Mandari Insight

2015/0075

Städtische Teilnahme an der Verlängerung des Förderprogramms „Offensive Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ für die städtischen Kitas Wurzel, Regenbogenland, Rasp-Nuri-Haus, Kinderwelt und Pestalozzi-Haus

Magistratsvorlage 01.04.2015

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2015/0075

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Förderrichtlinie zum Bundesprogramm Offensive Frühe Chancen: 
„Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“  
vom 04. Januar 2011  
 
 
Mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen und nach Anhörung des 
Bundesrechnungshofs erlässt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frau- 
en und Jugend nachstehende Förderrichtlinie: 
 
1 Allgemeine Förderziele und Grundsätze 
 
Der gesellschaftliche, ökonomische und demografische Wandel macht die Förderung von 
Bildungskompetenzen von Kindern zu einer zentralen Herausforderung. 
 
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend greift daher mit seinen 
Maßnahmen den Schwerpunkt auf, den die Qualifizierungsoffensive bei der Förderung von 
Kindern, Jugendlichen und Eltern in frühkindlichen und außerschulischen Bildungs- und Ent- 
wicklungsprozessen setzt. Es geht darum, allen Kindern faire Chancen auf eine umfassende 
und frühe Förderung zu eröffnen. Hierzu sollen die Ressourcen der Kinder-, Jugend und Fa- 
milienhilfe aktiviert und durch modellhafte, bundesweite Ansätze gezielt gefördert und wei- 
ter entwickelt werden. 
 
Die Maßnahmen bauen darauf, die besonderen Stärken der vor- und außerschulischen Bil- 
dungsangebote für einen verbesserten Bildungserfolg aller Kinder nutzbar zu machen sowie 
die Familien als Bildungsmotor ihrer Kinder aktiv mit einzubeziehen. Durch den präventiven, 
potential- und resilienzfördernden Charakter der Kinder- und Jugendhilfe und ihre Verwurze- 
lung in den lokalen Strukturen kann es gelingen, Kinder, Jugendliche und ihre Familien in 
ihren Lebensräumen unmittelbar zu erreichen und die Vernetzung von lokalen Angeboten zu 
fördern. Vor allem diejenigen jungen Menschen und Familien, die besonderen Förderbedarf 
haben, profitieren auf diese Weise von zusätzlichen Mitteln des Bundes. 
 
Ziel der „Offensive Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ ist es, Kinder 
mit besonderem Sprachförderbedarf frühzeitig durch eine alltagsintegrierte Förderung zu 
unterstützen. Im Unterschied zu den meisten Landesprogrammen setzt die Offensive des 
Bundes vor den Sprachstandfeststellungen, die üblicherweise im 4. bzw. 5 Lebensjahr 
durchgeführt werden, an. Es sollen keine einmaligen Fähigkeiten getestet, sondern ein lang- 
fristiger Prozess ermöglicht werden. Deshalb umfasst die Zielgruppe Kinder vor ihrem drit- 
ten Lebensjahr bis hin zu Kindergartenkindern, also Kindern ab dem 3. Lebensjahr. Zielper- 
spektive ist es, so früh wie möglich zu beginnen, um den Kindern viel Zeit zu geben, sich in 
der deutschen Sprache zuhause zu fühlen. 
 
Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf sind insbesondere Kinder mit Migrationshinter- 
grund, also Kinder, deren Sprachheimat nicht deutsch ist. Hinzu kommen Kinder aus bil- 
dungsbenachteiligten Familien, die zuhause zwar deutsch sprechen, aber trotzdem einer

