Mandari Insight

2015/0058

Kommunalwahlen 2016 Zusätzliche Angaben auf dem Stimmzettel für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und die Wahl zum Ortsbeirat Wixhausen

Magistratsvorlage 12.02.2015

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2015/0058

72.8 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

16.1 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

16.1 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

16.1 KB · application/pdf

Ansehen

2015/0058

6326 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
13.02.2015 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Bürger- und Ord- 
nungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Be- 
schlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
 
Vorlage-Nr. 2015/0058 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 121010  
Kostenstelle:  032-006-1000  Investitionsnummer:  / 
Kostenträger:  1210-11  Sachkonto:  6179850  
 
Betreff: Kommunalwahlen 2016 
Zusätzliche Angaben auf dem Stimmzettel für die Wahl der Stadtverordnetenver- 
sammlung und die Wahl zum Ortsbeirat Wixhausen 
 
Vorlage vom: 12.02.2015 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Bei den o. a. Wahlen werden in den Stimmzetteln keine zusätzliche Angaben zu den Bewer- 
bern/Bewerberinnen aufgenommen. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.2.2015 
 
 
Seit Änderung  des Hessischen Kommunalwahlgesetzes am 24.03.2010 besteht nach § 16 
Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes die Möglichkeit, auf jedem Stimmzettel zu jeder Bewerberin 
und jedem Bewerber zusätzlich 
1.  den Beruf oder Stand, 
2.  das Geburtsjahr, 
3.  den Geburtsnamen, wenn ein abweichender Familiennamen geführt wird, und 
4.  bei der Wahl der Kreistagsabgeordneten die Gemeinde der Hauptwohnung, bei der Wahl 
 der Gemeindevertreter den nach § 12 Satz 4 der Hessischen Gemeindeordnung benannten 
 Gemeindeteil der Hauptwohnung, 
aufzunehmen, wenn und soweit die jeweilige Vertretungskörperschaft dies mit der Mehrheit 
der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder spätestens 12 Monate vor Ablauf der Wahlzeit  be- 
schlossen hat. Für die Ortsbeiräte muss der Beschluss der Gemeindevertretung für sämtliche 
Ortsbeiratswahlen einheitlich erfolgen. Die Wahlzeit endet am 31.03.2016. Der Beschluss 
muss demnach spätestens bis zum 31.03.2015 gefasst werden. 
 
Bereits bei den Kommunalwahlen 2011 wurde auf zusätzliche Bewerberangaben auf dem 
Stimmzettel für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und für die Wahl des Ortsbeirats 
Wixhausen verzichtet. Hierfür waren folgende Gründe maßgeblich: 
 
Zusätzliche Angaben bei jeder Bewerberin und jedem Bewerber bedeuten zum einen, dass 
der Stimmzettel für die Wählerinnen und Wähler mehr Informationen über die einzelnen Be- 
werberinnen und Bewerber enthält, zum anderen wird der Stimmzettel aber sehr unüber- 
sichtlich und das Format erheblich größer. Bei den Kommunalwahlen 2011 betrug das For- 
mat bereits 61 x 85 cm. Geht man von der Anzahl der Wahlvorschläge und der Anzahl der 
Kandidatinnen und Kandidaten der Kommunalwahlen 2011 aus, würde sich bei jeder einzel- 
nen zusätzlichen Bewerberangabe der Stimmzettel um ca. 28,4 cm verlängern. Würden alle 
Bewerberangaben aufgenommen werden, hätte der Stimmzettel ein Format von 174,6 x 85,0 
cm. Nachfolgend werden die möglichen Stimmzettelformate je nach Anzahl der Bewerber-
angaben anhand der für die Kommunalwahl 2011 abgegebenen Wahlvorschläge dargestellt: 
 
 
Anzahl Bewerberanga- 
ben 
Mögliches Stimmzettelfor- 
mat 
Keine   61,0 x 85,0 cm 
1   89,4 x 85,0 cm 
2 117,8 x 85,0 cm 
3 146,2 x 85,0 cm 
4 174,6 x 85,0 cm 
 
