Mandari Insight

1089/2020

Aufbau eines On-Demand-Angebots im Rahmen eines Pilotprojekts als Ergänzung zum bestehenden ÖPNV-Angebot

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.05.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2020, TOP 10.15

Anlge 3 - geänderte Dringlichkeitsentscheidung BV Porz vom 04.06.2020

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Ansehen

Anlage 2- Dringlichkeitsentscheidung BV 9 Mülheimn vom 26.05.2020

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 5 - Stellungnahme der Verwaltung

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Ansehen

Anlage 4- Dringlichkeitsentscheidung BV 4 Ehrenfeld vom 09.06.2020

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Ansehen

Anlage 1 - On-Demand-Angebotskonzeptes

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Ansehen

Anlge 3 - geänderte Dringlichkeitsentscheidung BV Porz vom 04.06.2020

18770 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1089/2020/2 
Freigabedatum 
04.06.2020  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Aufbau eines On-Demand-Angebots im Rahmen eines Pilotprojekts als Ergänzung zum 
bestehenden ÖPNV-Angebot 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.06.2020 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Für die Umsetzung des Konzeptes zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 ist aufgrund der noch 
durchzuführenden Vorbereitungen ein abschließender Ratsbeschluss noch vor der beratungsfreien 
Zeit im Sommer erforderlich. Eine frühere Fertigstellung der Vorlage war aufgrund der umfangreichen 
notwendigen Prüfungen in Bezug auf die Realisierbarkeit – auch seitens des von der KVB beauftrag-
ten Unternehmens – sowie der beginnenden Corona-Krise nicht möglich. 
Aufgrund von Corona bedingten Prüfungen bzgl. der Wirtschaftlichkeit und des städtischen Haushalts 
war es nicht mehr möglich, den ursprünglich geplanten Sitzungslauf zu erreichen. 
Da die jeweiligen Entscheidungen des Rates aber vor der Sommerpause für die Maßnahmen zum 
Fahrplanwechsel im Dezember 2020 zwingend sind, ist die Dringlichkeit bei den Bezirksvertretungen 
gegeben, die regulär nicht vor dem 2. Beratungsgang des Fachausschusses, d. h. des Verkehrsaus-
schusses, am 10.06.2020 tagen würden. 
 
 
geänderter Beschluss: 
Gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Rat 
wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat spricht sich auf Basis seines Beschlusses vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr. 3988/2019) für 
die Umsetzung des in der Begründung beschriebenen On-Demand-Angebotes als Ergänzung 
zum bestehenden Angebot der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum Fahrplanwechsel im 
Dezember 2020 für zunächst vier Jahre (Pilotphase) aus. Die Umsetzung steht unter dem Vorbe-
halt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen 
Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen. 
 
Der ab 2021 entfallende Fördermittelanteil wird entsprechend dem Beschluss vom 06.02.2020 
(Vorlagen-Nr.: 3988/2019) im Wirtschaftsplan 2021 der KVB aufgestockt.  
 
Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages hat die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) den durch die 
Aufstockung geplanten Mehrverlust von 0,50 Mio. Euro pro Jahr ab 2021 der KVB auszugleichen 
und kann damit zu einer potentiellen Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere 
Gewinnausschüttung der SWK an die Stadt Köln in 2022 führen.  
 
 
2. Verwaltung und KVB werden beauftragt, das Angebot während der Pilotphase zu überprüfen und 
ggf. Anpassungen im Rahmen des bereitgestellten Budgets vorzunehmen. Sollten Änderungen

2 
 
hinsichtlich der Gebietsauswahl und/oder des Budgets für sinnvoll oder notwendig erachtet wer-
den, sind die Gremien zu beteiligen. 
 
3. Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leis-
tungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen 
Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt 
mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstel-
lung 2022 zu entwickeln und vorzulegen. 
4.    Der On-Demand-Bereich wird für den gesamten Porzer Raum eingeführt. 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
04.06.2020  mit Änderungen zuge-
stimmt 
 gez. van Benthem 
Bezirksbürgermeister 
 gez. Redlin 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam    siehe Begründung 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Gemäß 3. Nahverkehrsplan (NVP) der Stadt Köln (vgl. Vorlagen-Nr.: 0958/2017), in dem der Aufbau 
eines Angebots zur Feinerschließung von Quartieren ggf. durch Bedarfsverkehre vorgegeben wird, 
sowie des Ratsbeschlusses zur „Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes“ (vgl. Antrag 
AN/1589/2017), plant die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zusammen mit der Verwaltung im 
Rahmen eines Pilotprojekts einen On-Demand-Verkehr (Ridepooling) in Köln aufzubauen (s. auch 
Mitteilung 3072/2019 und Vorlagen-Nr. 3988/2019). Aufgrund einer möglichen Landesförderung wur-
de dabei zunächst die ursprünglich vorgesehene Betriebsdauer des Pilotprojekts von vier auf drei 
Jahre verkürzt. Da jedoch keine Landesförderung gewährt wird (s. u.), soll die Betriebsdauer des Pi-
lotprojekts wieder auf vier Jahre angehoben werden, um den Erkenntnisgewinn zu erhöhen und wäh-
rend dieser Zeit das Angebot optimieren zu können. 
 
On-Demand-Verkehre sind grundsätzlich unabhängig von festen Routen und vorgegebenen Fahrplä-
nen. Die einzelnen Fahrten werden auf Nachfrage der Fahrgäste durchgeführt. Dabei teilen sich ge-
gebenenfalls mehrere Reisende ein Fahrzeug (Pooling) und werden nach Buchung vorzugsweise per 
App oder Telefon an einer bestehenden oder virtuellen Haltestelle abgeholt und zu ihrem Ziel ge-
bracht. Ein Algorithmus kombiniert die Anfragen, bündelt ähnliche Fahrtwünsche, plant die optimalen 
Routen und berechnet die individuellen Fahr- und Ankunftszeiten. 
 
Dieses bedarfsgesteuerte Angebot soll das bestehende, klassische ÖPNV-Angebot ergänzen. Im 
Rahmen des Projektes sollen während der Pilotphase zunächst bis zu zehn rollstuhlgerechte Klein-

4 
 
busse mit elektrischem Antrieb in zwei Anwendungsfällen erprobt werden. Wochentags dient das On-
Demand-Angebot zur Feinerschließung von Quartieren und am Wochenende als Nacht-Shuttle. Pri-
märe Zielgruppe beim Nacht-Shuttle sind Bürgerinnen und Bürger, die bisher den ÖPNV eher selten 
nutzen und denen nun ein komfortables neues Angebot im ÖPNV zur Verfügung gestellt wird. Bei der 
Feinerschließung befinden sich insbesondere weniger mobile bzw. in ihrer Mobilität eingeschränkte 
Personen im Fokus des Angebots. 
 
Da es sich hier um ein neues zusätzliches Angebot des ÖPNV handelt, wurde in einem ersten Schritt 
ein Gutachten beauftragt, das auf Basis der aktuellen Erschließungssituation in Verbindung mit Daten 
über die Altersstruktur der Bevölkerung und unter Zuhilfenahme der Erfahrungen eines bereits tätigen 
Ridepooling-Softwareanbieters sowie der am Budget orientieren maximalen Anzahl von 10 einsetzba-
ren Fahrzeugen ein geeignetes Angebotskonzept darstellt.  
Ein funktionierendes On-Demand Angebot lässt sich aufgrund der Erfahrungen des Gutachters in 
bestehenden Ridepooling-Anwendungen und aufgrund der durchgeführten Simulationen dabei nur in 
Gebieten mit einer bestimmten Mindestgröße durchführen. 
Unter Verwendung anonymisierter und hochgerechneter Bewegungsdaten eines Telekommunikati-
onsunternehmens hat der Gutachter eine Analyse sowie mehrere, in iterativen Schritten durchgeführ-
te Simulationen erstellt.  
 
 
Feinerschließung 
 
Für den Anwendungsfall Feinerschließung wurden gezielt Gebiete mit einer unterdurchschnittlichen 
Erreichbarkeit bei gleichzeitig höherer Altersstruktur in der Bevölkerung untersucht. Als Basis für die 
Auswahl der Gebiete diente die Analyse im 3. Nahverkehrsplan (3. NVP) (S. 146 ff. sowie Abbildung 
6-3). Aus den hier identifizierten Bereichen wurden mittels einer Simulation durch den von der KVB 
beauftragten Gutachter zwei Bereiche ermittelt, die für die Pilotphase besonders geeignet sind: 
 
Bereich „Rechtsrheinisch Süd“ (Stadtteile Poll, Westhoven, Ensen, Gremberghoven, Porz, Finken-
berg, Urbach, Grengel, Elsdorf): In diesem Bedienungsgebiet sind drei Bereiche (von stadtweit sechs) 
enthalten, die gemäß Analyse des 3. NVP (Abbildung 6-3 auf Seite 147) die höchsten Werte an nicht 
im „Komfortradius“ von 300 m erschlossenen Seniorinnen und Senioren aufweisen. Gleichzeitig sind 
die relevanten Ziele für Einkauf, Versorgung und Arztbesuche im Stadtbezirk Porz im Bedienungsge-
biet enthalten. 
 
 
 
Abb. 1: Bedienungsgebiet Feinerschließung „Rechtsrheinisch Süd“

5 
 
 
 
Bereich „Linksrheinisch Nord“ (Stadtteile Nippes, Bilderstöckchen, Mauenheim, Weidenpesch, 
Neuehrenfeld): In diesem Bedienungsgebiet sind zwei Bereiche enthalten, die gemäß Analyse des 3. 
NVP (Abbildung 6-3 auf Seite 147) die höchsten Werte an nicht im „Komfortradius“ von 300 m er-
schlossenen Seniorinnen und Senioren aufweisen. Gleichzeitig sind die relevanten Ziele für Einkauf, 
Versorgung und Arztbesuche im Stadtbezirk Nippes im Bedienungsgebiet enthalten. 
 
 
 
Abb. 2: Bedienungsgebiet Feinerschließung „Linksrheinisch Nord“ 
 
Als optimale Betriebszeit in Abwägung zwischen einem effizienten Ressourceneinsatz und der in Be-
zug auf die primäre Zielgruppe zu erwartenden Nachfrage wurde der Zeitraum von 8 bis 15 Uhr mon-
tags bis freitags (ohne Feiertage) ermittelt. Aufgrund der Größe der Gebiete und dem erwarteten Be-
darf werden zunächst im Gebiet Linksrheinisch Nord 3 bis 4 Fahrzeuge eingesetzt, im Gebiet Rechts-
rheinisch Süd 6 bis 7 Fahrzeuge. 
 
Die Buchung ist über die KVB App oder telefonisch möglich, wobei der VRS-Tarif ohne Zuschlag zur 
Anwendung kommt. Ausgenommen sind Tickets der Kurzstrecke, da es bei diesem Angebot keine 
festen Haltestellen gibt und der Komfort grundsätzlich höher ist als bei Bus und Bahn, sowie Mehr-
fahrtentickets, da im Fahrzeug keine Tickets entwertet werden können. Für Fahrgäste, die erst bei 
Fahrtantritt ein Ticket erwerben möchten, gibt es die Möglichkeit, dieses bei der Fahrerin bzw. dem 
Fahrer zu kaufen. Falls es während des Betriebs verstärkt zu Buchungen kommt, die anschließend 
nicht angetreten werden, kann ggf. ein Buchungszuschlag erhoben werden (maximal 1,20 €; dies 
entspricht dem Zuschlag aus dem VRS-Tarif für das Angebot TaxiBusPlus in Euskirchen).  
 
