Mandari Insight

1594/2024

Halbjahresbericht zur Einführung eines Anonymen Krankenscheins in der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 04.06.2024

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SK_166_24_Bericht_Projekt_anonymer Krankenschein Köln_Einzelseiten_barrierefrei

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Mitteilung Ausschuss

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SK_166_24_Bericht_Projekt_anonymer Krankenschein Köln_Einzelseiten_barrierefrei

64879 Zeichen

Anonymer Krankenschein Köln
Halbjahresbericht
Berichtszeitraum Juli – Dezember 2023
R O
M
e.V.

2
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung                                                                                                                            4
2. Anonymer Krankenschein Köln                                                                                      12
 2 1 Zugangsvoraussetzungen                                                                                            14
 2 2 Legalisierungs-, Clearing und Sozialberatung                                                             16
 2 3 Medizinische Indikation                                                                                                18
 2 4 Der Arbeitskreis Anonymer Krankenschein Köln (AK AKS)                                          20
 2 5 Ansprechpartner*in im Gesundheitsamt                                                                      20
 2 6 Projektkoordination                                                                                                      21
 2 7 Verwaltung                                                                                                                    23
 2 8 Projektbezogene Vernetzungsstrukturen                                                                     23
3. Statistischer Bericht – Ergebnisse der Halbjahres evaluation                                      26
 3 1 Ausgegebene Anonyme Krankenscheine                                                                    27
 3 2 Ratsuchende/Patient*innen                                                                                          30
 3 3 Beratungsaufwand                                                                                                        33
 3 4 Erfolgreiche Überleitung in eine Krankenversicherung/Regelversorgung                    34
 3 5 Kosten je medizinischen Fachbereich und Diagnosen                                                36
 3 6 Sonderentscheidungen                                                                                                37
 3 7 Praxisbeispiel                                                                                                                38
 3 8 Abrechnung                                                                                                                  38
4. Fazit und Ausblick                                                                                                            40
5. Quellen                                                                                                                              46

Einleitung
1.

5
1. Einleitung
Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht und ist in der „Allgemeinen 
Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Vereinten Nationen”, der Charta der Grundrechte 
(CFR) der Europäischen Union (nachfolgend EU) und den Grundrechten der Bundesrepublik 
Deutschland verankert:
„Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner   
Familie Gesundheit und Wohlbefinden einschließlich Nahrung, Kleidung, 
 Wohnung, ärztlicher Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen 
 Fürsorge gewährleistet.“
(AEMR Artikel 25)
„Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf  
 ärztliche Versorgung nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften  
und Gepflogenheiten.“
(CFR Artikel 35)
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“
(Grundgesetz (GG)Artikel 2 Absatz 2)

6
Das Menschenrecht auf gesundheitliche Versorgung ist für alle Menschen umzusetzen   
Aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2  
Seite 1 GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 1 GG) ergibt sich 
die Pflicht des Staates, ein tragfähiges Gesundheitssystem zu schaffen (vergleiche Arbeits-
gemeinschaft der deutschen Ärztekammern 2021)  Trotz der in Deutschland bestehenden 
Versorgungsstruktur über die Krankenkassen, fallen einige Personen beziehungsweise 
Personengruppen jedoch aus diesem Anspruch heraus und/oder haben keinen Zugang zu 
einer angemessenen medizinischen Versorgungsstruktur  Hierbei handelt es sich häufig um 
Menschen ohne Papiere, erwerbslose Menschen aus der EU und wohnungslose Menschen  
Die Gründe für das Nichtbestehen einer (ausreichenden) Krankenversorgung sind regelhaft 
multidimensional und zumeist rechtlicher Art  So ging das Statistische Bundesamt im Jahr 
2019 bereits von 61 000 Menschen ohne Krankenversicherung aus (vergleiche Lang et al  
2022, Seite 1) 
„Asylsuchende und Geflüchtete, Geduldete und Menschen ohne Aufenthaltsstatus erhalten 
nach Wortlaut und Praxis des Asylbewerberleistungsgesetzes nur reduzierte  medizinische 
Leistungen  Diese unzureichende medizinische Versorgung kann zu Chronifizierung 
 beziehungsweise Verschlechterungen des Krankheitsverlaufs bis hin zum Tod führen  Neben 
den individuellen Folgen werden dadurch auch höhere Kosten für das Gesundheitssystem 
verursacht  Besonders erschwert ist der Zugang zu medizinischer Versorgung für Menschen 
ohne Aufenthaltsstatus“ (Medizinische Flüchtlingshilfe Göttingen e  V  2023)  Die Folge 
ist, dass (schwere) Krankheiten nicht oder zu spät diagnostiziert, nicht oder unzureichend 
behandelt und/oder notwendige Vorsorgeuntersuchungen nicht durchgeführt werden  Hier-
durch steigt, je nach Krankheitsbild (beispielsweise bei HIV (Humanes Immundefizienz Virus) 
oder empfohlenen Schutzimpfungen) das Infektionsrisiko (auch) für Dritte  Zudem entstehen 
im Zweifelsfall vermeidbare Mehrkosten in der medizinischen Versorgung (beispielsweise 
stationäre Notfallversorgung), weil die medizinische Versorgung nicht (rechtzeitig) adäquat 
erfolgt ist (vergleiche ebenda; vergleiche Medizinische Flüchtlingshilfe Göttingen e  V  2023)

7
Die Zielgruppen des Projekts umfassen insbesondere:
Personengruppe 1:
Menschen, die sich ohne Papiere oder ohne legalen  Aufenthaltsstatus in 
Deutschland aufhalten, müssen sich bei medizinischem Versorgungsbedarf 
an das jeweilige Sozialamt wenden oder die lokalen Dienste für Menschen 
ohne Krankenversicherung nutzen (zum Beispiel Mobiler  Medizinischer Dienst 
oder Malteser Medizin)  Zum einen gibt es solche Stellen jedoch nicht in allen 
 Städten und zum anderen können diese Stellen keine  vollständige  medizinische 
Behandlung abdecken  Problematisch ist es vor allem, wenn eine Operation 
benötigt wird  Spätestens dann muss zwecks Kosten übernahmeantrag das 
Sozialamt kontaktiert werden  Wie alle öffentlichen Stellen ist das Sozialamt 
gesetzlich zur Meldung über die Kenntnis des irregulären  Aufenthalts an die 
Ausländerbehörde verpflichtet (§ 87 Aufenthaltsgesetz)  Aus Angst vor einer 
Abschiebung ist dieser Weg für viele Betroffene unmöglich zu gehen, was dazu 
führt, dass Erkrankungen unbehandelt bleiben 
Personengruppe 2:
Eine weitere Personengruppe bilden deutsche Staatsange hörige ohne festen 
Wohnsitz und/oder Personen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden   
In der Sozialberatung zeigen sich (auch im Rahmen des Projekts) bei den 
beratenden Projektpartner*innen, immer wieder Fälle, in denen Menschen 
durch Beitragsschulden keinen oder einen unzureichenden Leistungsan-
spruch bei ihrer Krankenkasse in Deutschland haben (ausschließlich Notfall-/
Schmerz behandlung und Entbindungen)  Ein weiteres Problem stellt sich 
für ehemals privat versicherte Personen in der Form dar, dass diese keine 
 Möglichkeiten haben, in eine gegebenenfalls für sie passendere (kosten-
günstigere)  gesetzliche Versicherung (GKV) zu gelangen  Zudem ermöglicht 
das  GKV- Versichertenentlastungsgesetz (Sozialgesetzbuch V §§ 188,191 
 (nachfolgend SGB V genannt)) seit 2019 einen Ausschluss aus der gesetzlichen 
Krankenversicherung von Menschen mit Beitragsschulden und/oder Menschen 
deren Anschrift nicht ermittelt werden kann

8
Personengruppe 3:
Aber auch EU-Bürger*innen sind teilweise nicht ausreichend versorgt, weil 
entweder kein Versicherungsschutz in der Heimat besteht oder  dieser nur 
eine basale Grundversorgung auffängt, die Versicherung jedoch bei  schweren 
Erkrankungen keine/kaum Versorgungsleistungen übernimmt. Die hierdurch 
anfallenden Kosten sind für die Versicherten häufig, aufgrund ihrer Mittel-
losigkeit, selbst nicht aufzubringen. Die Aufnahme einer sozialversicherungs-
pflichtigen Beschäftigung ist aufgrund der jeweiligen Lebenswirklichkeit als 
Lösung deshalb oft nicht möglich, weil sie beispielsweise schwer erkrankt 
sind und/oder alleinerziehend Kinder erziehen und zuvor nicht versichert 
waren (vergleiche Zanders/Bein 2022, Seite 5 folgende; vergleiche Medinetz 
Leipzig 2019, Seite 2). Aufgrund bestehender Erkrankungen sind einige 
 Personen zudem nicht reisefähig, wodurch die Rückreise ins Heimatland 
zwecks  medizinischer Versorgung in vielen Fällen gar nicht möglich ist. Zudem 
 ver ursachen unklare rechtliche und insbesondere finanzielle Zuständigkeiten 
bei den staatlichen Stellen und stark verzögerte Bearbeitungszeiten bei 
Ämtern in der Praxis zusätzlich regelhaft Verzögerungen bei dem Versuch, eine 
 notwendige medizinische Versorgung zu initiieren.
Grundsätzlich gilt die Sicherung des Lebensunterhalts im Aufenthaltsgesetz als eine der 
Grundbedingungen an die Eingereisten (§ 5 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 2 
Absatz 3 Aufenthaltsgesetz). EU-Bürger*innen haben dabei durch ihre allgemeine und 
materielle Freizügigkeit barriereärmere Zugangsmöglichkeiten als Drittstaatsangehörige. 
So müssen sie kein Visum oder einen Titel beantragen. Unionsbürger*innen haben jedoch 
keine Vorteile durch die materielle Freizügigkeit, wie Ansprüche auf Sozialleistungen, 
wenn sie beispielsweise nicht arbeitsfähig sind. Hierdurch können diese Personen ihre 
materielle  Freizügigkeit faktisch nicht ausleben. So wurde der AKS in Köln in vielen Fällen 
 ausgegeben, weil aus verschiedensten Gründen (noch) keine Versicherung/Regelver-
sorgung erreicht werden konnte, aber ein dringender medizinscher Bedarf bestand. Der 
AKS hat hierdurch eine bestehende rechtliche Versorgungslücke gedeckt und notwendige 
Hilfe geleistet, die anderweitig nicht erfolgt wäre. Durch die hierdurch ermöglichte gesund-
heitliche Genesung konnten die Ratsuchenden häufig erst die notwendigen Bedingungen 
für ihren Aufenthalt in Deutschland erfüllen – insbesondere die Sicherung des eigenen 
Lebensunterhalts (zumeist durch Aufnahme einer Arbeit) oder ein bestimmtes Sprach-
niveau zu erreichen. Unabhängig von der Herkunft der Ratsuchenden, können bestehende 
(unbehandelte) Erkrankungen somit selbst der Grund dafür sein, dass beispielsweise ein 
Aufenthaltsstatus nicht erreicht werden kann, weil ohne vorherige Behandlung keine Arbeit 
aufgenommen werden kann. Durch die Nichtbehandlung dieser Erkrankungen, die häufig 
einhergehen mit starken Schmerzen und großen psychischen Belastungen sowie Angst-
gefühlen, werden die Möglichkeiten der Betroffenen hierbei eher noch verschlechtert.

