2023/0254
Anpassung der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets zur Förderung der Teilhabegerechtigkeit und Partizipation
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2023/0254
6362 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28.07.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Amt für Soziales
und Prävention OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0254
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 351720
Kostenstelle: 050-002-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3517-20 Sachkonto: 7290180
Betreff: Anpassung der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets zur Förderung der
Teilhabegerechtigkeit und Partizipation
Vorlage vom: 24.07.2023
Beschlussvorschlag :
1.Den vorgeschlagenen Veränderungen der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets im
Zusammenhang mit der Einführung des „Deutschlandtickets“ und des „Hessenpasses mobil “
wird zugestimmt.
2. Die Finanzierung des zukünftigen Sozialtickets erfolgt aus den hierfür etatisierten
Haushaltsmitteln der oben benannten Kostenstellen, Kostenträger sowie Sachkonten.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.07.2023
Bereits die Anpassungen des Sozialtickets aus den vergangenen Jahren haben zu einer
Steigerung der Inanspruchnahme durch den berechtigten Personenkreis geführt. Dies zeigt
deutlich, dass Mobilität und Partizipation am Klimaschutz gerade für Leistungsberech tigte
nach dem SGB II, SGB XII oder dem AsylbLG eine wesentliche Voraussetzung zur Teilhabe
am Leben in der Gemeinschaft darstellen. Um dies, im Hinblick auf die soziale Gerechtigkeit
im Kontext der neuen Mobilitätsangebote, weiterhin zu gewährleisten ist eine Anpassung des
Sozialtickets notwendig.
Das Deutschlandticket, für eine bundesweite Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs,
ist zum 01.05.2023 mit einem Verkaufspreis von 49 € monatlich gestartet und in Form eines
Abovertrages zu erwerben. Para llel wird Menschen im Bezug von Transferleistungen, mit der
Einführung des sogenannten „Hessenpass mobil“ durch das Land Hessen, zum 01.08.2023
der Erwerb eines vergünstigten Deutschlandtickets für monatlich 31 € ermöglicht.
Mit den Kosten von 31€ monat lich liegt der „Hessenpass mobil“ für erwachsene
Sozialleistungsberechtigte im Rahmen der veranschlagten Bestandteile für Verkehr in den
jeweiligen Regelsätzen, so dass eine weitere Bezuschussung von Seiten der
Wissenschaftsstadt Darmstadt für diesen Perso nenkreis nicht mehr erforderlich ist, um
Teilhabegerechtigkeit zu fördern. Zugleich hat sich die überwiegende Mehrheit beim Erwerb
des Sozialtickets für die Preisstufen 2 und 3 entschieden, die über dem veranschlagten Preis
von 31 Euro liegen, so dass hier bei gleichzeitiger Ausweitung auf ganz Deutschland eine
Reduzierung der Zuzahlung zu verzeichnen ist.
Für Familien mit Kindern st ellt sich die Situation jedoch anders dar und bedarf daher einer
entsprechenden Bewertung.
Handlungsleitend für die Gestalt ung und Anpassung des Darmstädter Sozialtickets ist die
Förderung von Teilhabegerechtigkeit insbesondere in Bezug auf die Mobilität des
Personenkreises der Kinder und Jugendlichen im Sozialhilfebezug, die durch die neuen
Angebote nicht in gleicher Weise er reicht werden können.
Der Regelsatzanteil für den Bereich der Mobilität liegt bei Kindern unter den monatlichen
Kosten für das Schüler*innen Ticket, beziehungsweise unter den Kosten des „Hessenpasses
mobil“. Bei den 7 -14-Jährigen liegt er bei 23,99 € und bei den 15 -18-Jährigen bei 22,92 €.
