2015/0463
Planfeststellungsverfahren zur Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 'Lichtwiesenbahn' zur Erschließung des Campus TU-Lichtwiese.
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Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Lichtwiesenbahn Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG Erläuterungsbericht Anlage A Vorlage Magistrat HEAGmobilo GmbH Klappacher Straße 172 64285 Darmstadt HEAG mobilo GmbH gez. M. Dirmeier Darmstadt, den 26.10.2015 Wissenschaftsstadt Darmstadt Luisenplatz 5a 64283 Darmstadt Dezernat III, Baustadträtin gez. C. Zuschke Darmstadt, den 29.10.2015 Aufgestellt von: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe gez. i. V. T. Krannich Karlsruhe, den 23.10.2015 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 2 von 45 Inhaltsverzeichnis 1 Planungsziel/ Verkehrliche Begründung 5 1.1 Gegenstand des Antrages 5 1.2 Lage im Netz 6 1.3 Planrechtfertigung 6 1.4 Verkehrskonzept 8 1.5 Zu beachtende sonstige Planungen 9 2 Variantenabwägung 10 2.1 Allgemeine Erschließung und Hauptkorridor 10 2.2 Variantenuntersuchung 11 2.2.1 Allgemeines 11 2.2.2 Zweigleisigkeit/ Eingleisigkeit: 11 2.2.3 Lage der neuen Zwischenhaltestelle: 12 2.2.4 Anordnung der Wendeschleife/ Endhaltestelle: 13 2.2.5 Trassenführung im Zusammenspiel mit Gestaltungsplanung der TU Darmstadt 14 2.2.6 Einbindung in das Umfeld unter Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Denkmalschutzes 14 2.2.7 Rechtsabbiegerführung in die Jahnstraße 16 3 Vorzugsvariante 21 3.1 Allgemeines 21 3.2 Trassierung in Lage und Höhe 23 3.3 Oberbau 24 3.4 Entwässerung 25 3.5 Betriebstechnische Ausrüstung 26 3.5.1 Bahnstromversorgung 26 3.5.2 Fahrleitungsanlage 26 3.5.3 Weichen- und Weichensteuerung 27 3.5.4 Schienenschmieranlagen 28 3.5.5 Elektrische Schutzmaßnahmen 28 3.5.6 Streckenlängsverkabelung 28 3.5.7 Betriebs- und Sozialgebäude 29 3.5.8 Knotenpunkte/ Querungen/ Bahnübergänge (BÜ) 29 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 3 von 45 3.5.9 Beleuchtung 32 3.5.10 Haltestellen 32 4 Folgemaßnahmen 35 4.1 Leitungsumlegungen 35 4.2 Anpassungen an Straßen und Wegen 35 4.3 Ingenieurbauwerke 36 4.4 Sonstige Anlagen 37 4.5 Umweltverträglichkeitsstudie mit Landschaftspflegerischem Begleitplan (Zusammenfassung, Gutachten in Anlage C) 37 4.6 Schall- und Erschütterungsschutz (Zusammenfassung, Gutachten in Anlage C) 40 4.7 Elektromagnetische Verträglichkeit 43 5 Grunderwerb/ vorübergehende Inanspruchnahme 44 6 Durchführung der Baumaßnahme 45 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 4 von 45 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Ausschnitt Liniennetzplan Darmstadt, Stand 2015 6 Abbildung 2: Verkehrsangebot des ÖV im Mitfall (Ausschnitt Gutachten ZIV, 2013) 9 Abbildung 3: Neubaustrecke Mitfall II auf Grundlage ÖPNV-Untersuchung, ZIV 2013 11 Abbildung 4: Haltestelle Kletterhalle, gestreckte Linienführung 12 Abbildung 5: Haltestelle Kletterhalle, Linienführung mit S-Bogen 12 Abbildung 6: Haltestelle Wendeschleife, orthogonale Anordnung 13 Abbildung 7: Visualisierung Hochkettenfahrleitung an Doppel-T-Träger mit Rasengleis am Lichtwiesen - weg 15 Abbildung 8: Variante 1, Rechtsabbiegerführung entsprechend Bestand 17 Abbildung 9: Variante 2, Rechtsabbiegerführung über eingezogene Rechtsabbiegerspur 17 Abbildung 10: Variante 4, Rechtsabbiegerführung über vorgezogene Rechtsabbiegerspur Ohlystraße 18 Abbildung 11: Vorzugstrasse nach Variantenfestlegung, Stand August 2014 21 Abbildung 12: Beispiel: Radnachspanner am Mittelmast und Hochkettenfahrleitung der Strecke 27 Abbildung 13: Lichtsignalanlage A66 Nieder-Ramstädter Straße/ Jahnstraße/ Lichtwiesenweg 31 Anlage Entwässerungsberechnung Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 5 von 45 1 Planungsziel/ Verkehrliche Begründung 1.1 Gegenstand des Antrages Zur Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Campus Lich twiese der Technischen Universität Darmstadt plant die HEAG mobilo GmbH mi t der Stadt Darmstadt in enger Abstimmung mit der TU Darmstadt die Verlängerung de r Straßenbahnlinie 2 von der Nieder-Ramstädter Straße auf den Campus der Universität. Die geplante Trasse zweigt zweigleisig an der beste henden Haltestelle „Hochschulstadi- on“ durch den Einbau von Weichenverbindungen in der Nieder Ramstädter Straße Richtung Osten in den Bereich der Universität ab. D ie Strecke verläuft parallel zum Lichtwiesenweg, vorbei am Fakultätsgebäude Architek tur, verschwenkt dort Richtung Bauingenieurgebäude/ Mensa Wirtschaftshof und endet nach ca. 1,1 km Streckenlänge mit einer Wendeschleife auf der Nordseite des Hörsa al- und Medienzentrum der TU Darmstadt. Im Einzelnen ergeben sich folgende Baulängen im Zus ammenhang mit der Lichtwiesen- bahn: Neubaustrecke: ca. 1,1 km Anpassungsstrecke Bestand: ca. 0,2 km (im Bereich N ieder Ramstädter Straße) Ausbaustrecke Gesamt: ca. 1,3 km Im Zuge der Maßnahme wird die Haltestelle „Hochschu lstadion““ angepasst sowie die beiden neuen Haltestellen an der Kletterhalle sowie am Hörsaal- und Medienzentrum zusätzlich errichtet. Unter Berücksichtigung der Belange von mobilitätsei ngeschränkten Fahrgästen werden die Haltestellen barrierefrei ausgebaut. Durch die Umsetzung der Maßnahme soll der ÖPNV gest ärkt und die Anbindung des Campusgeländes nachhaltig verbessert werden. Die Maßnahme entspricht den Vorgaben des Nahverkehr splanes (NVP) 2011 - 2016 des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Wissenschaftsstadt Darmstadt (DADINA, 2010). Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 6 von 45 1.2 Lage im Netz Die neue Linienführung zweigt vom Streckenast der L inien 2 und 9 Richtung Böllenfalltor nach Osten zur Lichtwiese ab. Abbildung 1: Ausschnitt Liniennetzplan Darmstadt, S tand 2015 1.3 Planrechtfertigung Auf dem Campus Lichtwiese (ohne Botanischer Garten) gibt es aktuell rund 2.000 Beschäftigte der TU Darmstadt und des Studentennwer kes Darmstadt sowie rund 8.200 Studierende. Nach einem zuletzt starken Anstieg der Studierendenzahlen, vor allem durch die Eröffnung des neuen Hörsaal- und Medienzentrums ab dem Sommersemester 2013, wird nach einer Prognose der TU Darmstadt deren Anz ahl in den kommenden Jahren auf dem aktuellen Niveau konstant bleiben. Bei den Besc häftigten rechnet die TU Darmstadt mit einer jährlichen Zunahme von etwa 3% für den Standort Lichtwiese. Für die ÖPNV-Nachfrage relevant ist auch die Einfüh rung eines Jobtickets für die Beschäftigten der TU Darmstadt und die Einführung e iner hochschulweiten Parkraumbe- wirtschaftung im Jahr 2013. Dadurch kam es zu einem deutlichen zusätzlichen Anstieg der Nachfrage im ÖPNV am Campus TU-Lichtwiese. Trotz der neu geschaffenen Zusatzangebote (KU-Bus s eit dem Sommersemester 2013) kommt es weiterhin zu Kapazitätsengpässen. Zudem st ößt bereits das heutige ÖPNV- Angebot aus verkehrlicher Sicht bereits an seine Ka pazitätsgrenze. So können die Bus- Linien K und KU schon heute aufgrund der starken Auslastung ihre Erschließungsfunktion für das Woogsviertel nicht mehr in der gewünschten Qualität wahrnehmen. Es kommt wegen der zahlreichen Busse zu hohen Belastungen vo n Trassen und zentralen Haltestellen und die Umweltverträglichkeit (Luft, Lärm) des derzeitigen Busangebots muss kritisch gesehen werden. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 7 von 45 Es besteht daher die Notwendigkeit, die ÖPNV-Erschl ießung des Campus Lichtwiese grundlegend zu überplanen, um der ÖPNV-Nachfrageent wicklung und der bereits bestehenden hohen Auslastung des Angebotes gerecht zu werden. Im NVP 2011-2016 (DADINA, 2010) ist hierfür als Maßnahme die „Verbes serung der Anbindung des Campus TU-Lichtwiese einschließlich kurzfristig realisierb arer Übergangsmaßnahmen“ genannt. Eine Maßgabe für die Planung ist dabei die Erschlie ßung mit einer zentralen Haltestelle am Hörsaal-und Medienzentrum. Einen entsprechenden Stadtverordneten-Beschluss hab en die Gremien der Wissen- schaftsstadt Darmstadt im Juni 2013 auf Grundlage e iner Machbarkeitsstudie, erstellt im Jahre 2013 im Auftrag der DADINA, gefasst (ZIV – Ze ntrum für integrierte Verkehrssys- teme, ÖPNV-Untersuchung Erschließung Campus TU-Lichtwiese, 2013), gefasst. Die Grenzen einer reinen Buserschließung wurden ang esichts der sehr hohen und zukünftig weiter steigenden ÖPNV-Nachfrage der Stan dorte Lichtwiese und Botanischer Garten bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Bearbe itung aus folgenden Gründen festgestellt: • Schon das heutige ÖPNV-Angebot stößt aus verkehrli cher Sicht an seine Kapazi- tätsgrenzen. Hohe Belastungen von Trassen und zentr alen Haltestellen, dadurch u.a. auch betriebliche Probleme für das gesamte ÖV-Netz. • Umweltverträglichkeit (Luft, Lärm) des Busangebots kritisch. Es wurden folgende grundsätzlich denkbare Optionen einer reinen Buserschließung betrachtet: Shuttle-Bus zwischen Innenstadt und TU-Lichtwiese/Mensa in Ergänzung zur Bus-Linie K: Aufgrund der hohen Anzahl der eingesetzten Fahrzeug e auf dieser Relation und der bereits bestehenden hohen Auslastung der Trassen un d Haltestellen konnte diese Überlegung nur als „Übergangslösung“ mit einem Prob ebetrieb angedacht werden. Ab 15.04.2013 wurde die Bus-Linie KU als Shuttle mit a uf Vorlesungszeiten ausgerichteten zusätzlichen Fahrten der Linie K eingeführt. Shuttle-Bus auf dem Lichtwiesenweg zwischen den Hal testellen Hochschulstadion und TU-Lichtwiese/Mensa in Ergänzung zur Bus-Linie K: Hierdurch sollte die Akzeptanz der Straßenbahn-Lini e 9 durch Fahrgäste mit Ziel/Quelle Lichtwiese erhöht und damit die Bus-Linie K entlast et werden. Vor allem aufgrund des Umsteigevorgangs an der Haltestelle Hochschulstadio n wurde diese Möglichkeit als unattraktive Alternative zur Direktverbindung mit d er Bus-Linie K bewertet. Ein Probebe- trieb wäre außerdem mit unverhältnismäßig hohem bau lichen und finanziellen Aufwand verbunden gewesen. Diese Variante wurde daher nicht weiter verfolgt. Verlängerung R-Bus: Zum Wintersemester 2012/13 wurden Fahrten der Bus-L inie R von der Haltestelle Böllenfalltor über den Böllenfalltorweg bis zur Haltestelle TU-Lichtwiese/Mensa verlängert. Wegen zu geringer Nachfrage wurde das Angebot zum S ommersemester 2013 wieder eingestellt. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine Kapazit ätserweiterung des bestehenden Bussystems durch größere Fahrzeuge und zusätzliche Fahrten nicht als dauerhafte und Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 8 von 45 zukunftsfähige Lösung einer hinreichend attraktiven , leistungsfähigen Erschließung des Campus Lichtwiese bewertet werden kann. Alternative n oder Ergänzungen des beste- henden Bussystems wurden als nicht machbar oder sinnvoll bewertet. Zur Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Campus Lich twiese der TU Darmstadt ist daher die Erschließung durch eine Straßenbahn vorgesehen. Zusätzliche Bedeutung bekommt die Neubaustrecke hie rbei auch durch die Anbindung der Freizeiteinrichtungen im Bereich der Kletterhal le und des Hochschulstadions sowie zukünftig im Rahmen des Besuchertransportes zu Fußb allspielen im Merckstadion am Böllenfalltor. 1.4 Verkehrskonzept Gemäß der „Nutzen-Kosten-Untersuchung zur Erschließ ung der Lichtwiese mit der Straßenbahn-Linie 2“, Zentrum für integrierte Verke hrssysteme (ZIV), April 2015 kann von folgendem ausgegangen werden: Grundlage des Verkehrsangebots durch die Umsetzung des geplanten Investitionsvorha- bens (Mitfall) sind die ÖV- und MIV-Netze im Prognosezustand. Der Mitfall enthält die geänderte Führung der Straß enbahn-Linie 2 zwischen den Haltestellen „Hochschulstation“ und „TU-Lichtwiese/ Mensa“ statt zwischen den Haltestel- len „Hochschulstadion“ und „Böllenfalltor“, so dass eine leistungsfähige, attraktive Straßenanbindung des Campus Lichtwiese entsteht. Ergänzend bleibt die Bus-Linie K zur Lichtwiese erh alten, allerdings reduziert auf den Bedienungsstandard gemäß NVP. Die Bus-Linie K stell t dann weiterhin die wichtige Verbindung zwischen dem Woogsviertel und der Lichtw iese sowie den beiden Standorten Botanischer Garten und Lichtwiese der TU Darmstadt her. Die Buslinie KU entfällt im Mitfall. Die Anbindung Stadt – Landkreis (über das Böllenfal ltor) ändert sich durch den Wegfall der Straßenbahn-Linie 2 zwischen Böllenfalltor und Hochschulstadion theoretisch nicht wesentlich, da die heutige Straßenbahn-Linie 2 am B öllenfalltor keine abgestimmten Umsteigezeiten mit den Bus-Linien NE, O, N und R ha t. Diese sind auf die Straßenbahn- Linie 9 ausgerichtet. Wichtig ist es aber, die derzeit verspätungsanfälligen Linien NE, O, N und R zu sichern. Die Überprüfung der Dimensionieru ng zeigt, dass auch durch die Straßenbahn-Linie 9 mit 4 Fahrten/h ausreichend Kap azität in diesem Streckenabschnitt bereitgestellt wird. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 9 von 45 Abbildung 2: Verkehrsangebot des ÖV im Mitfall (Aus schnitt Gutachten ZIV, 2013) Fahrgasterhebungen im Juli 2014 für die Bus-Linien K und KU an der Haltestelle TU- Lichtwiese/Mensa haben gezeigt, dass eine relativ k onstante Fahrgastnachfrage (Summe Einsteiger + Aussteiger) im Zeitraum von 7 bis 18 Uhr an Vorlesungstagen besteht. 1.5 Zu beachtende sonstige Planungen Im Rahmen der Planung der Straßenbahnanbindung zur Lichtwiese werden folgende Planungen der Stadt Darmstadt, der TU Darmstadt sow ie der HEAG mobilo berücksich- tigt: • Neuerstellung eines Radweges an der Nieder-Ramstäd ter Straße vom Böllenfall- tor bis zum Lichtwiesenweg (Planung Stadt Darmstadt) • Gesamtkonzeption Freianlagen Lichtwiese (Planung T U Darmstadt) • Infrastruktur Lichtwiese, neue Hauptstraße (Planun g TU Darmstadt) • Stadionneubau Stadion am Böllenfalltor Die bauzeitlichen Abhängigkeiten zwischen dem Neuba u der Lichtwiesenbahn und den Baumaßnahmen der TU Darmstadt sind im Rahmen der Pl anung berücksichtigt und finden sich auch im bisher vorgesehenen Bauablauf wieder. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 10 von 45 2 Variantenabwägung 2.1 Allgemeine Erschließung und Hauptkorridor Im Rahmen der Planung wurden unterschiedliche Varia nten zur Trassenführung untersucht, mit den Beteiligten abgestimmt und bis zur jetzt vorliegenden Vorzugstrasse ausgearbeitet. Zunächst wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie „ÖPNV-Untersuchung Erschlie- ßung Campus TU Lichtwiese“ (ZIV, Stand 08.05.2013) die generellen Möglichkeiten zur Verbesserung der Erschließung des Universitätsberei ches untersucht und die unter- schiedlichen möglichen Verkehrs- und Trassenvarianten bewertet. Die im Rahmen der Untersuchung betrachteten Variant en wurden unter den Gesichts- punkten • Kosten • Einbettung in das bestehende Liniennetz • Bauliche Machbarkeit • Betriebliche Machbarkeit • Bedienungsqualität/ Beförderungsqualität • Fahrgastnachfrage • Umweltverträglichkeit • Akzeptanz/ Durchsetzbarkeit untersucht, gewertet und in einer realisierbaren Vo rzugsvariante hinsichtlich der Linien- führung dargestellt. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden die unterschie dlichen Möglichkeiten der Andienung der Lichtwiese sowie unterschiedliche Lin ienführungen der Strecke innerhalb des Campusbereiches untersucht. Unter Berücksichtigung aller oben aufgeführten Gesi chtspunkte wurde eine Linienführung der Strecke abzweigend von der Nieder-Ramstädter Straße über das Campusgelände bis zu einer Endhaltestelle auf Höhe des Hörsaal-/ Medi enzentrum als optimale und wirtschaftlich vertretbare Lösung herausgearbeitet. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 11 von 45 Abbildung 3: Neubaustrecke Mitfall II auf Grundlage ÖPNV-Untersuchung, ZIV 2013 2.2 Variantenuntersuchung 2.2.1 Allgemeines Basierend auf der vorgenannten Voruntersuchung mit dem generellen Ergebnis der Linienführung und der Streckenlänge wurde ab Mitte 2014 die weitere Planung vorange- trieben, die Linienführung im Detail ausgearbeitet und mit allen Beteiligten vorabgestimmt. Im Rahmen dieser vertieften Betrachtung wurden die Fragestellungen • Zweigleisigkeit/ Eingleisigkeit • Lage der neuen Zwischenhaltestelle • Anordnung der Wendeschleife/ Endhaltestelle • Trassenführung im Zusammenspiel mit der Gestaltung splanung der Universität • Einbindung in das Umfeld unter Berücksichtigung de r Belange des Umwelt- und Denkmalschutzes • Rechtsabbiegerführung von der Nieder Ramstädter St raße in die Jahnstraße betrachtet und entsprechende Lösungsvarianten gegeneinander abgewogen. Die Variantenabwägung sowie das Ergebnis der untersuchten Lösungsmöglichkeiten wird in den folgenden Kapiteln dargestellt. 2.2.2 Zweigleisigkeit/ Eingleisigkeit: Aus betrieblichen Gesichtspunkten und auch im Ergeb nis der „ÖPNV-Untersuchung Erschließung Campus TU Lichtwiese“ (ZIV, Stand 08.0 5.2013) war eine komplette Zweigleisige Führung der Trasse von der Ausschleifu ng bis zur Endwendeschleife vorgesehen. Im Rahmen der Planung wurde jedoch, bedingt durch die notwendigen Verkehrsräume für Fußgänger, Radfahrer und für Feuerwehr- und Rettung sfahrzeuge im Bereich des alten Bauingenieursgebäudes (Gebäude L5/01) sowie des Wir tschaftshofes der Mensa (Gebäude L4/01), in Abstimmung mit der TU Darmstadt, von dieser Forderung abgewi- Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 12 von 45 chen und eine teilweise eingleisige Führung in dies em Bereich vorgesehen. Die Zusam- menführung der beiden Gleise erfolgt über eine Weic henverbindung am Ende der geraden Strecke entlang dem Fakultätsgebäude Archit ektur (Gebäude L3/01). Bedingt durch die eingleisige Führung der Strecke kann eine ausreichende Verkehrswegbreite für die oben genannten Nutzer im Bereich der Trassenführung sichergestellt werden. Der vorgesehene ca. 150 m lange eingleisige Abschni tt wird entsprechend § 21 (3) BOStrab mit einer Fahrsignalanlage ausgerüstet, die so geschaltet ist, dass der Abschnitt jeweils nur für eine Richtung freigegeben und die f reigegebene Richtung nur bei unbe- setztem Abschnitt gewechselt werden kann. 2.2.3 Lage der neuen Zwischenhaltestelle: Bedingt durch die Anbindung der Kletterhalle sowie des Hochschulstadions einerseits sowie der vorgesehenen Nutzung im Rahmen des Stadio nkonzeptes wird eine Zwischen- haltestelle erforderlich. Im Rahmen der Planung wurde hinsichtlich der Lage d ieser Haltestelle auf Höhe der Kletterhalle eine Variante mit gestreckter Linienfü hrung der Gleise untersucht, bei der die Haltestelle abgerückt vom Lichtwiesenweg angeordnet wird. Abbildung 4: Haltestelle Kletterhalle, gestreckte L inienführung Alternativ hierzu wurde durch Trassierung mit einem S-Bogen nach der Haltestelle eine eher parallele Lage der Haltestelle zum Lichtwiesenweg untersucht. Abbildung 5: Haltestelle Kletterhalle, Linienführun g mit S-Bogen Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 13 von 45 Nach Abwägung der Argumente hinsichtlich des Eingri ffs in den vorhandenen Baumbe- stand, die Gestaltungsplanung der TU Darmstadt sowi e der Anregungen des Denkmal- schutzes wird die parallele Lage der Haltestelle weiterverfolgt, da diese • kompatibler mit der Gestaltungsplanung der Univers ität ist, • sinnvoller zum Straßenraum orientiert ist, • der Eingriff in die Umwelt minimiert werden kann u nd • auch auf die Betriebsführung keine negativen Auswi rkungen hat. 2.2.4 Anordnung der Wendeschleife/ Endhaltestelle: Bezüglich der Anordnung der Endhaltestelle wurde ei ne Vielzahl von Varianten unter- sucht, die sich hauptsächlich in der diagonalen ode r orthogonalen Anordnung der Bahnsteige bezogen auf den Freiflächenbereich hinte r dem Hörsaal- und Medienzentrum (Gebäude L4/02) unterscheiden. Zusätzlich wurde im Hinblick auf die orthogonale Ba hnsteiglage noch die Anordnung der Bahnsteige auf der Nord- oder Südseite der Gleise u ntersucht, was zu unterschiedlichen Fahrtrichtungen in der Wendeschleife führt und dami t entweder die Anordnung von Weichen erfordert oder die Konstruktion einer Gleisverschlingung ermöglicht. Nach Abwägung aller betrieblichen Argumente und unt er Berücksichtigung der Gestal- tungsplanung der TU Darmstadt sowie der vorhandenen und zu erwartenden Verkehrs- ströme innerhalb des Campusgeländes wird auch auf G rundlage des im Rahmen der Variantendiskussion erstellten Gutachtens „Gutachte n Straßenbahn Endhaltestelle Campus Lichtwiese in Darmstadt“ (BÜRO STADTVERKEHR, Stand April 2015) die orthogonale Lage der Haltestelle mit auf der Südsei te angeordneten Bahnsteigen beschlossen. Abbildung 6: Haltestelle Wendeschleife, orthogonale Anordnung Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 14 von 45 2.2.5 Trassenführung im Zusammenspiel mit Gestaltun gsplanung der TU Darmstadt Neben den unterschiedlichen Varianten der Haltestel lenanordnung wurde auch die Linienführung am Trassenbeginn parallel des Lichtwi esenweges sowie im Abschnitt vor dem Architekturgebäude untersucht. Parallel des Lichtwiesenweges, von der Einschleifun g aus der Nieder-Ramstädter Straße bis zur Haltestelle an der Kletterhalle, wurde eine Lage direkt angrenzend an den vorhandenen Fuß- und Radweg sowie eine in den Wiese nbereich abgerückte Trasse zur Berücksichtigung eines eventuell von Seiten der Uni versität vorgesehenen späteren Wegausbaues untersucht. Nach Abwägung der Eingriffe aus Umweltgesichtspunkt en sowie hinsichtlich der Einbindung in das Landschaftsbild wurde die abgerüc kte Lage der Trasse verworfen. Ein Ausbau des vorhandenen Weges zu einem getrennten Ge h- und Radweg mit entspre- chender Breite wird seitens der Stadt und der TU Da rmstadt als nicht erforderlich angesehen, da die Radfahrer von und zum Campusberei ch auf den Lichtwiesenweg ausweichen können, der derzeit nur als Stichstraße zu den vorhandenen Stellplätzen genutzt wird. Vor dem Gebäude der Architektur (Gebäude L3/01) wur den unterschiedliche Trassenla- gen untersucht, bei denen die neuen Gleisanlagen in unterschiedlichen Abständen vom Gebäude vorgesehen sind. Unter Berücksichtigung der Gestaltungsplanung der T U Darmstadt wird für die neue Straßenbahntrasse eine annähernd mittige Lage zwisc hen dem bestehenden Gebäude der Fakultät Architektur (Gebäude L3/01) und der in Verlängerung des Bauingenieurge- bäudes (Gebäude L5/01) vorgesehenen zukünftigen Beb auung vorgesehen. Bedingt durch diese Lage ist auch das geplante Radwegekonze pt der TU Darmstadt in diesem Abschnitt ohne Abstriche umsetzbar. 2.2.6 Einbindung in das Umfeld unter Berücksichtigu ng der Belange des Umwelt- und Denkmalschutzes Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes , insbesondere zum größtmögli- chen Erhalt der vorhandenen Bäume, wurden zur Verif izierung der generellen Machbar- keit der Trassenlage Suchschlitze an den Alleebäume n direkt nach der Einschleifung aus der Nieder-Ramstädter Straße erstellt, um sicher zu stellen, dass durch den Trassenneu- bau keine Schädigungen an den Wurzeln oder den Bäumen auftreten. Als Ergebnis der Untersuchung konnte festgehalten w erden, dass eine Schädigung in diesem Bereich ausgeschlossen werden kann (Sachvers tändigengutachten Leitsch, 21.04.2015). In der Weiterführung der Trasse über den Freifläche nbereich sowie die darauf folgenden Baumbestände wurde die Trassenlage wie oben beschri eben im Hinblick auf Eingriffe in den Baumbestand unter Berücksichtigung aller Aspekt e optimiert. So kann der Baument- fall bedingt durch die Neubaumaßnahme auf das Mindestmaß reduziert werden. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 15 von 45 Hinsichtlich der Belange des Denkmalschutzes, hier hauptsächlich der Erhaltung von Sichtachsen zu den im Bereich der Straßenbahnstreck e vorhandenen Kulturdenkmälern, wie zum Beispiel die Georg-Büchner-Schule, das Tor zum Hochschulstadion oder das Fakultätsgebäude der Architektur (Gebäude L3/01), w urden Abstimmungen zur Art und Anordnung der notwendigen Oberleitungsanlagen (Mast e, Fahrdrahtkonstruktion) mit der Intension geführt eine umfeldverträgliche Lösung auszuarbeiten. Es wurden hierfür die technisch machbaren Varianten untersucht: • einer Hochkettenfahrleitung mit Mittelmasten, Mast abstand bis zu 50 m • einer Hochkettenfahrleitung mit reduzierter Aufbau höhe an Mittelmasten und engerem Mastabstand, Mastabstand ca. 30m sowie • einer Seilgeleiterfahrleitung an Seitenmasten mit Zweigleisauslegern, Mastab- stand ca. 30 m Im Ergebnis wurde als generelle Oberleitungskonstru ktion die Hochkettenfahrleitung mit größtmöglichem Mastabstand als die umfeldverträglic hste für die Neubaustrecke festgelegt, da hierbei die Blickachsen zu allen rel evanten Kulturdenkmalen freigehalten werden können. Hinsichtlich der Fahrleitungsmaste wurde die Entsch eidung zugunsten von Doppel-T- Trägern, sogenannten Peiner-Masten, gefällt, da die se im Gegensatz zu ebenfalls im Stadtgebiet von Darmstadt vorhandenen Rundmasten ei ne schlankere Bauform aufwei- sen und somit verträglicher mit dem Landschaftsbild sind. Abbildung 7: Visualisierung Hochkettenfahrleitung a n Doppel-T-Träger mit Rasengleis am Lichtwiesen - weg Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 16 von 45 2.2.7 Rechtsabbiegerführung in die Jahnstraße Für den Anschluss der neuen Strecke müssen im Kreuz ungsbereich Nieder-Ramstädter Straße/ Jahnstraße Weichenverbindungen eingebaut we rden. Dieser Weicheneinbau erfordert eine Aufweitung der vorhandenen Gleise, u m Begegnungen von abbiegenden Straßenbahnfahrzeugen mit geradeausfahrenden zu ermöglichen. Ergänzend ist zur Erhöhung der Sicherheit des starken Schülerverkehrs an der Haltestelle „Hochschulstadion“ eine Verbreiterung der Halsteste llenbreite stadteinwärts zwingende erforderlich. Aus den vorbeschriebenen Gründen ist ein Eingriff i n die Geometrie des Knotenpunkt Nieder-Ramstädter Straße/ Jahnstraße erforderlich. Im Bestand stehen dem Verkehr im Kreuzungsbereich d er Nieder-Ramstädter Straße mit der Jahnstraße Richtung Böllenfalltor zwei Fahrspur en zur Verfügung. Eine Rechtsabbie- gerspur in die Jahnstraße und eine kombinierte Gera deaus-/ Linksabbiegerspur Richtung Böllenfalltor/ Lichtwiesenweg. Die Rechtsabbiegerspur hat im Bestand eine Länge von ca. 40 m. Bei einer Straßenbahnfahrt in der Nieder-Ramstädter Straße wird der Rechtsabbieger angehalten, der übrige Verkehr kann ohne Beeinflussung weiterlaufen. Im betroffenen Bereich stehen am östlichen Fahrbahn rand mehrere große Bäume mit einem Abstand der Stammachse vom Fahrbahnrand zwisc hen 2,91 m und 3,96 m. Davor und dahinter stehen jüngere Bäume, die nachgepflanzt wurden, (Abstand Fahrbahnrand – Baumachse von 2,81 m bis 5,06 m im Bestand) Im Rahmen der Planung wurden die nachfolgend beschr iebenen Varianten zur Anord- nung des Rechtsabbiegers untersucht: Variante 1: Fahrspuren entsprechend Bestand mit Ein griff in die Bäume am östlichen Fahrbahnrand Variante 2: "eingezogene" Rechtsabbiegerspur im Kre uzungsbereich zur Vermeidung des Eingriffs in den Baumbestand durch Beibehaltung des bestehenden Fahrbahnrandes Variante 3: kompletter Verzicht auf die Rechtsabbie gerspur Variante 4: vorgezogene Rechtsabbiegerspur und Führ ung des Verkehrs über Ohlystraße/ Roquetteweg Richtung Jahnstraße Die zunächst favorisierte Variante 1 wurde aufgrund des notwendigen Eingriffs in den bestehenden alten Baumbestand einer eingehenden Prü fung unterzogen, im Zuge der Abwägung wurden die vorgenannten Varianten 2 bis 4 untersucht. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 17 von 45 Wertung der Varianten: Variante 1: Abbildung 8: Variante 1, Rechtsabbiegerführung ents prechend Bestand Zur Realisierung von Variante 1 muss • der östliche Fahrbahnrand verschoben werden, um Pl atz für die Mehrbreiten im Gleisabstand und der Haltestelle zu schaffen • auf Länge des Bahnsteiges eine Rechtsabbiegerspur mit einer dem Bestand entsprechenden Aufstelllänge hergestellt werden Auswirkungen: • im Bereich des zwischen 1,00 m bis 1,88 m zu versc hiebenden Fahrbahnrandes sind 4 Bäumen betroffen, bei denen im Kronenbereich Tiefbauarbeiten erfolgen müssen. • Der Abstand des neuen Fahrbahnrandes zu den Stamma chsen beträgt zwischen 1,72 m und 2,10 m • voraussichtlich sind diese Bäume zu • der Ersatz durch Neuplanzungen ist möglich. • die Verkehrsqualität am Knotenpunkt bleibt erhalte n Variante 2: Abbildung 9: Variante 2, Rechtsabbiegerführung über eingezogene Rechtsabbiegerspur Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 18 von 45 Zur Realisierung von Variante 2 muss • eine eingezogene Rechtsabbiegerspur im direkten Kn otenpunktsbereich vorge- sehen werden • der erforderliche Signalgeber im Knotenpunktsberei ch neben der Gleisanlage stehen Auswirkungen: • die gemäß Variante 1 betroffenen Bäume werden nich t mehr in Mitleidenschaft gezogen, der vorhandene Fahrbahnrand kann bestehen bleiben • aufgrund des zur Verfügung stehenden Platzes reich t die Länge der Aufstellfläche für maximal zwei abbiegende Fahrzeuge • die Länge der Abbiegerspur unterschreitet die Mind estlänge von 20 m (Wert für Linksabbiegerspur hilfsweise angesetzt, da keine Vorgabe für Rechtsabbieger) • es ist ein Rückstau von wartenden abbiegenden Fahr zeugen in die Geradeaus- spur zu befürchten, die die Verkehrsqualität des Knotens mindert • sollte der Geradeausverkehr den wartenden Rechtsab bieger umfahren, besteht ein Unfallrisiko durch überfahren der Gegenfahrspur durch Geradeausfahrer Variante 3: Ein Verzicht der Rechtsabbiegerspur ist aus verkehr stechnischen Gründen nicht vertretbar, da dann • der gesamte Straßenverkehr zusätzlich zu einer Ric htung Lichtwiesenweg abbie- genden Bahnfahrt auch bei jeder Fahrt parallel zur Nieder-Ramstädter Straße an- gehalten werden muss • die Verkehrsqualität am Knotenpunkt dadurch auf ei n nicht mehr vertretbares Maß sinkt • bautechnisch ein verbotenes Rechtsabbiegen am Knot enpunkt nicht verhindert werden kann und dadurch ein zusätzliches Gefährdungspotential entsteht Die Variante wird nicht weiter verfolgt. Variante 4: Abbildung 10: Variante 4, Rechtsabbiegerführung übe r vorgezogene Rechtsabbiegerspur Ohlystraße Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 19 von 45 Zur Realisierung von Variante 4 muss • vor der Ohlystraße eine neue Rechtsabbiegerspur er stellt werden, hierzu ist die Fahrbahn nach Osten zu verschwenken, um Platz für die Fahrspur und die erfor- derliche Signalanlage zu schaffen • der straßenparallele Radweg muss ebenfalls nach Os ten verschoben werden • es wird eine zusätzliche signalisierte Gleisquerun g inklusive Bevorrechtigung der Bahn und gegebenenfalls erforderlicher Koordinierung erstellt und der derzeit als Sackgasse befahrene Abschnitt der Ohlystraße bis zum Roquetteweg wird zur Durchgangsstraße • für die weitere Führung durch den Roquetteweg zur Jahnstraße muss der derzeit in beide Richtungen befahrbare Radweg am Knoten Jahnstraße stadteinwärts gesperrt werden Auswirkungen: Eine Realisierung von Variante 4 hat folgende Auswirkungen: • die gemäß Variante 1 betroffenen Bäume werden nich t mehr in Mitleidenschaft gezogen, der bestehende Fahrbahnrand kann bestehen bleiben • bedingt durch die Verschiebung nach Osten sind min destens 6 Bestandsbäume am Fahrbahnrand, gegenüber der Rechtsabbiegeraufstellfläche, betroffen, die vo- raussichtlich zu fällen sind, da im Bereich der Baumkrone Tiefbauarbeiten erfor- derlich sind. Die betroffenen Bäume stehen innerhalb einer geschlossenen Baum- reihe alter Bäume, der Ersatz durch Neuplanzungen ist möglich. Der Abstand des bestehenden Wegrandes zur Baumachse beträgt zwischen 4,60 m und 5,05 m, nach Wegverlegung beträgt der Abstand zwischen 1,93 m und 3,11 m • durch die Öffnung der Ohlystraße und Führung des V erkehrs über den Roquette- weg werden Betroffenheiten von bisher durch die Maßnahme nicht tangierter An- wohner, insbesondere durch die Verkehrszunahme in den beiden Straßen er- zeugt, die im Planrechtsverfahren entsprechend zu würdigen sind. • die Radwegführung am Knotenpunkt Jahnstraße/ Roque tteweg ist stadteinwärts nur durch eine Anpassung im Bereich der entfallenden Bahnsteigspitze möglich • es besteht die Gefahr, dass Fahrzeuge weiterhin, d ann verbotenerweise, am Knotenpunkt ungesichert direkt in die Jahnstraße rechts abbiegen • auf Grund des Neubaus der Rechtsabbiegerspur ist e in zusätzliches Schallgut- achten zur Berücksichtigung der Maßgaben der 16. BImSchV, die ggf. entstehen- de Notwendigkeit von zusätzlichen passiven Schallschutzmaßnahmen ist derzeit nicht abschätzbar • der Neubau des Rechtsabbiegers, der zusätzlichen S ignalanlage sowie der erfor- derlichen Anpassungsmaßnahmen erzeugen zusätzliche Projektkosten, die bis- her in der NKU nicht berücksichtigt sind • in wie weit durch den geänderten Eingriff (gegenüb er den Scopingunterlagen) zusätzliche Erhebungen von Flora und Fauna erforderlich werden, die eine ent- sprechenden Zeitverzug in der Umweltplanung zu den Planfeststellungsunterla- gen erzeugen, ist schwer abzuschätzen. Nach Abwägung aller Einzelargumente hinsichtlich de s Verkehrsfluss, der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes sowie der Auswirkungen auf das Umfeld wurde Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 20 von 45 Variante 1 als Vorzugsvariante festgelegt, da durch diese Variante • ein sicherer Verkehrsablauf gewährleistet werden k ann • die Knotenpunktsqualität nicht verschlechtert wird • keine Gefahrenpunkte neu geschaffen werden • keine zusätzliche Verkehrsbelastung in das angrenz ende Wohngebiet geführt wird Die entfallenden Bäume werden, entsprechend der Vor gaben der Stadt Darmstadt für Baumpflanzungen im öffentlichen Straßenraum, durch Neupflanzungen direkt am Eingriffsort ausgeglichen. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 21 von 45 3 Vorzugsvariante Nach Abwägung aller Argumente ergibt sich die nachf olgend beschriebene Trassenfüh- rung als die Vorzugsvariante für die Straßenbahnanb indung Campus Lichtwiese in Verbindung der Verlängerung der Linie 2: 3.1 Allgemeines Abbildung 11: Vorzugstrasse nach Variantenfestlegun g, Stand August 2014 Die ca. 1,1 km lange Neubautrasse beginnt an der Ha ltestelle Hochschulstadion und führt parallel zum Lichtwiesenweg über das Gelände der te chnischen Universität Darmstadt vorbei am Institutsgebäude Architektur, verschwenkt dort Richtung Mensagebäude und endet am Hörsaal-/ Medienzentrum mit einer Wendeschleife. Bedingt durch die für den Weicheneinbau erforderlic he Aufweitung des Gleisabstandes in der Nieder-Ramstädter Straße sind hier noch ca. 200 m Gleis umzubauen. Somit ergeben sich folgende Längen: Neubaustrecke: ca. 1,1 km Anpassungsstrecke Bestand: ca. 0,2 km Ausbaustrecke Gesamt: ca. 1,3 km Die Trassierung der Strecke ist für eine Geschwindigkeit von maximal 60 km/h im Bereich des besonderen Bahnkörpers ausgelegt. Im Bereich de r straßenbündigen Führung liegt die Geschwindigkeit bei maximal 50 km/h, in Radienb ereichen der S-Bögen, der Wendeschleife sowie beim Durchfahren der Weichen un terliegt die Fahrgeschwindigkeit den fahrdynamischen Zwängen und beträgt dort zwischen 15 km/h und 25 km/h. Als Entwurfsgrundlage für die Trassierung wurden folgende Regelwerke herangezogen: • BOStrab Trassierungsrichtlinien • EAÖ Empfehlungen für die Anlage des öffentlichen P ersonennahverkehrs • Schriftenreihe 600 Oberbaurichtlinien und Oberbauz usatzrichtlinien des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen • Dienstanweisungen der HEAG mobilo Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 22 von 45 • Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 0 6) Trassierungsparameter: • Trassierungsparameter entsprechend Trassierungsric htlinie • Kreisbögen sind mit Übergangsbögen in Form von Klo thoiden auszubilden • Zwischengerade bei S-Bögen • Planungsgrundlage für Wendeschleifen: R = 25 m (Mi ndestradius) Hinsichtlich der unterschiedlichen Entwurfsgeschwindigkeiten bei Führung der Trasse auf besonderem Bahnkörper oder im Straßenraum als gemei nsame Führung mit dem Individualverkehr (IV) wurde unter Berücksichtigung der BOStrab festgelegt: • Entwurfsgeschwindigkeit auf besonderem Bahnkörper 70 km/h, dies entspricht der nach § 49 BOStrab zulässigen maximalen Geschwin digkeit bei Fahren auf Sicht • Entwurfsgeschwindigkeit im Straßenraum 50 km/h., e ntsprechend § 55 (1) BOStrab sind bei straßenbündiger Führung die Vorsch riften der Straßenver- kehrsordnung zu beachten Diese Werte werden bei einer innerstädtischen Trass ierung nur mit ausreichender Überhöhung erreicht, wobei insbesondere bei straßen bündiger Führung der Gleisanlage die Ausbildung einer Überhöhung nicht realisiert we rden kann. In diesen Fällen muss die Geschwindigkeit entsprechend den gegebenen Umstände n, z. B. im Bereich der straßenbündigen Führung im Bereich der Verschwenkung vor dem Bauingenieurgebäude, reduziert werden. Folgende Geschwindigkeiten sind trassierungstechnisch vorgesehen: Nieder-Ramstädter Straße v = 50 km/h Besonderer Bahnkörper bis Haltestelle Kletterhalle v = 60 km/h Platzbereich vor Architektur v = 25 km/h bis Beginn Eingleisigkeit, theoretisch v = 50 km/ h Eingleisigkeit einschl. Wendeschleife v = 10 – 2 5 km/h Für die Querschnittsgestaltung wurde von folgenden Werten als Bemessungsgrundlage ausgegangen: • angesetzte Wagenbreite 2,40 m, • zulässiges Wankmaß 0,15 m, • Sicherheitsraum neben der Gleisanlage ≥ 0,70 m • Mittelmaste 0,40 m Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 23 von 45 Der Querschnitt wurde so gewählt, dass im Bereich d er Zweigleisigkeit Mittelmaste für die Fahrleitung realisiert werden können. In engen Bögen wurden die Gleisabstände unter Berüc ksichtigung der fahrzeugspezifi- schen Hüllkurven erhöht, um die erforderliche übers trichene Fläche des Fahrzeugkastens in der Kurve sicher zu stellen (Bauch- und Spießgan gverhalten der Straßenbahnfahrzeu- ge). Die nach BOStrab erforderlichen Sicherheitsräume werden berücksichtigt. 3.2 Trassierung in Lage und Höhe Im Bereich der Haltestelle „Hochschulstadion“ wird zum Anschluss der Neubaustrecke ein Gleisdreieck erstellt, das ein Befahren des neuen z weigleisigen Gleisabschnittes sowohl von der Innenstadt als auch aus Richtung Böllenfall tor kommend erlaubt. Fahrplanmäßig wird dabei die Relation Hauptbahnhof – Böllenfallto r bzw. Hauptbahnhof – Lichtwiese befahren, die Relation Lichtwiese – Böllenfalltor i st nur ein betrieblicher Abzweig. Die Weichen sind in alle Richtungen mit Kurvenradie n von 25 m vorgesehen, um eine möglichst schlanke Gesamtkonstruktion der Gleisanla gen im Kreuzungsbereich zu erreichen. Die Weichenverbindungen sind mit einer Geschwindigkeit von 25 km/h befahrbar. Im Anschluss an das Gleisdreieck folgt die Trasse i n einer gestreckten Linienführung dem Lichtwiesenweg bis zur ersten Haltestelle an der Kl etterhalle ca. bei km 0,5. Die Gleisan- lagen liegen in diesem Abschnitt in der vorhandenen Freifläche. Der Abschnitt ist als besonderer Bahnkörper konzipiert und wird mit 60 km/h befahren. Im Anschluss an die Haltestelle folgt eine Verschwe nkung der Trasse in eine Mittellage zwischen dem bestehenden Gebäude der Fakultät Archi tektur (Gebäude L3 / 01) auf der Südseite und der gemäß Masterplan der TU Darmstadt vorgesehenen Bebauung auf der Nordseite des zukünftigen Platzbereiches. Nach der Verschwenkung führt die Trasse gerade bis ca. km 0,8. Dort wird, am Ende der Zweig leisigkeit, eine Weiche (W7n) zur Einfahrt in die Eingleisigkeit angeordnet. Die Weic he weist einen Radius von 100 m auf und wird mit einer vorgezogenen Zungenvorrichtung v orgesehen, damit im Bogen keine beweglichen Weichenteile zu liegen kommen und auf e ine unterhaltungsaufwendige Weichenkonstruktion verzichtet werden kann. Der Abschnitt ist mit Ausnahme des im Rahmen der Ge staltungsplanung vorgesehenen Platzbereiches mit maximal 50 km /h befahrbar. Die eingleisige Strecke biegt nach der Weiche mit e inem S-Bogen mit Radien von 50 m nach Norden in eine Parallellage zum Wirtschaftshof der Mensa (Gebäude L 4 / 01) ein und verläuft dort bis zur Einfahrtsweiche zur Wendeschleife bei ca. km 0,95. Der Streckenabschnitt befindet sich in einem Freifl ächenbereich, der auch von Fußgän- gern und Radfahrern sowie Feuerwehr- und Rettungsfa hrzeugen genutzt wird und ist neben der Radienfolge auch aus diesem Grund mit maximal 20 km/h befahrbar. Nach der Einfahrtsweiche (W8n) mit einem Radius von 50 m in die Wendeschleife schließt eine weitere Weiche (W9n) mit dem gleichen Abzweigradius an, die der Anbindung des Überholgleises dient. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 24 von 45 Nach der Weichenverbindung laufen die beiden Gleise parallel im Bereich der Endhalte- stelle. Aufgrund des künftig zur Verfügung stehende n Raumes zwischen den angrenzen- dem Verkehrsflächen sowie der Bebauung (Hörsaal-Med ienzentrum Gebäude L 4 / 02) wird die Wendeschleife im Innenbogen mit einem Radi us von 25,00 m durchfahren. Zur Vermeidung von beweglichen Weichenteilen beziehungs weise einer unterhaltungsauf- wendigen Weichenkonstruktion im Radienbereich wird für die Ausfahrtsweiche (W10n) aus dem Überholgleis eine vorgezogene Zungenvorrich tung vor Radienbeginn angeord- net und so der Unterhaltungsaufwand der Anlage minimiert. Aufgrund der vorgesehenen Radien sowie der Platznut zung innerhalb der Wendeschleife (shared space) wird dieser Abschnitt mit maximal 10 km/h befahren. Shared space „gemeinsam genutzter Raum“) bezeichnet eine Planung sphilosophie, nach der vom Verkehr dominierter öffentlicher Straßenraum lebens werter und sicherer werden soll. Charakteristisch ist dabei die Idee, auf Verkehrsze ichen, Signalanlagen und Fahrbahn- markierungen zu verzichten. Gleichzeitig sollen die Verkehrsteilnehmer vollständig gleichberechtigt werden, wobei die Vorfahrtsregel weiterhin Gültigkeit besitzt. 3.3 Oberbau Zum Einsatz soll ein Oberbausystem mit Vignolschien en S 49 in Abschnitten mit Rasengleis bzw. Rillenschienen Ri 60 in eingedeckte n Bereichen kommen, wobei die Schienen bei beiden Schienenformen auf einem Betonlängsbalken gelagert werden. Im Hinblick auf die Oberbaugestaltung wurde festgel egt, dass in folgenden Bereichen aus Gründen des Umweltschutzes, der Gestaltung und hinsichtlich des Emissionsschutzes ein Rasengleis mit hochliegender Vegetationsebene zum Einsatz kommt: • Baubeginn, ab der Weichenspitze der Weichen (W5n/ W6n) in der Freifläche Lichtwiesenweg bis zur Haltestelle Kletterhalle, Länge ca. 400 m • Grünflächen nach der Haltestelle Kletterhalle bis Beginn eingleisiger Bereich, Länge ca. 160 m in Einzelabschnitten Im Bereich der Haltestellen wird generell Gleispfla ster eingebaut. Der Einsatz von Rasengleis in Haltestellenbereichen ist nicht möglich da: • die Vegetation aufgrund der Wärmeabstrahlung der U nterflurantrieb verbrennt und • die Müllbeseitigung im Rasengleis sehr aufwändig i st Soweit Weichen im Bereich des Rasengleises angeordn et sind, werden diese ebenfalls eingedeckt ausgeführt, um eine Unterhaltung der Wei chenbereiche sowie eine Befahr- barkeit mit Servicefahrzeugen sicher zu stellen. In den übrigen Bereichen wird ein eingedecktes Glei s vorgesehen, wobei die eingedeck- ten Bereiche in unterschiedlichen Oberflächenbefest igungsformen hergestellt werden, je nach Nutzung als Straße, Fuß- und Radweg oder Platzbereich. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 25 von 45 Bezüglich der Gestaltung der Platzbereiche vor dem Gebäude der Architekturfakultät sowie innerhalb der Wendeschleife wurden Abstimmung en mit der TU Darmstadt durchgeführt, so dass die vorgesehene Gleistrasse v erträglich mit deren Gestaltungspla- nung ist. Die Überwege über die neue Straßenbahntra sse sind auf den derzeitigen Vorplanungsstand der Gestaltungsplanung der TU Darm stadt abgestimmt, geringfügige Anpassungen im Rahmen der späteren Ausführungsplanung sind möglich. Die derzeit vorhandenen Wegebeziehungen innerhalb d er TU Darmstadt werden durch den Neubau der Straßenbahn nicht nennenswert beeinträchtigt. 3.4 Entwässerung Grundgedanke der Entwässerungsplanung der neuen Str aßenbahnstrecke ist die Maßgabe anfallendes Oberflächenwasser direkt zu ver sickern und nur im Ausnahmefall das Wasser in die bestehende Kanalisation einzuleiten. Das anfallende Oberflächenwasser wird hierbei entwe der großflächig versickert (Rasen- gleis; Bahnsteigfläche „Kletterhalle“) oder über St raßeneinläufe/ Gleisentwässerungskäs- ten gefasst und abgeleitet, um eine reibungslose Entwässerung sicher zu stellen. Versickerung: Im Zuge der Maßnahme wird das anfallende Oberfläche nwasser im Bereich der durchläs- sigen Oberbauarten (Rasengleis) versickert. Die im Bodengutachten benannten kf-Werte des anstehenden Bodens lassen eine Versickerung zu. Die Versickerungsanlagen werden hierbei nach ATV-Ar beitsblatt 138 bemessen, die rechnerischen Nachweise liegen den Antragsunterlagen bei. Im Ergebnis der Berechnung wird für die Versickerun gsanlagen, die ausschließlich im Bereich der Zweigleisigkeit liegen, ein Rigolensyst em aus zwei außenliegenden Sicker- strängen mit Abmessungen b/h = 50cm/50 cm mit Filte rkies und Geotextil erforderlich. Die Rigolen werden, um die Versickerung sicher zu s tellen, ohne Gefälle hergestellt weshalb die Tiefe in Abhängigkeit der Gleislängsneigung variiert. Die in den Versickerbereichen vorhandenen befestigt en Gleisquerungen entwässern über Schieneneinlaufkästen direkt in die Rigolen, wobei diese in den Bereichen der Einleitung eine Breite von 1,0 m aufweisen und ein entsprechen des Vollsickerrohr eingelegt ist. Die Länge des Vollsickerrohres ist dabei abhängig von d er zu entwässernden Fläche des Überweges. Die Bahnsteigbereiche der Haltestelle „Kletterhalle “ werden über das Bankett in die angrenzenden Grünflächen an der Bahnsteighinterkante entwässert. Einleitung in Kanalisation: In den Bereichen mit versiegeltem Oberbau (straßenb ündiger Bahnkörper, Asphalteinde- ckung oder Gleispflaster) wird das Oberflächenwasse r über Gleisentwässerungskästen gefasst und der städtischen bzw. der universitätseigenen Kanalisation zugeführt. Zur Ableitung ist es in Teilabschnitten erforderlic h neue Sammelleitungen zum Fassen und Ableiten des anfallenden Oberflächenwassers neu zu erstellen. Im Einzelnen sind dies: Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 26 von 45 • der Platzbereich vor dem Architekturgebäude • der eingleisige Abschnitt beim Wirtschaftshof der Mensa • die Bahnsteig- und Gleisentwässerung der Endhaltes telle sowie der Wendeschlei- fe Der Anschluss der neuen Sammelleitungen erfolgt an den Abwasser- oder Regenwasser- kanal des bestehenden Abwassersystems der TU Darmstadt. Die Bahnsteige der Haltestelle „Hochschulstadion“ w erden über Entwässerungsrinnen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation entsprechend Bestand entwässert. 3.5 Betriebstechnische Ausrüstung 3.5.1 Bahnstromversorgung Zur Einspeisung der notwendigen elektrischen Energi e zum Streckenbetrieb sind keine zusätzlichen technischen Einrichtungen wie zum Beispiel ein Unterwerk erforderlich. Die regelmäßige Streckeneinspeisung erfolgt aus dem bestehende Unterwerk Roquette- weg, bei Ausfall dieses Unterwerks erfolgt die Eins peisung hilfsweise über das Unterwerk Mitte. 3.5.2 Fahrleitungsanlage Bei der Fahrleitungsanlage werden folgende Bauweisen eingesetzt: • am Streckenbeginn wird ein kurzer Abschnitt Einfac hfahrleitung über dem Gleis- dreieck Nieder-Ramstädter Straße sowie • Hochkettenfahrleitung im Bereich der Strecke Die Regelfahrdrahthöhe ist für beide Bauweisen auf 5,50 m festgelegt. Ausgenommen Überspannung im Kreuzungsbereich ist di e Strecke als nachgespannte Hochkettenfahrleitung geplant. Fahrdraht und Tragseil sind bei dieser Bauweise übe reinander angeordnet. Der Abstand zwischen Fahrdraht (unten) und Tragseil (oben) betr ägt am Aufhängepunkt 1,50 m. Fahrdrähte und Tragseile werden über mechanische Nachspannvorrichtungen gespannt. Als Fahrleitungsmasten werden H-Profilmasten mit ha lbrunder Mastspitze eingesetzt. Diese sind im Bereich der Zweigleisigkeit als Mitte lmaste vorgesehen, in den eingleisigen Bereichen sowie der Wendeschleife stehen die Maste überwiegend an der Bogenaußen- seite. Für die Hochkettenabschnitte ergeben sich in der Re gel Masthöhen von ca. 7,50 m wenn der Mast zwischen den Gleisen angeordnet ist. Davon abweichende Masthöhen ergeben Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 27 von 45 sich bei Abspannmasten oder bei Außenmasten mit Zweigleisausleger. Als Fundamente für die Fahrleitungsmasten sind, in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten, Rohr oder Köcherfundamente vorgesehe n. Flachgründungen kommen nur im Ausnahmefall zum Einsatz. Die Aufhängung der Fahrleitungsanlage an den Masten erfolgt über Ausleger oder Seilverspannungen. Die Nachspannung der Anlage erfolgt über Gewichtsna chspannungen mit Radnachspan- ner. Diese werden zwischen den Flanschen der Profilmaste angeordnet. Abbildung 12: Beispiel: Radnachspanner am Mittelmas t und Hochkettenfahrleitung der Strecke 3.5.3 Weichen- und Weichensteuerung Im Zuge der Maßnahmen werden insgesamt 9 neue Weich en oder Zungenvorrichtung erforderlich für: • die Ein- und Ausschleifung an der Nieder-Ramstädte r Straße (4 Weichen W1n – W4n, 2 Zungenvorrichtungen W5n/ W6n) • die Zusammenführung der zweigleisigen in eine eing leisige Strecke (eine Zun- genvorrichtung W7n)) • den Betrieb des Überholgleises in der Wendeschleif e (2 Weichen W8n/ W9n, eine vorgezogene Zungenvorrichtung W 10n mit Doppelschienengleis) Bei den Zungenvorrichtungen handelt es sich um Weic henzungenbereiche in Regelbau- form an die ein frei trassierter Radius anschließt. In der Wendeschleife ist zusätzlich zur Vermeidung einer unterhaltungsaufwändigen Bogenweiche eine vorgezogene Zungenvor- richtung mit Doppelschienengleis vorgesehen. Alle Weichen werden mit einem elektrischen Antrieb ausgestattet, die Steuerung erfolgt Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 28 von 45 über die Zugsicherungsanlage. Alle Weichen erhalten eine elektrische Weichenheizu ng. Die Stromversorgung der Weichen für Betrieb und Heizung erfolgt durch die B ahnstromversorgung aus der Fahrleitung. In Fahrtrichtung spitz, d. h. Richtung der Weichenz unge, befahrene Weichen erhalten eine formschlüssige Verriegelung, um einen sicheren Betreib zu gewährleisten. 3.5.4 Schienenschmieranlagen Im Bereich der Einschleifung von der Nieder-Ramstäd ter Straße, der Gleisverschwen- kung vor dem Architekturgebäude und dem Bauingenieu rgebäude sowie in der Wende- schleife werden Schienenschmieranlagen zur Vermeidu ng der Fahrgeräusche vorgese- hen. Bedingt durch den Einsatz der Anlagen kann die Einhaltung der Immisionsgrenzwer- te gewährleistet werden. 3.5.5 Elektrische Schutzmaßnahmen Die elektrischen Erdungs-, Berührungs- und Korrosio nsschutzmaßnahmen werden unter Beachtung insbesondere folgender Grundlagen durchgeführt: • EN 50122, EN 50123 • BOStrab/TR EA (E-Baurichtlinie) • VDE-Bestimmungen 0100, 0101, 0115 und 0141 • VDV-Empfehlungen 500, 501 Für Mittelspannungsschaltanlagen wird Schutzerdung nach VDE 0101 und 0141 durchgeführt. Im Bereich der Niederspannungsanlagen werden die Sc hutzmaßnahmen „Doppelte Isolierung“ (früher Schutzisolierung) und „Automati sche Abschaltung der Stromversor- gung“ (früher Nullung mit besonderem Schutzleiter u nd Fehlerstromschutzschalter) nach VDE 0100, bei Anlagen und Einrichtungen im Einfluss bereich von Fahrleitungsanlagen zusätzlich die VDE 0115 angewendet. Unzulässige Beeinflussungen aufgrund der zu erwarte nden magnetischen Gleichfeldän- derungen werden für die angrenzende Bebauung nicht angenommen. Der Abstand des bestehenden baulichen Umfeldes zur stromführenden G leichspannungsanlage ist so ausreichend, das er als unkritisch bewertet werden kann. 3.5.6 Streckenlängsverkabelung Entlang der gesamten Strecke wird eine 2-rohrige Ka belrohrtrasse geführt. Über diese Trasse können die Haltestellen angeschlossen, womit ein Übertragungsweg für die Steuerung und die Meldungen von Anlagen der technis chen Streckenausrüstung zur Leitstelle beziehungsweise untereinander eingerichtet werden kann. Bei der Dimensionie- Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 29 von 45 rung der Kabeltrasse ist eine spätere Ausbaureserve berücksichtigt. Die Trasse wird im zweigleisigen Bereich der Streck e in Mittellage hergestellt. Die vorgesehenen Mittelmaste der Oberleitung werden dab ei von der flexiblen Kabeltrasse umfahren. 3.5.7 Betriebs- und Sozialgebäude An der Endhaltestelle in der Wendeschleife ist ein Sozialgebäude nach Arbeitsschutzvor- schriften für das Fahrpersonal der HEAG mobilo erforderlich. Das Gebäude hat eine Größe von ca. 50 m2 und beinha ltet geschlechtergetrennte Sanitäreinrichtungen, einen Aufenthaltsbereich sowie einen Raum für technische Anlagen und erfüllt somit die gesetzlichen Anforderungen. Im Verlauf des Planungsprozesses wurde entschieden den im Rahmen der Gestaltungs- planung der TU Darmstadt für den Platzbereich vorge sehenen Kiosk mit den Betriebs- und Sozialgebäude zu kombinieren und so ein multifu nktionales Gebäude zu erstellen, das sowohl den Ansprüchen des Straßenbahnbetriebes als auch der Aufenthaltsfunktion im Platzbereich entspricht. Da jedoch derzeit die Gestaltungsplanung TU Darmst adt, auch hinsichtlich einer gemeinsamen Nutzung, nicht die entsprechende Detail tiefe aufweist, ist die konkrete Lage derzeit noch nicht abschließend fixiert und ka nn sich noch ändern. Die gemäß Arbeitsschutz erforderlichen Einrichtungen für die Mitarbeiter der HEAG mobilo sowie deren Größe wird bei der nachgelagerten Planung sic hergestellt. Die in den Planunterla- gen dargestellte Situation stellt somit nur einen Platzhalter dar. Das zu erstellende Gebäude erhält alle erforderlich en Anschlüsse der Ver- und Entsor- gung. 3.5.8 Knotenpunkte/ Querungen/ Bahnübergänge (BÜ) Die im Rahmen der Maßnahme betroffenen Knotenpunkte und Überwege werden entsprechend den technischen Erfordernissen signalisiert. Mögliche Flächen für die erforderlichen Signalgeber stehen im öffentlichen Straßenraum ausreichend zur Verfügung. Weitere Detailplanungen werden im Zuge der Ausführungs- planung berücksichtigt. Die Querung der Straßenbahn mit den übrigen Verkehr strägern wird je nach Art und Stärke der querenden Verkehrsströme gesichert, die vorgesehenen Sicherungsarten sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Lage/ Bau-km Art der Querung Art der Sicherung Km 0,01 Straßenquerung Knoten- punkt Nieder-Ramstädter Straße Technische Sicherung Vollsignalisierung des Knotenpunktes A 66 (Abb. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 30 von 45 13) Km 0,11, BÜ Zufahrt/ Fußweg Parkplatz Georg Büchner Schule Technische Sicherung Rot-Dunkel-Anlage Km 0,29, BÜ Wegequerung Technische Sicherung Rot-Dunkel-Anlage Km 0,56 - km 0,64 Platzbereich keine technische Si cherung, Übersicht ausreichend, angepasste Geschwindigkeit Km 0,67, BÜ Wegequerung Technische Sicherung Rot-Dunkel-Anlage Km 0,74, BÜ Wegequerung Technische Sicherung Rot-Dunkel-Anlage Km 0,82 – km 0,94 Platzbereich keine technische Sic herung, Übersicht ausreichend, angepasste Geschwindigkeit ab Km 0,94 Wendeschleife mit Übergängen im Platzbe- reich keine technische Sicherung, Übersicht ausreichend, angepasste Geschwindigkeit Der Knotenpunkt Nieder-Ramstädter Straße/ Jahnstraß e/ Lichtwiesenweg ist bereits heute mit einer Lichtsignalanlage mit der stadtinte rnen Bezeichnung Lichtsignalanlage A66 ausgestattet. Die bestehende Straßenbahnstrecke westlich parallel zur Nieder- Ramstädter Straße wird dabei gesichert ohne bedingt e Verträglichkeiten mit dem Individualverkehr signalisiert. Der Knotenpunkt und Lichtsignalanlage (LSA) sind um die erforderlichen zusätzlichen Gleisverbindungen und Signalgruppen zu erweitern. Durch den Gleisabzweig in den Lichtwiesenweg sind H altlinie und Fußgängerfurt in der nördlichen Nieder-Ramstädter Straße um etwa 20 m nach Norden zu verschieben. Eine Koordinierung mit den LSA an benachbarten Knot enpunkten besteht derzeit nicht. Die bestehende LSA wird mit vollverkehrsabhängigen Signalprogrammen nach dem Steuerungsverfahren Hauptrichtung-Dauergrün mit fre ier Umlaufzeit betrieben. Dieses Steuerungsverfahren bietet die besten Voraussetzung en für eine effektive Beschleuni- gung des Straßenbahnverkehrs und soll daher auch fü r den geplanten Ausbauzustand angewendet werden. Die Ermittlung der Qualitätsstufe des Verkehrsablau fs (QSV) wurde gemäß dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlag en (HBS 2001) der Forschungs- gesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen für den bestehenden wie den geplanten Ausbau des Knotenpunkts vorgenommen. Die QSV wird g emäß HBS zwischen A (sehr gut) bis F (überlastet) bewertet. Ein Qualitätsnach weis gilt als erbracht, wenn die QSV für alle Verkehrsarten und Verkehrsströme mindestens mi t D zu bewerten ist. Grundlage der Bewertung waren Verkehrsbelastungen vom Januar 2015 , die aus automatisch erhobe- nen Detektorzählwerten des Steuergeräts der LSA und einem Abgleich mit vorliegenden Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 31 von 45 Zählungen der Nachbarknotenpunkte ermittelt wurden. Die Bewertung für Knotenpunkte mit LSA wird gemäß HBS anhand von Festzeitsignalpro grammen vorgenommen. Im vorliegenden Fall wurde dabei von Straßenbahnfreiga ben für die Fahrbeziehungen des Linienverkehrs in jedem Programmumlauf ausgegangen. Es ergibt sich für den Kraftver- kehr im bestehenden Ausbau eine Bewertung mit A für die durchgehenden Fahrbezie- hungen der Nieder-Ramstädter Straße und von B für A bbieger und die Zufahrten der Nebenrichtung. Durch die zusätzlichen Straßenbahnfa hrbeziehungen von und zur Technischen Universität reduziert sich die Verkehrs qualität für den Kraftfahrzeugverkehr, eine QSV von mindestens B bleibt aber unter den get roffenen Annahmen für alle Fahrbeziehungen erhalten. Eine Verkehrsqualität von A bedeutet hierbei, dass die Verkehrssteilnehmer äußerst selten von anderen beeinflusst werden und der Verkehrsfluss frei ist. Bei der Qualitätsstu- fe B macht sie die Anwesenheit anderer Verkehrsteil nehmer bemerkbar, was zu geringen Beeinträchtigungen bei einem nahezu freien Verkehrsfluss führt. Abbildung 13: Lichtsignalanlage A66 Nieder-Ramstädt er Straße/ Jahnstraße/ Lichtwiesenweg Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 32 von 45 3.5.9 Beleuchtung Der Umbau von städtischen oder universitätseigenen Straßen- oder Wegebeleuchtungen ist im Rahmen der Maßnahme nicht vorgesehen. Soweit bestehende Lleuchten durch die Maßnahme betroffen sind, werden diese im Zuge des N eubaus entsprechend wiederher- gestellt. Die Haltestellen im Zuge der Neubaustrecke werden e ntsprechend der geltenden Vorschriften beleuchtet. Zum Einsatz kommen insekte nfreundliche Leuchtmittel zum Beispiel Natriumdampf-Hochdrucklampen (NAV T) oder LED-Lampen. Die genaue Festlegung der Leuchtentypen erfolgt in den weitere n Planungsphasen auch unter Berücksichtigung der „Hinweise zur Beurteilung, Mes sung und Minderung von Lichtimmi- sionen“ der Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschuttz (LAI). Die Auswahl der Leuchtentypen im Bereich der TU Dar mstadt erfolgt auf Grundlage des Gestaltungshandbuch der TU Darmstadt. 3.5.10 Haltestellen Planungsparameter der Straßenbahnhaltestellen: Bezüglich der im Zuge der Maßnahme neu zu erstellen den Haltestellen sind folgende Werte als Planungsgrundlage berücksichtigt: • Nutzlänge der Haltestellen 45,0 m bei reiner Bahnn utzung • Nutzbreiten der Haltestellen ≥ 3,50 m (Ausnahme: stadtauswärts führender Bahn- steig Halstestelle „Hochschulstadion“) • Bahnsteighöhen von 20 cm über Schienenoberkante (S OK) und somit eine dar- aus erforderliche Rampenlänge von 3,5 m für den Ba hnsteigzugang bei einer behindertengerechten Steigung von 6,0 %. • Abstand Gleisachse – Bahnsteigkante 1,25 m Im Zuge der Maßnahme werden folgende Haltestellen angepasst bzw. erstellt: Haltestelle Hochschulstadion: Neubau von zwei Außenbahnsteigen. Bedingt durch die Anordnung der Abzweigweichen Richtung Lichtwiese muss die bestehende Haltestelle ca. 25 m Richtung Norden verschoben werden. Zusätzlich muss der stadteinwärt s führende Bahnsteig aufgrund der Aufweitung des Gleisabstandes entsprechend Richtung Osten verschoben werden Der westlich der Straßenbahngleise verlaufende Geh- /Radweg wird in Anpassung an die neue Lage des Bahnsteiges an das bestehende Wegenet z angeschlossen, die Verbin- dung zum Roquetteweg wird sichergestellt. Die Anbin dung des Weges an den stadtaus- wärts führenden Bahnsteig wird durch Anpassung der Querneigung des Bahnsteiges Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 33 von 45 sowie des Weges ohne Stufe hergestellt. Der barrierefrei ausgebaute Zugang zur Haltestelle befindet sich am südlichen Bahnstei- gende, dort sind auch die Straßenquerungen über die Nieder Ramstädter Straße und den Roquetteweg angeordnet. Zusätzlich wird die Breite der stadteinwärts führen den Haltestelle auf 3,50 m erhöht, um dem Sicherheitsaspekt durch den sehr starken Schüle rverkehr der Georg-Büchner- Schule Rechnung zu tragen. Der stadtauswärtsführende Bahnsteig wird in der bes tehenden Breite wieder hergestellt. Da für eine Verbreiterung der vorhandene Kiosk abge rissen werden müsste, wurde hier auch unter Berücksichtigung der geringeren Einsteig erzahlen auf eine Verbreiterung verzichtet. Haltestelle Kletterhalle: Neubau von zwei Außenbahnsteigen Der bestehende historische Mehringeweg wird im Rahm en der Maßnahme erhalten. Hierfür wird der westliche Überweg an der Haltestel le soweit verschoben, dass er die bestehende Wegeführung aufgreift. Die Rampen bzw. Z uwegungen zu den beiden Bahnsteigen werden entsprechend verlängert. Es ist beabsichtigt die Haltestelle Kletterhalle im Rahmen des Zuwegungskonzeptes des neuen Fußballstadion am Böllenfalltor als Einsteige haltestelle für den Stadionverkehr zu nutzen. Aus Sicherheitsgründen wird deshalb das Wetterschutzhaus auf dem stadteinwär- tigen Bahnsteig außerhalb der Aufstellfläche, hinter der Bahnsteighinterkante vorgesehen, um die gesamte Bahnsteigbreite ohne Einbauten nutzbar zu machen. Haltestelle TU-Lichtwiese/ Mensa: Neubau eines Außenbahnsteiges sowie eines Seitenbah nsteiges in Mittellage am Überholgleis als Endhaltestelle. Der Außenbahnsteig öffnet sich zum Vorplatz des Hör saal-/Medienzentrum (HMZ), der im Zuge der Gestaltung der Außenanlagen/ Verkehrswege als "Shared Space" umgesetzt werden soll., d. h. hier ist der gesamten Länge des Bahnsteiges ein Zugang möglich. An beiden Bahnsteigenden werden barrierefreie Überg änge über die Gleise vorgesehen, um den vielfältigen Richtungen der Laufwege innerha lb der TU Darmstadt Rechnung zu tragen. Ausstattungsparameter der Haltestellen: Die Ausstattung der Haltestellen erfolgt auf Grundl age der Ausstattungsstandards der HEAG Mobilo sowie in Abstimmung mit den Gestaltungs vorgaben der TU Darmstadt und deren Gestaltungskatalog für den Campusbereich. Alle Haltestellen werden barrierefrei erschlossen u nd mit taktilen Leitelementen (Leitsys- tem) ausgerüstet. Ebenso erhalten alle Haltestellen eine Beleuchtungsanlage, je Bahnsteig einen Fahrgastunterstand mit Sitzgelegenheiten, Abfallbehälter, digitale Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 34 von 45 Fahrgastinformation und Infovitrinen. Ein Spritzschutz an der Bahnsteighinterkante wird n ur an der Haltestelle „Hochschulstadi- on“, wegen der Parallellage zur Nieder-Ramstädter Straße, vorgesehen. An der Haltestelle Kletterhalle wird keine Abgrenzu ng an der Bahnsteighinterkante der Außenbahnsteige vorgesehene, da dort jeweils Grünfl ächen anschließen, in die auch das anfallende Oberflächenwasser geleitet und versickert wird. An der Haltestelle TU-Lichtwiese/ Mensa wird nur be im Bahnsteig in Mittellage an der Hinterkante ein Geländer zum Schutz der Fahrgäste v orgesehen, der zweite Bahnsteig öffnet sich an der Hinterkante Richtung der Platzfläche vor dem Hörsaal-Medienzentrum. Die Übergänge an den barrierefreien Bahnsteigzugäng en werden technische mit Lichtsignalanlagen (Rot-Dunkel-Anlage) gesichert. Bushaltestellen: Die an der Nieder-Ramstädter Straße vorhandene Bush altestelle in Richtung Böllenfalltor wird im Rahmen der Maßnahme angepasst. Hierbei wird im Rahmen der städtischen Maßnahme zum Ausbau der Nieder-Ramstädter Straße da s Busbord (zur Fahrbahn) hin angepasst. Im Rahmen des Ausbaues der Lichtwiesenba hn wird dann im Nachgang die Bahnsteighinterkante an die neue Gleislage angepasst. Ebenfalls im Zuge dieser Arbeiten wird dann die Signalisierung und Markierung im Überwegsbereich neu hergestellt. Die derzeit vorhandene Bushaltestelle am Hörsaal-Me dienzentrum wird im Rahmen der Gestaltungsplanung der Außenanlagen der TU Darmstad t an einen neuen Standort verlegt, der sich in direkter Nähe zur Straßenbahnh altestelle befindet. Die genaue Lage der Haltestelle wird in Abstimmung mit der HEAG mobilo festgelegt. . Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 35 von 45 4 Folgemaßnahmen 4.1 Leitungsumlegungen Die Leitungsträger wurden im Zuge der Planung eingebunden und werden in Abstimmung mit den Planern die Verlegung und Strukturierung de r Leitungen vornehmen. Hierbei wird neben den für den Straßenbahnneubau erforderlichen Leitungsanpassung auch die sinnhafte Neuordnung der bestehenden Leitungsführungen betrachtet. Betroffen hiervon sind sowohl städtische Leitungen als auch universitätseigene Leitungen der Ver- und Entsorgung, Telekommunikationsanlagen und die Signalsteuerung der Lichtsignalanlage, sowie Abwasserkanäle. Im Rahmen der bisherigen Planung wurde als Grundlag e der erforderlichen Leitungsver- legungen und –anpassungen ein Konfliktplan erstellt . Folgende Leitungsträger sind von der Maßnahme betroffen: Gas, Wasser, Strom e-netz Telekommunikation Telekom Telekommunikation Unitymedia Kanalisation, Lichtsignalanlage, Beleuchtung Sta dt Darmstadt Unterschiedliche Leitungen Ver-/ Entsorgung TU D armstadt Fernwärme Steag 4.2 Anpassungen an Straßen und Wegen Bedingt durch die Vergrößerung des Achsabstandes de r Streckengleise der Straßenbahn in der Nieder-Ramstädter Straße um 70 cm sowie den Neubau der stadteinwärts führenden Haltestelle muss der Knotenpunkt Nieder-R amstädter Straße/ Lichtwiesenweg und die Nieder-Ramstädter Straße in nördlicher Rich tung an die neue Geometrie angepasst werden. Hierzu ist es erforderlich den ös tlichen Fahrbahnrand um ca. 1,20 m zu verschieben. Die in diesem Zuge entfallenden Bäu me im Grünstreifen werden entsprechend in unmittelbarer Nähe ersetzt. Der derzeit vorhandene Straßenquerschnitt mit Richt ungsfahrbahn stadteinwärts und Geradeaus-/ Linksabbieger- sowie Rechtsabbiegerspur in der Gegenrichtung wird auch zukünftig beibehalten. Der separate Rechtsabbieger ist erforderlich, um diesen ohne Beeinträchtigung der Geradeausfahrspur anhalten zu können, sobald eine Straßenbahn auf der Relation Böllenfalltor – Innenstadt verkehr t. An der generellen Wegeführung innerhalb des Campusg eländes werden bedingt durch den Straßenbahnneubau keine Änderungen vorgenommen. Der vorhandene Geh- und Radweg parallel des Lichtwiesenweges wird auf seine gesamte Länge belassen und im Rahmen der Maßnahme nicht umgebaut. Im weiteren Verlauf der neuen Straßenbahnstrecke bi s zu den Gebäuden des Bauingeni- eurwesen werden die Vorgaben der Gestaltungsplanung der TU Darmstadt insbesondere Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 36 von 45 auch im Hinblick auf die Anordnung von Wegeübergäng en berücksichtigt. Die Abgren- zungen zu den Grünflächen können im Rahmen der spät eren Ausführungsplanung der Freianlagen der TU Darmstadt noch geringfügig geändert werden. Zwischen dem Gebäude Bauingenieurwesen (Gebäude L5/ 01) und Mensahof wird die eingleisige Straßenbahnstrecke in den vorhandenen W eg integriert und eine Verkehrs- wegbreite von 5,0 m für Radfahrer, Fußgänger und Fe uerwehr-/ Rettungsfahrzeuge gewährleistet. Die in diesem Zuge Richtung Mensahof zu versetzende bestehende Stützwand wird im nächsten Kapitel beschrieben. Zusätzlich ist hier noch die Anpassung der Zugangss ituation des neuen Bauingenieurge- bäude (Gebäude L5/06) erforderlich. Die derzeit Ric htung Süden an der Stirnwand angeordnete Fluchttür muss geschlossen und durch ei ne Richtung Osten an der Gebäudelängsseite ersetzt werden. Im Bereich der Wendeschleife werden die Vorgaben de r Gestaltungsplanung der Außenanlagen, insbesondere der Neubau einer Zufahrtsstraße berücksichtigt. Seitens der TU Darmstadt wurde für den Neubau der Zufahrtsstraß e in Verlängerung der Otto-Berndt- Straße bereits ein Bauantrag bei der Stadt Darmstad t eingereicht. Die Bauarbeiten erfolgen im Vorlauf zur Maßnahme Lichtwiesenbahn. Im Rahmen des städtischen Projektes zum Ausbau der Nieder-Ramstädter Straße wird auch der straßenseitige Abschluss der südlich des K notenpunktes befindlichen Bushalte- stelle an der Richtungsfahrbahn Böllenfalltor angep asst. Im Rahmen der zeitlich nachge- ordneten Realisierung der Lichtwiesenbahn wird die Haltestelle gleisseitig angepasst sowie die Gleisquerung erneuert. In diesem Zuge fin det dann auch die Anpassung der Markierung und Signalisierung dieses Knotenpunktarmes statt. 4.3 Ingenieurbauwerke Zur Herstellung der neuen Straßenbahntrasse sind im Bereich der nordöstlichen Ecke des Gebäudes der Fakultät Bauingenieurwesen (Gebäude L5 /01) sowie parallel zum Wirtschaftshof der Mensa Stützwände neu zu erstellen. Die Stützwand am Bauingenieurgebäude (Gebäude L5/01 ) im Bereich der vorhandenen Böschung zum Kellergeschoss ist erforderlich, um di e seitens der TU Darmstadt für Fußgänger/ Radfahrer und Feuerwehr-/ Rettungsfahrze uge geforderte Wegbreite von 5,0 m gewährleisten zu können. Die Stützwand parallel zum Wirtschaftshof der Mens a (Gebäude L4/01) wird erforderlich, da die Trasse zur Gewährleistung der erforderliche Wegbreite von 5,0 m zukünftig in Lage der jetzt bestehenden Stützmauer zu liegen kom mt. Die neue Stützmauer wird entsprechend nach Süden abgerückt erstellt, die Nut zbarkeit des Wirtschaftshofes durch Anliefer- sowie Müllfahrzeuge ist auch nach der Verschiebung der Mauer gewährleistet. Im Zuge der Anpassung der Stützmauer ist auch die Z ufahrtsrampe zum Wirtschaftshof neu zu erstellen. Im Rahmen des erforderlichen Neubaus der Rampe in einer Breite von 3,50 m wird diese noch mit einem richtlinienkonform en Notgehweg in Breite von 1,50 m ergänzt. Der derzeit im Bereich des Rampenneubaues befindliche Fettabscheider der Mensa muss angepasst und in neuer Lage errichtet werden. Gemäß derzeitigem Planungsstand können alle Stützmauern aus Stahlbetonfertigteilen Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 37 von 45 errichtet werden. Zur Absturzsicherung werden Fülls tabgeländer an der Maueroberkante vorgesehen. 4.4 Sonstige Anlagen Im Rahmen der Maßnahme werden die im Trassenbereich vorhandenen Kunstobjekt sowie der Industriekran vor dem neuen Bauingenieurg ebäude (Gebäude L5/06) in Abstimmung mit der TU Darmstadt umgesetzt. 4.5 Umweltverträglichkeitsstudie mit Landschaftspfl egerischem Begleit- plan (Zusammenfassung, Gutachten in Anlage C) Umweltverträglichkeitsstudie (Zusammenfassung) Die vorliegende Umweltverträglichkeitsstudie ist un selbständiger Planungsbeitrag für die Planfeststellung zur Maßnahme „Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2“. Durch diese Netzerweiterung kann der Campus Lichtwi ese direkt an das Netz des schienengebundenen ÖPNV angebunden werden. Damit en tspricht das Straßenbahnpro- jekt den Aussagen des Regionalplans Südhessen. Die Umweltverträglichkeitsstudie wurde gemäß den ge setzlichen Vorgaben und den Ergebnissen des Scopings gemäß § 5 UVP-Gesetz erste llt. Der Beschreibung und Bewertung der Umwelt im Ausgangszustand und der Sta tus quo-Prognose folgt die Gesamtbeurteilung der Umweltwirkungen, in der Regel getrennt nach bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen. Negative Projektwirkungen resultieren aus der Bauph ase, in der das Wohn- und Arbeitsumfeld und das Stadtbild sowie die lufthygie nische Situation durch Baulärm, Baubetrieb und Baustelleneinrichtungen beeinträchti gt werden. Diese Auswirkungen treten nur vorübergehend während der Bauphase auf u nd sind als nicht erheblich zu beurteilen, sofern die in der UVS aufgeführten Verm eidungs- und Verminderungsmaß- nahmen für die Bauzeit umgesetzt werden. Die geplante Straßenbahntrasse verläuft hauptsächli ch benachbart zu bzw. innerhalb von Gemeinbedarfsflächen (Georg-Büchner-Schule), Wohnge bieten (Studentisches Woh- nen), und Sondergebieten (Technische Universität) s owie ausgedehnten Grünflächen. Im geplanten Trassenverlauf ist die Inanspruchnahme vo n Grünflächen (im Wesentlichen Gehölz-/Baumbestand und Grünflächen) unvermeidbar. Abschließend ist festzustellen, dass sich das gepla nte Vorhaben „Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2“ unter Berücksichtigung von Schallschutzmaßnahmen sowie landschaftspflegerischer bzw. artenschutzrechtliche r Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen (vgl. Landschaftspflegerisch er Begleitplan) umweltverträglich realisieren lässt. Mit der Erschließung zusätzliche r Siedlungsflächen durch den ÖPNV ist grundsätzlich von Positivwirkungen für das Wohn- und Arbeitsumfeld auszugehen. Landschaftspflegerischer Begleitplan Die HEAG mobilo GmbH beabsichtigt zum Ausbau des ÖPNV-Netzes eine Anbindung Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 38 von 45 des Campus TU Lichtwiese. In der vorangegangenen Umweltverträglichkeitsstudie wurde die Straßenbahnplanung gemäß § 2 UVPG hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima sowie Landschafts- bzw. Stadtbild und Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen untersucht. Die rechtlichen Grundlagen für den vorliegenden Lan dschaftspflegerischen Begleitplan bilden die §§ 13-17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSc hG). Zu ermitteln waren die möglichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere / Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft sowie das Landschaftsbild. Besondere artenschutzrechtliche Bestimmungen gehen aus den §§ 44 ff. BNatSchG hervor. Um den Vorgaben des im Dezember 2007 novell ierten BNatSchGs Rechnung zu tragen, wurden die Belange des Artenschutzes im Rah men einer artenschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt. Schutzgut Tiere und Pflanzen Durch die Anlage der Trasse mit Nebenanlagen sowie den Bau der Wendeschleife kommt es zu Verlusten von Einzelbäumen, Gehölz- und Grünstrukturen. Hierdurch werden überwiegend gebietsbezogen hochwertige Bioto pstrukturen in Anspruch genommen und überbaut. Insgesamt werden Biotopstrukturen in einem Umfang v on rund 6.150 m² überbaut. Hiervon werden 3.620 m² neu teilversiegelt, 2.150 m ² werden im Zuge der Haltestellen-, Geh- und Radwegeplanung neu versiegelt. Des Weitere n gehen anlagebedingt 1.774 m² Gehölze sowie 31 Einzelbäume verloren. Die betroffe nen Bäume fallen überwiegend unter die Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Wissenschaftsstadt Darm- stadt vom 5. April 2004. Besonders gefährdete Tier- und Pflanzenarten sind b islang im Untersuchungsgebiet nicht bekannt. Es konnten sechs Fledermausarten sowie 24 Vogelarten im Planungsgebiet nachgewiesen werden. Vorkommen der Zauneidechse sin d im Umfeld der Planung festgestellt worden. Bezüglich der Fledermäuse, Bru tvögel und Reptilien kann durch die vorgeschlagenen Maßnahmen sichergestellt werden, da ss hier keine artenschutzrechtli- chen Verbotstatbestände einschlägig werden. Die Ein griffe in Baumbestand und Biotopstrukturen werden vollständig kompensiert. Schutzgut Boden Im Untersuchungsgebiet stehen ausschließlich anthro pogen veränderte Böden an. Die Trasse verläuft in einem Bereich mit im Westteil de s Planungsgebietes relativ geringen Versiegelungsgraden der Bodenoberfläche, der östlic he Streckenabschnitt auf dem Campusgelände weist höhere Versiegelungsgrade auf. Die Bedeutung für den Boden- schutz ist daher als relativ gering einzuschätzen. Flächen mit nachgewiesenen stofflichen Belastungen bzw. Altlastverdachtsflächen sind im Pl anungsgebiet nicht bekannt. Im Bereich vorhandener Grünflächen ist die Filter- und Pufferfunktion der Böden etwas höher einzuschätzen. Durch den Bau der Straßenbahnanbindung werden bishe r unversiegelte Böden durch neue Gleisabschnitte auf Asphalt bzw. Pflaster, neue Geh- und Radwege sowie Fahr- Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 39 von 45 bahnverbreiterungen neu versiegelt. Die Bodenfunkti onen gehen in diesen Bereichen vollständig verloren. Teilversiegelungen ergeben sich durch die Anlage des Rasengleises. Hier bleiben jedoch die Filter- und Pufferfunktion des Bodens zum Teil erhalten, und eine Versickerung des Niederschlagswassers ist weiterhin möglich. Durch die Anlage neuer Grünflächen sowie des Raseng leises auf bisher versiegelten Flächen werden im Zuge der Planung auch Flächen ent siegelt bzw. teilentsiegelt, so dass sich im Laufe der Zeit die natürlichen Bodenfunktio nen – je nach Ausprägung der Entsiegelung – wieder einstellen können. Schutzgut Wasser Mit dem überwiegend geringen Versiegelungsgrad im U mgriff der Planung ist eine entsprechend hohe Grundwasserneubildung durch Niede rschläge verbunden. Aufgrund des teilweise geringen Flurabstandes und der relati v hohen Durchlässigkeit der Deck- schichten, ist von einer hohen Empfindlichkeit des Grundwassers auszugehen. Das Kontaminationsrisiko des Grundwassers im gesamten T rassenbereich ist aufgrund der o. g. Verhältnisse als hoch einzuschätzen. Insgesamt sind nach Umsetzung des Vorhabens gegenüb er dem Bestand 2.150 m² Fläche zusätzlich versiegelt (Netto-Neuversiegelung ), die Teilversiegelung nimmt um 3.620 m² zu. Oberflächengewässer sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden. Schutzgut Klima / Luft Der Verlust von Bäumen, Gehölzen, Gebüschen, Hecken und anderen Grünstrukturen führt zu kleinräumigen Beeinträchtigungen des Mikro klimas und der lufthygienischen Situation. Ferner geht die Filterwirkung der Biotop strukturen in versiegelten Bereichen verloren. Durch die Gehölzverluste fehlt vorerst ei ne Beschattung der Flächen, die sich jedoch im Laufe des Wachstums neu gepflanzter Bäume dort wieder einstellen wird. Durch das geplante Rasengleis bleiben mikroklimatische und lufthygienische Funktionser- füllungen z. T. bestehen. Schutzgut Landschaftsbild Durch den von der starken Durchgrünung und dem Baum - bzw. Gehölzbestand gepräg- ten Charakter des Planungsgebietes ist von einer ho hen Empfindlichkeit des Stadtbildes auszugehen. Stadtbildprägende Grünflächen und Gehölze sind entlang der gesamten geplanten Trasse zu verzeichnen. In beide Bestände muss im Zuge der Planung eingegriffen werden. Aus dem Verlust dieser Strukturen ergeben sich visuelle Beeinträchtigungen des Stadtbildes für einen umgrenzten Bereich, die auf mittlere Dist anz wahrnehmbar sind. Da die Flächen eine hohe Eignung für die Erholungsnutzung aufweise n und zudem Sichtbeziehungen vorhanden sind, ist eine Beeinträchtigung sowohl de s Stadtbildes als auch der Freizeit- und Erholungseignung abzuleiten. Kompensation der Eingriffe Der erforderliche Ausgleich für den Verlust von Biotopstrukturen und Einzelbäumen kann Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 40 von 45 nur zu einem geringen Teil durch trassennahe Maßnah men erbracht werden. Der Hauptteil der Kompensation vollzieht sich über eine Ersatzmaßnahme im Rahmen der Umstellung der Bewirtschaftung auf Hofgut Oberfeld. Die nachteiligen Eingriffe in Natur und Landschaft, die durch den Bau der Straßenbahn- anbindung Campus Lichtwiese, Linie 2, entstehen, kö nnen damit in vollem Umfang kompensiert werden. Es verbleiben, unter Berücksich tigung aller im LBP festgesetzten Maßnahmen, keine Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. 4.6 Schall- und Erschütterungsschutz (Zusammenfassu ng, Gutachten in Anlage C) Gesamtlärmbetrachtung Die durchgeführten schalltechnischen Untersuchungen zur Ermittlung der Gesamteinwir- kungen aus Verkehrslärm im Zusammenhang mit dem Str aßenbahnneubau Campus TU Lichtwiese in Darmstadt haben zu folgenden Ergebnissen geführt: Die Orientierungswerte gemäß DIN 18005-1, Beiblatt 1 werden im Untersuchungsraum sowohl im Nullfall (derzeitiger Zustand) als auch i m Planfall (geplanter Endzusatnd) teilweise überschritten. Am maximal belasteten Immissionsort werden im Planf all Beurteilungspegel bis zu Lr,Tag/Nacht = 65,2 / 57,8 dB(A) erreicht. Da an keinem Gebäude Beurteilungspegel oberhalb der Schwellenwerte von 70 / 60 dB(A) am Tag / in der Nacht erreicht werden, ist die Situation an allen Immissionsorten als unbedenklich zu bewerten, es sind aus der Gesamtlär mbetrachtung heraus keine Maßnahmen zum Lärmschutz erforderlich. Schalltechnische Untersuchung nach 16. BimSchV Im Rahmen der Planung zum Straßenbahnneubau Campus TU Lichtwiese in Darmstadt wurde geprüft, ob aus dem geplanten Neubau der Tras se Ansprüche auf Lärmvorsorge- maßnahmen nach Maßgabe der Verkehrslärmschutzverord nung (16. BImSchV) resultie- ren können. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: Maximale Beurteilungspegel aus der Beurteilung des Schienenverkehrslärms ergeben sich am Immissionsort Franziska-Braun-Straße 7 (IP 34) mit Lr,Tag/Nacht = 57,8 / 46,7 dB(A). Der Neubau der Straßenbahntrasse führt an di esem Gebäude zu einer Grenzwert- überschreitung von ∆Lr,Tag = 0,8 dB(A). Aus dem Neubau der Straßenbahntrasse resultiert dem zufolge für dieses Gebäude ein Anspruch auf Lärmvorsorge dem Grunde nach gemäß 16. BImSchV. Der tatsächliche Umfang der Maßnahmen wird erst im Zuge der Umsetzung der Planung festgelegt. An allen weiteren Gebäuden im Einwirkungsbereich de r geplanten Straßenbahntrasse werden die maßgebenden Immissionsgrenzwerte eingehalten bzw. unterschritten, d. h. es sind keine weiteren Maßnahmen der Lärmvorsorge erforderlich. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 41 von 45 Baulärm Die Baulärmuntersuchung wurde für unterschiedliche sogenannte Lastfälle der Bauaus- führung, unter Berücksichtigung der individuell ein gesetzten Maschinen für den jeweiligen Bauszutand, erstellt. In Lastfall 1 wird die statische Rückbaumaßnahme de s Kellers der ehemaligen Mensa untersucht. Während des Zeitraums dieser Maßnahme i st mit Überschreitungen der Immissionsrichtwerte um bis zu ∆LTag = + 23,8 dB(A) am nächstgelegenen Hochschul- gebäude Franziska-Braun-Straße 7 zu erwarten. An in sgesamt 13 der 41 exemplarisch untersuchten Immissionsorte können dabei die gebiet sspezifischen Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden. Im Lastfall 2 wird der Rückbau der Stützmauer nördl ich der Mensa untersucht. Infolge dieser Baumaßnahme können Überschreitungen der Immi ssionsrichtwerte um bis zu ∆LTag = + 25,2 dB(A) am nächstgelegenen Gebäude Fran ziska-Braun-Straße 3 hervorgerufen werden. An insgesamt 17 exemplarisch untersuchten Immissionsorten werden die gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte nicht eingehalten. Der Lastfall 3 umfasst den Neubau der Haltestelle „ Hochschulstadion“. Während dieser Baumaßnahme ist an den nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen mit Überschrei- tungen der gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte um bis zu ∆LTag = + 16,0 dB(A) zu rechnen. Maximale Beurteilungspegel treten hierbei an dem Gebäude Roquetteweg 53 auf. Insgesamt werden an 15 der 41 Immissionsorte d ie gebietsspezifischen Immissions- richtwerte nicht eingehalten. In Lastfall 4 werden die Einwirkungen aus der Erric htung der Haltestelle „Kletterhalle“ untersucht. Während des Zeitraums dieser Baumaßnahm e ist mit Überschreitungen der Immissionsrichtwerte um bis zu ∆LTag = + 10,8 dB(A) am nächstgelegenen Gebäude Lichtwiesenweg 15 zu rechnen. An insgesamt 11 der e xemplarisch untersuchten Immissionsorte können die gebietsspezifischen Immis sionsrichtwerte nicht eingehalten werden. Der Lastfall 5 umfasst den Neubau der Haltestelle „ TU-Lichtwiese / Mensa“. Infolge dieser Baumaßnahme ist an den nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen mit Überschrei- tungen der gebiets-spezifischen Immissionsrichtwerte um bis zu ∆LTag = + 14,6 dB(A) zu rechnen. Maximale Beurteilungspegel treten hierbei an dem Gebäude Jovanka- Bontschits-Straße 2 auf. Insgesamt werden an 15 der 41 Immissionsorte die gebietsspe- zifischen Immissionsrichtwerte nicht eingehalten. Mit den Lastfällen 6 und 7 sind die lärmintensivste n Baumaßnahmen in dynamischen Baubetriebsbereichen untersucht worden. Bei den sog enannten dynamischen Baube- triebsbereichen handelt es sich um Baumaßnahmen, di e entlang der Strecke stetig fortgeführt werden. In Lastfall 6 werden die durchzuführenden Arbeiten zur Gründung der Fahrleitungsmasten betrachtet. Diese Arbeiten führen in einem Umkreis der Bauarbeiten von etwa 101 m bei ungehinderter Schallausbreitung zu Überschreitungen der Richtwerte für Wohngebiete am Tag. Mischgebietsnutzungen sind in einem Umkreis von ca. 60 m noch von Richtwer- tüberschreitungen betroffen In dem dynamischen Baubetriebsbereich des Lastfalls 7 werden die eigentlichen Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 42 von 45 Gleisbauarbeiten betrachtet. Während dieser Bautäti gkeiten ist in einem Umkreis der Bauarbeiten von insgesamt ca. 107 m (bei ungehinder ter Schallausbreitung) mit Überschreitungen der Richtwerte für Wohngebiete zu rechnen. Gebiete, die etwa zu gleichen Teilen Wohnnutzung und gewerbliche Nutzung en beherbergen, sind in einem Umkreis von etwa 61 m noch von Richtwertüberschreitungen betroffen. Weitere hier nicht explizit ausgeführte Bautätigkei ten, z. B. die Verlegung von Versor- gungsleitungen im Vorfeld der eigentlichen Baumaßna hmen, Pflaster- oder Tiefbauarbei- ten, sind hinsichtlich der zu erwartenden geringere n Geräuschemissionen über die hier untersuchten Lastfälle abgedeckt. Unabhängig hiervon handelt es sich hierbei weitgehend um Bauaktivitäten, die auch sonst in innerstädtischen Bereichen regelmäßig stattfinden. Die vollständige Einhaltung der Richtwerte ist bei den im vorliegenden Fall geplanten Baumaßnahmen nicht immer möglich. Da grundsätzlich der Einsatz geräuscharmer Baumaschinen zu unterstellen ist, sind die Schallim missionen im Hinblick auf das Minimierungsgebot in § 22 BImSchG als nach Stand de r Technik unvermeidbare Umwelteinwirkungen einzustufen. In Anbetracht des Sachverhaltes, dass im vorliegend en Fall eine Konfliktvermeidung mit nach dem gegenwärtigem Stand der Technik verfügbare n Maßnahmen nicht möglich ist, sind organisatorische Maßnahmen, wie zum Beispiel B eschränkung der Arbeitszeit oder Vermeidung von Nachtarbeit, zur Minimierung der Ein wirkungen erforderlich. Hierzu zählt insbesondere auch eine frühzeitige und ausführliche Information aller vom Baulärm betroffenen Personenkreise über Art und Dauer der B aumaßnahmen sowie über den Umfang der zu erwartenden Beeinträchtigungen. Ebens o erfolgt eine entsprechende Berücksichtigung des Universitäts-, insbesondere de s Prüfungsbetriebes der TU Darmstadt, um hier einen möglichst störungsfreien V orlesungsbetrieb während der Bauzeit sicher zu stellen. Erschütterungstechnische Untersuchung Im Rahmen der Planung zum Straßenbahnneubau Campus TU Lichtwiese in Darmstadt wurde geprüft, ob aus dem geplanten Neubau der Tras se Immissionskonflikte aus vorhabenbedingten Erschütterungen und sekundärem Lu ftschall zu erwarten sind. Ferner wurde geprüft, ob die schienenverkehrsinduzierten E rschütterungen zu möglichen Konflikten hinsichtlich schwingungssensibler Labore inrichtungen in nahegelegenen Hochschulgebäuden führen. Die Ergebnisse der Unters uchung lassen sich wie folgt zusammenfassen: Für insgesamt 5 Gebäude im unmittelbaren direkten E inwirkungsbereich der geplanten Straßenbahnstrecke wurden die zu erwartenden Immiss ionen aus Erschütterungen und sekundärem Luftschall unter Berücksichtigung der me sstechnisch erhobenen Übertra- gungsfunktionen prognostiziert und gemäß den Anford erungen der DIN 4150-2 bzw. der 24. BImSchV beurteilt. Für diese Gebäude wird eine Konfliktfreiheit bezüglich erheblich belästigender Immissionen aus Erschütterungen und sekundärem Luftschall prognosti- ziert. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 43 von 45 Extrapoliert man die Untersuchungsergebnisse auf di e Gesamtheit aller im Einwirkungs- bereiche des Vorhabens liegenden Gebäude, so können lediglich im Bereich des Abzweigs von der Nieder-Ramstädter Straße in den Li chtwiesenweg für die Gebäude im Kurvenbereich erheblich belästigende Immissionen ni cht ausgeschlossen werden. Hier besteht eine erschütterungstechnische Vorbelastung durch die Bestandsstrecke. Durch den neuen Kurvenbereich kommt es hier zu einer „wes entlichen Erhöhung“ der zukünfti- gen Immissionen gegenüber der erschütterungstechnis chen Vorbelastungssituation. Somit besteht hier ein Anspruch auf erschütterungsmindernde Vorsorgemaßnahmen. In dem genannten Streckenabschnitt sind über den St andardoberbau hinausgehende oberbautechnische Maßnahmen, wie z. B. der Einbau v on elastischen Matten unterhalb des Gleiskörpers, zur Reduzierung der von den Gleis anlagen ausgehenden Schwin- gungsemissionen vorzusehen. Die Maßnahmen sind so auszulegen, dass die Anhaltswer- te der für die Immissionsbelastung nach o. g. DIN e ingehalten werden. Als Schutzvorkeh- rung ist es erforderlich, in diesem Bereich die Mat ten oder sonstige elastische Elemente so zu bemessen, dass die Oberbaueigenfrequenz des g ewählten Systems f0 = 25 ± 2 Hz beträgt. Auf Grundlage der gutachterlichen Untersuc hung werden im Bereich des Gleisdreiecks an der Kreuzung Nieder-Ramstädter Str aße Lichtwiesenweg sämtliche Streckenabschnitte mit Weichen, und die Gleisbögen mit einem Überstand von jeweils mindestens 5 m in alle Richtungen elastisch gelagert. Im Bereich der Institutsgebäude der TU Darmstadt an der Lichtwiese befinden sich in den beiden Gebäuden L5/01 und L5/06 schwingungssensible Laboreinrichtungen. Die Trasse verläuft dort in Kurvenlage bzw. hat dort Weichenbe reiche. Hier ist es ebenfalls erforder- lich eine elastische Lagerung des Oberbaus auszufüh ren. Die Oberbaueigenfrequenz des gewählten Systems sollte auf f0 = 8 ± 1 Hz abgestimmt sein. 4.7 Elektromagnetische Verträglichkeit Im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie „ÖP NV-Untersuchung Erschließung Campus TU Lichtwiese“ (ZIV, Stand 08.05.2013) wurde als Grundlage der Trassenfin- dung eine Untersuchung der elektromagnetischen Vert räglichkeit durchgeführt (Bericht zur Bestandsmessung der Änderung des magnetischen G leichfeldes am Campus Lichtwiese, Januar 2013). Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die in Abbildung 3 des vorliegenden Berichtes dargestellte Trassenführ ung als unbedenklich hinsichtlich der elektromagnetischen Auswirkungen ist. Im Rahmen des weiteren Planungsprozesses wurde die neue Straßenbahntrasse in Abstimmung mit der TU Darmstadt im Bereich des Faku ltätsgebäudes Architektur (Gebäude L3/01) geringfügig weiter Richtung Norden verschoben und liegt somit hinsichtlich der elektromagnetischen Auswirkungen g ünstiger gegenüber den im Südbereich des Campus vorhandenen Geräten. Seitens der TU Darmstadt wurden im Rahmen der weite ren Entwurfs- und Genehmi- gungsplanung gegenüber dem erstellten Gutachten aus 2013 keine neuen störanfälligen Geräte benannt, die zu berücksichtigen sind. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 44 von 45 5 Grunderwerb/ vorübergehende Inanspruchnahme Zur Realisierung der Maßnahme ist kein Grunderwerb von Dritten erforderlich. Die gesamte Maßnahme wird auf Flächen der Stadt Dar mstadt oder des Landes Hessen, die der Liegenschaftsverwaltung der TU Darmstadt unterstehen realisiert. Zur Sicherung der Maßnahme auf der Landesliegenscha ft wird eine dingliche Sicherung sowie eine vertragliche Vereinbarung mit der HEAG mobilo abgeschlossen. In Summe sind vom Land Hessen Flächen in einer Größ e von 8.669 m 2 dinglich für die dauerhafte Nutzung als Straßenbahntrasse betroffen. Die Flächen sind entsprechend im Grunderwerbsplan/ Grunderwerbsverzeichnis ausgewiesen. Die seitens der Stadt Darmstadt erforderlichen Fläc hen werden im Rahmen des Grundle- genvertrages zwischen der Stadt Darmstadt und der HEAG mobilo zur Verfügung gestellt. Eine Ausweisung dieser Flächen im Grunderwerbsplan/ Grunderwerbsverzeichnis erfolgt nicht. Bauzeitlich werden zusätzliche Flächen für die Baus telleneinrichtung sowie die Bauab- wicklung in einer Größe von 26.727 m 2 vorrübergehend in Anspruch genommen. Diese Flächen werden nach Abschluss der Bauarbeiten in Ih ren Ursprungszustand versetzt. Die genaue Flächenverfügbarkeit wird im Rahmen der weit eren Planung mit der TU Darm- stadt abgestimmt. Die im Bereich des Parkplatzes der Georg-Büchner-Sc hule und des Architekturgebäudes ausgewiesenen größeren zusammenhängenden Flächen di enen hierbei hauptsächlich der Zwischenlagerung von wiederverwendbarem Oberbod en sowie von Aushubmaterial, das vor Abtransport einer abfalltechnischen Bewertung unterzogen werden muss. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Anlage A: Erläuterungsbericht Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG ______________________________________________________________________________________________ Seite 45 von 45 6 Durchführung der Baumaßnahme Mit der Realisierung der Maßnahme soll im dritten Q uartal 2017 begonnen werden. Die Fertigstellung ist für Ende 2018 geplant. Die gesam te Bauzeit wird voraussichtlich ca. 15 Monate betragen. Vor dem eigentlichen Baubeginn, auch der Leitungsan passungsmaßnahme, wird eine flächenhaften Kampfmittelerkundung durchgeführt, di e eine Kampfmittelfreiheit, gemäß den Vorgaben des Regierungspräsidium Darmstadt, Kam pfmittelräumdienst des Landes Hessen, sicherstellt. Vor Bauausführung der eigentlichen Bauarbeiten werd en die betroffenen Ver- und Entsorgungsleitungen im Rahmen von Baufeldfreimachu ngsmaßnahmen angepasst, gesichert oder umverlegt. Die Planungen hierfür erf olgen in entsprechender Abstimmung mit den Leitungsträgern und der TU Darmstadt. Die Baumaßnahme wird soweit möglich unter Aufrechte rhaltung des Straßenbahnbetrie- bes und der Befahrbarkeit der Nieder-Ramstädter Str aße durch den Individualverkehr umgesetzt. Auch die Behinderungen im Universitätsbe reich müssen soweit möglich minimiert werden, um den Lehrbetrieb nicht über Gebühr zu stören. Die genaue Verkehrs- führung während der Bauphasen im öffentlichen Straß enraum wird mit der Straßenver- kehrsbehörde der Stadt Darmstadt im Detail abgestimmt Für den Einbau der Abzweigweichen am Gleisdreieck s owie der Verschwenkung des stadteinwärts führenden Gleises muss der Straßenbah nverkehr jedoch eingeschränkt werden. Im Rahmen der erforderlichen Gleisbauarbeit en zur Anpassung des Gleisab- standes sowie zum Einbau der Abzweigweichen in die Gleisanlagen parallel der Nieder- Ramstädter Straße wird ein Schienenersatzverkehr wä hrend der Umbauzeit eingerichtet. Die Maßnahmen an den Gleisanlagen sollen soweit mög lich in der verkehrsschwachen Zeit der hessischen Sommerferien oder anderer beruf sverkehrsarmen Zeiten stattfinden, um den Schienenersatzverkehr so kurz als möglich zu halten. Ebenfalls über die Sommerferien sollen die Arbeiten im Rahmen der Straßenanpassung Nieder-Ramstädter Straße ausgeführt werden. Im Zuge der Arbeiten erforderliche Straßensperrungen werden dabei soweit möglich minimiert. Innerhalb des Campus, insbesondere im Bereich der F reiflächen bis zur Haltestelle Kletterhalle wird soweit möglich „vor Kopf“ gearbei tet, wobei jedoch beiderseits der zukünftigen Trasse zusätzlich ein Arbeitsstreifen v orgesehen ist. An der Hinterkante dieser Arbeitsstreifen sollen, auch als Abtrennung zur angrenzenden Grünfläche, Oberbodenmieten zur Zwischenlagerung von wiederverw endbarem Boden erstellt werden. Im Bereich der Wendeschleife stehen die Bauarbeiten in enger Abhängigkeit zu den geplanten Maßnahmen der Universität. Hier sind die im Rahmen der Verkehrsumlegung seitens der TU geplanten Maßnahmen, insbesondere auch die in diesem Zusammenhang erforderlichen Leitungsmaßnahmen im Vorlauf durchzu führen. Generell werden die Arbeiten im Bereich der TU Darmstadt hinsichtlich d er Berücksichtigung und Bündelung der Umsetzung der Gestaltungsplanung der TU Darmsta dt sowie des laufenden Gastro- nomiebetriebs der Mensa des Studentenwerks abgestimmt.
