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253767

Wahl des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und seiner/ihrer Stellvertreter/innen

Beschlussvorlage 01.10.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Bad Godesberg, Sitzung am 06.11.2025, TOP 5.1

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

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Beschlussvorlage 
öffentlich 
253767 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
—
—
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
 
Federführung: 
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg 
Dezernat: 
Dez. I 
 
 
 
Wahl des Bezirksbürgermeisters/der 
Bezirksbürgermeisterin und seiner/ihrer 
Stellvertreter/innen 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2025 Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg wählt anhand der Wahlvorschläge 
_____________________________________ als Bezirksbürgermeister/in und 
_______________________________und ____________________________ 
als Stellvertreter/innen des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin. 
 
 
Begründung 
Auf die Wahl des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und sei -
ner/ihrer Stellvertreter/innen findet § 36 Abs. 3 GO NW in Verbindung mit § 67 
Abs. 2 GO NW entsprechende Anwendung. Danach sind die Wahlstellen auf 
die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der 
Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge 
entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Gemäß § 36 Abs. 3 GO 
NW in Verbindung mit § 67 Abs. 2 GO NW ist Bezirksbürgermeister/in, wer an 
erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, 
erste/r Stellvertreter/in, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener 
Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, zwei -
te/r Stellvertreter/in, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener 
Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw.. 
Zwischen Wahlvorschlägen mit gleicher Höchstzahl findet eine Stichwahl statt; 
bei Stimmengleichheit entscheidet das vom/von der Altersvorsitzenden zu zie -
hende Los. Nimmt ein/e Bewerber/in die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an 
nächster Stelle des Wahlvorschlages steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt 
an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl. Der Bezirks -
bürgermeister/die Bezirksbürgermeisterin und die Stellvertreter/innen dürfen 
nach § 36 Abs. 3 Satz 4 GO NW nicht zugleich Bürgermeister/Bürgermeisterin 
oder Stellvertreter/in des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin sein. Die Wahl 
selbst erfolgt in der Form, dass der Bezirksbürgermeister/die Bezirksbürger -
meisterin und der/die Stellvertreter/innen ohne Aussprache (vgl. § 36 Abs. 3 
Satz 2 GO NW) und in geheimer Abstimmung gewählt wird. 
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Seite 2  
 
 
—
—
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
 
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (1)

06.11.2025 Bezirksvertretung Bad Godesberg
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
253767
Typ
Beschlussvorlage
Datum
01.10.2025
Erstellt
25.09.2025 13:33