Die Kosten von 31 € im Monat übersteigen demnach den Anteil im Regelsatz deutlich und
können von vielen Familien im Sozialhilfebezug nicht finanziert werden . Daher ist es
notwendig, die Familien beim Kauf einer Fahrk arte für ihre Kinder durch das Darmstädter
Sozialticket zu unterstützen. Die Möglichkeit einer Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,
um beispielsweise Freund*innen zu besuchen, welche nicht fußläufig wohnen, oder
Sportvereine und Schwimmbäder wird dadurch gefördert und gleichzeitig wird damit für die
öffentliche Mobilität und den Klimaschutz sensibilisiert.
Mit der Neuausrichtung des Darmstädter Sozialtickets zur zielorientierten Förderung von
Teilhabgerechtigkeit, werden die seitherigen Leistungen, letzt malig angepasst mit Beschluss
2021/335, zum 30.09.2023 gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 20. Juli 2023 eingestellt
und ab 01.10.2023 wie folgt neu festgelegt:
- 4 -
Berechtigter Personenkreis/Förderung:
• ausschließlich Kinder/Jugendliche von 6 -17 Jahren im Bezug von Arbeitslosengeld II
nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz
• Förderung im Umfang von 50% der Kosten für den „Hessenpass mobil“, aktuell
15,50/Monat, im Rahmen des Darmstädter Sozialticket s
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der bereit gestellten Haushaltsmittel.
Neuausrichtungen der Ticketmodelle, wie das aktuelle Sozialticket, müssen darüber hinaus
in das System des RMV implementiert werden. Die dazu erforderlichen Abstimmungen
zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der HEAG Mobilo erfolgen zeitnah, um auch
weiterhin die digitale Lösung über die Teilhabecard zu nutzen zu können. Bis dahin werden
die Förderungen des Darmstädter Sozialtickets auf Antrag durch das Amt für Soziales u nd
Prävention umgesetzt.
Darmstadt, 24.07.2023
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 2
253 Zeichen
Punkt 4: Anpassung der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets zur Förderung der Teilhabegerechtigkeit und Partizipation (V-Nr. 2023/0254) Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 4
255 Zeichen
Punkt 14: Anpassung der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets zur Förderung der Teilhabegerechtigkeit und Partizipation (V-Nr. 2023/0254) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: Die Linke. Stimmenthaltung: AfD und Stadtve. Dietrich (FW)
anlage 1
6433 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28.07.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Amt für Soziales
und Prävention OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 50
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0254
Magistratsbeschluss -Nr.
331
Internetfähig
Produkt-Nr.: 351720
Kostenstelle: 050-002-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3517-20 Sachkonto: 7290180
Betreff: Anpassung der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets zur Förderung der
Teilhabegerechtigkeit und Partizipation
Vorlage vom: 24.07.2023
Beschlussvorschlag :
1.Den vorgeschlagenen Veränderungen der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets im
Zusammenhang mit der Einführung des „Deutschlandtickets“ und des „Hessenpasses mobil “
wird zugestimmt.
2. Die Finanzierung des zukünftigen S ozialtickets erfolgt aus den hierfür etatisierten
Haushaltsmitteln der oben benannten Kostenstellen, Kostenträger sowie Sachkonten.
Anlagen:
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 09.08.2023
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.07.2023
Bereits die Anpassungen des Sozialtickets aus den vergangenen Jahren haben zu einer
Steigerung der Inanspruchnahme durch den berechtigten Personenkreis geführt. Dies zeigt
deutlich, dass Mobilität und Partizipation am Klimaschutz gerade für Leistungsberech tigte
nach dem SGB II, SGB XII oder dem AsylbLG eine wesentliche Voraussetzung zur Teilhabe
am Leben in der Gemeinschaft darstellen. Um dies, im Hinblick auf die soziale Gerechtigkeit
im Kontext der neuen Mobilitätsangebote, weiterhin zu gewährleisten ist eine Anpassung des
Sozialtickets notwendig.
Das Deutschlandticket, für eine bundesweite Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs,
ist zum 01.05.2023 mit einem Verkaufspreis von 49 € monatlich gestartet und in Form eines
Abovertrages zu erwerben. Para llel wird Menschen im Bezug von Transferleistungen, mit der
Einführung des sogenannten „Hessenpass mobil“ durch das Land Hessen, zum 01.08.2023
der Erwerb eines vergünstigten Deutschlandtickets für monatlich 31 € ermöglicht.