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Kurzfassung der Dokumentation
ÖPNV-Untersuchung
Erschließung Campus TU-Lichtwiese
S
TAND: 06.06.2013
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese
IMPRESSUM
Auftraggeber
DADINA Darmstadt- Dieburger Nahverkehrsorganisation
bahnGALERIE
Europaplatz 1
64293 Darmstadt
Auftragnehmer
Bearbeitung
ZIV - Zentrum für integrierte Verkehrssysteme GmbH
Robert-Bosch-Straße 7
64293 Darmstadt
Dr.-Ing. Wolfgang Kittler
Dr.-Ing. Annette Birgelen
In Zusammenarbeit mit Habermehl & Follmann Ingenieurgesellschaft mbH, Rodgau
Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Frankfurt
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese
INHALT
1 ANLASS UND ZIELSETZUNG 1
2 BEWERTUNGSSYSTEM ZUR BEURTEILUNG DER LÖSUNGSVARIANTEN 1
3 VORAUSWAHL VON LÖSUNGSVARIANTEN 1
3.1 Variante 1 2
3.2 Variante 2 3
3.3 Variante 3 4
3.4 Vorzeitig ausgeschlossene Varianten 5
3.5 Auswahl von Varianten für die detaillierte Ausarbeitung 5
4 AUSARBEITUNG AUSGEWÄHLTER VARIANTEN 6
4.1 Trassierung im Zentrum des Campus Lichtwiese 6
4.2 Mitfall I 7
4.3 Mitfall II 10
5 VARIANTENBEURTEILUNG UND EMPFEHLUNG 13
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlass und Zielsetzung
1
1 Anlass und Zielsetzung
Anlass für die Untersuchung ist die Verbesserung der Erschließung de s Campus
TU-Lichtwiese der Technischen Universität Darmstadt (TU Darmstadt) durch den
ÖPNV.
Die Untersuchung ist als erste Stufe eines Planungs - und Realisierungsprozesses
zu sehen, an dessen Ende eine zukunftsfähige Lösung für eine verbesserte ÖPNV-
Erschließung des Campus TU-Lichtwiese stehen soll.
Ziel dieser Untersuchung ist es, eine qualifizierte Ents cheidungsgrundlage für
weiterzuverfolgende Maßnahmen zu liefern (Machbarkeitsstudie). Dafür werden
grundsätzlich in Betracht kommende Lösungsvarianten im Sinne einer Vorprüfung
vergleichend untersucht und bewertet. Auf dieser Basis wird eine nachvollziehbare
und belastbare Empfehlung bezüglich sinnvoller Lösungsvarianten und für das
weitere Vorgehen gegeben.
2 Bewertungssystem zur Beurteilung der Lösungsvarianten
Zur Beurteilung der Lösungsvarianten wurde eine zweistufige Vorgehensweise
gewählt und mit allen Projektbeteiligten abgestimm t. In der ersten Stufe
(Grobbewertung) werden die jeweils spezifischen Vor - und Nachteile der
Lösungsvarianten aufgezeigt und qualitativ (verbal -argumentativ) bewertet. In der
zweiten Stufe (detaillierte Bewertung) werden dann ausgewählte Lösungsvarianten
detaillierter ausgearbeitet und bewertet. Hierbei werden neben qualitativen
Bewertungen auch quantifizierte Messgrößen verwendet und es wurden
überschlägige NKU-Faktor ermittelt.
Zur Bewertung selber wird eine fünfstufige Bewertungsskala (++, +, o - , --)
verwendet. Ergänzend werden durch eine systematische verbale Beschreibung die
spezifischen Vor - und Nachteile der untersuchten Lösungsvarianten ausführlich
dargestellt, so dass ein hohes Maß an Transparenz der Bewertung gesichert ist.
3 Vorauswahl von Lösungsvarianten
Auf Basis bisheriger Planungsüberlegungen sowie eigener Überlegungen im
Kernteam und in der Lenkungsgruppe wurden in einer Vorauswahl grundsätzlich
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Vorauswahl von Lösungsvarianten
2
mögliche Lösungsvarianten für die Trassierung einer neuen Straßenbahn- Linie
definiert.
Die Bandbreite mög licher Lösungen wurde schematisch dargestell t und es werden
ihre Vor- und Nachteile in einer strukturierten, verbal-argumentativen Bewertung auf
Grundlage der Zielbereiche und Zielkriterien aufgezeigt.
3.1 Variante 1
Hbf Willy-Brandt-Platz Luisenplatz Schloß Roßdörfer Platz Roßdörfer
Straße Breslauer Platz Petersenstraße TU-Lichtwiese / Mensa
Bild 1 Linienweg der Variante 1 (ab Roßdörfer Platz)
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Vorauswahl von Lösungsvarianten
3
Bild 2 Variante 1: Zusammenfassende Bewertung
Die Variante 1 wird als Mitfall I vertieft untersucht.
3.2 Variante 2
Hbf Rheinstraße Luisenplatz Schloß Roßdörfer Platz Nieder-
Ramstädter-Straße Lichtwiesenweg TU-Lichtwiese / Mensa
Bild 3 Linienweg der Variante 2 (ab Roßdörfer Platz, gestrichelt = Bestand)
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Vorauswahl von Lösungsvarianten
4
Bild 4 Variante 2: Zusammenfassende Bewertung
Die Variante 2 (mit Führung nördlich des Architekturgebäudes) wird als
Mitfall II vertieft untersucht.
3.3 Variante 3
Hbf Rheinstraße Luisenplatz Schloß Ostbahnhof B 26 (Westlage)
Breslauer Platz Petersenstraße TU-Lichtwiese / Mensa
Bild 5 Linienweg der Variante 3 (ab Schloß; gestrichelt: Variante c nach Roßdorf / Groß-Zimmern)
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Vorauswahl von Lösungsvarianten
5
Bild 6 Variante 3: Zusammenfassende Bewertung
Die Variante 3 wird insbesondere wegen der Bedenken bezüglich der
Umfeldverträglichkeit und der Akzeptanz / Durchsetzbarkeit (erhebliche
Eingriffe in die Funktion des Sportgeländes der TSG 1846, in den Botanischen
Garten sowie in den Grünzug am Woog) sowie wegen der sehr hohen
Investitionskosten nicht weiterverfolgt . Zudem wäre wegen der dichten
Taktfolge in der HVZ die Überlage rung der Streckenäste TU -Lichtwiese und
Roßdorf / Groß -Zimmern bei der Kombination mit der Variante c im Bereich
Landgraf-Georg-Straße als betrieblich problematisch einzustufen.
3.4 Vorzeitig ausgeschlossene Varianten
Vorzeitig wurden begründet die folgenden Varianten ausgeschlossen:
• Variante Heinrichstraße
Hbf Willy-Brandt-Platz Luisenplatz Schloß Roßdörfer Platz
Heinrichstraße Breslauer Platz Petersenstraße TU-Lichtwiese /
Mensa
• Variante Böllenfalltor / Böllenfalltorweg
Hbf Rheinstraße Luisenplatz Schloß Roßdörfer Platz Nieder-
Ramstädter-Straße Böllenfalltor Böllenfalltorweg TU-Lichtwiese /
Mensa
• Verlängerung bis zum Haltepunkt TU-Lichtwiese
… TU-Lichtwiese / Mensa Haltepunkt TU-Lichtwiese
• "Große" Umfahrung im Zentrum des Campus Lichtwiese
• Endpunkt / Wendeschleife zwischen L3|01 (Architektur) und L4|01 (Mensa)
3.5 Auswahl von Varianten für die detaillierte Ausarbeitung
Wie oben dargestellt wurden die Varianten 1 und 2 vertieft untersucht.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
6
Mit Blick auf die grobe Abschätzung von NKU -Faktoren werden die Varianten
entsprechend der für die NKU üblichen Nomenklatur im Weiteren als „Mitfälle“
bezeichnet:
Mitfall I = Variante 1
Mitfall II = Variante 2
Ohnefall (Vergleichsfall) für die Erschließung des Campus TU-Lichtwiese ist die
Erschließung durch die Bus-Linie K auf demselben Linienweg wie im Status Quo,
aber mit zwei zusätzlichen Fahrten in den Spitzenzeiten (12 Fahrten/h bzw. 5-
Minuten-Takt). Auf diese Weise wird die angebotene Kapazität im Vergleich zum
Status Quo (Fahrplan 2011/12) erhöht.
4 Ausarbeitung ausgewählter Varianten
Die ausgewählten Lösungsvarianten wurden hinsichtlich der folgenden Aspekte
detaillierter ausgearbeitet:
Netz- und grobe Fahrplanplanung.
Lage von Haltestellen und Verknüpfungspunkten.
Fahrzeitenprofile.
Darüber hinaus wurden folgende Aspekte vertieft betrachtet:
Investitionskosten (Grobkostenschätzung) und Betriebskosten.
Technische Machbarkeit der Trassierung (Trassenbreite, Radien, Steigungen).
Potenzielle Konflikte mit umweltschutzrechtlichen Regelungen.
Nachfragewirkungen.
Außerdem war es erforderlich, eine detailliertere Planung der Trassierung im
Zentrum des Campus Lichtwiese vorzunehmen.
4.1 Trassierung im Zentrum des Campus Lichtwiese
Ziel war es, über die technische Machbarkeit der Trassierung hinaus die
Verträglichkeit der Straßenbahn mit sensiblen Geräten und auch die grundsätzliche
Akzeptanz der empfohlenen Trassierung bereits im Rahmen dieser
Machbarkeitsstudie möglichst sicher zu stellen. Die in Bild 7 dargestellt Trassierung
(hier für den Mitfall II) wird aus Sicht der Gutachter als Vorzugslösung für die weitere
Planung in Abstimmung mit der DADINA, der Stadt Darmstadt, der HEAG mobilo
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
7
und der TU Darmstadt empfohlen. Inwieweit weitere Optimierungsmöglichkeiten der
Trassierung bestehen, sollte im Rahmen der weiteren Planung untersucht werden.
Bild 7 Vorzugslösung für die Trassierung im Zentrum des Campus Lichtwiese (hier Mitfall II)
4.2 Mitfall I
Die Netzplanung für den Mitfall I ist in Bild 8 dargestellt. Die Bus -Linie K wird im
Abschnitt Hauptbahnhof - Lichtwiese durch die Straßenbahn ersetzt. Im verblei -
benden Abschnitt zwischen Kleyerstraße und Hauptbahnhof bleibt die Bus -Linie K
erhalten. Eine Optimierung des verbleibenden Abschnitts der Bus -Linie K wurde im
Rahmen dieser Machbarkeitsstudie in Abstimmung mit dem Auftraggeber nicht
vorgenommen und bleibt einer Gesamtnetzbetrachtung vorbehalten.
Bild 8 Netzplanung Mitfall I (gelb = Bus-Linie K, hellgrün = Strab-Linie 9, dunkelgrün = Strab-Linie 2,
rot = "neue" Strab-Linie; graue Fläche: 300 m-Einzugsradius der Haltestelle)
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
8
Es ist ein Trassenneubau für die Straßenbahn ab dem Roßdörfer Platz bis zur
Endhaltestelle TU -Lichtwiese/Mensa mit einer Gesamtlänge von 2,05 km
erforderlich.
Folgender Rahmenfahrplan wurde für die Straßenbahn im Mitfall I festgelegt
(Tabelle 1).
Betriebstage Betriebszeiten
Taktzeiten
V, S F
Montag - Freitag 05:00 - 07:00 15 Min.
07:00 - 18:00 7,5 Min. 15 Min.
18:00 - 21:00 15 Min.
21:00 - 00:30 30 Min.
Samstag 05:30 - 20:00 15 Min.
20:00 - 00:30 30 Min.
Sonntag 07:00 - 12:00 30 Min.
12:00 - 19:00 15 Min.
19:00 - 00:30 30 Min.
Tabelle 1 Mitfall I: Rahmenfahrplan (V = Vorlesungszeit, S = Schultage, F = Schulferien und
vorlesungsfreie Zeit)
Die Investitionskosten für die 2,05 km lange Trasse wurden auf 21,44 Mio. EUR
(10.459 EUR / m) Baukosten bzw. 23,58 Mio. EUR inkl. 10% für Planung und
Vorbereitung (Zuschlag gem. Standardisierter Bewertung) grob geschätzt.
Die linienreine Ermittlung des Fahrzeugbedarfs (ohne Reserve) hat einen
theoretischen Bedarf von sechs Fahrzeugen für die neue Straßenbahn- Linie
ergeben. Der linienreine Fahrzeugbedarf für die Bus -Linie K reduziert sich auf zwei
Fahrzeuge (z. Vgl.: im Ohnefall zwölf Fahrzeuge). In der Praxis kann sich aber bei
der Betriebsplanung durch das ausführende Verkehrsunternehmen ein
abweichender Fahrzeugbedarf ergeben.
Die Betriebskosten lassen sich überschlägig auf Grundlage der Fahrplan- km
abschätzen:
neue Straßenbahn "Lichtwiese": ca. 310.000 Fahrplan-km/Jahr
Bus-Linie K: ca. 70.000 Fahrplan-km/Jahr
Straßenbahn-Linie 2: ca. 80.000 Fahrplan-km/Jahr
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
9
Bei einem überschlägigen Kostenansatz von 5 EUR/Fahrplan- km Straßenbahn und
3 EUR/Fahrplan- km Bus ergeben sich jährliche Betriebskosten für die neue
Straßenbahn "Lichtwiese", die Straßenbahn- Linie 2 und die Bus -Linie K von 2,16
Mio. EUR.
Folgende Mehrfahrgäste ohne induzierte Verkehre an der TU-Lichtwiese gegenüber
dem Status Quo von 2010 (ca. 3.400 Ein- und Aussteiger) wurden ermittelt:
Ohnefall: +70 Mehrfahrgäste
Mitfall I: +117 Mehrfahrgäste
Bild 9 zeigt die querschnittbezogene ÖPNV-Nachfrage im Mitfall I.
Bild 9 Querschnittbezogene ÖPNV-Nachfrage im Mitfall I
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
10
4.3 Mitfall II
Die Netzplanung für den Mitfall II ist in Bild 10 dargestellt. Die bestehende
Straßenbahn-Linie 2 wird dahingehend modifiziert, dass diese künftig zwischen
Hochschulstadion und TU -Lichtwiese/Mensa verkehrt und nicht mehr im Abschnitt
Hochschulstadion - Böllenfalltor. Sonstige Anpassungen im Netz wurden nicht
vorgenommen.
Die Anbindung Stadt – Landkreis verschlechtert sich dadurch nicht wesentlich, da
die heutige Str aßenbahn-Linie 2 am Böllenfalltor keine abgestimmten Umsteige -
zeiten mit den Bus-Linien O, NB und N hat.
Bild 10 Netzplanung Mitfall II (gelb = Bus-Linie K, hellgrün = Strab-Linie 9, grün = "neue" Strab-Linie 2;
graue Fläche: 300 m-Einzugsradius der Haltestelle)
Es ist ein Trassenneubau für die Straßenbahn ab der Haltestelle Hochschulstation
bis zur Endhaltestelle TU -Lichtwiese/Mensa mit einer Gesamtlänge von 1,33 km
erforderlich.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
11
Folgender Rahmenfahrplan wurde für die Straßenbahn im Mitfall II festgelegt
(Tabelle 2).
Betriebstage Betriebszeiten
Taktzeiten
S + V
Montag - Freitag 05:00 - 07:00 15 Min.
07:00 - 18:00 7,5 Min.
18:00 - 21:00 15 Min.
Tabelle 2 Mitfall II: Rahmenfahrplan der Straßenbahn (V = Vorlesungszeit, S = Schultage)
Der Fahrplan der Bus-Linie K wird auf den Standard gem. NVP reduziert (Tabelle 3).
Betriebstage Betriebszeiten Taktzeiten
Montag - Freitag 05:00 - 21:00 15 Min.
21:00 - 00:30 30 Min.
Samstag 05:30 - 20:00 15 Min.
20:00 - 00:30 30 Min.
Sonntag 07:00 - 12:00 30 Min.
12:00 - 19:00 15 Min.
19:00 - 00:30 30 Min.
Tabelle 3 Mitfall II: Rahmenfahrplan der Bus-Linie K
Die Fahrpläne der sonstigen Bus- und Straßenbahn-Linien werden nicht verändert.
Die Investitionskosten für die 1, 33 km lange Trasse wurden auf 7,56 Mio. EUR
(5.685 EUR / m) Baukosten bzw. 8,32 Mio. EUR inkl. 10% für Planung und Vorbe-
reitung (Zuschlag gem. Standardisierter Bewertung) grob geschätzt.
Die linienreine Ermittlung des Fahrzeugbedarfs (ohne Reserve) hat einen
theoretischen Bedarf von fünf Fahrzeugen für die Straßenbahn- Linie 2 ergeben (z.
Vgl.: im Ohnefall drei Fahrzeuge). Der linienreine Fahrzeugbedarf für die Bus -Linie
K reduziert sich hingegen auf vier Fahrzeuge (z. Vgl.: im Ohnefall zwölf Fahrzeuge).
Praktisch kann sich aber bei der Betriebsplanung durch das ausführende
Verkehrsunternehmen ein abweichender Fahrzeugbedarf ergeben.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
12
Die Betriebskosten lassen sich überschlägig auf Grundlage der Fahrplan- km
abschätzen:
Straßenbahn-Linie 2: ca. 240.000 Fahrplan-km/Jahr
Bus-Linie K: ca. 310.000 Fahrplan-km/Jahr
Bei einem überschlägigen Kostenansatz von 5 EUR/Fahrplan- km Straßenbahn und
3 EUR/Fahrplan-km Bus ergeben sich jährliche Betriebskosten für die Straßenbahn-
Linie 2 und die Bus-Linie K von 2,13 Mio. EUR.
Die Mehrfahrgäste ohne induzierte Verkehre an der TU -Lichtwiese gegenüber dem
Status Quo von 2010 (ca. 3400 Ein- und Aussteiger) betragen:
Ohnefall: + 70 Mehrfahrgäste
Mitfall II: + 661 Mehrfahrgäste
Bild 11 zeigt die querschnittbezogene ÖPNV-Nachfrage im Mitfall II.
Bild 11 Querschnittbezogene ÖPNV-Nachfrage im Mitfall II
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Variantenbeurteilung und Empfehlung
13
5 Variantenbeurteilung und Empfehlung
Tabelle 4 zeigt in einer Zusammenfassung die vergleichende Beurteil ung für die
Mitfälle I und II gegenüber dem Ohnefall.
Kriterien Mitfall I Mitfall II
Investitionskosten -- -
Betriebskosten - -
Einbettung in bestehendes
Liniennetz + o
Bauliche Machbarkeit - o
Betriebliche Machbarkeit - +
Erschließungsqualität o o
Angebotsqualität + ++
Beförderungsqualität + ++
Fahrgastnachfrage o +
Umfeldverträglichkeit - o
Akzeptanz / Durchsetzbarkeit - o
Tabelle 4 Vergleichende Beurteilung der Mitfälle I und II gegenüber dem Ohnefall
Bei der Standardisierten Bewertung (ITP / VWI, 2006) wird für die quantifizierbaren
Teilindikatoren ein Nutzen-Kosten-Indikator (E1) gebildet.
Für diese Machbarkeitsstudie wurden in Abstimmung mit dem Auftraggeber die
Nutzen-Kosten-Indikatoren für die Mitfälle I und II überschlägig ermittelt. Ziel war es,
mit hinreichender Sicherheit abschätzen zu können, ob ein NKU -Faktor größer 1
erreichbar scheint.
Das Ergebnis ist in Tabelle 5 zusammengestellt.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Variantenbeurteilung und Empfehlung
14
Nutzen-Kosten-Indikator
Mitfall I
(in T € /Jahr)
Mitfall II
(in T € /Jahr)
Summe der monetär bewerteten Einzelnutzen-
Salden = Nutzen in T€/Jahr -942,213 528,511
Kapitaldienst für die ortsfeste Infrastruktur des ÖV im
Mitfall = Kosten in T€/Jahr 923,751 325,841
Differenz der Nutzen und Kosten in T€/Jahr -1.865,965 202,671
Nutzen-Kosten-Verhältnis - 1,02 1,62
Tabelle 5 Überschlägiger Nutzen-Kosten-Indikator für die Mitfälle I und II
Angesichts der nachgewiesenen Verbesserung der ÖPNV-Erschließung des
Campus Lichtwiese und dem günstigen Verhältnis des Nutzens zu den Kosten mit
einem überschlägig ermittelten NKU -Faktor von 1,62 stellt der Mitfall II
(Straßenbahn-Linie 2 über den Lichtwiesenweg bis zu einer Haltestelle TU -
Lichtwiese/Mensa) eine verkehrlich sinnvolle Maßnahme dar . Die Fortsetzung der
Planung für den Mitfall II wird folglich empfohlen.
anlage 21
357 Zeichen
2.20 3.50 2.201.002.403540352.401.00 Querprofil km 0,2+00 Gleiskörper Rasengleis E >120 MN/m²E >45 MN/m² Anpassen an Bestandbzw. UmfeldplanungAnpassen an Bestandbzw. Umfeldplanung ca. 2.60best. Geh- und Radwegbest. Grünfläche ca. 2.20best. Grünflächeca. 4.53best. Parkplatz ca. 3.63 Lichtwiesenweg Rigole 50/50 mit FilterkiesRigole 50/50 mit Filterkies
anlage 37
13400 Zeichen
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Landschaftspflegerischer Begleitplan Anhang 2: Maßnahmenblätter Maßnahme-Nr. V 1 Anlage der BE-Flächen auf bereits befestigten Flächen Lage: Befestigte Flächen und Verkehrsflächen. Konflikte: Potenzielle Beeinträchtigung von Biotopstrukturen und unbefestigten Böden im Trassenbereich. Maßnahme: Menge: Ziel: Schonung von Biotopstrukturen bzw. begrünten Fläche n durch Anlage der Baustelleneinrichtungsflächen möglichst auf bereits befestigten Flächen. Beschreibung: Die BE-Flächen werden neben den Endzustandsflächen der Gleise weitestgehend auf befestigten Flächen liegen, wie beispielsweise auf Parkplatzflä chen nördlich des Lichtwiesenwegs und auf versiegelter Fläche nördlich der Mensa. Hinweise Unterhaltungspflege: --- Zeitpunkt Durchführung: Während der Bauphase. Eigentumsverhältnisse: Unterhaltung durch: --- Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Landschaftspflegerischer Begleitplan Anhang 2: Maßnahmenblätter Maßnahme-Nr. V 2 Schutz von Bäumen durch Stammummantelung bzw. Schutzzäune Lage: Baum- und Gehölzbestand im Bereich des Baufeldes. Konflikte: Potenzielle Beeinträchtigung von Bäumen / Baumbestä nden und Biotopstrukturen im Trassenbereich. Maßnahme: Menge: Ziel: Unterlassen vermeidbarer Beeinträchtigungen während der Bauphase, Schutz / Erhalt von Bäumen und Biotopstrukturen. Beschreibung: Baumschutz gem. DIN 18920 und RAS-LP4. Hinweise Unterhaltungspflege: --- Zeitpunkt Durchführung: Vor Beginn der Bautätigkeit im jeweiligen Bereich. Eigentumsverhältnisse: Unterhaltung durch: --- Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Landschaftspflegerischer Begleitplan Anhang 2: Maßnahmenblätter Maßnahme-Nr. V 3 Anlage von Rasengleis Lage: Trasse mit Ausnahme von Kreuzungen, Fahrbahnen und Überwegen. Konflikte: Versiegelung von Biotopstrukturen und unbefestigten Böden. Maßnahme: Menge: Ziel: Durch weitgehenden Verzicht einer Vollversiegelung des Gleisbereiches (stattdessen Anlage eines Rasengleises) können Biotopfunktionen und Teilfunkt ionen des Bodens (Filter- und Pufferfunktion sowie die Funktion für die Grundwasserneubildung) erhalten bleiben. Beschreibung: Anlage von Rasengleis auf Streckenabschnitten außer halb von Kreuzungen, Fahrbahnen und Überwegen. Hinweise Unterhaltungspflege: --- Zeitpunkt Durchführung: Bauausführung. Eigentumsverhältnisse: Unterhaltung durch: --- Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Landschaftspflegerischer Begleitplan Anhang 2: Maßnahmenblätter Maßnahme-Nr. V 4 Rekultivierung Lage: Bauzeitlich in Anspruch genommene unbefestigte Flächen. Konflikte: Verluste von Biotopstrukturen. Maßnahme: Menge: Ziel: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der bauzeitlich beanspruchten Flächen. Beschreibung: Fachgerechte Rekultivierung bauzeitlich beansprucht er Flächen nach Abschluss der Bauarbeiten, um die Wiederaufnahme der bisherigen Nutzung zu erm öglichen. Ggf. sind eingetretene Bodenverdichtungen zu beheben. Hinweise Unterhaltungspflege: --- Zeitpunkt Durchführung: Nach Abschluss der Baumaßnahme. Eigentumsverhältnisse: Unterhaltung durch: --- Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Landschaftspflegerischer Begleitplan Anhang 2: Maßnahmenblätter Maßnahme-Nr. V 1 Art - Artenschutzmaßnahme Avifauna Zeitliche Beschränkung der Rückschnitts- und Rodungsarbeiten Lage: Im Bereich sämtlicher Gehölzrodungen / -rückschnitte im gesamten Trassenverlauf. Konflikte: Potenzielle Beeinträchtigung von Vögeln; Auslösung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG. Maßnahme: Menge: Ziel: Vermeidung der Auslösung von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG. Beschreibung: Eine zeitliche Beschränkung für die Rückschnitts- u nd Rodungsarbeiten der Gehölze auf Herbst / Winter ist erforderlich, um die Auslösung der o.g. Verbotstatbestände zu vermeiden. Gesetzlich vorgeschrieben ist für Rückschnitts- und Rodungsarbeiten der Zeitraum zwischen Anfang Oktober und Ende Februar. Hinweise Unterhaltungspflege: --- Zeitpunkt Durchführung: Zwischen Anfang Oktober und Ende Februar. Eigentumsverhältnisse: Unterhaltung durch: --- Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Landschaftspflegerischer Begleitplan Anhang 2: Maßnahmenblätter Maßnahme-Nr. V 2 Art - Artenschutzmaßnahme Fledermä use und Avifauna Artenschutzrechtliche Baumkontrolle Lage: Rosskastanie an der Haltestelle Hochschulstadion, Nieder-Ramstädter Straße. Konflikte: Verlust potenzieller Quartiere von Fledermäusen und Brutstätten der Avifauna in Baumhöhlen. Maßnahme: Menge: Ziel: Vermeidung der Auslösung von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG. Beschreibung: Artenschutzrechtliche Baumkontrolle. Kontrolle der Baumhöhlen auf Habitatpotenzial für Fledermäuse und/oder Vögel, ggf. mit Endoskopkamera . Verschluss potenzieller Quartiere bzw. Bruthöhlen. Hinweise Unterhaltungspflege: --- Zeitpunkt Durchführung: Vor Rodung von Gehölzen. Die Maßnahme wurde bereits 2014 umgesetzt. Eine Baumhöhle in einer Rosskastanie an der Haltestelle Hochschulstadion wurde verschlossen. Eigentumsverhältnisse: Unterhaltung durch: --- Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Landschaftspflegerischer Begleitplan Anhang 2: Maßnahmenblätter Maßnahme-Nr. V 3 Art - Artenschutzmaßnahme Zauneide chse Begehung vor Baubeginn, ggf. Abfang und Errichtung eines Reptilienzaunes Lage: Baufeld, insbesondere im Bereich der Mensa (Nachweis der Zauneidechse) Konflikte: Mögliche Tötung von Zauneidechsen. Maßnahme: Menge: Ziel: Vermeidung der Auslösung von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG. Beschreibung: Begehung der Baustellenfläche vor Baubeginn , um si cherzustellen, dass sich keine geschützten Reptilien im Baustellenbereich befinden. Bei positi vem Befund müssen diese abgefangen werden. Schutz von eventuell angrenzenden Eidechsen-Habitaten im B ereich der geplanten Trasse. Durch die Anbringung eines Reptilienzauns am Nord- und Sü drand des Baufeldes wird eine Zuwanderung von Eidechsen in das Baufeld vermieden. Hinweise Unterhaltungspflege: --- Zeitpunkt Durchführung: Vor Beginn der Baumaßnahme, während der Aktivitätsphase der Zauneidechse inklusive geschlüpfter Jungtiere. Eigentumsverhältnisse: Unterhaltung durch: --- Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Landschaftspflegerischer Begleitplan Anhang 2: Maßnahmenblätter Maßnahme-Nr. V 4 Art - Haltestellenbeleuchtung Beleuchtung der Haltestellen mit den nach dem Stand der Technik verträglichsten Leuchtmitteln Lage: Haltestellen Konflikte: Beeinträchtigung nachtaktiver Tiere. Maßnahme: Menge: Ziel: Vermeidung der Auslösung von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG. Beschreibung: Beleuchtung der Haltestellen mit den nach dem Stand der Technik verträglichsten Leuchtmitteln hinsichtlich der Störung nachtaktiver Tiere, z. B mit LED oder Natriumdampf- Niederdrucklampen. Hinweise Unterhaltungspflege: --- Zeitpunkt Durchführung: Vor Beginn der Inbetriebnahme der Trasse. Eigentumsverhältnisse: Unterhaltung durch: --- Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Landschaftspflegerischer Begleitplan Anhang 2: Maßnahmenblätter Maßnahme-Nr. A/G 1 Neupflanzung von Bäumen für den Verlust von Einzelbäumen Lage: Im Trassenverlauf und im Bereich der TU Darmstadt. Konflikte: KTP 3 , KKL 1 , KLS 1: Verlust von Bäumen und Grünstrukturen, Verlust klimatisch aktiver Strukturen, Verlust stadtbildprägenden Baumbestandes. Maßnahme: Menge: 4 Stück Ziel: Ausgleich von Verlusten an Bäumen. Beschreibung: Pflanzung von Rosskastanien (Aesculus hippocastanum ) in der Nieder-Ramstädter Straße: 4 Stück, Hochstämme 3xv, Stammumfang 20/25; Die Pflanzungen erfolgen gemäß den Standards für Baumpflanzungen in Darmstadt. Grundsätzlich ist bei allen Neupflanzungen, soweit verfügbar, gebietsheimisches Pflanzmaterial zertifizierter Produzenten zu verwenden. Hinweise Unterhaltungspflege: Aufwuchskontrolle und ggf. Ersatz ausgefallener Bäume. Durch regelmäßige Erziehungsschnitte ist zu gewährleisten, dass das Lichtraumprofil der Straßenfläche und der Gleisbereiche freigehalten wird. Eine ausreichende, den Witterungsbedingungen angepasste Anzahl von Bewässerungsgängen ist durchzuführen. Darüber hinaus erfolgt die Pflege nach DIN 18916 und 18919. Zeitpunkt Durchführung: Nach Abschluss der Bautätigkeit im jeweiligen Bereich, Pflanzung möglichst im Herbst. Eigentumsverhältnisse: Stadt Darmstadt, Land Hessen (Hess. Kultusminister) Vertragliche Regelung zwischen HEAG und Stadt Darmstadt bzw. Land Hessen. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Landschaftspflegerischer Begleitplan Anhang 2: Maßnahmenblätter Maßnahme-Nr. A/G 2 Entsiegelung und Teilentsiegelung von befestigten Flächen Lage: Entlang der geplanten Trasse und auf Abschnitten mit Rasengleis. Konflikte: KTP 3 , KB 1, KW 1, KKL 1 , KLS 1 : Verlust von Grünstrukturen und Biotopflächen, Bodenversiegelung, Verlust klimatisch aktiver Strukturen, Verlust stadtbildprägenden Baumbestandes. Maßnahme: Menge: ca. 570 m² Ziel: Durch weitgehenden Verzicht einer Vollversiegelung des Gleisbereiches (stattdessen Anlage eines Rasengleises) können Biotopfunktionen und Teilfunktionen des Bodens (Filter- und Pufferfunktion sowie die Funktion für die Grundwasserneubildung) erhalten bleiben. Beschreibung: Abbruch der vorhandenen Befestigung bzw. Versiegelung. Herstellung eines Pflanzsubstrates bzw. Anlage von Rasengleis. Insgesamt werden rund 570 m² entsiegelt bzw. teilentsiegelt und als Grünfläche (140 m²) und als Rasengleis (430 m²) angelegt. Hinweise Unterhaltungspflege: Pflege und Mahd im Rahmen der Unterhaltung der umgebenden Grünflächen. Zeitpunkt Durchführung: Im Zuge der Baumaßnahme. Eigentumsverhältnisse: Stadt Darmstadt, Land Hessen (Hess. Kultusminister) Vertragliche Regelung zwischen HEAG und Stadt Darmstadt bzw. Land Hessen. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Landschaftspflegerischer Begleitplan Anhang 2: Maßnahmenblätter Maßnahme-Nr. A/G 3 Rasenansaat auf dem Gleiskörper Lage: Entlang der geplanten Trasse auf Abschnitten mit Rasengleis. Konflikte: KTP 3, KB 1, KW 1, KKL 1, KLS 1 : Verlust von Bäumen und Grünstrukturen, Bodenversiegelung, Verlust klimatisch aktiver Strukturen, Verlust stadtbildprägenden Baumbestandes. Maßnahme: Menge: ca. 4.790 m² Ziel: Durch weitgehenden Verzicht einer Vollversiegelung des Gleisbereiches (stattdessen Anlage eines Rasengleises) können Biotopfunktionen und Teilfunktionen des Bodens (Filter- und Pufferfunktion sowie die Funktion für die Grundwasserneubildung) erhalten bleiben sowie die Einbindung der Trasse in das Landschafts- bzw. Stadtbild verbessert werden. Beschreibung: Ausbringen eines durchlässigen Rasensubstrats mit hohem mineralischem Anteil (Stärke 15 cm). Rasenansaat mit Regelsaatgutmischung. Hinweise Unterhaltungspflege: Die Pflege des Rasengleises erfolgt nach gängigen Pflegemethoden für Rasengleise durch die HEAG. Zeitpunkt Durchführung: Im Zuge der Baumaßnahme. Eigentumsverhältnisse: Stadt Darmstadt, Land Hessen (Hess. Kultusminister) Vertragliche Regelung zwischen HEAG und Stadt Darmstadt bzw. Land Hessen. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Landschaftspflegerischer Begleitplan Anhang 2: Maßnahmenblätter Maßnahme-Nr. E 1 Umstellung der Bewirtschaftung auf Hofgut Oberfeld Lage: Hofgut Oberfeld, Darmstadt Konflikte: KTP 3 : Verlust von Bäumen und Grünstrukturen. Maßnahme: Menge : Ziel: Planexterne Kompensation der Eingriffe in Baumbestand und Biotopstrukturen. Beschreibung: Hinweise Unterhaltungspflege: Zeitpunkt Durchführung: Eigentumsverhältnisse: Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Landschaftspflegerischer Begleitplan Anhang 2: Maßnahmenblätter Maßnahme-Nr. CEF 1 - Artenschutzmaßnahme Fledermäus e und Avifauna Ersatzquartiere für Fledermäuse und Vögel Lage: Baumbestand in der Umgebung der geplanten Trasse Konflikte: K Art 2 : Verlust potenzieller Quartiere von Fledermäusen u nd Brutstätten der Avifauna in Baumhöhlen. Maßnahme: Menge: Ziel: Vermeidung der Auslösung von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG. Beschreibung: Der Verlust eines Höhlenbaumes (Rosskastanie an der Haltestelle „Hochschulstadion“) ist durch das Aufhängen von drei Fledermaustagesquartierkäste n (Schwegler 2 FN) im gehölzbestandenen Campusbereich auszugleichen. Das Aufhängen der Fled ermauskästen sollte durch einen Fledermaussachverständigen erfolgen, um eine korrek te Ausrichtung und geeignete Stelle für die Ersatzquartiere zu gewährleisten. Hinweise Unterhaltungspflege: Regelmaßige Kontrolle und Reinigung. Zeitpunkt Durchführung: Vor Rodung von Gehölzen. Eigentumsverhältnisse: Unterhaltung durch: Vertragliche Regelung zwischen Vorhabenträger und Stadt Darmstadt.
anlage 16
333 Zeichen
E >120 MN/m²E >60 MN/m² 2.20 3.501.002.403540352.401.002.20 RQ Asphaltgleis (zweigleisig) Gleiskörper Asphaltgleis Anpassen an Bestandbzw. UmfeldplanungAnpassen an Bestandbzw. Umfeldplanung 2.20 RQ Asphaltgleis (eingleisig) Gleiskörper Asphaltgleis Anpassen an Bestandbzw. Umfeldplanung 1.62 Anpassen an Bestandbzw. Umfeldplanung
anlage 9
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GG Neubau Haltestelle KletterhalleNL=45m, 20cm ü. SOsiehe DetailplanNeubau Haltestelle Hochschulstadionin verschobener LageNL=45m, 20cm ü. SOsiehe Detailplan Anpassen anBestand Anpassen anBestand Anpassenan Bestand Anpassen anBestand M9 M8 SteuergerätSchienenschmieranlage SteuergerätSchienenschmieranlageSteuergerätSchienenschmieranlage Anpassen anBestand M18 M19 M16M15M14M12M10 M20 M21 M22M23 Platten Kiosk173 Weg - Schotter Kiosk 2,18 2,68 4,00 Straßenbahnhaltestelle Straßenbahnhaltestelle 2 % M6 M7M5 M4 M3M2 M1 Abstand Haltestellen 525 m Anpassen anBestand Anschluss an Blatt 2 BE-Fläche Regelquerschnitt 1 Querprofil km 0,1+00 Querprofil km 0,2+00 M13KFKN ES M11 1.001.001.002.903.501.253.501.253.505.00 T2 T2T2 Anpassen anBestand Anpassen an Bestand Anpassen an Bestand BE-FlächeM17 Anpassen an Bestand Anpassen an Bestand G:\NAHVERKEHR\K921_DARMSTADT_CAMPUS_TU_LICHTWIESE\04_PLANGEN\PLAENE\MAGISTRATSVORLAGE\LP\L_PGEK11.DWG\mic-2007-nv.ctb LEGENDE PLANUNGGLEIS MIT ASPHALTEINDECKUNG BAHNSTEIGGLEISQUERUNG/GEHWEG ASPHALT RADWEG GRÜNFLÄCHEFAHRBAHN RASENGLEIS GEHWEG WARTEHALLEBELEUCHTUNGSMASTVORHANDENER BAUMENTFALLENDER BAUM FAHRKARTENAUTOMATDYNAMISCHE FAHRGASTINFORMATION (DFI)PAPIERKORBPFLASTER MASTSTANDORTE FL-ANLAGE PEINER-MASTE(FORTLAUFENDE NR.)MLSA-MAST MIT SIGNAL LFD. NR. BAUWERKSVERZEICHNIS RÜCKBAULFD. NR. BAUWERKSVERZEICHNIS NEUBAU LEGENDE BAUWERKSNR. SPLITTBELAG FAHRBAHNDECKE FRÄSEN ERSCHÜTTERUNGSCHUTZ 1.1xx1.1xx ANPASSUNGSFLÄCHEN BZW. VORÜBERGEHENDE INANSPRUCHNAHME MASTSTANDORTE FL-ANLAGE ACHTECK-MASTE(FORTLAUFENDE NR.)M NEU GEPFLANZTER BAUM BESTANDKATASTERRÜCKBAUNACHRICHTLICH PLANUNGEN DRITTERMASSNAHMENGRENZEBE-FLÄCHEN Nachrichtlich:Planung Nieder-Ramstädter-StrasseStadt Darmstadt 1.5Rückbau Oberleitungsmast 1.1Straßenbahntrasse1.2Fahrleitung 1.16Neubau Haltestelle 1.15Neubau Überweg 1.14Neubau Weg 1.13Neubau Überweg 1.10Neubau Weiche W4n1.9Neubau Weiche W3n 1.11Neubau Erschütterungsschutz 1.12Neubau Überweg 1.8Neubau Weiche W2n1.7Neubau Weiche W1n1.6Verschwenken Gleis 1.5Neubau Haltestelle1.4Anpassen Straßenführung1.3Anpassen Weg 1.1Rückbau Haltestelle 1.4Rückbau Oberleitungsmast 1.3Rückbau Oberleitungsmast 1.2Rückbau Oberleitungsmast Nachrichtlich:Planung B+R-AnlageStadt Darmstadt
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GG Neubau Haltestelle KletterhalleNL=45m, 20cm ü. SOsiehe DetailplanNeubau Haltestelle Hochschulstadionin verschobener LageNL=45m, 20cm ü. SOsiehe Detailplan Anpassen anBestand Anpassen anBestand Anpassenan Bestand Anpassen anBestand M9 M8 SteuergerätSchienenschmieranlage SteuergerätSchienenschmieranlageSteuergerätSchienenschmieranlage Anpassen an Bestand Anpassen an Bestand Anpassen an Bestand Anpassen an Bestand Anpassen anBestandAnpassen an Bestand M18 M19 M16M15M14M12M10 M20 M21 M22M23 Platten Kiosk173 Weg - Schotter Kiosk 2,18 2,68 4,00 Straßenbahnhaltestelle Straßenbahnhaltestelle 2 % M6 M7M5 M4 M3M2 M1Anpassen anBestand Anpassen an Bestand Anschluss an Blatt 2 BE-Fläche M13M11 1.001.001.002.903.501.253.501.253.505.00 Anpassen anBestandAnpassen an Bestand Anpassen an BestandAnpassen an Bestand Anpassen an BestandAnpassen an Bestand BE-FlächeM17 Anpassen an BestandAnpassen an Bestand Anpassen an Bestand Anpassen an Bestand VWN 180 PE100 Sw (09)VWN 100 GGG/Zm Sm (09) 220V / 400V 220V / 400V 220V / 400V zu Tennis + Sportplatz H1 / 07H1 / 03 H1 / 04 dA 32 PE nachrichtlich dargestellt PE dA 180PE dA 180 GGG DN 100PE dA 180 PE dA 180 GGG DN 150GGG DN 150 PE dA 180 VertikalversprungVertikalversprung ÜH ÜH ÜH BW da 125 PE-HD BW da 50 PE-HD BW da 125 PE-HD PE dA 180 PE dA 180 PE dA 180 BW da 125 PE-HD B 4 C 6 Y T Cu 10 220V / 400V 220V / 400V 220V / 400V 220V / 400V 220V / 400V 220V / 400V 220V / 400V220V / 400V 220V / 400V220V / 400V BW da 125 PE-HD BW da 50 PE-HD BW da 125 PE-HD Leitungsbestand derAusführungsplanungentnommen DN 300 B 5.59m DN 450 SB 50.96m 29.24‰ DN 400 B 11.21m DN 400 B 7.44m DN 400 SB 14.39m 10.93‰ 172.21 172.20 171.82 171.79171.79 DN 250 STZ 53.67m 23.04171.50DN 150 STZ 25.31m SE01 DN 200 STZ 35.68m 32.97‰ 173.19 DN 150 STZ 4.09m 173.86 DN 150 STZ 8.20m DN 150 STZ 14.63m DN 150 STZ 33.50m DN 150 STZ 9.69m 173.69 5.68m DN 150 STZ 10.84m DN 450 UP 11.32m 14.13‰ 174.57 DN 400 UP 53.78m 5.17‰ 175.02 174.74 DN 200 STZ 20.75m 21.69‰ 173.55 DN 150 STZ 1.22m DN 150 STZ 16.27m DN 150 STZ 4.62m DN 150 STZ 3.94m DN 150 PVC 1.58m 1.57m DN 100 STZ 7.67m 175.23 DN 450 UP 34.43m 6.97‰ 174.25 DN 150 STZ 3.94m DN 150 STZ 6.26m DN 150 STZ 21.70m DN 125 STZ 5.22m 1.43m DN 150 STZ 5.16m DN 125 STZ 5.77m DN 150 STZ 2.42m DN 150 STZ 5.30m DN 150 STZ 19.66m 1.18m DN 450 UP 29.64m 1.35‰ 174.16 DN 125 STZ 5.63m DN 150 STZ 18.47m DN 150 STZ 12.86m DN 450 UP 43.38m 7.68‰174.14 173.82 DN 125 STZ 8.00m 175.00 DN 125 STZ 2.10m DN 150 STZ 9.57m DN 150 STZ 1.56m DN 250 STZ 41.80m 2.63‰ DN 100 STZ 26.01m 1.15‰173.75173.72 173.78 DN 300 STZ 25.38m 3.15‰173.07 DN 150 STZ 5.56m DN 150 PVC 3.32m DN 100 STZ 11.95m 2.51‰173.76 DN 200 STZ 16.90m 7.69‰ 2.76m DN 300 UP 47.09m 3.61‰ 172.87 DN 150 STZ 14.93m 175.60174.60 DN 100 STZ 16.72m 9.57‰ 173.88 DN 200 STZ 3.67m 2.72‰173.70 DN 200 PVC 6.83m DN 150 STZ 16.54m 64.77‰ DN 300 UP 52.60m 5.89‰ DN 125 STZ 8.20m DN 150 STZ 15.17m 175.44 DN 150 STZ 1.36m DN 100 PVC 36.07m DN 100 STZ 16.68m 43.17‰174.05DN 200 PVC 5.28m DN 200 STZ 11.27m 7.99‰173.87 DN 150 STZ 7.12m DN 400 STZ 64.37m 4.04‰174.41 DN 150 STZ 4.55m DN 125 STZ 10.46m DN 150 STZ 1.26m DN 125 STZ 2.25m DN 150 STZ 33.72m DN 200 STZ 17.86m 10.09‰ 173.51 DN 150 STZ 15.99m DN 150 PVC 3.10m DN 150 STZ 2.55m DN 400 STZ 50.28m 4.38‰174.18 DN 150 STZ 3.06m DN 400 SB 4.99m 3.52‰171.80 DN 150 STZ 7.88m DN 300 STZ 31.43m 2.55‰ DN 150 STZ 17.22m DN 150 PVC 6.05m DN 150 STZ 11.13m DN 400 STZ 50.24m 3.78‰173.98 DN 150 STZ 4.54m DN 150 STZ 3.07m DN 400 UP 43.09m 33.26‰ DN 150 STZ 3.56m DN 150 STZ 10.63m DN 200 STZ 21.87m 8.69‰ 173.70 DN 150 STZ 10.78m DN 150 STZ 19.70m DN 150 STZ 4.93m DN 400 STZ 50.31m 4.37‰173.98173.76 DN 150 STZ 13.54m DN 200 UP 16.70m 11.38‰ 173.42 DN 150 STZ 10.14m DN 300 STZ 6.89m 27.58‰173.55DN 150 STZ 7.11m DN 200 UP 55.63m 7.55‰ DN 300 STZ 31.30m 2.56‰173.29 DN 100 STZ 5.75m DN 150 STZ 17.51m 175.24 173.96 DN 200 STZ 12.60m 12.70‰173.33 DN 400 STZ 36.36m 4.68‰ DN 150 STZ 15.70m 10.19‰174.38 DN 300 STZ 36.73m 2.18‰173.19 DN 150 STZ 4.70m DN 150 STZ 5.00m DN 400 STZ 35.80m 4.47‰ 174.84 174.68 175.04 ER01 RR22 RR11 RR12 RR01 NN01 SE01 NN01 RR23 RR12 RR01 NN01GA01 SE02 RR13NN02 GA01 GA02 RR11 RR12 RR01GA04 RR01 RR02 RR02 SE01 RR01 RR03 NN01 RR01 RR13 RR02 SE01 GA01 SE01 RR13 SE11 RR03 RR01 GA01 SE01 SE02 RR02 SE01 SE02 NN01 SE01 RR03 GA01 GA01 SE01 SE02 SE01 GA02 SE02 ER01 NN04 GA05 D:S:4108 MW 050176.79174.86 D:S:4108 MW 030176.07174.67 NN01 D:S:4182 MW 010176.21174.40D:S:4183 MW 030176.43174.17D:S:4183 MW 020176.59173.96 D:S:4183 MW 010177.01173.74 D:S:316EIN01176.54172.45 D:S:4108 MW 010176.06172.55 D:S:4108 MW 020175.38172.86 D:S:4108 MW 040176.09173.04D:S:4160 MW 010175.99173.15 D:S:4171 MW 010175.70173.27 D:S:4171 MW 060175.99173.49 D:S:4171 MW 050175.89174.00D:S:4170 MW 010176.48174.36D:S:4170 MW 020176.24174.54 D:S:4171 MW 040175.83173.89 D:S:4171 MW 030175.61173.61 D:S:4171 MW 020175.35173.37 D:S:4172 MW 010175.02173.48 D:S:4172 MW 020175.33173.69 D:S:4103 MW 010174.76173.59 D:S:4173 MW 010175.28173.79 D:S:4173 MW 020175.37173.79 D:S:4172 MW 030175.33173.71 D:S:4173 MW 090175.60173.84 D:S:4173 MW 080175.74173.92D:S:4173 MW 060175.74173.96D:S:3108 MW 070175.73173.98 D:S:3108 MW 010175.73174.03D:S:4173 MW 040175.73174.18D:S:4173 MW 050175.72174.14D:S:4173 MW 030175.53174.04 D:S:4103 MW 020175.56174.77 D:S:4107 MW 010173.50171.83 D:S:3500 RW 180172.28171.36 D:S:4107 RW 010173.41171.80D:S:4107 RW 020173.39171.79 D:S:4104 SW 020177.56175.24 D:S:4104 SW 010177.54175.03 D:S:4104 RW 010177.35175.03 D:S:4184 RW 010176.12174.73 D:S:4184 RW 020175.92174.49 D:S:4172 RW 010175.42174.20 D:S:4173 RW 010175.38174.15 D:S:4103 RW 010175.32174.80 D:S:4107 RW 050D:S:4107 RW 040174.30172.20 D:S:4107 RW 030 G:\NAHVERKEHR\K921_DARMSTADT_CAMPUS_TU_LICHTWIESE\04_PLANGEN\PLAENE\MAGISTRATSVORLAGE\LT\LTK_PGEK11.DWG\mic-2007-nv.ctb Nachrichtlich:Planung Nieder-Ramstädter-StrasseBüro Durth-Roos-Consult AbwasserFernmelde Stadt DAHSE-BeleuchtungHSE Fernmelde VNB Niederspannung HSE WasserSignalanlagenTelekomUnitymediaVNB GasVNB Mittel-Niederspannung Legende Bestandsleitungen Städt. Bereich LWL HEAG Mobilo TEXT da125 PE-HDAbsperrschieber TU-Netz (TU) ÜberflurhydrantAbsperrschieber UH DN 200 St Abwasser - Kanalisation (KAN)DN150 PP 1.5% 45.00m DN250 Stz 2.5% 45.00m DN250 Stz 2.5% 45.00m10.50 10.50 10.50 10.50 Regenwasserkanal mit Angabe von Durchmesser,Material, Gefälle, Haltungslänge und FließrichtungDN800 Stb 1.5% 45.00mAchse ab DN800 angebenAnschluss StraßenablaufHausanschlussleitungSchmutzwasserkanal mit Angabe von Durchmesser, Material, Gefälle,Haltungslänge und FließrichtungHausanschlussleitungMischwasserkanal mit Angabe von Durchmesser, Material,Gefälle,Haltungslänge und FließrichtungHausanschlussleitungDN100 PP 1.0% 45.00mDrainage mit Angabe von Durchmesser, Material,Gefälle, Haltungslänge und Fließrichtung Achse ab DN800 angeben Achse ab DN800 angeben RetentionBrauchwasserleitungAbsperrschieber da125 AufbereitungBrauchwasserleitungAbsperrschieber da125 Kühlwasserkreislauf (KWK) BrauchwasserleitungAbsperrschieber da125 Regenwasserkanal (RW) Schmutzwasserkanal (SW) Mischwasserkanal (MW) Drainage (DRAIN) Brauchwasser TU (BW) TelekomDatenleitungFernmelde (FM) DatenleitungHRZ TU-InternTEXT DN100 PP 1.0% 45.00mKanal Neutraanlage mit Angabe von Durchmesser, Material, Gefälle,Haltungslänge und Fließrichtung Fernwärme (FW)VLRLFernwärme Fernwärme TU-Netz (TU) Kontraktor-Netz (KON) VLRL Versorgungsleitungen (LTG) TrinkwasserleitungUnterflurhydrantÜberflurhydrantTrinkwasserleitungHSE-Netz (HSE) Unterflurhydrant ÜH da125 PE-HD Trinkwasser (TW) TU-Netz (TU) Elektro (ELT) HSE-Netz (HSE) TU-Kraftwerk Kontraktor-Netz (KON) Niederspannung 220V / 400VMittelspannung 6kV / 20kVSteuerleitungLeerrohr 220V / 400V6kV / 20kV LR da125 PEBelBeleuchtungSchranke Niederspannung 220V / 400VMittelspannung 6kV / 20kVLeerrohr 220V / 400V6kV / 20kVLR da125 PE Niederspannung 220V / 400VMittelspannung 6kV / 20kVSteuerleitungLeerrohr 220V / 400V6kV / 20kVLR da125 PESchranke TU-Netz (TU) Gase (Gas) HSE-Netz (HSE) Kontraktor-Netz (KON) Stickstoff TU StickstoffHelium TUHelium Absperrschieber Mitteldruck 6.0 barNiederdruck 0.2 barDN 200 StDN 200 StHochdruck 14.0 bar Absperrschieber Mitteldruck 6.0 barDN 200 StNiederdruck 0.2 barDN 200 StDN 200 StHochdruck 14.0 bar Absperrschieber Mitteldruck 6.0 barNiederdruck 0.2 barDN 200 StDN 200 StDN 200 StHochdruck 14.0 bar TEXTTEXT Neutraanlage (NTRA) UHÜH Legende Bestandsleitungen Uni-Gelände MedienkanalVersorgungsleitungist stillgelegt Kälteleitung (KL)TU-Netz (TU) KälteleitungKälte BeleuchtungBel DatenleitungHSETEXT
anlage 12
30155 Zeichen
G Fahrräder SAMSON SAMSON SAMSON SAMSON SAMSON SAMSON SAMSON SAMSON SAMSON SAMSON SAMSON SAMSON Fl.25 Bankelemente Erschließungsstrasse Asphalt PflastergestaltungPlattenbelag Fuß-/ Radwegeachse Treppenanlage MENSA FußwegeachseMauer HEIZKRAFTWERK NEUESBAUINGENIEURGEBÄUDE MATERIAL-WISSENSCHAFT MASCHINENBAUINSTITUTSGEBÄUDE Andienungshof Mensa NEUBAUEXZELLENZ-CLUSTER"SMART-INTERFACE" PARKHAUS FahrräderFahrräderStandortKunst PHYSIKALISCHECHEMIENEUBAU CSIGEBÄUDE Fahrräder PflanzflächenWege Pflaster ARCHITEKTUR NEUESBAUINGENIEURGEBÄUDEBAUINGENIEURGEBÄUDE Mauer BusBus Zentrale Erschließungsstraße HÖRSAAL-GEBÄUDEHMZ Radweg RadwegGehwegFahrräderFahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder FahrräderFahrräder Fahrräder Jovanka - Bontschits - Straße Radwegeachse Otto-Berndt-Straße VI IV IIIIVIVIV IV VI III L4/01 L1/01 L3/01 L5/01 L5/07 L5/06VI III IV IV IV III IV VI Freiflächenbereich in Abstimmung mit GestaltungsentwurfTechn. Universität Darmstadt Freiflächenbereich in Abstimmung mit GestaltungsentwurfTechn. Universität Darmstadt Neubau Haltestelle TU-Lichtwiese/MensaNL=45m, 20cm ü. SOsiehe DetailplanAnpassung ZugangssituationGebäude M40 1.62 SteuergerätSchienenschmieranlage SteuergerätSchienenschmieranlage M24 M26 M27 M28 M29M30 M39 M54M55M56M57M58M59 M60 M52M51M50M49M47M46M44 M45 M42 M53 M37 M35 M36M38 M48M43M41 M34 M31M25 1.62 Anschluss an Blatt 1 BE-Fläche BE-Fläche M32M33 ÜHÜH ÜH ÜH VWN 225 PE100 Sw (08) VWN 225 PE100 Sw (08) VWN 100 GGG/Zm Sm (08)VWN 180 PE100 Sw (09) VWN 100 GGG/Zm Sm (09) VWN 180 PE100 Sw (07) VWN 110 PE100 Sw (09) VWN 315 PE100 Sw (07) VW 180 PE100 Sw (07) VW 180 PE100 Sw (07)VWN 180 PE100 Sw (07) VWN 100 GGG/Zm Sm (09)VWN 180 PE100 Sw (09) VWN 315 PE100 Sw (07) VWN 315 PE100 Sw (07) VWN 315 PE100 Sw (07) VWN 110 PE100 Sw (07) VWN 100 GGG/Zm Sm (09) VWN 100 GGG/Zm Sm (09) VWN 40 PE100 Sw (09) VWN 180 PE100 Sw (09) VWN 180 PE100 Sw (09) VWN 180 PE100 Sw (09) VWN 100 GGG/Zm Sm (07) VWN 225 PE100 Sw (08) VWN 180 PE100 Sw (08) VWN 225 PE100 Sw (08) VWN 225 PE100 Sw (08)VWN 180 PE100 Sw (09) VWN 63 PE100 Sw (09) VWN 100 GGG/Zm Sm (09) VWN 315 PE100 Sw (07) VWN 225 PE100 Sw (08)VWN 180 PE100 Sw (09) VWN 100 GGG/Zm Sm (07) VWN 160 PE100 Sw (08) VWN 125 PE100 Sw (07) VWN 225 PE100 Sw (08) VWN 315 PE100 Sw (07) VWN 315 PE100 Sw (07) VWN 225 PE100 Sw (07) AWN 40 PE100 Sw (08) VWN 100 GGG/Zm Sm (07) VWN 315 PE100 Sw (07) VWN 180 PE100 Sw (07) VWN 63 PE100 Sw (07) VWN 225 PE100 Sw (07) VWN 315 PE100 Sw (07)VWN 225 PE100 Sw (07) VWN 225 PE100 Sw (07) VWN 180 PE100 Sw (07)VWN 180 PE100 Sw (07) VWN 90 PE100 Sw (07) VWN 315 PE 100 Sw (07) VWN 225 PE100 Sw (07) VWN 180 PE100 Sw (07) VWN 225 PE100 Sw (08) ÜH NG9 110 PE100 Sw (07) NG9 110 PE100 Sw (07)NG9 160 PE100 Sw (07) NG9 160 PE100Sw (07) NG9 63 PE100 Sw (07) NG9 160 PE100 Sw (07) NG9 160 PE-HD Sw (07) NG9 160 PE100 Sw (08) AG9 32 PE100 Sw (08) NG9 160 PE100 Sw (08) NG9 160 PE100 Sw (08) ÜH ÜH UH UH UH UH UH UH UH UH UH UH UH 3x6kV / 3x20kV 1x6kV 2x6kV / 3x20kV 6 kV 6 kV 6 kV BelBel DN 250 GGG DN 100 GGG DN 125 GGG DN 150 GGG DN 150 GGG DN 150 GGG DN 250 GGG DN 100 GGG DN 100 GGG DN 250 GGG DN 150 GGG DN 125 GGG DN 200 GGG DN 150 GGG DN 150 GGG DN 150 GGG DN 250 GGG DN 150 GGG DN 250 GGG DN 250 GGG DN 125 GGG DN 150 GGG DN 150 GGG DN 250 GGG DN 150 GGG DN 50 GGG DN 250 GGG DN 80 PE DN 150 GGG ÜH UH DN 100 St DN 200 St DN 200 St DN 200 St DN 300 St DN 300 St DN 200 St DN 100 St DN 200 St DN 200 St DN 300 St ÜH NeuesBauingenieurgebäude Mensa Chemiehörsaalgebäudemit Bibliothek Architektur Bauingenieurgebäude NeuesBauingenieurgebäude ehemalige Mensa MaschinenbauInstitutsgebäude Trafohaus NeubauExzellenz-Cluster"Smart Interfaces"Heizkraftwerk HA IVWasserbauhallen CSIGebäudeDecathlonSolarhaus L5 / 06 L2 / 03 BW da 125 PE-HD BW da 125 PE-HD BW da 125 PE-HD BW da 90 PE-HD BW da 180 PE BW da 90 PE-HD BW da 90 GGG BW da 180 PE-HDBW da 180 PE-HD BW DN 50 PE DN125 RA= 171.32 ST DN 250 14.22 mST DN 250 14.22 mPP 2xDN110 13.45 m ST DN 250 16.21 mST DN 250 17.04 m ST DN 250 8.23 mST DN 250 8.13 mPP 2xDN110 9.50 m PP 4xDN110 14.34 mPP 2xDN160 14.34 m 6 kV 6 kV 6 kV 4xLeerrohr DN 1304xLeerrohr DN 1304xLeerrohr DN 130 4xLeerrohr DN 130 4xLeerrohr DN 130 3xLeerrohr DN 1506xLeerrohr DN 130 4xLeerrohr DN 130 4xLeerrohr DN 1301xLeerrohr DN 160 4xLeerrohr DN 130 4xLeerrohr DN 130 4xLeerrohr DN 130 6xLeerrohr DN 130 6xLeerrohr DN 1303xLeerrohr DN 160 6xLeerrohr DN 1301xLeerrohr DN 160 6xLeerrohr DN 130 4xLeerrohr DN 130 4xLeerrohr DN 130 6xLeerrohr DN 130 8xLeerrohr DN 1303xLeerrohr DN 160 20 KV20 KV 4xLeerrohr DN 130 6xLeerrohr DN 130 4xLeerrohr DN 130 1:50 KWR DN125/Da2251:50 KWV DN125/Da225 Trafostation(nachrichtlich) 4xLeerrohr DN 130 4xLeerrohr DN 130 DN 50 PE-HD ÜH BelBel BelBel Bel ÜH BW da 125 PE-HD BW da 125 PE-HD BW da 90 PE-HD BW da 90 PE-HD BW da 90 PE-HD 6 kV 6 kV Weiterführung unbekannt T Cu 10T LWL 40 EM 6kV / 20kV 6kV / 20kV 6kV / 20kV 6kV / 20kV 6kV / 20kVBW da 180 PE-HD 6kV / 20kV6kV / 20kV BW da 180 PE BW da 180 PE-HD BW da 90 PE-HDBW da 180 PE BW da 180 PE BW da 180 PE BW da 180 PE BW da 90 GGG BW DN 80 GGG BW da 90 GGG BW da 125 PE-HD BW da 125 PE-HD BW da 90 PE-HDBW da 90 PE-HD BW da 125 PE-HD BW da 125 PE-HDBW da 90 PE-HD BW da 90 PE-HDBW da 90 PE-HD BW da 125 PE-HDBW da 125 PE-HDBW da 125 PE-HD ??? ÜH 6kV / 20kV UH ÜH Weiterführung unbekannt A A DN 200 STZ 5.87m DN 150 STZ 23.37m DN 150 STZ 13.38m DN 200 STZ 20.16m DN 150 STZ 19.23m DN 200 STZ 5.40m DN 150 STZ 47.98m 15.42‰ DN 150 STZ 14.84m 41.78‰ DN 150 STZ 46.61m DN 150 STZ 23.06m DN 150 STZ 17.49m DN 150 STZ 32.54m DN 150 STZ 21.21m 8.49‰DN 150 STZ 15.63m 14.72‰ DN 200 STZ 16.17m DN 250 STZ 2.67m 194.76‰ DN 150 STZ 67.81m DN 150 STZ 18.99m DN 150 STZ 25.34m 11.44‰ DN 150 STZ 7.85m 6.37‰ DN 150 STZ 5.92m DN 200 STZ 3.77m DN 200 STZ 21.07m 15.66‰ DN 150 STZ 66.09m 12.26‰ DN 150 STZ 13.30m 30.83‰ DN 200 STZ 7.76m DN 150 STZ 6.72m 0.00‰ DN 150 STZ 11.01m DN 150 STZ 3.08m 58.44‰ DN 150 STZ 29.88m DN 150 STZ 26.92m DN 150 STZ 7.47m DN 200 STZ 25.33m DN 150 STZ 3.86m DN 150 STZ 6.94m DN 200 STZ 22.48m DN 150 STZ 26.32m 18.62‰ DN 150 STZ 15.00‰ DN 150 STZ 24.60m DN 200 STZ 3.51m DN 250 STZ 3.30m DN 150 STZ 11.14m 34.41‰ DN 150 STZ 22.98m DN 150 STZ 13.62m DN 150 STZ 26.44m DN 250 STZ 2.15m DN 150 STZ 8.38m DN 200 STZ 5.37m DN 150 STZ 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Mittel-Niederspannung Legende Bestandsleitungen Städt. Bereich LWL HEAG Mobilo Nachrichtlich:Planung PlatzgestaltungTechnische Universität Darmstadt TEXT da125 PE-HDAbsperrschieber TU-Netz (TU) ÜberflurhydrantAbsperrschieber UH DN 200 St Abwasser - Kanalisation (KAN)DN150 PP 1.5% 45.00m DN250 Stz 2.5% 45.00m DN250 Stz 2.5% 45.00m10.50 10.50 10.50 10.50 Regenwasserkanal mit Angabe von Durchmesser,Material, Gefälle, Haltungslänge und FließrichtungDN800 Stb 1.5% 45.00mAchse ab DN800 angebenAnschluss StraßenablaufHausanschlussleitungSchmutzwasserkanal mit Angabe von Durchmesser, Material, Gefälle,Haltungslänge und FließrichtungHausanschlussleitungMischwasserkanal mit Angabe von Durchmesser, Material,Gefälle,Haltungslänge und FließrichtungHausanschlussleitungDN100 PP 1.0% 45.00mDrainage mit Angabe von Durchmesser, Material,Gefälle, Haltungslänge und Fließrichtung Achse ab DN800 angeben Achse ab DN800 angeben RetentionBrauchwasserleitungAbsperrschieber da125 AufbereitungBrauchwasserleitungAbsperrschieber da125 Kühlwasserkreislauf (KWK) BrauchwasserleitungAbsperrschieber da125 Regenwasserkanal (RW) Schmutzwasserkanal (SW) Mischwasserkanal (MW) Drainage (DRAIN) Brauchwasser TU (BW) TelekomDatenleitungFernmelde (FM) DatenleitungHRZ TU-InternTEXT DN100 PP 1.0% 45.00mKanal Neutraanlage mit Angabe von Durchmesser, Material, Gefälle,Haltungslänge und Fließrichtung Fernwärme (FW)VLRLFernwärme Fernwärme TU-Netz (TU) Kontraktor-Netz (KON) VLRL Versorgungsleitungen (LTG) TrinkwasserleitungUnterflurhydrantÜberflurhydrantTrinkwasserleitungHSE-Netz (HSE) Unterflurhydrant ÜH da125 PE-HD Trinkwasser (TW) TU-Netz (TU) Elektro (ELT) HSE-Netz (HSE) TU-Kraftwerk Kontraktor-Netz (KON) Niederspannung 220V / 400VMittelspannung 6kV / 20kVSteuerleitungLeerrohr 220V / 400V6kV / 20kV LR da125 PEBelBeleuchtungSchranke Niederspannung 220V / 400VMittelspannung 6kV / 20kVLeerrohr 220V / 400V6kV / 20kVLR da125 PE Niederspannung 220V / 400VMittelspannung 6kV / 20kVSteuerleitungLeerrohr 220V / 400V6kV / 20kVLR da125 PESchranke TU-Netz (TU) Gase (Gas) HSE-Netz (HSE) Kontraktor-Netz (KON) Stickstoff TU StickstoffHelium TUHelium Absperrschieber Mitteldruck 6.0 barNiederdruck 0.2 barDN 200 StDN 200 StHochdruck 14.0 bar Absperrschieber Mitteldruck 6.0 barDN 200 StNiederdruck 0.2 barDN 200 StDN 200 StHochdruck 14.0 bar Absperrschieber Mitteldruck 6.0 barNiederdruck 0.2 barDN 200 StDN 200 StDN 200 StHochdruck 14.0 bar TEXTTEXT Neutraanlage (NTRA) UHÜH Legende Bestandsleitungen Uni-Gelände MedienkanalVersorgungsleitungist stillgelegt Kälteleitung (KL)TU-Netz (TU) KälteleitungKälte BeleuchtungBel DatenleitungHSETEXT
anlage 13
5424 Zeichen
r= 625m r= 4000 m
Ita= 2,813 m Ita= 10,000m = „5900 m
N a= -0,006m a= -0.012 m lta= 10,800 m
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BEL = gR 2,000 % „r -7,000 %
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HEAG Mobilo GmbH Stadt Darmstadt Dezernat Ill
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S S So Oo o S S oo S S S So Darmstadt, den 26.10.2015 Darmstadt, den 29.10.2015
HEAG Mobilo GmbH, Abteilung Netz
ÜBERHÖHUNGSBAND + + H— —t + + + + + + t t —t Sachgebietsleiter Planung und Projektierung
Dipl.-Ing. Klein . .
gez. i. A. M. Klein
Darmstadt, den 26.10.2015
Ausgabe vom: 26.10.2015
anlage 19
1216 Zeichen
W9n M49M47M46M44 M45 M42 M48M43M41 RQ RQ 1.253.502.051.253.50 Kastenrinne NW100 Kastenrinne NW1000.30 Von Einbauten mindestensfrei zu haltender Bereich4,00 m über SOK 50 cm Von Einbauten mindestensfrei zu haltender Bereich 4,00 m über SOK 50 cm 0.20 0.20 3.50 3.50Sammelleitung DN 300 StbAnschlußleitung DN 100 PVCSammelleitung DN 300 StbAnschlußleitung DN 100 PVC2.051.25 1.250.3011.85 G:\NAHVERKEHR\K921_DARMSTADT_CAMPUS_TU_LICHTWIESE\04_PLANGEN\PLAENE\MAGISTRATSVORLAGE\LP\L_PGEK02.DWG\mic-2007-nv.ctb LEGENDE PLANUNGGLEIS MIT ASPHALTEINDECKUNG BAHNSTEIGGLEISQUERUNG/GEHWEG ASPHALT RADWEG GRÜNFLÄCHEFAHRBAHN RASENGLEIS GEHWEG WARTEHALLEBELEUCHTUNGSMASTVORHANDENER BAUMENTFALLENDER BAUM FAHRKARTENAUTOMATDYNAMISCHE FAHRGASTINFORMATION (DFI)PAPIERKORBPFLASTER MASTSTANDORTE FL-ANLAGE PEINER-MASTE(FORTLAUFENDE NR.)MLSA-MAST MIT SIGNAL SPLITTBELAG FAHRBAHNDECKE FRÄSEN ERSCHÜTTERUNGSCHUTZ ANPASSUNGSFLÄCHEN BZW. VORÜBERGEHENDE INANSPRUCHNAHME MASTSTANDORTE FL-ANLAGE ACHTECK-MASTE(FORTLAUFENDE NR.)M NEU GEPFLANZTER BAUM BESTANDKATASTERRÜCKBAUNACHRICHTLICH PLANUNGEN DRITTERMASSNAHMENGRENZEBE-FLÄCHEN NOPPENPLATTERIPPENPLATTESCHUPPENPLATTEKONTRASTSTREIFENROLLBORD Lageplanausschnitt M 1:100 Regelquerschnitt M 1:50
anlage 20
289 Zeichen
2.20 3.50 2.201.002.403540352.401.00 Querprofil km 0,1+00 Gleiskörper Rasengleis E >120 MN/m²E >45 MN/m² Anpassen an Bestandbzw. UmfeldplanungAnpassen an Bestandbzw. Umfeldplanung ca. 2.40ca. 2.31 best. Grünflächebest. Grünfläche Rigole 50/50 mit FilterkiesRigole 50/50 mit Filterkies
anlage 26
1268 Zeichen
GG Neubau Haltestelle KletterhalleNL=45m, 20cm ü. SOsiehe DetailplanNeubau Haltestelle Hochschulstadionin verschobener LageNL=45m, 20cm ü. SOsiehe Detailplan M9 M8 M18 M19 M16M15M14M12M10 M20 M21 M22M23 Platten Kiosk173 Weg - Schotter Kiosk 2,18 2,68 4,00 Straßenbahnhaltestelle Straßenbahnhaltestelle 2 % M6 M7M5 M4 M3M2 M1 Abstand Haltestellen 525 m Anschluss an Blatt 2 BE-Fläche Regelquerschnitt 1 Querprofil km 0,1+00 Querprofil km 0,2+00 M13KFKN ES EinspeiselasttrennschalterSchaltschrankKuppelleistungsschalterNiederspannungSchaltschrankKuppelleistungsschalterFahrleitungSchaltschrank 6x DN1106x DN110 Anpassen Leerrohrtrassean GUW Roquettestraße je 2x DN 1102x DN 110 M11 1.001.001.002.903.501.253.501.253.505.00 T2 T2T2 2x DN 110 BE-FlächeM17 1652 m²214/31325 m²1.1 3762 m²222/112475 m²1.4 832 m²210/61.2 322 m²210/81.3 G:\NAHVERKEHR\K921_DARMSTADT_CAMPUS_TU_LICHTWIESE\04_PLANGEN\PLAENE\MAGISTRATSVORLAGE\GE\L_GEPK01.DWG\mic-2007-nv.ctb Nachrichtlich:Planung Nieder-Ramstädter-StrasseBüro Durth-Roos-Consult LEGENDEVorübergehende InanspruchnahmeDingliche SicherungWährend der Bauphase Vorübergehende Inanspruchnahmedanach Dingliche SicherungFlurstücksnummerLfd. Nummer im GrunderwerbsverzeichnisFlächenbedarfKatasterBestandPlanungMaßnahmengrenzeBE-Flächen
anlage 27
1908 Zeichen
G Fahrräder SAMSON SAMSON SAMSON SAMSON SAMSON SAMSON SAMSON SAMSON SAMSON SAMSON SAMSON SAMSON Fl.25 Bankelemente Erschließungsstrasse Asphalt PflastergestaltungPlattenbelag Fuß-/ Radwegeachse Treppenanlage MENSA FußwegeachseMauer HEIZKRAFTWERK NEUESBAUINGENIEURGEBÄUDE MATERIAL-WISSENSCHAFT MASCHINENBAUINSTITUTSGEBÄUDE Andienungshof Mensa NEUBAUEXZELLENZ-CLUSTER"SMART-INTERFACE" PARKHAUS FahrräderFahrräderStandortKunst PHYSIKALISCHECHEMIENEUBAU CSIGEBÄUDE Fahrräder PflanzflächenWege Pflaster ARCHITEKTUR NEUESBAUINGENIEURGEBÄUDEBAUINGENIEURGEBÄUDE Mauer BusBus Zentrale Erschließungsstraße HÖRSAAL-GEBÄUDEHMZ Radweg RadwegGehwegFahrräderFahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder FahrräderFahrräder Fahrräder Jovanka - Bontschits - Straße Radwegeachse Otto-Berndt-Straße VI IV IIIIVIVIV IV VI III L4/01 L1/01 L3/01 L5/01 L5/07 L5/06VI III IV IV IV III IV VI Freiflächenbereich in Abstimmung mit GestaltungsentwurfTechn. Universität Darmstadt Freiflächenbereich in Abstimmung mit GestaltungsentwurfTechn. Universität Darmstadt Neubau Haltestelle TU-Lichtwiese/MensaNL=45m, 20cm ü. SOsiehe DetailplanAnpassung ZugangssituationGebäude M40 1.62 M24 M26 M27 M28 M29M30 M39 M54M55M56M57M58M59 M60 M52M51M50M49M47M46M44 M45 M42 M53 M37 M35 M36M38 M48M43M41 M34 M31 Abstand Haltestellen 505 m M25 1.62 Anschluss an Blatt 1 BE-Fläche BE-Fläche Regelquerschnitt 2Querprofil km 0,6+55 Querprofil km 0,8+70 Querprofil km 0,9+20M32M33 20115 m²45/164890 m²2.1 G:\NAHVERKEHR\K921_DARMSTADT_CAMPUS_TU_LICHTWIESE\04_PLANGEN\PLAENE\MAGISTRATSVORLAGE\GE\L_GEPK01.DWG\mic-2007-nv.ctb Nachrichtlich:Planung PlatzgestaltungTechnische Universität Darmstadt LEGENDEVorübergehende InanspruchnahmeDingliche SicherungWährend der Bauphase Vorübergehende Inanspruchnahmedanach Dingliche SicherungFlurstücksnummerLfd. Nummer im GrunderwerbsverzeichnisFlächenbedarfKatasterBestandPlanungMaßnahmengrenzeBE-Flächen
anlage 33
42800 Zeichen
SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ
ERSCHÜTTERUNGSSCHUTZ
BAUDYNAMIK & BAUPHYSIK
TECHNISCHE AKUSTIK
Messstelle zur Ermittlung der Emission
und Immission von Geräuschen und
Erschütterungen nach § 26 BImSchG
Schallschutzprüfstelle DIN 4109
Zertifikat: VMPA-SPG-203-00-HE
Fehlheimer Str. 24 64683 Einhausen
Telefon (06251) 9646-0
Telefax (06251) 9646-46
E-Mail: info@fritz-ingenieure.de
www.fritz-ingenieure.de
Bericht Nr.: 14237-VVS-1
Datum: 30.09.2015
Auftraggeber:
Mailänder Consult GmbH
Mathystraße 13
76133 Karlsruhe
Sachbearbeiter:
M. Sc. Svenja Ullmann
Umfang des Dokumentes:
Textteil: 17 Seiten
Anhang 1: 3 Seiten
Anhang 2: 6 Seiten
Plananlagen:
Anlage 1 1 Blatt
Qualitätskontrolle:
Dipl.-Ing. Klaus Dietrich
SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG
Vorhaben:
Straßenbahnneubau Campus TU Lichtwiese in Darmstadt
Untersuchungsumfang:
Ermittlung und Beurteilung von Schienenverkehrslärmim-
missionen auf Basis der Verkehrslärmschutzverordnung
(16. BImSchV)
Dieser Bericht ist nur für den Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Eine darüber hinausgehende Verwendung, vor allem durch Dritte,
unterliegt dem Schutz des Urheberrechts gemäß UrhG.
- 2 -
Projekt: 14237-VVS-1 30.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese
Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
Inhaltsverzeichnis
1 Zusammenfassung 5
2 Sachverhalt und Aufgabenstellung 5
3 Bearbeitungsgrundlagen 7
3.1 Gesetze, Normen und Richtlinien 7
3.2 Planunterlagen und projektspezifische Informationen 7
4 Anforderungen an den Schallschutz 8
4.1 Verkehrslärmschutzverordnung 8
4.2 Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung 10
5 Arbeitsgrundsätze und Vorgehensweise 11
6 Untersuchungsergebnisse 13
6.1 Emissionen 13
6.2 Immissionen 15
6.3 Lärmvorsorgemaßnahmen 16
7 Abschließende Bemerkungen 17
- 3 -
Projekt: 14237-VVS-1 30.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese
Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Immissionsgrenzwerte gemäß § 2 (1) der 16. BImSchV /2/ 9
Anhänge
Anhang 1 Geräuschemissionen
Anhang 2 Geräuschimmissionen
Plananlagen
Anlage 1 Übersichtslageplan (1 Blatt, Maßstab 1:1.500)
- 4 -
Projekt: 14237-VVS-1 30.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese
Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
Abkürzungsverzeichnis
16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung
BauNVO Baunutzungsverordnung
BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchV Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes
BOStrab Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
dB(A) Dezibel (A-bewertet)
ΔL Pegeldifferenz [dB(A)]
IGW Immissionsgrenzwert gemäß 16. BImSchV [dB(A)]
IP Immissionsort
Lr Beurteilungspegel [dB(A)]
LW
‘ Gesamtpegel der längenbezogenen Schallleistungspegel
[dB(A)]
MK Kerngebiete gemäß § 7 BauNVO
n Anzahl der Züge
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr
S Schienenbonus [-5 dB(A)]
SOS Schulen
SOU Sondergebiet Universität
TU Technische Universität
vmax maximal mögliche Geschwindigkeit [km/h]
WA Allgemeine Wohngebiete gemäß § 4 BauNVO
- 5 -
Projekt: 14237-VVS-1 30.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese
Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
1 Zusammenfassung
Im Rahmen der Planung zum Straßenbahnneubau Campus TU Lichtwiese
in Darmstadt wurde geprüft, ob aus de m geplanten Neubau der Trasse
Ansprüche auf Lärmvorsorgemaßnah men nach Maßgabe der Verkehrs -
lärmschutzverordnung (16. BImSchV) resultieren können.
Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Maximale Beurteilungspegel aus der Beurteilung des Schi enenver-
kehrslärms ergeben sich am Immissionsort Franziska-Braun-Straße
7 (IP 34) mit
Lr,Tag/Nacht = 57,8 / 46,7 dB(A).
Der Neubau der Straßenbahntrasse führt an diesem Gebäude zu
einer Grenzwertüberschreitung von
ΔLr,Tag = 0,8 dB(A).
Aus dem Neubau der Straßenbahntrasse resultiert demzufolge für
dieses Gebäude ein Anspruch auf Lärmvorsorge dem Grunde nach
gemäß 16. BImSchV.
An allen weiteren Gebäuden im Einwirkungsbereich der geplanten
Straßenbahntrasse werden die maßgebenden Immissionsgren z-
werte eingehalten bzw. unterschritten.
2 Sachverhalt und Aufgabenstellung
Zur Verbesserung der ÖPNV -Anbindung des Campus TU Lichtwiese pl a-
nen die HEAG mobilo GmbH und die Stadt Darmstadt in Absti mmung mit
der TU Darmstadt die Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 von der Ni e-
der-Ramstädter Straße auf den Campus der Universität.
Die geplante Trasse zweigt zweigleisig an der bestehenden Haltestelle
„Hochschulstadion“ Richtung Osten in den Bereich der Universität ab. Die
Strecke verläuft parallel zum Lichtwiesenweg, vorbei am Fakultätsgebä u-
de Architektur, verschwenkt dort Richtung Bauingenieurgebäude / Mensa
Wirtschaftshof und endet nach ca. 1, 1 km Streckenlänge mit einer We n-
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Projekt: 14237-VVS-1 30.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese
Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
deschleife vor dem Hörsaal - und Medienzentrum der Universität Da rm-
stadt.
Gemäß § 41 (1) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) /1/ ist
beim Neubau sowie der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen, also
auch von Straßenbahnstrecken, sicherzustellen, dass durch den
zukünftigen Betrieb der Straßenbahnstrecke keine schädlichen Umwelt -
einwirkungen hervorgerufen werden, die nach dem Stand der Technik
vermeidbar sind. Schallimmissionen zählen gemäß § 3 BImSchG je nach
Stärke und Wahrnehmbarkeit zu den Immissionen, die Gefahr en, erheb-
liche Nachteile oder Belästigungen für die Allgemeinheit und Nachbar -
schaft hervorrufen können.
Eine Konkretisierung der im Bundes -Immissionsschutzgesetz genannten
unbestimmten Rechtsbegriffe zum Schallschutz wurde vom Gesetzgeber
in der 16. Vero rdnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutz-
gesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) /2/ vorge-
nommen. Hierin werden Immissionsgrenzwerte genannt, bei deren Einhal -
tung davon ausgegangen werden kann, dass die Verkehrslärm -
immissionen des neuen oder wesentlich geänderten Verkehrsweges nicht
zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen. Soweit im Fal le eines Ne u-
baus oder der wesentlichen Änderung Überschreitungen der Immissions -
grenzwerte festgestellt werden, sin d geeignete Schallschutzmaßnahmen
zu dimensionieren.
Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung ist zu
prüfen, ob die beim künftigen Betrieb der geplanten Straßenbahnstrecke
verursachten Schienenverkehrslärmimmissionen die Immissionsgrenz -
werte der 16. BImSchV an den umliegenden schutzwürdigen Nutzungen
im Einwirkungsbereich der Strecke überschreiten und sich somit
Ansprüche auf Lärmvorsorgemaßnahmen ergeben können. Soweit dies
der Fall ist, wird ein geeignetes Schutzkonzept erarbeitet, um d ie
gesetzlichen Anforderungen an den Schutz vor Verkehrslärm zu erfüllen.
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Projekt: 14237-VVS-1 30.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese
Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
3 Bearbeitungsgrundlagen
3.1 Gesetze, Normen und Richtlinien
Der durchgeführten schalltechnischen Untersuchung liegen die folgenden
Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Regelwerke zu Grunde:
/1/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche
Vorgänge (Bundes -Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der
aktuell gültigen Fassung
/2/ 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutz-
gesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) vom 12.
Juni 1990, geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom
18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269)
/3/ Anlage 2 (zu § 4) der 16. BImSchV: Berechnung des Beurteilung s-
pegels für Schienenwege (Schall 03), gültig ab 01. Januar 2015
/4/ 24. Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutz-
gesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 24.
BImSchV) vom 04. Februar 1997 in ihrer berichtigten Fassung vom
16. Mai 1997
/5/ Umwelt-Leitfaden zur ei senbahnrechtlichen Planfeststellung und
Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen, Teil VI –
Schutz vor Schallimmissionen aus Schienenverkehr, Eisenbahn -
Bundesamt, Stand Dezember 2012
/6/ Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
(Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – BOStrab) vom 11.
Dezember 1987 (BGBl. I S. 2648), zuletzt geändert durch Artikel 1
der Verordnung vom 8. November 2007 (BGBl. I S. 2569)
3.2 Planunterlagen und projektspezifische Informationen
Zur Bearbeitung wurden die nachfolgenden Planunterlagen, Schrift sätze
und sonstigen Informationen herangezogen:
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Projekt: 14237-VVS-1 30.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese
Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
/7/ Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 , Lagepläne im
Maßstab 1:500 und Angaben zur Oberbauart und den Geschwi n-
digkeiten, Mailänder Consult GmbH, Karlsruhe, Entwurf Juni 2015
/8/ Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese , Erläuterungsbericht,
Mailänder Consult GmbH, Karlsruhe, Entwurf Juni 2015
/9/ Auskunft zu Verkehrs belastungen, Oberbauarten, Fahrzeugtypen
und Geschwindigkeiten der Straßenbahnen, Mailänder Consult
GmbH
4 Anforderungen an den Schallschutz
Schallimmissionen zählen gemäß § 3 BImSchG je nach Stärke und
Wahrnehmbarkeit zu den Immissionen, die Gefahren, erhebliche Nachteile
oder Belästigungen für die Allgemeinheit und Nachbarschaft hervorrufen
können.
4.1 Verkehrslärmschutzverordnung
Die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutz-
gesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) /2/ gilt für den
Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von
Schienenwegen der Eisenbahn und Straßenbahnen. Zum Schutz der
Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsg e-
räusche ist unter anderem beim Neubau von Straßenbahnstrecken siche r-
zustellen, dass der aus dem künftigen Betrieb resultierende Beurteil ungs-
pegel den jeweils gültigen der in Tabelle 1 genannten Immissionsgrenz-
werte nicht überschreitet.
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Projekt: 14237-VVS-1 30.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese
Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
Tabelle 1 Immissionsgrenzwerte gemäß § 2 (1) der 16. BImSchV /2/
Zeile Anlagen und Gebiete Immissionsgrenzwerte [dB(A)]
Tag 1 Nacht 2
1
Krankenhäuser
Schulen
Kurheime
Altenheime
57 47
2
Reine Wohngebiete
Allgemeine Wohngebiete
Kleinsiedlungsgebiete
59 49
3
Kerngebiete
Dorfgebiete
Mischgebiete
64 54
4 Gewerbegebiete 69 59
1 (06.00 bis 22.00 Uhr)
2 (22.00 bis 06.00 Uhr)
Die Art der in Tabelle 1 bezeichneten Anlagen und Gebiete ergibt sich aus
den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungspl ä-
nen festgesetzte Flächen sowie Anlagen u nd Gebiete, für die keine Fes t-
setzungen bestehen, sind nach Tabelle 1 entsprechend der Schutzbedürf-
tigkeit zu beurteilen. Wird die zu schützende Nutzung nur am Tag oder nur
in der Nacht ausgeübt, so ist nur der Immissionsgrenzwert für diesen Zeit-
raum anzuwenden.
Die Siedlungsflächen entlang der Trasse liegen vorwiegend im Sonderge-
biet Universität. Lediglich im Anbindungsbereich in der Nieder -Ramstädter
Straße befinden sich Allgemeine Wohngebiete.
Gebäude innerhalb der Sondergebiete im Bereich des Campus werden je
nach Nutzung entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit eingestuft. Gebäude
mit Hörsälen, Seminarräumen oder Bibliotheken werden vergleichbar m it
Schulen nach Zeile 1 der Tabelle 1 ausschließlich im Ta gzeitraum beur-
teilt. Soweit es sich um Wohngebäude z. B. für Studenten handelt, werden
diese im Tag- und im Nachtzeitraum entsprechend der Schutzbedürftigkeit
von Wohngebieten nach Zeile 2 der Tabelle 1 bewertet. Die Mensa der
Universität, die Kletterhalle und das Bürogebäude des Uni -Sportzentrums
(Gebäude H1/08, Lichtwiesenweg 3) werden gemäß ihrer Schutzbedür f-
tigkeit als Kerngebietsnutzungen eingestuft.
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4.2 Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung
Die Anforderungen an den passive n Schallschutz gegen Verkehrslärm
sind in der Verkehrswege -Schallschutzmaßnahmenverordnung ( 24.
BImSchV) /4/ definiert. Sie findet Anwendung, wenn durch den Bau oder
die wesentliche Änderung von Verkehrswegen die in der 16. BImSchV
festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten werden und eine
Minderung ausschließlich durch verhältnismäßige aktive Schallschutzmaß-
nahmen nicht möglich ist.
Schallschutzmaßnahmen im Sinne dieser Verordnung sind bauliche Ver -
besserungen an Umfass ungsbauteilen schutzbedürftiger Räume, die die
Einwirkungen durch Verkehrslärm mindern. Zu den Schallschutz -
maßnahmen gehört auch der Einbau von Lüftungseinrichtungen in
Räumen, die überwiegend zum Schlafen benutzt werden, und in schutz -
bedürftigen Räumen mit sauerstoffverbrauchender Energiequelle.
Schutzbedürftige Räume im Sinne der 24. BImSchV sind
Räume, die überwiegend zum Schlafen benutzt werden,
Wohnräume,
Behandlungs- und Untersuchungsräume in Arztpraxen,
Operationsräume, wissenschaftliche Arbeitsrä ume, Leseräume in
Bibliotheken, Unterrichtsräume,
Konferenz- und Vortragsräume, Büroräume, Allgemeine L abor-
räume,
Großraumbüros, Schalterräume, Druckerräume von DV -Anlagen,
soweit dort ständige Arbeitsplätze vorhanden sind,
sonstige Räume, die zum nicht n ur vorübergehenden Aufenthalt
von Menschen bestimmt sind.
Umfassungsbauteile sind Bauteile, die schutzbedürftige Räume baulicher
Anlagen nach außen abschließen, insbesondere Fenster, Türen,
Rollladenkästen, Wände, Dächer sowie Decken unter nicht ausgebaute n
Dachräumen. Die Schalldämmung von Umfassungsbauteilen ist so zu
verbessern, dass die gesamte Außenfläche des Raums das nach
24. BImSchV bestimmte erforderliche bewertete Schalldämm -Maß nicht
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unterschreitet. Ist eine Verbesserung notwendig, so soll die Ve rbesserung
beim einzelnen Umfassungsbauteil mindestens 5 dB betragen.
Das erforderliche bewertete Schalldämm -Maß der gesamten Außenfläche
eines schutzwürdigen Raumes wird nach der Anlage zur 24. BImSchV
berechnet. Für Räume, die überwiegend zum Schlafen b enutzt werden, ist
hierbei der Beurteilungspegel gemäß 16. BImSchV für die Nacht, für alle
anderen schutzbedürftigen Räume der Wert für den Tag heranzuziehen.
Korrektursummanden D zur Berücksichtigung der Raumnutzung werden
gemäß Tabelle 1 der Anlage zur 24. BImSchV entsprechend der Schutz -
bedürftigkeit der jeweiligen Nutzung festgesetzt.
Aus dem Spektrum des Außengeräusches und der Frequenzabhängigkeit
der Schalldämm-Maße von Fenstern ergibt sich weiterhin gemäß Tabelle
2 der Anlage zur 24. BImSchV ein Ko rrektursummand E für bestimmte
Verkehrswege. Die vorhandenen bewerteten Schalldämm -Maße der
einzelnen Umfassungsbauteile werden nach den Ausführungsbeispielen in
Beiblatt 1 zu DIN 4109, Ausgabe November 1989, bestimmt.