2
 
 
besonderen Unterstützung im Spracherwerb bedürfen. Diese beiden Zielgruppen sollen er- 
reicht werden. Sie sollen frühe Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsweg erhalten. Die 
Offensive will eine Verbesserung des Angebots erreichen, die zu einer Steigerung des An- 
teils dieser Kinder in Kindertageseinrichtungen führt. Die gemeinsame Schnittmenge der 
Zielgruppen, die durch die Offensive Frühe Chancen erreicht werden soll, richtet sich daher 
in erster Linie danach, dass viele Kinder mit nicht deutscher Familiensprache bzw. aus bil- 
dungsbenachteiligten Familien in den auszuwählenden Kindertageseinrichtungen betreut 
werden. In zweiter Linie wird das Kriterium der unter Dreijährigen auf diese Zielgruppe ge- 
legt, um diese Kinder möglichst frühzeitig zu fördern. Grundvoraussetzungen der Teilnahme 
von Einrichtungen sind daher, dass die Zahl der Kinder mit Migrationshintergrund bzw. aus 
bildungsbenachteiligten Familien in den Einrichtungen über dem jeweiligen Landesdurch- 
schnitt liegen muss und dass in der Einrichtung Kinder unter drei Jahren betreut werden. 
Aus diesen Einrichtungen wird in einem zweiten Schritt eine Auswahl entlang der prioritären 
Förderziele vorgenommen. 
 
Der Anteil der Kinder mit diagnostiziertem Förderbedarf variierte je nach Bundesland im 
Jahr 2009 zwischen knapp 13 Prozent und 56 Prozent (Befragung der Länderministerien 
durch das DJI, Oktober 2009). Diese Kinder konzentrieren sich, analog zur allgemeinen Be- 
völkerungsstruktur, häufig in bestimmten Kitas. So besuchen in westdeutschen Agglomera- 
tionsräumen mehr als ein Drittel der Kinder mit Migrationshintergrund Einrichtungen, in de- 
nen die Mehrzahl der Kinder nicht deutsch als Familiensprache spricht. Ziel der Offensive 
Frühe Chancen ist es, möglichst viele der Kinder mit Sprachförderbedarf zu erreichen. 
 
Durch die Offensive Frühe Chancen werden den Einrichtungen zusätzliche personelle Res- 
sourcen mit einem spezifischen Förderauftrag zur Verfügung gestellt. Dies schafft im Rah- 
men einer Modellmaßnahme des Bundes die Grundlage, rund 4.000 der bundesweit gut 
50.000 Kindertageseinrichtungen zu Schwerpunkt-Kitas „Sprache und Integration“ weiter zu 
entwickeln. Die Modellhaftigkeit der Initiative ergibt sich daraus, dass die in den Ländern 
verfolgten Ansätze der Sprachförderung, die sich vor allem auf ältere Kinder kurz vor dem 
Schuleintritt konzentrieren, fachlich weiter entwickelt werden. Durch zusätzliches, qualifi- 
ziertes Personal wird es den beteiligten Einrichtungen ermöglicht, Sprachförderung als in- 
tegralen Bestandteil des Kita-Alltags insbesondere in sozialen Brennpunkten zu verankern, 
und dies beginnend ab dem Eintritt des Kindes in die Einrichtung auf der Grundlage des 
Sprachförderkonzepts für unter Dreijährige des Deutschen Jugendinstituts. Durch Team- 
Fortbildungen werden schrittweise mehr Fachkräfte befähigt, Sprachförderung in diesem 
Sinne umzusetzen. Die - wissenschaftlich begleitete – Initiative soll zwischen Bund und Län- 
dern abgestimmte Eckpunkte der frühkindlichen Sprachförderung generieren. Mit diesem 
Standard fördert der Bund die Qualität frühkindlicher Bildung in einem Schlüsselbereich und 
schafft Verlässlichkeit für Kinder und ihre Familien. 
 
Die Förder- und Steuerungsstruktur wurde eng mit allen Ländern und den Kommunalen 
Spitzenverbänden abgestimmt. 
 
 
1.1 Rechtsgrundlage 
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien auf der Grundlage der Allgemeinen Ver- 
waltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen 
gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der 
Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der 
verfügbaren Haushaltsmittel.

3
 
 
1.2 Sonstige Zuwendungsbestimmungen 
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für 
Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) in der jeweils geltenden Fassung. Bei Zu- 
wendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zu- 
wendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von 
Gebietskörperschaften (ANBest-GK) in der jeweils geltenden Fassung zum Bestandteil des 
Zuwendungsbescheides. 
 
