Zügigkeitserweiterung des Apostelgymnasiums, Gymnasium Biggestraße 2, 50931 Köln in Köln-Lindenthal zum Schuljahr 2018/19 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3310/2017 vom 14.11.2017
Stand: Am 19.12.2017 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 3310/2017 Freigabedatum 14.11.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zügigkeitserweiterung des Apostelgymnasiums, Gymnasium Biggestraße 2, 50931 Köln in Köln-Lindenthal zum Schuljahr 2018/19 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des Apos- telgymnasiums, Gymnasium Biggestraße 2, 50931 Köln in Köln-Lindenthal zum Schuljahr 2018/19 von 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und 6 Züge in der Sekundarstufe 2 zum Schuljahr 2018/19. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlus s- fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsg e- richtsordnung angeordnet. Alternativen: Der Rat beschließt die Beibehaltung der aktuellen Zügigkeit des Apostelgymnasiums mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II. Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.11.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2017 Rat 19.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung (1) Hintergrund Stark steigende Schülerzahlen, eine Schulstruktur im Wandel mit einer kontinuierlich steigenden Nachfrage nach Gymnasialplätzen, Gesamtschulplätzen und insbesondere in den rechtsrheinischen Stadtgebieten auch an Realschulplätzen, verbunden mit dem Umstand, dass viele Schulbauma ß- nahmen sehr lange dauern, führen dazu, dass seit mehreren Jahren den Wünschen nach Gymnas i- alplätzen und im Rechtsrheinischen auch an Realschulplätze n nur dadurch entsprochen werden kann, dass eine Reihe von Schulen entweder über die nach Raumprogramm vorgesehene Kapazität hinaus Klassen bildet (entweder im Vorgriff auf Erweiterungsbauten bei Nutzung von Fertigbaueinhe i- ten oder durch Ausnutzung von räu mlichen Möglichkeiten im Bestand), oder in den gebildeten Kla s- sen die Klassengrößen meist die schulrechtliche Bandbreite zur Klassenbildung voll ausgeschöpft wird. Mit Schreiben vom 15.04.2016 – Mehrklassenbildung an städtischen Gymnasien und Gesam t- schulen – hat die Bezirksregierung Köln darauf hingewiesen, dass sie wiederholte Mehrklassenbi l- dungen kritisch sieht. Diese Praxis soll daher in Zukunft stärker reglementiert werden. Die geänderten Regelungen werden entsprechend auch die Schulform Realschule einbeziehen. Vor diesem Hintergrund sieht sich die Verwaltung einer weiter gestiegenen Herausforderung gege n- über, auch für die Schuljahre 2018/19 ff gemäß der erwarteten hohen Nachfrage eine ausreichende Zahl an Gymnasial- und Realschulplätzen zur Verfügung zu stellen. Das Apostelgymnasium hat in den vergangenen Jahren nach Absprache bereits erheblich mehr Kla s- sen gebildet, als laut festgelegter Zügigkeit eigentlich vorgesehen. Dafür wurden vorhandene Räume im Bestand genutzt. Das Apostelgymnasium führte zum Stichtag 15.10.2016 insgesamt 908 Schüler*innen in rechnerisch 35 Klassen. Unter Berücksichtigung des Anmeldeverfahrens wird die Schülerzahl zum Schuljahr 2017/18 voraussichtlich auf rd. 1.004 Schüler*innen in 39 rechnerischen Klassen ansteigen: 5.Sj 6.Sj 7.Sj 8.Sj 9.Sj EF Q1 Q2 Summe 2016/17 149 137 120 118 80 98 112 94 908 2017/18 176 152 135 121 120 95 98 107 1.004 Durch die Erhöhung der Kapazität auf von 3 auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und 5 auf 6 Züge in der Sekundarstufe II können rechnerisch maximal bis zu 931 Schüler*innen 1 in 38 Klassen (G8) au f- genommen werden. Das Apostelgymnasium führt bereits heute, in