1089/2020
Aufbau eines On-Demand-Angebots im Rahmen eines Pilotprojekts als Ergänzung zum bestehenden ÖPNV-Angebot
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Anlge 3 - geänderte Dringlichkeitsentscheidung BV Porz vom 04.06.2020
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 1089/2020/2 Freigabedatum 04.06.2020 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Aufbau eines On-Demand-Angebots im Rahmen eines Pilotprojekts als Ergänzung zum bestehenden ÖPNV-Angebot Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.06.2020 Begründung der Dringlichkeit: Für die Umsetzung des Konzeptes zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 ist aufgrund der noch durchzuführenden Vorbereitungen ein abschließender Ratsbeschluss noch vor der beratungsfreien Zeit im Sommer erforderlich. Eine frühere Fertigstellung der Vorlage war aufgrund der umfangreichen notwendigen Prüfungen in Bezug auf die Realisierbarkeit – auch seitens des von der KVB beauftrag- ten Unternehmens – sowie der beginnenden Corona-Krise nicht möglich. Aufgrund von Corona bedingten Prüfungen bzgl. der Wirtschaftlichkeit und des städtischen Haushalts war es nicht mehr möglich, den ursprünglich geplanten Sitzungslauf zu erreichen. Da die jeweiligen Entscheidungen des Rates aber vor der Sommerpause für die Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 zwingend sind, ist die Dringlichkeit bei den Bezirksvertretungen gegeben, die regulär nicht vor dem 2. Beratungsgang des Fachausschusses, d. h. des Verkehrsaus- schusses, am 10.06.2020 tagen würden. geänderter Beschluss: Gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat spricht sich auf Basis seines Beschlusses vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr. 3988/2019) für die Umsetzung des in der Begründung beschriebenen On-Demand-Angebotes als Ergänzung zum bestehenden Angebot der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 für zunächst vier Jahre (Pilotphase) aus. Die Umsetzung steht unter dem Vorbe- halt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen. Der ab 2021 entfallende Fördermittelanteil wird entsprechend dem Beschluss vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr.: 3988/2019) im Wirtschaftsplan 2021 der KVB aufgestockt. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages hat die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) den durch die Aufstockung geplanten Mehrverlust von 0,50 Mio. Euro pro Jahr ab 2021 der KVB auszugleichen und kann damit zu einer potentiellen Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an die Stadt Köln in 2022 führen. 2. Verwaltung und KVB werden beauftragt, das Angebot während der Pilotphase zu überprüfen und ggf. Anpassungen im Rahmen des bereitgestellten Budgets vorzunehmen. Sollten Änderungen 2 hinsichtlich der Gebietsauswahl und/oder des Budgets für sinnvoll oder notwendig erachtet wer- den, sind die Gremien zu beteiligen. 3. Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leis- tungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstel- lung 2022 zu entwickeln und vorzulegen. 4. Der On-Demand-Bereich wird für den gesamten Porzer Raum eingeführt. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 04.06.2020 mit Änderungen zuge- stimmt gez. van Benthem Bezirksbürgermeister gez. Redlin Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam siehe Begründung Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Gemäß 3. Nahverkehrsplan (NVP) der Stadt Köln (vgl. Vorlagen-Nr.: 0958/2017), in dem der Aufbau eines Angebots zur Feinerschließung von Quartieren ggf. durch Bedarfsverkehre vorgegeben wird, sowie des Ratsbeschlusses zur „Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes“ (vgl. Antrag AN/1589/2017), plant die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zusammen mit der Verwaltung im Rahmen eines Pilotprojekts einen On-Demand-Verkehr (Ridepooling) in Köln aufzubauen (s. auch Mitteilung 3072/2019 und Vorlagen-Nr. 3988/2019). Aufgrund einer möglichen Landesförderung wur- de dabei zunächst die ursprünglich vorgesehene Betriebsdauer des Pilotprojekts von vier auf drei Jahre verkürzt. Da jedoch keine Landesförderung gewährt wird (s. u.), soll die Betriebsdauer des Pi- lotprojekts wieder auf vier Jahre angehoben werden, um den Erkenntnisgewinn zu erhöhen und wäh- rend dieser Zeit das Angebot optimieren zu können. On-Demand-Verkehre sind grundsätzlich unabhängig von festen Routen und vorgegebenen Fahrplä- nen. Die einzelnen Fahrten werden auf Nachfrage der Fahrgäste durchgeführt. Dabei teilen sich ge- gebenenfalls mehrere Reisende ein Fahrzeug (Pooling) und werden nach Buchung vorzugsweise per App oder Telefon an einer bestehenden oder virtuellen Haltestelle abgeholt und zu ihrem Ziel ge- bracht. Ein Algorithmus kombiniert die Anfragen, bündelt ähnliche Fahrtwünsche, plant die optimalen Routen und berechnet die individuellen Fahr- und Ankunftszeiten. Dieses bedarfsgesteuerte Angebot soll das bestehende, klassische ÖPNV-Angebot ergänzen. Im Rahmen des Projektes sollen während der Pilotphase zunächst bis zu zehn rollstuhlgerechte Klein- 4 busse mit elektrischem Antrieb in zwei Anwendungsfällen erprobt werden. Wochentags dient das On- Demand-Angebot zur Feinerschließung von Quartieren und am Wochenende als Nacht-Shuttle. Pri- märe Zielgruppe beim Nacht-Shuttle sind Bürgerinnen und Bürger, die bisher den ÖPNV eher selten nutzen und denen nun ein komfortables neues Angebot im ÖPNV zur Verfügung gestellt wird. Bei der Feinerschließung befinden sich insbesondere weniger mobile bzw. in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen im Fokus des Angebots. Da es sich hier um ein neues zusätzliches Angebot des ÖPNV handelt, wurde in einem ersten Schritt ein Gutachten beauftragt, das auf Basis der aktuellen Erschließungssituation in Verbindung mit Daten über die Altersstruktur der Bevölkerung und unter Zuhilfenahme der Erfahrungen eines bereits tätigen Ridepooling-Softwareanbieters sowie der am Budget orientieren maximalen Anzahl von 10 einsetzba- ren Fahrzeugen ein geeignetes Angebotskonzept darstellt. Ein funktionierendes On-Demand Angebot lässt sich aufgrund der Erfahrungen des Gutachters in bestehenden Ridepooling-Anwendungen und aufgrund der durchgeführten Simulationen dabei nur in Gebieten mit einer bestimmten Mindestgröße durchführen. Unter Verwendung anonymisierter und hochgerechneter Bewegungsdaten eines Telekommunikati- onsunternehmens hat der Gutachter eine Analyse sowie mehrere, in iterativen Schritten durchgeführ- te Simulationen erstellt. Feinerschließung Für den Anwendungsfall Feinerschließung wurden gezielt Gebiete mit einer unterdurchschnittlichen Erreichbarkeit bei gleichzeitig höherer Altersstruktur in der Bevölkerung untersucht. Als Basis für die Auswahl der Gebiete diente die Analyse im 3. Nahverkehrsplan (3. NVP) (S. 146 ff. sowie Abbildung 6-3). Aus den hier identifizierten Bereichen wurden mittels einer Simulation durch den von der KVB beauftragten Gutachter zwei Bereiche ermittelt, die für die Pilotphase besonders geeignet sind: Bereich „Rechtsrheinisch Süd“ (Stadtteile Poll, Westhoven, Ensen, Gremberghoven, Porz, Finken- berg, Urbach, Grengel, Elsdorf): In diesem Bedienungsgebiet sind drei Bereiche (von stadtweit sechs) enthalten, die gemäß Analyse des 3. NVP (Abbildung 6-3 auf Seite 147) die höchsten Werte an nicht im „Komfortradius“ von 300 m erschlossenen Seniorinnen und Senioren aufweisen. Gleichzeitig sind die relevanten Ziele für Einkauf, Versorgung und Arztbesuche im Stadtbezirk Porz im Bedienungsge- biet enthalten. Abb. 1: Bedienungsgebiet Feinerschließung „Rechtsrheinisch Süd“ 5 Bereich „Linksrheinisch Nord“ (Stadtteile Nippes, Bilderstöckchen, Mauenheim, Weidenpesch, Neuehrenfeld): In diesem Bedienungsgebiet sind zwei Bereiche enthalten, die gemäß Analyse des 3. NVP (Abbildung 6-3 auf Seite 147) die höchsten Werte an nicht im „Komfortradius“ von 300 m er- schlossenen Seniorinnen und Senioren aufweisen. Gleichzeitig sind die relevanten Ziele für Einkauf, Versorgung und Arztbesuche im Stadtbezirk Nippes im Bedienungsgebiet enthalten. Abb. 2: Bedienungsgebiet Feinerschließung „Linksrheinisch Nord“ Als optimale Betriebszeit in Abwägung zwischen einem effizienten Ressourceneinsatz und der in Be- zug auf die primäre Zielgruppe zu erwartenden Nachfrage wurde der Zeitraum von 8 bis 15 Uhr mon- tags bis freitags (ohne Feiertage) ermittelt. Aufgrund der Größe der Gebiete und dem erwarteten Be- darf werden zunächst im Gebiet Linksrheinisch Nord 3 bis 4 Fahrzeuge eingesetzt, im Gebiet Rechts- rheinisch Süd 6 bis 7 Fahrzeuge. Die Buchung ist über die KVB App oder telefonisch möglich, wobei der VRS-Tarif ohne Zuschlag zur Anwendung kommt. Ausgenommen sind Tickets der Kurzstrecke, da es bei diesem Angebot keine festen Haltestellen gibt und der Komfort grundsätzlich höher ist als bei Bus und Bahn, sowie Mehr- fahrtentickets, da im Fahrzeug keine Tickets entwertet werden können. Für Fahrgäste, die erst bei Fahrtantritt ein Ticket erwerben möchten, gibt es die Möglichkeit, dieses bei der Fahrerin bzw. dem Fahrer zu kaufen. Falls es während des Betriebs verstärkt zu Buchungen kommt, die anschließend nicht angetreten werden, kann ggf. ein Buchungszuschlag erhoben werden (maximal 1,20 €; dies entspricht dem Zuschlag aus dem VRS-Tarif für das Angebot TaxiBusPlus in Euskirchen). Nach erfolgreicher Buchung erfolgt die Bedienung von einer bestehenden oder virtuellen Haltestelle bis zum gewählten Ziel aus einer vordefinierten Auswahlliste innerhalb desselben Bedienungsgebie- tes. Ziel ist ein Angebot zur Verkürzung der Fußwege insbesondere für weniger mobile bzw. in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen außerhalb der Hauptverkehrszeit. Es soll ein Angebot geschaffen werden, um die Nahversorgungszentren und die nächste S-Bahn- oder Stadtbahnhaltestelle direkt zu erreichen. Daher wird die maximale Fahrtstrecke begrenzt, um ein Abwandern der Fahrgäste vom bestehenden ÖPNV-Angebot zu vermeiden. Die Fußwegeentfernung von jedem beliebigen Ort inner- halb des Bedienungsgebiets zur nächsten bestehenden oder virtuellen Haltestelle beträgt maximal 100 m. Damit wird ein erheblicher Komfortgewinn gegenüber der bisherigen Haltestellendichte im ÖPNV erreicht. 