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis 
und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zu- 
wendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 23, 
44 BHO, die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie die §§ 48 bis 49a 
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zuge- 
lassen worden sind. 
 
Der Bundesrechnungshof ist gemäß §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt. 
 
2 Gegenstand der Förderung 
 
2.1 Bundesinitiative „Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ 
 
Jedes Kind soll von Anfang an faire Chancen haben. Bedarfsgerechte Angebote der Bildung, 
Betreuung und Erziehung in den Kindertageseinrichtungen müssen deshalb von den ersten 
Lebensjahren an in guter Qualität bundesweit zur Verfügung stehen. Frühzeitige Sprachför- 
derung in Deutsch durch qualifizierte Fachkräfte hat dabei eine Schlüsselbedeutung als 
Grundlage gesellschaftlicher Teilhabe und Integration sowie für einen erfolgreichen weiteren 
Bildungsverlauf. 
 
Durch die Bundesinitiative sollen rund 4.000 Kindertageseinrichtungen in Deutschland zu 
„Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ weiter entwickelt werden. Die Bundesinitiative 
konzentriert sich dabei auf die Weiterentwicklung von Einrichtungen in Stadtteilen mit be- 
sonderem Entwicklungsbedarf und strukturell benachteiligten ländlichen Räumen mit einem 
mangelnden frühkindlichen Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot. Durch die För- 
derung zusätzlichen, qualifizierten Personals in den beteiligten Einrichtungen schafft sie dort 
Spielraum für Qualitätsverbesserungen in der frühkindlichen Bildung, der vor allem dazu 
genutzt werden soll, Kinder unter drei Jahren von Beginn an altersgerecht und in einer in 
den Betreuungsalltag integrierten Weise im Erwerb der deutschen Sprache zu unterstützen. 
Die oben beschriebene Zielgruppe soll durch eine für Sprachförderung qualifizierte Fachkraft 
alltagsintegriert und zusätzlich zur gewöhnlich betreuenden Fachkraft gefördert werden. Das 
bedeutet im Einzelnen: Es besteht eine emotionale und vertrauensvolle Beziehung der Kin- 
der zu der Fachkraft. Gerade in dieser Altersgruppe gilt in besonderer Weise, dass ohne 
Bindung keine Bildung möglich ist. Alltagsintegriert soll die Förderung sein, d.h. es werden 
aus dem Situationsansatz Sprachanlässe geschaffen. Die Fachkraft wirkt so einerseits als 
Dialogpartner, andererseits auch als Sprachvorbild. Die Kinder werden über den gesamten 
Förderzeitraum, also über mehrere Jahre von dieser Person zusätzlich begleitet. So ist es 
möglich eine genaue Entwicklung der Sprachbildung zu verfolgen und zu unterstützen. Die 
Sprachförderung ist damit ungleich effektiver als die Förderung durch einzelne Angebote der 
speziellen Sprachförderung. 
 
In jeder beteiligten Einrichtung sollen neben der unmittelbaren Förderung von Kindern in 
Einzel- oder Gruppenangeboten und der Zusammenarbeit mit Eltern für die sprachliche För- 
derung der Kinder auch Qualifizierungsangebote gemacht werden, die die Kompetenz aller

4
 
Fachkräfte im Team stärken und die Umsetzung eines alltagsintegrierten Sprachförderkon- 
zepts der Einrichtung erleichtern. 
 
Im Einzelnen werden durch die Offensive Frühe Chancen eine halbe Stelle einer für Sprach- 
förderung qualifizierten Fachkraft gefördert sowie Teamfortbildungen und Coaching, Eltern- 
arbeit, evtl. Sachmittel, wie z.B. ein Aufnahmegerät o.ä. Die Gegebenheiten in den einzel- 
nen Einrichtungen sind unterschiedlich. So verfügen in der einen Einrichtung bspw. mehr 
Erzieher/innen über eine Sprachförderqualifizierung als in einer anderen. Dafür sind dage- 
gen evtl. mehr Aufwendungen für die Elternarbeit notwendig. Da die Mittel effektiv einge- 
setzt werden sollen, fördert der Bund über einen Festbetrag. Der Festbetrag berücksichtigt 
die zwingend notwendige Sprachförderqualifizierung der Fachkraft und legt für die Höhe der 
Vergütung eine halbe TVÖD S8-Stelle als Orientierung fest. Die Höhe der anderen Positio- 
nen wird durch den Bedarf der einzelnen Einrichtung bestimmt, ist jedoch auf die Höhe des 
Festbetrages insgesamt begrenzt. 
 