Nach erfolgreicher Buchung erfolgt die Bedienung von einer bestehenden oder virtuellen Haltestelle 
bis zum gewählten Ziel aus einer vordefinierten Auswahlliste innerhalb desselben Bedienungsgebie-
tes. Ziel ist ein Angebot zur Verkürzung der Fußwege insbesondere für weniger mobile bzw. in ihrer 
Mobilität eingeschränkte Personen außerhalb der Hauptverkehrszeit. Es soll ein Angebot geschaffen 
werden, um die Nahversorgungszentren und die nächste S-Bahn- oder Stadtbahnhaltestelle direkt zu 
erreichen. Daher wird die maximale Fahrtstrecke begrenzt, um ein Abwandern der Fahrgäste vom 
bestehenden ÖPNV-Angebot zu vermeiden. Die Fußwegeentfernung von jedem beliebigen Ort inner-
halb des Bedienungsgebiets zur nächsten bestehenden oder virtuellen Haltestelle beträgt maximal 
100 m. Damit wird ein erheblicher Komfortgewinn gegenüber der bisherigen Haltestellendichte im 
ÖPNV erreicht.

6 
 
 
Die Wartezeit von der Bestellung des Dienstes bis zum Eintreffen des Fahrzeugs an der Haltestelle 
soll höchstens 30 Minuten betragen. Um ein sogenanntes Pooling von Fahrgästen zu ermöglichen, 
können auf dem Weg zum Ziel Umwege erforderlich sein, um weitere Fahrgäste mit einem Ziel in 
gleicher Fahrtrichtung aufzunehmen. Diese Umwegzeit lässt sich durch einen Algorithmus begrenzen 
und beträgt im Pilotprojekt Feinerschließung maximal 15 Minuten. Mit diesen Rahmenbedingungen 
und der zur Verfügung stehenden Fahrzeugzahl kann eine hohe, je nach Nachfrage jedoch keine 
100%-ige Serviceverfügbarkeit garantiert werden. 
 
 
Nacht-Shuttle 
 
Für den Anwendungsfall Nacht-Shuttle ergibt sich das höchste Potenzial in Ergänzung des bestehen-
den ÖPNV-Angebots im Bereich von Innenstadt und angrenzenden Stadteilen der Kernstadt, wo das 
dichteste Angebot an Einrichtungen und Betrieben für Gastronomie, Freizeit- und Kulturangebote 
kumuliert. In Abgleich mit den Auswertungen der Bewegungsdaten und der Anzahl verfügbarer Fahr-
zeuge ergibt sich für das Pilotprojekt das folgende Bedienungsgebiet: 
 
 
 
Abb. 3: Bedienungsgebiet Nacht-Shuttle  
 
Als optimale Betriebszeit wurde der Zeitraum von 20 bis 3 Uhr in den Nächten von Freitag auf Sams-
tag, von Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen ermittelt. Je nach Nachfrage sollen flexibel 3 bis 
10 Fahrzeuge in diesem Zeitraum eingesetzt werden.  
 
Die Buchung und Abrechnung ist über die KVB App möglich, wobei je Fahrgast ein Komfortzuschlag 
in Höhe von 3 Euro zum normalen VRS-Ticket (Zeitkarten, Abos o.ä.) bzw. 4 Euro für Fahrgäste ohne 
VRS-Ticket (Zeitkarten, Abos o.ä.) zu entrichten ist. Nach erfolgreicher Buchung erfolgt die Bedie-
nung von einer bestehenden oder virtuellen Haltestelle zu einer weiteren bestehenden oder virtuellen 
Haltestelle innerhalb des Bedienungsgebietes. Bei der Zielwahl besteht ein erhöhter Komfort gegen-
über dem Konzept zur Feinerschließung. Die Fußwegeentfernung zu und von dieser Haltestelle be-
trägt wiederum maximal 100 m.  
 
Die Wartezeit von der Bestellung des Dienstes bis zum Eintreffen des Fahrzeugs an der Haltestelle 
soll höchstens 20 Minuten betragen. Um ein sogenanntes Pooling von Fahrgästen zu ermöglichen, 
können auf dem Weg zum Ziel Umwege erforderlich sein, um weitere Fahrgäste mit einem Ziel in 
gleicher Fahrtrichtung aufzunehmen. Diese Umwegzeit beträgt wie im Konzept Feinerschließung ma-

7 
 
ximal 15 Minuten. Mit diesen Rahmenbedingungen und der zur Verfügung stehenden Fahrzeugzahl 
kann eine hohe, je nach Nachfrage jedoch keine 100%-ige Serviceverfügbarkeit garantiert werden. 
 
 
Liniengenehmigung 
 
Es wird eine Liniengenehmigung nach § 42 in Verbindung mit § 2 Abs. 6 Personenbeförderungsge-
setz (PBefG) beantragt. Erste Gespräche mit der Bezirksregierung Köln als zuständiger Genehmi-
gungsbehörde haben bereits stattgefunden. 
 
 
Kosten 
 
Derzeit läuft die Vorbereitung für die Beschaffung der erforderlichen Fahrzeuge, Software und Ticket-
verkaufsinfrastruktur (Vorlagen-Nr. 3988/2019). Es sollen zwei für eine Automatisierung vorbereitete, 
elektrisch betriebene Kleinbusse (Verkabelung und Einbauräume für erforderliche Technik) und weite-
re acht elektrisch betriebene Kleinbusse beschafft werden. Die Aufladung der elektrischen Fahrzeuge 
soll auf dem Betriebshof der KVB erfolgen. Um zu einer Betriebsaufnahme im Jahr 2020 zu kommen, 
ist es daher erforderlich, bereits während des Planungsprozesses die Ausschreibung für die Fahrzeu-
ge und die Software zu veranlassen sowie mit der Ausbildung des erforderlichen Fahrpersonals zu 
beginnen. Für die zuvor beschriebene Vorbereitung fallen bei der KVB im aktuellen Jahr einmalig 
Initialkosten i.H.v. 0,5 Mio. Euro an.  
 
Der von der Stadtverwaltung eingereichte Antrag zur Förderung dieses On-Demand-Systems im 
Rahmen des Förderprogramms „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen 
Raum“ wurde vom Land NRW nicht zur Förderung ausgewählt. Die Prüfung durch den Bund hat er-
geben, dass sich aufgrund der aus den Förderbedingungen des Bundesministeriums für Verkehr und 
digitale Infrastruktur (BMVI) ergebenden Vorgaben keine wirtschaftlich sinnvolle Fördermöglichkeit 
besteht. Die Suche nach alternativen Fördermöglichkeiten für Einzelaspekte verlief ergebnislos.  
 
Als Folge steigen die von der KVB zu tragenden Kosten auf 1,2 Mio. Euro pro Jahr an. Aus dem On-
Demand Angebot werden ab 2021 Einnahmen in Höhe von ca. 0,2 Mio. Euro pro Jahr erwartet. Ins-
gesamt ergibt sich mit Umsetzung der On Demand-Maßnahme ein Defizit von 0,5 Mio. Euro für 2020 
und von 1 Mio. Euro pro Jahr ab 2021 bei der KVB.   
 
Davon sind im aktuellen Wirtschaftsplan der KVB ab 2020 bereits 0,5 Mio. Euro berücksichtigt. Der ab 
2021 entfallende Fördermittelanteil wird entsprechend dem Beschluss vom 06.02.2020 (3988/2019) 
im Wirtschaftsplan 2021 der KVB aufgestockt. 
 
Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages hat die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) den durch die 
Aufstockung geplanten Mehrverlust der KVB auszugleichen und kann damit zu einer potentiellen Er-
gebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an die Stadt 
Köln in 2022 führen.  
 
Durch den Ratsbeschluss vom 06.02.2020 wurde das On Demand Angebot in den Öffentlichen 
Dienstleistungsauftrag über Verkehrsleistungen im Stadtbahn-und Busverkehr in der Stadt Köln (ÖD-
LA) bereits aufgenommen. Die Integration dieser Maßnahme führt nach Maßgabe des Öffentlichen 
Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) zu einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und er-
höht den Soll-Ausgleich. 
 
Die Anpassung des Soll-Ausgleichs in Höhe des bislang noch nicht einkalkulierten Betrages erfolgt 
anhand der von der KVB noch detaillierten Vorabkalkulation, die noch vorzulegen ist. Da es sich hier 
um ein grundsätzlich neues zusätzliches Angebot des ÖPNV handelt und eine Erfahrungsbasis fehlt, 
wurde die Erprobung in einem Pilotprojekt gewählt. Dies kann auch die Anpassung der oben be-
schriebenen Angebotsparameter aufgrund zwischenzeitlich erworbener Erkenntnisse erfordern, um 
das Angebot zu optimieren. Die jeweiligen Änderungen werden dem Verkehrsausschuss jeweils mit-
geteilt bzw. – im Falle erforderlicher Anpassungen des Budgets oder der Gebietsauswahl – dem Rat 
zur Beschlussfassung vorgelegt.

8 
 
 
Während der Pilotphase werden Evaluierungen des Angebots durchgeführt, die dem Verkehrsaus-
schuss als Zwischenergebnisse vorgelegt werden. Bei erfolgreichem Verlauf und Sicherstellung der 
Finanzierung ist eine stufenweise Ausweitung des Angebots auf weitere Bedienungsgebiete oder mit 
erweiterten Betriebszeiten und einer höheren Anzahl eingesetzter Fahrzeuge möglich. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahver-
kehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur 
Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasaussto-
ßes bei. Durch den Einsatz elektrisch betriebener Fahrzeuge wird ein weiterer positiver Beitrag für 
das Klima geleistet. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
 
Anlage 
Foliensatz „Entwicklung eines On-Demand-Angebotskonzeptes für Köln“

Anlage 2- Dringlichkeitsentscheidung BV 9 Mülheimn vom 26.05.2020

18608 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1089/2020/1 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Aufbau eines On-Demand-Angebots im Rahmen eines Pilotprojekts als Ergänzung zum 
bestehenden ÖPNV-Angebot 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.06.2020 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Für die Umsetzung des Konzeptes zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 ist aufgrund der noch 
durchzuführenden Vorbereitungen ein abschließender Ratsbeschluss noch vor der beratungsfreien 
Zeit im Sommer erforderlich. Eine frühere Fertigstellung der Vorlage war aufgrund der umfangreichen 
notwendigen Prüfungen in Bezug auf die Realisierbarkeit – auch seitens des von der KVB beauftrag-
ten Unternehmens – sowie der beginnenden Corona-Krise nicht möglich. 
Aufgrund von Corona bedingten Prüfungen bzgl. der Wirtschaftlichkeit und des städtischen Haushalts 
war es nicht mehr möglich, den ursprünglich geplanten Sitzungslauf zu erreichen. 
Da die jeweiligen Entscheidungen des Rates aber vor der Sommerpause für die Maßnahmen zum 
Fahrplanwechsel im Dezember 2020 zwingend sind, ist die Dringlichkeit bei den Bezirksvertretungen 
gegeben, die regulär nicht vor dem 2. Beratungsgang des Fachausschusses, d. h. des Verkehrsaus-
schusses, am 10.06.2020 tagen würden. 
 
 
Beschluss: 
Gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Rat 
wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat spricht sich auf Basis seines Beschlusses vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr. 3988/2019) für 
die Umsetzung des in der Begründung beschriebenen On-Demand-Angebotes als Ergänzung 
zum bestehenden Angebot der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum Fahrplanwechsel im 
Dezember 2020 für zunächst vier Jahre (Pilotphase) aus. Die Umsetzung steht unter dem Vorbe-
halt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen 
Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen. 
 
Der ab 2021 entfallende Fördermittelanteil wird entsprechend dem Beschluss vom 06.02.2020 
(Vorlagen-Nr.: 3988/2019) im Wirtschaftsplan 2021 der KVB aufgestockt.  
 
Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages hat die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) den durch die 
Aufstockung geplanten Mehrverlust von 0,50 Mio. Euro pro Jahr ab 2021 der KVB auszugleichen 
und kann damit zu einer potentiellen Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere 
Gewinnausschüttung der SWK an die Stadt Köln in 2022 führen.  
 
 
2. Verwaltung und KVB werden beauftragt, das Angebot während der Pilotphase zu überprüfen und 
ggf. Anpassungen im Rahmen des bereitgestellten Budgets vorzunehmen. Sollten Änderungen

2 
 
hinsichtlich der Gebietsauswahl und/oder des Budgets für sinnvoll oder notwendig erachtet wer-
den, sind die Gremien zu beteiligen. 
 
3. Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leis-
tungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen 
Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt 
mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstel-
lung 2022 zu entwickeln und vorzulegen. 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
 
26.05.2020 
  
zugestimmt 
 gez. Fuchs  gez. Seldschopf

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam    siehe Begründung 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Gemäß 3. Nahverkehrsplan (NVP) der Stadt Köln (vgl. Vorlagen-Nr.: 0958/2017), in dem der Aufbau 
eines Angebots zur Feinerschließung von Quartieren ggf. durch Bedarfsverkehre vorgegeben wird, 
sowie des Ratsbeschlusses zur „Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes“ (vgl. Antrag 
AN/1589/2017), plant die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zusammen mit der Verwaltung im 
Rahmen eines Pilotprojekts einen On-Demand-Verkehr (Ridepooling) in Köln aufzubauen (s. auch 
Mitteilung 3072/2019 und Vorlagen-Nr. 3988/2019). Aufgrund einer möglichen Landesförderung wur-
de dabei zunächst die ursprünglich vorgesehene Betriebsdauer des Pilotprojekts von vier auf drei 
Jahre verkürzt. Da jedoch keine Landesförderung gewährt wird (s. u.), soll die Betriebsdauer des Pi-
lotprojekts wieder auf vier Jahre angehoben werden, um den Erkenntnisgewinn zu erhöhen und wäh-
rend dieser Zeit das Angebot optimieren zu können. 
 
On-Demand-Verkehre sind grundsätzlich unabhängig von festen Routen und vorgegebenen Fahrplä-
nen. Die einzelnen Fahrten werden auf Nachfrage der Fahrgäste durchgeführt. Dabei teilen sich ge-
gebenenfalls mehrere Reisende ein Fahrzeug (Pooling) und werden nach Buchung vorzugsweise per 
App oder Telefon an einer bestehenden oder virtuellen Haltestelle abgeholt und zu ihrem Ziel ge-
bracht. Ein Algorithmus kombiniert die Anfragen, bündelt ähnliche Fahrtwünsche, plant die optimalen 
Routen und berechnet die individuellen Fahr- und Ankunftszeiten. 
 
Dieses bedarfsgesteuerte Angebot soll das bestehende, klassische ÖPNV-Angebot ergänzen. Im 
Rahmen des Projektes sollen während der Pilotphase zunächst bis zu zehn rollstuhlgerechte Klein-

4 
 
busse mit elektrischem Antrieb in zwei Anwendungsfällen erprobt werden. Wochentags dient das On-
Demand-Angebot zur Feinerschließung von Quartieren und am Wochenende als Nacht-Shuttle. Pri-
märe Zielgruppe beim Nacht-Shuttle sind Bürgerinnen und Bürger, die bisher den ÖPNV eher selten 
nutzen und denen nun ein komfortables neues Angebot im ÖPNV zur Verfügung gestellt wird. Bei der 
Feinerschließung befinden sich insbesondere weniger mobile bzw. in ihrer Mobilität eingeschränkte 
Personen im Fokus des Angebots. 
 
Da es sich hier um ein neues zusätzliches Angebot des ÖPNV handelt, wurde in einem ersten Schritt 
ein Gutachten beauftragt, das auf Basis der aktuellen Erschließungssituation in Verbindung mit Daten 
über die Altersstruktur der Bevölkerung und unter Zuhilfenahme der Erfahrungen eines bereits tätigen 
Ridepooling-Softwareanbieters sowie der am Budget orientieren maximalen Anzahl von 10 einsetzba-
ren Fahrzeugen ein geeignetes Angebotskonzept darstellt.  
Ein funktionierendes On-Demand Angebot lässt sich aufgrund der Erfahrungen des Gutachters in 
bestehenden Ridepooling-Anwendungen und aufgrund der durchgeführten Simulationen dabei nur in 
Gebieten mit einer bestimmten Mindestgröße durchführen. 
Unter Verwendung anonymisierter und hochgerechneter Bewegungsdaten eines Telekommunikati-
onsunternehmens hat der Gutachter eine Analyse sowie mehrere, in iterativen Schritten durchgeführ-
te Simulationen erstellt.  
 
 
Feinerschließung 
 
Für den Anwendungsfall Feinerschließung wurden gezielt Gebiete mit einer unterdurchschnittlichen 
Erreichbarkeit bei gleichzeitig höherer Altersstruktur in der Bevölkerung untersucht. Als Basis für die 
Auswahl der Gebiete diente die Analyse im 3. Nahverkehrsplan (3. NVP) (S. 146 ff. sowie Abbildung 
6-3). Aus den hier identifizierten Bereichen wurden mittels einer Simulation durch den von der KVB 
beauftragten Gutachter zwei Bereiche ermittelt, die für die Pilotphase besonders geeignet sind: 
 
Bereich „Rechtsrheinisch Süd“ (Stadtteile Poll, Westhoven, Ensen, Gremberghoven, Porz, Finken-
berg, Urbach, Grengel, Elsdorf): In diesem Bedienungsgebiet sind drei Bereiche (von stadtweit sechs) 
enthalten, die gemäß Analyse des 3. NVP (Abbildung 6-3 auf Seite 147) die höchsten Werte an nicht 
im „Komfortradius“ von 300 m erschlossenen Seniorinnen und Senioren aufweisen. Gleichzeitig sind 
die relevanten Ziele für Einkauf, Versorgung und Arztbesuche im Stadtbezirk Porz im Bedienungsge-
biet enthalten. 
 
 
 
Abb. 1: Bedienungsgebiet Feinerschließung „Rechtsrheinisch Süd“

5 
 
 
 
Bereich „Linksrheinisch Nord“ (Stadtteile Nippes, Bilderstöckchen, Mauenheim, Weidenpesch, 
Neuehrenfeld): In diesem Bedienungsgebiet sind zwei Bereiche enthalten, die gemäß Analyse des 3. 
NVP (Abbildung 6-3 auf Seite 147) die höchsten Werte an nicht im „Komfortradius“ von 300 m er-
schlossenen Seniorinnen und Senioren aufweisen. Gleichzeitig sind die relevanten Ziele für Einkauf, 
Versorgung und Arztbesuche im Stadtbezirk Nippes im Bedienungsgebiet enthalten. 
 
 
 
Abb. 2: Bedienungsgebiet Feinerschließung „Linksrheinisch Nord“ 
 
Als optimale Betriebszeit in Abwägung zwischen einem effizienten Ressourceneinsatz und der in Be-
zug auf die primäre Zielgruppe zu erwartenden Nachfrage wurde der Zeitraum von 8 bis 15 Uhr mon-
tags bis freitags (ohne Feiertage) ermittelt. Aufgrund der Größe der Gebiete und dem erwarteten Be-
darf werden zunächst im Gebiet Linksrheinisch Nord 3 bis 4 Fahrzeuge eingesetzt, im Gebiet Rechts-
rheinisch Süd 6 bis 7 Fahrzeuge. 
 
Die Buchung ist über die KVB App oder telefonisch möglich, wobei der VRS-Tarif ohne Zuschlag zur 
Anwendung kommt. Ausgenommen sind Tickets der Kurzstrecke, da es bei diesem Angebot keine 
festen Haltestellen gibt und der Komfort grundsätzlich höher ist als bei Bus und Bahn, sowie Mehr-
fahrtentickets, da im Fahrzeug keine Tickets entwertet werden können. Für Fahrgäste, die erst bei 
Fahrtantritt ein Ticket erwerben möchten, gibt es die Möglichkeit, dieses bei der Fahrerin bzw. dem 
Fahrer zu kaufen. Falls es während des Betriebs verstärkt zu Buchungen kommt, die anschließend 
nicht angetreten werden, kann ggf. ein Buchungszuschlag erhoben werden (maximal 1,20 €; dies 
entspricht dem Zuschlag aus dem VRS-Tarif für das Angebot TaxiBusPlus in Euskirchen).  
 
Nach erfolgreicher Buchung erfolgt die Bedienung von einer bestehenden oder virtuellen Haltestelle 
bis zum gewählten Ziel aus einer vordefinierten Auswahlliste innerhalb desselben Bedienungsgebie-
tes. Ziel ist ein Angebot zur Verkürzung der Fußwege insbesondere für weniger mobile bzw. in ihrer 
Mobilität eingeschränkte Personen außerhalb der Hauptverkehrszeit. Es soll ein Angebot geschaffen 
werden, um die Nahversorgungszentren und die nächste S-Bahn- oder Stadtbahnhaltestelle direkt zu 
erreichen. Daher wird die maximale Fahrtstrecke begrenzt, um ein Abwandern der Fahrgäste vom 
bestehenden ÖPNV-Angebot zu vermeiden. Die Fußwegeentfernung von jedem beliebigen Ort inner-
halb des Bedienungsgebiets zur nächsten bestehenden oder virtuellen Haltestelle beträgt maximal 
100 m. Damit wird ein erheblicher Komfortgewinn gegenüber der bisherigen Haltestellendichte im 
ÖPNV erreicht.

6 
 
 
Die Wartezeit von der Bestellung des Dienstes bis zum Eintreffen des Fahrzeugs an der Haltestelle 
soll höchstens 30 Minuten betragen. Um ein sogenanntes Pooling von Fahrgästen zu ermöglichen, 
können auf dem Weg zum Ziel Umwege erforderlich sein, um weitere Fahrgäste mit einem Ziel in 
gleicher Fahrtrichtung aufzunehmen. Diese Umwegzeit lässt sich durch einen Algorithmus begrenzen 
und beträgt im Pilotprojekt Feinerschließung maximal 15 Minuten. Mit diesen Rahmenbedingungen 
und der zur Verfügung stehenden Fahrzeugzahl kann eine hohe, je nach Nachfrage jedoch keine 
100%-ige Serviceverfügbarkeit garantiert werden. 
 
 
Nacht-Shuttle 
 
Für den Anwendungsfall Nacht-Shuttle ergibt sich das höchste Potenzial in Ergänzung des bestehen-
den ÖPNV-Angebots im Bereich von Innenstadt und angrenzenden Stadteilen der Kernstadt, wo das 
dichteste Angebot an Einrichtungen und Betrieben für Gastronomie, Freizeit- und Kulturangebote 
kumuliert. In Abgleich mit den Auswertungen der Bewegungsdaten und der Anzahl verfügbarer Fahr-
zeuge ergibt sich für das Pilotprojekt das folgende Bedienungsgebiet: 
 
 
 
Abb. 3: Bedienungsgebiet Nacht-Shuttle  
 
Als optimale Betriebszeit wurde der Zeitraum von 20 bis 3 Uhr in den Nächten von Freitag auf Sams-
tag, von Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen ermittelt. Je nach Nachfrage sollen flexibel 3 bis 
10 Fahrzeuge in diesem Zeitraum eingesetzt werden.  
 
Die Buchung und Abrechnung ist über die KVB App möglich, wobei je Fahrgast ein Komfortzuschlag 
in Höhe von 3 Euro zum normalen VRS-Ticket (Zeitkarten, Abos o.ä.) bzw. 4 Euro für Fahrgäste ohne 
VRS-Ticket (Zeitkarten, Abos o.ä.) zu entrichten ist. Nach erfolgreicher Buchung erfolgt die Bedie-
nung von einer bestehenden oder virtuellen Haltestelle zu einer weiteren bestehenden oder virtuellen 
Haltestelle innerhalb des Bedienungsgebietes. Bei der Zielwahl besteht ein erhöhter Komfort gegen-
über dem Konzept zur Feinerschließung. Die Fußwegeentfernung zu und von dieser Haltestelle be-
trägt wiederum maximal 100 m.  
 
