt die 
Stadt sowohl das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes 
Münster e. V. und schafft gleichzeitig gute Rahmenbedingungen für den vereinsungebunde-
nen Sport.  
Alle für das Jahr 2020 vorgesehenen Maßnahmen werden über das im Haushalt 2020 zur Ver-
fügung stehende Sportbudget finanziert.  
Zielerreichung 
Mit der Beschlussfassung wird das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozial-
verträglicher Teilhabe aller Interessierten unterstützt und die Verantwortungsgemeinschaft der 
ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Münster e. V. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 Vollständig 
 freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Entfällt.

Anlagen 1 Vorlage V_0222_2020

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Anlage 1 zur Vorlage V/0222/2020
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118
119121
123
A B C D E J K L X Y Z
Stand: März 2020 - HHplan - 2020 2020
Sachkonto
Finanzstelle Bezeichnung Erm.Übertr. Ansatz noch
Jahr verfügbar
Euro Euro Euro
Teilergebnisplan Produktgruppe 0801:
Vereinsanlagen:
Zeile 15: "Transferaufwendungen"
6 520 6 0000 530700 Zuschuss an private Unternehmen für lfd. Zwecke: 742.000
hier: "Bauk.Z. für vereinseigene Anlagen" 1.227.593
verwendet für: jährlich Diverse Bauk.Zuschüsse an Vereine gem. Richlinie (Altmaßnahmen - Beschlüsse bis einschl. 2018) 1a 8200 485.593 -485.593 742.000
1011714 2020 Diverse Bauk.Zuschüsse an Vereine gem. Richlinie (vgl. unten, Zeile 116) 742.000
742.000
Transfer an Teilfinanzplan (vgl. Finanzstelle 0700 - vgl. Zeile 116!) -500.000 242.000
Transfer an Zeile 13/ bzw. von Zeile 13 -242.000
Rest Zeile 15 - Transferaufwendungen -
städt. Anlagen:
Zeile 13: "Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen"
3 520 000003 522000 Unterhaltung von unbebauten Grundstücken: 220.000
hier: "Bauk. Sanierung von Sportplätzen" 220.000
1010849 1011847 1007955 349.988 220.000
1011715 1011843 jährlich Diverse Sanierungen (Altmaßnahmen 2019) 2 220.000
2018 Skateranlage a. d. Sporthalle Berg-Fidel (Befestigung der Böschung) 2.2. 8300 40.000 -40.000 180.000
2019 SpA Coerde, Coerheide (San. 400m-Laufbahn, Beregung usw.) 2.1. 8019 -86.760 93.240
93.240
1011670 1011844 jährlich Diverse Sanierungen (2020) 3 -295.240 -202.000
2020 SA Aaseestadt - Erneuerung Kunstrasen 3.1. 8023 -200.000 -202.000
2020 SA Hiltrup-Ost - Reparatur Zaun Eingangsbereich 3.2. 8020 -8.000 -202.000
2020 Sportzentrum Roxel - Reparatur Stehstufen 3.3. 8107 -7.500 -202.000
2020 SZ Feldstiege - Entwässerungsarbeiten an der 400m-Laufbahn 3.4. 8013 -5.000 -202.000
1011716 1011845 jährlich Sanierung Beregnungsanlagen, Parkplätze (2020) 4 -20.000 -222.000
1011717 1011846 jährlich Sanierung von Kunststoffflächen (2020) 5 -20.000 -242.000
2020 Eichendorffschule - Nachlinierung Kleinspielfeld 5.1. -6.500 -242.000
Transfer an Teilfinanzplan -242.000
Transfer von Zeile 15/ bzw. an Zeile 15 242.000
Rest Zeile 13 - Aufw. Für Sach- und Dienstleistungen -
Teilfinanzplan Produktgruppe 0801: 2.534.612
städt. Anlagen: 592.668 1.788.000
520 9 0801 00 0400 782000 Bauk. städt. Sportanlagen 1.941.943 3.729.943
1011669 1011852 jährlich Diverse Sanierungen (u. a. Programm Tenne - Kunstrasen) 3.729.943
Transfer vom Teilergebnisplan 3.729.943
1011703 1012895 2018 SpA Grevingstraße (Sanierung Rasenplatz und Laufbahn) 8003 70.388 -70.388 3.659.556
1011709 1011849 2018 SpA Am Hohen Ufer (Umwandlung Tenne in Kunstrasen 8016 2.731 -2.731 3.656.825
1011711 1011850 2018 SpA Hiltrup-Süd ("Bewegungspark" 1. Stufe Skateanlage/ 2. Stufe Fitnesspark) 8112 349.135 -349.135 3.307.690
1011712 1011851 2018 SpA Zum Häpper (Umkleidegeb./ Verein 100.000 € Kostenbeteiligung) 8012 70.000 -70.000 3.237.690
1011854 2019 SpA Concordenstr. (Umwandlung Tenne in Kunstrasen) 8020 77.656 -77.656 3.160.034
1011855 2019 SpA Coppenrathsweg (Umwandlung Tenne in Kunstrasen) 8021 45.908 -45.908 3.114.126
2020 SpA Pleistermühlenweg (Neubau Umkleidegebäude)/ Eintracht 7 665.000 8009 300.000 -465.000 2.649.126
2020 SpA Aaseestadt (Neubau Umkleidegebäude)/ BW Aasee 8 820.000 8023 400.000 -520.000 2.129.126
2020 SA Saxonia (Boule-u.Beachanlage) Zusch.-u. E.-V 9 8018 39.000 -39.000 2.090.126
2020 SA Aaseestadt - Drehung Kleinspielfeld 10 8023 -400.000 1.690.126
2020 SA Concordenstraße - Neue Zuwegung - Verbindung 11 8020 -8.000 1.682.126
2020 Puffer -307.173 1.374.954
12 1.300.000 -600.000 774.954
520 9 08 01 03 0700 780800 Förderung Vereinsbaumaßnahmen (ab 2019) 463.570 500.000
1011853 2019 Bauk.-Zuschüsse an Vereine gem. Richlinie 1b 8200 463.569,6 -463.570 500.000
1011853 2020 Bauk.-Zuschüsse an Vereine gem. Richlinie (Neumaßnahmen ab 2020) 1c 8200 -500.000
Rest Baukosten städt. Sportanlagen 774.954
Fuß-
note
Gesamt-
summe der 
Maßnahme 
(sofern 
überjährig)
Stadtportbund und Stadt entwickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung ("Topf zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur - ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen z. B. Verlagerung 
von Sportanlagen-"  )
Verwendung in 
Kostenstelle
Maßnahme fett-n.überl.
Kst 2020Auftrag
6
nachrichtlich :  SA Hensenstraße - Neubau Kunstrasen und Naturrasenspielfeld (Mehrkosten) (unter 4390-etatisiert)
1 von 1 Stand: 23.03.2020, 07:46 Uhr