Durch ein größeres Format würden sich die Kosten für den Druck deutlich erhöhen, mögli- 
cherweise sogar verdoppeln. Sie beliefen sich zur Kommunalwahl 2011 bereits auf rund 
31.000 Euro für Musterstimmzettel und Stimmzettel für den Wahltag. Höhere Kosten würden 
auch für Porto und Versand der Musterstimmzettel und der Briefwahlunterlagen aufgrund 
des höheren Gewichts der Sendungen entstehen. Inwieweit Druckereien sich in der Lage se- 
hen, immer größere Formate zu drucken, ist zu dem fraglich. 
 
 
 
     . . .

- 4 - 
Weiterhin wären die Wahlkabinen (Abschirmvorrichtungen, Tische) in den 91 Wahlbezirken 
von der Größe her nicht mehr ausreichend, was letztendlich zu Unregelmäßigkeiten bei der 
Wahlhandlung führen und ggfs. eine Anfechtung der Wahl zur Folge haben könnte. Es könnte 
insbesondere der Grundsatz der geheimen Wahl gefährdet werden, da die Wählerinnen und 
Wähler nicht die Möglichkeit hätten, den Stimmzettel in vollem Umfang in der Wahlkabine 
auszubreiten, ohne Gefahr zu laufen, dass Teile des Stimmzettels nicht durch die Wahlkabine 
verdeckt werden. Hinzu kommt, dass das Volumen der vorhandenen Wahlurnen möglicher- 
weise nicht ausreicht. Das Leeren der Wahlurnen während der Wahlhandlung ist nicht zuläs- 
sig. Es müssten folglich ca. 270 Wahlkabinen und knapp 110 Wahlurnen neu angeschafft 
werden, um Unregelmäßigkeiten vorzubeugen. Größere Wahlkabinen passen möglicherweise 
nicht mehr auf die vorhandenen Tische. 
 
Weiterhin ist zu bedenken, dass bei größeren Stimmzetteln die Wahlvorstände mit mehr 
Wahlkartons ausgestattet werden müssten. Dies ist zum einen ein Problem für das Wahlamt 
selbst, das nur über begrenzte Lagerkapazitäten verfügt. Zum anderen stellt das Verpacken 
von einem immer größeren Umfang an Wahlunterlagen für die Wahlhelferinnen und Wahl-
helfer eine große Herausforderung dar. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass nach einem 
langen Wahltag ihre Bereitschaft sinkt, die vielen Unterlagen noch ordnungsgemäß zu verpa- 
cken, zumal diese dann auch noch von der Wahlvorsteherin bzw. vom Wahlvorsteher zum 
Wahlamt zurückzubringen sind.  
 
Nach § 15 Abs. 4 KWG und § 26 und § 23 KWO sind die zugelassenen Wahlvorschläge spä- 
testens am 48. Tag vor der Wahl öffentlich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung sind 
für jeden Wahlvorschlag folgende Angaben anzugeben: Familienname, Rufname, der Zusatz 
„Frau“ oder „Herr“, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) 
der Bewerber. Damit werden die zusätzlichen Bewerberangaben nach § 16 Abs. 2 Satz 3 
KWG bis auf den abweichenden Geburtsnamen abgedeckt und dem Informationsbedürfnis 
der Bürgerinnen und Bürger ist Genüge getan. Auf zusätzliche Angaben auf dem Stimmzettel 
sollte daher aus vorgenannten Gründen verzichtet werden. 
 