2.1.1 Zuwendungszweck und -voraussetzungen 
 
Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und auf Grundlage der 
Kooperationsvereinbarung der Bundesinitiative „Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integrati- 
on“ gewährt. 
 
Antragsberechtigt ist eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz 
in Deutschland (Zuwendungsnehmer). Gefördert werden können Träger von öffentlich ge- 
förderten Kindertageseinrichtungen unter Maßgabe folgender Voraussetzungen in den Kin- 
dertageseinrichtungen: 
 
• Die Einrichtung wird –ohne Schulkinder- von insgesamt mindestens 40 Kindern be- 
sucht (Einrichtungsverbund: zusammen mindestens 80 Kinder). 
 
• Die Quote der Kinder mit typischerweise besonderem Sprachförderbedarf, die die 
Einrichtung besucht, liegt über dem jeweiligen Landesdurchschnitt. 
 
• In der Einrichtung werden zum Förderbeginn Kinder unter drei Jahren betreut. Die 
Einrichtung strebt eine größere Anzahl von Kindern unter drei Jahren an. 
 
• Der Antragsteller erklärt, dass eine Leitungskraft in angemessenem Umfang für 
Steuerungs-, Koordinierungs- und konzeptionelle Weiterentwicklungsaufgaben zur 
Verfügung steht. 
 
• Die Einrichtung arbeitet auf der Grundlage eines Sprachförderkonzepts, in das Kinder 
ab dem Eintritt in die Einrichtung einbezogen sind und das die Zusammenarbeit 
mit den Eltern vorsieht. 
 
• Die Einrichtung erklärt die Bereitschaft zur Teilnahme an der wissenschaftlichen Be- 
gleitung der Bundesinitiative. 
 
Bei einem Einrichtungsverbund sind die Voraussetzungen durch jede beteiligte Einrichtung 
zu erfüllen. 
 
Aus den antragsberechtigten Einrichtungen erfolgt eine Auswahl entlang der För- 
derziele der Offensive Frühe Chancen. 
 
2.1.2 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung 
 
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt.  
Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

5
Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. 
 
Jeder geförderten Kindertageseinrichtung wird ein Festbetrag in Höhe von maximal 25.000 
Euro in einem Kalenderjahr und jedem geförderten Einrichtungsverbund ein Festbetrag von 
kalenderjährlich 50.000 Euro als Zuwendung zur Verfügung gestellt. Bei einem unterjähri- 
gen Förderbeginn bzw. –ende wird die Zuwendung je Kalendermonat entsprechend anteilig 
gewährt. 
 
Zuwendungsfähig sind Personalausgaben für die Einstellung einer zusätzlichen, zur Sprach- 
förderung in Deutsch qualifizierten Fachkraft mindestens mit einem Beschäftigungsumfang 
der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit in der Einrichtung (Einrichtungsver- 
bund: mit einem Beschäftigungsumfang der vollen regelmäßigen Arbeitszeit). Die Vergütung 
ist auf der Grundlage der jeweils einschlägigen Regelungen so vorzusehen, dass sie den 
besonderen Schwierigkeiten der zu übernehmenden Aufgabe angemessen ist. Durch den 
Träger können auch bereits bei ihm beschäftigte Fachkräfte eingesetzt werden, die von ih- 
ren bisherigen Tätigkeiten freigestellt und im Umfang dieser Freistellung durch zusätzlichen 
Personalaufwuchs ersetzt werden. Weiterhin zuwendungsfähig sind damit verbundene 
Sach- und Honorarausgaben: Einrichtungen sollen z.B. Teamfortbildungen durchführen. 
Ebenso zählen Kosten für eine intensivierte Elternarbeit zu den Sachausgaben. Gleiches gilt 
für die Anschaffungen von Sachmitteln, wir z.B. Aufnahmegeräten, die für die Sprachförde- 
rung notwendig sind. 
 