Beschlussvorlage

15570 Zeichen

V/0222/2020 
V/0222/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie 
Großinvestitionen z. B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen 2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.03.2020 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Sportausschuss stimmt den - auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates zum Haushalt 
2020 - in der Anlage 1 im Jahr 2020 vorgesehenen Maßnahmen innerhalb des „Topfes zum 
Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn - und Sporthallen sowie Großinvesti-
tionen z. B. Verlagerung von Sportanlagen)“  zu. Der Sportausschuss nimmt dabei zur Kenntnis, 
dass die Umsetzung der Maßnahme „Sportanlage Hensenstraße“ (Nr. 15 der Anlage 1) unter 
dem Vorbehalt steht, dass der Rat mit dem Beschluss der Vorlage V/ 0221/2020 der hierfür e r-
forderlichen Mittelverlagerung  zustimmt. 
 
 
Begründung:  
 
Ausgangslage: 
Mit Schreiben vom 05.03.2007 stellten die Vertreter der CDU -Fraktion und der FDP -Fraktion im 
Sportausschuss den Antrag „Stadtsportbund Münster e. V. (SSB) und Stadt entwickeln Sportstätten in 
gemeinsamer Verantwortung“. 
Mit diesem Antrag ist das Ziel verbunden, den SSB als Dachorganisation der Münsterschen Spor t-
vereine und Interessenvertreter des Sports in Münster als Partner an den Vorbereitungen der En t-
scheidungen zur Sportentwicklungsplanung sowie der allgemeinen Sportförderung angemessen zu 
beteiligen. 
 
