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AN/0586/2026

Betr: Nutzung des Außengeländes durch Jugendzentrum Rheinstein

Gem. Antrag nach § 3 BV2 14.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 27.04.2026, TOP 8.2.1

AN-0586-2026 FOTOS Grüne SPD Faßbener Hinsen Nutzung des Außengeländes durch Jugendzentrum Rheinstein

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Gem. Antrag nach § 3 (BV2)

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AN-0586-2026 FOTOS Grüne SPD Faßbener Hinsen Nutzung des Außengeländes durch Jugendzentrum Rheinstein

136 Zeichen

Bündnis 9 0 /Die Grünen BV Rodenkirchen Industriestr. 1 61 - Haus 1  – 5 0999 Köln R.109  gruene -bv2@stadt -koeln.de   0 22 1  22192309

Gem. Antrag nach § 3 (BV2)

3897 Zeichen

Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen  
SPD-Fraktion 
Frau Isis Faßbender   
Frau Lucia Hinsen 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin Herrn Oberbürgermeister 
Dr. Sabine Müller Torsten Burmester  
Industriestr. 161 
Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/0586/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 
 
Nutzung des Außengeländes durch Jugendzentrum Rheinstein 
die Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen und SPD sowie die Einzelvertreterinnen 
von Volt und Die Linke bitten den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sit-
zung vom 27.04.26 der BV Rodenkirchen zu setzen:  
 
Die Verwaltung wird gebeten, dem Jugendzentrum Rheinstein den über das 
Außentor zugänglichen nördlichen Teil des Außengeländes zur dauerhaften 
Nutzung zu überlassen, um eine Gestaltung und Nutzung nach den Bedürfnis-
sen der Jugendlichen zu ermöglichen. Die Verwaltung möge der Bezirksvertre-
tung Rodenkirchen einen Umsetzungsvorschlag vorlegen.  
 
Begründung:  
Die Räumlichkeiten der ehemaligen Kindertagesstätte in der Rheinsteinstr. 4, 50968 
Köln-Raderberg werden seit der Schließung nicht mehr genutzt. Das benachbarte 
Jugendzentrum „Rheinstein“ in der Rheinsteinstr. 4a, 50968 Köln nutzt dieses Au-
ßengelände temporär während des mittlerweile bereits lang anhaltenden Leerstands 
der Räumlichkeiten der ehemaligen Kindertagesstätte.  
Auf eine entsprechende Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 
(AN/0566/2025) teilte die Verwaltung im Juni 2025 mit (1935/2025), dass sie eine 
weitere Nutzung der Räumlichkeiten in der Rheinsteinstraße 4 inklusive Außenge-
lände durch eine Kindertageseinrichtung anstrebe, da Räume und Außengelände 
TOP:   8.2. 
Sitzung 
D. BV2 am:  27.04.2026

- 2 - 
 
hierfür konzipiert seien. Es sei aber theoretisch auch eine getrennte Nutzung der 
Räumlichkeiten und des Außengeländes möglich.  
Die im Rahmen derselben Anfrage erfragte Zwischennutzung des Außengeländes 
durch das Jugendzentrum wurde erfreulicherweise durch die Verwaltung in der Zwi-
schenzeit realisiert. Allerdings schränkt diese nur temporär eingeräumte Nutzung die 
Nutzungsmöglichkeiten seitens des Jugendzentrums stark ein. Das Außengelände 
ist mit Spielgeräten und Sandkästen auf die Bedürfnisse von kleineren Kindern aus-
gerichtet und damit weitgehend belegt (s. Fotos in der Anlage). Eine Umgestaltung 
für die Bedürfnisse der Jugendlichen, die das Jugendzentrum besuchen, ist unter 
den gegebenen Umständen nicht möglich.  
Das Außengelände weist zwei Zugänge auf: zum einen durch das Gebäude Rhein-
steinstraße 4, zum anderen durch ein seitlich des Gebäudes Rheinsteinstraße 4a ge-
legenes Außentor. Diesen Zugang nutzt aktuell das Jugendzentrum. Es wäre daher 
möglich, dem Jugendzentrum einen Teil des Außengeländes zur dauerhaften Nut-
zung zuzusprechen und so eine Gestaltung dieses Teils nach eigenen Bedürfnissen 
zu ermöglichen, ohne einer ggf. zu einem späteren Zeitpunkt in die leerstehenden 
Räumlichkeiten einziehenden Kindertageseinrichtung (oder anderen Mietern) das 
Außengelände vollständig zu entziehen. Solange der Leerstand fortbesteht, könnte 
der Rest des Außengeländes weiterhin zur Zwischennutzung zur Verfügung gestellt 
werden. Sollten die Räumlichkeiten der ehemaligen Kindertagesstätte zu einem spä-
teren Zeitpunkt erneut vermietet werden, wäre ggf. eine Trennung der beiden dann 
getrennt genutzten Bereiche, bspw. durch einen Zaun, erforderlich.  
Die Verwaltung wird gebeten, die Ermöglichung einer dauerhaften Nutzung eines 
Teils des Außengeländes durch das Jugendzentrum „Rheinstein“ zeitnah zu prüfen 
und nach Möglichkeit rechtzeitig vor den Sommerferien umzusetzen, um eine ent-
sprechende Nutzung für das Ferienprogramm zu ermöglichen.  
 
 
gez. Ismail   Klusemann    Hinsen  Fassbender  
 
Anlage: Fotos Außengelände

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Beratungsverlauf (1)

27.04.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0586/2026
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV2
Datum
14.04.2026
Erstellt
14.04.2026 16:32