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Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ab 01. August 2020: Befreiung von der Zweckbindung gem. § 55 Abs. 2 KiBiz

Beschlussvorlage VO/0653/20 vom 30.07.2020

Stand: Am 02.12.2020 im Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 02.12.2020

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 15, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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