Die Wartezeit von der Bestellung des Dienstes bis zum Eintreffen des Fahrzeugs an der Haltestelle 
soll höchstens 20 Minuten betragen. Um ein sogenanntes Pooling von Fahrgästen zu ermöglichen, 
können auf dem Weg zum Ziel Umwege erforderlich sein, um weitere Fahrgäste mit einem Ziel in 
gleicher Fahrtrichtung aufzunehmen. Diese Umwegzeit beträgt wie im Konzept Feinerschließung ma-

7 
 
ximal 15 Minuten. Mit diesen Rahmenbedingungen und der zur Verfügung stehenden Fahrzeugzahl 
kann eine hohe, je nach Nachfrage jedoch keine 100%-ige Serviceverfügbarkeit garantiert werden. 
 
 
Liniengenehmigung 
 
Es wird eine Liniengenehmigung nach § 42 in Verbindung mit § 2 Abs. 6 Personenbeförderungsge-
setz (PBefG) beantragt. Erste Gespräche mit der Bezirksregierung Köln als zuständiger Genehmi-
gungsbehörde haben bereits stattgefunden. 
 
 
Kosten 
 
Derzeit läuft die Vorbereitung für die Beschaffung der erforderlichen Fahrzeuge, Software und Ticket-
verkaufsinfrastruktur (Vorlagen-Nr. 3988/2019). Es sollen zwei für eine Automatisierung vorbereitete, 
elektrisch betriebene Kleinbusse (Verkabelung und Einbauräume für erforderliche Technik) und weite-
re acht elektrisch betriebene Kleinbusse beschafft werden. Die Aufladung der elektrischen Fahrzeuge 
soll auf dem Betriebshof der KVB erfolgen. Um zu einer Betriebsaufnahme im Jahr 2020 zu kommen, 
ist es daher erforderlich, bereits während des Planungsprozesses die Ausschreibung für die Fahrzeu-
ge und die Software zu veranlassen sowie mit der Ausbildung des erforderlichen Fahrpersonals zu 
beginnen. Für die zuvor beschriebene Vorbereitung fallen bei der KVB im aktuellen Jahr einmalig 
Initialkosten i.H.v. 0,5 Mio. Euro an.  
 
Der von der Stadtverwaltung eingereichte Antrag zur Förderung dieses On-Demand-Systems im 
Rahmen des Förderprogramms „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen 
Raum“ wurde vom Land NRW nicht zur Förderung ausgewählt. Die Prüfung durch den Bund hat er-
geben, dass sich aufgrund der aus den Förderbedingungen des Bundesministeriums für Verkehr und 
digitale Infrastruktur (BMVI) ergebenden Vorgaben keine wirtschaftlich sinnvolle Fördermöglichkeit 
besteht. Die Suche nach alternativen Fördermöglichkeiten für Einzelaspekte verlief ergebnislos.  
 
Als Folge steigen die von der KVB zu tragenden Kosten auf 1,2 Mio. Euro pro Jahr an. Aus dem On-
Demand Angebot werden ab 2021 Einnahmen in Höhe von ca. 0,2 Mio. Euro pro Jahr erwartet. Ins-
gesamt ergibt sich mit Umsetzung der On Demand-Maßnahme ein Defizit von 0,5 Mio. Euro für 2020 
und von 1 Mio. Euro pro Jahr ab 2021 bei der KVB.   
 
Davon sind im aktuellen Wirtschaftsplan der KVB ab 2020 bereits 0,5 Mio. Euro berücksichtigt. Der ab 
2021 entfallende Fördermittelanteil wird entsprechend dem Beschluss vom 06.02.2020 (3988/2019) 
im Wirtschaftsplan 2021 der KVB aufgestockt. 
 
Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages hat die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) den durch die 
Aufstockung geplanten Mehrverlust der KVB auszugleichen und kann damit zu einer potentiellen Er-
gebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an die Stadt 
Köln in 2022 führen.  
 
Durch den Ratsbeschluss vom 06.02.2020 wurde das On Demand Angebot in den Öffentlichen 
Dienstleistungsauftrag über Verkehrsleistungen im Stadtbahn-und Busverkehr in der Stadt Köln (ÖD-
LA) bereits aufgenommen. Die Integration dieser Maßnahme führt nach Maßgabe des Öffentlichen 
Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) zu einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und er-
höht den Soll-Ausgleich. 
 
Die Anpassung des Soll-Ausgleichs in Höhe des bislang noch nicht einkalkulierten Betrages erfolgt 
anhand der von der KVB noch detaillierten Vorabkalkulation, die noch vorzulegen ist. Da es sich hier 
um ein grundsätzlich neues zusätzliches Angebot des ÖPNV handelt und eine Erfahrungsbasis fehlt, 
wurde die Erprobung in einem Pilotprojekt gewählt. Dies kann auch die Anpassung der oben be-
schriebenen Angebotsparameter aufgrund zwischenzeitlich erworbener Erkenntnisse erfordern, um 
das Angebot zu optimieren. Die jeweiligen Änderungen werden dem Verkehrsausschuss jeweils mit-
geteilt bzw. – im Falle erforderlicher Anpassungen des Budgets oder der Gebietsauswahl – dem Rat 
zur Beschlussfassung vorgelegt.

8 
 
 
Während der Pilotphase werden Evaluierungen des Angebots durchgeführt, die dem Verkehrsaus-
schuss als Zwischenergebnisse vorgelegt werden. Bei erfolgreichem Verlauf und Sicherstellung der 
Finanzierung ist eine stufenweise Ausweitung des Angebots auf weitere Bedienungsgebiete oder mit 
erweiterten Betriebszeiten und einer höheren Anzahl eingesetzter Fahrzeuge möglich. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahver-
kehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur 
Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasaussto-
ßes bei. Durch den Einsatz elektrisch betriebener Fahrzeuge wird ein weiterer positiver Beitrag für 
das Klima geleistet. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
 
Anlage 
Foliensatz „Entwicklung eines On-Demand-Angebotskonzeptes für Köln“

Beschlussvorlage Rat

18080 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1089/2020 
Freigabedatum 
20.05.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufbau eines On-Demand-Angebots im Rahmen eines Pilotprojekts als Ergänzung zum 
bestehenden ÖPNV-Angebot 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat spricht sich auf Basis seines Beschlusses vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr. 3988/2019) für 
die Umsetzung des in der Begründung beschriebenen On-Demand-Angebotes als Ergänzung 
zum bestehenden Angebot der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum Fahrplanwechsel im 
Dezember 2020 für zunächst vier Jahre (Pilotphase) aus. Die Umsetzung steht unter dem Vorbe-
halt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen 
Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen. 
 
Der ab 2021 entfallende Fördermittelanteil wird entsprechend dem Beschluss vom 06.02.2020 
(Vorlagen-Nr.: 3988/2019) im Wirtschaftsplan 2021 der KVB aufgestockt.  
 
Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages hat die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) den durch die 
Aufstockung geplanten Mehrverlust von 0,50 Mio. Euro pro Jahr ab 2021 der KVB auszugleichen 
und kann damit zu einer potentiellen Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere 
Gewinnausschüttung der SWK an die Stadt Köln in 2022 führen.  
 
 
2. Verwaltung und KVB werden beauftragt, das Angebot während der Pilotphase zu überprüfen und 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 25.05.2020 
Verkehrsausschuss 26.05.2020 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) per Dringlichkeitsent-
scheidung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) per Dringlichkeitsent-
scheidung 
Bezirksvertretung 7 (Porz) per Dringlichkeitsent-
scheidung 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) per Dringlichkeitsent-
scheidung 
Verkehrsausschuss 10.06.2020 
Finanzausschuss 15.06.2020 
Rat 18.06.2020

2 
ggf. Anpassungen im Rahmen des bereitgestellten Budgets vorzunehmen. Sollten Änderungen 
hinsichtlich der Gebietsauswahl und/oder des Budgets für sinnvoll oder notwendig erachtet wer-
den, sind die Gremien zu beteiligen. 
 
3. Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leis-
tungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen 
Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt 
mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstel-
lung 2022 zu entwickeln und vorzulegen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam    siehe Begründung 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Gemäß 3. Nahverkehrsplan (NVP) der Stadt Köln (vgl. Vorlagen-Nr.: 0958/2017), in dem der Aufbau 
eines Angebots zur Feinerschließung von Quartieren ggf. durch Bedarfsverkehre vorgegeben wird, 
sowie des Ratsbeschlusses zur „Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes“ (vgl. Antrag 
AN/1589/2017), plant die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zusammen mit der Verwaltung im 
Rahmen eines Pilotprojekts einen On-Demand-Verkehr (Ridepooling) in Köln aufzubauen (s. auch 
Mitteilung 3072/2019 und Vorlagen-Nr. 3988/2019). Aufgrund einer möglichen Landesförderung wur-
de dabei zunächst die ursprünglich vorgesehene Betriebsdauer des Pilotprojekts von vier auf drei 
Jahre verkürzt. Da jedoch keine Landesförderung gewährt wird (s. u.), soll die Betriebsdauer des Pi-
lotprojekts wieder auf vier Jahre angehoben werden, um den Erkenntnisgewinn zu erhöhen und wäh-
rend dieser Zeit das Angebot optimieren zu können. 
 
On-Demand-Verkehre sind grundsätzlich unabhängig von festen Routen und vorgegebenen Fahrplä-
nen. Die einzelnen Fahrten werden auf Nachfrage der Fahrgäste durchgeführt. Dabei teilen sich ge-
gebenenfalls mehrere Reisende ein Fahrzeug (Pooling) und werden nach Buchung vorzugsweise per 
App oder Telefon an einer bestehenden oder virtuellen Haltestelle abgeholt und zu ihrem Ziel ge-
bracht. Ein Algorithmus kombiniert die Anfragen, bündelt ähnliche Fahrtwünsche, plant die optimalen 
Routen und berechnet die individuellen Fahr- und Ankunftszeiten. 
 
Dieses bedarfsgesteuerte Angebot soll das bestehende, klassische ÖPNV-Angebot ergänzen. Im

4 
Rahmen des Projektes sollen während der Pilotphase zunächst bis zu zehn rollstuhlgerechte Klein-
busse mit elektrischem Antrieb in zwei Anwendungsfällen erprobt werden. Wochentags dient das On-
Demand-Angebot zur Feinerschließung von Quartieren und am Wochenende als Nacht-Shuttle. Pri-
märe Zielgruppe beim Nacht-Shuttle sind Bürgerinnen und Bürger, die bisher den ÖPNV eher selten 
nutzen und denen nun ein komfortables neues Angebot im ÖPNV zur Verfügung gestellt wird. Bei der 
Feinerschließung befinden sich insbesondere weniger mobile bzw. in ihrer Mobilität eingeschränkte 
Personen im Fokus des Angebots. 
 
Da es sich hier um ein neues zusätzliches Angebot des ÖPNV handelt, wurde in einem ersten Schritt 
ein Gutachten beauftragt, das auf Basis der aktuellen Erschließungssituation in Verbindung mit Daten 
über die Altersstruktur der Bevölkerung und unter Zuhilfenahme der Erfahrungen eines bereits tätigen 
Ridepooling-Softwareanbieters sowie der am Budget orientieren maximalen Anzahl von 10 einsetzba-
ren Fahrzeugen ein geeignetes Angebotskonzept darstellt.  
Ein funktionierendes On-Demand Angebot lässt sich aufgrund der Erfahrungen des Gutachters in 
bestehenden Ridepooling-Anwendungen und aufgrund der durchgeführten Simulationen dabei nur in 
Gebieten mit einer bestimmten Mindestgröße durchführen. 
Unter Verwendung anonymisierter und hochgerechneter Bewegungsdaten eines Telekommunikati-
onsunternehmens hat der Gutachter eine Analyse sowie mehrere, in iterativen Schritten durchgeführ-
te Simulationen erstellt.  
 
