Fragen zur ISG Severinstraße, Anfrage Die Linke
Anfrage nach § 4 BV1 (Die Linke) AN/1319/2021 vom 07.06.2021
Stand: Am 02.09.2021 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Anfrage (Die Linke BV1)
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Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1319/2021 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 Fragen zur ISG Severinstraße Zur BV-Sitzung vom 22.04.2021 wurde der Tagesordnungspunkt 3.24 (Unterstützung der Konzeptionsphase Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße 1191/2021) so kurzfristig zugesetzt, dass sich unsere Fraktion nicht mit dem Thema beschäftigen konnte. Die bekannten, durch die Corona-Pandemie bedingten, übrigen Umstände ließen eine ausführlichere Debatte zu diesem Thema nicht zu. Dieses, für die Stadt Köln erstmalige Projekt bedarf angesichts einer nun möglichen Fortschreibung einer genaueren Betrachtung und Bewertung. Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist seitens der Verwaltung eine Evaluation des Projektverlaufs geplant und wenn ja, wann ist diese zu erwarten. 2. Der zwischen der Stadt Köln und der ISG geschlossene öffentlich-rechtliche Vertrag verpflichtet die ISG dazu, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Erbbauberechtigte, Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige und Dritte jährlich über die geplanten Maßnahmen und deren Kosten im Detail zu unterrichten. Dies ist nicht geschehen. Wurden Maßnahmen seitens der Verwaltung getroffen, hier Abhilfe zu schaffen? Wenn Maßnahmen getroffen wurden, warum haben sie nicht gefruchtet? Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Michael Scheffer Fraktionsvorsitzender michael.scheffer@stadt-koeln.de Manfred Müller Stellv. Fraktionsvorsitzender manfred.mueller@stadt-koeln.de - 2 - 3. Der genannte Vertrag verpflichtet die ISG darüber hinaus zu einem genauen Nachweis der Mittelverwendung und die Stadt Köln wiederum zu dessen Kontrolle. Bestätigt die Verwaltung, dass die Eigenmittel des Vereins getrennt von den treuhänderisch zu verwaltenden Zuwendungen geführt wurden und dass die Zuwendungen ordnungsgemäß verausgabt wurden? Gab es einen Überschuss und wurde dieser an die Umlageverpflichteten zurückerstattet? 4. Leider ist es so, dass Vermieter*innen die Kosten der Umlage auf ihre Mieter*innen umgelegt haben. Vollkommen unklar bleibt nach wie vor, in welchem Umfang die Mieter*innen einen Beitrag zur Imagepflege des Vereins tatsächlich geleistet haben. Verfügt die Verwaltung über gesicherte Daten zu diesem Thema? 5. Von der Weihnachtsbeleuchtung bis zum Bouleplatz war jede Maßnahme der ISG strittig. Für die Mitglieder der Bezirksvertretung erscheint es besonders ärgerlich, wenn Maßnahmen der ISG, die in den Zuständigkeitsbereich der BV fallen, von der Verwaltung genehmigt werden und dann die BV den Protest dagegen zu spüren bekommt. Wer hat in diesem Zusammenhang die Aufstellung der „Pollerbänke“ und der (temporären) Einrichtung des Bouleplatzes am Karl-Berbuer-Platz genehmigt? Mit freundlichen Grüßen, Michael Scheffer Manfred Müller Fraktionsvorsitzender Stellvertretender Vorsitzender
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