Mit den Kosten von 31€ monat lich liegt der „Hessenpass mobil“ für erwachsene
Sozialleistungsberechtigte im Rahmen der veranschlagten Bestandteile für Verkehr in den
jeweiligen Regelsätzen, so dass eine weitere Bezuschussung von Seiten der
Wissenschaftsstadt Darmstadt für diesen Perso nenkreis nicht mehr erforderlich ist, um
Teilhabegerechtigkeit zu fördern. Zugleich hat sich die überwiegende Mehrheit beim Erwerb
des Sozialtickets für die Preisstufen 2 und 3 entschieden, die über dem veranschlagten Preis
von 31 Euro liegen, so dass hier bei gleichzeitiger Ausweitung auf ganz Deutschland eine
Reduzierung der Zuzahlung zu verzeichnen ist.
Für Familien mit Kindern st ellt sich die Situation jedoch anders dar und bedarf daher einer
entsprechenden Bewertung.
Handlungsleitend für die Gestaltung und Anpassung des Darmstädter Sozialtickets ist die
Förderung von Teilhabegerechtigkeit insbesondere in Bezug auf die Mobilität des
Personenkreises der Kinder und Jugendlichen im Sozialhilfebezug, die durch die neuen
Angebote nicht in gleicher W eise erreicht werden können.
Der Regelsatzanteil für den Bereich der Mobilität liegt bei Kindern unter den monatlichen
Kosten für das Schüler*innen Ticket, beziehungsweise unter den Kosten des „Hessenpasses
mobil“. Bei den 7 -14-Jährigen liegt er bei 23,99 € und bei den 15 -18-Jährigen bei 22,92 €.
Die Kosten von 31 € im Monat übersteigen demnach den Anteil im Regelsatz deutlich und
können von vielen Familien im Sozialhilfebezug nicht finanziert werden . Daher ist es
notwendig, die Familien beim Kauf einer Fa hrkarte für ihre Kinder durch das Darmstädter
Sozialticket zu unterstützen. Die Möglichkeit einer Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,
um beispielsweise Freund*innen zu besuchen, welche nicht fußläufig wohnen, oder
Sportvereine und Schwimmbäder wird dadu rch gefördert und gleichzeitig wird damit für die
öffentliche Mobilität und den Klimaschutz sensibilisiert.
Mit der Neuausrichtung des Darmstädter Sozialtickets zur zielorientierten Förderung von
Teilhabgerechtigkeit, werden die seitherigen Leistungen, le tztmalig angepasst mit Beschluss
2021/335, zum 30.09.2023 gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 20. Juli 2023 eingestellt
und ab 01.10.2023 wie folgt neu festgelegt:
Berechtigter Personenkreis/Förderung:
ausschließlich Kinder/Jugendliche von 6 -17 Jahren im Bezug von Arbeitslosengeld II
nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz
Förderung im Umfang von 50% der Kosten für den „Hessenpass mobil“, aktuell
15,50/Monat, im Rahmen des Darmstädter Sozialtic kets
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der bereit gestellten Haushaltsmittel.
Neuausrichtungen der Ticketmodelle, wie das aktuelle Sozialticket, müssen darüber hinaus
in das System des RMV implementiert werden. Die dazu erforderlichen Abstimmungen
zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der HEAG Mobilo erfolgen zeitnah, um auch
weiterhin die digitale Lösung über die Teilhabecard zu nutzen zu können. Bis dahin werden
die Förderungen des Darmstädter Sozialtickets auf Antrag durch das Amt für Soziale s und
Prävention umgesetzt.
Darmstadt, 24.07.2023
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 3
298 Zeichen
Punkt 9: Anpassung der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets zur Förderung der Teilhabegerechtigkeit und Partizipation (V-Nr. 2023/0254) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Die Linke. Stimmenthaltung: AfD
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0254
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.07.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00