Bezug auf G8 mehr Schüler*innen, als im Rahmen der 4 / 6 Zügigkeit (G8) vorgesehen sind. Unter Berücksichtigung von G9 wird die maximale Schülerzahl ab 2025/26 bei rd. 1.044 in 42 Klassen liegen. Aufgrund der geringeren rechnerischen durchschnittlichen Klassenbildungswerte in der Sekundarst u- fe II werden im Schuljahr 2022/23 insgesamt 44 Klassen untergebracht werden müssen: 1 Bei einer Klassengröße von je 29 Schüler*innen in jeder Klasse der Sekundarstufe I und durchschnittlich 19,5 Schüler*innen je Kurs/Klasse in der Sekundarstufe II 3 5.Sj 6.Sj 7.Sj 8.Sj 9.Sj 10 Sj. EF Q1 Q2 Summe 2017/18 176/ 6* 152/ 5 135/ 5 121/ 4 120/ 4 95/5 98/ 5 107/ 5 1.004/ 39 2018/19 ** 116/ 4 176/ 6 152/ 5 135/ 5 121/ 4 120/ 6 95/ 5 98/5 1.013/ 40 2019/20 *** 116/ 4 116/ 4 176/ 6 152/ 5 135/ 5 121/ 6 120 /6 95/5 1.031/ 41 2020/21 116/ 4 116/ 4 116/ 4 176/ 6 152/ 5 135/ 7 121 /6 120/ 6 1.052/ 42 2021/22 116/ 4 116/ 4 116/ 4 116/ 4 176/ 6 152/ 8 135 /7 121/ 6 1.048/ 43 2022/23 116/ 4 116/ 4 116/ 4 116/ 4 116/ 4 176/ 9 152 /8 135/ 7 1.043/ 44 2023/24 116/ 4 116/ 4 116/ 4 116/ 4 116/ 4 116/ 6 176 /9 152/ 8 1.024/ 43 2024/25 116/ 4 116/ 4 116/ 4 116/ 4 116/ 4 116/ 4 116 /6 176/ 9 988/ 39 2025/26 116/ 4 116/ 4 116/ 4 116/ 4 116/ 4 116/ 4 116/ 6 116/ 6 928/ 36 2026/27 116/ 4 116/ 4 116/ 4 116/ 4 116/ 4 116/ 4 116/ 6 116 /6 928/ 36 2027/28 116/ 4 116/ 4 116/ 4 116/ 4 116/ 4 116/ 4 116/ 6 116 /6 116/ 6 1044/ 42 (*Schüler-/Klassenzahl, bzw. rechnerische Kurszahl in der SII; ** letzter Jahrgang G8, *** erster Jahrgang G9 ) 4 Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Im Juni 2016 hat die Verwaltung die „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ veröffentlicht, mit der Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schu l- landschaft allgemein bildender Schulen bis 2025 und darüber hinaus beschrieben werden (ve r- gleiche Session 1906/2016). Eine Erweiterung der Zügigkeit des Apostelgymnasiums war in der Aktualisierung der Schulen t- wicklungsplanung 2016 nicht berücksichtigt. Die aktuelle Schüler - und Klassenzahl zeigt, dass die schulrechtliche Erweiterung der Schule grundsätzlich mit den vorhandenen Räumen abgebildet werden kann. Die Verwaltung weist aber darauf hin, dass nach ihrer Einschätzung bei der bereits erreichten Schulgröße ohne zusätzliche (Fach-)Räume, einschließlich Sportübungseinheiten ein hoher organisatorischer Aufwand durch die Schule erforderlich ist, um den Fachunterricht ohne Qualitätseinbuße anbieten zu können. Die Herausforderungen für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Schullandschaft haben sich in Köln in der jüngeren Vergangenheit weiter deutlich erhöht. Es ist eine Mehrfachherausford erung zu konstatieren, die sich aus einem rasanten Anstieg der Kinder - und Schülerzahlen, den Erfo r- dernissen der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und der Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen sowie einem rasant fortsch reitenden, nachfragebedingten strukturellen Wandel in der Schullandschaft ergibt. Die Erhöhung der Kapazität des Apostelgy m- nasiums trägt letztlich zur stadtweiten Abmilderung des Schulbaunotstandes bei. Die Verwaltung behält sich daher vor, die schulrecht liche Erweiterung zu einem geeigneten Zei t- punkt zurückzunehmen, wenn im Stadtgebiet alternative zusätzliche Schulplätze geschaffen we r- den konnten, um die Raumsituation des Apostelgymnasiums als eine Maßnahme zur Qualitätss i- cherung des Unterrichts zu verbessern. (2) Zur räumlich-gebäudlichen Situation Die vorhandenen Raumkapazitäten der Schule sind auf 3 Züge Sekundarstufe I und 5 Züge Seku n- darstufe II ausgelegt. Unter