Darmstadt, 12.2.2015 
 
Der Dezernent II 
 
 
 
 
Rafael Reißer 
Bürgermeister

anlage 3

272 Zeichen

Punkt 11:  Kommunalwahlen 2016 
Zusätzliche Angaben auf dem Stimmzettel für die Wahl der 
Stadtverordnetenversammlung und die Wahl zum Ortsbeirat Wixhausen 
 (V-Nr. 2015/0058) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen.

anlage 1

6347 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
13.02.2015 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
II 32 
BW OBW 
Stvv 
 
 
Vorlage-Nr. 2015/0058 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
57 
 
Produkt-Nr.:  121010  
Kostenstelle:  032-006-1000  Investitionsnummer:  / 
Kostenträger:  1210-11  Sachkonto:  6179850  
 
Betreff: Kommunalwahlen 2016 
Zusätzliche Angaben auf dem Stimmzettel für die Wahl der 
Stadtverordnetenversammlung und die Wahl zum Ortsbeirat Wixhausen 
 
Vorlage vom: 12.02.2015 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Bei den o. a. Wahlen werden in den Stimmzetteln keine zusätzliche Angaben zu den 
Bewerbern/Bewerberinnen aufgenommen. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 18.02.2015 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.2.2015 
 
 
Seit Änderung  des Hessischen Kommunalwahlgesetzes am 24.03.2010 besteht nach § 16 
Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes die Möglichkeit, auf jedem Stimmzettel zu jeder Bewerberin 
und jedem Bewerber zusätzlich 
1.  den Beruf oder Stand, 
2.  das Geburtsjahr, 
3.  den Geburtsnamen, wenn ein abweichender Familiennamen geführt wird, und 
4.  bei der Wahl der Kreistagsabgeordneten die Gemeinde der Hauptwohnung, bei der Wahl 
 der Gemeindevertreter den nach § 12 Satz 4 der Hessischen Gemeindeordnung benannten 
 Gemeindeteil der Hauptwohnung, 
aufzunehmen, wenn und soweit die jeweilige Vertretungskörperschaft dies mit der Mehrheit 
der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder spätestens 12 Monate vor Ablauf der Wahlzeit  
beschlossen hat. Für die Ortsbeiräte muss der Beschluss der Gemeindevertretung für 
sämtliche Ortsbeiratswahlen einheitlich erfolgen. Die Wahlzeit endet am 31.03.2016. Der 
Beschluss muss demnach spätestens bis zum 31.03.2015 gefasst werden. 
 
Bereits bei den Kommunalwahlen 2011 wurde auf zusätzliche Bewerberangaben auf dem 
Stimmzettel für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und für die Wahl des Ortsbeirats 
Wixhausen verzichtet. Hierfür waren folgende Gründe maßgeblich: 
 
Zusätzliche Angaben bei jeder Bewerberin und jedem Bewerber bedeuten zum einen, dass 
der Stimmzettel für die Wählerinnen und Wähler mehr Informationen über die einzelnen 
Bewerberinnen und Bewerber enthält, zum anderen wird der Stimmzettel aber sehr 
unübersichtlich und das Format erheblich größer. Bei den Kommunalwahlen 2011 betrug 
das Format bereits 61 x 85 cm. Geht man von der Anzahl der Wahlvorschläge und der Anzahl 
der Kandidatinnen und Kandidaten der Kommunalwahlen 2011 aus, würde sich bei jeder 
einzelnen zusätzlichen Bewerberangabe der Stimmzettel um ca. 28,4 cm verlängern. Würden 
alle Bewerberangaben aufgenommen werden, hätte der Stimmzettel ein Format von 174,6 x 
85,0 cm. Nachfolgend werden die möglichen Stimmzettelformate je nach Anzahl der 
Bewerberangaben anhand der für die Kommunalwahl 2011 abgegebenen Wahlvorschläge 
dargestellt: 
 
 
Anzahl 
Bewerberangaben 
Mögliches 
Stimmzettelformat 
Keine   61,0 x 85,0 cm 
1   89,4 x 85,0 cm 
2 117,8 x 85,0 cm 
3 146,2 x 85,0 cm 
4 174,6 x 85,0 cm 
 
Durch ein größeres Format würden sich die Kosten für den Druck deutlich erhöhen, 
möglicherweise sogar verdoppeln. Sie beliefen sich zur Kommunalwahl 2011 bereits auf rund 
31.000 Euro für Musterstimmzettel und Stimmzettel für den Wahltag. Höhere Kosten würden 
auch für Porto und Versand der Musterstimmzettel und der Briefwahlunterlagen aufgrund 
des höheren Gewichts der Sendungen entstehen. Inwieweit Druckereien sich in der Lage 
sehen, immer größere Formate zu drucken, ist zu dem fraglich.

