2142/2020
233. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 4, in Köln-Ehrenfeld Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel hier: Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorg
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/1 Seeh Sa Vorlagen-Nummer 2142/2020 Freigabedatum 20.07.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 233. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 4, in Köln-Ehrenfeld Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel hier: Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur 233. Flächennutzungsplan-Änderung Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, die Planung zur 233. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) auf Grundlage des Planungskonzeptes fortzuführen (siehe Anlage 3). Die Ergebnisse aus der frühzei- tigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Bau- gesetzbuch (BauGB) (Anlage 4) sind dabei zu berücksichtigen. 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ohne Einschränkun- gen zustimmt. Alternative: keine Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Stadtteil Ehrenfeld stellt sich heute als historisch gewachsene Großgemengelage dar, dessen ursprünglich überwiegend industrielle Nutzung stetig in den Hintergrund rückt. Das Gebiet ist heute kaum noch durch industrielle, sondern zunehmend durch großflächige Büronutzungen in Neubauten sowie kleinere Agenturen und Unternehmen in teils sanierter, denkmalgeschützter Bausubstanz ge- prägt. Auch kulturelle Einrichtungen wie Ateliers, Galerien sowie Konzert- und Veranstaltungsräume beziehungsweise Diskotheken sind prägend für den Stadtteil. Wohnen findet zumeist in unmittelbarer Nähe zu kulturellen Veranstaltungsstätten und gewerblichen Nutzungen statt. Eine starke Nutzungs- vielfalt auf dichtem Raum prägt auch den Änderungsbereich und dessen Umfeld. In Folge der Aufga- be der Postnutzung am Ehrenfeldgürtel besteht die Chance, dem Grundstück neue Nutzungen zuzu- führen. Derzeit stellt der Flächennutzungsplan ein besonderes Wohngebiet dar mit dem Signet "Post". Das Ziel der Änderung ist die Darstellung einer gemischten Baufläche, um die planungsrechtliche Grund- lage für ein modernes Quartier mit Wohn- und Hotelnutzung sowie großflächigem Einzelhandel und Dienstleistern zu schaffen. Zusätzlich wird durch die beabsichtigte Darstellung einer gemischten Bau- fläche der bestehende Veranstaltungsraum "Bumann & Sohn" planungsrechtlich gesichert. Stand des Verfahrens Das Änderungsverfahren läuft parallel zum Bebauungsplan 64468/03–Arbeitstitel: "Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125" in Köln-Ehrenfeld. Da die Flächennutzungsplan-Änderung im Parallelverfahren durchgeführt wird, werden die vorangegangenen Beschlüsse zum Bebauungsplan- Verfahren herangezogen. Für das parallel laufende Bebauungsplanverfahren wurde die Einleitung am 11.09.2017 in der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) und im Stadtentwicklungsausschuss (StEA) am 21.09.2017 beschlossen. Der Vorgabenbeschluss wurde am 17.05.2018 im StEA und am 04.06.2018 in der BV 4 gefasst. Da der Änderungsbereich des Flächennutzungsplan-Verfahrens jedoch geringfügig größer ist, wurde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB sowie eine frühzeitige Beteili- gung der städtischen Dienststellen und der Träger öffentliche Belange entsprechend § 4 Absatz 1 BauGB nachgeholt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wurde durchgeführt vom 23.04.2020 bis einschließlich zum 15.06.2020. Innerhalb dieser Beteiligung gingen 11 Stellungnahmen ein. Eine Übersicht über die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange und dem Umgang mit diesen ist Anlage 4 zu entneh- men. Die Ergebnisse dieser Beteiligung fließen in die weitere Planbearbeitung mit ein. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Flächennutzungsplan-Änderung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 22. Juni bis 6. Juli 2020 statt. Im Rahmen dieser Beteiligung sind keine Stellungnahmen oder Anregungen eingegangen. 