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V/0576/2019

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 der Stadtwerke Münster GmbH

Vorlagen 04.06.2019

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 03.07.2019, TOP 7

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2336 Zeichen

V/0576/2019 
V/0576/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen: 
 
Für die Durchführung der Prüfung des Einzel - und des Konzernabschlusses der Stadtwerke Münster 
GmbH für das Geschäftsjahr 2019 wird die PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB aus Duisburg 
letztmalig gewählt. 
 
Der Auftrag wird durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Gesellschaft erteilt. 
 
Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 wird das Beteiligungsmanagement eine neue Wirtprü-
fungsgesellschaft vorschlagen. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 12 (h) des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Münster GmbH bedarf die Bestellung 
des Abschlussprüfers eines Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Nac h dem Gesetz 
zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen (KonTraG) soll der Prüfungsauftrag durch den Au f-
sichtsrat erfolgen. 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
17.06.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Rothermundt 
Telefon: 492-2006 
Rothermundt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0576/2019 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird in seiner Sitzung am 14.06.2019 der Gesel l-
schafterversammlung zum vierten Mal d ie Wahl der PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB 
zum Abschlussprüfer empfehlen. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.  
 
Da der Prüfungsleiter der PKF und sein Team bereits unter der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft, Düsseldorf die Jahresabschlüsse der Stadtwerke Münster GmbH prüften, werden sie de 
facto über die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB  nunmehr zum achten Mal beauftragt. 
Daher erfolgt die Bestellung für den Jahresabschluss 2019 letztmalig. Für die Prüfung des Jahresa b-
schlusses 2020 wird seitens des Beteiligungsmanagement eine neue Prüfgesellschaft gemäß den 
Richtlinien des Public Corporate Governance Kodex vorgeschlagen. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Anlage A

2078 Zeichen

Anlage A zur V/0576/2019 
Kurzüberblick 
Gemäß § 12 h des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Münster GmbH bedarf die Bestellung 
des Abschlussprüfers eines Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Nach dem Gesetz 
zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen (KonTraG) soll der Prüfungsauftrag durch den Auf-
sichtsrat erfolgen. 
 
Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt-
werke Münster GmbH ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die „Stadtwerke Münster GmbH“ ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster.  
 
Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich der Stadt 
Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die Be-
triebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteiligung an Unter-
nehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen Unterneh-
men, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sowie die 
Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie Geschäfte je-
der Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar dienen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
k.A.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Beratungsverlauf (1)

03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0576/2019
Typ
Vorlagen
Datum
04.06.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37