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2023/0254

Anpassung der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets zur Förderung der Teilhabegerechtigkeit und Partizipation

Magistratsvorlage 24.07.2023

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2023/0254

6362 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
28.07.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für Soziales 
und Prävention   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0254 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 351720 
Kostenstelle:  050-002-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3517-20 Sachkonto: 7290180 
 
Betreff: Anpassung der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets zur Förderung der 
Teilhabegerechtigkeit und Partizipation  
 
Vorlage vom: 24.07.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1.Den vorgeschlagenen Veränderungen der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets im  
   Zusammenhang mit der Einführung des „Deutschlandtickets“ und des „Hessenpasses mobil “ 
    wird zugestimmt.  
2. Die Finanzierung des zukünftigen Sozialtickets erfolgt aus  den hierfür etatisierten  
    Haushaltsmitteln der oben benannten Kostenstellen, Kostenträger sowie Sachkonten.    
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.07.2023 
 
 
Bereits die Anpassungen des Sozialtickets aus den vergangenen Jahren haben zu einer 
Steigerung der Inanspruchnahme durch den berechtigten Personenkreis geführt. Dies zeigt 
deutlich, dass Mobilität und Partizipation am Klimaschutz gerade für Leistungsberech tigte 
nach dem SGB II, SGB XII oder dem AsylbLG eine wesentliche Voraussetzung zur Teilhabe 
am Leben in der Gemeinschaft darstellen. Um dies, im Hinblick auf die soziale Gerechtigkeit 
im Kontext der neuen Mobilitätsangebote, weiterhin zu gewährleisten ist eine Anpassung des 
Sozialtickets notwendig.  
 
Das Deutschlandticket, für eine bundesweite Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, 
ist zum 01.05.2023 mit einem Verkaufspreis von 49 € monatlich gestartet und in Form eines 
Abovertrages zu erwerben. Para llel wird Menschen im Bezug von Transferleistungen, mit der 
Einführung des sogenannten „Hessenpass mobil“ durch das Land Hessen, zum 01.08.2023 
der Erwerb eines vergünstigten Deutschlandtickets für monatlich 31 € ermöglicht.   
 
Mit den Kosten von 31€ monat lich liegt der „Hessenpass mobil“ für erwachsene 
Sozialleistungsberechtigte im Rahmen der veranschlagten Bestandteile für Verkehr in den 
jeweiligen Regelsätzen, so dass eine weitere Bezuschussung von Seiten der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für diesen Perso nenkreis nicht mehr erforderlich ist, um 
Teilhabegerechtigkeit zu fördern.  Zugleich hat sich die überwiegende Mehrheit beim Erwerb 
des Sozialtickets für die Preisstufen 2 und 3 entschieden, die über dem veranschlagten Preis 
von 31 Euro liegen, so dass hier  bei gleichzeitiger Ausweitung auf ganz Deutschland eine 
Reduzierung der Zuzahlung zu verzeichnen ist.  
 
 
Für Familien mit Kindern st ellt sich die Situation jedoch anders dar und bedarf daher einer 
entsprechenden Bewertung.  
Handlungsleitend für die Gestalt ung und Anpassung des Darmstädter Sozialtickets ist die 
Förderung von Teilhabegerechtigkeit insbesondere in Bezug auf die Mobilität des 
Personenkreises der Kinder und Jugendlichen im Sozialhilfebezug, die durch die neuen 
Angebote nicht in gleicher Weise er reicht werden können.  
 
Der Regelsatzanteil für den Bereich der Mobilität liegt bei Kindern unter den monatlichen 
Kosten für das Schüler*innen Ticket, beziehungsweise unter den Kosten des „Hessenpasses 
mobil“. Bei den 7 -14-Jährigen liegt er bei 23,99 € und bei den 15 -18-Jährigen bei 22,92 €. 
Die Kosten von 31 € im Monat übersteigen demnach den Anteil im Regelsatz deutlich und 
können von vielen Familien im Sozialhilfebezug nicht finanziert werden . Daher ist es 
notwendig, die Familien beim Kauf einer Fahrk arte für ihre Kinder durch das Darmstädter 
Sozialticket zu unterstützen. Die Möglichkeit einer Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, 
um beispielsweise Freund*innen zu besuchen, welche nicht fußläufig wohnen, oder 
Sportvereine und Schwimmbäder wird dadurch  gefördert und gleichzeitig wird damit für die 
öffentliche Mobilität und den Klimaschutz sensibilisiert.  
 