Berücksichtigung von G8 stehen der Schule ausreichend Unterrichts - und Fachräume zur Verfügung. Allerdings wurden am Gymnasium Biggestraße bereits in der Vergangenheit regelmäßig Mehrklassen gebildet, so dass die Klassenanzahl in der Sekundarstufe I bereits jetzt einer 4 -Zügigkeit entspricht. Der entsprechende Raumbedarf wurde durch Einbeziehung der Ganztagsräume gedeckt. Bei einer Rückkehr der Schule zu G9 ist der Raumbedarf nur durch Einbeziehung weiterer Räume aus dem Bereich Kunst und Musik sowie Ganztag zu decken. Nach Einschätzung der Verwaltung ist dies durch ein entsprechendes organisatorisches und pädagogisches Konzept möglich. (3) Beteiligung der Schulkonferenz Die Schulkonferenz des Apostelgymnasiums wurde gebeten, zur schulrechtlichen Erweiterung der Zügigkeit eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. Das Votum wird spätestens bis zur Sitzung des Rates nachgereicht. Unabhängig vom Votum der Schulkonferenz empfiehlt die Verwaltung aufgrund des hohen B e- darfs an Schulplätzen, die Sicherung von Schulplätzen in diesem Fall nicht erneut als Meh r- klasse, sondern im Rahmen der Zügigkeitserhöhung rechtssicher zu ermöglichen. 5 (4) Personalkosten Die Berechnung der Schulsekretariatsstunden erfolgt jährlich u.a. auf Basis der zu erwarte n- den Schülerzahlen sowie unter Sicherstellung einer Grundversorgung. Da der voraussichtliche Schülerbestand zum Schulja hr 2018/19 bereits die zu beschließende Zügigkeitserweiterung abbildet, sind keine zusätzlichen Personalkosten zu erwarten. (5) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit u nd gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planu n- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sin d Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Die Verwaltung sieht vor, zeitlich parallel zum Gremiendurchlauf alle Nachbarkommunen über die Planungsabsichten zu informieren und somit insbesondere dem Anhörungserfordernis g e- mäß § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW nachzukommen. Ebenso sind die Träger der anerkan n- ten Kölner Ersatzschulen über die Planungsabsichten zu informieren. (6) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Zügigkeitserweiterung des Apostelgymnas i- um, Gymnasium Biggestraße 2, 50931 Köln in Köln-Lindenthal zu einem erheblichen finanziel- len, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjä h- rigen juristischen Verfahrens gezwunge n wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2018/19 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 A b- satz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlage SK Beschluss vom xxx -
Anlage 1 Schulkonferenzbeschluss Apostelgymnasium zur Änderung der Zügigkeit zum Schuljahr 2018/19
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Köln, 07.12.2017 Sehr geehrter Herr Hölzer, ich teile Ihnen folgendes Ergebnis der heutigen Sitzung unserer Schulkonferenz mit: „Die Schulkonferenz des Apostelgymnasiums befürwortet und beantragt eine Zügigkeitserhöhung auf 4 Züge (SI) ab dem Schuljahr 2018/19“ Dieser Beschluss war das Ergebnis einer sehr gründlichen, sachlichen, ausführlichen und überaus engagierten Beratung. Bei 17 Ja-Stimmen und einer Enthaltung gab es 5 Gegen-Stimmen. Mit freundlichen Grüßen Klaus Trier Schulleiter
Beratungsverlauf
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27.11.2017
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.5, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
04.12.2017
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.5, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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