AN/0586/2026
Betr: Nutzung des Außengeländes durch Jugendzentrum Rheinstein
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AN-0586-2026 FOTOS Grüne SPD Faßbener Hinsen Nutzung des Außengeländes durch Jugendzentrum Rheinstein
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Bündnis 9 0 /Die Grünen BV Rodenkirchen Industriestr. 1 61 - Haus 1 – 5 0999 Köln R.109 gruene -bv2@stadt -koeln.de 0 22 1 22192309
Gem. Antrag nach § 3 (BV2)
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Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen SPD-Fraktion Frau Isis Faßbender Frau Lucia Hinsen Frau Bezirksbürgermeisterin Herrn Oberbürgermeister Dr. Sabine Müller Torsten Burmester Industriestr. 161 Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: AN/0586/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 Nutzung des Außengeländes durch Jugendzentrum Rheinstein die Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen und SPD sowie die Einzelvertreterinnen von Volt und Die Linke bitten den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sit- zung vom 27.04.26 der BV Rodenkirchen zu setzen: Die Verwaltung wird gebeten, dem Jugendzentrum Rheinstein den über das Außentor zugänglichen nördlichen Teil des Außengeländes zur dauerhaften Nutzung zu überlassen, um eine Gestaltung und Nutzung nach den Bedürfnis- sen der Jugendlichen zu ermöglichen. Die Verwaltung möge der Bezirksvertre- tung Rodenkirchen einen Umsetzungsvorschlag vorlegen. Begründung: Die Räumlichkeiten der ehemaligen Kindertagesstätte in der Rheinsteinstr. 4, 50968 Köln-Raderberg werden seit der Schließung nicht mehr genutzt. Das benachbarte Jugendzentrum „Rheinstein“ in der Rheinsteinstr. 4a, 50968 Köln nutzt dieses Au- ßengelände temporär während des mittlerweile bereits lang anhaltenden Leerstands der Räumlichkeiten der ehemaligen Kindertagesstätte. Auf eine entsprechende Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen (AN/0566/2025) teilte die Verwaltung im Juni 2025 mit (1935/2025), dass sie eine weitere Nutzung der Räumlichkeiten in der Rheinsteinstraße 4 inklusive Außenge- lände durch eine Kindertageseinrichtung anstrebe, da Räume und Außengelände TOP: 8.2. Sitzung D. BV2 am: 27.04.2026 - 2 - hierfür konzipiert seien. Es sei aber theoretisch auch eine getrennte Nutzung der Räumlichkeiten und des Außengeländes möglich. Die im Rahmen derselben Anfrage erfragte Zwischennutzung des Außengeländes durch das Jugendzentrum wurde erfreulicherweise durch die Verwaltung in der Zwi- schenzeit realisiert. Allerdings schränkt diese nur temporär eingeräumte Nutzung die Nutzungsmöglichkeiten seitens des Jugendzentrums stark ein. Das Außengelände ist mit Spielgeräten und Sandkästen auf die Bedürfnisse von kleineren Kindern aus- gerichtet und damit weitgehend belegt (s. Fotos in der Anlage). Eine Umgestaltung für die Bedürfnisse der Jugendlichen, die das Jugendzentrum besuchen, ist unter den gegebenen Umständen nicht möglich. Das Außengelände weist zwei Zugänge auf: zum einen durch das Gebäude Rhein- steinstraße 4, zum anderen durch ein seitlich des Gebäudes Rheinsteinstraße 4a ge- legenes Außentor. Diesen Zugang nutzt aktuell das Jugendzentrum. Es wäre daher möglich, dem Jugendzentrum einen Teil des Außengeländes zur dauerhaften Nut- zung zuzusprechen und so eine Gestaltung dieses Teils nach eigenen Bedürfnissen zu ermöglichen, ohne einer ggf. zu einem späteren Zeitpunkt in die leerstehenden Räumlichkeiten einziehenden Kindertageseinrichtung (oder anderen Mietern) das Außengelände vollständig zu entziehen. Solange der Leerstand fortbesteht, könnte der Rest des Außengeländes weiterhin zur Zwischennutzung zur Verfügung gestellt werden. Sollten die Räumlichkeiten der ehemaligen Kindertagesstätte zu einem spä- teren Zeitpunkt erneut vermietet werden, wäre ggf. eine Trennung der beiden dann getrennt genutzten Bereiche, bspw. durch einen Zaun, erforderlich. Die Verwaltung wird gebeten, die Ermöglichung einer dauerhaften Nutzung eines Teils des Außengeländes durch das Jugendzentrum „Rheinstein“ zeitnah zu prüfen und nach Möglichkeit rechtzeitig vor den Sommerferien umzusetzen, um eine ent- sprechende Nutzung für das Ferienprogramm zu ermöglichen. gez. Ismail Klusemann Hinsen Fassbender Anlage: Fotos Außengelände - 3 -
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0586/2026
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV2
- Datum
- 14.04.2026
- Erstellt
- 14.04.2026 16:32