3 Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen betreffen insbesondere das Thema Lärm, vor allem hinsichtlich: allgemeine Problematik, Sicherung des Bestandes Forderung nach gutachterlicher Untersuchung Nutzungskonflikte durch beabsichtigte Wohn- und Hotelnutzung (Einschränkung bestehender Nutzungen wie Kultur-/Kreativszene, Kleingewerbe, Betriebe) Die thematischen Schwerpunkte aus den Anregungen und Stellungnahmen werden durch gutachterli- che Untersuchungen und die Zusammenstellung in einem Umweltbericht behandelt und berücksich- tigt. Durch die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen haben sich keine Änderungen für die Plandarstellung oder Inhalte ergeben. 3. Weiteres Vorgehen Auf Grundlage der hiermit beschlossenen planerischen Vorgaben für das Verfahren der 233. Ände- rung des Flächennutzungsplanes erfolgt die weitere Ausarbeitung der Planung und ihre Aufbereitung für die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB. Es ist beabsichtigt, diese ab Herbst 2020 durchzufüh- ren. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist für denselben Zeitraum geplant. Anlagen Anlage 1 Lage des Änderungsbereichs Anlage 2 bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans Anlage 3 beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans Anlage 4 Tabellarische Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Anlage 4
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A N L A G E 4 - 2 - Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Flächennutzungsplanverfahren Darstellung und Bewertung der zur 233. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel "Ehrenfeldgürtel " in Köln -Ehrenfeld eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Träger öffen tlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Rahmen eines Anschreibens sowie eines digitalen Beteiligungsport als vom 23.04.2020 bis zum 15.06.2020 durchgeführt. Es sind 11 Stellungnahmen in der Zeit vom 28.04.2020 bis zum 10.06.2020 eingegangen. Nr. TÖB Eingang der Stellungnahme Stellungnahme Berücksichtigung ja/nein/teilweise/ Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung 01 Polizeipräsidium Köln Führungsstelle Verkehr 28.04.2020 Keine Bedenken. Bemerkung: Kreuzung Ehrenfeldgürtel/Bartholomäus- Schink-Str./Hüttenstr. stellt eine 1 -Jahres- Unfallhäufungsstelle (2012) und 3 -Jahres- Unfallhäufungsstelle (2015 -2017) dar. Kenntnisnahme Die verkehrliche Situation ist stets Bestand- teil der gutachterlichen Betrachtung und des Umweltberichtes. 02 Deutsche Telekom Technik GmbH 30.04.2020 Keine Bedenken. Hinweis: Der Bestand und Betrieb vorhand e- ner TK -Linien muss gewährleistet bleiben. Im Falle notwendiger Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oder Verlegung der Anlagen wird um Kontakt 6 Wochen vor Baubeginn gebeten. Bei Aufbruch von Straßen für die Verlegung zusätzlich er Anlagen wird um schriftliche A n- zeige mindestens 6 Monate vor Baubeginn gebeten. Hinweis auf das „Merkblatt über Baumstando r- te und unterirdische Ver -und Entsorgungsa n- lagen“ bei geplanten Baumpflanzungen. Kenntnisnahme Durch die Flächennutzungsplanänderu ng werden keine Baumaßnahmen ausgelöst. Der Bebauungsplanung wird die Stellun g- nahme vorgelegt. 03 Industrie- und Handel s- kammer zu Köln (IHKK) 05.05.2020 Die Nachbarschaft des Vorhabenstandortes ist durch eine starke Nutzungsvielfalt auf dichtem Raum geprä gt, dabei spielt die Kultur - und Kreativwirtschaft eine große Rolle. So liegen Teilweise Die konkrete Festsetzung, um welchen Betriebstyp es sich handelt, wird nicht im Flächennutzungsplan ger egelt. Die Etabli e- rung eines Na hversorgers inklusive Wohn - - 2 - ... diverse Veranstalter in direkter Nähe, sowie der Club Bumann und Sohn im Plangebiet selbst. Diese Kultur - und Kreativszene muss bei Planungen berücksichtigt werden. Geplant ist ein Einzelhandelsbetrieb für die Nahverso r- gung. Durch die Nähe zur Bahntrasse und zum Bahnhof Ehrenfeld ist die Fläche mit Lärmi m- missionen belastet. Aufgrund der Lärmbelastungen durch Straßen und Bahnverkehr sowie kultur - und kreativwirt- schaftliche Untern ehmen lehnen wir an dieser Stelle Wohnnutzung ab. Die Ergänzung des Nahversorgungszentrums Ehrenfeld-Ost Subbelrather Str. durch einen Nahversorger bietet sich an. Es wird darauf hingewiesen, dass die Festsetzung eines Vol l- versorgers (siehe 5.5); also ein es Betriebstyps nicht aus dem Einzelhandels - und Zentrenkon- zept abgeleitet werden kann. Die IHK Köln lehnt die Festsetzung