Mit der Neuausrichtung des Darmstädter Sozialtickets zur zielorientierten Förderung von 
Teilhabgerechtigkeit, werden die seitherigen Leistungen, letzt malig angepasst mit Beschluss 
2021/335, zum 30.09.2023 gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 20. Juli 2023 eingestellt 
und ab 01.10.2023 wie folgt neu festgelegt:

- 4 - 
Berechtigter Personenkreis/Förderung:  
 
• ausschließlich Kinder/Jugendliche von 6 -17 Jahren im Bezug von Arbeitslosengeld II 
nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz  
 
• Förderung im Umfang von 50% der Kosten für den „Hessenpass mobil“, aktuell 
15,50/Monat, im Rahmen des Darmstädter Sozialticket s 
 
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der bereit gestellten Haushaltsmittel.  
  
Neuausrichtungen der Ticketmodelle, wie das aktuelle Sozialticket, müssen darüber hinaus 
in das System des RMV implementiert werden. Die dazu erforderlichen Abstimmungen 
zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der HEAG Mobilo erfolgen zeitnah, um auch 
weiterhin die digitale Lösung über die Teilhabecard zu nutzen zu können. Bis dahin werden 
die Förderungen des Darmstädter Sozialtickets auf Antrag durch das Amt für Soziales u nd 
Prävention umgesetzt.  
 
Darmstadt, 24.07.2023 
 
 
 
 
Dezernat II     Dezernat IV 
 
 
 
Barbara Akdeniz     André Schellenberg  
Bürgermeisterin     Stadtkämmerer

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253 Zeichen

Punkt 4: Anpassung der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets zur Förderung der 
Teilhabegerechtigkeit und Partizipation 
 (V-Nr. 2023/0254) 
 
Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 4

255 Zeichen

Punkt 14: Anpassung der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets zur Förderung der 
Teilhabegerechtigkeit und Partizipation 
 (V-Nr. 2023/0254) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: Die Linke.  
Stimmenthaltung: AfD und Stadtve. Dietrich (FW)

anlage 1

6433 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
28.07.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für Soziales 
und Prävention   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 50 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0254 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
331 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 351720 
Kostenstelle:  050-002-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3517-20 Sachkonto: 7290180 
 
Betreff: Anpassung der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets zur Förderung der 
Teilhabegerechtigkeit und Partizipation  
 
Vorlage vom: 24.07.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1.Den vorgeschlagenen Veränderungen der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets im  
   Zusammenhang mit der Einführung des „Deutschlandtickets“ und des „Hessenpasses mobil “ 
    wird zugestimmt.  
2. Die Finanzierung des zukünftigen S ozialtickets erfolgt aus den hierfür etatisierten  
    Haushaltsmitteln der oben benannten Kostenstellen, Kostenträger sowie Sachkonten.    
 
 
Anlagen:

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 09.08.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.07.2023  
 
 
Bereits die Anpassungen des Sozialtickets aus den vergangenen Jahren haben zu einer 
Steigerung der Inanspruchnahme durch den berechtigten Personenkreis geführt. Dies zeigt 
deutlich, dass Mobilität und Partizipation am Klimaschutz gerade für Leistungsberech tigte 
nach dem SGB II, SGB XII oder dem AsylbLG eine wesentliche Voraussetzung zur Teilhabe 
am Leben in der Gemeinschaft darstellen. Um dies, im Hinblick auf die soziale Gerechtigkeit 
im Kontext der neuen Mobilitätsangebote, weiterhin zu gewährleisten ist eine Anpassung des 
Sozialtickets notwendig.  
 
Das Deutschlandticket, für eine bundesweite Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, 
ist zum 01.05.2023 mit einem Verkaufspreis von 49 € monatlich gestartet und in Form eines 
Abovertrages zu erwerben. Para llel wird Menschen im Bezug von Transferleistungen, mit der 
Einführung des sogenannten „Hessenpass mobil“ durch das Land Hessen, zum 01.08.2023 
der Erwerb eines vergünstigten Deutschlandtickets für monatlich 31 € ermöglicht.   
 
