AN/0773/2020
Hygieneanforderungen in öffentlichen Einrichtungen während der Corona-Pandemie erfüllen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Linke Antrag nach § 3
5425 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.06.2020 AN/0773/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 18.06.2020 Hygieneanforderungen in öffentlichen Einrichtungen während der Corona-Pandemie erfüllen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen. Die Coronapandemie hat das öffentliche und private Leben in einem noch nie gekannten und für möglich gehaltenen Ausmaß verändert. Auch wenn die Coronapandemie durch die Entwicklung eines Impfstoffes im nächsten Jahr zu einem Ende käme, bleibt die nicht unwahrscheinliche Möglichkeit weiterer Pandemien real. Das bisher relativ erfolgreiche Krisenmanagement in Deutschland darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Lehren aus dem Geschehen gezogen werden müssen – dazu gehört ein grundlegend verändertes Hygieneverhalten mit deutlich größeren Aufgaben für die Bevölkerung, aber auch Reinigungskräfte. Beschluss 1. Die Hygienestandards, nach denen die Reinigung arbeitet, müssen an die erhöhten Anforderungen in der Coronapandemie angepasst werden. Das gilt für die öffentlichen Einrichtungen Schulen und Kitas, Jugendzentren, die KVB, die Städt. Kliniken, städt. Beteiligungsunternehmen, Verwaltungsgebäude, städt. Kultureinrichtungen sowie alle städt. Gebäude in eigener Nutzung. Bestehende, an die Coronapandemie angepasste Hygienekonzepte müssen umgesetzt werden, die Umsetzung muss kontrolliert werden. Es ist zu prüfen, ob alle öffentlichen Einrichtungen für sich inzwischen ein solches, individuell an die Einrichtung angepasstes Konzept entwickelt haben. Die Verwaltung soll für die Dauer der Coronapandemie und für die jeweiligen Bereiche unterschiedliche und zweckmäßige neue Hygienestandards erlassen und umsetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Vorständen der städt. Beteiligungsunternehmen und der Geschäftsführung der städt. Eigenbetriebe zu verhandeln, damit diese ebenso verfahren. Das gilt parallel für Träger nicht- städtischer Kitas, Schulen und Jugendzentren. 2. Der Mehraufwand für Reinigungskräfte wird erfasst. Sie müssen nun in kürzeren Abständen mehr Flächen wie z. B. Türklinken putzen, und diese auch noch desinfizieren. 3. Die Reinigungskräfte gehören entweder zum Unternehmen, zur Einrichtung oder der Stadtverwaltung, für die sie reinigen (Eigenreinigung) oder arbeiten für Fremdfirmen, die mit der Reinigung beauftragt werden. Die Reinigungskräfte werden in die Lage versetzt, diesen Mehraufwand auch zu leisten. Bei Reinigungskräften der Eigenreinigung soll das durch Erhöhung der Stundenzahl geschehen. Bei Fremdreinigungsfirmen kann das durch eine (befristete) Aufstockung der Leistungsvereinbarung passieren. Dabei ist zu kontrollieren, dass die Beiträge für mehr Arbeitsstunden auch tatsächlich den Beschäftigten zugutekommen und nicht als Gewinn der Reinigungsunternehmen verbucht werden. 4. Alle Reinigungskräfte müssen an einer Schulung teilnehmen, die umfasst, was in dieser Ausnahmesituation als medizinisch notwendig zusätzlich geleistet werden muss. 5. Wo möglich müssen Reinigungskräfte einem bestimmten Revier zugeordnet werden. Das verbessert einerseits die Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten, andererseits verbessert die gründliche Kenntnis des zu reinigenden Bereichs das Ergebnis nachhaltig. 6. Die Verwaltung muss dafür Sorge tragen, dass für alle Reinigungskräfte der Zugang zu ausreichend Schutzausrüstung gewährleistet ist. Ein besonderes Augenmerk muss auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen gelegt werden. 7. Die Stadt soll ein Konzept entwickeln, wie der Luftaustausch in geschlossenen Räumen unterstützt und gewährleistet werden kann. Insbesondere soll das Augenmerk auf technische Einrichtungen gelegt werden, die einen automatischen Luftaustausch vornehmen. Das Konzept soll mit Kosten hinterlegt werden und dem Rat zur Abstimmung gebracht werden. 8. Langfristig soll die Verwaltung den Anteil der Eigenreinigung signifikant erhöhen. Die Aufsichtsratsmitglieder in städtischen Firmen setzen sich dafür ein, auch dort Fremdfirmen weitgehend durch Eigenreinigung zu ersetzen. Begründung Das Coronavirus wird Experten zufolge noch mindestens bis zur Hälfte des nächsten Jahres eine Bedrohung für die Bevölkerung darstellen. Infektionen müssen so gut es geht vermieden werden. Gründliche Reinigung und Desinfektion sind ein wichtiger Baustein dafür. Denn die Entwicklung hat gezeigt, dass eine komplette Schließung gar nicht oder nur über einen kurzen Zeitraum aufrecht zu erhalten ist. Damit die Reinigung reibungslos an die erhöhten neuen Standards angepasst werden kann, sind neue Hygienekonzepte notwendig, die den erhöhten Arbeitsaufwand beschreiben und bezahlen. Ansonsten sind die Reinigungskräfte aus Zeitmangel gar nicht in der Lage, die Anforderungen an einen pandemiebedingten Hygienestandard zu erfüllen. Das ist insbesondere in öffentlichen Einrichtungen wichtig. Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0773/2020
- Typ
- Die Linke. Antrag nach § 3
- Datum
- 05.06.2020
- Erstellt
- 05.06.2020 09:58