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Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung, hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1154/2023 vom 11.05.2023

Stand: Am 25.05.2023 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 4 BV 1 Zusammenfassung

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    Bezirk: Innenstadt, Satzungsänderungen zum 01.01.2024 Stadt Anlieger Stadt Anlieger alt: Am Kümpchenshof von Erftstr. bis Stadtteilgrenze Neustadt-Nord H 5 5 von Stadtteilgrenze Neustadt-Nord bis Gereonswall H 5 5 neu: Am Kümpchenshof von Maybachstr. bis Hansaring H 5 5 8 von Hansaring bis Gereonswall H 5 5 8 alt: Apostelnkloster A 6 6 Parkplatz A 3 neu: Apostelnkloster A 6 8 ungerade Hausnummernseite A 6 8 Platzfläche zwischen Hahnenstr. und Mittelstr. A 6 8, 5 Zunahme Verschmutzung Reinigungserhöhung Vorschlag Verwaltung Platzfläche zwischen Mittelstr. und Apostelnstr. A 6 8, 5 Zunahme Verschmutzung Reinigungserhöhung Vorschlag Verwaltung alt: Appellhofplatz mit 3. Fahrbahn A 6 6 neu: Appellhofplatz 3. Fahrbahn entlang der Burgmauer A 6 6 8 von Burgmauer bis Neven-Dumont-Str. A 6 6 8 von Neven-Dumont-Str. bis Röhrergasse A 6 6 8 von Röhrergasse bis 3. Fahrbahn entlang der Burgmauer A 6 6 8 alt: Bischofsgartenstr. H 16 16 Verbindungsstraße zur Trankgasse A 7 neu: Bischofsgartenstr. von Kurt-Hackenberg-Platz bis Guliver Tunnel/Auf dem Brand H 16 16 8 von Auf dem Brand bis Am Frankenturm H 16 8,niveaugleicher Ausbau alt: Cäcilienkloster A 3 3 neu: Cäcilienkloster A 5 5 4, 5 Haushaltsreinigung entfällt Reinigungserhöhung zur Anpassung Vorschlag Verwaltung Straße Straßen- art Art der Änderung BemerkungReinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Seite 1 Bezirk: Innenstadt, Satzungsänderungen zum 01.01.2024 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung BemerkungReinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg alt: Kupfergasse A 6 6 neu: Kupfergasse von Neven-Dumont-Str. bis Röhrergasse A 6 6 8 alt: Pipinstr. H 7 7 3. Fahrbahn A 7 7 neu: Pipinstr. H 7 7 3. Fahrbahn A 7 7 Treppenanlage zum Lichhof G 7 1, 7 Widmung alt: Spichernstr. H 5 5 Parkplatz an der Herwarthstr. H 5 neu: Spichernstr. von Venloer Str. bis Kamekestr. H 7 7 4, 5 Zunahme Verschmutzung Reinigungserhöhung Vorschlag Verwaltung von Kamekestr. bis Erftstr. H 5 5 8 Parkplatz an der Herwarthstr. H 5 alt: Waidmarkt H 6 6 Platzfläche vor Hausnr. 10 bis 24 G 6 3. Fahrbahn entlang den Hausnr. 10-24 H 6 6 Platzfläche vor Hausnr. 3 bis 9 G 6 neu: Waidmarkt H 6 6 Platzfläche vor Hausnr. 10 bis 24 G 6 3. Fahrbahn entlang den Hausnr. 10-24 H 6 6 Platzfläche vor Hausnr. 3 bis 9 G 9 5 Zunahme Verschmutzung, Reinigungserhöhung: Vorschlag Verwaltung Seite 2
  • Anlage 3 BV 1 Vorblatt

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    Vorschläge zur Änderung des StrReinV als Zusammenfassung mit Legende S T A D T B E Z I R K 1
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Dezernat, Dienststelle V/V Vorlagen-Nummer 1154/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung, hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln und dem Rat der Stadt Köln die Änderung des Straßenreinigungsverzeichnis- ses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.05.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2023 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Stra- ßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufge- nommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtli- chen Tatbeständen (z. B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb geschlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen sowie Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürger*innen und Wohnungsgenossenschaften u. a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderungen ist ausschließlich redaktioneller Art und dient der Klarstellung (Kenn- ziffer 8 (s. Anlage 2 BV 1 Legende)). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reini- gungszuständigkeit oder –häufigkeit. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Straßenreinigungssatzung frühzeitig dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen in dieser Sitzung über die Fortschrei- bung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. Anlagen
  • Anlage 2 BV 1 Legende

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    L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 1 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbahn 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinigung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigung D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS A Anliegerstraße H Hauptstraße G Gehweg FG Fußgängergeschäftsstraße

Beratungsverlauf

  1. 25.05.2023

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.16, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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