Schallschutzmaßnahmen sind nicht erf orderlich, wenn eine bauliche Anl a-
ge zum Abbruch bestimmt ist, dieser bauordnungsrechtlich gefordert wird
oder wenn die bauliche Anlage bei der Auslegung aller Unterlagen im
Planfeststellungsverfahren noch nicht genehmigt war oder sonst nach den
baurechtlichen Vorschriften mit dem Bau noch nicht begonnen werden
durfte.
5 Arbeitsgrundsätze und Vorgehensweise
Die für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Verkehrswegen
durchzuführenden schalltechnischen Untersuchungen beruhen aus -
schließlich auf Schallaus breitungsberechnungen. Die anzuwendenden
Berechnungsverfahren gelten für standardisierte Bedingungen und
basieren auf zahlreichen speziell zur Erstellung der Berechnungsverfahren
durchgeführten Einzelmessungen. Dabei werden verschiedene Einflüsse,
wie beis pielsweise die betrieblichen Randbedingungen, Besonderheiten
des Fahrweges sowie Absorptions -, Beugungs- und Dämpfungseffekte in
der Schallausbreitung berücksichtigt.
Die Berechnungsergebnisse bieten eine Unabhängigkeit von den
Zufälligkeiten einer Messun g, wie z. B. von Witterungsverhältnissen und
von betrieblichen Besonderheiten am Messtag. Insbesondere erlaubt das
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Verfahren, Prognosen der zukünftigen Lärmsituation zu erstellen. Die
Berechnungsverfahren sind so konzipiert, dass in nahezu allen Fällen die
Ergebnisse von Messungen unter denen von Berechnungen liegen. Die
Berechnung erfolgt somit grundsätzlich zu Gunsten der Lärmbetroffenen.
Für die Ausbreitungsberechnungen bei Schienenverkehrswegen wird die
vom Gesetzgeber zwingend zur Anwendung vorgegebene Richtlinie zur
Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege Schall 03 /3/
herangezogen. Dieses Regelwerk ist als Anlage 2 zu § 4 Bestandteil der
16. BImSchV.
Ausgangspunkt der schalltechnischen Betrachtungen ist die Ers tellung
eines digitalen Schallquellen - und Ausbreitungsmodells, in das die
geplanten Gleise als Linienschallquellen lage - und höhenrichtig
aufgenommen werden. Des Weiteren wird im Modell die für die Schall -
ausbreitung relevante Bebauung erfasst.
An allen relevanten Gebäuden im Einwirkungsbereich , die an den der
Baumaßnahme zugewandten Fassaden schutzwürdige Nutzungen (zum
Beispiel Wohnnutzungen, Büronutzungen) aufweisen, werden
Immissionsaufpunkte für s ämtliche tatsächlich vorhandene Geschoss-
ebenen festgel egt. In Einzelpunktberechnungen wird dann der Be -
urteilungspegel getrennt für den Tagzeitraum (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr)
und für den Nachtzeitraum (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) bestimmt. Für die
derzeit noch unbebauten Flächen im Bereich des Campus Lichtwiese be-
steht teilweise ein erster Vorentwurf zur Bebauung dieser Flächen, Da es
sich hierbei jedoch nicht um eine konkrete Planungsabsicht handelt, we r-
den diese Gebäudeentwürfe weder abschirmend bzw. reflektierend noch
als Immissionsort in den Berechnungen berücksichtigt.
Der Untersuchungsraum im Umfeld der Gleisanlage mit den jeweils ma ß-
gebenden Linienschallquellen, den Planungsgrenzen sowie mit allen
relevanten Immissionsorten innerhalb und außerhalb der Planungsgren-
zen ist im Übersichtslageplan in Anlage 1 dargestellt.
Die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen ist grundsätzlich über den
neu zu bauenden Streckenabschnitt hinaus zu prüfen. Bei der Ermittlung
des Beurteilungspegels zur Beurteilung nach 16. BImSchV wird hierbei im
Planungsabschnitt die volle Verke hrsstärke berücksichtigt, das heißt die
Verkehrsbelastung auf Streckenabschnitten innerhalb und außerhalb der
Planungsgrenzen. Für die Ermittlung des Beurteilungspegels außerhalb
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der Planungsgrenzen wird nur die Verkehrsbelastung innerhalb der Pl a-
nungsgrenzen zugrunde gelegt. Die Streckenabschnitte außerhalb der
Planungsgrenzen werden dort außer Acht gelassen (sogenanntes „Ba u-
grubenmodell“, vgl. /5/).
Die Berechnungsergebnisse sind in tabellarischer Form in Anhang 2
dokumentiert. Die Tabellen in Anhang 2 enthalten neben einer Information
zum Immissionsort eine Au ssage zur baulichen Nutzung sowie zu den für
Tag- und Nachtzeitraum jeweils maßgebenden Immissionsgrenzwerten
(IGW). Des Weiteren sind die Beurteilungspegel Lr für Tag - und Nacht -
zeitraum in allen Geschossen sowie gegebenenfalls Immissionsgrenzwert-
überschreitungen ΔLr ausgewiesen.
Gemäß § 43 (1) BImSchG /1/ ist bei der Berechnung des
Beurteilungspegels von Schienenbahnen, die a usschließlich der Verord -
nung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen ( BOStrab) /6/
unterliegen, ein Abschlag in Höhe von
S = - 5 dB(A)
vorzunehmen.
6 Untersuchungsergebnisse
6.1 Emissionen
Wesentliche Parameter für die Emissionsberechnung von Schienenwegen
sind neben der Anzahl von Zugbewegungen die Fahrzeugkategorie der
einzelnen Zugelemente mit Angabe der Achsen pro Fahrzeug und die
Anzahl der Fahrzeuge je Kategorie sowie die fahrzeugbedingte Höchst -
geschwindigkeit bzw. die zulässige Streckengeschwindigkeit und die Art
des Fahrweges.
In dem neu zu bauenden Streckenabschnitt im Bereich des Lichtwiesen-
wegs besteht künftig laut /9/ ein Verkehrsaufkommen von
nTag/Nacht = 104 / 4 Zügen
je Richtung.
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Auf diese r Linie werden Straßenbahnfahrzeuge eingesetzt, die ggf. mit
Beiwagen bis zu 12 Achsen pro Einheit aufweisen können. Mit Ausnahme
des Typs ST12 handelt es sich hierbei um Niederflurfahrzeuge. Da
Niederflurfahrzeuge mit Klimaanlage gemäß den Vorgaben aus Beiblatt 2
der Schall 03-2012 /3/ höhere Immissionen hervorrufen als
Hochflurfahrzeuge, wird im vorliegenden Fall im Sinne der oberen
Abschätzung ausschließlich von Niederflurfahrzeugen ausgegangen.
Die Höchst geschwindigkeit beträgt auf dem vorliegenden Streckenab-
schnitt
v = 10…60 km/h.
In den Streckenabschnitten mit Geschwindigkeiten unter 50 km/h wird
gemäß Schall 03 /3/ eine Geschwindigkeit von 50 km/h angesetzt.
Als Oberbau wird je nach Abschnitt ein straßenbündiger Bahnkörper bzw.
ein begrünter Bahnkörper mit hochliegender Vegetationsebene gemäß
Schall 03 angesetzt. Abschnitte mit begrüntem Bahnkörper befinden sich
im Bereich des Lichtwiesenwegs sowie im Bereich der Wendeschleife.
Gemäß Schall 03, Abschnitt 5.3.2 ist zusätzlich zur anzusetzenden G e-
schwindigkeit der Pegel der längenbezogenen Schallleistung von Rollg e-
räuschen in Radien unter 200 m um
K = 4 dB
zu erhöhen , sofern keine wirksamen Schallminderungsmaßnahmen zur
Reduzierung der Kurvengeräusche getroffen werden.
Als technische Maßnahmen, mit denen Quietschgeräusche vermieden
werden können, eignen sich Schienenkopfbenetzungs - oder Schienen -
schmieranlagen. Durch den Auftrag des Benetzungs - oder Schmiermittels
können dabei die Querreibungskräfte beim Befahren von engen Kurven
herabgesetzt werden.
Der Vorhabenträger wird in den entsprechenden Streckenabschnitten
(Kurvenbereich Einmündung Lichtwiesenweg, 2 S -Kurven im Lichtwi e-
senweg, Wendeschleife) den Einbau einer Benetzung s- oder
Schmieranlage vorsehen. Folglich ist es nicht erforderlich, den
akustischen Einfluss der Kurven in der vorliegenden Untersuchung zu
berücksichtigen.
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Die der Emissionsermittlung zu Grunde gelegten Parameter sowie die
gemäß Schall 03 berechneten längenbezogenen Schallleistungen sind
detailliert in Anhang 1 zusammengestellt.
6.2 Immissionen
Die Beurteilungspegel aus dem Straßenbahnverkehr wurden für alle in
Anlage 1 gekennzeichneten Gebäude ermittelt. Die Berechnungsergeb -
nisse sind in tabellarischer Form in Anhang 2 dokumentiert. Hierin wird
der Beurteilungspegel im Planfall dargestellt und geprüft, ob aus dem
Neubau des Schienenverkehrswegs eine Überschreitung der Immission s-
grenzwerte gemäß 16. BImSchV resultiert.
Für die Schule und die Universitätsgebä ude, in denen sich Hörsäle, Semi-
narräume oder Bibliotheken befinden, ist am Tagzeitraum ein Immission s-
grenzwert von
IGWSOS/SOU,Tag = 57 dB(A)
maßgebend. Für Wohngebäude innerhalb des Sondergebiets Universität
und in allen anderen Allgemeinen Wohngebieten g elten Immission s-
grenzwerte von
IGWWA,Tag/Nacht = 59 / 49 dB(A).
Für Gebäude, die als Kerngebiet snutzung eingestuft wurden, sind Gren z-
werte von
IGWMK,Tag/Nacht = 64 / 54 dB(A)
maßgebend.
Maximale Beurteilungspegel ergeben sich mit
Lr,Tag/Nacht = 57,8 / 46,7 dB(A)
an dem Gebäude Franziska-Braun-Straße 7 (IP 34, Sondergebiet Univer-
sität).
An diesem Immissionsort werden die maßgebenden Immissionsgrenzwe r-
te für Schulen am Tag um bis zu
ΔLr,Tag = 0,8 dB(A)
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überschritten. Für dieses Gebäu de besteht demnach zunächst ein An-
spruch auf Lärmvorsorge dem Grunde nach.
An allen anderen Gebäuden werden die maßgebenden Immissionsgren z-
werte eingehalten bzw. unterschritten. Somit besteht für diese Geb äude
kein Anspruch auf Lärmvorsorge.
6.3 Lärmvorsorgemaßnahmen
Gemäß Abschnitt 6.2 ergibt sich ein Rechtsanspruch auf Lärm -
vorsorgemaßnahmen dem Grunde nach für 1 Gebäude.
Grundsätzlich ist durch Maßnahmen des aktiv en Schallschutzes die
Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen. Ein Anspruch auf aktiven
Schallschutz besteht jedoch gemäß § 41 (2) BImSchG /1/ nur dann und
insoweit, als die Kosten der Maßnahmen nicht außer Ve rhältnis zum
angestrebten Schutzzweck stehen oder mit dem Vorhaben unvereinbar
sind.
In innerstädtischen Lagen oder auch wie im vorliegenden Fall im Bereich
eines Universitätscampus können als aktive Schutzmaßnahmen zur
Minderung des Verkehrslärms an der Q uelle oder auf dem Ausbrei-
tungsweg die Verwendung emissionsärmerer Oberbauformen, z. B. ein
Rasenbahnkörper oder ggf. der Bau von Schallschutzwänden in Frage
kommen, sofern es sich um einen besonderen Bahnkörper handelt. Ein
Rasenbahnkörper ist in weiten Bereichen der geplanten Trasse bereits
vorgesehen. Im Bereich des Gebäudes, an dem Grenzwertüberschreitu n-
gen vorliegen, ist dies jedoch nicht möglich, da hier teilweise das Überfa h-
ren der Trasse gewährleistet sein muss. Aus dem gleichen Grund ist auch
die Errichtung einer Lärmschutzwand nicht möglich. Außerdem wäre die
Abschirmwirkung in den oberen Geschossen stark eingeschränkt. A b-
schließend stünde darüber hinaus die Erri chtung einer Lärmschutzwand
für ein einzelnes Gebäude hinsichtlich der Kosten außer Verhältnis zum
Schutzzweck.
Im Hinblick auf § 41 (2) BImSchG /1/ kann somit auf die Umsetzung von
passiven Schallschutzmaßnahmen (z. B. Schallschutzfenster und / oder
Schallschutzlüftungen) verwiesen werden. Der A nspruch auf passiven
Schallschutz besteht zunächst dem Grunde nach für das Objekt:
Franziska-Braun-Straße 7 (IP 34) EG – 3.OG.
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Die Bemessung der konkret erforderlichen baulichen Schutzvorkehrungen
zur Gewährleistung angemessener Innenraumpegel erfolgt obje ktbezogen
auf der Grundlage der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung
(24. BImSchV ) /4/ nach dem Erteilen des Planfeststellungsbeschlusses.
Hierbei ist insbesondere zu prüfen, ob sich in dem betroffenen
Fassadenbereich schutzbedürftige Räume befinden.
7 Abschließende Bemerkungen
Die durchgeführten schalltechnischen Untersuchungen belegen, dass das
Planvorhaben durch den Neubau der Straßenbahntrasse an einem der
umliegenden Gebäude aufgrund einer Grenzwertüberschreitung zu einem
Anspruch auf Lärmvorsorge dem Grunde nach führt. Für dieses Gebäude
sind sofern sich im betroffenen Fassadenbereich schutzbedürftige Räume
befinden passive Schallschutzmaßnahmen vorzusehen.
Dipl.-Phys. Peter Fritz M. Sc. Svenja Ullmann
Projekt: 14237-VVS-1 30.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese
Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
ANHANG
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Schienenverkehrslärm Planung
Längenbezogene Schallleistung der Straßenbahnstrecke
Legende
Zugname Zugname
n Tag Anzahl der Züge im Tagzeitraum (06:00 - 22:00 Uhr)
n Nacht Anzahl der Züge im Nachtzeitraum (22:00 - 06:00 Uhr)
v Max [km/h] zulässige Streckenhöchstgeschwindigkeit bzw. maximale Fahrgeschwindigkeit
Lw' 0m Tag [dB(A)] Gesamtpegel der längenbezogenen Schallleistung in Höhe 0m über SO im Tagzeitraum
Lw' 4m Tag [dB(A)] Gesamtpegel der längenbezogenen Schallleistung in Höhe 4m über SO im Tagzeitraum
Lw' 5m Tag [dB(A)] Gesamtpegel der längenbezogenen Schallleistung in Höhe 5m über SO im Tagzeitraum
Lw' 0m Nacht [dB(A)] Gesamtpegel der längenbezogenen Schallleistung in Höhe 0m über SO im Nachtzeitraum
Lw' 4m Nacht [dB(A)] Gesamtpegel der längenbezogenen Schallleistung in Höhe 4m über SO im Nachtzeitraum
Lw' 5m Nacht [dB(A)] Gesamtpegel der längenbezogenen Schallleistung in Höhe 5m über SO im Nachtzeitraum
21.08.2015 - Bericht Nr. 14237-VVS-1 - Schalltechnische Untersuchung
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de
ANHANG 1
Seite 1 von 3
SoundPLAN 7.3
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Schienenverkehrslärm Planung
Längenbezogene Schallleistung der Straßenbahnstrecke
Zugname n
Tag
n
Nacht
v Max
[km/h]
Lw' 0m
Tag
[dB(A)]
Lw' 4m
Tag
[dB(A)]
Lw' 5m
Tag
[dB(A)]
Lw' 0m
Nacht
[dB(A)]
Lw' 4m
Nacht
[dB(A)]
Lw' 5m
Nacht
[dB(A)]
Linie 2 Planung Ri. Stadtmitte ab km -0,210 Standard Fahrbahn - keine Korrektur
Straßenbahn 104 4 60 70,6 57,4 59,5 46,3
Linie 2 Planung Ri. Lichtwiese ab km -0,200 Standard Fahrbahn - keine Korrektur
Straßenbahn 104 4 60 70,6 57,4 59,5 46,3
Linie 2 Planung Ri. Stadtmitte ab km 0,003 Straßenbahn: straßenbündiger Bahnkörper und feste Fahrbahn
Straßenbahn 104 4 60 77,1 57,4 66,0 46,3
Linie 2 Planung Ri. Lichtwiese ab km 0,012 Straßenbahn: straßenbündiger Bahnkörper und feste Fahrbahn
Straßenbahn 104 4 60 77,1 57,4 66,0 46,3
Linie 2 Planung Ri. Stadtmitte ab km 0,036 Straßenbahn: begrünter Bahnkörper - Gleiseindeckung mit hoch liegender Vegetationsebene
Straßenbahn 104 4 60 66,1 57,4 54,9 46,3
Linie 2 Planung Ri. Lichtwiese ab km 0,054 Straßenbahn: begrünter Bahnkörper - Gleiseindeckung mit hoch liegender Vegetationsebene
Straßenbahn 104 4 60 66,1 57,4 54,9 46,3
Linie 2 Planung Ri. Stadtmitte ab km 0,488 Straßenbahn: begrünter Bahnkörper - Gleiseindeckung mit hoch liegender Vegetationsebene
Straßenbahn 104 4 50 64,9 58,2 53,8 47,1
Linie 2 Planung Ri. Lichtwiese ab km 0,506 Straßenbahn: begrünter Bahnkörper - Gleiseindeckung mit hoch liegender Vegetationsebene
Straßenbahn 104 4 50 64,9 58,2 53,8 47,1
Linie 2 Planung Ri. Stadtmitte ab km 0,569 Straßenbahn: straßenbündiger Bahnkörper und feste Fahrbahn
Straßenbahn 104 4 50 75,8 58,2 64,7 47,1
Linie 2 Planung Ri. Lichtwiese ab km 0,587 Straßenbahn: straßenbündiger Bahnkörper und feste Fahrbahn
Straßenbahn 104 4 50 75,8 58,2 64,7 47,1
Linie 2 Planung eingleisig ab km 0,830 Straßenbahn: straßenbündiger Bahnkörper und feste Fahrbahn
Straßenbahn 208 8 50 78,8 61,2 67,7 50,1
Linie 2 Planung Wendeschleife ab km 0,930 Straßenbahn: straßenbündiger Bahnkörper und feste Fahrbahn
21.08.2015 - Bericht Nr. 14237-VVS-1 - Schalltechnische Untersuchung
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ANHANG 1
Seite 2 von 3
SoundPLAN 7.3
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Schienenverkehrslärm Planung
Längenbezogene Schallleistung der Straßenbahnstrecke
Zugname n
Tag
n
Nacht
v Max
[km/h]
Lw' 0m
Tag
[dB(A)]
Lw' 4m
Tag
[dB(A)]
Lw' 5m
Tag
[dB(A)]
Lw' 0m
Nacht
[dB(A)]
Lw' 4m
Nacht
[dB(A)]
Lw' 5m
Nacht
[dB(A)]
Straßenbahn 104 4 50 75,8 58,2 64,7 47,1
Linie 2 Planung Wendeschleife ab km 0,978 Straßenbahn: begrünter Bahnkörper - Gleiseindeckung mit hoch liegender Vegetationsebene
Straßenbahn 104 4 50 64,9 58,2 53,8 47,1
Linie 2 Planung Wendeschleife ab km 1,193 Straßenbahn: straßenbündiger Bahnkörper und feste Fahrbahn
Straßenbahn 104 4 50 75,8 58,2 64,7 47,1
21.08.2015 - Bericht Nr. 14237-VVS-1 - Schalltechnische Untersuchung
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ANHANG 1
Seite 3 von 3
SoundPLAN 7.3
Spalte Beschreibung
Station Bau- oder Betriebskilometer
Abstand Abstand des Immissionsortes zur nächstgelegenen Gleisachse
Fass untersuchte Gebäudefassade
Stock untersuchte Geschossebene
Lr, Planfall Beurteilungspegel im Prognose-Nullfall
dLr, IGW Überschreitung des Immissionsgrenzwertes im Prognose-Planfall
Anspruch Anspruch auf Lärmvorsorgemaßnahmen ?
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Schienenverkehrslärm, beurteilt gemäß 16. BImSchV
Prüfung auf Überschreitung der Immissionsgrenzwerte
30.09.2015 - Bericht Nr. 14237-VVS-1 - Schalltechnische Untersuchung
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ANHANG 2
Seite 1 von 6
SoundPLAN 7.3
Station Abstand Fass Stock Lr, Planfall dLr, IGW Anspruch
Stadtbahn Gleis werk Tag Nacht Tag Nacht Lärmschutz
km m dB(A) dB(A) ja / nein
IP 1 - Roquetteweg 51 Nutzungsart WA Grenzwert tags / nachts 59 / 49 dB(A)
0-004 28 NO EG 47,9 36,8 - - nein
1.OG 49,0 37,9 - - nein
2.OG 49,2 38,0 - - nein
3.OG 50,3 39,1 - - nein
IP 2 - Roquetteweg 53 Nutzungsart WA Grenzwert tags / nachts 59 / 49 dB(A)
0+009 18 NO EG 51,7 40,5 - - nein
1.OG 52,1 41,0 - - nein
2.OG 52,7 41,6 - - nein
3.OG 53,1 42,0 - - nein
IP 3 - Jahnstraße 133 Nutzungsart WA Grenzwert tags / nachts 59 / 49 dB(A)
0+029 39 O EG 45,0 33,8 - - nein
1.OG 47,1 36,0 - - nein
2.OG 48,6 37,5 - - nein
IP 4 - Nieder-Ramstädter Straße 175 Nutzungsart WA Grenzwert tags / nachts 59 / 49 dB(A)
0+032 64 O EG 40,8 29,7 - - nein
1.OG 42,5 31,3 - - nein
2.OG 43,3 32,2 - - nein
IP 5 - Nieder-Ramstädter Straße 122 Nutzungsart WA Grenzwert tags / nachts 59 / 49 dB(A)
0+060 30 W EG 46,6 35,5 - - nein
2.OG 48,1 37,0 - - nein
1.OG 47,9 36,7 - - nein
IP 6 - Nieder-Ramstädter Straße 122 Nutzungsart WA Grenzwert tags / nachts 59 / 49 dB(A)
0+073 31 O EG 41,0 29,8 - - nein
2.OG 42,3 31,1 - - nein
1.OG 42,1 30,9 - - nein
IP 7 - Nieder-Ramstädter Straße 124 Nutzungsart WA Grenzwert tags / nachts 59 / 49 dB(A)
0+084 30 W EG 43,5 32,4 - - nein
2.OG 45,0 33,9 - - nein
1.OG 44,5 33,4 - - nein
IP 8 - Nieder-Ramstädter Straße 124 Nutzungsart WA Grenzwert tags / nachts 59 / 49 dB(A)
0+097 32 O EG 40,7 29,5 - - nein
2.OG 42,0 30,9 - - nein
1.OG 41,8 30,6 - - nein
IP 9 - Nieder-Ramstädter Straße 126 Nutzungsart WA Grenzwert tags / nachts 59 / 49 dB(A)
0+108 31 W EG 42,6 31,5 - - nein
2.OG 43,7 32,6 - - nein
1.OG 43,4 32,3 - - nein
IP 10 -Nieder-Ramstädter Straße 126 Nutzungsart WA Grenzwert tags / nachts 59 / 49 dB(A)
0+122 32 O EG 40,5 29,4 - - nein
2.OG 41,9 30,8 - - nein
1.OG 41,6 30,5 - - nein
IP 11 -Nieder-Ramstädter Straße 128 Nutzungsart WA Grenzwert tags / nachts 59 / 49 dB(A)
0+133 31 W EG 41,9 30,8 - - nein
2.OG 43,1 31,9 - - nein
1.OG 42,8 31,6 - - nein
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Schienenverkehrslärm, beurteilt gemäß 16. BImSchV
Prüfung auf Überschreitung der Immissionsgrenzwerte
30.09.2015 - Bericht Nr. 14237-VVS-1 - Schalltechnische Untersuchung
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Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de
ANHANG 2
Seite 2 von 6
SoundPLAN 7.3
Station Abstand Fass Stock Lr, Planfall dLr, IGW Anspruch
Stadtbahn Gleis werk Tag Nacht Tag Nacht Lärmschutz
km m dB(A) dB(A) ja / nein
IP 12 -Nieder-Ramstädter Straße 128 Nutzungsart WA Grenzwert tags / nachts 59 / 49 dB(A)
0+146 33 O EG 40,4 29,3 - - nein
2.OG 42,0 30,9 - - nein
1.OG 41,6 30,5 - - nein
IP 13 -Nieder-Ramstädter Straße 130 Nutzungsart WA Grenzwert tags / nachts 59 / 49 dB(A)
0+194 28 N EG 44,1 33,0 - - nein
1.OG 45,2 34,1 - - nein
2.OG 45,4 34,2 - - nein
IP 14 -Lichtwiesenweg 3 Nutzungsart MK Grenzwert tags / nachts 64 / 54 dB(A)
0+262 24 N EG 44,9 33,7 - - nein
1.OG 45,7 34,6 - - nein
IP 15 -Lichtwiesenweg 9 Nutzungsart WA Grenzwert tags / nachts 59 / 49 dB(A)
0+329 25 N EG 44,7 33,5 - - nein
1.OG 45,6 34,4 - - nein
IP 16 -Lichtwiesenweg 9 Nutzungsart WA Grenzwert tags / nachts 59 / 49 dB(A)
0+356 25 N EG 44,6 33,4 - - nein
1.OG 45,6 34,5 - - nein
IP 17 -Lichtwiesenweg 9 Nutzungsart WA Grenzwert tags / nachts 59 / 49 dB(A)
0+395 36 N EG 42,2 31,1 - - nein
1.OG 43,3 32,2 - - nein
IP 18 -Lichtwiesenweg 9 Nutzungsart WA Grenzwert tags / nachts 59 / 49 dB(A)
0+435 45 N EG 41,1 30,0 - - nein
1.OG 42,1 30,9 - - nein
IP 19 -Lichtwiesenweg 15 Nutzungsart MK Grenzwert tags / nachts 64 / 54 dB(A)
0+483 34 N EG 42,6 31,5 - - nein
1.OG 43,7 32,6 - - nein
2.OG 44,4 33,2 - - nein
IP 20 -Lichtwiesenweg 15 Nutzungsart MK Grenzwert tags / nachts 64 / 54 dB(A)
0+511 38 N EG 42,4 31,3 - - nein
1.OG 43,4 32,3 - - nein
2.OG 44,0 32,8 - - nein
IP 21 -El-Lissitzky-Straße 1 Nutzungsart SOU Grenzwert tags / nachts 57 / 0 dB(A)
0+646 19 N EG 55,5 44,3 - - nein
1.OG 55,9 44,8 - - nein
2.OG 55,8 44,7 - - nein
3.OG 55,6 44,5 - - nein
4.OG 55,4 44,3 - - nein
IP 22 -El-Lissitzky-Straße 1 Nutzungsart SOU Grenzwert tags / nachts 57 / 0 dB(A)
0+706 20 N EG 55,8 44,7 - - nein
1.OG 55,8 44,7 - - nein
2.OG 55,7 44,5 - - nein
3.OG 55,5 44,3 - - nein
4.OG 55,2 44,1 - - nein
IP 23 -Mensa Lichtwiese Nutzungsart MK Grenzwert tags / nachts 64 / 54 dB(A)
0+896 17 N EG 57,0 45,8 - - nein
1.OG 57,0 45,9 - - nein
2.OG 56,8 45,6 - - nein
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Schienenverkehrslärm, beurteilt gemäß 16. BImSchV
Prüfung auf Überschreitung der Immissionsgrenzwerte
30.09.2015 - Bericht Nr. 14237-VVS-1 - Schalltechnische Untersuchung
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de
ANHANG 2
Seite 3 von 6
SoundPLAN 7.3
Station Abstand Fass Stock Lr, Planfall dLr, IGW Anspruch
Stadtbahn Gleis werk Tag Nacht Tag Nacht Lärmschutz
km m dB(A) dB(A) ja / nein
IP 24 -Franziska-Braun-Straße 10 Nutzungsart SOU Grenzwert tags / nachts 57 / 0 dB(A)
1+015 24 N EG 46,0 34,9 - - nein
1.OG 46,5 35,3 - - nein
2.OG 46,9 35,8 - - nein
3.OG 47,3 36,2 - - nein
IP 25 -Franziska-Braun-Straße 10 Nutzungsart SOU Grenzwert tags / nachts 57 / 0 dB(A)
1+039 10 N EG 45,7 34,5 - - nein
1.OG 45,6 34,5 - - nein
2.OG 45,6 34,5 - - nein
3.OG 45,7 34,5 - - nein
IP 26 -Otto-Berndt-Straße 2 Nutzungsart SOU Grenzwert tags / nachts 57 / 0 dB(A)
1+065 73 W EG 34,1 23,0 - - nein
1.OG 34,6 23,5 - - nein
2.OG 35,1 24,0 - - nein
3.OG 35,6 24,5 - - nein
4.OG 36,2 25,1 - - nein
5.OG 36,4 25,2 - - nein
IP 27 -Otto-Berndt-Straße 2 Nutzungsart SOU Grenzwert tags / nachts 57 / 0 dB(A)
1+073 57 W EG 35,2 24,1 - - nein
1.OG 35,8 24,7 - - nein
2.OG 36,4 25,3 - - nein
3.OG 36,9 25,8 - - nein
4.OG 37,4 26,2 - - nein
5.OG 37,6 26,5 - - nein
IP 28 -Otto-Berndt-Straße 2 Nutzungsart SOU Grenzwert tags / nachts 57 / 0 dB(A)
1+085 50 W EG 37,5 26,4 - - nein
1.OG 38,1 27,0 - - nein
2.OG 38,7 27,5 - - nein
3.OG 39,0 27,9 - - nein
4.OG 39,2 28,1 - - nein
5.OG 39,4 28,2 - - nein
IP 29 -Jovanka-Bontschits-Straße 2 Nutzungsart SOU Grenzwert tags / nachts 57 / 0 dB(A)
1+120 21 S EG 41,6 30,4 - - nein
1.OG 42,8 31,6 - - nein
2.OG 43,4 32,2 - - nein
3.OG 43,7 32,5 - - nein
4.OG 43,9 32,8 - - nein
IP 30 -Jovanka-Bontschits-Straße 2 Nutzungsart SOU Grenzwert tags / nachts 57 / 0 dB(A)
1+125 36 W EG 39,5 28,4 - - nein
1.OG 40,4 29,3 - - nein
2.OG 41,4 30,3 - - nein
3.OG 42,0 30,8 - - nein
4.OG 42,4 31,2 - - nein
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Schienenverkehrslärm, beurteilt gemäß 16. BImSchV
Prüfung auf Überschreitung der Immissionsgrenzwerte
30.09.2015 - Bericht Nr. 14237-VVS-1 - Schalltechnische Untersuchung
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de
ANHANG 2
Seite 4 von 6
SoundPLAN 7.3
Station Abstand Fass Stock Lr, Planfall dLr, IGW Anspruch
Stadtbahn Gleis werk Tag Nacht Tag Nacht Lärmschutz
km m dB(A) dB(A) ja / nein
IP 31 -Franziska-Braun-Straße 3 Nutzungsart SOU Grenzwert tags / nachts 57 / 0 dB(A)
1+231 11 O EG 56,3 45,2 - - nein
1.OG 56,0 44,9 - - nein
2.OG 55,5 44,4 - - nein
3.OG 55,0 43,8 - - nein
4.OG 54,4 43,2 - - nein
5.OG 53,8 42,6 - - nein
6.OG 53,2 42,1 - - nein
IP 32 -Franziska-Braun-Straße 3 Nutzungsart SOU Grenzwert tags / nachts 57 / 0 dB(A)
0+916 11 W EG 56,0 44,9 - - nein
1.OG 56,1 44,9 - - nein
2.OG 55,8 44,7 - - nein
3.OG 55,5 44,4 - - nein
4.OG 55,2 44,1 - - nein
5.OG 54,8 43,7 - - nein
6.OG 54,5 43,3 - - nein
IP 33 -Franziska-Braun-Straße 7 Nutzungsart SOU Grenzwert tags / nachts 57 / 0 dB(A)
0+863 17 O EG 54,8 43,6 - - nein
1.OG 54,5 43,4 - - nein
2.OG 54,4 43,2 - - nein
3.OG 54,1 43,0 - - nein
4.OG 53,9 42,7 - - nein
5.OG 53,6 42,4 - - nein
IP 34 -Franziska-Braun-Straße 7 Nutzungsart SOU Grenzwert tags / nachts 57 / 0 dB(A)
0+852 11 S EG 57,8 46,7 0,8 - ja
1.OG 57,8 46,7 0,8 - ja
2.OG 57,6 46,4 0,6 - ja
3.OG 57,2 46,1 0,2 - ja
4.OG 56,8 45,7 - - nein
5.OG 56,4 45,3 - - nein
IP 35 -Franziska-Braun-Straße 7 Nutzungsart SOU Grenzwert tags / nachts 57 / 0 dB(A)
0+833 29 S EG 53,1 41,9 - - nein
1.OG 54,9 43,7 - - nein
2.OG 55,4 44,2 - - nein
3.OG 55,4 44,2 - - nein
4.OG 55,2 44,1 - - nein
5.OG 55,1 43,9 - - nein
IP 36 -Franziska-Braun-Straße 7 Nutzungsart SOU Grenzwert tags / nachts 57 / 0 dB(A)
0+775 32 S EG 52,4 41,2 - - nein
1.OG 53,8 42,7 - - nein
2.OG 54,4 43,2 - - nein
3.OG 54,5 43,4 - - nein
4.OG 54,5 43,4 - - nein
5.OG 54,4 43,3 - - nein
IP 37 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Nutzungsart SOS Grenzwert tags / nachts 57 / 0 dB(A)
0+193 82 SO EG 37,4 26,2 - - nein
IP 38 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Nutzungsart SOS Grenzwert tags / nachts 57 / 0 dB(A)
0+137 41 SO EG 41,8 30,7 - - nein
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Schienenverkehrslärm, beurteilt gemäß 16. BImSchV
Prüfung auf Überschreitung der Immissionsgrenzwerte
30.09.2015 - Bericht Nr. 14237-VVS-1 - Schalltechnische Untersuchung
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de
ANHANG 2
Seite 5 von 6
SoundPLAN 7.3
Station Abstand Fass Stock Lr, Planfall dLr, IGW Anspruch
Stadtbahn Gleis werk Tag Nacht Tag Nacht Lärmschutz
km m dB(A) dB(A) ja / nein
IP 39 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Nutzungsart SOS Grenzwert tags / nachts 57 / 0 dB(A)
0-028 54 SW EG 44,7 33,5 - - nein
1.OG 45,6 34,4 - - nein
IP 40 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Nutzungsart SOS Grenzwert tags / nachts 57 / 0 dB(A)
0-069 42 SW EG 40,5 29,4 - - nein
1.OG 41,1 30,0 - - nein
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Schienenverkehrslärm, beurteilt gemäß 16. BImSchV
Prüfung auf Überschreitung der Immissionsgrenzwerte
30.09.2015 - Bericht Nr. 14237-VVS-1 - Schalltechnische Untersuchung
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de
ANHANG 2
Seite 6 von 6
SoundPLAN 7.3
anlage 28
7435 Zeichen
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lichtwiesenbahn
Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG
Bauwerksverzeichnis
Anlage B 8
Vorlage Magistrat
HEAGmobilo GmbH
Klappacher Straße 172
64285 Darmstadt
HEAG mobilo GmbH
gez. M. Dirmeier
Darmstadt, den26.10.2015
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt
Dezernat III, Baustadträtin
gez. C. Zuschke
Darmstadt, den 29.10.2015
Aufgestellt von:
Mailänder Consult GmbH
Mathystraße 13
76133 Karlsruhe
gez. i. V. T. Krannich
Karlsruhe, den 23.10.2015
Anlagen
Neubau Straßenbahnanbindung Camps Lichtwiese, Linie 2
Anlage B8
Seite 1/3
1 2 3 4 5 6
Nr. a) km Neuanlagen Rückbau von a) bisheriger Sonstige Maßnahmen Bemerkungen
b) km vorhandene a) Betriebsanlagen der Straßenbahn b) künftiger Eigentümer z.B. Hinweis auf
Anlagen b) andere Anlagen Unterhaltungs- oder Änderung gem Plan-
Erhaltungspflichtiger feststellungsbeschluß
1.1 b) ……. - ……. a) Rückbau der vorhandenen Straßenba hnhaltestelle Hochschulstadion, a) HEAG MOBILO
einschl. technischer Anlagen und Ausstattung/Möblierung b) --
1.2 b) ……….. a) Rückbau Oberleitungsmast für Neubau F ahrleitung a) HEAG MOBILO
b) --
1.3 b) ……….. a) Rückbau Oberleitungsmast für Neubau F ahrleitung a) HEAG MOBILO
b) --
1.4 b) ……….. a) Rückbau Oberleitungsmast für Neubau F ahrleitung a) HEAG MOBILO
b) --
1.5 b) ……….. a) Rückbau Oberleitungsmast für Neubau F ahrleitung a) HEAG MOBILO
b) --
2.1 b) 0,7+97-0,8+06 b) Rückbau Kellergeschoss ehemal iges Mensagebäude a) TU Darmstdat
b) --
2.2 b) 0,8+66-0,9+99 b) Rückbau Stützmauer Wirtschaft shof Mensa a) TU Darmstdat
b) --
2.3 b) 0,9+20-0,9+50 b) Rückbau Rampe zum Wirtschafts hof Mensa a) TU Darmstdat
b) --
2.4 b) 0,9+58 b) Rückbau Kran a) TU Darmstdat
b) --
Aufgestellt am 16.09.2015
Bearbeitungsstand 16.09.2015
Bauwerksverzeichnis Neubau / Änderung von Anlagen
Neubau Straßenbahnanbindung Camps Lichtwiese, Linie 2
Anlage B8
Seite 2/3
1 2 3 4 5 6
Nr. a) km Neuanlagen Neubau/Änderungen von a) bisheriger Sonstige Maßnahmen Bemerkungen
b) km vorhandene a) Betriebsanlagen der Straßenbahn b) künftiger Eigentümer z.B. Hinweis auf
Anlagen b) andere Anlagen Unterhaltungs- oder Änderung gem. Plan-
Erhaltungspflichtiger feststellungsbeschluß
1.1 a) Gesamtstrecke a) Neubau Straßenbahnstrecke, Spur 1.000 mm, einschließlich Weichenverbindungen a) ---
im Streckenverlauf b) HEAG MOBILO
1.2 a) Gesamtstrecke a) Neubau Fahrleitungsanlage a) ---
b) HEAG MOBILO
1.3 a) -……………… b) Anpassen vorhandener Geh-/ Radweg, wasse rgebundene Decke a) Stadt Darmstadt
bezogen auf Baukilomtrierung Nieder Ramstädter Straße
b) Stadt Darmstadt
1.4 a) ……… - …… b) Anpassung Straßenführung Nieder Ramstä dter Straße a) Stadt Darmstadt bezogen auf Baukilomtrierung Nieder Ramstädter Straße
b) Stadt Darmstadt
1.5 a) …………….. - ………………. a) Neubau Haltestelle "Hochschulstadion", NL = 45 m, B 0 2,5 m - 3,5 m, h = 20 cm ü. SO, a) HEAG MOBILO bezogen auf Baukilomtrierung Nieder Ramstädter Straße
einschließlich Beleuchtung, Ausstattung/ Möblierung, Blindenleitsystem und barrierefreier Zuwegung b) HEAG MOBILO
1.6 b) ……… - …… a) Verschwenken Gleis Richtung Hauptbahnho f zur Herstellung Gleisabstand für Weicheneinbau a) HEAG MOBILO bezogen auf Baukilomtrierung Nieder Ramstädter Straße
b) HEAG MOBILO
1.7 b) 0,0+05 a) Neubau Weiche W1 n in Richtungsgleis Böl lenfalltor a) --- bezogen auf Baukilomtrierung Nieder Ramstädter Straße
b) HEAG MOBILO
1.8 b) 0,0+00 a) Neubau Weiche W2 n in Richtungsgleis Hau ptbahnhof a) --- bezogen auf Baukilomtrierung Nieder Ramstädter Straße
b) HEAG MOBILO
1.9 b) ……………………. a) Neubau Weiche W3 n in Richtungsgleis Böllenfalltor a) --- bezogen auf Baukilomtrierung Nieder Ramstädter Straße
b) HEAG MOBILO
1.10 b) ………. a) Neubau Weiche W4 n in Richtungsgleis Haup tbahnhof a) --- bezogen auf Baukilomtrierung Nieder Ramstädter Straße
b) HEAG MOBILO
1.11 a) 0,0-02-0,0+54 a) Neubau Erschütterungsschutz unter Gleisen im Kreuzungsbereich gemäß Angaben a) ---
im Fachgutachten b) HEAG MOBILO bezogen auf Baukilometrierung Friedrich-Ebert-Str.
1.12 a) 0,0+32-0,0+41 a) Neubau Überweg (Fußgänger/ Rad fahrer), technisch gesichert a) ---
b) HEAG MOBILO
1.13 a) 0,1+07-0,1+14 a) Neubau Überweg (Fußgänger/ Kfz ), technisch gesichert, Zufahrt Parkplatz georg-Büchner-Schule a) ---
b) HEAG MOBILO
1.14 a) 0,2+50 a) Neubau Fußweg, b = 2,50 m a) ---
b) TU Darmstadt
1.15 a) 0,2+77-0,2+92 a) Neubau Überweg (Fußgänger), te chnisch gesichert a) ---
b) HEAG MOBILO
1.16 a) 0,4+62-0,5+23 a) Neubau Haltestelle "Kletterha lle", NL = 45 m, B = 3,5 m, h = 20 cm ü. SO, a) ---
einschließlich Beleuchtung, Ausstattung/ Möblierung, Blindenleitsystem und barrierefreier Zuwegung b) HEAG MOBILO
1.17
1.18
1.19
1.20
1.21
1.22
1.23
1.24
Aufgestellt am 26.10.2015
Bearbeitungsstand 26.10.2015
Bauwerksverzeichnis Neubau / Änderung von Anlagen
Neubau Straßenbahnanbindung Camps Lichtwiese, Linie 2
Anlage B8
Seite 3/3
1 2 3 4 5 6
Nr. a) km Neuanlagen Neubau/Änderungen von a) bisheriger Sonstige Maßnahmen Bemerkungen
b) km vorhandene a) Betriebsanlagen der Straßenbahn b) künftiger Eigentümer z.B. Hinweis auf
Anlagen b) andere Anlagen Unterhaltungs- oder Änderung gem. Plan-
Erhaltungspflichtiger feststellungsbeschluß
2.1 a) 0,5+63-0,6+40 a) Neubau Gleiseindeckung im Platzb ereich (Gestaltungsplanung TU Darmstadt) a) ---
b) HEAG MOBILO
2.2 a) 0,5+82-0,6+35 a) Neubau Abwasserleitung DN 300 S tz zur Ableitung Gleisentwässerung a) ---
b) HEAG MOBILO
2.3 a) 0,6+52-0,6+58 a) Neubau Gleisbrücke als Überfahrt FW-Schacht a) ---
b) HEAG MOBILO
2.4 a) 0,6+70-0,6+77 a) Neubau Überweg (Fußgänger/ Radf ahrer), technisch gesichert a) ---
b) HEAG MOBILO
2.5 a) 0,7+35-0,7+51 a) Neubau Überweg (Fußgänger/ Radf ahrer), technisch gesichert a) ---
b) HEAG MOBILO
2.6 a) 0,8+25-1,0+50 a) Neubau Gleiseindeckung im Platzb ereich (Gestaltungsplanung TU Darmstadt) a) ---
b) HEAG MOBILO
2.7 a) 0,7+66-0,9+54 a) Neubau Erschütterungsschutz unter Gleisen im eingleisigen Bereich gemäß Angaben a) ---
im Fachgutachten b) HEAG MOBILO
2.8 a) 0,8+54-0,8+65 b) Neubau Stützmauer zur Sicherste llung Durchgangsbreite Geh-/ Radweg, Fertigteilstützmauer a) ---
b) TU Darmstadt
2.9 a) 0,8+65-0,9+42 b) Neubau Stützmauer zum Wirtschaf tshof Mensa, Fertigteilstützmauer a) ---
b) HEAG MOBILO
2.10 a) 0,8+68-0,9+15 a) Neubau Abwasserleitung DN 300 Stz zur Ableitung Gleisentwässerung a) ---
b) HEAG MOBILO
2.11 a) 0,9+20-0,9+40 b) Neubau Rampe zum Wirtschaftshof Mensa, b = 3,50 m mit parallelem Gehweg b 0 1,0 m a) ---
b) TU Darmstadt
2.12 a) 0,9+70-1,0+30 a) Neubau Haltestelle "TU Lichtwie se/ Mensa", NL = 45 m, B = 3,5 m, h = 20 cm ü. SO, a) ---
einschließlich Beleuchtung, Ausstattung/ Möblierung, Blindenleitsystem und barrierefreier Zuwegung b) HEAG MOBILO
2.13 a) 0,9+68-1,0+22 a) Neubau Abwasserleitung DN 300 Stz zur Ableitung Gleisentwässerung/ Bahnsteigentwässerung a) ---
b) HEAG MOBILO
2.14 a) 1,0+33 a) Neubau Sozialgebäude mit Fahrertoile tte/ Aufenthaltsraum a) ---
b) HEAG MOBILO
2.15 a) ……. - ……. b) Neubau Stützmauer zum Hörsaal-Med ienzentrum, Fertigteilstützmauer a) ---
b) HEAG MOBILO
2.16 a) 0,9+30 a) Umbau Fluchttür Bauingenieurgebäude a) TU Darmstadt
b) TU Darmstadt
Aufgestellt am 26.10.2015
Bearbeitungsstand 26.10.2015
anlage 32
52032 Zeichen
SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ
ERSCHÜTTERUNGSSCHUTZ
BAUDYNAMIK & BAUPHYSIK
TECHNISCHE AKUSTIK
Messstelle zur Ermittlung der Emission
und Immission von Geräuschen und
Erschütterungen nach § 26 BImSchG
Schallschutzprüfstelle DIN 4109
Zertifikat: VMPA-SPG-203-00-HE
Fehlheimer Str. 24 64683 Einhausen
Telefon (06251) 9646-0
Telefax (06251) 9646-46
E-Mail: info@fritz-ingenieure.de
www.fritz-ingenieure.de
Bericht Nr.: 14237-VVG-1
Datum: 30.09.2015
Auftraggeber:
Mailänder Consult GmbH
Mathystraße 13
76133 Karlsruhe
Sachbearbeiter:
M. Sc. Svenja Ullmann
Umfang des Dokumentes:
Textteil: 17 Seiten
Anhang 1: 5 Seiten
Anhang 2: 9 Seiten
Plananlagen:
Anlage 1 1 Blatt
Qualitätskontrolle:
Dipl.-Ing. Klaus Dietrich
SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG
Vorhaben:
Straßenbahnneubau Campus TU Lichtwiese in Darmstadt
Untersuchungsumfang:
Ermittlung der Gesamtverkehrslärmimmissionen aus dem
öffentlichen Straßen- und Schienenverkehr
Dieser Bericht ist nur für den Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Eine darüber hinausgehende Verwendung, vor allem durch Dritte,
unterliegt dem Schutz des Urheberrechts gemäß UrhG.
- 2 -
Projekt: 14237-VVG-1 30.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese
Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
Inhaltsverzeichnis
1 Zusammenfassung 5
2 Sachverhalt und Aufgabenstellung 5
3 Bearbeitungsgrundlagen 6
3.1 Gesetze, Normen und Richtlinien 6
3.2 Planunterlagen und projektspezifische Informationen 7
4 Anforderungen an den Schallschutz 8
4.1 Schallschutz im Städtebau 8
4.2 Mögliche Gesundheitsgefahren 10
5 Arbeitsgrundsätze und Vorgehensweise 11
6 Untersuchungsergebnisse 12
6.1 Emissionen 12
6.1.1 Schiene Nullfall 13
6.1.2 Schiene Planfall 14
6.1.3 Straße 14
6.2 Immissionen 16
7 Abschließende Bemerkungen 17
- 3 -
Projekt: 14237-VVG-1 30.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese
Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Orientierungswerte gemäß DIN 18005-1, Beiblatt 1 /4/ 9
Anhänge
Anhang 1 Geräuschemissionen
Anhang 2 Geräuschimmissionen
Plananlagen
Anlage 1 Übersichtslageplan (1 Blatt, Maßstab 1:1.500)
- 4 -
Projekt: 14237-VVG-1 30.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese
Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
Abkürzungsverzeichnis
16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung
BauNVO Baunutzungsverordnung
BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchV Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes
BOStrab Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
dB(A) Dezibel (A-bewertet)
ΔL Pegeldifferenz [dB(A)]
IP Immissionsort
Lm,E Emissionspegel [dB(A)]
Lr Beurteilungspegel [dB(A)]
LW
‘ Gesamtpegel der längenbezogenen Schallleistungspegel
[dB(A)]
MK Kerngebiete gemäß § 7 BauNVO
n Anzahl der Züge
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr
OW Orientierungswert gemäß DIN 18005 [dB(A)]
S Schienenbonus [-5 dB(A)]
SOS Schulen
SOU Sondergebiet Universität
TU Technische Universität
vmax maximal mögliche Geschwindigkeit [km/h]
WA Allgemeine Wohngebiete gemäß § 4 BauNVO
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Projekt: 14237-VVG-1 30.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese
Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
1 Zusammenfassung
Die durchgeführten schallte chnischen Untersuchungen zur Ermittlung der
Gesamteinwirkungen aus Verkehrslärm im Zusammenhang mit dem Stra-
ßenbahnneubau Campus TU Lichtwiese in Darmstadt haben zu folgenden
Ergebnissen geführt:
Die Orientierungswerte gemäß DIN 18005-1, Beiblatt 1 werden im
Untersuchungsraum sowohl im Nullfall als auch im Planfall teilweise
überschritten.
Am maximal belasteten Immissionsort werden im Planfall Beurte i-
lungspegel bis zu
Lr,Tag/Nacht = 65,2 / 57,8 dB(A)
ereicht.
Da an keinem Gebäude Beurteilungspegel oberhal b der Schwe l-
lenwerte von 70 / 60 dB(A) am Tag / in der Nacht erreicht werden,
ist die Situation an allen Immissionsorten als unbedenklich zu b e-
werten.
2 Sachverhalt und Aufgabenstellung
Zur Verbesserung der ÖPNV -Anbindung des Campus TU Lichtwiese pl a-
nen die HEAG mobilo GmbH und die Stadt Darmstadt in Absti mmung mit
der TU Darmstadt die Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 von der Ni e-
der-Ramstädter Straße auf den Campus der Universität.
Die geplante Trasse zweigt zweigleisig an der bestehenden Haltestelle
„Hochschulstadion“ Richtung Osten in den Bereich der Universität ab. Die
Strecke verläuft parallel zum Lichtwiesenweg, vorbei am Fakultätsgebä u-
de Architektur, verschwenkt dort Richtung Bauingenieurgebäude / Mensa
Wirtschaftshof und endet nach ca. 1, 1 km Streckenlänge mit einer We n-
deschleife vor dem Hörsaal - und Medienzentrum der Universität Dar m-
stadt.
Im Rahmen der vorliegenden Betrachtung ist zu untersuchen, welche
Geräuscheinwirkungen aus Verkehrslärm zukünftig an schutzwürdigen
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Nutzungen zu verzeichnen sind. Die Beurteilung der Verkehrslärmimmis -
sionen wird hierbei orientierend an den Vorgaben aus dem Schallschutz
im Städtebau gemäß DIN 18005 -1, Beiblatt 1 durchgeführt. Da die in
Betracht zu ziehenden Orientierungswerte der DIN 18005-1 häufig bereits
in der Be standssituation deutlich überschritten sind, werden als
ergänzende Beurteilungsgrundlage für eine Bewertung der projekt -
bedingten Auswirkungen auf das Schutzgut „Mensch“ die Änderungen
der Verkehrslärmimmissionen herangezogen. Zur Klärung des Sach -
verhalts werden die Gesamteinwirkungen aus Verkehrslärm im Nullfall,
das heißt ohne Umsetzung des Planvorhabens, und im Planfall, das heißt
nach Realisierung des Projektes, im Einwirkungsbereich des Vor habens
ermittelt und beurteilt.
Da lediglich im Anbindungsbere ich an die Nieder -Ramstädter Straße eine
Vorbelastung aus Straßen - und Schienenverkehrslärm besteht, ist insb e-
sondere dort eine Gesamtlärmbetrachtung von Belang. Im Sinne einer
oberen Abschätzung wird die Betrachtung jedoch für den gesamten Ei n-
wirkungsbereich der neuen Straßenbahnstrecke durchgeführt.
3 Bearbeitungsgrundlagen
3.1 Gesetze, Normen und Richtlinien
Der durchgeführten schalltechnischen Untersuchung liegen die folgenden
Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Regelwerke zu Grunde:
/1/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche
Vorgänge (Bundes -Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der
aktuell gültigen Fassung
/2/ 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutz-
gesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) vom 12.
Juni 1990, geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom
18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269)
/3/ Anlage 2 (zu § 4) der 16. BImSchV: Berechnung des Beurteilung s-
pegels für Schienenwege (Schall 03), gültig ab 01. Januar 2015
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/4/ DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz im Städtebau: Grundlagen und
Hinweise für die Planung“, Juli 2002
/5/ Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz im Städtebau,
Berechnungsverfahren: Schalltechnische Orientierungswerte für die
städtebauliche Planung“, Mai 1987
/6/ Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und
Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen, Teil VI –
Schutz vor Schallimmissionen aus Schienenverkehr, Eisenbahn -
Bundesamt, Stand Dezember 2012
/7/ Richtlinien für den Lärmschutz an St raßen – RLS 90, Ausgabe
1990, eingeführt durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau
Nr. 8/1990 vom 10.04.1990 des Bundesministers für Verkehr, StB
11/14.86.22-01/25 Va 90
/8/ Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
(Straßenbahn-Bau- und Betrie bsordnung – BOStrab) vom 11.
Dezember 1987 (BGBl. I S. 2648), zuletzt geändert durch Artikel 1
der Verordnung vom 8. November 2007 (BGBl. I S. 2569)
3.2 Planunterlagen und projektspezifische Informationen
Zur Bearbeitung wurden die nachfolgenden Planunterlagen , Schrift sätze
und sonstigen Informationen herangezogen:
/9/ Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 , Lagepläne,
Mailänder Consult GmbH, Karlsruhe, Entwurf Juni 2015
/10/ Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese , Erläuterungsbericht,
Mailänder Consult GmbH, Karlsruhe, Entwurf Juni 2015
/11/ Auskunft zu Verkehrs belastungen, Oberbauarten, Fahrzeugtypen
und Geschwindigkeiten der Straßenbahnen, Mailänder Consult
GmbH
/12/ Zur Ermittlung der Verkehrsb elastung: Entwurf der Nutzen-Kosten-
Untersuchung, Erschließung der Lich twiese mit der Straßenbahn -
Linie 2, Zentrum für integrierte Verkehrssysteme, Darmstadt, April
2015
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/13/ Verkehrserhebung am Knotenpunkt 15, Nieder -Ramstädter Stra-
ße / Heinrichstraße in Darmstadt, GEOVISTA GmbH, Bayreuth,
September 2013
4 Anforderungen an den Schallschutz
4.1 Schallschutz im Städtebau
Gemäß § 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) /1/ sind
die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen bei
raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen einander so zuzuor dnen,
dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder
überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige
schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden.
Die DIN 18005, Teil 1 /4/ nennt in Beiblatt 1 schalltechnische
Orientierungswerte für die Bauleitplanung. Deren Einhaltung oder
Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des
betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene
Erwartung auf an gemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen.
Eine Zusammenstellung der Orientierungswerte für unterschiedliche
Gebietsnutzungen und Lärmarten ist der Tabelle 1 zu entnehmen.
Die Orientierungswerte gelten ausschließlich in d er städtebaulichen
Planung und nicht für die Zulassung von Einzelvorhaben oder den Schutz
einzelner Objekte. Bereits die Bezeichnung „Orientierung swert“ deutet an,
dass es sich hierbei nicht um verbindliche Grenzwerte handelt. Der Belang
des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung
erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz
neben anderen Belangen zu beachten. Die Abwägung kann in bestimmten
Fällen, bei Überwiegen anderer Belange, auch zu einer entsprechenden
Zurückstellung des Schallschutzes führen.
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Tabelle 1 Orientierungswerte gemäß DIN 18005-1, Beiblatt 1 /4/
Orientierungswerte [dB(A)]
Zeile Gebietsnutzung Tag Nacht
Verkehrslärm Industrie-,
Gewerbe- und
Freizeitlärm
1
Reine Wohngebiete (WR)
Wochenendhausgebiete
Ferienhausgebiete
50 40 35
2
Allgemeine Wohngebiete (WA)
Kleinsiedlungsgebiete (WS)
Campingplatzgebiete
55 45 40
3
Friedhöfe
Kleingartenanlagen
Parkanlagen
55 55 55
4 Dorfgebiete (MD)
Mischgebiete (MI) 60 50 45
5 Kerngebiete (MK)
Gewerbegebiete (GE) 65 55 50
6
Sondergebiete, soweit
sie schutzbedürftig sind,
je nach Nutzung
45 - 65 35 - 65
7 Industriegebiete (GI)
Für Industriegebiete kann – soweit keine Glied e-
rung nach § 1 Abs. 4 und 9 BauNVO erfolgt –
kein Orientierungswert angegeben werden.
Die Art der in Tabelle 1 bezeichneten Anlagen und Gebiete ergibt sich aus
den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungs -
plänen festgesetzte Flächen sowie Anlagen u nd Gebiete, für die keine
Festsetzungen bestehen, sind nach Tabelle 1 entsprechend der
Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Wird die zu schützende Nutzung nur am
Tag oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nur der Anforderungswert für
diesen Zeitraum anzuwenden.
Die Siedlungsflächen entlang der Trasse liegen vorwiegend im Sonderge-
biet Universität. Lediglich im Anbindungsbereich in der Nieder -Ramstädter
Straße befinden sich Allgemeine Wohngebiete.
Gebäude innerhalb der Sondergebiete im Bereich des Campus werden je
nach Nutzung entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit eingestuft. Gebäude
mit Hörsälen, Seminarräumen oder Bibliotheken werden vergleichbar m it
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Schulen beurteilt , für die am Tag der Orientierungswert für Allgemeine
Wohngebiete zugrunde gelegt wird . Sowei t es sich um Wohngebäude
z. B. für Studenten handelt, werden diese im Tag - und im Nachtzeitraum
entsprechend der Schutzbedürftigkeit von Allgemeinen Wohngebieten
bewertet. Die Mensa der Universität, die Kletterhalle und das Bürogebä u-
de des Uni -Sportzentrums (Gebäude H1/08, Lichtwiesenweg 3) werden
gemäß ihrer Schutzbedürftigkeit als Kerngebietsnutzungen eingestuft.
4.2 Mögliche Gesundheitsgefahren
Die Verkehrslärmerhöhung, die durch den Bau oder durch die wesentliche
Änderung eines Verkehrsweges entsteht, darf der Rechtsprechung des
Bundes-Verwaltungsgerichtes (BVerwG, Urteil vom 21.03.1996 – 4 C
9.95) zufolge zu keiner Gesamtbelastung führen, die eine Gesundheits -
gefährdung darstellt. Ein Schwellenwert, ab dem eine Gesundheitsgefahr
nicht auszuschließen ist, wurde juristisch jedoch nicht festgelegt. In einem
weiteren Urteil (BVerwG, Urteil vom 23.04.1997 – 11 A 17/96) we rden die
Auswirkungen verschiedener Außen - und Innenpegel diskutiert. Es wird
festgestellt, dass ein Außenpegel von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts
zwar kritisch betrachtet werden muss, jedoch noch keine
Gesundheitsgefährdung darstellt.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass beim Überschreiten dieser Werte
notwendig mit einer Gesundheitsgefährdung gerechnet werden muss.
Weiterhin wird ausgeführ t, dass der Innenraumpegel, das heißt die
Belastung „am Ohr des Schläfers“ die für den Gesundheitsaspekt
entscheidende Größe ist. Durch umfangreiche Schlafuntersuchungen ist
festgestellt worden, dass selbst bei Maximalpegeln oberhalb von 40 dB(A)
und einem äquivalenten Dauerschallpegel von 35 dB(A) ein ungestörter
Nachtschlaf noch möglich ist. Die Werte sollten jedoch nicht erheblich
überschritten werden.
Für die Frage einer möglichen Gesundheitsgefahr durch Verkehrslärm
wird in der Rechtsprechung derzeit e ine Bandbreite von immerhin 5 dB(A)
bei
70 … 75 dB(A) tagsüber und
60 … 65 dB(A) nachts
diskutiert, innerhalb der der Bereich der Gesundheitsgefährdung beginnen
könnte. Bislang wurden jedoch weder durch den dazu primär berufenen
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Gesetzgeber noch durch die Verwaltungsgerichte exakte Grenzen
festgelegt. Auch die fachwissenschaftliche Diskussion zu diesem Punkt ist
im Fluss und keineswegs abgeschlossen. Gesicherte Erkenntnisse für den
Beginn einer Gesundheitsgefährdung durch Verkehrslärm gibt es daher
nicht, allenfalls jenseits der oben angegebenen Spanne.
Grundsätzlich stellt sich die Frage nach einer möglichen Gesundheitsg e-
fahr durch ein Vorhaben nur dann, wenn durch das Planvorhaben selbst
eine Zusatzbelastung hervorgerufen wird. Sofern die Gesamtlärmsitua tion
nach Realisierung der Baumaßna hmen unverändert bleibt oder gar eine
Entlastung hervorgerufen wird, ist eine mögl icherweise bereits durch die
bestehende Lärmbelastung gegebene Gesundheitsgefahr nicht Verfa h-
rensgegenstand.
5 Arbeitsgrundsätze und Vorgehensweise
Ausgangspunkt der schalltechnischen Betrachtungen ist die Erstellung
eines digitalen Schallquellen - und Ausbreitungsmodells, in das die
vorhandenen und geplanten Gleise bzw. Fahrstreifen als Linienschall -
quellen lage- und höhenrichtig aufgenommen we rden. Des Weiteren wird
im Modell die für die Schallausbreitung relevante Bebauung erfasst.
Maßgebend für die Beurteilung von projektbedingten Lärmauswirkungen
auf das Schutzgut Mensch ist der Gesamtbeurteilungspegel als
energetische Überlagerung der Teil beurteilungspegel aus dem Straßen -
und dem Schienenverkehr. Die Ermittlung der Gesamtlärmeinwirkungen
basiert auf einem digitalen Schallquellen - und Ausbreitungsmodell, das
alle schalltechnisch relevanten Verkehrswege, die relevante Bebauung
sowie Lärmschu tzwände lage - und höhenrichtig erfasst. Die Emissionen
und Immissionen der Schienenverkehrswege werden gemäß der Anlage 2
zu § 4 der 16. BImSchV (Berechnung des Beurteilungspegels für
Schienenwege - Schall 03) /3/, die der maßgeblichen Straßen nach den
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 /7/ bestimmt.
Der Untersuchungsraum mit den Gleisanlagen und Straßen sowie mit
allen relevanten Immissionsorten ist in dem Übersichtslageplan in
Anlage 1 dargestellt.
Die Schallsituation kann anhand von Einzelpunktberechnungen quantitativ
für ausgewählte Immissionsorte in jeder Geschossebene dokumentiert
werden. Der Beurteilungspegel aus der Einzelpunktberechnung beschreibt
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die Schallsituation am geöffneten Fenster. Die Ermittlung der
Beurteilungspegel erfolgt für sämtliche im Einwirkungsbereich gelegenen
schutzwürdigen Gebäude getrennt für den Tagzeitraum (06.00 Uhr bis
22.00 Uhr) und für den Nachtzeitraum (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr).
Die Berechnungsergebnisse werden in tabellarischer Form für sämtliche
Geschossebenen ausgewiesen. Die Tabellen in Anhang 2 enthalten
neben einer Information zum Immissionsort eine Aussage zur baulichen
Nutzung sowie zu den für Tag - und Nachtzeitraum gültigen Orientierungs-
werten (OW). Des Weiteren erfolgt ein Vergleich der Beurteilungspegel Lr
für Tag - und Nachtzeitraum im Nullfall (ohne neu gebaute Straße n-
bahntrasse) und im Planfall (mit neu gebauter Straßenbahntrasse).
Gemäß § 43 (1) BImSchG /1/ ist bei der Berechnung des
Beurteilungspegels von Schienenbahnen, die ausschließlich der Verord -
nung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen ( BOStrab) /8/
unterliegen, ein Abschlag in Höhe von
S = - 5 dB(A)
vorzunehmen.
6 Untersuchungsergebnisse
6.1 Emissionen
Wesentliche Parameter für die Emissionsberechnung von Schienenwegen
sind neben der Anzahl von Zugbewegungen die Fahrzeugkategorie der
einzelnen Zugelemente mit Angabe der Achsen pro Fahrzeug und die
Anzahl der Fahrzeuge je Kategorie sowie die fahrzeugbedingte Höchst -
geschwindigkeit bzw. die zulässige Streckengeschwindigkeit und die Art
des Fahrweges.
Auf den Linien 2 und 9 werden Straßenbahnfahrzeuge eingesetzt, die ggf.
mit Beiwagen bis zu 12 Achsen pro Einheit aufweisen können. Mit
Ausnahme des Typs ST12 handelt es sich hierbei um Niederflurfahrzeuge.
Da Niederflurfahrzeuge mit Klimaanlage gemäß den Vorgaben aus
Beiblatt 2 der Schall 03-2012 /3/ höhere Immissionen hervorrufen als
Hochflurfahrzeuge, wird im vorliegenden Fall im Sinne der oberen
Abschätzung ausschließlich von Niederflurfahrzeugen ausgegangen.
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Gemäß Schall 03, Abschnitt 5.3.2 ist zusätzlich zur anzusetzenden G e-
schwindigkeit der Pegel der längenbezogenen Schallleistung von Rollg e-
räuschen in Radien unter 200 m um
K = 4 dB
zu erhöhen , sofern keine wirksamen Schallminderungsmaßnahmen zur
Reduzierung der Kurvengeräusche getroffen werden.
Als technische Maßnahmen, mit denen Qu ietschgeräusche vermieden
werden können, eignen sich Schienenkopfbenetzungs - oder Schienen -
schmieranlagen. Durch den Auftrag des Benetzungs - oder Schmiermittels
können dabei die Querreibungskräfte beim Befahren von engen Kurven
herabgesetzt werden.
Der Vorhabenträger wird in den entsprechenden Streckenabschnitten den
Einbau einer Benetzungs - oder Schmieranlage vorsehen. Folglich ist es
nicht erforderlich, den akustischen Einfluss der Kurven in der vorliegenden
Untersuchung zu berücksichtigen.
6.1.1 Schiene Nullfall
In dem bestehenden Streckenabschnitt in der Nieder -Ramstädter Straße
besteht verteilt auf die Linien 2 und 9 laut /12/ ein Verkehrsaufkommen
von
nTag/Nacht = 218 / 24 Zügen
für beide Richtungen.
Die Höchstg eschwindigkeit beträgt auf dem vorliegenden Streckenab-
schnitt
v = 60 km/h.
Als Oberbau wird für die Strecke als Fahrbahnart der Standardoberbau
(Betonschwellen im Schotterbett) gemäß Schall 03-2012 angesetzt. Le-
diglich im Kreuzungsbereich der Nieder -Ramstädter-Straße und des
Lichtwiesenweges wird als Oberbau wird ein straßenbündiger Bahnkörper
angesetzt.
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Die der Emissionsermittlung zu Grunde gelegten Parameter sowie die
gemäß Schall 03 berechneten längenbezogenen Schallleistungen sind
detailliert in Anhang 1.1 zusammengestellt.
6.1.2 Schiene Planfall
Auf der Linie 2, die künftig in den neu zu bauenden Streckenabschnitt im
Bereich des Lichtwiesenwegs einbiegt, besteht laut /11/ ein Verkehrsauf-
kommen von
nTag/Nacht = 208 / 8 Zügen
in beiden Richtungen.
Weiterhin verkehren im Planfall auf der Linie 9 wie auch im Nullfall
nTag/Nacht = 142 / 20 Züge
in beiden Richtungen.
Die Höchstgeschwindigkeit im Bereich der neu zu bauenden Trasse
beträgt
v = 10…60 km/h.
In den Streckenabschnitten mit Geschwindigkeiten unter 50 km/h wird
gemäß Schall 03 /3/ eine Geschwindigkeit von 50 km/h angesetzt.
Als Oberbau wird je nach Abschnitt ein straßenbündiger Bahnkörper bzw.
ein begrünter Bahnkörper mit hochliegender Vegetat ionsebene gemäß
Schall 03 angesetzt. Abschnitte mit begrüntem Bahnkörper befinden sich
im Bereich des Lichtwiesenwegs sowie im Bereich der Wendeschleife.
Die der Emissionsermittlung zu Grunde gelegten Parameter sowie die
gemäß Schall 03 berechneten längenbezogenen Schallleistungen sind
detailliert in Anhang 1.2 zusammengestellt.
6.1.3 Straße
Der Emissionspegel eines Straßenverkehrsweges kennzeichnet den
Mittelungspegel in einem horizontalen Abstand von 25 m zur Achse des
Verkehrsweges bei freier Schallausbreitung mit einer mittleren Höhe von
2,25 m zwischen Emissions - und Immissionsort. Die Ermittlung des
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Emissionspegels erfolgt getrennt für Tag - und Nachtzeitraum nach den
Vorgaben der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 /7/. Zur
Berechnung des Mittelungspegels mehrstreifiger Straßen wird je eine
Schallquelle in 0,5 m Höhe über den Mitten der beiden äußersten
Fahrstreifen angenommen. Wesentliche Parameter für die
Emissionsberechnungen sind neben dem durchsch nittlichen täglichen
Verkehrsaufkommen (DTV) der Nachtanteil, der Anteil von Fahrzeugen mit
einem zulässigen Gesamtgewicht 2,8 t sowie die zulässige
Höchstgeschwindigkeit.
Der vorliegenden Untersuchung wurden für die Nieder -Ramstädter Straße
Verkehrsmengen aus einer Verkehrserhebung aus dem Jahr 2013 z u-
grunde gelegt /13/. Demzufolge besteht dort ein durchschnittliches
tägliches Verkehrsaufkommen von
DTV = 18.997 Kfz/24 h
für beide Richtungen.
Die stündliche Verkehrsstärke im Nachtzeitraum wurde in Abhängigkeit
von der Klassifikation als Bundesstraße gemäß Tabelle 3 der RLS-90 /7/
mit
Mnachts = 0,011 DTV
festgelegt. Der Schwerverkehrsanteil beträgt
pTag/Nacht = 3,7 / 3,7 %.
Die Höchstgeschwindigkeit liegt in dem entsprechenden Bereich bei
v = 50 km/h.
Die der Emissionsermittlung zu Grunde gelegten Parameter sowie die
gemäß RLS-90 berechneten Emissionspegel sind in Anhang 1.3
dokumentiert.
Demnach ergeben sich Emissionspegel für beide Fahrtrichtungen von
Lm,E,Tag/Nacht = 63,9 / 56,5 dB(A).
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6.2 Immissionen
Die zu erwartenden Verkehrslärmimmissionen sind in Anhang 2
dokumentiert. In den Ergebnistabellen werden die Beurteilungspegel im
Nullfall und im Planfall sowie die Pegeldifferenzen zw ischen Plan - und
Nullfall ausgewiesen.
Im Hinblick auf eine Schwelle, ab der eine Gesundheitsg efährdung nicht
ausgeschlossen werden kann, wird ebenfalls geprüft, ob das
Planvorhaben zu einer bedenklichen oder kritischen Zusatzbelastung
führen kann. Sofern die Beurteilungspegel die untere Grenze des in der
Rechtsprechung bezüglich einer Gesundheitsgefahr genannten Intervalls
Lr 70 / 60 dB(A)
tags bzw. nachts unterschreiten oder durch das Planvorhaben eine
Entlastung von Verkehrslärm hervorgerufen wird, is t dies grundsätzlich als
unbedenklich zu bewerten. Eine Überschreitung der oben genannten
Werte in Verbindung mit einer Zusatzbelastung wird als bedenklich
eingestuft. Sofern die Beurteilungspegel mehr als
Lr ≥ 75 / 65 dB(A)
tags bzw. nachts betragen und gegenüber dem Nullfall anste igen, ist dies
als kritisch anzusehen. Besonders kritisch stellt sich eine Zusatzbelastung
ΔLr 2 dB(A)
bei Beurteilungspegeln oberhalb von 75 / 65 dB(A) dar.
Aus Anhang 2 geht hervor, dass die gebietsspezifischen schalltech -
nischen Orientierungswerte gemäß DIN 18005 -1, Beiblatt 1 im Bereich
des Campus TU Lichtwiese w weitestgehend eingehalten bzw. nur gerin g-
fügig überschritten werden. I n einigen Bereichen nahe der Nieder -
Ramstädter Straße , in denen sich Wohnnutzungen befinden, werden die
Orientierungswerte sowohl im Nullfall als auch im Planfall überschritten .
Eine Einhaltung dieser Vorgaben aus der städtebaulichen Planung ist
gerade in innerstädtischen Gemengelagen oder an bestehenden
Verkehrswegen kaum noch möglich. Demnach i st eine Beurteilung gemäß
DIN 18005-1 für die vorliegende Betrachtung nicht zielführend. Es sollten
daher die Auswirkungen des Planvorhabens primär auf Grundlage der in
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Anhang 2 aufgeführten Veränderungen des Beurteilungspegels
gegenüber dem Nullfall betrachtet werden.
Gemäß Anhang 2 werden am maximal belasteten Objekt Nieder-
Ramstädter Straße 122 (IP 5) im Planfall Beurteilungspegel bis zu
Lr,Tag/Nacht = 62,6 / 55,2 dB(A)
erreicht.
Es werden demnach an keinem der untersuchten Gebäude Beurteilung s-
pegel oberhalb der Schwelle von 70 / 60 dB(A) am Tag / in der Nacht er-
reicht. Die Situation ist demnach an allen Immissionsorten als
unbedenklich zu bewerten.
7 Abschließende Bemerkungen
Die durchgeführten Untersuchungen zur Ermittlung der Gesamtlärmein -
wirkungen au s Verkehrslärmimmissionen zeigen, dass sowohl am Tage
als auch während der Nacht die Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zur
DIN 18005-1 überschritten werden.
Es werden jedoch an keinem der untersuchten Gebäude Beurteilungsp e-
gel oberhalb der Schwelle von 70 / 60 dB(A) erreicht. Die Situation ist
demnach an allen Immissionsorten als unbedenklich zu bewerten.
Dipl.-Phys. Peter Fritz M. Sc. Svenja Ullmann
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Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
ANHANG
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Schienenverkehrslärm Nullfall
Längenbezogene Schallleistung der Straßenbahnstrecke
Legende
Zugname Zugname
n Tag Anzahl der Züge im Tagzeitraum (06:00 - 22:00 Uhr)
n Nacht Anzahl der Züge im Nachtzeitraum (22:00 - 06:00 Uhr)
v Max [km/h] zulässige Streckenhöchstgeschwindigkeit bzw. maximale Fahrgeschwindigkeit
Lw' 0m Tag [dB(A)] Gesamtpegel der längenbezogenen Schallleistung in Höhe 0m über SO im Tagzeitraum
Lw' 4m Tag [dB(A)] Gesamtpegel der längenbezogenen Schallleistung in Höhe 4m über SO im Tagzeitraum
Lw' 5m Tag [dB(A)] Gesamtpegel der längenbezogenen Schallleistung in Höhe 5m über SO im Tagzeitraum
Lw' 0m Nacht [dB(A)] Gesamtpegel der längenbezogenen Schallleistung in Höhe 0m über SO im Nachtzeitraum
Lw' 4m Nacht [dB(A)] Gesamtpegel der längenbezogenen Schallleistung in Höhe 4m über SO im Nachtzeitraum
Lw' 5m Nacht [dB(A)] Gesamtpegel der längenbezogenen Schallleistung in Höhe 5m über SO im Nachtzeitraum
18.08.2015 - Bericht Nr. 14237-VVG-1 - Schalltechnische Untersuchung
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ANHANG 1.1
Seite 1 von 2
SoundPLAN 7.3
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Schienenverkehrslärm Nullfall
Längenbezogene Schallleistung der Straßenbahnstrecke
Zugname n
Tag
n
Nacht
v Max
[km/h]
Lw' 0m
Tag
[dB(A)]
Lw' 4m
Tag
[dB(A)]
Lw' 5m
Tag
[dB(A)]
Lw' 0m
Nacht
[dB(A)]
Lw' 4m
Nacht
[dB(A)]
Lw' 5m
Nacht
[dB(A)]
Linie 2 Bestand Ri. Böllenfalltor Standard Fahrbahn - keine Korrektur
Straßenbahn 38 2 60 66,3 53,1 56,5 43,3
Linie 2 Bestand Ri. Stadtmitte Standard Fahrbahn - keine Korrektur
Straßenbahn 38 2 60 66,3 53,1 56,5 43,3
Linie 9 Ri. Böllenfalltor Standard Fahrbahn - keine Korrektur
Straßenbahn 71 10 60 69,0 55,8 63,5 50,3
Linie 9 Ri. Stadtmitte Standard Fahrbahn - keine Korrektur
Straßenbahn 71 10 60 69,0 55,8 63,5 50,3
18.08.2015 - Bericht Nr. 14237-VVG-1 - Schalltechnische Untersuchung
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de
ANHANG 1.1
Seite 2 von 2
SoundPLAN 7.3
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Schienenverkehrslärm Planfall
Längenbezogene Schallleistung der Straßenbahnstrecke
Zugname n
Tag
n
Nacht
v Max
[km/h]
Lw' 0m
Tag
[dB(A)]
Lw' 4m
Tag
[dB(A)]
Lw' 5m
Tag
[dB(A)]
Lw' 0m
Nacht
[dB(A)]
Lw' 4m
Nacht
[dB(A)]
Lw' 5m
Nacht
[dB(A)]
Linie 2 Planung eingleisig Straßenbahn: straßenbündiger Bahnkörper und feste Fahrbahn
Straßenbahn 208 8 50 78,8 61,2 67,7 50,1
Linie 2 Planung Ri. Lichtwiese Standard Fahrbahn - keine Korrektur
Straßenbahn 104 4 60 70,6 57,4 59,5 46,3
Linie 2 Planung Ri. Lichtwiese Straßenbahn: straßenbündiger Bahnkörper und feste Fahrbahn
Straßenbahn 104 4 60 77,1 57,4 66,0 46,3
Linie 2 Planung Ri. Lichtwiese Straßenbahn: begrünter Bahnkörper - Gleiseindeckung mit hoch liegender Vegetationsebene
Straßenbahn 104 4 60 66,1 57,4 54,9 46,3
Linie 2 Planung Ri. Lichtwiese Straßenbahn: begrünter Bahnkörper - Gleiseindeckung mit hoch liegender Vegetationsebene
Straßenbahn 104 4 50 64,9 58,2 53,8 47,1
Linie 2 Planung Ri. Lichtwiese Straßenbahn: straßenbündiger Bahnkörper und feste Fahrbahn
Straßenbahn 104 4 50 75,8 58,2 64,7 47,1
Linie 2 Planung Ri. Stadtmitte Standard Fahrbahn - keine Korrektur
Straßenbahn 104 4 60 70,6 57,4 59,5 46,3
Linie 2 Planung Ri. Stadtmitte Straßenbahn: straßenbündiger Bahnkörper und feste Fahrbahn
Straßenbahn 104 4 60 77,1 57,4 66,0 46,3
Linie 2 Planung Ri. Stadtmitte Straßenbahn: begrünter Bahnkörper - Gleiseindeckung mit hoch liegender Vegetationsebene
Straßenbahn 104 4 60 66,1 57,4 54,9 46,3
Linie 2 Planung Ri. Stadtmitte Straßenbahn: begrünter Bahnkörper - Gleiseindeckung mit hoch liegender Vegetationsebene
Straßenbahn 104 4 50 64,9 58,2 53,8 47,1
Linie 2 Planung Ri. Stadtmitte Straßenbahn: straßenbündiger Bahnkörper und feste Fahrbahn
Straßenbahn 104 4 50 75,8 58,2 64,7 47,1
Linie 2 Planung Wendeschleife Straßenbahn: straßenbündiger Bahnkörper und feste Fahrbahn
18.08.2015 - Bericht Nr. 14237-VVG-1 - Schalltechnische Untersuchung
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
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ANHANG 1.2
Seite 1 von 2
SoundPLAN 7.3
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Schienenverkehrslärm Planfall
Längenbezogene Schallleistung der Straßenbahnstrecke
Zugname n
Tag
n
Nacht
v Max
[km/h]
Lw' 0m
Tag
[dB(A)]
Lw' 4m
Tag
[dB(A)]
Lw' 5m
Tag
[dB(A)]
Lw' 0m
Nacht
[dB(A)]
Lw' 4m
Nacht
[dB(A)]
Lw' 5m
Nacht
[dB(A)]
Straßenbahn 104 4 50 75,8 58,2 64,7 47,1
Linie 2 Planung Wendeschleife Straßenbahn: begrünter Bahnkörper - Gleiseindeckung mit hoch liegender Vegetationsebene
Straßenbahn 104 4 50 64,9 58,2 53,8 47,1
Linie 2 Planung Wendeschleife Straßenbahn: straßenbündiger Bahnkörper und feste Fahrbahn
Straßenbahn 104 4 50 75,8 58,2 64,7 47,1
Linie 9 Ri. Böllenfalltor Standard Fahrbahn - keine Korrektur
Straßenbahn 71 10 60 69,0 55,8 63,5 50,3
Linie 9 Ri. Stadtmitte Standard Fahrbahn - keine Korrektur
Straßenbahn 71 10 60 69,0 55,8 63,5 50,3
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ANHANG 1.2
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SoundPLAN 7.3
Emissionspegel von Straßenverkehrswegen
gemäß RLS-90
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\A-Schallschutz\[RLS90_Emission.xls]ANHANG 1.3
Verkehrsweg Nieder-Ramstädter Straße
Straßenabschnitt südlich Heinrichstraße
Straßengattung Bundesstraße
Belastungsfall Verkehrserhebung 2013
Ausgangsdaten
Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV 18.997 Kfz/24h
Maßgebende Verkehrsstärke nachts Mnachts 0,011 DTV
Gefälle bzw. Steigung 0,0 %
Straßenoberfläche nicht geriffelter Gußasphalt, Asphaltbeton oder Splittmastix
maßgebende stündliche Verkehrsstärke M 1140 Kfz/h 209 Kfz/h
maßgebender Lkw-Anteil p 3,7 % 3,7 %
vPkw 50 km/h 50 km/h
vLkw 50 km/h 50 km/h
Mittelungspegel Lm(25) 69,0 dB(A) 61,7 dB(A)
Dv -5,2 dB(A) -5,2 dB(A)
DStrO 0,0 dB(A) 0,0 dB(A)
Zuschlag für Steigungen und Gefälle DStg 0,0 dB(A) 0,0 dB(A)
Lm,E 63,9 dB(A) 56,5 dB(A)
Korrektur für unterschiedliche
Straßenoberflächen
Emissionspegel
25m seitlich der Straßenachse,
berechnet nach RLS 90
zul. Höchstgeschwindigkeit für Pkw
mindestens 30 km/h und höchstens 130 km/h
zul. Höchstgeschwindigkeit für Lkw
mindestens 30 km/h und höchstens 80 km/h
nachts
(22 - 06 Uhr)
Korrektur für unterschiedliche
Geschwindigkeiten
tags
(06 - 22 Uhr)
Anmerkung:
Korrekturen DE, die die Absorptionseigenschaften von reflektierenden Flächen (nur bei Spiegel-
schallquellen) berücksichtigen , sind nicht in den genannten Emissionspegeln enthalten.
06.08.2015
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ANHANG 1.3
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Spalte Beschreibung
Fass untersuchte Gebäudefassade
Stock untersuchte Geschossebene
Lr, Nullfall Beurteilungspegel Prognose-Nullfall ohne Umsetzung des Planvorhabens
Lr, Planfall Beurteilungspegel Prognose-Planfall nach Realisierung des Planvorhabens
dLr, Plan/Null Pegeldifferenz Prognose-Planfall abzüglich Prognose-Nullfall:
Veränderung der Gesamtverkehrslärmbelastung durch die Umsetzung des Planvorhabens
positive Werte - Erhöhung der Beurteilungspegel
negative Werte - Senkung der Beurteilungspegel
Veränderung Veränderung der Gesamtverkehrslärmsituation beim Vergleich von Prognose-Planfall zu Prognose-Nullfall ?
- Erhöhung um mehr als 2 dB(A) im kritischen Beurteilungszeitraum: erhebliche Zusatzbelastung
- Erhöhung im kritischen Beurteilungszeitraum: geringe Zusatzbelastung
- keine Veränderung im kritischen Beurteilungszeitraum, aber Verminderung im unkritischen Beurteilungszeitraum: geringe Entlastung
- Verminderung um mehr als 2 dB(A) im kritischen Beurteilungszeitraum: erhebliche Entlastung
Schwelle Beurteilungspegel im Prognose-Planfall oberhalb von 70 dB(A) tags / 60 dB(A) nachts bzw. 75 dB(A) tags / 65 dB(A) nachts?