 
Feinerschließung 
 
Für den Anwendungsfall Feinerschließung wurden gezielt Gebiete mit einer unterdurchschnittlichen 
Erreichbarkeit bei gleichzeitig höherer Altersstruktur in der Bevölkerung untersucht. Als Basis für die 
Auswahl der Gebiete diente die Analyse im 3. Nahverkehrsplan (3. NVP) (S. 146 ff. sowie Abbildung 
6-3). Aus den hier identifizierten Bereichen wurden mittels einer Simulation durch den von der KVB 
beauftragten Gutachter zwei Bereiche ermittelt, die für die Pilotphase besonders geeignet sind: 
 
Bereich „Rechtsrheinisch Süd“ (Stadtteile Poll, Westhoven, Ensen, Gremberghoven, Porz, Finken-
berg, Urbach, Grengel, Elsdorf): In diesem Bedienungsgebiet sind drei Bereiche (von stadtweit sechs) 
enthalten, die gemäß Analyse des 3. NVP (Abbildung 6-3 auf Seite 147) die höchsten Werte an nicht 
im „Komfortradius“ von 300 m erschlossenen Seniorinnen und Senioren aufweisen. Gleichzeitig sind 
die relevanten Ziele für Einkauf, Versorgung und Arztbesuche im Stadtbezirk Porz im Bedienungsge-
biet enthalten.

5 
Abb. 1: Bedienungsgebiet Feinerschließung „Rechtsrheinisch Süd“ 
 
 
Bereich „Linksrheinisch Nord“ (Stadtteile Nippes, Bilderstöckchen, Mauenheim, Weidenpesch, 
Neuehrenfeld): In diesem Bedienungsgebiet sind zwei Bereiche enthalten, die gemäß Analyse des 3. 
NVP (Abbildung 6-3 auf Seite 147) die höchsten Werte an nicht im „Komfortradius“ von 300 m er-
schlossenen Seniorinnen und Senioren aufweisen. Gleichzeitig sind die relevanten Ziele für Einkauf, 
Versorgung und Arztbesuche im Stadtbezirk Nippes im Bedienungsgebiet enthalten. 
 
 
 
Abb. 2: Bedienungsgebiet Feinerschließung „Linksrheinisch Nord“ 
 
Als optimale Betriebszeit in Abwägung zwischen einem effizienten Ressourceneinsatz und der in Be-
zug auf die primäre Zielgruppe zu erwartenden Nachfrage wurde der Zeitraum von 8 bis 15 Uhr mon-
tags bis freitags (ohne Feiertage) ermittelt. Aufgrund der Größe der Gebiete und dem erwarteten Be-
darf werden zunächst im Gebiet Linksrheinisch Nord 3 bis 4 Fahrzeuge eingesetzt, im Gebiet Rechts-
rheinisch Süd 6 bis 7 Fahrzeuge. 
 
Die Buchung ist über die KVB App oder telefonisch möglich, wobei der VRS-Tarif ohne Zuschlag zur 
Anwendung kommt. Ausgenommen sind Tickets der Kurzstrecke, da es bei diesem Angebot keine 
festen Haltestellen gibt und der Komfort grundsätzlich höher ist als bei Bus und Bahn, sowie Mehr-
fahrtentickets, da im Fahrzeug keine Tickets entwertet werden können. Für Fahrgäste, die erst bei 
Fahrtantritt ein Ticket erwerben möchten, gibt es die Möglichkeit, dieses bei der Fahrerin bzw. dem 
Fahrer zu kaufen. Falls es während des Betriebs verstärkt zu Buchungen kommt, die anschließend 
nicht angetreten werden, kann ggf. ein Buchungszuschlag erhoben werden (maximal 1,20 €; dies 
entspricht dem Zuschlag aus dem VRS-Tarif für das Angebot TaxiBusPlus in Euskirchen).  
 
Nach erfolgreicher Buchung erfolgt die Bedienung von einer bestehenden oder virtuellen Haltestelle 
bis zum gewählten Ziel aus einer vordefinierten Auswahlliste innerhalb desselben Bedienungsgebie-
tes. Ziel ist ein Angebot zur Verkürzung der Fußwege insbesondere für weniger mobile bzw. in ihrer 
Mobilität eingeschränkte Personen außerhalb der Hauptverkehrszeit. Es soll ein Angebot geschaffen 
werden, um die Nahversorgungszentren und die nächste S-Bahn- oder Stadtbahnhaltestelle direkt zu 
erreichen. Daher wird die maximale Fahrtstrecke begrenzt, um ein Abwandern der Fahrgäste vom 
bestehenden ÖPNV-Angebot zu vermeiden. Die Fußwegeentfernung von jedem beliebigen Ort inner-
halb des Bedienungsgebiets zur nächsten bestehenden oder virtuellen Haltestelle beträgt maximal 
100 m. Damit wird ein erheblicher Komfortgewinn gegenüber der bisherigen Haltestellendichte im

6 
ÖPNV erreicht. 
 
Die Wartezeit von der Bestellung des Dienstes bis zum Eintreffen des Fahrzeugs an der Haltestelle 
soll höchstens 30 Minuten betragen. Um ein sogenanntes Pooling von Fahrgästen zu ermöglichen, 
können auf dem Weg zum Ziel Umwege erforderlich sein, um weitere Fahrgäste mit einem Ziel in 
gleicher Fahrtrichtung aufzunehmen. Diese Umwegzeit lässt sich durch einen Algorithmus begrenzen 
und beträgt im Pilotprojekt Feinerschließung maximal 15 Minuten. Mit diesen Rahmenbedingungen 
und der zur Verfügung stehenden Fahrzeugzahl kann eine hohe, je nach Nachfrage jedoch keine 
100%-ige Serviceverfügbarkeit garantiert werden. 
 
 
Nacht-Shuttle 
 
Für den Anwendungsfall Nacht-Shuttle ergibt sich das höchste Potenzial in Ergänzung des bestehen-
den ÖPNV-Angebots im Bereich von Innenstadt und angrenzenden Stadteilen der Kernstadt, wo das 
dichteste Angebot an Einrichtungen und Betrieben für Gastronomie, Freizeit- und Kulturangebote 
kumuliert. In Abgleich mit den Auswertungen der Bewegungsdaten und der Anzahl verfügbarer Fahr-
zeuge ergibt sich für das Pilotprojekt das folgende Bedienungsgebiet: 
 
 
 
Abb. 3: Bedienungsgebiet Nacht-Shuttle  
 
Als optimale Betriebszeit wurde der Zeitraum von 20 bis 3 Uhr in den Nächten von Freitag auf Sams-
tag, von Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen ermittelt. Je nach Nachfrage sollen flexibel 3 bis 
10 Fahrzeuge in diesem Zeitraum eingesetzt werden.  
 
Die Buchung und Abrechnung ist über die KVB App möglich, wobei je Fahrgast ein Komfortzuschlag 
in Höhe von 3 Euro zum normalen VRS-Ticket (Zeitkarten, Abos o.ä.) bzw. 4 Euro für Fahrgäste ohne 
VRS-Ticket (Zeitkarten, Abos o.ä.) zu entrichten ist. Nach erfolgreicher Buchung erfolgt die Bedie-
nung von einer bestehenden oder virtuellen Haltestelle zu einer weiteren bestehenden oder virtuellen 
Haltestelle innerhalb des Bedienungsgebietes. Bei der Zielwahl besteht ein erhöhter Komfort gegen-
über dem Konzept zur Feinerschließung. Die Fußwegeentfernung zu und von dieser Haltestelle be-
trägt wiederum maximal 100 m.  
 
Die Wartezeit von der Bestellung des Dienstes bis zum Eintreffen des Fahrzeugs an der Haltestelle 
soll höchstens 20 Minuten betragen. Um ein sogenanntes Pooling von Fahrgästen zu ermöglichen, 
können auf dem Weg zum Ziel Umwege erforderlich sein, um weitere Fahrgäste mit einem Ziel in

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gleicher Fahrtrichtung aufzunehmen. Diese Umwegzeit beträgt wie im Konzept Feinerschließung ma-
ximal 15 Minuten. Mit diesen Rahmenbedingungen und der zur Verfügung stehenden Fahrzeugzahl 
kann eine hohe, je nach Nachfrage jedoch keine 100%-ige Serviceverfügbarkeit garantiert werden. 
 
 
Liniengenehmigung 
 
Es wird eine Liniengenehmigung nach § 42 in Verbindung mit § 2 Abs. 6 Personenbeförderungsge-
setz (PBefG) beantragt. Erste Gespräche mit der Bezirksregierung Köln als zuständiger Genehmi-
gungsbehörde haben bereits stattgefunden. 
 
 
Kosten 
 
Derzeit läuft die Vorbereitung für die Beschaffung der erforderlichen Fahrzeuge, Software und Ticket-
verkaufsinfrastruktur (Vorlagen-Nr. 3988/2019). Es sollen zwei für eine Automatisierung vorbereitete, 
elektrisch betriebene Kleinbusse (Verkabelung und Einbauräume für erforderliche Technik) und weite-
re acht elektrisch betriebene Kleinbusse beschafft werden. Die Aufladung der elektrischen Fahrzeuge 
soll auf dem Betriebshof der KVB erfolgen. Um zu einer Betriebsaufnahme im Jahr 2020 zu kommen, 
ist es daher erforderlich, bereits während des Planungsprozesses die Ausschreibung für die Fahrzeu-
ge und die Software zu veranlassen sowie mit der Ausbildung des erforderlichen Fahrpersonals zu 
beginnen. Für die zuvor beschriebene Vorbereitung fallen bei der KVB im aktuellen Jahr einmalig 
Initialkosten i.H.v. 0,5 Mio. Euro an.  
 
Der von der Stadtverwaltung eingereichte Antrag zur Förderung dieses On-Demand-Systems im 
Rahmen des Förderprogramms „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen 
Raum“ wurde vom Land NRW nicht zur Förderung ausgewählt. Die Prüfung durch den Bund hat er-
geben, dass sich aufgrund der aus den Förderbedingungen des Bundesministeriums für Verkehr und 
digitale Infrastruktur (BMVI) ergebenden Vorgaben keine wirtschaftlich sinnvolle Fördermöglichkeit 
besteht. Die Suche nach alternativen Fördermöglichkeiten für Einzelaspekte verlief ergebnislos.  
 
Als Folge steigen die von der KVB zu tragenden Kosten auf 1,2 Mio. Euro pro Jahr an. Aus dem On-
Demand Angebot werden ab 2021 Einnahmen in Höhe von ca. 0,2 Mio. Euro pro Jahr erwartet. Ins-
gesamt ergibt sich mit Umsetzung der On Demand-Maßnahme ein Defizit von 0,5 Mio. Euro für 2020 
und von 1 Mio. Euro pro Jahr ab 2021 bei der KVB.   
 
Davon sind im aktuellen Wirtschaftsplan der KVB ab 2020 bereits 0,5 Mio. Euro berücksichtigt. Der ab 
2021 entfallende Fördermittelanteil wird entsprechend dem Beschluss vom 06.02.2020 (3988/2019) 
im Wirtschaftsplan 2021 der KVB aufgestockt. 
 
Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages hat die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) den durch die 
Aufstockung geplanten Mehrverlust der KVB auszugleichen und kann damit zu einer potentiellen Er-
gebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an die Stadt 
Köln in 2022 führen.  
 
Durch den Ratsbeschluss vom 06.02.2020 wurde das On Demand Angebot in den Öffentlichen 
Dienstleistungsauftrag über Verkehrsleistungen im Stadtbahn-und Busverkehr in der Stadt Köln (ÖD-
LA) bereits aufgenommen. Die Integration dieser Maßnahme führt nach Maßgabe des Öffentlichen 
Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) zu einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und er-
höht den Soll-Ausgleich. 
 