6 Die Wartezeit von der Bestellung des Dienstes bis zum Eintreffen des Fahrzeugs an der Haltestelle soll höchstens 30 Minuten betragen. Um ein sogenanntes Pooling von Fahrgästen zu ermöglichen, können auf dem Weg zum Ziel Umwege erforderlich sein, um weitere Fahrgäste mit einem Ziel in gleicher Fahrtrichtung aufzunehmen. Diese Umwegzeit lässt sich durch einen Algorithmus begrenzen und beträgt im Pilotprojekt Feinerschließung maximal 15 Minuten. Mit diesen Rahmenbedingungen und der zur Verfügung stehenden Fahrzeugzahl kann eine hohe, je nach Nachfrage jedoch keine 100%-ige Serviceverfügbarkeit garantiert werden. Nacht-Shuttle Für den Anwendungsfall Nacht-Shuttle ergibt sich das höchste Potenzial in Ergänzung des bestehen- den ÖPNV-Angebots im Bereich von Innenstadt und angrenzenden Stadteilen der Kernstadt, wo das dichteste Angebot an Einrichtungen und Betrieben für Gastronomie, Freizeit- und Kulturangebote kumuliert. In Abgleich mit den Auswertungen der Bewegungsdaten und der Anzahl verfügbarer Fahr- zeuge ergibt sich für das Pilotprojekt das folgende Bedienungsgebiet: Abb. 3: Bedienungsgebiet Nacht-Shuttle Als optimale Betriebszeit wurde der Zeitraum von 20 bis 3 Uhr in den Nächten von Freitag auf Sams- tag, von Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen ermittelt. Je nach Nachfrage sollen flexibel 3 bis 10 Fahrzeuge in diesem Zeitraum eingesetzt werden. Die Buchung und Abrechnung ist über die KVB App möglich, wobei je Fahrgast ein Komfortzuschlag in Höhe von 3 Euro zum normalen VRS-Ticket (Zeitkarten, Abos o.ä.) bzw. 4 Euro für Fahrgäste ohne VRS-Ticket (Zeitkarten, Abos o.ä.) zu entrichten ist. Nach erfolgreicher Buchung erfolgt die Bedie- nung von einer bestehenden oder virtuellen Haltestelle zu einer weiteren bestehenden oder virtuellen Haltestelle innerhalb des Bedienungsgebietes. Bei der Zielwahl besteht ein erhöhter Komfort gegen- über dem Konzept zur Feinerschließung. Die Fußwegeentfernung zu und von dieser Haltestelle be- trägt wiederum maximal 100 m. Die Wartezeit von der Bestellung des Dienstes bis zum Eintreffen des Fahrzeugs an der Haltestelle soll höchstens 20 Minuten betragen. Um ein sogenanntes Pooling von Fahrgästen zu ermöglichen, können auf dem Weg zum Ziel Umwege erforderlich sein, um weitere Fahrgäste mit einem Ziel in gleicher Fahrtrichtung aufzunehmen. Diese Umwegzeit beträgt wie im Konzept Feinerschließung ma- 7 ximal 15 Minuten. Mit diesen Rahmenbedingungen und der zur Verfügung stehenden Fahrzeugzahl kann eine hohe, je nach Nachfrage jedoch keine 100%-ige Serviceverfügbarkeit garantiert werden. Liniengenehmigung Es wird eine Liniengenehmigung nach § 42 in Verbindung mit § 2 Abs. 6 Personenbeförderungsge- setz (PBefG) beantragt. Erste Gespräche mit der Bezirksregierung Köln als zuständiger Genehmi- gungsbehörde haben bereits stattgefunden. Kosten Derzeit läuft die Vorbereitung für die Beschaffung der erforderlichen Fahrzeuge, Software und Ticket- verkaufsinfrastruktur (Vorlagen-Nr. 3988/2019). Es sollen zwei für eine Automatisierung vorbereitete, elektrisch betriebene Kleinbusse (Verkabelung und Einbauräume für erforderliche Technik) und weite- re acht elektrisch betriebene Kleinbusse beschafft werden. Die Aufladung der elektrischen Fahrzeuge soll auf dem Betriebshof der KVB erfolgen. Um zu einer Betriebsaufnahme im Jahr 2020 zu kommen, ist es daher erforderlich, bereits während des Planungsprozesses die Ausschreibung für die Fahrzeu- ge und die Software zu veranlassen sowie mit der Ausbildung des erforderlichen Fahrpersonals zu beginnen. Für die zuvor beschriebene Vorbereitung fallen bei der KVB im aktuellen Jahr einmalig Initialkosten i.H.v. 0,5 Mio. Euro an. Der von der Stadtverwaltung eingereichte Antrag zur Förderung dieses On-Demand-Systems im Rahmen des Förderprogramms „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum“ wurde vom Land NRW nicht zur Förderung ausgewählt. Die Prüfung durch den Bund hat er- geben, dass sich aufgrund der aus den Förderbedingungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ergebenden Vorgaben keine wirtschaftlich sinnvolle Fördermöglichkeit besteht. Die Suche nach alternativen Fördermöglichkeiten für Einzelaspekte verlief ergebnislos. Als Folge steigen die von der KVB zu tragenden Kosten auf 1,2 Mio. Euro pro Jahr an. Aus dem On- Demand Angebot werden ab 2021 Einnahmen in Höhe von ca. 0,2 Mio. Euro pro Jahr erwartet. Ins- gesamt ergibt sich mit Umsetzung der On Demand-Maßnahme ein Defizit von 0,5 Mio. Euro für 2020 und von 1 Mio. Euro pro Jahr ab 2021 bei der KVB. Davon sind im aktuellen Wirtschaftsplan der KVB ab 2020 bereits 0,5 Mio. Euro berücksichtigt. Der ab 2021 entfallende Fördermittelanteil wird entsprechend dem Beschluss vom 06.02.2020 (3988/2019) im Wirtschaftsplan 2021 der KVB aufgestockt. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages hat die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) den durch die Aufstockung geplanten Mehrverlust der KVB auszugleichen und kann damit zu einer potentiellen Er- gebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an die Stadt Köln in 2022 führen. Durch den Ratsbeschluss vom 06.02.2020 wurde das On Demand Angebot in den Öffentlichen Dienstleistungsauftrag über Verkehrsleistungen im Stadtbahn-und Busverkehr in der Stadt Köln (ÖD- LA) bereits aufgenommen. Die Integration dieser Maßnahme führt nach Maßgabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) zu einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und er- höht den Soll-Ausgleich. Die Anpassung des Soll-Ausgleichs in Höhe des bislang noch nicht einkalkulierten Betrages erfolgt anhand der von der KVB noch detaillierten Vorabkalkulation, die noch vorzulegen ist. Da es sich hier um ein grundsätzlich neues zusätzliches Angebot des ÖPNV handelt und eine Erfahrungsbasis fehlt, wurde die Erprobung in einem Pilotprojekt gewählt. Dies kann auch die Anpassung der oben be- schriebenen Angebotsparameter aufgrund zwischenzeitlich erworbener Erkenntnisse erfordern, um das Angebot zu optimieren. Die jeweiligen Änderungen werden dem Verkehrsausschuss jeweils mit- geteilt bzw. – im Falle erforderlicher Anpassungen des Budgets oder der Gebietsauswahl – dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. 8 Während der Pilotphase werden Evaluierungen des Angebots durchgeführt, die dem Verkehrsaus- schuss als Zwischenergebnisse vorgelegt werden. Bei erfolgreichem Verlauf und Sicherstellung der Finanzierung ist eine stufenweise Ausweitung des Angebots auf weitere Bedienungsgebiete oder mit erweiterten Betriebszeiten und einer höheren Anzahl eingesetzter Fahrzeuge möglich. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahver- kehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasaussto- ßes bei. Durch den Einsatz elektrisch betriebener Fahrzeuge wird ein weiterer positiver Beitrag für das Klima geleistet. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlage Foliensatz „Entwicklung eines On-Demand-Angebotskonzeptes für Köln“
Anlage 2- Dringlichkeitsentscheidung BV 9 Mülheimn vom 26.05.2020
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 1089/2020/1 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Aufbau eines On-Demand-Angebots im Rahmen eines Pilotprojekts als Ergänzung zum bestehenden ÖPNV-Angebot Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.06.2020 Begründung der Dringlichkeit: Für die Umsetzung des Konzeptes zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 ist aufgrund der noch durchzuführenden Vorbereitungen ein abschließender Ratsbeschluss noch vor der beratungsfreien Zeit im Sommer erforderlich. Eine frühere Fertigstellung der Vorlage war aufgrund der umfangreichen notwendigen Prüfungen in Bezug auf die Realisierbarkeit – auch seitens des von der KVB beauftrag- ten Unternehmens – sowie der beginnenden Corona-Krise nicht möglich. Aufgrund von Corona bedingten Prüfungen bzgl. der Wirtschaftlichkeit und des städtischen Haushalts war es nicht mehr möglich, den ursprünglich geplanten Sitzungslauf zu erreichen. Da die jeweiligen Entscheidungen des Rates aber vor der Sommerpause für die Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 zwingend sind, ist die Dringlichkeit bei den Bezirksvertretungen gegeben, die regulär nicht vor dem 2. Beratungsgang des Fachausschusses, d. h. des Verkehrsaus- schusses, am 10.06.2020 tagen würden. Beschluss: Gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat spricht sich auf Basis seines Beschlusses vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr. 3988/2019) für die Umsetzung des in der Begründung beschriebenen On-Demand-Angebotes als Ergänzung zum bestehenden Angebot der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 für zunächst vier Jahre (Pilotphase) aus. Die Umsetzung steht unter dem Vorbe- halt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen. Der ab 2021 entfallende Fördermittelanteil wird entsprechend dem Beschluss vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr.: 3988/2019) im Wirtschaftsplan 2021 der KVB aufgestockt. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages hat die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) den durch die Aufstockung geplanten Mehrverlust von 0,50 Mio. Euro pro Jahr ab 2021 der KVB auszugleichen und kann damit zu einer potentiellen Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an die Stadt Köln in 2022 führen. 