V/0222/2020
Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen z. B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen 2020
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Anlage A
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Anlage A zur V/0222/2020 Kurzüberblick Bewilligung der im Jahr 2020 vorgesehenen Maßnahmen innerhalb des „Topfes zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen z. B. Verlagerung von Sportanlagen)“. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Beschlussfassung gemäß den Beschlussvorschlägen der Verwaltung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und quali- tativ zu verbessern. Durch die Bereitstellung funktionierender Sportanlagen unterstützt die Stadt sowohl das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Münster e. V. und schafft gleichzeitig gute Rahmenbedingungen für den vereinsungebunde- nen Sport. Alle für das Jahr 2020 vorgesehenen Maßnahmen werden über das im Haushalt 2020 zur Ver- fügung stehende Sportbudget finanziert. Zielerreichung Mit der Beschlussfassung wird das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozial- verträglicher Teilhabe aller Interessierten unterstützt und die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Münster e. V. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig Vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Entfällt.
Anlagen 1 Vorlage V_0222_2020
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Anlage 1 zur Vorlage V/0222/2020
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A B C D E J K L X Y Z
Stand: März 2020 - HHplan - 2020 2020
Sachkonto
Finanzstelle Bezeichnung Erm.Übertr. Ansatz noch
Jahr verfügbar
Euro Euro Euro
Teilergebnisplan Produktgruppe 0801:
Vereinsanlagen:
Zeile 15: "Transferaufwendungen"
6 520 6 0000 530700 Zuschuss an private Unternehmen für lfd. Zwecke: 742.000
hier: "Bauk.Z. für vereinseigene Anlagen" 1.227.593
verwendet für: jährlich Diverse Bauk.Zuschüsse an Vereine gem. Richlinie (Altmaßnahmen - Beschlüsse bis einschl. 2018) 1a 8200 485.593 -485.593 742.000
1011714 2020 Diverse Bauk.Zuschüsse an Vereine gem. Richlinie (vgl. unten, Zeile 116) 742.000
742.000
Transfer an Teilfinanzplan (vgl. Finanzstelle 0700 - vgl. Zeile 116!) -500.000 242.000
Transfer an Zeile 13/ bzw. von Zeile 13 -242.000
Rest Zeile 15 - Transferaufwendungen -
städt. Anlagen:
Zeile 13: "Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen"
3 520 000003 522000 Unterhaltung von unbebauten Grundstücken: 220.000
hier: "Bauk. Sanierung von Sportplätzen" 220.000
1010849 1011847 1007955 349.988 220.000
1011715 1011843 jährlich Diverse Sanierungen (Altmaßnahmen 2019) 2 220.000
2018 Skateranlage a. d. Sporthalle Berg-Fidel (Befestigung der Böschung) 2.2. 8300 40.000 -40.000 180.000
2019 SpA Coerde, Coerheide (San. 400m-Laufbahn, Beregung usw.) 2.1. 8019 -86.760 93.240
93.240
1011670 1011844 jährlich Diverse Sanierungen (2020) 3 -295.240 -202.000
2020 SA Aaseestadt - Erneuerung Kunstrasen 3.1. 8023 -200.000 -202.000
2020 SA Hiltrup-Ost - Reparatur Zaun Eingangsbereich 3.2. 8020 -8.000 -202.000
2020 Sportzentrum Roxel - Reparatur Stehstufen 3.3. 8107 -7.500 -202.000
2020 SZ Feldstiege - Entwässerungsarbeiten an der 400m-Laufbahn 3.4. 8013 -5.000 -202.000
1011716 1011845 jährlich Sanierung Beregnungsanlagen, Parkplätze (2020) 4 -20.000 -222.000
1011717 1011846 jährlich Sanierung von Kunststoffflächen (2020) 5 -20.000 -242.000
2020 Eichendorffschule - Nachlinierung Kleinspielfeld 5.1. -6.500 -242.000
Transfer an Teilfinanzplan -242.000
Transfer von Zeile 15/ bzw. an Zeile 15 242.000
Rest Zeile 13 - Aufw. Für Sach- und Dienstleistungen -
Teilfinanzplan Produktgruppe 0801: 2.534.612
