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Neutralitätsgebot der politischen Amtsträger

AfD Dringlichkeitsantrag nach § 12 AN/0854/2020 vom 25.08.2020

Stand: Am 10.09.2020 im Rat endgültig abgelehnt.

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  • Afd Dringlichkeitsantrag nach § 12

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    An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 stephan.b oyens@stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.06.2020 AN/0854/2020 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 18.06.2020 Neutralitätsgebot der politischen Amtsträger Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren Der Rat der Stadt Köln beschließt, alle kommunale n Funktionsträger an ihr Sachlich- keits- und Neutralitätsgebot gegenüber politischen Parteien und Wahlbewerbern zu erinnern. Die Wahlversammlung der AfD in Köln am Sonntag, den 7. Juni 2020 konnte au f- grund massiver Proteste durch Linksradikale unmittelb ar vor dem Gürzenich nur mit erheblicher Verspätung begonnen werden. Es mussten zusätzliche Polizeikräfte a n- gefordert werden um die Lage halbwegs kontrollieren zu können. Die Stimmung hä t- te jeden Moment kippen können und konnte nur durch das Eintreffen von polizeili- cher Verstärkung gesichert werden. Die Teilnehmer unserer Aufstellungsversammlung konnten sich nur mit größter Mühe und unter massivem Polizeischutz einen Weg durch eine hasserfüllte, gewalttätige und aggressive Menge bahnen, die gewaltsam geg en jeden Teilnehmer vorging. Be- sucher der Veranstaltung wurden vereinzelt auch verletzt. Die Einsatzplanung und Taktik der Kölner Polizei, sowie die Genehmigung einer G e- gendemonstration in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort der AfD - Wahlver- sammlung haben sich erneut - wie schon beim Bundesparteitag der AfD im Maritim und dem Europawahlkampfauftakt im Bürgerhaus Kalk - als Desaster mit Ansage herausgestellt. - 2 - Wie zum Hohn schlug die Spieluhr am Rathaus zeitgleich „Die Gedanken sind frei.“ Das Vorge hen der sogenannten Demonstranten entbehrt jeglicher moralischen oder rechtlichen Grundlage. Die Auseinandersetzung mit uns hat in einem befriedeten und demokratischen Rahmen stattzufinden, darauf erheben wir ebenso wie alle anderen Parteien des Kölner Sta dtrates Anspruch. Auch für die AfD als demokratisch legit i- mierter Partei im Rat der Stadt Köln gilt der grundgesetzlich geschützte Auftrag, bei der politischen Willensbildung in unserer Stadt mitzuwirken. Auch für die AfD gilt: „Freiheit ist immer Freihei t der Andersdenkenden“. Eskalationen und Zustände wie wir sie am 7. Juni erlebt haben, sind in einer pluralistisch verfas s- ten Demokratie schlicht nicht hinnehmbar. Indem die selbsternannten „demokrat i- schen Kräfte der Stadtgesellschaft“ diese ermöglichen, b illigend in Kauf nehmen und nichts tun, um diese zu verhindern, entlarven Sie sich als politisch einseitig und letz t- lich undemokratisch. Bei der gewaltbereiten Antifa 1 marschierte zu alledem Seit’ an Seit’ die erste Bü r- germeisterin der Stadt Köln, Frau S cho Antwerpes mit. Dies zeigt den Schulte r- schluss zwischen extremer Linken (die mit der Fahne der Sowjetunion ein Symbol eines der schlimmsten totalitären Systeme der jüngeren Geschichte zeigte) und der ersten Bürgermeisterin Kölns. Auch und gerade für Fra u Scho Antwerpes gilt: Bü r- germeister und Funktionsträger der kommunalen Verwaltung sind dem Neutralität s- gebot verpflichtet 2. Sobald es aber gegen die AfD geht, scheint dies außer Kraft g e- setzt. Mit ihrer Aussage „Braun passt nicht zu Köln“ und „Die woll en wir hier nicht“, verstößt Frau Elfi Scho Antwerpes gegen das Neutralitäts - und Mäßigungsgebot, welches ihr Amt gebietet. 3 Als Bürgermeisterin aller Kölner sind derartige Aussagen insbesond e- re in Bezug auf politische Parteien und Wahlbewerber nicht zulässig. Begründung der Dringlichkeit: Die Wahlversammlung der AfD im Kölner Gürzenich fand unmittelbar nach der A n- tragsfrist für die Anträge der Ratssitzung statt. Durch die kommende Sommerpause und den unmittelbar bevorstehenden Wahlkampf muss der Rat ze itnah über diesen Antrag beraten. Gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer) 1 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/4616343 2 http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2016/15_A_2293_15_Urteil_20161104.html 3 https://www.ksta.de/koeln/afd-versammlung-in-koeln-zusammenstoesse-mit-der-polizei--- zwei-menschen-in-gewahrsam-36813780

Beratungsverlauf

  1. 10.09.2020

    Rat

    TOP 3.1.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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