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4371/2019

Mitteilung über die Abweichung von der Regelbauweise von Kunststoffrasenspielfeldern auf der Bezirkssportanlage Everhardstraße

Mitteilung Ausschuss 07.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 03.02.2020, TOP 12.6

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3127 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 07.01.2020 
 4371/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 23.01.2020 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2020 
 
Mitteilung über die Abweichung von der Regelbauweise von Kunststoffrasenspielfeldern auf 
der Bezirkssportanlage Everhardstraße, Platz 3 (Platz an der Moschee) 
Die Sportverwaltung teilt mit, dass beabsichtigt ist, von der Regelbauweise nach DIN 18035-7:2019-
12 auf der Sportanlage Everhardstraße abzuweichen. 
Wichtige Normen für den Bau von Kunststoffrasenbelägen auf Sportfreianlagen sind DIN EN 15330-1 
und die Normenreihe 18035. DIN 18035 Teil 7 (2019-12) befasst sich mit dem Bau von Kunststoffra-
senflächen und regelt die Anforderungen an Baugrund, Tragschichten ohne Bindemittel, Asphalttrag-
schichten, elastische Tragschichten, Elastikschichten, mineralische und elastische Füllstoffe. Zudem 
gibt es Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Qualitätssicherung von Kunststoffrasen-
systemen. 
Die in dieser Norm beschriebenen Bauweisen sehen die Verwendung von elastische Tragschichten 
und Elastikschichten im Ortseinbau vor. Diese Schichten werden in der Regel aus einem SBR (i.d.R. 
zerkleinerte Altreifen) und einem PU-Bindemittel hergestellt. 
Bei Verwendung eines SBR-Materials in den Elastikschichten ist in Abstimmung mit dem Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt bei einer Versickerung Vorort über eine Rigole eine Abwasserbehandlungsan-
lage notwendig. 
 
Auf der Sportanlage Everhardstraße ist geplant, die vorhandene Drainage- und Rigolenanlage weiter-
zuverwenden. Die Nachrüstung einer Abwasserbehandlungsanlage auf der Sportanlage wäre mit 
zusätzlichen finanziellem Aufwand von ca. 50.000 € sowie tiefergehenden Erdarbeiten - die eine 
Baugenehmigung erforderlich machen - verbunden.  
 
Es ist daher geplant, auf eine elastische Tragschicht bzw. Elastikschicht aus SBR zu verzichten und 
eine vorgefertigte Elastikschicht zu verwenden. Bei Verwendung einer vorgefertigten Elastikschicht ist 
in Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt keine Abwasserbehandlungsanlage 
notwendig. 
Die Bauweise mit vorgefertigten Elastikschichten wird in DIN SPEC 91335:2016-08 „Sportplätze mit 
Kunststoffrasensystemen – Verwendung werkmäßig vorgefertigter Elastikschichten“ geregelt. Es 
werden ergänzende, DIN EN 15330-1 und DIN 18035-7 nicht widersprechende Festlegungen und 
Empfehlungen zu Kunststoffrasensystemen getroffen. Diese Bauweisen werden international und 
auch national bereits angewandt. 
DIN SPEC sind nicht Teil des Deutschen Normenwerks. Die DIN SPEC 91335:2016-08 wurde nach 
dem PAS-Verfahren in einem Workshop erarbeitet. Zur Konsolidierung der DIN 18035-7 und DIN 
SPEC 91335 wurde ein Arbeitskreis gebildet, in dem sowohl Experten des NA 005-01-21 AA „Kunst-
stoffrasenflächen“ als auch Experten des Workshops „DIN SPEC 91335“ vertreten sind. 
 
Die Sportverwaltung sieht dieses Bauvorhaben mit geänderter Bauweise als Pilotprojekt, um Er-
kenntnisse zu dieser kostensparenden Bauweise auch für zukünftige Bauvorhaben zu erhalten. 
gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

23.01.2020 Sportausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.02.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4371/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.01.2020
Erstellt
16.12.2019 12:14