(untere bzw. obere Grenze des in der Rechtsprechung genannten Intervalles, in dem die Zumutbarkeitsschwelle liegt,
ab der eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann)
Bewertung Beurteilung der Gesamtverkehrslärmsituation:
- Beurteilungspegel <= 70/60 dB(A) oder Entlastung: unbedenklich
- Beurteilungspegel > 70/60 dB(A) und Zusatzbelastung im relevanten Beurteilungszeitraum: bedenklich
- Beurteilungspegel > 75/65 dB(A) und Zusatzbelastung im relevanten Beurteilungszeitraum: kritisch
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Gesamtverkehrslärm, beurteilt nach DIN 18005-1
Ermittlung der Änderung zwischen Nullfall und Planfall
30.09.2015 - Bericht Nr. 14237-VVG-1 - Schalltechnische Untersuchung
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ANHANG 2
Seite 1 von 9
SoundPLAN 7.3
Fass Stock Lr, Nullfall Lr, Planfall dLr, Plan/Null Veränderung Schwelle Bewertung
werk Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Planfall > 70/60
dB(A) dB(A) dB(A) zu Nullfall > 75/65
IP 1 - Roquetteweg 51 Nutzungsart WA Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 45 dB(A)
NO EG 56,5 49,2 56,9 49,3 0,4 0,1 Zusatzbelastung - unbedenklich
1.OG 57,6 50,3 58,0 50,5 0,4 0,2 -
2.OG 58,5 51,2 58,9 51,4 0,4 0,2 -
3.OG 59,1 51,8 59,5 51,9 0,4 0,1 -
IP 2 - Roquetteweg 53 Nutzungsart WA Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 45 dB(A)
NO EG 58,6 51,4 59,2 51,6 0,6 0,2 Zusatzbelastung - unbedenklich
1.OG 59,8 52,6 60,4 52,8 0,6 0,2 -
2.OG 60,6 53,3 61,1 53,5 0,5 0,2 -
3.OG 60,7 53,4 61,3 53,6 0,6 0,2 -
IP 3 - Jahnstraße 133 Nutzungsart WA Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 45 dB(A)
O EG 59,2 51,9 59,1 51,9 -0,1 0,0 Entlastung - unbedenklich
1.OG 61,0 53,8 61,1 53,7 0,1 -0,1 Zusatzbelastung -
2.OG 61,6 54,4 61,7 54,3 0,1 -0,1 -
IP 4 - Nieder-Ramstädter Straße 175 Nutzungsart WA Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 45 dB(A)
O EG 57,9 50,6 57,8 50,6 -0,1 0,0 Entlastung - unbedenklich
1.OG 59,5 52,2 59,4 52,1 -0,1 -0,1 -
2.OG 60,3 53,1 60,2 53,0 -0,1 -0,1 -
IP 5 - Nieder-Ramstädter Straße 122 Nutzungsart WA Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 45 dB(A)
W EG 62,3 55,0 62,4 55,0 0,1 0,0 Zusatzbelastung - unbedenklich
1.OG 62,5 55,2 62,6 55,2 0,1 0,0 -
2.OG 62,5 55,2 62,6 55,2 0,1 0,0 -
IP 6 - Nieder-Ramstädter Straße 122 Nutzungsart WA Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 45 dB(A)
O EG 45,3 38,0 46,5 38,5 1,2 0,5 Zusatzbelastung - unbedenklich
1.OG 46,3 38,9 47,6 39,5 1,3 0,6 -
2.OG 47,9 40,6 48,9 41,0 1,0 0,4 -
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Gesamtverkehrslärm, beurteilt nach DIN 18005-1
Ermittlung der Änderung zwischen Nullfall und Planfall
30.09.2015 - Bericht Nr. 14237-VVG-1 - Schalltechnische Untersuchung
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ANHANG 2
Seite 2 von 9
SoundPLAN 7.3
Fass Stock Lr, Nullfall Lr, Planfall dLr, Plan/Null Veränderung Schwelle Bewertung
werk Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Planfall > 70/60
dB(A) dB(A) dB(A) zu Nullfall > 75/65
IP 7 - Nieder-Ramstädter Straße 124 Nutzungsart WA Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 45 dB(A)
W EG 52,6 45,3 53,1 45,5 0,5 0,2 Zusatzbelastung - unbedenklich
1.OG 53,4 46,1 53,9 46,3 0,5 0,2 -
2.OG 54,3 47,0 54,7 47,2 0,4 0,2 -
IP 8 - Nieder-Ramstädter Straße 124 Nutzungsart WA Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 45 dB(A)
O EG 41,7 34,4 44,1 35,5 2,4 1,1 erhebl. Zusatzbel. - unbedenklich
1.OG 42,8 35,5 45,3 36,7 2,5 1,2 -
2.OG 44,8 37,4 46,5 38,2 1,7 0,8 Zusatzbelastung -
IP 9 - Nieder-Ramstädter Straße 126 Nutzungsart WA Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 45 dB(A)
W EG 49,9 42,5 50,6 42,8 0,7 0,3 Zusatzbelastung - unbedenklich
1.OG 50,5 43,1 51,2 43,5 0,7 0,4 -
2.OG 51,2 43,9 51,9 44,2 0,7 0,3 -
IP 10 -Nieder-Ramstädter Straße 126 Nutzungsart WA Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 45 dB(A)
O EG 40,2 32,9 43,3 34,4 3,1 1,5 erhebl. Zusatzbel. - unbedenklich
1.OG 41,2 33,9 44,3 35,4 3,1 1,5 -
2.OG 43,3 35,9 45,6 37,0 2,3 1,1 -
IP 11 -Nieder-Ramstädter Straße 128 Nutzungsart WA Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 45 dB(A)
W EG 47,7 40,4 48,6 40,8 0,9 0,4 Zusatzbelastung - unbedenklich
1.OG 48,3 41,0 49,3 41,4 1,0 0,4 -
2.OG 49,2 41,9 50,1 42,2 0,9 0,3 -
IP 12 -Nieder-Ramstädter Straße 128 Nutzungsart WA Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 45 dB(A)
O EG 38,1 30,8 42,4 33,1 4,3 2,3 erhebl. Zusatzbel. - unbedenklich
1.OG 38,4 31,1 43,3 33,8 4,9 2,7 -
2.OG 39,8 32,5 44,1 34,8 4,3 2,3 -
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Gesamtverkehrslärm, beurteilt nach DIN 18005-1
Ermittlung der Änderung zwischen Nullfall und Planfall
30.09.2015 - Bericht Nr. 14237-VVG-1 - Schalltechnische Untersuchung
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de
ANHANG 2
Seite 3 von 9
SoundPLAN 7.3
Fass Stock Lr, Nullfall Lr, Planfall dLr, Plan/Null Veränderung Schwelle Bewertung
werk Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Planfall > 70/60
dB(A) dB(A) dB(A) zu Nullfall > 75/65
IP 13 -Nieder-Ramstädter Straße 130 Nutzungsart WA Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 45 dB(A)
N EG 44,6 37,3 47,3 38,6 2,7 1,3 erhebl. Zusatzbel. - unbedenklich
1.OG 45,0 37,7 48,0 39,2 3,0 1,5 -
2.OG 45,2 37,9 48,3 39,4 3,1 1,5 -
IP 14 -Lichtwiesenweg 3 Nutzungsart MK Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 65 / 55 dB(A)
N EG 40,0 32,6 46,1 36,2 6,1 3,6 erhebl. Zusatzbel. - unbedenklich
1.OG 40,5 33,2 46,8 36,9 6,3 3,7 -
IP 15 -Lichtwiesenweg 9 Nutzungsart WA Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 45 dB(A)
N EG 37,1 29,8 45,3 35,0 8,2 5,2 erhebl. Zusatzbel. - unbedenklich
1.OG 37,9 30,6 46,2 35,9 8,3 5,3 -
IP 16 -Lichtwiesenweg 9 Nutzungsart WA Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 45 dB(A)
N EG 34,8 27,5 45,0 34,4 10,2 6,9 erhebl. Zusatzbel. - unbedenklich
1.OG 35,6 28,3 46,0 35,4 10,4 7,1 -
IP 17 -Lichtwiesenweg 9 Nutzungsart WA Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 45 dB(A)
N EG 34,4 27,1 42,9 32,5 8,5 5,4 erhebl. Zusatzbel. - unbedenklich
1.OG 35,1 27,8 43,9 33,5 8,8 5,7 -
IP 18 -Lichtwiesenweg 9 Nutzungsart WA Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 45 dB(A)
N EG 35,8 28,5 42,2 32,3 6,4 3,8 erhebl. Zusatzbel. - unbedenklich
1.OG 36,6 29,2 43,2 33,2 6,6 4,0 -
IP 19 -Lichtwiesenweg 15 Nutzungsart MK Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 65 / 55 dB(A)
N EG 33,3 26,0 43,1 32,5 9,8 6,5 erhebl. Zusatzbel. - unbedenklich
1.OG 33,5 26,2 44,1 33,5 10,6 7,3 -
2.OG 34,1 26,8 44,8 34,1 10,7 7,3 -
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Gesamtverkehrslärm, beurteilt nach DIN 18005-1
Ermittlung der Änderung zwischen Nullfall und Planfall
30.09.2015 - Bericht Nr. 14237-VVG-1 - Schalltechnische Untersuchung
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de
ANHANG 2
Seite 4 von 9
SoundPLAN 7.3
Fass Stock Lr, Nullfall Lr, Planfall dLr, Plan/Null Veränderung Schwelle Bewertung
werk Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Planfall > 70/60
dB(A) dB(A) dB(A) zu Nullfall > 75/65
IP 20 -Lichtwiesenweg 15 Nutzungsart MK Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 65 / 55 dB(A)
N EG 33,2 25,9 42,9 32,4 9,7 6,5 erhebl. Zusatzbel. - unbedenklich
1.OG 33,4 26,1 43,8 33,2 10,4 7,1 -
2.OG 34,0 26,7 44,4 33,8 10,4 7,1 -
IP 21 -El-Lissitzky-Straße 1 Nutzungsart SOU Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 0 dB(A)
N EG 30,1 22,8 55,5 44,3 25,4 21,5 erhebl. Zusatzbel. - unbedenklich
1.OG 30,3 23,1 55,9 44,8 25,6 21,7 -
2.OG 30,6 23,3 55,8 44,7 25,2 21,4 -
3.OG 30,7 23,4 55,7 44,5 25,0 21,1 -
4.OG 31,1 23,8 55,4 44,3 24,3 20,5 -
IP 22 -El-Lissitzky-Straße 1 Nutzungsart SOU Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 0 dB(A)
N EG 30,1 22,8 55,8 44,7 25,7 21,9 erhebl. Zusatzbel. - unbedenklich
1.OG 30,2 22,9 55,8 44,7 25,6 21,8 -
2.OG 30,4 23,1 55,7 44,6 25,3 21,5 -
3.OG 29,6 22,3 55,5 44,4 25,9 22,1 -
4.OG 29,9 22,6 55,3 44,1 25,4 21,5 -
IP 23 -Mensa Lichtwiese Nutzungsart MK Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 65 / 55 dB(A)
N EG 27,8 20,5 57,0 45,9 29,2 25,4 erhebl. Zusatzbel. - unbedenklich
1.OG 28,0 20,7 57,0 45,9 29,0 25,2 -
2.OG 28,3 21,0 56,8 45,7 28,5 24,7 -
IP 24 -Franziska-Braun-Straße 10 Nutzungsart SOU Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 0 dB(A)
N EG 27,5 20,1 46,1 35,0 18,6 14,9 erhebl. Zusatzbel. - unbedenklich
1.OG 28,2 20,9 46,5 35,5 18,3 14,6 -
2.OG 28,6 21,3 47,0 35,9 18,4 14,6 -
3.OG 29,0 21,7 47,4 36,3 18,4 14,6 -
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Gesamtverkehrslärm, beurteilt nach DIN 18005-1
Ermittlung der Änderung zwischen Nullfall und Planfall
30.09.2015 - Bericht Nr. 14237-VVG-1 - Schalltechnische Untersuchung
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de
ANHANG 2
Seite 5 von 9
SoundPLAN 7.3
Fass Stock Lr, Nullfall Lr, Planfall dLr, Plan/Null Veränderung Schwelle Bewertung
werk Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Planfall > 70/60
dB(A) dB(A) dB(A) zu Nullfall > 75/65
IP 25 -Franziska-Braun-Straße 10 Nutzungsart SOU Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 0 dB(A)
N EG 26,9 19,6 45,7 34,7 18,8 15,1 erhebl. Zusatzbel. - unbedenklich
1.OG 27,4 20,1 45,7 34,7 18,3 14,6 -
2.OG 27,7 20,4 45,7 34,7 18,0 14,3 -
3.OG 28,2 20,9 45,7 34,7 17,5 13,8 -
IP 26 -Otto-Berndt-Straße 2 Nutzungsart SOU Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 0 dB(A)
W EG 27,5 20,2 35,0 24,8 7,5 4,6 erhebl. Zusatzbel. - unbedenklich
1.OG 28,4 21,1 35,5 25,4 7,1 4,3 -
2.OG 28,8 21,5 36,0 25,9 7,2 4,4 -
3.OG 27,5 20,2 36,2 25,8 8,7 5,6 -
4.OG 27,7 20,4 36,7 26,3 9,0 5,9 -
5.OG 27,7 20,5 36,9 26,4 9,2 5,9 -
IP 27 -Otto-Berndt-Straße 2 Nutzungsart SOU Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 0 dB(A)
W EG 28,1 20,8 36,0 25,7 7,9 4,9 erhebl. Zusatzbel. - unbedenklich
1.OG 28,5 21,1 36,5 26,3 8,0 5,2 -
2.OG 28,6 21,3 37,0 26,7 8,4 5,4 -
3.OG 28,2 20,9 37,5 27,0 9,3 6,1 -
4.OG 27,9 20,6 37,8 27,3 9,9 6,7 -
5.OG 27,8 20,6 38,0 27,4 10,2 6,8 -
IP 28 -Otto-Berndt-Straße 2 Nutzungsart SOU Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 0 dB(A)
W EG 27,3 20,0 37,9 27,3 10,6 7,3 erhebl. Zusatzbel. - unbedenklich
1.OG 27,4 20,2 38,5 27,8 11,1 7,6 -
2.OG 27,6 20,3 39,0 28,3 11,4 8,0 -
3.OG 27,6 20,4 39,3 28,6 11,7 8,2 -
4.OG 27,7 20,5 39,5 28,7 11,8 8,2 -
5.OG 27,8 20,6 39,7 28,9 11,9 8,3 -
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Gesamtverkehrslärm, beurteilt nach DIN 18005-1
Ermittlung der Änderung zwischen Nullfall und Planfall
30.09.2015 - Bericht Nr. 14237-VVG-1 - Schalltechnische Untersuchung
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de
ANHANG 2
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SoundPLAN 7.3
Fass Stock Lr, Nullfall Lr, Planfall dLr, Plan/Null Veränderung Schwelle Bewertung
werk Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Planfall > 70/60
dB(A) dB(A) dB(A) zu Nullfall > 75/65
IP 29 -Jovanka-Bontschits-Straße 2 Nutzungsart SOU Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 0 dB(A)
S EG 22,9 15,6 41,6 30,6 18,7 15,0 erhebl. Zusatzbel. - unbedenklich
1.OG 23,7 16,4 42,8 31,7 19,1 15,3 -
2.OG 24,5 17,2 43,4 32,4 18,9 15,2 -
3.OG 25,2 17,9 43,7 32,7 18,5 14,8 -
4.OG 25,9 18,6 44,0 32,9 18,1 14,3 -
IP 30 -Jovanka-Bontschits-Straße 2 Nutzungsart SOU Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 0 dB(A)
W EG 21,4 14,1 39,6 28,6 18,2 14,5 erhebl. Zusatzbel. - unbedenklich
1.OG 22,6 15,3 40,5 29,4 17,9 14,1 -
2.OG 24,0 16,7 41,5 30,5 17,5 13,8 -
3.OG 25,6 18,2 42,1 31,1 16,5 12,9 -
4.OG 26,8 19,5 42,5 31,5 15,7 12,0 -
IP 31 -Franziska-Braun-Straße 3 Nutzungsart SOU Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 0 dB(A)
O EG 18,9 11,6 56,3 45,2 37,4 33,6 erhebl. Zusatzbel. - unbedenklich
1.OG 19,1 11,8 56,0 44,9 36,9 33,1 -
2.OG 19,3 12,0 55,5 44,4 36,2 32,4 -
3.OG 19,5 12,2 55,0 43,8 35,5 31,6 -
4.OG 19,7 12,4 54,4 43,2 34,7 30,8 -
5.OG 20,1 12,8 53,8 42,6 33,7 29,8 -
6.OG 21,4 14,1 53,2 42,1 31,8 28,0 -
IP 32 -Franziska-Braun-Straße 3 Nutzungsart SOU Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 0 dB(A)
W EG 26,1 18,8 56,0 44,9 29,9 26,1 erhebl. Zusatzbel. - unbedenklich
1.OG 26,8 19,5 56,1 45,0 29,3 25,5 -
2.OG 27,5 20,2 55,8 44,7 28,3 24,5 -
3.OG 28,3 21,0 55,5 44,4 27,2 23,4 -
4.OG 29,3 22,0 55,2 44,1 25,9 22,1 -
5.OG 30,3 23,0 54,9 43,7 24,6 20,7 -
6.OG 30,7 23,4 54,5 43,4 23,8 20,0 -
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Gesamtverkehrslärm, beurteilt nach DIN 18005-1
Ermittlung der Änderung zwischen Nullfall und Planfall
30.09.2015 - Bericht Nr. 14237-VVG-1 - Schalltechnische Untersuchung
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de
ANHANG 2
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SoundPLAN 7.3
Fass Stock Lr, Nullfall Lr, Planfall dLr, Plan/Null Veränderung Schwelle Bewertung
werk Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Planfall > 70/60
dB(A) dB(A) dB(A) zu Nullfall > 75/65
IP 33 -Franziska-Braun-Straße 7 Nutzungsart SOU Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 0 dB(A)
O EG 25,7 18,3 54,8 43,6 29,1 25,3 erhebl. Zusatzbel. - unbedenklich
1.OG 26,3 19,0 54,5 43,4 28,2 24,4 -
2.OG 26,9 19,5 54,4 43,2 27,5 23,7 -
3.OG 26,7 19,4 54,1 43,0 27,4 23,6 -
4.OG 27,1 19,8 53,9 42,8 26,8 23,0 -
5.OG 27,2 19,9 53,6 42,5 26,4 22,6 -
IP 34 -Franziska-Braun-Straße 7 Nutzungsart SOU Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 0 dB(A)
S EG 29,3 22,0 57,8 46,7 28,5 24,7 erhebl. Zusatzbel. - unbedenklich
1.OG 29,7 22,4 57,8 46,7 28,1 24,3 -
2.OG 29,9 22,6 57,6 46,4 27,7 23,8 -
3.OG 29,8 22,5 57,2 46,1 27,4 23,6 -
4.OG 29,9 22,6 56,8 45,7 26,9 23,1 -
5.OG 30,0 22,8 56,4 45,3 26,4 22,5 -
IP 35 -Franziska-Braun-Straße 7 Nutzungsart SOU Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 0 dB(A)
S EG 29,3 22,0 53,1 42,0 23,8 20,0 erhebl. Zusatzbel. - unbedenklich
1.OG 29,7 22,4 54,9 43,8 25,2 21,4 -
2.OG 29,9 22,7 55,4 44,3 25,5 21,6 -
3.OG 30,0 22,7 55,4 44,2 25,4 21,5 -
4.OG 30,1 22,8 55,2 44,1 25,1 21,3 -
5.OG 30,2 23,0 55,1 44,0 24,9 21,0 -
IP 36 -Franziska-Braun-Straße 7 Nutzungsart SOU Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 0 dB(A)
S EG 30,0 22,7 52,4 41,3 22,4 18,6 erhebl. Zusatzbel. - unbedenklich
1.OG 30,4 23,1 53,8 42,7 23,4 19,6 -
2.OG 30,1 22,8 54,4 43,3 24,3 20,5 -
3.OG 30,2 22,9 54,6 43,4 24,4 20,5 -
4.OG 30,3 23,1 54,5 43,4 24,2 20,3 -
5.OG 30,5 23,2 54,4 43,3 23,9 20,1 -
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Gesamtverkehrslärm, beurteilt nach DIN 18005-1
Ermittlung der Änderung zwischen Nullfall und Planfall
30.09.2015 - Bericht Nr. 14237-VVG-1 - Schalltechnische Untersuchung
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
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SoundPLAN 7.3
Fass Stock Lr, Nullfall Lr, Planfall dLr, Plan/Null Veränderung Schwelle Bewertung
werk Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Planfall > 70/60
dB(A) dB(A) dB(A) zu Nullfall > 75/65
IP 37 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Nutzungsart SOS Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 0 dB(A)
SO EG 42,2 34,9 43,4 35,4 1,2 0,5 Zusatzbelastung - unbedenklich
IP 38 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Nutzungsart SOS Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 0 dB(A)
SO EG 45,7 38,4 47,2 39,0 1,5 0,6 Zusatzbelastung - unbedenklich
IP 39 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Nutzungsart SOS Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 0 dB(A)
SW EG 56,5 49,2 56,9 49,4 0,4 0,2 Zusatzbelastung - unbedenklich
1.OG 57,6 50,2 57,9 50,4 0,3 0,2 -
IP 40 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Nutzungsart SOS Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags / nachts 55 / 0 dB(A)
SW EG 58,1 50,7 58,3 50,8 0,2 0,1 Zusatzbelastung - unbedenklich
1.OG 59,5 52,2 59,7 52,2 0,2 0,0 -
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Gesamtverkehrslärm, beurteilt nach DIN 18005-1
Ermittlung der Änderung zwischen Nullfall und Planfall
30.09.2015 - Bericht Nr. 14237-VVG-1 - Schalltechnische Untersuchung
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
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SoundPLAN 7.3
anlage 34
5613 Zeichen
Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung und Beurteilung von Schienenverkehrslärmimmissionen auf der Grundlage der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) - ÜBERSICHTSLAGEPLAN - Darstellung der aus schalltechnischer Sicht relevanten Parameter Anlage 1 1 Bl. 1 Legende: Abgrenzung erheblicher baulicher Eingriff Emission Schiene Bestand Emission Schiene Planung geplante Bahnsteige Immissionsort bestehende Bebauung Gebietsausweisung Kerngebiet (MK) Baumbepflanzung Lichtwiesenweg Lichtwiesenweg Lichtwiesenweg Jahnstraße Ndr.-Ram städterStraße Roquetteweg 18 16 18 15 18 17 18 18 130 2 132 1 726 210 5 210 6 210 7 214 2 214 3 263 1 178 12 178 13 18 7 94 99 100 101 3 45 10 45 14 45 13 45 15 724/2 725 710/2 167/6 184/2 210/8 222/11 0,0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,0 0,0 Ri-25-1:2.6615 2004-2001 Ri-25-1:2.6615 2004-2000 Ri-50-1:4.1052 2000-2006 Ri-25-1:2.6615 11-2005 Ri-25-1:2.6615 11-2006 Ri-50-1:4.1052 2001-2005 R=25,000 R=25,000 R=50,000 R=50,000 R=\U+221E R=\U+221E A=109,640 A=109,640 R=2003,500 R=2003,500 A=109,640 A=109,640 R=\U+221E R=\U+221E A=107,238 A=107,238 R=1000,000 R=1000,000 A=107,238 A=107,238 R=\U+221E R=\U+221E A=83,958 A=83,958 R=503,500 R=503,500 A=83,958 A=83,958 R=\U+221E R=\U+221E A=34,337 A=34,337 R=196,500 R=25,000 R=25,000 R=50,000 R=50,000 R=\U+221E R=\U+221E A=109,545 A=109,545 R=2000,000 R=2000,000 A=109,545 A=109,545 R=\U+221E R=\U+221E A=107,519 A=107,519 R=1003,500 R=1003,500 A=107,519 A=107,519 R=\U+221E R=\U+221E A=83,666 A=83,666 R=500,000 R=500,000 A=83,666 A=83,666 R=\U+221E R=\U+221E A=34,641 A=34,641 R=200,000 R=\U+221E R=\U+221E A=76,485 A=76,485 R=975,000 R=975,000 A=76,485 A=76,485 R=\U+221E R=\U+221E A=78,422 A=78,422 R=1025,000 R=1025,000 A=78,422 A=78,422 R=\U+221E R=\U+221E R=25,000 R=25,000 R=\U+221E R=\U+221E R=25,000 R=25,000 R=\U+221E R=\U+221E R=\U+221E R=\U+221E 1,50 2,25 3,00 3,25 2,10 2,73 10,00 4,80 Bahnsteig: NL= 45 m 3,50 1,25 3,50 1,25 3,50 5,00 3,10 3,10 2,20 3,50 2,20 3,25 3,25 3,00 50 3,50 1,25 3,10 1,25 2,50 2,20 3,50 2,20 2,55 2,20 3,50 2,20 Bahnsteig:N L=45m Bahnsteig:N L=45m Bahnsteig: NL= 45 m Franziska-Braun-Straße Otto-Berndt-Straße Alarich-Weiss-Straße 45/16 0,6 0,7 0,8 0,6 0,7 0,8 0,9 1,0 IBW Ri-100-1:6.154 2001-2000 rs=50 rz=33 Ri-50-1:4.1052 2001-2003 49-50-1:4 2001-2002 R=196,500 A=34,337 A=34,337 R=\U+221E R=\U+221E A=34,943 A=34,943 R=203,500 R=203,500 A=34,943 A=34,943 R=\U+221E R=\U+221E R=32,899 R=32,899 R=200,000 A=34,641 A=34,641 R=\U+221E R=\U+221E A=34,641 A=34,641 R=200,000 R=200,000 A=34,641 A=34,641 R=\U+221E R=\U+221E A=17,321 A=17,321 R =50,000 R=50,000 R=\U+221E R=\U+221E A=17,321 A=17,321 R=50,000 R=50,000 A=17,321 A=17,321 R=\U+221E R=\U+221E R=50,000 R=50,000 R=25,000 R=25,000 R=\U+221E R=\U+221E R=30,000 R=30,000 R=\U+221E R=\U+221E R=50,000 R=50,000 R=\U+221E R=\U+221E R=25,113 R=25,113 R=\U+221E R=\U+221E R=50,000 R=50,000 R=\U+221E R=\U+221E R=25,000 R=25,000 R=\U+221ER=\U+221E R=\U+221E R=\U+221E VI III IV IV IV III IV VI 4,88 1,50 Bahnsteig NL= 45m Bahnsteig NL= 45m 1,90 50 2,20 1,50 5,00 2,83 50 3,50 1,5050 5,00 1,50 2,20 50 3,50 1,25 2,05 30 3,50 1,25 Neubau Stützwand TB TB TB TB TB TB TB TB TB TB TB TB Anpassen an Bestand Anpassen an Bestand Anschluß an Bestand Anschluß an Bestand TB TB TB TB TB TB TB TB TB TB TB TB TB TB TB TB TB TB TB TB TB TB W1n W2n W3n W4n W5n W6n W7n W8n W9n W10n\P(vorgezogene Zunge) M9 M3 M12 M13 M10 M11 M8 M4 M6 M7 M5 M1 M2 Fahrdraht und Tragseil Fahrdraht und Tragseil M14 M15 - 48,00 m - Tragseil CU, Fahrdraht RiS 120\P(Federnachspannung) Ts/Fd-Abfangung bis M1 Ts/Fd-Abfangung bis M6 M40 M43 M44 M42 M41 M45 M47 M48 M49 M50 M51 M52 M53 M54 M55 M56 M57 M58 M59 M60 M32 M28 M33 M34 M35 M36 M37 M38 M16 M17 M18 M19 M20 M21 M22 M23 M24 M25 M26 TS 10kN, FD 10kN TS 10kN, FD 10kN Tragseil CU, Fahrdraht RiS 120 - 48,00 m - - 48,00 m - Festpunkt - 27,50 m - M29 M30 M31 M39 M46 - 48,00 m - - 48,00 m - - 48,00 m - - 48,00 m - - 40,00 m - - 45,00 m - - 50,00 m - - 32,00 m - - 31,00 m - - 45,00 m - - 45,00 m - - 48,00 m - - 36,00 m - - 14,00 m - - 31,00 m - M27 - 27,50 m - - 40,00 m - - 37,00 m - Ts/Fd-Abfangung bis Festpunkt M53 Ts/Fd-Abfangung bis Festpunkt M53 Ts/Fd-Abfangung bis M1 Ts/Fd-Abfangung bis M6 Kw-Abfangung bis M55 Fp-Anker Fp-Anker DN 300 Stz, L=45m\PSammelleitung Schienenentwässerung DN 300 Stb, L=18m\PAnschluß an best. Abwasserkanal DN 250 Stz \PSammelleitung Schienenentwässerung HBRBHB Anschluß an Bestand TB TB TB TB 0-100 0+000 0+100 0+200 0+300 0+400 0+500 0+600 0+700 0+800 38 39 40 37 29 30 28 27 26 25 24 23 32 31 34 3335 36 21 22 19 20 18 17 1615 14 13 6 8 10 12 75 9 11 1 2 3 4 3476100 3476200 3476200 3476300 3476300 3476400 3476400 3476500 3476500 3476600 3476600 3476700 3476700 3476800 3476800 3476900 3476900 3477000 3477000 3477100 3477100 3477200 5524800 5524900 5525000 5525000 5525100 5525100 5525200 5525300 5525400 Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe Projekt: Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Maßstab: Auftraggeber: gez. bearb. gepr. Datum Name En Ul Di Plan-Nr.: Auftrag-Nr.: 14237-VVG-1 2015-08 Auftragnehmer: 2015-09 2015-09 Anlage 1 Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 www.fritz-ingenieure.de 1:1.500 Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung und Beurteilung von Gesamtverkehrslärmimmissionen - ÜBERSICHTSLAGEPLAN - Darstellung der aus schalltechnischer Sicht relevanten Parameter 1 Bl. Blatt 1 Legende Planungsgrenze Emission Schiene Planung Emission Schiene Bestand Emission Straße bestehende Bebauung Immissionsort Schulen Sondergebiete Universität Allgemeine Wohngebiete Kerngebiete
anlage 36
2388 Zeichen
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Landschaftspflegerischer Begleitplan Anhang 1: Berechnungstabelle zur Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich Biotoptyp Bestand Biotoptyp Nr. WP / m² Fläche (m²) Gesamtwert Biotoptyp Planung Biotoptyp Nr. Maßnahme WP / m² Fläche (m²) Gesamtwert Di fferenz (m²) Gehölz 04.600 B 56 892 49952 Rasengleis 10.540 V 3, A/G 2, A/G 3 7 892 6244 -43708 04.600 B 56 882 49392 Versiegelte Fläche 10.500 3 882 2646 -46746 Gebüsch 02.100 B 36 5 180 Rasengleis 10.540 V 3, A/G 2, A/G 3 7 5 35 -145 02.100 B 36 126 4536 Versiegelte Fläche 10.500 3 126 378 -4158 Hecke 02.100 B 36 48 1728 Versiegelte Fläche 10.500 3 48 144 -1584 Baumreihe, Allee 04.310 31 7 217 Rasengleis 10.540 V 3, A/G 2, A/G 3 7 7 49 -168 Wiese 06.320 27 2316 62532 Rasengleis 10.540 V 3, A/G 2, A/G 3 7 2316 16212 -46320 Wiese, baumbestanden 04.110 58 400 23200 Rasengleis 10.540 V 3, A/G 2, A/G 3 7 400 2800 -20400 Wiese 06.320 27 460 12420 Versiegelte Fläche 10.500 3 460 1380 -11040 Wiese, baumbestanden 04.110 58 600 34800 Versiegelte Fläche 10.500 3 600 1800 -33000 Wiese, baumbestanden 04.110 58 400 23200 Wiese 06.320 27 400 10800 -12400 Grünfläche, Rasen 11.224 10 19 190 Versiegelte Fläche 10.500 3 19 57 -133 Rasengitter 10.540 7 21 147 Rasengleis 10.540 V 3, A/G 2, A/G 3 7 21 147 0 10.540 7 32 224 Versiegelte Fläche 10.500 3 32 96 -128 Rasengleis 10.540 7 115 805 Versiegelte Fläche 10.500 3 115 345 -460 Weg, unbefestigt 10.530 6 14 84 Rasengleis 10.540 V 3, A/G 2, A/G 3 7 14 98 14 10.530 6 11 66 Versiegelte Fläche 10.500 3 11 33 -33 Weg, wassergebunden 10.530 6 705 4230 Rasengleis 10.540 V 3, A/G 2, A/G 3 7 705 4935 705 10.530 6 466 2796 Versiegelte Fläche 10.500 3 466 1398 -1398 Versiegelte Fläche 10.500 3 140 420 Grünfläche, Rasen 11.224 A/G 2 10 140 1400 980 10.500 3 428 1.284 Rasengleis 10.540 V 3, A/G 2, A/G 3 7 428 2996 1.712 10.500 3 3.678 11034 Versiegelte Fläche 10.500 3 3.678 11034 0 Zwischensumme -218410 Baumpflanzungen im Trassenbereich StU nach 25 Jahren Wertpunkte Stück Biotopwert Baumpflanzung StU 20- 25 80 5 A/G1 Kompensation planextern (Ersatzmaßnahme) E 1 4 Bäume an Nieder-Ramstädter Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Landschaftspflegerischer Begleitplan Anhang 1: Berechnungstabelle zur Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich Biotopwertdifferenz Biotopwertdifferenz gesamt
anlage 40
18348 Zeichen
Allgemeine Angaben zur Art
1. Durch das Vorhaben betroffene Art
Rauhautfledermaus ( Pipistrellus nathusii)
2. Schutzstatus und Gefährdungsstufe Rote Listen
FFH-RL- Anh. IV - Art .ungefährdet RL Deutschla nd
Europäische Vogelart ...2... RL Hessen
...... ggf. RL regional
3. Erhaltungszustand
Bewertung nach Ampel-Schema:
unbekannt günstig ungünstig- u ngünstig-
unzureichend schlecht
GRÜN GELB ROT
EU
(http://biodiversity.eionet.europa.eu/article17 )
Deutschland: kontinentale Region
(http://www.bfn.de/0316_bewertung_arten.html )
Hessen
(VSW (2009, korrigiert 2011): Zum Erhaltungszustand der Brutvogelarten in Hessen; s. Anlage 3)
(FENA (2011): Erhaltungszustand der Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-RL in Hessen; s. Anlage 4)
4. Charakterisierung der betroffenen Art
4.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen
Die Rauhautfledermaus ist eine Tieflandart, die bevorzugt in natürlichen Baumquartieren (ersatzweise in
Nistkästen oder hinter Fassadenverkleidungen) in waldreicher Umgebung siedelt. Oft scheint dabei die
Nähe zu nahrungsreichen Gewässern eine große Rolle zu spielen. Auch Jagd- und Forsthütten sowie
Jagdkanzeln im Wald werden regelmäßig besiedelt.
Natürliche Wochenstubenquartiere befinden sich in Bäumen, in denen Kolonien spaltenartige
Höhlungen beziehen, z.B. durch Blitzschlag entstandene Aufrisshöhlen. Ersatzweise werden auch
Nistkästen oder Spaltenquartiere an Gebäuden besiedelt.
Auch die natürlichen Sommerquartiere von Einzeltieren befinden sich in und an Bäumen. Leichter
nachweisbar ist diese Art dagegen in Nist- und Fledermauskästen. Immer wieder zeigt sich, dass sie
Kästen schnell finden und besiedeln. Funde in oder an Gebäuden beziehen sich zumeist auf
Fassadenverkleidungen, Spalten zwischen Balken u. ä.
Als natürliches Überwinterungsquartier kommen hauptsächlich Baumhöhlen und -spalten in Betracht, im
besiedelten Bereich werden überwinternde Rauhautfledermäuse immer wieder in Brennholzstapeln
gefunden. Selten sind dagegen Nachweise in Höhlen oder Felsspalten. Meistens werden in den
Winterquartieren Einzeltiere oder kleine Gruppen gefunden, gelegentlich vergesellschaftet mit
Zwergfledermäusen.
Die meisten Beobachtungen im Sommer und während der Zugzeiten stammen aus wald- und
gewässerreichen Landschaften sowie Städten. Die am häufigsten bejagten Biotoptypen sind Fließ- und
Stillgewässer bzw. deren randliche Schilf- und Gebüschzonen, z. B. Altwasser in Auwäldern und
Waldteiche, gefolgt von Waldrandstrukturen, Hecken und Parkanlagen. Die Orientierung erfolgt
Leitfaden für die artenschutzrechtliche
Prüfung in Hessen (2. Fassung 2011)
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innerhalb wie außerhalb des Waldes entlang linienartiger Strukturen wie z. B. Waldwegen, Waldrändern
und Schneisen. Quartier und Jagdgebiete können mehrere Kilometer voneinander entfernt liegen (bis
6,5 km).
Die Rauhautfledermaus erjagt ihre Beute im freien Luftraum, oft jedoch in der Nähe der Vegetation,
normalerweise in ca. 3 bis 20 m Höhe. Zuckmücken stellen mit etwa einem Drittel bis der Hälfte der
nachweisbaren Beutetierreste eine Hauptnahrung dar, zu geringeren Anteilen werden weitere
Zweiflügler, Köcher- und Eintagsfliegen, Netzflügler, Hautflügler und Käfer erbeutet. Schmetterlinge
spielen nur eine untergeordnete Rolle. Die Zusammensetzung der Beute ist jahreszeitlich an die
Verfügbarkeit der einzelnen Insektengruppen angepasst.
http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/steckbrief/zeige/117648
.
4.2 Verbreitung
Ihr Hauptverbreitungsgebiet haben die Rauhautfledermäuse in Mittel- und Osteuropa, mit den
Wochenstuben (Sommerquartieren) im Nordosten des Verbreitungsgebietes.
Der Erhaltungszustand der Rauhautfledermaus in Deutschland und Hessen wird als „günstig“ eingestuft.
Der Erhaltungszustand in den biogeographischen Regionen gemäß dem Nationalen Bericht 2007 wird in
den drei Regionen (atlantisch, kontinental und alpin) derzeit als „günstig“ bewertet (BfN 2007).
(http://biodiversity.eionet.europa.eu/article17
(http://www.bfn.de/0316_bewertung_arten.html
Leitfaden für die artenschutzrechtliche
Prüfung in Hessen (2. Fassung 2011)
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Vorhaben sbezogene Angaben
5. Vorkommen der Art im Untersuchungsraum
nachgewiesen potenziell
Die Rauhautfledermaus konnte anhand ihrer Echoortungsrufe sicher im Untersuchungsgebiet
nachgewesen werden
6. Prognose und Bewertung der Tatbestände nach § 44 BNatSchG
6.1 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpfla nzungs-
oder Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)
a) Können Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der
Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden? ja nein
(Vermeidungsmaßnahmen zunächst unberücksichtigt)
Es kommt zum Wegfall einen Höhlenbaumes der ein potentielles
Quartier darstellen könnte
b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein
c) Wird die ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang ohne vorgezogene Ausgleichs-
Maßnahmen (CEF) gewahrt? ja nein
(§ 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG)
Der Verlust eines Quartieres muss ausgeglichen werd en
d) Wenn Nein - kann die ökologische Funktion durch
vorgezogene Ausgleichs-Maßnahmen (CEF)
gewährleistet werden? ja nein
Der Verlust eines Höhlenbaumes ist durch das Aufhängen von drei
Fledermaustagesquartierkästen (Schwegler 2 FN) im gehölzbestandenen
Campusbereich auszugleichen. Das Aufhängen der Fledermauskästen
sollte durch einen Fledermaussachverständigen erfolgen, um eine korrekte
Ausrichtung und geeignete Stelle für die Ersatzquartiere zu
gewährleisten
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung,
Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten" tritt ein. ja nein
6.2 Fang, Verletzung, Tötung wild lebender Tiere
(§ 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG)
a) Können Tiere gefangen, verletzt oder getötet
werden? ja nein
(Vermeidungsmaßnahmen zunächst unberücksichtigt)
Bei der Fällung des Höhlenbaumes, der ein potentielles
Fledermausquartier darstellt, könnte Tiere die sich im Inneren
befinden verletzt oder getötete werden .
b) Sind Vermeidungs-Maßnahmen möglich? ja nein
- Die Baumhöhle wurde. nach einer Kontrolle, das sich keine
Fledermäuse in dieser befinden, verschlossen.
.
c) Werden unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaß-
nahmen in Verbindung mit der „Entnahme, Beschädi-
gung, Zerstörung von Fortpflanzungs- oder ja nein
Leitfaden für die artenschutzrechtliche
Prüfung in Hessen (2. Fassung 2011)
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Ruhestätten" Tiere gefangen, verletzt oder getötet?
Da keine Tiere mehr in die Höhle gelangen können, kann eine
Verletzung oder Tötung ausgeschlossen werden.
.
d) Wenn JA – kann die ökologische Funktion der
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen
Zusammenhang erfüllt werden?
(§ 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG) ja nein
Pkt. 6.1. d: Der Verlust eines Höhlenbaumes kann durch das Aufhängen
von drei Fledermaustagesquartierkästen (Schwegler 2 FN) ausgeglichen
werden.
Wenn JA – kein Verbotstatbestand!
e) Werden unter Berücksichtigung der Vermeidungs-
maßnahmen wildlebende Tiere gefangen, verletzt
oder getötet – ohne Zusammenhang mit der
„Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflan-
zungs- oder Ruhestätten"? ja nein
Durch den Verschluss des Höhlenbaumes kann eine Verletzung
oder Tötung von Fledermäusen vermieden werden .
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen" tr itt ein. ja nein
6.3 Störungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)
a) Können wild lebende Tiere während der Fortpflanzungs-,
Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungs
zeiten erheblich gestört werden? ja nein
Der Höhlenbaum wurde nicht als Winterquartier genutzt und außerhalb
der Wochenstubenzeit verschlossen. Es gibt keine Hinweise auf
Wochenstuben in der direkten Umgebung der zukünftigen
Baustellenfläche.
b) Sind Vermeidungs-Maßnahmen möglich? ja nein
Vermeidungsmaßnahmen sind nicht notwendig
c) Wird eine erhebliche Störung durch Maßnahmen
vollständig vermieden? ja nein
Vermeidungsmaßnahmen sind nicht notwendig
Der Verbotstatbestand „erhebliche Störung" tritt ei n. ja nein
6.4 Entnahme von wild lebenden Pflanzen sowie Besc hädigung
oder Zerstörung ihrer Standorte (§ 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG)
a) Können wild lebende Pflanzen entnommen oder ihre
Standorte beschädigt oder zerstört werden? ja nein
Es kommt zu Verlust von Bäumen die für die Baustellenfläche gefällt werden müssen
.
b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein
Leitfaden für die artenschutzrechtliche
Prüfung in Hessen (2. Fassung 2011)
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c) Sind vorgezogene Ausgleichs-Maßnahmen (CEF)
möglich? ja nein
Die Bäume können durch neue Anpflanzungen .ausgeglichen werden
.
d) Wird die ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang gewahrt? ja nein
Die Bäume können durch neue Anpflanzungen .ausgeglichen werden .
Der Verbotstatbestand „Entnahme von wild lebenden
Pflanzen sowie Beschädigung oder Zerstörung ihrer
Standorte" tritt ein. ja nein
Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG
erforderlich?
Tritt einer der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1
Nr. 1- 4 BNatSchG ein? ja nein
(Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose
und der vorgesehenen Maßnahmen)
Wenn NEIN – Prüfung abgeschlossen
Wenn JA – Ausnahme gem. § 45 Abs.7 BNatSchG,
ggf. i. V. mit Art. 16 FFH- RL erforderlich!
weiter unter Pkt. 7 „Prüfung der Ausnahmevorausset zungen“
7. Prüfung der Ausnahmevoraussetzungen
§ 45 Abs. 7 BNatSchG, ggf. i. V. mit Art. 16 Abs. 1 FFH-RL
7.1 Ausnahmegründe
Liegt ein Ausnahmegrund nach § 45 Abs. 7
S. 1 Nr.1- 5 BNatSchG vor? ja nein
Ggf. Hinweis auf entsprechendes Kapitel in den Planunterlagen mit näheren Darstellungen.
Wenn NEIN – keine Ausnahme möglich!
7.2 Prüfung von Alternativen
Gibt es eine zumutbare Alternative? ja nein
Kurze Zusammenfassung der Alternativenprüfung mit Begründung, warum ggf. keine zumutbare Alternative
gegeben ist und Hinweis auf ausführliche Darstellung in den Planunterlagen zum Vorhaben.
Leitfaden für die artenschutzrechtliche
Prüfung in Hessen (2. Fassung 2011)
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Wenn JA – ist die Alternative zu wählen
(soweit diese artenschutzrechtlich zu geringeren Beeinträchtigungen führt).
7.3 Prüfung der Verschlechterung des Erhaltungszustandes
a) Erhaltungszustand der lokal betroffenen Population vor dem Eingriff
Interpretation/Einordnung der Angaben unter Pkt. 6.3a , ggf. Ergänzungen
b) Erhaltungszustand in Hessen, Deutschland/ kontinentale Region, der EU
Interpretation/Einordnung der Angaben unter Pkt. 3, ggf. Ergänzungen
c) Kann sich der Erhaltungszustand der lokalen
Population verschlechtern? ja nein
Kurze Beschreibung, ob sich trotz der vorgesehenen Vermeidungs-/ CEF-Maßnahmen
der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert (unter Berücksichtigung
von Ausgangszustand und Entwicklungsprognose).
Ggf. Querverweis zur genaueren Darstellung in den Planunterlagen.
d) Kann sich der Erhaltungszustand der Populationen auf
Landes-/Bundes-/ biogeographischer Ebene
verschlechtern? ja nein
Kurze Prognose, ob sich die Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen
Population soweit auswirkt, dass die Populationen auf Landes-/Bundes-/
biogeographischem Niveau in Mitleidenschaft gezogen werden könnten.
Ggf. Querverweis zur genaueren Darstellung in den Planunterlagen.
e) Sind Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungs-
zustandes der Populationen möglich (FCS-Maßnahmen)? ja nein
Kurze Beschreibung der Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass sich der
Erhaltungszustand der europäischen Vogelart nicht verschlechtert bzw. der
Erhaltungszustand der FFH-Anhang IV-Art günstig bleibt.
Bewertungsebene sind die Populationen im natürlichen Verbreitungsgebiet. Angaben zu
Funktion, Umfang, Zeitraum der Umsetzung und Zeitpunkt der Funktionserfüllung.
Ggf. Querverweis zur genaueren Maßnahmen-Darstellung in den Planunterlagen.
Ggf. Festlegung von Funktionskontrolle/Monitoring und Risikomanagement.
f) Kann der Erhaltungszustand der Populationen auf
Landes-/ Bundes-/ biogeographischem Niveau auf-
grund von FCS-Maßnahmen erhalten werden? ja nein
Kurze Prognose und Bewertung.
Hier sind insbesondere Aussagen zum zuverlässigen Eintritt der beabsichtigten
Funktion mit Referenzen wichtig.
Falls nein, Beschreibung der verbleibenden Beeinträchtigung.
Ggf. Querverweis zur genaueren Darstellung in den Planunterlagen.
g) Falls Anhang IV-Art mit ungünstigem Erhaltungszu-
stand betroffen: Kann die Wiederherstellung eines
Leitfaden für die artenschutzrechtliche
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günstigen Erhaltungszustands un gehindert erfolgen? ja nein
Begründung notwendig, weshalb die Ausnahme keinen negativen Einfluss
auf die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands für die Population hat.
Verschlechtert sich der Erhaltungszustand
der Populationen? ja nein
Wenn JA – keine Ausnahme möglich!
8. Zusammenfassung
Folgende fachlich geeignete und zumutbare Maßnahmen sind in den
Planunterlagen dargestellt und berücksichtigt worden:
Vermeidungsmaßnahmen
CEF-Maßnahmen zur Funktionssicherung im räumlichen Zusammenhang
FCS-Maßnahmen zur Sicherung des derzeitigen Erhalt ungszustandes der
Population über den örtlichen Funktionsraum hinaus
Gegebenenfalls erforderliche/s Funktionskontrolle/ Monitoring und/oder
Risikomanagement für die oben dargestellten Maßnah men werden in den
Planunterlagen verbindlich festgelegt
Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose und der vorgesehenen
Maßnahmen
tritt kein Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 4 ein, so dass
keine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG, ggf. in Verbindung mit
Art. 16 FFH-RL erforderlich ist
liegen die Ausnahmevoraussetzungen vor gem. § 45 A bs. 7 BNatSchG
ggf. in Verbindung mit Art. 16 Abs. 1 FFH-RL
sind die Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7 B NatSchG in Verbindung
mit Art. 16 Abs. 1 FFH-RL nicht erfüllt!
Anhang 2: Mustertabelle zur Darstellung der Betroffenheiten allgemein häufiger Vogelarten
Für die beispielhaft aufgeführten Arten sind die Verbotstatbestände in der Regel letztlich nicht zutreffend, da aufgrund ihrer Häufigkeit und Anpassungsfähigkeit davon ausgegangen werden kann, dass die ökol. Funktion ihrer
Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang (bezogen auf § 44 Abs.1 Nr.1 und 3 BNatSchG) weiterhin gewahrt wird bzw. keine Verschlechterung des Erhaltungszustand der lokalen Population eintritt
(bezogen auf § 44 Abs.1 Nr.2 BNatSchG). Daher müssen diese häufigen Arten keiner ausführlichen Prüfung unterzogen werden – soweit keine größere Anzahl In dividuen/Brutpaare betroffen ist (vgl. Kap. 4.3).
Dt. Artname Wiss.
Artname
Vor -
kommen
n = nach-
gewiesen
p =
potenziell
Schutzstatus
nach § 7
BNatSchG
b = besonders
geschützt
s = streng
geschützt
Status
I = regelmäßig.
Brutvogel
III = Neozoe o.
Gefangen-
schaftsflücht-
ling
Brutpaar -
bestand
in Hessen
potenziell
betroffen
nach
§ 44 Abs.1
Nr.1
BNatSchG
1)
potenziell
betroffen
nach
§ 44 Abs.1
Nr.2
BNatSchG
potenziell
betroffen
nach
§ 44 Abs.1
Nr.3
BNatSchG
2)
Erläuterung zur Betroffenheit
(Art / Umfang / ggf. Konflikt-Nr.)
Hinweise auf lan-
despflegerische
Vermeidungs-/
Kompensations-
Maßnahmen i.R.d.
Eingriffsregelung
(Maßn.-Nr. im LBP) 3)
Amsel Turdus
merula n b I >10.000 x Störung von 10 Brutpaaren (Verlärmung einer
Kleingartenanlage) 2E
Buntspecht Dendrocopus
major n b I >10.000 x x
Beseitigung einer regelmäßig genutzten
Fortpflanzungsstätte (Höhlenbaum) eines
Brutvorkommens ; Störung eines weiteren
Brutpaares durch Verlärmung
3E
Elster Pica pica n b I 10.000-
15.000 x Verlust von Allenbäumen als regelmäßige
Fortpflanzungsstätte von 1 Brutpaar (K3) 6E
Grünspecht Picus viridis n b I 4.000-5.000 x
Beseitigung einer regelmäßig genutzten
Fortpflanzungsstätte (Höhlenbaum) eines
Brutvorkommens
4A
Grünfink Carduelis
chloris n b I >10.000 x Störung dreier Brutvorkommen infolge Verlärmung
von Feldgehölzen (K4) 3E ; 5E
Höckerschwan Cygnus olor n b III 210-250 x Störung eines Brutvorkommens durch Verlärmung
eines Gewässerbereiches
Kohlmeise Parus major n b I >10.000 x
Beseitigung einer regelmäßigen Fortpflanzungs-
und Ruhestätte eines Brutpaares (
Inanspruchnahme eines Hausgartens)
7A
Mäusebussard Buteo buteo n s I 5.000-10.000 x
Beseitigung einer regelmäßig genutzten
Fortpflanzungsstätte (Horstbaumes) eines
Brutvorkommens
10E
Rabenkrähe Corvus
corone n b I >10.000 x Störung eines Brutpaares durch Verlärmung (Horst
in unmittelbarer Nähe zur Straßentrasse) 1E ; 16A
Ringeltaube Columba
palumbus n b I >10.000 x Beseitigung einer regelmäßig genutzten
Fortpflanzungsstätte von zwei Brutpaaren 13A
Star Sturnus
vulgaris n b I >10.000 x
Zerstörung von regelmäßig genutzten Fort-
pflanzungsstätten zweier Brutvorkommen (Verlust
höhlenreicher Streuobstbäume)
7A
Wasseramsel Cinclus
cinclus n b I 1.500-3.000 x Störung eines Brutpaares durch Verlärmung
(Brutrevier in direkter Nähe zur Straßentrasse) 1E ; 16A
1) Verbotstatbestand im Regelfall nicht von Relevanz, da durch Bauzeitenregelung etc. eine Vermeidung möglich ist.
2) Verbotstatbestand trifft nur für regelmäßig genutzte Fortpflanzungsstätten zu.
3) Solche Maßnahmen, die dazu beitragen, den Eintritt des Verbotstatbestands zu verhindern. Wären über die Eingriffsregelung keine Maßnahmen vorgesehen, müssten diese zumindest bei der Beseitigung regel-
mäßig genutzter Fortpflanzungsstätten über das Artenschutzrecht festgesetzt werden bzw. wäre darzulegen, dass geeignete, derzeit nicht besetzte Ausweichmöglichkeiten im räumlichen Zusammenhang bestehen.
anlage 42
214512 Zeichen
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lichtwiesenbahn
Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG
Umweltverträglichkeitsstudie
und Landschaftspflegerischer Begleitplan
Erläuterungsbericht
Anlage C2
Vorlage Magistrat
HEAGmobilo GmbH
Klappacher Straße 172
64285 Darmstadt
HEAG mobilo GmbH
gez. M. Dirmeier
Darmstadt, den 26.10.2015
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt
Dezernat III, Baustadträtin
gez. C. Zuschke
Darmstadt, den 29.10.2015
Aufgestellt von:
Mailänder Consult
GmbH
Mathystraße 13
76133 Karlsruhe
gez. i. V. T. Krannich
Karlsruhe, den 23.10.2015
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UVS / LBP
Seite 2 von 90
Inhaltsverzeichnis
Teil A Umweltverträglichkeitsstudie
1 Einleitung 7
1.1 Aufgabenstellung 7
1.2 Beschreibung und Begründung des Vorhabens 7
1.3 Untersuchung von Varianten 8
2 Grundlagen der Umweltverträglichkeitsstudie 12
2.1 Gesetzliche Grundlagen 12
2.2 Festlegung des voraussichtlichen Untersuchungsrahmens (Scoping) 12
2.3 Vorgehensweise 13
3 Beschreibung und Bewertung der Umwelt im Ausgangszustand 14
3.1 Schutzgut Menschen 14
3.1.1 Stadt- und Raumplanung 14
3.1.2 Schall 14
3.1.3 Erschütterungen 15
3.1.4 Elektrische und magnetische Felder 15
3.1.5 Wohn- und Arbeitsumfeld 15
3.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen 16
3.2.1.1 Kurzdarstellung der kartierten Biotopstrukturen (Bestand) 17
3.2.2 Schutzausweisungen 20
3.3 Schutzgut Boden 21
3.4 Schutzgut Wasser 23
3.5 Schutzgut Klima / Luft 23
3.6 Schutzgut Landschafts- bzw. Stadtbild 25
3.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 26
4 Status quo-Prognose – Entwicklungstendenzen des Unt ersuchungsraumes ohne
das geplante Vorhaben 28
5 Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens 29
5.1 Baubedingte Wirkfaktoren 29
5.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren 29
5.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren 29
5.4 Planungsoptimierungen 30
6 Gesamtbeurteilung der Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens 31
6.1 Schutzgut Menschen 31
6.1.1 Stadt- und Raumplanung 31
6.1.2 Schall 31
6.1.3 Erschütterungen 33
6.1.4 Elektrische und magnetische Felder 34
6.1.5 Wohn- und Arbeitsumfeld 34
6.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen 35
6.3 Schutzgut Boden 38
6.4 Schutzgut Wasser 39
6.5 Schutzgut Klima / Luft 40
6.6 Schutzgut Landschafts- bzw. Stadtbild 41
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UVS / LBP
Seite 3 von 90
6.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 43
6.8 Wechselwirkungen 45
7 Grundsätzliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen 47
8 Verbleibende Umweltauswirkungen 50
9 Zusammenfassung 51
Teil B Landschaftspflegerischer Begleitplan
10 Einleitung 52
10.1 Anlass und Zielsetzung 52
10.2 Allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen und Vorgaben 52
10.3 Lage der geplanten Trasse, Vorhabensbeschreibung und Untersuchungsraum 53
11 Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens 55
11.1 Wirkfaktoren 55
11.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren 55
11.1.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren 55
11.1.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren 55
11.2 Planungsoptimierungen 56
12 Bestandsbeschreibung, –bewertung und Auswirkungspro gnose 57
12.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen 57
12.1.1 Bestandsbeschreibung und -bewertung von Biotopstrukturen 57
12.1.1.1 Bestandsbeschreibung flächenhafter Biotopstrukturen 57
12.1.1.2 Kurzdarstellung der kartierten Biotopstrukturen (Bestand) 59
12.1.1.3 Bestandsbewertung flächenhafter Biotopstrukturen 61
12.1.2 Faunistische Bestandserfassung und –bewertung 62
12.1.2.1 Fledermäuse 62
12.1.2.2 Vögel 62
12.1.2.3 Reptilien 62
12.1.2.4 Tagfalter (Großer Feuerfalter) 63
12.1.2.5 Xylobionte Käfer 63
12.1.3 Schutzausweisungen 63
12.1.4 Auswirkungsprognose 64
12.1.4.1 Baubedingte Auswirkungen 64
12.1.4.2 Anlagebedingte Auswirkungen 67
12.1.4.3 Betriebsbedingte Auswirkungen 67
12.2 Boden 67
12.2.1 Bestandsbeschreibung 67
12.2.2 Bestandsbewertung 68
12.2.3 Auswirkungsprognose 69
12.2.3.1 Baubedingte Auswirkungen 69
12.2.3.2 Anlagebedingte Auswirkungen 69
12.2.3.3 Betriebsbedingte Auswirkungen 69
12.3 Wasser 70
12.3.1 Bestandsbeschreibung 70
12.3.2 Bestandsbewertung 71
12.3.3 Auswirkungsprognose 71
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UVS / LBP
Seite 4 von 90
12.3.3.1 Baubedingte Auswirkungen 71
12.3.3.2 Anlagebedingte Auswirkungen 71
12.3.3.3 Betriebsbedingte Auswirkungen 72
12.4 Klima / Luft 72
12.4.1 Bestandsbeschreibung 72
12.4.2 Bestandsbewertung 73
12.4.3 Auswirkungsprognose 75
12.4.3.1 Baubedingte Auswirkungen 75
12.4.3.2 Anlagebedingte Auswirkungen 75
12.4.3.3 Betriebsbedingte Auswirkungen 75
12.5 Landschaftsbild / Stadtbild 76
12.5.1 Bestandsbeschreibung 76
12.5.2 Bestandsbewertung 77
12.5.3 Auswirkungsprognose 77
12.5.3.1 Baubedingte Auswirkungen 77
12.5.3.2 Anlagebedingte Auswirkungen 77
12.5.3.3 Betriebsbedingte Auswirkungen 78
13 Vermeidungs-, Minderungs- und Gestaltungsmaßnahmen / unvermeidbare
Beeinträchtigungen 79
13.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen im Zuge der Planungsoptimierung 79
13.2 Weitere Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen 79
13.2.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen 79
13.2.2 Schutzgut Boden 80
13.2.3 Schutzgut Wasser 81
13.2.4 Schutzgut Klima / Luft 81
13.2.5 Schutzgut Landschafts- / Stadtbild 81
13.3 Gestaltungsmaßnahmen 81
13.4 CEF-Maßnahmen 81
13.5 Unvermeidbare Beeinträchtigungen 81
14 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung 83
14.1.1.1 Ersatzmaßnahme (E) für flächenhafte Eingriffe in Biotopstrukturen 83
14.1.2 Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen 83
14.1.3 Gegenüberstellung von Konflikten und Kompensationsmaßnahmen 83
14.1.4 Verbleibende Beeinträchtigungen 84
15 Zusammenfassung 86
Literatur- und Quellenverzeichnis 89
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UVS / LBP
Seite 5 von 90
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Visualisierung der Trasse mit Fahrleitungsanlage im Bereich der Grünfläche und der
Straßenbäume nördlich des Lichtwiesenweges 42
Abb. 2: Visualisierung der Trasse und Fahrleitungsanlage vor der Georg-Büchner-Schule 43
Abb. 3: Visualisierung der Trasse und Fahrleitungsanlage vor dem Portal des
Hochschulstadions 44
Abb. 4: Visualisierung der Trasse und Fahrleitungsanlage vor dem Studentendorf 44
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Wesentliche Baum- und Straucharten im Eingriffsbereich und dessen näherer
Umgebung 17
Tab. 2: Übersicht kartierter Biotopstrukturen (Bestand) 18
Tab. 3: Bewertung des klimatischen Potenzials (von der Planung betroffene Strukturen fett
gesetzt) 25
Tab. 4: Wesentliche Baum- und Straucharten im Eingriffsbereich und dessen näherer
Umgebung 58
Tab. 5: Übersicht kartierter Biotopstrukturen (Bestand) 59
Tab. 6: Bewertung der kartierten Biotoptypen nach der Kompensationsverordnung 61
Tab. 7: Bestandsbäume im Trassenbereich (Zuordnung der Baumnummern in den
Plananlagen ersichtlich) 64
Tab. 7: Bewertung des klimatischen Potenzials unterschiedlicher Biotopstrukturen (von der
Planung betroffene Strukturen fett gesetzt) 74
Tab. 8: Gegenüberstellung von Konflikten und Kompensationsmaßnahmen im
Trassenumfeld 84
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UVS / LBP
Seite 6 von 90
Anhänge
Anhang 1: Berechnungstabelle zur Bilanzierung von E ingriff und Ausgleich (Biotopwert-
bilanz)
Anhang 2: Maßnahmenblätter
Anhang 3: Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung inkl. Artenblätter
Anlagen
Umweltverträglichkeitsstudie
Anlage 1: Schutzgut Menschen, Bestand und Bewertung ; wesentliche Konflikte (Maßstab
1 : 3.500)
Anlage 2: Schutzgut Boden, Bestand und Bewertung; w esentliche Konflikte (Maßstab
1 : 3.500)
Anlage 3: Schutzgut Wasser, Bestand und Bewertung; wesentliche Konflikte (Maßstab
1 : 3.500)
Anlage 4: Schutzgut Klima / Luft, Bestand und Bewer tung; wesentliche Konflikte (Maßstab
1 : 3.500)
Anlage 5: Schutzgut Landschafts- / Stadtbild, Kultu r- und sonstige Sachgüter, Bestand und
Bewertung; wesentliche Konflikte (Maßstab 1 : 3.500)
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Anlage 6: Bestands- und Konfliktplan Schutzgut Tier e und Pflanzen (Maßstab 1 : 1.000)
Anlage 7: Maßnahmenplan (Maßstab 1 : 500)
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UVS / LBP
Teil A Umweltverträglichkeitsstudie
Seite 7 von 90
1 Einleitung
1.1 Aufgabenstellung
Die HEAG mobilo GmbH beabsichtigt zum Ausbau des ÖP NV-Netzes eine Anbindung des Cam-
pus TU Lichtwiese. Hierzu ist ein Planfeststellungs verfahren nach § 28 Personenbeförderungsge-
setz (PBefG) erforderlich, in dessen Rahmen auch di e Umweltverträglichkeit des geplanten Vorha-
bens zu prüfen ist.
Die vorliegende Umweltverträglichkeitsstudie dient als Grundlage zur Prüfung der Umweltverträg-
lichkeit des Vorhabens durch das Regierungspräsidiu m Darmstadt als zuständiger Genehmi-
gungsbehörde.
1.2 Beschreibung und Begründung des Vorhabens
Zur Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Campus Lich twiese der TU Darmstadt ist die Er-
schließung durch eine Straßenbahn vorgesehen. Auf d em Campus Lichtwiese (ohne Botanischer
Garten) gibt es aktuell rund 2.000 Beschäftigte der TU Darmstadt und des Studentenwerks Darm-
stadt und rund 8.200 Studierende. Nach einem zuletzt starken Anstieg der Studierendenzahlen, vor
allem durch die Eröffnung des neuen Hörsaal- und Me dienzentrums ab dem Sommersemester
2013, wird nach einer Prognose der TU Darmstadt der en Anzahl in den kommenden Jahren auf
dem aktuellen Niveau konstant bleiben. Bei den Besc häftigten rechnet die TU Darmstadt mit einer
jährlichen Zunahme von etwa 3% für den Standort Lichtwiese.
Für die ÖPNV-Nachfrage relevant ist auch die Einfüh rung eines Jobtickets für die Beschäftigten
der TU Darmstadt und die Einführung einer hochschul weiten Parkraumbewirtschaftung im Jahr
2013. Dadurch kam es zu einem deutlichen zusätzlich en Anstieg der Nachfrage im ÖPNV am
Campus TU-Lichtwiese.
Trotz der neu geschaffenen Zusatzangebote (KU-Bus s eit dem Sommersemester 2013) kommt es
weiterhin zu Kapazitätsengpässen.
Zudem ist bereits das heutige ÖPNV-Angebot aus verk ehrlicher Sicht verbesserungswürdig. So
können die Bus-Linien K und KU schon heute aufgrund der starken Auslastung ihre Erschließungs-
funktion für das Woogsviertel nicht mehr in der gew ünschten Qualität wahrnehmen. Es kommt
wegen der zahlreichen Busse zu hohen Belastungen vo n Trassen und zentralen Haltestellen und
die Umweltverträglichkeit des derzeitigen Busangebots muss kritisch gesehen werden.
Aus diesen Gründen ist es erforderlich, die ÖPNV-Er schließung des Campus TU-Lichtwiese grund-
legend zu verbessern. Einen entsprechenden Beschlus s haben die Gremien der Wissenschafts-
stadt Darmstadt im Juni 2013 auf Grundlage einer Ma chbarkeitsstudie gefasst (ZIV
– ZENTRUM FÜR
INTEGRIERTE VERKEHRSSYSTEME , 2015).
Die neue Straßenbahnstrecke soll von den bestehende n Gleisen der Linien 2 und 9 zum Böllenfall-
tor an der Haltestelle Hochschulstadion in östliche r Richtung abzweigen und entlang des Lichtwie-
senweges über den Campus TU-Lichtwiese bis zur Endh altestelle TU-Lichtwiese/Mensa führen.
Die Ausschleifung der neuen Trasse am Knotenpunkt N ieder-Ramstädter Straße/ Lichtwiesenweg
erfolgt an der vorhandenen Haltestelle Hochschulstadion durch Einbau eines Gleisdrecks
Die Neubaustrecke endet in einer Wendeschleife. Die Neubaustrecke ist 1,33 km lang. Die Linien-
führung ist dem Übersichtslageplan zu entnehmen. Ei ne zweigleisige Führung der Strecke erfolgt
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UVS / LBP
Teil A Umweltverträglichkeitsstudie
Seite 8 von 90
parallel zum Lichtwiesenweg bis zum Gebäude der Fak ultät Architektur, ca. bei km 0,8 unter Be-
rücksichtigung der Umfeldplanung der Universität Darmstadt.
Die Trasse soll nördlich des Lichtwiesenweges gefüh rt werden. Der Lichtwiesenweg wird, soweit
erforderlich, im Rahmen der Planung neu gestaltet. Im Querschnitt werden die Verkehrsflächen
soweit erforderlich neu geordnet, insbesondere im B ereich des Wirtschaftshofes der Mensa sind
Anpassungen erforderlich. Ab km 0,8 ist eine eingle isige Führung im Bereich der Bauingenieurwe-
sengebäude sowie des Wirtschaftshofes der Mensa vor gesehen, um Eingriffe soweit möglich zu
minimieren und genügend Verkehrsflächen für alle Nu tzer zu gewährleisten. Die Trasse endet in
einer Wendeschleife vor dem Hörsaal- und Medienzent rum; an der Endhaltestelle ist ein Überhol-
gleis vorgesehen.
Die gesamte Trasse wird mit Fahrleitung überspannt, wobei im Bereich der Zweigleisigkeit Mittel-
maste, in den eingleisigen Bereichen Außenmaste zum Einsatz kommen. Gemäß dem derzeitigen
Abstimmungsstand mit der Denkmalpflege ist der Eins atz einer Hochkettenfahrleitung als umfeld-
verträglichste Lösung vorgesehen.
Im Zuge der Maßnahme werden die Haltestellen "Klett erhalle" und "Medienzentrum" neu erstellt,
dabei sind Haltestellenlängen von 45 m vorgesehen, die Haltestellen werden barrierefrei erschlos-
sen. Bei der vorhandenen Haltestelle "Hochschulstad ion" müssen die Bahnsteige, bedingt durch
die neue Weichengeometrie, in neuer Lage erstellt werden.
Auf Grundlage einer ersten erschütterungstechnische Untersuchung ist davon auszugehen, dass
im Bereich des Bauingenieurgebäudes die Anordnung e ines punktförmig gelagerten Masse-Feder-
Systems erforderlich wird. Bei der Ausführung diese r Trassenvariante ist die Abstimmfrequenz des
Systems im Rahmen der Entwurfsplanung noch endgültig festzulegen.
Die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV-Untersu chung) wurde untersucht. Bezüglich der Be-
troffenen im Bereich Mensa / Bauingenieurgebäude ko nnten aufgrund der gelieferten Daten keine
Beeinflussungsprobleme festgestellt werden. Es sind normale elektrotechnische Geräte im Einsatz,
die nicht sensibel auf Gleichfeldänderungen reagieren.
Die Fertigstellung der Trasse der Straßenbahnanbind ung Campus Lichtwiese, Linie 2, ist für das
Jahr 2018 vorgesehen.
1.3 Untersuchung von Varianten
Im Rahmen der Planung wurden unterschiedliche Varia nten zur Trassenführung untersucht, mit
den Beteiligten abgestimmt und bis zur jetzt vorliegenden ausgearbeitet.
Zunächst wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie „ÖPNV-Untersuchung Erschließung Cam-
pus TU Lichtwiese“ (ZIV, Stand 08.05.2013) die gene rellen Möglichkeiten zur Verbesserung der
Erschließung des Universitätsbereiches untersucht und bewertet.
Die im Rahmen der Untersuchung betrachteten Varianten wurden unter den Gesichtspunkten
• Kosten
• Einbettung in das bestehende Liniennetz
• Bauliche Machbarkeit
• Betriebliche Machbarkeit
• Bedienungsqualität/ Beförderungsqualität
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UVS / LBP
Teil A Umweltverträglichkeitsstudie
Seite 9 von 90
• Fahrgastnachfrage
• Umweltverträglichkeit
• Akzeptanz/ Durchsetzbarkeit
untersucht, bewertet und eine realisierbaren Vorzugsvariante hinsichtlich Linienführung dargestellt.
Im Rahmen dieser Untersuchung wurden die unterschie dlichen Möglichkeiten der Andienung der
Lichtwiese sowie unterschiedliche Linienführungen d er Strecke innerhalb des Campusbereiches
untersucht.
Unter Berücksichtigung aller Randbedingungen wurde eine Linienführung der Strecke abzweigend
von der Nieder-Ramstädter Straße über das Campusgel ände bis zu einer Endhaltestelle auf Höhe
des Hörsaal-/ Medienzentrum als optimalste und wirtschaftlichste Lösung herausgearbeitet.
Basierend auf dieser Voruntersuchung wurde ab Mitte 2014 die weitere Planung vorangetrieben,
die Linienführung im Detail ausgearbeitet und mit allen Beteiligten vorabgestimmt.
Im Rahmen dieser vertieften Betrachtung wurden die Fragestellungen
• Zweigleisigkeit/ Eingleisigkeit
• Lage der neuen Zwischenhaltestelle
• Anordnung der Wendeschleife/ Endhaltestelle
• Trassenführung im Zusammenspiel mit der Gestaltung splanung der Universität
• Einbindung in das Umfeld unter Berücksichtigung de r Belange des Umwelt- und Denkmal-
schutzes
betrachtet und entsprechende Lösungsvarianten ausgearbeitet.
Im Ergebnis der untersuchten Lösungsmöglichkeiten k onnte folgendes Ergebnis herausgearbeitet
werden:
Zweigleisigkeit / Eingleisigkeit
Aus betrieblichen Gesichtspunkten und auch im Ergeb nis der ÖPNV-Untersuchung war eine kom-
plette zweigleisige Führung der Trasse von der Auss chleifung bis zur Endwendeschleife vorgese-
hen.
Im Rahmen der Planung wird jedoch, bedingt durch di e notwendigen Verkehrsräume für Fußgän-
ger und Radfahrer im Bereich des Bauingenieursgebäu des sowie des Wirtschaftshofes der Mensa,
in Abstimmung mit der Universität Darmstadt von die ser Forderung abgewichen und eine teilweise
eingleisige Führung in diesem Bereich vorgesehen.
Der vorgesehene ca. 150 m lange eingleisige Abschni tt wird entsprechend den einschlägigen
Richtlinien mit einer Zugsicherungsanlage ausgerüstet.
Lage der neuen Zwischenhaltestelle
Im Rahmen der Planung wurde hinsichtlich der Lage d er Haltestelle auf Höhe der Kletterhalle eine
Variante mit gestreckter Linienführung der Gleise u ntersucht, bei der die Haltestelle abgerückt vom
Lichtwiesenweg angeordnet wird. Alternativ hierzu w urde durch Trassierung einer geschwungenen
Linienführung mit S-Bogen nach der Haltestelle eine eher parallele Lage der Haltestelle zum Licht-
wiesenweg untersucht. Nach Abwägung der Argumente w ird die parallele Lage der Haltestelle
weiterverfolgt, da diese verträglicher mit der Gest altungsplanung der Universität ist, der Eingriff in
die Umwelt minimiert werden kann und auch auf die B etriebsführung keine negativen Auswirkun-
gen hat.
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UVS / LBP
Teil A Umweltverträglichkeitsstudie
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Anordnung der Endhaltestelle / Wendeschleife
Bezüglich der Anordnung der Endhaltestelle wurde ei ne Vielzahl von Varianten untersucht, die sich
in der Hauptsache in der diagonalen oder orthogonalen Anordnung der Bahnsteige unterscheiden.
Zusätzlich wurde im Hinblick auf die orthogonale Ba hnsteiglage noch die Anordnung der Bahnstei-
ge auf der West- oder Ostseite der Gleise untersuch t, was zu unterschiedlichen „Drehrichtungen“
der Wendeschleife führt und damit entweder die Anor dnung von Weichen erfordert oder die Kon-
struktion einer Gleisverschlingung ermöglicht.
Nach Abwägung aller Argumente und unter Berücksichtigung der Gestaltungsplanung der Universi-
tät Darmstadt wird die orthogonale Lage der Haltest elle mit auf der Südseite angeordneten Bahn-
steigen favorisiert.
Trassenführung im Zusammenspiel mit der Gestaltungsplanung der Universität
Neben den unterschiedlichen Varianten der Haltestel lenanordnung wurde auch die Linienführung
am Trassenbeginn parallel des Lichtwiesenweges sowi e im Abschnitt vor dem Architekturgebäude
untersucht.
Parallel des Lichtwiesenweges, von der Einschleifun g aus der Nieder-Ramstädter Straße bis zur
Haltestelle an der Kletterhalle, wurde eine Lage di rekt angrenzend an den vorhandenen Fuß- und
Radweg sowie eine in den Wiesenbereich abgerückte T rasse zur Berücksichtigung eines eventuell
von Seiten der Universität vorgesehenen Wegausbaues untersucht.
Nach Abwägung der Eingriffe aus Umweltgesichtspunkt en sowie hinsichtlich der Einbindung in das
Landschaftsbild wurde die abgerückte Lage der Trass e verworfen. Ein Ausbau des vorhandenen
Weges zu einem getrennten Geh- und Radweg mit entsp rechender Breite wird als nicht zwingend
erforderlich angesehen, da die Radfahrer von und zu m Campusbereich auf den Lichtwiesenweg
ausweichen können, der derzeit nur als Stichstraße zu den vorhandenen Stellplätzen genutzt wird.
Sollte sich im Rahmen des Stadionneubaues oder der zwischenzeitlich in Diskussion befindlichen
Erstellung eines neuen Parkhauses innerhalb des Cam pus eine Änderung der Verkehrssituation
ergeben, wird diese im Rahmen der dann zu erstellenden Planungen berücksichtigt.
Vor dem Gebäude der Architektur wurden unterschiedl iche Trassenlagen untersucht, bei denen die
neuen Gleisanlagen in unterschiedlichen Abständen vom Gebäude vorgesehen sind.
Unter Berücksichtigung der Gestaltungsplanung der t echnischen Universität Darmstadt wird für die
neue Straßenbahntrasse eine annähernd mittige Lage zwischen dem bestehenden Gebäude der
Fakultät Architektur und der in Verlängerung der Bauingenieurgebäudes vorgesehenen zukünftigen
Bebauung vorgesehen.
Einbindung in das Umfeld unter Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Denkmal-
schutzes
Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes wurden zur Sicherstellung der generellen
Machbarkeit Suchschlitze an den Alleebäumen direkt nach der Einschleifung aus der Nieder-
Ramstädter Straße erstellt, um sicher zu stellen, d ass durch den Trassenneubau keine Schädigun-
gen an den Wurzeln auftreten.
Als Ergebnis der Untersuchung kann festgehalten wer den, dass eine Wurzelschädigung in diesem
Bereich ausgeschlossen werden kann (siehe Sachverständigengutachten L
EITSCH , 21.04.2015).
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UVS / LBP
Teil A Umweltverträglichkeitsstudie
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In der Weiterführung der Trasse über den Freifläche nbereich sowie die darauf folgenden Baumbe-
stände wurde die Trassenlage wie oben beschrieben soweit möglich optimiert.
Hinsichtlich der Belange des Denkmalschutzes, hier hauptsächlich der Erhaltung von Sichtachsen
zu den im Bereich des Campus vorhandenen Kulturdenk mälern, wie zum Beispiel die Georg-
Büchner-Schule, das Tor zum Hochschulstadion oder d as Fakultätsgebäude der Architektur, wur-
den Abstimmungen zur Art und Anordnung der notwendi gen Oberleitungsanlagen (Maste, Fahr-
draht) mit der Intention geführt eine umfeldverträgliche Lösung auszuarbeiten.
Es wurden hierfür die technisch machbaren Varianten
einer Hochkettenfahrleitung mit Mittelmasten,
einer Hochkettenfahrleitung mit reduzierter Aufbauh öhe an Mittelmasten und engerem Mastab-
stand sowie
einer Seilgleiterfahrleitung an Seitenmasten mit Zweigleisauslegern
untersucht.
Im Ergebnis wurde die Hochkettenfahrleitung mit grö ßtmöglichem Mastabstand als die umfeldver-
träglichste für die Neubaustrecke festgelegt.
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil A Umweltverträglichkeitsstudie
Seite 12 von 90
2 Grundlagen der Umweltverträglichkeitsstudie
2.1 Gesetzliche Grundlagen
Nach dem UVP-Gesetz ist eine Umweltverträglichkeits prüfung durchzuführen, sofern bei einem
Vorhaben erhebliche nachteilige Umwelteinwirkungen nicht ausgeschlossen werden können. Bei
Bau oder Änderung von Bahnanlagen, die einer Planfe ststellung bedürfen, ist in der Regel eine
UVP erforderlich. Die UVP ist mit folgenden Verfahr ensschritten in das Planfeststellungsverfahren
integriert:
► Unterrichtung über voraussichtlich beizubringende U nterlagen durch die zuständige Be-
hörde / Scoping (§ 5 UVPG)
► Vorlage der entscheidungserheblichen Unterlagen übe r die Umweltauswirkungen des Vor-
habens (§ 6 UVPG)
► Beteiligung anderer Behörden, deren umweltbezogener Aufgabenbereich durch das Vor-
haben berührt wird (§ 7 UVPG)
► Einbeziehung der Öffentlichkeit durch die zuständige Behörde (§ 9 UVPG)
► Erarbeitung einer zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen des Vorha-
bens durch die zuständige Behörde (§ 11 UVPG)
► Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens auf der Grundlage der zusammen-
fassenden Darstellung (§ 12 UVPG)
Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse bei der E ntscheidung über die Zulässigkeit des Vor-
habens (§ 12 UVPG).
2.2 Festlegung des voraussichtlichen Untersuchungsr ahmens (Scoping)
Zweck des Scoping ist eine frühzeitige Unterrichtun g der zuständigen Behörde(n) über den Ge-
genstand, den Umfang und die Methode(n) der Umweltverträglichkeitsstudie (§ 5 UVPG).
Im Rahmen des Scoping-Verfahrens wurden die notwend igen Untersuchungen und die beizubrin-
genden entscheidungserheblichen Unterlagen gemeinsa m vom Vorhabensträger, den beteiligten
Behörden und anderen Teilnehmern festgelegt.
Die Ergebnisse des Scoping-Termines am 23.07.2015 s ind im Schreiben des Regierungspräsidi-
ums Darmstadt vom 20.08.2015 dokumentiert und wurde n bei der Erarbeitung der vorliegenden
Umweltverträglichkeitsstudie für die Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese berücksichtigt.
Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes ist den Anlagen 1 bis 6 zu entnehmen.
Das Scoping ist der erste Verfahrensschritt der Umw eltverträglichkeitsprüfung. Es dient der Unter-
richtung der zuständigen Behörden durch den Vorhabe nsträger sowie der Beratung über den not-
wendigen inhaltlichen und räumlichen Untersuchungsr ahmen. Art und Umfang der beizubringen-
den entscheidungserheblichen Unterlagen wurden disk utiert und gemeinsam festgelegt. Als durch-
zuführende Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit sstudie (UVS) wurden schalltechnische und
erschütterungstechnische Untersuchungen sowie fauni stische Erfassungen dargestellt. Neben der
Immissionsproblematik wurde als zweiter Untersuchun gsschwerpunkt die Eingriffssituation in Natur
und Landschaft und die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung im Rahmen des Landschaftspflege-
rischen Begleitplans (LBP) festgestellt.
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil A Umweltverträglichkeitsstudie
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2.3 Vorgehensweise
In der vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie wi rd die Straßenbahnplanung gemäß § 2 UVPG
hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Menschen, T iere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima
sowie Landschafts- bzw. Stadtbild und Kultur- und s onstige Sachgüter einschließlich der jeweiligen
Wechselwirkungen untersucht. Dabei erfolgt grundsät zlich eine Aufteilung nach bau-, betriebs- und
anlagebedingten Auswirkungen.
Zunächst wird als Grundlage für jeden Umweltbereich eine Bestandserfassung und Beurteilung der
Ist-Situation durchgeführt. Die Bewertung erfolgt in verbal-argumentativer Weise.
In der anschließenden Status quo-Prognose wird die voraussichtliche Entwicklung des Untersu-
chungsraumes ohne das geplante Vorhaben beschrieben . Es wird von einem Prognosezeitraum
bis in das Jahr 2025 ausgegangen.
Der Einzel- und Gesamtbeurteilung der Umweltauswirk ungen auf die Schutzgüter bei Realisierung
des Vorhabens folgt ein Maßnahmenkonzept zur Vermei dung und Verminderung auftretender Kon-
flikte. Neben Vorschlägen zu Kompensationsmaßnahmen (Maßnahmenkonzeption) werden die
verbleibenden Umweltauswirkungen dargestellt. Die U mweltverträglichkeitsstudie schließt mit einer
allgemeinverständlichen Zusammenfassung.
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie Kompe nsationsmaßnahmen werden in ei-
nem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) konkretisiert und in einem Maßnahmenplan sowie
Maßnahmenblättern dargestellt und planfestgestellt. Der Landschaftspflegerische Begleitplan ist in
die Umweltverträglichkeitsstudie integriert.
Die Ergebnisse folgender Untersuchungen und Fachbei träge wurden in die vorliegende UVS ein-
gearbeitet.
Schutzgut Menschen
► Schalltechnische Untersuchung (16. BImSchV und Gesamtlärm)
► Erschütterungstechnische Untersuchung
► Elektromagnetisches Gutachten
Schutzgut Tiere und Pflanzen
► Artenschutzfachliche Potenzialabschätzung 2014, Erh ebung der Brutstätten (Nester und Höh-
len) 2014 und faunistische Untersuchungen 2015 (Fle dermäuse, Vögel, Reptilien, Schmetterlin-
ge, xylobionte Käfer)
► Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung
Schutzgut Boden
► Baugrund- und Gründungsgutachten
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil A Umweltverträglichkeitsstudie
Seite 14 von 90
3 Beschreibung und Bewertung der Umwelt im Ausgangs zustand
3.1 Schutzgut Menschen
3.1.1 Stadt- und Raumplanung
Die Thematik Stadt- und Raumplanung umfasst die zei tlich und räumlich parallel zum geplanten
Straßenbahnprojekt laufenden raumwirksamen Maßnahme n und Planungen auf Stadt-, Regional-
und Landesebene. Sie betrachtet die potenziellen, g egenseitigen Wechselwirkungen der Projekte
und prüft die Verknüpfbarkeit wie auch die Konformi tät mit den raum- und stadtplanerisch relevan-
ten Zielsetzungen.
Der Landesentwicklungsplan Hessen (2000) betont als Grundsätze und Ziele:
„Der ÖPNV ist so auszubauen, dass er eine Alternati ve zum motorisierten Individualverkehr dar-
stellt, […]. In den Verdichtungsräumen soll ihm unt er diesen Bedingungen bei Ausbau und Finan-
zierung Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr eingeräumt werden.“
Der Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutz ungsplan 2010 (2011) konkretisiert diesbe-
züglich:
„Die vorhandenen Straßenbahn- und U-/Stadtbahntrass en in den Verkehrsräumen Frankfurt am
Main, Darmstadt sowie im Landkreis Bergstraße (OEG) sind bedarfsgerecht zu erhalten, zu mo-
dernisieren und auszubauen (G5.1-23)“.
Der Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2006) besagt:
„Der ÖPNV wird als Aufgabe der Daseinsvorsorge und a ls unverzichtbarer Standortfaktor der hie-
sigen Wirtschaft anerkannt. Der Vorrang des ÖPNV ist in öffentlichen Planungen festzuschreiben."
Die „Rahmenplanung Lichtwiese“ der Technischen Univ ersität Darmstadt sieht neben neuen Bau-
strukturen auch die Anbindung an den schienengebund enen ÖPNV vor. Diese ist in Form einer
Freihaltetrasse für die Straßenbahnführung in der R ahmenplanung berücksichtigt. Die Stadt Darm-
stadt plant, das Ergebnis der Rahmenplanung in eine m Bebauungsplan für die Lichtwiese zu über-
führen.
Die Verknüpfbarkeit der aufgelisteten raumbedeutsam en Maßnahmen und Planungen mit der ge-
planten Straßenbahntrasse und die Wechselwirkungen werden in den Kapiteln 6.1.1 und 6.8 be-
handelt.
3.1.2 Schall
In der unmittelbaren Umgebung der geplanten Straßenbahntrasse besteht eine Vorbelastung durch
Straßenverkehrslärm in der Nieder-Ramstädter Straße und im Lichtwiesenweg. Gemäß der Schall-
technischen Untersuchung zur Ermittlung der Gesamtv erkehrslärmimmissionen aus dem öffentli-
chen Straßen und Schienenverkehr werden die Orienti erungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1, im
Untersuchungsraum bereits im Nullfall teilweise übe rschritten (F
RITZ BERATENDE INGENIEURE ,
2015).
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil A Umweltverträglichkeitsstudie
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3.1.3 Erschütterungen
Da der - luftbereifte - Kfz-Verkehr bezüglich Ersch ütterungsimmissionen als nicht erheblich be-
trachtet werden kann, können Vorbelastungen der Ers chütterungssituation durch Straßenverkehr
im Bereich der geplanten Straßenbahntrasse als vern achlässigbar angenommen werden. Im na-
hen Umfeld der geplanten Trasse befinden sich, abge sehen von der bestehenden Straßen-
bahntrasse in der Nieder-Ramstädter Straße, keine weiteren Erschütterungsemittenten.
Eine ausführliche Beschreibung der erschütterungste chnischen Zusammenhänge kann der er-
schütterungstechnischen Untersuchung entnommen werden.
3.1.4 Elektrische und magnetische Felder
Im Untersuchungsgebiet sind Übertragungsanlagen der Telekommunikation als Quellen elektri-
scher und magnetischer Felder vorhanden. Im westlic hen Teil des Untersuchungsgebietes befin-
den sich zudem Oberleitungsanlagen der Straßenbahn mit 750 V DC.
Zur Bereitstellung der Traktionsenergie dienen Glei chrichterstationen (Unterwerke). Als Niederfre-
quenzanlagen entsprechend der sechsundzwanzigsten V erordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) ist nur die Wechselstrom führende Eingangsseite der
Gleichrichter-Unterwerke zu betrachten. Eine Releva nz des Vorhabens hinsichtlich einer Beurtei-
lung durch die 26. BImSchV ist für den Bestand nicht gegeben.
3.1.5 Wohn- und Arbeitsumfeld
Zur Bewertung der Qualität des Wohn- und Arbeitsumf eldes lassen sich die folgenden Kriterien
heranziehen, welche einer Untersuchung der Deutsche n Akademie für Städtebau und Landespla-
nung (1982) zufolge für das Wohlbefinden der Bevölkerung entscheidend sind:
► Lage und Erreichbarkeit des Wohnquartiers
► Versorgung mit Konsumgütern
► Ruhige Wohnlage
► Grünflächen, Wege und Plätze mit Aufenthaltsqualität
► Optisch wirksame Grünstrukturen
Da diese Kriterien auch für die Qualität des Arbeit sumfelds entscheidend sind, ist eine zusammen-
fassende Bewertung von Wohnumfeld und Arbeitsumfeld möglich.
Im Untersuchungsgebiet befinden sich Sondergebiete (TU, Studentisches Wohnen), Wohngebiete,
eine Gemeinbedarfsfläche sowie Sportflächen. Nördlich des Lichtwiesenweges liegen ausgedehnte
Grünflächen. Im Süden des Untersuchungsgebietes schließen sich Waldflächen an.
Die Lage und Erreichbarkeit der Wohn- und Arbeitspl ätze ist ebenso wie die Versorgung mit Kon-
sumgütern positiv zu beurteilen. Die verkehrliche A nbindung des Untersuchungsgebietes mit öf-
fentlichen Verkehrsmitteln an das übrige Stadtgebie t erfolgt zur Zeit über die Straßenbahnlinien 2
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil A Umweltverträglichkeitsstudie
Seite 16 von 90
und 9 sowie über die Buslinien 678, KU und K. Im Os ten des Campus befindet sich zudem der
Bahnhof TU Lichtwiese, mit dem das Gebiet an das Regional- und S-Bahn-Netz angebunden ist.
Verkehrslärmbeeinträchtigungen ergeben sich hauptsä chlich im Bereich der stark frequentierten
Straßen. Lärmbeeinträchtigungen durch Industrie und Gewerbe sind im Untersuchungsgebiet nicht
gegeben.
Beim Neubau von Straßenbahntrassen müssen bestimmte Anforderungen bezüglich des Lärm-
schutzes für die Anwohner im Bereich des geplanten Vorhabens erfüllt werden. Insbesondere
müssen die gesetzlichen Grenzwerte der Lärmbelastung eingehalten werden.
Größere Grünflächen im Umfeld der geplanten Straßen bahntrasse sind nördlich des Lichtwiesen-
weges vorhanden. Diese Flächen weisen eine hohe Auf enthaltsqualität und Eignung für Freizeit
und Erholung auf.
Bäume, insbesondere alte Bäume im Bereich von genut zten Grünflächen, sind neben ihrer Bedeu-
tung, die sie im Naturhaushalt haben, für das Wohn- und Arbeitsumfeld grundsätzlich von hoher
Bedeutung. Sie bilden einen wesentlichen Bestandtei l der unverwechselbaren Gestalt des Wohn-
und Arbeitsumfeldes. Aus dieser Sicht ist insbesond ere der Verlust von älteren Bäumen als Beein-
trächtigung des Wohn- und Arbeitsumfeldes zu betrachten.
Insgesamt kann ausgesagt werden, dass für das Unter suchungsgebiet, mit Einschränkungen in
den Bereichen, in denen starke Lärmbeeinträchtigung en gegeben sind (Nieder-Ramstädter Stra-
ße), eine hohe Qualität des Wohn- und Arbeitsumfeld es besteht. Das im Bereich der Lichtwiese
vorhandene Wegenetz ist von hoher Bedeutung für die freiraumgebundene Erholung.
3.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen
Bestandsbeschreibung
In Höhe der bestehenden Haltestelle Lichtwiesenweg befinden sich auf der West- und Ostseite der
Nieder-Ramstädter Straße alte Rosskastanien als All eebäume. Im Einmündungsbereich des Licht-
wiesenweges in die Nieder-Ramstädter Straße ist der bestehende Fußweg von Platanenreihen
begleitet. Die Bäume stehen auf kleinen Grünflächen am Rand der mit wassergebundener Decke
befestigten Wegfläche. Die Grünfläche am Südrand de s Lichtwiesenweges ist von Heckenstruktu-
ren bestanden, in denen Liguster, Hartriegel, Ebere sche, Hainbuche, Weißdorn, Traubeneiche und
Feldahorn dominieren. Im weiteren Verlauf des Licht wiesenweges stehen auf dessen Südseite
Traubeneichen zwischen den straßenparallelen Parkplätzen.
Nördlich des Lichtwiesenweges schließen sich an die Platanenreihen Lindenreihen und ausge-
dehnte Wiesenflächen mit Klee, Wegwarte, Lichtnelke n, Spitzwegerich und Schafgarbe an. Die
nördliche Lindenreihe endet in Höhe des Eingangs zu m Hochschulstadion. Neben Solitärbäumen
schließen sich dichte waldartige Gehölzbestände an. Diese setzen sich u. a. aus Spitzahorn, Hain-
buche, Roteiche und Feldahorn zusammen. Den Trauf b ilden Liguster, Hasel, Hartriegel und Feld-
ahorn. Nördlich und östlich der Gehölze setzt sich die ausgedehnte Wiesenfläche fort. Entlang des
Fußweges zum Campus erstreckt sich weiterhin eine L indenreihe. Weitere Gehölzinseln mit Rotei-
chen, Feldahorn und Platanen schließen sich nördlich des Fußweges, östlich der o. g. Gehölze, an.
Das verzweigte Wegenetz im Bereich des Campus wird begleitet von Linde, Feldahorn, Walnuss,
Spitzahorn, Roteiche, Ginkgo, Kornelkirsche und Spi tzahorn. Innerhalb der geschlossenen Bebau-
ung des Campus stehen zwei alte Pappeln, Kiefern, L inden und Walnuss. Entlang der Gebäude
stocken Robinie, Hartriegel, Spitzahorn, Walnuss und Sumach.
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil A Umweltverträglichkeitsstudie
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Am Westrand der Petersenstraße bzw. der Franziska-B raun-Straße verlaufen Grünflächen mit
Robinien bzw. Hainbuchen. Östlich der Franziska-Bra un-Straße befindet sich eine Wiesenfläche
mit Hängebirken und Spitzahorn am Westrand. Entlang der Straßen, die die Wiesenfläche umrah-
men, sind Roteichen bzw. Hainbuchen gepflanzt.
Die Erstbegehung der geplanten Trasse mit Erfassung en für die Biotoptypen- und Nutzungsstruk-
turkartierung fand am 06.06.2014 statt. Weitere Beg ehungen zur Erfassung von Biotop- und Nut-
zungsstrukturen an der Trasse wurden am 08.08.2014 und am 17.09.2014 durchgeführt. Bei letzte-
rer Begehung wurden artenschutzfachliche Habitatpotenziale erhoben.
Tab. 1: Wesentliche Baum- und Straucharten im Eingrif fsbereich und dessen näherer Umgebung
Wissenschaftlicher Artname Deutscher Artname
Acer campestre Feldahorn
Acer platanoides Spitzahorn
Aesculus hippocastanum Rosskastanie
Betula sp. Birke
Carpinus betulus Hainbuche
Clematis vitalba Gewöhnliche Waldrebe
Corylus avellana Hasel
Cornus sanguinea Roter Hartriegel
Cornus mas Kornelkirsche
Crataegus sp. Weißdorn
Ginkgo biloba Ginkgo
Hedera helix Gewöhnlicher Efeu
Juglans regia Walnuss
Lonicera sp. Heckenkirsche
Ligustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster
Mahonia aquifolium Mahonie
Platanus sp. Platane
Prunus avium Vogelkirsche
Pinus sp. Kiefer
Picea sp. Fichte
Populus nigra Schwarzpappel
Quercus rubra Roteiche
Quercus petraea Traubeneiche
Robinia pseudoacacia Gewöhnliche Robinie
Rhus typhina Hirschkolbensumach
Sorbus aucuparia Eberesche
Tilia sp. Linde
3.2.1.1 Kurzdarstellung der kartierten Biotopstrukt uren (Bestand)
Im Folgenden werden die kartierten Biotoptypen gemä ß Hessischer Biotopkartierung, Kartieranlei-
tung. 3. Fassung März 1995 dargestellt. Die Nummeri erung der Biotoptypen entspricht der Verord-
nung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahm en, Ökokonten, deren Handelbarkeit
und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben (Kompensa tionsverordnung – KV) vom 1. September
2005.
Die Rosskastanien an der Nieder-Ramstädter Straße s ind Teil eine Allee (Biotoptyp 04.310). West-
lich der Nieder-Ramstädter Straße schließen sich Wo hngebiete mit Grünflächen an. In Seitenlage
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil A Umweltverträglichkeitsstudie
Seite 18 von 90
zur Nieder-Ramstädter Straße verläuft die bestehend e Straßenbahntrasse z. T. als Rasengleis.
Der Lichtwiesenweg wird von Alleebäumen begleitet. Nördlich des Lichtwiesenweges befinden sich
von West nach Ost zunächst eine Gemeinbedarfsfläche (Schule), dann Grünfläche / Parkanlage
und schließlich die Sonderbaufläche Technische Universität.
Der nicht versiegelte Teil des Schulgeländes ist üb erwiegend Rasenfläche (Biotoptyp 11.224).
Südlich des Lichtwiesenweges erstrecken sich neben Alleebäumen kleinräumige Grünflächen mit
Gebüschen und Hecken (Biotoptyp 02.500). Die Nutzun gen sind von West nach Ost zunächst
Sonderbaufläche (Hochschulstadion), dann Grünfläche , Wohnbaufläche und Sonderbaufläche
Technische Universität. Die größeren Grünflächen im Untersuchungsgebiet dienen der Freizeit-
und Erholungsnutzung.
Nördlich des Lichtwiesenweges schließt sich an die ausgedehnten Wiesenflächen (Biotoptyp
06.320) ein Gehölzbestand (Biotoptyp 04.600B) vom C harakter eines kleinen Wäldchens an, der
sich weiter nach Osten auflockert. Das Gelände des Campus ist geprägt von Wiesenflächen (Bio-
toptyp 06.320), Gebüschen (Biotoptyp 02.100B), Heck en (Biotoptyp 02.100B), Baumreihen (Bio-
toptyp 02.500) und Einzelbäumen, wobei der Anteil v ersiegelter Flächen (ohne Gebäudeflächen)
von West nach Ost zunimmt.
Tab. 2: Übersicht kartierter Biotopstrukturen (Best and)
Gehölzbestände Nr.
Hecken, naturnah 02.100B
Gebüsche 02.100B
Hecken, geschnitten bzw. Hecken aus überwiegend nicht heimischen Arten 02.500
Einzelbaum, standortgerecht 04.110
Einzelbaum, nicht einheimisch, nicht standortgerecht 04.120
Allee, standortgerecht 04.310
Gehölz 04.600B
Grünland / Wiesenflächen Nr.
Wiesen 06.320
Grünfläche, Rasen 11.224
Sonstige Biotopstrukturen Nr.
Bebaute / versiegelte Fläche 10.510
Rasengitter, Rasengleis 10.540
Beete, Rabatten 11.221
Vorbelastungen der vorhandenen Biotopstrukturen sin d durch die bereits vorhandene Bebauung,
die Verkehrsinfrastruktur sowie durch den Besucher- und Straßenverkehr gegeben. Im Zuge der
Rahmenplanung Lichtwiese wir der Anteil der bebaute n Flächen in diesem Gebiet weiter zuneh-
men.
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil A Umweltverträglichkeitsstudie
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Bestandsbewertung
Der Bestand an Biotopstrukturen und Bäumen im gesam ten Untersuchungsgebiet ist als hoch zu
bewerten. Die vorhandenen Strukturen erfüllen wicht ige Funktionen in der Biotopvernetzung zwi-
schen Außen- und Innenbereich. Sie stellen Habitate der Fauna dar und sind vor dem Hintergrund
ihrer städtischen Lage als bedeutend und empfindlic h zu charakterisieren. Die Alleen stellen ge-
setzlich geschützte Biotope nach § 13 (1) HAGBNatSc hG (Hessisches Ausführungsgesetz zum
Bundesnaturschutzgesetz) dar.
Faunistische Bestandserfassung und –bewertung
Am 09.09.2014 fand ein Ortstermin, u. a. mit Vertre tern der Oberen Naturschutzbehörde, des Um-
weltamtes und des Grünflächenamtes statt. Ziel des Termins war die Vorstellung des Projektstan-
des und von Varianten, die Abstimmung natur- und ar tenschutzbezogener Sachverhalte und Un-
tersuchungsumfänge sowie die Festlegung der weitere n Vorgehensweise. Es wurde u. a. abge-
stimmt, eine artenschutzrechtliche Potenzialabschät zung als „Vorgutachten“ zum Artenschutz und
Teil einer UVP-Pflichtbeurteilung durch das Regieru ngspräsidium Darmstadt zu erstellen. Im Rah-
men einer Begehung wurde daher das Arteninventar ge schätzt, um die erforderlichen Untersu-
chungen darauf abzustimmen. Für die nachfolgend beh andelten Artengruppen und Arten wurden
im Rahmen der artenschutzrechtlichen Potenzialabsch ätzung weitere Erfassungen empfohlen und
im Jahr 2015 durchgeführt.
Fledermäuse
Im Eingriffsbereich ist nur ein Höhlenbaum, eine al te Rosskastanie, vorhanden. Eine Nutzung als
Quartier ist nicht zu erkennen. Dieser Baum befinde t sich im Bereich der Haltestelle Hochschulsta-
dion in der Nieder-Ramstädter Straße. Die Kastanie muss im Zuge des Projektes gefällt werden.
Die übrigen zu fällenden Bäume sind meist zu jung ( z. B. Platanenallee, Lindenallee entlang des
Lichtwiesenwegs), um Höhlen ausbilden zu können.
Im Rahmen von Detektorbegehungen des Untersuchungsr aumes konnten die Arten Breitflügelfle-
dermaus ( Eptesicus serotinus ), Großer Abendsegler ( Nyctalus noctula ), Kleiner Abendsegler
(Nyctalus leisleri ), Rauhautfledermaus ( Pipistrellus nathusii ), Zweifarbfledermaus ( Vespertilio muri-
nus ), Zwergfledermaus ( Pipistrellus pipistrellus ) nachgewiesen werden. Insgesamt scheint das
Gebiet für Fledermäuse in erster Linie eine Funktion als Nahrungshabitat zu besitzen.
Vögel
Insgesamt konnten im Untersuchungsraum 24 Vogelarte n nachgewiesen werden, von denen 21 im
Gebiet brüten. Girlitz, Haussperling und Stieglitz stehen dabei auf der Vorwarnliste der Roten Liste
Hessens. Der ebenfalls auf der Vorwarnliste geführt e Kernbeißer konnte nur einmal im Gebiet
nachgewiesen werden und wurde als Nahrungsgast eing estuft. Streng geschützte Arten oder Ar-
ten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinien geführt sind, sind im Gebiet nicht vorhanden.
Im Eingriffsbereich ist nur ein Höhlenbaum, eine al te Rosskastanie, vorhanden. Dieser befindet
sich im Bereich der Haltestelle Hochschulstadion in der Nieder-Ramstädter Straße und wurde in
2015 nicht von Vögeln als Brutstätte genutzt. Die ü brigen zu fällenden Bäume sind meist zu jung
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil A Umweltverträglichkeitsstudie
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(z. B. Platanenallee, Lindenallee entlang des Licht wiesenwegs), um Höhlen ausbilden zu können.
Die erfassten in Höhlen brütenden Arten brüten in d en Gehölzflächen außerhalb des Eingriffsbe-
reichs oder in Gebäudehöhlen (v. a. Haussperling und Hausrotschwanz).
Reptilien
Im eigentlichen Eingriffsbereich konnten keine Rept ilien festgestellt werden. Vermutlich ist die Flä-
che zu exponiert und bietet zu wenig Versteckmöglic hkeiten. Ein Vorkommen der Zauneidechse
konnte jedoch in einem Bereich mit einer Steinmauer und Gebüsch in der Nähe der Mensa nach-
gewiesen werden.
Xylobionte Käfer
Im Ergebnis der Untersuchung des Eingriffsgebietes am 13.04.2015 ist zusammenfassend festzu-
stellen, dass durch die geplante Straßenbahnanbindu ng Campus Lichtwiese keine nach Anhang IV
der FFH-Richtlinie geschützten xylobionten Käfer be troffen sind. Es sind keine Hinweise auf das
Vorhandensein von Vertretern dieser Artengruppe erkennbar.
Großer Feuerfalter
Es konnten keine Hinweise erbracht werden, die für die Anwesenheit des Feuerfalters sprechen.
Hinweise auf das Vorkommen des Großen Wiesenknopfes als Futterpflanze der geschützten
Ameisenbläuling-Arten waren auf keiner Wiese im Eingriffsbereich vorhanden.
3.2.2 Schutzausweisungen
Im nahen Umfeld der Planung befinden sich keine Nat urdenkmale und gesetzlich geschützten Bio-
tope. Östlich des Planungsgebiets liegen das FFH-Ge biet „Dommersberg, Dachsberg und Darm-
bachaue von Darmstadt“, das Naturschutzgebiet „Darm bachaue von Darmstadt“ und das Land-
schaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“. Im Norden, O sten und im Süden des Planungsraumes be-
finden sich Biotope der Hessischen Biotopkartierung.
Nach der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in d er Wissenschaftsstadt Darmstadt (2004)
geschützte Einzelbäume
Die geplante Trasse liegt im Geltungsbereich der Ba umschutzsatzung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt. Dem Schutz dieser Satzung unterstehen La ubbäume, die -gemessen in einem Meter
Höhe- einen Stammumfang von mehr als 60 cm haben so wie Nadelbäume, die -gemessen in ei-
nem Meter Höhe- einen Stammumfang von mehr als 90 c m haben. Liegt der Kronenansatz niedri-
ger als ein Meter, so ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz ausschlaggebend. Dem
Schutz unterliegen auch mehrstämmige Laubbäume, wen n ein Stämmling einen Stammumfang
von mehr als 60 cm aufweist oder die Summe der Einz elstammumfänge 100 cm überschreitet. Für
die nach § 5 vorgenommenen Ersatzpflanzungen gelten die Vorschriften dieser Satzung unabhän-
gig von der Art und dem Stammumfang der (Ersatz-) Bäume.
Diese Satzung findet keine Anwendung auf
1. Obstbäume mit Ausnahme von Walnuss und Esskastan ie,
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil A Umweltverträglichkeitsstudie
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2. Baumbestände in Baumschulen und Gärtnereien, sow eit sie gewerblichen Zwecke dienen,
3. Bäume in öffentlichen Grünanlagen, auf Friedhöfe n sowie auf öffentlichen Straßen, Wegen
und Plätzen, weil sich ihre Behandlung nach einer i nnerstädtischen Dienstanweisung re-
gelt,
4. Bäume, die Bestandteil des Waldes im Sinne des B undeswaldgesetzes und des Hessi-
schen Forstgesetzes sind,
5. Bäume, die als Naturdenkmale oder als geschützte Landschaftsbestandteile rechtsverbind-
lich festgesetzt oder einstweilig sichergestellt sind und
6. Bäume in rechtsverbindlich festgesetzten oder ei nstweilig sichergestellten Naturschutzge-
bieten,
7. Bäume in mit Bebauungsplan rechtsverbindlich fes tgesetzten Kleingartenanlagen.
3.3 Schutzgut Boden
Der Boden bildet aufgrund seiner Funktionen eine wi chtige Lebensgrundlage für Menschen und
Tiere. Gemäß § 4 (1) Bundes-Bodenschutzgesetz (BBod SchG) hat jeder, der auf den Boden ein-
wirkt, sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenv eränderungen nicht hervorgerufen werden. Die
Funktionen des Bodens sind nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen (§ 1 BBodSchG).
Bestandsbeschreibung
Ursprüngliche Böden des Untersuchungsgebietes
Nach der Geologischen Übersichtskarte von Hessen 1 : 300.000 (H ESSISCHES LANDESAMT FÜR
BODENFORSCHUNG , 1989) stehen im Gebiet der Straßenbahnanbindung Cam pus Lichtwiese quartä-
re Flugsande an. Nach T ECHNISCHE UNIVERSITÄT DARMSTADT , FACHBEREICH BAUINGENIEURWESEN
UND GEODÄSIE , INSTITUT UND VERSUCHSANSTALT FÜR GEOTECHNIK (2010) besteht der tiefere Unter-
grund aus zu tonig-sandigem Schluff verwittertem Gr anodiorit. Dieser wird überlagert von ver-
schwemmtem Flugsand (Feinsand).
Heutige Verhältnisse
Die Trasse verläuft in einem Bereich mit im Westtei l des Planungsgebietes relativ geringen Versie-
gelungsgraden der Bodenoberfläche, der östliche Str eckenabschnitt auf dem Campusgelände
weist höhere Versiegelungsgrade auf.
Die Böden im Untersuchungsgebiet wurden überwiegend stark verändert. Stadtspezifische Verän-
derungen der Böden erfolgen in der Regel durch:
► Tiefere Grundwasserstände als Folge von Grundwasser absenkungen, Bodenauftrag
und/oder geringerer Grundwasserneubildung;
► Störung der Profile durch Mischen und Planieren, Abtrag oder Auftrag;
► Verdichtung infolge Tritt, Befahren oder Baumaßnahmen.
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil A Umweltverträglichkeitsstudie
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Im Wesentlichen lassen sich die Böden im Stadtgebiet in drei verschiedene Gruppen unterteilen:
► Veränderte Böden natürlicher Entwicklung;
► Böden anthropogener Aufträge natürlicher Substrate oder Mischungen;
► Versiegelte Böden.
Entsprechend dem Baugrund- und Gründungsgutachten ( IBES BAUGRUNDINSTITUT , 2014) besteht
der Baugrund aus Auffüllungen und gewachsenem Boden . Im westlichen Bereich der Planung
(Haltestelle Hochschulstadion) wird die befestigte Oberfläche von aufgefüllten schwach kiesigen
bis kiesigen Sanden, sandigen Schotterlagen und z. T. sandigen und kiesigen Steinlagen unterla-
gert. Im Liegenden dazu befindet sich der gewachsen e Boden aus nahezu schlufffreien bis schluf-
figen Sanden bzw. sandiger, toniger Schluff und mittelsandige Feinsande.
Zwischen der Nieder-Ramstädter Straße bis zum Rand des Gehölzes nördlich des Lichtwiesenwe-
ges wird das Profil zunächst von Auffüllungen aus k iesigen Sanden, kiesigen und schwach schluf-
figen Sanden und sandigen Kiesen gebildet. Der gewa chsene Boden besteht aus nahezu
schlufffreien bis schwach schluffigen Sanden, unter lagert von schwach tonigem, schwach schluffi-
gem bis schluffigem, kiesigem Sand.
Vom Gehölzbestand bis zum Institutsgebäude Bauingen ieurwesen wurden zunächst Auffüllungen
aus schwach schluffigem, schwach kiesigem Sand und sandigem Schotter erbohrt. Der gewachse-
ne Boden umfasst nahezu schlufffreie bzw. schwach s chluffige Sande, unterlagert von tonigen,
schwach kiesigen bis kiesigen, sandigen Schluffen.
Bei der geplanten Wendeschleife bestehen die Auffül lungen aus schwach schluffigen bis schluffi-
gen, schwach kiesigen bis kiesigen Sanden. Und sand igen, teilweise schwach schluffigen Kiesen.
Schwach schluffige bis schluffige Sande bilden den gewachsenen Boden.
Im Bereich der geplanten Endhaltestelle Campus Lich twiese befindet sich unter der Befestigung
eine Auffüllung aus Schotter und sandigen, kiesigen , schwach schluffigen Steinlagen. Der gewach-
sene Boden wird gebildet aus tonigem, sandigem, sch wach kiesigem Schluff und schwach schluffi-
gem Sand.
Bestandsbewertung
Generell ist festzuhalten, dass die Böden des Unter suchungsgebietes durch Abgrabungen, Auf-
schüttungen und durch Versiegelung großflächig star k verändert worden sind. Hinsichtlich ihrer
Funktion im Naturhaushalt weisen diese Böden daher nur ein geringes Potenzial auf. Naturnahe
Böden kommen im Eingriffsbereich überwiegend nicht vor. Den versiegelten und undurchlässig
befestigten Böden ist keine Funktionserfüllung zuzuordnen.
Den unversiegelten und unbefestigten Böden der Wies en- und Gehölzflächen sind höhere Funkti-
onserfüllungen zuzuordnen. Zumindest im Bereich der Gehölzflächen könnten noch relativ natur-
nahe Böden vermutet werden. Das Baugrund- und Gründ ungsgutachten (IBES
BAUGRUNDINSTITUT ,
2014) hat jedoch auch hier Auffüllungen nachgewiese n. Schädliche Bodenveränderungen oder
Altlastverdachtsflächen sind im Gebiet der Planung nicht bekannt.
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3.4 Schutzgut Wasser
Bestandsbeschreibung
Oberflächengewässer
Innerhalb des Untersuchungsgebietes sind keine Oberflächengewässer vorhanden.
Grundwasser
Gemäß dem Baugrund- und Gründungsgutachten (IBES BAUGRUNDINSTITUT , 2014) wurde das
Grundwasser in Teufen zwischen 1,70 m und 5,50 m u. GOK angetroffen, wobei hier möglicher-
weise nicht der tatsächliche Ruhegrundwasserspiegel erfasst wurde. Amtliche Grundwassermess-
stellen in näherer Umgebung zur Planung sind nicht vorhanden.
TECHNISCHE UNIVERSITÄT DARMSTADT , FACHBEREICH BAUINGENIEURWESEN UND GEODÄSIE , INSTITUT
UND VERSUCHSANSTALT FÜR GEOTECHNIK (2010), beschreiben den Grundwasserspiegel als im Be-
reich der Lichtwiese stark schwankend. Es können Di fferenzen bis zu 2,50 m auftreten. Im Bereich
der Mensa wurde festgestellt, dass die Grundwassero berfläche auf 130 m Entfernung ein Gefälle
von rund 2,50 m nach Norden aufweist. Nach Regierun gspräsidium Darmstadt (1999), in E BHARDT ,
G., HARRES , H.-P., IVEN , H., PÖSCHL , W., TOUSSAINT , B. & VOGEL , H. (2001), liegt der Grundwasser-
Flurabstand im Gebiet zwischen 3 und 5 m u. GOK bzw . weiter östlich zwischen 5 und 10 m
u. GOK.
Bestandsbewertung
Es befinden sich keine Wasserschutzgebiete und Über schwemmungsgebiete im Umfeld des Ein-
griffsbereichs. Dem Grundwasser im Gebiet der Planu ng ist daher eine mittlere Wertigkeit zuzu-
ordnen. Aufgrund des teilweise geringen Flurabstand es und der relativ hohen Durchlässigkeit der
Deckschichten, ist von einer hohen Empfindlichkeit des Grundwassers auszugehen.
3.5 Schutzgut Klima / Luft
Bestandsbeschreibung
Klima
Eine besondere Ausprägung des Klimas stellt das Sta dtklima dar. Das Stadtklima weist gegenüber
dem Klima des Umlandes geringere Windgeschwindigkei ten, höhere Lufttemperaturen und höhere
Luftverunreinigungen auf. Gerade bezüglich der Luft temperaturen zeigen sich deutliche Unter-
schiede zwischen dem Umland und dem Stadtgebiet. An Sommerabenden beträgt die Differenz
der Lufttemperatur des Stadtgebietes zu der des Uml andes bis zu 5 °C. Die Temperaturunter-
schiede ergeben sich vor allem durch die höhere Beb auungsdichte im Stadtgebiet und sind durch
die erhöhte Erwärmung von Verkehrsflächen und Gebäuden im Vergleich zu Grünflächen bedingt.
