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AN/0773/2020

Hygieneanforderungen in öffentlichen Einrichtungen während der Corona-Pandemie erfüllen

Die Linke. Antrag nach § 3 05.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2020, TOP 3.1.8

Linke Antrag nach § 3

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Linke Antrag nach § 3

5425 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.06.2020 
AN/0773/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 18.06.2020 
 
Hygieneanforderungen in öffentlichen Einrichtungen während der Corona-Pandemie 
erfüllen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten 
Ratssitzung zu setzen. 
 
 
Die Coronapandemie hat das öffentliche und private Leben in einem noch nie gekannten 
und für möglich gehaltenen Ausmaß verändert. Auch wenn die Coronapandemie durch die 
Entwicklung eines Impfstoffes im nächsten Jahr zu einem Ende käme, bleibt die nicht 
unwahrscheinliche Möglichkeit weiterer Pandemien real.  
Das bisher relativ erfolgreiche Krisenmanagement in Deutschland darf nicht darüber 
hinwegtäuschen, dass Lehren aus dem Geschehen gezogen werden müssen – dazu 
gehört ein grundlegend verändertes Hygieneverhalten mit deutlich größeren Aufgaben für 
die Bevölkerung, aber auch Reinigungskräfte. 
 
Beschluss 
1. Die Hygienestandards, nach denen die Reinigung arbeitet, müssen an die erhöhten 
Anforderungen in der Coronapandemie angepasst werden. Das gilt für die 
öffentlichen  Einrichtungen Schulen und Kitas, Jugendzentren, die KVB, die Städt. 
Kliniken, städt. Beteiligungsunternehmen, Verwaltungsgebäude, städt. 
Kultureinrichtungen sowie alle städt. Gebäude in eigener Nutzung. Bestehende, an 
die Coronapandemie angepasste Hygienekonzepte müssen umgesetzt werden, die 
Umsetzung muss kontrolliert werden. Es ist zu prüfen, ob alle öffentlichen

Einrichtungen für sich inzwischen ein solches, individuell an die Einrichtung 
angepasstes Konzept entwickelt haben.  
Die Verwaltung soll für die Dauer der Coronapandemie und für die jeweiligen 
Bereiche unterschiedliche und zweckmäßige neue Hygienestandards erlassen und 
umsetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Vorständen der städt. 
Beteiligungsunternehmen und der Geschäftsführung der städt. Eigenbetriebe zu 
verhandeln, damit diese ebenso verfahren. Das gilt parallel für Träger nicht-
städtischer Kitas, Schulen und Jugendzentren.  
2. Der Mehraufwand für Reinigungskräfte wird erfasst. Sie müssen nun in kürzeren 
Abständen mehr Flächen wie z. B. Türklinken putzen, und diese auch noch 
desinfizieren. 
3. Die Reinigungskräfte gehören entweder zum Unternehmen, zur Einrichtung  oder 
der Stadtverwaltung, für die sie reinigen (Eigenreinigung) oder arbeiten für 
Fremdfirmen, die mit der Reinigung beauftragt werden.  
Die Reinigungskräfte werden in die Lage versetzt, diesen Mehraufwand auch zu 
leisten. Bei Reinigungskräften der Eigenreinigung soll das durch Erhöhung der 
Stundenzahl geschehen. Bei Fremdreinigungsfirmen kann das durch eine 
(befristete) Aufstockung der Leistungsvereinbarung passieren. Dabei ist zu 
kontrollieren, dass die Beiträge für mehr Arbeitsstunden auch tatsächlich den 
Beschäftigten zugutekommen und nicht als Gewinn der Reinigungsunternehmen 
verbucht werden. 
4. Alle Reinigungskräfte müssen an einer Schulung teilnehmen, die umfasst, was in 
dieser Ausnahmesituation als medizinisch notwendig zusätzlich geleistet werden 
muss.  
5. Wo möglich müssen Reinigungskräfte einem bestimmten Revier zugeordnet 
werden. Das verbessert einerseits die Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten, 
andererseits verbessert die gründliche Kenntnis des zu reinigenden Bereichs das 
Ergebnis nachhaltig. 
6. Die Verwaltung muss dafür Sorge tragen, dass für alle Reinigungskräfte der Zugang 
zu ausreichend Schutzausrüstung gewährleistet ist. Ein besonderes Augenmerk 
muss auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen gelegt werden.  
7. Die Stadt soll ein Konzept entwickeln, wie der Luftaustausch in geschlossenen 
Räumen unterstützt und gewährleistet werden kann. Insbesondere soll das 
Augenmerk auf technische Einrichtungen gelegt werden, die einen automatischen 
Luftaustausch vornehmen. Das Konzept soll mit Kosten hinterlegt werden und dem 
Rat zur Abstimmung gebracht werden.   
8. Langfristig soll die Verwaltung den Anteil der Eigenreinigung signifikant erhöhen. 
Die Aufsichtsratsmitglieder in städtischen Firmen setzen sich dafür ein, auch dort 
Fremdfirmen weitgehend durch Eigenreinigung zu ersetzen. 
 
 
Begründung

Das Coronavirus wird Experten zufolge noch mindestens bis zur Hälfte des nächsten 
Jahres eine Bedrohung für die Bevölkerung darstellen. Infektionen müssen so gut es geht 
vermieden werden. Gründliche Reinigung und Desinfektion sind ein wichtiger Baustein 
dafür. Denn die Entwicklung hat gezeigt, dass eine komplette Schließung gar nicht oder 
nur über einen kurzen Zeitraum aufrecht zu erhalten ist.  
Damit die Reinigung reibungslos an die erhöhten neuen Standards angepasst werden 
kann, sind neue Hygienekonzepte notwendig, die den erhöhten Arbeitsaufwand 
beschreiben und bezahlen. Ansonsten sind die Reinigungskräfte aus Zeitmangel gar nicht 
in der Lage, die Anforderungen an einen pandemiebedingten Hygienestandard zu erfüllen. 
Das ist insbesondere in öffentlichen Einrichtungen wichtig. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

18.06.2020 Rat
TOP 3.1.8 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/0773/2020
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
05.06.2020
Erstellt
05.06.2020 09:58