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AN/0854/2020

Neutralitätsgebot der politischen Amtsträger

AfD Dringlichkeitsantrag nach § 12 25.08.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2020, TOP 3.1.10

Afd Dringlichkeitsantrag nach § 12

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Afd Dringlichkeitsantrag nach § 12

4391 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt 
Köln 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
stephan.b oyens@stadt-
koeln.de 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.06.2020 
AN/0854/2020 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 18.06.2020 
 
Neutralitätsgebot der politischen Amtsträger 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrte Damen und Herren 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, alle kommunale n Funktionsträger an ihr Sachlich-
keits- und Neutralitätsgebot gegenüber politischen Parteien und Wahlbewerbern zu 
erinnern.   
 
 
Die Wahlversammlung der AfD in Köln am Sonntag, den 7. Juni 2020 konnte au f-
grund massiver Proteste durch Linksradikale unmittelb ar vor dem Gürzenich nur mit 
erheblicher Verspätung begonnen werden. Es mussten zusätzliche Polizeikräfte a n-
gefordert werden um die Lage halbwegs kontrollieren zu können. Die Stimmung hä t-
te jeden Moment kippen können und konnte nur durch das Eintreffen von  polizeili-
cher Verstärkung gesichert werden.  
 
 
Die Teilnehmer unserer Aufstellungsversammlung konnten sich nur mit größter Mühe 
und unter massivem Polizeischutz einen Weg durch eine hasserfüllte, gewalttätige 
und aggressive Menge bahnen, die gewaltsam geg en jeden Teilnehmer vorging. Be-
sucher der Veranstaltung wurden vereinzelt auch verletzt.   
 
Die Einsatzplanung und Taktik der Kölner Polizei, sowie die Genehmigung einer G e-
gendemonstration in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort der AfD - Wahlver-
sammlung haben sich erneut - wie schon beim Bundesparteitag der AfD im Maritim 
und dem Europawahlkampfauftakt im Bürgerhaus Kalk -  als Desaster mit Ansage 
herausgestellt.

- 2 - 
 
Wie zum Hohn schlug die Spieluhr am Rathaus zeitgleich „Die Gedanken sind frei.“ 
Das Vorge hen der sogenannten Demonstranten entbehrt jeglicher moralischen oder 
rechtlichen Grundlage. Die Auseinandersetzung mit uns hat in einem befriedeten und 
demokratischen Rahmen stattzufinden, darauf erheben wir ebenso wie alle anderen 
Parteien des Kölner Sta dtrates Anspruch. Auch für die AfD als demokratisch legit i-
mierter Partei im Rat der Stadt Köln gilt der grundgesetzlich geschützte Auftrag, bei 
der politischen Willensbildung in unserer Stadt mitzuwirken. 
 
Auch für die AfD gilt: „Freiheit ist immer Freihei t der Andersdenkenden“. Eskalationen 
und Zustände wie wir sie am 7. Juni erlebt haben, sind in einer pluralistisch verfas s-
ten Demokratie schlicht nicht hinnehmbar. Indem die selbsternannten „demokrat i-
schen Kräfte der Stadtgesellschaft“ diese ermöglichen, b illigend in Kauf nehmen und 
nichts tun, um diese zu verhindern, entlarven Sie sich als politisch einseitig und letz t-
lich undemokratisch.  
 
Bei der gewaltbereiten Antifa 1 marschierte zu alledem Seit’ an Seit’ die erste Bü r-
germeisterin der Stadt Köln, Frau S cho Antwerpes mit. Dies zeigt den Schulte r-
schluss zwischen extremer Linken (die mit der Fahne der Sowjetunion ein Symbol 
eines der schlimmsten totalitären Systeme der jüngeren Geschichte zeigte) und der 
ersten Bürgermeisterin Kölns. Auch und gerade für Fra u Scho Antwerpes gilt: Bü r-
germeister und Funktionsträger der kommunalen Verwaltung sind dem Neutralität s-
gebot verpflichtet 2. Sobald es aber gegen die AfD geht, scheint dies außer Kraft g e-
setzt.  
 
Mit ihrer Aussage „Braun passt nicht zu Köln“ und „Die woll en wir hier nicht“, verstößt 
Frau Elfi Scho Antwerpes gegen das Neutralitäts - und Mäßigungsgebot, welches ihr 
Amt gebietet. 3 Als Bürgermeisterin aller Kölner sind derartige Aussagen insbesond e-
re in Bezug auf politische Parteien und Wahlbewerber nicht zulässig. 
 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Wahlversammlung der AfD im Kölner Gürzenich fand unmittelbar nach der A n-
tragsfrist für die Anträge der Ratssitzung statt. Durch die kommende Sommerpause 
und den unmittelbar bevorstehenden Wahlkampf muss der Rat ze itnah über diesen 
Antrag beraten. 
 
 
Gez. Matthias Büschges 
(Fraktionsgeschäftsführer)  
 
 
                                                 
1 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/4616343 
2 http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2016/15_A_2293_15_Urteil_20161104.html 
3 https://www.ksta.de/koeln/afd-versammlung-in-koeln-zusammenstoesse-mit-der-polizei---
zwei-menschen-in-gewahrsam-36813780

Beratungsverlauf (1)

18.06.2020 Rat
TOP 3.1.10 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

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Details

Aktenzeichen
AN/0854/2020
Typ
AfD Dringlichkeitsantrag nach § 12
Datum
25.08.2020
Erstellt
18.06.2020 11:41