9
Wenn Personen dieser Gruppen der Zugang zu einer angemessenen medizinischen 
 Versorgung verwehrt bleibt, folgt daraus, dass sich bestehende Krankheiten verschlimmern, 
chronifizieren und im schlimmsten Fall das Leben der Betroffenen (und Dritter) bedroht ist. 
Die Integration von Menschen ohne Krankenversicherung in das medizinische Versorgungs-
system ist darüber hinaus aus mehreren Gesichtspunkten nicht nur für die Betroffenen 
selbst und mit Blick auf die Menschenrechte essenziell, sondern auch von allgemeinem 
öffentlichem Interesse:
Systemorientiert
 • Eine Sozialberatung beziehungsweise ein Clearing erweist sich als kostengünstiger im 
Vergleich zu anfallenden Kosten für das Sozialamt, da so hohe Kosten für das Sozial-
amt verhindert werden können. 
Weiterhin werden hierdurch Diagnosen rechtzeitig gestellt, um eine adäquate und 
rechtzeitige Behandlung in die Wege zu leiten. Hierdurch wächst das Risiko von 
 vermeidbaren Mehrkosten für das Gesundheitssystem, beispielsweise durch eine 
 eintretende Notfalleinweisung und -versorgung.
 • Krankenhäuser und Ärzt*innen werden administrativ und finanziell entlastet, da so 
offene Rechnungen vermieden werden.
Gemeinwohlorientiert
 • Stärkt gesellschaftlichen Zusammenhalt
 • Stärkung des Sozialstaatsprinzips
 • Verhindern von Infektionsausbreitung: Nicht-Behandlungen potenzieren das Risiko  
der Ausbreitung von infektiösen Krankheiten.
 • Präventivmaßnahmen umsetzbar (Schutzimpfungen oder Ähnliches)
 • Arbeitsmarkt ist auf leistungsfähige Arbeitskräfte angewiesen (manche Personen 
 können erst nach der medizinisch gebotenen Versorgung eine Arbeit aufnehmen)  
(Zanders/Bein 2022, Seite 32)

10
Ein Weg, der sich in den letzten Jahren immer mehr bewährt hat, um Betroffenen in solchen 
Fällen helfen zu können, ist der Anonyme Kranken-/Behandlungsschein (AKS/ABS)  Dieser 
ermöglicht es, Unversicherten oder Menschen mit ungeklärtem Versicherungsschutz einen 
Behandlungsschein auszustellen, mit dem sich die Betroffenen, bei entsprechendem 
medizinischem Bedarf, anonym von den jeweils benötigten Heilberufler*innen behandeln 
lassen können  Durch die Ausgabe eines Anonymen Krankenscheins (nachfolgend AKS) 
werden die betroffenen Personen zudem in die Lage versetzt, die medizinisch notwendige 
Versorgung bei einer medizinischen Stelle ihrer Wahl durchführen zu lassen  Dies ist aus 
zweierlei Gründen begrüßenswert und erkennt Menschen ohne Krankenversicherung eine 
Selbstbestimmung zu: zum einen wird den Betroffenen das in Deutschland in § 76 SGB V 
gesetzlich verankerte Recht auf freie Ärzt*innen Wahl (natürlich auch unter den gegebenen 
gesetzlichen Einschränkungen desselben Paragrafen) gegeben  Zum anderen können sie 
wahlweise zu einer medizinischen Stelle ihres Vertrauens gehen und gegebenenfalls eine 
bereits bestehende Ärzt*in-Patient*in-Beziehung fortführen 
Solche Projekte bieten aus systemorientierter Sicht weitere Vorteile in Bezug auf nicht 
 krankenversicherte Personen in Deutschland:
 • AKS-Projekte geben Einblick in die Dunkelziffer der Unterversorgten
 • Die Gründe für fehlende Versorgung können differenziert herausgearbeitet werden und 
 dienen als Anstoß für zukünftige Veränderungsbestreben beziehungsweise -vorhaben
Das Projekt Anonymer Krankenschein Köln ist eines der neuesten kommunalen Projekte 
dieser Art  Die Inhalte und Prozesse des Zusammenwirkens von medizinischen und sozial-
arbeiterischen Fachkräften im Rahmen dieses Projekts und die Evaluationsergebnisse nach 
sechsmonatigem Projektbestehen werden im Folgenden vorgestellt

Anonymer  
Krankenschein Köln
2.

13
2. Anonymer Krankenschein Köln
Im Jahr 2021 beauftragte der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen ein zu gründendes 
 Gremium, bestehend aus beteiligten Trägern des runden Tisches sowie der Stadt-
verwaltung, ein Konzept für eine Ausgabestruktur zum Anonymen Krankenschein für 
Köln zu erarbeiten  Hierbei sollten die bereits bestehenden Angebotsstrukturen für 
 Menschen ohne Papiere in Köln konzeptionell integriert werden  Der Arbeitskreis Anonymer 
 Krankenschein Köln erarbeitete ein entsprechendes Konzept und legte dieses dem runden 
Tisch für Flüchtlingsfragen im Frühling 2022 vor 
Die Umsetzung und Finanzierung des Projekts durch die Stadt Köln wurde am 15  Juni 
2023 vom Rat der Stadt Köln beschlossen (einsehbar unter: Ratsinformation_Stadt_ Koeln)  
 Allerdings nicht wie im Konzept angedacht mit einem jährlichen Budget von 400 000 Euro 
für die medizinischen Behandlungen, sondern mit einem Budget in Höhe von 200 000 Euro 
pro Jahr  Das Projekt Anonymer Krankenschein Köln konnte am 1  Juli 2023 offiziell starten 
und erste Anonyme Krankenscheine ausgegeben werden  Die Projektlaufzeit endet mit 
 Jahresabschluss 2024 
In seiner Struktur ähnelt das Kölner Konzept AKS/ABS-Modellen, die bereits erfolgreich 
in anderen Kommunen in der Praxis implementiert wurden  Durch den Zusammenschluss 
des Gesundheitsamts Köln, der Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung 
Köln, der Clearingstelle Migration und Gesundheit und dem Beratungsnetzwerk Menschen 
ohne Papiere, zeichnet sich die Kölner Projektstruktur aber durch eine bis dato  einzigartige 
Kooperationsstruktur aus  Hierdurch werden rechtliche und medizinische Aspekte 
 vereint, ein ganzheitlicherer Blick auf die Ratsuchenden/Patient*innen gerichtet und eine 
 wirksame Kooperation zwischen Stadt und Wohlfahrtverbänden beziehungsweise NGOs 
(Nicht regierungsorganisationen) ermöglicht  Dies ist für Köln, aufgrund der bereits lange 
 bestehenden und breit aufgestellten Unterstützungsstruktur für Menschen ohne Kranken-
versicherung sowohl im Bereich Beratung und auch Medizin sinnvoll und zielführend

14
2.1 Zugangsvoraussetzungen
Zunächst richtet sich das Projekt ausschließlich an Menschen ohne Krankenversicherung, 
die seit mindestens 3 Monaten in Köln wohnhaft sind oder in Köln obdachlos leben  Es 
muss zudem ein medizinischer Vorsorge- oder Versorgungsbedarf vorliegen, ohne dass die 
betroffenen Personen die hierfür notwendigen Kosten selbst tragen können
Zugangsvoraussetzungen
1 Seit mindestens 3 Monaten in Köln wohnhaft
2 Es besteht kein Krankenversicherungsschutz oder dieser kann nicht kurzfristig 
erreicht werden
3 Vorliegen eines medizinischen Vorsorge- und/oder Versorgungsbedarfs
4  Mittellosigkeit, die notwendige Versorgung selbst zu finanzieren
Um diese Voraussetzung prozessual sicherzustellen, arbeitet das Projekt in Köln mit 
dem sogenannten „2-Gate-Verfahren“  Dies bedeutet, dass ratsuchenden Personen 
 grundsätzlich nur dann ein AKS ausgestellt werden kann, wenn diese zuvor bei einem der 
sechs Projektpartner*innen eine sozialrechtliche Beratung wahrgenommen haben und 
eine medizinische Indikationsstellung über eine der drei Projektpartner*innen erfolgt ist  
 Innerhalb der Beratung wird untersucht, ob und welche Möglichkeiten für die jeweilige 
Person  bestehen, über eine Krankenversicherung/ Regelversorgung versichert zu werden  
 Zusätzlich wird durch eine der drei kooperierenden medizinischen Stellen eine Unter-
suchung/Diagnostik durchgeführt und in diesem Rahmen festgestellt, ob und mit welcher 
Dringlichkeit eine weitere medizinische Behandlung (über externe Stellen) notwendig ist  
Hieraus ergibt sich, dass es einer ärztlichen und einer sozialarbeiterischen Versorgung der 
Ratsuchenden bedarf und die sozialarbeiterischen und medizinischen Stellen für einen 
reibungslosen Ablauf eng zusammenarbeiten  
Nur wenn das Clearing/die Sozialberatung bescheinigt, dass erstens aktuell beziehungs-
weise kurzfristig keine Regelversorgung hergestellt werden kann und zweitens die 
 AKS-Ärzt*innen ihrerseits eine medizinische Weiterbehandlung als notwendig bescheinigen, 
erhalten die betroffenen Personen einen AKS und gegebenenfalls Rezeptschein  Bei einer 
ambulanten Weiterversorgung werden standardisiert maximal 500 Euro übernommen, bei 
einer stationären Weiterversorgung maximal 3 500 Euro  Regelhaft wird außerdem bei der 
Ausgabe eines AKS auch ein Rezeptschein (maximal 100 Euro Kostenübernahme) aus-
gegeben  Diese ermöglichen eine Medikamentenverordnung durch die weiter versorgenden

