4371/2019
Mitteilung über die Abweichung von der Regelbauweise von Kunststoffrasenspielfeldern auf der Bezirkssportanlage Everhardstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
3127 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 07.01.2020 4371/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 23.01.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2020 Mitteilung über die Abweichung von der Regelbauweise von Kunststoffrasenspielfeldern auf der Bezirkssportanlage Everhardstraße, Platz 3 (Platz an der Moschee) Die Sportverwaltung teilt mit, dass beabsichtigt ist, von der Regelbauweise nach DIN 18035-7:2019- 12 auf der Sportanlage Everhardstraße abzuweichen. Wichtige Normen für den Bau von Kunststoffrasenbelägen auf Sportfreianlagen sind DIN EN 15330-1 und die Normenreihe 18035. DIN 18035 Teil 7 (2019-12) befasst sich mit dem Bau von Kunststoffra- senflächen und regelt die Anforderungen an Baugrund, Tragschichten ohne Bindemittel, Asphalttrag- schichten, elastische Tragschichten, Elastikschichten, mineralische und elastische Füllstoffe. Zudem gibt es Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Qualitätssicherung von Kunststoffrasen- systemen. Die in dieser Norm beschriebenen Bauweisen sehen die Verwendung von elastische Tragschichten und Elastikschichten im Ortseinbau vor. Diese Schichten werden in der Regel aus einem SBR (i.d.R. zerkleinerte Altreifen) und einem PU-Bindemittel hergestellt. Bei Verwendung eines SBR-Materials in den Elastikschichten ist in Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt bei einer Versickerung Vorort über eine Rigole eine Abwasserbehandlungsan- lage notwendig. Auf der Sportanlage Everhardstraße ist geplant, die vorhandene Drainage- und Rigolenanlage weiter- zuverwenden. Die Nachrüstung einer Abwasserbehandlungsanlage auf der Sportanlage wäre mit zusätzlichen finanziellem Aufwand von ca. 50.000 € sowie tiefergehenden Erdarbeiten - die eine Baugenehmigung erforderlich machen - verbunden. Es ist daher geplant, auf eine elastische Tragschicht bzw. Elastikschicht aus SBR zu verzichten und eine vorgefertigte Elastikschicht zu verwenden. Bei Verwendung einer vorgefertigten Elastikschicht ist in Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt keine Abwasserbehandlungsanlage notwendig. Die Bauweise mit vorgefertigten Elastikschichten wird in DIN SPEC 91335:2016-08 „Sportplätze mit Kunststoffrasensystemen – Verwendung werkmäßig vorgefertigter Elastikschichten“ geregelt. Es werden ergänzende, DIN EN 15330-1 und DIN 18035-7 nicht widersprechende Festlegungen und Empfehlungen zu Kunststoffrasensystemen getroffen. Diese Bauweisen werden international und auch national bereits angewandt. DIN SPEC sind nicht Teil des Deutschen Normenwerks. Die DIN SPEC 91335:2016-08 wurde nach dem PAS-Verfahren in einem Workshop erarbeitet. Zur Konsolidierung der DIN 18035-7 und DIN SPEC 91335 wurde ein Arbeitskreis gebildet, in dem sowohl Experten des NA 005-01-21 AA „Kunst- stoffrasenflächen“ als auch Experten des Workshops „DIN SPEC 91335“ vertreten sind. Die Sportverwaltung sieht dieses Bauvorhaben mit geänderter Bauweise als Pilotprojekt, um Er- kenntnisse zu dieser kostensparenden Bauweise auch für zukünftige Bauvorhaben zu erhalten. gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4371/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.01.2020
- Erstellt
- 16.12.2019 12:14