Mandari Insight

2024/0014

Haushaltssicherungskonzept 2024

Magistratsvorlage 04.01.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 3

30.5 KB · application/pdf

Ansehen

2024/0014

22.3 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

62.9 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

26.1 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

171 Zeichen

Punkt 25: Haushaltssicherungskonzept 2024 
 (V-Nr. 2024/0014) 
 
Dem Haushaltssicherungskonzept 2024 wird zugestimmt. 
 
Stimmenthaltung: Die Linke., UFFBASSE, FDP und AfD

2024/0014

53 Zeichen

Vorlage-Nr. 2024/0014 
 
 
Haushaltssicherungskonzept

anlage 1

5380 Zeichen

Stand vor Magistrat/1. Lesung 
 
 
 
 
 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
Haushaltssicherungskonzept 2024

Haushaltsplan 2024 Stand vor Magistrat/1. Lesung 
  
 2 
 
Gesetzliche Grundlage 
Nach § 92a Abs. 1 HGO hat die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn  
1.  sie die Vorgaben zum Ausgleich des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes in der Planung trotz 
Ausnutzung aller Einsparmöglichkeiten bei den Aufwendungen und Auszahlungen sowie der 
Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht einhält 
oder 
2. nach der Ergebnis- und Finanzplanung (§ 101) im Planungszeitraum Fehlbeträge oder ein negativer 
Zahlungsmittelbestand erwartet werden. 
Die „Vorgaben zum Ausgleich des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes in der Planung“ sind in § 92 Abs. 5 
HGO genannt: 
Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn 
1. der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung der Summe der vorgetragenen Jahresfehlbeträge im 
ordentlichen Ergebnis ausgeglichen ist oder der Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis durch die 
Inanspruchnahme von Mitteln der Rücklagen ausgeglichen werden kann 
und 
2. im Finanzhaushalt der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens 
so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie an das 
Sondervermögen ‚Hessenkasse‘ geleistet werden können, soweit die Auszahlungen zur ordentlichen 
Tilgung von Investitionskrediten nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckt sind.  
Im Haushaltsplan 2024 wird der Ausgleich im Finanzhaushalt nach diesen Vorgaben im Jahr 2024 nicht 
erreicht, weshalb ein Haushaltssicherungskonzept erforderlich ist. 
Planwerte 2024 2025 2026 2027 
Ordentliches Ergebnis -29.511.833 22.294.108 3.363.188 2.316.935 
Jahresergebnis -29.507.333 22.303.608 3.640.688 2.321.435 
     
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf 
aus laufender Verwaltungstätigkeit -4.983.144 53.908.048 40.128.817 43.428.699 
Zweckgebundene Einzahlungen 
für die ordentliche Tilgung von 
Investitionskrediten 
1.667.890 1.567.310 1.567.340 1.567.340 
Auszahlungen zur ordentlichen 
Tilgung von Krediten sowie an das 
Sondervermögen Hessenkasse 
-32.453.158 -35.258.918 -38.177.338 -40.768.935 
Veränderung des 
Zahlungsmittelbestandes -35.768.412 20.216.440 3.518.819 4.227.104 
 
Im Finanzplanungserlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport wird anerkannt, dass auch 
das Haushaltsjahr 2024 „weiterhin von gewissen Unsicherheiten (insbesondere das weitere

Haushaltsplan 2024 Stand vor Magistrat/1. Lesung 
  
 3 
Kriegsgeschehen in der Ukraine, eine anhaltend hohe und nur langsam zurückgehende Inflation, ein 
möglicher Wiederanstieg der Energiepreise, die Entwicklung der Geflüchtetenzahlen, die Situation der 
kommunalen Krankenhausträger sowie mögliche Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes) geprägt 
sein“ wird. 
Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass die meisten Kommunen in den vergangenen Jahren 
ausreichend Liquiditätsrücklagen aufbauen konnten und somit trotz des unsicheren Umfeldes die Pflicht zum 
Haushaltsausgleich bewältigen und echte überjährige Liquiditätskredite vermeiden können. 
Aufgrund des unerwartet hohen Einbruchs der Gewerbesteuererträge im Rechnungsergebnis 2023 und dem 
Planjahr 2024 wird die noch vorhandene ungebundene Liquidität jedoch zum Jahresende 2024 vollständig 
aufgezehrt sein, und es sind echte überjährige Liquiditätskredite im niedrigen zweistelligen Millionenbereich 
zu erwarten. 
Maßnahmen 
Verschiedene Konsolidierungsmaßnahmen wurden bereits im Zuge der Haushaltsaufstellung erarbeitet und 
sind in die Planung eingeflossen. 
Neben der Reduzierung von Aufwendungen wurde auch eine Anhebung der Steuerhebesätze beschlossen:  
• Gewerbesteuer von 454 auf 459 v. H. 
• Grundsteuer A von 320 auf 525 v. H. 
• Grundsteuer B von 535 auf 875 v. H. 
Dadurch kann der Ausgleich im Jahr 2025 wieder erreicht und die in 2024 fehlende Liquidität erwirtschaftet 
werden. Dieser Status kann bis zum Ende des Planungszeitraums 2027 gehalten werden.  
Um zu verhindern, dass in 2024 tatsächlich Liquiditätskredite aufgebaut werden, soll übergangsweise 
gebundene Liquidität aus zweckgebundenen Rücklagen zur Deckung genutzt werden, die in den 
Folgejahren dann wieder zurückgeführt wird. 
Im Haushaltsvollzug 2024 ist außerdem darauf zu achten, dass die Konsolidierungsmaßnahmen auch 
umgesetzt werden und zu einer dauerhaften Entlastung führen. Eine externe Begleitung dieses Prozesses 
wurde bereits als Ergebnis des letzten Projekts zur Haushaltskonsolidierung beauftragt.  
Zusätzlich wird auch die weitere Ausgabenpolitik bezüglich des laufenden Jahres 2024 und der Übertragung 
von Haushaltsausgaberesten äußerst restriktiv sein, um die zweckfremde Verwendung anderweitig 
gebundener Mittel zu vermeiden. 
Schlussbemerkungen 
Letzten Endes ist und bleibt es auch in solch ungewissen Zeiten Aufgabe der kommunalen 
Selbstverwaltung, die Stabilisierung der städtischen Finanzen eigenverantwortlich herbei zu führen , ohne 
ausschließlich auf eine angemessene Finanzausstattung durch Bund und Land zu drängen. Dabei kommt es 
insbesondere darauf an, nicht vorschnell notwendige vorhandene Strukturen abzubauen und damit die 
Weiterentwicklung unserer Stadt zu gefährden, sondern Handlungsoptionen zu entwickeln, um kurzfristig 
angemessen reagieren zu können.  
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

anlage 2

93 Zeichen

Punkt 19: Haushaltssicherungskonzept 2024 
 (V-Nr. 2024/0014) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Beratungsverlauf (3)

TOP 13
TOP 25
TOP 19

Details

Vorlagen-Nr.
2024/0014
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.01.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00