2. Verwaltung und KVB werden beauftragt, das Angebot während der Pilotphase zu überprüfen und ggf. Anpassungen im Rahmen des bereitgestellten Budgets vorzunehmen. Sollten Änderungen 2 hinsichtlich der Gebietsauswahl und/oder des Budgets für sinnvoll oder notwendig erachtet wer- den, sind die Gremien zu beteiligen. 3. Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leis- tungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstel- lung 2022 zu entwickeln und vorzulegen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 26.05.2020 zugestimmt gez. Fuchs gez. Seldschopf 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam siehe Begründung Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Gemäß 3. Nahverkehrsplan (NVP) der Stadt Köln (vgl. Vorlagen-Nr.: 0958/2017), in dem der Aufbau eines Angebots zur Feinerschließung von Quartieren ggf. durch Bedarfsverkehre vorgegeben wird, sowie des Ratsbeschlusses zur „Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes“ (vgl. Antrag AN/1589/2017), plant die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zusammen mit der Verwaltung im Rahmen eines Pilotprojekts einen On-Demand-Verkehr (Ridepooling) in Köln aufzubauen (s. auch Mitteilung 3072/2019 und Vorlagen-Nr. 3988/2019). Aufgrund einer möglichen Landesförderung wur- de dabei zunächst die ursprünglich vorgesehene Betriebsdauer des Pilotprojekts von vier auf drei Jahre verkürzt. Da jedoch keine Landesförderung gewährt wird (s. u.), soll die Betriebsdauer des Pi- lotprojekts wieder auf vier Jahre angehoben werden, um den Erkenntnisgewinn zu erhöhen und wäh- rend dieser Zeit das Angebot optimieren zu können. On-Demand-Verkehre sind grundsätzlich unabhängig von festen Routen und vorgegebenen Fahrplä- nen. Die einzelnen Fahrten werden auf Nachfrage der Fahrgäste durchgeführt. Dabei teilen sich ge- gebenenfalls mehrere Reisende ein Fahrzeug (Pooling) und werden nach Buchung vorzugsweise per App oder Telefon an einer bestehenden oder virtuellen Haltestelle abgeholt und zu ihrem Ziel ge- bracht. Ein Algorithmus kombiniert die Anfragen, bündelt ähnliche Fahrtwünsche, plant die optimalen Routen und berechnet die individuellen Fahr- und Ankunftszeiten. Dieses bedarfsgesteuerte Angebot soll das bestehende, klassische ÖPNV-Angebot ergänzen. Im Rahmen des Projektes sollen während der Pilotphase zunächst bis zu zehn rollstuhlgerechte Klein- 4 busse mit elektrischem Antrieb in zwei Anwendungsfällen erprobt werden. Wochentags dient das On- Demand-Angebot zur Feinerschließung von Quartieren und am Wochenende als Nacht-Shuttle. Pri- märe Zielgruppe beim Nacht-Shuttle sind Bürgerinnen und Bürger, die bisher den ÖPNV eher selten nutzen und denen nun ein komfortables neues Angebot im ÖPNV zur Verfügung gestellt wird. Bei der Feinerschließung befinden sich insbesondere weniger mobile bzw. in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen im Fokus des Angebots. Da es sich hier um ein neues zusätzliches Angebot des ÖPNV handelt, wurde in einem ersten Schritt ein Gutachten beauftragt, das auf Basis der aktuellen Erschließungssituation in Verbindung mit Daten über die Altersstruktur der Bevölkerung und unter Zuhilfenahme der Erfahrungen eines bereits tätigen Ridepooling-Softwareanbieters sowie der am Budget orientieren maximalen Anzahl von 10 einsetzba- ren Fahrzeugen ein geeignetes Angebotskonzept darstellt. Ein funktionierendes On-Demand Angebot lässt sich aufgrund der Erfahrungen des Gutachters in bestehenden Ridepooling-Anwendungen und aufgrund der durchgeführten Simulationen dabei nur in Gebieten mit einer bestimmten Mindestgröße durchführen. Unter Verwendung anonymisierter und hochgerechneter Bewegungsdaten eines Telekommunikati- onsunternehmens hat der Gutachter eine Analyse sowie mehrere, in iterativen Schritten durchgeführ- te Simulationen erstellt. Feinerschließung Für den Anwendungsfall Feinerschließung wurden gezielt Gebiete mit einer unterdurchschnittlichen Erreichbarkeit bei gleichzeitig höherer Altersstruktur in der Bevölkerung untersucht. Als Basis für die Auswahl der Gebiete diente die Analyse im 3. Nahverkehrsplan (3. NVP) (S. 146 ff. sowie Abbildung 6-3). Aus den hier identifizierten Bereichen wurden mittels einer Simulation durch den von der KVB beauftragten Gutachter zwei Bereiche ermittelt, die für die Pilotphase besonders geeignet sind: Bereich „Rechtsrheinisch Süd“ (Stadtteile Poll, Westhoven, Ensen, Gremberghoven, Porz, Finken- berg, Urbach, Grengel, Elsdorf): In diesem Bedienungsgebiet sind drei Bereiche (von stadtweit sechs) enthalten, die gemäß Analyse des 3. NVP (Abbildung 6-3 auf Seite 147) die höchsten Werte an nicht im „Komfortradius“ von 300 m erschlossenen Seniorinnen und Senioren aufweisen. Gleichzeitig sind die relevanten Ziele für Einkauf, Versorgung und Arztbesuche im Stadtbezirk Porz im Bedienungsge- biet enthalten. Abb. 1: Bedienungsgebiet Feinerschließung „Rechtsrheinisch Süd“ 5 Bereich „Linksrheinisch Nord“ (Stadtteile Nippes, Bilderstöckchen, Mauenheim, Weidenpesch, Neuehrenfeld): In diesem Bedienungsgebiet sind zwei Bereiche enthalten, die gemäß Analyse des 3. NVP (Abbildung 6-3 auf Seite 147) die höchsten Werte an nicht im „Komfortradius“ von 300 m er- schlossenen Seniorinnen und Senioren aufweisen. Gleichzeitig sind die relevanten Ziele für Einkauf, Versorgung und Arztbesuche im Stadtbezirk Nippes im Bedienungsgebiet enthalten. Abb. 2: Bedienungsgebiet Feinerschließung „Linksrheinisch Nord“ Als optimale Betriebszeit in Abwägung zwischen einem effizienten Ressourceneinsatz und der in Be- zug auf die primäre Zielgruppe zu erwartenden Nachfrage wurde der Zeitraum von 8 bis 15 Uhr mon- tags bis freitags (ohne Feiertage) ermittelt. Aufgrund der Größe der Gebiete und dem erwarteten Be- darf werden zunächst im Gebiet Linksrheinisch Nord 3 bis 4 Fahrzeuge eingesetzt, im Gebiet Rechts- rheinisch Süd 6 bis 7 Fahrzeuge. Die Buchung ist über die KVB App oder telefonisch möglich, wobei der VRS-Tarif ohne Zuschlag zur Anwendung kommt. Ausgenommen sind Tickets der Kurzstrecke, da es bei diesem Angebot keine festen Haltestellen gibt und der Komfort grundsätzlich höher ist als bei Bus und Bahn, sowie Mehr- fahrtentickets, da im Fahrzeug keine Tickets entwertet werden können. Für Fahrgäste, die erst bei Fahrtantritt ein Ticket erwerben möchten, gibt es die Möglichkeit, dieses bei der Fahrerin bzw. dem Fahrer zu kaufen. Falls es während des Betriebs verstärkt zu Buchungen kommt, die anschließend nicht angetreten werden, kann ggf. ein Buchungszuschlag erhoben werden (maximal 1,20 €; dies entspricht dem Zuschlag aus dem VRS-Tarif für das Angebot TaxiBusPlus in Euskirchen). Nach erfolgreicher Buchung erfolgt die Bedienung von einer bestehenden oder virtuellen Haltestelle bis zum gewählten Ziel aus einer vordefinierten Auswahlliste innerhalb desselben Bedienungsgebie- tes. Ziel ist ein Angebot zur Verkürzung der Fußwege insbesondere für weniger mobile bzw. in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen außerhalb der Hauptverkehrszeit. Es soll ein Angebot geschaffen werden, um die Nahversorgungszentren und die nächste S-Bahn- oder Stadtbahnhaltestelle direkt zu erreichen. Daher wird die maximale Fahrtstrecke begrenzt, um ein Abwandern der Fahrgäste vom bestehenden ÖPNV-Angebot zu vermeiden. Die Fußwegeentfernung von jedem beliebigen Ort inner- halb des Bedienungsgebiets zur nächsten bestehenden oder virtuellen Haltestelle beträgt maximal 100 m. Damit wird ein erheblicher Komfortgewinn gegenüber der bisherigen Haltestellendichte im ÖPNV erreicht. 6 Die Wartezeit von der Bestellung des Dienstes bis zum Eintreffen des Fahrzeugs an der Haltestelle soll höchstens 30 Minuten betragen. Um ein sogenanntes Pooling von Fahrgästen zu ermöglichen, können auf dem Weg zum Ziel Umwege erforderlich sein, um weitere Fahrgäste mit einem Ziel in gleicher Fahrtrichtung aufzunehmen. Diese Umwegzeit lässt sich durch einen Algorithmus begrenzen und beträgt im Pilotprojekt Feinerschließung maximal 15 Minuten. Mit diesen Rahmenbedingungen und der zur Verfügung stehenden Fahrzeugzahl kann eine hohe, je nach Nachfrage jedoch keine 100%-ige Serviceverfügbarkeit garantiert werden. Nacht-Shuttle Für den Anwendungsfall Nacht-Shuttle ergibt sich das höchste Potenzial in Ergänzung des bestehen- den ÖPNV-Angebots im Bereich von Innenstadt und angrenzenden Stadteilen der Kernstadt, wo das dichteste Angebot an Einrichtungen und Betrieben für Gastronomie, Freizeit- und Kulturangebote kumuliert. In Abgleich mit den Auswertungen der Bewegungsdaten und der Anzahl verfügbarer Fahr- zeuge ergibt sich für das Pilotprojekt das folgende Bedienungsgebiet: Abb. 3: Bedienungsgebiet Nacht-Shuttle Als optimale Betriebszeit wurde der Zeitraum von 20 bis 3 Uhr in den Nächten von Freitag auf Sams- tag, von Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen ermittelt. Je nach Nachfrage sollen flexibel 3 bis 10 Fahrzeuge in diesem Zeitraum eingesetzt werden. Die Buchung und Abrechnung ist über die KVB App möglich, wobei je Fahrgast ein Komfortzuschlag in Höhe von 3 Euro zum normalen VRS-Ticket (Zeitkarten, Abos o.ä.) bzw. 4 Euro für Fahrgäste ohne VRS-Ticket (Zeitkarten, Abos o.