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2142/2020

233. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 4, in Köln-Ehrenfeld Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel hier: Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorg

Beschlussvorlage Ausschuss 20.07.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 07.09.2020, TOP 10.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 4

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Anlage 1

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Beschlussvorlage Ausschuss

5867 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/1 Seeh Sa 
Vorlagen-Nummer 
 2142/2020 
Freigabedatum 
 20.07.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
233. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 4, in Köln-Ehrenfeld 
Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel hier: Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den 
Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur 
233. Flächennutzungsplan-Änderung 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beauftragt die Verwaltung, die Planung zur 233. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) auf 
Grundlage des Planungskonzeptes fortzuführen (siehe Anlage 3). Die Ergebnisse aus der frühzei-
tigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) (Anlage 4) sind dabei zu berücksichtigen. 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ohne Einschränkun-
gen zustimmt. 
 
Alternative: keine 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Stadtteil Ehrenfeld stellt sich heute als historisch gewachsene Großgemengelage dar, dessen 
ursprünglich überwiegend industrielle Nutzung stetig in den Hintergrund rückt. Das Gebiet ist heute 
kaum noch durch industrielle, sondern zunehmend durch großflächige Büronutzungen in Neubauten 
sowie kleinere Agenturen und Unternehmen in teils sanierter, denkmalgeschützter Bausubstanz ge-
prägt. Auch kulturelle Einrichtungen wie Ateliers, Galerien sowie Konzert- und Veranstaltungsräume 
beziehungsweise Diskotheken sind prägend für den Stadtteil. Wohnen findet zumeist in unmittelbarer 
Nähe zu kulturellen Veranstaltungsstätten und gewerblichen Nutzungen statt. Eine starke Nutzungs-
vielfalt auf dichtem Raum prägt auch den Änderungsbereich und dessen Umfeld. In Folge der Aufga-
be der Postnutzung am Ehrenfeldgürtel besteht die Chance, dem Grundstück neue Nutzungen zuzu-
führen. 
 
Derzeit stellt der Flächennutzungsplan ein besonderes Wohngebiet dar mit dem Signet "Post". Das 
Ziel der Änderung ist die Darstellung einer gemischten Baufläche, um die planungsrechtliche Grund-
lage für ein modernes Quartier mit Wohn- und Hotelnutzung sowie großflächigem Einzelhandel und 
Dienstleistern zu schaffen. Zusätzlich wird durch die beabsichtigte Darstellung einer gemischten Bau-
fläche der bestehende Veranstaltungsraum "Bumann & Sohn" planungsrechtlich gesichert.  
 
Stand des Verfahrens 
 
Das Änderungsverfahren läuft parallel zum Bebauungsplan 64468/03–Arbeitstitel: "Geschäfts- und 
Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125" in Köln-Ehrenfeld. Da die Flächennutzungsplan-Änderung im 
Parallelverfahren durchgeführt wird, werden die vorangegangenen Beschlüsse zum Bebauungsplan-
Verfahren herangezogen. Für das parallel laufende Bebauungsplanverfahren wurde die Einleitung am 
11.09.2017 in der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) und im Stadtentwicklungsausschuss (StEA) am 
21.09.2017 beschlossen. Der Vorgabenbeschluss wurde am 17.05.2018 im StEA und am 04.06.2018 
in der BV 4 gefasst. 
 
Da der Änderungsbereich des Flächennutzungsplan-Verfahrens jedoch geringfügig größer ist, wurde 
eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB sowie eine frühzeitige Beteili-
gung der städtischen Dienststellen und der Träger öffentliche Belange entsprechend § 4 Absatz 1 
BauGB nachgeholt. 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB 
wurde durchgeführt vom 23.04.2020 bis einschließlich zum 15.06.2020. Innerhalb dieser Beteiligung 
gingen 11 Stellungnahmen ein. Eine Übersicht über die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung 
der Behörden und Träger öffentlicher Belange und dem Umgang mit diesen ist Anlage 4 zu entneh-
men. Die Ergebnisse dieser Beteiligung fließen in die weitere Planbearbeitung mit ein. 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Flächennutzungsplan-Änderung gemäß § 3 Absatz 1 
Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 22. Juni bis 6. Juli 2020 statt. Im Rahmen dieser Beteiligung sind 
keine Stellungnahmen oder Anregungen eingegangen.