Entlastungen von solchen Verhältnissen bewirken grö ßere Grünflächen, breite lineare Grünzüge,
Baumbestand oder großflächige Gartenstadtgebiete.
Das Bioklima im Raum Darmstadt ist geprägt von verm ehrter Wärmebelastung und gelegentlichem
Kältereiz, wobei der Verdichtungsraum zu den lufthy gienischen Problemgebieten zählt (D
EUTSCHER
WETTERDIENST , ZENTRALE MEDIZIN -METEOROLOGISCHE FORSCHUNGSSTELLE FREIBURG , 1986).
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil A Umweltverträglichkeitsstudie
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Lufthygiene
Der Verdichtungsraum Frankfurt / Darmstadt zählt zu den lufthygienischen Problemgebieten. Durch
den Verkehr werden die nachfolgend aufgeführten Luftschadstoffe emittiert:
• CO (Kohlenmonoxid),
• NO
x (Stickoxide),
• SO 2 (Schwefeldioxid),
• NMVOC (Nicht-Methan-Kohlenwasserstoffe),
• Staub,
• PM10 (Feinstaub),
• CO 2 (Kohlendioxid).
Schwefeldioxide, mit Ausnahme lokaler Einzelereigni sse, und Kohlenmonoxide stellen heute, auf
die Gesamtsituation betrachtet, kein großes Problem der Luftreinhaltung mehr dar. Grundsätzlich
liegen die Emissionen des Straßenverkehrs wesentlic h höher als die des Schienenverkehrs, wobei
sich die straßenverkehrsbedingten Emissionen der me isten Parameter in den letzten Jahren erhöht
haben.
Vorhandene Grünflächen, insbesondere mit Gehölzbest änden, tragen erheblich zur Staubfilterung
und damit zur Verbesserung der lufthygienischen Ver hältnisse bei, da die Staubbindung vor allem
über das Blattwerk erfolgt. Weitere lufthygienische Funktionen der Grünflächen sind Temperatur-
absenkung und Kaltluftproduktion.
Bestandsbewertung
Aufgrund der verdichteten Bebauung und der (Teil-)V ersiegelung von Böden sind in Ortslagen
i. d. R. höhere Durchschnittstemperaturen zu verzei chnen als im Umland. Das hohe Verkehrsauf-
kommen führt zu erhöhten Belastungen der Luft mit A bgasen und Stäuben. Eine Verbesserung der
klimatischen und lufthygienischen Situation kann gr undsätzlich durch eine gute Durchgrünung be-
lasteter Bereiche erzielt werden. Die Reichweite so lcher positiven Wirkungen ist jedoch stark ab-
hängig von der Bebauung des Gebietes. Ausgleichsräu men sind im Verhältnis zu den Belastungs-
räumen vergleichsweise wenig vorhanden.
Der gesamte Großraum Frankfurt / Darmstadt ist als lufthygienisches Problemgebiet zu charakteri-
sieren. Hinsichtlich der bioklimatischen Bewertung treten in Abhängigkeit von der Jahreszeit Kälte-
reize ebenso wie Wärmebelastungen vermehrt auf (D
EUTSCHER WETTERDIENST , ZENTRALE MEDIZIN -
METEOROLOGISCHE FORSCHUNGSSTELLE FREIBURG , 1986).
Im Plangebiet sind daher die vorhandenen Gehölz- un d Heckenstrukturen von großer Bedeutung
und weisen ein hohes klimatisches Potenzial auf. Ge büsche sind einer mittleren Gesamtbewertung
zuzuordnen. Verkehrsflächen und Siedlungsbereichen wird, abhängig vom Grad der Durchgrü-
nung, eine geringe bzw. sehr geringe Wertigkeit des klimatischen Potenzials zugewiesen, da die
vorhandene Bebauung neben einer Überwärmung (im Ver gleich zum Umland) auch die Reduzie-
rung von Luftströmungen bewirkt und somit die Luftaustauschfähigkeit herabgesetzt ist.
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil A Umweltverträglichkeitsstudie
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Die nachfolgende Tabelle zeigt die unterschiedliche Wertigkeit verschiedener Biotopstrukturen
hinsichtlich ihres klimatischen Potenzials. Die vor handenen, zum Teil zu entfernenden Vegetati-
onsstrukturen stellen kleinräumige klimatisch und lufthygienisch aktive Flächen dar.
Tab. 3: Bewertung des klimatischen Potenzials (von der Planung betroffene Strukturen fett
gesetzt)
Strukturen
Kaltluftproduk-
tion oder -
abfluss
Frischluftprodukti-
on
Filtervermö-
gen
Gesamtbewer-
tung des klima-
tischen Potenzi-
als
kleine bis mittlere Wald-
flächen / Feldgehölze mittel hoch hoch hoch
In Hanglage: Rebflächen,
Streuobstwiesen, Feldgär-
ten (Grabeland), Sonderkul-
turen (Obstanbau)
hoch mittel hoch hoch
Grünlandflächen / Ruderal-
bereiche hoch mittel mittel hoch
In der Ebene
Feuchtgrünland hoch mittel mittel hoch
Wasserflächen, Gräben mit
Gehölzen (auch in Hangla-
ge)
hoch mittel mittel bis
gering hoch
In der Ebene: Streuobs t-
wiesen Grünlandflächen /
Ruderalbereiche
hoch bis mittel mittel mittel mittel
Gebüsch, Gartenflächen,
baumreiche Friedhöfe mittel bis gering mittel mittel bis
gering mittel
In der Ebene: sonstige
Sonderkulturen (Spargel,
Tabak)
hoch bis mittel gering gering gering
ausgeräumte Ackerflur hoch bis mittel gering gering gering
Verkehrsflächen, Sied-
lungsbereiche sehr gering gering gering sehr gering
3.6 Schutzgut Landschafts- bzw. Stadtbild
Bestandsbeschreibung
Im westlichen Teil des Plangebietes wird das Stadtb ild von mehrstöckigen freistehenden Wohnge-
bäuden mit Gärten entlang der Nieder-Ramstädter Str aße bestimmt. Prägend für das Stadtbild
wirken sich hier zusätzlich die Flächen der Verkehrsinfrastruktur aus.
Am Beginn des Lichtwiesenweges mit Georg-Büchner-Sc hule und Studierendenwohnheim ist der
teilweise alte Baumbestand für das Stadtbild releva nt. Der Straßenraum des Lichtwiesenweges ist
vergleichsweise schmal, wodurch die Vorbelastung de s Stadtbildes durch Verkehrsinfrastruktur
geringer ausgeprägt ist als an der Nieder-Ramstädte r Straße. Platanenallee und straßenbegleiten-
der Gehölz- und Baumbestand binden die Straße in das Stadtbild ein.
Im weiteren Verlauf des Lichtwiesenweges wird der S traßenraum durch beidseitige Parkflächen
breiter, doch schließen sich nördlich ausgedehnte W iesenflächen an. Zusammen mit dem Bestand
an Straßenbäumen und Gebüschstrukturen ist hier ebe nfalls eine gute Einbindung der Verkehrs-
fläche in das Stadtbild gegeben. Südlich des Lichtw iesenweges und nördlich der Wiesenfläche
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil A Umweltverträglichkeitsstudie
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befindet sich überwiegend niedrige Bebauung, die du rch den Baumbestand optisch abgeschirmt
ist.
Östlich an die Wiesenfläche schließt sich ein ausge dehntes, waldartiges Gehölz an. Der Lichtwie-
senweg verläuft weiter, von Straßenbäumen begleitet , nach Osten, wo das Gehölz endet und in
von zahlreichen Wegen erschlossene Wiesen übergeht. Der gesamte Grünbereich dient auch der
Erholungs- und Freizeitnutzung. Im Bereich des Camp us der Technischen Universität Lichtwiese
dominieren mehrstöckige große Gebäude, deren optisc he Relevanz durch den Baumbestand und
die großen Freiräume gemindert wird.
Der Bereich der Kreuzung Lichtwiesenweg / Petersens traße bzw. Franziska-Braun-Straße wird
ebenfalls von hohen, großen Gebäuden bestimmt. Eine ausgedehnte Wiesenfläche und der
Baumbestand nehmen auch hier die Belastung des Stad tbildes durch Gebäude und Verkehrsflä-
chen zurück.
Bestandsbewertung
Mit dem hohen Anteil an Baumbestand und Grünstruktu ren muss insbesondere der Bereich zwi-
schen Nieder-Ramstädter Straße und Universitätsgelä nde mit einer hohen Qualität des Land-
schafts- bzw. Stadtbildes bewertet werden. Insgesam t überwiegt hier optisch der Anteil an Grünflä-
chen gegenüber der bebauten Fläche. Die Eignung und tatsächliche Nutzung für Erholung und
Freizeit ist außerordentlich hoch.
Auch im östlichen Teil des Untersuchungsgebietes, i n dem die Bebauung mit sehr großen und
hohen Gebäuden zunimmt, ist durch die gute Durchgrü nung noch eine hohe Qualität des Stadtbil-
des festzustellen. Insgesamt ist auch hier noch von einer guten Eignung für die Freizeit- und Erho-
lungsnutzung zu sprechen, da ausgedehnte Grünfläche n mit Aufenthaltsqualität und ein erschlie-
ßendes Wegenetz vorhanden sind. Das im Bereich der Lichtwiese vorhandene Wegenetz ist von
hoher Bedeutung für die freiraumgebundene Erholung.
Weiträumige Sichtbeziehungen sind entlang des Licht wiesenweges und der Wiesen vorhanden.
Insgesamt ist im Untersuchungsgebiet von einer hohe n bis sehr hohen Empfindlichkeit des Stadt-
bildes auszugehen. Der Bereich Lichtwiese zählt zu den wichtigsten Erholungsflächen der Stadt
Darmstadt.
3.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Bestandsbeschreibung
Innerhalb des Untersuchungsgebiets befinden sich folgende Kulturdenkmale:
1. Georg-Büchner-Schule (1958-1960)
2. Portal des Hochschulstadions (1914)
3. Studentendorf (1959)
4. Architekturgebäude (1963)
Eine Vorbelastung ist durch den bestehenden Verkehr im Umfeld der Denkmale gegeben.
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Teil A Umweltverträglichkeitsstudie
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Bestandsbewertung
Der geschichtliche Zeugniswert von Kulturdenkmalen ist direkt an ihre historische Substanz ge-
bunden. Daher können Eingriffe in Kulturdenkmale zu erheblichen, nicht ersetzbaren Verlusten
führen, da mit ihnen eine Minderung oder Zerstörung des historischen Zeugniswertes einhergeht.
Eine differenzierende Bewertung der Kulturdenkmale wird nicht vorgenommen. Es wird hier davon
ausgegangen, dass den Kulturgütern grundsätzlich eine hohe Bedeutung zukommt.
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4 Status quo-Prognose – Entwicklungstendenzen des U ntersuchungsrau-
mes ohne das geplante Vorhaben
In Kapitel 3 wurden die einzelnen Umweltbereiche er fasst und im Hinblick auf ihre Leistungsfähig-
keit sowie ihre derzeitige Vorbelastung untersucht.
Die Projektion des Untersuchungsraumes in die Zukun ft unter der Annahme, dass das geplante
Vorhaben nicht realisiert wird (Status quo - Progno se), ermöglicht einen qualitativen Vergleich mit
den voraussichtlichen projektbedingten Veränderungen des Untersuchungsgebietes.
Die zukünftige Entwicklung des Untersuchungsgebiete s für einen Zeithorizont bis in das Jahr 2025
wird durch die zu erwartenden Umnutzungen von Fläch en mitbestimmt und kann - ohne eine Rea-
lisierung des geplanten Straßenbahnprojektes – tend enziell wie folgt prognostiziert werden:
• Zunahme der Einwohnerzahl im Bereich des Einzugsge bietes der geplanten Straßen-
bahntrasse.
• Zunahme der vorhandenen Arbeitsplätze.
Die beiden oben genannten Entwicklungstendenzen bew irken eine Zunahme der Verkehrsströme
im Untersuchungsgebiet. Ohne Ausbau des ÖPNV wird s ich diese Verkehrszunahme, insbesonde-
re durch eine Steigerung der Anteile des Kfz-Verkeh rs, bemerkbar machen, wodurch sich u. a.
Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses, die Zunahme von Lärm sowie eine Verschlechterung der
lufthygienischen Situation durch erhöhte Abgasemissionen ergeben werden.
Eine Prognose dieser auf dem heutigen Kenntnisstand basierenden Entwicklungstendenzen zeigt
die Notwendigkeit der Realisierung einer Straßenbah n mit eigenem Gleiskörper zur künftigen Ge-
währleistung einer funktionsfähigen ÖPNV-Erschließu ng der anliegenden Stadtteile deutlich auf.
Eine Voraussetzung dafür bildet die konsequente Ums etzung der ermittelten Vermeidungs- und
Verminderungsmaßnahmen einschließlich der Schutzmaß nahmen in der Bauphase sowie der vor-
geschlagenen Kompensationsmaßnahmen (vgl. Landschaftspflegerischer Begleitplan).
Zusammenfassend lässt sich daher prognostizieren, d ass sich vor allem die Verkehrsverhältnisse
und damit auch die Wohn- und Lebensqualität im Unte rsuchungsgebiet ohne die Realisierung des
geplanten Vorhabens verschlechtern würden.
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Teil A Umweltverträglichkeitsstudie
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5 Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens
Nachfolgend werden die durch den Bau der Straßenbah nanbindung Campus Lichtwiese prognosti-
zierten Wirkfaktoren dargestellt. Diesen liegen zum einen die Angaben des Erläuterungsberichts
zur technischen Planung, zum anderen verschiedene Fachgutachten zugrunde.
5.1 Baubedingte Wirkfaktoren
► Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme
Die wesentlichen bauzeitlichen Flächeninanspruchnah men entstehen im Bereich des Baufeldes
und der erforderlichen Baustelleneinrichtungsfläche n (BE-Flächen) für Versorgungseinrichtungen,
die Lagerung von Baustoffen und Aushubmaterial sowie das Abstellen von Maschinen.
Die BE-Flächen werden weitestgehend auf befestigten Flächen liegen, wie beispielsweise auf
Parkplatzflächen nördlich des Lichtwiesenwegs und v ersiegelte Flächen nördlich der Mensa. Eine
Ausnahme wird die geplante Mutterbodenmiete bzw. da s Aushub-Zwischenlager sein, wo sowohl
unbefestigte als auch befestigte Flächen genutzt werden.
► Emission von Lärm, Erschütterungen, Schadstoffen u nd Staub durch Baubetrieb und Bau-
stellenverkehr, Entstehung von Abwasser und Abfall
Mit erhöhten Lärmemissionen ist in den betroffenen Straßenabschnitten während der gesamten
Bauzeit zu rechnen; ebenso mit Erschütterungen durc h die Bautätigkeit sowie mit Emissionen von
Staub und Schadstoffen durch den Baubetrieb und den Baustellenverkehr.
► Bauzeitliche Zerschneidungs-, Trenn- bzw. Barriere wirkungen und Störung funktionaler
Zusammenhänge
► Bodenbewegung und Bodenverdichtung
► Beeinträchtigung des Verkehrs
► Sperrung von Straßen für den motorisierten Individ ualverkehr
► Potenzielle Mobilisierung von Schadstoffen
► Schadstoff- und Staubemissionen durch Baustellenfa hrzeuge
► Visuelle Beeinträchtigungen.
5.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren
► Visuelle Beeinträchtigung
► Dauerhafte Flächeninanspruchnahme durch Gleiskörpe r und Haltestellen
► Mögliche Zerschneidung und Störung funktionaler Zu sammenhänge, z. B. Unterbrechung
der Wanderrouten von Tieren.
5.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren
► Erhöhung der Immissionen von Schall, Erschütterung en und Körperschall durch zusätzli-
che Emissionsquellen
► Der Betrieb der Trasse erfordert das Freihalten ei nes spezifischen Lichtraumprofils
► Emission elektrischer und magnetischer Felder
► Emission von Schadstoffen
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► Erhöhung des Kollisionsrisikos für Tiere
► Zusätzliche visuelle Störwirkung durch Straßenbahn betrieb.
5.4 Planungsoptimierungen
Während des vorlaufenden Planungsprozesses wurden v om Vorhabenträger verschiedene Pla-
nungsoptimierungen in Abstimmung mit den Planungsbe hörden durchgeführt, insbesondere unter
Berücksichtigung umweltrelevanter Aspekte. Zu den Planungsoptimierungen zählen u. a.:
► Anlage der Baustelleneinrichtungsflächen weitgehen d auf bereits befestigten Flächen.
► Weitestgehende Ausführung der Trasse als Rasenglei s
► Abstimmung der Ausführung der Fahrleitungsanlage m it der Denkmalschutzbehörde zur
Verminderung der optischen Beeinträchtigung von Baudenkmalen (und des Ortsbildes)
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6 Gesamtbeurteilung der Umweltauswirkungen des gepl anten Vorhabens
Nachfolgend werden die umweltrelevanten Auswirkunge n des geplanten Vorhabens auf die einzel-
nen in Kapitel 3 behandelten Umweltbereiche / Schut zgüter untersucht. Hierbei wird im Allgemei-
nen zwischen bau-, anlage- und betriebsbedingten Au swirkungen unterschieden. Die Quantifizie-
rung der Eingriffe erfolgt im Landschaftspflegerischen Begleitplan.
6.1 Schutzgut Menschen
6.1.1 Stadt- und Raumplanung
Die in Kapitel 3.1.1 aufgeführten stadt- und raumpl anerischen Zielsetzungen (vgl. Regionalplan
und Flächennutzungsplan) werden durch das geplante Projekt verfolgt.
Der Landesentwicklungsplan Hessen unterstreicht die wichtige Rolle eines Ausbaus des ÖPNV mit
Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr.
Im Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzu ngsplan 2010, Kapitel 4.1.1, wird auf die
Notwendigkeit des bedarfsgerechten Erhalt, der Mode rnisierung und des Ausbaus der Straßen-
bahntrassen in Darmstadt hingewiesen.
6.1.2 Schall
Lärm kann auf die Gesundheit und das Wohlbefinden d es Menschen negativ einwirken. Die Lärm-
wirkungen sind im Wesentlichen abhängig von der Höh e und Dauer der Einwirkung. Dies wird be-
urteilt über den Mittelungspegel in Dezibel (dB) mi t der Frequenzbewertung A (dB(A)). Diese Be-
wertung entspricht etwa dem Hörvermögen des menschlichen Ohres.
Das menschliche Ohr reagiert auf niedrige Frequenze n (tiefe Töne) weniger empfindlich als auf
hohe Frequenzen. Beurteilungspegel für Verkehrsgerä usche werden deshalb grundsätzlich in A-
bewerteten Schalldruckpegeln angegeben.
Während der Bauphase kann es zu vorübergehenden Bee inträchtigungen durch Baulärm kommen.
Baustellen, Baulagerplätze und Baumaschinen sind im Allgemeinen als nicht genehmigungsbedürf-
tige Anlagen im Sinne des § 3 (5) BImSchG einzustufen. Beim Betrieb derartiger Anlagen muss der
Anlagenbetreiber grundsätzlich gemäß § 22 (1) BImSc hG sicherstellen, dass schädliche Umwelt-
einwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind und dass nach
dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwe lteinwirkungen auf ein Mindestmaß be-
schränkt werden. Ob bei dem Betrieb einer Baustelle schädliche Umwelteinwirkungen durch Ge-
räusche entstehen, wird nach der Allgemeinen Verwal tungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm –
Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) beurteilt.
Geräuschimmissionen im Sinne der AVV Baulärm sind P rimärschallimmissionen, die durch Bau-
maschinen auf einer Baustelle hervorgerufen werden. Nicht erfasst sind Sekundärluftschallimmis-
sionen, die innerhalb von Gebäuden beispielsweise b eim Tunnelvortrieb entstehen können. Bei der
Durchführung von Baumaßnahmen muss gewährleistet we rden, dass die Immissionsrichtwerte
gemäß AVV Baulärm eingehalten oder unterschritten werden.
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Gemäß AVV Baulärm sollen Maßnahmen zur Minderung vo n Baulärm angeordnet werden, wenn
die Immissionsrichtwerte um mehr als 5 dB(A) übersc hritten werden. In Betracht kommen hierfür
Maßnahmen bei der Einrichtung der Baustelle und an den Baumaschinen, die Verwendung ge-
räuscharmer Baumaschinen, die Anwendung geräuscharm er Bauverfahren oder die Beschränkung
der Betriebszeit lautstarker Baumaschinen. Hiermit wird dem Sachverhalt Rechnung getragen,
dass Bauaktivitäten in der Regel temporäre Geräuscheinwirkungen hervorbringen.
Das in Verkehr bringen von Baumaschinen im Sinne de s Artikels 2 der Richtlinie 2000/14/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 20 00 ist in der 32. Verordnung zur Durchfüh-
rung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- u nd Maschinenlärmschutzverordnung – 32.
BImSchV) geregelt. Diese Verordnung ist neben der AVV Baulärm ebenfalls zu beachten.
Die ausführenden Firmen werden seitens des Vorhaben trägers vertraglich verpflichtet, lärmarme
Bauverfahren und Baumaschinen nach dem Stand der Te chnik einzusetzen, so dass Beeinträchti-
gungen der Nachbarschaft im Sinne der AVV Baulärm bestmöglich vermieden werden.
Die Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung un d Beurteilung der aus dem Baubetrieb resul-
tierenden Geräuschemissionen kommt zu folgendem Ergebnis:
In Bauphase 1 wird die statische Rückbaumaßnahme de s Kellers der ehemaligen Mensa unter-
sucht. Während des Zeitraums dieser Maßnahme ist mi t Überschreitungen der Immissionsrichtwer-
te im Tagzeitraum am nächstgelegenen Hochschulgebäu de Franziska-Braun-Straße 7 zu erwar-
ten. An insgesamt 13 der 41 exemplarisch untersucht en Immissionsorten können die gebietsspezi-
fischen Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden.
In Bauphase 2 wird die Rückbaumaßnahme der Stützmau er nördlich der Mensa untersucht. Infolge
dieser Baumaßnahme können Überschreitungen der Immi ssionsrichtwerte im Tagzeitraum am
nächstgelegenen Gebäude Franziska-Braun-Straße 3 he rvorgerufen werden. An insgesamt 17 der
exemplarisch untersuchten Immissionsorten werden di e gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte
nicht eingehalten.
Bauphase 3 umfasst den Neubau der Haltestelle Hochs chulstadion. Während dieser Baumaßnah-
me ist an den nächstgelegenen schutzbedürftigen Nut zungen mit Überschreitungen der gebiets-
spezifischen Immissionsrichtwerte im Tagzeitraum zu rechnen. Maximale Beurteilungspegel treten
hierbei an dem Gebäude Roquetteweg 53 auf. Insgesam t werden an 15 der 41 Immissionsorte die
gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte nicht eingehalten.
In Bauphase 4 werden die Einwirkungen aus der Erric htung der Haltestelle Kletterhalle untersucht.
Während des Zeitraums dieser Baumaßnahme ist mit Üb erschreitungen der Immissionsrichtwerte
im Tagzeitraum am nächstgelegenen Gebäude Lichtwies enweg 15 zu rechnen. An insgesamt 11
der exemplarisch untersuchten Immissionsorte können die gebietsspezifischen Immissionsricht-
werte nicht eingehalten werden.
Bauphase 5 umfasst den Neubau der Haltestelle TU-Li chtwiese/Mensa. Infolge dieser Baumaß-
nahme ist an den nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen mit Überschreitungen der ge-
bietsspezifischen Immissionsrichtwerte im Tagzeitra um zu rechnen. Maximale Beurteilungspegel
treten hierbei an dem Gebäude Jovanka-Bontschits-St raße 2 auf. Insgesamt werden an 15 der 41
Immissionsorte die gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte nicht eingehalten.
In Bauphase 6 und 7 sind zwei der lärmintensivsten Baumaßnahmen des dynamischen Baube-
triebsbereich untersucht worden. Bei den sogenannte n dynamischen Baubetriebsbereichen han-
delt es sich um Baumaßnahmen, die entlang der Strecke stetig fortgeführt werden.
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In Bauphase 6 werden die durchzuführenden Arbeiten zur Gründung der Fahrleitungsmasten be-
trachtet. Diese Arbeiten führen in einem Umkreis de r Bauarbeiten von etwa 101 m bei ungehinder-
ter Schallausbreitung zu Überschreitungen der Richt werte für Wohngebiete am Tag. Mischgebiets-
nutzungen sind in einem Umkreis von ca. 60 m noch von Richtwertüberschreitungen betroffen.
In dem dynamischen Baubetriebsbereich der Bauphase 7 werden die eigentlichen Gleisbauarbei-
ten betrachtet. Bei dieser Bauphase ist in einem Um kreis der Bauarbeiten von insgesamt ca.
107 m (bei ungehinderter Schallausbreitung) mit Übe rschreitungen der Richtwerte für Wohngebiete
zu rechnen. Gebiete, die etwa zu gleichen Teilen Wo hnnutzung und gewerbliche Nutzungen be-
herhergen, sind in einem Umkreis von etwa 61 m noch von Richtwertüberschreitungen betroffen.
Hierin sind Baustellen als Bereiche definiert, auf denen Baumaschinen zur Durchführung von Bau-
arbeiten zum Einsatz kommen, einschließlich der Plä tze, auf denen Baumaschinen zur Herstellung
von Bauteilen und zur Aufbereitung von Baumaterial für bestimmte Bauvorhaben betrieben wer-
den. Hierzu zählen auch Verkehrswege, die ausschlie ßlich dem Baulogistikverkehr zur Verfügung
stehen (FRITZ BERATENDE INGENIEURE , 2015).
Die durchgeführte Schalltechnische Untersuchung auf Basis der 16. BImSchV hat zu dem Ergebnis
geführt, dass sich maximale Beurteilungspegel aus der Beurteilung des Schienenverkehrslärms am
Gebäude Franziska-Braun-Straße 7 mit 57,8 dB(A) tag s und 46,7 dB(A) nachts ergeben. An die-
sem Gebäude liegt eine Grenzwertüberschreitung von 0,8 dB(A) vor. Aus dem Neubau der Stra-
ßenbahntrasse ergibt sich damit für das Gebäude ein Anspruch auf Lärmvorsorge (F RITZ
BERATENDE INGENIEURE , 2015).
Entsprechend der Schalltechnischen Untersuchung zur Ermittlung der Gesamtverkehrslärmimmis-
sionen werden die Orientierungswerte gemäß DIN 1800 5-1, Beiblatt 1, im Untersuchungsraum
sowohl im Nullfall als auch im Planfall teilweise ü berschritten. An keinem Gebäude werden Beurtei-
lungspegel oberhalb der Schwellenwerte von 70 / 60 dB(A) am Tag / in der Nacht erreicht, daher
ist die Situation an allen Immissionsorten als unbe denklich zu bewerten (F RITZ BERATENDE
INGENIEURE , 2015).
6.1.3 Erschütterungen
Erschütterungsimmissionen sind im Bundes-Immissions schutzgesetz wie Schallereignisse als
schädliche Umwelteinwirkungen definiert (vgl. § 3 (1) i.V.m. (2) BImSchG):
"Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gese tzes sind Immissionen ...". „Immissionen im
Sinne dieses Gesetzes sind (...) Erschütterungen und ähnliche Umwelteinwirkungen."
Festgelegte Grenzwerte für Erschütterungen aus dem Stadtbahnbetrieb gibt es nicht. Es gibt auch
keine gesetzlichen Regelungen zur Durchführung von Beweissicherungsmessungen. Daher wird
bei der Beurteilung der Auswirkungen von Erschütter ungen auf technische Regelwerke zurückge-
griffen, die bundesweit allgemein angewendet werden und auch hier im konkreten Fall einschlägig
sind.
Beim Betrieb von schienengebundenen Fahrzeugen ents tehen Schwingungsemissionen, die über
das Erdreich auf nahegelegene Baukörper übertragen werden. Die auftretenden Schwingungs-
emissionen können vom Menschen als mechanische Bauw erksschwingungen wahrgenommen
werden und zu Beeinträchtigungen des Wohlbefindens führen. Darüber hinaus können dauerhafte
Schäden an Gebäuden auftreten.
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Die Intensität der Erschütterungsimmissionen wird i n der linear verlaufenden Wahrnehmungsstärke
KB ausgedrückt. Werte von ca. KB 0,1 - 0,4 sind ger ade noch vom Menschen wahrnehmbar, bei
etwa KB 10 ist mit Bausubstanzschäden zu rechnen.
Zusammengefasst kommt die Erschütterungstechnische Untersuchung (F
RITZ BERATENDE
INGENIEURE , 2015) zu dem Ergebnis, dass für insgesamt fünf na ch den Anforderungen der DIN
4150-2 bzw. 24. BImSchV beurteilten Gebäude im unmi ttelbaren Einwirkungsbereich der geplanten
Straßenbahnstrecke eine Konfliktfreiheit bezüglich erheblich belästigender Immissionen aus Er-
schütterungen und sekundärem Luftschall besteht.
Durch den neuen Kurvenbereich beim Abzweig von der Nieder-Ramstädter Straße zum Lichtwie-
senweg sind für die dortigen Gebäude erheblich belä stigende Immissionen nicht auszuschließen.
Unter Berücksichtigung der bestehenden erschütterun gstechnischen Vorbelastungen durch die
Bestandsstrecke kommt es aufgrund des neuen Kurvenb ereichs zu einer wesentlichen Erhöhung
der zukünftigen Immissionssituation. Damit besteht hier ein Anspruch auf erschütterungsmindernde
Vorsorgemaßnahmen. Für die Gebäude L5 / 01 und L5 / 06 der TU Darmstadt werden diese Vor-
sorgemaßnahmen ebenfalls empfohlen.
6.1.4 Elektrische und magnetische Felder
Bei einem Straßenbahnbetrieb im Campus Lichtwiese m it Fahrleitung kann nicht von einem gleich-
bleibenden Immissionsniveau an technischen Anlagen ausgegangen werden. Nach den Angaben
der Institute, die entsprechende technische Anlagen betreiben, wird davon ausgegangen, dass
keine Beeinträchtigungen auftreten, wenn beim Betri eb der Straßenbahntrasse die Zusatzbelas-
tung, d. h. die maximale Gleichfeldänderung, im Rah men der von den Instituten angegebenen To-
leranzwerten (regelmäßig kleiner als 50 nT, Spitze-Spitze) liegt.
Soweit Beeinträchtigungen zu erwarten sind, zeigt d as EMV-Gutachten geeignete technische
Maßnahmen auf, die einzeln oder in Kombination zur Gewährleistung der elektromagnetischen
Verträglichkeit umgesetzt werden können. Insbesonde re durch eine magnetfeldoptimierte Trassen-
führung und die Verwendung aktiver Magnetfeldkompen sation an ausgewählten Geräten kann die
Beeinflussung sensibler Technik im Umfeld der Straß enbahntrasse verhindert werden (S
TEINBEIS
FORSCHUNGS - UND ENTWICKLUNGSZENTREN , STEINBEIS FORSCHUNGSZENTRUM ELEKTROMAGNETISCHE
VERTRÄGLICHKEIT (EMV), 2013).
6.1.5 Wohn- und Arbeitsumfeld
Baubedingte Auswirkungen
Die Erreichbarkeit der Wohn- und Arbeitsstätten wir d durch die Baumaßnahmen nicht grundsätz-
lich beeinträchtigt, ebenso wenig deren Versorgung mit Konsumgütern. Ggf. kann es aber in der
Bauphase zeitweise zu lokalen Umleitungen kommen.
Durch den Baubetrieb, vor allem aus dem daraus resu ltierenden Baulärm und den Staubemissio-
nen, ergeben sich für den Zeitraum der Bautätigkeit en Beeinträchtigungen für die in unmittelbarer
Nähe der geplanten Trasse wohnenden und arbeitenden Menschen.
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Hier sind die gesetzlichen Regelungen und der Stand der Technik insbesondere im Hinblick auf
den Einsatz von Baumaschinen und auf den Baustellenbetrieb zu beachten.
Die Durchführung von Arbeiten im Nachtzeitraum ist im Regelfall nicht zu erwarten, kann aber bei-
spielsweise im Bereich von tagsüber stark frequentierten Bauabschnitten erforderlich werden.
Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen
Nachhaltige und teilweise wesentliche Auswirkungen ergeben sich durch die Anlage des Gleiskör-
pers sowie der Oberleitungen der geplanten Straßenb ahntrasse. Vorhandene Vegetationsflächen
werden technisch überprägt. Wesentliche Auswirkunge n ergeben sich durch Eingriffe in den Stra-
ßenbaumbestand sowie in Grünflächen. Des Weiteren s ind die durch den Straßenbahnbau beding-
ten Veränderungen im Straßenraum Maßnahmen, die sic h auf das Wohn- und Arbeitsumfeld aus-
wirken, indem die vorhandenen Wegebeziehungen in geänderter Form genutzt werden können.
Als Aufwertung des Wohn- und Arbeitsumfeldes ist di e direkte Anbindung an den schienengebun-
denen ÖPNV zu betrachten. Es ist im Idealfall davon auszugehen, dass der Anteil des motorisier-
ten Individualverkehrs (MIV) bei der Erschließung d es Wohn- und Arbeitsumfeldes durch die ge-
plante Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese zurückgeht.
Hinsichtlich des Wohn- und Arbeitsumfeldes ergeben sich auch Auswirkungen durch die projektbe-
dingte Umgestaltung von Straßen, Geh- und Radwegen und von öffentlichen Plätzen. In der Sum-
me ist durch die Anbindung an das ÖPNV-Netz eine Ve rbesserung des Wohn- und Arbeitsumfel-
des zu erwarten.
6.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen
Baubedingte Auswirkungen
Bei der Durchführung der Bauarbeiten besteht die Ge fahr, dass Bäume durch Eingriffe in den Wur-
zel-, Stamm- und Kronenbereich beschädigt werden, w eil das Baufeld teilweise nahe an den
Baumbestand heranrückt. Bei den Erdarbeiten in der Nähe des Baumbestands besteht grundsätz-
lich die Gefahr der Beschädigung von Wurzeln.
Durch die Lagerung von Baumaterial und das regelmäß ige Befahren durch Baufahrzeuge kann es
zu Beeinträchtigungen durch Verlust der Vegetation und Beschädigung von Gehölzen kommen.
Hier sind entsprechende Schutzvorkehrungen zu treff en (vgl. Landschaftspflegerischer Begleit-
plan).
Anlagebedingte Auswirkungen
Die wesentlichen anlagebedingten Auswirkungen hinsi chtlich der Fauna und der Flora ergeben
sich durch Baumverluste im Bereich des Baufeldes.
Zusätzliche Auswirkungen stellen die dauerhaften Be anspruchungen von Vegetationsflächen durch
die Anlage der Gleisanlage, Haltestellen und Zuwegungen dar.
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Betriebsbedingte Auswirkungen
Für den Betrieb der Straßenbahnstrecke ist die Frei haltung des Lichtraumprofils erforderlich, so
dass ggf. Bäume im näheren Trassenumfeld gelegentli ch geschnitten oder aufgeastet werden
müssen.
Durch die neue Anlage der Straßenbahnstrecke erhöht sich die Beleuchtungsintensität des Stra-
ßenraumes. Betriebsbedingte Auswirkungen auf Vögel, Fledermäuse und Insekten lassen sich z.
B. auf die Licht- und Schallemissionen zurückführen . Neben der Scheuchwirkung durch die Stra-
ßenbahn entsteht für einige Tierarten ein etwas höh eres Kollisionsrisiko gegenüber dem derzeiti-
gen Verkehrsaufkommen.
Beeinträchtigung gemeinschaftsrechtlich geschützter Arten (Europäische Vogelarten / Ar-
ten nach Anhang IV FFH-Richtlinie).
Im Folgenden werden die artenschutzrechtlichen Verb otstatbestände nach § 44 BNatSchG bezüg-
lich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten ( alle europäischen Vogelarten sowie Arten des
Anhangs IV der FFH-Richtlinie), die durch das Vorha ben erfüllt werden können, ermittelt und dar-
gestellt:
Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
Pflanzen nach Anhang IV der FFH-Richtlinie wurden i m Rahmen der Ortsbegehun-
gen/Kartierungen nicht nachgewiesen. Daher wird hie r nicht weiter auf europarechtlich geschützte
Pflanzenarten und die dazugehörigen Verbotstatbestände eingegangen.
Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV der FFH-RL e rgeben sich aus § 44 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3
i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:
"Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten A rten nachzustellen, sie zu fangen, zu verlet-
zen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen
oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der
Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs - und Wanderungszeiten erheblich zu stö-
ren; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich d urch die Störung der Erhaltungszustand der
lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebend en Tiere der besonders geschützten Arten
aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der
Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören."
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Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten
Bestand und Betroffenheit von Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und europäischer Vogelar-
ten nach Art. 1 der EU-Vogelschutz-Richtlinie
Fledermäuse
Im Eingriffsbereich ist nur ein Höhlenbaum, eine al te Rosskastanie, vorhanden. Eine Nutzung
durch Fledermäuse konnte nicht nachgewiesen werden. Der Baum befindet sich im Bereich der
Haltestelle Hochschulstadion in der Nieder-Ramstädt er Straße. Die Kastanie muss im Zuge des
Projektes gefällt werden. Die übrigen zu fällenden Bäume sind meist zu jung (z. B. Platanenallee,
Lindenallee entlang des Lichtwiesenwegs), um Höhlen ausbilden zu können.
Im Rahmen von Detektorbegehungen des Untersuchungsr aumes konnten die Arten Breitflügelfle-
dermaus ( Eptesicus serotinus ), Großer Abendsegler ( Nyctalus noctula ), Kleiner Abendsegler
(Nyctalus leisleri ), Rauhautfledermaus ( Pipistrellus nathusii ), Zweifarbfledermaus ( Vespertilio muri-
nus ), Zwergfledermaus ( Pipistrellus pipistrellus ) nachgewiesen werden. Insgesamt scheint das
Gebiet für Fledermäuse in erster Linie eine Funktion als Nahrungshabitat zu besitzen.
Vögel
Insgesamt konnten im Untersuchungsraum 24 Vogelarte n nachgewiesen werden, von denen 21 im
Gebiet brüten. Girlitz, Haussperling und Stieglitz stehen dabei auf der Vorwarnliste der Roten Liste
Hessens. Der ebenfalls auf der Vorwarnliste geführt e Kernbeißer konnte nur einmal im Gebiet
nachgewiesen werden und wurde als Nahrungsgast eing estuft. Streng geschützte Arten oder Ar-
ten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinien geführt sind, sind im Gebiet nicht vorhanden.
Im Eingriffsbereich ist nur ein Höhlenbaum, eine al te Rosskastanie, vorhanden. Dieser befindet
sich im Bereich der Haltestelle Hochschulstadion in der Nieder-Ramstädter Straße und wurde in
2015 nicht von Vögeln als Brutstätte genutzt. Die ü brigen zu fällenden Bäume sind meist zu jung
(z. B. Platanenallee, Lindenallee entlang des Licht wiesenwegs), um Höhlen ausbilden zu können.
Die erfassten in Höhlen brütenden Arten brüten in d en Gehölzflächen außerhalb des Eingriffsbe-
reichs oder in Gebäudehöhlen (v. a. Haussperling und Hausrotschwanz).
Reptilien
Im eigentlichen Eingriffsbereich konnten keine Rept ilien festgestellt werden. Vermutlich ist die Flä-
che zu exponiert und bietet zu wenig Versteckmöglic hkeiten. Ein Vorkommen der Zauneidechse
konnte jedoch in einem Bereich mit einer Steinmauer und Gebüsch in der Nähe der Mensa nach-
gewiesen werden.
Xylobionte Käfer
Im Untersuchungsgebiet wurden keine nach Anhang IV der FFH-Richtline geschützten holzbewoh-
nenden Käferarten nachgewiesen. Eine Erfüllung arte nschutzrechtlicher Verbotstatbestände in
Bezug auf Reptilien ist daher nicht abzuleiten.
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Großer Feuerfalter
Es konnten keine Hinweise erbracht werden, die für die Anwesenheit des Feuerfalters sprechen.
Hinweise auf das Vorkommen des Großen Wiesenknopfes als Futterpflanze der geschützten
Ameisenbläuling-Arten waren auf keiner Wiese im Eingriffsbereich vorhanden.
Eine detaillierte Darstellung der Konflikte der Pla nung mit dem Schutzgut Tiere und Pflanzen er-
folgt im Landschaftspflegerischen Begleitplan.
6.3 Schutzgut Boden
Baubedingte Auswirkungen
Durch Leckagen an Baumaschinen und Transportfahrzeu gen können Bodenverunreinigungen ent-
stehen.
Die Lagerung von Baumaterial und das regelmäßige Be fahren mit Baufahrzeugen kann zu Beein-
trächtigungen von Böden durch Verlust der Vegetatio nsschicht und Bodenverdichtung führen. Hin-
weise auf Bodenbelastungen und Altlastverdachtsfläc hen liegen nicht vor. Generell ist auf orga-
noleptische Auffälligkeiten im Untergrund zu achten und ggf. die zuständige Bodenschutzbehörde
zu informieren.
Anlagebedingte Auswirkungen
Natürliche Böden sind durch das Vorhaben nicht betr offen. Durch das Projekt kommt es aber zu
einer Neuversiegelung bzw. Neuteilversiegelung (Rasengleis) bisher unversiegelter Böden.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Durch den Betrieb der Straßenbahntrasse entstehen E missionen durch Abrieb von Bremsanlagen
sowie aus dem Fahrdraht/Stromabnehmer-System und de m Rad/Schiene-System, die durch atmo-
sphärischen Transport oder durch Auswaschung auf be nachbarte Flächen gelangen können (
IGI
NIEDERMEYER INSTITUTE 1996). Entsprechende Immissionen sind bis zu einer Entfernung von ca.
10 m von der Strecke in erhöhten Konzentrationen zu finden. Durch Deposition und Akkumulation
von Immissionen auf Vegetation und Bodenoberfläche kann es bei Niederschlägen nach längeren
Trockenperioden zu einer verstärkten Auswaschung kommen.
Die Emissionen bestehen größtenteils aus Eisen; zus ätzlich werden Kohlenstoff und Kupfer (aus
dem Fahrdraht/Stromabnehmer-System) sowie weitere S toffe in Spuren emittiert. Einzig relevanter
und an alten Bahnstrecken nachweisbarer Schadstoff ist Kupfer. Nach TÜV (1994) ist bei Eisen-
bahnen mit einem Abrieb von 0,15g Kupfer/ km/ Zug z u rechnen, das zu 40% auf dem Bahnkörper
verbleibt und zu 60% auf einem bis zu 10 m breiten Streifen entlang der Strecke ausgetragen wird
[43]. Das emittierte Kupfer liegt jedoch in wasseru nlöslicher Form vor. Auch die emittierten Eisen-
partikel werden zu Eisen(III)oxidhydrat oxidiert, das in Wasser praktisch unlöslich ist.
Bei den Emissionen handelt es sich damit ganz überw iegend um in Wasser schwer bis unlösliche
Stoffe, die somit nur in partikulärer Form in Gewäs ser gelangen können. Da Eisen zusätzlich,
ebenso wie Kohlenstoff, ein von Natur aus sehr häuf ig vorkommendes Element darstellt, entstehen
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Teil A Umweltverträglichkeitsstudie
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durch die Eisen- bzw. Kohlenstoffemissionen durch A brieb keine starken Beeinträchtigungen von
Gewässerbiozönosen.
Bis zum Abstand von 10 m konnten noch vereinzelte R ichtwertüberschreitungen für Kupfer festge-
stellt werden. Für Blei, Cadmium, Zink, Nickel und Molybdän konnten keine wesentlichen Erhöhun-
gen gegenüber der Durchschnittsbelastung festgestel lt werden. Die mit dem Eisenbahnverkehr in
Verbindung zu bringenden erhöhten Konzentrationen b lieben unter den Grenzwerten. In einer Ent-
fernung von 10 m waren keine Einflüsse der Eisenbah ntrasse auf die Schwermetallkonzentration
mehr erkennbar. Chrom, Vanadium und Kobalt zeigten keine signifikanten Beziehungen in Abhän-
gigkeit zu den Bahnstrecken. Die Proben im Umfeld v on Fahrleitungsmasten zeigten keine signifi-
kanten Konzentrationserhöhungen.
Eine genaue Quantifizierung der immittierten Stoffe ist nach derzeitigem Wissensstand nicht mög-
lich (
IGI NIEDERMEYER INSTITUTE 1996). Üblicherweise gilt Niederschlagswasser aus Bahnanla gen
jedoch als wenig verschmutzt, so dass bezüglich der genannten Stoffe r ein geringes bis sehr ge-
ringes Konfliktpotenzial besteht.
6.4 Schutzgut Wasser
Im Untersuchungsgebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden.
Baubedinge Auswirkungen
Eine Gefährdung des Grundwassers ist baubedingt nur potenziell durch Unfälle mit Leckagen von
wassergefährdenden Stoffen möglich. Falls sich ein solcher Schadensfall ereignen sollte, ist das
verunreinigte Erdreich umgehend abzutragen, bevor S chadstoffe in den Grundwasserkörper eintre-
ten können. Das Baugrund- und Gründungsgutachten (I BES
BAUGRUNDINSTITUT , 2014) deutet auf
Grundwasser-Flurabstände zwischen 1,70 m und 5,50 m u. GOK hin.
Insgesamt sind keine Beeinträchtigungen des Grundwa sserhaushaltes während der Bauphase zu
erwarten.
Anlagebedingte Auswirkungen
Eine Versiegelung ist nur kleinräumig durch wasseru ndurchlässig befestigte Flächen gegeben, da
die Trasse weitestgehend als Rasengleis ausgeführt wird. Das anfallende Niederschlagswasser
kann auf versiegelten Flächen nicht mehr versickern , sondern wird gesammelt und in die Kanalisa-
tion geleitet. Wesentliche Auswirkungen auf den Gru ndwasserhaushalt sind durch das Vorhaben
insgesamt nicht zu erwarten.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Betriebsbedingte Auswirkungen der geplanten Straßen bahntrasse auf das Grundwasser sind nicht
zu erwarten. Ein Eintrag von Schadstoffen aus Abrieben in das Grundwasser erfolgt nicht.
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Teil A Umweltverträglichkeitsstudie
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6.5 Schutzgut Klima / Luft
Klima
Hinsichtlich der Beschreibung der qualitativen Ausw irkungen auf die klimatischen Verhältnisse
kann die Unterteilung in bau-, anlage- und betriebs bedingte Auswirkungen entfallen, weil keine
wesentlichen bau- und betriebsbedingten Auswirkungen zu erkennen sind.
Anlagebedingte Auswirkungen ergeben sich in erster Linie durch den Verlust von Bäumen. Dane-
ben bedingt auch die Versiegelung von bisher unbefe stigten Flächen Veränderungen der kleinkli-
matischen Verhältnisse. Wesentliche Auswirkungen au f Wind- und Durchlüftungsverhältnisse sind
in Folge des geplanten Vorhabens nicht gegeben. Auf grund der Größenordnung des Eingriffs sind
die Auswirkungen auf das Schutzgut vernachlässigbar.
Luft
Baubedingte Auswirkungen
Baubedingte Auswirkungen ergeben sich durch Schadst offemissionen (Stäube, Abgase) der ein-
gesetzten Baumaschinen und Transportfahrzeuge. Die vorübergehenden Auswirkungen konzent-
rieren sich deshalb auf den Bereich der Baustelle.
Wesentliche Beeinträchtigungen sind aufgrund der be fristeten und geringen Mehrbelastung nicht
zu erwarten. Die temporäre Belastung durch Stäube k ann mithilfe geeigneter Maßnahmen (Bereg-
nungseinrichtungen, Einsatz von Maschinen und Fahrz eugen nach dem Stand der Technik, z. B.
mit Partikelfiltern usw.) reduziert werden.
Anlagebedingte Auswirkungen
Anlagebedingte Auswirkungen entstehen durch den Ver lust von Bäumen und klimatisch aktiven
Flächen. Im Hinblick auf die Lufthygiene haben die Bäume vor allem die Funktion der Filterung und
Bindung von Staubpartikeln. Insgesamt ist bei dem V erlust von Bäumen und Grünstrukturen von
Flächen mit mittlerem bis hohem klimatischem Potenzial auszugehen.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Der Betrieb von Bahnstrecken führt zu Luftverwirbel ungen, die Staubpartikel auf angrenzenden
Flächen verdriften können. Als Indikator zur Beurte ilung möglicher gesundheitlicher Auswirkungen
gilt der Feinstaub PM10 (Partikeldurchmesser bis 10 µm, Ablagegeschwindigkeiten kleiner als
1mm/s).
Vom Schweizer Bundesamt für Umwelt, Wald und Landsc haft (BUWAL) wurden zur Bestimmung
der von der Bahn ausgehenden Staubemissionen Studie n erstellt. Diese kommen zu den nachfol-
gend dargestellten Ergebnissen. Während im Rahmen d ieser Studien im Jahr 2001 von bahnbe-
dingten Feinstaubemissionen in Höhe von 2.800 Tonne n/Jahr (Gesamtbelastung 26.000 Tonnen
pro Jahr) ausgegangen wurde, kommen genauere Ermitt lungen auf der Basis von Messungen und
Modellierungen aus dem Jahr 2002 nur noch auf einen Anteil der Bahn in Höhe von 800 -1200
Tonnen/Jahr, d. h. ca. 4 % der Gesamtemissionen.
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Hauptanteil der PM10-Emissionen aus dem Schienenver kehr ist der Abrieb von Bremsen und, in
geringerem Ausmaß, von Rädern, Schienen und Fahrdrä hten. Betriebsbedingte Erhöhungen bei
PM10-Emissionen sind deshalb an stark frequentierten Bahnstandorten zu erwarten.
Auf Grundlage der in der BUWAL-Studie 2002 durchgef ührten Messungen kann davon ausgegan-
gen werden, dass es beim Neu- und Ausbau von Schien enwegen gegenüber der aktuellen Situati-
on zu geringfügigen Erhöhungen betriebsbedingter Fe instaubimmissionen im Nahbereich der
Bahnstrecken kommen kann.
Nach den Untersuchungsberichten der für die Luftrei nhaltung zuständigen Behörden in Deutsch-
land liegen die vom Schienenverkehr emittierten Fei nstaubanteile lediglich bei 0,8 – 4,5 % der Ge-
samtbelastung. Die in den Untersuchungsberichten en thaltenen Zahlen sind das Ergebnis von
Hochrechnungen auf Basis von Messungen über längere Zeiträume. Die Studien der UMEG GmbH
aus den Jahren 2000 und 2001 zeigen, dass es zu Übe rschreitungen der Grenzwerte nach 22.
BImSchV in der Regel nur in Zentren größerer Städte mit hohem Anteil an Individualverkehr
kommt.
Außer dem lungengängigen Feinstaub PM10 wird im Ber eich von Bahnanlagen auch Grobstaub
emittiert. Messungen der Schweizer BUWAL-Studie erg aben für Staubpartikel mit Durchmessern
zwischen 10µm und 41µm gegenüber den Referenzstando rten eine ähnliche Erhöhung wie beim
Feinstaub. Grundsätzlich ist das Risiko von Staubau fwirbelungen bei Bahnanlagen im Vergleich
zur Straße äußerst gering, insbesondere in Bereichen mit partikelbindendem Rasengleis.
Für die karzinogene Wirkung der Feinstäube sind nac h BUWAL (2002b) Emissionen aus Diesel-
motoren ausschlaggebend, so dass der Emissionstyp a n elektrifizierten Strecken für die Schutzgü-
ter Mensch sowie Tiere und Pflanzen von geringerer Relevanz sind. Das BUWAL (2002) stellte in
einer Untersuchung zur Menge der emittierten PM 10 fest, dass entlang von sehr stark befahrenen
Schienenwegen geringfügige Erhöhungen von Feinstäub en feststellbar waren, die sich vor allem
aus Eisenoxiden aus dem Brems- und Schienenabrieb u nd zu geringeren Anteilen aus anderen
mineralischen Stäuben zusammensetzten. Organische Bestandteile spielten dagegen eine ver-
nachlässigbare Rolle.
Der Beitrag der vom Schienenverkehr emittierten Fei nstäube PM10 ist bei einem Anteil von 0,8 bis
max. 4,5 % am gesamten Aufkommen sehr gering. Es ka nn daher davon ausgegangen werden,
dass keine wesentliche Beeinflussung der Gesamtsitu ation durch den Straßenbahnbetrieb erfolgen
wird. Die Verlagerung des Individualverkehrs auf de n schienengebundenen ÖPNV kann dazu bei-
tragen, die Luftbelastung, z. B. bei Smog-Wetterlag en, zu reduzieren (u. a. Reduzierung des Aus-
stoßes von Dieselrußpartikeln).
6.6 Schutzgut Landschafts- bzw. Stadtbild
Auswirkungen auf das Stadtbild ergeben sich durch E ingriffe in vorhandene Strukturen und durch
technische Überprägung.
Baubedingte Auswirkungen
Vorübergehende Beeinträchtigungen des Stadtbildes e rgeben sich durch die Baustelle selbst
(Zäune, Baumaschinen, offene Bodenflächen, Materiallager, Baucontainer, Bauschilder etc.).
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Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen
Die wesentlichen Beeinträchtigungen für das Stadtbi ld ergeben sich durch die Anlage der Fahrlei-
tungen und der dazugehörigen Masten entlang der gep lanten Trasse. Diese Elemente verstärken
die technische Überprägung des Stadtbildes. Konflik tschwerpunkte bilden hierbei diejenigen Tras-
senabschnitte, in denen stadtbildprägende Bäume ent fallen werden und in denen stadtbildprägen-
de Grünstrukturen vorhanden sind.
Abb. 1: Visualisierung der Trasse mit Fahrleitungsan lage im Bereich der Grünfläche und der Stra-
ßenbäume nördlich des Lichtwiesenweges
Eine Einbindung in das Landschafts- bzw. Stadtbild erfährt die Fahrleitungsanlage durch die Stra-
ßenbäume zwischen Lichtwiesenweg und Straßenbahntrasse (vgl. Abb. 1).
Der Betrieb der Straßenbahnen wird nicht als wesent liche Beeinträchtigung des landschafts- bzw.
Stadtbildes gewertet, da sich die Fahrzeuge nur tem porär in den empfindlichen Bereichen bewe-
gen. Eine optische Vorbelastung durch Fahrzeuge ist mit dem vorhandenen Verkehr im Lichtwie-
senweg gegeben.
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6.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Baubedingte Auswirkungen
Es finden keine unmittelbaren Eingriffe in Kulturde nkmale statt. Während der Bauphase kann es
potenziell zu optischen Beeinträchtigungen der benachbarten Baudenkmale kommen.
Anlagebedingte Auswirkungen
Es finden keine unmittelbaren Eingriffe in Kulturde nkmale statt. Die Anlage der Trasse mit Begleit-
anlagen bedingt im Bereich der Georg-Büchner-Schule Konflikte hinsichtlich der Blickbeziehungen
zum Portal des Hochschulstadions, ebenso wie hinsic htlich der Blickbeziehungen im gesamten
Lichtwiesenweg.
Weitere Konflikte ergeben sich beim Blick in Richtu ng Norden durch das Portal des Hochschulsta-
dions aufgrund der Straßenbahntrasse mit Begleitanl agen, wobei die Fahrleitungsmasten bezüg-
lich des Portals eine Dominanzverlagerung bewirken. Trasse mit Fahrleitungsanlage führen auch
beim Studentendorf zu optischen Konflikten. Der Ver lauf der Trasse vor dem Architekturgebäude
führt zu Konflikten mit dem Rastersystem der Bebauung.
Abb. 2: Visualisierung der Trasse und Fahrleitungsan lage vor der Georg-Büchner-Schule
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Abb. 3: Visualisierung der Trasse und Fahrleitungsan lage vor dem Portal des Hochschulstadions
Abb. 4: Visualisierung der Trasse und Fahrleitungsan lage vor dem Studentendorf
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Betriebsbedingte Auswirkungsn
Wesentliche betriebsbedingte Auswirkungen sind nich t abzuleiten. Lediglich durch Straßenbahn-
fahrzeuge unmittelbar vor den vorhandenen Kulturden kmalen sind optische Konflikte möglich, die
jedoch bereits mit dem Fahrzeugverkehr im Ist-Zustand vorhanden sind.
Insgesamt ist davon auszugehen, dass durch das Vorh aben keine unmittelbaren Beeinträchtigun-
gen der genannten Baudenkmale entstehen werden. Der Bestand an Leitungen wird durch das
Vorhaben nicht beeinträchtigt, da betroffene Leitun gen verlegt werden. Gebäudeabbrüche sind
nicht erforderlich.
6.8 Wechselwirkungen
Aus der Beschreibung und Bewertung der projektbedin gten Auswirkungen auf die einzelnen
Schutzgüter in der Konfliktanalyse kann abgeleitet werden, dass direkte Beeinflussungen eines
Schutzgutes indirekte Beeinflussungen anderer Schut zgüter nach sich ziehen können. Die in der
Konfliktanalyse beschriebenen Projektwirkungen zeig en überwiegend keine maßgeblichen Beein-
trächtigungen für die einzelnen Schutzgüter auf.
► Schutzgut Menschen
Die Verlagerung von Verkehrsanteilen von der Straße auf die Schiene infolge einer Erhöhung der
Attraktivität des Öffentlichen Nahverkehrs lässt im Idealfall eine Verbesserung der lufthygienischen
Situation erwarten.
► Schutzgut Tiere und Pflanzen
Der Verlust vegetationsbestandener Flächen wirkt si ch auch auf andere Schutzgüter aus. So erge-
ben sich z. B. beim Verlust größerer vegetationsbes tandener Flächen Sekundärwirkungen auf den
Menschen (Lärm, Erholung), das Grundwasser (höhere Infiltrationsrate), das Klima (Frischluftent-
stehung) und das Stadtbild (Verlust stadtbildprägender Bereiche).
► Schutzgut Boden
Veränderungen bzw. Versiegelungen der Bodenoberfläche haben Einfluss auf
- die Regelung der Grundwasserneubildung (Schutzgut Grundwasser) und den Oberflächenabfluss
(Schutzgut Oberflächenwasser). Hier sind insbesonde re Bodenverdichtungen und Versiegelungen
ausschlaggebend;
- die Funktion als Vegetationsstandort mit Wasser- und Nährstoffversorgung (Schutzgut Flora).
Hier sind neben Bodenverdichtungen und Versiegelung en auch Veränderungen der Bodenzusam-
mensetzung (Bodenart, Kalkgehalt und Humusgehalt) ausschlaggebend;
- den Lebensraum für das Schutzgut Fauna.
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Schadstoffeinträge (Altlastverdachtsflächen) in den Boden können die Weitergabe der Schadstoffe
in das Grundwasser, die Vegetation und an den Menschen nach sich ziehen.
► Schutzgut Wasser
Grundwasser
Grundwasserabsenkungen / -aufstauungen führen zu ei ner Veränderung der Bodenfeuchte, die
wiederum die Veränderung von weiteren Bodenfunktion en nach sich zieht. Auch führen sie zu ver-
änderten Standortbedingungen für die Vegetation und im Extremfall auch für die Fauna sowie zur
Veränderung von Infiltrations- und Exfiltrationsvorgängen von Oberflächenwasser.
Projektbedingte Eingriffe in das Grundwasser sind n ach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforder-
lich.
Oberflächengewässer sind in der näheren Umgebung des Vorhabens nicht vorhanden.
► Schutzgut Klima / Luft
Die Errichtung von Bauwerken kann zu einer Behinder ung bestehender Kaltluftabflussbahnen und
damit zu einer Beeinflussung der Vegetation (u. a. aufgrund der Veränderung der Anzahl an Frost-
tagen) führen. Von den Oberleitungsmasten kann jedo ch keine Behinderungswirkung auf Luftströ-
me abgeleitet werden, so dass die beschriebenen Sekundärwirkungen vernachlässigbar sind.
Durch die im Idealfall abnehmenden Emissionen an Sc hadstoffen (Ruß, Stickstoffoxide, Schwefel-
dioxid) des MIV sind auch geringe (positive) Sekund ärwirkungen auf den Menschen und die Bau-
substanz von Kulturdenkmalen zu erwarten.
► Schutzgut Landschafts- bzw. Stadtbild
Siehe Tiere und Pflanzen.
► Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Siehe Klima und Lufthygiene.
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7 Grundsätzliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßn ahmen
Im Sinne des Vorsorgegedankens sollen schon in der Planungsphase, unter Berücksichtigung der
Verpflichtung zur Vermeidung bzw. Verminderung denk barer Schadensursachen und durch Beach-
tung der nach dem Stand der Technik möglichen Maßna hmen, Vermeidungs- und Verminde-
rungsmaßnahmen getrennt nach Umweltbereichen / Schutzgütern formuliert werden.
Schutzgut Menschen
Wohn- und Arbeitsumfeld
Schall
► Einsatz von lärmarmen Baumaschinen und Transportfah rzeugen, die bezüglich der Schall-
dämpfung auf dem aktuellen Stand der Technik sind u nd die die Richtlinie 2000/14/EG, in
Deutschland gültig als Geräte- und Maschinenlärmsch utzverordnung 32. BImSchV vom
29. August 2002 (BGBl I S. 3478), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 16. Juni
2006 (BGBl I S. 1312), erfüllen.
► Durchführung passiver Lärmvorsorgemaßnahmen in Form von Schallschutzfenstern und /
oder Schallschutzlüftungen am Gebäude Franziska-Bra un-Straße 7, an dem die Beurtei-
lungspegel die Grenzwerte der 16. BImSchV überschreiten.
► Durchführung erschütterungsmindernder Vorsorgemaßna hmen im neuen Kurvenbereich
beim Abzweig von der Nieder-Ramstädter Straße zum L ichtwiesenweg und bei den Insti-
tutsgebäuden L5 / 01 und L5 / 06 der TU Darmstadt, beispielsweise durch Einbau elasti-
scher Matten unterhalb des Gleiskörpers.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
► Schutz von Einzelbäumen im unmittelbaren Baustellen bereich gemäß DIN 18920 (Schutz
von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen ), RAS-LP 4, vgl. Maßnahmenplan
des Landschaftspflegerischen Begleitplans.
► Schutz von Biotopstrukturen und Bäumen durch die Er richtung von Schutzzäunen im Be-
reich des Baufeldes und der Baustelleneinrichtungsflächen.
► Schonung von Biotopstrukturen bzw. begrünten Fläche n durch Anlage der Baustellenein-
richtungsflächen möglichst auf bereits befestigten Flächen.
► Sollten bauzeitliche Inanspruchnahmen von Biotopstr ukturen nicht vermeidbar sein, sind
diese Flächen nach Bauabschluss zu rekultivieren.
► Schonung der Avifauna während der Brutzeit durch Au sführung der erforderlichen Gehölz-
rodungsarbeiten im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar.
► Kontrolle der ermittelten Baumhöhle vor der Rodung durch ein geeignetes Gutachterbüro,
um sicherzustellen, dass keine artenschutzrechtlich en Verbotstatbestände einschlägig
werden.
► Ein Befahren des Wurzelbereichs von Bäumen sowie di e Lagerung von Baustoffen und
anderen Materialien im Wurzelbereich sind nicht zulässig.
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► Ist bei Bäumen ein massiver Eingriff in den Wurzelb ereich unvermeidbar, so ist anschlie-
ßend ein Kronenrückschnitt im Feinastbereich vorzun ehmen, um die Wurzelverluste aus-
gleichen zu können.
► Bauarbeiten im Wurzelbereich sind nach DIN 18920, 3.9.1 in Handarbeit durchzuführen.
► Ist das Aufstellen von Masten im Wurzelbereich von Bäumen unvermeidbar, ist eine
Rammgründung vorzunehmen, um die Schäden im Wurzelbereich zu minimieren.
► Sollten bauzeitliche Inanspruchnahmen von Biotopstr ukturen nicht vermeidbar sein, sind
diese Flächen nach Bauabschluss zu rekultivieren.
► Die Baumaßnahmen sind durch eine Umweltbaubegleitun g / ökologische Baubegleitung zu
begleiten und zu dokumentieren.
Schutzgut Boden
► Abstimmung mit der Stadt Darmstadt, Untere Bodensch utzbehörde, bezüglich eventueller
belasteter Aushubmaterialien.
► Trennung von Oberflächenbelägen (Asphalt, Pflaster u. a.), Oberbau, Unterbau und wie-
derverwendbarem Aushubmaterial bei der Ausführung d er Baumaßnahme. Wiedereinbau
bzw. technische Verwertung von Bodenaushub, sofern dies technisch und hinsichtlich ei-
ner möglichen Belastung mit Schadstoffen (Altlastenverdachtsflächen) sinnvoll möglich ist.
► Durch weitgehenden Verzicht einer Vollversiegelung des Gleisbereiches (stattdessen An-
lage eines Rasengleises) können Teilfunktionen des Bodens (Filter- und Pufferfunktion
sowie Funktion für die Grundwasserneubildung) erhalten bleiben.
► Schonung von Böden durch Anlage der Baustelleneinri chtungsflächen / Baustraßen vor-
rangig auf bereits befestigten Flächen (vorhandenen Straßen und Wegen) bzw. bereits
überplanten Flächen.
► Sollten bauzeitliche Inanspruchnahmen von unbefesti gten Böden nicht vermeidbar sein, so
sind diese nach Abschluss der Baumaßnahme zu rekult ivieren und ggfs. eingetretene Bo-
denverdichtungen zu beseitigen.
Schutzgut Wasser
► Durch Ausgestaltung des Gleisbereiches als Rasengle is und Verzicht auf Vollversiegelung
kann die Funktion der überplanten Flächen für die G rundwasserneubildung erhalten blei-
ben.
Schutzgut Klima / Luft
► Einsatz von Baumaschinen und Transportfahrzeugen, d ie hinsichtlich der Reduzierung der
Schadstoffemissionen auf dem aktuellen Stand der Technik sind.
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► Durch Ausgestaltung des Gleisbereiches als Rasengle is und Verzicht auf Vollversiegelung
können die mit der Planung verbundenen negativen Auswirkungen minimiert werden.
Schutzgut Landschafts- bzw. Stadtbild
► Weitgehende Erhaltung von landschafts- und stadtbildprägenden Bäumen bzw. Gehölzen.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
► Umgehende Meldung an das Landesamt für Denkmalpfleg e Hessen, Abt. Bau- und Kunst-
denkmalpflege, falls in Folge der Planungen bei den Erdarbeiten bisher unbekannte archä-
ologische Funde und Befunde entdeckt werden. Die Fu ndstelle ist bis zu vier Werktage
nach der Fundanzeige unberührt zu lassen, wenn nich t eine Verkürzung der Frist mit dem
Referat 26 vereinbart wird (§ 20 DSchG i. V. m. § 27 DSchG).
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8 Verbleibende Umweltauswirkungen
In den vorangehenden Kapiteln wurden die auf die ei nzelnen Umweltbereiche / Schutzgüter zutref-
fenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirku ngen dargestellt. Unvermeidbare Auswirkun-
gen können in vorübergehende und dauerhafte bzw. ve rbleibende Auswirkungen unterschieden
werden.
Der projektbedingte Baumverlust wirkt sich hauptsäc hlich auf das Wohn- und Arbeitsumfeld, Tiere
und Pflanzen, das Stadtbild und das Mikroklima aus. Unter der Voraussetzung, dass bei der Bau-
ausführung die vorgesehenen Baumschutzmaßnahmen erg riffen sowie die Maßnahmen zur Kom-
pensation des LBP umgesetzt werden, ist nicht mit l angfristig verbleibenden erheblichen negativen
Umweltauswirkungen zu rechnen.
Der Verlust an Freiflächen durch die dauerhafte Übe rbauung wirkt sich auch auf das Schutzgut
Boden aus. Eine technische Verminderung des Eingrif fs ist durch die Anlage von Rasengleisen
erfolgt. Die verbleibenden Auswirkungen werden im R ahmen der Eingriffsregelung im LBP berück-
sichtigt.
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9 Zusammenfassung
Die vorliegende Umweltverträglichkeitsstudie ist un selbständiger Planungsbeitrag für die Planfest-
stellung zur Maßnahme „Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2“.
Durch diese Netzerweiterung kann der Campus Lichtwi ese direkt an das Netz des schienengebun-
denen ÖPNV angebunden werden. Damit entspricht das Straßenbahnprojekt den Aussagen des
Regionalplans Südhessen.
Die Umweltverträglichkeitsstudie wurde gemäß den ge setzlichen Vorgaben und den Ergebnissen
des Scopings gemäß § 5 UVP-Gesetz erstellt. Der Bes chreibung und Bewertung der Umwelt im
Ausgangszustand und der Status quo-Prognose folgt d ie Gesamtbeurteilung der Umweltwirkun-
gen, in der Regel getrennt nach bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen.
Negative Projektwirkungen resultieren aus der Bauph ase, in der das Wohn- und Arbeitsumfeld und
das Stadtbild sowie die lufthygienische Situation d urch Baulärm, Baubetrieb und Baustelleneinrich-
tungen beeinträchtigt werden. Diese Auswirkungen tr eten nur vorübergehend während der Bau-
phase auf und sind als nicht erheblich zu beurteile n, sofern die in der UVS aufgeführten Vermei-
dungs- und Verminderungsmaßnahmen für die Bauzeit umgesetzt werden.
Die geplante Straßenbahntrasse verläuft hauptsächli ch benachbart zu bzw. innerhalb von Gemein-
bedarfsflächen (Georg-Büchner-Schule), Wohngebieten (Studentisches Wohnen), und Sonderge-
bieten (Technische Universität) sowie ausgedehnten Grünflächen. Im geplanten Trassenverlauf ist
die Inanspruchnahme von Grünflächen (im Wesentliche n Gehölz-/Baumbestand und Grünflächen)
unvermeidbar.
Abschließend ist festzustellen, dass sich das gepla nte Vorhaben „Straßenbahnanbindung Campus
Lichtwiese, Linie 2“ unter Berücksichtigung von Sch allschutzmaßnahmen sowie landschaftspflege-
rischer bzw. artenschutzrechtlicher Vermeidungs-, V erminderungs- und Kompensationsmaßnah-
men (vgl. Landschaftspflegerischer Begleitplan) umw eltverträglich realisieren lässt. Mit der Er-
schließung zusätzlicher Siedlungsflächen durch den ÖPNV ist grundsätzlich von Positivwirkungen
für das Wohn- und Arbeitsumfeld auszugehen.
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10 Einleitung
10.1 Anlass und Zielsetzung
Die Erschließung des Campus TU-Lichtwiese durch den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
soll nachhaltig verbessert werden. Die HEAG mobilo GmbH plant dazu eine Straßenbahnstrecke
zum Campus TU-Lichtwiese zu bauen.
Die neue Straßenbahnstrecke soll von den bestehende n Gleisen der Linien 2 und 9 zum Böllenfall-
tor an der Haltestelle Hochschulstadion in östliche r Richtung abzweigen und entlang des Lichtwie-
senweges über den Campus TU-Lichtwiese bis zur Endh altestelle TU-Lichtwiese/Mensa führen.
Die Neubaustrecke endet in einer Wendeschleife. Ein Trassenneubau ist ab der Haltestelle Hoch-
schulstadion mit Gleisdreieck bis zur Endhaltestell e mit Wendeschleife erforderlich. Die Neubau-
strecke ist 1,33 km lang.
Es ist ein 2-gleisiger Ausbau der Trasse vorgesehen , an der Endwendeschleife wird ein zweites
Gleis zu Abstellung von Fahrzeugen vorgesehen. Die Trasse soll nördlich des Lichtwiesenweges
geführt werden. Der Lichtwiesenweg wird soweit erfo rderlich im Rahmen der Planung neu gestal-
tet. Im Querschnitt werden die Verkehrsflächen sowe it erforderlich neu geordnet, insbesondere im
Bereich des Wirtschaftshofes der Mensa sind Anpassungen erforderlich.
Für das geplante Vorhaben ist ein Planfeststellungs verfahren nach § 28 Personenbeförderungs-
gesetz (PBefG) erforderlich, in dessen Rahmen auch ein Landschaftspflegerischer Begleitplan
(LBP) zu erstellen ist. Im Rahmen des LBP werden d ie Auswirkungen des geplanten Vorhabens
auf den Naturhaushalt und das Landschafts- bzw. Sta dtbild geprüft und Maßnahmen zur Vermei-
dung von Beeinträchtigungen festgelegt. Unvermeidba re Beeinträchtigungen werden durch geeig-
nete Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege kompensiert.
10.2 Allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen und Vo rgaben
Die rechtlichen Grundlagen für die Erstellung des L andschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP)
bilden die §§ 13-17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Nach § 14 BNatSchG sind durch das geplante Vorhaben Eingriffe in Natur und Landschaft durch
Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflä chen, die die Leistungs- und Funktionsfä-
higkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können, gegeben.
Nach § 15 (1) BNatSchG ist der Verursacher eines Ei ngriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchti-
gungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Unv ermeidbare Beeinträchtigungen sind gemäß
§ 15 (2) durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Aus-
gleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen ). Ausgeglichen ist eine Beeinträchti-
gung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktion en des Naturhaushalts in gleichartiger Weise
wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild land schaftsgerecht wiederhergestellt oder neu ge-
staltet ist.
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Teil B Landschaftspflegerischer Begleitplan
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Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Natur-
haushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwer tiger Weise hergestellt sind und das Land-
schaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist.
Nach § 17 (4) BNatSchG sind die zur Vermeidung, zum Ausgleich und zur Kompensation in sons-
tiger Weise nach § 15 erforderlichen Maßnahmen, in einem landschaftspflegerischen Begleitplan in
Text und Karte darzustellen.
Zu ermitteln sind die möglichen Auswirkungen auf di e Schutzgüter Tiere / Pflanzen, Boden, Was-
ser, Klima / Luft sowie das Landschaftsbild.
Besondere artenschutzrechtliche Bestimmungen gehen aus den §§ 44 ff. BNatSchG hervor. Um
den Vorgaben des im Dezember 2007 novellierten BNat SchG Rechnung zu tragen, werden die
Belange des Artenschutzes im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt.
Der Artenschutzfachbeitrag als zentraler Baustein d er artenschutzrechtlichen Prüfung wird dem
vorliegenden LBP als eigenständiger Anhang (Anhang 3) beigefügt. Die Ergebnisse der Fachbei-
trages fließen in den LBP mit ein.
Da für den LBP, wie in der UVS, ebenfalls die Schut zgüter Tiere / Pflanzen, Boden, Wasser, Klima
/ Luft und Landschaftsbild untersucht werden und di ese Untersuchungen auf denselben gesetzli-
chen Grundlagen beruhen, sind die Bestandsbeschreib ung und –bewertung in weiten Bereichen
deckungsgleich. Aufgrund der unterschiedlichen Betr achtungstiefe beider Planungsbeiträge präzi-
siert der LBP die Aussagen der UVS, wodurch sich z. T. andere Schwerpunkte der Betrachtung
ergeben, ohne jedoch von den Grundaussagen der UVS abzuweichen.
Die Plandarstellung für den Bestands- und Konfliktp lan (Anlage 6) sowie den Maßnahmenplan
(Anlage 7) erfolgt im Maßstab 1 : 1.000 bzw. 1 : 500.
10.3 Lage der geplanten Trasse, Vorhabensbeschreibu ng und Untersuchungsraum
Vorhabensbeschreibung / Trassenverlauf
Die neue Straßenbahnstrecke soll von den bestehende n Gleisen der Linien 2 und 9 zum Böllenfall-
tor an der Haltestelle Hochschulstadion in östliche r Richtung abzweigen und entlang des Lichtwie-
senweges über den Campus TU-Lichtwiese bis zur Endh altestelle TU-Lichtwiese/Mensa führen.
Die Ausschleifung der neuen Trasse am Knotenpunkt N ieder-Ramstädter Straße/ Lichtwiesenweg
erfolgt an der vorhandenen Haltestelle Hochschulstadion durch Einbau eines Gleisdreiecks.
Die Neubaustrecke endet in einer Wendeschleife. Die Neubaustrecke ist 1,33 km lang. Die Linien-
führung ist dem Übersichtslageplan zu entnehmen. Ei ne zweigleisige Führung der Strecke erfolgt
parallel zum Lichtwiesenweg bis zum Gebäude der Fak ultät Architektur, ca. bei km 0,8 unter Be-
rücksichtigung der Umfeldplanung der Universität Darmstadt.
Die Trasse soll nördlich des Lichtwiesenweges gefüh rt werden. Der Lichtwiesenweg wird, soweit
erforderlich, im Rahmen der Planung neu gestaltet. Im Querschnitt werden die Verkehrsflächen
soweit erforderlich neu geordnet, insbesondere im B ereich des Wirtschaftshofes der Mensa sind
Anpassungen erforderlich. Ab km 0,8 ist eine eingle isige Führung im Bereich der Bauingenieurwe-
sengebäude sowie des Wirtschaftshofes der Mensa vor gesehen, um Eingriffe soweit möglich zu
minimieren und genügend Verkehrsflächen für alle Nu tzer zu gewährleisten. Die Trasse endet in
einer Wendeschleife vor dem Hörsaal- und Medienzent rum; an der Endhaltestelle ist ein Überhol-
gleis vorgesehen.
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil B Landschaftspflegerischer Begleitplan
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Die gesamte Trasse wird mit Fahrleitung überspannt, wobei im Bereich der Zweigleisigkeit Mittel-
maste, in den eingleisigen Bereichen Außenmaste zum Einsatz kommen. Gemäß dem derzeitigen
Abstimmungsstand mit der Denkmalpflege ist der Eins atz einer Hochkettenfahrleitung als umfeld-
verträglichste Lösung vorgesehen.
Im Zuge der Maßnahme werden die Haltestellen "Klett erhalle" und "Medienzentrum" neu erstellt,
dabei sind Haltestellenlängen von 45 m vorgesehen, die Haltestellen werden barrierefrei erschlos-
sen. Bei der vorhandenen Haltestelle "Hochschulstad ion" müssen die Bahnsteige, bedingt durch
die neue Weichengeometrie, in neuer Lage erstellt werden.
Untersuchungsraum
Der Untersuchungsraum steht in Abhängigkeit zum Wir kungsraum der einzelnen Schutzgüter. Die
Abgrenzung des Untersuchungsraumes für die Umweltve rträglichkeitsstudie bezieht sich auf die
am weitesten reichenden umweltrelevanten Auswirkung en eines Vorhabens, die in der Regel er-
heblich über die direkte Eingriffsfläche hinausgehe n. Der Untersuchungsraum soll zudem die
faunistischen Untersuchungsflächen und trassennahe Suchräume für Maßnahmen der natur-
schutzrechtlichen Eingriffsregelung einschließen.
Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan bezieht sich ausschließlich auf die Neu-
bautrasse zwischen Nieder-Ramstädter Straße und der Wendeschleife östlich der Franziska-
Braun-Straße gemäß der Planfeststellungsgrenze.
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil B Landschaftspflegerischer Begleitplan
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11 Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens
11.1 Wirkfaktoren
Nachfolgend werden die durch den Bau der Straßenbah nanbindung Campus Lichtwiese prognosti-
zierten Wirkfaktoren dargestellt. Diesen liegen zum einen die Angaben des Erläuterungsberichts
zur technischen Planung, zum anderen verschiedene Fachgutachten zugrunde.
11.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren
► Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme
Die wesentlichen bauzeitlichen Flächeninanspruchnah men entstehen im Bereich des Baufeldes
und der erforderlichen Baustelleneinrichtungsfläche n (BE-Flächen) für Versorgungseinrichtungen,
die Lagerung von Baustoffen und Aushubmaterial sowie das Abstellen von Maschinen.
Die BE-Flächen sind bei km 0,2 zwischen Lichtwiesen weg und geplanter Trasse, zwischen km 0,6
und 0,7 nördlich Architekturgebäude (Bodenmieten un d Aushub-Zwischenlager) und bei km 0,88
nördlich Mensa geplant.
► Emission von Lärm, Erschütterungen, Schadstoffen u nd Staub durch Baubetrieb und Bau-
stellenverkehr, Entstehung von Abwasser und Abfall
Mit erhöhten Lärmemissionen ist in den betroffenen Straßenabschnitten während der gesamten
Bauzeit zu rechnen; ebenso mit Erschütterungen durc h die Bautätigkeit sowie die Emission von
Staub und Schadstoffen durch den Baubetrieb und den Baustellenverkehr.
► Bauzeitliche Zerschneidungs-, Trenn- bzw. Barriere wirkungen und Störung funktionaler
Zusammenhänge
► Bodenbewegung und Bodenverdichtung
► Beeinträchtigung des Verkehrs
► Sperrung von Straßen für den motorisierten Individ ualverkehr
► Potenzielle Mobilisierung von Schadstoffen
► Schadstoff- und Staubemissionen durch Baustellenfa hrzeuge
► Visuelle Beeinträchtigung
11.1.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren
► Visuelle Beeinträchtigung
► Dauerhafte Flächeninanspruchnahme durch Gleiskörpe r und Haltestellen sowie weiterer
Begleitanlagen
► Mögliche Zerschneidung und Störung funktionaler Zu sammenhänge, z. B. Unterbrechung
der Wanderrouten von Tieren
11.1.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren
► Erhöhung der Immissionen von Schall, Erschütterung en und Körperschall durch zusätzli-
che Emissionsquelle
► Der Betrieb der Trasse erfordert das Freihalten ei nes spezifischen Lichtraumprofils
► Emission elektrischer und magnetischer Felder
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► Emission von Schadstoffen
► Erhöhung des Kollisionsrisikos für Tiere
► zusätzliche visuelle Störwirkung durch Straßenbahn betrieb
11.2 Planungsoptimierungen
Während des vorlaufenden Planungsprozesses wurden i m Rahmen der technischen Planung ver-
schiedene Planungsoptimierungen durchgeführt, insbe sondere unter Berücksichtigung umweltrele-
vanter Aspekte. Zu den Planungsoptimierungen zählen u. a.:
► Reduzierung der Größe der Baustelleneinrichtungsfl ächen (BE-Flächen)
► Trassierung mit möglichst geringen Gehölzverlusten im Bereich des „Wäldchens“
► Ausführung der Fahrleitungsanlage mit möglichst ge ringer Beeinträchtigung des Land-
schafts-/Ortsbildes
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12 Bestandsbeschreibung, –bewertung und Auswirkungs prognose
Innerhalb der Auswirkungsprognose der einzelnen Schutzgüter werden die folgenden Abkürzungen
der Konflikte verwendet:
• Konflikt Tiere und Pflanzen: KTP
• Konflikt Artenschutz: K Art
• Konflikt Boden: KB
• Konflikt Wasser: KW
• Konflikt Klima / Luft: KKL
• Konflikt Landschafts- bzw. Stadtbild: KLS
12.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen
12.1.1 Bestandsbeschreibung und -bewertung von Biot opstrukturen
12.1.1.1 Bestandsbeschreibung flächenhafter Biotops trukturen
In Höhe der bestehenden Haltestelle Lichtwiesenweg befinden sich auf der West- und Ostseite der
Nieder-Ramstadter Straße alte Rosskastanien als All eebäume. Im Einmündungsbereich des Licht-
wiesenweges in die Nieder-Ramstadter Straße ist der bestehende Fußweg von Platanenreihen
begleitet. Die Bäume stehen auf kleinen Grünflächen am Rand der mit wassergebundener Decke
befestigten Wegfläche. Die Grünfläche am Südrand de s Lichtwiesenweges ist von Heckenstruktu-
ren bestanden, in denen Liguster, Hartriegel, Ebere sche, Hainbuche, Weißdorn, Traubeneiche und
Feldahorn dominieren. Im weiteren Verlauf des Licht wiesenweges stehen auf dessen Südseite
Traubeneichen zwischen den straßenparallelen Parkplätzen.
Nördlich des Lichtwiesenweges schließen sich an die Platanenreihen Lindenreihen und ausge-
dehnte Wiesenflächen mit Klee, Wegwarte, Lichtnelke n, Spitzwegerich und Schafgarbe an. Die
nördliche Lindenreihe endet in Höhe des Eingangs zu m Hochschulstadion. Neben Solitärbäumen
schließen sich dichte waldartige Gehölzbestände an. Diese setzen sich u. a. aus Spitzahorn, Hain-
buche, Roteiche und Feldahorn zusammen. Den Trauf b ilden Liguster, Hasel, Hartriegel und Feld-
ahorn. Nördlich und östlich der Gehölze setzt sich die ausgedehnte Wiesenfläche fort. Entlang des
Fußweges zum Campus erstreckt sich weiterhin eine L indenreihe. Weitere Gehölzinseln mit Rotei-
chen, Feldahorn und Platanen schließen sich nördlich des Fußweges, östlich der o. g. Gehölze, an.
Das verzweigte Wegenetz im Bereich des Campus wird begleitet von Linde, Feldahorn, Walnuss,
Spitzahorn, Roteiche, Ginkgo, Kornelkirsche und Spi tzahorn. Innerhalb der geschlossenen Bebau-
ung des Campus stehen zwei alte Pappeln, Kiefern, L inden und Walnuss. Entlang der Gebäude
stocken Robinie, Hartriegel, Spitzahorn, Walnuss und Sumach.
Am Westrand der Petersenstraße bzw. der Franziska-B raun-Straße verlaufen Grünflächen mit
Robinien bzw. Hainbuchen. Östlich der Franziska-Bra un-Straße befindet sich eine Wiesenfläche
mit Hängebirken und Spitzahorn am Westrand. Entlang der Straßen, die die Wiesenfläche umrah-
men, sind Roteichen bzw. Hainbuchen gepflanzt.
Die Erstbegehung der geplanten Trasse mit Erfassung en für die Biotoptypen- und Nutzungsstruk-
turkartierung fand am 06.06.2014 statt. Weitere Beg ehungen zur Erfassung von Biotop- und Nut-
zungsstrukturen an der Trasse wurden am 08.08.2014 und am 17.09.2014 durchgeführt. Bei letzte-
rer Begehung wurden artenschutzfachliche Habitatpotenziale erhoben.
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Tab. 4: Wesentliche Baum- und Straucharten im Eingrif fsbereich und dessen näherer Umgebung
Wissenschaftlicher Artname Deutscher Artname
Acer campestre Feldahorn
Acer platanoides Spitzahorn
Aesculus hippocastanum Rosskastanie
Betula sp. Birke
Carpinus betulus Hainbuche
Clematis vitalba Gewöhnliche Waldrebe
Corylus avellana Hasel
Cornus sanguinea Roter Hartriegel
Cornus mas Kornelkirsche
Crataegus sp. Weißdorn
Ginkgo biloba Ginkgo
Hedera helix Gewöhnlicher Efeu
Juglans regia Walnuss
Lonicera sp. Heckenkirsche
Ligustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster
Mahonia aquifolium Mahonie
Platanus sp . Platane
Prunus avium Vogelkirsche
Pinus sp. Kiefer
Picea sp. Fichte
Populus nigra Schwarzpappel
Quercus rubra Roteiche
Quercus petraea Traubeneiche
Robinia pseudoacacia Gewöhnliche Robinie
Rhus typhina Hirschkolbensumach
Sorbus aucuparia Eberesche
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Wissenschaftlicher Artname Deutscher Artname
Tilia sp. Linde
12.1.1.2 Kurzdarstellung der kartierten Biotopstruk turen (Bestand)
Im Folgenden werden die kartierten Biotoptypen gemä ß Hessischer Biotopkartierung, Kartieranlei-
tung. 3. Fassung März 1995 dargestellt. Die Nummeri erung der Biotoptypen entspricht der Verord-
nung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahm en, Ökokonten, deren Handelbarkeit
und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben (Kompensa tionsverordnung – KV) vom 1. September
2005.
Die Rosskastanien an der Nieder-Ramstadter Straße s ind Teil einer Allee (Biotoptyp 04.310).
Westlich der Nieder-Ramstadter Straße schließen sic h Wohngebiete mit Grünflächen an. In Seiten-
lage zur Nieder-Ramstadter Straße verläuft die best ehende Straßenbahntrasse z. T. als Rasen-
gleis. Der Lichtwiesenweg wird von Alleebäumen begl eitet. Nördlich des Lichtwiesenweges befin-
den sich von West nach Ost zunächst eine Gemeinbeda rfsfläche (Schule), dann Grünfläche /
Parkanlage und schließlich die Sonderbaufläche Technische Universität.
Der nicht versiegelte Teil des Schulgeländes ist üb erwiegend Rasenfläche (Biotoptyp 11.224).
Südlich des Lichtwiesenweges erstrecken sich neben Alleebäumen kleinräumige Grünflächen mit
Gebüschen und Hecken (Biotoptyp 02.500). Die Nutzun gen sind von West nach Ost zunächst
Sonderbaufläche (Hochschulstadion), dann Grünfläche , Wohnbaufläche und Sonderbaufläche
Technische Universität. Die größeren, parkartigen G rünflächen im Untersuchungsgebiet dienen der
Freizeit- und Erholungsnutzung.
Nördlich des Lichtwiesenweges schließt sich an die ausgedehnten Wiesenflächen (Biotoptyp
06.320) ein Gehölzbestand (Biotoptyp 04.600B) vom C harakter eines kleinen Wäldchens an, der
sich weiter nach Osten hin auflockert. Das Gelände des Campus ist geprägt von Wiesenflächen
(Biotoptyp 06.320), Gebüschen (Biotoptyp 02.100B), Hecken (Biotoptyp 02.100B), Baumreihen
(Biotoptyp 02.500) und Einzelbäumen, wobei der Ante il versiegelter Flächen (ohne Gebäudeflä-
chen) von West nach Ost zunimmt.
Tab. 5: Übersicht kartierter Biotopstrukturen (Best and)
Gehölzbestände Nr.
Hecken, naturnah 02.100B
Gebüsche 02.100B
Hecken, geschnitten bzw. Hecken aus überwiegend nicht heimischen Arten 02.500
Einzelbaum, standortgerecht 04.110
Einzelbaum, nicht einheimisch, nicht standortgerecht 04.120
Allee, standortgerecht 04.310
Gehölz 04.600B
Grünland / Wiesenflächen Nr.
Wiesen 06.320
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Grünfläche, Rasen 11.224
Sonstige Biotopstrukturen Nr.
Bebaute / versiegelte Fläche 10.510
Rasengitter, Rasengleis 10.540
Beete, Rabatten 11.221
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12.1.1.3 Bestandsbewertung flächenhafter Biotopstru kturen
Die im Untersuchungsgebiet vorgefundenen Biotopstru kturen sind aufgrund ihres Alters, ihrer Aus-
prägung oder ihres Habitatpotenzials als naturschut zfachlich wertvoll anzusprechen. Sie erfüllen
wichtige Funktionen im Naturhaushalt und stellen, g erade im städtisch überprägten Bereich mit
hohem Versiegelungsgrad und mangelhafter Durchgrünu ng u. a. wichtige Elemente im Biotopver-
bund dar.
Die Bewertung erfolgt anhand der Wertpunktezuweisun g (WP) zu den erfassten Biotoptypen ge-
mäß der Verordnung über die Durchführung von Kompen sationsmaßnahmen, Ökokonten, deren
Handelbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsabg aben (Kompensationsverordnung – KV) vom
1. September 2005.
Tab. 6: Bewertung der kartierten Biotoptypen nach d er Kompensationsverordnung
Gehölzbestände (Nr.) WP/m²
Hecken, naturnah (02.100B) 36
Gebüsche (02.100B) 36
Hecken, geschnitten bzw. Hecken aus überwiegend nic ht heimischen Arten
(02.500)
23
Einzelbaum, standortgerecht (04.110) 31
Einzelbaum, nicht einheimisch, nicht standortgerecht (04.120) 26
Allee, standortgerecht (04.310) 31
Gehölz (04.600B) 56
Grünland / Wiesenflächen WP/m²
Wiesen (06.320) 27
Grünfläche, Rasen (11.224) 10
Sonstige Biotopstrukturen WP/m²
Bebaute / versiegelte Fläche (10.510) 3
Rasengitter, Rasengleis (10.540) 7
Beete, Rabatten (11.221) 14
Die höchste Wertigkeit erreichen aufgrund ihrer lan gen Entwicklungszeit ältere Gehölzbestände
sowie naturnahe Feldgehölze und Hecken, die wichtig e Funktionen im Biotopverbund erfüllen.
Gebüsche, Einzelbäume, Alleebäume und Wiesen weisen mittlere bis hohe Wertigkeiten auf.
Eine nur geringe Bedeutung im Untersuchungsgebiet w ird aufgrund der hohen Störungsfrequenz
sowie der geringen Bedeutung als Nahrungsquelle für die heimische Fauna den kartierten Rasen-
flächen, Schnitthecken und Rabatten zugeordnet.
Keine Bedeutung als Lebensraum im Untersuchungsgebi et haben versiegelte und teilversiegelte
Flächen ohne Bewuchs.
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12.1.2 Faunistische Bestandserfassung und –bewertun g
Am 09.09.2014 fand ein Ortstermin, u. a. mit Vertre tern der Oberen Naturschutzbehörde, des Um-
weltamtes und des Grünflächenamtes statt. Ziel des Termins war die Vorstellung des Projektstan-
des und von Varianten, die Abstimmung natur- und ar tenschutzbezogener Sachverhalte und Un-
tersuchungsumfänge sowie die Festlegung der weitere n Vorgehensweise. Es wurde u. a. abge-
stimmt, eine artenschutzrechtliche Potenzialabschät zung als „Vorgutachten“ zum Artenschutz und
Teil einer UVP-Pflichtbeurteilung durch das Regieru ngspräsidium Darmstadt zu erstellen. Im Rah-
men einer Begehung wurde daher das Arteninventar ge schätzt, um die erforderlichen Untersu-
chungen darauf abzustimmen. Für die nachfolgend beh andelten Artengruppen und Arten wurden
im Rahmen der artenschutzrechtlichen Potenzialabsch ätzung weitere Erfassungen empfohlen und
im Jahr 2015 durchgeführt. Die Grundlage für nachfo lgend getroffene Aussagen bildet der Arten-
schutzfachbeitrag (vgl. Anhang 3). Details oder wei terführende Informationen können dieser Unter-
lage entnommen werden.
12.1.2.1 Fledermäuse
Im Eingriffsbereich ist nur ein Höhlenbaum, eine al te Rosskastanie, vorhanden. Dieser befindet
sich im Bereich der Haltestelle Hochschulstadion in der Nieder-Ramstädter Straße. Eine Nutzung
als Quartier ist nicht zu erkennen. Die Kastanie mu ss im Zuge des Projektes gefällt werden. Die
übrigen zu fällenden Bäume sind meist zu jung (z. B . Platanenallee, Lindenallee entlang des Licht-
wiesenwegs), um Höhlen ausbilden zu können.
Im Rahmen von Detektorbegehungen des Untersuchungsraumes konnten die Arten Breitflügelfle-
dermaus ( Eptesicus serotinus ), Großer Abendsegler ( Nyctalus noctula ), Kleiner Abendsegler
(Nyctalus leisleri ), Rauhautfledermaus ( Pipistrellus nathusii ), Zweifarbfledermaus ( Vespertilio muri-
nus ), Zwergfledermaus ( Pipistrellus pipistrellus ) nachgewiesen werden. Insgesamt scheint das
Gebiet für Fledermäuse in erster Linie eine Funktion als Nahrungshabitat zu besitzen.
12.1.2.2 Vögel
Insgesamt konnten im Untersuchungsraum 24 Vogelarte n nachgewiesen werden, von denen 21 im
Gebiet brüten. Girlitz, Haussperling und Stieglitz stehen dabei auf der Vorwarnliste der Roten Liste
Hessens. Der ebenfalls auf der Vorwarnliste geführt e Kernbeißer konnte nur einmal im Gebiet
nachgewiesen werden und wurde als Nahrungsgast eing estuft. Streng geschützte Arten oder Ar-
ten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinien geführt sind, sind im Gebiet nicht vorhanden.
Im Eingriffsbereich ist nur ein Höhlenbaum, eine al te Rosskastanie, vorhanden. Dieser befindet
sich im Bereich der Haltestelle Hochschulstadion in der Nieder-Ramstädter Straße und wurde in
2015 nicht von Vögeln als Brutstätte genutzt. Die ü brigen zu fällenden Bäume sind meist zu jung
(z. B. Platanenallee, Lindenallee entlang des Licht wiesenwegs), um Höhlen ausbilden zu können.
Die erfassten in Höhlen brütenden Arten brüten in d en Gehölzflächen außerhalb des Eingriffsbe-
reichs oder in Gebäudehöhlen (v. a. Haussperling und Hausrotschwanz).
12.1.2.3 Reptilien
Im eigentlichen Eingriffsbereich konnten keine Rept ilien festgestellt werden. Vermutlich ist die Flä-
che zu exponiert und bietet zu wenig Versteckmöglic hkeiten. Ein Vorkommen der Zauneidechse
konnte jedoch in einem Bereich mit einer Steinmauer und Gebüsch in der Nähe der Mensa nach-
gewiesen werden.
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12.1.2.4 Tagfalter (Großer Feuerfalter)
Es konnten keine Hinweise erbracht werden, die für die Anwesenheit des Feuerfalters sprechen.
Hinweise auf das Vorkommen des Großen Wiesenknopfes als Futterpflanze der geschützten
Ameisenbläuling-Arten waren auf keiner Wiese im Eingriffsbereich vorhanden.
12.1.2.5 Xylobionte Käfer
Im Ergebnis der Untersuchung des Eingriffsgebietes am 13.04.2015 ist zusammenfassend festzu-
stellen, dass durch die geplante Straßenbahnanbindu ng Campus Lichtwiese keine nach Anhang IV
der FFH-Richtlinie geschützten xylobionten Käfer be troffen sind. Es sind keine Hinweise auf das
Vorhandensein von Vertretern dieser Artengruppe erkennbar.
12.1.3 Schutzausweisungen
Im nahen Umfeld der Planung befinden sich keine Nat urdenkmale und gesetzlich geschützten Bio-
tope. Östlich des Planungsgebiets liegen das FFH-Ge biet „Dommersberg, Dachsberg und Darm-
bachaue von Darmstadt“, das Naturschutzgebiet „Darm bachaue von Darmstadt“ und das Land-
schaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“. Im Norden, O sten und im Süden des Planungsraumes be-
finden sich Biotope der Hessischen Biotopkartierung . Die Alleen stellen gesetzlich geschützte Bio-
tope nach § 13 (1) HAGBNatSchG dar.
Nach der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in d er Wissenschaftsstadt Darmstadt (2004)
geschützte Einzelbäume
Die geplante Trasse liegt im Geltungsbereich der Ba umschutzsatzung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt. Dem Schutz dieser Satzung unterstehen La ubbäume, die -gemessen in einem Meter
Höhe- einen Stammumfang von mehr als 60 cm haben so wie Nadelbäume, die -gemessen in ei-
nem Meter Höhe- einen Stammumfang von mehr als 90 c m haben. Liegt der Kronenansatz niedri-
ger als ein Meter, so ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz ausschlaggebend. Dem
Schutz unterliegen auch mehrstämmige Laubbäume, wen n ein Stämmling einen Stammumfang
von mehr als 60 cm aufweist oder die Summe der Einz elstammumfänge 100 cm überschreitet. Für
die nach § 5 vorgenommenen Ersatzpflanzungen gelten die Vorschriften dieser Satzung unabhän-
gig von der Art und dem Stammumfang der (Ersatz-) Bäume.
Diese Satzung findet keine Anwendung auf
• Obstbäume mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanie ,
• Baumbestände in Baumschulen und Gärtnereien, sowei t sie gewerblichen Zwecke dienen,
• Bäume in öffentlichen Grünanlagen, auf Friedhöfen sowie auf öffentlichen Straßen, Wegen
und Plätzen, weil sich ihre Behandlung nach einer i nnerstädtischen Dienstanweisung re-
gelt,
• Bäume, die Bestandteil des Waldes im Sinne des Bun deswaldgesetzes und des Hessi-
schen Forstgesetzes sind,
• Bäume, die als Naturdenkmale oder als geschützte L andschaftsbestandteile rechtsverbind-
lich festgesetzt oder einstweilig sichergestellt sind und
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• Bäume in rechtsverbindlich festgesetzten oder eins tweilig sichergestellten Naturschutzge-
bieten,
• Bäume in mit Bebauungsplan rechtsverbindlich festg esetzten Kleingartenanlagen.
12.1.4 Auswirkungsprognose
12.1.4.1 Baubedingte Auswirkungen
Während der Bauphase ist von vorübergehenden Beeint rächtigungen der Flora und Fauna durch
Schall, Erschütterungen, Abgas- und Staubentwicklun g sowie durch Flächeninanspruchnahmen für
Baustelleneinrichtungen auszugehen.