städt. Anlagen: 592.668 1.788.000
520 9 0801 00 0400 782000 Bauk. städt. Sportanlagen 1.941.943 3.729.943
1011669 1011852 jährlich Diverse Sanierungen (u. a. Programm Tenne - Kunstrasen) 3.729.943
Transfer vom Teilergebnisplan 3.729.943
1011703 1012895 2018 SpA Grevingstraße (Sanierung Rasenplatz und Laufbahn) 8003 70.388 -70.388 3.659.556
1011709 1011849 2018 SpA Am Hohen Ufer (Umwandlung Tenne in Kunstrasen 8016 2.731 -2.731 3.656.825
1011711 1011850 2018 SpA Hiltrup-Süd ("Bewegungspark" 1. Stufe Skateanlage/ 2. Stufe Fitnesspark) 8112 349.135 -349.135 3.307.690
1011712 1011851 2018 SpA Zum Häpper (Umkleidegeb./ Verein 100.000 € Kostenbeteiligung) 8012 70.000 -70.000 3.237.690
1011854 2019 SpA Concordenstr. (Umwandlung Tenne in Kunstrasen) 8020 77.656 -77.656 3.160.034
1011855 2019 SpA Coppenrathsweg (Umwandlung Tenne in Kunstrasen) 8021 45.908 -45.908 3.114.126
2020 SpA Pleistermühlenweg (Neubau Umkleidegebäude)/ Eintracht 7 665.000 8009 300.000 -465.000 2.649.126
2020 SpA Aaseestadt (Neubau Umkleidegebäude)/ BW Aasee 8 820.000 8023 400.000 -520.000 2.129.126
2020 SA Saxonia (Boule-u.Beachanlage) Zusch.-u. E.-V 9 8018 39.000 -39.000 2.090.126
2020 SA Aaseestadt - Drehung Kleinspielfeld 10 8023 -400.000 1.690.126
2020 SA Concordenstraße - Neue Zuwegung - Verbindung 11 8020 -8.000 1.682.126
2020 Puffer -307.173 1.374.954
12 1.300.000 -600.000 774.954
520 9 08 01 03 0700 780800 Förderung Vereinsbaumaßnahmen (ab 2019) 463.570 500.000
1011853 2019 Bauk.-Zuschüsse an Vereine gem. Richlinie 1b 8200 463.569,6 -463.570 500.000
1011853 2020 Bauk.-Zuschüsse an Vereine gem. Richlinie (Neumaßnahmen ab 2020) 1c 8200 -500.000
Rest Baukosten städt. Sportanlagen 774.954
Fuß-
note
Gesamt-
summe der
Maßnahme
(sofern
überjährig)
Stadtportbund und Stadt entwickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung ("Topf zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur - ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen z. B. Verlagerung
von Sportanlagen-" )
Verwendung in
Kostenstelle
Maßnahme fett-n.überl.
Kst 2020Auftrag
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nachrichtlich : SA Hensenstraße - Neubau Kunstrasen und Naturrasenspielfeld (Mehrkosten) (unter 4390-etatisiert)
1 von 1 Stand: 23.03.2020, 07:46 Uhr
Beschlussvorlage
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V/0222/2020
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie
Großinvestitionen z. B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen 2020
Beratungsfolge
24.03.2020 Sportausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Sportausschuss stimmt den - auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates zum Haushalt
2020 - in der Anlage 1 im Jahr 2020 vorgesehenen Maßnahmen innerhalb des „Topfes zum
Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn - und Sporthallen sowie Großinvesti-
tionen z. B. Verlagerung von Sportanlagen)“ zu. Der Sportausschuss nimmt dabei zur Kenntnis,
dass die Umsetzung der Maßnahme „Sportanlage Hensenstraße“ (Nr. 15 der Anlage 1) unter
dem Vorbehalt steht, dass der Rat mit dem Beschluss der Vorlage V/ 0221/2020 der hierfür e r-
forderlichen Mittelverlagerung zustimmt.
Begründung:
Ausgangslage:
Mit Schreiben vom 05.03.2007 stellten die Vertreter der CDU -Fraktion und der FDP -Fraktion im
Sportausschuss den Antrag „Stadtsportbund Münster e. V. (SSB) und Stadt entwickeln Sportstätten in
gemeinsamer Verantwortung“.
Mit diesem Antrag ist das Ziel verbunden, den SSB als Dachorganisation der Münsterschen Spor t-
vereine und Interessenvertreter des Sports in Münster als Partner an den Vorbereitungen der En t-
scheidungen zur Sportentwicklungsplanung sowie der allgemeinen Sportförderung angemessen zu
beteiligen.