15
externen Fachärzt*innen beziehungsweise das Krankenhaus im Anschluss an die statio-
näre Versorgung  In welcher Reihenfolge (Beratung  Medizin oder Medizin  Beratung) 
die  Ratsuchenden in das Kölner AKS-Pr ojekt einsteigen, ist dabei irrelevant, weil die 
 Projektpartner*innen die Weitervermittlung an die andere Stelle jeweils sicherstellen 
Der Prozess des sogenannten 2-Gate-Verfahrens ist im Folgenden noch einmal 
zusammengefasst:
Anonymer Krankenschein Köln
– Prozessbeschreibung –
Gate 1
Sozialberatung/
Clearing
Bei einem der 
Kooperationspartner*innen:
 • Agisra e V 
 • Caritasverband für die  
Stadt Köln e V 
 • Clearingstelle Migration  
und Gesundheit Köln
 • Diakonisches Werk Köln 
und Region gGmbH
 • Kölner Flüchtlingsrat e V 
 • Rom e V 
unter anderem Klärung: 
 • Besteht keine  (kurzfristige) Möglichkeit für 
eine KV-Regelversorgung?
 • Es liegen aktuell gesundheitliche 
 Beschwerden oder ein Vorsorgebedarf vor?
 • Ist die Person seit mindestens  
3 Monaten in Köln wohnhaft? 
Wenn alle Prüfpunkte mit „ja“ beantwortet 
werden können: Potenzieller AKS-Fall = 
 Ausgabe AKS-Mappe und Weiterleitung an 
die Mediziner*innen des GA oder MMM 
Wenn mittel-/langfristig eine Möglichkeit für 
eine Regelversorgung besteht, findet ein fort-
laufendes Clearing seitens der Beratung statt 
Gate 2
Medizinische 
Indikation
Bei einem der 
Kooperationspartner*innen:
 • Abteilung Gesundheitshilfen 
des Gesundheitsamts
 • Mobiler medizinischer Dienst 
des Gesundheitsamts
 • Malteser Medizin 
für Menschen ohne 
Krankenversicherung
Ausreichende Versorgung vor Ort  möglich 
beziehungsweise keine Weiterleitung an 
externe  Ärzt*innen nötig?
 • Keine Ausgabe AKS und/oder 
Rezeptscheins
Weiterleitung an externe Ärzt*innen 
notwendig?
 • Ausgabe AKS mit individuell  generierter 
AKS-Nummer und in der Regel 
Rezeptschein
Im Folgenden wird nun die Arbeit und Zusammenarbeit der beratenden und medizinisch-
versorgenden Kooperationspartner*innen näher vorgestellt

16
2.2 Legalisierungs-, Clearing und Sozialberatung
Die sozialrechtliche Beratung/Fallklärung erfolgt durch die Kooperationspartner*innen des 
Netzwerkes Menschen ohne Papiere oder die Clearingstelle Migration und Gesundheit. Zu 
dem Netzwerk Menschen ohne Papiere gehören: agisra e.V., Caritasverband für die Stadt 
Köln e.V., Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH, Kölner Flüchtlingsrat e.V. und  
Rom e.V. Die Beratung/das Clearing umfasst neben der Klärung des Kranken versicherungs­
schutzes beziehungsweise diesbezüglicher Möglichkeiten auch alle weiteren Anliegen 
der Ratsuchenden, die in den Beratungsbereich des jeweiligen Trägers fallen. Die 
Fälle gestalten sich dabei, aufgrund ihrer Komplexität und Themenvielfalt, in der Regel 
 beratungsintensiv und sehr individuell. Bei Bedarf werden deshalb, zwecks Fallklärung, 
weitere soziale Stellen hinzugezogen beziehungsweise an diese weitervermittelt. Zumeist 
bedürfen die jeweiligen Fälle mehrerer, teils vieler, Beratungstermine, sodass ein fort­
laufendes  Clearing  beziehungsweise eine Begleitung durch den jeweiligen Prozess 
über einen längeren  Zeitraum  notwendig ist. Dies verdeutlichen auch die Evaluations­
ergebnisse nach einem  halben Jahr: Die Kooperationspartner*innen aus der Beratung 
haben  insgesamt 85  Personen, die potentiell einen AKS­Fall auslösen könnten, beraten. 
Insgesamt  erfolgten hierfür 237 Beratungstermine (siehe Kapitel Statistische Daten). Die 
ratsuchenden  Menschen befinden sich dabei teilweise in solch prekären Lebenssituationen 
und  Gesundheitszuständen, dass sie Unterstützung bei den weiteren Schritten innerhalb 
des AKS­Prozesses benötigen. So  vereinbaren die Sozialberater*innen zumeist direkt vor 
Ort gemeinsam mit den  Ratsuchenden einen Anschlusstermin bei einer der medizinischen 
Stellen. Die  medizinischen Stellen organisieren andersherum regelhaft die Weiterleitung in 
die Beratung und auch medizinische Weiterbehandlung durch externe Stellen aktiv mit.
Die sechs kooperierenden Beratungsträger zeichnen sich durch langjährige Erfahrungs­
werte, eine umfassende Vernetzungsstruktur in und um Köln herum und eine große 
inhaltliche Vielfalt sowie Expertise aus. Durch die lokale Vielfalt stellt das Projektberatungs­
netzwerk zudem einen niedrigschwelligen Zugang für Ratsuchende dar. Hierdurch können 
die Ratsuchenden, beispielsweise durch die AKS­Ärzt*innen, direkt lebensweltbezogen 
(Zielgruppe, Sprachen, Anliegen) in ein passendes Beratungssetting weiter vermittelt 
 werden. Zudem wird bei Bedarf beziehungsweise auf Wunsch der Ratsuchenden eine 
 Weitervermittlung zu aufenthaltsrechtlichen Beratungseinrichtungen gewährleistet.

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 Nachfolgend sind die sechs Partner*innen mit ihren jeweiligen Schwerpunkten gelistet:
Kooperations­
partner*innen
Schwerpunkte
agisra e.V. Informations- und Beratungsstelle für Migrantinnen und 
geflüchtete Frauen: Beratung und Begleitung zu aufenthalts-
rechtlichen Fragen, Häusliche Gewalt, Zwangsverheiratung, 
Frauenhandel, FGM/C (weibliche Genitalverstümmelung), 
Menschen mit Behinderung sowie Beratung im Hilfeplan und 
von stark benachteiligten EU-Bürgerinnen 
Caritasverband  
für die Stadt Köln e.V.
Asylverfahrensberatung, Aufenthaltsperspektiven und 
unterstützende Integrationsmaßnahmen für Asylsuchende, 
Geduldete und Menschen ohne Papiere: Schulbesuch und 
Sprachförderung, Beratung und Vermittlung zu Fragen des 
Umgangs mit Gewalt- und Ausbeutungserfahrungen, Klärung 
rechtliche Möglichkeiten und Unterstützung bei tatsächlicher 
Chance zur Legalisierung eines Aufenthalts  Klärung gesund-
heitlicher Versorgung, bei Bedarf werden Sprachmittler*innen 
hinzugezogen 
Clearingstelle  
Migration und 
Gesundheit
Prüfung medizinischer Versorgungsmöglichkeiten für 
 zugewanderte Menschen ohne Krankenversicherung oder  
mit ungeklärtem Versicherungsstatus 
Diakonisches Werk Köln 
und Region gGmbH
Perspektivberatung für Geflüchtete und Menschen ohne 
Papiere: Asyl- und Aufenthaltsrecht, Krankheit und 
 Schwangerschaft, Arbeitsgenehmigung, Kindertagesstätten- 
und Schulbesuch der Kinder  
Kölner  
Flüchtlingsrat e.V.
Rechtliche Beratung zum Asyl-, Aufenthalts- und Asyl-
bewerberleistungsrecht für geflüchtete Menschen und 
 Menschen ohne Papiere 
Rom e.V. Sozial-, Geflüchteten- und Integrationsberatung:  
Beratung und Begleitung zu aufenthaltsrechtlichen Fragen, 
Wohnungs- und Arbeitssuche und Gesundheitsproblemen  
Zudem Anlaufstelle bei Rassismus und Diskriminierung  
Beratungssprachen: Romanes, serbokroatisch, albanisch und 
mazedonisch und englisch

18
Bei der Beratung ist dabei häufig ein fortlaufender Beratungsprozess bedeutsam, weil 
sich Begebenheiten in der Lebenswelt der Ratsuchenden insofern ändern können, dass 
 veränderte Möglichkeiten für eine Duldung oder einen Aufenthaltstitel entstehen können  So 
kann eine schwerwiegende/lebensbedrohliche Diagnose auch dazu führen, dass Personen 
eine Duldung erhalten können, bei denen dies vorher nicht möglich war  Hierdurch wird zum 
Beispiel eine Krankenbehandlung, über das zuständige Sozialamt finanziert, ermöglicht  
Zusammengefasst kommen die beratenden Sozialarbeiter*innen folgenden Aufgaben 
 innerhalb des Projekts nach:
 • Zielgerichtete Sozialberatung (Kontakt zu Patient*innen, Beratung und Unterstützung 
bezüglich Anbindung an eine Regelversorgung, Rücksprachen mit Kostenträgern/ 
Behörden/Versicherungen, Begleitung bei Behördengängen, Aufbau standardisierter 
 Verfahren,  telefonische Beratung)
 • Absprachen mit anderen am Fall involvierten Stellen (beispielsweise AKS-Medizin)
 • Ausstellung des Beratungsscheins (als Nachweis für die medizinischen Partner*innen, 
dass das Clearing erfolgt ist und mit welchem Ergebnis)
 • Bei Bedarf Hinzuziehen oder Mithilfe bei der Organisation einer dolmetschenden Person
 • Verweisberatung (Wohnungslosenhilfe, Migrationsberatungsstellen, Suchtberatungsstellen, 
Schuldner*innenberatungsstellen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen)
 • Aufklärung zum Datenschutz und Pseudonymisierung
 • Interne anonyme Dokumentation der AKS-Fälle
 • Teilnahme an Austauschtreffen im Rahmen des Projekts 
(vergleiche Zanders/Bein 2022, Seite 20)
2.3 Medizinische Indikation
Die medizinische Indikationsstellung erfolgt über eine der drei medizinischen Kooperations-
partner*innen  Nach Indikationsstellung für weiterführende ambulante oder stationäre Maß-
nahmen (fachärztliche Diagnostik, Behandlung, Beratung, Nachsorge et cetera) stellen diese 
dann einen AKS und Rezeptschein aus  Die Ärzt*innen tragen hierbei stets dafür Sorge, 
dass die medizinische Versorgung, wie bei allen Kassenpatient*innen, „ausreichend, zweck-
mäßig und wirtschaftlich“ (§ 12 Absatz 1 SGB V) erfolgt 
Außerdem wird auch von Seiten der Ärzt*innen meist die weitere medizinische  Behandlung 
in den Krankenhäusern beziehungsweise Arztpraxen organisiert, da sich die AKS- 
Patientinnen aufgrund von Sprach- oder anderen persönlichen Barrieren nicht selbst darum 
kümmern können  Dabei wird den weiterbehandelnden Stellen der AKS erläutert und Fragen 
zum Ablauf wie zum Beispiel der Abrechnung oder Anonymisierung erklärt