3 
Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen betreffen insbesondere das Thema Lärm, vor 
allem hinsichtlich: 
 allgemeine Problematik, Sicherung des Bestandes 
 Forderung nach gutachterlicher Untersuchung 
 Nutzungskonflikte durch beabsichtigte Wohn- und Hotelnutzung 
(Einschränkung bestehender Nutzungen wie Kultur-/Kreativszene, Kleingewerbe, Betriebe) 
 
Die thematischen Schwerpunkte aus den Anregungen und Stellungnahmen werden durch gutachterli-
che Untersuchungen und die Zusammenstellung in einem Umweltbericht behandelt und berücksich-
tigt. Durch die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen haben sich keine Änderungen für die 
Plandarstellung oder Inhalte ergeben.  
 
3. Weiteres Vorgehen 
 
Auf Grundlage der hiermit beschlossenen planerischen Vorgaben für das Verfahren der 233. Ände-
rung des Flächennutzungsplanes erfolgt die weitere Ausarbeitung der Planung und ihre Aufbereitung 
für die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB. Es ist beabsichtigt, diese ab Herbst 2020 durchzufüh-
ren. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 
BauGB ist für denselben Zeitraum geplant.  
 
Anlagen 
Anlage 1 Lage des Änderungsbereichs 
Anlage 2 bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans 
Anlage 3  beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans 
Anlage 4 Tabellarische Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der 
  Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Anlage 4

10416 Zeichen

A N L A G E   4 
 
- 2 - 
 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Flächennutzungsplanverfahren 
 
Darstellung und Bewertung der zur 233. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel "Ehrenfeldgürtel " in Köln -Ehrenfeld eingegangenen 
planungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange  
 
Die Beteiligung der Träger öffen tlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Rahmen eines Anschreibens sowie eines digitalen Beteiligungsport als vom 
23.04.2020 bis zum 15.06.2020 durchgeführt. Es sind 11 Stellungnahmen in der Zeit vom 28.04.2020 bis zum 10.06.2020 eingegangen. 
 
Nr. TÖB Eingang der 
Stellungnahme  
Stellungnahme  Berücksichtigung 
ja/nein/teilweise/  
Kenntnisnahme 
Stellungnahme der Verwaltung  
01 Polizeipräsidium Köln  
Führungsstelle Verkehr 
28.04.2020 Keine Bedenken. 
 
Bemerkung: 
Kreuzung Ehrenfeldgürtel/Bartholomäus-
Schink-Str./Hüttenstr. stellt eine 1 -Jahres-
Unfallhäufungsstelle (2012) und 3 -Jahres-
Unfallhäufungsstelle (2015 -2017) dar.  
Kenntnisnahme Die verkehrliche Situation ist stets Bestand-
teil der gutachterlichen Betrachtung und 
des Umweltberichtes. 
02 Deutsche Telekom 
Technik GmbH 
30.04.2020 Keine Bedenken. 
 
Hinweis: Der Bestand und Betrieb vorhand e-
ner TK -Linien muss gewährleistet bleiben. Im 
Falle notwendiger Maßnahmen zur Sicherung, 
Veränderung oder Verlegung der Anlagen wird 
um Kontakt 6 Wochen vor Baubeginn gebeten. 
Bei Aufbruch von Straßen für die Verlegung 
zusätzlich er Anlagen wird um schriftliche A n-
zeige mindestens 6 Monate vor Baubeginn 
gebeten. 
 
Hinweis auf das „Merkblatt über Baumstando r-
te und unterirdische Ver -und Entsorgungsa n-
lagen“ bei geplanten Baumpflanzungen.  
Kenntnisnahme Durch die Flächennutzungsplanänderu ng 
werden keine Baumaßnahmen ausgelöst. 
Der Bebauungsplanung wird die Stellun g-
nahme vorgelegt. 
03 Industrie- und Handel s-
kammer zu Köln (IHKK) 
05.05.2020 Die Nachbarschaft des Vorhabenstandortes ist 
durch eine starke Nutzungsvielfalt auf dichtem 
Raum geprä gt, dabei spielt die Kultur - und 
Kreativwirtschaft eine große Rolle. So liegen 
Teilweise Die konkrete Festsetzung, um welchen 
Betriebstyp es sich handelt, wird nicht im 
Flächennutzungsplan ger egelt. Die Etabli e-
rung eines Na hversorgers inklusive Wohn -

