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A-R/0038/2014

TTIP, CETA und TiSA ablehnen - Kein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung

Antrag an den Rat 28.10.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2014, TOP 37.2

Originalantrag

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Originalantrag

4979 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0038/2014  
Seite 1 von 3 
DIE LINKE. Ratsfraktion Münster  
Achtermannstraße 19  
48143 Münster 
 
Telefon 02 51 / 9 81 60 51 
Telefax 02 51 / 9 81 60 73 
 
 
  
28. Oktober 2014    
 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
 
 
 
TTIP, CETA und TiSA ablehnen - Kein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Der Rat lehnt die Abkommen TTIP, CETA und TISA ab. Es handelt sich bei diesen 
Abkommen um bi- und plurilaterale Handelsverträge, die die Gestaltungsmöglichkeiten von 
Städten und Gemeinden und ihrer Bürger und Bürgerinnen nachhaltig einschränken 
könnten und in erster Linie den Interessen von multinationalen Konzernen dienen. Diese 
Verträge stellen einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar. 
 
2. Die Stadt teilt die Position, "Kommunale Organisationsfreiheit bei der Daseinsvorsorge – 
Ausnahme von Marktzugangsverpflichtungen gewährleisten!", wie sie die zentrale 
Forderung der kommunalen Spitzenverbände Städtetag, Landkreistag, Städte- und 
Gemeindebund ist, um typische kommunale Dienstleistungen, wie Trinkwasserver- und 
Abwasserentsorgung, Verkehr, Sozialdienste, Krankenhäuser oder Kultur nicht den Regeln 
zur Liberalisierung zu unterwerfen.  
3.  Die Stadt Münster wird diese ablehnende Haltung in geeigneter Weise gegenüber der 
Landes- und Bundesregierung sowie dem Europäischen Parlament deutlich machen. 
4. Die Stadt Münster wird darüber hinaus ihre Möglichkeiten nutzen, die Öffentlichkeit über 
ihre ablehnende Haltung zu den Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA zu 
informieren. 
 
 
Begründung:  
 
Die Verhandlungen zu allen drei Abkommen fanden und finden als Geheimverhandlungen 
statt – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nicht einmal die EU-Abgeordneten haben 
uneingeschränkten Zugang zu den Dokumenten. Und obwohl Städte und Kommunen direkt 
betroffen sind, werden die kommunalen Spitzenverbände (Städte- und Gemeindetag, sowie 
Landkreistag) nicht in die Verhandlungen eingebunden. Dies entspricht nicht den 
demokratischen Standards. 
 
Vielmehr muss die Einbeziehung in die Verträge so frühzeitig erfolgen, dass die 
Gestaltungsfähigkeit gegeben ist. 
 
Daher fordern wir die Veröffentlichung aller Verhandlungsdokumente, sowie die 
Einbeziehung in die Verhandlungen. Dies fordern wir für TTIP, CETA und TiSA. 
 
 
 
An den Oberbürgermeister

Seite 2 von 2 
Bei TTIP und CETA erhalten internationale Konzerne ein Sonderklagerecht gegen 
demokratisch beschlossene Gesetze. Die Klagen werden vor privaten Schiedsgerichten 
verhandelt. Diese stellen eine Paralleljustiz dar, die grundlegende Prinzipien des 
Rechtsstaates unterläuft und Konzerne mächtiger macht als demokratisch gewählte 
Regierungen. Selbst der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft sieht sich 
hierdurch benachteiligt und die Rechtsstaatlichkeit in Europa ausgehebelt und lehnt daher 
den geplanten Investitionsschutz strikt ab. 
 
Auch Beschlüsse von Gemeinden können Anlass für solche Klagen sein. Dies würde dazu 
führen, dass sich die politischen Gremien von Städten und Gemeinden bei jedem 
Beschluss überlegen müssten, ob sie eventuell die Gewinnerwartung eines Konzerns 
schmälern würden und somit eine Klage gegen den Staat auslösen könnten. 
 
In den Abkommen soll geregelt werden, welche Dienstleistungen von den Städte und 
Gemeinden erbracht werden dürfen und welche dem Wettbewerb unterliegen müssen. 
Dies kann nahezu alle bisher öffentlichen Dienstleistungen umfassen. Die EU schließt 
bisher nur hoheitliche Bereiche aus. Das bedeutet, dass z.B. Bereiche wie 
Wasserversorgung, Bildung, Kultur, Gesundheitsleistungen oder Nahverkehr verstärkt für 
Privatisierungen geöffnet werden könnten. Zudem wird die Bevorzugung regional tätiger 
Anbieter bei öffentlichen Aufträgen erschwert bzw. verunmöglicht, da von einem 
bestimmten Schwellenwert an Aufträge nicht nur EU-weit, sondern auch im Land des 
Vertragspartners ausgeschrieben werden müssen. Hiermit wird die Handlungsautonomie 
der Kommunen drastisch eingeschränkt. 
 
Die Abkommen enthalten sowohl die Standstill- (Stillstand) wie auch die Ratchetklausel 
(Sperrklinke). Die Stillstandsklausel legt fest, dass nach Einigung auf einen Status der 
Liberalisierung dieser nie wieder aufgehoben werden darf. Die Sperrklinkenklausel besagt, 
dass zukünftige Liberalisierungen eines Sektors automatisch zu neuen 
Vertragsverpflichtungen werden. Ein städtisches Unternehmen (wie etwa die Stadtwerke), 
das einmal von einem privaten Investor gekauft worden ist, könnte so niemals wieder 
rekommunalisiert werden. 
 
Es hat sich in jüngster Vergangenheit gezeigt, dass - aus guten Gründen - zahlreiche 
Privatisierungen öffentlicher Güter wieder rückgängig gemacht wurden. Die Abkommen 
würden die Rückführung einmal privatisierter Leistungen in die öffentliche Hand für immer 
unmöglich machen. 
 
Rüdiger Sagel 
Fatma Kirgil 
Ali Atalan 
Lilia Hort 
LINKE Fraktion im Rat der Stadt Münster

Beratungsverlauf (1)

05.11.2014 Rat
TOP 37.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Achtermannstraße 19

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Details

Aktenzeichen
A-R/0038/2014
Typ
Antrag an den Rat
Datum
28.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37