19
Kooperationspartner Schwerpunkte
Gesundheitsamt Köln – 
Gesundheitshilfen 
Beratungsstelle für 
Familienplanung 
Fachdienst STI (sexuell 
 übertragbare Infektionen)  
und sexuelle Gesundheit
Frauenärztliche Grundversorgung in Schwangerschaft 
und Wochenbett für Menschen ohne Zugang zur 
 Regelversorgung  Verhütungsberatung, Schwangeren- 
und Schwangerschaftskonflikt-Beratung unabhängig 
vom Versicherungsstatus 
Gynäkologische und urologische Untersuchung, 
 Testung, Behandlung und Beratung von Menschen 
ohne Krankenversicherung, von Personen mit erhöhtem 
Risiko für sexuell übertragbare Infektionen sowie für 
Sexarbeiter*innen und deren Partner*innen (bei diesen 
unabhängig vom Versicherungsstatus) 
Allgemeinmedizinische Beratung und Untersuchung von 
Menschen ohne Krankenversicherung 
Gesundheitsamt Köln – 
Mobiler Medizinischer Dienst 
Medizinische und psychosoziale Grund- und Notfall-
versorgung für Wohnungslose, Drogenabhängige sowie 
Jugendliche und junge Erwachsene 
Maltester Medizin für 
 Menschen ohne Kranken-
versicherung Köln
Richtet sich vor allem an Patient*innen zur Erstunter-
suchung und Notfallversorgung bei plötzlicher 
 Erkrankung oder Verletzung  Eine medizinische 
 Versorgung bei chronischen Erkrankungen und milderen 
Symptomen ist regelhaft hingegen nicht möglich 
Zusammengefasst kommen die medizinischen Kooperationspartner*innen folgenden 
 Aufgaben innerhalb des Projekts nach: 
 • Betreuung der Patient*innen (medizinische Sprechstunden, medizinische Versorgung, 
 Ausstellung des AKS, Beratung zur weiteren Behandlung)
 • Interne Dokumentation
 • Bei Bedarf Hinzuziehen oder Mithilfe bei der Organisation einer dolmetschenden Person
 • Vereinbarung von Behandlungsterminen und Erklärung des AKS und dessen Ablauf bei 
weiterbehandelnden externen Stellen 
(vergleiche Zanders/Bein 2022, Seite 20)

20
2.4 Der Arbeitskreis Anonymer Krankenschein Köln (AK AKS)
Der Arbeitskreis wurde zu Beginn der Projektarbeit bereits 2021 unter Beteiligung einiger 
der Kooperationspartner*innen zum Zweck der gemeinsamen Erarbeitung des vom runden 
Tisch für Flüchtlingsfragen in Auftrag gegebenen Konzeptes initiiert  Seit der Vorbereitung 
der Umsetzungsphase des Projektes wurde der Kreis erweitert und arbeitet seitdem unter 
Beteiligung aller Kooperationspartner*innen auf leitender Ebene, der Projektkoordination 
und eines ärztlichen Vertreters aus der direkten Patient*innen Versorgung weiter 
Der AK AKS ist das für das Projekt verantwortliche und in allen projektrelevanten 
 Entscheidungen involvierte und entscheidungsbefugte Steuerungsgremium des 
 Kooperationsprojektes  Er verantwortet neben den Abläufen und dem Berichtswesen auch 
die Sonderentscheidungen bei zu erwartend hohen Behandlungskosten 
Das Leitungsgremium AK AKS Köln tagt durchschnittlich alle acht Wochen  Bei Bedarf 
 werden kurzfristig weitere Termine oder digitale Absprachen getroffen  Gemeinsam  werden 
die Entwicklungen im Projekt und gegebenenfalls bestehende Anpassungsbedarfe erörtert 
und geplant und die notwendigen Informationen an alle beteiligten beratenden und 
 medizinisch-versorgenden Stellen weitergeleitet 
2.5 Ansprechpartner*in im Gesundheitsamt
In allen Abstimmungsprozessen des Projektes, insbesondere zwischen Beratung und 
Medizin, kommt der leitenden Ansprechpartner*in der Abteilung Gesundheitshilfen eine 
koordinierende Schlüsselfunktion zu  Sie arbeitet in enger Abstimmung mit der Projekt-
koordination an der weiteren Entwicklung von Prozessen und leitet die medizinischen 
Prozesse intern  Sie ist im stetigen Austausch mit den beteiligten medizinischen Stellen und 
anderen Angeboten der Stadt Köln in denen konkrete Bedarfe gesehen werden und Vor-
gehensweisen abgestimmt werden müssen  Im Rahmen der Vernetzung ist sie im ständigen 
Austausch mit verschiedenen Trägern in Köln, den beteiligten externen Fachärzt*innen 
und Kliniken  Sie ist inhaltlich in allen Sonderentscheidungen beteiligt und verantwortet die 
inhaltliche Vorbereitung, Einladung und Moderation des Arbeitskreises AKS

21
2.6 Projektkoordination
Der Projektkoordination des Anonymen Krankenscheins Köln wird durch das Diakonische 
Werk Köln und Region verantwortet  Ihr kommt eine Schlüsselfunktion bei der Prozessent-
wicklung sowie eine Brückenfunktion zwischen den verschiedenen Stellen zu  Sie erarbeitete 
im Jahr 2023 die notwendigen Strukturen und hierin anhängigen Prozesse und entwickelt 
diese in Zusammenarbeit mit den Projektpartner*innen fortlaufend weiter  Zu den Kernauf-
gaben der Koordination gehört zudem, dass die für alle Projektbeteiligten (Berater*innen, 
Mediziner*innen, Apotheken, Ratsuchende, interessierte externe Stellen …) konzeptionelle 
Ansprechperson ist  Zudem ist sie für das Evaluations- und Berichtwesen zuständig  Der 
Arbeitsumfang der Koordination im ersten Jahr des  Projektstarts betrug dabei deutlich mehr 
als die im Konzept vorgesehene Arbeitszeit von 10 Wochenstunden  Im Berichtszeitraum 
füllten die Aufgaben der Koordination die gesamte Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche  
Die Aufgaben der Koordination innerhalb des  Projekts umfassen zusammengefasst:
 • Prozessentwicklung: Aufbau, inhaltliche Steuerung und Weiterentwicklung des Projekts in 
Zusammenarbeit mit dem Leitungsgremium der beteiligten Projektpartner*innen
 • Aufbereitung, Bereitstellung und fortlaufende Aktualisierung der internen Prozesse und 
der hierfür notwendigen Dokumente (Arbeitshilfen, FAQ (Frequently Asked Questions), 
 Projektunterlagen, Controlling-Listen, Präsentationen et cetera)
 • Aufbereitung von Controllinginstrumenten
 • Initiierung und Durchführung notwendiger Absprachen mit den Projektbeteiligten;
 • Abstimmungen und Mitwirkung bei Sonderfällen
 • Inhaltliche Ansprechperson für alle Projektpartner*innen (Medizin und Beratung) und 
Externe (unter anderem niedergelassene Ärzt*innen, Apotheken, Kliniken, externe 
 Beratungsstellen, interessierte Stellen, Ratsuchende et cetera)
 • Netzwerkarbeit (Ausweitung des Projektnetzwerkes, Erhöhung des Bekanntheitsgrades, 
Kommunikation mit Kooperationspartner*innen)
 • Öffentlichkeitsarbeit
 • Zusammenarbeit mit der Verwaltung
 • Dokumentation/Evaluation(vergleiche Zanders/Bein 2022, Seite 19)
Da zu Projektstart viele Prozesse noch in der Entwicklung waren, war insbesondere die 
Entwicklung und Umsetzung der prozessualen Strukturen zeitintensiv (beispielsweise die 
Funktion- und Aufgabenbestimmung aller beteiligten Stellen)  Deutlich wurde, dass eine 
Bemessung des Arbeitsaufwands der Koordination mit zehn Stunden bisher und auch 
zukünftig nicht angemessen ist  Die Schnittstellen- und Koordinationsfunktion kann, auch mit 
Blick auf Entlastung der anderen am Projekt beteiligten Stellen, in einem Projekt dieser Größe 
nicht unter 15 Stunden Arbeitseinsatz pro Woche gewährleistet werden  Die für das Projekt 
entwickelten und implementierten Dokumente und Arbeitshilfen sind im Folgenden mit ihren 
jeweiligen Zwecken gelistet  Die grau hinterlegten Dokumente sind dabei primär in Verant-
wortung des Gesundheitsamts, in Zusammenarbeit mit der  Koordination, erstellt worden  Die 
Dokumente werden fortlaufend an die Prozess- und  Personalveränderungen angepasst

22
Dokument Offiziell Intern Zweck
Beratungsschein x Bescheinigung, dass das Clearing, 
insbesondere zur Krankenver-
sicherung, erfolgt ist 
(zwecks Weiterleitung an Medizin)
Beratungsanfrage x Bescheinigung, dass die 
 medizinische Indikation erfolgt ist 
(zwecks Weiterleitung an Beratung)
AKS ambulant/stationär x Ausgabe an Patient*in durch eine der 
drei medizinischen Stellen zwecks 
Wahrnehmung der notwendigen 
Behandlungen
Rezeptschein x Ausgabe an Patient*innen zwecks 
Medikationsversorgung
Medizinischer Begleitschein x Erleichterung der internen 
 Kommunikation zwischen den  
AKS-Ärzt*innen und den weiter-
behandelnden externen Stellen 
(Vermeidung doppelter Diagnostik/
Therapie)
Informationsblatt für die 
medizinischen Partner*innen 
(AKS­ausgebenden) 
x Handlungsanleitung zu den genauen 
Arbeitsschritten bei Ausgabe eines 
AKS und/oder Rezeptscheins
Kontaktdatenliste x Erleichterte Kontaktaufnahme zu  
den passenden Projektpartner*innen
Prozessbeschreibung x Transparenz und Übersichtlichkeit 
für alle Projektbeteiligten (inklusive 
Checkliste für die Beratung)
Interne Dokumentation 
Beratung
x Zwecks Evaluation des Projekts
Meldeliste für Sonderfälle 
(die über die Standard­
summen hinausgehen)
x Zwecks Einberufung einer 
Fallbesprechung
Schweigepflichtentbindung x Zwecks Einhaltung der Datenschutz-
Grundverordnung gegenüber den 
Ratsuchenden

23
2.7 Verwaltung
Die Abrechnung der Behandlungs- und Rezeptkosten wird von der Caritas Köln e V  
 verantwortet  Die Hauptaufgaben der Verwaltung sind insbesondere die Rechnungsprüfung 
und die Veranlassung der Überweisungen an die rechnungsstellenden Organisationen  
Der Stellenumfang umfasst 0,5 Vollzeitäquivalente  Die Aufgaben der Verwaltung sind 
zusammengefasst:
 • Überwachung des Einzelfallhilfen-Budgets und Berechnung des jeweils noch zur 
 Verfügung stehenden Budgets
 – inklusive wöchentlicher beziehungsweise monatlicher Meldung zur Höhe des jeweils 
aktuellen Einzelfallhilfen-Budgets an die Projektpartner*innen
 • Fortlaufende Aktualisierung/Pflege der Gesamt-Controlling-Liste
 • Entgegennahme und Eingabe der wöchentlichen Meldung durch die medizinischen Stellen 
 • Bei Bedarf Rücksprache mit der Koordination zu Vorgängen (insbesondere bei Fragen zu 
Sonderfällen)
 • Begleichen der Rechnungen inklusive der notwendigen (rechnungsbezogenen) 
 Rücksprachen mit Rechnungssteller*innen
2.8 Projektbezogene Vernetzungsstrukturen
Austausch Medizin (Jour fixe)
Die projektverantwortliche Leitungskraft und weitere Mediziner*innen des Gesundheitsamts 
(AKS-Ärzt*innen) tagen alle zwei Wochen in einem Jour fixe gemeinsam mit der Projekt-
koordination, um AKS-relevante Themen abzustimmen, Anpassungsbedarfe und Probleme 
in der medizinischen Praxis zu besprechen und vorliegende Fälle abzustimmen  Bei Bedarf 
werden Themen aus diesen Sitzungen in den Arbeitskreis AKS des Projekts weitergegeben  
Austausch Clearingstelle
Neben den Teamsitzungen findet monatlich eine Sitzung des Steuerungsgremiums der 
Clearingstelle statt  Teilnehmende sind alle Mitarbeiter*innen aus der Beratung, deren 
 Leitung und zwei Vertreter*innen des Gesundheitsamts  Die Projektkoordination nimmt an 
den Steuerungsgremien in Doppelfunktion statt – zum einen als Mitarbeiterin der Clearing-
stelle, zum anderen als Koordination des AKS Köln  Bei Bedarf bringt die Koordination 
Schnittstellenthemen aus diesen Sitzungen in den Jour fixe mit den AKS-Ärzt*innen oder 
auch in den Arbeitskreis AKS ein