Zur Konkretisierung o. g. Vorgaben wurde mit der öffentlichen Beschlussvorlage V/1064/2007 -
„Stadtsportbund Münster e. V. und Stadt entwickeln Sportstätten in  gemeinsamer Verantwortung, 
hier: künftiges Verfahren“ – am 23.01.2008 im Sportausschuss unter Ziffer 2.1 festgelegt, dass die 
Sportverwaltung mit dem SSB einen Maßnahmenkatalog abstimmt und dem Sportausschuss jährlich 
nach Vorliegen der nötigen Unterlagen  zu Beginn des Haushalts - bzw. Bewirtschaftungsjahres vo r-
legt. 
Sportamt 
 
24.03.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Dewaldt 
Telefon: 492-5200 
Dewaldt@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0222/2020 
 
Die Weiterentwicklung und Förderung des Sports in Münster erfolgt auf Basis der geltenden Sportfö r-
derrichtlinie innerhalb des vom Rat der Stadt Münster vorgegebenen Finanzrahmens. Über die von  
Sportverwaltung und SSB abgestimmten Arbeitsergebnisse zu den Mitteln für Neu - und Ausbau s o-
wie Sanierung städtischer und vereinseigener Sportanlagen entscheiden die zuständigen politis chen 
Gremien der Stadt Münster. 
 
 
Zu Ziffer 1.:  
Die folgenden Nummern beziehen sich auf die Fußnoten in der Spalte J der Anlage 1 und geben zu 
den einzelnen Maßnahmen erläuternde Hinweise: 
 
1a) Baukostenzuschüsse an Vereine gemäß Sportförderrichtlinie (Altmaßnahmen-konsumtiv) 
Hierbei handelt es sich um bereits vor 2019 besc hlossene Maßnahmen, die von den Vereinen 
noch nicht vollständig durchgeführt bzw. abgeschlossen werden konnten. Zur Fortführung der 
Bezuschussung werden im Wege der Ermächtigungsübertragung aus 2019 die notwendigen F i-
nanzmittel  i. H. v. 485.592,65 € in das Haushaltsjahr 2020 übertragen. 
 
1b) Baukostenzuschüsse an Vereine gemäß Sportförderrichtlinie (Altmaßnahmen - investiv) 
Hierbei handelt es sich um bereits in 2019 beschlossene Maßnahmen, die von den Vereinen 
noch nicht vollständig durchgeführt bzw. abges chlossen werden konnten. Zur Fortführung der 
Bezuschussung sollen im Wege der Ermächtigungsübertragung aus 2019 die notwendigen F i-
nanzmittel  i. H. v. 463.569,60 € in das Haushaltsjahr 2020 übertragen werden. 
 
1c) Baukostenzuschüsse an Vereine gemäß Sportförderrichtlinie (Neumaßnahmen ab 2020) 
Gemäß den Vorgaben der Sportförderrichtlinie gewährt die Stadt Münster im Rahmen der jährlich 
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel den Mitgliedsvereinen des SSB u. a. Baukostenz u-
schüsse für vereinseigene Sportstätten mit sozialintegrativen Schwerpunkten von Sportvereinen 
(hierzu erstellt die Verwaltung für die politischen Gremien eine separate Beschlussvorlage). Für 
diesen Zweck ist insgesamt ein Betrag von 500.000 €, erstmalig investiv in/ ab 2019 bei der I n-
vestitionsmaßnahme Förderung Vereinsbaumaßnahmen veranschlagt, vorgesehen. 
Zum Hintergrund:  Die konsumtive Buchung der Zuschusszahlungen war ab 2019 zu ändern. Nach den  
Regelungen des NKF sind Zuschüsse an Dritte auch dann inv estiv zu veranschlagen, wenn die Gemeinde 
keinen Vermögensgegenstand aktivieren kann, jedoch die Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezog e-
nen Gegenleistungsverpflichtung verbunden ist. Diese Bedingung ist durch die Bestimmungen der Bewill i-
gungsbescheide des Sportamtes erfüllt. Gemäß § 44 Abs. 2 KomHVO ist die Zuwendung als Rechnung s-
abgrenzungsposten zu aktivieren und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufz u-
lösen (analog zur Abschreibung bei Vermögensgegenständen). 
Die Baukostenzus chüsse an die Sportvereine werden deshalb ab 2019 investiv gebucht  und nach der 
Schlussauszahlung ein Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Gemäß der Sportförderrichtlinie 
Ziffer 10 des Muster – Bewilligungsbescheides hat der geförderte Sportverein die geförderte Sportstätte 
mindestens 25 Jahre zu Sportzwecken zu nutzen. Die Laufzeit zur Auflösung der Aktiven Rechnungsa b-
grenzungsposten wird dementsprechend auf 25 Jahre festgelegt.  
Die Änderung der Zuordnung in den investiven Finanzplan wird kurz - und mittelfristig zu einer Entlastung 
des Ergebnisplans führen. Darü ber hinaus werden zukünftig die konsumtiven Ermächtigungsübertragu n-
gen deutlich reduziert werden. 
 