Die Förderung wird für jede Kindertageseinrichtung und jeden Einrichtungsverbund durch- 
schriftlichen Zuwendungsbescheid bis längstens 31.12.2015 gewährt. 
 
2.1.3 Weitere Zuwendungsbestimmungen 
 
Die geförderten Einrichtungen sind verpflichtet, das Monitoringverfahren in einer zentralen 
Datenbank, die der Zuwendungsgeber bereitstellt, durchzuführen. 
 
Die Einrichtungen werden durch die Regiestelle unterstützt und beraten. Alle Empfänger von 
Mitteln aus der Bundesinitiative „Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ sind verpflich- 
tet, die Regiestelle, die wissenschaftliche Evaluation und die Informations- und Öffentlich- 
keitsarbeit zu unterstützen. Die geförderten Einrichtungen sind als „Schwerpunkt-Kita Spra- 
che und Integration“ zu bezeichnen. Die Träger weisen unter Verwendung einer vom Bund 
zur Verfügung gestellten Wort-Bild-Marke in angemessener Weise auf die Förderung aus 
Mitteln der Bundesinitiative hin. 
 
2.1.4 Antrags- und Bewilligungsverfahren 
 
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen ist die nachstehende Regiestelle als Beliehener 
(§44 Abs. 3 BHO) beauftragt worden: 
 
Regiestelle Schwerpunkt-Kitas 
Büro gsub mbH 
Kronenstr. 6 
10117 Berlin 
Mail: 
antrag@schwerpunkt-kitas.de  
Tel.: 030 – 284 09-0 
 
Die Anträge werden von den juristischen Personen, die die Einrichtung geschäftsführend 
leiten (Träger), gestellt. Die Anträge auf Förderung sind über das Internet (auf 
www.schwerpunkt-kitas.de  und www.fruehe-chancen.de  eingestellt) sowie nach Aufforde- 
rung in schriftlicher Ausfertigung vorzulegen. Zuwendungen werden grundsätzlich nach Zu-

6
stimmung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch die Re- 
giestelle (Zuwendungsgeber) gewährt. 
 
2.1.5 Auswahl- und Entscheidungsverfahren 
 
Grundsätzlich entscheidet über die Förderung einer Kindertageseinrichtung die Regiestelle 
auf der Grundlage dieser Förderrichtlinie, der Kooperationsvereinbarung zur Bundesinitiative 
„Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ und der darin vorgesehenen Beteiligungen 
von Bundesländern und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe. Das Bundesministerium für 
Familie, Senioren, Frauen und Jugend behält sich eine letzte Prüfung und Entscheidung vor. 
 
2.2 Durchführungs- und Begleitmaßnahmen 
 
Auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushalts- 
ordnung (BHO) können durch Zuwendungen auch Maßnahmen und Projekte gefördert wer- 
den, die der Durchführung und Vertiefung der Förderziele sowie der wissenschaftlichen Be- 
gleitung dienen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der 
Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der 
verfügbaren Haushaltsmittel. 
 
3 Inkrafttreten 
 
Diese Förderrichtlinie tritt am 04.01.2011 in Kraft.

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2819 Zeichen

FR für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend

Bundesministerium

Pressemitteilung

Nr. 54 vom 24. Juli 2014
Seite 1 von 2

Sprache ist der Schlüssel für Bildungserfolg
und Chancengleichheit

Das Erfolgsprogramm „Schwerpunkt-Kitas
Sprache & Integration“ wird fortgesetzt

Das erfolgreiche Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas

Sprache & Integration“ wird fortgesetzt. Bis zum 31. Dezember 2015
sollen rund 4.000 Schwerpunkt-Kitas bundesweit gefördert werden. Dafür
stellt der Bund zusätzlich rund 100 Millionen Euro jährlich zur Verfügung
und investiert erneut in die qualitative Weiterentwicklung der
Kindertagesbetreuung. Jede geförderte Einrichtung erhält davon