- 2 - 
 
... 
 
diverse Veranstalter in direkter Nähe, sowie 
der Club Bumann und Sohn im Plangebiet 
selbst. Diese Kultur - und Kreativszene muss 
bei Planungen berücksichtigt werden. Geplant 
ist ein Einzelhandelsbetrieb für die Nahverso r-
gung. Durch die Nähe zur Bahntrasse und zum 
Bahnhof Ehrenfeld ist die Fläche mit Lärmi m-
missionen belastet.  
Aufgrund der Lärmbelastungen durch Straßen 
und Bahnverkehr sowie kultur - und kreativwirt-
schaftliche Untern ehmen lehnen wir an dieser 
Stelle Wohnnutzung ab.  
Die Ergänzung des Nahversorgungszentrums 
Ehrenfeld-Ost Subbelrather Str. durch einen 
Nahversorger bietet sich an. Es wird darauf 
hingewiesen, dass die Festsetzung eines Vol l-
versorgers (siehe 5.5); also ein es Betriebstyps 
nicht aus dem Einzelhandels - und Zentrenkon-
zept abgeleitet werden kann. Die IHK Köln 
lehnt die Festsetzung eines Betriebstyps an. 
Die Forderung nach einem Na hversorger, der 
offenlässt, um welchen Betriebstyp (Vollsort i-
menter oder Discounter ) es sich handelt, wird 
begrüßt. 
 
und Hotelnutzung auf einer Fläche wird 
durch die Gebietsdarstellung einer g e-
mischten Baufläche zugelassen und als 
möglich erachtet. Die Darstellung einer 
gemischten Baufläche ermöglicht zudem 
auch die Sicherung der als schützenswert 
erachtete Kultur - und Kreativszene Ehre n-
feldes. Aus diesem Grund wird im  FNP-
Änderungsverfahren der Änderungsbereich 
größer gefasst, um dem Veranstalter 
Bumann und Sohn ebenfalls eine langfrist i-
ge Sicherung im Bestand zu ermöglichen.  
Im weiteren Verfahren werden zum parall e-
len Bebauungsplan-Verfahren und dem 
FNP-Änderungsverfahren gutachterliche 
Untersuchungen angefertigt, die sich unter 
anderem intensiv mit dem Thema Lärm 
befassen. Die Ergebnisse sämtlicher B e-
lange werden im Umweltbericht untersucht 
und zusammengefasst. Sobald sämtliche 
Inhalte aufbereitet sind, wird es eine e rneu-
te Beteiligung der Behörden und Träger 
öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit 
geben. 
 
04 Polizeipräsidium Köln – 
Kriminalpräventi-
on/Opferschutz 
06.05.2020 Keine Bedenken. 
Hinweis auf ein kostenfreies und neutrales 
Beratungsangebot zur Städtebau lichen Krim i-
nalprävention sowie kriminalpräventiv wirke n-
den Ausstattung von Bauobjekten mit ei n-
bruchshemmenden Sicherungseinrichtungen.  
Es wird darum gebeten, Vorhabenträger, Ba u-
herren oder Investoren frühzeitig auf dieses 
Angebot hinzuweisen.  
Kenntnisnahme Hinweise werden an den Vorhabenträger 
weitergegeben.  
05 Stadtentwässerungsbe-
triebe Köln, AöR 
11.05.2020 Keine Bedenken. Kenntnisnahme - 
06 KölnBusiness Wir t-
schaftsförderungs-
12.05.2020 Die geplante Verdichtung und Neuordnung des 
derzeit teilweise mindergenutzten Areals  wird 
Kenntnisnahme Das Thema Lärm, hier hinsichtlich der 
Vermeidung von Nutzungskonflikten wird im

- 3 - 
 
... 
 
GmbH begrüßt. Die Aufrechterhaltung und Stärkung 
der vorhandenen Handels - und Dienstlei s-
tungsnutzung sowie die Ansiedlung eines 
großflächigen Lebensmittelmarktes werden als 
positiv erachtet, da die Versorgungsmöglic h-
keiten im Umfeld kleinflächig sind und der B e-
völkerungsanzahl nicht gerecht werden.  
 