An Baumstandorten, die direkt an den Eingriffsberei ch angrenzen, kann es zu Beeinträchtigungen
durch Bodenverdichtung im Wurzelraum sowie zu Wurze l-, Rinden-, Stamm- und Astschädigungen
kommen. Unter Berücksichtigung der geplanten Schutz maßnahmen (Einrichten von ortsfesten
Schutzzäunen oder, wo das aus Platzgründen nicht mö glich ist, Stammschutz, können die Beein-
trächtigungen jedoch auf ein geringes Maß reduziert werden ( KTP 1 )
1. Die Betroffenheit von Bäu-
men die nach der Satzung zum Schutze des Baumbestan des in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
vom 5. April 2004 geschützt sind, ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.
Tab. 7: Bestandsbäume im Trassenbereich (Zuordnung der Baumnummern in den Anlagen 6 und 7
ersichtlich)
Nr. Art Stammdurchmesser Höhe Kronendurchmesser
A Platane 30 cm 8 m 12 m
B Platane 25 cm 7 m 10 m
69 Rosskastanie 27 cm 6 m 5 m
70 Rosskastanie 38 cm 8 m 6 m
0 Pappel 85 cm 24 m 12 m
37 Rosskastanie 42 cm 12 m 6 m
38 Rosskastanie 59 cm 15 m 10 m
39 Rosskastanie 66 cm 16 m 10 m
76 Rosskastanie 53 cm 14 m 10 m
75 Rosskastanie 55 cm 12 m 10 m
74 Rosskastanie 42 cm 12 m 8 m
73 Rosskastanie 53 cm 12 m 10 m
72 Rosskastanie 13 cm 4 m 2 m
71 Rosskastanie 37 cm 8 m 5 m
1 Hainbuche 20 cm 8 m 5 m
2 Roteiche 32 cm 10 m 6 m
1 Erklärung der Abkürzungen siehe Vorbemerkung Kapitel 12
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Nr. Art Stammdurchmesser Höhe Kronendurchmesser
3 Hainbuche 28 cm 10 m 5 m
4 Roteiche 33 cm 10 m 8 m
5 Hainbuche 120 cm 10 m 12 m
6 Roteiche 40 cm 12 m 8 m
7 Hainbuche 30 cm, 35 cm 14 m 10 m
7A Roteiche 57 cm 18 m 14 m
8 Ahorn 25 cm, 12 cm 12 m 6 m
9 Ahorn 23 cm 12 m 6 m
10 Ahorn 19 cm, 15 cm 8 m 5 m
11 Roteiche 57 cm 18 m 12 m
12 Ahorn 20 cm, 23 cm 8 m 6 m
13 Ahorn ca. 25 cm ca. 8 m ca. 10 m
14 Ahorn 54 cm 16 m 12 m
15 Hainbuche 48 cm 16 m 12 m
16 Ahorn 35 cm 12 m 10 m
17 Roteiche 43 cm 16 m 10 m
17A Ahorn 23 cm, 25 cm, 40 cm 16 m 8m
18 Roteiche 36 cm 16 m 8 m
19 Ahorn 62 cm 18 m 12 m
20 Ahorn 55 cm 16 m 10 m
21 Ahorn 26 cm, 32 cm 16 m 10 m
22 Ahorn 23 cm, 34 cm, 30 cm 16 m 10 m
23 Ahorn 50 cm 16 m 14 m
24 Ahorn 44 cm 16 m 10 m
25 Ahorn 54 cm 18 m 14 m
26 Ahorn 37 cm 8 m 6 m
27 Ahorn 32 cm 8 m 6 m
28 Platane 46 cm 16 m 10 m
29 Platane 60 cm 16 m 12 m
30 Ahorn 22 cm 8 m 6 m
31 Platane 54 cm 18 m 12 m
32 Ahorn 40 cm 9 m 8 m
33 Ahorn 40 cm 9 m 8 m
34 Ahorn 26 cm, 21 cm 40 cm 9 m
35 Nussbaum 63 cm 18 m 14 m
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Nr. Art Stammdurchmesser Höhe Kronendurchmesser
36 Roteiche 30 cm 9 m 14 m
37 Eiche 40 cm 10 m 16 m
38 Ahorn Ca. 30 cm 8 m 8 m
39 Linde 40 cm 8 m 8 m
40 Linde 30 cm 9 m 10 m
41 Linde 25 cm 6 m 8 m
42 Linde 15 cm 5 m 4 m
43 Linde 15 cm 5 m 4 m
44 Linde 30 cm 7 m 8 m
45 Hainbuche 10 cm 5 m 4 m
46 Hainbuche 20 cm 5 m 6 m
47 Roteiche 30 cm 10 m 12 m
48 Roteiche 50 cm 11 m 12 m
49 Roteiche 45 cm 15 m 15 m
50 Roteiche 35 cm 12 m 12 m
51 Roteiche 10 cm 4 m 4 m
52 Roteiche 10 cm 4 m 4 m
53 Roteiche 10 cm 4 m 4 m
54 Birke 25 cm 8 m 10 m
Datengrundlage: Baumgutachten, Vermessungsdaten und Schätzung im Rahmen der Biotoptypen- und Nutzungsstruktur-
kartierung.
Fett : von der Baumaßnahme betroffen; kursiv : in der Bilanz als Gehölzfläche erfasst.
Nach der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 5. April 2004 geschützt sind
Bäume ab einem Stammdurchmesser von ca. 19 cm, bei mehrstämmigen Laubbäumen, wenn ein Stämmling einen
Stammumfang von mehr als 60 cm aufweist oder die Summe der Einzelstammumfänge 100 cm überschreitet.
Es finden während der Bauphase vorübergehende Fläch eninanspruchnahmen statt: Zwischen
km 0,17 und 0,35 sind nördlich und südlich des Bauf eldes BE-Flächen vorgesehen. Für die nördli-
che BE-Fläche werden bauzeitlich Wiesenflächen in A nspruch genommen. Für BE und Oberbo-
denmiete werden nördlich des Baufeldes etwa zwische n km 0,57 und 0,75 z. T. Grün- bzw. Wie-
senflächen vorübergehend genutzt. Zwischen km 0,93 und 0,98 werden nördlich des Baufeldes
ebenfalls Wiesenflächen vorübergehend beansprucht (KTP 2 ).
Potenziell können durch Bautätigkeiten Reptilien, d ie von Süden (Nachweise im Bereich Mensa) in
das Baufeld wandern, getötet oder verletzt werden (K Art 1 ).
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil B Landschaftspflegerischer Begleitplan
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12.1.4.2 Anlagebedingte Auswirkungen
Durch die Anlage der Trasse mit Nebenanlagen sowie den Bau der Wendeschleife kommt es zum
Verlust von Bäumen, Gehölzen, Hecken, Gebüsch und G rünflächen. Hierdurch werden z. T. ge-
bietsbezogen hochwertige Biotopstrukturen in Anspruch genommen und überbaut (KTP 3 ).
Insgesamt nimmt die Planung eine Fläche von rund 11.800 m² ein.
Biotopstrukturen werden im Umfang von rund 6.150 m² durch die Planung (Rasengleis, Versiege-
lungen und künftige Grünflächen) in Anspruch genomm en und überbaut. Die übrigen Planungsflä-
chen im Umfang von etwa 5.600 m² liegen in Bereiche n mit bereits versiegelten bzw. teilversiegel-
ten Flächen (ohne Bewuchs).
Die Netto-Neuversiegelung beläuft sich auf ca. 2.150 m². Dies resultiert aus der Tatsache, dass
ein Großteil der technischen Anlagen (im Wesentlich en Rasengleise) lediglich eine Teilversiege-
lung darstellt. Weiterhin werden Teile der überplan ten Flächen nach Bauabschluss wieder als Ve-
getationsflächen zur Verfügung stehen. Nicht zuletz t erfolgen Entsiegelungen bisher versiegelter
bzw. befestigter Flächen.
Durch die Anlage von Rasengleisen beträgt die Netto-Teilneuversiegelung ca. 3.620 m².
Eine detaillierte Bilanzierung des Eingriffs ist dem LBP als Anhang 1 beigefügt.
Des Weiteren gehen anlagebedingt 1.774 m² Gehölze s owie 31 Einzelbäume verloren. Einige der
betroffenen Bäume fallen unter die der Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Der beschriebenen Inanspruchnahme flächenhafter Bio topstrukturen durch das Rasengleis und
Versiegelungen stehen die Neupflanzung von Einzelbä umen sowie die Neuanlage von Grünflä-
chen / Rasengleis auf bisher versiegelten oder teil versiegelten Flächen (ohne Bewuchs) gegen-
über.
Durch die neue Anlage der Straßenbahnstrecke erhöht sich die Beleuchtungsintensität des Stra-
ßenraumes und des Campusgeländes im Bereich der Hal testellen. Eine Beleuchtung der Trasse
außerhalb der Haltestellen ist nicht vorgesehen.
12.1.4.3 Betriebsbedingte Auswirkungen
Für den Betrieb der Straßenbahntrasse ist die Freih altung des Lichtraumprofils erforderlich, so
dass die Bäume im näheren Trassenumfeld gelegentlic h geschnitten oder aufgeastet werden müs-
sen.
Betriebsbedingte Auswirkungen auf Vögel und Flederm äuse lassen sich z.B. auf die Licht- und
Schallemissionen zurückführen ( KTP 4 ). Neben der Scheuchwirkung durch die Straßenbahn e nt-
steht für einige Tierarten ein etwas höheres Kollis ionsrisiko gegenüber dem derzeitigen Verkehrs-
aufkommen.
12.2 Boden
12.2.1 Bestandsbeschreibung
Nach der Geologischen Übersichtskarte von Hessen 1 : 300.000 (H
ESSISCHES LANDESAMT FÜR
UMWELT UND GEOLOGIE , 2007) stehen im Gebiet der Straßenbahnanbindung Cam pus Lichtwiese
quartäre Flugsande an. Nach T ECHNISCHE UNIVERSITÄT DARMSTADT , FACHBEREICH
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil B Landschaftspflegerischer Begleitplan
Seite 68 von 90
BAUINGENIEURWESEN UND GEODÄSIE , INSTITUT UND VERSUCHSANSTALT FÜR GEOTECHNIK (2010) be-
steht der tiefere Untergrund aus zu tonig-sandigem Schluff verwittertem Granodiorit. Dieser wird
überlagert von verschwemmtem Flugsand (Feinsand).
Gemäß Baugrund- und Gründungsgutachten (IBES
BAUGRUNDINSTITUT , 2014) besteht der Bau-
grund aus Auffüllungen und gewachsenem Boden. Im we stlichen Bereich der Planung (Haltestelle
Hochschulstadion) wird die befestigte Oberfläche vo n aufgefüllten schwach kiesigen bis kiesigen
Sanden, sandigen Schotterlagen und z. T. sandigen u nd kiesigen Steinlagen unterlagert. Im Lie-
genden dazu befindet sich der gewachsene Boden aus nahezu schlufffreien bis schluffigen Sanden
bzw. sandiger, toniger Schluff und mittelsandige Feinsande.
Zwischen der Nieder-Ramstädter Straße bis zum Rand des Gehölzes nördlich des Lichtwiesenwe-
ges wird das Profil zunächst von Auffüllungen aus k iesigen Sanden, kiesigen und schwach schluf-
figen Sanden und sandigen Kiesen gebildet. Der gewa chsene Boden besteht aus nahezu
schlufffreien bis schwach schluffigen Sanden, unter lagert von schwach tonigem, schwach schluffi-
gem bis schluffigem, kiesigem Sand.
Vom Gehölzbestand bis zum Institutsgebäude Bauingen ieurwesen wurden zunächst Auffüllungen
aus schwach schluffigem, schwach kiesigem Sand und sandigem Schotter erbohrt. Der gewachse-
ne Boden umfasst nahezu schlufffreie bzw. schwach s chluffige Sande, unterlagert von tonigen,
schwach kiesigen bis kiesigen, sandigen Schluffen.
Bei der geplanten Wendeschleife bestehen die Auffül lungen aus schwach schluffigen bis schluffi-
gen, schwach kiesigen bis kiesigen Sanden. Und sand igen, teilweise schwach schluffigen Kiesen.
Schwach schluffige bis schluffige Sande bilden den gewachsenen Boden.
Im Bereich der geplanten Endhaltestelle Campus Lich twiese befindet sich unter der Befestigung
eine Auffüllung aus Schotter und sandigen, kiesigen ,, schwach schluffigen Steinlagen. Der ge-
wachsene Boden wird gebildet aus tonigem, sandigem, schwach kiesigem Schluff und schwach
schluffigem Sand.
Die Trasse verläuft in einem Bereich mit im Westtei l des Planungsgebietes relativ geringen Versie-
gelungsgraden der Bodenoberfläche, der östliche Str eckenabschnitt auf dem Campusgelände
weist höhere Versiegelungsgrade auf.
12.2.2 Bestandsbewertung
Generell ist festzuhalten, dass die Böden des Unter suchungsgebietes durch Abgrabungen, Auf-
schüttungen und durch Versiegelung großflächig star k verändert worden sind. Hinsichtlich ihrer
Funktion im Naturhaushalt weisen diese Böden daher nur ein geringes Potenzial auf. Naturnahe
Böden kommen im Eingriffsbereich überwiegend nicht vor. Den versiegelten und undurchlässig
befestigten Böden ist keine Funktionserfüllung zuzuordnen.
Den unversiegelten und unbefestigten Böden der Wies en- und Gehölzflächen sind höhere Funkti-
onserfüllungen zuzuordnen. Zumindest im Bereich der Gehölzfläche könnten noch relativ naturna-
he Böden vermutet werden. Das Baugrund- und Gründun gsgutachten (IBES
BAUGRUNDINSTITUT ,
2014) hat jedoch auch hier Auffüllungen nachgewiese n. Schädliche Bodenveränderungen oder
Altlastverdachtsflächen sind im Gebiet der Planung nicht bekannt.
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil B Landschaftspflegerischer Begleitplan
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12.2.3 Auswirkungsprognose
12.2.3.1 Baubedingte Auswirkungen
Durch Leckagen an Baumaschinen und Transportfahrzeu gen können Bodenverunreinigungen ent-
stehen.
Die Lagerung von Baumaterial und das regelmäßige Be fahren mit Baufahrzeugen kann zu Beein-
trächtigungen von Böden durch Verlust der Vegetatio nsschicht und Bodenverdichtung führen. Hin-
weise auf Bodenbelastungen und Altlastverdachtsfläc hen liegen nicht vor. Generell ist auf orga-
noleptische Auffälligkeiten im Untergrund zu achten und ggf. die zuständige Bodenschutzbehörde
zu informieren.
Zwischen km 0,10 und 0,34 ist unmittelbar nördlich des Baufeldes eine Oberbodenmiete vorgese-
hen. Hierzu werden bauzeitlich unbefestigte Böden i n Anspruch genommen. Für BE und Oberbo-
denmiete werden etwa zwischen km 0,57 und 0,77 z. T . ebenfalls unbefestigte Böden vorüberge-
hend genutzt ( KB 1 ).
12.2.3.2 Anlagebedingte Auswirkungen
Natürliche Böden sind durch das Vorhaben nicht betr offen. Es kommt aber zu einer Neuversiege-
lung bzw. Neuteilversiegelung (Rasengleis) bisher u nversiegelter Böden auf einer Fläche von rund
6.250 m² (KB 2 ).
Versiegelungen
Versiegelungen sind wasserundurchlässige Befestigun gen von Bodenoberflächen, z. B. durch As-
phalt, Beton und Verbundpflaster.
Neuversiegelt (voll versiegelt) werden 2.610 m².
Als Teilversiegelung gelten die Anlage des Rasengle ises, da die Bodenfunktionen, insbesondere
die Filter- und Pufferfunktion, erhalten bleiben.
Neu-teilversiegelt werden insgesamt 3.620 m², im Wesentlichen durch die Anlage von Rasengleis
bedingt.
Im Zuge der Planung werden jedoch auch Flächen im B ereich landschaftspflegerischer und gestal-
terischer Maßnahmen entsiegelt bzw. teilentsiegelt.
Entsiegelungen
Entsiegelungsflächen ergeben sich im Umfang von 150 m² .
Teilentsiegelt werden weitere rund 430 m².
12.2.3.3 Betriebsbedingte Auswirkungen
Durch den Betrieb der Straßenbahntrasse entstehen E missionen durch Abrieb von Bremsanlagen
sowie aus dem Fahrdraht/Stromabnehmer-System und de m Rad/Schiene-System, die durch atmo-
sphärischen Transport oder durch Auswaschung benach barte Flächen gelangen können (
IGI
NIEDERMEYER INSTITUTE 1996). Entsprechende Immissionen sind bis zu einer Entfernung von ca.
10 m von der Strecke in erhöhten Konzentrationen zu finden. Durch Deposition und Akkumulation
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
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von Immissionen auf Vegetation und Bodenoberfläche kann es bei Niederschlägen nach längeren
Trockenperioden zu einer verstärkten Auswaschung kommen.
Die Emissionen bestehen größtenteils aus Eisen; zus ätzlich werden Kohlenstoff und Kupfer (aus
dem Fahrdraht/Stromabnehmer-System) sowie weitere S toffe in Spuren emittiert. Einzig relevanter
und an alten Bahnstrecken nachweisbarer Schadstoff ist Kupfer. Nach TÜV (1994) ist bei Eisen-
bahnen mit einem Abrieb von 0,15g Kupfer/ km/ Zug z u rechnen, das zu 40% auf dem Bahnkörper
verbleibt und zu 60% auf einem bis zu 10 m breiten Streifen entlang der Strecke ausgetragen wird
[43]. Das emittierte Kupfer liegt jedoch in wasseru nlöslicher Form vor. Auch die emittierten Eisen-
partikel werden zu Eisen(III)oxidhydrat oxidiert, das in Wasser praktisch unlöslich ist.
Bei den Emissionen handelt es sich damit ganz überw iegend um in Wasser schwer bis unlösliche
Stoffe, die somit nur in partikulärer Form in Gewäs ser gelangen können. Da Eisen zusätzlich,
ebenso wie Kohlenstoff, ein von Natur aus sehr häuf ig vorkommendes Element darstellt, entstehen
durch die Eisen- bzw. Kohlenstoffemissionen durch A brieb keine starken Beeinträchtigungen von
Gewässerbiozönosen.
Bis zum Abstand von 10 m konnten noch vereinzelte R ichtwertüberschreitungen für Kupfer festge-
stellt werden. Für Blei, Cadmium, Zink, Nickel und Molybdän konnten keine wesentlichen Erhöhun-
gen gegenüber der Durchschnittsbelastung festgestel lt werden. Die mit dem Eisenbahnverkehr in
Verbindung zu bringenden erhöhten Konzentrationen b lieben unter den Grenzwerten. In einer Ent-
fernung von 10 m waren keine Einflüsse der Eisenbah ntrasse auf die Schwermetallkonzentration
mehr erkennbar. Chrom, Vanadium und Kobalt zeigten keine signifikanten Beziehungen in Abhän-
gigkeit zu den Bahnstrecken. Die Proben im Umfeld v on Fahrleitungsmasten zeigten keine signifi-
kanten Konzentrationserhöhungen.
Eine genaue Quantifizierung der immittierten Stoffe ist nach derzeitigem Wissensstand nicht mög-
lich (
IGI NIEDERMEYER INSTITUTE 1996). Üblicherweise gilt Niederschlagswasser aus Bahnanla gen
jedoch als wenig verschmutzt, so dass bezüglich der genannten Stoffe r ein geringes bis sehr ge-
ringes Konfliktpotenzial besteht.
12.3 Wasser
12.3.1 Bestandsbeschreibung
Oberflächengewässer
In relevanter Entfernung zur Planung befinden sich keine Oberflächengewässer. Die Distanz des
Plangebietes zum östlich des Plangebietes gelegenen Darmbach (Gewässer III. Ordnung) beträgt
rund 300 m.
Grundwasser
Es befinden sich keine Wasserschutzgebiete oder and ere Schutzausweisungen für das Grundwas-
ser im Plangebiet bzw. in relevanter Entfernung zu diesem.
Zur Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Wass er (hier: Grundwasser) im Plangebiet
werden Kriterien wie die Verschmutzungsempfindlichk eit des Grundwassers und die Grundwas-
serneubildung herangezogen. Wesentliche Einflussgrö ßen sind der Grundwasserflurabstand, die
Filter- und Pufferfunktion des anstehenden Bodens sowie die Durchlässigkeit der Deckschichten.
Grundwasserflurabstand
Gemäß dem Baugrund- und Gründungsgutachten (IBES
BAUGRUNDINSTITUT , 2014) das wurde
Grundwasser in Teufen zwischen 1,70 m und 5,50 m u. GOK angetroffen, wobei hier möglicher-
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
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weise nicht der tatsächliche Ruhegrundwasserspiegel erfasst wurde. Amtliche Grundwassermess-
szellen in näherer Umgebung zur Planung sind nicht vorhanden.
TECHNISCHE UNIVERSITÄT DARMSTADT , FACHBEREICH BAUINGENIEURWESEN UND GEODÄSIE , INSTITUT
UND VERSUCHSANSTALT FÜR GEOTECHNIK (2010), beschreiben den Grundwasserspiegel als im Be-
reich der Lichtwiese stark schwankend. Es können Di fferenzen bis zu 2,50 m auftreten. Im Bereich
der Mensa wurde festgestellt, dass die Grundwassero berfläche auf 130 m Entfernung ein Gefälle
von rund 2,50 m nach Norden aufweist.
Grundwasserneubildung
Bereichen unversiegelter und durchlässiger Böden ko mmt hinsichtlich der Grundwasserneubildung
durch Niederschläge eine besondere Bedeutung zu. In Gebieten mit hohen Versiegelungsgraden
hingegen ist die Grundwasserneubildungsrate sehr ei ngeschränkt, da ein Großteil der Nieder-
schläge nicht versickert, sondern oberflächig abfli eßt und somit nicht für die Grundwasserneubil-
dung zur Verfügung steht.
Das Plangebiet weist eine starke Durchgrünung, d. h . einen hohen Anteil unversiegelter Flächen
auf. Hieraus ergibt sich, dass große Teile des Plan gebietes eine hohe Bedeutung für die Grund-
wasserneubildung haben.
Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers
Aufgrund des teilweise geringen Flurabstandes zwisc hen 1,70 und 5,50 m u. GOK und der relativ
hohen Durchlässigkeit der Deckschichten mit kiesige n Sanden, schluffigen Sanden und sandigen
Kiesen, ist von einer hohen Empfindlichkeit des Grundwassers auszugehen.
12.3.2 Bestandsbewertung
Es befinden sich keine Wasserschutzgebiete und Über schwemmungsgebiete im Umfeld des Ein-
griffsbereichs. Dem Grundwasser im Gebiet der Planu ng ist daher eine mittlere Wertigkeit zuzu-
ordnen. Aufgrund des teilweise geringen Flurabstand es und der relativ hohen Durchlässigkeit der
Deckschichten, ist von einer hohen Empfindlichkeit des Grundwassers auszugehen.
12.3.3 Auswirkungsprognose
12.3.3.1 Baubedingte Auswirkungen
Eine Gefährdung des Grundwassers ist baubedingt nur potenziell durch Unfälle mit Leckagen von
wassergefährdenden Stoffen möglich. Falls sich ein solcher Schadensfall ereignen sollte, ist das
verunreinigte Erdreich umgehend abzutragen, bevor S chadstoffe in den Grundwasserkörper eintre-
ten können. Das Baugrund- und Gründungsgutachten (I BES
BAUGRUNDINSTITUT , 2014) deutet auf
Grundwasser-Flurabstände zwischen 1,70 m und 5,50 m u. GOK hin.
Insgesamt sind keine Beeinträchtigungen des Grundwa sserhaushaltes während der Bauphase zu
erwarten.
12.3.3.2 Anlagebedingte Auswirkungen
Mit der Überbauung bisher unbefestigter Flächen ist eine potenzielle Beeinträchtigung der Grund-
wasserneubildung verbunden, da das anfallende Niede rschlagswasser über die Straßenentwässe-
rung abgeführt wird und somit für die Grundwasserne ubildung verloren geht. Die Netto-
Neuversiegelung findet auf einer Fläche von ca. 2.150 m² statt (KW 1 ).
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil B Landschaftspflegerischer Begleitplan
Seite 72 von 90
Im Bereich des Rasengleises ist eine Versickerung v on Niederschlägen und somit die Grundwas-
serneubildung noch weitgehend möglich. Teilversiege lungen werden auf einer Fläche von ca.
4.770 m² vorgenommen. Die Netto-Neuteilversiegelung beträgt 3.620 m² (KW 1 ).
Günstige Auswirkungen ergeben sich durch Entsiegelu ngen, die mit der Maßnahme verbunden
sind, da in diesen entsiegelten Bereichen eine Vers ickerung von Niederschlägen wieder ermöglicht
wird.
Auch auf den teilversiegelten Flächen ist die Versi ckerung von Oberflächenwasser möglich. Mit
einer Beeinträchtigung der Grundwasserneubildungsrate ist insgesamt nicht zu rechnen.
12.3.3.3 Betriebsbedingte Auswirkungen
Betriebsbedingte Auswirkungen der geplanten Straßen bahntrasse auf das Grundwasser sind nicht
zu erwarten. Ein Eintrag von Schadstoffen aus Abrieben in das Grundwasser erfolgt nicht.
12.4 Klima / Luft
12.4.1 Bestandsbeschreibung
Klima
Eine besondere Ausprägung des Klimas stellt das Sta dtklima dar. Das Stadtklima weist gegenüber
dem Klima des Umlandes geringere Windgeschwindigkei ten, höhere Lufttemperaturen und höhere
Luftverunreinigungen auf. Gerade bezüglich der Luft temperaturen zeigen sich deutliche Unter-
schiede zwischen dem Umland und dem Stadtgebiet. An Sommerabenden beträgt die Differenz
der Lufttemperatur des Stadtgebietes zu der des Uml andes bis zu 5 °C. Die Temperaturunter-
schiede ergeben sich vor allem durch die höhere Beb auungsdichte im Stadtgebiet und sind durch
die erhöhte Erwärmung von Verkehrsflächen und Gebäuden im Vergleich zu Grünflächen bedingt.
Entlastungen von solchen Verhältnissen bewirken grö ßere Grünflächen, breite lineare Grünzüge,
Baumbestand oder großflächige Gartenstadtgebiete.
Das Bioklima im Raum Darmstadt ist geprägt von verm ehrter Wärmebelastung und gelegentlichem
Kältereiz, wobei der Verdichtungsraum zu den lufthy gienischen Problemgebieten zählt (D
EUTSCHER
WETTERDIENST , ZENTRALE MEDIZIN -METEOROLOGISCHE FORSCHUNGSSTELLE FREIBURG , 1986).
Im Untersuchungsgebiet tragen vor allem die alten u nd großflächigen Baum- und Wiesenbestände
durch Verdunstung zur Kühlung bei.
Lufthygiene
Der Verdichtungsraum Frankfurt / Darmstadt zählt zu den lufthygienischen Problemgebieten. Durch
den Verkehr werden die nachfolgend aufgeführten Luftschadstoffe emittiert:
• CO (Kohlenmonoxid),
• NO
x (Stickoxide),
• SO 2 (Schwefeldioxid),
• NMVOC (Nicht-Methan-Kohlenwasserstoffe),
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil B Landschaftspflegerischer Begleitplan
Seite 73 von 90
• Staub,
• PM10 (Feinstaub),
• CO 2 (Kohlendioxid).
Schwefeldioxide, mit Ausnahme lokaler Einzelereigni sse, und Kohlenmonoxide stellen heute, auf
die Gesamtsituation betrachtet, kein großes Problem der Luftreinhaltung mehr dar. Grundsätzlich
liegen die Emissionen des Straßenverkehrs wesentlic h höher als die des Schienenverkehrs, wobei
sich die straßenverkehrsbedingten Emissionen der me isten Parameter in den letzten Jahren erhöht
haben.
Vorhandene Grünflächen, insbesondere mit Gehölzbest änden, tragen erheblich zur Staubfilterung
und damit zur Verbesserung der lufthygienischen Ver hältnisse bei, da die Staubbindung vor allem
über das Blattwerk erfolgt. Weitere lufthygienische Funktionen der Grünflächen sind Temperatur-
absenkung und Kaltluftproduktion.
Bei Grünflächen, die mit Nadelbäumen bestanden sind , ist auch in den Wintermonaten die Mög-
lichkeit gegeben, Stäube zu binden. Allerdings erge ben sich dadurch wiederum auch Beeinträchti-
gungen für die Bäume, weil diese, im Gegensatz zu d en Laubbäumen, keine jährliche Erneuerung
der Benadelung haben und nur durch Niederschläge von Zeit zu Zeit gereinigt werden.
Weitere lufthygienische Funktionen der Grünflächen (Temperaturabsenkung, Kaltluftproduktion)
wurden bereits unter dem Punkt Stadtklima (S. 25) beschrieben.
Die Ausprägung der klimatischen Verhältnisse im Ber eich von Städten ist zum einen abhängig von
den klimatologischen Randbedingungen im Umland, zum anderen wird es durch die verschiedenen
Nutzungen geprägt, die in der Stadt oft kleinräumig nebeneinander existieren. Diese – verbunden
mit dem jeweiligen Versiegelungsgrad des Bodens, de r Bebauungsstruktur, der Wärmespeicher-
kapazität künstlicher Oberflächen, der Emission von Schadstoffen und / oder Abwärme sowie dem
Grad der Durchgrünung der Stadtgebiete – bedingen d ie Ausprägung spezieller Kleinklimate, zu-
sammenfassend als „Stadtklima“ bezeichnet, wie sie auch im Stadtgebiet von Darmstadt zu finden
sind.
Eine Verbesserung der stadtklimatischen Verhältnisse kann durch einen verbesserten Luftaus-
tausch über Frischluftschneisen erzielt werden, die kühle, unbelastete Luft in die Belastungsräume
führen. Diese sind daher nach Möglichkeit von Bebauung und somit von Strömungshindernissen
freizuhalten. Die großräumige Verteilung von Windrichtung und Windgeschwindigkeit zeigt, dass
Winde aus westlichen und südwestlichen Richtungen vorherrschen, so dass über diese westlich
und südlich des Plangebietes liegenden Luftleitbahnen - zumindest in Randbereichen - frische Luft
in die belasteten Gebiete transportiert werden kann.
Weitere positive Effekte lassen sich über die nächt liche Abkühlung in Bereichen stärkerer Durch-
grünung erzielen, wobei auch kleinere Grünflächen z ur Verbesserung des Kleinklimas beitragen,
allerdings mit deutlich geringerer Reichweite.
12.4.2 Bestandsbewertung
Aufgrund der verdichteten Bebauung und der (Teil-)V ersiegelung von Böden sind in Ortslagen
i. d. R. höhere Durchschnittstemperaturen zu verzei chnen als im Umland. Das hohe Verkehrsauf-
kommen führt zu erhöhten Belastungen der Luft mit A bgasen und Stäuben. Eine Verbesserung der
klimatischen und lufthygienischen Situation kann gr undsätzlich durch eine gute Durchgrünung be-
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil B Landschaftspflegerischer Begleitplan
Seite 74 von 90
lasteter Bereiche erzielt werden. Die Reichweite so lcher positiven Wirkungen ist jedoch stark ab-
hängig von der Bebauung des Gebietes. Ausgleichsräu men sind im Verhältnis zu den Belastungs-
räumen vergleichsweise wenig vorhanden.
Der gesamte Großraum Frankfurt / Darmstadt ist als lufthygienisches Problemgebiet zu charakteri-
sieren. Hinsichtlich der bioklimatischen Bewertung treten in Abhängigkeit von der Jahreszeit Kälte-
reize ebenso wie Wärmebelastungen vermehrt auf (D
EUTSCHER WETTERDIENST , ZENTRALE MEDIZIN -
METEOROLOGISCHE FORSCHUNGSSTELLE FREIBURG , 1986).
Im Plangebiet sind daher die vorhandenen Gehölz- un d Heckenstrukturen von großer Bedeutung
und weisen ein hohes klimatisches Potenzial auf. Ge büsche sind einer mittleren Gesamtbewertung
zuzuordnen. Verkehrsflächen und Siedlungsbereichen wird, abhängig vom Grad der Durchgrü-
nung, eine geringe bzw. sehr geringe Wertigkeit des klimatischen Potenzials zugewiesen, da die
vorhandene Bebauung neben einer Überwärmung (im Ver gleich zum Umland) auch die Reduzie-
rung von Luftströmungen bewirkt und somit die Luftaustauschfähigkeit herabgesetzt ist.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die unterschiedliche Wertigkeit verschiedener Biotopstrukturen
hinsichtlich ihres klimatischen Potenzials.
Tab. 8: Bewertung des klimatischen Potenzials unters chiedlicher Biotopstrukturen (von der Pla-
nung betroffene Strukturen fett gesetzt)
Strukturen
Kaltluftproduk-
tion oder -
abfluss
Frischluftprodukti-
on
Filtervermö-
gen
Gesamtbewer-
tung des klima-
tischen Potenzi-
als
kleine bis mittlere Wald-
flächen / Feldgehölze mittel hoch hoch hoch
In Hanglage: Rebflächen,
Streuobstwiesen, Feldgär-
ten (Grabeland), Sonderkul-
turen (Obstanbau)
hoch mittel hoch hoch
Grünlandflächen / Ruderal-
bereiche hoch mittel mittel hoch
In der Ebene
Feuchtgrünland hoch mittel mittel hoch
Wasserflächen, Gräben mit
Gehölzen (auch in Hangla-
ge)
hoch mittel mittel bis
gering hoch
In der Ebene: Streuobs t-
wiesen Grünlandflächen /
Ruderalbereiche
hoch bis mittel mittel mittel mittel
Gebüsch, Gartenflächen,
baumreiche Friedhöfe mittel bis gering mittel mittel bis
gering mittel
In der Ebene: sonstige
Sonderkulturen (Spargel,
Tabak)
hoch bis mittel gering gering gering
ausgeräumte Ackerflur hoch bis mittel gering gering gering
Verkehrsflächen, Sied-
lungsbereiche sehr gering gering gering sehr gering
Die vorhandenen, zum Teil zu entfernenden Vegetatio nsstrukturen stellen kleinräumige klimatisch
und lufthygienisch aktive Flächen dar.
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil B Landschaftspflegerischer Begleitplan
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12.4.3 Auswirkungsprognose
12.4.3.1 Baubedingte Auswirkungen
Während der Bauphase ist eine vorübergehende Versch lechterung der lufthygienischen Situation
durch Abgas- und Staubentwicklung in unmittelbarer Nachbarschaft des Baufeldes nicht auszu-
schließen. Aufgrund des temporären Charakters und d er bestehenden Vorbelastung durch Stra-
ßenverkehr werden die Zusatzbelastungen aufgrund de r Bautätigkeit als nicht erheblich eingestuft.
Die temporäre Belastung durch Stäube kann mithilfe von geeigneten Maßnahmen (Beregnungsein-
richtungen, Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen na ch dem Stand der Technik, z. B. mit Parti-
kelfiltern usw.) reduziert werden.
12.4.3.2 Anlagebedingte Auswirkungen
Der Verlust von Bäumen, Gehölzen, Hecken und Grünst rukturen führt zu kleinräumigen Beein-
trächtigungen des Mikroklimas und der lufthygienisc hen Situation ( KKL 1 ). In Bereichen mit Ge-
hölzverlusten fehlt die Beschattung der Flächen, di e sich wiederum stärker aufheizen. Durch Ent-
siegelungen und die teilweise Ausführung der Trasse als Rasengleis sowie durch umfangreiche
Neupflanzungen werden die Auswirkungen mittelfristig verringert sein.
Die vorhandenen, zum Teil zu entfernenden Vegetatio nsstrukturen stellen kleinräumige klimatisch
und lufthygienisch aktive Flächen dar. Insgesamt is t von einem Verlust von 31 Bäumen und rund
6.000 m² Fläche mit mittlerem bis hohem klimatischem Potenzial auszugehen.
Eine Beeinträchtigung von Luftaustauschbahnen durch die geplanten Eingriffe ist jedoch nicht zu
erwarten, da keine Bauwerke geplant sind, die entsp rechende Auswirkungen auf Luftströmungen
haben können.
12.4.3.3 Betriebsbedingte Auswirkungen
Der Betrieb von Bahnstrecken führt zu Luftverwirbel ungen, die Staubpartikel auf angrenzenden
Flächen verdriften können. Als Indikator zur Beurte ilung möglicher gesundheitlicher Auswirkungen
gilt der Feinstaub PM10 (Partikeldurchmesser bis 10 µm, Ablagegeschwindigkeiten kleiner als
1mm/s).
Vom Schweizer Bundesamt für Umwelt, Wald und Landsc haft (BUWAL) wurden zur Bestimmung
der von der Bahn ausgehenden Staubemissionen Studie n erstellt. Diese kommen zu den nachfol-
gend dargestellten Ergebnissen. Während im Rahmen d ieser Studien im Jahr 2001 von bahnbe-
dingten Feinstaubemissionen in Höhe von 2.800 Tonne n/Jahr (Gesamtbelastung 26.000 Tonnen
pro Jahr) ausgegangen wurde, kommen genauere Ermitt lungen auf der Basis von Messungen und
Modellierungen aus dem Jahr 2002 nur noch auf einen Anteil der Bahn in Höhe von 800 -1200
Tonnen/Jahr, d. h. ca. 4 % der Gesamtemissionen.
Hauptanteil der PM10-Emissionen aus dem Schienenver kehr ist der Abrieb von Bremsen und, in
geringerem Ausmaß, von Rädern, Schienen und Fahrdrä hten. Betriebsbedingte Erhöhungen bei
PM10-Emissionen sind deshalb an stark frequentierten Bahnstandorten zu erwarten.
Auf Grundlage der in der BUWAL-Studie 2002 durchgef ührten Messungen kann davon ausgegan-
gen werden, dass es beim Neu- und Ausbau von Schien enwegen gegenüber der aktuellen Situati-
on zu geringfügigen Erhöhungen betriebsbedingter Fe instaubimmissionen im Nahbereich der
Bahnstrecken kommen kann.
Nach den Untersuchungsberichten der für die Luftrei nhaltung zuständigen Behörden in Deutsch-
land liegen die vom Schienenverkehr emittierten Fei nstaubanteile lediglich bei 0,8 – 4,5 % der Ge-
samtbelastung. dar. Die in den Untersuchungsbericht en enthaltenen Zahlen sind das Ergebnis von
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil B Landschaftspflegerischer Begleitplan
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Hochrechnungen auf Basis von Messungen über längere Zeiträume. Die Studien der UMEG GmbH
aus den Jahren 2000 und 2001 zeigen, dass es zu Übe rschreitungen der Grenzwerte nach 22.
BImSchV in der Regel nur in Zentren größerer Städte mit hohem Anteil an Individualverkehr
kommt.
Außer dem lungengängigen Feinstaub PM10 wird im Ber eich von Bahnanlagen auch Grobstaub
emittiert. Messungen der Schweizer BUWAL-Studie erg aben für Staubpartikel mit Durchmessern
zwischen 10µm und 41µm gegenüber den Referenzstando rten eine ähnliche Erhöhung wie beim
Feinstaub. Grundsätzlich ist das Risiko von Staubau fwirbelungen bei Bahnanlagen im Vergleich
zur Straße äußerst gering, insbesondere in Bereichen mit partikelbindendem Rasengleis.
Für die karzinogene Wirkung der Feinstäube sind nac h BUWAL (2002b) Emissionen aus Diesel-
motoren ausschlaggebend, so dass der Emissionstyp a n elektrifizierten Strecken für die Schutzgü-
ter Mensch sowie Tiere und Pflanzen von geringerer Relevanz sind. Das BUWAL (2002) stellte in
einer Untersuchung zur Menge der emittierten PM 10 fest, dass entlang von sehr stark befahrenen
Schienenwegen geringfügige Erhöhungen von Feinstäub en feststellbar waren, die sich vor allem
aus Eisenoxiden aus dem Brems- und Schienenabrieb u nd zu geringeren Anteilen aus anderen
mineralischen Stäuben zusammensetzten. Organische Bestandteile spielten dagegen eine ver-
nachlässigbare Rolle.
Der Beitrag der vom Schienenverkehr emittierten Fei nstäube PM10 ist bei einem Anteil von 0,8 bis
max. 4,5 % am gesamten Aufkommen sehr gering. Es ka nn daher davon ausgegangen werden,
dass keine wesentliche Beeinflussung der Gesamtsitu ation durch den Straßenbahnbetrieb erfolgen
wird. Die Verlagerung des Individualverkehrs auf de n schienengebundenen ÖPNV kann dazu bei-
tragen, die Luftbelastung, z. B. bei Smog-Wetterlag en, zu reduzieren (u. a. Reduzierung des Aus-
stoßes von Dieselrußpartikeln).
12.5 Landschaftsbild / Stadtbild
12.5.1 Bestandsbeschreibung
Im westlichen Teil des Plangebietes wird das Stadtb ild von mehrstöckigen freistehenden Wohnge-
bäuden mit Gärten entlang der Nieder-Ramstädter Str aße bestimmt. Prägend für das Stadtbild
wirken sich hier zusätzlich die Flächen der Verkehrsinfrastruktur aus.
Am Beginn des Lichtwiesenweges mit Georg-Büchner-Sc hule und Studierendenwohnheim ist der
teilweise alte Baumbestand für das Stadtbild releva nt. Der Straßenraum des Lichtwiesenweges ist
vergleichsweise schmal, wodurch die Vorbelastung de s Stadtbildes durch Verkehrsinfrastruktur
geringer ausgeprägt ist als an der Nieder-Ramstädte r Straße. Platanenallee und straßenbegleiten-
der Gehölz- und Baumbestand binden die Straße in das Stadtbild ein.
Im weiteren Verlauf des Lichtwiesenweges wird der S traßenraum durch beidseitige Parkflächen
breiter; dort schließen sich nördlich ausgedehnte W iesenflächen an. Zusammen mit dem Bestand
an Straßenbäumen und Gebüschstrukturen ist hier ebe nfalls eine gute Einbindung der Verkehrs-
fläche in das Stadtbild gegeben. Südlich des Lichtw iesenweges und nördlich der Wiesenfläche
befindet sich überwiegend niedrige Bebauung, die du rch den Baumbestand optisch abgeschirmt
ist.
Östlich an die Wiesenfläche schließt sich ein ausge dehntes, waldartiges Gehölz an. Der Lichtwie-
senweg verläuft weiter, von Straßenbäumen begleitet , nach Osten, wo das Gehölz endet und in
von zahlreichen Wegen erschlossene Wiesen übergeht. Der gesamte Grünbereich dient auch der
Erholungs- und Freizeitnutzung. Im Bereich des Camp us der Technischen Universität Lichtwiese
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil B Landschaftspflegerischer Begleitplan
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dominieren mehrstöckige große Gebäude, deren optisc he Relevanz durch den Baumbestand und
die großen Freiräume gemindert wird.
Der Bereich der Kreuzung Lichtwiesenweg / Petersens traße bzw. Franziska-Braun-Straße wird
ebenfalls von hohen, großen Gebäuden bestimmt. Eine ausgedehnte Wiesenfläche und der
Baumbestand nehmen auch hier die Belastung des Stad tbildes durch Gebäude und Verkehrsflä-
chen zurück.
12.5.2 Bestandsbewertung
Mit dem hohen Anteil an Baumbestand und Grünstruktu ren muss insbesondere der Bereich zwi-
schen Nieder-Ramstädter Straße und Universitätsgelä nde mit einer hohen Qualität des Land-
schafts- bzw. Stadtbildes bewertet werden. Insgesam t überwiegt hier optisch der Anteil an Grünflä-
chen gegenüber der bebauten Fläche. Die Eignung und tatsächliche Nutzung für Erholung und
Freizeit ist außerordentlich hoch. Das im Bereich d er Lichtwiese vorhandene Wegenetz ist von
hoher Bedeutung für die freiraumgebundene Erholung.
Auch im östlichen Teil des Untersuchungsgebietes, i n dem die Bebauung mit sehr großen und
hohen Gebäuden zunimmt, ist durch die gute Durchgrü nung noch eine hohe Qualität des Stadtbil-
des festzustellen. Insgesamt ist auch hier noch von einer guten Eignung für die Freizeit- und Erho-
lungsnutzung zu sprechen, da ausgedehnte Grünfläche n mit Aufenthaltsqualität und ein erschlie-
ßendes Wegenetz vorhanden sind.
Weiträumige Sichtbeziehungen sind entlang des Licht wiesenweges und der Wiesen vorhanden.
Insgesamt ist im Untersuchungsgebiet von einer hohe n bis sehr hohen Empfindlichkeit des Stadt-
bildes auszugehen. Der Bereich Lichtwiese zählt zu den wichtigsten Erholungsflächen der Stadt
Darmstadt.
12.5.3 Auswirkungsprognose
12.5.3.1 Baubedingte Auswirkungen
Während der Bauphase ist von vorübergehenden Beeint rächtigungen des Landschafts- bzw.
Stadtbildes durch Baustellenverkehr und Flächeninan spruchnahmen für die Baustelleneinrichtung
auszugehen.
12.5.3.2 Anlagebedingte Auswirkungen
Die Verluste an Bäumen, Gehölzen, Hecken und Grünfl ächen bedingen eine Beeinträchtigung des
Landschafts- bzw. Stadtbildes, insbesondere die Ver luste prägender Baumbestände, wie sie im
Bereich der Lichtwiese zu finden sind (KLS 1 ).
Die wesentlichen Beeinträchtigungen für das Landsch afts- / Stadtbild ergeben sich durch die Anla-
ge der Fahrleitungen und der dazugehörigen Masten e ntlang der geplanten Trasse. Diese Elemen-
te verstärken die technische Überprägung des Stadtb ildes. Eine Einbindung in das Landschafts-
bzw. Stadtbild erfährt die Fahrleitungsanlage durch die Straßenbäume zwischen Lichtwiesenweg
und Straßenbahntrasse (vgl. Abb. 1). Konfliktschwer punkte bilden diejenigen Trassenabschnitte, in
denen stadtbildprägende Bäume entfallen werden und in denen stadtbildprägende Grünstrukturen
vorhanden sind. Möglichen Beeinträchtigungen des be stehenden, für die freiraumgebundene Erho-
lung bedeutenden Wegenetzes kommt ebenfalls der Sta tus eines Konfliktschwerpunktes zu. Im
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil B Landschaftspflegerischer Begleitplan
Seite 78 von 90
Rahmen der Planung muss gewährleistet sein, dass de ssen Funktion und Anbindung an das be-
stehende Wegenetz aufrechterhalten wird.
12.5.3.3 Betriebsbedingte Auswirkungen
Wesentliche zusätzliche betriebsbedingte Auswirkung en auf das Stadtbild sind nicht zu erwarten,
da auf der Nieder-Ramstädter Straße, im Lichtwiesen weg, der Petersenstraße und der Franziska-
Braun-Straße bereits eine Verkehrsbelastung besteht . Die Straßenbahnfahrzeuge bewegen sich
nur temporär in den empfindlichen Bereichen.
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil B Landschaftspflegerischer Begleitplan
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13 Vermeidungs-, Minderungs- und Gestaltungsmaßnahm en / unvermeidba-
re Beeinträchtigungen
Im Sinne des Vorsorgegedankens sollen bereits in de r Planungsphase - unter Berücksichtigung
der Verpflichtung zur Vermeidung bzw. Verminderung denkbarer Schadensursachen und durch
Beachtung der nach dem Stand der Technik möglichen Maßnahmen - Vermeidungs- und Vermin-
derungsmaßnahmen, getrennt nach Schutzgütern, formuliert werden.
13.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen im Zuge d er Planungsoptimierung
Es konnten in Abstimmung mit der Technischen Planun g bereits im Vorfeld verschiedene Eingriffe
in Biotopstrukturen und Lebensräume vermieden oder deutlich vermindert werden, so z. B. in den
folgenden Trassenabschnitten:
► Weitgehend Nutzung bereits im Bestand befestigter o der versiegelter Flächen für Baustellenein-
richtungsflächen (BE-Flächen)
Aus dieser flächenschonenden Planung resultieren au ch konfliktvermindernde und konfliktvermei-
dende Wirkungen für die Schutzgüter Boden und Klima / Lufthygiene.
13.2 Weitere Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Weitere Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden nachfolgend - getrennt nach den ein-
zelnen Schutzgütern - aufgeführt.
13.2.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen
► Schonung von Biotopstrukturen bzw. begrünten Fläche n durch Anlage der Baustelleneinrich-
tungsflächen möglichst auf bereits befestigten Fläc hen, wie beispielsweise auf Parkplatzflächen
nördlich des Lichtwiesenwegs und auf versiegelter F läche nördlich der Mensa. Eine Ausnahme
wird die geplante Oberbodenmiete bzw. das Aushub-Zw ischenlager sein, wo sowohl unbefes-
tigte als auch befestigte Flächen genutzt werden (V 1 ).
► Schutz von Einzelbäumen im unmittelbaren Baustellen bereich gemäß DIN 18920 (Schutz von
Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen), R AS-LP 4. Schutz von Biotopstrukturen
und Bäumen durch die Errichtung von Schutzzäunen bz w. Stammummantelungen im Bereich
des Baufeldes und der Baustelleneinrichtungsflächen (V 2 ).
► Anlage von Rasengleis auf Streckenabschnitten außer halb von Kreuzungen, Fahrbahnen und
Überwegen ( V 3 ).
► Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der bauzeitlich beanspruchten Flächen durch
fachgerechte Rekultivierung nach Abschluss der Baua rbeiten, um die Wiederaufnahme der bis-
herigen Nutzung zu ermöglichen. Ggf. sind eingetretene Bodenverdichtungen zu beheben ( V 4 ).
► Zeitliche Beschränkung für die Rückschnitts- und Ro dungsarbeiten der Gehölze auf Herbst /
Winter, um die Auslösung artenschutzrechtlicher Ver botstatbestände bezüglich der Avifauna zu
vermeiden. Gesetzlich vorgeschrieben ist für Rücksc hnitts- und Rodungsarbeiten der Zeitraum
zwischen Anfang Oktober und Ende Februar ( V 1 Art ).
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
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► Artenschutzrechtliche Baumkontrolle zur Ermittlung von Fledermausquartieren und Bruthöhlen
der Avifauna. Verschluss potenzieller Quartiere und Bruthöhlen ( V 2 Art ). Diese Maßnahme
wurde bereits 2014 umgesetzt. Eine Baumhöhle in ein er Rosskastanie an der Haltestelle Hoch-
schulstadion wurde verschlossen.
► Begehung der Baustellenfläche vor Baubeginn, um sic herzustellen, dass sich keine geschütz-
ten Reptilien im Baustellenbereich befinden. Bei po sitivem Befund müssen diese abgefangen
werden. Schutz von eventuell angrenzenden Eidechsen-Habitaten im B ereich der geplanten
Trasse. Durch die Anbringung eines Reptilienzauns a m Nord- und Südrand des Baufeldes wird
eine Zuwanderung von Eidechsen in das Baufeld vermieden (V 3 Art ).
► Ein Befahren des Wurzelbereichs sowie die Lagerung von Baustoffen und anderen Materialien
im Wurzelbereich ist nicht zulässig.
► Ist bei Bäumen ein massiver Eingriff in den Wurzelb ereich unvermeidbar, so ist anschließend
ein Kronenrückschnitt im Feinastbereich vorzunehmen , um die Wurzelverluste ausgleichen zu
können.
► Bauarbeiten im Wurzelbereich sind nach DIN 18920, 3.9.1 in Handarbeit durchzuführen.
► Ist das Aufstellen von Masten im Wurzelbereich von Bäumen unvermeidbar, ist eine Ramm-
gründung vorzunehmen, um die Schäden im Wurzelbereich zu minimieren.
► Beleuchtung der Haltestellen mit den nach dem Stand der Technik verträglichsten Leuchtmitteln
hinsichtlich der Störung nachtaktiver Tiere, z. B mit LED oder Natriumdampf-
Niederdrucklampen (V 4 Art ).
13.2.2 Schutzgut Boden
► Durch weitgehenden Verzicht einer Vollversiegelung des Gleisbereiches (stattdessen Anlage
eines Rasengleises) können Teilfunktionen des Boden s (Filter- und Pufferfunktion sowie Funk-
tion für die Grundwasserneubildung) erhalten bleiben (s. V 3 ).
► Abstimmung mit Unteren Bodenschutzbehörde bezüglich der Entsorgung / Verwendung ggf.
belasteter Aushubmaterialien.
► Trennung von Oberflächenbelägen (Asphalt, Pflaster u. a.), Oberbau, Unterbau und wiederver-
wendbarem Aushubmaterial bei der Ausführung der Bau maßnahme. Wiedereinbau bzw. tech-
nische Verwertung von Bodenaushub, sofern dies tech nisch und hinsichtlich einer eventuellen
Belastung mit Schadstoffen sinnvoll möglich ist.
► Schonung von Böden durch Anlage der Baustelleneinri chtungsflächen / Baustraßen vorrangig
auf bereits befestigten Flächen (vorhandenen Straße n und Wegen) bzw. bereits überplanten
Flächen (s. V 1 ).
► Sollten bauzeitliche Inanspruchnahmen von unbefesti gten Böden nicht vermeidbar sein, so sind
diese nach Abschluss der Baumaßnahme zu rekultivier en und ggfs. eingetretene Bodenverdich-
tungen nach Abschluss der Baumaßnahme zu beseitigen (s. V 4 ).
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13.2.3 Schutzgut Wasser
► Durch Ausgestaltung des Gleisbereiches als Rasengle is und Verzicht auf Vollversiegelung bzw.
Versickerung von Niederschlagswasser kann die Funkt ion der überplanten Flächen für die
Grundwasserneubildung erhalten bleiben (s. V 3 ).
13.2.4 Schutzgut Klima / Luft
► Durch Ausgestaltung des Gleisbereiches als Rasengle is und Verzicht auf Vollversiegelung kön-
nen die mit der Planung verbundenen negativen Auswirkungen minimiert werden (s. V 3 ).
► Einsatz von Baumaschinen und Transportfahrzeugen, d ie hinsichtlich der Reduzierung der
Schadstoffemissionen auf dem aktuellen Stand der Technik sind.
13.2.5 Schutzgut Landschafts- / Stadtbild
► Weitgehende Erhaltung von Gehölzen, um die Beeinträchtigung des Stadtbildes zu vermindern.
13.3 Gestaltungsmaßnahmen
Die geplanten Gestaltungsmaßnahmen im Umfeld der St raßenbahnanbindung Campus Lichtwiese
dienen der optischen Einbindung des Vorhabens in se in Umfeld. Der Verlust gliedernder Gehölz-
strukturen wird durch die Neupflanzung von Einzelbä umen entlang der geplanten Trasse sowie die
Ansaat der Rasengleise und die Anlage weiterer Grün strukturen teilweise ausgeglichen. Diese
Maßnahmen sind detailliert in Kapitel 14.1.2 beschrieben.
13.4 CEF-Maßnahmen
Der Verlust eines Höhlenbaumes (Rosskastanie an der Haltestelle „Hochschulstadion“) ist durch
das Aufhängen von drei Fledermaustagesquartierkästen (Schwegler 2 FN) im gehölzbestandenen
Campusbereich auszugleichen ( CEF 1 ). Das Aufhängen der Fledermauskästen sollte durch einen
Fledermaussachverständigen erfolgen, um eine korrekte Ausrichtung und geeignete Stelle für die
Ersatzquartiere zu gewährleisten.
13.5 Unvermeidbare Beeinträchtigungen
Auch unter Berücksichtigung der in den Kapitel 13.1 bis 13.3 beschriebenen Maßnahmen verblei-
ben durch den Bau der Straßenbahnanbindung Campus L ichtwiese noch erhebliche Beeinträchti-
gungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbilde s. Die nachfolgend aufgelisteten Konflikte
sind dem Bestands- und Konfliktplan zum vorliegenden LBP zu entnehmen.
Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes entstehen durch
- Verlust von Gehölzbeständen, Grünflächen, Hecken, Gebüschen, Allee- und Einzelbäu-
men
- Verlust von Biotopstrukturen mit z. T. hohem klim atischen Potenzial innerhalb des Klima-
tops
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
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Beeinträchtigungen des (Landschafts-) Stadtbildes entstehen durch
- den Verlust von optisch wirksamen Gehölzbeständen , Grünflächen, Hecken, Gebüschen,
Allee- und Einzelbäumen innerhalb Plangebietes
Die oben beschriebenen Beeinträchtigungen des Natur haushaltes und des Landschaftsbildes
(Stadtbildes) sind nach § 15 BNatSchG auszugleichen.
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
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14 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Trotz umfangreicher Vermeidungs- und Minderungsmaßn ahmen, Schutz- und Gestaltungsmaß-
nahmen in der Planungsphase und in der Bauausführun g verbleiben durch das geplante Bauvor-
haben nachhaltige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft im Sinne des § 14 BNatSchG,
die gemäß § 15 BNatSchG auszugleichen sind.
Als Eingriffe werden flächenhafte Verluste von Biotopstrukturen und Baumverluste bilanziert.
Für die Eingriffe in Biotopstrukturen wird mit Hilf e der Verordnung über die Durchführung von Kom-
pensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsab-
gaben (Kompensationsverordnung – KV) vom 1. Septemb er 2005 eine Eingriffs-/Ausgleichs-
Bilanzierung vorgenommen.
14.1.1.1 Ersatzmaßnahme (E) für flächenhafte Eingri ffe in Biotopstrukturen
Maßnahme E 1: Umstellung der Bewirtschaftung auf Hofgut Oberfeld
Da im direkten Umfeld der Straßenbahnanbindung Camp us Lichtwiese keine vollständige Kom-
pensation möglich ist, wird in Abstimmung mit dem G rünflächenamt der Stadt Darmstadt eine Er-
satzmaßnahme im Umfang von 21.642 m² auf dem Flurst ück Nr. 2/9, Flur 27, Gemarkung Darm-
stadt konzipiert. Der erforderliche Kompensationsbe darf von 216.418 Ökopunkten wird hierdurch
erbracht.
Weitere Informationen zur Umsetzung der Maßnahme kö nnen dem Maßnahmenblatt in Anhang 2
entnommen werden.
14.1.2 Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen
A/G 1 Neupflanzung von Bäumen für den Verlust von E inzelbäumen und Gehölzen
Der LBP sieht im Trassenverlauf die Neupflanzung vo n insgesamt 4 Einzelbäumen vor (vgl. Maß-
nahmen A/G 1).
A/G 2 Entsiegelung und Teilentsiegelung von befesti gten Flächen
Insgesamt werden rund 580 m² entsiegelt bzw. teilen tsiegelt und als Grünfläche (150 m²) und als
Rasengleis (430 m²) angelegt.
A/G 3 Rasenansaat auf dem Gleiskörper
Um Bodenfunktionen zu erhalten, die kleinklimatisch e Situation zu verbessern, sowie Beeinträchti-
gungen durch Schallemissionen zu verringern und nic ht zuletzt die Beeinträchtigungen des Stadt-
bildes gegenüber einer versiegelten Ausführung der Gleisanlage zu verringern, wird die Gleisanla-
ge in großen Teilen als Rasengleis ausgeführt. Insg esamt werden 4.770 m² als Rasengleis ausge-
führt.
14.1.3 Gegenüberstellung von Konflikten und Kompens ationsmaßnahmen
Die nachfolgende Tab. 9 zeigt die Gegenüberstellung von Konflikten durch den Trassenneubau
und den geplanten Maßnahmen im trassennahen Umfeld.
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Teil B Landschaftspflegerischer Begleitplan
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Tab. 9: Gegenüberstellung von Konflikten und Kompen sationsmaßnahmen im Trassenumfeld
Betroffenes
Schutzgut
Konflikt
(Beschreibung)
betroffene Konflikt-
Bereiche mit Nrn.
Landschaftspflegerische
Maßnahmen (mit Nr.) 2
Tiere und
Pflanzen
(TP )
Beeinträchtigung der Leistungs-
fähigkeit des Naturhaushaltes
durch den Verlust von gebiets-
bezogen hochwertigen Biotop-
strukturen.
Verlust von Einzelbäumen.
KTP 1 - KTP 4 A/G 3: Rasenansaat auf dem
Gleiskörper (ca. 4.770 m²),
davon ca. 430 m² auf bisher
versiegelten Flächen (Tei-
lentsiegelung);
A/G 1: Neupflanzung von
4 Einzelbäumen im trassen-
nahen Bereich;
E 1: Planexterne Maßnahme
auf Hofgut Oberfeld.
Boden / Wasser
(B, W)
Vorübergehende Beanspru-
chung unbefestigter Böden,
Beeinträchtigung des Natur-
haushaltes durch Versiegelung
bzw. Teilversiegelung bisher
unversiegelter und versicke-
rungsfähiger Böden im Eingriffs-
bereich auf einer Fläche von ca.
2.150 m² bzw. 3.620 m².
KB 1, KB 2, KW 1 A/G 3: Rasenansaat auf dem
Gleiskörper (ca. 4.770 m²),
davon ca. 430 m² auf bisher
versiegelten Flächen (Tei-
lentsiegelung);
A/G 2: Entsiegelung von ca.
150 m² versiegelter Fläche.
Klima / Luft
(KL )
Dauerhafte Inanspruchnahme
klimatisch aktiver Flächen.
KKL 1 s. A/G 2 und A/G 3 .
Landschafts- /
Stadtbild (LS)
Beeinträchtigung des Stadtbil-
des durch den Verlust von
raumbildenden sowie stadtbild-
prägenden Grün- und Gehölz-
strukturen sowie Einzelbäumen.
KLS 1 A/G 1: Neupflanzung von
4 Einzelbäumen im trassen-
nahen Bereich.
14.1.4 Verbleibende Beeinträchtigungen
Der erforderliche Ausgleich der projektbedingten Ei ngriffe in die betroffenen Biotopstrukturen bzw.
den Baumbestand kann durch die trassennahe Neupflan zung von 4 Einzelbäumen und Anlage von
Grünflächen sowie Rasengleis nicht im vollen Umfang erbracht werden.
Als Ergebnis der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sind noch Ersatzmaßnahmen im Umfang von
ca. 218.000 Wertpunkten umzusetzen (vgl. Anhang 1).
Mit Umsetzung der Maßnahme E 1 wird auf einer Fläch e von 21.642 m² eine Ersatzmaßnahme auf
dem Hofgut Oberfeld durchgeführt, die im räumlichen Verbund mit bereits umgesetzten Maßnah-
men steht (Umstellung der Bewirtschaftung einer Ack erfläche auf dem Hofgut von konventionellem
auf ökologischen Anbau).
Nach derzeitigem Kenntnisstand und der Voraussetzun g, dass die im LBP entwickelten Vermei-
dungs-, Verminderungs-, Schutz-, Gestaltungs- und E rsatzmaßnahmen durchgeführt werden, kann
der Bau der Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 ohne nachhaltige Beeinträchti-
gungen von Natur und Landschaft sowie des Wohn- und Arbeitsumfeldes realisiert werden.
2 A/G : Ausgleichs-/Gestaltungsmaßnahme; E: Ersatzmaßnahme
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Es wird empfohlen, für die gesamte Baumaßnahme eine Ökologische Baubegleitung beizustellen.
Die ökologische Baubegleitung stellt ein primäres I nstrument zur Überwachung der vorgesehenen
Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen dar u nd kann auch auf Fragestellungen im
Hinblick auf die Schutzgüter in der Bauphase reagie ren, die in der Planungsphase vorher nicht
absehbar waren.
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15 Zusammenfassung
Die HEAG mobilo GmbH beabsichtigt zum Ausbau des ÖP NV-Netzes eine Anbindung des Cam-
pus TU Lichtwiese.
In der vorangegangenen Umweltverträglichkeitsstudie wurde die Straßenbahnplanung gemäß § 2
UVPG hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Mensch en, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser,
Luft, Klima sowie Landschafts- bzw. Stadtbild und K ultur- und sonstige Sachgüter einschließlich
der jeweiligen Wechselwirkungen untersucht.
Die rechtlichen Grundlagen für den vorliegenden Lan dschaftspflegerischen Begleitplan bilden die
§§ 13-17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Zu erm itteln waren die möglichen Auswirkungen
auf die Schutzgüter Tiere / Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft sowie das Landschaftsbild.
Besondere artenschutzrechtliche Bestimmungen gehen aus den §§ 44 ff. BNatSchG hervor. Um
den Vorgaben des im Dezember 2007 novellierten BNat SchGs Rechnung zu tragen, wurden die
Belange des Artenschutzes im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Durch die Anlage der Trasse mit Nebenanlagen sowie den Bau der Wendeschleife kommt es zu
Verlusten von Einzelbäumen, Gehölz- und Grünstruktu ren. Hierdurch werden überwiegend ge-
bietsbezogen hochwertige Biotopstrukturen in Anspruch genommen und überbaut.
Insgesamt werden Biotopstrukturen in einem Umfang v on rund 6.150 m² überbaut. Hiervon werden
3.620 m² neu teilversiegelt, 2.150 m² werden im Zug e der Haltestellen-, Geh- und Radwegepla-
nung neu versiegelt. Des Weiteren gehen anlagebedin gt 1.774 m² Gehölze sowie 31 Einzelbäume
verloren. Die betroffenen Bäume fallen überwiegend unter die Satzung zum Schutze des Baumbe-
standes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 5. April 2004.
Besonders gefährdete Tier- und Pflanzenarten sind b islang im Untersuchungsgebiet nicht bekannt.
Es konnten sechs Fledermausarten sowie 24 Vogelarte n im Planungsgebiet nachgewiesen wer-
den. Vorkommen der Zauneidechse sind im Umfeld der Planung festgestellt worden. Bezüglich der
Fledermäuse, Brutvögel und Reptilien kann durch die vorgeschlagenen Maßnahmen sichergestellt
werden, dass hier keine artenschutzrechtlichen Verb otstatbestände einschlägig werden. Die Ein-
griffe in Baumbestand und Biotopstrukturen werden vollständig kompensiert.
Schutzgut Boden
Im Untersuchungsgebiet stehen ausschließlich anthro pogen veränderte Böden an. Die Trasse
verläuft in einem Bereich mit im Westteil des Planu ngsgebietes relativ geringen Versiegelungsgra-
den der Bodenoberfläche, der östliche Streckenabsch nitt auf dem Campusgelände weist höhere
Versiegelungsgrade auf. Die Bedeutung für den Boden schutz ist daher als relativ gering einzu-
schätzen. Flächen mit nachgewiesenen stofflichen Be lastungen bzw. Altlastverdachtsflächen sind
im Planungsgebiet nicht bekannt. Im Bereich vorhand ener Grünflächen ist die Filter- und Puffer-
funktion der Böden etwas höher einzuschätzen.
Durch den Bau der Straßenbahnanbindung werden bishe r unversiegelte Böden durch neue Gleis-
abschnitte auf Asphalt bzw. Pflaster, neue Geh- und Radwege sowie Fahrbahnverbreiterungen neu
versiegelt. Die Bodenfunktionen gehen in diesen Ber eichen vollständig verloren. Teilversiegelun-
gen ergeben sich durch die Anlage des Rasengleises. Hier bleiben jedoch die Filter- und Puffer-
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
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funktion des Bodens zum Teil erhalten, und eine Ver sickerung des Niederschlagswassers ist wei-
terhin möglich.
Durch die Anlage neuer Grünflächen sowie des Raseng leises auf bisher versiegelten Flächen wer-
den im Zuge der Planung auch Flächen entsiegelt bzw . teilentsiegelt, so dass sich im Laufe der
Zeit die natürlichen Bodenfunktionen – je nach Ausp rägung der Entsiegelung – wieder einstellen
können.
Schutzgut Wasser
Mit dem überwiegend geringen Versiegelungsgrad im U mgriff der Planung ist eine entsprechend
hohe Grundwasserneubildung durch Niederschläge verb unden. Aufgrund des teilweise geringen
Flurabstandes und der relativ hohen Durchlässigkeit der Deckschichten, ist von einer hohen Emp-
findlichkeit des Grundwassers auszugehen. Das Konta minationsrisiko des Grundwassers im ge-
samten Trassenbereich ist aufgrund der o. g. Verhältnisse als hoch einzuschätzen.
Insgesamt sind nach Umsetzung des Vorhabens gegenüb er dem Bestand 2.150 m² Fläche zusätz-
lich versiegelt (Netto-Neuversiegelung), die Teilversiegelung nimmt um 3.620 m² zu.
Oberflächengewässer sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden.
Schutzgut Klima / Luft
Der Verlust von Bäumen, Gehölzen, Gebüschen, Hecken und anderen Grünstrukturen führt zu
kleinräumigen Beeinträchtigungen des Mikroklimas un d der lufthygienischen Situation. Ferner geht
die Filterwirkung der Biotopstrukturen in versiegel ten Bereichen verloren. Durch die Gehölzverluste
fehlt vorerst eine Beschattung der Flächen, die sic h jedoch im Laufe des Wachstums neu gepflanz-
ter Bäume dort wieder einstellen wird. Durch das ge plante Rasengleis bleiben mikroklimatische
und lufthygienische Funktionserfüllungen z. T. bestehen.
Schutzgut Landschaftsbild
Durch den von der starken Durchgrünung und dem Baum - bzw. Gehölzbestand geprägten Charak-
ter des Planungsgebietes ist von einer hohen Empfindlichkeit des Stadtbildes auszugehen.
Stadtbildprägende Grünflächen und Gehölze sind entl ang der gesamten geplanten Trasse zu ver-
zeichnen. In beide Bestände muss im Zuge der Planun g eingegriffen werden. Aus dem Verlust
dieser Strukturen ergeben sich visuelle Beeinträcht igungen des Stadtbildes für einen umgrenzten
Bereich, die auf mittlere Distanz wahrnehmbar sind. Da die Flächen eine hohe Eignung für die
Erholungsnutzung aufweisen und zudem Sichtbeziehung en vorhanden sind, ist eine Beeinträchti-
gung sowohl des Stadtbildes als auch der Freizeit- und Erholungseignung abzuleiten.
Kompensation der Eingriffe
Der erforderliche Ausgleich für den Verlust von Bio topstrukturen und Einzelbäumen kann nur zu
einem geringen Teil durch trassennahe Maßnahmen erb racht werden. Der Hauptteil der Kompen-
sation vollzieht sich über eine Ersatzmaßnahme im R ahmen der Umstellung der Bewirtschaftung
auf Hofgut Oberfeld.
Die nachteiligen Eingriffe in Natur und Landschaft, die durch den Bau der Straßenbahnanbindung
Campus Lichtwiese, Linie 2, entstehen, können damit in vollem Umfang kompensiert werden. Es
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verbleiben, unter Berücksichtigung aller im LBP fes tgesetzten Maßnahmen, keine Beeinträchtigun-
gen von Natur und Landschaft.
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Literatur- und Quellenverzeichnis
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B
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Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2: Wirbeltiere. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 69
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2007): FloraWeb – Daten und Informationen zu Wild pflanzen und zur Vegetation Deutsch-
lands, Online im Internet, URL: http://www.floraweb.de/ (Stand Dezember 2007)
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BUWAL 2002b: Schadstoffreduktion von Dieselmotoren im öffentlichen Verkehr, Bern 2002
BUWAL/EMPA 2001: PM10 Immissionen im Nahbereich von Eisenbahnen, Bestimmung der PM10-Massenkonzentrati on
und des Eisenanteils, EMPA, Dübendorf, November 2001
BUWAL/INFRAS/METEOTEST 2001: PM10 aus dem Schienenv erkehr, INFRAS in Zusammenarbeit mit METEOTEST,
Bern 2001
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Ökologie im Hessischen Ried. Jber. Mitt. Oberrhein. Geol. Ver., N. F. 83, 185-210
FRITZ BERATENDE INGENIEURE (2015): Straßenbahnneubau Campus TU Lichtwiese in Darmstadt. Ermittlung und Beurteilung
der aus dem Baubetrieb resultierenden Geräuschimmissionen
FRITZ BERATENDE INGENIEURE (2015): Straßenbahnneubau Campus TU Lichtwiese in Darmstadt. Schalltechnische Untersu-
chung zur Ermittlung und Beurteilung von Schienen- und Straßenverkehrslärmimmissionen auf Basis der Ve rkehrslärm-
schutzverordnung (16. BImSchV)
F
RITZ BERATENDE INGENIEURE (2015): Straßenbahnneubau Campus TU Lichtwiese in Darmstadt. Schalltechnische Untersu-
chung zur Ermittlung der Gesamtverkehrslärmimmissionen aus dem öffentlichen Straßen- und Schienenverkehr
FRITZ BERATENDE INGENIEURE (2015): Straßenbahnneubau Campus TU Lichtwiese in Darmstadt. Ermittlung und Beurteilung
der Einwirkungen durch schienenverkehrsinduzierte i mmissionen aus Erschütterungen und sekundärem Lufts chall auf
Menschen in Gebäuden und auf schwingungssensible Einrichtungen in den Gebäuden L5/01 und L5/06 der Hochschule
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Campus Lichtwiese Teil 1: Schwingungsmessung unter Ersatzanregung
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 UV S / LBP
Seite 90 von 90
I.B.U. INGENIEURBÜRO FÜR SCHWINGUNGS -, SCHALL - UND SCHIENENVERKEHRSTECHNIK (2012): ÖPNV-Erschließung Uni-
Campus Lichtwiese Teil 2:
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SACHVERSTÄNDIGENBÜRO LEITSCH (2015): Wurzelsuchgräben Lichtwiesenweg
SACHVERSTÄNDIGENBÜRO LEITSCH (2015): Begutachtung von 14 Bäumen im Bereich der Haltestel le „Hochschulstadion“
Nieder-Ramstädter Straße, Darmstadt
S
ACHVERSTÄNDIGENBÜRO LEITSCH (2015): Begutachtung eines Baumbestandes im Bereich der geplanten Lichtwiesenbahn
STEINBEIS FORSCHUNGS - UND ENTWICKLUNGSZENTREN , STEINBEIS FORSCHUNGSZENTRUM ELEKTROMAGNETISCHE
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plan mit Landschaftsplan
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ISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT . DER MAGISTRAT , GRÜNFLÄCHEN - UND UMWELTAMT (2006): Standards für Baumpflanzun-
gen in Darmstadt
Z
ENTRUM FÜR INTEGRIERTE VERKEHRSSYSTEME ZIV (2015): ÖPNV-Untersuchung Erschließung Campus TU-Lichtwiese
anlage 44
853 Zeichen
überwiegend unversiegelte / unbefestigte Böden hoch überwiegend versiegelte / befestigte Böden gering Versiegelungsgrad der Böden Bewertung / Empfindlichkeit 0 100 200 300 400 500 m Schutzgut BodenBeeinträchtigung von unbefestigten Böden durchBefahren und Lagerung von Material etc. (KB 1). Baubedingte Konflikte Versiegelung, Teilversiegelung unbefestigterBöden (KB 2). Anlagebedingte Konflikte technische PlanungNachrichtliche Darstellung Untersuchungsraumgrenze(50 m beidseitig der geplanten Trasse) G:\NAHVERKEHR\K921_Darmstadt_Campus_TU_Lichtwiese\Umwelt_Landschaft\GIS\qgis KB 1KB 2 KB 1 BE-Fläche KB 1 KB 1KB 2KB 1 KB 1 KB 2 KB 1 KB 2 N Umweltverträglichkeitsstudie Landschaftspflegerischer Begleitplan Schutzgut Boden Bestand, Bewertung und wesentliche Konflikte UVS 1:3.500 TK 10/15 10/15 10/15 NP AL 2
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1240 Zeichen
überwiegend Grünbestände hoch Baumbestand überwiegend bebaute, versiegelte Fläche gering Baumverlust Kulturdenkmale nach §2 DSchG Kulturdenkmale hoch Georg-Büchner-Schule Hochschulstadion Studentendorf Architekturgebäude Schutzgut Landschafts- bzw. Stadtbild Bewertung / Empfindlichkeit 0 100 200 300 400 500 m 1 Schutzgut Landschafts-/ StadtbildBeeinträchtigung des Stadtbildes durch die Bautätigkeit.Baubedingte Konflikte Beeinträchtigung des Stadtbildes durch den Verlust vonBaumbestand und Grünstrukturen (KLS 1). Anlagebedingte Konflikte 2 Kultur- und sonstige SachgüterOptische Beeinträchtigung von Baudenkmalen durchdie Trasse inkl. Fahrleitungsanlage. Anlagebedingte Konflikte 3 4 4 23 1 technische PlanungNachrichtliche Darstellung G:\NAHVERKEHR\K921_Darmstadt_Campus_TU_Lichtwiese\Umwelt_Landschaft\GIS\qgis Untersuchungsraumgrenze(50 m beidseitig der geplanten Trasse) Umweltverträglichkeitsstudie Landschaftspflegerischer Begleitplan Schutzgut Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter Bestand, Bewertung und wesentliche Konflikte UVS 1:3.500 TK 10/15 10/15 10/15 NP AL 5 KLS 1 KLS 1 KLS 1 KLS 1 KLS 1
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5777 Zeichen
Legende Geplante Maßnahmen M . Technische Planung mit Nachrichtliche Darstellung =D Kilometrierung Grünfläche Reptilienzaun | = Bestand . Schutzzaun L 1 Untersuchungsraumgrenze Rasengieis jr Bu Weitere Planung Nr Baumschutz Versiegelung U 7 BE-Flächen Abbruch Baumpflanzung Baumverlust Art der Anderung ES HEAG mobilo GmbH Wissenschaftsstadt Darmstadt Klappacher Straße 172 h q der Magistrat MOBILO 285 Darnstadt . Stadtplanungsamt z a NE Bearbeitet im Auftrag der HEAG mobilo GmbH un Mailä nder Mailänder Consult GmbH C© H Mathystraße 13 76133 Karlsruhe oOnsu T072193280-0. F 0721 93280-10 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Schutzgut Boden j Karlsruhe, den 23.10.2015 gez.i.V. T.Krannich Schutzgut Tiere und Pflanzen «e Durch weitgehenden Verzicht einer Vollversiegelung des Gleisbereiches (stattdessen Anlage eines Rasengleises) können Teilfunktionen des Bodens (Filter- und Pufferfunktion sowie Funktion für die Grundwasserneubildung) erhalten bleiben (s. V 3). Schonung von Biotopstrukturen bzw. begrünten Flächen durch Anlage der Baustelleneinrichtungsflächen möglichst auf bereits befestigten Flächen, wie beispielsweise auf Parkplatzflächen nördlich des Lichtwiesenwegs und auf versiegelter Fläche nördlich der Mensa. Eine Ausnahme wird die geplante Schonung von Böden durch Anlage der Baustelleneinrichtungsflächen / Baustraßen vorrangig auf bereits befestigten Flächen (vorhandenen Straßen und Mutterbodenmiete bzw. das Aushub-Zwischenlager sein, wo sowohl unbefestigte als auch befestigte Flächen genutzt werden. (V 1). Wegen) bzw. bereits überplanten Flächen (s. V 1). Ortslage: Sollten bauzeitliche Inanspruchnahmen von unbefestigten Böden nicht vermeidbar sein, so sind diese nach Abschluss der Baumaßnahme zu Straße : Nieder-Ramstädter Straße - Lichtwiesenweg Bezeichnung der Unterlage: Anlage: 7 Darmstadt Schutz von Einzelbäumen im unmittelbaren Baustellenbereich gemäß DIN 18920 (Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen), RAS- Blatt 3 LP 4. Schutz von Biotopstrukturen und Bäumen durch die Errichtung von Schutzzäunen bzw. Stammummantelungen im Bereich des Baufeldes und der rekultivieren und ggfs. eingetretene Bodenverdichtungen nach Abschluss der Baumaßnahme zu beseitigen (s. V 4). Haltestelle: altı von Baustelleneinrichtungsflächen (V 2). Anlage von Rasengleis auf Streckenabschnitten außerhalb von Kreuzungen, Fahrbahnen und Überwegen (V 3). Schutzgut Wasser Maßstab: 1:500 Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der bauzeitlich beanspruchten Flächen durch fachgerechte Rekultivierung nach Abschluss der e Durch Ausgestaltung des Gleisbereiches als Rasengleis und Verzicht auf Vollversiegelung bzw. Versickerung von Niederschlagswasser kann die . . . ar: Bauarbeiten, um die Wiederaufnahme der bisherigen Nutzung zu ermöglichen. Ggf. sind eingetretene Bodenverdichtungen zu beheben (V 4). Funktion der überplanten Flächen für die Grundwasserneubildung erhalten bleiben (s. V 3). Str d ß en b d h naN b IN d U ng (3 M p US L IC ht wiese f L INIe 2 Zeitliche Beschränkung für die Rückschnitts- und Rodungsarbeiten der Gehölze auf Herbst / Winter, um die Auslösung artenschutzrechtlicher Umweltverträglichkeitsstudie / Landschaftspflegerischer Begleitplan Verbotstatbestände bezüglich der Avifauna zu vermeiden. Gesetzlich vorgeschrieben ist für Rückschnitts- und Rodungsarbeiten der Zeitraum zwischen Schutzgut Klima / Luft Maßnahmenplan Anfang Oktober und Ende Februar (V 1 Art). e Durch Ausgestaltung des Gleisbereiches als Rasengleis und Verzicht auf Vollversiegelung können die mit der Planung verbundenen negativen Artenschutzrechtliche Baumkontrolle zur Ermittlung von Fledermausquartieren und Bruthöhlen der Avifauna. Verschluss potenzieller Quartiere und ‚Auswirkungen minimiert werden (s. V 3) HEAG Mobilo GmbH Stadt Darmstadt Dezernat Ill Bruthöhlen (V 2 Art). Diese Maßnahme wurde bereits 2014 umgesetzt. Eine Baumhöhle in einer Rosskastanie an der Haltestelle Hochschulstadion wurde verschlossen. Lichtwiese\Umwelt_Landschaft\GlS\Massnahmenplan.mxd ıs_TU, icher Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. M. Dirmeier Dipl.-Ing. Arch. Zuschke Begehung der Baustellenfläche vor Baubeginn , um sicherzustellen, dass sich keine geschützten Reptilien im Baustellenbereich befinden. Bei positivem Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen i 9 gez. M Dirneier a te gez. C. Zuschke Befund müssen diese abgefangen werden. Schutz von eventuell angrenzenden Eidechsen-Habitaten im Bereich der geplanten Trasse. Durch die «e _Neupflanzung von Bäumen für den Verlust von Einzelbäumen und Gehölzen (A/G 1) Anbringung eines Reptilienzauns am Nord- und Südrand des Baufeldes wird eine Zuwanderung von Eidechsen in das Baufeld vermieden (V 3 Art). « Entsiegelung und Teilentsiegelung von befestigten Flächen (A/G 2) Darmstadt, den 26.10.2015 Darmstadt, den 29.10.2015 e _Rasenansaat auf dem Gleiskörper (A/G 3) HEAG Mobilo GmbH, Abteilung Netz Sachgebietsleiter Planung und Projektierung pu: Beleuchtung der Haltestellen mit den nach dem Stand der Technik verträglichsten Leuchtmitteln hinsichtlich der Störung nachtaktiver Tiere, z. B mit LED oder Natriumdampf-Niederdrucklampen (V 4 Art). Der Verlust eines Höhlenbaumes (Rosskastanie an der Haltestelle „Hochschulstadion“) ist durch das Aufhängen von drei Fledermaustagesquartierkästen Ersatzmaßnahmen Dipl.-Ing. Klein (Schwegler 2 FN) im gehölzbestandenen Campusbereich auszugleichen. Das Aufhängen der Fledermauskästen sollte durch einen . gez. 1. A.M. Klein Fledermaussachverständigen erfolgen, um eine korrekte Ausrichtung und geeignete Stelle für die Ersatzquartiere zu gewährleisten (CEF 1). ® Umstellung der Bewirtschaftung auf Hofgut Oberfeld von Ackerflächen in Ökolandbau (E 1), s. Blatt 3. Darmstadt, den 26.10.2015 N:\NAHVERKEHR\K921_Darmstadt_Camj
anlage 52
105975 Zeichen
14.369.1_2015-05-28_Straßenbahnanbindung Campus Lichtw., DA_Bericht
Projekt: Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese
Linie 2, Darmstadt
Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH
Mathystraße 13
76133 Karlsruhe
Auftrag vom: 31.07.2014
IBES-Projekt-Nr.: 14.369.1
Ort und Datum
des Gutachtens: Neustadt/Weinstr., 28.05.2015 sh/wh/br-gr
Dieses Gutachten umfasst 95 Seiten einschließlich Anlagen.
Baugrund- und
Gründungsgutachten
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
- 2 -
Inhaltsverzeichnis Seite
1 Vorgang - 4 -
2 Unterlagen - 4 -
3 Baugelände und Baumaßnahme - 5 -
3.1 Baugelände - 5 -
3.2 Baumaßnahme - 5 -
4 Baugrundverhältnisse - 6 -
4.1 Allgemeines - 6 -
4.2 Regionale Geologie - 6 -
4.3 Erdbebenzone - 6 -
4.4 Baugrundaufschlüsse - 7 -
4.5 Bodenart und Schichtenfolge - 7 -
4.6 Hydrogeologische Verhältnisse - 9 -
4.6.1 Grundwasserverhältnisse - 9 -
4.6.2 Durchlässigkeiten des Baugrundes - 10 -
5 Geotechnische Baugrundkenngrößen - 11 -
6 Neubau der Straßenbahnstrecke - 13 -
6.1 Vorbemerkungen - 13 -
6.2 Untergrund, Unterbau - 14 -
6.3 Oberbau - 16 -
6.4 Hinweise zur Bauausführung - 17 -
7 Neubau der Bahnsteige - 18 -
7.1 Vorbemerkungen - 18 -
7.2 Untergrund, Unterbau - 18 -
7.3 Oberbau - 20 -
7.4 Hinweise zur Bauausführung - 21 -
8 Gründung der Fahrleitungsmasten - 21 -
8.1 Vorbemerkungen - 21 -
8.2 Gründungsparameter Rammpfähle - 21 -
8.3 Hinweise zur Bauausführung - 25 -
9 Schlussbemerkungen - 26 -
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
- 3 -
Anlagenverzeichnis
1 Auszug aus der topographischen Karte, Blatt 6 118, Darmstadt Ost ,
(Ausgabe 1996), M. 1:25.000
2.1-2.3 Lagepläne mit Erkundungspunkten, M. 1:1000
3.1-3.4 Bilddokumentation Baugelände und Baugrunderkundung
4.0 Legende
4.1-4.33 Bohrprofile, M. 1:50
5.1-5.4 Übersichtspläne Straßenbahn mit Bauvorschlägen
5.5 Übersichtsplan Bahnsteige mit Bauvorschlägen
6.1.1-6.1.16 Bestimmung der Korngrößenverteilung nach DIN 18 123
6.2.1-6.2.4 Bestimmung der Zustandsgrenzen nach DIN 18 122, Teil1
6.3 Bestimmung des Wassergehaltes nach DIN 18 121, Teil1
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
- 4 -
1 Vorgang
Die HEAG mobilo plant den Neubau einer Straßenbahnstrecke, um den Campus Lichtwiese
besser durch den öffentlichen Personennahverkehr zu erschließen. Die bestehenden Linien 2 soll
an der Haltestelle Hochschulstadion in östliche Richtung abzweigen und in nördlicher Lage
entlang des Lichtwiesenwegs verlaufen. Die Neubaustrecke führt über den Campus TU -
Lichtwiese und wir d in einer Wendeschleife an der neuen Endhaltestelle TU -Lichtwiese/Mensa
enden. Im Zuge des Neubaus der Straßenbahnanbi ndung sind auch der Neubau von 3
Bahnsteigen, der Umbau der beiden Bahnsteige an der Haltestelle Hochschulstadion und der
Bau der Fahrleitungsmasten geplant.
Für eine wirtschaftliche, bautechnisch sinnvolle und sichere Planung, statische Bemessung,
Ausschreibung und Bauausführung sind Kenntnisse über die Baugrundverhältnisse mit Angaben
über die Beschaffenheit und Klassifizierung des Baugrundes, die Grundwassersituation und
Angaben zu bodenmechanischen Kenngrößen erforderlich.
Die IBES Baugrundinstitut GmbH wurde mit Schreiben vom 31.07.20 14 von der Mailänder
Consult GmbH mit der Durchführung von Baugrunduntersuchungen und der Erstellung ein es
Geotechnischen Gutachtens beauftragt. Darin enthalten ist die zusammenfassende Darstellung
der Untersuchungsergebnisse in Übersichtsplänen.
2 Unterlagen
Neben den einschlägigen Vorschriften und Richtlinien standen für die Ausarbeitung des
Gutachtens folgende Unterlagen zur Verfügung:
[1] Geologische Karte von Hessen, Blatt 6118 Rossdorf, M. 1:25.000, 1938
[2] Geologische Übersichtskarte, Blatt CC 6310 Frankfurt a.M.-West, M. 1:200.000, 2001
[3] Lageplan Variante 5a, M. 1:500, Mailänder Consult , Karlsruhe, dwg -Datei, E-Mail vom
20.01.2015
[4] Lageplan Variante 5a_mit Leitungen, M. 1:500, Mailänder Consult, Karlsruhe, dwg-Datei, E-
Mail vom 20.01.2015
[5] Informationen zu Grundwasserständen / -pegeln, Hessisches Landesamt für Umwelt und
Geologie, (www.hlug.de)
[6] Sachverständigen-Gutachten Nr. G1019/01, Baugrund- und Gründungsgutachten Hörsaal -
und Medienzentrum, Technische Universität Darmstadt, Institut und Versuchsanstalt für
Geotechnik der TU Darmstadt, vom 31.05.2010
[7] Wirtschaftliche Wege für die neue Bahn, Feste Fahrbahn INP LACE, Travetto Fahrweg -
systeme 04.08.2004
[8] Arbeitsanweisung Einbau Rasengleis System TRAVETTO_INPLACE mit
Schienentragkörper IP-B, Travetto Fahrwegsysteme
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
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3 Baugelände und Baumaßnahme
3.1 Baugelände
Das Untersuchungsgebiet liegt in südöst licher Ortslage von Darmstadt. Geplant ist der Neubau
einer meist zweigleisigen Straßenbahnstrecke, die an der bestehenden Haltestelle
Hochschulstadion in östliche Richtung abzweigt und die Nieder -Ramstädter-Straße überquert.
Der weitere Verlauf erfolgt nördlich des Lichtwi esenweges durch ein alleeartiges Entree über die
zunächst baumfreie Lichtwiese. Das Gelände in diesem Abschnitt ist eben, allerdings in östliche
Richtung geneigt. Beim durchgeführten Nivellement ergaben sich Höhen der Erkundungspunkte
zwischen 177,04 mNN bei BS 7 am westlichen Rand der Allee und 175,57 mNN bei BS 13 , dem
Übergang der Wiesenfläche zum lichten Baumbestand. Das Gelände in diesem baumbestanden
Abschnitt, der sich etwa bis zum Ende des Lichtwiesenwegs erstreckt, fällt weiter bis zu einer
nivellierten Höhe der BS 17 von 173,03 mNN. Nach einem lokalen Höhenminimum zwischen den
Erkundungspunkten BS 17 und BS 18 steigt das Gelände bis ca. zur Höhe der BS 19 mit
173,33 mNN wieder an und ist im Anschluss erneut nach Osten geneigt. In diesem Bereich
verläuft die geplante Trasse nördlich des Architekturgebäudes der TU Darmstadt über eine mit
geschotterten Wegen durchzogene Grünfläche, die mit einzelnen Bäumen bestanden ist. Im
weiteren Verlauf wird der noch bestehende Keller der alten Mensa überquert und die
Straßenbahnstrecke in einem S -Bogen zwischen den Gebäuden des Bauingenieurwesens und
der neuen Mensa als eingleisiger Abschnitt geführt. Dieser Vorplatz ist gepflastert und durch eine
Betonstützmauer, vom tieferliegendem Andienungshof der Mensa, abgegrenzt. Die sich
anschließende Wendeschl eife überquert die asphaltierte Franziska-Braun-Straße und verläuft
über die nach Südosten ansteigende Wiesenfläche nördlich des Hörsaalgebäudes. Die
Endhaltstelle mit zwei neuzubauenden Bahnsteigen liegt im Bereich des ebenfalls asphaltierten,
ost-westverlaufenden Abschnitts der Otto-Berndt-Straße.
Einen Eindruck von den Geländeverhältnissen während der Erkundungsarbeiten in der Zeit vom
04.02. bis zum 06.02.2015 und am 14.02.2015 vermitteln die Bilder der Anlage 3.
3.2 Baumaßnahme
Um die Anbindung der TU Darmstadt durch den öffentlichen Nahverkehr nachhaltig zu
verbessern ist der Neubau von ca. 1,33 km Straßenbahnstrecke geplant.
Im Zuge des geplanten Neubaus soll an der bestehenden Haltestelle Hochschulstadion ein
Gleisdreieck entstehen. Hierdurch bedingt wird der teilweise Rückbau der bestehenden
Bahnsteiganlagen und der Neubau von 3 Bahnsteigen. Ebenso ist der Neubau von zwei weiteren
Bahnsteigen an der Endhaltestelle Mensa/Lichtwiese geplant. Durch den Streckenneubau wird
auch der Neubau der Fahrleitungsmasten entlang der Trasse nötig.
Der Streckenneubau soll nach Auskunft des Planers als Feste Fahrbahn aus
Stahlbetonfertigteilen mit O rtbetonergänzungen der Bauart „INPLACE“ erfolgen. Hierbei werden
die Fertigteil -Schienentragkörbe des Gleisrostes nach der Feinausrichtung in
Ortbetonlängsbalken oder Ortbetonplatten einbetoniert.
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
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Im Bereich des bestsehenden Haltepunktes Hochschulstadion wird zumindest der teilweise
Rückbau der bestehenden Bahnsteiganlage nötig. Im Zuge der Bauma ßnahme sollen 5 neue
Bahnsteige in konventioneller Bauweise entstehen, die Nutzlängen von 45 m haben.
Die genauen Standorte der Oberleitungsmasten und Angaben zur geplanten Gründung liegen
nicht vor, grundsätzlich kommt eine Blockfundament- oder eine Pfahlgründung in Frage.
4 Baugrundverhältnisse
4.1 Allgemeines
Es wird darauf hingewiesen, dass im Folgenden und in den Anlagen bei der Bodenansprache von
feinkörnigen Böden von den Regeln der DIN EN ISO 14688 / DIN 4022 abgewichen wird.
Bei Ans prache feinkörniger Böden nach DIN EN ISO 14688 / DIN 4022 gibt es nach unserer
Erfahrung nahezu nur Tone, da feinkörnige Böden in der Regel im Plastizitätsdiagramm oberhalb
der A -Linie liegen. Diese Ansprache scheint relativ undifferenziert, da alle feink örnigen Böden
nahezu gleich angesprochen werden und ein Ableiten der Plastizität auf Grundlage der
Ansprache nach DIN EN ISO 14688 / DIN 4022 kaum möglich ist.
Im Folgenden werden daher, abweichend von der DIN EN ISO 14688 / DIN 4022, auch die
feinkörnigen Böden analog den grobkörnigen Böden nach ihren Massenanteilen angesprochen
und nicht nach ihrem plastischen Verhalten.
4.2 Regionale Geologie
Den Untergrund im Baugelände dominieren nach [1] und [2] pleistozäne Flugsande, die
vorwiegend als mittelsandige Feinsande anstehen und quartäre Hochflutablagerungen in Form
von tonigen und sandigen Schluffen. Der tiefere Untergrund besteht aus verwittertem Granodiorit
(Granodioritzersatz), dessen Oberzone zu tonig -sandigem Schluff mit hohem Glimmeranteil
verwittert ist. Bei größeren Tiefen überwiegen die Sand- und Kiesanteile.
Über dem gewachsenen Untergrund sind zudem noch unterschiedlich mächtige Auffülllungen
vorhanden.
4.3 Erdbebenzone
Nach DIN 4149 - 2005 "BAUTEN IN DEUTSCHEN ERDBEBENGEBIETEN - LASTANNAHMEN, BEMESSUNG
UND AUSFÜHRUNG ÜBLICHER HOCHBAUTEN" (April 2005) befindet sich das Untersuchungsgebiet in
der Erdbebenzone 1.
Bei der Dimensionierung ist für den Untergrund die Klasse R und für den Baugrund die Klasse C
zu berücksichtigen.
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
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4.4 Baugrundaufschlüsse
Zur Feststellung der vorhandenen Baugrundverhältnisse wurden zwischen dem 04.02. und
06.02.2015 und am 14.02.2015 im Untersuchungsbereich 33 Bohrsondierungen (BS)
durchgeführt. Hierbei wurden an jede m geplanten Bahnsteigstandort Bohrsondierungen bis 3 m
unter GOK und entlang der Neubautrasse Bohrsondierungen bis 2 m bzw. 2,3 m in einem
Abstand von ca. 45 m ausgeführt. Um die tieferen Baugrundverhältnisse für mögliche
Pfahlgründungen der Fahrleitungsmasten vorab beurteilen zu können, wurden 6 BS in der
Straßenbahntrasse vertieft bis zu Endteufen von 8 m bzw. 7,5 m unter GOK ausgeführt.
An den Erkundungspunkten wurde zunächst teilweise der Straßen- bzw. der Bahnsteigoberbau
aufgebrochen und bei allen Erkundungspunkten bis ca. 1,3 0 m Tiefe vorgeschachtet .
Anschließend erfolgte, aufgrund der bereichsweise unklaren Leitungslagen, eine Bohrung mittels
Handdrehbohrstock bis auf eine Tiefe von 2 m unter GOK , bevor die Bohrsondierungen bis zur
jeweiligen Endtiefe niedergebracht wurde.
Das Schurf - und Bohrmaterial wur de fotografiert, beprobt, und nach geologisch -boden-
mechanischen Gesichtspunkten und visuell-manuellen Verfahrensmerkmalen angesprochen. Aus
dem Aufbruch- , Schur f- und Bohrmaterial wurden neben 5 Asphaltproben noch 178 gestörte
Bodenproben gewonnen. An repräsentativen Bodenproben wurden folgende bodenmechanische
Laborversuche durchgeführt:
• Bestimmung der Korngrößenverteilung nach DIN 18 123 (Anlage 6.1.1-6.1.16)
• Bestimmung der Zustandsgrenzen nach DIN 18 122, Teil1 (Anlage 6.2.1-6.2.4)
• Bestimmung des Wassergehaltes nach DIN 18 121, Teil1 (Anlage 6.3)
Die Ansatzpunkte der Erkundungsstellen wurden lage- und höhenmäßig eingemessen
(Anlagen 2, 4 und 5). Bezugshöhen wurden aus dem Lageplan [3] entnommen.
Die Ergebnisse der Baugrunder kundungen sind in den Anlagen 4 als Bohrprofile sowie in den
Anlagen 5 als Übersichtspläne mit Bauvorschlägen zusammengefasst dargestellt.
4.5 Bodenart und Schichtenfolge
Nach den Erkundungsergebnissen besteht der Baugrund aus Auffüllungen und gewachsenem
Boden. Aufgrund der Ausdehnung des Untersuchungsgebiets und der Ergebnisse der
Baugrundaufschlüsse erfolgt die Betrachtung abschnittsweise.
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
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Im Bereich der bestehenden Straßenbahnhaltestelle Hochschulstadion und der Bushaltestelle
Hochschulstadion ist zunächst der Pflasterbelag der Haltestellen angetroffen worden. Dieser wird
von Auffüllungen aus schwach kiesigen bis kiesigen Sanden der Bodengruppe [SW] , sandigen
Schotterlagen [GW/GI] und teilweise sandigen und kiesigen Steinlagen [GX] unter lagert. Bei der
BS 6 wurde weiterhin eine Magerbetonschicht in einer Tiefe von 0,3 - 0,5 m angetroffen. Diesen
Auffüllungen folgt der gewachsenen Baugrund aus nahezu schlufffreien bis schluffigen Sanden
der Bodenklassen SE, SU und SU* . Die Erkundungspunkte 1 und 3 lagen, aufgrund der
Verlegung der Haltestellen in nördliche Richtung, außerhalb der befestigten Bahnsteige. Dennoch
wurde zumindest bei der BS 3 zunächst Auffüllung in Form von schwach schluffigen bis
schluffigen, schwach kiesigen Sanden der Bodengruppe [SU] und [SU*] sowie kiesigen Sanden
[SW] mit Beimischungen von Bauschutt aus Ziegelbruch, Betonresten und Asphaltresten
angetroffen. Diesen folgt im weiteren Tief enverlauf ein sandiger, toniger Schluff ( TM) und
mittelsandige Feinsande (SE). Diese wurden ebenso als gewachsener Baugrund bei der BS 1
unter schwach schluffigen Sanden der Bodengruppe SU erkundet.
Der nächste zusammenfassbare Abschnitt erstreckt sich westlich der Nieder -Ramstädter-Straße
bis ca. zur BS 12 bzw. dem Übergang der baumfreien W iese zum Bereich mit Baumbestand. In
diesem Abschnitt wurden ebenfalls zunächst Auffüllungen angetroffen. Hierbei handelt es sich
um kiesige Sande [SW], kiesige und schwach schluffige Sande [SU] und sandige Kiese [GW /GI],
die teilweise bis zu Tiefen von 1,50 m unter GOK (BS 10) reichen. Der darunter liegende
gewachsene Baugrund besteht aus nahezu schlufffreien bis schwach schlu ffigen Sanden der
Bodengruppen SE und SU. Die Bohrsondierung BS 8 wurde bis zu einer Endteu fe von 8 m unter
GOK ausgeführt. Hierbei wurden unter den Sanden ein sandiger, tonige r, kiesiger Schluff ( TL)
und darunter ein schwach toniger, schwach schluffiger bis schluffiger, kiesiger Sand angetr offen,
welcher der Bodengruppe (SU-SU*) zuzuordnen ist.