25.000 Euro pro Jahr, jeder Einrichtungsverbund 50.000 Euro pro Jahr.

„Das ist ein echter Beitrag für mehr Qualität in Kitas“, sagt die
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Manuela Schwesig. „Eine qualitativ gute Kindertagesbetreuung ist der
entscheidende Hebel für gleiche Bildungschancen von Anfang an.
Entscheidend ist, Kinder in ihrer sprachlichen Entwicklung so früh wie
möglich gezielt zu fördern und insbesondere bildungsferne Familien zu
unterstützen. Mit der Weiterentwicklung von bundesweit rund

4.000 Kindertageseinrichtungen insbesondere in benachteiligten
Sozialräumen machen wir einen großen Schritt in diese Richtung. Doch
wir müssen in diesem wichtigen Bereich weiterhin Kinder gezielt
unterstützen und begleiten“, so Schwesig weiter.

Auch über 2015 hinaus plant der Bund eine weitere Initiative zur
sprachlichen Bildung. Diese soll auf den Erkenntnissen der Evaluation
und des Eckpunkteprozesses des laufenden Programms aufbauen. Aus
diesem Grund wird das Programm „Schwerpunkt-Kitas

Sprache & Integration“ zunächst um ein weiteres Jahr verlängert, um es
dann gemeinsam mit Expertinnen und Experten, Ländern und
Kommunen nachhaltig weiterzuentwickeln.

FRÜHE CHANC

EN

I

Bundesministerium

für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend

Glinkastraße 24

10117 Berlin

Tel.: 03018/555-1061/-1062
Fax: 03018/555-1111
presse@bmfsfj.bund.de
www.bmfsfj.de

Seite 2 von 2

Unterstützt werden die Erzieherinnen und Erzieher in den Schwerpunkt-
Kitas bei ihrer sprachpädagogischen Arbeit mit den Kindern und bei der
Zusammenarbeit mit den Familien der Kinder durch zusätzliche
Fachkräfte, den Sprachexpertinnen und Sprachexperten. Sie sind
gleichsam der „Motor“ der Weiterentwicklung des Bildungsbereichs
Sprache in den Schwerpunkt-Kitas.

Die programmbegleitende Bund-Länder-Steuerungsrunde hat den
Auftrag, einen Abschlussbericht zur Umsetzung des Bundesprogramms
zu erarbeiten. Dieser Bericht soll gemeinsame Eckpunkte des Bundes
und der Länder über eine hochwertige und verlässliche sprachliche
Bildung in Kindertageseinrichtungen enthalten.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de und
www.fruehe-chancen.de.

2015/0075

5009 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
26.03.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Personalrat 
Amt für Interne Dienste  
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0075 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-
1217/1225/1231/1244/1243  
Investitionsnummer:        
Kostenträger:  Verteilung  Sachkonto: 4861330 
 
 
Betreff: Städtische Teilnahme an der Verlängerung des Förderprogramms „Offensive Frühe 
Chancen: Schw erpunkt-Kitas Sprache & Integration“ für die städtischen Kitas 
Wurzel, Regenbogenland, Rasp -Nuri-Haus, Kinderwelt und Pestalozzi -Haus 
 
Vorlage vom: 01.04.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
Die weitere nahtlose Teilnahme an dem Bundesprogramm „Offensive Frühe Cha ncen: 
Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ wird mit folgenden Punkten beschlossen:  
 
- Die Fördermittel aus dem Bundesprogramm für Sprachförderung und Qualifizierung in 
fünf städtischen Kitas (Wurzel, Regenbogenland, Rasp -Nuri-Haus, Kinderwelt und 
Pestalozzi-Haus) werden für die Dauer des Projektes 01 -2015 bis 12-2015 jeweils im 
Umfang von einer halben Stelle pro Einrichtung abgerufen.  
-    Die Aufgabe der Sprachförderung wird einrichtungsbezogen auf dort tätige Fachkräfte   
     übertragen, die dafür eine  Differenzzahlung in Höhe von 4,5 % des individuellen    
     Tabellenentgeltes (§ 14 TVöD) erhalten.  Für die temporär gewährten Mittel für die   
     Personalaufwendungen kann adäquater personeller Ersatz gestellt werden.