24
Beratungsnetzwerk Menschen ohne Papiere
Das Netzwerk Menschen ohne Papiere existiert seit 2009 und ist ein Zusammenschluss  
von fünf Kölner Beratungsträgern: agisra e V , Caritas Köln e V , Diakonie Köln und  
Region gGmbH, dem Kölner Flüchtlingsrat und Rom e V  Die hauptsächlichen Themen 
in der Beratung sind Legalisierungsmöglichkeiten sowie der Zugang zu Sozialleistungen, 
zu Unterbringung, zum Arbeitsmarkt und zur medizinischen Versorgung  Hier stellt der 
AKS ein sinnvolles ergänzendes Instrument dar  Durch die zusätzliche Finanzierung der 
Beratung konnten Kapazitäten geschaffen werden, AKS-Fälle und Angehörige zu ihren 
 vielseitigen Fragestellungen zu beraten  Bereits jetzt stellt sich heraus, dass die individuellen 
 Begleitungen und Beratungen, die benötigt werden, je nach Fall sehr unterschiedliche 
Kapazitäten binden und die zur Verfügung stehenden Beratungskapazitäten regelmäßig 
überschreiten

Statistischer Bericht –  
Ergebnisse der 
Halbjahres evaluation
3.

27
3. Statistischer Bericht –  
Ergebnisse der Halbjahres­
evaluation
Der Projektstart erfolgte nahezu unmittelbar nach dem Ratsbeschluss im Juli 2023 und 
damit mitten in den Sommerferien 2023, dies erklärt die niedrige Anzahl ausgegebener AKS 
im Juli und August 2023 
3.1 Ausgegebene Anonyme Krankenscheine
Von Juli bis Dezember 2023 wurden insgesamt 58 Anonyme Krankenscheine an 53 Personen 
ausgegeben  
Monat 2023 Anzahl AKS
Juli 3
August 3
September 12
Oktober 8
November 20
Dezember 12
Insgesamt 58
Insgesamt wurden im Jahr 2023 Behandlungskosten in Höhe von 54 598,60 Euro und 
5 015,03 Euro über Rezeptscheine bezahlt  Die Ausgabe eines AKS erfolgte 28-mal mit einem 
Rezeptschein, 27-mal wurde kein Rezeptschein (RZS) ausgestellt  Drei Mal wurde nur ein 
Rezeptschein ausgestellt, weil nach einer ambulanten Versorgung keine weitere medizinische 
Versorgung notwendig war  Das Restbudget für Behandlungskosten 2023 beträgt  
140 386,37 Euro und wird entsprechend der Förderkriterien nicht in das Folgejahr übertragen

28
AKS 
ausgezahlt
Rezeptscheine 
ausgezahlt
Gesamt­
auszahlung
Budget 
verbleibend
Gesamt 54.598,60 Euro 5.015,03 Euro 59.613,63 Euro 140.386,37 Euro
Anteil ambulant 2 014,85 Euro 4 906,33 Euro 6 921 18 Euro
Anteil stationär 52 583,75 Euro 108,70 Euro 52 692,45 Euro
* 9.809,90 Euro zu Vorgängen aus dem Berichtszeitraum, zuzüglich weiterer aktuell zu erwartender 
 Rechnungen zu den Vorgängen, konnten aufgrund der Rechnungsfrist (31.01.2024) nicht über den Berichts-
zeitraum abgerechnet werden, sondern fallen in das Behandlungsbudget für das laufende Jahr.
Ausgegebene 
AKS
Anzahl 
Patient*innen
AKS ohne 
Rezeptscheine
Rezeptscheine 
ohne AKS
Gesamt 58 Stück 53 27 3
26 stationär 14 0
32 ambulant 13 3
Die Verteilung der Ausgabe durch die drei ausgebenden medizinischen Stellen stellt sich wie 
folgt dar:
Medizinische Träger Anzahl
Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung Köln 12
Gesundheitsamt – Mobiler Medizinischer Dienst 15
Gesundheitsamt – Gesundheitshilfen 31
Innerhalb des Gesundheitsamtes wurden insgesamt 1 004 Personen ohne Kranken-
versicherung behandelt (Auswertungszeitraum 1 1  bis 31 12 2023)  Es fanden in diesem 
Zusammenhang insgesamt 4 685, beziehungsweise halbjährlich betrachtet entsprechend 
circa 2 342, Kontakte statt

29
Patient*innen 
ohne KV
Kontakte männlich weiblich divers
Gesundheitshilfen 
Beratungsstelle für 
Familienplanung
238 867 0 238 0
Gesundheitshilfen 
Fachdienst STI 
(sexuell übertragbare 
Infektionen) und 
sexuelle Gesundheit
273 936 66 204 3
Mobiler Medizinischer 
Dienst
493
(+ ggf  215*)
2882 
(+ ggf  1257*)
419 
(+ ggf  179*)
74 
(+ ggf  34*)
0 
(+ ggf 2*)
Gesamt 1.004 
*1219
4.685 
*5942
485
*664
516
*550
3
*5
*Personen mit ungeklärtem Versicherungsstatus beziehungsweise fehlenden Angaben
Hinweis: Aufgrund von unterschiedlichen Datenerhebungen lassen sich die absoluten Kontakte des Mobilen 
Medizinischen Dienstes lediglich hochrechnen.
Über die Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung Köln fanden   
insgesamt 1 165 Kontakte mit Personen ohne Krankenversicherung statt  
(Auswertungszeitraum 1 7  bis 31 12 2023) 
Kontakte männlich weiblich divers
Malteser Medizin für Menschen  
ohne Krankenversicherung
1165 722 443 0

30
3.2 Ratsuchende/Patient*innen
Im Halbjahr wurden 85 Personen im AKS-Kontext durch die Kooperationsträger beraten  
Die ratsuchenden Personen, die durch die sechs kooperierenden Stellen beraten wurden, 
waren zwischen 18 und 66 Jahren  Hiervon waren 49 Personen zwischen 18 bis 39 Jahre 
alt, 31 Personen zwischen 40 bis 66 Jahre alt und fünf Personen waren über 67 Jahre alt   
34 Prozent aller beratenen Personen leben obdachlos in Köln 
Alter 18 – 39 Jahre 40 – 66 Jahre über 67 Jahre alt
Anzahl Personen 49 31 5
Personen Kontakte Geschlecht Wohnform
männlich weiblich divers Mietwohnung Obdachlos Sonstige 
Unterkunft
Unbekannt
85 237 41 43 1 16 29 33 7
Der Familienstand der Ratsuchenden schlüsselt sich wie folgt auf:
Einzelperson Paar Familie/Person  
mit Kindern
Ohne Angabe
70 4 10 1
Bei 10 erwachsenen Personen wurden teils schwere (Erst-)Diagnosen gestellt und die 
 notwendige Behandlung in die Wege geleitet, welche die alleinige Sorge für mindestens ein 
minderjähriges Kind haben

31
Die ratsuchenden Personen haben folgende Staatsangehörigkeiten:
Staatsangehörigkeit
Afghanisch 1
Ägyptisch 1
Albanisch 2
Bulgarisch 4
Chinesisch 1
Deutsch 2
Französisch 1
Ghanaisch 4
Guineisch 1
Irakisch 1
Iranisch 2
Kurdisch 1
Kosovarisch 1
Lettisch 3
Liberianisch 1
Litauisch 2
Mazedonisch 1
Staatsangehörigkeit
Mexikanisch 1
Montenegrinisch 1
Nigerianisch 5
Peruanisch 3
Polnisch 16
Rumänisch 6
Serbisch 4
Spanisch 1
Syrisch 5
Thailändisch 1
Türkisch 2
Ukrainisch 1
Ungarisch 1
Venezolanisch 4
Vietnamesisch 2
ohne Angabe 3
GESAMT 85

32
Papierlos nein ja (aktuell) ja (in der  
Vergangenheit)
unbekannt
Anzahl Personen 39 21 6 18
Bei 39 ratsuchenden Personen war zum Beratungszeitpunkt eine Legalisierung angestrebt und 
bei fünf Personen nicht (da hierfür keine Möglichkeiten bestanden)  Bei 10 Personen konnten 
die Ratsuchenden mithilfe der Beratenden eine Legalisierung erreichen  Bei 34 Personen war 
eine Legalisierung, aufgrund ihrer Herkunft aus der EU oder Deutschland, nicht notwendig 
Legalisierung Angestrebt Nicht 
angestrebt
Erfolgreich Nicht nötig 
(EU/DE)
Anzahl Personen 36 5 10 34
Bei 70 Personen lag zum Zeitpunkt der Beratung keinerlei Krankenversicherungsschutz 
vor  Bei 10 Personen war der Krankenversicherungsschutz unklar  Bei einer Person ruhte 
die Krankenversicherung zum Beratungszeitpunkt, bei einer weiteren konnte die Kranken-
versicherung ermittelt werden  Für drei Personen bestand Versicherungsschutz im Rahmen 
des Asylbewerberleistungsgesetzes 
Krankenversicherungs­
status
Keine Unklar Ruhend Asylbewerber­
leistungsgesetz
Anzahl Personen 70 10 1 3
In Deutschland ist es für die Erlangung eines Aufenthaltsstatus zumeist ausschlaggebend, 
dass die betroffenen Personen arbeitsfähig sind und in einem ausreichenden Umfang eine 
Arbeit aufnehmen  In mindestens zehn der oben aufgeführten Fälle hat die medizinische 
Versorgung über den Anonymen Krankenschein Köln den Menschen ermöglicht, eine 
Arbeitsstelle anzunehmen und auszuüben wo dies zuvor aufgrund der Schwere der Krank-
heitsbilder nicht möglich war  Hierunter fielen sowohl akute Schmerzen, welche ein Arbeiten 
über mehrere Stunden verunmöglichten, aber auch Angststörungen, Opiat- und Alkohol-
abhängigkeiten und depressive Krankheitsbilder  Durch eine erfolgreiche Behandlung 
beziehungsweise einen ärztlichen begleiteten Entzug, konnten die Ratsuchenden so weit 
genesen, dass ihre Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden konnte  Zuvor war es diesen 
Personen, aufgrund ihrer eingeschränkten Arbeitsfähigkeit, nicht möglich, einen Aufenthalts-
staus zu erwirken, da sie die Grundanforderungen (zwecks Erwerbstätigkeit) nicht erfüllten 
(beispielsweise bei der sogenannten materiellen Freizügigkeit für EU-Bürger*innen)

