2024/0014
Haushaltssicherungskonzept 2024
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Punkt 25: Haushaltssicherungskonzept 2024 (V-Nr. 2024/0014) Dem Haushaltssicherungskonzept 2024 wird zugestimmt. Stimmenthaltung: Die Linke., UFFBASSE, FDP und AfD
2024/0014
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Vorlage-Nr. 2024/0014 Haushaltssicherungskonzept
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Stand vor Magistrat/1. Lesung
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Haushaltssicherungskonzept 2024
Haushaltsplan 2024 Stand vor Magistrat/1. Lesung
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Gesetzliche Grundlage
Nach § 92a Abs. 1 HGO hat die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn
1. sie die Vorgaben zum Ausgleich des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes in der Planung trotz
Ausnutzung aller Einsparmöglichkeiten bei den Aufwendungen und Auszahlungen sowie der
Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht einhält
oder
2. nach der Ergebnis- und Finanzplanung (§ 101) im Planungszeitraum Fehlbeträge oder ein negativer
Zahlungsmittelbestand erwartet werden.
Die „Vorgaben zum Ausgleich des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes in der Planung“ sind in § 92 Abs. 5
HGO genannt:
Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn
1. der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung der Summe der vorgetragenen Jahresfehlbeträge im
ordentlichen Ergebnis ausgeglichen ist oder der Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis durch die
Inanspruchnahme von Mitteln der Rücklagen ausgeglichen werden kann
und
2. im Finanzhaushalt der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens
so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie an das
Sondervermögen ‚Hessenkasse‘ geleistet werden können, soweit die Auszahlungen zur ordentlichen
Tilgung von Investitionskrediten nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckt sind.
Im Haushaltsplan 2024 wird der Ausgleich im Finanzhaushalt nach diesen Vorgaben im Jahr 2024 nicht
erreicht, weshalb ein Haushaltssicherungskonzept erforderlich ist.
Planwerte 2024 2025 2026 2027
Ordentliches Ergebnis -29.511.833 22.294.108 3.363.188 2.316.935
Jahresergebnis -29.507.333 22.303.608 3.640.688 2.321.435
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf
aus laufender Verwaltungstätigkeit -4.983.144 53.908.048 40.128.817 43.428.699
Zweckgebundene Einzahlungen
für die ordentliche Tilgung von
Investitionskrediten
1.667.890 1.567.310 1.567.340 1.567.340
Auszahlungen zur ordentlichen
Tilgung von Krediten sowie an das
Sondervermögen Hessenkasse
-32.453.158 -35.258.918 -38.177.338 -40.768.935
Veränderung des
Zahlungsmittelbestandes -35.768.412 20.216.440 3.518.819 4.227.104
Im Finanzplanungserlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport wird anerkannt, dass auch
das Haushaltsjahr 2024 „weiterhin von gewissen Unsicherheiten (insbesondere das weitere
Haushaltsplan 2024 Stand vor Magistrat/1. Lesung
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Kriegsgeschehen in der Ukraine, eine anhaltend hohe und nur langsam zurückgehende Inflation, ein
möglicher Wiederanstieg der Energiepreise, die Entwicklung der Geflüchtetenzahlen, die Situation der
kommunalen Krankenhausträger sowie mögliche Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes) geprägt
sein“ wird.
Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass die meisten Kommunen in den vergangenen Jahren
ausreichend Liquiditätsrücklagen aufbauen konnten und somit trotz des unsicheren Umfeldes die Pflicht zum
Haushaltsausgleich bewältigen und echte überjährige Liquiditätskredite vermeiden können.
Aufgrund des unerwartet hohen Einbruchs der Gewerbesteuererträge im Rechnungsergebnis 2023 und dem
Planjahr 2024 wird die noch vorhandene ungebundene Liquidität jedoch zum Jahresende 2024 vollständig
aufgezehrt sein, und es sind echte überjährige Liquiditätskredite im niedrigen zweistelligen Millionenbereich
zu erwarten.
Maßnahmen
Verschiedene Konsolidierungsmaßnahmen wurden bereits im Zuge der Haushaltsaufstellung erarbeitet und
sind in die Planung eingeflossen.
Neben der Reduzierung von Aufwendungen wurde auch eine Anhebung der Steuerhebesätze beschlossen:
• Gewerbesteuer von 454 auf 459 v. H.
• Grundsteuer A von 320 auf 525 v. H.
• Grundsteuer B von 535 auf 875 v. H.
Dadurch kann der Ausgleich im Jahr 2025 wieder erreicht und die in 2024 fehlende Liquidität erwirtschaftet
werden. Dieser Status kann bis zum Ende des Planungszeitraums 2027 gehalten werden.
Um zu verhindern, dass in 2024 tatsächlich Liquiditätskredite aufgebaut werden, soll übergangsweise
gebundene Liquidität aus zweckgebundenen Rücklagen zur Deckung genutzt werden, die in den
Folgejahren dann wieder zurückgeführt wird.
Im Haushaltsvollzug 2024 ist außerdem darauf zu achten, dass die Konsolidierungsmaßnahmen auch
umgesetzt werden und zu einer dauerhaften Entlastung führen. Eine externe Begleitung dieses Prozesses
wurde bereits als Ergebnis des letzten Projekts zur Haushaltskonsolidierung beauftragt.
Zusätzlich wird auch die weitere Ausgabenpolitik bezüglich des laufenden Jahres 2024 und der Übertragung
von Haushaltsausgaberesten äußerst restriktiv sein, um die zweckfremde Verwendung anderweitig
gebundener Mittel zu vermeiden.
Schlussbemerkungen
Letzten Endes ist und bleibt es auch in solch ungewissen Zeiten Aufgabe der kommunalen
Selbstverwaltung, die Stabilisierung der städtischen Finanzen eigenverantwortlich herbei zu führen , ohne
ausschließlich auf eine angemessene Finanzausstattung durch Bund und Land zu drängen. Dabei kommt es
insbesondere darauf an, nicht vorschnell notwendige vorhandene Strukturen abzubauen und damit die
Weiterentwicklung unserer Stadt zu gefährden, sondern Handlungsoptionen zu entwickeln, um kurzfristig
angemessen reagieren zu können.
André Schellenberg
Stadtkämmerer
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Punkt 19: Haushaltssicherungskonzept 2024 (V-Nr. 2024/0014) Der Vorlage wird zugestimmt.
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0014
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.01.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00