Hinsichtlich der angedachten Wohn - und H o-
telnutzung sollte darauf geachtet werden, dass 
kein Konflikt zu den bestehenden Nutzungen 
entsteht und potenzielle neue Bewohner des 
Areals die gewerbliche Nutzung in der Nac h-
barschaft auf dem Klageweg einschränken. 
Der Fortbestand der umliegenden Gastron o-
mie-, Kultur - und Handwerksbetriebe (Clubs, 
Theater, Tischlerei usw.), sollte ohne weitere 
Auflagen weiter möglich sein. Die Kultur - und 
Gastronomiebetriebe leben von großen Me n-
schenansammlungen, auch in den Nachtstu n-
den, weshalb hier insbesondere auch am W o-
chenende mit einem erh öhten Lärmpegel zu 
rechnen ist.  
Im Bebauungsplanverfahren sollte daher auf 
entsprechende Regelungen hingewirkt w er-
den.  
 
Aus der Studie „Der Kölner Hotelmarkt“ von 
KölnTourismus GmbH, Dehoga Nordrhein 
e.V., Koelnmesse GmbH und KölnKongress 
GmbH auf Initiative der IHK geht hervor, dass 
in Köln insbesondere im Bereich internation a-
ler Hotelmarken aus dem vier - und fünf Sterne-
Segment gesteigerte Bedarfe bestehen. Die 
Ansiedlung einer höherwertigen Hotelnutzung 
ist daher aus Sicht der KBW wünschenswert . 
weiteren Verfahren berück sichtigt. Die S i-
cherung der Bestandsnutzungen ist grun d-
sätzlich gewünscht.  
07 Bezirksregierung Köln – 
Dezernat 53 
13.05.2020 Keine Anregungen oder Hinweise.  Kenntnisnahme -

- 4 - 
 
... 
 
(Immissionsschutz – 
einschl. anlagenbez o-
gener Umweltschutz)  
08 Bezirksregierung Düs-
seldorf – Dezernat 22.5 
Kampfmittelbeseiti-
gungsdienst (KBD)  
15.05.2020 Die Antragsfläche liegt grun dsätzlich in einem 
Bombenabwurfgebiet bzw. in einem Gebiet wo 
vermehrte Kampfhandlungen stattgefunden 
haben. Aus Sicht des KBD sowie aus ord-
nungsbehördlicher Sicht wird eine Überprüfung 
der zu überbauenden Fläche aus Kampfmittel 
empfohlen. 
 
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen me chani-
schen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfah l-
gründungen, Verbauarbeiten etc. werden z u-
sätzliche Sicherheitsdetek tionen empfohlen.  
 
Hinweise z u den Vorlagen, Inhalten und Fri s-
ten zur Beantragung der genannten Überpr ü-
fungen sind der Stellungnahme zu entnehmen.  
 
Da der Umgang mit Kampfmitteln eine beso n-
dere Fachkunde voraussetzt, unterstützt der 
KBD die örtlich zustä ndigen Behörden mit 
seiner Fachkenntnis und sucht, räumt und 
vernichtet gegebenenfalls nicht detonierte 
Kampfmittel.  
 
Für den Fall, dass den Empfehlungen des 
KBD nicht nachgekommen wird, behält sich 
das Amt für öffentliche Ordnung im Einzelfall 
die Einlei tung und Durchsetzung ordnung s-
rechtlicher Zwangsmaßnahmen zur Aufrech t-
erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Or d-
nung ausdrücklich vor.  
 
Ergänzung (Anhang der Stellungnahme an das 
Amt für öffentliche Ordnung): 
 
Ja Die Flächennutzungsplan -Änderung löst 
keine unmittelbaren Veränderungen an 
Bausubstanz oder Baugrund aus.  
 
Die Stellungnahme der KBD wird an die 
verbindliche Bauleitplanung (Bebauungs-
planung) weitergeleitet zur Information und 
Berücksichtigung im weiteren Verfahren.