ä.) zu entrichten ist. Nach erfolgreicher Buchung erfolgt die Bedie- nung von einer bestehenden oder virtuellen Haltestelle zu einer weiteren bestehenden oder virtuellen Haltestelle innerhalb des Bedienungsgebietes. Bei der Zielwahl besteht ein erhöhter Komfort gegen- über dem Konzept zur Feinerschließung. Die Fußwegeentfernung zu und von dieser Haltestelle be- trägt wiederum maximal 100 m. Die Wartezeit von der Bestellung des Dienstes bis zum Eintreffen des Fahrzeugs an der Haltestelle soll höchstens 20 Minuten betragen. Um ein sogenanntes Pooling von Fahrgästen zu ermöglichen, können auf dem Weg zum Ziel Umwege erforderlich sein, um weitere Fahrgäste mit einem Ziel in gleicher Fahrtrichtung aufzunehmen. Diese Umwegzeit beträgt wie im Konzept Feinerschließung ma- 7 ximal 15 Minuten. Mit diesen Rahmenbedingungen und der zur Verfügung stehenden Fahrzeugzahl kann eine hohe, je nach Nachfrage jedoch keine 100%-ige Serviceverfügbarkeit garantiert werden. Liniengenehmigung Es wird eine Liniengenehmigung nach § 42 in Verbindung mit § 2 Abs. 6 Personenbeförderungsge- setz (PBefG) beantragt. Erste Gespräche mit der Bezirksregierung Köln als zuständiger Genehmi- gungsbehörde haben bereits stattgefunden. Kosten Derzeit läuft die Vorbereitung für die Beschaffung der erforderlichen Fahrzeuge, Software und Ticket- verkaufsinfrastruktur (Vorlagen-Nr. 3988/2019). Es sollen zwei für eine Automatisierung vorbereitete, elektrisch betriebene Kleinbusse (Verkabelung und Einbauräume für erforderliche Technik) und weite- re acht elektrisch betriebene Kleinbusse beschafft werden. Die Aufladung der elektrischen Fahrzeuge soll auf dem Betriebshof der KVB erfolgen. Um zu einer Betriebsaufnahme im Jahr 2020 zu kommen, ist es daher erforderlich, bereits während des Planungsprozesses die Ausschreibung für die Fahrzeu- ge und die Software zu veranlassen sowie mit der Ausbildung des erforderlichen Fahrpersonals zu beginnen. Für die zuvor beschriebene Vorbereitung fallen bei der KVB im aktuellen Jahr einmalig Initialkosten i.H.v. 0,5 Mio. Euro an. Der von der Stadtverwaltung eingereichte Antrag zur Förderung dieses On-Demand-Systems im Rahmen des Förderprogramms „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum“ wurde vom Land NRW nicht zur Förderung ausgewählt. Die Prüfung durch den Bund hat er- geben, dass sich aufgrund der aus den Förderbedingungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ergebenden Vorgaben keine wirtschaftlich sinnvolle Fördermöglichkeit besteht. Die Suche nach alternativen Fördermöglichkeiten für Einzelaspekte verlief ergebnislos. Als Folge steigen die von der KVB zu tragenden Kosten auf 1,2 Mio. Euro pro Jahr an. Aus dem On- Demand Angebot werden ab 2021 Einnahmen in Höhe von ca. 0,2 Mio. Euro pro Jahr erwartet. Ins- gesamt ergibt sich mit Umsetzung der On Demand-Maßnahme ein Defizit von 0,5 Mio. Euro für 2020 und von 1 Mio. Euro pro Jahr ab 2021 bei der KVB. Davon sind im aktuellen Wirtschaftsplan der KVB ab 2020 bereits 0,5 Mio. Euro berücksichtigt. Der ab 2021 entfallende Fördermittelanteil wird entsprechend dem Beschluss vom 06.02.2020 (3988/2019) im Wirtschaftsplan 2021 der KVB aufgestockt. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages hat die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) den durch die Aufstockung geplanten Mehrverlust der KVB auszugleichen und kann damit zu einer potentiellen Er- gebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an die Stadt Köln in 2022 führen. Durch den Ratsbeschluss vom 06.02.2020 wurde das On Demand Angebot in den Öffentlichen Dienstleistungsauftrag über Verkehrsleistungen im Stadtbahn-und Busverkehr in der Stadt Köln (ÖD- LA) bereits aufgenommen. Die Integration dieser Maßnahme führt nach Maßgabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) zu einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und er- höht den Soll-Ausgleich. Die Anpassung des Soll-Ausgleichs in Höhe des bislang noch nicht einkalkulierten Betrages erfolgt anhand der von der KVB noch detaillierten Vorabkalkulation, die noch vorzulegen ist. Da es sich hier um ein grundsätzlich neues zusätzliches Angebot des ÖPNV handelt und eine Erfahrungsbasis fehlt, wurde die Erprobung in einem Pilotprojekt gewählt. Dies kann auch die Anpassung der oben be- schriebenen Angebotsparameter aufgrund zwischenzeitlich erworbener Erkenntnisse erfordern, um das Angebot zu optimieren. Die jeweiligen Änderungen werden dem Verkehrsausschuss jeweils mit- geteilt bzw. – im Falle erforderlicher Anpassungen des Budgets oder der Gebietsauswahl – dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. 8 Während der Pilotphase werden Evaluierungen des Angebots durchgeführt, die dem Verkehrsaus- schuss als Zwischenergebnisse vorgelegt werden. Bei erfolgreichem Verlauf und Sicherstellung der Finanzierung ist eine stufenweise Ausweitung des Angebots auf weitere Bedienungsgebiete oder mit erweiterten Betriebszeiten und einer höheren Anzahl eingesetzter Fahrzeuge möglich. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahver- kehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasaussto- ßes bei. Durch den Einsatz elektrisch betriebener Fahrzeuge wird ein weiterer positiver Beitrag für das Klima geleistet. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlage Foliensatz „Entwicklung eines On-Demand-Angebotskonzeptes für Köln“
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 1089/2020 Freigabedatum 20.05.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufbau eines On-Demand-Angebots im Rahmen eines Pilotprojekts als Ergänzung zum bestehenden ÖPNV-Angebot Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat spricht sich auf Basis seines Beschlusses vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr. 3988/2019) für die Umsetzung des in der Begründung beschriebenen On-Demand-Angebotes als Ergänzung zum bestehenden Angebot der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 für zunächst vier Jahre (Pilotphase) aus. Die Umsetzung steht unter dem Vorbe- halt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen. Der ab 2021 entfallende Fördermittelanteil wird entsprechend dem Beschluss vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr.: 3988/2019) im Wirtschaftsplan 2021 der KVB aufgestockt. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages hat die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) den durch die Aufstockung geplanten Mehrverlust von 0,50 Mio. Euro pro Jahr ab 2021 der KVB auszugleichen und kann damit zu einer potentiellen Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an die Stadt Köln in 2022 führen. 2. Verwaltung und KVB werden beauftragt, das Angebot während der Pilotphase zu überprüfen und Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 25.05.2020 Verkehrsausschuss 26.05.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) per Dringlichkeitsent- scheidung Bezirksvertretung 5 (Nippes) per Dringlichkeitsent- scheidung Bezirksvertretung 7 (Porz) per Dringlichkeitsent- scheidung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) per Dringlichkeitsent- scheidung Verkehrsausschuss 10.06.2020 Finanzausschuss 15.06.2020 Rat 18.06.2020 2 ggf. Anpassungen im Rahmen des bereitgestellten Budgets vorzunehmen. Sollten Änderungen hinsichtlich der Gebietsauswahl und/oder des Budgets für sinnvoll oder notwendig erachtet wer- den, sind die Gremien zu beteiligen. 3. Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leis- tungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstel- lung 2022 zu entwickeln und vorzulegen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam siehe Begründung Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Gemäß 3. Nahverkehrsplan (NVP) der Stadt Köln (vgl. Vorlagen-Nr.: 0958/2017), in dem der Aufbau eines Angebots zur Feinerschließung von Quartieren ggf. durch Bedarfsverkehre vorgegeben wird, sowie des Ratsbeschlusses zur „Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes“ (vgl. Antrag AN/1589/2017), plant die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zusammen mit der Verwaltung im Rahmen eines Pilotprojekts einen On-Demand-Verkehr (Ridepooling) in Köln aufzubauen (s. auch Mitteilung 3072/2019 und Vorlagen-Nr. 3988/2019). Aufgrund einer möglichen Landesförderung wur- de dabei zunächst die ursprünglich vorgesehene Betriebsdauer des Pilotprojekts von vier auf drei Jahre verkürzt. Da jedoch keine Landesförderung gewährt wird (s. u.), soll die Betriebsdauer des Pi- lotprojekts wieder auf vier Jahre angehoben werden, um den Erkenntnisgewinn zu erhöhen und wäh- rend dieser Zeit das Angebot optimieren zu können. On-Demand-Verkehre sind grundsätzlich unabhängig von festen Routen und vorgegebenen Fahrplä- nen. Die einzelnen Fahrten werden auf Nachfrage der Fahrgäste durchgeführt. Dabei teilen sich ge- gebenenfalls mehrere Reisende ein Fahrzeug (Pooling) und werden nach Buchung vorzugsweise per App oder Telefon an einer bestehenden oder virtuellen Haltestelle abgeholt und zu ihrem Ziel ge- bracht. Ein Algorithmus kombiniert die Anfragen, bündelt ähnliche Fahrtwünsche, plant die optimalen Routen und berechnet die individuellen Fahr- und Ankunftszeiten. Dieses bedarfsgesteuerte Angebot soll das bestehende, klassische ÖPNV-Angebot ergänzen. Im 4 Rahmen des Projektes sollen während der Pilotphase zunächst bis zu zehn rollstuhlgerechte Klein- busse mit elektrischem Antrieb in zwei Anwendungsfällen erprobt werden. Wochentags dient das On- Demand-Angebot zur Feinerschließung von Quartieren und am Wochenende als Nacht-Shuttle. Pri- märe Zielgruppe beim Nacht-Shuttle sind Bürgerinnen und Bürger, die bisher den ÖPNV eher selten nutzen und denen nun ein komfortables neues Angebot im ÖPNV zur Verfügung gestellt wird. Bei der Feinerschließung befinden sich insbesondere weniger mobile bzw. in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen im Fokus des Angebots. Da es sich hier um ein neues zusätzliches Angebot des ÖPNV handelt, wurde in einem ersten Schritt ein Gutachten beauftragt, das auf Basis der aktuellen Erschließungssituation in Verbindung mit Daten über die Altersstruktur der Bevölkerung und unter Zuhilfenahme der Erfahrungen eines bereits tätigen Ridepooling-Softwareanbieters