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Beantwortung einer Anfrage zu TOP 7.3 zum Thema Belüftungssituation im Jobcenter Köln Geschäftsbereich Mülheim in der Sitzung vom 10.12.2018

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0285/2019 vom 22.01.2019

Stand: Am 04.02.2019 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer: 22.01.2019 0285/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.02.2019 Beantwortung einer Anfrage zu TOP 7.3 zum Thema Belüftungssituation im Jobcenter Köln Geschäftsbereich Mülheim in der Sitzung vom 10.12.2018 Zur mündlichen Anfrage von MdR Dr. Krupp aus der Sitzung vom 10.12.2018 legt die Verwaltung dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales die in der Anlage beigefügte Antwort des Jobcenter Köln vor. Anlage Gez. Dr. Rau
  • Beantwortung Belüftungskonzept JC Köln GB Mülheim

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    Beantwortung einer Anfrage aus dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 10.12.2018 Anfrage: Belüftungssituation im Jobcenter Mülheim MdR Dr. Krupp teilt mit, eine weitere mündliche Nachfrage zum Thema Belüftungssituation im Jobcenter Mülheim stellen zu wollen. Hier existiere dahingehend eine erhebliche Problematik für die Mitarbeitenden, die darin begründet liege, dass es einen Belüftungsplan gebe, der die Luft vom Clevischen Ring hinaus ins Gebäude lasse. Im Hinblick auf das dortige Verkehrsaufkommen sei dies problematisch. Herr Stadtdirektor Dr. Keller entgegnet, dass die Verwaltung diese Angelegenheit prüfen werde. Antwort des Jobcenter Köln: Aufgrund stattgefundener Untersuchungen sowie technisch-physikalischer Prüfungen kann ein Gesundheitsrisiko beim Öffnen der Fenster im Geschäftsbereich Mülheim am Clevischen Ring ausgeschlossen werden. Das Haus verfügt über eine Raumlufttechnische Anlage, deren Ansaugrohr sich auf dem Dach befindet und von dort oben Frischluft ansaugt. Die Lüftungsanlage sorgt für einen Luftaustausch bei geschlossenen Fenstern, verfügt über eine Luftwechselrate von 0,5/h. Das Haus ist nicht vollklimatisiert, Fenster sollen wie allgemein üblich, ergänzend geöffnet werden, um die notwendige Frischluftzufuhr zu gewährleisten. Der Arbeitssicherheitstechnische Dienst der Stadt Köln hat die Luftqualität in repräsentativ ausgewählten Räumen gemessen. In Zusammenarbeit mit den Betriebsärzten wurde ergänzend eine Lüftungsempfehlung für die Mitarbeitenden des Jobcenters erstellt. Im Ergebnis entspricht die Raumluft beim kurzzeitigem Öffnen (Stoßlüften) der Fenster zur Frischluftzufuhr der Norm. Die verkehrsbedingten Lärm- und Geruchsbelästigungen der Großstadt sind zugegeben bei geöffnetem Fenster in den Bereichen am Clevischen Ring, am Wiener Platz oder an der Genovevastraße, von denen das Gebäude umgeben ist, vorhanden. Nach Gesprächen mit dem Umwelt- und Gesundheitsamt befindet sich zwar die Messstelle am Clevischen Ring, was aber keine zwangsläufige besondere Gefährdung dieses Bereiches im Vergleich zu anderen Innenstadtlagen darstellt. Vergleichbare Werte wären auch an zahlreichen anderen Verkehrsknotenpunkten des Stadtgebietes zu erwarten. Das Jobcenter Köln nutzt das Gebäude in Mülheim seit März 2017. Eine „erhebliche Problematik“, die sich etwa in einem erhöhten Krankenstand äußern würde oder erkennen ließe und sich am Clevischen Ring von ähnlichen Innenstadtlagen Kölns unterscheidet, kann nicht festgestellt werden. gez. Wagner

Beratungsverlauf

  1. 04.02.2019

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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