Die Anpassung des Soll-Ausgleichs in Höhe des bislang noch nicht einkalkulierten Betrages erfolgt 
anhand der von der KVB noch detaillierten Vorabkalkulation, die noch vorzulegen ist. Da es sich hier 
um ein grundsätzlich neues zusätzliches Angebot des ÖPNV handelt und eine Erfahrungsbasis fehlt, 
wurde die Erprobung in einem Pilotprojekt gewählt. Dies kann auch die Anpassung der oben be-
schriebenen Angebotsparameter aufgrund zwischenzeitlich erworbener Erkenntnisse erfordern, um 
das Angebot zu optimieren. Die jeweiligen Änderungen werden dem Verkehrsausschuss jeweils mit-
geteilt bzw. – im Falle erforderlicher Anpassungen des Budgets oder der Gebietsauswahl – dem Rat

8 
zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Während der Pilotphase werden Evaluierungen des Angebots durchgeführt, die dem Verkehrsaus-
schuss als Zwischenergebnisse vorgelegt werden. Bei erfolgreichem Verlauf und Sicherstellung der 
Finanzierung ist eine stufenweise Ausweitung des Angebots auf weitere Bedienungsgebiete oder mit 
erweiterten Betriebszeiten und einer höheren Anzahl eingesetzter Fahrzeuge möglich. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahver-
kehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur 
Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasaussto-
ßes bei. Durch den Einsatz elektrisch betriebener Fahrzeuge wird ein weiterer positiver Beitrag für 
das Klima geleistet. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Für die Umsetzung des Konzeptes zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 ist aufgrund der noch 
durchzuführenden Vorbereitungen ein abschließender Ratsbeschluss noch vor der beratungsfreien 
Zeit im Sommer erforderlich. Eine frühere Fertigstellung der Vorlage war aufgrund der umfangreichen 
notwendigen Prüfungen in Bezug auf die Realisierbarkeit – auch seitens des von der KVB beauftrag-
ten Unternehmens – sowie der beginnenden Corona-Krise nicht möglich. 
 
 
Anlage 
Foliensatz „Entwicklung eines On-Demand-Angebotskonzeptes für Köln“

Anlage 5 - Stellungnahme der Verwaltung

3628 Zeichen

Anlage 5 
Seite 1 / 2 
 
Anlage zur Beschlussvorlage 1089/2020 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Porz in der 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung vom 04.06.2020 (Anlage 3) 
 
Der geänderte Beschluss lautet: 
 
„Gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir 
dem Rat wie folgt zu beschließen:  
 
1. Der Rat spricht sich auf Basis seines Beschlusses vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr. 
3988/2019) für die Umsetzung des in der Begründung beschriebenen On-Demand-
Angebotes als Ergänzung zum bestehenden Angebot der Kölner Verkehrs-Betriebe 
AG (KVB) zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 für zunächst vier Jahre 
(Pilotphase) aus. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur 
Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise 
zeitgerecht durchführen lassen.  
 
Der ab 2021 entfallende Fördermittelanteil wird entsprechend dem Beschluss vom 
06.02.2020 (Vorlagen-Nr.: 3988/2019) im Wirtschaftsplan 2021 der KVB aufgestockt.  
 
Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages hat die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) 
den durch die Aufstockung geplanten Mehrverlust von 0,50 Mio. Euro pro Jahr ab 
2021 der KVB auszugleichen und kann damit zu einer potentiellen Ergebnisbelastung 
im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an die Stadt 
Köln in 2022 führen.  
 
2. Verwaltung und KVB werden beauftragt, das Angebot während der Pilotphase zu 
überprüfen und ggf. Anpassungen im Rahmen des bereitgestellten Budgets 
vorzunehmen. Sollten Änderungen 2 hinsichtlich der Gebietsauswahl und/oder des 
Budgets für sinnvoll oder notwendig erachtet werden, sind die Gremien zu beteiligen.  
 
3. Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs 
aufgrund von Leistungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam 
mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen 
Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des 
„Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 zu entwickeln und 
vorzulegen.  
 
4. Der On-Demand-Bereich wird für den gesamten Porzer Raum eingeführt.“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Für die Pilotphase wurden gezielt Gebiete mit einer unterdurchschnittlichen Erreichbarkeit 
bei gleichzeitig höherer Altersstruktur in der Bevölkerung gewählt. Dies entspricht der 
Analyse im 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln (NVP) (siehe S. 146 ff. sowie Abbildung 6-3). 
In dem Feinerschließungsgebiet Porz sind damit drei von stadtweit insgesamt sechs 
Bereichen enthalten, in denen laut NVP besonders viele Seniorinnen und Senioren leben, 
die weiter als 300 Meter von der nächsten Haltestelle entfernt wohnen. Gleichzeitig sind die 
relevanten Ziele für Einkauf, Versorgung und Arztbesuche im Bedienungsgebiet enthalten.  
 
Die für das Projekt zur Verfügung stehenden Mittel sind begrenzt. Eine Ausweitung würde 
entweder dazu führen, dass Bereiche anderer Kölner Stadtbezirke, in denen teilweise ein 
größerer Bedarf besteht, gegenüber dem Stadtbezirk Porz schlechter gestellt würden oder 
die Verfügbarkeit des Angebotes insgesamt stark sinkt. In den zu diesem Fall durchgeführten

Anlage 5 
Seite 2 / 2 
 
Simulationen sank die Verfügbarkeit des Angebots teilweise auf weit unter 50 %, d. h. nur 
weniger als jeder zweite Fahrgastwunsch könnte befriedigt werden. Da dieses Angebot aus 
Kundensicht nicht akzeptabel ist, wurde das Bediengebiet in Porz auf den in der Vorlage 
dargestellten Bereich festgelegt. Analog hierzu wurde auch im anderen Bediengebiet im 
Bezirk Nippes verfahren.

Anlage 4- Dringlichkeitsentscheidung BV 4 Ehrenfeld vom 09.06.2020

18645 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1                           Anlage 4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1089/2020/3 
Freigabedatum 
 09.06.2020 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Aufbau eines On-Demand-Angebots im Rahmen eines Pilotprojekts als Ergänzung zum 
bestehenden ÖPNV-Angebot 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.06.2020 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Für die Umsetzung des Konzeptes zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 ist aufgrund der noch 
durchzuführenden Vorbereitungen ein abschließender Ratsbeschluss noch vor der beratungsfreien 
Zeit im Sommer erforderlich. Eine frühere Fertigstellung der Vorlage war aufgrund der umfangreichen 
notwendigen Prüfungen in Bezug auf die Realisierbarkeit – auch seitens des von der KVB beauftrag-
ten Unternehmens – sowie der beginnenden Corona-Krise nicht möglich. 
Aufgrund von Corona bedingten Prüfungen bzgl. der Wirtschaftlichkeit und des städtischen Haushalts 
war es nicht mehr möglich, den ursprünglich geplanten Sitzungslauf zu erreichen. 
Da die jeweiligen Entscheidungen des Rates aber vor der Sommerpause für die Maßnahmen zum 
Fahrplanwechsel im Dezember 2020 zwingend sind, ist die Dringlichkeit bei den Bezirksvertretungen 
gegeben, die regulär nicht vor dem 2. Beratungsgang des Fachausschusses, d. h. des Verkehrsaus-
schusses, am 10.06.2020 tagen würden. 
 
 
Beschluss: 
Gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Rat 
wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat spricht sich auf Basis seines Beschlusses vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr. 3988/2019) für 
die Umsetzung des in der Begründung beschriebenen On-Demand-Angebotes als Ergänzung 
zum bestehenden Angebot der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum Fahrplanwechsel im 
Dezember 2020 für zunächst vier Jahre (Pilotphase) aus. Die Umsetzung steht unter dem Vorbe-
halt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen 
Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen. 
 
Der ab 2021 entfallende Fördermittelanteil wird entsprechend dem Beschluss vom 06.02.2020 
(Vorlagen-Nr.: 3988/2019) im Wirtschaftsplan 2021 der KVB aufgestockt.  
 
Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages hat die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) den durch die 
Aufstockung geplanten Mehrverlust von 0,50 Mio. Euro pro Jahr ab 2021 der KVB auszugleichen 
und kann damit zu einer potentiellen Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere 
Gewinnausschüttung der SWK an die Stadt Köln in 2022 führen.  
 
 
2. Verwaltung und KVB werden beauftragt, das Angebot während der Pilotphase zu überprüfen und 
ggf. Anpassungen im Rahmen des bereitgestellten Budgets vorzunehmen. Sollten Änderungen

2 
 
hinsichtlich der Gebietsauswahl und/oder des Budgets für sinnvoll oder notwendig erachtet wer-
den, sind die Gremien zu beteiligen. 
 
3. Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leis-
tungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen 
Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt 
mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstel-
lung 2022 zu entwickeln und vorzulegen. 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
09.06.2020  zugestimmt  gez. Wirges  gez. Klemm

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam    siehe Begründung 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Gemäß 3. Nahverkehrsplan (NVP) der Stadt Köln (vgl. Vorlagen-Nr.: 0958/2017), in dem der Aufbau 
eines Angebots zur Feinerschließung von Quartieren ggf. durch Bedarfsverkehre vorgegeben wird, 
sowie des Ratsbeschlusses zur „Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes“ (vgl. Antrag 
AN/1589/2017), plant die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zusammen mit der Verwaltung im 
Rahmen eines Pilotprojekts einen On-Demand-Verkehr (Ridepooling) in Köln aufzubauen (s. auch 
Mitteilung 3072/2019 und Vorlagen-Nr. 3988/2019). Aufgrund einer möglichen Landesförderung wur-
de dabei zunächst die ursprünglich vorgesehene Betriebsdauer des Pilotprojekts von vier auf drei 
Jahre verkürzt. Da jedoch keine Landesförderung gewährt wird (s. u.), soll die Betriebsdauer des Pi-
lotprojekts wieder auf vier Jahre angehoben werden, um den Erkenntnisgewinn zu erhöhen und wäh-
rend dieser Zeit das Angebot optimieren zu können. 
 
On-Demand-Verkehre sind grundsätzlich unabhängig von festen Routen und vorgegebenen Fahrplä-
nen. Die einzelnen Fahrten werden auf Nachfrage der Fahrgäste durchgeführt. Dabei teilen sich ge-
gebenenfalls mehrere Reisende ein Fahrzeug (Pooling) und werden nach Buchung vorzugsweise per 
App oder Telefon an einer bestehenden oder virtuellen Haltestelle abgeholt und zu ihrem Ziel ge-
bracht. Ein Algorithmus kombiniert die Anfragen, bündelt ähnliche Fahrtwünsche, plant die optimalen 
Routen und berechnet die individuellen Fahr- und Ankunftszeiten. 
 
Dieses bedarfsgesteuerte Angebot soll das bestehende, klassische ÖPNV-Angebot ergänzen. Im 
Rahmen des Projektes sollen während der Pilotphase zunächst bis zu zehn rollstuhlgerechte Klein-

4 
 
busse mit elektrischem Antrieb in zwei Anwendungsfällen erprobt werden. Wochentags dient das On-
Demand-Angebot zur Feinerschließung von Quartieren und am Wochenende als Nacht-Shuttle. Pri-
märe Zielgruppe beim Nacht-Shuttle sind Bürgerinnen und Bürger, die bisher den ÖPNV eher selten 
nutzen und denen nun ein komfortables neues Angebot im ÖPNV zur Verfügung gestellt wird. Bei der 
Feinerschließung befinden sich insbesondere weniger mobile bzw. in ihrer Mobilität eingeschränkte 
Personen im Fokus des Angebots. 
 
Da es sich hier um ein neues zusätzliches Angebot des ÖPNV handelt, wurde in einem ersten Schritt 
ein Gutachten beauftragt, das auf Basis der aktuellen Erschließungssituation in Verbindung mit Daten 
über die Altersstruktur der Bevölkerung und unter Zuhilfenahme der Erfahrungen eines bereits tätigen 
Ridepooling-Softwareanbieters sowie der am Budget orientieren maximalen Anzahl von 10 einsetzba-
ren Fahrzeugen ein geeignetes Angebotskonzept darstellt.  
Ein funktionierendes On-Demand Angebot lässt sich aufgrund der Erfahrungen des Gutachters in 
bestehenden Ridepooling-Anwendungen und aufgrund der durchgeführten Simulationen dabei nur in 
Gebieten mit einer bestimmten Mindestgröße durchführen. 
Unter Verwendung anonymisierter und hochgerechneter Bewegungsdaten eines Telekommunikati-
onsunternehmens hat der Gutachter eine Analyse sowie mehrere, in iterativen Schritten durchgeführ-
te Simulationen erstellt.  
 