Zur Konkretisierung o. g. Vorgaben wurde mit der öffentlichen Beschlussvorlage V/1064/2007 -
„Stadtsportbund Münster e. V. und Stadt entwickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung,
hier: künftiges Verfahren“ – am 23.01.2008 im Sportausschuss unter Ziffer 2.1 festgelegt, dass die
Sportverwaltung mit dem SSB einen Maßnahmenkatalog abstimmt und dem Sportausschuss jährlich
nach Vorliegen der nötigen Unterlagen zu Beginn des Haushalts - bzw. Bewirtschaftungsjahres vo r-
legt.
Sportamt
24.03.2020
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Dewaldt
Telefon: 492-5200
Dewaldt@stadt-muenster.de
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Die Weiterentwicklung und Förderung des Sports in Münster erfolgt auf Basis der geltenden Sportfö r-
derrichtlinie innerhalb des vom Rat der Stadt Münster vorgegebenen Finanzrahmens. Über die von
Sportverwaltung und SSB abgestimmten Arbeitsergebnisse zu den Mitteln für Neu - und Ausbau s o-
wie Sanierung städtischer und vereinseigener Sportanlagen entscheiden die zuständigen politis chen
Gremien der Stadt Münster.
Zu Ziffer 1.:
Die folgenden Nummern beziehen sich auf die Fußnoten in der Spalte J der Anlage 1 und geben zu
den einzelnen Maßnahmen erläuternde Hinweise:
1a) Baukostenzuschüsse an Vereine gemäß Sportförderrichtlinie (Altmaßnahmen-konsumtiv)
Hierbei handelt es sich um bereits vor 2019 besc hlossene Maßnahmen, die von den Vereinen
noch nicht vollständig durchgeführt bzw. abgeschlossen werden konnten. Zur Fortführung der
Bezuschussung werden im Wege der Ermächtigungsübertragung aus 2019 die notwendigen F i-
nanzmittel i. H. v. 485.592,65 € in das Haushaltsjahr 2020 übertragen.
1b) Baukostenzuschüsse an Vereine gemäß Sportförderrichtlinie (Altmaßnahmen - investiv)
Hierbei handelt es sich um bereits in 2019 beschlossene Maßnahmen, die von den Vereinen
noch nicht vollständig durchgeführt bzw. abges chlossen werden konnten. Zur Fortführung der
Bezuschussung sollen im Wege der Ermächtigungsübertragung aus 2019 die notwendigen F i-
nanzmittel i. H. v. 463.569,60 € in das Haushaltsjahr 2020 übertragen werden.
1c) Baukostenzuschüsse an Vereine gemäß Sportförderrichtlinie (Neumaßnahmen ab 2020)
Gemäß den Vorgaben der Sportförderrichtlinie gewährt die Stadt Münster im Rahmen der jährlich
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel den Mitgliedsvereinen des SSB u. a. Baukostenz u-
schüsse für vereinseigene Sportstätten mit sozialintegrativen Schwerpunkten von Sportvereinen
(hierzu erstellt die Verwaltung für die politischen Gremien eine separate Beschlussvorlage). Für
diesen Zweck ist insgesamt ein Betrag von 500.000 €, erstmalig investiv in/ ab 2019 bei der I n-
vestitionsmaßnahme Förderung Vereinsbaumaßnahmen veranschlagt, vorgesehen.
Zum Hintergrund: Die konsumtive Buchung der Zuschusszahlungen war ab 2019 zu ändern. Nach den
Regelungen des NKF sind Zuschüsse an Dritte auch dann inv estiv zu veranschlagen, wenn die Gemeinde
keinen Vermögensgegenstand aktivieren kann, jedoch die Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezog e-
nen Gegenleistungsverpflichtung verbunden ist. Diese Bedingung ist durch die Bestimmungen der Bewill i-
gungsbescheide des Sportamtes erfüllt. Gemäß § 44 Abs. 2 KomHVO ist die Zuwendung als Rechnung s-
abgrenzungsposten zu aktivieren und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufz u-
lösen (analog zur Abschreibung bei Vermögensgegenständen).
Die Baukostenzus chüsse an die Sportvereine werden deshalb ab 2019 investiv gebucht und nach der
Schlussauszahlung ein Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Gemäß der Sportförderrichtlinie
Ziffer 10 des Muster – Bewilligungsbescheides hat der geförderte Sportverein die geförderte Sportstätte
mindestens 25 Jahre zu Sportzwecken zu nutzen. Die Laufzeit zur Auflösung der Aktiven Rechnungsa b-
grenzungsposten wird dementsprechend auf 25 Jahre festgelegt.