2) Diverse Sanierungen auf städtischen Sportanlagen (Altmaßnahmen 2019) 
 Fortführung der tlw. in 2019 begonnenen bzw. erst in 2020 abzurechnenden Großmaßnahmen:  
 
SpA Coerde, Coerheide  (San. 400m-Laufbahn, Beregnung usw.) 
Skateranlage Berg Fidel - Sanierung der Böschung an der Skateranlage.

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V/0222/2020 
3)  Diverse Sanierungen auf städtischen Sportanlagen (2020) 
Im Zuge der regelmäßig stattfindenden Begehungen der städtischen Sportanlagen wurden Mängel 
festgestellt, die zu beseitigen sind. Für das Jahr 2020 handelt es sich dabei u. a. um: 
 
SA Aaseestadt - Erneuerung Kunstrasen 
An dem im Jahr 2008 eingebauten Kunstrasenbelag wurden in den vergangenen Jahren mehrfach 
Reparaturen ausgeführt. Der Platz ist in keinem guten Zustand. 
Aufgrund der starken Nutzung des Platzes in Verbindung mit dem Versetzen des Kleinspielfeldes 
(s. Punkt 10) hat sich das Sportamt entschieden, den Kunstrasenbelag in diesem Jahr zu erne u-
ern. Es soll ein sandverfüllter Kunstrasenplatz gebaut werden.  
 
SA Hiltrup-Ost - Reparatur Zaun Eingangsbereich 
Der Zaun im Eingangsbereich der Sportanlage muss erneuert werden. 
 
Sportzentrum Roxel - Reparatur Stehstufen 
Auf dem Rasenplatz (Platz 3) ist eine Renovationsmaßnahme durch einen externen Dienstleister 
geplant.  
 
SZ Feldstiege - Entwässerungsarbeiten an der 400m-Laufbahn  
Die Entwässerungseinläufe entlang der 400m-Laufbahn müssen erneuert werden. 
 
Für die Durchfü hrung aller Maßnahmen wird insgesamt ein Betrag von 295.240 € (einschl. eines 
Puffers für Unvorhersehbares im Rahmen der Bauabwicklung) eingeplant. 
 
4) Sanierung Beregnungsanlagen, Parkplätze (2020) 
Für diesen Bereich wird insgesamt ein Betrag von 20.000 € für Maßnahmen (einschl. eines Puffers 
für Unvorhersehbares im Rahmen der Bauabwicklung) eingeplant, die sich während des laufenden 
Jahres ergeben können.  
 
5) Sanierung von Kunststoff-Kunstrasenflächen (2020) 
Im Zuge der regelmäßig stattfindenden Begehungen der städtischen Sportanlagen wurden Mängel 
an Kunststoffflächen festgestellt, die zu beseitigen sind. Für das Jahr 2020 handelt es sich dabei u. 
a. um: 
 
Eichendorffschule - Nachlinierung Kleinspielfeld 
Das Kleinspielfeld (Kunststoffbelag)  soll in diesem Jahr eine neue Linierung erhalten. 
Für die Durchführung dieser Maßnahmen wird insgesamt ein Betrag von 20.000 € (einschl. eines 
Puffers für Unvorhersehbares im Rahmen der Bauabwicklung) eingeplant. 
 
 
6) Fortsetzungsmaßnahmen aus Vorjahren  
Unter der Fußnote 6 sind die in Vorjahren beschlossenen, überwiegend begonnenen oder aber 
geschobenen Maßnahmen aufgeführt, deren Abschluss für 2020 oder 2021 vorgesehen ist. Für ei-
nige abgeschlossene Maßnahmen lagen u. a. die Schlussrechnungen zum Jahresende 2019 noch 
nicht vor. Es handelt es sich u. a. um folgende Projekte: 
SpA Grevingstraße  (Sanierung Rasenplatz und Laufbahn) 
SpA Am Hohen Ufer  (Umwandlung Tenne in Kunstrasen 
SpA Hiltrup-Süd  ("Bewegungspark" 1. Stufe Skateanlage/ 2. Stufe Fitnesspark) 
SpA Concordenstr.  (Umwandlung Tenne in Kunstrasen) 
SpA Coppenrathsweg  (Umwandlung Tenne in Kunstrasen)

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V/0222/2020 
Für die abschließende Abwicklung aller im Jahr 2018 bzw. 2019 beschlossenen Maßnahmen wu r-
de ein Betrag von 1.941.943,43 € per Ermächtigungsübertragung ins Jahr 2020 übertragen.  
 