Im baumbestanden Abschnitt und dem Bereich bis zur Höhe des Institutgebäudes des
Bauingenieurwesens (BS 13 - BS 23) wurden nur bei der BS 16 und der BS 20 Auffüllungen aus
schwach schluffigem, schwach kiesigem Sand [SU] und sandigem Schotter [GW /GI] erkundet.
Der übrige gewachsene Baugrund besteht ebenso wie in den vorangegangen Abschnitt en aus
nahezu schlufffreiem bzw. schwach sc hluffigem Sand der Bodengruppen SE und SU . Bei den
tiefer ausgeführten Bohrsondierungen BS 13, BS 17 und BS 20 wurde im weiteren Tiefenverlauf
der unterlagernde tonige, schwach kiesige bis kiesige, sandige Schluff der Bodengruppe (TL)
aufgeschlossen. Dieser wird bei der BS 17 noch von einem schwach tonigem, feinkiesigem, stark
schluffigem Sand (SU*) und einem schwach schluffigem, sandigem Feinkies (GU) unterlagert.
Der gepflasterte Bereich zwischen dem Institutgebäude Bauingenieurwesen und der asphaltierten
Franziska-Braun-Straße ist ausschließlich durch Auffüllungen geprägt. Unter dem Pflasterbelag
und einer Magerbetonschicht wurden sandige Kiese mit Ziegel - und Betonrestbeimischungen der
Bodengruppe [GW] erkundet. Diese reichen bei der BS 24 bis zur Endteufe von 1,15 m unter
GOK. Bei BS 25 wird diese Auffüllung noch durch ebenfalls anthropogen aufgefüllten Sand der
Bodengruppe [SE], bis zur Endteufe von 0,80 m unterlagert. Die Bohr ungen in diesem Bereich
konnten aufgrund der Kabellage nur mit der Hand ausgeführt werden und mussten, im Fall BS 24
aufgrund eines Hindernisses und bei BS 25 aufgrund des Antreffens eines Kabelbandes, bei den
o.g. Tiefen unter GOK abgebrochen werden.
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- 9 -
Der Bereich der geplanten Wendeschleife befindet sich nördlich des Hörsaalgebäudes auf einer
nach Südosten ansteigenden Wiesenfläche. In diesem Abschnitt wurden Auffüllungen,
bestehend aus schwach schluffigen bis schluffigen, schwach kiesigen bis kiesigen Sanden ( [SU]
und [SU*]) und sandigen, teilweise schwach schluffigen Kiesen ([GW] und [GU]), angetroffen. Der
darunter befindliche gewachsene Baugrund kennzeichnet sich wiederum vorranging durch
schwach schluffige bis schluffige Sande der Bodengruppen SU und SU*.
Die beiden Bahnsteige der Endhaltestelle Campus Lichtwiese sind in bzw. nördlich des ost -
westlich verlaufenden Abschnitts der Otto-Bernd-Straße geplant. Die Aufschlusspunkte 29 und 30
befinden sich im Straßenbereich. Deshalb wurde als Auffüllung hier zunächst der bituminöse
Straßenbelag und der Straßenunterbau aus Schotter und sandigen, kiesigen, schwach
schluffigen Steinlagen der Bodenklass e [GX] und [GW/GI ] angetroffen. Den gewachsenen
Baugrund bilden tonig, sandig, schwach kiesiger Schluff (TL) und wiederum schwach schluffiger
Sand ( SU). Für die Aufschlusspunkte 27 und 28, die repräsentative Aufschlüsse für den
Bahnsteig nördlich der Straße darstellen, können sowohl die Auffüllungen als auch der
gewachsene Baugrund vorrangig in die Bodenklasse SU und SU* eingeordnet werden.
4.6 Hydrogeologische Verhältnisse
4.6.1 Grundwasserverhältnisse
Bei den Erkundungsarbeiten in der Zeit vom 04.02. bis zum 06.02.2015 und am 14.02.2015
wurde Grundwasser in den Bohrsondierungen BS 6, BS 13, BS 16, BS 17, BS 20, BS 23 und BS
31 nach dem Bohrende in Tiefen von 3,60 m (173,17 mNN), 3,40 m (172,17 mNN), 1 ,90 m
(171,79 mNN), 1,70 m (171,30 mNN), 3,50 m (169,74 m NN), 3,80 m (168,10 m NN) und bei ca.
5,50 m (166,31 mNN) gemessen. Da Bohrsondierungen unverrohrt niedergebracht werden, muss
die Grundwassermess ung unmittelbar nach dem Ziehen des Bohrgestänges erfolgen, weshalb
u. U nicht der tatsächliche Ruhegrundwasserspiegel erfasst wird. Auffällig bei den
Bohrsondierungen war ebenfalls, dass das Bohrgut im weiteren Tiefenverlauf unter den
wassergesättigten Sanden meist bindig und vor allem trocken war. Es ist somit von einem
Stauwasserhorizont in den durchlässigen Sanden auf schwach bis sehr schwach durchlässigen
Bodenschichten auszugehen.
Nach Recherchen beim Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie [4] befinden sich die
nächstgelegenen amtlichen Grundwassermessstellen in einer Entfernung von ca. 2,5 km und 3,5
km zum Untersuchungsgebiet. Eine Übertragung der Messdaten auf das Baufeld ist daher nicht
möglich. Ebenso wird das Untersuchungsgebiet nicht durch die online einsehbaren Grundwasser-
Flurabstandskarten abgedeckt, weswegen auch hieraus keine Abschätzung des GW -Niveaus
erfolgen kann.
In [6] erfolgt im Rahmen der Baugrunderkundung des Hörsaal - und Mediengebäudes, im
westlichen Bereich des aktuellen Untersuchungsgebietes, der Ausbau einer Erkundungsbohrun g
zur Grundwassermessstelle P9b und die Analyse der Ganglinien der Grundwassermessstelle P9.
Es wird auf die nicht unerheblichen Schwankungen und die mit deutlichem Gefälle ausgeprägte
Grundwasseroberfläche hingewiesen. Diese deutlich unterschiedlich ausgebildete
Grundwasseroberfläche lässt sich auch in den für dieses Gutachten ausgeführten Bohrungen
nachvollziehen, da sich Grundwasserstände zwischen 166,31 mNN und 173,17 mNN ergeben.
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Nach [6] liegt der höchste gemessene Grundwasserspiegel für die Grundwassermessstelle P9
bei 169,36 mNN und wurde am 26.02.2002 erreicht. Im Beobachtungsintervall zwischen 2005
und 2010 wurde ein Höchststand von 168,44 mNN erreicht [6]. Für die temporäre Baugrube wird,
unter Inkaufnahme von Restrisiken, in [6] ein temporärer Grundwasserhöchststand von 169 mNN
angesetzt.
Im Hinblick auf den Verkehrswegebau ist zumindest bereichsweise (BS 16 und BS 17) von
ungünstigen Wasserverhältnissen gemäß Tabelle 7 der RStO 12 auszugehen.
4.6.2 Durchlässigkeiten des Baugrundes
Die Beurteilung der Durchlässigkeit des Baugrunds erfolgte anhand von Laborversuchen. Hierzu
wurden die Korngrößenverteilungen an relevanten Bodenproben ermittelt. Bei Böden mit hohem
Feinkornanteil ist die Näherungsfo rmel nach Beyer nicht anwendbar. Die
Durchlässigkeitsbeiwerte für diese Böden wurden mit Hilfe von Näherungsformeln bzw. von
Erfahrungswerten abgeschätzt.
Es ist zu beachten, dass die tatsächlichen Durchlässigkeitsbeiwerte von den abgeschätzten mehr
oder weniger stark abweichen können. In der nachfolgenden Tabelle 1 erfolgt eine Bewertung der
Durchlässigkeiten der maßgebenden Böden nach DIN 18130.
Tabelle 1: Bewertung der Wasserdurchlässigkeit der aufgeschlossenen Böden
Bodengruppe nach DIN 18196 Durchlässigkeitsbeiwert
k [m/s]
Durchlässigkeit nach
DIN 18130
GW, SE, SW, GI 1 x 10-3 bis 1 x 10-5 (stark) durchlässig
SU, GU 1 x 10-4 bis 1 x 10-6 (schwach) durchlässig
SU* 1 x 10-6 bis 1 x 10-8 schwach durchlässig
TL, TM ≤ 1 x 10-7 (sehr) schwach durchlässig
Die anhand der Korngrößenverteilungen nach der Näherungsformel von Beyer ermittelten
Durchlässigkeitsbeiwerte für die analysierten SE und SU Böden betragen zwischen 2,6x10 -5 m/s
bis 5,4x10 -5 m/s. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Bemessung von
Versickerungsanlagen bei der Auswertung der Kornverteilungskurven, wie im vorliegenden Fall,
Korrekturwerte (hier 0,2) zu berücksichtigen sind. Nach dem aktuellen Arbeitsblatt der DWA -A
138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Nieders chlagswasser“ (April
2005) können Versickerungsanlagen in Lockergestein (bei ausreichendem
Grundwasserflurabstand) geplant werden, deren k -Werte im Bereich von 1x10
-3 m/s bis 1x10 -6
m/s liegen.
In Anlehnung an die Ril 836, Modul 4601 und 4602, liegt versic kerungsfähiger
Unterbau/Untergrund vor, wenn Böden mit einer Durchlässigkeit von kf ≥ 1*10-5 m/s anstehen.
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- 11 -
5 Geotechnische Baugrundkenngrößen
Die anstehenden Bodenarten bzw. Baugrundverhältnisse sind in den vorigen Abschnitten
beschrieben und in der Anlage 4 in Form von Bohrprofilen sowie in Anlage 5 in Übersichtsplänen
dargestellt. Für die mögliche Tiefenlage bzw. Einflusstiefe der Baumaßnahmen und Baugruben
können für die angetroffenen Bodenarten die in der nachfolgenden Tabelle 2
zusammengestellten Bodenkenngrößen angesetzt werden.
Die erdstatischen Berechnungen und Nachweise sind mit d en in der nachfolgenden Tabelle
aufgeführten bodenmechanischen Kennwerten und Rechenwerten zu führen, die auf der Grund-
lage der Bodenansprache, der Laborergebnisse und unserer Erfahrung mit ähnlichen Boden-
verhältnissen und Bodenarten derselben geologisc hen Formation festgelegt wurden. Die hierfür
herangezogenen Laborergebnisse sind in den Anlagen 6.1 bis 6.3 zu finden.
Zu beachten ist eventuell die Zuordnung der Tabellenwerte zu bestimmten Konsistenzen bzw.
Lagerungsdichten.
Tabelle 2: Charakteristische Zahlenwerte ausgewählter geotechnischer Kenngrößen
Schicht-
komplex Bodenart Boden-
gruppe
Konsistenz/
Lagerungs-
dichte
Wichte,
erdfeucht
γ/γ` [kN/m3]
Reibungs
- winkel
ϕ´k [°]
Kohäsion
c´k
[kN/m2]
Steifemodul
Es,k [MN/m2]
Auffüllung
Steine, Kies,
sandig, Packlage ([GX]) mitteldicht-
dicht 20 (12) 37,5 0 100
Kies, Sand,
Schotter, einz.
Steine
[GW/GI] mitteldicht-
dicht 20 (11) 37,5 0 100
Kies, sandig,
schwach schluffig [GU] mitteldicht 21 (12) 35 0 60
Sand, schwach
kiesig - kiesig [SW/SI] mitteldicht 20 (11) 37,5 0 80
Sand, schwach
schluffig [SU] mitteldicht 20 (11) 35 0 40
Sand, schluffig [SU*] mitteldicht 20 (10) 30 0 30
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Tabelle 2: Charakteristische Zahlenwerte ausgewählter geotechnischer Kenngrößen
(Forts.)
Gewachsener
Baugrund
Feinsand,
mittelsandig SE dicht
mitteldicht
19 (11)
18 (10)
37,5
35 0 80
40
Sand, schwach
schluffig SU mitteldicht 20 (11) 35 0 40
Sand, schluffig SU* mitteldicht 20 (10) 30 0 20
Schluff, sandig
tonig, kiesig TL steif
weich
21 (11)
20 (10) 27,5 5
2
8
4
Schluff, sandig,
tonig TM steif 19 (9) 25 10 5
Feinkies, sandig,
schwach schluffig,
schwach tonig
GU mitteldicht-
dicht 21 (12) 32,5-35 0 80
Die angetroffenen Böden lassen sich hinsichtlich ihrer Bodengruppe, Bodenklasse,
Frostempfindlichkeit und Verdichtbarkeit gemäß Tabelle 3 klassifizieren.
Tabelle 3: Geotechnische Klassifizierungen des Baugrundes
Schichtkomplex
Bodengruppe
nach DIN
18196
Bodenklasse
n. DIN 18300
Bodenklasse
n. DIN 18301
Frostempfind-
lichkeitsklasse
ZTVE-StB 09
Verdichtbar-
keitsklasse
gem. Kommentar
zur ZTV-E
Auffüllung
[GW/GI], [SW/SI];
([GU], [SU]) 3 BN1 F1; (F1-F2) V1
([GX]) 5 BN 1 (BS1 – BS2) F1 V12)
[SU*] 41) BN2, BB21) F3 V21)
Gewachsener
Baugrund
SE, SU, GU 3 BN 1 F1 – F2 V1
SU* 41) BN2, BB21) F3 V21)
TL, TM 41) BB21) F3 V3
1) gemischtkörnige Böden mit über 15 M.-% Feinanteilen sowie feinkörnige Böden reagieren, insbesondere in Verbindung mit
mechanischer Beanspruchung, empfindlich auf Wassergehaltsveränderungen, was einerseits zum Austrocknen und Schrumpfen
und andererseits zu einem Übergang in Bodenklasse 2 („fließende Bodenarten“) bzw. BB 1 führen kann.
2) gegebenenfalls Aufbereitung (Aussortieren, Brechen der Steine) erforderlich
Für Hinterfüllungen, Arbeitsraumverfüllungen, Geländeauffüllungen, Bodenaustausch o. ä. ist ein
geeignetes Bodenmaterial zu verwenden. Ein evtl. einzubauender Ersatzboden hat die Kriterien
der Tabelle 4 zu erfüllen.
Güteüberwachtes Recyclingmaterial (≤ Z1.1) kann grundsätzlich auch bei hydrogeo logisch
ungünstigen Verhältnissen offen in definierten technischen Bauwerken verwendet werden. Der
Mindestabstand vom Grundwasser zur Schichtunterkante muss > 1,00 m betragen.
Da in Teilbereichen dieser Baumaßnahme mit einem Grundwasserabstand zur Schichtunterkante
des RCL-Materials beim Straßenbahnstreckenbau von < 1,00 m zu rechnen ist, ist der Einbau
von RCL-Material in diesen Abschnitten (Bereich der BS 17) nicht zulässig.
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Im Zweifelsfall ist eine Abstimmung mit der zuständigen Behörde erforderlich.
Tabelle 4: Spezifische Anforderungen an Ersatzboden
Bodengruppe nach DIN 18196 Nicht bindige bis schw. bindige, grob- und gemischtkörnige Böden
GW, GI, GE, SW, SI, SE, GU, SU
Schlämmkornanteil (d ≤ 0.063 mm) ≤ 10 (15) M.-%
Steinanteil (d ≥ 63 mm) ≤ 10 M.-%
Größtkorndurchmesser dmax ≤ 100 mm, in Abhängigkeit von der Schichtdicke
Ungleichförmigkeitszahl U U ≥ 3 für DPr ≥ 98 % bzw. U ≥ 7 für DPr ≥ 100%
Glühverlust VGl ≤ 3 %
Schütthöhe je nach Verdichtungsgerät 20 - 40 cm
Wichte erdfeucht γ 18 - 21 kN/m3
Scherwinkel ϕ´k ≥ 35°
Kohäsion c´k 0 kN/m2
Die Verdichtungsanforderung liegt bei 98% (97%) der Proctordichte. Im Bereich vom Planum bis
1 m darunter sind DPr ≥ 100 % zu erreichen. Für Hinterfüllungen und unter Gründungssohlen wird
generell DPr ≥ 100 % gefordert.
Nicht bis schwach schluffiges Aushubmaterial der Auffüllungen und des gewachsenen Baugrunds
erfüllt prinzipiell die Anforderungen nach Tabelle 4. Steineinlagerungen erfordern gegebenenfalls
eine Aufbereitung (z. B. Aussortieren, Brechen der Steine) für die Wiederverwendung als
Baustoff. Auf den erhöhten Verdichtungsaufwand bei inter mittierend und eng gestuften Böden
wird hingewiesen. Dies gilt insbesondere für eng gestufte Sande, hier ist der erforderliche
Verdichtungs-grad möglicherweise erst nach Aufbringen einer Lage (ca. 5 cm) aus
kornabgestuftem Mineralstoffgemisch zu erreichen. Böden mit erhöhtem Feinkornanteil und
bindige Böden sind als Ersatzboden nicht geeignet.
6 Neubau der Straßenbahnstrecke
6.1 Vorbemerkungen
Gründungen von Verkehrsflächen sind grundsätz lich nur dann möglich, wenn aus reichend
tragfähiger Boden ansteht bzw. gestörter Boden so verdichtet werden kann, dass er den
Anforderungen der „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“
RStO 12 entspricht.
Die Verkehrsflächen müssen so bemessen und bautechnisch ausgebildet werden, dass sie
langfristig den erforderlichen Verkehrsbelastungen standhalten.
Auftretende Setzungen dürfen nur Größenordnungen aufweisen, die die Funktionsfähigkeit der
Verkehrsfläche nicht gefährden und keine Risse und unzulässigen Verformungen in der
Befestigung verursachen. Die Frostsicherheit des Oberbaus hinsichtlich ZTV E -StB 09 und RStO
12 ist zu gewährleisten.
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Die Straßenbahnanbindung soll von der bestehenden Haltestelle Hochschulstadion bis zur
Endhaltestelle Mensa/Campus Lichtwiese auf einer Länge von ca. 1,33 km neugebaut werden.
Die Fahrbahn wird als „Feste Fahrbahn“ aus Ortbetonlängsbalken bzw. Ortbetonplatten erfolgen.
Um für die Ausschreibung eine genauere Massenermittlung zu ermöglichen und die Erkundungs -
und Untersuchungsergebnisse übersichtlich und zusammenfassend darzustellen, wurden
abschnittsweise in der Anlage 5.1 bis 5.4 Übersichtspläne mit Bauvorschlägen für den Straßen-
bahnbau erstellt.
In den Übersichtsplänen sind die Baugrundaufschlüsse, de r Oberbau mit den ge forderten
Tragfähigkeiten, di e Angaben zur abgeschätzten Tragfähigkeit des Planums, zur Planums -
verbesserung und zur Dicke der Gesamtkonstruktion dargestellt.
6.2 Untergrund, Unterbau
Gemäß den Vorschriften der ZTV E -StB 09 und den Einbauanweisungen des Systemherstellers
Travetto, vgl. [7+8] muss der Untergrund (Erdplanum) Mindest anforderungen bezüglich
Verdichtungsgrad (einfache Proctordichte D pr) und Verformungsmodul genügen. Bezüglich des
Verformungsmoduls wird ein E v2 Wert von 45 MN/m² für Ausbaustrecken und 60 MN/m² für
Neubaustrecken gefordert [7]. Das Erdplanum ist mit Gefälle herzustellen. Auf eine ausreichende
Dränage-/Entwässerungsmöglichkeit ist zu achten.
Ausgehend von einer geplanten Lage der Schienenoberkante auf Höhe der aktuellen
Geländeoberkante kommt das Straßenbahnplanum bei 83,7 cm unter GOK, hauptsächlich in
gemischtkörnigen Böden der Bodenklassen SU zu liegen, die, je nach Feinkornanteil und
Kornverteilung, in die Frostempfindlichkeitsklassen F1 und F2 eingeordnet werden. Ebenfalls der
Frostempfindlichkeitsklasse 1 sind die vereinzelt als Planumshorizont auftretenden SE und
aufgefüllten [GW] Böden zuzuordnen. Die ebenso vereinzelt auftretenden Böden der
Bodenklasse SU* sind hingegen sehr frostempfindlich und gehören somit der
Frostempfindlichkeitsklasse 3 an.
Bei den erkundeten Böden bzw. Baugrundverhältnissen kann von erreichbaren
Verformungsmodulen zwischen E v2 = 20 MN/m² bis maximal E v2 = 60 MN/m2 ausgegangen
werden. In Anlehnung an den FLOSS -Kommentar zur ZTVE -StB ist ein Bodenaustausch von 0
cm bis zu 30 cm erforderlich, u m auf dem Planum den geforderten Verformungsmodul
Ev2 = 60 MN/m2 für Neubaustrecken bzw. Ev2 = 45 MN/m² für den Bereich der Anbindung und der
bestehenden Gleisanlage nachweisen zu können (Abbildung 5).
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2 3
0
10
20
30
40
50
60
E = Modul Tragschicht in MN/m
2
Dicke der ungebundenen Tragschicht in cm
50 100 150 200 250
1
1
2
3
PLANUMSCHICHT
= 40 MN/m²E
= 20 MN/m²E
= 10 MN/m²E
Abbildung 5: Diagramm zur Bestimmung der Dicke des Bodenaustausches aus
Frostschutzmaterial (entnommen aus dem Kommentar zur ZTVE von FLOSS)
(rot für Neubaustrecke, blau für Ausbaustrecke)
Durch den Bodenaustausch stehen dann im gesamten Baubereich Böden der Frostempfindlich-
keitsklassen F1 und F2 an. Die erforderliche Mindestdicke des f rostsicheren Oberbaus der
höchsten Belastungsklasse Bk10 und der Frostempfindlichkeitsklasse F2 beträgt damit nach
Tabelle 6 der RStO 12 55 cm. Aufgrund der ungünstigen Wasserverhältnisse im Untergrund ,
nach Tabelle 7 der RStO 12, bei den Erkundungspunkten BS 16 und BS 17 ergibt sich für diesen
Bereich eine Mehrdicke von +5 cm und somit eine Gesamtdicke von 60 cm.
Die nach den Bohrergebnissen erfo rderliche Austauschdicke ist den Übersichtsplänen (Anlage
5.1 bis 5.4) zu entnehmen.
Die Dickenangabe bezieht sich auf die Verwendung von Frostschutzmaterial gemäß ZTV SoB -
StB 04/07. Bei Verwendung geringer wertigen Austauschmaterials (vgl. Anforderungen an
Ersatzboden, Tabelle 4) können in Abhängigkeit von dem gewählten Baustoff größere
Austauschstärken als oben genannt erforderlich werden, um eine ausreichende Tragfähigkeit auf
dem Planum nachweisen zu können.
Auf die Einhaltung der Filterkriterien wird hin gewiesen. Das bedeutet, dass bei Bedarf als
Trennschicht ein Geotextil (z.B. mechanisch verfestigtes Vlies, Flächengewicht m ≥ 180 g/m²)
vorzusehen ist.
Bei eng gestuften Sanden als Austauschmaterial ist meist ein erhöhter Verdichtungsaufwand
notwendig. Möglicherweise ist der erforderliche Verdichtungsgrad erst nach Aufbringen einer
Lage (ca. 5 cm) aus kornabgestuftem Mineralstoffgemisch zu erreichen.
Unabhängig von jahreszeitlichen oder witterungsbedingten Einflüssen sollte nach Freilegen des
Planums (abschnittsweise) auch bei nicht bindigem Untergrund durch statische
Plattendruckversuche die Tragfähigkeit des Planums ermittelt und anhand von Probefeldern das
geeignete Austauschmaterial sowie die erforderliche Austauschstärke endgültig festgelegt
werden.
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Eine Planumsverbesserung, beispielsweise durch die Aufbereitung mit hydraulischem Bindemittel
ist grundsätzlich denkbar, dürfte sich jedoch bedingt durch die vorherrschenden Rand-
bedingungen (Kabel - und Leitungslagen der betroffenen Versorgungsträger) als unpraktikabel
erweisen. Zudem erfordert diese Maßnahme im Gegensatz zum Teilbodenaustausch den Einsatz
von Sondergerätschaften.
6.3 Oberbau
Für die Straßenbahnplanung ist die Dicke des frostsicheren Oberbaus so zu wählen, dass eine
ausreichende Frostsicherheit und eine ausreichende Tragfähigkeit gewährleistet sind.
Maßgebend ist die sich ergebende größere Dicke.
Der Straßenbahnneubau soll als feste Fahrbahn aus Stahlbetonfertigteilen mit Ortbeton-
ergänzungen der Bauart „INPLACE“ erfolgen. Hierbei werden die Fertigteil-Schienentragkörbe in
Ortbetonlängsbalken oder Ortbetonplatten einbetoniert. D ie Frostschutz schicht wird als
Schottertragschicht hergestellt.
Gemäß Tabelle 6 der RStO 12 beträgt die Mindestdicke des frostsichern Oberbaus für F2-Böden
und für die höchste Belastungsklasse 55 cm. Im Bereich der BS 16 und BS 17 erhöht sich die
Mindestdicke, durch die ungünstigen Wasserverhältnisse und die sich daraus ergebenden
Mehrdicke von +5 cm, auf 60 cm.
Unter Berücksichtigung der Erkundungsergebnisse und obiger Erläuterungen kann der
Straßenbahnneubau entsprechend der vorliegenden Planung g emäß folgender Abbildung 6 mit
einer Gesamtdicke von 83,7 cm ausgebaut werden.
Abbildung 6: Geplanter Oberbau für den Neubau der Straßenbahnstrecke
Der im Bereich der Straßenbahntrasse erforderliche Bodenaustausch zur Gewährleistung der
aus-reichenden Tragfähigkeit auf dem Planum ist zur o. g. Dic ke des Oberbaus noch
hinzuzurechnen.
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Bei nachgewiesener Tragfähigkeit des Planums k ann der auf der Schottertragschicht geforderte
Verformungsmodul E V2 ≥ 120 MN/m2 bzw. EV2 ≥ 100 MN/m2 im Bereich der bestehenden
Gleisanlage erreicht und nachgewiesen werden.
Die Schottertragschicht ist so zu verdichten, dass mindestens der Verdichtungsgrad D Pr nach
Tabelle 1 der ZTV SoB-StB 04/07 erreicht wird, im vorliegenden Fall DPr ≥ 103%.
Auf dem Erdplanum ist der nach Tabelle 2 der ZTV E -StB 09 geforderte Verdichtungsgrad D Pr
von Bodenarten im Untergrund und Unterbau sowie der , durch den Systemhersteller, geforderte
Verformungsmodul von EV2 = 60 MN/m2 (bzw. EV2 = 45 MN/m²) durch Eigenüberwachungs - bzw.
Kontrollprüfungen nachzuweisen. Ebenso sind die Anforderungen der ZT V SoB- StB 04/07
hinsichtlich Baustoffgemische, Verdichtung und Tragfähigkeit zu erfüllen und nachzuweisen.
Bei allen Bauweisen ist es zwingend erforderlich, nach dem abschnittsweisen Freilegen des
Planums ausreichend Kontrollprüfungen (Proof -rolling, statische Plattendruckversuche nach
DIN 18134) durchzuführen, um den geforderten Verformungsmodul nachzuweisen oder
Zusatzmaßnahmen zu veranlassen.
6.4 Hinweise zur Bauausführung
• Bei der Überquerung des noch bestehenden Kellers der alten Universitätsmensa ist, um
starre Auflager zu verhindern, darauf zu achten, dass ein Bettungspolster von mindestens 50
cm einzuplanen ist, was den Abriss des Kellers oder eine Anhebung der Gradiente in diesem
Bereich bedingt.
• Bei der Planung und Ausführung der Baumaßnahmen sind die Platzverhältnisse, die
Verkehrssituation, die vorhandene Bebauung etc. zu berücksichtigen. Es sind Bauverfahren
zu wählen, die ein Minimum an Beeinträchtigungen für die Bebauung und Umwelt erwarten
lassen.
• Im Einwirkungsbereich der Baumaßnahmen sind ge fährdete Bauwerke, Grundstücksmauern,
Leitungen o. Ä. vorhanden. Es wird deshalb empfohlen, eine Beweissicherung vor und nach
den Bauarbeiten durchzuführen, um vorhandene „alte“ Schäden von „neuen“ Schäden
abgrenzen zu können und begründeten Ansprüchen der Anlieger oder Dritter gerecht zu
werden. Bei Bedarf sind auch Erschütterungsmessungen vorzusehen.
• Beim Straßenbahnbau sind geeignete Maßnahmen zum Schutz des teilweise stark
wasserempfindlichen Erdplanums zu treffen. Der Aushub sollte eine Tagesleistung nicht
überschreiten, um durch Witterungseinfluss bedingte, ungünstige Wassergehaltsände rungen
zu vermeiden. Frei gelegte Flächen sind umgehend durch verdichtete Schüttlagen, die
Sauberkeitsschicht o. Ä. zu schützen.
• Die Befahrbarkeit des Planums kann besonders bei ungünstigen Witterungsverhältnissen und
für schwere Fahrzeuge, speziell bei bindigem Untergrund, stark eingeschränkt sein. Bei
starken Regenfällen sollten keine Erdarbeiten durchgeführt werden, bzw. bei einsetzenden
starken Regenfällen sollten Erdarbeiten abgebrochen werden.
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• Die durch den Aushub oberflächlich eventuell aufgelockerten Böden sind vor dem Aufbri ngen
des Bodenaustausches intensiv nachzuverdichten. Der Aushubhorizont, bzw. jede Schüttlage
ist unmittelbar zu verdichten. Des Weiteren wir d auf die sach - und fachkundige Ausführung
und Überwachung der Erdarbeiten sowie auf die Durchführung von entsprechenden
Kontrollprüfungen (Eignungsnachweise, Eigenüberwachungen, etc., vgl. ZTVE) hingewiesen.
• Zwischengelagerte, einzubauende Erdstoffe sind so zu lagern bzw. zu behandeln, dass ein
günstiger Einbauwassergehalt beibehalten oder erreicht wird.
• Die Arbeitsgeräte und Baufahrzeuge sind den jeweiligen Verhältnissen anzupassen.
• Bei der Durchführung der Arbeiten sind u. a. die Anforderungen der RSt O 12, ZTV E-StB 09,
ZTV SoB -StB 04/07, DIN 4123 sowie der jeweils gültigen Normen, Vorschriften und
Richtlinien zu beachten.
7 Neubau der Bahnsteige
7.1 Vorbemerkungen
Für die Gründung der Bahnsteige gelten die bereits in Abschnitt 6.1 erwähnten Anforderun gen
bezüglich Tragfähigkeit und Frostsicherheit, die nach ZTV E-StB 09 und RSto 12 für Straßen und
Verkehrsflächen zu gewährleisten sind, um eine langfristige Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.
Im Rahmen dieser Baumaßnahme wird der Neubau von 2 Bahnstei gen, der Umbau bzw. Rück -
und anschließende Neubau von 2 Bahnsteigen an der bestehenden Straßenbahnhaltestelle
Hochschulstadion und der Umbau der bestehenden Bushaltestelle Hochschulstadion nötig. N ach
Angaben des Planers und dem Lageplan Variant 5a [3] is t geplant die Bahnsteige mit 45 m
Nutzlänge in konventioneller Bauweise zu errichten. Der Aufbau des Bahnsteiges soll gemäß der
RSto 12 erfolgen und die Bahnsteigkanten sollen als Bordsteine bzw. Sonderbordsteine
ausgebildet werden, wie sie im öffentlichen Nahverkehr z.B. als Kasseler Sonderbord
gebräuchlich sind.
Ebenso wie für den Straßenbahnneubau wurde für den Neubau der Bahnsteige ein
Übersichtsplan (Anlage 5.5) erstellt, in dem die Erkundungsergebnisse mit Bauvorschlägen
übersichtlich und zusammenfass end dargestellt wurden. In diesem Übersichtsplan sind die
Baugrundaufschlüsse, der Bahnsteigoberbau mit den geforderten Tragfähigkeiten, die Angabe
zur abgeschätzten Tragfähigkeit des Planums, Angaben zur Planumsverbesserung und die Dicke
der Gesamtkonstruktion zusammengefasst.
7.2 Untergrund, Unterbau
Gemäß den Vorschriften der ZTV E -StB 09 muss der Untergrund (Erdplanum) Mindest -
anforderungen bezüglich Verdichtungsgrad (einfache Proctordichte D pr) und Verformungsmodul
(Ev2 ≥ 45 MN/m²) genügen. Das Erdplanum ist mit Gefälle herzustellen und es ist auf eine
ausreichende Dränage-/Entwässerungsmöglichkeit zu achten.
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
- 19 -
Das Planumsniveau der Bahnsteige, ausgehend von der Lage der Schienenoberkante bei
aktueller Schienenoberkante bzw. auf Höhe der aktuellen Geländeoberkante und einer Höhe der
Bahnsteige von ca. 20 cm über der Schienenoberkante, kommt bei allen 5 Bahnsteigen in den
Auffüllungen zu liegen, welche überwiegend der Frostempfindlichkeitsklasse F1 und nur
vereinzelt als gering bis mittel frostempfindlich zu bezeichnen und somit der
Frostempfindlichkeitsklasse F2 zuzuordnen sind . Diese Auffüllungen werden hauptsächlich von
schwach schluffigen Sanden (SU) und vereinzelt von schluffigen Sanden (SU*) und sandig,
tonigen Schluffen (TM) unterlagert.
Die in der R StO 12 ausgewiesenen Schichtdicken und die Anforderungen der ZTV SoB -StB
04/07 an den Verformungsmodul der Frostschutz - bzw. ungebundenen Tragschicht setzen auf
dem Planum einen Verformungsmodul von mindestens EV2 = 45 MN/m² voraus.
Bei den erkundeten Böden bzw. Baugrundverhältnissen ist nach Abtrag des Oberbodens
durchgehend davon auszugehen, dass der geforderte Verformungsmodul E v2 ≥ 45 MN/m² durch
Nachverdichtung erreicht werden kann. Eine Ausnahme bildet hier der neuzubauende nördliche
Bahnsteig an der Endhaltestelle. Hier kommt das Planungsniveau in schwach schluffigen Sanden
der Bodenklasse [SU] zu liegen, die von sehr frostempfindlichen [SU*] Boden der
Frostempfindlichkeitsklasse F3 unterlagert werden. Bei diesem Bahnsteig kann von einem
erreichbaren Verformungsmodul von Ev2 = 20 MN/m² ausgegangen werden, was in Anlehnung
an den FLOSS -Kommentar zur ZTVE -StB einen Bodenaustausch von etwa 20 cm erforderlich
macht, um auf dem Planum den geforderten Verformungsmodul E v2 = 45 MN/m² nachweisen zu
können (Abbildung 7).
v2
2 3
0
10
20
30
40
50
60
E = Modul Tragschicht in MN/m
2
Dicke der ungebundenen Tragschicht in cm
50 100 150 200 250
1
1
2
3
PLANUMSCHICHT
= 40 MN/m²E
= 20 MN/m²E
= 10 MN/m²E
Abbildung 7: Diagramm zur Bestimmung der Dicke des Bodenaustausches aus
Frostschutzmaterial (entnommen aus dem Kommentar zur ZTVE von FLOSS)
Für die Frostempfindlichkeitsklasse F2 und die Gehwege, für die eine Belastungsklasse Bk0,3
angesetzt werden kann, beträgt die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus 40 cm.
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
- 20 -
Im Weiteren gelten die im Abschnitt 6.2 bereits ausgeführten Hinweise zu eventuell größeren
Austauschstärken bei Verwendung von geringer wertige m Austauschmaterial als
Frostschutzmaterial gemäß ZTV SoB -StB 04/07 und die beschriebene Einhaltung der
Filterkriterien. Außerdem ist bei eng gestuften Sanden meist ein höherer Verdichtungsaufwand
bzw. sogar das Aufbringen einer Lage (ca. 5 cm) aus kornabgestuftem Mineralstoffgemisch nötig,
um den geforderten Verdichtungsgrad zu erreichen.
Zur endgültigen Festlegung der erforderlichen Austauschstärke sowie des geeigneten Austausch-
materials sollte, auch bei nicht bindigem Untergrund, die Tragfähigkeit des Planums durch
statische Plattendruckversuche nach abschnittsweisem Freilegen des Planums ermittelt werden.
Grundsätzlich ist auch beim Bau der Bahnsteige eine Planumsverbesserung, beispielsweise
durch die Aufbereitung mit hydraulischem Bindemittel, denkbar , dürfte sich jedoch bedingt durch
die vorherrschenden Randbedingungen (Kabel- und Leitungslage) als unpraktikabel erweisen.
7.3 Oberbau
Die Planung der Bahnsteige sieht den Bau der Bahnsteige in Anlehnung an den Rad- und
Gehwegbau mit Pflasterbelag nach den grundsätzlichen Angaben der RStO 12 gemäß Tafel 6,
Spalte 3 mit einer Dicke des frostsicheren Oberbaus von 40 cm vor. Die Frostschutzschicht soll
ebenfalls als Schottertragschicht hergestellt werden.
Abbildung 8: Geplanter Oberbau für die Bahnsteige und Bahnsteigkanten in Anlehnung an
die RStO 12, Tafel 6, Spalte 3, Bauweise mit Pflasterdecke
Der zumindest für den nördlichen Bahnsteig der neu zu errichtenden Endhaltestelle erforderliche
Bodenaustausch zur Gewährleistung der ausreichenden Tragfähigk eit auf dem Planum ist zur
o.g. Dicke des Oberbaus noch hinzuzurechnen.
Bei nachgewiesener Tragfähigkeit des Planums kann der auf der Schottertrag schicht geforderte
Verformungsmodul E
v2 ≥ 80 MN/m² erreicht und nachgewiesen werden.
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
- 21 -
Die Schottertragschicht i st so zu verdichten, dass mindestens der Verdichtungsgrad D Pr nach
Tabelle 1 der ZTV SoB-StB 04/07 erreicht wird, im vorliegenden Fall DPr ≥ 103%.
Der nach der Tabelle 2 der ZTV E -StB 09 geforderte Verdichtungsgrad D Pr von Bodenarten im
Untergrund und Unterbau sowie der geforderte Verformungsmodul von E v2 = 45 MN/m² auf dem
Erdplanum ist durch Eigenüberwachungs - bzw. Kontrollprüfungen nachzuweisen. Weiterhin sind
die Anforderungen der ZTV SoB -StB 04/07 in Bezug auf Baustoffgemische, Verdichtung und
Tragfähigkeit zu erfüllen und nachzuweisen.
Die Gründung der Bahnsteigkanten, in Form von im öffentlichen Nahverkehr verwendeten
Sonderborden, hat nach der DIN 18318 auf einem mindestens 20 cm starken Fundament mit
Rückenstütze aus Beton (C12/15) zu erfolgen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Rückenstütze
mindestens 15 cm dick in Schalung herzustellen und die Oberkante mit Gefälle nach Außen
anzulegen ist.
7.4 Hinweise zur Bauausführung
Bezüglich der Hinweise zur Bauausführung des Neubaus der Bahnsteige gelten die bereits im
Abschnitt 6.4 getätigten Aussagen, auf die an dieser Stelle verwiesen wird.
8 Gründung der Fahrleitungsmasten
8.1 Vorbemerkungen
Grundsätzlich können die auftretenden Lasten konventionell mittels flach gegründeter
Einzelfundamente oder mittels Tiefgründung (Rammpfähle, Bohrpfähle) in den Baugrund
abgetragen werden. Entscheidend sind die am jeweiligen Bauwerksstandort vorherrschenden
Baugrundverhältnisse im Allgemeinen und die Rammbarkeit der anstehenden Böden im
Besonderen. Zum Zeitpunkt der Erkundungsarbeiten standen die abschließenden Fahrleitungs -
maststandorte nicht endgültig fest. Dennoch wurden die Bohrsondierungen BS 8, BS 13, BS 17,
BS 20, BS 23 und BS 31 vertieft bis auf Endteufen von 8 m bzw. 7,5 m abgebohrt, um vorab eine
allgemeine Aussage zu möglichen Tiefgründungen der Fahrleitungsmasten im Untersuchungs -
gebiet vornehmen zu können. Eingeschränkt rammbar sind Sedimente mit steinigen und
blockartigen Einlagerungen und nicht rammbar erweisen sich felsige oder felsähnliche Böden.
Aus geotechnischer Sicht und anhand der bei allen Bohrungen erreichten, planmäßigen Endtiefe
sollte eine Gründung mittels Rammpfählen allgemein möglich sein, wobei an dieser Stelle darauf
hingewiesen wird, dass nicht die eigentlichen Mastfundamentstandorte erkundet wurden, sondern
Bohrungen in der Trassenachse vertieft ausgeführt wurden.
8.2 Gründungsparameter Rammpfähle
Auf Grundlage der EA Pfähle (2.Auflage) dürfen für gerammte Bohlträger im Grenzzustand
folgende Werte der Tabellen 9 bis 14 für Mantelreibung und Spitzenwiderstand an den vertieft
ausgeführten Bohrungen angesetzt werden:
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
- 22 -
Bohrsondierung 8
Tabelle 9: Charakteristische Werte für Mantelreibung qs,k und Spitzenwiderstand qb,k nach
EA Pfähle für Fertigrammpfähle
Schicht Tiefe
[m u. GOK]
Mantelreibung
qs,k [MN/m2]
Spitzenwiderstand
qb,k [MN/m2]
Auffüllungen
[GW/GI], [SU]
i. M. mitteldicht
~0,40 - 1) - 1)
Sand, schwach
schluffig, teilw.
schwach kiesig, SU,
i. M. mitteldicht
~4,20 0,04 4,0
~5,70 0,04 - 1)
Schluff, tonig,
sandig, kiesig, TL,
i. M. steif
~7,50 0,02 - 1)
Sand, kiesig,
schwach schluffig-
schluffig, schwach
tonig, SU-SU*
~8,00²) 0,05 - 1)
1) Anforderungen an Baugrundfestigkeit und / oder Dicke der tragfähigen Schicht nicht eingehalten, daher kein
Widerstand ansetzbar
2) maximale Aufschlussendtiefe
Bohrsondierung 13
Tabelle 10: Charakteristische Werte für Mantelreibung qs,k und Spitzenwiderstand qb,k nach
EA Pfähle für Fertigrammpfähle
Schicht Tiefe
[m u. GOK]
Mantelreibung
qs,k [MN/m2]
Spitzenwiderstand
qb,k [MN/m2]
Sand, schwach
schluffig, SU,
i. M. mitteldicht
~6,00 0,04 4,0
~7,50 0,04 - 1)
Schluff, sandig,
schwach tonig,
schwach kiesig, TL,
steif
~8,00²) 0,02 - 1)
1) Anforderungen an Baugrundfestigkeit und / oder Dicke der tragfähigen Schicht nicht eingehalten, daher kein
Widerstand ansetzbar
2) maximale Aufschlussendtiefe
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
- 23 -
Bohrsondierung 17
Tabelle 11: Charakteristische Werte für Mantelreibung qs,k und Spitzenwiderstand qb,k nach
EA Pfähle für Fertigrammpfähle
Schicht Tiefe
[m u. GOK]
Mantelreibung
qs,k [MN/m2]
Spitzenwiderstand
qb,k [MN/m2]
Sand, schwach
schluffig, SU,
i. M. mitteldicht
~4,50 0,04 4,0
Schluff, sandig,
kiesig, schwach
tonig, TL,
i. M. weich-steif
~6,70 0,02 - 1)
Sand, stark
schluffig, kiesig,
schwach, schwach
tonig, SU*,
i. M. mitteldicht
~7,30 0,04 4,0
Kies, sandig,
schwach schluffig,
GU,
i. M. mitteldicht
~8,002) 0,08 6,0
1) Anforderungen an Baugrundfestigkeit und / oder Dicke der tragfähigen Schicht nicht eingehalten, daher kein
Widerstand ansetzbar
2) maximale Aufschlussendtiefe
Bohrsondierung 20
Tabelle 12: Charakteristische Werte für Mantelreibung qs,k und Spitzenwiderstand qb,k nach
EA Pfähle für Fertigrammpfähle
Schicht Tiefe
[m u. GOK]
Mantelreibung
qs,k [MN/m2]
Spitzenwiderstand
qb,k [MN/m2]
Auffüllungen [SU]
i. M. mitteldicht ~1,20 0,04 - 1)
Sand, schwach
schluffig, SU,
i. M. mitteldicht
~3,10 0,04 4,0
~4,60 0,04 - 1)
Schluff, tonig,
sandig, kiesig, TL,
i. M. steif
~7,502) 0,02 - 1)
1) Anforderungen an Baugrundfestigkeit und / oder Dicke der tragfähigen Schicht nicht eingehalten, daher kein
Widerstand ansetzbar
2) maximale Aufschlussendtiefe
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
- 24 -
Bohrsondierung 23
Tabelle 13: Charakteristische Werte für Mantelreibung qs,k und Spitzenwiderstand qb,k nach
EA Pfähle für Fertigrammpfähle
Schicht Tiefe
[m u. GOK]
Mantelreibung
qs,k [MN/m2]
Spitzenwiderstand
qb,k [MN/m2]
Auffüllungen [SU]
i. M. mitteldicht ~0,80 0,04 4,0
Sand, schwach
schluffig, SU, SE
i. M. mitteldicht
~2,90 0,04 4,0
~4,40 0,04 - 1)
Schluff, tonig,
sandig, kiesig, TL,
i. M. weich-steif
~7,502) 0,02 - 1)
1) Anforderungen an Baugrundfestigkeit und / oder Dicke der tragfähigen Schicht nicht eingehalten, daher kein
Widerstand ansetzbar
2) maximale Aufschlussendtiefe
Bohrsondierung 31
Tabelle 14: Charakteristische Werte für Mantelreibung qs,k und Spitzenwiderstand qb,k nach
EA Pfähle für Fertigrammpfähle
Schicht Tiefe
[m u. GOK]
Mantelreibung
qs,k [MN/m2]
Spitzenwiderstand
qb,k [MN/m2]
Auffüllungen [SU]
i. M. mitteldicht ~0,85 0,04 - 1)
Sand, schwach
schluffig, schwach
kiesig, SU, - Sand
schluffig-stark
schluffig SU*
i. M. mitteldicht
~3,70 0,04 4,0
Sand, kiesig bzw.
Kies, sandig
schwach schluffig,
schwach tonig
SU/GU –
Sand, schwach
schluffig-schluffig,
schwach tonig, SU*
i. M. mitteldicht
~7,502) 0,05 5,0
1) Anforderungen an Baugrundfestigkeit und / oder Dicke der tragfähigen Schicht nicht eingehalten, daher kein
Widerstand ansetzbar
2) maximale Aufschlussendtiefe
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
- 25 -
Die Mindesteinbindung in die tragfähige Schicht gem. EA Pfähle ist zu beachten. Hinsichtlich
ansetzbarer Fläche und Modellfaktoren wird desgleichen auf die EA Pfähle hingewiesen.
Sollen Horizontalkräfte über Biegung abgeleitet werden, so ist die seitliche Bettung zu
berücksichtigen. Die Bestimmung der Bettungsmodulverteilung im Baugrund richtet sich nach der
EAB und EA Pfähle. Näherungsweise darf der Bettungsmodul dabei aus dem Steifemodul E s,k
(vgl. Tabelle 2) abgeleitet werden. Bei Einzelpfählen kann für den Bettungsmodul bei
Verschiebungen kleiner 2 cm und kleiner 0,03 D folgender Ansatz gewählt werden:
ks = Es, k/D für D ≤ 1,0 m, sonst ks = Es, k/1 m
Zur Kontrolle müssen die berechneten seitlichen Bodenpressungen mit dem Erdwiderstand
verglichen werden. Hierbei ist ein entsprechender, auch von der zulässigen Verformung
abhängiger Sicherheitsbeiwert zu berücksichtigen. Die angegebenen Bemessungskenngrößen
beziehen sich auf die äußere Standsicherheit. Die innere Bemessung der Konstruktionsteile muss
gesondert nachgewiesen werden.
8.3 Hinweise zur Bauausführung
• Sofern wider Erwarten Böschungen über 1,25 m Höhe erforderlich sind, sind die Angaben
der DIN 4124 sowie der Ril 836 zu beachten.
• Bei der Planung und Ausführung der Baumaßnahmen sind die örtlichen Verhältnisse, die
Verkehrssituation, etc. zu berücksichtigen. Es sind Bauverfahren zu wählen, die ein Mini -
mum an Beeinträchtigungen für die Bebauung und Umwelt erwarten lassen.
• Grundsätzlich ist die DIN 4150 („Erschütterungen im Bauwesen“) zu beachten. Je nach
gewähltem Bauverfahren wird empfohlen; eine Überschreitung der im Teil 3 der DIN 4150
angegebenen Anhaltswerte der Sc hwinggeschwindigkeiten durch Erschütterungs -
messungen zu überprüfen.
• Es wird empfohlen, an der im Einflussbereich der Baumaßnahmen liegenden Bebauung
oder Anlagenteilen (auch Leitungen, Gleise, Masten usw.) eine Beweissicherung vor und
nach den Bauarbeiten durchzuführen, um vorhandene „alte“ Schäden von „neuen“
Schäden abgrenzen zu kön nen und begründeten Ansprüchen der Anlieger gerecht zu
werden.
• Infolge der eingebrachten Unruhe in den Baugrund kann es even tuell notwendig werden,
die Gleislage, sollte dies e bauablaufbedingt vor der Mastgründung fertiggestellt sein,
während der Gründungsarbeiten der Fahrleitungsmasten zu überwachen bzw. in an-
gemessenen Abständen zu überprüfen.
• Die Arbeitsgeräte und Baufahrzeuge sind den jeweiligen Verhältnissen anzupassen.
• Während der Erdarbeiten ist besonders auf Witterungseinflüsse und dadurch bedingte
Wassergehaltsänderungen der Erdstoffe zu achten.
• Evtl. erforderliche Baugruben sind vor zulaufendem Oberflächenwasser zu schützen.
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
- 26 -
• Die Wasserhaltung beschränkt sich auf die Ableitung von zeitweise vorhandenem
Schichten- und Oberflächenwasser.
• Alle unterschiedlichen Materialien sind filterwirksam, erforderlichenfalls durch ein
Geotextil, voneinander zu trennen.
• Der Aushubhorizont, bzw. jede Schüttlage ist unmittelbar zu verdic hten. Sämtliche
Arbeiten sind durch Eigenüberwachungs- und Kontrollprüfungen zu überwachen.
• Im Hinblick auf den Erdbau wird besonders auf die ZTVE sowie v. a. den zugehörigen
Kommentar von Floss hingewiesen.
• Bei der Durchführung der Arbeiten sind u.a. die Anforderungen der ZTVE-StB 09, ZTVA-
StB 12, EAB und EAU sowie der jeweils gültigen Normen (EC7, DIN 4123, DIN 4124
usw.), Vorschriften und Richtlinien zu beachten.
• Es wird erneut darauf hingewiesen, dass im Zuge der Erkundung nicht die eigentlichen
Maststandorte erkundet wurden, sondern einzelne in der Straßenbahnachse liegende
Erkundungspunkte vertieft ausgef ührt wurden um eine Vorabaussage über das
Untersuchungsgebiet treffen zu können. Die Lagerungsdichten und Konsistenzen wurden
anhand des Bohrfortschrittes und Laborversuchen festgelegt. Unter Umständen ist es
sinnvoll, nach Festlegung der Mastfundamentstandorte weitere Erkundungen
auszuführen.
9 Schlussbemerkungen
Für den Neubau der Straßenbahnanbindung des Campus Lichtwiese in Darmstadt wurden
Baugrunderkundungen sowie Feld- und Laboruntersuchungen durchgeführt.
Anhand der Untersuchungsergebnisse, der Geländeaufnahme und der zur Verfügung stehenden
Unterlagen und Informationen wurde dieses geotechnische Baugrundgutachten ausgearbeitet.
Darin werden Angaben zum Straßenbahnneubau, dem Neubau der Bahnsteige und
Vorabaussagen für den Neubau der Fahrleitungsmasten gemacht.
Bei der Planung der Baumaßnahmen und der Durchführung der Bauarbeiten sind die
Anforderungen der jeweils gültigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und Merkblätter zu
beachten.
Bei der Bauausführung ist ein fachgerechtes Arbeiten wichtig. Während der Erd- und Gründungs-
arbeiten wird eine weitere Überwachung des Projektes (Abnahme von Gründungssohlen,
Verdichtungskontrollen etc.) durch den Baugrundsachverständigen erforderlich werden. Weitere
geotechnische Berichte können im Laufe der Bauausführung erforderlich werden (vgl. hierzu
DIN 1054:2005-01, Abschnitt 4.6).
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
- 27 -
Prinzipiell sind Abweichungen in Bezug auf Schichtmächtigkeit und – ausbildung zwischen bzw.
außerhalb der Aufschlusspunkte nicht auszuschließen. Sollten beim großflächigen Aufschluss
andere Baugrundverhältnisse als dem Gutachten zugrunde liegende festgestellt werden, ist das
IBES Baug rundinstitut sofort zu verständigen, um die Ursache und die Auswirkung auf die
genannten Empfehlungen überprüfen und ggf. ergänzen zu können.
Bei neu auftretenden Fragen wird um rechtzeitige Benachrichtigung gebeten.
Das Gutachten besitzt nur in seiner Gesamtheit Gültigkeit.
Neustadt/Weinstr., 28.05.2015 sh/wh/br-gr
Fritz-Voigt-Straße 4
Telefon: 06321 4996-00
Telefax: 06321 4996-29
E-Mail: ibes-gmbh@ibes-gmbh.de
Dipl.-Ing. Bernhard Rauch Dipl.-Geogr. Nico Schindhelm
Geschäftsführer Projektbearbeiter
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
Anlage 1
Auszug aus der top. Karte, Blatt 6118, Darmstadt Ost, Ausgabe 1996,
M. 1:25.000
Untersuchungsbereich
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
Anlage 3.1
B A U G E L Ä N D E ( A U S Z U G )
Bild 1: Blick nach Süden entlang der Haltestelle Hoch-
schulstadion
Bild 2: Blick nach Westen entlang der geplanten Trasse
im Bereich der baumfreien Lichtwiese
Bild 3: Blick nach Osten entlang der geplanten Trasse im
Bereich der baumfreien Lichtwiese
Bild 4: Blick nach Westen entlang der geplanten Trasse
im Bereich der Lichtwiese mit Baumbestand
Bild 5: Blick nach Osten entlang der geplanten Trasse im
Bereich der Lichtwiese mit Baumbestand Bild 6: Blick nach Westen entlang de r geplante n Trasse
im Bereich vor dem Architekturgebäude
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
Anlage 3.2
B A U G E L Ä N D E ( A U S Z U G )
Bild 7: Blick nach Osten entlang der geplanten Trasse im
Bereich der Mensa Bild 8: Blick nach Westen auf den Bereich der geplanten
Wendeschleife (mit Ausführung BS 33)
Bild 9: Ausführung BS 2
Bild 10: Ausführung BS 6
Bild 11: Bohrgut der BS 6
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
Anlage 3.3
B A U G R U N D E R K U N D U N G ( A U S Z U G )
Bild 12: Ausführung BS 7
Bild 13: Ausführung BS 13
Bild 14: Bohrgut der BS 13
Bild 15: Ausführung BS 22 Bild 16: Ausführung BS 23
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
Anlage 3.4
B A U G R U N D E R K U N D U N G ( A U S Z U G )
Bild 17: Bohrgut BS 23
Bild 18: Ausführung BS 24
Bild 19: Bohrgut BS 27
Bild 20: Ausführung BS 22
Bild 21: Ausführung BS 30
/B47/B55/B2a
/B47/B55/B2a
/B42/B6f/B64/B65/B6e/B67/B72/B75/B70/B70/B65 /B61/B75/B66/B67/B72/B75/B6e/B64 /B4c/B61/B62/B6f/B72/B65/B72/B67/B65/B62/B6e/B69/B73
/B42/B6f/B64/B65/B6e/B67/B72/B75/B70/B70/B65 /B61/B75/B66/B67/B72/B75/B6e/B64 /B41/B6e/B73/B70/B72/B61/B63/B68/B65
ZEICHENERKLÄRUNG (s. DIN 4023)
/B55/B4e/B54/B45/B52/B53/B55/B43/B48/B55/B4e/B47/B53/B53/B54/B45/B4c/B4c/B45/B4e
/B42/B4f/B44/B45/B4e/B41/B52/B54/B45/B4e
/B4b/B4f/B52/B4e/B47/B52/Bd6/Bdf/B45/B4e/B42/B45/B52/B45/B49/B43/B48 /B4e/B45/B42/B45/B4e/B41/B4e/B54/B45/B49/B4c/B45 /B28/B44/B49/B4e /B34/B30/B32/B32/B29
/B46/B45/B55/B43/B48/B54/B49/B47/B4b/B45/B49/B54
/B42/B4f/B44/B45/B4e/B4b/B4c/B41/B53/B53/B45 /B42/B6b/B6c/B2e /B33
/B4b/B4c/Bdc/B46/B54/B55/B4e/B47
/B52/B41/B4d/B4d/B53/B4f/B4e/B44/B49/B45/B52/B55/B4e/B47 /B4e/B41/B43/B48 /B44/B49/B4e /B34/B30/B39/B34
/B4b/B4f/B4e/B53/B49/B53/B54/B45/B4e/B5a
/B52/B41/B4d/B4d/B44/B49/B41/B47/B52/B41/B4d/B4d
/B42/B61/B75/B76/B6f/B72/B68/B61/B62/B65/B6e/B3a
/B50/B6c/B61/B6e/B62/B65/B7a/B65/B69/B63/B68/B6e/B75/B6e/B67/B3a
/B50/B52/B4f/B42/B45/B4e/B45/B4e/B54/B4e/B41/B48/B4d/B45 /B55/B4e/B44 /B47/B52/B55/B4e/B44/B57/B41/B53/B53/B45/B52
/B53/B43/B48
/B42
/B44/B53
/B52/B4b/B53
/B47/B57/B4d
/B42/B53
/B42/B4b
/B42/B50
/B42/B75/B50
/B44/B50/B4c
/B44/B50/B4d
/B44/B50/B48
/B53/B63/B68/B75/B72/B66
/B41/B75/B66/B66/Bfc/B6c/B6c/B75/B6e/B67 /B46/B65/B6c/B73/B2c /B61/B6c/B6c/B67/B65/B6d/B65/B69/B6e /B5a/B41
/B42/B6c/Bf6/B63/B6b/B65 /B46/B65/B6c/B73/B2c /B76/B65/B72/B77/B69/B74/B74/B65/B72/B74 /B5a/B76/B59/B79/B6d/B69/B74 /B42/B6c/Bf6/B63/B6b/B65/B6e
/B53/B74/B65/B69/B6e/B65 /B4b/B6f/B6e/B67/B6c/B2e/B2c /B42/B72/B65/B6b/B7a/B69/B65 /B47/B73/B74/B2e/B58/B78/B73/B74/B65/B69/B6e/B69/B67
/B4b/B69/B65/B73 /B53/B61/B6e/B64/B73/B74/B65/B69/B6e /B53/B73/B74/B47/B67/B6b/B69/B65/B73/B69/B67
/B53/B61/B6e/B64 /B53/B63/B68/B6c/B75/B66/B66/B73/B74/B65/B69/B6e /B55/B73/B74/B53/B73/B73/B61/B6e/B64/B69/B67
/B53/B63/B68/B6c/B75/B66/B66 /B54 /B6f/B6e/B73/B74/B65/B69/B6e /B54 /B73/B74/B55/B75/B73/B63/B68/B6c/B75/B66/B66/B69/B67
/B54/B6f /B6e /B4d/B65/B72/B67/B65/B6c/B73/B74/B65/B69/B6e /B4d/B73/B74/B54/B74/B74/B6f/B6e/B69/B67
/B54 /B6f/B72/B66 /B4b/B61/B6c/B6b/B73/B74/B65/B69/B6e /B4b/B73/B74/B48/B68/B68/B75/B6d/B6f/B73
/B4d/B75/B64/B64/B65 /B47/B72/B61/B6e/B69/B74 /B47/B72/B46/B6f/B6f/B72/B67/B61/B6e/B69/B73/B63/B68
/B47/B65/B73/B63/B68/B69/B65/B62/B65/B6d/B65/B72/B67/B65/B6c /B4d/B67 /B6d/B65/B6d/B65/B72/B67/B65/B6c/B69/B67
/B66 /B66/B65/B69/B6e
/B6d /B6d/B69/B74/B74/B65/B6c
/B67 /B67/B72/B6f/B62
/B62/B72/B67 /B62/B72/B65/B69/B69/B67
/B73/B74/B66 /B73/B74/B65/B69/B66
/B66/B73/B74 /B66/B65/B73/B74
/B77/B63/B68 /B77/B65/B69/B63/B68
/B68/B66/B73/B74 /B68/B61/B6c/B62/B66/B65/B73/B74
/B91 /B73/B63/B68/B77/B61/B63/B68 /B28/B3c/B31/B35/B25/B29
/B2f/B2a /B73/B74/B61/B72/B6b /B28/B3e/B33/B30/B25/B29
/B6c/B65/B69/B63/B68/B74 /B6d/B69/B74/B74/B65/B6c/B73/B63/B68/B77/B65/B72 /B73/B63/B68/B77/B65/B72
/B53/B70/B69/B74/B7a/B65/B6e/B64/B75/B72/B63/B68/B6d/B65/B73/B73/B65/B72
/B53/B70/B69/B74/B7a/B65/B6e/B71/B75/B65/B72/B73/B63/B68/B6e/B69/B74/B74
/B47/B65/B73/B74/Be4/B6e/B67/B65/B64/B75/B72/B63/B68/B6d/B65/B73/B73/B65/B72
/B52/B61/B6d/B6d/B62/Be4/B72/B67/B65/B77/B69/B63/B68/B74
/B46/B61/B6c/B6c/B68/Bf6/B68/B65
/B32/B2c/B35/B32 /B63/B6d
/B35/B2c/B30/B30 /B63/B6d/Bb2
/B32/B2c/B32/B30 /B63/B6d
/B31/B30/B2c/B30/B30 /B6b/B67
/B35/B30/B2c/B30 /B63/B6d
/B33/B2c/B35/B37 /B63/B6d
/B31/B30/B2c/B30/B30 /B63/B6d/Bb2
/B32/B2c/B32/B30 /B63/B6d
/B33/B30/B2c/B30/B30 /B6b/B67
/B32/B30/B2c/B30 /B63/B6d
/B34/B2c/B33/B37 /B63/B6d
/B31/B35/B2c/B30/B30 /B63/B6d/Bb2
/B33/B2c/B32/B30 /B63/B6d
/B35/B30/B2c/B30/B30 /B6b/B67
/B35/B30/B2c/B30 /B63/B6d
/B66 /B6e/B61/B73/B73
/B6b/B6c/Bfc /B6b/B6c/Bfc/B66/B74/B69/B67
/B6b/B6c/Bfc /B73/B74/B61/B72/B6b /B6b/B6c/Bfc/B66/B74/B69/B67
/B53/B63/B68/B6c/B61/B67/B7a/B61/B68/B6c/B65/B6e /B66/Bfc/B72 /B31/B30 /B63/B6d /B45/B69/B6e/B64/B72/B69/B6e/B67/B74/B69/B65/B66/B65
/B50/B72/B6f/B62/B65/B6e/B2d/B47/Bfc/B74/B65/B6b/B6c/B61/B73/B73/B65 /B6e/B61/B63/B68 /B44/B49/B4e /B34/B30/B32/B31 /B54 /B61/B62/B2e/B31
/B42/B6f/B68/B72/B70/B72/B6f/B62/B65 /B28/B47/B6c/B61/B73 /B30/B2c/B37/B6c/B29
/B53/B6f/B6e/B64/B65/B72/B70/B72/B6f/B62/B65
/B56/B65/B72/B77/B61/B63/B68/B73/B74/B65 /B42/B6f/B68/B72/B6b/B65/B72/B6e/B70/B72/B6f/B62/B65
/B47/B72/B75/B6e/B64/B77/B61/B73/B73/B65/B72 /B61/B6e/B67/B65/B62/B6f/B68/B72/B74
/B47/B72/B75/B6e/B64/B77/B61/B73/B73/B65/B72 /B6e/B61/B63/B68 /B42/B6f/B68/B72/B65/B6e/B64/B65
/B52/B75/B68/B65/B77/B61/B73/B73/B65/B72/B73/B74/B61/B6e/B64
/B6b/B65/B69/B6e /B47/B72/B75/B6e/B64/B77/B61/B73/B73/B65/B72/B6b/B2e/B47/B57
/B42/B6f/B68/B72/B70/B72/B6f/B62/B65 /B28/B45/B69/B6d/B65/B72 /B35/B6c/B29/B42/B6f/B68/B72/B75/B6e/B67
/B44/B72/B75/B63/B6b/B73/B6f/B6e/B64/B69/B65/B72/B75/B6e/B67 /B6e/B61/B63/B68 /B44/B49/B4e /B34/B30/B39/B34
/B52/B61/B6d/B6d/B6b/B65/B72/B6e/B73/B6f/B6e/B64/B69/B65/B72/B75/B6e/B67
/B47/B72/B75/B6e/B64/B77/B61/B73/B73/B65/B72/B6d/B65/Bdf/B73/B74/B65/B6c/B6c/B65
/B53/B6f/B6e/B64/B69/B65/B72/B62/B6f/B68/B72/B75/B6e/B67
/B42/B6f/B68/B72/B75/B6e/B67 /B6d/B69/B74 /B64/B75/B72/B63/B68/B67/B65/B68/B65/B6e/B64/B65/B72 /B4b/B65/B72/B6e/B67/B65/B77/B69/B6e/B6e/B75/B6e/B67
/B42/B6f/B68/B72/B75/B6e/B67 /B6d/B69/B74 /B47/B65/B77/B69/B6e/B6e/B75/B6e/B67 /B6e/B69/B63/B68/B74 /B67/B65/B6b/B65/B72/B6e/B74/B65/B72 /B50/B72/B6f/B62/B65/B6e
/B42/B6f/B68/B72/B75/B6e/B67 /B6d/B69/B74 /B47/B65/B77/B69/B6e/B6e/B75/B6e/B67 /B75/B6e/B76/B6f/B6c/B6c/B73/B74/Be4/B6e/B64/B69/B67/B65/B72 /B50/B72/B6f/B62/B65/B6e
/B52/B61/B6d/B6d/B73/B6f/B6e/B64/B69/B65/B72/B75/B6e/B67 /B6c/B65/B69/B63/B68/B74/B65 /B53/B6f/B6e/B64/B65 /B44/B49/B4e /B34/B30/B39/B34
/B52/B61/B6d/B6d/B73/B6f/B6e/B64/B69/B65/B72/B75/B6e/B67 /B6d/B69/B74/B74/B65/B6c/B73/B63/B68/B77/B65/B72/B65 /B53/B6f/B6e/B64/B65 /B44/B49/B4e /B34/B30/B39/B34
/B52/B61/B6d/B6d/B73/B6f/B6e/B64/B69/B65/B72/B75/B6e/B67 /B73/B63/B68/B77/B65/B72/B65 /B53/B6f/B6e/B64/B65 /B44/B49/B4e /B34/B30/B39/B34
/B41 Z
Zv Zv Zv
ZZ
Z
Z
Z
Z
Z
Z
Z
Z
Z
Z
Z
Z
Z
Z+
/B46/B45/B4c/B53/B41/B52/B54/B45/B4e
/B31/B34/B2e/B33/B36/B39/B2e/B31 /B41/B6e/B6c/B61/B67/B65 /B34/B2e/B30/B53/B74/B72/B61/Bdf/B65/B6e/B62/B61/B68/B6e/B61/B6e/B62/B69/B6e/B64/B75/B6e/B67 /B43/B61/B6d/B70/B75/B73 /B4c/B69/B63/B68/B74/B77/B69/B65/B73/B65/B2c
/B4c/B69/B6e/B69/B65 /B32/B2c /B44/B61/B72/B6d/B73/B74/B61/B64/B74
/B4c/B65/B67/B65/B6e/B64/B65/B3a
/B4d/B2e /B31/B3a/B35/B30
/B53/B74/B72/B61/Bdf/B65/B6e/B62/B61/B68/B6e/B61/B6e/B62/B69/B6e/B64/B75/B6e/B67 /B43/B61/B6d/B70/B75/B73 /B4c/B69/B63/B68/B74/B77/B69/B65/B73/B65/B2c
/B4c/B69/B6e/B69/B65 /B32/B2c /B44/B61/B72/B6d/B73/B74/B61/B64/B74
.
.
.
.
.
. . .
.
.
.
.
.
.
.
. . .
.
.
BS 1
176,38 mNN
0.10 (176.28)
Oberboden, Sand, schwach schluffig
- schluffig, braungrau, Bkl. 1
Mu
0.80 (175.58)
Sand, schwach schluffig, braungrau,
SU, Bkl. 3
1.50 (174.88)
Sand, braun, Bkl. 3
2.00 (174.38)
Sand, beigegrau, SE, Bkl. 3
3.00 (173.38)
Sand, beigegrau, SE, Bkl. 3
SE
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.1
Linie 2, Darmstadt
BS 2
176,85 mNN
0.08 (176.77)
Auffüllung, Betonpflastersteine, grau
0.12 (176.73)
Auffüllung, Sand, kiesig, beigegrau, [SW],
Bkl. 3
A
0.80 (176.05)
Auffüllung, Schotter, sandig, grau, [GW/GI],
Bkl. 3
A
1.45 (175.40)
Sand, schwach schluffig, schwach tonig, nass,
braun, Bkl. 4
2.50 (174.35)
Sand, beigebraun, SE, Bkl. 3
3.00 (173.85)
Sand, schwach kiesig, schwach schluffig,
braungrau, SU, Bkl. 3
SU*
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.2
Linie 2, Darmstadt
BS 3
176,49 mNN
0.27 (176.22)
Auffüllung, Oberboden, Sand, schwach schluffig,
schwach kiesig, schwarzgraubraun, Bkl. 1AMu
0.60 (175.89)
Auffüllung, Sand, kiesig, Bauschutt-/Beton-/Asphaltreste,
beigegrau, [SW], Bkl. 3
A
0.70 (175.79)
Auffüllung, Sand, schluffig, schwach kiesig,
braun, [SU*], Bkl. 4
A
1.20 (175.29)
Auffüllung, Sand, schluffig, kiesig, schwach
tonig, Ziegelreste, braun, Bkl. 4
A
1.85 (174.64)
Schluff, sandig, tonig, steif, wn=21,1%,
braun, Bkl. 4
2.70 (173.79)
Sand, beigebraun, Bkl. 3
3.00 (173.49)
Sand, schwach kiesig, schwach schluffig,
grau, SU, Bkl. 3
[SU*]
TM
SE
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.3
Linie 2, Darmstadt
BS 4
176,85 mNN
0.08 (176.77)
Auffüllung, Betonpflastersteine, grau
0.12 (176.73)
Auffüllung, Sand, schwach kiesig, beigegrau, [SI],
Bkl. 3
A
0.24 (176.61) Auffüllung, Schotter, sandig, grau, [GW/GI], Bkl. 3
A
0.40 (176.45)
Auffüllung, Sand, kiesig, beigegrau, [SW], Bkl. 3
A
0.70 (176.15)
Auffüllung, Steine, kiesig, sandig, schwach schluffig,
braungrau, [GX], Bkl. 5
A
1.30 (175.55)
Sand, kiesig, schwach schluffig, braun, SU, Bkl. 3
1.80 (175.05)
Sand, stark schluffig, braun, SU*, Bkl. 4
2.50 (174.35)
Sand, braun, SE, Bkl. 3
3.00 (173.85)
Sand, schwach schluffig, schwach kiesig, graubraun,
SU, Bkl. 3
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.4
Linie 2, Darmstadt
BS 5
177,67 mNN
0.05 (177.62)
Auffüllung, Betonpflastersteine, grau
0.55 (177.12)
Auffüllung, Sand, schwach kiesig - kiesig, beigegrau,
[SW], Bkl. 3
A
0.90 (176.77)
Auffüllung, Steine, kiesig, sandig, schwach schluffig,
braungrau, [GX], Bkl. 5
A
2.00 (175.67)
Sand, schwach schluffig, braun, Bkl. 3
3.00 (174.67)
Sand, schwach schluffig, braun, SU, Bkl. 3
SU
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.5
Linie 2, Darmstadt
BS 6
178,69 mNN
0.08 (178.61)
Auffüllung, Betonpflastersteine, grau
0.12 (178.57)
Auffüllung, Sand, schwach kiesig, beigegrau, [SW],
Bkl. 3
A
0.30 (178.39)
Auffüllung, Schotter, sandig, grau, [GW/GI], grau,
Bkl. 3
A
0.50 (178.19)
Auffüllung, Magerbeton, beigegrau
0.80 (177.89)
Auffüllung, Steine, kiesig, sandig, schwach schluffig,
braungrau, [GX], Bkl. 5
A
3.00 (175.69)
Sand, schwach schluffig, braun, SU, Bkl. 3
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.6
Linie 2, Darmstadt
BS 7
177,04 mNN
0.50 (176.54)
Auffüllung, Sand, kiesig, schwach schluffig, Ziegelreste,
braungrau, [SU], Bkl. 3A
0.70 (176.34)
Auffüllung, Sand, kiesig, beigegrau, [SW], Bkl. 3A
0.90 (176.14)
Auffüllung, Sand, sandig, schwach schluffig, Ziegelreste,
braungrau, [SU], Bkl. 3
A
1.45 (175.59)
Sand, schwach kiesig, schwach schluffig, braun, SU,
Bkl. 3
2.30 (174.74)
Sand, schwach schluffig, braun, SU, Bkl. 3
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.7
Linie 2, Darmstadt
BS 8
176,77 mNN
3.60 (173.17)
05.02.15
0.13 (176.64)
Auffüllung, Kies, sandig, braun, [GW/GI], Bkl. 3A
0.40 (176.37)
Auffüllung, Sand, kiesig, schwach schluffig, braungrau,
[SU], Bkl. 3
A
1.50 (175.27)
Sand, schwach kiesig, schwach schluffig, braun,
Bkl. 3
2.10 (174.67)
Sand, schwach kiesig, schwach schluffig, braun, SU,
Bkl. 3
4.00 (172.77)
Sand, schwach schluffig, braungrau, SU, Bkl. 3
5.70 (171.07)
Sand, schwach schluffig, graubraun, SU, Bkl. 3
7.50 (169.27)
Schluff, tonig, sandig, kiesig, steif, wn=14,5% , graubraun,
Bkl. 4
8.00 (168.77)
Sand, kiesig, schwach schluffig - schluffig, schwach
tonig, braungrau, SU-SU*, Bkl. 3-4
SU
TL
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.8
Linie 2, Darmstadt
BS 9
176,42 mNN
0.08 (176.34)
Auffüllung, Oberboden, Grasnarbe, Sand, schwach schluffig,
schwarzbraun, Bkl. 1
AMu
0.40 (176.02)
Auffüllung, Sand, schwach schluffig, schwach kiesig,
Ziegelbruch, schwarzbraun, [SU], Bkl. 3
A
0.55 (175.87)
Auffüllung, Sand, schwach schluffig - schluffig,
schwach kiesig, Ziegelbruch, Keramik, braun, [SU-SU*],
Bkl. 3-4
A
0.85 (175.57)
Auffüllung, Sand, schwach schluffig, schwach kiesig,
Ziegelbruch, 1 Ziegelstein, Keramik, Asphaltreste,
dkl.graubraun, [SU], Bkl. 3
A
1.70 (174.72)
Sand, kiesig, schwach schluffig, braun, Bkl. 3
2.10 (174.32) Sand, schwach schluffig, braun, SU, Bkl. 3
2.30 (174.12)
Sand, hellbraun, SE, Bkl. 3
SU
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.9
Linie 2, Darmstadt
BS 10
176,23 mNN
0.20 (176.03)
Auffüllung, Oberboden, Grasnarbe, Sand, schwach schluffig,
durchwurzelt, dkl.braun-schwarzbraun, Bkl. 1
AMu
0.40 (175.83)
Auffüllung, Sand, schwach schluffig, schwach kiesig,
graubraun, [SU], Bkl. 3
A
0.55 (175.68)
Auffüllung, Sand, schwach kiesig, graubraun, [SW],
Bkl. 3
A
0.70 (175.53)
Auffüllung, Sand, kiesig, schwach schluffig, Ziegelbruch,
braun, [SU], Bkl. 3
A
1.10 (175.13)
Auffüllung, Sand, kiesig, Ziegelbruch, Betonreste,
hellgrau-grau, [SW], Bkl. 3
A
1.50 (174.73)
Auffüllung, Sand, kiesig, schwach schluffig, Ziegelbruch,
dkl.graubraun, [SU], Bkl. 3
A
1.80 (174.43)
Sand, schwach schluffig - schluffig, schwach kiesig,
graubraun, SU-SU*, Bkl. 3-4
2.20 (174.03)
Sand, braun-hellbraun, SE, Bkl. 3
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.10
Linie 2, Darmstadt
BS 11
176,01 mNN
0.17 (175.84)
Auffüllung, Oberboden, Sand, schwach schluffig, schwach
kiesig, durchwurzelt, schwarzgrau, Bkl. 1
AMu
0.65 (175.36)
Auffüllung, Sand, schwach schluffig, schwach kiesig,
Ziegelreste, braun, [SU], Bkl. 3
A
1.20 (174.81)
Auffüllung, Sand, stark kiesig, schwach schluffig,
einz. Steine, graubraun, Bkl. 3
A
1.45 (174.56)
Sand, schwach schluffig, schwach kiesig, braun, SU,
Bkl. 3
2.30 (173.71)
Sand, beige-graubraun, Bkl. 3
[SU]
SE
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.11
Linie 2, Darmstadt
BS 12
175,72 mNN
0.22 (175.50)
Auffüllung, Oberboden, Sand, schwach schluffig, durchwurzelt,
schwarzgrau, Bkl. 1
AMu
0.70 (175.02)
Auffüllung, Sand, schwach schluffig, schwach kiesig,
Ziegelreste, braungrau, [SU], Bkl. 3
A
0.95 (174.77)
Auffüllung, Sand, schwach kiesig, schwach schluffig,
einz. Steine, braungrau, [SU], Bkl. 3
A
2.30 (173.42)
Sand, braun, SE, Bkl. 3
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.12
Linie 2, Darmstadt
BS 13
175,57 mNN
3.40 (172.17)
05.02.15
0.20 (175.37)
Oberboden, Sand, schwach schluffig, durchwurzelt, schwarzbraun,
Bkl. 1
Mu
1.50 (174.07)
Sand, schwach schluffig, braun, Bkl. 3
2.10 (173.47)
Sand, schwach schluffig, braun, SU, Bkl. 3
7.50 (168.07)
Sand, schwach schluffig, ab 3,4 m nass, graubraun-grau,
SU, Bkl. 3
8.00 (167.57)
Schluff, sandig, schwach tonig, schwach kiesig, steif,
grau, TL, Bkl. 4
SU
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.13
Linie 2, Darmstadt
BS 14
174,95 mNN
0.19 (174.76)
Oberboden, Sand, schwach schluffig, durchwurzelt, graubraun,
Bkl. 1
Mu
0.90 (174.05)
Sand, schwach schluffig, braun, SU, Bkl. 3
1.25 (173.70)
Sand, schwach schluffig, beigebraun, SU, Bkl. 3
1.70 (173.25)
Sand, schwach schluffig, braun, Bkl. 3
2.30 (172.65)
Sand, schwach schluffig, beigegrau, SU, Bkl. 3
SU
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.14
Linie 2, Darmstadt
BS 15
174,43 mNN
0.30 (174.13)
Oberboden, Sand, schwach schluffig, durchwurzelt, braungrau,
Bkl. 1Mu
1.00 (173.43)
Sand, schwach schluffig, braun, SU, Bkl. 3
1.55 (172.88)
Sand, schwach schluffig, beigebraun, SU, Bkl. 3
2.30 (172.13)
Sand, schwach schluffig, braungrau, SU, Bkl. 3
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.15
Linie 2, Darmstadt
BS 16
173,69 mNN
1.90 (171.79)
05.02.14
0.20 (173.49)
Auffüllung, Oberboden, Sand, schwach schluffig, durchwurzelt,
schwarzgrau, Bkl. 1
AMu
0.58 (173.11)
Auffüllung, Schotter, schwach sandig, schwach schluffig,
schwach kiesig, graubraun, [GW/GI], Bkl. 3
A
0.70 (172.99)
Auffüllung, Schotter, sandig, bei 0,65 m (seitlich)
Kabelabdeckung, grau, [GW], Bkl. 3
A
1.90 (171.79)
Sand, schwach schluffig, beigegrau-braun, SU,
Bkl. 3
3.00 (170.69)
Sand, schwach schluffig, beigegraubraun, SU, Bkl. 3
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.16
Linie 2, Darmstadt
BS 17
173,03 mNN
1.70 (171.33)
04.02.14
0.25 (172.78)
Oberboden, Grasnarbe, Sand, schwach schluffig, durchwurzelt,
schwarzbraun, Bkl. 1Mu
1.20 (171.83)
Sand, schwach schluffig, braun, Bkl. 3
4.50 (168.53)
Sand, schwach schluffig, graubraun-grau, Bkl. 3
6.70 (166.33)
Schluff, sandig, kiesig, schwach tonig, weich-steif,
graubraun, TL, Bkl. 4
7.30 (165.73)
Sand, stark schluffig, kiesig, schwach tonig, steife
Matrix, graubraun, SU*, Bkl. 4
8.00 (165.03)
Kies, sandig, schwach schluffig, beigegrau, GU,
Bkl. 3
SU
SU
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.17
Linie 2, Darmstadt
BS 18
172,96 mNN
0.28 (172.68)
Oberboden, Sand, schwach schluffig, durchwurzelt, schwarzgrau,
Bkl. 1Mu
0.85 (172.11)
Sand, schwach schluffig, grau, SU, Bkl. 3
1.80 (171.16)
Sand, schwach schluffig, braun, SU, Bkl. 3
2.30 (170.66)
Sand, beigebraun-grau, SE, Bkl. 3
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.18
Linie 2, Darmstadt
BS 19
173,33 mNN
0.25 (173.08)
Oberboden, Sand, schwach schluffig, schwach kiesig,
durchwurzelt, schwarzgrau, Bkl. 1Mu
0.78 (172.55)
Sand, kiesig, schwach schluffig, braungrau, SU,
Bkl. 3
2.30 (171.03)
Sand, schwach schluffig, braun, SU, Bkl. 3
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.19
Linie 2, Darmstadt
BS 20
173,24 mNN
3.50 (169.74)
14.02.15
0.20 (173.04)
Auffüllung, Oberboden, Grasnarbe, Sand, schwach schluffig,
schwach kiesig, durchwurzelt, schwarzbraun, Bkl. 1
AMu
0.90 (172.34)
Auffüllung, Sand, schwach schluffig, schwach kiesig,
beigebraun, [SU], Bkl. 3
A
1.20 (172.04)
Auffüllung, Sand, schwach schluffig, schwach kiesig,
Betonstückchen, braun, [SU], Bkl. 3A
2.60 (170.64)
Sand, schwach schluffig, braun, SU, Bkl. 3
4.60 (168.64)
Sand, schwach schluffig, weißlichbeige, SU, Bkl. 3
6.50 (166.74)
Schluff, tonig, kiesig, sandig, steif, wn=15,6%, beigebraun-
rötl.braun, Bkl. 4
7.50 (165.74)
Schluff, tonig, kiesig, sandig, steif, grau-beigegrau,
TL, Bkl. 4
TL
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.20
Linie 2, Darmstadt
BS 21
172,93 mNN
0.25 (172.68)
Oberboden, Sand, schwach schluffig, durchwurzelt,
schwarzgrau, Bkl. 1Mu
1.70 (171.23)
Sand, kiesig, schwach schluffig, beigegrau, Bkl. 3
2.30 (170.63)
Sand, schwach schluffig, braun, SU, Bkl. 3
SU
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.21
Linie 2, Darmstadt
BS 22
172,27 mNN
0.15 (172.12)
Oberboden, Sand, schwach schluffig, schwach
kiesig, durchwurzelt, braungrau, Bkl. 1
Mu
1.45 (170.82)
Sand, kiesig, schwach schluffig, braungrau,
SU, Bkl. 3
2.30 (169.97)
Sand, schwach schluffig, braun, SU,
Bkl. 3
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.22
Linie 2, Darmstadt
BS 23
171,90 mNN
3.80 (168.10)
14.02.15
0.15 (171.75)
Auffüllung, Oberboden, Sand, schwach schluffig, schwach
kiesig, durchwurzelt, braungrau, Bkl. 1
AMu
0.60 (171.30)
Auffüllung, Sand, schwach schluffig, schwach kiesig,
dkl.braun, [SU], Bkl. 3
A
0.80 (171.10)
Auffüllung ?, Sand, schwach schluffig, graubraun, [SU],
Bkl. 3
A
1.10 (170.80)
Sand, schwach schluffig, graubraun, Bkl. 3
1.50 (170.40)
Sand, hellbraun, SE, Bkl. 3
1.95 (169.95)
Sand, schwach schluffig, braun, SU, Bkl. 3
3.00 (168.90)
Sand, weißlichbeige, SE, Bkl. 3
4.40 (167.50)
Sand, schwach schluffig, ab 3,80 m nass, beigebraun,
SU, Bkl. 3
7.50 (164.40)
Schluff, tonig, kiesig, sandig, steif-weich,
wn=20,2%, beigebraun - rotbraun, Bkl. 4
SU
TL
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.23
Linie 2, Darmstadt
BS 24
170,48 mNN
0.08 (170.40)
Auffüllung, Betonpflasterstein, grau
0.12 (170.36)
Auffüllung, Beton, grau
1.15 (169.33)
Auffüllung, Kies, sandig, Ziegelreste, braungrau, [GW],
Bkl. 3
A
- Hoher Eindringwiderstand => Bohrabbruch -
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.24
Linie 2, Darmstadt
BS 25
170,02 mNN
0.08 (169.94)
Auffüllung, Betonpflasterstein, grau
0.13 (169.89)
Auffüllung, Beton, grau
0.45 (169.57)
Auffüllung, Kies, sandig, Ziegelreste, braun, [GW],
Bkl. 3
A
0.80 (169.22)
Auffüllung, Sand, beigegrau, [SE], Bkl. 3
A
0.80 (169.22)
Kabelabdeckung
- Bohrabbruch -
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.25
Linie 2, Darmstadt
BS 26
170,43 mNN
0.25 (170.18)
Auffüllung, Sand, schwach schluffig - schluffig, schwarzgrau,
[SU-SU*], Bkl. 3-4A
1.10 (169.33)
Auffüllung, Sand, kiesig, schwach schluffig, grau,
[SU], Bkl. 3A
1.50 (168.93)
Sand, schwach schluffig, schwach kiesig, graubraun,
SU, Bkl. 3
2.00 (168.43)
Sand, schwach schluffig, schwach kiesig, braungrau,
SU, Bkl. 3
2.30 (168.13)
Sand, schwach schluffig, schwach kiesig, grau, SU,
Bkl. 3
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.26
Linie 2, Darmstadt
BS 27
170,11 mNN
0.35 (169.76)
Auffüllung, Sand, schwach schluffig, schwach kiesig,
durchwurzelt, dkl.braun, [SU], Bkl. 3A
1.30 (168.81)
Auffüllung, Sand, schluffig, kiesig, schwach steinig,
rotbraun, [SU*], Bkl. 4A
2.00 (168.11)
Auffüllung, Sand, schluffig, schwach kiesig, braun,
[SU*], Bkl. 4A
2.50 (167.61)
Sand, schwach schluffig, braun, SU, Bkl. 3
3.00 (167.11)
Sand, schwach schluffig, schwach kiesig, braun, SU,
Bkl. 3
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.27
Linie 2, Darmstadt
BS 28
170,19 mNN
0.30 (169.89)
Auffüllung, Sand, schwach schluffig, durchwurzelt,
dkl.braun, [SU], Bkl. 3A
0.90 (169.29)
Auffüllung, Sand, kiesig, schluffig, schwach steinig,
braun, Bkl. 4A
1.90 (168.29)
Auffüllung, Sand, schluffig, schwach kiesig, graubraun,
Bkl. 4A
2.50 (167.69)
Sand, schwach schluffig, braun, SU, Bkl. 3
3.00 (167.19)
Sand, kiesig, schwach schluffig, (Granitzersatz), braun-
graubraun, SU, Bkl. 3
[SU*]
[SU*]
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.28
Linie 2, Darmstadt
BS 29
170,00 mNN
0.05 (169.95)
Auffüllung, Asphalt, schwarz
0.14 (169.86)
Auffüllung, Asphalt, schwarz
0.20 (169.80)
Auffüllung, Asphalt, schwarz
0.78 (169.22) Auffüllung, Schotter, sandig, grau, [GW/GI], Bkl. 3
A
1.30 (168.70)
Auffüllung, Steine, Ø bis 0,15m, kiesig, sandig, schwach
schluffig, graubraun, [GX], Bkl. 5
A
3.00 (167.00)
Schluff, kiesig, sandig, tonig, weich-steif, grau,
TL, Bkl. 4
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.29
Linie 2, Darmstadt
BS 30
170,22 mNN
0.06 (170.16)
Auffüllung, Asphalt, schwarz
0.25 (169.97)
Auffüllung, Asphalt, schwarz
0.60 (169.62)
Auffüllung, Schotter, sandig, grau, [GW/GI], Bkl. 3
A
0.85 (169.37)
Auffüllung, Sand, kiesig, schwach schluffig, schwach
steinig - steinig (Granit Ø 0,15m), braun, [SU],
Bkl. 3(-5)
A
1.05 (169.17)
Auffüllung, Steine, kiesig, sandig, schwach schluffig,
graubraun, [GX], Bkl. 5
A
2.00 (168.22)
Auffüllung ?, Sand, schwach kiesig, schwach schluffig,
beigebraun, Bkl. 3
A
3.00 (167.22)
Sand, schwach schluffig, braun, SU, Bkl. 3
[SU]
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.30
Linie 2, Darmstadt
BS 31
171,81 mNN
5.50 (166.31)
14.02.15
0.30 (171.51)
Auffüllung, Oberboden, Grasnarbe, Sand, schluffig,
schwach kiesig, braun, Bkl. 1AMu
0.85 (170.96)
Auffüllung, Sand, kiesig, schwach schluffig, Ziegelbruch,
graubraun, [SU], Bkl. 3A
1.05 (170.76)
Sand, schwach schluffig, schwach kiesig, dkl.graubraun,
SU, Bkl. 3
1.35 (170.46)
Sand, schwach kiesig, schwach schluffig, beigebraun,
Bkl. 3
1.55 (170.26)
Sand, schwach schluffig, grau, Bkl. 3
2.00 (169.81)
Sand, schluffig - stark schluffig, beigebraun, SU*,
Bkl. 4
3.00 (168.81)
Sand, schwach schluffig, braun, SU, Bkl. 3
3.70 (168.11)
Sand, schluffig, schwach kiesig, schwach tonig, grau,
Bkl. 4
6.00 (165.81)
Sand, kiesig, schwach schluffig, schwach tonig -
Kies, sandig, schwach schluffig, ab 5,50 m nass, beigebraun,
SU/GU, Bkl. 3
7.00 (164.81)
Sand, schwach schluffig - schluffig, schwach tonig,
beigebraun, SU*, Bkl. 4
SU
SU
SU*
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.31
Linie 2, Darmstadt
BS 32
172,38 mNN
0.20 (172.18)
Auffüllung, Oberboden, Schluff, stark sandig, kiesig,
braun, Bkl. 1
AMu
0.55 (171.83)
Auffüllung, Sand, schwach schluffig - schluffig, schwach
kiesig, steife Matrix, braun, [SU-SU*], Bkl. 3-4
A
0.90 (171.48)
Auffüllung, Sand, kiesig - stark kiesig, schluffig,
grau, [SU*], Bkl. 4
A
1.20 (171.18)
Auffüllung ?, Sand, kiesig, schluffig, grau, [SU*],
Bkl. 4
A
- Hoher Eindringwiderstand => Bohrabbruch -
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.32
Linie 2, Darmstadt
BS 33
171,09 mNN
0.05 (171.04)
Auffüllung, Oberboden, Schluff, sandig, schwach kiesig,
durchwurzelt, braun, Bkl. 1
AMu
0.10 (170.99)
Auffüllung, Kies, sandig, grau, [GW/GI], Bkl. 3
A
0.45 (170.64)
Auffüllung, Kies, sandig, schwach schluffig, Ziegelreste,
braungrau, [GU], Bkl. 3
A
0.60 (170.49)
Auffüllung, Sand, kiesig, schwach schluffig, graubraun,
[SU], Bkl. 3
A
1.10 (169.99)
Sand, kiesig, schluffig, weiche-steife Matrix, braun,
Bkl. 4
1.60 (169.49)
Sand, schluffig, schwach tonig, schwach kiesig, weiche
Matrix, grau, Bkl. 4
2.20 (168.89) Sand, schluffig, schwach tonig, grau, SU*, Bkl. 4
SU*
SU*
14.369.1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Anlage 4.33
Linie 2, Darmstadt
IBES Baugrundinstitut GmbH
Ingenieurgesellschaft für Geotechnik und Bauwesen
Fritz-Voigt- St r . 4, 67433 Neus tadt /W str . ; Tel.: (06321) 49 96 00, Fax : (06321) 49 96 29
IBES Baugrundinstitut GmbH
Ingenieurgesellschaft für Geotechnik und Bauwesen
Fritz-Voigt- St r . 4, 67433 Neus tadt /W str . ; Tel.: (06321) 49 96 00, Fax : (06321) 49 96 29
IBES Baugrundinstitut GmbH
Ingenieurgesellschaft für Geotechnik und Bauwesen
Fritz-Voigt- St r . 4, 67433 Neus tadt /W str . ; Tel.: (06321) 49 96 00, Fax : (06321) 49 96 29
IBES Baugrundinstitut GmbH
Ingenieurgesellschaft für Geotechnik und Bauwesen
Fritz-Voigt- St r . 4, 67433 Neus tadt /W str . ; Tel.: (06321) 49 96 00, Fax : (06321) 49 96 29
Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Labornummer:
Bodenart:
Tiefe:
k [m/s] (Beyer):
Entnahmestelle:
U/Cc
T/U/S/G [%]:
Bodengruppe:
Signatur:
1784
S
0,80 m - 1,50 m
4.8 * 10 -5
Sondierbohrung 1
2.6/0.9
- /4.2/95.7/0.0
SE
Probe entnommen am: 04.-14.02.15
Art der Entnahme: gestört
Arbeitsweise: Sieb-/Schlämmanalyse
Körnungslinie (DIN 18123)
IBES Baugrundinstitut GmbH
Fritz-Voigt-Str. 4, 67433 Neustadt/Weinstraße
Bearbeiter: Jg. Datum: 18.02.15
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
Anlage 6.1.1
Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Labornummer:
Bodenart:
Tiefe:
k [m/s] (Beyer):
Entnahmestelle:
U/Cc
T/U/S/G [%]:
Bodengruppe:
Signatur:
1789
S, u', t'
0,80 m - 1,45 m
-
Sondierbohrung 2
7.7/1.9
6.1/12.1/80.0/1.8
SU*
Probe entnommen am: 04.-14.02.15
Art der Entnahme: gestört
Arbeitsweise: Sieb-/Schlämmanalyse
Körnungslinie (DIN 18123)
IBES Baugrundinstitut GmbH
Fritz-Voigt-Str. 4, 67433 Neustadt/Weinstraße
Bearbeiter: Jg. Datum: 18.02.15
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
Anlage 6.1.2
Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Labornummer:
Bodenart:
Tiefe:
k [m/s] (Beyer):
Entnahmestelle:
U/Cc
T/U/S/G [%]:
Bodengruppe:
Signatur:
1795
S, u, g, t'
0,70 m - 1,20 m
-
Sondierbohrung 3
23.8/0.7
6.9/20.9/52.8/19.3
SU*
1797
S
1,85 m - 2,70 m
5.4 * 10 -5
Sondierbohrung 3
2.8/1.0
- /4.0/95.9/0.1
SE
Probe entnommen am: 04.-14.02.15
Art der Entnahme: gestört
Arbeitsweise: Sieb-/Schlämmanalyse
Körnungslinie (DIN 18123)
IBES Baugrundinstitut GmbH
Fritz-Voigt-Str. 4, 67433 Neustadt/Weinstraße
Bearbeiter: Jg. Datum: 18.02.15
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
Anlage 6.1.3
Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Labornummer:
Bodenart:
Tiefe:
k [m/s] (Beyer):
Entnahmestelle:
U/Cc
T/U/S/G [%]:
Bodengruppe:
Signatur:
1809
S, u'
0,90 m - 2,00 m
3.7 * 10 -5
Sondierbohrung 5
3.5/1.2
- /8.9/89.4/1.7
SU
Probe entnommen am: 04.-14.02.15
Art der Entnahme: gestört
Arbeitsweise: Sieb-/Schlämmanalyse
Körnungslinie (DIN 18123)
IBES Baugrundinstitut GmbH
Fritz-Voigt-Str. 4, 67433 Neustadt/Weinstraße
Bearbeiter: Jg. Datum: 18.02.15
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
Anlage 6.1.4
Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Labornummer:
Bodenart:
Tiefe:
k [m/s] (Beyer):
Entnahmestelle:
U/Cc
T/U/S/G [%]:
Bodengruppe:
Signatur:
1823
S, g', u'
0,40 m - 1,50 m
4.2 * 10 -5
Sondierbohrung 8
3.4/1.1
- /7.2/85.4/7.4
SU
Probe entnommen am: 04.-14.02.15
Art der Entnahme: gestört
Arbeitsweise: Sieb-/Schlämmanalyse
Körnungslinie (DIN 18123)
IBES Baugrundinstitut GmbH
Fritz-Voigt-Str. 4, 67433 Neustadt/Weinstraße
Bearbeiter: Jg. Datum: 18.02.15
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
Anlage 6.1.5
Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Labornummer:
Bodenart:
Tiefe:
k [m/s] (Beyer):
Entnahmestelle:
U/Cc
T/U/S/G [%]:
Bodengruppe:
Signatur:
1833
S, g, u'
0,85 m - 1,70 m
-
Sondierbohrung 9
-/-
- /13.4/58.2/28.4
SU
Probe entnommen am: 04.-14.02.15
Art der Entnahme: gestört
Arbeitsweise: Sieb-/Schlämmanalyse
Körnungslinie (DIN 18123)
IBES Baugrundinstitut GmbH
Fritz-Voigt-Str. 4, 67433 Neustadt/Weinstraße
Bearbeiter: Jg. Datum: 18.02.15
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
Anlage 6.1.6
Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Labornummer:
Bodenart:
Tiefe:
k [m/s] (Beyer):
Entnahmestelle:
U/Cc
T/U/S/G [%]:
Bodengruppe:
Signatur:
1846
S,
_
g, u'
0,65 m - 1,20 m
2.6 * 10 -5
Sondierbohrung 11
15.3/0.4
- /9.8/55.9/33.4
SU
1848
S
1,45 m - 2,30 m
5.1 * 10 -5
Sondierbohrung 11
2.6/1.0
- /3.4/95.3/1.2
SE
Probe entnommen am: 04.-14.02.15
Art der Entnahme: gestört
Arbeitsweise: Sieb-/Schlämmanalyse
Körnungslinie (DIN 18123)
IBES Baugrundinstitut GmbH
Fritz-Voigt-Str. 4, 67433 Neustadt/Weinstraße
Bearbeiter: Jg. Datum: 18.02.15
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
Anlage 6.1.7
Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Labornummer:
Bodenart:
Tiefe:
k [m/s] (Beyer):
Entnahmestelle:
U/Cc
T/U/S/G [%]:
Bodengruppe:
Signatur:
1854
S, u'
0,20 m - 1,50 m
3.5 * 10 -5
Sondierbohrung 13
3.0/1.1
- /8.8/91.1/0.2
SU
Probe entnommen am: 04.-14.02.15
Art der Entnahme: gestört
Arbeitsweise: Sieb-/Schlämmanalyse
Körnungslinie (DIN 18123)
IBES Baugrundinstitut GmbH
Fritz-Voigt-Str. 4, 67433 Neustadt/Weinstraße
Bearbeiter: Jg. Datum: 18.02.15
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
Anlage 6.1.8
Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Labornummer:
Bodenart:
Tiefe:
k [m/s] (Beyer):
Entnahmestelle:
U/Cc
T/U/S/G [%]:
Bodengruppe:
Signatur:
1863
S, u'
1,25 m - 1,70 m
-
Sondierbohrung 14
3.4/1.1
2.9/9.7/87.2/0.1
SU
Probe entnommen am: 04.-14.02.15
Art der Entnahme: gestört
Arbeitsweise: Sieb-/Schlämmanalyse
Körnungslinie (DIN 18123)
IBES Baugrundinstitut GmbH
Fritz-Voigt-Str. 4, 67433 Neustadt/Weinstraße
Bearbeiter: Jg. Datum: 18.02.15
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
Anlage 6.1.9
Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Labornummer:
Bodenart:
Tiefe:
k [m/s] (Beyer):
Entnahmestelle:
U/Cc
T/U/S/G [%]:
Bodengruppe:
Signatur:
1875
S, u'
0,25 m - 1,20 m
4.3 * 10 -5
Sondierbohrung 17
2.7/1.0
- /6.6/93.1/0.3
SU
1876
S, u'
1,20 m - 4,50 m
5.3 * 10 -5
Sondierbohrung 17
2.9/1.0
- /5.1/94.1/0.8
SU
Probe entnommen am: 04.-14.02.15
Art der Entnahme: gestört
Arbeitsweise: Sieb-/Schlämmanalyse
Körnungslinie (DIN 18123)
IBES Baugrundinstitut GmbH
Fritz-Voigt-Str. 4, 67433 Neustadt/Weinstraße
Bearbeiter: Jg. Datum: 18.02.15
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
Anlage 6.1.10
Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Labornummer:
Bodenart:
Tiefe:
k [m/s] (Beyer):
Entnahmestelle:
U/Cc
T/U/S/G [%]:
Bodengruppe:
Signatur:
1896
S, g, u'
0,25 m - 1,70 m
4.1 * 10 -5
Sondierbohrung 21
3.7/0.9
- /7.0/73.2/19.9
SU
Probe entnommen am: 04.-14.02.15
Art der Entnahme: gestört
Arbeitsweise: Sieb-/Schlämmanalyse
Körnungslinie (DIN 18123)
IBES Baugrundinstitut GmbH
Fritz-Voigt-Str. 4, 67433 Neustadt/Weinstraße
Bearbeiter: Jg. Datum: 18.02.15
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
Anlage 6.1.11
Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Labornummer:
Bodenart:
Tiefe:
k [m/s] (Beyer):
Entnahmestelle:
U/Cc
T/U/S/G [%]:
Bodengruppe:
Signatur:
1904
S, u'
0,80 m - 1,10 m
3.3 * 10 -5
Sondierbohrung 23
3.2/1.0
- /9.8/88.5/1.7
SU
Probe entnommen am: 04.-14.02.15
Art der Entnahme: gestört
Arbeitsweise: Sieb-/Schlämmanalyse
Körnungslinie (DIN 18123)
IBES Baugrundinstitut GmbH
Fritz-Voigt-Str. 4, 67433 Neustadt/Weinstraße
Bearbeiter: Jg. Datum: 18.02.15
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
Anlage 6.1.12
Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Labornummer:
Bodenart:
Tiefe:
k [m/s] (Beyer):
Entnahmestelle:
U/Cc
T/U/S/G [%]:
Bodengruppe:
Signatur:
1927
S, g, u
0,30 m - 0,90 m
-
Sondierbohrung 28
-/-
- /16.7/62.7/20.6
SU*
1928
S, u, g'
0,90 m - 1,90 m
-
Sondierbohrung 28
-/-
- /22.6/62.7/14.7
SU*
Probe entnommen am: 04.-14.02.15
Art der Entnahme: gestört
Arbeitsweise: Sieb-/Schlämmanalyse
Körnungslinie (DIN 18123)
IBES Baugrundinstitut GmbH
Fritz-Voigt-Str. 4, 67433 Neustadt/Weinstraße
Bearbeiter: Jg. Datum: 18.02.15
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
Anlage 6.1.13
Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Labornummer:
Bodenart:
Tiefe:
k [m/s] (Beyer):
Entnahmestelle:
U/Cc
T/U/S/G [%]:
Bodengruppe:
Signatur:
1942
S, g', u'
1,05 m - 2,00 m
5.1 * 10 -5
Sondierbohrung 30
3.4/1.0
- /5.2/87.8/7.0
SU
Probe entnommen am: 04.-14.02.15
Art der Entnahme: gestört
Arbeitsweise: Sieb-/Schlämmanalyse
Körnungslinie (DIN 18123)
IBES Baugrundinstitut GmbH
Fritz-Voigt-Str. 4, 67433 Neustadt/Weinstraße
Bearbeiter: Jg. Datum: 18.02.15
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
Anlage 6.1.14
Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Labornummer:
Bodenart:
Tiefe:
k [m/s] (Beyer):
Entnahmestelle:
U/Cc
T/U/S/G [%]:
Bodengruppe:
Signatur:
1947
S, g', u'
1,05 m - 1,35 m
-
Sondierbohrung 31
-/-
- /10.7/75.8/13.5
SU
1948
S, u'
1,35 m - 1,55 m
-
Sondierbohrung 31
-/-
- /14.6/80.7/4.7
SU
1951
S, u, g', t'
3,00 m - 3,70 m
-
Sondierbohrung 31
-/-
11.4/22.6/54.3/11.7
SU*
Probe entnommen am: 04.-14.02.15
Art der Entnahme: gestört
Arbeitsweise: Sieb-/Schlämmanalyse
Körnungslinie (DIN 18123)
IBES Baugrundinstitut GmbH
Fritz-Voigt-Str. 4, 67433 Neustadt/Weinstraße
Bearbeiter: Jg. Datum: 18.02.15
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
Anlage 6.1.15
Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Labornummer:
Bodenart:
Tiefe:
k [m/s] (Beyer):
Entnahmestelle:
U/Cc
T/U/S/G [%]:
Bodengruppe:
Signatur:
1962
S, g, u
0,60 m - 1,10 m
-
Sondierbohrung 33
-/-
- /16.7/61.5/21.8
SU*
1963
S, u, t', g'
1,10 m - 1,60 m
-
Sondierbohrung 33
49.8/6.4
9.4/16.7/66.6/7.2
SU*
Probe entnommen am: 04.-14.02.15
Art der Entnahme: gestört
Arbeitsweise: Sieb-/Schlämmanalyse
Körnungslinie (DIN 18123)
IBES Baugrundinstitut GmbH
Fritz-Voigt-Str. 4, 67433 Neustadt/Weinstraße
Bearbeiter: Jg. Datum: 18.02.15
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie 2, Darmstadt
Anlage 6.1.16
Zustandsgrenzen nach DIN 18 122
Plastizitätsdiagramm
0 10 20 30 40 50 60 70 8035
Fließgrenze w L [%]
0
10
20
30
40
50
7
4
Plastizitätszahl I P [%]
A-Linie IP = 0,73
* (wL - 20)
Sand-Schluff-
Gemische SU
Zwischenbereich
Sand-Ton-
Gemische ST
leicht
plastische
Tone TL
mittelplastische
Tone TM
ausgeprägt
plastische
Tone TA
Tone mit organischen
Beimengungen, organische Tone OT
und ausgeprägt
zusammendrückbare Schluffe UASchluffe
mit organi-
schen Beimen-
gungen und organo-
gene Schluffe OU
und mittelplastische
Schluffe UMleicht plasti-
sche Schluffe UL
XO
0 10 20 30 40 50 60 70 80
Plastizitätsbereich (w L bis wP) [%]
wP wL
10 15 20 25 30 35 40
Schlagzahl
Wassergehalt w [%]
36.0
37.0
38.0
39.0
40.0
41.0
42.0
43.0
44.0
IC = 0.89 Zustandsform
0.00
flüssig
0.50
breiig
0.75
weich
1.00
steifhalbfest
Wassergehalt w = 21.1 %
Fließgrenze w L = 39.0 %
Ausrollgrenze w P = 18.9 %
Plastizitätszahl I P = 20.1 %
Konsistenzzahl I C = 0 . 8 9
Bearbeiter: Jg. Datum: 18.02.15
Labornummer: 1796
Entnahmestelle: Sondierbohrung 3
Tiefe: 1,20 m - 1,85 m
Bodengruppe: TM
Art der Entnahme: gestört
Probe entnommen am: 04.-14.02.15
Anlage 6.2.114.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie2, Darmstadt
Zustandsgrenzen nach DIN 18 122
Plastizitätsdiagramm
0 10 20 30 40 50 60 70 8035
Fließgrenze w L [%]
0
10
20
30
40
50
7
4
Plastizitätszahl I P [%]
A-Linie IP = 0,73
* (wL - 20)
Sand-Schluff-
Gemische SU
Zwischenbereich
Sand-Ton-
Gemische ST
leicht
plastische
Tone TL
mittelplastische
Tone TM
ausgeprägt
plastische
Tone TA
Tone mit organischen
Beimengungen, organische Tone OT
und ausgeprägt
zusammendrückbare Schluffe UASchluffe
mit organi-
schen Beimen-
gungen und organo-
gene Schluffe OU
und mittelplastische
Schluffe UMleicht plasti-
sche Schluffe UL
XO
0 10 20 30 40 50 60 70 80
Plastizitätsbereich (w L bis wP) [%]
wP wL
10 15 20 25 30 35 40
Schlagzahl
Wassergehalt w [%]
30.0
31.0
32.0
33.0
34.0
35.0
36.0
IC = 0.95 Zustandsform
0.00
flüssig
0.50
breiig
0.75
weich
1.00
steifhalbfest
Wassergehalt w = 14.5 %
Fließgrenze w L = 32.7 %
Ausrollgrenze w P = 13.5 %
Plastizitätszahl I P = 19.3 %
Konsistenzzahl I C = 0 . 9 5
Bearbeiter: Jg. Datum: 18.02.15
Labornummer: 1827
Entnahmestelle: Sondierbohrung 8
Tiefe: 5,70 m - 7,50 m
Bodengruppe: TL
Art der Entnahme: gestört
Probe entnommen am: 04.-14.02.15
Anlage 6.2.214.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie2, Darmstadt
Zustandsgrenzen nach DIN 18 122
Plastizitätsdiagramm
0 10 20 30 40 50 60 70 8035
Fließgrenze w L [%]
0
10
20
30
40
50
7
4
Plastizitätszahl I P [%]
A-Linie IP = 0,73
* (wL - 20)
Sand-Schluff-
Gemische SU
Zwischenbereich
Sand-Ton-
Gemische ST
leicht
plastische
Tone TL
mittelplastische
Tone TM
ausgeprägt
plastische
Tone TA
Tone mit organischen
Beimengungen, organische Tone OT
und ausgeprägt
zusammendrückbare Schluffe UASchluffe
mit organi-
schen Beimen-
gungen und organo-
gene Schluffe OU
und mittelplastische
Schluffe UMleicht plasti-
sche Schluffe UL
XO
0 10 20 30 40 50 60 70 80
Plastizitätsbereich (w L bis wP) [%]
wP wL
10 15 20 25 30 35 40
Schlagzahl
Wassergehalt w [%]
28.0
29.0
30.0
31.0
32.0
33.0
34.0
IC = 0.96 Zustandsform
0.00
flüssig
0.50
breiig
0.75
weich
1.00
steifhalbfest
Wassergehalt w = 15.6 %
Fließgrenze w L = 30.4 %
Ausrollgrenze w P = 15.0 %
Plastizitätszahl I P = 15.5 %
Konsistenzzahl I C = 0 . 9 6
Bearbeiter: Jg. Datum: 18.02.15
Labornummer: 1893
Entnahmestelle: Sondierbohrung 20
Tiefe: 4,60 m - 6,50 m
Bodengruppe: TL
Art der Entnahme: gestört
Probe entnommen am: 04.-14.02.15
Anlage 6.2.314.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie2, Darmstadt
Zustandsgrenzen nach DIN 18 122
Plastizitätsdiagramm
0 10 20 30 40 50 60 70 8035
Fließgrenze w L [%]
0
10
20
30
40
50
7
4
Plastizitätszahl I P [%]
A-Linie IP = 0,73
* (wL - 20)
Sand-Schluff-
Gemische SU
Zwischenbereich
Sand-Ton-
Gemische ST
leicht
plastische
Tone TL
mittelplastische
Tone TM
ausgeprägt
plastische
Tone TA
Tone mit organischen
Beimengungen, organische Tone OT
und ausgeprägt
zusammendrückbare Schluffe UASchluffe
mit organi-
schen Beimen-
gungen und organo-
gene Schluffe OU
und mittelplastische
Schluffe UMleicht plasti-
sche Schluffe UL
XO
0 10 20 30 40 50 60 70 80
Plastizitätsbereich (w L bis wP) [%]
wP wL
10 15 20 25 30 35 40
Schlagzahl
Wassergehalt w [%]
32.0
33.0
34.0
35.0
36.0
37.0
38.0
39.0
40.0
IC = 0.75Zustandsform
0.00
flüssig
0.50
breiig
0.75
weich
1.00
steifhalbfest
Wassergehalt w = 20.2 %
Fließgrenze w L = 35.1 %
Ausrollgrenze w P = 15.1 %
Plastizitätszahl I P = 19.9 %
Konsistenzzahl I C = 0 . 7 5
Bearbeiter: Jg. Datum: 18.02.15
Labornummer: 1909
Entnahmestelle: Sondierbohrung 23
Tiefe: 4,40 m - 7,50 m
Bodengruppe: TL
Art der Entnahme: gestört
Probe entnommen am: 04.-14.02.15
Anlage 6.2.414.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese,
Linie2, Darmstadt
14.369.1 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese Anlage 6.3
Linie 2, Darmstadt
Bestimmung des Wassergehaltes
durch Ofentrocknung nach DIN 18121, Teil 1
Projekt - Nr: 14.369.1 Entnahmeart: gestört
Projekt: Entnahme am: 04.-14.02.15
Ausgf. durch: Mg. Datum: 17.02.15 durch:
Labornummer: 1796 1827 1893 1909
Entnahmestelle (km): BS 3 BS 8 BS 20 BS23
Entnahmetiefe [m]: 1,2-1,85 5,7-7,5 4,6-6,5 4,4-7,5
Behälter Nr. 210 1898 196 182
Feuchte Probe + Behälter m+mb [g] 187,61 283,55 240,92 235,84
Trock. Probe + Behälter md + mb [g] 164,95 257,55 216,28 208,29
Behälter mb [g] 57,61 78,17 58,34 71,60
Wasser (ma+mb)-(md+mb)=mw [g] 22,66 26 24,64 27,55
Trockene Probe md [g] 107,34 179,38 157,94 136,69
Wassergehalt w=(mw/md).100 [%] 21,11 14,49 15,60 20,16
anlage 53
28607 Zeichen
Mittelstraße 55 – 40721 Hilden
Fon: 02103 91159-0
Fax: 02103 91159-22
www.buero-stadtverkehr.de
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Jean-Marc Stuhm
Dipl.-Ing. Anke Goldbaum
Gutachten
Straßenbahn Endhaltestelle
Campus Lichtwiese
in Darmstadt
Auftraggeber:
HEAG mobilo GmbH
Klappacher Straße 172
64285 Darmstadt
Hilden, im April 2015
Gutachten:
Straßenbahn Endhaltestelle Campus Lichterwiese in Darmstadt
2:
Inhaltsverzeichnis
1. Gegenstand und Aufbau des Gutachtens ................................................... 3
2. Ausgangssituation...................................................................................... 4
2.1 „orthogonale“ Variante .............................................................................. 5
2.2 „diagonale“ Variante .................................................................................. 6
3. Analyse Fußgängerströme und Fahrgastaufkommen ................................. 7
3.1 Fußgängerströme ....................................................................................... 8
3.2 Fahrgastzahlen der vorliegenden Untersuchungen ................................... 10
4. Untersuchung der Varianten .................................................................... 10
4.1 Verkehrssicherheit und Betrieb ................................................................ 11
4.2 Verkehrsführung MIV und Busse .............................................................. 13
5. Bewertung und Empfehlung .................................................................... 14
5.1 Empfehlung .............................................................................................. 15
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1-1 Übersichtsplan städtebauliche Rahmenplanung TU Darmstadt mit
neuer Straßenbahnführung ............................................................................. 3
Abb. 2-1 derzeitiges OPNV-Angebot im Bereich Lichtwiese .......................................... 4
Abb. 2-2 geplantes ÖPNV-Angebot im Bereich Lichtwiese ............................................ 4
Abb. 2-1-1 orthogonale Endhaltestelle ............................................................................. 5
Abb. 2-2-1 diagonale Endhaltestelle ................................................................................. 6
Abb. 3-1 derzeitige Personenzahlen in den Fachbereichen Campus Lichtwiese
und mögliche Erweiterungsbauten nach Rahmenplan ................................... 7
Abb.3-1-1 Lageplan Campus Lichtwiese (Quelle: www.tu-darmstadt.de) ....................... 8
Abb. 3-1-2 Eingänge Mensa und Hörsaalmedienzentrum ................................................ 9
Abb. 3-2-1 Diagramm Fahrgastzählung 2013 .................................................................. 10
Abb. 3-2-2 Diagramm Fahrgastzählung 2014 .................................................................. 10
Abb. 4-1-1 Skizze Wegebeziehung bei orthogonaler Haltestelle .................................... 11
Abb. 4-1-2 Skizze Wegebeziehung bei diagonaler Haltestelle ........................................ 13
Abb. 4-2-1 Ausschnitt aus dem städtebaulichen Rahmenplan der TU Darmstadt
mit Buswegeführung alt und neu .................................................................. 14
Abb. 5-1-1 orthogonale Variante mit südlichen Bahnsteigen ......................................... 15
Gutachten:
Straßenbahn Endhaltestelle Campus Lichterwiese in Darmstadt
3:
1. Gegenstand und Aufbau des Gutachtens
Am Standort Lichtwiese der Technische n Universität Darmstadt ist die
Errichtung einer direkten Straßen bahnanbindung in Form einer neuen
Endhaltestelle geplant. Die Grundlagen , welche die Straßenbahnführung
auf das Universitätsgelände betreffen , wurden im NVP und in ÖPNV -
Untersuchungen durch ZIV festgelegt und im 2012 erstellten
städtebaulichen Rahmenplan der TU Darmstadt berücksichtigt. Hierbei
sind sich der Aufgabenträger, die HEAG mobilo GmbH und die Stadt
Darmstadt, sowie die TU Darmstadt weitestgehend einig. Bezüglich der
Lage der Bahnsteige an der ne uen Endhaltestelle gibt es jedoch
unterschiedliche Auffassungen. Die Stadt Darmstadt und die HEAG mobilo
GmbH favorisieren eine diagonale Anordnung der Bahnsteige, währen d die
TU Darmstadt eine horizontale Anordnung der Bahnsteige bevorzugt.