sowie der am Budget orientieren maximalen Anzahl von 10 einsetzba- ren Fahrzeugen ein geeignetes Angebotskonzept darstellt. Ein funktionierendes On-Demand Angebot lässt sich aufgrund der Erfahrungen des Gutachters in bestehenden Ridepooling-Anwendungen und aufgrund der durchgeführten Simulationen dabei nur in Gebieten mit einer bestimmten Mindestgröße durchführen. Unter Verwendung anonymisierter und hochgerechneter Bewegungsdaten eines Telekommunikati- onsunternehmens hat der Gutachter eine Analyse sowie mehrere, in iterativen Schritten durchgeführ- te Simulationen erstellt. Feinerschließung Für den Anwendungsfall Feinerschließung wurden gezielt Gebiete mit einer unterdurchschnittlichen Erreichbarkeit bei gleichzeitig höherer Altersstruktur in der Bevölkerung untersucht. Als Basis für die Auswahl der Gebiete diente die Analyse im 3. Nahverkehrsplan (3. NVP) (S. 146 ff. sowie Abbildung 6-3). Aus den hier identifizierten Bereichen wurden mittels einer Simulation durch den von der KVB beauftragten Gutachter zwei Bereiche ermittelt, die für die Pilotphase besonders geeignet sind: Bereich „Rechtsrheinisch Süd“ (Stadtteile Poll, Westhoven, Ensen, Gremberghoven, Porz, Finken- berg, Urbach, Grengel, Elsdorf): In diesem Bedienungsgebiet sind drei Bereiche (von stadtweit sechs) enthalten, die gemäß Analyse des 3. NVP (Abbildung 6-3 auf Seite 147) die höchsten Werte an nicht im „Komfortradius“ von 300 m erschlossenen Seniorinnen und Senioren aufweisen. Gleichzeitig sind die relevanten Ziele für Einkauf, Versorgung und Arztbesuche im Stadtbezirk Porz im Bedienungsge- biet enthalten. 5 Abb. 1: Bedienungsgebiet Feinerschließung „Rechtsrheinisch Süd“ Bereich „Linksrheinisch Nord“ (Stadtteile Nippes, Bilderstöckchen, Mauenheim, Weidenpesch, Neuehrenfeld): In diesem Bedienungsgebiet sind zwei Bereiche enthalten, die gemäß Analyse des 3. NVP (Abbildung 6-3 auf Seite 147) die höchsten Werte an nicht im „Komfortradius“ von 300 m er- schlossenen Seniorinnen und Senioren aufweisen. Gleichzeitig sind die relevanten Ziele für Einkauf, Versorgung und Arztbesuche im Stadtbezirk Nippes im Bedienungsgebiet enthalten. Abb. 2: Bedienungsgebiet Feinerschließung „Linksrheinisch Nord“ Als optimale Betriebszeit in Abwägung zwischen einem effizienten Ressourceneinsatz und der in Be- zug auf die primäre Zielgruppe zu erwartenden Nachfrage wurde der Zeitraum von 8 bis 15 Uhr mon- tags bis freitags (ohne Feiertage) ermittelt. Aufgrund der Größe der Gebiete und dem erwarteten Be- darf werden zunächst im Gebiet Linksrheinisch Nord 3 bis 4 Fahrzeuge eingesetzt, im Gebiet Rechts- rheinisch Süd 6 bis 7 Fahrzeuge. Die Buchung ist über die KVB App oder telefonisch möglich, wobei der VRS-Tarif ohne Zuschlag zur Anwendung kommt. Ausgenommen sind Tickets der Kurzstrecke, da es bei diesem Angebot keine festen Haltestellen gibt und der Komfort grundsätzlich höher ist als bei Bus und Bahn, sowie Mehr- fahrtentickets, da im Fahrzeug keine Tickets entwertet werden können. Für Fahrgäste, die erst bei Fahrtantritt ein Ticket erwerben möchten, gibt es die Möglichkeit, dieses bei der Fahrerin bzw. dem Fahrer zu kaufen. Falls es während des Betriebs verstärkt zu Buchungen kommt, die anschließend nicht angetreten werden, kann ggf. ein Buchungszuschlag erhoben werden (maximal 1,20 €; dies entspricht dem Zuschlag aus dem VRS-Tarif für das Angebot TaxiBusPlus in Euskirchen). Nach erfolgreicher Buchung erfolgt die Bedienung von einer bestehenden oder virtuellen Haltestelle bis zum gewählten Ziel aus einer vordefinierten Auswahlliste innerhalb desselben Bedienungsgebie- tes. Ziel ist ein Angebot zur Verkürzung der Fußwege insbesondere für weniger mobile bzw. in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen außerhalb der Hauptverkehrszeit. Es soll ein Angebot geschaffen werden, um die Nahversorgungszentren und die nächste S-Bahn- oder Stadtbahnhaltestelle direkt zu erreichen. Daher wird die maximale Fahrtstrecke begrenzt, um ein Abwandern der Fahrgäste vom bestehenden ÖPNV-Angebot zu vermeiden. Die Fußwegeentfernung von jedem beliebigen Ort inner- halb des Bedienungsgebiets zur nächsten bestehenden oder virtuellen Haltestelle beträgt maximal 100 m. Damit wird ein erheblicher Komfortgewinn gegenüber der bisherigen Haltestellendichte im 6 ÖPNV erreicht. Die Wartezeit von der Bestellung des Dienstes bis zum Eintreffen des Fahrzeugs an der Haltestelle soll höchstens 30 Minuten betragen. Um ein sogenanntes Pooling von Fahrgästen zu ermöglichen, können auf dem Weg zum Ziel Umwege erforderlich sein, um weitere Fahrgäste mit einem Ziel in gleicher Fahrtrichtung aufzunehmen. Diese Umwegzeit lässt sich durch einen Algorithmus begrenzen und beträgt im Pilotprojekt Feinerschließung maximal 15 Minuten. Mit diesen Rahmenbedingungen und der zur Verfügung stehenden Fahrzeugzahl kann eine hohe, je nach Nachfrage jedoch keine 100%-ige Serviceverfügbarkeit garantiert werden. Nacht-Shuttle Für den Anwendungsfall Nacht-Shuttle ergibt sich das höchste Potenzial in Ergänzung des bestehen- den ÖPNV-Angebots im Bereich von Innenstadt und angrenzenden Stadteilen der Kernstadt, wo das dichteste Angebot an Einrichtungen und Betrieben für Gastronomie, Freizeit- und Kulturangebote kumuliert. In Abgleich mit den Auswertungen der Bewegungsdaten und der Anzahl verfügbarer Fahr- zeuge ergibt sich für das Pilotprojekt das folgende Bedienungsgebiet: Abb. 3: Bedienungsgebiet Nacht-Shuttle Als optimale Betriebszeit wurde der Zeitraum von 20 bis 3 Uhr in den Nächten von Freitag auf Sams- tag, von Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen ermittelt. Je nach Nachfrage sollen flexibel 3 bis 10 Fahrzeuge in diesem Zeitraum eingesetzt werden. Die Buchung und Abrechnung ist über die KVB App möglich, wobei je Fahrgast ein Komfortzuschlag in Höhe von 3 Euro zum normalen VRS-Ticket (Zeitkarten, Abos o.ä.) bzw. 4 Euro für Fahrgäste ohne VRS-Ticket (Zeitkarten, Abos o.ä.) zu entrichten ist. Nach erfolgreicher Buchung erfolgt die Bedie- nung von einer bestehenden oder virtuellen Haltestelle zu einer weiteren bestehenden oder virtuellen Haltestelle innerhalb des Bedienungsgebietes. Bei der Zielwahl besteht ein erhöhter Komfort gegen- über dem Konzept zur Feinerschließung. Die Fußwegeentfernung zu und von dieser Haltestelle be- trägt wiederum maximal 100 m. Die Wartezeit von der Bestellung des Dienstes bis zum Eintreffen des Fahrzeugs an der Haltestelle soll höchstens 20 Minuten betragen. Um ein sogenanntes Pooling von Fahrgästen zu ermöglichen, können auf dem Weg zum Ziel Umwege erforderlich sein, um weitere Fahrgäste mit einem Ziel in 7 gleicher Fahrtrichtung aufzunehmen. Diese Umwegzeit beträgt wie im Konzept Feinerschließung ma- ximal 15 Minuten. Mit diesen Rahmenbedingungen und der zur Verfügung stehenden Fahrzeugzahl kann eine hohe, je nach Nachfrage jedoch keine 100%-ige Serviceverfügbarkeit garantiert werden. Liniengenehmigung Es wird eine Liniengenehmigung nach § 42 in Verbindung mit § 2 Abs. 6 Personenbeförderungsge- setz (PBefG) beantragt. Erste Gespräche mit der Bezirksregierung Köln als zuständiger Genehmi- gungsbehörde haben bereits stattgefunden. Kosten Derzeit läuft die Vorbereitung für die Beschaffung der erforderlichen Fahrzeuge, Software und Ticket- verkaufsinfrastruktur (Vorlagen-Nr. 3988/2019). Es sollen zwei für eine Automatisierung vorbereitete, elektrisch betriebene Kleinbusse (Verkabelung und Einbauräume für erforderliche Technik) und weite- re acht elektrisch betriebene Kleinbusse beschafft werden. Die Aufladung der elektrischen Fahrzeuge soll auf dem Betriebshof der KVB erfolgen. Um zu einer Betriebsaufnahme im Jahr 2020 zu kommen, ist es daher erforderlich, bereits während des Planungsprozesses die Ausschreibung für die Fahrzeu- ge und die Software zu veranlassen sowie mit der Ausbildung des erforderlichen Fahrpersonals zu beginnen. Für die zuvor beschriebene Vorbereitung fallen bei der KVB im aktuellen Jahr einmalig Initialkosten i.H.v. 0,5 Mio. Euro an. Der von der Stadtverwaltung eingereichte Antrag zur Förderung dieses On-Demand-Systems im Rahmen des Förderprogramms „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum“ wurde vom Land NRW nicht zur Förderung ausgewählt. Die Prüfung durch den Bund hat er- geben, dass sich aufgrund der aus den Förderbedingungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ergebenden Vorgaben keine wirtschaftlich sinnvolle Fördermöglichkeit besteht. Die Suche nach alternativen Fördermöglichkeiten für Einzelaspekte verlief ergebnislos. Als Folge steigen die von der KVB zu tragenden Kosten auf 1,2 Mio. Euro pro Jahr an. Aus dem On- Demand Angebot werden ab 2021 Einnahmen in Höhe von ca. 0,2 Mio. Euro pro Jahr erwartet. Ins- gesamt ergibt sich mit Umsetzung der On Demand-Maßnahme ein Defizit von 0,5 Mio. Euro für 2020 und von 1 Mio. Euro pro Jahr ab 2021 bei der KVB. Davon sind im aktuellen Wirtschaftsplan der KVB ab 2020 bereits 0,5 Mio. Euro berücksichtigt. Der ab 2021 entfallende Fördermittelanteil wird entsprechend dem Beschluss vom 06.02.2020 (3988/2019) im Wirtschaftsplan 2021 der KVB aufgestockt. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages hat die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) den durch die Aufstockung geplanten Mehrverlust der KVB auszugleichen und kann damit zu einer potentiellen Er- gebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an die Stadt Köln in 2022 führen. Durch den Ratsbeschluss vom 06.02.2020 wurde das On Demand Angebot in den Öffentlichen Dienstleistungsauftrag über Verkehrsleistungen im Stadtbahn-und Busverkehr in der Stadt Köln (ÖD- LA) bereits aufgenommen. Die Integration dieser Maßnahme führt nach Maßgabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) zu einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und er- höht den Soll-Ausgleich. Die Anpassung des Soll-Ausgleichs in Höhe des bislang noch nicht einkalkulierten Betrages erfolgt anhand der von der KVB noch detaillierten Vorabkalkulation, die noch vorzulegen ist. Da es sich hier um ein grundsätzlich neues zusätzliches Angebot des ÖPNV handelt und eine Erfahrungsbasis fehlt, wurde die Erprobung in einem Pilotprojekt gewählt. Dies kann auch die Anpassung der oben be- schriebenen Angebotsparameter aufgrund zwischenzeitlich erworbener Erkenntnisse erfordern, um das Angebot zu optimieren. Die jeweiligen Änderungen werden dem Verkehrsausschuss jeweils mit- geteilt bzw. – im Falle erforderlicher Anpassungen des Budgets oder der Gebietsauswahl – dem Rat 8 zur Beschlussfassung vorgelegt. Während der Pilotphase werden Evaluierungen des Angebots durchgeführt, die dem Verkehrsaus- schuss als Zwischenergebnisse vorgelegt werden. Bei erfolgreichem Verlauf und Sicherstellung der Finanzierung ist eine stufenweise Ausweitung des Angebots auf weitere Bedienungsgebiete oder mit erweiterten Betriebszeiten und einer höheren Anzahl eingesetzter Fahrzeuge möglich. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahver- kehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasaussto- ßes bei. Durch den Einsatz elektrisch betriebener Fahrzeuge wird ein weiterer positiver Beitrag für das Klima geleistet. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Begründung der Dringlichkeit Für die Umsetzung des Konzeptes zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 ist aufgrund der noch durchzuführenden Vorbereitungen ein abschließender Ratsbeschluss noch vor der beratungsfreien Zeit im Sommer erforderlich. Eine frühere Fertigstellung der Vorlage war aufgrund der umfangreichen notwendigen Prüfungen in Bezug auf die Realisierbarkeit – auch seitens des von der KVB beauftrag- ten Unternehmens – sowie der beginnenden Corona-Krise nicht möglich. Anlage Foliensatz „Entwicklung eines On-Demand-Angebotskonzeptes für Köln“
Anlage 5 - Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 5 Seite 1 / 2 Anlage zur Beschlussvorlage 1089/2020 Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Porz in der Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung vom 04.06.2020 (Anlage 3) Der geänderte Beschluss lautet: „Gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat spricht sich auf Basis seines Beschlusses vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr. 3988/2019) für die Umsetzung des in der Begründung beschriebenen On-Demand- Angebotes als Ergänzung zum bestehenden Angebot der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 für zunächst vier Jahre (Pilotphase) aus. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen. Der ab 2021 entfallende Fördermittelanteil wird entsprechend dem Beschluss vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr.: 3988/2019) im Wirtschaftsplan 2021 der KVB aufgestockt. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages hat die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) den durch die Aufstockung geplanten Mehrverlust von 0,50 Mio. Euro pro Jahr ab 2021 der KVB auszugleichen und kann damit zu einer potentiellen Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an die Stadt Köln in 2022 führen. 2. Verwaltung und KVB werden beauftragt, das Angebot während der Pilotphase zu überprüfen und ggf. Anpassungen im Rahmen des bereitgestellten Budgets vorzunehmen. Sollten Änderungen 2 hinsichtlich der Gebietsauswahl und/oder des Budgets für sinnvoll oder notwendig erachtet werden, sind die Gremien zu beteiligen. 3. Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leistungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 zu entwickeln und vorzulegen. 4. Der On-Demand-Bereich wird für den gesamten Porzer Raum eingeführt.“ Stellungnahme der Verwaltung: Für die Pilotphase wurden gezielt Gebiete mit einer unterdurchschnittlichen Erreichbarkeit bei gleichzeitig höherer Altersstruktur in der Bevölkerung gewählt. Dies entspricht der Analyse im 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln (NVP) (siehe S. 146 ff. sowie Abbildung 6-3). In dem Feinerschließungsgebiet Porz sind damit drei von stadtweit insgesamt sechs Bereichen enthalten, in denen laut NVP besonders viele Seniorinnen und Senioren leben, die weiter als 300 Meter von der nächsten Haltestelle entfernt wohnen. Gleichzeitig sind die relevanten Ziele für Einkauf, Versorgung und Arztbesuche im Bedienungsgebiet enthalten. Die für das Projekt zur Verfügung stehenden Mittel sind begrenzt. Eine Ausweitung würde entweder dazu führen, dass Bereiche anderer Kölner Stadtbezirke, in denen teilweise ein größerer Bedarf besteht, gegenüber dem Stadtbezirk Porz schlechter gestellt würden oder die Verfügbarkeit des Angebotes insgesamt stark sinkt. In den zu diesem Fall durchgeführten Anlage 5 Seite 2 / 2 Simulationen sank die Verfügbarkeit des Angebots teilweise auf weit unter 50 %, d. h. nur weniger als jeder zweite Fahrgastwunsch könnte befriedigt werden. Da dieses Angebot aus Kundensicht nicht akzeptabel ist, wurde das Bediengebiet in Porz auf den in der Vorlage dargestellten Bereich festgelegt. Analog hierzu wurde auch im anderen Bediengebiet im Bezirk Nippes verfahren.
Anlage 4- Dringlichkeitsentscheidung BV 4 Ehrenfeld vom 09.06.2020
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Anlage 4 Vorlagen-Nummer 1089/2020/3 Freigabedatum 09.06.2020 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Aufbau eines On-Demand-Angebots im Rahmen eines Pilotprojekts als Ergänzung zum bestehenden ÖPNV-Angebot Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.06.2020 Begründung der Dringlichkeit: Für die Umsetzung des Konzeptes zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 ist aufgrund der noch durchzuführenden Vorbereitungen ein abschließender Ratsbeschluss noch vor der beratungsfreien Zeit im Sommer erforderlich. Eine frühere Fertigstellung der Vorlage war aufgrund der umfangreichen notwendigen Prüfungen in Bezug auf die Realisierbarkeit – auch seitens des von der KVB beauftrag- ten Unternehmens – sowie der beginnenden Corona-Krise nicht möglich. Aufgrund von Corona bedingten Prüfungen bzgl. der Wirtschaftlichkeit und des städtischen Haushalts war es nicht mehr möglich, den ursprünglich geplanten Sitzungslauf zu erreichen. Da die jeweiligen Entscheidungen des Rates aber vor der Sommerpause für die Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 zwingend sind, ist die Dringlichkeit bei den Bezirksvertretungen gegeben, die regulär nicht vor dem 2. Beratungsgang des Fachausschusses, d. h. des Verkehrsaus- schusses, am 10.06.2020 tagen würden. Beschluss: Gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat spricht sich auf Basis seines Beschlusses vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr. 3988/2019) für die Umsetzung des in der Begründung beschriebenen On-Demand-Angebotes als Ergänzung zum bestehenden Angebot der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 für zunächst vier Jahre (Pilotphase) aus. Die Umsetzung steht unter dem Vorbe- halt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen. Der ab 2021 entfallende Fördermittelanteil wird entsprechend dem Beschluss vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr.: 3988/2019) im Wirtschaftsplan 2021 der KVB aufgestockt. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages hat die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) den durch die Aufstockung geplanten Mehrverlust von 0,50 Mio. Euro pro Jahr ab 2021 der KVB auszugleichen und kann damit zu einer potentiellen Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an die Stadt Köln in 2022 führen. 2. Verwaltung und KVB werden beauftragt, das Angebot während der Pilotphase zu überprüfen und ggf. Anpassungen im Rahmen des bereitgestellten Budgets vorzunehmen. Sollten Änderungen 2 hinsichtlich der Gebietsauswahl und/oder des Budgets für sinnvoll oder notwendig erachtet wer- den, sind die Gremien zu beteiligen. 3. Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leis- tungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstel- lung 2022 zu entwickeln und vorzulegen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 09.06.2020 zugestimmt gez. Wirges gez. Klemm 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam siehe Begründung Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Gemäß 3. Nahverkehrsplan (NVP) der Stadt Köln (vgl. Vorlagen-Nr.: 0958/2017), in dem der Aufbau eines Angebots zur Feinerschließung von Quartieren ggf. durch Bedarfsverkehre vorgegeben wird, sowie des Ratsbeschlusses zur „Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes“ (vgl. Antrag AN/1589/2017), plant die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zusammen mit der Verwaltung im Rahmen eines Pilotprojekts einen On-Demand-Verkehr (Ridepooling) in Köln aufzubauen (s. auch Mitteilung 3072/2019 und Vorlagen-Nr. 3988/2019). Aufgrund einer möglichen Landesförderung wur- de dabei zunächst die ursprünglich vorgesehene Betriebsdauer des Pilotprojekts von vier auf drei Jahre verkürzt. Da jedoch keine Landesförderung gewährt wird (s. u.), soll die Betriebsdauer des Pi- lotprojekts wieder auf vier Jahre angehoben werden, um den Erkenntnisgewinn zu erhöhen und wäh- rend dieser Zeit das Angebot optimieren zu können. On-Demand-Verkehre sind grundsätzlich unabhängig von festen Routen und vorgegebenen Fahrplä- nen. Die einzelnen Fahrten werden auf Nachfrage der Fahrgäste durchgeführt. Dabei teilen sich ge- gebenenfalls mehrere Reisende ein Fahrzeug (Pooling) und werden nach Buchung vorzugsweise per App oder Telefon an einer bestehenden oder virtuellen Haltestelle abgeholt und zu ihrem Ziel ge- bracht. Ein Algorithmus kombiniert