7) SpA Pleistermühlenweg (Neubau Umkleidegebäude) 
Die kommunale Sportanlage Pleistermühlenweg verfügt über ein Kunstrasengroßspielfeld und eine 
Naturrasenspielfläche von insgesamt ca. 15.000 qm. Neben den Fußballmannschaften vo n Ein-
tracht Münster (Jugend - und Seniorenbereich) nutzt seit einigen Jahren auch der Verein Rugby 
Tourists die Sportanlage. Da das vorhandene Funktionsgebäude lediglich über 2 Umkleiden ve r-
fügt, wird ein Neubau mit vier Umkleiden und weiteren Funktionsräumen angestrebt.  
Für die Planung und Bauvorbereitung werden 465.000 € zur Verfügung gestellt.     
 
8) SpA Aaseestadt (Neubau Umkleidegebäude) 
Die kommunale Sportanlage Aaseestadt verfügt über kein Funktionsgebäude. Die Fußballman n-
schaften haben bisher die Umkleidebereiche der direkt neben der Sportanlage liegende Sporthalle 
genutzt. Teilweise wurden auch die Umkleiden in dem vereinseigenen Multifunktionshaus von Blau 
Weiß Aasee in Anspruch genommen. Sowohl die intensivere Nutzung der Sportanlage als aber 
auch der Sporthalle haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass entsprechende Umkleide - und 
Sanitärbereiche nicht zur Verfügung standen. Um diesen Missstand zu beseitigen, erstellt die Ve r-
waltung in Zusammenarbeit mit dem Verein eine Machbarkeitsstudie für ein neues Funktionsg e-
bäude.  
Für die Planung und Bauvorbereitung werden  520.000 € zur Verfügung gestellt.   
 
9) SA Saxonia (Boule-u. Beachanlage) 
Gemäß dem geschlossenen Errichtungs -und Zuschussvertrag plant und baut der Verein TuS S a-
xonia Münster von 1883 e.V. eine Beachvolleyballanlage und eine Bouleanlage auf der kommun a-
len Sportanlage August-Schepers-Straße. 
 
Die Stadt Münster stellt dem Verein für die Errichtung dieser Maßnahme insgesamt 56.000 € zur 
Verfügung. 17.000 € werden durch die Mittel Scha ffung von Sportgelegenheiten finanziert und die 
Restmittel in Höhe von 39.000 € werden über den 3-Mio.-Topf beigesteuert.  
 
10) SA Aaseestadt - Drehung Kleinspielfeld 
Der auf dem Kleinspielfeld (ca. 60 x 35m) im Jahr 2008 eingebaute Kunstrasenbelag ist ebe nfalls 
sanierungsbedürftig. Das Sportamt erneuert auch hier den Belag. Gleichzeitig soll das Spielfeld in 
südliche Richtung versetzt werden. Dadurch wird auf der sehr beengten Sportanlage Platz g e-
schaffen für das dringend benötigte Umkleidegebäude. Das Umk leidegebäude soll voraussichtlich 
ab Herbst 2021 gebaut werden. Die voraussichtlichen Kosten liegen bei 400.000 €. 
 
11)SA Concordenstraße - Neue Zuwegung – Verbindung 
Es soll ein neuer Fußweg zwischen dem vorhandenen Rasenplatz und dem in 2019 errichteten 
Kunstrasenplatz gebaut werden. Die voraussichtlichen Kosten liegen bei 8.000 €. 
 
12) Sportanlage Hensenstr. – Neubau eines Kunstrasen – und Naturspielfelde (nachrichtlich) 
Auf der Sportanlage Gievenbecker Weg/1.FC Gievenbeck 1949 e.V. überplant das Sportam t die 
vorhandene große Ballspielwiese (Naturrasen) und beabsichtigt, bei optimaler Ausnutzung der 
Fläche, den Bau eines Kunstrasenspielfeldes  mit Flutlichtanlage und den Bau eines Naturrase n-
spielfeldes. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach akt uellem Kenntnisstand auf 
1,3 Mio. Euro. Da die für diese Investitionsmaßnahme Nr. 4390 - Kunstrasenspielfeld SA He n-
senstr in der Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten des Haushalt s-
plans 2020 700.000 € etatisiert sind, schlägt die Verwaltung vor, die erforderlichen Mehrkosten in 
Höhe von 600.000 € aus der Investitionsmaßnahme Nr. 0400 - Baukosten städtische Sportanla-

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gen zu decken. Die Entscheidungszuständigkeit für überplanmäßige Mittelbereitstellung liegt 
beim Rat. Die Verwaltung sc hlägt dem Rat daher parallel zu dieser Vorlage mit Vorlage 
V/0221/2020 die entsprechende Umschichtung der Mittel vor. Die Umsetzung dieser Investit i-
onsmaßnahme steht daher unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Vorlage V/0221/2020 z u-
stimmt. 
 