 
Feinerschließung 
 
Für den Anwendungsfall Feinerschließung wurden gezielt Gebiete mit einer unterdurchschnittlichen 
Erreichbarkeit bei gleichzeitig höherer Altersstruktur in der Bevölkerung untersucht. Als Basis für die 
Auswahl der Gebiete diente die Analyse im 3. Nahverkehrsplan (3. NVP) (S. 146 ff. sowie Abbildung 
6-3). Aus den hier identifizierten Bereichen wurden mittels einer Simulation durch den von der KVB 
beauftragten Gutachter zwei Bereiche ermittelt, die für die Pilotphase besonders geeignet sind: 
 
Bereich „Rechtsrheinisch Süd“ (Stadtteile Poll, Westhoven, Ensen, Gremberghoven, Porz, Finken-
berg, Urbach, Grengel, Elsdorf): In diesem Bedienungsgebiet sind drei Bereiche (von stadtweit sechs) 
enthalten, die gemäß Analyse des 3. NVP (Abbildung 6-3 auf Seite 147) die höchsten Werte an nicht 
im „Komfortradius“ von 300 m erschlossenen Seniorinnen und Senioren aufweisen. Gleichzeitig sind 
die relevanten Ziele für Einkauf, Versorgung und Arztbesuche im Stadtbezirk Porz im Bedienungsge-
biet enthalten. 
 
 
 
Abb. 1: Bedienungsgebiet Feinerschließung „Rechtsrheinisch Süd“

5 
 
 
 
Bereich „Linksrheinisch Nord“ (Stadtteile Nippes, Bilderstöckchen, Mauenheim, Weidenpesch, 
Neuehrenfeld): In diesem Bedienungsgebiet sind zwei Bereiche enthalten, die gemäß Analyse des 3. 
NVP (Abbildung 6-3 auf Seite 147) die höchsten Werte an nicht im „Komfortradius“ von 300 m er-
schlossenen Seniorinnen und Senioren aufweisen. Gleichzeitig sind die relevanten Ziele für Einkauf, 
Versorgung und Arztbesuche im Stadtbezirk Nippes im Bedienungsgebiet enthalten. 
 
 
 
Abb. 2: Bedienungsgebiet Feinerschließung „Linksrheinisch Nord“ 
 
Als optimale Betriebszeit in Abwägung zwischen einem effizienten Ressourceneinsatz und der in Be-
zug auf die primäre Zielgruppe zu erwartenden Nachfrage wurde der Zeitraum von 8 bis 15 Uhr mon-
tags bis freitags (ohne Feiertage) ermittelt. Aufgrund der Größe der Gebiete und dem erwarteten Be-
darf werden zunächst im Gebiet Linksrheinisch Nord 3 bis 4 Fahrzeuge eingesetzt, im Gebiet Rechts-
rheinisch Süd 6 bis 7 Fahrzeuge. 
 
Die Buchung ist über die KVB App oder telefonisch möglich, wobei der VRS-Tarif ohne Zuschlag zur 
Anwendung kommt. Ausgenommen sind Tickets der Kurzstrecke, da es bei diesem Angebot keine 
festen Haltestellen gibt und der Komfort grundsätzlich höher ist als bei Bus und Bahn, sowie Mehr-
fahrtentickets, da im Fahrzeug keine Tickets entwertet werden können. Für Fahrgäste, die erst bei 
Fahrtantritt ein Ticket erwerben möchten, gibt es die Möglichkeit, dieses bei der Fahrerin bzw. dem 
Fahrer zu kaufen. Falls es während des Betriebs verstärkt zu Buchungen kommt, die anschließend 
nicht angetreten werden, kann ggf. ein Buchungszuschlag erhoben werden (maximal 1,20 €; dies 
entspricht dem Zuschlag aus dem VRS-Tarif für das Angebot TaxiBusPlus in Euskirchen).  
 
Nach erfolgreicher Buchung erfolgt die Bedienung von einer bestehenden oder virtuellen Haltestelle 
bis zum gewählten Ziel aus einer vordefinierten Auswahlliste innerhalb desselben Bedienungsgebie-
tes. Ziel ist ein Angebot zur Verkürzung der Fußwege insbesondere für weniger mobile bzw. in ihrer 
Mobilität eingeschränkte Personen außerhalb der Hauptverkehrszeit. Es soll ein Angebot geschaffen 
werden, um die Nahversorgungszentren und die nächste S-Bahn- oder Stadtbahnhaltestelle direkt zu 
erreichen. Daher wird die maximale Fahrtstrecke begrenzt, um ein Abwandern der Fahrgäste vom 
bestehenden ÖPNV-Angebot zu vermeiden. Die Fußwegeentfernung von jedem beliebigen Ort inner-
halb des Bedienungsgebiets zur nächsten bestehenden oder virtuellen Haltestelle beträgt maximal 
100 m. Damit wird ein erheblicher Komfortgewinn gegenüber der bisherigen Haltestellendichte im 
ÖPNV erreicht.

6 
 
 
Die Wartezeit von der Bestellung des Dienstes bis zum Eintreffen des Fahrzeugs an der Haltestelle 
soll höchstens 30 Minuten betragen. Um ein sogenanntes Pooling von Fahrgästen zu ermöglichen, 
können auf dem Weg zum Ziel Umwege erforderlich sein, um weitere Fahrgäste mit einem Ziel in 
gleicher Fahrtrichtung aufzunehmen. Diese Umwegzeit lässt sich durch einen Algorithmus begrenzen 
und beträgt im Pilotprojekt Feinerschließung maximal 15 Minuten. Mit diesen Rahmenbedingungen 
und der zur Verfügung stehenden Fahrzeugzahl kann eine hohe, je nach Nachfrage jedoch keine 
100%-ige Serviceverfügbarkeit garantiert werden. 
 
 
Nacht-Shuttle 
 
Für den Anwendungsfall Nacht-Shuttle ergibt sich das höchste Potenzial in Ergänzung des bestehen-
den ÖPNV-Angebots im Bereich von Innenstadt und angrenzenden Stadteilen der Kernstadt, wo das 
dichteste Angebot an Einrichtungen und Betrieben für Gastronomie, Freizeit- und Kulturangebote 
kumuliert. In Abgleich mit den Auswertungen der Bewegungsdaten und der Anzahl verfügbarer Fahr-
zeuge ergibt sich für das Pilotprojekt das folgende Bedienungsgebiet: 
 
 
 
Abb. 3: Bedienungsgebiet Nacht-Shuttle  
 
Als optimale Betriebszeit wurde der Zeitraum von 20 bis 3 Uhr in den Nächten von Freitag auf Sams-
tag, von Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen ermittelt. Je nach Nachfrage sollen flexibel 3 bis 
10 Fahrzeuge in diesem Zeitraum eingesetzt werden.  
 
Die Buchung und Abrechnung ist über die KVB App möglich, wobei je Fahrgast ein Komfortzuschlag 
in Höhe von 3 Euro zum normalen VRS-Ticket (Zeitkarten, Abos o.ä.) bzw. 4 Euro für Fahrgäste ohne 
VRS-Ticket (Zeitkarten, Abos o.ä.) zu entrichten ist. Nach erfolgreicher Buchung erfolgt die Bedie-
nung von einer bestehenden oder virtuellen Haltestelle zu einer weiteren bestehenden oder virtuellen 
Haltestelle innerhalb des Bedienungsgebietes. Bei der Zielwahl besteht ein erhöhter Komfort gegen-
über dem Konzept zur Feinerschließung. Die Fußwegeentfernung zu und von dieser Haltestelle be-
trägt wiederum maximal 100 m.  
 
Die Wartezeit von der Bestellung des Dienstes bis zum Eintreffen des Fahrzeugs an der Haltestelle 
soll höchstens 20 Minuten betragen. Um ein sogenanntes Pooling von Fahrgästen zu ermöglichen, 
können auf dem Weg zum Ziel Umwege erforderlich sein, um weitere Fahrgäste mit einem Ziel in 
gleicher Fahrtrichtung aufzunehmen. Diese Umwegzeit beträgt wie im Konzept Feinerschließung ma-

7 
 
ximal 15 Minuten. Mit diesen Rahmenbedingungen und der zur Verfügung stehenden Fahrzeugzahl 
kann eine hohe, je nach Nachfrage jedoch keine 100%-ige Serviceverfügbarkeit garantiert werden. 
 
 
Liniengenehmigung 
 
Es wird eine Liniengenehmigung nach § 42 in Verbindung mit § 2 Abs. 6 Personenbeförderungsge-
setz (PBefG) beantragt. Erste Gespräche mit der Bezirksregierung Köln als zuständiger Genehmi-
gungsbehörde haben bereits stattgefunden. 
 
 
Kosten 
 
Derzeit läuft die Vorbereitung für die Beschaffung der erforderlichen Fahrzeuge, Software und Ticket-
verkaufsinfrastruktur (Vorlagen-Nr. 3988/2019). Es sollen zwei für eine Automatisierung vorbereitete, 
elektrisch betriebene Kleinbusse (Verkabelung und Einbauräume für erforderliche Technik) und weite-
re acht elektrisch betriebene Kleinbusse beschafft werden. Die Aufladung der elektrischen Fahrzeuge 
soll auf dem Betriebshof der KVB erfolgen. Um zu einer Betriebsaufnahme im Jahr 2020 zu kommen, 
ist es daher erforderlich, bereits während des Planungsprozesses die Ausschreibung für die Fahrzeu-
ge und die Software zu veranlassen sowie mit der Ausbildung des erforderlichen Fahrpersonals zu 
beginnen. Für die zuvor beschriebene Vorbereitung fallen bei der KVB im aktuellen Jahr einmalig 
Initialkosten i.H.v. 0,5 Mio. Euro an.  
 
Der von der Stadtverwaltung eingereichte Antrag zur Förderung dieses On-Demand-Systems im 
Rahmen des Förderprogramms „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen 
Raum“ wurde vom Land NRW nicht zur Förderung ausgewählt. Die Prüfung durch den Bund hat er-
geben, dass sich aufgrund der aus den Förderbedingungen des Bundesministeriums für Verkehr und 
digitale Infrastruktur (BMVI) ergebenden Vorgaben keine wirtschaftlich sinnvolle Fördermöglichkeit 
besteht. Die Suche nach alternativen Fördermöglichkeiten für Einzelaspekte verlief ergebnislos.  
 
Als Folge steigen die von der KVB zu tragenden Kosten auf 1,2 Mio. Euro pro Jahr an. Aus dem On-
Demand Angebot werden ab 2021 Einnahmen in Höhe von ca. 0,2 Mio. Euro pro Jahr erwartet. Ins-
gesamt ergibt sich mit Umsetzung der On Demand-Maßnahme ein Defizit von 0,5 Mio. Euro für 2020 
und von 1 Mio. Euro pro Jahr ab 2021 bei der KVB.   
 
Davon sind im aktuellen Wirtschaftsplan der KVB ab 2020 bereits 0,5 Mio. Euro berücksichtigt. Der ab 
2021 entfallende Fördermittelanteil wird entsprechend dem Beschluss vom 06.02.2020 (3988/2019) 
im Wirtschaftsplan 2021 der KVB aufgestockt. 
 
Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages hat die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) den durch die 
Aufstockung geplanten Mehrverlust der KVB auszugleichen und kann damit zu einer potentiellen Er-
gebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an die Stadt 
Köln in 2022 führen.  
 
Durch den Ratsbeschluss vom 06.02.2020 wurde das On Demand Angebot in den Öffentlichen 
Dienstleistungsauftrag über Verkehrsleistungen im Stadtbahn-und Busverkehr in der Stadt Köln (ÖD-
LA) bereits aufgenommen. Die Integration dieser Maßnahme führt nach Maßgabe des Öffentlichen 
Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) zu einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und er-
höht den Soll-Ausgleich. 
 