die Anfragen, bündelt ähnliche Fahrtwünsche, plant die optimalen Routen und berechnet die individuellen Fahr- und Ankunftszeiten. Dieses bedarfsgesteuerte Angebot soll das bestehende, klassische ÖPNV-Angebot ergänzen. Im Rahmen des Projektes sollen während der Pilotphase zunächst bis zu zehn rollstuhlgerechte Klein- 4 busse mit elektrischem Antrieb in zwei Anwendungsfällen erprobt werden. Wochentags dient das On- Demand-Angebot zur Feinerschließung von Quartieren und am Wochenende als Nacht-Shuttle. Pri- märe Zielgruppe beim Nacht-Shuttle sind Bürgerinnen und Bürger, die bisher den ÖPNV eher selten nutzen und denen nun ein komfortables neues Angebot im ÖPNV zur Verfügung gestellt wird. Bei der Feinerschließung befinden sich insbesondere weniger mobile bzw. in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen im Fokus des Angebots. Da es sich hier um ein neues zusätzliches Angebot des ÖPNV handelt, wurde in einem ersten Schritt ein Gutachten beauftragt, das auf Basis der aktuellen Erschließungssituation in Verbindung mit Daten über die Altersstruktur der Bevölkerung und unter Zuhilfenahme der Erfahrungen eines bereits tätigen Ridepooling-Softwareanbieters sowie der am Budget orientieren maximalen Anzahl von 10 einsetzba- ren Fahrzeugen ein geeignetes Angebotskonzept darstellt. Ein funktionierendes On-Demand Angebot lässt sich aufgrund der Erfahrungen des Gutachters in bestehenden Ridepooling-Anwendungen und aufgrund der durchgeführten Simulationen dabei nur in Gebieten mit einer bestimmten Mindestgröße durchführen. Unter Verwendung anonymisierter und hochgerechneter Bewegungsdaten eines Telekommunikati- onsunternehmens hat der Gutachter eine Analyse sowie mehrere, in iterativen Schritten durchgeführ- te Simulationen erstellt. Feinerschließung Für den Anwendungsfall Feinerschließung wurden gezielt Gebiete mit einer unterdurchschnittlichen Erreichbarkeit bei gleichzeitig höherer Altersstruktur in der Bevölkerung untersucht. Als Basis für die Auswahl der Gebiete diente die Analyse im 3. Nahverkehrsplan (3. NVP) (S. 146 ff. sowie Abbildung 6-3). Aus den hier identifizierten Bereichen wurden mittels einer Simulation durch den von der KVB beauftragten Gutachter zwei Bereiche ermittelt, die für die Pilotphase besonders geeignet sind: Bereich „Rechtsrheinisch Süd“ (Stadtteile Poll, Westhoven, Ensen, Gremberghoven, Porz, Finken- berg, Urbach, Grengel, Elsdorf): In diesem Bedienungsgebiet sind drei Bereiche (von stadtweit sechs) enthalten, die gemäß Analyse des 3. NVP (Abbildung 6-3 auf Seite 147) die höchsten Werte an nicht im „Komfortradius“ von 300 m erschlossenen Seniorinnen und Senioren aufweisen. Gleichzeitig sind die relevanten Ziele für Einkauf, Versorgung und Arztbesuche im Stadtbezirk Porz im Bedienungsge- biet enthalten. Abb. 1: Bedienungsgebiet Feinerschließung „Rechtsrheinisch Süd“ 5 Bereich „Linksrheinisch Nord“ (Stadtteile Nippes, Bilderstöckchen, Mauenheim, Weidenpesch, Neuehrenfeld): In diesem Bedienungsgebiet sind zwei Bereiche enthalten, die gemäß Analyse des 3. NVP (Abbildung 6-3 auf Seite 147) die höchsten Werte an nicht im „Komfortradius“ von 300 m er- schlossenen Seniorinnen und Senioren aufweisen. Gleichzeitig sind die relevanten Ziele für Einkauf, Versorgung und Arztbesuche im Stadtbezirk Nippes im Bedienungsgebiet enthalten. Abb. 2: Bedienungsgebiet Feinerschließung „Linksrheinisch Nord“ Als optimale Betriebszeit in Abwägung zwischen einem effizienten Ressourceneinsatz und der in Be- zug auf die primäre Zielgruppe zu erwartenden Nachfrage wurde der Zeitraum von 8 bis 15 Uhr mon- tags bis freitags (ohne Feiertage) ermittelt. Aufgrund der Größe der Gebiete und dem erwarteten Be- darf werden zunächst im Gebiet Linksrheinisch Nord 3 bis 4 Fahrzeuge eingesetzt, im Gebiet Rechts- rheinisch Süd 6 bis 7 Fahrzeuge. Die Buchung ist über die KVB App oder telefonisch möglich, wobei der VRS-Tarif ohne Zuschlag zur Anwendung kommt. Ausgenommen sind Tickets der Kurzstrecke, da es bei diesem Angebot keine festen Haltestellen gibt und der Komfort grundsätzlich höher ist als bei Bus und Bahn, sowie Mehr- fahrtentickets, da im Fahrzeug keine Tickets entwertet werden können. Für Fahrgäste, die erst bei Fahrtantritt ein Ticket erwerben möchten, gibt es die Möglichkeit, dieses bei der Fahrerin bzw. dem Fahrer zu kaufen. Falls es während des Betriebs verstärkt zu Buchungen kommt, die anschließend nicht angetreten werden, kann ggf. ein Buchungszuschlag erhoben werden (maximal 1,20 €; dies entspricht dem Zuschlag aus dem VRS-Tarif für das Angebot TaxiBusPlus in Euskirchen). Nach erfolgreicher Buchung erfolgt die Bedienung von einer bestehenden oder virtuellen Haltestelle bis zum gewählten Ziel aus einer vordefinierten Auswahlliste innerhalb desselben Bedienungsgebie- tes. Ziel ist ein Angebot zur Verkürzung der Fußwege insbesondere für weniger mobile bzw. in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen außerhalb der Hauptverkehrszeit. Es soll ein Angebot geschaffen werden, um die Nahversorgungszentren und die nächste S-Bahn- oder Stadtbahnhaltestelle direkt zu erreichen. Daher wird die maximale Fahrtstrecke begrenzt, um ein Abwandern der Fahrgäste vom bestehenden ÖPNV-Angebot zu vermeiden. Die Fußwegeentfernung von jedem beliebigen Ort inner- halb des Bedienungsgebiets zur nächsten bestehenden oder virtuellen Haltestelle beträgt maximal 100 m. Damit wird ein erheblicher Komfortgewinn gegenüber der bisherigen Haltestellendichte im ÖPNV erreicht. 6 Die Wartezeit von der Bestellung des Dienstes bis zum Eintreffen des Fahrzeugs an der Haltestelle soll höchstens 30 Minuten betragen. Um ein sogenanntes Pooling von Fahrgästen zu ermöglichen, können auf dem Weg zum Ziel Umwege erforderlich sein, um weitere Fahrgäste mit einem Ziel in gleicher Fahrtrichtung aufzunehmen. Diese Umwegzeit lässt sich durch einen Algorithmus begrenzen und beträgt im Pilotprojekt Feinerschließung maximal 15 Minuten. Mit diesen Rahmenbedingungen und der zur Verfügung stehenden Fahrzeugzahl kann eine hohe, je nach Nachfrage jedoch keine 100%-ige Serviceverfügbarkeit garantiert werden. Nacht-Shuttle Für den Anwendungsfall Nacht-Shuttle ergibt sich das höchste Potenzial in Ergänzung des bestehen- den ÖPNV-Angebots im Bereich von Innenstadt und angrenzenden Stadteilen der Kernstadt, wo das dichteste Angebot an Einrichtungen und Betrieben für Gastronomie, Freizeit- und Kulturangebote kumuliert. In Abgleich mit den Auswertungen der Bewegungsdaten und der Anzahl verfügbarer Fahr- zeuge ergibt sich für das Pilotprojekt das folgende Bedienungsgebiet: Abb. 3: Bedienungsgebiet Nacht-Shuttle Als optimale Betriebszeit wurde der Zeitraum von 20 bis 3 Uhr in den Nächten von Freitag auf Sams- tag, von Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen ermittelt. Je nach Nachfrage sollen flexibel 3 bis 10 Fahrzeuge in diesem Zeitraum eingesetzt werden. Die Buchung und Abrechnung ist über die KVB App möglich, wobei je Fahrgast ein Komfortzuschlag in Höhe von 3 Euro zum normalen VRS-Ticket (Zeitkarten, Abos o.ä.) bzw. 4 Euro für Fahrgäste ohne VRS-Ticket (Zeitkarten, Abos o.ä.) zu entrichten ist. Nach erfolgreicher Buchung erfolgt die Bedie- nung von einer bestehenden oder virtuellen Haltestelle zu einer weiteren bestehenden oder virtuellen Haltestelle innerhalb des Bedienungsgebietes. Bei der Zielwahl besteht ein erhöhter Komfort gegen- über dem Konzept zur Feinerschließung. Die Fußwegeentfernung zu und von dieser Haltestelle be- trägt wiederum maximal 100 m. Die Wartezeit von der Bestellung des Dienstes bis zum Eintreffen des Fahrzeugs an der Haltestelle soll höchstens 20 Minuten betragen. Um ein sogenanntes Pooling von Fahrgästen zu ermöglichen, können auf dem Weg zum Ziel Umwege erforderlich sein, um weitere Fahrgäste mit einem Ziel in gleicher Fahrtrichtung aufzunehmen. Diese Umwegzeit beträgt wie im Konzept Feinerschließung ma- 7 ximal 15 Minuten. Mit diesen Rahmenbedingungen und der zur Verfügung stehenden Fahrzeugzahl kann eine hohe, je nach Nachfrage jedoch keine 100%-ige Serviceverfügbarkeit garantiert werden. Liniengenehmigung Es wird eine Liniengenehmigung nach § 42 in Verbindung mit § 2 Abs. 6 Personenbeförderungsge- setz (PBefG) beantragt. Erste Gespräche mit der Bezirksregierung Köln als zuständiger Genehmi- gungsbehörde haben bereits stattgefunden. Kosten Derzeit läuft die Vorbereitung für die Beschaffung der erforderlichen Fahrzeuge, Software und Ticket- verkaufsinfrastruktur (Vorlagen-Nr. 3988/2019). Es sollen zwei für eine Automatisierung vorbereitete, elektrisch betriebene Kleinbusse (Verkabelung und Einbauräume für erforderliche Technik) und weite- re acht elektrisch betriebene Kleinbusse beschafft werden. Die Aufladung der elektrischen Fahrzeuge soll auf dem Betriebshof der KVB erfolgen. Um zu einer Betriebsaufnahme im Jahr 2020 zu kommen, ist es daher erforderlich, bereits während des Planungsprozesses die Ausschreibung für die Fahrzeu- ge und die Software zu veranlassen sowie mit der Ausbildung des erforderlichen Fahrpersonals zu beginnen. Für die zuvor beschriebene Vorbereitung fallen bei der KVB im aktuellen Jahr einmalig Initialkosten i.H.v. 0,5 Mio. Euro an. Der von der Stadtverwaltung eingereichte Antrag zur Förderung dieses On-Demand-Systems im Rahmen des Förderprogramms „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum“ wurde vom Land NRW nicht zur Förderung ausgewählt. Die Prüfung durch den Bund hat er- geben, dass sich aufgrund der aus den Förderbedingungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ergebenden Vorgaben keine wirtschaftlich sinnvolle Fördermöglichkeit besteht. Die Suche nach alternativen Fördermöglichkeiten für Einzelaspekte verlief ergebnislos. Als Folge steigen die von der KVB zu tragenden Kosten auf 1,2 Mio. Euro pro Jahr an. Aus dem On- Demand Angebot werden ab 2021 Einnahmen in Höhe von ca. 0,2 Mio. Euro pro Jahr erwartet. Ins- gesamt ergibt sich mit Umsetzung der On Demand-Maßnahme ein Defizit von 0,5 Mio. Euro für 2020 und von 1 Mio. Euro pro Jahr ab 2021 bei der KVB. Davon sind im aktuellen Wirtschaftsplan der KVB ab 2020 bereits 0,5 Mio. Euro berücksichtigt. Der ab 2021 entfallende Fördermittelanteil wird entsprechend dem Beschluss vom 06.02.2020 (3988/2019) im Wirtschaftsplan 2021 der KVB aufgestockt. