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Veräußerung von Geschosswohnungen außerhalb des Erbbaurechts

Gem. Anfrage nach § 4 (Volt) AN/1675/2022 vom 21.09.2022

Stand: Am 21.11.2022 im Liegenschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Gem. Anfrage nach § 4 (Volt)

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An die Vorsitzende des Ausschusses Liegenschaften Ira Sommer Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.09.2022 AN/1675/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 26.09.2022 Veräußerung von Geschosswohnungen außerhalb des Erbbaurechts Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Sommer, wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des Liegenschaftsaus- schusses am 26.09.2022 aufzunehmen: Am 17.03.2022 hat der Rat den Beschluss (1304/2020) gefasst, bei der Veräußerung städti- scher Grundstücke für den Geschosswohnungsbau vorrangig auf das Erbbaurecht zu set- zen. In jüngster Vergangenheit kommen jedoch immer wieder Vorlagen auf, in denen die Erb- pachtregelung nicht angewendet werden soll, beispielsweise mit Verweis auf lange Verhand- lungszeiträume. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Wie viele Grundstücke für den Geschosswohnungsbau plant die Verwaltung für das Jahr 2022 noch auf herkömmliche Weise (Verkauf) zu veräußern? 2. Was sind die Gründe für den Verkauf? 3. Mit welcher Entwicklung dieser Zahlen plant die Verwaltung für die kommenden Jah- re? Bitte konkretisieren Sie die Anzahl sowie die Flächen der geplanten Verkäufe und informieren Sie über den ungefähr geplanten Zeitabschnitt. Mit freundlichen Grüßen Gez. Niklas Kienitz Gez. Lucas Sickmöller Geschäftsführer CDU-Fraktion Geschäftsführer Volt-Fraktion

Beratungsverlauf

  1. 21.11.2022

    Liegenschaftsausschuss

    TOP 4.1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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