33
3.3 Beratungsaufwand
Die Halbjahresauswertung zeigt, wie hoch die Beratungsaufwände auf Seiten der Sozialen 
Arbeit waren: Insgesamt wurden 85 Personen beraten  Hierfür fanden 237 Termine statt  
68 Prozent der Personen, die eine Beratungsbescheinigung erhalten haben, wurde im 
Anschluss seitens der Medizin ein AKS ausgesellt  Dies verdeutlicht, dass der AKS Köln die 
richtigen Zielgruppen auch tatsächlich erreicht 
Die Clearingstelle Migration und Gesundheit hat im Rahmen der beraterischen Projekt-
arbeit dabei eine Schlüsselrolle eingenommen  Gründe hierfür sind die bereits seit Jahren 
 b estehende enge Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen des Gesundheitsamts, der 
konkrete Beratungsschwerpunkt bezüglich der Prüfung von Möglichkeiten einer Regel-
versorgung/Krankenversicherung und die hiermit einhergehende fachliche Expertise und 
auch Bekanntheit bei den entsprechenden externen Stellen, die diesbezüglich weiter-
vermitteln  Zudem ist die Clearingstelle die direkte Anlaufstelle innerhalb des Gesund-
heitsamts  während der medizinisch-humanitären Sprechzeiten 
Beratungsträger Anzahl 
Ratsuchende
Anzahl  
Beratungs­
termine
Kranken­
versicherung 
erreicht
Anzahl 
AKS­Ausgabe
agisra 10 24 2 3
Caritas 4 25 2 4
Clearingstelle 
(Caritas & Diakonie)
53 139 5 46
Diakonie 3 16 0 1
Flüchtlingsrat 11 39 0 3
Rom 4 6 0 0
GESAMT 85 237 9 58

34
Nachfolgend sind die ausgegebenen AKS noch einmal nach Altersgruppe der 
 Adressat*innen differenziert:
Alter Ratsuchende Kontakte 
insgesamt
AKS­Fälle Erfolgreich in  
KV übergeleitet
0 bis 3 (2021 bis heute) 0 1 (Geburt)
4 bis 12 (2012 bis 2020) 0 0
13 bis 17 (2007 bis 2011) 0 2
18 bis 39 (1985 bis 2006) 49 19 6
40 bis 66 (1958 bis 1984) 31 31 3
67 und älter (vor 1958) 5 0
3.4 Erfolgreiche Überleitung in eine Krankenversicherung/ 
Regelversorgung
Im Rahmen der Beratung über die Kooperationspartner*innen konnten insgesamt 11 
 Prozent der Beratenen in die Regelversorgung überführt werden und verfügen inzwischen 
über eine gültige Krankenversicherung  Dies entspricht insgesamt 9 Personen 
Mit Blick auf die häufig vorliegende Schwere der Erkrankungen, bis hin zur Lebens-
bedrohung bei nicht ausreichender Therapie, werden durch diese Beratungserfolge nicht 
nur die Lebenssituation einer Person massiv verbessert, sondern auch präventiv Kosten für 
das Gesundheitssystem (beispielsweise, weil durch die Versorgung eine Notfalleinlieferung 
in einer Klinik vermieden werden kann) und Infektionsrisiken (beispielsweise bei Vorliegen 
infektiöser Krankheitsbilder) verringert 
Führt eine Beratung/Clearing dazu, dass eine Person erfolgreich in eine Regelversorgung 
überführt werden konnte, ist der Erhalt eines AKS für die Zukunft nicht mehr möglich 
 beziehungsweise nicht mehr notwendig

35
Wie hoch der Beratungsaufwand  ist, verdeutlichen die erfolgreich überführten Fälle 
 nochmals: Insgesamt sind 51 Beratungstermine erfolgt  Der kleinste Beratungsaufwand 
waren drei Beratungstermine, der höchste Aufwand entsprach 12 Beratungsterminen 
Drei Personen sind dabei in Köln zur Miete wohnhaft, vier Personen wohnen in anderen 
Einrichtungen, wie Flüchtlingsunterkünften, und bei drei Ratsuchenden handelt es sich 
um Personen, die obdachlos in Köln leben  Die Überführung in eine Regelversorgung 
bedeutet für alle diese Betroffenen, insbesondere aber für Menschen in speziellen und 
schwierigen Lebenslagen wie in Obdachlosigkeit lebend, eine enorme Verbesserung der 
Lebenssituation 
Alter Familienstand Geschlecht Wohnsituation Legalisierung
18 bis 39: 7 Einzelperson: 7 Weiblich: 5 3 x obdachlos Angestrebt: 3
40 bis 66: 3 Familie/Person 
mit Kindern: 2
Männlich: 4 3 x privat 
(Miete)
Erfolgreich: 3
3 x sonstige 
Unterkunft
Nicht notwendig: 3

36
3.5 Kosten je medizinischen Fachbereich und Diagnosen
Fachrichtung Fallzahl Kosten
Behandlung 
(Euro)
Kosten 
Rezeptscheine 
(Euro)
Gesamtkosten 
(Euro)
Optiker 1 0 83,50 83,50
Infektiologie 6 133,65 4 506,66 4 640,31
Urologie 5 11 445,56 0 11 445,56
Gynäkologie 7 7 621,33 244,39 7 865,72
Geburt 1 3 943,16 0 3 943,16
Innere Medizin 4 13 599,44 0 18 106,10
Chirurgie 10 7 999,89 0 7 999,89
Radiologie 5 570,18 0 570,18
Ophthalmologie 2 0 0 0
Psychiatrie 10 7 338,13 108,70 7 446,83
Hals Nasen Ohren 
Heilkunde
2 44,54 0 44,54
Dermatologie 1 1 893,40 0 1 893,40
Orthopädie 1 9,32 0 9,32
Physiotherapie 2 0 71,78 71,78
Unbekannt 1
Gesamt 58 54.598,60 5.015,03 59.613,63

37
3.6 Sonderentscheidungen
Wenn die finanzielle Begrenzung für einen AKS oder Rezeptschein für Einzelfälle nicht aus-
reichen, zum Beispiel weil ein Medikament teurer als 100 Euro ist oder weil eine  stationäre 
Behandlung im Falle einer schwerwiegenden Diagnose mehr als 3 500 Euro kostet, wird 
über einen genau abgestimmten Prozess eine Fallbesprechung einberufen, bei der alle 
beteiligten Stellen (AKS-Mediziner*in, Projektkoordination, zuständige Berater*in und 
extern weiterbehandelnde Mediziner*in) einvernehmlich eine Einzelfallentscheidung treffen  
 Sonderentscheidungen sind hierbei zunächst auf maximal 5 000 Euro (stationär), 1 000 Euro 
(ambulant) und 150 Euro für Rezeptscheine begrenzt  Sind höhere Kosten zu erwarten, wird 
der jeweilige Fall durch die Mitglieder des Arbeitskreises AKS gemeinsam entschieden 
Im Berichtszeitraum 2023 wurden bei 58 ausgegebenen AKS insgesamt elf Sonder-
entscheidungen getroffen  In sechs Fällen war dies im Zusammenhang mit einer HIV- 
Erkrankung notwendig  Bei drei der Personen wurde die HIV-Diagnose erstmalig gestellt  
Die Auswertung zeigt, dass die primär notwendige Versorgungsleistung bei  Menschen mit 
HIV-Erkrankung in Köln die Medikation ist: Es sind lediglich 133,65 Euro Behandlungs-
kosten entstanden und 4 506,66 Euro über Rezeptscheine/Medikation 
Sechs Personen, die einen AKS erhalten haben, haben diesen aufgrund einer Karzinom-
diagnose erhalten  Auch hier wurden die Diagnosen bei mindestens der Hälfte der Fälle 
erstmalig gestellt und über den AKS eine Behandlung ermöglicht, welche teilweise eine 
akute Lebensbedrohung der Person abwenden konnte

38
3.7 Praxisbeispiel
Eine Person ohne Zugang zum regulären Krankenversicherungssystem leidet unter einer 
schweren chronisch infektiösen Erkrankung und einer starken Abhängigkeitserkrankung  
Im Alltag führt dieses Krankheitsbild dazu, dass die Person unter starken körperlichen 
 Schmerzen leidet und psychische sowie körperliche Folgen des Konsums sichtbar  werden 
(unter anderem Verwahrlosung, Strukturlosigkeit)  Die Person wurde zunehmend als 
 frustriert, hoffnungslos und niedergeschlagen wahrgenommen 
Schon allein das Thematisieren des Anonymen Krankenscheins als Finanzierungs-
möglichkeit für die benötigten medizinischen Maßnahmen führt bei der Person zu einer 
Verhaltensänderung und einer zunehmenden Motivation  Die anstehende Entzugstherapie 
bewirkt, dass die betroffene Person bereits im Vorfeld den eigenen Konsum reduziert  
Mithilfe des Anonymen Krankenscheins kann die Abhängigkeitserkrankung nun zum 
ersten Mal behandelt werden  Die Entzugstherapie führt zu einer zeitnahen sichtbaren 
Stabilisierung der Person, die es nun auch ermöglicht die chronisch infektiöse Erkrankung 
anzugehen  Nur wenige Wochen nach der Entzugstherapie gelingt eine Arbeitsvermittlung 
der Person auf den ersten Arbeitsmarkt und so auch ein Zugang zum regulären Kranken-
versicherungssystem  Durch die Aufnahme einer Arbeitsstelle konnte nachfolgend ein 
Antrag auf aufstockende SGB-II-Leistungen gestellt werden  Ebenso konnte die Person 
nun in einem Hotel untergebracht werden und ist damit nicht mehr wohnungslos  Die 
 notwendige und kontinuierliche weitere Behandlung ihrer chronisch infektiösen  Erkrankung 
sowie der Abhängigkeitserkrankung kann nun im Rahmen des regulären Kranken-
versicherungssystems stattfinden 
3.8 Abrechnung
Die Abrechnung funktionierte, auch schon während des Projektstarts, insgesamt gut  Zu 
Beginn gab es von allen involvierten Stellen viele Rückfragen zum Projekt und insbesondere 
zum Abrechnungsverfahren  Fehlende Dokumente mussten zu Beginn nachgefordert und 
Fragen vorab geklärt werden, ansonsten war der Ablauf störungsfrei  Der 1,0 Satz (der 
Gebührenordnung für Ärzte) wurde bis dato von allen medizinischen Stellen angenommen 
und umgesetzt  Zeitintensiv war hierbei der Arbeitsaufwand der Koordination, um die 
Abrechnungsprozesse in Zusammenarbeit mit den notwendigen Schnittstellen im Projekt zu 
entwickeln, zu prüfen und notwendige Anpassungen vorzunehmen

Fazit und Ausblick
4.