Die Anpassung des Soll-Ausgleichs in Höhe des bislang noch nicht einkalkulierten Betrages erfolgt 
anhand der von der KVB noch detaillierten Vorabkalkulation, die noch vorzulegen ist. Da es sich hier 
um ein grundsätzlich neues zusätzliches Angebot des ÖPNV handelt und eine Erfahrungsbasis fehlt, 
wurde die Erprobung in einem Pilotprojekt gewählt. Dies kann auch die Anpassung der oben be-
schriebenen Angebotsparameter aufgrund zwischenzeitlich erworbener Erkenntnisse erfordern, um 
das Angebot zu optimieren. Die jeweiligen Änderungen werden dem Verkehrsausschuss jeweils mit-
geteilt bzw. – im Falle erforderlicher Anpassungen des Budgets oder der Gebietsauswahl – dem Rat 
zur Beschlussfassung vorgelegt.

8 
 
 
Während der Pilotphase werden Evaluierungen des Angebots durchgeführt, die dem Verkehrsaus-
schuss als Zwischenergebnisse vorgelegt werden. Bei erfolgreichem Verlauf und Sicherstellung der 
Finanzierung ist eine stufenweise Ausweitung des Angebots auf weitere Bedienungsgebiete oder mit 
erweiterten Betriebszeiten und einer höheren Anzahl eingesetzter Fahrzeuge möglich. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahver-
kehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur 
Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasaussto-
ßes bei. Durch den Einsatz elektrisch betriebener Fahrzeuge wird ein weiterer positiver Beitrag für 
das Klima geleistet. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
 
Anlage 
Foliensatz „Entwicklung eines On-Demand-Angebotskonzeptes für Köln“

Anlage 1 - On-Demand-Angebotskonzeptes

6859 Zeichen

Entwicklung eines On-Demand Angebotskonzeptes für Köln
1
21. April 2020
Anlage

1. Vorgehen
2. Feinerschließung
3. Nacht-Shuttle
4. Zusammenfassung
2
Agenda

3
Datenintegration  
Integration von 
Angebotsdaten (GTFS) 
und Nachfragedaten 
(Motionlogic), sowie der 
Bevölkerungsdichte 
(Zensus) in die 
Analysesoftware 
Insights.
Identifikation von Szenarien
Gemeinsamer Workshop
in Köln.
Identifikation von zwei 
Betriebsgebieten für 
Feinerschließung und einem 
Betriebsgebiet für Nacht-
Shuttle samt Betriebszeiten 
basierend auf Angebots- & 
Nachfragedaten, 
Nahverkehrsplan der Stadt Köln 
sowie Erfahrungswerten aus 
door2door-Projekten. 
Simulation
Simulation eines On-
Demand Services unter 
bestimmten 
Bedingungen.  
Definition der optimalen 
Angebotsparameter 
und Flottengröße.
1
 2
 3
Die Vorgehensweise zur Entwicklung der Angebotskonzepte und der zugehörigen 
Angebotsparameter für die Stadt Köln folgte 4 Phasen: Datenintegration, 
Identifikation von Szenarien, Simulation und Wirtschaftlichkeitsabschätzung.
4
Wirtschaftlichkeit
Abschätzung der 
Wirtschaftlichkeit des 
Betriebs.
1. Vorgehen

Das Angebotskonzept setzt sich aus folgenden fünf Parametern zusammen: 
Betriebsgebiet, Betriebszeit, Bedienoption, Flotten- & Pooling-Parametern.
4
ANALYSESIMULATION
Angebotsparameter
BETRIEBSGEBIET
BETRIEBSZEIT
BEDIENOPTION
FLOTTE
POOLING PARAMETER
Wer soll mit dem Service erreicht werden?
Optionen: 24/7, an verschiedenen Tagen, zu verschiedenen Uhrzeiten etc.
Verschiedene Möglichkeiten unter Einbindung virtueller Haltestellen (X)
z.B. X-X (Haltestelle-zu-Haltestelle), X-N (Haltestelle-zu-Adresse), N-X (Adresse-zu-Haltestelle)
Wie viele Fahrzeuge werden für den Service benötigt?
Zeitabhängige Verteilung?
Max. Wartezeit: ? min
Max. Umwegzeit: ? min
1. Vorgehen

5
Durch ein On-Demand Angebot:
Schaffung einer komfortablen
Verbindung für die erste & letzte Meile zu 
den übergeordneten ÖPNV-Haltestellen
Verbesserung des Zugangs zu 
Nahversorgungszentren
Erzielung einer hohen
Serviceverfügbarkeit und Servicequalität 
Ziele
Besonders für weniger mobile bzw. in 
ihrer Mobilität eingeschränkte Personen:
Variierender Erschließungsgrad des 
bestehenden ÖPNV-Angebots in 
gewissen Gebieten
Teilweise geringe Haltestellendichte
und damit schwer realisierbare 
Distanzen
Herausforderungen
5
Feinerschließung

6
Linksrheinisch Nord
Rechtsrheinisch Süd
Linksrheinisch Nord
Rechtsrheinisch Süd
Ausgangssituation
Rechtsrheinisch 
Nord
Linksrheinisch Süd
Geprüfte mögliche Pilotgebiete Finale Pilotgebiete
2.  Feinerschließung - Analyse
Rahmenbedingungen:
● 1 Betriebsgebiet rechts des 
Rheins und 1 Betriebsgebiet
links des Rheins
● Maximal 10 Fahrzeuge
● Maximal 7 Stunden 
Betriebszeit pro Tag und 
Gebiet
Im Rahmen der Erarbeitung des Angebotskonzepts fand eine kontinuierliche Abstimmung 
zwischen der KVB, der Stadt Köln und door2door statt, in der Pilotgebiete und Angebots-
parameter iterativ definiert und durch betriebliche Simulationen validiert wurden.

Rechtsrheinisch Süd - finales Pilotgebiet und Angebotsparameter
7
Vereinbarte Angebotsparameter
BEDIENFORM
BETRIEBS-
GEBIET
BETRIEBSZEIT
FAHRZEUGE
POOLING 
PARAMETER
VIRTUELLE 
HALTESTELLEN
X to N
Virtuelle Haltestelle → Adresse
21,02 km² /  69.656 Ew
Mo - Fr: 08:00 - 15:00 Uhr
Fahrzeuge: 6-7 
Kapazität: 6 Sitzplätze pro Fahrzeug
Rollstuhlgerecht: Ja.
Max. Wartezeit: 30 min
Max. Umwegzeit: 15 min
Maximale Fußläufigkeit 100 Meter.
Existierende Haltestellen werden zu virtuellen Haltestellen 
und zudem werden zusätzliche virtuelle Haltestellen 
generiert.
2.  Feinerschließung - Ergebnis
Erschlossener Bezirk: Porz

8
BEDIENFORM
BETRIEBS-
GEBIET
BETRIEBSZEIT
FAHRZEUGE
POOLING 
PARAMETER
VIRTUELLE 
HALTESTELLEN
X to N
Virtuelle Haltestelle → Adresse
9,52 km² / 80.696 Ew
Mo - Fr: 08:00 - 15:00 Uhr
Fahrzeuge: 3-4 
Kapazität: 6 Sitzplätze pro Fahrzeug
Rollstuhlgerecht: Ja.
Max. Wartezeit: 30 min
Max. Umwegzeit: 15 min
Maximale Fußläufigkeit 100 Meter.
Existierende Haltestellen werden zu virtuellen Haltestellen 
und zudem werden zusätzliche virtuelle Haltestellen 
generiert.
Linksrheinisch Nord - finales Pilotgebiet und Angebotsparameter
Vereinbarte Angebotsparameter
2.  Feinerschließung - Ergebnis
Erschlossener Bezirk: Nippes

9
Durch ein On-Demand Angebot:
Schaffung einer ergänzenden, sicheren
Mobilitätsalternative in den Abend- & 
Nachtstunden 
Reduktion der MIV-Abhängigkeit und 
von Einzelfahrten
Bündelung von Fahrgästen mit 
ähnlichem Ziel und damit hohe Pooling-
Raten 
Ziele
In den Abend- bzw. Nachtstunden:
Geringere Taktung des bestehenden 
Angebots und damit teilweise 
Erhöhung der ÖPNV-Nutzungsbarrieren
Geringeres Sicherheitsgefühl an 
Stationen und Fahrzeugen (Dunkelheit, 
unter Umständen längere Fußwege)
Erhöhte Unfallgefahr durch Dunkelheit 
und Unaufmerksamkeit
Herausforderungen
9
Nacht-Shuttle

10
Ausgangssituation Geprüftes Pilotgebiet Finales Pilotgebiet
Rahmenbedingungen:
● 1 Betriebsgebiet
● Maximal 10 Fahrzeuge
● Maximal 7 Stunden Betriebszeit pro 
Tag
3.  Nacht-Shuttle - Analyse
Für das Nacht-Shuttle-Angebot wurde ebenfalls in enger Abstimmung und auf 
Basis eines definierten Ausgangsgebiets in verschiedenen Analyseschritten ein 
finales Pilotgebiet im Innenstadtbereich entwickelt.

11
BEDIENFORM
BETRIEBS-
GEBIET
BETRIEBSZEIT
FAHRZEUGE
POOLING 
PARAMETER
VIRTUELLE 
HALTESTELLEN
X to X
Virtuelle Haltestelle → Virtuelle Haltestelle
19,70 km² /  171.895 Ew
Fr 20:00 - Sa 03:00 Uhr
Sa 20:00 - So 03:00 Uhr
Fahrzeuge: 3-10 
Kapazität: 6 Sitzplätze pro Fahrzeug
Rollstuhlgerecht: Ja.
Max. Wartezeit: 20 min
Max. Umwegzeit: 15 min
Maximale Fußläufigkeit 100 Meter.
Existierende Haltestellen werden zu virtuellen Haltestellen 
und zudem werden zusätzliche virtuelle Haltestellen 
generiert.
Nacht-Shuttle - finales Pilotgebiet und Angebotsparameter
Vereinbarte Angebotsparameter
3.  Nacht-Shuttle - Ergebnis
Erschlossene Bezirke: Innenstadt, Ehrenfeld, Mülheim

12
Feinerschließung Nacht-Shuttle
Rechtsrheinisch Süd
(21,02 km² /  69.656 Ew)
Linksrheinisch Nord
(9,52 km² / 80.696 Ew)
Innenstadt-Gebiet
(19,70 km² / 171.895 Ew)
BEDIENFORM
BETRIEBS-
GEBIET
BETRIEBSZEIT
FAHRZEUGE
POOLING-
PARAMETER
X to N
Virtuelle Haltestelle → Adresse
Mo - Fr: 08:00 - 15:00 Uhr
4.  Zusammenfassung
6-7 Fahrzeuge
6 Sitzplätze pro Fahrzeug, rollstuhlgerecht
Max. Wartezeit: 30 min
Max. Umwegzeit: 15 min
X to N
Virtuelle Haltestelle → Adresse
Mo - Fr: 08:00 - 15:00 Uhr
3-4 Fahrzeuge
6 Sitzplätze pro Fahrzeug, rollstuhlgerecht
Max. Wartezeit: 30 min
Max. Umwegzeit: 15 min
X to X
Virtuelle Haltestelle → Virtuelle Haltestelle
Fr 20:00 - Sa 03:00 Uhr 
Sa 20:00 - So 03:00 Uhr
3-10 Fahrzeuge
6 Sitzplätze pro Fahrzeug, rollstuhlgerecht
Max. Wartezeit: 20 min
Max. Umwegzeit: 15 min
Zusammenfassend ergeben sich damit aus der Analysephase ein rechts- sowie 
linksrheinisches Gebiet für den Feinerschließungsfall und ein Innenstadt-Gebiet 
für das Nacht-Shuttle.

Beratungsverlauf (7)

26.05.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.13 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
08.06.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.06.2020 Verkehrsausschuss
TOP 2.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
15.06.2020 Finanzausschuss
TOP 10.23 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2020 Rat
TOP 10.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1089/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.05.2020
Erstellt
07.04.2020 15:38