Mit den Kosten von 31€ monat lich liegt der „Hessenpass mobil“ für erwachsene 
Sozialleistungsberechtigte im Rahmen der veranschlagten Bestandteile für Verkehr in den 
jeweiligen Regelsätzen, so dass eine weitere Bezuschussung von Seiten der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für diesen Perso nenkreis nicht mehr erforderlich ist, um 
Teilhabegerechtigkeit zu fördern.  Zugleich hat sich die überwiegende Mehrheit beim Erwerb 
des Sozialtickets für die Preisstufen 2 und 3 entschieden, die über dem veranschlagten Preis 
von 31 Euro liegen, so dass hier  bei gleichzeitiger Ausweitung auf ganz Deutschland eine 
Reduzierung der Zuzahlung zu verzeichnen ist.  
 
 
Für Familien mit Kindern st ellt sich die Situation jedoch anders dar und bedarf daher einer 
entsprechenden Bewertung.  
Handlungsleitend für die Gestaltung und Anpassung des Darmstädter Sozialtickets ist die 
Förderung von Teilhabegerechtigkeit insbesondere in Bezug auf die Mobilität des 
Personenkreises der Kinder und Jugendlichen im Sozialhilfebezug, die durch die neuen 
Angebote nicht in gleicher W eise erreicht werden können.  
 
Der Regelsatzanteil für den Bereich der Mobilität liegt bei Kindern unter den monatlichen 
Kosten für das Schüler*innen Ticket, beziehungsweise unter den Kosten des „Hessenpasses 
mobil“. Bei den 7 -14-Jährigen liegt er bei 23,99  € und bei den 15 -18-Jährigen bei 22,92 €. 
Die Kosten von 31 € im Monat übersteigen demnach den Anteil im Regelsatz deutlich und 
können von vielen Familien im Sozialhilfebezug nicht finanziert werden . Daher ist es 
notwendig, die Familien beim Kauf einer Fa hrkarte für ihre Kinder durch das Darmstädter 
Sozialticket zu unterstützen. Die Möglichkeit einer Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, 
um beispielsweise Freund*innen zu besuchen, welche nicht fußläufig wohnen, oder 
Sportvereine und Schwimmbäder wird dadu rch gefördert und gleichzeitig wird damit für die 
öffentliche Mobilität und den Klimaschutz sensibilisiert.  
 
Mit der Neuausrichtung des Darmstädter Sozialtickets zur zielorientierten Förderung von 
Teilhabgerechtigkeit, werden die seitherigen Leistungen, le tztmalig angepasst mit Beschluss 
2021/335, zum 30.09.2023 gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 20. Juli 2023 eingestellt 
und ab 01.10.2023 wie folgt neu festgelegt:

Berechtigter Personenkreis/Förderung:  
 
 ausschließlich Kinder/Jugendliche von 6 -17 Jahren im Bezug von Arbeitslosengeld II 
nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz  
 
 Förderung im Umfang von 50% der Kosten für den „Hessenpass mobil“, aktuell 
15,50/Monat, im Rahmen des Darmstädter Sozialtic kets 
 
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der bereit gestellten Haushaltsmittel.  
  
Neuausrichtungen der Ticketmodelle, wie das aktuelle Sozialticket, müssen darüber hinaus 
in das System des RMV implementiert werden. Die dazu erforderlichen Abstimmungen 
zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der HEAG Mobilo erfolgen zeitnah, um auch 
weiterhin die digitale Lösung über die Teilhabecard zu nutzen zu können. Bis dahin werden 
die Förderungen des Darmstädter Sozialtickets auf Antrag durch das Amt für Soziale s und 
Prävention umgesetzt.  
 
Darmstadt, 24.07.2023 
 
 
 
 
Dezernat II     Dezernat IV 
 
 
 
Barbara Akdeniz     André Schellenberg  
Bürgermeisterin     Stadtkämmerer

anlage 3

298 Zeichen

Punkt 9: Anpassung der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets zur Förderung der 
Teilhabegerechtigkeit und Partizipation 
 (V-Nr. 2023/0254) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: Die Linke.  
Stimmenthaltung: AfD

Beratungsverlauf (4)

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0254
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.07.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00