Die o. g. Maßna hmen wurden am 11.03.2020 mit dem Stadtsportbund Münster e. V. besprochen. 
Dieser nahm die Maßnahmenplanung als Interessenvertretung aller Sportvereine in Münster mit B e-
denken zur Kenntnis. Er teilt dazu mit, dass entgegen den Absprachen zwischen der Sport verwal-
tung, den sportpolitischen Sprecherinnen und –Sprechern und dem SSB mit dem Kunstrasenplatz auf 
der Sportanlage Hensenstr. nun eine Sportanlage einen zweiten Kunstrasenplatz erhalte, obwohl 
zunächst alle Sportanlagen mit einem Kunstrasenplatz ausgest atten werden sollten. Darüber hinaus 
sei die Baumaßnahme in Gievenbeck durch eine politische Entscheidung in die Maßnahmenplanung 
2020 aufgenommen worden, die jedoch zusätzlich und außerhalb des „3 -Millionen-Topfes“ entstehen 
sollte.  
Die Verwaltung schlägt trotz der Bedenken des SSB diese Maßnahmenplanung vor, da keine weit e-
ren personellen Kapazitäten vorhanden sind, um neben den notwendigen Sanierungsmaßnahmen 
(vgl. oben zu Ziffern 2 – 5) , einem Sanierungsfall innerhalb der Gewährleistungsfrist (Sportanl age 
Mauritz-Lindenweg: Austausch Kunstrasenbelag) und dem beschlossenen Neubau des Kunstrase n-
platzes in Gievenbeck noch weitere Projekte umzusetzen.   
 
Über die Entwicklung der Planungen für die Jahre 2021 – 2023 wird der Sportausschuss kontinuie r-
lich informiert. 
 
Außerhalb des „Budgets zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn - und Sport-
hallen sowie Großinvestitionen z. B. Verlagerung von Sportanlagen)“ sind noch folgende (investive) 
Baumaßnahmen und Großprojekte mit Stadt- bzw. Stadtteilentwicklungscharakter zu nennen: 
 
- die Weiterentwicklung der Sportanlage Brandhoveweg in Münster-Wolbeck 
- die Weiterentwicklung der Sportanlage östlich der Wienburgstraße 
- Sportanlage für 1. AFC Münster Mammuts e. V. 
- Weiterentwicklung der Sportanlage, Am Hohen Ufer, SC Gremmendorf 
- Weiterentwicklung der SPA Tilbecker Str., BSV Roxel 
- Weiterentwicklung der SPA Sentruper Höhe 
 
Erläuterungen zur Anlage 1:  
 
Die beigefügte Anlage 1 dient der Veranschaulichung der sowohl konsumtiven als auch investiven 
Teilpositionen des 3 -Mio-Topfes. Neben den Anforderungen der haushaltskonformen Darstellung 
sollen aber auch die konkreten Maßnahmen nebst der dafür vorgesehen Mittel und die im jeweil igen 
Teilhaushalt (noch) nicht verplanten Restmittel erkennbar sein. Sofern Verschiebungen zwischen den 
Teilhaushalten (vom Teilergebnis- in den Teilfinanzplan) vorgesehen sind, werden auch diese abg e-
bildet.  
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal  
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Übersicht „Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn - und   
Sporthallen sowie Großinvestitionen z. B. Verlagerung von Sportanlagen)“

Beratungsverlauf (2)

13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 8.1.1 (Entsch. § 60 Abs.1 S.2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung

Orte (16)

  • Grevingstraße
  • Concordenstraße
  • Wienburgstraße
  • Tilbecker Straße
  • Hensenstraße
  • Coppenrathsweg
  • Pleistermühlenweg
  • Mauritz-Lindenweg
  • Am Hohen Ufer
  • Zum Häpper
  • August-Schepers-Straße
  • Gievenbecker Weg 1
  • Sentruper Höhe
  • Brandhoveweg
  • Coerheide
  • Feldstiege

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0222/2020
Typ
Vorlagen
Datum
11.03.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37