eines Betriebstyps an. Die Forderung nach einem Na hversorger, der offenlässt, um welchen Betriebstyp (Vollsort i- menter oder Discounter ) es sich handelt, wird begrüßt. und Hotelnutzung auf einer Fläche wird durch die Gebietsdarstellung einer g e- mischten Baufläche zugelassen und als möglich erachtet. Die Darstellung einer gemischten Baufläche ermöglicht zudem auch die Sicherung der als schützenswert erachtete Kultur - und Kreativszene Ehre n- feldes. Aus diesem Grund wird im FNP- Änderungsverfahren der Änderungsbereich größer gefasst, um dem Veranstalter Bumann und Sohn ebenfalls eine langfrist i- ge Sicherung im Bestand zu ermöglichen. Im weiteren Verfahren werden zum parall e- len Bebauungsplan-Verfahren und dem FNP-Änderungsverfahren gutachterliche Untersuchungen angefertigt, die sich unter anderem intensiv mit dem Thema Lärm befassen. Die Ergebnisse sämtlicher B e- lange werden im Umweltbericht untersucht und zusammengefasst. Sobald sämtliche Inhalte aufbereitet sind, wird es eine e rneu- te Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit geben. 04 Polizeipräsidium Köln – Kriminalpräventi- on/Opferschutz 06.05.2020 Keine Bedenken. Hinweis auf ein kostenfreies und neutrales Beratungsangebot zur Städtebau lichen Krim i- nalprävention sowie kriminalpräventiv wirke n- den Ausstattung von Bauobjekten mit ei n- bruchshemmenden Sicherungseinrichtungen. Es wird darum gebeten, Vorhabenträger, Ba u- herren oder Investoren frühzeitig auf dieses Angebot hinzuweisen. Kenntnisnahme Hinweise werden an den Vorhabenträger weitergegeben. 05 Stadtentwässerungsbe- triebe Köln, AöR 11.05.2020 Keine Bedenken. Kenntnisnahme - 06 KölnBusiness Wir t- schaftsförderungs- 12.05.2020 Die geplante Verdichtung und Neuordnung des derzeit teilweise mindergenutzten Areals wird Kenntnisnahme Das Thema Lärm, hier hinsichtlich der Vermeidung von Nutzungskonflikten wird im - 3 - ... GmbH begrüßt. Die Aufrechterhaltung und Stärkung der vorhandenen Handels - und Dienstlei s- tungsnutzung sowie die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes werden als positiv erachtet, da die Versorgungsmöglic h- keiten im Umfeld kleinflächig sind und der B e- völkerungsanzahl nicht gerecht werden. Hinsichtlich der angedachten Wohn - und H o- telnutzung sollte darauf geachtet werden, dass kein Konflikt zu den bestehenden Nutzungen entsteht und potenzielle neue Bewohner des Areals die gewerbliche Nutzung in der Nac h- barschaft auf dem Klageweg einschränken. Der Fortbestand der umliegenden Gastron o- mie-, Kultur - und Handwerksbetriebe (Clubs, Theater, Tischlerei usw.), sollte ohne weitere Auflagen weiter möglich sein. Die Kultur - und Gastronomiebetriebe leben von großen Me n- schenansammlungen, auch in den Nachtstu n- den, weshalb hier insbesondere auch am W o- chenende mit einem erh öhten Lärmpegel zu rechnen ist. Im Bebauungsplanverfahren sollte daher auf entsprechende Regelungen hingewirkt w er- den. Aus der Studie „Der Kölner Hotelmarkt“ von KölnTourismus GmbH, Dehoga Nordrhein e.V., Koelnmesse GmbH und KölnKongress GmbH auf Initiative der IHK geht hervor, dass in Köln insbesondere im Bereich internation a- ler Hotelmarken aus dem vier - und fünf Sterne- Segment gesteigerte Bedarfe bestehen. Die Ansiedlung einer höherwertigen Hotelnutzung ist daher aus Sicht der KBW wünschenswert . weiteren Verfahren berück sichtigt. Die S i- cherung der Bestandsnutzungen ist grun d- sätzlich gewünscht. 07 Bezirksregierung Köln – Dezernat 53 13.05.2020 Keine Anregungen oder Hinweise. Kenntnisnahme - - 4 - ... (Immissionsschutz – einschl. anlagenbez o- gener Umweltschutz) 08 Bezirksregierung Düs- seldorf – Dezernat 22.5 Kampfmittelbeseiti- gungsdienst (KBD) 15.05.2020 Die Antragsfläche liegt grun dsätzlich in einem Bombenabwurfgebiet bzw. in einem Gebiet wo vermehrte Kampfhandlungen stattgefunden haben. Aus Sicht des KBD sowie aus ord- nungsbehördlicher Sicht wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche aus Kampfmittel empfohlen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen me chani- schen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfah l- gründungen, Verbauarbeiten etc. werden z u- sätzliche Sicherheitsdetek tionen empfohlen. Hinweise z u den Vorlagen, Inhalten und Fri s- ten zur Beantragung