Die Änderung der Zuordnung in den investiven Finanzplan wird kurz - und mittelfristig zu einer Entlastung
des Ergebnisplans führen. Darü ber hinaus werden zukünftig die konsumtiven Ermächtigungsübertragu n-
gen deutlich reduziert werden.
2) Diverse Sanierungen auf städtischen Sportanlagen (Altmaßnahmen 2019)
Fortführung der tlw. in 2019 begonnenen bzw. erst in 2020 abzurechnenden Großmaßnahmen:
SpA Coerde, Coerheide (San. 400m-Laufbahn, Beregnung usw.)
Skateranlage Berg Fidel - Sanierung der Böschung an der Skateranlage.
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3) Diverse Sanierungen auf städtischen Sportanlagen (2020)
Im Zuge der regelmäßig stattfindenden Begehungen der städtischen Sportanlagen wurden Mängel
festgestellt, die zu beseitigen sind. Für das Jahr 2020 handelt es sich dabei u. a. um:
SA Aaseestadt - Erneuerung Kunstrasen
An dem im Jahr 2008 eingebauten Kunstrasenbelag wurden in den vergangenen Jahren mehrfach
Reparaturen ausgeführt. Der Platz ist in keinem guten Zustand.
Aufgrund der starken Nutzung des Platzes in Verbindung mit dem Versetzen des Kleinspielfeldes
(s. Punkt 10) hat sich das Sportamt entschieden, den Kunstrasenbelag in diesem Jahr zu erne u-
ern. Es soll ein sandverfüllter Kunstrasenplatz gebaut werden.
SA Hiltrup-Ost - Reparatur Zaun Eingangsbereich
Der Zaun im Eingangsbereich der Sportanlage muss erneuert werden.
Sportzentrum Roxel - Reparatur Stehstufen
Auf dem Rasenplatz (Platz 3) ist eine Renovationsmaßnahme durch einen externen Dienstleister
geplant.
SZ Feldstiege - Entwässerungsarbeiten an der 400m-Laufbahn
Die Entwässerungseinläufe entlang der 400m-Laufbahn müssen erneuert werden.
Für die Durchfü hrung aller Maßnahmen wird insgesamt ein Betrag von 295.240 € (einschl. eines
Puffers für Unvorhersehbares im Rahmen der Bauabwicklung) eingeplant.
4) Sanierung Beregnungsanlagen, Parkplätze (2020)
Für diesen Bereich wird insgesamt ein Betrag von 20.000 € für Maßnahmen (einschl. eines Puffers
für Unvorhersehbares im Rahmen der Bauabwicklung) eingeplant, die sich während des laufenden
Jahres ergeben können.
5) Sanierung von Kunststoff-Kunstrasenflächen (2020)
Im Zuge der regelmäßig stattfindenden Begehungen der städtischen Sportanlagen wurden Mängel
an Kunststoffflächen festgestellt, die zu beseitigen sind. Für das Jahr 2020 handelt es sich dabei u.
a. um:
Eichendorffschule - Nachlinierung Kleinspielfeld
Das Kleinspielfeld (Kunststoffbelag) soll in diesem Jahr eine neue Linierung erhalten.
Für die Durchführung dieser Maßnahmen wird insgesamt ein Betrag von 20.000 € (einschl. eines
Puffers für Unvorhersehbares im Rahmen der Bauabwicklung) eingeplant.
6) Fortsetzungsmaßnahmen aus Vorjahren
Unter der Fußnote 6 sind die in Vorjahren beschlossenen, überwiegend begonnenen oder aber
geschobenen Maßnahmen aufgeführt, deren Abschluss für 2020 oder 2021 vorgesehen ist. Für ei-
nige abgeschlossene Maßnahmen lagen u. a. die Schlussrechnungen zum Jahresende 2019 noch
nicht vor. Es handelt es sich u. a. um folgende Projekte:
SpA Grevingstraße (Sanierung Rasenplatz und Laufbahn)
SpA Am Hohen Ufer (Umwandlung Tenne in Kunstrasen
SpA Hiltrup-Süd ("Bewegungspark" 1. Stufe Skateanlage/ 2. Stufe Fitnesspark)
SpA Concordenstr. (Umwandlung Tenne in Kunstrasen)
SpA Coppenrathsweg (Umwandlung Tenne in Kunstrasen)
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Für die abschließende Abwicklung aller im Jahr 2018 bzw. 2019 beschlossenen Maßnahmen wu r-
de ein Betrag von 1.941.943,43 € per Ermächtigungsübertragung ins Jahr 2020 übertragen.