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages hat die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) den durch die Aufstockung geplanten Mehrverlust der KVB auszugleichen und kann damit zu einer potentiellen Er- gebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an die Stadt Köln in 2022 führen. Durch den Ratsbeschluss vom 06.02.2020 wurde das On Demand Angebot in den Öffentlichen Dienstleistungsauftrag über Verkehrsleistungen im Stadtbahn-und Busverkehr in der Stadt Köln (ÖD- LA) bereits aufgenommen. Die Integration dieser Maßnahme führt nach Maßgabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) zu einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und er- höht den Soll-Ausgleich. Die Anpassung des Soll-Ausgleichs in Höhe des bislang noch nicht einkalkulierten Betrages erfolgt anhand der von der KVB noch detaillierten Vorabkalkulation, die noch vorzulegen ist. Da es sich hier um ein grundsätzlich neues zusätzliches Angebot des ÖPNV handelt und eine Erfahrungsbasis fehlt, wurde die Erprobung in einem Pilotprojekt gewählt. Dies kann auch die Anpassung der oben be- schriebenen Angebotsparameter aufgrund zwischenzeitlich erworbener Erkenntnisse erfordern, um das Angebot zu optimieren. Die jeweiligen Änderungen werden dem Verkehrsausschuss jeweils mit- geteilt bzw. – im Falle erforderlicher Anpassungen des Budgets oder der Gebietsauswahl – dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. 8 Während der Pilotphase werden Evaluierungen des Angebots durchgeführt, die dem Verkehrsaus- schuss als Zwischenergebnisse vorgelegt werden. Bei erfolgreichem Verlauf und Sicherstellung der Finanzierung ist eine stufenweise Ausweitung des Angebots auf weitere Bedienungsgebiete oder mit erweiterten Betriebszeiten und einer höheren Anzahl eingesetzter Fahrzeuge möglich. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahver- kehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasaussto- ßes bei. Durch den Einsatz elektrisch betriebener Fahrzeuge wird ein weiterer positiver Beitrag für das Klima geleistet. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlage Foliensatz „Entwicklung eines On-Demand-Angebotskonzeptes für Köln“
Anlage 1 - On-Demand-Angebotskonzeptes
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Entwicklung eines On-Demand Angebotskonzeptes für Köln 1 21. April 2020 Anlage 1. Vorgehen 2. Feinerschließung 3. Nacht-Shuttle 4. Zusammenfassung 2 Agenda 3 Datenintegration Integration von Angebotsdaten (GTFS) und Nachfragedaten (Motionlogic), sowie der Bevölkerungsdichte (Zensus) in die Analysesoftware Insights. Identifikation von Szenarien Gemeinsamer Workshop in Köln. Identifikation von zwei Betriebsgebieten für Feinerschließung und einem Betriebsgebiet für Nacht- Shuttle samt Betriebszeiten basierend auf Angebots- & Nachfragedaten, Nahverkehrsplan der Stadt Köln sowie Erfahrungswerten aus door2door-Projekten. Simulation Simulation eines On- Demand Services unter bestimmten Bedingungen. Definition der optimalen Angebotsparameter und Flottengröße. 1 2 3 Die Vorgehensweise zur Entwicklung der Angebotskonzepte und der zugehörigen Angebotsparameter für die Stadt Köln folgte 4 Phasen: Datenintegration, Identifikation von Szenarien, Simulation und Wirtschaftlichkeitsabschätzung. 4 Wirtschaftlichkeit Abschätzung der Wirtschaftlichkeit des Betriebs. 1. Vorgehen Das Angebotskonzept setzt sich aus folgenden fünf Parametern zusammen: Betriebsgebiet, Betriebszeit, Bedienoption, Flotten- & Pooling-Parametern. 4 ANALYSESIMULATION Angebotsparameter BETRIEBSGEBIET BETRIEBSZEIT BEDIENOPTION FLOTTE POOLING PARAMETER Wer soll mit dem Service erreicht werden? Optionen: 24/7, an verschiedenen Tagen, zu verschiedenen Uhrzeiten etc. Verschiedene Möglichkeiten unter Einbindung virtueller Haltestellen (X) z.B. X-X (Haltestelle-zu-Haltestelle), X-N (Haltestelle-zu-Adresse), N-X (Adresse-zu-Haltestelle) Wie viele Fahrzeuge werden für den Service benötigt? Zeitabhängige Verteilung? Max. Wartezeit: ? min Max. Umwegzeit: ? min 1. Vorgehen 5 Durch ein On-Demand Angebot: Schaffung einer komfortablen Verbindung für die erste & letzte Meile zu den übergeordneten ÖPNV-Haltestellen Verbesserung des Zugangs zu Nahversorgungszentren Erzielung einer hohen Serviceverfügbarkeit und Servicequalität Ziele Besonders für weniger mobile bzw. in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen: Variierender Erschließungsgrad des bestehenden ÖPNV-Angebots in gewissen Gebieten Teilweise geringe Haltestellendichte und damit schwer realisierbare Distanzen Herausforderungen 5 Feinerschließung 6 Linksrheinisch Nord Rechtsrheinisch Süd Linksrheinisch Nord Rechtsrheinisch Süd Ausgangssituation Rechtsrheinisch Nord Linksrheinisch Süd Geprüfte mögliche Pilotgebiete Finale Pilotgebiete 2. Feinerschließung - Analyse Rahmenbedingungen: ● 1 Betriebsgebiet rechts des Rheins und 1 Betriebsgebiet links des Rheins ● Maximal 10 Fahrzeuge ● Maximal 7 Stunden Betriebszeit pro Tag und Gebiet Im Rahmen der Erarbeitung des Angebotskonzepts fand eine kontinuierliche Abstimmung zwischen der KVB, der Stadt Köln und door2door statt, in der Pilotgebiete und Angebots- parameter iterativ definiert und durch betriebliche Simulationen validiert wurden. Rechtsrheinisch Süd - finales Pilotgebiet und Angebotsparameter 7 Vereinbarte Angebotsparameter BEDIENFORM BETRIEBS- GEBIET BETRIEBSZEIT FAHRZEUGE POOLING PARAMETER VIRTUELLE HALTESTELLEN X to N Virtuelle Haltestelle → Adresse 21,02 km² / 69.656 Ew Mo - Fr: 08:00 - 15:00 Uhr Fahrzeuge: 6-7 Kapazität: 6 Sitzplätze pro Fahrzeug Rollstuhlgerecht: Ja. Max. Wartezeit: 30 min Max. Umwegzeit: 15 min Maximale Fußläufigkeit 100 Meter. Existierende Haltestellen werden zu virtuellen Haltestellen und zudem werden zusätzliche virtuelle Haltestellen generiert. 2. Feinerschließung - Ergebnis Erschlossener Bezirk: Porz 8 BEDIENFORM BETRIEBS- GEBIET BETRIEBSZEIT FAHRZEUGE POOLING PARAMETER VIRTUELLE HALTESTELLEN X to N Virtuelle Haltestelle → Adresse 9,52 km² / 80.696 Ew Mo - Fr: 08:00 - 15:00 Uhr Fahrzeuge: 3-4 Kapazität: 6 Sitzplätze pro Fahrzeug Rollstuhlgerecht: Ja. Max. Wartezeit: 30 min Max. Umwegzeit: 15 min Maximale Fußläufigkeit 100 Meter. Existierende Haltestellen werden zu virtuellen Haltestellen und zudem werden zusätzliche virtuelle Haltestellen generiert. Linksrheinisch Nord - finales Pilotgebiet und Angebotsparameter Vereinbarte Angebotsparameter 2. Feinerschließung - Ergebnis Erschlossener Bezirk: Nippes 9 Durch ein On-Demand Angebot: Schaffung einer ergänzenden, sicheren Mobilitätsalternative in den Abend- & Nachtstunden Reduktion der MIV-Abhängigkeit und von Einzelfahrten Bündelung von Fahrgästen mit ähnlichem Ziel und damit hohe Pooling- Raten Ziele In den Abend- bzw. Nachtstunden: Geringere Taktung des bestehenden Angebots und damit teilweise Erhöhung der ÖPNV-Nutzungsbarrieren Geringeres Sicherheitsgefühl an Stationen und Fahrzeugen (Dunkelheit, unter Umständen längere Fußwege) Erhöhte Unfallgefahr durch Dunkelheit und Unaufmerksamkeit Herausforderungen 9 Nacht-Shuttle 10 Ausgangssituation Geprüftes Pilotgebiet Finales Pilotgebiet Rahmenbedingungen: ● 1 Betriebsgebiet ● Maximal 10 Fahrzeuge ● Maximal 7 Stunden Betriebszeit pro Tag 3. Nacht-Shuttle - Analyse Für das Nacht-Shuttle-Angebot wurde ebenfalls in enger Abstimmung und auf Basis eines definierten Ausgangsgebiets in verschiedenen Analyseschritten ein finales Pilotgebiet im Innenstadtbereich entwickelt. 11 BEDIENFORM BETRIEBS- GEBIET BETRIEBSZEIT FAHRZEUGE POOLING PARAMETER VIRTUELLE HALTESTELLEN X to X Virtuelle Haltestelle → Virtuelle Haltestelle 19,70 km² / 171.895 Ew Fr 20:00 - Sa 03:00 Uhr Sa 20:00 - So 03:00 Uhr Fahrzeuge: 3-10 Kapazität: 6 Sitzplätze pro Fahrzeug Rollstuhlgerecht: Ja. Max. Wartezeit: 20 min Max. Umwegzeit: 15 min Maximale Fußläufigkeit 100 Meter. Existierende Haltestellen werden zu virtuellen Haltestellen und zudem werden zusätzliche virtuelle Haltestellen generiert. Nacht-Shuttle - finales Pilotgebiet und Angebotsparameter Vereinbarte Angebotsparameter 3. Nacht-Shuttle - Ergebnis Erschlossene Bezirke: Innenstadt, Ehrenfeld, Mülheim 12 Feinerschließung Nacht-Shuttle Rechtsrheinisch Süd (21,02 km² / 69.656 Ew) Linksrheinisch Nord (9,52 km² / 80.696 Ew) Innenstadt-Gebiet (19,70 km² / 171.895 Ew) BEDIENFORM BETRIEBS- GEBIET BETRIEBSZEIT FAHRZEUGE POOLING- PARAMETER X to N Virtuelle Haltestelle → Adresse Mo - Fr: 08:00 - 15:00 Uhr 4. Zusammenfassung 6-7 Fahrzeuge 6 Sitzplätze pro Fahrzeug, rollstuhlgerecht Max. Wartezeit: 30 min Max. Umwegzeit: 15 min X to N Virtuelle Haltestelle → Adresse Mo - Fr: 08:00 - 15:00 Uhr 3-4 Fahrzeuge 6 Sitzplätze pro Fahrzeug, rollstuhlgerecht Max. Wartezeit: 30 min Max. Umwegzeit: 15 min X to X Virtuelle Haltestelle → Virtuelle Haltestelle Fr 20:00 - Sa 03:00 Uhr Sa 20:00 - So 03:00 Uhr 3-10 Fahrzeuge 6 Sitzplätze pro Fahrzeug, rollstuhlgerecht Max. Wartezeit: 20 min Max. Umwegzeit: 15 min Zusammenfassend ergeben sich damit aus der Analysephase ein rechts- sowie linksrheinisches Gebiet für den Feinerschließungsfall und ein Innenstadt-Gebiet für das Nacht-Shuttle.
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1089/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.05.2020
- Erstellt
- 07.04.2020 15:38