- 2 - 
 
Anlagen: Förderrichtlinie  
Pressemitteilung_BMFSFJ  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.04.2015  
 
Das Programm „Of fensive Frühe Chancen/Sprache und Integration“ (siehe Magistratsvorlage 
Nr. 2011/0115), dessen Ziel die frühzeitige Unterstützung von Kindern mit besonderem 
Sprachförderbedarf in ihrer Entwicklung durch eine alltagsintegrierte Förderung ist, um 
ihnen so die gesellschaftliche Teilhabe und Integration sowie einen erfolgreichen 
Bildungsverlauf zu ermöglichen, wurde in der Zeit vom 01.04.2011 bis zum 31.12.2014 mit 
sichtbaren Erfolgen in den Bereichen sprachlicher Kleingruppenförderung, Elternarbeit sowie 
Teamarbeit durchgeführt. So wurde zum Beispiel unter Anleitung der Sprachexpertin eine 
konzeptionelle Verankerung der alltagsintegrierten Sprachförderung in allen geförderten 
Betreuungseinrichtungen erreicht.  
 
Da das Bundesprogramm im Jahr 2015 fortgeführt wird , hatte sich die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt an dem entsprechenden Bewerbungsverfahren beteiligt. Fünf städtische 
Einrichtungen wurden als Modellstandorte ausgewählt. Über das Programm werden 
zusätzlich personelle Ressourcen über Mittel für Personalauf wendungen im Umfang von 
jeweils einer halben Stelle pro Einrichtung mit einem besonderen Förderauftrag zur 
Verfügung gestellt, rückwirkend zum 01.01.2015. Den ausgewählten Beschäftigten wird für 
die Zeit des Projektes für die Wahrnehmung einer höherwertigen Tätigkeit eine persönliche 
Zulage in Höhe von 4,5% des individuellen Tabellenentgeltes gezahlt.  
 
Zielgruppe des Programms sind Kinder mit Migrationshintergrund und Kinder aus 
bildungsbenachteiligten Familien und deren Eltern. In jeder beteiligten Einrichtu ng sollen 
neben der unmittelbaren Förderung von Kindern in Einzel - oder Gruppenangeboten und der 
Zusammenarbeit mit Eltern für die sprachliche Förderung der Kinder auch die Umsetzung 
eines alltagsintegrierten Sprachförderkonzepts der Einrichtung erleichter n. Die Vorgaben des 
Programms liegen als Richtlinie der Anlage bei.  
 
Neben der Arbeit in den Schwerpunkt -Kitas im Bundesprogramm „Offensive Frühe 
Chancen/Sprache und Integration“ ist Sprachförderung  ein wesentlicher Bestandteil eines 
jeden pädagogischen Ko nzepts in den Kindertagesstätten  und dient dazu, Kinder aus 
bildungsfernen Familien oder Kindern mit einem Migrationshintergrund in den Erwerb der 
deutschen Sprache zu bringen beziehungsweise zu fördern. Sprache und Kommunikation 
sind grundlegende Baustein e für die frühkindliche Entwicklung und sind ein wesentliches 
Element der Identitätsentwicklung sowie des Bindungsaufbaus zu anderen Menschen. D ie 
Wissenschaftsstadt Darmstadt finanziert diese Sprachförderung jährlich im Durchschnitt von 
60.000 Euro (Aufwa nd ca. 150.000 Euro, Landeserstattung ca. 90.000 Euro ). 
 
Der Personalrat hat der Maßnahme in seiner Sitzung am 31.03.2015 zugestimmt.  
 
Darmstadt den 01.04.2015  
 
Dezernat I     Dezernat V 
 
 
Jochen Partsch     Barbara Akdeniz  
Oberbürgermeister     Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 10
TOP 5
TOP 133
TOP 27

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0075
Typ
Magistratsvorlage
Datum
01.04.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00