7) SpA Pleistermühlenweg (Neubau Umkleidegebäude)
Die kommunale Sportanlage Pleistermühlenweg verfügt über ein Kunstrasengroßspielfeld und eine
Naturrasenspielfläche von insgesamt ca. 15.000 qm. Neben den Fußballmannschaften vo n Ein-
tracht Münster (Jugend - und Seniorenbereich) nutzt seit einigen Jahren auch der Verein Rugby
Tourists die Sportanlage. Da das vorhandene Funktionsgebäude lediglich über 2 Umkleiden ve r-
fügt, wird ein Neubau mit vier Umkleiden und weiteren Funktionsräumen angestrebt.
Für die Planung und Bauvorbereitung werden 465.000 € zur Verfügung gestellt.
8) SpA Aaseestadt (Neubau Umkleidegebäude)
Die kommunale Sportanlage Aaseestadt verfügt über kein Funktionsgebäude. Die Fußballman n-
schaften haben bisher die Umkleidebereiche der direkt neben der Sportanlage liegende Sporthalle
genutzt. Teilweise wurden auch die Umkleiden in dem vereinseigenen Multifunktionshaus von Blau
Weiß Aasee in Anspruch genommen. Sowohl die intensivere Nutzung der Sportanlage als aber
auch der Sporthalle haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass entsprechende Umkleide - und
Sanitärbereiche nicht zur Verfügung standen. Um diesen Missstand zu beseitigen, erstellt die Ve r-
waltung in Zusammenarbeit mit dem Verein eine Machbarkeitsstudie für ein neues Funktionsg e-
bäude.
Für die Planung und Bauvorbereitung werden 520.000 € zur Verfügung gestellt.
9) SA Saxonia (Boule-u. Beachanlage)
Gemäß dem geschlossenen Errichtungs -und Zuschussvertrag plant und baut der Verein TuS S a-
xonia Münster von 1883 e.V. eine Beachvolleyballanlage und eine Bouleanlage auf der kommun a-
len Sportanlage August-Schepers-Straße.
Die Stadt Münster stellt dem Verein für die Errichtung dieser Maßnahme insgesamt 56.000 € zur
Verfügung. 17.000 € werden durch die Mittel Scha ffung von Sportgelegenheiten finanziert und die
Restmittel in Höhe von 39.000 € werden über den 3-Mio.-Topf beigesteuert.
10) SA Aaseestadt - Drehung Kleinspielfeld
Der auf dem Kleinspielfeld (ca. 60 x 35m) im Jahr 2008 eingebaute Kunstrasenbelag ist ebe nfalls
sanierungsbedürftig. Das Sportamt erneuert auch hier den Belag. Gleichzeitig soll das Spielfeld in
südliche Richtung versetzt werden. Dadurch wird auf der sehr beengten Sportanlage Platz g e-
schaffen für das dringend benötigte Umkleidegebäude. Das Umk leidegebäude soll voraussichtlich
ab Herbst 2021 gebaut werden. Die voraussichtlichen Kosten liegen bei 400.000 €.
11)SA Concordenstraße - Neue Zuwegung – Verbindung
Es soll ein neuer Fußweg zwischen dem vorhandenen Rasenplatz und dem in 2019 errichteten
Kunstrasenplatz gebaut werden. Die voraussichtlichen Kosten liegen bei 8.000 €.
12) Sportanlage Hensenstr. – Neubau eines Kunstrasen – und Naturspielfelde (nachrichtlich)
Auf der Sportanlage Gievenbecker Weg/1.FC Gievenbeck 1949 e.V. überplant das Sportam t die
vorhandene große Ballspielwiese (Naturrasen) und beabsichtigt, bei optimaler Ausnutzung der
Fläche, den Bau eines Kunstrasenspielfeldes mit Flutlichtanlage und den Bau eines Naturrase n-
spielfeldes. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach akt uellem Kenntnisstand auf
1,3 Mio. Euro. Da die für diese Investitionsmaßnahme Nr. 4390 - Kunstrasenspielfeld SA He n-
senstr in der Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten des Haushalt s-
plans 2020 700.000 € etatisiert sind, schlägt die Verwaltung vor, die erforderlichen Mehrkosten in
Höhe von 600.000 € aus der Investitionsmaßnahme Nr. 0400 - Baukosten städtische Sportanla-
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gen zu decken. Die Entscheidungszuständigkeit für überplanmäßige Mittelbereitstellung liegt
beim Rat. Die Verwaltung sc hlägt dem Rat daher parallel zu dieser Vorlage mit Vorlage
V/0221/2020 die entsprechende Umschichtung der Mittel vor. Die Umsetzung dieser Investit i-
onsmaßnahme steht daher unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Vorlage V/0221/2020 z u-
stimmt.