41
4. Fazit und Ausblick
Über die divers aufgestellten Beratungsangebote können die Menschen, die 
dieser Hilfe bedürfen, erreicht und versorgt werden. In allen bestehenden 
medizinischen Anlaufstellen für Menschen ohne Krankenversicherung war 
jedoch die Frage, wie bei einer schwerwiegenden Diagnose die weitere 
Behandlung sichergestellt werden kann, ungeklärt. Diese Lücke konnte nun 
durch den anonymen Krankenschein und die fachliche Zusammenarbeit 
 verschiedener Stellen geschlossen werden.
In Köln ist die Struktur an Beratungsangeboten und medizinischen Angeboten für  Menschen 
ohne Krankenversicherung seit langem vielseitig und gut vernetzt 
Hierdurch hat die Versorgung dieser Zielgruppe einen geregelteren Rahmen gefunden, in 
dem das Wohl der Ratsuchenden im Fokus steht und eine in vielen Fällen bedarfsdeckende 
Unterstützung gewährleistet wird  Deutlich wurde, dass die enge Zusammenarbeit zwischen 
Beratung und Medizin für ein ganzheitliches Hilfsangebot dabei unabdingbar ist 
Die Beratung gestaltet sich insgesamt komplex, da die Ratsuchenden nicht nur bei 
dem Erhalt einer notwendigen medizinischen Versorgung unterstützt werden, sondern 
diese häufig viele weitere sozialrechtliche Anliegen mitbringen (Fragen des Sorgerechts, 
 Familiennachzug, Beratung zur Arbeitsaufnahme, Schuldenberatung et cetera) zu denen 
sie beraten oder entsprechend weitergeleitet werden müssen  Hinzu kommt die recht-
liche Gesamtsituation in diesem Themenfeld: Die Situation für Eingereiste gestaltet sich 
für Drittstaatsangehörige und EU-Bürger*innen unterschiedlich  Denn der sozialrechtliche 
Zugang zum Krankenversicherungssystem unterscheidet sich für Drittstaatsangehörige 
ohne Aufenthaltsrecht, Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltsrecht, EU-Bürger*innen mit 
Freizügigkeitsgrund und EU-Bürger*innen ohne materielles Freizügigkeitsrecht  Hinzu 
kommt in der Bundesrepublik Deutschland die Koexistenz der privaten und gesetzlichen 
Krankenversicherung, die sich in der Zugangsberechtigung, dem Versichertenschutz und 
Leistungsumfang unterscheiden  Insbesondere die hierin vorhandenen und umstrittenen 
Ausschlusskriterien erfordern einen erhöhten Beratungsbedarf  Hinzu kommt, dass die 
ratsuchenden Personen häufig weitere Familienangehörige haben, die nicht Teil des 
 AKS-Beratungsprozesses sind, jedoch zumeist noch eigene Beratungsbedarfe mitbringen

42
Eine weitere zeitlich herausfordernde Arbeit stellt der Prozess zur Herstellung eines 
 Vertrauensverhältnisses zu den Ratsuchenden dar  Die Lebenssituationen der Personen sind 
vielfältig geprägt von begleitenden Gefühlen der Verängstigung und des Misstrauens  Ohne 
ein Vertrauen in die Strukturen des Projekts ist weder der Weg über den AKS in eine fach-
ärztliche Behandlung möglich noch der Zugang zur Regelversorgung erreichbar  Wie prekär 
sich eine Lebenssituation gestaltet und von Sozialsystemen (teil)ausgeschlossen wird, 
ist dabei multifaktoriell bedingt  In vielen Fällen können die betroffenen (und erkrankten) 
 Menschen selbst wenig gegen die systematischen Ausschlüsse, die sie erfahren müssen, 
tun  Deshalb ist die medizinische Versorgung durch den AKS gerade für diese Personen-
gruppen so bedeutsam  Hinzu kommt, dass vielen Ratsuchenden schwere (Erst-)Diagnosen 
im Rahmen des Projekts gestellt wurden, deren Auswirkungen die Betroffenen körperlich 
und psychisch belasten 
Neben der Entlastung des Gesundheitssystems (Vermeidung von 
 Notfalleinweisungen, Infektionsausbreitung et cetera) unterstützt das Projekt 
insbesondere dabei, den teils schwersterkrankten Menschen zu helfen,  
ihre sozialrechtlichen Möglichkeiten zu kennen und wahrzunehmen, 
 gesundheitlich genesen zu können und am Leben in Deutschland teilhaben 
zu können – als Gesellschaftsmitglied und als Arbeitskraft.
Exemplarisch sei an dieser Stelle auf die Auswertungsergebnisse verwiesen:  
Sechs Personen mit Infektionskrankheiten konnten adäquat behandelt und sie selber, sowie 
Personen in deren Nahraum, hierdurch geschützt werden  10 Personen bedurften eines 
chirurgischen Eingriffs, ohne den zumeist die Arbeitsfähigkeit nicht wieder hätte hergestellt 
werden können  10 Personen sind psychisch, teils schwer, erkrankt und konnten über den 
Anonymen Krankenschein Köln erstmals hierzu Hilfe erhalten und ihre eigenen Angelegen-
heiten hierdurch wieder in die Hand nehmen  Sieben Frauen bedurften gynäkologischer 
Versorgung, welche teils ihr eigenes und teils auch das Wohl ihrer ungeborenen Kinder 
sicherstellen konnte

43
Für die Betroffenen und auch die Berater*innen stellen außerdem diverse strukturelle 
 Faktoren regelhaft eine Herausforderung dar, wie beispielsweise:
 • eine hochbürokratische Praxis,
 • eine hochkomplexe Rechtslage, insbesondere in Bezug auf das 
Krankenversicherungssystem,
 • unklare Zuständigkeiten bei den Sozialleistungsträgern,
 • keine rückwirkende Übernahme von medizinisch notwendigen Behandlungen während  
des sozialrechtlichen Klärungsprozesses und
 • lange Bearbeitungszeiten bei den öffentlichen/staatlichen Stellen 
Die Fallzahlen der Beratung sagen somit nichts über die, teils stark variierenden, zeitlichen 
und inhaltlichen Aufwände für die Berater*innen aus  Weiterhin bedarf es häufig einem 
langwierigen Beratungsprozess in Beratungsstellen des Beratungsnetzwerks für Menschen 
ohne Papiere aufgrund von Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen, bevor einer 
medizinischen Behandlung mittels des AKS zugestimmt wird 
Bezüglich des Budgets für Behandlungen und Rezeptscheine zeigt der aktuelle Ausgabe-
verlauf, dass das Budget für 2024 in wesentlich größerem Umfang eingesetzt werden kann 
und wird als im Jahr des Projektstarts  Die mittlerweile gefestigten internen und externen 
Prozesse, die wachsende Bekanntheit des Projekts und die Ausweitung der Zusammen-
arbeit mit Kliniken et cetera wird zu dieser Entwicklung noch weiter beitragen  Die Anfragen 
von anderen Stellen (städtisch, Presse, soziale Organisationen, (geplante) AKS/ABS- 
Projekte) zeigen, dass es sich um eine gelungene Projektstruktur handelt, die für andere 
Stellen bei der Entwicklung ähnlicher Konzepte hilfreich sein kann für eine best-practice-
Findung  Durch die zunehmende Präsenz durch verschiedene Publikationsflächen erhöht 
sich der Beratungsbedarf stetig und hiermit einhergehend die Anzahl der ausgegebenen 
AKS und Rezeptscheine 
Die lösungsorientierte Vorgehensweise innerhalb des Projekts ermöglicht es, schnellstmöglich 
notwendige sozialarbeiterische und medizinische Schritte einzuleiten, die den Ratsuchenden 
nicht nur ganzheitlich helfen, sondern prozessual aufeinander abgestimmt sind  Hierdurch 
werden Verzögerungen vermieden  Auf einer Arbeits- und Leistungsebene stellen deshalb 
sowohl die Kooperationsstruktur als auch entsprechende personale Beratungsressourcen 
und die enge Zusammenarbeit zwischen dem medizinischen und sozial arbeiterischen 
 Fach personal den Weg zum AKS sicher  Um dies auch weiterhin zu gewährleisten, ist eine 
fortlaufende Anpassung der notwendigen Prozesse obligatorisch  
AKS-/ABS-Projekte wie das in Köln tragen in diesem  Zusammenhang 
auch dazu bei, die Datenbasis zu Menschen ohne gesicherte 
 Gesundheitsversorgung in Deutschland zu verbessern.

44
In politisch virulenten Zeiten  erscheinen 
Projekte wie der AKS in Köln, wie  einleitend 
beschrieben, insbesondere auch mit Blick 
auf die Stärkung des gesellschaftlichen 
Zusammenhalts und der Stärkung des 
 Sozialstaatsprinzips als wichtiger und 
notwendiger Schritt  Gleichbehandelt 
zu werden, führt nicht zu Gleichheit, 
wenn Personen ihrem Status nach nicht 
 gleichberechtigt sind  Bis durch gesetzliche 
Maßnahmen ein diskriminierungsfreier 
und barrierefreier Zugang zum regulären 
Gesundheitsversorgungssystem für alle in Deutschland lebenden Menschen  sichergestellt 
ist, trägt das Projekt Anonymer Krankenschein (Köln) einen Teil dazu bei, soziale 
 Gerechtigkeit dort zu leben und humanitäre Hilfe dort zu leisten, wo sie am  dringendsten 
benötigt wird und das hochkomplexe Gesundheitssystem in Deutschland keinerlei 
 Lösungswege bietet 
EQUALITY EQUITY

Quellen
5.

47
5. Quellen
Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (Hrsg.) (2021):  
BÄK: „Gesundheit ist ein Menschenrecht“  Berlin  Online verfügbar unter:  
https://www bundesaerztekammer de/presse/aktuelles/detail/
baek-gesundheit-ist-ein-menschenrecht
Medizinische Flüchtlingshilfe Göttingen e. V. (Hrsg.) (2023):  
Das Modell des Anonymen Behandlungsscheins  Göttingen  Online verfügbar unter:
http://gesundheit-gefluechtete info/das-modell-des-anonymen-krankenscheins/
Zanders, Theresa; Bein, Laura Eleana (2021):  
Der Anonyme Behandlungsschein  Von der Idee zur Umsetzung  Ein Handlungsleitfaden  
Calbet, Laura; Vollmer, Lisa; Zanders, Theresa (Hrsg )  Weimar  Online verfügbar unter: 
https://www koopwohl de/handlungleitfaden-anonymer-behandlungsschein-veroeffentlicht/

48
Impressum 
Herausgeber
Arbeitskreis Anonymer Krankenschein Köln
Vertreten durch
agisra e V 
Caritasverband für die Stadt Köln e V 
Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH 
Gesundheitsamt und Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln 
Kölner Flüchtlingsrat e V 
Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung Köln 
Rom e V 
Redaktion
Nora Michele
Projektkoordination AKS
Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH
koordination aks-koeln@diakonie-koeln de
Gestaltung
Zentrale Dienste der Stadt Köln
Bildnachweis
Titel: Stephanie Ortelbach/Stadt Köln
Seite 45: Interaction Institute for Social Change; Angus Maguire
Gefördert durch
Stadt Köln
In Kooperation und unter Mitwirkung von
R O
M
e.V.

