Toilettensituation am Mülheimer Rheinufer; Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Tücks (FDP) vom 29.05.2018 (Session-Nr.: AN/0836/2018)
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1827/2018 vom 06.08.2018
Stand: Am 17.09.2018 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/693 Vorlagen-Nummer 1827/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.09.2018 Toilettensituation am Mülheimer Rheinufer; Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Tücks (FDP) vom 29.05.2018 (Session-Nr.: AN/0836/2018) Mit Anfrage vom 29.05.2018 hat Herr Bezirksvertreter Tücks (FDP) zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim folgende Fragen gestellt: 1. Warum finden sich bislang in Rheinnähe so wenige Möglichkeiten eine Toilette zu besuchen? 2. Ist es geplant, die Situation zeitnah (vielleicht auch mit mobilen Lösungen) zu verbessern? 3. Wenn ja, wird dabei auch auf die Bedürfnisse von Behinderten geachtet? 4. Welche Optionen gibt es, den Eltern in Höhe des Spielplatzes an der Clemenskirche eine Wickelmöglichkeit zu Verfügung zu stellen? Stellungnahme der Verwaltung Zu den Fragen 1. und 2.: In Rheinnähe sind bei der Untersuchung von geeigneten Toilett enstandorten im Rahmen der Umse t- zung des Toilettenkonzepts für Köln ab dem Jahr 2014 diverse Standorte geprüft worden. Ein stark limitierender Faktor für die Aufstellung von ortsfesten - aber auch mobilen - Toiletten ist das Problem des Hochwassers, nicht nur in Bezug auf konkrete Hochwasserereignisse, die zur zeitnahen Demontage von Mobiltoiletten führen (zum Beispiel am Rodenkirchener Rheinufer), sondern auch in Bezug auf die notwendigen Abstände und Genehmigungen zu Hochwasserschutzanlagen. So werden ortsfeste Toiletten, z. B. City-WC‘s, nur außerhalb der gefährdeten Bereiche aufgestellt. Mobile Toile t- ten sollen ebenfalls möglichst außerhalb von gefährdeten Bereichen stehen, da sonst eine rechtzeit i- ge Demontage bei einsetzendem Hochwasser problematisch wäre. In Rheinnähe befinden sich die meisten der in den letzten Jahren durch die AWB für die Stadt Köln aufgestellten Toiletten. Diese konzentrieren sich jedoch auf den Abschnitt Altstadt/Deutz beiderseits des Rheins. In Planung ist die Aufstellung von zus ätzlichen mobilen Toiletten noch im Sommer 2018 entlang des Rheins (siehe Evaluierungsbericht Toilettenkonzept des Jahres 2017, Session -Nr. 2682/2017), siehe hierzu auch die Anlagen 1 und 2. Ein am Mülheimer Rheinufer befindlicher Stan d- ort ist dabei am „Ka tzenbuckel“, d. h. in unmittelbarer Nähe der sog. „Katzenbuckelbrücke“, die den Mülheimer Hafen mit dem Jugendpark verbindet. Die Genehmigung des Grünflächenamtes liegt hie r- für bereits vor. Zu Frage 3.: Auf die Bedürfnisse von Behinderten wird gemäß de n Anforderungen des Toilettenkonzeptes stets 2 geachtet (siehe Toilettenkonzept von 2013 und Evaluierungsbericht von 2017). Zu Frage 4.: Eine Wickelmöglichkeit könnte Eltern in Form einer City -WC-Anlage zur Verfügung gestellt werden. Mobiltoiletten und ortsfeste Urinale verfügen nicht über diese Ausstattung. Die Situation rund um die Clemenskirche (südlicher Ausgangspunkt Spielplatz „Deutz -Mülheimer Straße“/Am Rheinkai“ über „Festplatz“ bis Spielplatz „Peter -Müller-Straße/Kohlplatz“) hat die AWB geprüft. In diesem Zusammenhang muss bei der Zurverfügungstellung von öffentlichen Toiletten, die 24 Stunden zugänglich sind, jedoch auf die Drogenproblematik aufmerksam gemacht werden. Auch dieses Thema wurde im Evaluierungsbericht 2017 ausführlich dargestellt. F ür den „Wiener Platz“, in dessen Einzugsbereich das untersuchte Gebiet liegt, ist festgehalten worden, dass es hier nicht zur Aufstellung von ortsfesten City -WC’s kommen kann, solange die Drogen -Problematik nicht hinre i- chend entschärft ist. Seitens der Ve rwaltung wird allerdings geprüft, welche Gastronomiebetriebe bereit wären, am „Ha p- py-Toilet“-Programm teilzunehmen. Möglicherweise finden sich in diesem Zusammenhang Partner, die auch eine Wickelmöglichkeit zur Verfügung stellen.
Beratungsverlauf
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17.09.2018
TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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