Die o. g. Maßna hmen wurden am 11.03.2020 mit dem Stadtsportbund Münster e. V. besprochen.
Dieser nahm die Maßnahmenplanung als Interessenvertretung aller Sportvereine in Münster mit B e-
denken zur Kenntnis. Er teilt dazu mit, dass entgegen den Absprachen zwischen der Sport verwal-
tung, den sportpolitischen Sprecherinnen und –Sprechern und dem SSB mit dem Kunstrasenplatz auf
der Sportanlage Hensenstr. nun eine Sportanlage einen zweiten Kunstrasenplatz erhalte, obwohl
zunächst alle Sportanlagen mit einem Kunstrasenplatz ausgest atten werden sollten. Darüber hinaus
sei die Baumaßnahme in Gievenbeck durch eine politische Entscheidung in die Maßnahmenplanung
2020 aufgenommen worden, die jedoch zusätzlich und außerhalb des „3 -Millionen-Topfes“ entstehen
sollte.
Die Verwaltung schlägt trotz der Bedenken des SSB diese Maßnahmenplanung vor, da keine weit e-
ren personellen Kapazitäten vorhanden sind, um neben den notwendigen Sanierungsmaßnahmen
(vgl. oben zu Ziffern 2 – 5) , einem Sanierungsfall innerhalb der Gewährleistungsfrist (Sportanl age
Mauritz-Lindenweg: Austausch Kunstrasenbelag) und dem beschlossenen Neubau des Kunstrase n-
platzes in Gievenbeck noch weitere Projekte umzusetzen.
Über die Entwicklung der Planungen für die Jahre 2021 – 2023 wird der Sportausschuss kontinuie r-
lich informiert.
Außerhalb des „Budgets zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn - und Sport-
hallen sowie Großinvestitionen z. B. Verlagerung von Sportanlagen)“ sind noch folgende (investive)
Baumaßnahmen und Großprojekte mit Stadt- bzw. Stadtteilentwicklungscharakter zu nennen:
- die Weiterentwicklung der Sportanlage Brandhoveweg in Münster-Wolbeck
- die Weiterentwicklung der Sportanlage östlich der Wienburgstraße
- Sportanlage für 1. AFC Münster Mammuts e. V.
- Weiterentwicklung der Sportanlage, Am Hohen Ufer, SC Gremmendorf
- Weiterentwicklung der SPA Tilbecker Str., BSV Roxel
- Weiterentwicklung der SPA Sentruper Höhe
Erläuterungen zur Anlage 1:
Die beigefügte Anlage 1 dient der Veranschaulichung der sowohl konsumtiven als auch investiven
Teilpositionen des 3 -Mio-Topfes. Neben den Anforderungen der haushaltskonformen Darstellung
sollen aber auch die konkreten Maßnahmen nebst der dafür vorgesehen Mittel und die im jeweil igen
Teilhaushalt (noch) nicht verplanten Restmittel erkennbar sein. Sofern Verschiebungen zwischen den
Teilhaushalten (vom Teilergebnis- in den Teilfinanzplan) vorgesehen sind, werden auch diese abg e-
bildet.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Übersicht „Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn - und
Sporthallen sowie Großinvestitionen z. B. Verlagerung von Sportanlagen)“
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (16)
- Grevingstraße
- Concordenstraße
- Wienburgstraße
- Tilbecker Straße
- Hensenstraße
- Coppenrathsweg
- Pleistermühlenweg
- Mauritz-Lindenweg
- Am Hohen Ufer
- Zum Häpper
- August-Schepers-Straße
- Gievenbecker Weg 1
- Sentruper Höhe
- Brandhoveweg
- Coerheide
- Feldstiege
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Details
- Aktenzeichen
- V/0222/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.03.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37