Mitteilung Ausschuss

9146 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 04.06.2024 
 1594/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 04.06.2024 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 06.06.2024 
Gesundheitsausschuss 11.06.2024 
 
Halbjahresbericht zur Einführung eines Anonymen Krankenscheins in der Stadt Köln 
Auftrag, Initiierung und Erarbeitung eines Konzeptes sowie erste Umsetzungs-
ergebnisse 
 
Zusammenfassung in einfacher Sprache:  
Im Jahr 2021 hat der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen die Erarbeitung eines Konzep-
tes zur Einführung eines Anonymen Krankenscheins in Köln für Personen ohne Kran-
kenversicherung beauftragt. Die Ausgabe der Anonymen Krankenscheine begann da-
raufhin im Juli 2023. Von Juli bis Dezember 2023 wurden bereits 58 Krankenscheine 
(0158/2024) ausgegeben und nicht versicherte kranke Menschen konnten auf diese 
Weise gesundheitlich versorgt werden. Seit Januar 2024 sind bereits 65 (Stand Ende 
04/24) Krankenscheine ausgegeben worden. 
 
Grundlegende Information: 
Der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung ist ein Menschenrecht. In Deutschland ist 
die Übernahme der Kosten für die notwendige medizinische Versorgung im Regelfall 
durch eine gesetzliche oder private Krankenversicherung gewährleistet. 
 
Ausgangslage: 
Es gibt viele Menschen, die keinen oder einen nur sehr begrenzten Zugang zu einer 
angemessenen Gesundheitsversorgung haben. Dies betrifft in besonderer Weise 
Menschen ohne Papiere, erwerbslose Menschen aus Mitgliedsstaaten der Europäi-
schen Union oder auch wohnungslose Menschen. Eine medizinische Versorgung die-
ser Gruppe ist aber insbesondere für den Bereich von dringend notwendiger stationä-
rer, operativer Behandlung sowie spezifischer fachärztlicher Versorgung notwendig. 
Die Installation und Ausgabe eines Anonymen Krankenscheins unterstützt somit 
kranke Menschen, die mittellos und nicht versichert sind. Ihre Versorgung wird durch 
diese Erleichterung eines Zugangs zu medizinischen Hilfen deutlich verbessert. 
 
Politischer Auftrag und Konzepterstellung: 
Der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen hat in seiner Sitzung vom 28.05.2021 die Er-

2 
 
stellung eines Konzeptes zur Installation eines Anonymen Krankenscheins in Köln ini-
tiiert. Dabei hat er die bestehende fachliche Expertise in der Beratung von Menschen 
ohne Krankenversicherung und / oder ohne Papiere sowie aus der medizinischen 
Erst- und Akutversorgung für diesen Personenkreis aufgegriffen. Diese Erfahrungen 
wurden im Rahmen eines themenbezogenen Arbeitskreises in der Konzepterstellung 
vernetzt und gebündelt. Das Konzept wurde mit Ratsbeschluss zum Anonymen Kran-
kenschein (1195/2023) umgesetzt. 
Der gegründete Arbeitskreis bestand aus Vertreter*innen der Malteser-Medizin für 
Menschen ohne Krankenversicherung, der Beratungsstellen des Netzwerks für Men-
schen ohne Papiere und der Clearingstelle „Migration und Gesundheit“; seitens der 
Stadt Köln hat neben dem Gesundheitsamt das Kommunale Integrationszentrum im 
Amt für Integration und Vielfalt an der Konzepterarbeitung mitgewirkt. Zusätzlich wur-
den auch Anregungen der Initiative „Medinetz“ berücksichtigt. 
 
Die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung, der Umfang der Behandlungen 
sowie der abzurechnenden Leistungen entsprechen beim Anonymen Krankenschein 
den Leistungen nach § 4 und § 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Auch Vorsorge-
untersuchungen und die Versorgung chronisch erkrankter Personen sind in den Leis-
tungen enthalten. 
 
Einordnung in bestehende Strukturen des Gesundheitsamtes 
Die subsidiären medizinischen Sprechstundenangebote verschiedener Abteilungen im 
Gesundheitsamt der Stadt Köln sind auch für Menschen ohne Zugang zum Regelsys-
tem konzipiert. Entsprechend dem Grundsatz des öffentlichen Gesundheitsdienstes 
zur Förderung und zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung sollen sie durch früh-
zeitige Diagnostik, Behandlung und präventive Angebote die Gesundheit der Men-
schen erhalten oder wiederherstellen. Hier werden insbesondere Personen mit inter-
sektionalen Risiken in niedrigschwelligen Sprechstundenangeboten erreicht und ver-
sorgt. 
 
Abteilung Sachgebiet Sprechstundenangebote 
Gesundheitshilfen Beratungsstelle für 
Familienplanung 
Gynäkologische Grund-
versorgung in Schwanger-
schaft und Wochenbett für 
Menschen ohne Zugang 
zur Regelversorgung. 
Verhütungsberatung, 
Schwangeren und 
Schwangerschaftskonflikt-
Beratung unabhängig 
vom Versicherungsstatus 
 
 Fachdienst STI (sexuell 
übertragbare Infektionen) 
und sexuelle Gesundheit 
Gynäkologische und uro-
logische Untersuchung, 
Testung, Behandlung und 
Beratung von Menschen 
ohne Krankenversiche-
rung, von Personen mit 
erhöhtem Risiko für sexu-
ell übertragbare Infektio-
nen sowie für Sexarbei-
ter*innen und deren Part-
ner*innen (bei diesen un-

3 
 
abhängig vom Versiche-
rungsstatus). 
 
Allgemeinmedizinische 
Beratung und Untersu-
chung von Menschen 
ohne Krankenversiche-
rung. 
 
Soziale Psychiatrie Mobiler Medizinischer 
Dienst 
Aufsuchende medizini-
sche und psychosoziale 
Grund- und Notfallversor-
gung für wohnungslose 
und drogenabhängige 
Menschen mit und ohne 
Krankenversicherung. 
 
 
Im Rahmen des Kooperationsprojektes Anonymer Krankenschein Köln können nun 
aus den bestehenden medizinischen Sprechstundenangeboten heraus stationäre und 
ambulante, diagnostische wie therapeutische Maßnahmen unter bestimmten Voraus-
setzungen finanziert werden. 
Hierbei ist Zugangsbedingung zum einen immer ein Clearingprozess bei einem der 
beteiligten Träger der Clearingstelle Migration und Gesundheit und dem Netzwerk für 
Menschen ohne Papiere mit dem Ziel der Eingliederung in das Regelsystem. Zum an-
deren die Vorstellung bei einer der fachärztlich geleiteten medizinischen Sprechstun-
denangebote bei der Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung oder 
dem Gesundheitsamt Köln. So wird sichergestellt, dass die bestehenden medizini-
schen Angebote für Menschen ohne Krankenversicherung weiterhin primär zuständig 
sind und die Menschen im Hinblick auf die Möglichkeiten eines Zugangs zur Regelver-
sorgung beraten und fortlaufend begleitet werden. 
 
Umsetzung:  
Mit der Ausgabe der Anonymen Krankenscheine konnte im Juli 2023 nach Ratsbe-
schluss zum Anonymen Krankenschein (1195/2023) begonnen werden. Im Vorfeld 
wurden Informationen hierüber an alle Apotheken in Köln, die Krankenhäuser im 
Stadtgebiet und über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) an alle niedergelassenen 
Fachärzt*innen in Köln versandt. Weiterhin wurde eine Informationsveranstaltung 
durch das Gesundheitsamt für die in Köln niedergelassenen Ärzt*innen am 
08.09.2023 durchgeführt und zudem verschiedene Kliniken und Träger über beste-
hende Vernetzungsstrukturen informiert. Im Nachgang dazu haben Kliniken und nie-
dergelassene Fachärzt*innen eine Kooperationsbereitschaft signalisiert. 
Es konnten im Zeitraum von Juli bis Dezember 2023 insgesamt 58 Anonyme Kranken-
scheine ausgegeben werden (0158/2024). Hierbei ist zu beachten, dass die Zahlen 
zum Jahresende hin erkennbar angestiegen sind. Es ist davon auszugehen, dass die 
Vernetzung der Akteur*innen in der Angebotslandschaft und die diesbezüglichen In-
formationen dazu beigetragen haben, das Angebot des Anonymen Krankenscheins 
bekannt zu machen. 
In den vorgenannten Fällen konnte durch eine Inanspruchnahme des Anonymen 
Krankenscheins die gesundheitliche Situation der Personen verbessert werden. 
Krankheiten wurden geheilt bzw. gelindert, Diagnosen konnten gestellt und Gefahren 
für die betroffenen Menschen abgewendet werden. Auch konnte über die Diagnose-
stellung und durch die engagierte Beratung in einigen Fällen ein Zugang zur Regelver-
sorgung in der gesetzlichen Krankenkasse sichergestellt werden.

4 
 
 
Aktuell steht die Vernetzungsstruktur im Hilfesystem für suchterkrankte Personen im 
Fokus der Abstimmungsprozesse. 
 
Ausblick: 
Das Ziel, die gesundheitliche Versorgung und die Erleichterung eines Zugangs zu me-
dizinischen Hilfen deutlich zu verbessern und damit langfristig einen Beitrag zur Redu-
zierung von Ungleichheiten bezüglich der Gesundheitschancen zu leisten, kann durch 
die Ausgabe der Anonymen Krankenscheine vorangetrieben werden. Auf diese Weise 
wird den Menschen ohne Krankenversicherung eine gleichberechtigte Inanspruch-
nahme von Versorgungsangeboten, der Zugang zu relevanten Gesundheitsinformatio-
nen und eine mögliche Überführung in das Regelsystem erleichtert und ermöglicht.  
Die Erfahrungen seit Juli 2023 verdeutlichen, dass – bedingt durch die Informations-
weitergabe und die gelungene gute Anbindung des Projektes in der Kölner Angebots-
landschaft – viele Menschen ohne gesundheitliche Regelversorgung medizinisch ver-
sorgt werden können. 
 
Da das Projekt Anonymer Krankenschein gemäß des o.g. Ratsbeschlusses bis zum 
31.12.2024 befristet ist und keine Fortführung der Mittel beschlossen wurde, stehen 
Finanzmittel im Haushalt nur bis 2024 zur Verfügung. Der Posten ist deshalb nicht in 
der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. 
 
Der Halbjahresbericht ist als Anlage beigefügt. Der nächste Bericht ist nach Projektab-
schluss zu erwarten. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

04.06.2024 Integrationsrat
TOP 5.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.06.2024 Gesundheitsausschuss
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.09.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1594/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.06.2024
Erstellt
14.05.2024 15:47