- 5 - 
 
 
 
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben  
hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 
1945 abzuschieben. Hierzu wird um einen 
Ortstermin gebeten. 
09 Eisenbahn-Bundesamt 
Außenstelle Köln  
15.05.2020 Keine Bedenken. Kenntnisnahme - 
10 Bezirksregierung Köln – 
Dezernat 52 (Abfallwirt-
schaft u. Bodenschutz 
einschl. anlagenbez o-
gener Umweltschutz)  
19.05.2020 Keine Bedenken. Kenntnisnahme  - 
11 Deutsche Bahn AG  10.06.2020 Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken , 
unter folgenden Voraussetzungen:  
 
Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung 
der Bahnanlagen entstehen Emissionen (in s-
besondere Luft - und Körperschall, Abgase, 
Funkenflug, Abriebe z.B. durch Bremsstäube, 
elektrische Beeinflussungen durch magnet i-
sche Felder etc.), die zu Immissionen an b e-
nachbarter Bebauung führen können. En t-
schädigungsansprüche oder Ansprüche auf 
Schutz- oder Ersatzmaßnahmen können g e-
gen die DB AG nicht geltend gemacht werden, 
da die Strecke eine planfestgestellte Anlage 
ist. Spätere Nutzer der Flächen sind frühzeitig 
und in geeigneter Weise auf di e Beeinflu s-
sungsgefahr hinzuweisen.  
 
Wir weisen darauf hin, dass die benachbarte 
Bahnstrecke aufgeständert auf einer Gewölb e-
reiche verläuft. Diese Bahnbögen sollen in den 
nächsten Jahren für ihre weitere Nutzung e r-
tüchtigt werden, hierzu erfolgen Instandse t-
zungs- und Erneuerungsmaßnahmen. 
Kenntnisnahme Die Hinweise haben keine unmittelbare 
Wirkung auf die  vorbereitende Bauleitpl a-
nung und damit die FNP -Änderung. Der 
FNP besitzt vor allem eine behördenver-
bindliche Funktion und kann nicht unmitte l-
bar beklagt w erden. Durch die Darstellung 
einer gemischten Baufläche entsteht keine 
Verschärfung zulässiger Lärmpegel als 
eher eine geringfügige Entspannung. Der 
Hinweis wird an die verbindliche Bauleitpl a-
nung weitergegeben zur Berücksichtigung 
im parallelen Bebauungsplan-Verfahren.

Anlage 3

1009 Zeichen

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Soz. Einricht.
 
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Anlage 3
- beabsichtigte Darstellung -
233. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Ehrenfeldgürtel in Köln-Ehrenfeld
Legende
Änderungsbereich
Besonderes Wohngebiet
Wohnbaufläche
Gemischte Baufläche
Mischgebiet
Sonderbaufläche
Industriefläche
Gewerbefläche
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
Fläche für Bahnanlagen
9 Alteneinrichtung
N Alteneinrichtung, Standort unbestimmt
; Bad
= Dauerkleingärten
E Grünfläche
: Jugendeinrichtung
R Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt
S Kindereinrichtung, Standort unbestimmt
F Kindereinrichtung
! Kirche
# Krankenhaus
( Post
* Schule
, Spielplatz
J Spielplatz, Standort unbestimmt
3 Verwaltung
¯
0 100 20050
Meter
1:5.000M.:

Anlage 1

146 Zeichen

Anlage 1
233. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Ehrenfeldgürtel in Köln-Ehrenfeld
- Lage des Änderungsbereiches -
¯
Änderungsbereich
1:10.000M.:

Anlage 2

1008 Zeichen

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SO
Soz. Einricht.
 
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M
 
 
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Anlage 2
- bisherige Darstellung -
233. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Ehrenfeldgürtel in Köln-Ehrenfeld
Legende
Änderungsbereich
Besonderes Wohngebiet
Wohnbaufläche
Gemischte Baufläche
Mischgebiet
Sonderbaufläche
Industriefläche
Gewerbefläche
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
Fläche für Bahnanlagen
9 Alteneinrichtung
N Alteneinrichtung, Standort unbestimmt
; Bad
= Dauerkleingärten
E Grünfläche
: Jugendeinrichtung
R Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt
S Kindereinrichtung, Standort unbestimmt
F Kindereinrichtung
! Kirche
# Krankenhaus
( Post
* Schule
, Spielplatz
J Spielplatz, Standort unbestimmt
3 Verwaltung
¯
0 100 20050
Meter
1:5.000M.:

Beratungsverlauf (2)

03.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Subbelrather Straße
  • Ehrenfeldgürtel 125
  • Hüttenstraße

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Details

Aktenzeichen
2142/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
20.07.2020
Erstellt
15.07.2020 09:02