der genannten Überpr ü- fungen sind der Stellungnahme zu entnehmen. Da der Umgang mit Kampfmitteln eine beso n- dere Fachkunde voraussetzt, unterstützt der KBD die örtlich zustä ndigen Behörden mit seiner Fachkenntnis und sucht, räumt und vernichtet gegebenenfalls nicht detonierte Kampfmittel. Für den Fall, dass den Empfehlungen des KBD nicht nachgekommen wird, behält sich das Amt für öffentliche Ordnung im Einzelfall die Einlei tung und Durchsetzung ordnung s- rechtlicher Zwangsmaßnahmen zur Aufrech t- erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Or d- nung ausdrücklich vor. Ergänzung (Anhang der Stellungnahme an das Amt für öffentliche Ordnung): Ja Die Flächennutzungsplan -Änderung löst keine unmittelbaren Veränderungen an Bausubstanz oder Baugrund aus. Die Stellungnahme der KBD wird an die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungs- planung) weitergeleitet zur Information und Berücksichtigung im weiteren Verfahren. - 5 - Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Hierzu wird um einen Ortstermin gebeten. 09 Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Köln 15.05.2020 Keine Bedenken. Kenntnisnahme - 10 Bezirksregierung Köln – Dezernat 52 (Abfallwirt- schaft u. Bodenschutz einschl. anlagenbez o- gener Umweltschutz) 19.05.2020 Keine Bedenken. Kenntnisnahme - 11 Deutsche Bahn AG 10.06.2020 Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken , unter folgenden Voraussetzungen: Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Emissionen (in s- besondere Luft - und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe z.B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magnet i- sche Felder etc.), die zu Immissionen an b e- nachbarter Bebauung führen können. En t- schädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen können g e- gen die DB AG nicht geltend gemacht werden, da die Strecke eine planfestgestellte Anlage ist. Spätere Nutzer der Flächen sind frühzeitig und in geeigneter Weise auf di e Beeinflu s- sungsgefahr hinzuweisen. Wir weisen darauf hin, dass die benachbarte Bahnstrecke aufgeständert auf einer Gewölb e- reiche verläuft. Diese Bahnbögen sollen in den nächsten Jahren für ihre weitere Nutzung e r- tüchtigt werden, hierzu erfolgen Instandse t- zungs- und Erneuerungsmaßnahmen. Kenntnisnahme Die Hinweise haben keine unmittelbare Wirkung auf die vorbereitende Bauleitpl a- nung und damit die FNP -Änderung. Der FNP besitzt vor allem eine behördenver- bindliche Funktion und kann nicht unmitte l- bar beklagt w erden. Durch die Darstellung einer gemischten Baufläche entsteht keine Verschärfung zulässiger Lärmpegel als eher eine geringfügige Entspannung. Der Hinweis wird an die verbindliche Bauleitpl a- nung weitergegeben zur Berücksichtigung im parallelen Bebauungsplan-Verfahren.
Anlage 3
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Anlage 1
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Anlage 1 233. Änderung des Flächennutzungsplanes: Ehrenfeldgürtel in Köln-Ehrenfeld - Lage des Änderungsbereiches - ¯ Änderungsbereich 1:10.000M.:
Anlage 2
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, F * R F 9 * ! F : , F E * E F , N , : F * S , , : = J ! F E , E 3 # R N, S , , E ! ( ; S F R * ( ( 3J : * F , ( WB WB WB M WB W W GE W M GI M SO Soz. Einricht. GE M M M W Anlage 2 - bisherige Darstellung - 233. Änderung des Flächennutzungsplanes: Ehrenfeldgürtel in Köln-Ehrenfeld Legende Änderungsbereich Besonderes Wohngebiet Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Mischgebiet Sonderbaufläche Industriefläche Gewerbefläche Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Fläche für Bahnanlagen 9 Alteneinrichtung N Alteneinrichtung, Standort unbestimmt ; Bad = Dauerkleingärten E Grünfläche : Jugendeinrichtung R Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt S Kindereinrichtung, Standort unbestimmt F Kindereinrichtung ! Kirche # Krankenhaus ( Post * Schule , Spielplatz J Spielplatz, Standort unbestimmt 3 Verwaltung ¯ 0 100 20050 Meter 1:5.000M.:
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Subbelrather Straße
- Ehrenfeldgürtel 125
- Hüttenstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2142/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.07.2020
- Erstellt
- 15.07.2020 09:02