. . . 
Weiterhin wären die Wahlkabinen (Abschirmvorrichtungen, Tische) in den 91 Wahlbezirken 
von der Größe her nicht mehr ausreichend, was letztendlich zu Unregelmäßigkeiten bei der 
Wahlhandlung führen und ggfs. eine Anfechtung der Wahl zur Folge haben könnte. Es könnte 
insbesondere der Grundsatz der geheimen Wahl gefährdet werden, da die Wählerinnen und 
Wähler nicht die Möglichkeit hätten, den Stimmzettel in vollem Umfang in der Wahlkabine 
auszubreiten, ohne Gefahr zu laufen, dass Teile des Stimmzettels nicht durch die Wahlkabine 
verdeckt werden. Hinzu kommt, dass das Volumen der vorhandenen Wahlurnen 
möglicherweise nicht ausreicht. Das Leeren der Wahlurnen während der Wahlhandlung ist 
nicht zulässig. Es müssten folglich ca. 270 Wahlkabinen und knapp 110 Wahlurnen neu 
angeschafft werden, um Unregelmäßigkeiten vorzubeugen. Größere Wahlkabinen passen 
möglicherweise nicht mehr auf die vorhandenen Tische. 
 
Weiterhin ist zu bedenken, dass bei größeren Stimmzetteln die Wahlvorstände mit mehr 
Wahlkartons ausgestattet werden müssten. Dies ist zum einen ein Problem für das Wahlamt 
selbst, das nur über begrenzte Lagerkapazitäten verfügt. Zum anderen stellt das Verpacken 
von einem immer größeren Umfang an Wahlunterlagen für die Wahlhelferinnen und Wahl-
helfer eine große Herausforderung dar. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass nach einem 
langen Wahltag ihre Bereitschaft sinkt, die vielen Unterlagen noch ordnungsgemäß zu 
verpacken, zumal diese dann auch noch von der Wahlvorsteherin bzw. vom Wahlvorsteher 
zum Wahlamt zurückzubringen sind.  
 
Nach § 15 Abs. 4 KWG und § 26 und § 23 KWO sind die zugelassenen Wahlvorschläge 
spätestens am 48. Tag vor der Wahl öffentlich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung 
sind für jeden Wahlvorschlag folgende Angaben anzugeben: Familienname, Rufname, der 
Zusatz „Frau“ oder „Herr“, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, Geburtsort und Anschrift 
(Hauptwohnung) der Bewerber. Damit werden die zusätzlichen Bewerberangaben nach § 16 
Abs. 2 Satz 3 KWG bis auf den abweichenden Geburtsnamen abgedeckt und dem 
Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger ist Genüge getan. Auf zusätzliche 
Angaben auf dem Stimmzettel sollte daher aus vorgenannten Gründen verzichtet werden. 
 
Darmstadt, 12.2.2015 
 
Der Dezernent II 
 
 
 
 
Rafael Reißer 
Bürgermeister

anlage 2

217 Zeichen

Punkt 7:  Kommunalwahlen 2016 
Zusätzliche Angaben auf dem Stimmzettel für die Wahl der 
Stadtverordnetenversammlung und die Wahl zum Ortsbeirat Wixhausen 
 (V-Nr. 2015/0058) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (4)

TOP 19 beschließend
TOP 57
TOP 7
TOP 11

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0058
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.02.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00