Gegenstand des neutralen Gutachtens ist es, die Varianten im Hinblick auf
Betrieb, Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit der Bahnsteige zu
untersuchen und aus gutachterlicher Sicht die bestmögliche Lösung
aufzuzeigen. Hierbei werden , ausgehend von den geplanten
Rahmenbedingungen, unter anderem die derzeitige Situation vor Ort
begutachtet, die einzelnen Argumente aller Parteien angehört, untersucht
und analysiert. Die betrieblichen Parameter und die sicherheitsrelevanten
Aspekte erlangen hierbei eine besondere Beachtung.
Abb. 1-1 Übersichtsplan städtebauliche Rahmenplanung TU Darmstadt mit
neuer Straßenbahnführung
Gutachten:
Straßenbahn Endhaltestelle Campus Lichterwiese in Darmstadt
4:
2. Ausgangssituation
Etwa ein Drittel der Studierenden und Mitarbeiter der Technischen
Universität Darmstadt (rund 10.000 Personen) nutzen den Standort
Lichtwiese. Gegenwärtig wird dieser Standort durch zwei Buslinien (K und
KU), die über eine hohe Taktfrequenz verfügen , angebunden. Auf G rund
der Führung durch ein verkehrsberuhigtes Wohngebiet im Norden sind sie
in Ihrer Attraktivität eingeschränkt.
Abb. 2-1 derzeitiges OPNV-Angebot im Bereich Lichtwiese
Die nun geplante direkte Straßenbahnanbindung an den Standort Campus
Lichtwiese sieht vor, dass in Höhe des Lichtwiesenweges künftig die Lin ie 2
nach Osten abbiegen wird und bis östlich der Mensa auf d ie Lichtwiese
fahren soll. An der End haltestelle sollen barrierefreie Straßenbahnsteige
angelegt werden. Bezüglich der Lage der Bahnsteige gibt es jedoch die
oben benannten unterschiedlichen Auffassungen. Insgesamt existieren bis
zu drei Ausbaumöglichkeiten für die End haltestelle, wovon zwei eine
horizontale Anordnung aufweisen, jedoch aus unterschiedlichen
Richtungen angefahren werden.
Abb. 2-2 geplantes ÖPNV-Angebot im Bereich Lichtwiese
Gutachten:
Straßenbahn Endhaltestelle Campus Lichterwiese in Darmstadt
5:
2.1 „orthogonale“ Variante
Die von der TU Darmstadt favorisierte Lage der Endhaltestelle auf dem
dafür vorgesehenen Areal ist die orthogonale Variante. Hierbei fährt die
Straßenbahn gegen den Uhrzeigersinn auf die Freifläche , fährt die
Wendeschleife, derzeit in einem Radius von 23m, und stellt sich parallel zu
den Gebäuden in Verlängerung des Lichtwiesenwegs auf. Angedacht sind
hierbei zwei parallele barrierefreie Haltestellen, welche i hre Lage nördlich
der Freifläche haben. De r Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt hierbei
ebenfalls von Norden. Die geplante Lage ist somit im Bereich der heutigen
Straße. Die Schienen werden in dem Stück vor der Wendeschleife
eingleisig mit Gleisverschlingung geführt.
Abb. 2-1-1 orthogonale Endhaltestelle
Im Einzelgespräch mit den Verantwortlichen der TU Darmstadt wurde
deutlich, dass die städtebaulichen Aspekte, welche in der vorliegenden
Rahmenplanung für den Campus Lichtwiese dargestellt sind, für die TU von
wesentlicher Bedeutung sind, solange es aus betrieblichen oder
sicherheitsrelevanten Aspekten keine gravierenden Unterschiede in den
Varianten gibt. Es wird hier eine Stadtplanung auf dem Gelände der
Universität vorgenommen welche für Jahrze hnte das Bild prägen wird. Aus
der Rahmenplanung heraus wird bei der orthogonalen Variante die
Gradlinigkeit der Planung eingehalten und die gewünschte „autofreie
Mitte“ erlangt. Durch die neu geplante Busführung und Bushaltestelle
würde sich der Verkehr auf die nördliche Sei te der Freifläche
konzentrieren. Der Anlieferverkehr im Bereich der Mensa (westliche
Platzfläche) wäre im Normalfall meist außerhalb der Vorlesungszeiten und
des täglichen Unibetriebes. Die TU Darmstadt geht davon aus, dass die
Hauptverkehrsströme aus der südlichen Richtung, aus Richtung HMZ und
der Mensa, kommen. Große Hauptveranstaltungen mit vielen Personen
werden hauptsächlich im Hörsaalmedienzentrum (HMZ) stattfinden. Auch
in Bezug auf die geplanten Erweiterungsbauten wird sich dies nicht
gravierend ändern. Lediglich die Personenströme und Wegebeziehungen
auf dem Campus werden sich nach Ansicht der TU verlagern, da es
weniger Pendelverkehr tagsüber zu den anderen Standorten der
Universität geben wird. Östlich des Platzes geht die Uni davon aus, dass
der Fachbereich Maschinenbau auf Grund der geplanten Erweiterungen
mehr Zulauf bekommen wird. Bezüglich der Lage der Haltestelle im
Gutachten:
Straßenbahn Endhaltestelle Campus Lichterwiese in Darmstadt
6:
Hinblick auf den Haupt-Pulk-Bildungspunkt und der nördlichen
Ausrichtung, geht die TU davon aus, dass sich die Ströme auf Grund der
größeren Entfernung entzerren werden, so dass es eben nicht zu einer
Pulkbildung kommt, bzw. sich der Pulk bis zur Haltestelle entzerrt. Als
weiteren Vorteil bei der orthogonalen Variante sieht die TU den Standort
des Sozialgebäudes. Dieser sollte z entral erreichbar für Personal von Bus
und Bahn nahe der neuen Haltestellen liegen. Ein Kiosk ist ebenfalls
eingeplant.
2.2 „diagonale“ Variante
Die Stadt Darmstadt und die HEAG mobilo GmbH favorisieren die Lage der
Endhaltestelle in diagonaler Form auf der Freifläche, dem
Hörsaalmedienzentrum und der Mensa zugewandt. Hierbei fährt die
Straßenbahn ebenfalls gegen den Uhrzeigersinn in die Freifläche ein und
hat ihren Haltepunkt direkt nach der Einfahrt in die Wendeschleife . Die
Schienen werden hier in dem Stück vor der Wendeschleife eingleisig mit
Gleisverschlingung geführt.
Abb. 2-2-1 diagonale Endhaltestelle
Die Verantwortlichen der HEAG mobilo GmbH haben im Einzelgespräch
aufgezeigt, dass ihnen die städtebauliche Ausric htung, welche gegen den
Rahmenplan der Uni spricht, nicht unwichtig ist, sie aber den Betrieb und
die Sicherheit absolut im Vordergrund sehen. Die Hauptverkehrsströme
sehen sie von dem Hörsaalmedienzentrum und der Mensa im Süden des
Platzes und haben demen tsprechend die Haltestelle in diese Richtung
ausgerichtet. Die aus Ihrer Sicht zu erwartende Pulkbildung bei
Hauptveranstaltungen aus dieser Richtung würde sich somit auf den
ersten unteren Bahnsteig verteilen. Es würde zu keinem „Gedränge“ am
Eingang der Straßenbahn kommen. Im Bezug auf die Erweiterungsbauten,
welche in den nächsten Jahren nach und nach errichtet werden sollen,
gehen sie von keiner Veränderung der Hauptverkehrsströme aus.
Im Einzelgespräch mit der Stadt Darmstadt spiegeln sich die
Hauptanliegen, welche auch die HEAG mobilo GmbH hat, wider. Die
Verantwortlichen sehen h ier auch den Hauptpersonenstrom in
gebündelter Form aus süd westlicher Richtung, welche r aus ihrer Sicht
Gutachten:
Straßenbahn Endhaltestelle Campus Lichterwiese in Darmstadt
7:
durch die diagonale Lage der Halteste lle am besten aufgefangen wird . Als
Pulkbildungspunkt sehen sie hier allerdings nicht nur die Mensa und das
Hörsaalmedienzentrum sondern auch das nahegelegene Fußballstadion.
Hier ist geplant, die neue Straßenbahnlinie auch als Transportmittel für die
Fans zu nutzen. Gegebenenfalls werden die Personenströme durch
Lenkung gezielt zu der Endhaltestelle geführt, um die Fans der
verschiedenen Vereine zu trennen.
Ein wesentliches Kriterium bei der Ausrichtung der Endhaltestelle ist
hierbei auch der Sicherheitsaspekt. Sämtliche Hautpersonenströme
kommen aus süd westlicher Richtung und werden an der Haltestelle direkt
aufgefangen. Sie müssen nicht erst die Schienen queren, was aus Sicht der
Stadt zu Unfällen und Betriebsstörungen führen könnte. Als Aufstellfläche
wird hier das Dreieck, was sich in d er südwestlichen Ecke durch die
Haltestellenlage aus bildet, auf Grund der Größe und der Lage als sehr
positiv angemerkt. Notwendiges Mobiliar und Einbauten können hier
durchaus, dem städtebaulichen Rahmenplan entsprechend , orthogonal
ausgebildet werden. Di e diagonalverlaufende Trasse und die
Oberleitungen werden in jedem Fall den geplanten Verlauf über den Platz
haben.
Eine Verknüpfung mit der Bushaltestelle sieht die Stadt nicht als
erforderlich, da es hier keine Umst eigebeziehungen gibt. Einer möglichen
Umlegung in den nördlichen Bereich des Platzes spricht nichts entgegen.
3. Analyse Fußgängerströme und Fahrgastaufkommen
An der Technischen Universität Darmstadt arbeiten und studieren derzeit
rund 30.000 Personen. Diese sind an den verschiedenen Standor ten der
Universität angesiedelt. Am Standort Lichtwiese sind es in den
Fachbereichen derzeit rund 10.000 Personen.
Abb. 3-1 derzeitige Personenzahlen in den Fachbereichen Campus Lichtwiese
und mögliche Erweiterungsbauten nach Rahmenplan
Gutachten:
Straßenbahn Endhaltestelle Campus Lichterwiese in Darmstadt
8:
Im Laufe der nächsten 15 Jahre soll der Standort Lichtwi ese weiter
ausgebaut werden. Im Zuge dessen wird es mehrere Neubauten geben,
wobei es sich ha uptsächlich um Maschinenhallen oder Institutsgebäude
handelt. Das Mehraufkommen der Studenten wird nach Aussage der TU
Darmstadt dementsprechend nur geringfügig in den Bereichen steigen.
Was sich allerdings verändern wird, ist die Auf teilung der Fachbereiche, da
hier durch die Neubauten und Umstrukturierung der Campuss e eine
Zentrierung der Fach bereiche vorgesehen ist . Hier wird zum Beispie l der
Fachbereich Maschinenbau oder auch Bauingenieurwesen nur noch auf
dem Campus Lichtwiese abgewickelt werden.
3.1 Fußgängerströme
Der zentrale Mittelpunkt des Campus Lichtwiese ist das Mensagebäude.
Östlich davon sind die Lichtwiese und das neue , südlich der Lichtwiese
gelegene Hörsaalmedienzentrum, welch es 2013 errichtet wurde . Diese
beiden Institutionen sind die Hauptabwicklungs - und K notenpunkte auf
dem Campus.
Abb.3-1-1 Lageplan Campus Lichtwiese
Im Hörsaalmedienzentrum finden die meisten Vorlesungen und
Veranstaltungen für die Studier enden statt. In seinen 4 Hörsälen fasst das
Gebäude allein bis zu 1.450 Personen. Zusätzlich sind im Gebäude
verschiedene Multifunktionsräume, Lern - und Seminarräume und die
Bibliothek angesiedelt. Es gibt einen Haupteingang auf der Westseite,
welcher von den Studenten hauptsächlich genutzt wird. Ein zweiter
Eingang auf der östlichen Seite dient als Nebeneingang bzw. als
Möglichkeit der Gebäudequerung.
MENSA HMZ
Gutachten:
Straßenbahn Endhaltestelle Campus Lichterwiese in Darmstadt
9:
Bei Beobachtungen in der Einführungswoche sowie während des
Semesters1 konnte das Verhalten und die Wegeführung der Studenten und
Mitarbeiter gut analysiert werden. Die Mensa ist insbesondere zur
Mittagszeit ein beliebtes Ziel, welc hes die Studenten und Mitarbeiter des
gesamten Campus anzieht. Hierbei kommen die Fußgängerströme aus
verschiedenen Richtungen. Durc h mehrere Eingänge auf der Süd -, West -
und der Ostseite verteilen sie sich.
Abb. 3-1-2 Eingänge Mensa und Hörsaalmedienzentrum
Derzeit verläuft zwischen den beiden Institutionen eine Einbahnstraße,
welche die Wegebeziehungen diese r beiden zentral gelegenen Gebäude
regelrecht durchkreuzt. Zusätzlich halten die Busse der Linien K und K U in
diesem Bereich, was zwar im ersten Moment sehr vorteilhaft wirkt, da dies
an der zentralen Stelle stattfindet, aber im weiter gedachten Sinne eher
störend ist, da es die besagten Hauptfußwegeströme durchkreuzt. Im
städtebaulichen Rahmenplan wurde hierauf bereits eingegangen, in dem
eine nahezu „autofreie Mitte“ geschaffen werden soll, sodass die
Fußgänger frei und verkehrssicher zwischen den Hauptknotenpunkten
verkehren können. Aus gutachterlicher Sicht ist dies sehr ratsam.
Im Zuge der geplanten bauli chen Erweiterung des Campus wird ein neues
Lernzentrum für den Fachbereich Maschinenbau nordöstlich der
Lichtwiese errichtet , von wo aus mehr Bewegung zur Campusmitte zu
erwarten ist.
Zu beobachten war auch, dass die meisten Personen, welche morgens aus
den Bussen aussteigen, erst einmal die Mensa als Ziel haben. Erst kurz vor
Vorlesungsbeginn, was nicht im selben Takt verläuft, wie die
Ankunftszeiten der Busse, wird das HMZ zum Ziel. Gleichermaßen verhält
sich das im Nachmittagsbereich. Nach Vorlesungsend e geht nur ein Teil
1 Erhebungstage: 08.04.2015 und 16.04.2015
MENSA
HMZ
Gutachten:
Straßenbahn Endhaltestelle Campus Lichterwiese in Darmstadt
10:
der Studenten direkt zum Bus. Bei einem großen Teil ist wieder die Mensa
erstes Ziel, was sich derzeit mit dem Zustrom auf den Bus überlagert.
3.2 Fahrgastzahlen der vorliegenden Untersuchungen
An Hand der durchgeführten Fahrgastzählu ngen in 2012, 2013 und 2014
ist erkennbar, dass die Hauptankunftszeiten der Mitarbeiter und
Studenten in den Morgenstunden zwischen 7:30 und 10:00 Uhr liegen. Zu
diesen Zeiten sind die derzeit verkehrenden Busse überfüllt, weswegen die
Straßenbahnanbindung geschaffen werden soll . Die Einsteiger am
Nachmittag verteilen sich auf einen breiteren Zeitraum, so dass es
zwischen 13 :00 und 17:00 Uhr mehrfach zu Höhepunkten der
Fahrgastzahlen kommt. Im Zuge der geplanten Erweiterungsbauten und
der Zentralisierung be stimmter Fachbereiche auf dem Campus Lichtwiese ,
ist davon auszugehen, dass das Gesamtfahrgastaufkommen nicht
bedeutsam steigen wird, sich jedoch die Personenströme ein wenig
verändern werden, da das Pendeln zwischen den verschiedenen
Standorten der Technischen Universität in Darmstadt abnehmen wird.
Abb. 3-2-1 Diagramm Fahrgastzählung 2013
Abb. 3-2-2 Diagramm Fahrgastzählung 2014
4. Untersuchung der Varianten
Aufbauend auf der Analyse der Fußgängerströme auf dem Campus
Lichtwiese und der Fahrgastaufkommen in den Bus -Bestandslinien K und
KU wird nun die neu geplante Endhaltestelle der Straßenbahn im Hinblick
auf die verschiedenen Varianten und den relevanten Aspekten der
Verkehrssicherheit, des Betri ebes und der Verkehrsführung der Busse
untersucht.
Gutachten:
Straßenbahn Endhaltestelle Campus Lichterwiese in Darmstadt
11:
Die Analyse der Fußgängerströme hat ergeben, dass die
Hauptwegebeziehung zwischen der Mensa und dem
Hörsaalmedienzentrum liegt. Diese beiden Gebäude sind insbesondere
die, welche die meisten Personen auf einmal fassen können und durch
welche mit großen Personenströmen in und aus d er Richtung zur neu
geplanten Endhaltestelle zu rechnen ist. Die von allen Parteien mehrfach
erwähnte pulkartige Entleerung des Hörsaalmedienzentrums überträgt
sich d erzeit sehr stark auf den Haltestellenzulauf des Busses. Dies liegt
allerdings unter anderem darin begründet, dass die Haltestelle genau
zwischen den beiden Hauptgebäuden liegt, so dass Personen, welche die
Straße in diesem Bereich nur queren wollen, den s elben Weg haben, wie
Personen, die in den Bus steigen wollen. Es ist demnach zu erwarten, dass
sich der derzeit so stark zu beobachtende Pulk mit Zulauf zur
Bushaltestelle auf Grund der Verlegung der Haltestelle abmindern wird.
4.1 Verkehrssicherheit und Betrieb
Bei der orthogonalen Variante der Endhaltestelle, welche von der TU
Darmstadt favorisiert wird, liegen die beiden Bahnsteige nördlich der
Trasse und de s Platzes. Hierbei werden die Fahrgäste , welche größtenteils
aus der süd westlichen Richtung komm en, über die Gleise zu de n
Bahnsteigen gelangen um dann in das Fahrzeug zu steigen. Der Zulauf wird
dabei voraussichtlich hauptsächlich an den Bahnsteigköpfen erfolgen. Dies
ist aus Sicht der Verkehrssicherheit unproblematisch, da die Straßenbahn
in dieser Wendeschleife der Endhaltestelle sehr langsam verkehrt und
volle Einsehbarkeit hat.
Abb. 4-1-1 Skizze Wegebeziehung bei orthogonaler Haltestelle
Aus Sicht des Betriebes könnte es eher zu Störungen kommen. Der Zulauf
der Fahrgäste auf die Bahnsteige am Bahnsteigkopf könnte dazu führen,
dass die Straßenbahn Probleme beim Losfahren hat, indem die Personen
HMZ
MENSA
Gutachten:
Straßenbahn Endhaltestelle Campus Lichterwiese in Darmstadt
12:
die Ausfahrt behindern, wie es von der Stadt Darmstadt und der HEAG
mobilo GmbH befürchtet wird. Bei den Beobachtungen vor Ort ist jedoch
aufgefallen, dass der derzeitige Busbetrieb einen Aufenthalt von rund fünf
Minuten an der Endhaltestelle vorsieht, bevor dieser wieder losfährt.
Wenn man dies auf die Straßenbahn überträgt, wovon bei einer
Endhaltestelle au szugehen ist, wird der Haupteinstieg in die Bahn
unmittelbar nach Ankunft erfolgen, so dass kurz vor der Abfahrt nur noch
ein geringer Zustrom zu erwarten ist. Ein weiterer zu berücksichtigender
Faktor ist der Ansturm nach Ende der Vorlesungen im
Hörsaalmedienzentrum. Nach Aussage der Verantwortlichen der TU
Darmstadt wäre dies variabel anpassbar, so dass nicht alle Vorlesungen
gleichzeitig enden.
Vorteilhaft aus betrieblicher Sicht ist bei dieser orthogonalen Variante,
dass eine mögliche einfahrende Straße nbahn nicht durch die bereits
stehenden Straßenbahnen behindert wird. Sie könnte sich in der
Wendeschleife zusätzlich zum Warten aufstellen. Der von der TU
Darmstadt erwarteten Pulkauflösung auf Grund der Entfernu ng der
Haltestelle zum Haupt -Pulk-Bildungspunkt wird nur teilweise zugestimmt.
Erfahrungsgemäß lösen sich solche gebündelten Gruppen auf weiteren
Wegen ein wenig auf, aber nicht gänzlich.
Bei der diagonalen Variante, welche von der Stadt Darmstadt und der
HEAG mobilo GmbH favorisiert wird, liegen die beiden Bahnsteige südlich
der Trasse, ausgerichtet zur Mensa und zum Hörsaalmedienzentrum.
Hierbei würden sich die Personenströme voraussichtlich aus Richtung der
Eingänge der Straßenbahn verteilen, zumindest bei dem südlichen
Bahnsteig, so dass es nic ht zu einem Gedränge am Eingang kommt . D ie
Fahrgäste gelangen ohne die Gleise zu queren direkt auf den Bahnsteig .
Bei dem nördlichen Bahnsteig würde der Zulauf analog zu der
beschriebenen Situation der orthogonalen Haltestelle von den Seiten aus
erfolgen.
Das sich ausbildende Dreieck südwestlich der Haltestelle könnte hierbei als
Aufstellfläche für die Fahrgäste dienen. Hier wäre genug Raum und Platz,
um die zu erwartenden Mengen unterzubringen. Der zulaufende Pulk vom
Hörsaalmedienzentrum aus würde sich al lerdings erst kurz vor der
Aufstellfläche auffächern, da die örtlichen Gegebenheiten in Form der
Treppe zum HMZ und einer Mauer die Zuwegung eher einengen.
Gutachten:
Straßenbahn Endhaltestelle Campus Lichterwiese in Darmstadt
13:
Abb. 4-1-2 Skizze Wegebeziehung bei diagonaler Haltestelle
Sehr vorteilhaft ist, dass die meisten Fahrgäste, die aus südlicher Richtung
zu erwarten sind, die Gleise nicht queren müssen. Dies ist aus Sicht der
Verkehrssicherheit optimal. Nachteilig aus betrieblicher Sicht ist, dass
maximal zwei Straßenbahnen an der Haltestelle stehen können, eine dritte
aber nicht mehr einfahren kann. Ebenfalls könnte es zu Problemen bei der
Abfahrt kommen. Eine ausfahrende Straßenbahn, die an der Haltestelle
losfährt, wird noch als potentielles Ziel von zulaufenden Fahrgästen
gesehen, welche die Straßenbahn gegebenenfalls vor der Ausfahrt aus der
Wendeschleife noch „abfangen“ möchten.
Bei beiden Varianten ist auf Grund der zentralen Lage auf dem Campus
dennoch immer damit zu rechnen, dass Personen aus der einen oder
anderen Richtung die Gleise kreuzen und den Betrieb somit behindern
können.
4.2 Verkehrsführung MIV und Busse
Die derzeitige Straßenführung sieht vor, dass d er MIV und die Busse
zwischen dem Hörsaalmedienzentrum und der Mensa durch die Franziska-
Braun-Straße von Norden aus fahren. Der Bus hat zwischen den beiden
Gebäuden seine Endhaltestelle und fährt dann in einer Art Wendeschleife
um das Hörsaalmedienzentrum herum, durch die Otto -Berndt-Straße und
die Jovanka Bontschits -Straße, zurück auf die Eugen -Kogon-Straße. Diese
Wegeführung des Verkehrs ist für die Wegebeziehung der beiden
Hauptinstitutionen für Fußgänger auf dem Campus Lichtwiese sehr
hinderlich. Dementsprechend ist es aus gutachterlicher Sicht sehr
vorteilhaft, dass die Buswendeschleife und auch der MIV umgelegt werden
sollen, so dass eine großzügige Platzfläche zwischen den beiden Gebäuden
entstehen kann. Die mögliche neue Haltestelle des Busses ist auf der
Eugen-Kogon-Straße geplant, so dass der Bus nördlich der Lichtwiese in
einer neu angelegten Straße wendet.
HMZ
MENSA
Gutachten:
Straßenbahn Endhaltestelle Campus Lichterwiese in Darmstadt
14:
Abb. 4-2-1 Ausschnitt aus dem städtebaulichen Rahmenplan der TU Darmstadt
mit Buswegeführung alt und neu
Bezogen auf die beiden Varianten der Endhaltestelle hat die neue Lage
positive Auswi rkungen, da die hauptsächlichen Wegebeziehungen der
Personen und auch die Gleise nicht durch den Bus und den MIV gequert
werden. Lediglich die Personen, welche mit dem Bus fahren möchten
werden die Gleise queren müssen, um zur Mensa oder zum
Hörsaalmedienzentrum zu gelangen.
Bei der orthogonalen Variante mit den nördlich gelegenen Haltestellen
könnte es bei der benötigten Straßenbreite für den Bus Probleme geben.
Vorteilhaft wäre allerdings die örtliche Nähe zu der neu geplanten
Bushaltestelle im Hinblick auf ein gemeinsames Sozialgebäude. M it
Umsteigebeziehungen ist auch aus gutachterlicher Sicht eher nicht zu
rechnen.
5. Bewertung
Aus gutachterlicher Sicht haben sowohl die orthogonale Variante, welche
von der Technischen Universität Darmstadt bevorzugt wird, sowie die
diagonale Variante, welche von der Stadt Darmstadt und der HEAG mobilo
GmbH favorisiert wird, die beschriebenen Vor- und Nachteile im Hinblick
auf Betrieb und Verkehrssicherheit. Bei beiden Varianten ist ebenfalls
damit zu rechnen, dass sich die Fahrgäste nicht an die vorgegebenen Wege
Busführung heute
Busführung neu
Gutachten:
Straßenbahn Endhaltestelle Campus Lichterwiese in Darmstadt
15:
halten und quer über die derzeit als Grünfläche geplante Anlage verkehren
werden. Im Moment werden zwar größtenteils die angeleg ten Wege
genutzt, so dass es keine querenden Trampelpfade gibt, aber auf Grund
des neuen Anziehungspunktes in Form der Endhaltestelle, wird sich dies
voraussichtlich ändern. Da die Straßenbahn sehr langsam fährt in dieser
Wendeschleife und volle Einsehbarkeit des Fahrweges hat, ist die
Verkehrssicherheit aber dennoch gegeben.
Die genau en betrieblichen Parameter können erst im Echtbetrieb
überprüft und optimiert werden. Zu erwarten ist aber, dass die Fahrgäste
schon bei Ankunft der Straßenbahn einsteigen und somit die Abfahrt nicht
gravierend verzögern. Die Störung der Gleisquerung durch Personen ist in
dem Fall nicht zu unterbinden, höchstens zu minimieren. Als weitere
Aufstellfläche für zusätzliche Fahrzeuge könnte auch der weitere
Trassenverlauf genutzt werden. Ebenfalls könnte sich die Straßenbahn bei
der diagonalen Variante auch in der Wendeschleife aufstellen nachdem
sie die Haltestelle passiert hat.
5.1 Empfehlung
Unsere Empfehlung für die Endhaltestelle ist die Alternativvariante,
welche auch im Zuge der Vorentwürfe ausgearbeitet wurde. Hierbei ist die
Haltestelle orthogonal an gelegt mit Ausrichtung der Bahnsteige nach
Süden. Der Platz ist in d er ausgearbeiteten Variante als Grünfläche
angelegt, sollte aber aus unserer Sicht eher als eine Art Shared -Space
fungieren, so dass den Argumenten beider Parteien Raum gegeben
werden kann . Der südliche Bahnsteig könnte sich in diesem Fall aus dem
Platz heraus ausbilden, so dass eine großflächige Barrierefreiheit gegeben
wäre.
Abb. 5-1-1 orthogonale Variante mit südlichen Bahnsteigen
Gutachten:
Straßenbahn Endhaltestelle Campus Lichterwiese in Darmstadt
16:
Dem Zustrom der Fahrgä ste, welcher hauptsächlich aus südwestlicher
Richtung zu erwarten ist, kann mit einer großen Aufstellfläche gerecht
werden. Ebenfalls werden zu erwartende Trampelpfade bewusst
vermieden bzw. auf Gru nd der gepflasterten Flächen weitere querende
Möglichkeiten ermöglicht. Ein bekannter funktionierender Shared-Space in
Darmstadt ist der Luisenplatz. Aber auch in anderen Städten find et das
Konzept häufig Anwendung und ist erprobt und etabliert.
aufgestellt:
Hilden, den 16.04.2015
Dipl.-Ing. Anke Goldbaum Dipl.-Ing. Jean-Marc Stuhm
(Architektin AKNW) (Stadt- und Verkehrsplaner AKNW)
anlage 58
108062 Zeichen
Dokumentation
ÖPNV-Untersuchung
Erschließung Campus TU-Lichtwiese
S
TAND: 08.05.2013
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese
I
IMPRESSUM
Auftraggeber
DADINA Darmstadt- Dieburger Nahverkehrsorganisation
bahnGALERIE
Europaplatz 1
64293 Darmstadt
Auftragnehmer
Bearbeitung
ZIV - Zentrum für integrierte Verkehrssysteme GmbH
Robert-Bosch-Straße 7
64293 Darmstadt
Dr.-Ing. Wolfgang Kittler
Dr.-Ing. Annette Birgelen
In Zusammenarbeit mit Habermehl & Follmann Ingenieurgesellschaft mbH, Rodgau
Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Frankfurt
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese
II
INHALT
1 ANLASS UND ZIELSETZUNG 1
1.1 Anlass 1
1.2 Ziel der Untersuchung und Vorgehensweise 2
2 GRUNDLAGENERMITTLUNG 4
2.1 Relevante Unterlagen und Daten 4
2.2 ÖPNV-Angebot zur Erschließung des Campus TU-Lichtwiese 4
2.3 Fahrgastzahlen 6
2.4 Zukünftige Planungen 6
2.5 Fazit 6
3 BEWERTUNGSSYSTEM ZUR BEURTEILUNG DER LÖSUNGSVARIANTEN 8
3.1 Vorgehensweise 8
3.2 Erläuterung der Zielkriterien 9
3.2.1 Kosten 9
3.2.2 Einbettung in bestehendes Liniennetz 10
3.2.3 Bauliche Machbarkeit 10
3.2.4 Betriebliche Machbarkeit 10
3.2.5 Bedienungsqualität 10
3.2.6 Beförderungsqualität 11
3.2.7 Fahrgastnachfrage 12
3.2.8 Umfeldverträglichkeit 12
3.2.9 Akzeptanz / Durchsetzbarkeit 12
4 VORAUSWAHL VON LÖSUNGSVARIANTEN 14
4.1 Variante 1 15
4.2 Variante 2 17
4.3 Variante 3 19
4.4 Vorzeitig ausgeschlossene Varianten 21
4.4.1 Variante Heinrichstraße 21
4.4.2 Variante Böllenfalltor / Böllenfalltorweg 21
4.4.3 Verlängerung bis zum Haltepunkt TU-Lichtwiese 22
4.4.4 "Große" Umfahrung im Zentrum des Campus Lichtwiese 22
4.4.5 Endpunkt / Wendeschleife zwischen L3|01 (Architektur) und L4|01 (Mensa) 22
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese
III
4.5 Auswahl von Varianten für die detaillierte Ausarbeitung 23
5 AUSARBEITUNG AUSGEWÄHLTER VARIANTEN 24
5.1 Trassierung im Zentrum des Campus Lichtwiese 24
5.2 Methodik der Nachfrageermittlung 28
5.2.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes 28
5.2.2 Verkehrsangebot und Verkehrsnachfrage 29
5.3 Mitfall I 30
5.3.1 Netz- und Fahrplanplanung 30
5.3.2 Lage von Haltestellen und Verknüpfungspunkten 33
5.3.3 Fahrzeitenprofile 34
5.3.4 Investitionskosten und Betriebskosten 35
5.3.5 Technische Machbarkeit der Trassierung 36
5.3.6 Potenzielle Konflikte mit umweltschutzrechtlichen Regelungen 37
5.3.7 Nachfragewirkungen 37
5.4 Mitfall II 39
5.4.1 Netz- und Fahrplanplanung 39
5.4.2 Fahrzeitenprofile 41
5.4.3 Lage von Haltestellen und Verknüpfungspunkten 42
5.4.4 Investitionskosten und Betriebskosten 43
5.4.5 Technische Machbarkeit der Trassierung 44
5.4.6 Potenzielle Konflikte mit umweltschutzrechtlichen Regelungen 44
5.4.7 Nachfragewirkungen 45
5.5 Ohnefall 46
5.5.1 Netz- und Fahrplanplanung 46
5.5.2 Fahrzeitprofile 47
5.5.3 Lage von Haltestellen und Verknüpfungspunkten 48
5.5.4 Investitionskosten und Betriebskosten 48
5.5.5 Technische Machbarkeit der Trassierung 48
5.5.6 Potenzielle Konflikte mit umweltschutzrechtlichen Regelungen 48
5.5.7 Nachfragewirkungen 48
6 VARIANTENBEURTEILUNG UND EMPFEHLUNG 50
6.1 Vergleichende Beurteilung 50
6.2 Überschlägige Nutzen-Kosten-Indikatoren 52
6.3 Empfehlung 54
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese
IV
BILDER
Bild 1 Projektbeteiligte 3
Bild 2 Aktuelles ÖPNV-Angebot TU-Lichtwiese 4
Bild 3 Bewertungssystem zur Beurteilung der Lösungsvarianten 9
Bild 4 Linienweg der Variante 1 (ab Roßdörfer Platz) 15
Bild 5 Variante 1: Zusammenfassende Bewertung 16
Bild 6 Linienweg der Variante 2 17
Bild 7 Variante 2: Zusammenfassende Bewertung 18
Bild 8 Linienweg der Variante 3 19
Bild 9 Variante 3: Zusammenfassende Bewertung 20
Bild 10 Vorzugslösung für die Trassierung im Zentrum des Campus Lichtwiese (hier Mitfall II) 26
Bild 11 Netzplanung Mitfall I 31
Bild 12 Querschnittbezogene ÖPNV-Nachfrage im Mitfall I 38
Bild 13 Netzplanung Mitfall II 39
Bild 14 Querschnittbezogene ÖPNV-Nachfrage im Mitfall II 45
Bild 15 Netzplanung Ohnefall 46
Bild 16 Querschnittbezogene ÖPNV-Nachfrage im Ohnefall 49
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese
V
TABELLEN
Tabelle 1 Relevantes ÖPNV-Angebot für die Erschließung des Campus TU-Lichtwiese 5
Tabelle 2 Einsteiger / Aussteiger an Haltestellen im Bereich Campus Lichtwiese nach Linien 6
Tabelle 3 Mitfall I: Rahmenfahrplan und Kapazitäten 33
Tabelle 4 Mitfall I: Fahrtzeitenprofil (Fahrtrichtung Hauptbahnhof - TU-Lichtwiese/Mensa) 34
Tabelle 5 Mitfall I: Fahrtzeitenprofil (Fahrtrichtung TU-Lichtwiese/Mensa - Hauptbahnhof) 35
Tabelle 6 Mitfall I: Nachfragewirkungen 38
Tabelle 7 Mitfall II: Rahmenfahrplan und Kapazitäten der Straßenbahn 40
Tabelle 8 Mitfall II: Rahmenfahrplan und Kapazitäten der Bus-Linie K 41
Tabelle 9 Mitfall II: Fahrtzeitenprofil (Fahrtrichtung Hauptbahnhof - TU-Lichtwiese/Mensa) 42
Tabelle 10 Mitfall II: Fahrtzeitenprofil (Fahrtrichtung TU-Lichtwiese/Mensa - Hauptbahnhof) 42
Tabelle 11 Mitfall II: Nachfragewirkungen 46
Tabelle 12 Ohnefall: Rahmenfahrplan und Kapazitäten der Bus-Linie K 47
Tabelle 13 Vergleichende Beurteilung der Mitfälle I und II gegenüber dem Ohnefall 51
Tabelle 14 Überschlägiger Nutzen-Kosten-Indikator für die Mitfälle I und II 53
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese
VI
ANLAGEN
1 ÖPNV-ANGEBOT (STATUS QUO): STECKBRIEFE DER
RELEVANTEN ÖV-LINIEN
2 BEWERTUNGEN VON TRASSIERUNGSVARIANTEN
3 GROBKOSTENSCHÄTZUNGEN INFRASTRUKTUR
3-1 MITFALL I
3-2 MITFALL II
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese
VII
QUELLEN
DADINA (2010)
Dr.-Ing. Volker Blees - Verkehrslösungen, plan:mobil und Habermehl+Follmann
Ingenieurgesellschaft im Auftrag der Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation
(DADINA): Nahverkehrsplan (NVP) 2011 – 2016 des Landkreises Darmstadt-Dieburg und
der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
BOStrab (1987 / 2007)
Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 11. Dezember 1987 (BGBl. I S. 2648), die
zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. November 2007 (BGBl. I S. 2569) geändert
worden ist.
ITP, VWI (2006)
ITP Intraplan Consult GmbH und VWI Verkehrswissenschaftliches Institut Stuttgart GmbH:
Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des ÖPNV und
Folgekostenrechnung, Version 2006. Erstellt im Auftrag des Bundesministers für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung. München, Stuttgart, 2006.
VDV (2001)
VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen): Verkehrserschließung und
Verkehrsangebot im ÖPNV. VDV-Schriften Heft 4, Köln, 6/2001.
VDV (1996)
VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen): Beschreibung der Beförderungsqualität
im Busverkehr (VDV Schriften). Köln, 1996.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlass und Zielsetzung
1
1 Anlass und Zielsetzung
1.1 Anlass
Anlass für die Untersuchung ist die Verbesserung der Erschließung de s Campus
TU-Lichtwiese der Technischen Universität Darmstadt (TU Darmstadt) durch den
ÖPNV.
Diese wurde zunächst im Kontext mit einer Überprüfung der Bedienung des
Korridors Darmstadt – Roßdorf – Groß-Zimmern betrachtet, da sich die beiden
Untersuchungsräume überschneiden und integrierte Lösungen denkbar erschi enen.
Im Laufe der Bearbeitung hat sich jedoch herausgestellt, dass eine integrierte
Lösung für eine vertiefte Untersuchung sachlich und organisatorisch nicht
empfohlen werden konnte. Daher wurde die weitere Bearbeitung der beiden
Untersuchungsräume voneinander entkoppelt, und es wurden separate
Dokumentationen erstellt.
Die TU Darmstadt erwartet kurzfristig einen starken Anstieg der Studierendenzahlen
an den Standorten Lichtwiese und Botanischer Gart en von ca. 6. 500 Studierenden
im WS 2012/13 auf etwa 10.000 Studierende im WS 2013/2014, vor allem durch die
Eröffnung des neuen Hörsaal- und Medienzentrums ab dem SS 2013. Anschließend
wird eine leicht rückläufige Tendenz in Richtung 8.000 - 8.500 Studierende bis zum
Jahr 2020 prognostiziert. Dies bedeutet aber immer noch einen deutlichen Anstieg
der Studierenzahlen auf der Lichtwiese und am Botanischen Garten gegenüber dem
Status Quo.
Bei den Beschäftigten rechnet die TU Darmstadt mit einer jährlichen Zunahme von
etwa 3% für die beiden Standorte Lichtwiese und Botanischer Garten von ca. 2.200
im WS 2012/13 auf rund 2.700 im Jahr 2020. Von einem sprunghaften Anstieg mit
Eröffnung des Hörsaal- und Medienzentrums ist nicht auszugehen, da dort nur eine
Zusammenführung von vorhandenen Arbeitsplätzen am Standort Lichtwiese
vorgesehen ist. Für die ÖPNV -Nachfrage relevant ist auch die Einführung eines
Jobtickets für die Beschäftigten der TU Darm stadt am 01.05.2013 und die geplante
Einführung einer Parkraumbewirtschaftung am 01.10.2013.
Es ist daher davon auszugehen, dass die Nachfrage im ÖPNV am Campus TU-
Lichtwiese gegenüber dem Status Quo weiter ansteigt und dass es trotz der neu
geschaffenen Zusatzangebote zu weiteren Kapazitätsengpässen kommen wird.
Zudem ist bereits das heutige ÖPNV-Angebot aus verkehrlicher Sicht
verbesserungswürdig. So kann die Bus-Linie K schon heute aufgrund ihrer starken
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlass und Zielsetzung
2
Auslastung durch Angehörige der TU Darmstadt ihre Erschließungsfunktion für das
Woogsviertel nicht mehr in der gewünschten Qualität wahrnehmen. Zudem kommt
es wegen der zahlreichen Busse zu hohen Belastungen von Trassen und zentralen
Haltestellen. Auch muss die Umweltverträglichkeit des derzeitigen Busang ebots
kritisch gesehen werden.
Aus diesen Gründen ist es erforderlich, auch die ÖPNV-Erschließung des Campus
TU-Lichtwiese grundlegend zu überplanen. Einen entsprechenden Beschluss hat
die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt am 4. Februar
2010 gefasst. Im NVP 2011- 2016 (DADINA, 2010) ist hierfür als Maßnahme die
„Verbesserung der Anbindung des Campus TU -Lichtwiese einschließlich kurzfristig
realisierbarer Übergangsmaßnahmen“ genannt.
1.2 Ziel der Untersuchung und Vorgehensweise
Die Untersuchung ist als erste Stufe eines Planungs - und Realisierungsprozesses
zu sehen, an dessen Ende eine zukunftsfähige Lösung für eine verbesserte ÖPNV-
Erschließung des Campus TU-Lichtwiese stehen soll.
Ziel dieser Untersuchung ist es, eine qualifizierte Entscheidungsgrundlage für
weiterzuverfolgende Maßnahmen zu liefern (Machbarkeitsstudie). Dafür werden
grundsätzlich in Betracht kommende Lösungsvarianten im Sinne einer Vorprüfung
vergleichend untersucht und bewertet. Auf dieser Basis wird eine nachvollziehbare
und belastbare Empfehlung bezüglich sinnvoller Lösungsvarianten und für das
weitere Vorgehen gegeben. Für Varianten, die größere Infrastrukturmaßnahmen
voraussetzen (Straßenbahn), wird ein überschlägiger NKU-Faktor ermittelt, um die
Fördermöglichkeiten durch das Land Hessen abzuschätzen.
Die Bearbeitung für beide Untersuchungsräume (Campus TU -Lichtwiese und
Korridor Darmstadt – Roßdorf – Groß-Zimmern) erfolgte in enger Kooperation mit
allen relevanten Akteuren.
Für die laufende Abstimmung wurden ein Kernteam und eine Lenkungsgruppe
gebildet. Dem Kernteam gehör ten die DADINA, die Wissenschaftsstadt Darmstadt ,
die ZIV GmbH, die Schüßler -Plan Ingenieurgesellschaft mbH und die Habermehl &
Follmann Ingenieurgesellschaft mbH an. In der Lenkungsgruppe sind darüber
hinaus der Landkreis Darmstadt -Dieburg, die beteiligten Landkreiskommunen
Roßdorf und Groß -Zimmern, die HEAG mobilo sowie die TU Darmstadt
eingebunden. Für die erweiterte Koordination wurde eine Projektgruppe gebildet, die
neben der Lenkungsgruppe die Vertreter weiterer Behörden und Institutionen (z. B.
Stadtplanungsamt, Umweltamt und Grünflächenamt der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, Kreisverwaltung Darmstadt -Dieburg, Regierungspräsidium Darmstadt
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlass und Zielsetzung
3
und Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Darmstadt sowie Zentrale)
umfasst.
Bild 1 Projektbeteiligte
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Grundlagenermittlung
4
2 Grundlagenermittlung
2.1 Relevante Unterlagen und Daten
Für die vorliegende Machbarkeitsstudie wurden vor allem die folgenden Unterlagen
und Daten verwendet:
RMV-Fahrgastzahlen von 2010 (Auszug),
"Straßenbahn zur Lichtwiese, Darmstadt", Büro Krebs und Kiefer (KuK) im
Auftrag der HEAG mobilo, April 2009,
"Fahrgasterhebung der Linie K", Büro R + T, Januar 2011,
Nahverkehrsplan (NVP) 2011 – 2016 des Landkreises Darmstadt -Dieburg und
der Wissenschaftsstadt Darmstadt (DADINA, 2010)
Weiterhin wurde das heutige und das geplante ÖPNV -Angebot mit Straßenbahnen
und lokalen Busverkehren sowie dem regionalen Schienenverkehr ( Bahn-Linie 65
"Odenwaldbahn") zusammengestellt, soweit ein Zusammenhang mit diesem Pro jekt
besteht.
2.2 ÖPNV-Angebot zur Erschließung des Campus TU-Lichtwiese
Für die Untersuchung ist das in Bild 2 und Tabelle 1 dargestellte ÖPNV-Angebot
relevant.
Bild 2 Aktuelles ÖPNV-Angebot TU-Lichtwiese (gelb = Bus-Linie K, hellgrün = Straßenbahn-
Linie 9, dunkelgrün = Straßenbahn-Linie 2, blau = Bahn-Linie 65)
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Grundlagenermittlung
5
Linie Linienweg
Anzahl Fahrten / Tag
(Montag - Freitag)
von DA
Zentrum
nach DA
Zentrum
238 228
K Darmstadt Kleyerstraße – Hauptbahnhof –
Luisenplatz – Darmstadt TU-Lichtwiese/Mensa 99 92
2 Darmstadt Hauptbahnhof – Berliner Allee – Rhein-
/Neckarstraße – Luisenplatz – Schloß – Böllenfalltor 42 39
9
Griesheim Platz Bar-le-Duc – Maria-Goeppert-Straße
– Darmstadt Berliner Allee – Luisenplatz –
Böllenfalltor
75 76
65 Frankfurt Hbf / Darmstadt Hbf – Groß-Umstadt
Wiebelsbach – Erbach (– Eberbach) 21 20
Tabelle 1 Relevantes ÖPNV-Angebot für die Erschließung des Campus TU-Lichtwiese (Quelle:
Fahrpläne auf www.dadina.de, Stand 13.07.2012)
Wesentliches Element der Anbindung des Campus TU-Lichtwiese an die Innenstadt
Darmstadts und den Hauptbahnhof ist die Bus -Linie K . Zur Verstärkung der Bus -
Linie K wurde ab Oktober 2011 zunächst die Bus -Linie 5515/5516 aus Richtung
Worfelden, Erzhausen und Weiterstadt als Bus-Linie K montags bis freitags im
Vorlesungszeitraum, also von Anfang Oktober bis Mitte Febr uar sowie von Mitte
April bis Mitte Juli, halbstündlich von der Darmstädter Innenstadt bis zur Lichtwiese
verlängert. Mit Beginn des SS 2013 wurde die Bus -Linie 5515/5516 als eine neue
Bus-Linie KU (nur im Vorlesungszeitraum) über die Alexanderstraße, Pütz erstraße
und den Roßdörfer Platz mit 4 Fahrten/h und weiteren Verstärkerfahrten eingeführt.
Damit gibt es aktuell insgesamt bis zu zwölf Fahrten pro Stunde zwischen der
Darmstädter Innenstadt und den Standorten Lichtwiese und Botanischer Garten.
Zusätzlich wird für einen flexiblen Einsatz ein weiterer Bus vorgehalten.
Weiterhin ist der Campus mit den Straßenbahn -Linien 2 und 9 über die Haltestelle
Hochschulstadion erreichbar, allerdings verbunden mit einem Fußweg von ca. 600
m bis zum Architektur -Gebäude bz w. ca. 1.000 m bis zum neuen Hörsaal - und
Medienzentrum, weshalb dieses Angebot nur von untergeordneter Bedeutung für
die Erschließung des Campus TU-Lichtwiese ist.
Die Bahn- Linie 65 (Odenwaldbahn) stellt Direktverbindungen nach Darmstadt
Hauptbahnhof oder Frankfurt Hauptbahnhof, über Darmstadt Ostbahnhof und
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Grundlagenermittlung
6
Nordbahnhof bzw. in Gegenrichtung bis nach Erbach (Odenwald) oder Eberbach
her. Allerdings ist auch zum Haltepunkt der Odenwaldbahn ein Fußweg von ca.
500 m ab dem neuen Hörsaal- und Medienzentrum zurückzulegen.
2.3 Fahrgastzahlen
Die Fahrgastzahlen (Aussteiger / Einsteiger an Haltestellen nach Linien) der RMV -
Fahrgasterhebung 2010 zeigt Tabelle 2.
Linie Haltestelle
Aussteiger / Tag von
Darmstadt Zentrum
(Montag - Freitag)
Einsteiger / Tag nach
Darmstadt Zentrum
(Montag - Freitag)
K TU-Lichtwiese / Mensa 1.642 1.574
2 TU-Hochschulstadion 618 593
9 TU-Hochschulstadion 909 1.152
65 TU-Lichtwiese Bf 154 90
Tabelle 2 Einsteiger / Aussteiger an Haltestellen im Bereich Campus Lichtwiese nach Linien (Quelle:
Fahrpläne auf www.dadina.de, Stand 13.07.2012)
Es ist davon auszugehen, dass die aktuellen Fahrgastzahlen der Bus -Linie K vor
allem an Vorlesungstagen höher liegen als in Tabelle 2 angegeben. In einer
Fahrgastzählung im Oktober 2012 wurden im Zeitraum 6:00 bis 18:00 Uhr für die
Haltestelle TU -Lichtwiese/Mensa an einem Vorlesungstag 2.123 Aussteiger und
1.893 Einsteiger gezählt.
2.4 Zukünftige Planungen
Über das im Kapitel 2.2 beschriebene Angebot hinaus sind zunächst keine weiteren
Planungen für eine Verbesserung der Erschließung des Campus TU-Lichtwiese
vorgesehen.
2.5 Fazit
Die hohe und zeitlich konzentrierte Verkehrsnachfrage am Campus TU -Lichtwiese
wird heute im Wesentlichen durch die Bus -Linie K bedient . Deren Angebot stößt
jedoch an eine Kapazitätsgrenze, die auch durch neu geschaff ene Zusatzangebote
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Grundlagenermittlung
7
(Bus-Linie KU) nicht nachhaltig erweitert werden kann, so dass es auch künftig zu
weiteren Kapazitätsengpässen kommen wird.
Zusätzlich wird die Nachfrage im ÖPNV am Campus TU-Lichtwiese weiter
ansteigen. Eine Verdichtung im Busverkehr ist nur begrenzt möglich, da eine
deutliche Angebotsausweitung mit erheblichen Problemen verbunden wäre. Als
Gründe sind hier insbesondere die bereits heute sehr hohe ÖV -Belastung der
Trassen (u. a. Schulstraße - Schloß - Luisenplatz, Roßdörfer Str. ) sowie die
Auslastung der zentralen Haltestellen Luisenplatz und Willy-Brandt-Platz zu nennen.
Seitens des Regierungspräsidiums Darmstadt ( III 33.1, Genehmigungsbehörde für
den ÖPNV) wird zudem für diese Haltestellen eine Entlastung gefordert, die im Falle
des Willy-Brandt-Platzes auch ausdrücklich der Verbesserung der
Verkehrssicherheit dienen soll (Schreiben vom 18.08.2011 an die DADINA) . Nicht
zuletzt ist auch die Umweltverträglichkeit bei einer hohen Anzahl von Bussen
hinsichtlich der Lärm- und Luftschadstoffemissionen und des Klimaschutzes kritisch
zu bewerten.
Um die Erschließung des Campus TU -Lichtwiese entsprechend den Vorgaben des
NVP auch bei steigender Nachfrage nachhaltig sichern zu können, kann daher die
Bedienung durch eine Straßenbahn -Linie als schnelles, leistungsfähiges und
umweltfreundliches ÖPNV-System eine Lösung sein.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Bewertungssystem zur Beurteilung der Lösungsvarianten
8
3 Bewertungssystem zur Beurteilung der Lösungsvarianten
3.1 Vorgehensweise
Zur Beurteilung der Lösungsvarianten für eine Straßenbahn -Linie wurde eine
zweistufige Vorgehensweise gewählt und mit allen Projektbeteiligten abgestimmt.
In der ersten Stufe (Grobbewertung) werden die jeweils spezifischen Vor - und
Nachteile der Lösungsvarianten aufgezeigt und qualitativ (verbal -argumentativ)
bewertet. In der zweiten Stufe (detaillierte Bewertung) werden dann ausgewählte
Lösungsvarianten detaillierter ausgearbeitet und bewertet. Hierbei werden neben
qualitativen Bewertungen auch quantifizierte Messgrößen verwendet.
Für beide Stufen der Variantenbewertung wurde ein einheitliches, integriert es
Zielsystem entwickelt. Die Auswahl der Zielbereiche und der jeweils zugehörigen
Zielkriterien orientiert sich an den relevanten Empfehlungen des Verbandes
Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV , 2001 und VDV, 1996 ) bzw. an der
„Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen
Personennahverkehrs“ (ITP / VWI, 2006) und deckt alle wesentlichen Aspekte einer
vergleichenden Bewertung der Lösungsvarianten ab.
Die Zielkriterien wurden bewusst so gewählt, dass eine schrittweise Konkretisierung
der Bewertung sowohl verbal -argumentativ (1. und 2. Stufe) als auch mit
quantifizierten Abschätzungen bzw. die Ermittlung überschlägiger NKU -Faktoren (2.
Stufe) möglich ist. Zielsetzungen und Zielwerte werden, soweit möglich und sinnvoll,
aus dem Nahv erkehrsplan 2011-2016 des Landkreises Darmstadt Dieburg und der
Wissenschaftsstadt Darmstadt (DADINA, 2010) abgeleitet.
Zur Bewertung selber wird eine fünfstufige Bewertungsskala (++, +, o - , --)
verwendet. Ergänzend werden durch eine systematische verbal e Beschreibung die
spezifischen Vor - und Nachteile der untersuchten Lösungsvarianten ausführlich
dargestellt, so dass ein hohes Maß an Transparenz der Bewertung gesichert ist.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Bewertungssystem zur Beurteilung der Lösungsvarianten
9
Bild 3 Bewertungssystem zur Beurteilung der Lösungsvarianten
3.2 Erläuterung der Zielkriterien
Im Folgenden werden die Zielkriterien kurz erläutert und die jeweils entsprechenden
Zielsetzungen des NVP 2011-2016 (DADINA, 2010) benannt.
3.2.1 Kosten
Folgenden Zielkriterien wurden bewertet:
Investitionskosten
Infrastruktur
Fahrzeuge
Betriebskosten
Der NVP fordert den effizienten Einsatz der finanziellen Mittel bzw. konsequenten
Einsatz von Investitionen zur Weiterentwicklung des ÖPNV nach den
Gesichtspunkten der verkehrlichen Wirksamkeit und des Nutzens im ÖPNV -
Gesamtsystem (S. 16, 18).
Zielbereich Grobbewertung
(1. Stufe)
Detaillierte Bewertung
(2. Stufe)
Kosten
- Investitionskosten
- Betriebskosten
qualitative
Abschätzungen
(verbal-
argumentativ)
detailliertere
qualitative
Abschätzungen
quantifizierte
Abschätzungen,
z. B.
•
Baukosten
• Betriebskosten
• Nachfrage-
wirkungen
überschlägige
NKU-Faktoren
Einbettung in bestehendes
Liniennetz
bauliche Machbarkeit
betriebliche Machbarkeit
Bedienungsqualität
- Erschließungsqualität
- Angebotsqualität
Beförderungsqualität
Fahrgastnachfrage
Umfeldverträglichkeit
Akzeptanz / Durchsetzbarkeit
++
+
o
-
--
++
+
o
-
--
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Bewertungssystem zur Beurteilung der Lösungsvarianten
10
3.2.2 Einbettung in bestehendes Liniennetz
Folgende Zielkriterien wurden bewertet:
Be-/ Entlastung von Strecken, Haltestellen
Verknüpfungsmöglichkeit im ÖV / P+R
Flexibilität / zukünftige Entwicklungen
Der NVP fordert die Verbesserung und den Ausbau der Umsteigeverknüpfungen
(S. 19) sowie die Vermeidung von Parallelverkehr (S. 28).
3.2.3 Bauliche Machbarkeit
Folgendes Zielkriterium wurde bewertet:
Trassierungsmöglichkeiten / bauliche Zwangspunkte
Entsprechend der Charakteristik als Rahmenplan gibt es zu konkreten baulichen
Aspekten im NVP keine einschlägigen Aussagen.
3.2.4 Betriebliche Machbarkeit
Folgende Zielkriterien wurden bewertet:
unabhängige Trassenführung bzw. Vorrang-Signalisierung
betrieblich kritische Strecken / Knoten (Konflikte ÖV-MIV, ÖV-ÖV)
Der NVP fordert die konsequente Weiterführung der Planungen und Maßnahmen
zur Beschleunigung des ÖPNV (Busspuren, ÖPNV -Vorrangschaltung), sowie der
Maßnahmen zur Verbesserung der Pünktlichkeit und der Betriebsstabilität (S. 19).
3.2.5 Bedienungsqualität
Bei der Bedienungsqualität wurde nach der Erschließungsqualität und der
Angebotsqualität unterschieden.
Erschließungsqualität
Folgendes Zielkriterium wurde bewertet:
fußläufiger Haltestelleneinzugsbereich
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Bewertungssystem zur Beurteilung der Lösungsvarianten
11
Richtwerte für den Haltestelleneinzugsbereich (Luftlinienentfern ung) für Bus und
Straßenbahn sind laut NVP (S. 23):
Stadt Darmstadt sowie Kernstädte der Mittelzentren: 300 m (bei 10- Minuten-
Takt max. 400 m)
übrige Bereiche: 500 m
Angebotsqualität
Folgende Zielkriterien wurden bewertet:
zeitliche Verfügbarkeit (Bedienungshäufigkeit, Regelmäßigkeit der Bedienung,
Betriebszeiten)
Platzangebot
Die Bedienungsstandards nach NVP sind (S. 25 f.):
DA-Zentrum - Lichtwiese:
15-Min-Takt: Mo-Fr 5:00 - 21:00 Uhr, Sa 5:30 - 20:00 Uhr
30-Min-Takt: Mo-Fr 21:00 - 0:30 Uhr, Sa 20:00 - 0:30 Uhr, So 7:00 - 0:30 Uhr
3.2.6 Beförderungsqualität
Folgende Zielkriterien wurden bewertet:
Reisezeit
Umsteigehäufigkeit
Dem NVP können folgende Vorgaben zur Beförderungsqualität entnommen werden:
Reisezeitverhältnis ÖPNV/MIV max. 1,5 (S. 27)
DA-Zentrum - Lichtwiese bzw. Ostbf: umsteigefreie Verbindungen (S. 27)
mind. 90 % aller Fahrten 2016 pünktlich (S. 28)
max. Übergangszeiten Hauptumsteigerelationen (mehr als 200 Umsteiger pro
Relation in beide Richtungen) (S. 29):
Bus/Strab - SPNV: 10 Min.
Bus - Bus, Bus - Strab, Strab - Strab: 5 Min.
möglichst direkte Anschlüsse bzw. geringe Wartezeiten,
Anschlusssicherung bei Taktfolgen ab 30 Minuten, Zuschlag von max.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Bewertungssystem zur Beurteilung der Lösungsvarianten
12
5 Min. bei Fahrplanunsicherheit (S. 28)
gezielte Verbesserung der Nutzbarkeit des ÖPNV für Mobilitätseingeschränkte
(S. 19)
3.2.7 Fahrgastnachfrage
Folgendes Zielkriterium wurde bewertet:
Nachfrageentwicklung
3.2.8 Umfeldverträglichkeit
Folgende Zielkriterien wurden bewertet:
Stadt- und Landschaftsbild
Bündelung/Trennwirkung
Umweltfaktoren (Lärm- und Luftschadstoffemissionen, Klimaschutz)
Der NVP enthält zur Umfeldverträglichkeit die folgenden Aussagen:
Reduktion der Schadstoffbelastung durch den MIV, schrittweise und
wirtschaftlich angemessene Verminderung der Lärm - und Schadstoff -
Emissionen durch den ÖPNV: Verringerung Feinstaubausstoß, konstante CO 2-
Emissionen bzw. mittelfristig Verringerung der CO 2-Emissionen, keine
Erhöhung der Gesamtbilanz aller Emissionen einer Gemeinde durch
Netzveränderungen und daraus resultierende Än derungen der
Verkehrsnachfrage (S. 18)
Prüfung des Ausbaus höherwertigerer Verkehrssysteme (Expressbus,
Straßenbahn) in Relationen mit hoher Nachfrage und hohem Potenzial (S. 20)
3.2.9 Akzeptanz / Durchsetzbarkeit
In diesem Zielbereich werden auch teilweise weitergehende Zielkriterien
zusammengeführt, die einen Bezug zur Akzeptanz / Durchsetzbarkeit haben.
Folgende Zielkriterien wurden bewertet:
planerische Vorgaben,
politische Beschlüsse,
rechtliche Machbarkeit (rechtliche Vorgaben zu Umweltschutz, …),
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Bewertungssystem zur Beurteilung der Lösungsvarianten
13
Finanzierung (Förderfähigkeit, …).
Zur Akzeptanz / Durchsetzbarkeit gibt es im NVP keine unmittelbaren Aussagen.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Vorauswahl von Lösungsvarianten
14
4 Vorauswahl von Lösungsvarianten
Auf Basis bisheriger Planungsüberlegungen sowie eigener Überlegungen im
Kernteam und in der Lenkungsgruppe wurden in einer Vorauswahl grundsätzlich
mögliche Lösungsvarianten für die Trassierung einer neuen Straßenbahn-Linie
definiert.
Die Bandbreite mög licher Lösungen wird schematisch dargestell t und es werden
ihre Vor- und Nachteile in einer strukturierten, verbal-argumentativen Bewertung auf
Grundlage der Zielbereiche und Zielkriterien (vgl. Kap. 3) aufgezeigt . Die
Investitionskosten und die Betriebskosten werden qualitativ abgeschätzt.
Auf dieser Basis wurden dann ausgewählte Trassierungsvarianten vertiefend
ausgearbeitet (Kapitel 5 ). Die Trassierung im Zentrum des Campus Lic htwiese
musste wegen zu erwartender Beeinträchtigungen sensibler Geräte in der
vertiefenden Ausarbeitung gegenüber den in diesem Kapitel dargestellten Varianten
geändert werden, so dass statt einer Umfahrung des neuen Hörsaal - und
Medienzentrums (HMZ) aus gutachterlicher Sicht im Rahmen dieser
Machbarkeitsstudie eine Wendeschleife nördlich des Hörsaal- und Medienzentrums
in Abstimmung mit der DADINA, der Stadt Darmstadt, der HEAG mobilo und der TU
Darmstadt empfohlen wird (Kapitel 5.1).
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Vorauswahl von Lösungsvarianten
15
4.1 Variante 1
Hbf Willy-Brandt-Platz Luisenplatz Schloß Roßdörfer Platz Roßdörfer
Straße Breslauer Platz Petersenstraße TU-Lichtwiese / Mensa
Bild 4 Linienweg der Variante 1 (ab Roßdörfer Platz)
Der Linienweg der Variante 1 entspricht dem Linienweg der Bus-Linie K zwischen
Hauptbahnhof und der Endhaltestelle TU-Lichtwiese / Mensa, allerdings mit
Umfahrung des zentralen Bereichs des Campus Lichtwiese im Uhrzeigersinn (in
Gegenrichtung zur aktuellen Führung der Bus -Linie K) und Anordnung der
Straßenbahnhaltestelle (wie Bus-Linie K) auf der östlichen Straßenseite unmittelbar
am neuen Hörsaal- und Medienzentrum mit einer optimalen Erschließungswirkung
für den Campus Lichtwiese und kurzen Wegen zum HMZ und zur Mensa. Es ist ein
Trassenneubau zwischen dem Roßdörfer Platz und der Endhaltestelle TU -
Lichtwiese / Mensa erforderlich.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Vorauswahl von Lösungsvarianten
16
Bild 5 Variante 1: Zusammenfassende Bewertung
Die Variante 1 wird als Mitfall I in Kapitel 5 vertieft untersucht.
Weitere Erläuterungen und die Bewertung der Variante 1 können Anlage 2
entnommen werden.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Vorauswahl von Lösungsvarianten
17
4.2 Variante 2
Hbf Rheinstraße Luisenplatz Schloß Roßdörfer Platz Nieder-
Ramstädter-Straße Lichtwiesenweg TU-Lichtwiese / Mensa
Bild 6 Linienweg der Variante 2 (ab Roßdörfer Platz, gestrichelt = Bestand)
Der Linienweg der Variante 2 entspricht dem Linienweg der Straßenbahn- Linie 2
zwischen Hauptbahnhof und der Haltestelle TU Hochschulstadion mit Weiterführung
über den Lichtwiesenweg bis ins Zentrum des Campus Lichtwiese, mit Umfahrung
des zentralen Bereichs im Uhrzeigersinn und einer Haltestelle unmittelbar am dem
HMZ analog zur Variante 1. Es ist ein Trassenneubau ab der Haltestelle
Hochschulstadion bis zur Endhaltestelle TU-Lichtwiese / Mensa erforderlich.
Die Führung nördlich des Architekturgebäudes wird von der TU Darmstadt als
Vorzugslösung betrachtet. Eine Führung südlich des Gebäudes wird aber auch als
möglich angesehen (gegebenenfalls ist wegen eines tangierten Privatgrundstücks
eine Lösung herbeizuführen).
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Vorauswahl von Lösungsvarianten
18
Bild 7 Variante 2: Zusammenfassende Bewertung
Die Variante 2 (mit Führung nördlich des Architekturgebäudes) wird als Mitfall
II in Kapitel 5 vertieft untersucht.
Weitere Erläuterungen und die Bewertung der Variante 2 können Anlage 2
entnommen werden.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Vorauswahl von Lösungsvarianten
19
4.3 Variante 3
Hbf Rheinstraße Luisenplatz Schloß Ostbahnhof B 26 (Westlage)
Breslauer Platz Petersenstraße TU-Lichtwiese / Mensa
Bild 8 Linienweg der Variante 3 (ab Schloß; gestrichelt: Variante c nach Roßdorf / Groß-Zimmern)
Der Linienweg der Variante 3 führt ab dem Hauptbahnhof über die Rheinstraße, die
Haltestellen Luisenplatz und Schloß und weiter über die auf der Landgraf -Georg-
Straße zu reaktivierenden Gleise bis zum Ostbahnhof. Ab dem Ostbahnhof verläuft
die Trasse als Neubau zwischen der B26 (Westlage) und den Sportstätten der TSG
1846, weiter zwischen Botanischem Garten und Woogsviertel bis zum Breslauer
Platz und anschließend über die Petersenstraße bis ins Zentrum des Campus
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Vorauswahl von Lösungsvarianten
20
Lichtwiese, mit Umfahrung des zentralen Ber eichs im Uhrzeigersinn und einer
Haltestelle unmittelbar am dem HMZ analog zu den Varianten 1 und 2.
Diese Variante ist nur sinnvoll in Kombination mit Variante c nach Roßdorf/Groß-
Zimmern (siehe Dokumentation der ÖPNV -Untersuchung für den Korridor
Darmstadt - Roßdorf - Groß-Zimmern).
Bild 9 Variante 3: Zusammenfassende Bewertung
Die Variante 3 wird insbesondere wegen der Bedenken bezüglich der
Umfeldverträglichkeit und der Akzeptanz / Durchsetzbarkeit (erhebliche
Eingriffe in die Funktion des Sportgeländes der TSG 1846, in den Botanischen
Garten sowie in den Grünzug am Woog) sowie wegen der sehr hohen
Investitionskosten nicht weiterverfolgt
. Zudem ist wegen der dichten Taktfolge
in der HVZ die Überlagerung der Streckenäste TU -Lichtwiese und Roßdorf /
Groß-Zimmern bei der Kombination mit der Variante c im Bereich Landgraf -
Georg-Straße als betrieblich problematisch einzustufen.
Weitere Erläuterungen und die Bewertung der Variante 3 können Anlage 2
entnommen werden.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Vorauswahl von Lösungsvarianten
21
4.4 Vorzeitig ausgeschlossene Varianten
4.4.1 Variante Heinrichstraße
Hbf Willy-Brandt-Platz Luisenplatz Schloß Roßdörfer Platz
Heinrichstraße Breslauer Platz Petersenstraße TU-Lichtwiese / Mensa
Laut Erläuterungsbericht "Straßenbahn zur Lichtwiese, Darmstadt" des Büros Krebs
und Kiefer aus dem Jahr 2009 würde sich die Verkehrskapazität der Heinrichstraße
durch die Integration der Straßenbahn beträchtlich reduzieren. Eine Führung der
Straßenbahn durch die Heinrichstraße sei daher nur möglich, wenn als
Alternativroute die Nord-Ost-Umgehung zur Entlastung der Heinrichstraße beitragen
würde. Zudem wäre aufgrund der Verkehrsbelastung der Heinrichstraße (20.000
Fahrzeuge / 24 h im Querschnitt, Schwerverkehrsanteil 6%) die Führung der
Straßenbahn auf einem eigenen Gleiskörper anzustreben. Ein eigener Gl eiskörper
im westlichen Abschnitt sei aber nur zu realisieren, wenn die Verkehrswege jeweils
in ihren Mindestbreiten hergestellt würden, verbunden mit Eingriffen in
Privatgrundstücke an besonderen Zwangspunkten und für Fahrleitungsmasten.
Diese Variante wird daher als problematisch gesehen und aus städtebaulichen und
betrieblichen Gründen vorzeitig von der weiteren Untersuchung ausgeschlossen.
4.4.2 Variante Böllenfalltor / Böllenfalltorweg
Hbf
Rheinstraße Luisenplatz Schloß Roßdörfer Platz Nieder-
Ramstädter-Straße Böllenfalltor Böllenfalltorweg TU-Lichtwiese / Mensa
Die Führung über den Böllenfalltorweg ist wegen der elektromagnetischen
Unverträglichkeit der im Neubaus des NMR- und Laborzentrums ( südlich der
Gebäude des Fachbereichs Chemie unmit telbar am Böllenfalltorweg ) betriebenen
sensiblen Geräte mit der Straßenbahn (vgl. Kap. 5.1) nicht möglich. Zudem sind die
Investitionskosten aufgrund der vergleic hsweise deutlich längeren Trasse (ohne
zusätzliche Erschließungswirkung) erheblich höher, und die Fahrtzeiten zwischen
Stadtmitte und dem Campus Lichtwiese sind entsprechend wesentlich länger.
Aus diesen Gründen wurde diese Variante vorzeitig von der weiteren Untersuchung
ausgeschlossen.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Vorauswahl von Lösungsvarianten
22
4.4.3 Verlängerung bis zum Haltepunkt TU-Lichtwiese
… TU-Lichtwiese / Mensa Haltepunkt TU-Lichtwiese
Mit einer Verlängerung einer neuen Straßenbahnverbindung über die Mensa hinaus
bis zum Haltepunkt Lichtwiese der Odenw aldbahn (Linie 65) würde ein weiterer
Verknüpfungspunkt (neben Ostbahnhof, Nordbahnhof, Hauptbahnhof) der
Odenwaldbahn mit den innerstädtischen ÖV -Linien entstehen. Zudem würde die
Straßenbahn eine Zubringer -/Abbringer-Funktion vom Campus zum / vom
Haltepunkt TU-Lichtwiese übernehmen.
Als wesentliche Potenziale für eine Verknüpfung der Odenwaldbahn mit den
innerstädtischen ÖV-Linien werden aber die Verkehrsströme in Richtung Innenstadt
gesehen, für die jedoch eine Verknüpfung am Ostbahnhof aufgrund der kürz eren
Fahrtzeiten attraktiver ist . Das Fahrgastpotenzial für diese Variante wird daher als
sehr gering eingeschätzt. Hinzu kommt, dass eine Wendeanlage mit einem
erheblichen Flächenverbrauch im Bereich des Haltepunkts TU -Lichtwiese Bf
erforderlich wäre, bei dem es sich um ein wichtiges Naherholungsgebiet
(Landschaftsschutzgebiet) handelt.
Aus diesen Gründen wurde diese Variante vorzeitig von der weiteren Untersuchung
ausgeschlossen.
4.4.4 "Große" Umfahrung im Zentrum des Campus Lichtwiese
Alternativ zur "kleinen" Umfahrung (entsprechend Bus-Linie K ) des zentralen
Bereichs wurde eine "große" Umfahrung mit Führung der Straßenbahn westlich der
Mensa und des alten Bauingenieurgebäudes und anschließender Umfahrung des
neuen Hörsaal- und Medienzentrums (gegen der Uhrzeigersinn) betrachtet.
Diese Alternative wurde aber vorzeitig verworfen, da trotz größerer Trassenlänge
keine zusätzliche Erschließungswirkung erzielt wird und außerdem bauliche
Erweiterungsmöglichkeiten der TU eingeschränkt würden.
4.4.5 Endpunkt / Wendeschleife zwischen L3|01 (Architektur) und L4|01 (Mensa)
Alternativ zur "kleinen" Umfahrung des zentralen Bereichs wurde außerdem ein
Endpunkt (mit Wendeschleife) zwischen den Gebäuden L3|01 (Architektur) und
L4|01 (Mensa) für die Variante 2 (Straßenbahn über den Lichtwiesenweg) diskutiert.
Gegenüber einer Haltestelle unmittelbar am HMZ würden dann jedoch g rößere
Bereiche des Campus Lichtwiese (im Osten) nicht innerhalb des 300 m -
Einzugsbereichs der Straßenbahn- Haltestelle liegen (schlechtere Erschließungs -
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Vorauswahl von Lösungsvarianten
23
wirkung). Die fußläufige Erreichbarkeit der Haltestelle wirkt sich unmittelbar auf die
Nachfrage der Straßenbahn und damit auf den für eine Förderfähigkeit der
Infrastrukturmaßnahme durch das Land Hessen nachzuweisenden NKU-Faktor aus.
Das Medienzentrum als aufkom men stärkstes Ziel sollte zudem in unmittelbarer
Nähe der Haltestelle liegen. Dies wurde auch in der Rahmenplanung für den
Standort Lichtwiese vom November 2012 in Abstimmung mit der Stadt Darmstadt so
festgelegt.
Nicht zuletzt wären die Haltestellen der Straßenbahn und der Bus -Linie K räumlich
voneinander getrennt, was betrieblich (Infrastruktur für das Fahrpersonal) und
verkehrlich (Umsteigen Straßenbahn / Bus) nachteilig ist.
Aufgrund der genannten Argumente wurde diese Alternative nicht weiterverfolgt.
4.5 Auswahl von Varianten für die detaillierte Ausarbeitung
Wie in Kapitel 4 dargestellt werden die Varianten 1 und 2 im Kapitel 5 vertieft
untersucht.
Mit Blick auf die grobe Abschätzung von NKU -Faktoren werden die Varianten
entsprechend der für die NKU üblichen Nomenklatur im Weiteren als „Mitfälle“
bezeichnet:
Mitfall I = Variante 1
Mitfall II = Variante 2
Ohnefall (Vergleichsfall) für die Erschließung des Campus TU-Lichtwiese ist die
Erschließung durch die Bus-Linie K auf demselben Linienweg wie im Status Quo ,
aber mit zwei zusätzlichen Fahrten in den Spitzenzeiten (12 Fahrten/h bzw. 5-
Minuten-Takt). Auf diese Weise wird die angebotene Kapazität im Vergleich zum
Status Quo (Fahrplan 2011/12) erhöht.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
24
5 Ausarbeitung ausgewählter Varianten
Die ausgewählten Lösungsvariant en werden hinsichtlich der folgenden Aspekte
detaillierter ausgearbeitet:
Netz- und grobe Fahrplanplanung.
Lage von Haltestellen und Verknüpfungspunkten.
Fahrzeitenprofile.
Darüber hinaus wurden folgende Aspekte vertieft betrachtet:
Investitionskosten (Grobkostenschätzung) und Betriebskosten.
Technische Machbarkeit der Trassierung (Trassenbreite, Radien, Steigungen) .
Auf vorliegenden Machbarkeitsuntersuchungen wird aufgebaut.
Potenzielle Konflikte mit umweltschutzrechtlichen Regelungen. Diese wurden in
enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt als Obere
Naturschutzbehörde ermittelt.
Nachfragewirkungen. Diese wurden durch die Habermehl & Follmann
Ingenieurgesellschaft mbH ermittelt.
Die Ausarbeitung wurde in der Tiefe vorgenommen, die für di e Ermittlung eines
überschlägigen NKU -Faktors erforderlich ist. Eine Gesamtnetzbetrachtung (z. B.
hinsichtlich der Linien- und Umlaufoptimierung für nicht veränderte (Teil) -Strecken)
wurde in Abstimmung mit dem Auftraggeber nicht vorgenommen.
Außerdem war es erforderlich, eine detailliertere Planung der Trassierung im
Zentrum des Campus Lichtwiese vorzunehmen. Ziel war es, über die technische
Machbarkeit der Trassierung hinaus die Verträglichkeit der Straßenbahn mit
sensiblen Geräten und auch die grundsätzl iche Akzeptanz der empfohlenen
Trassierung bereits im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie möglichst sicher zu
stellen (hierzu Kapitel 5.1).
5.1 Trassierung im Zentrum des Campus Lichtwiese
Für die Ausarbeitung der ausgewählten Varianten war zu beachten, dass es auf
dem Campus Lichtwiese zahlreiche sensible wissenschaftliche Geräte gibt, deren
Funktionsfähigkeit durch die Straßenbahn sowohl aufgrund des elekt ro-
magnetischen Feldes als auch der Erschütterungen beeinträchtigt werden könnte.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
25
Zur Ermittlung potentieller Konflikte und für die Entwicklung von Lösungs -
möglichkeiten wurde daher eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der HEAG mobilo
mit Beteiligung der betroffenen Fachbereiche bzw. Institute der TU Darmstadt und
externen Gutachtern (Elektromagnetische Verträglichkeit: Prof. Dr. -Ing. Ralf Vick ,
Universität Magdeburg, Institut für Grundlagen der Elektrotechnik und EMV ;
Erschütterungen: Ingenieurbüro I. B. U. / Hr. Lenz, Essen) im Rahmen dieser
Machbarkeitsstudie initiiert.
Ergebnis der Gutachten war, dass die Trassierung im Zentrum des Campus
Lichtwiese zur Sicherstellung der elektromagnetischen Verträglichkeit gegenüber
den in der Vorauswahl betrachteten V arianten dahingehend geändert werden
musste, dass die Straßenbahn in einem ausreichenden Abstand von den sensiblen
Geräten in den Gebäuden L2|01 bis L2|06 geführt wird. Dies kann nur durch eine
Führung der Straßenbahn zwischen der Mensa (L4|01) und dem neuen Gebäude
des Fachbereichs Bauingenieurwesen (L5|06) im Mitfall II bzw. eine Wendeschleife
nördlich des neuen Hörsaal - und Medienzentrums (L4|02) in den Mitfällen I und II
erreicht werden, um die Vorgabe einer Endhaltestelle in unmittelbarer Nähe zur
Mensa und zum Hörsaal- und Medienzentrum zu erfüllen.
Die in Bild 10 dargestellt Trassierung (hier für den Mitfall II) wird folglich aus
Sicht der Gutachter als Vorzugslösung für die weitere Planung in Abstimmung
mit der DADINA, der Stadt Darmstadt, der HEAG mobilo und der TU Darmstadt
empfohlen. Inwieweit weitere Optimierungsmöglichkeiten der Trassierung
bestehen, sollte im Rahmen der weiteren Planung untersucht werden. Auch
sind die Führung und die Verkehrssicherheit der starken Fußgänger - und
Radfahrerströme auf dem Campus Lichtwiese im Rahmen der weiteren
Planung vertieft zu untersuchen und durch geeignete Maßnahmen zu
optimieren.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
26
Bild 10 Vorzugslösung für die Trassierung im Zentrum des Campus Lichtwiese (hier Mitfall II)
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
27
Für den Nachweis der Machbarkeit dieser Lösung waren insbesondere die
folgenden Aspekte relevant:
Sensible Geräte des Fachbereichs Bauingenieurwesens
Die in der Nähe befindlichen sensiblen Geräte des Fachbereichs
Bauingenieurwesens werden nach den vorliegenden Gutachten hinsichtlich ihrer
elektromagnetischen Verträglichkeit nicht beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung
durch Erschütterungen wird vermieden, wenn ein Masse-Feder-System für
einen begrenzten Streckenabschnitt aufgebaut wird. Diese grundsätzlich
realisierbare Lösung ist im Rahmen der weiteren Planung zu vertiefen.
Alle Fachbereiche bzw. Institute mit sensiblen Geräten sollten auch in eine sich
gegebenenfalls anschließende Planung einbezogen werden, um die
Verträglichkeit dieser Geräte mit der Straßenb ahn und die Akzeptanz der
Planung sicher zu stellen.
Platzbedarf der Wendeschleife
Um die Wendeschleife in den erforderlichen Mindestabmessungen realisieren zu
können, ist die Petersenstraße nördlich der Wendeschleife gemäß
Vorzugslösung um ca. 10 m in Richtung Norden zu verlegen.
Verkleinerung des Anlieferungshofs der Mensa und Verlegung der Zufahrt
Der Anlieferungshof der Mensa muss bei einem zweigleisigen Ausbau gemäß
Vorzugslösung um ca. 4,5 m nordseits verkleinert werden. Es wurde daher mit
Rangierversuchen vor Ort und durch eine softwaregestützte Simulation in
Abstimmung mit dem Studentenwerk und der TU Darmstadt nachgewiesen,
dass große Lkw mit bis zu 12 m Länge bei einer entsprechenden Verkleinerung
weiterhin die Rampen für die Anlieferung angefahren werden können.
Nicht möglich bei einer Verkleinerung des Anlieferungshofs wäre aber das
Anfahren der im westlichen Bereich stehenden EAD -Container am aktuellen
Standort. In Absprache mit dem EAD und dem Studentenwerk (Vor-Ort-Termin
am 22.02.2013) wäre dies aber entweder durch den Einsatz kleinerer Container
und ggf. kleinerer Fahrzeuge (bei einer häufigeren Leerung) oder durch eine
Verlegung des Standorts mit Verlängerung der Rampe und Änderung der
Ausrichtung der Container lösbar.
Weiterhin ist die Zufahrt zum Anlieferungshof in Richtung Süden zu verlegen.
Dadurch ist sogar eine Verbesserung der fahrgeometrischen Gestaltung der
Zufahrt gegenüber der aktuellen Situation möglich (diese ist auch aufgrund der
derzeit unbefriedigenden Si tuation ausdrücklich vom Studentenwerk
gewünscht). Gegebenenfalls ist aber der in diesem Bereich unterirdisch
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
28
vorhandene Fettabscheider zu verlegen bzw. an anderer Stelle neu zu errichten.
Da aber ohnehin eine Erneuerung des Fettabscheiders aus Altersgründen nach
Aussage des Studentenwerks Darmstadt erforderlich ist, sollten die
entstehenden erheblichen Kosten auch nur zum Teil der Straßenbahn
angelastet werden.
5.2 Methodik der Nachfrageermittlung
5.2.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes
Für die Machbarkeitsstudie i st der Untersuchungsraum in einen engeren und
erweiterten Teil unterteilt worden. Dadurch ist eine Differenzierung der lokalen und
regionalen Verkehre gegeben. Der engere Teil umfasst die Kernstadt von Darmstadt
mit den angerenzenden Stadtteilen Arheilgen, Eberstadt, Kranichstein und
Wixhausen.
Der daran anschließende erweiterte Untersuchungsraum umfasst alle Ziele, die
verkehrlich auf den engeren Untersuchungsraum ausgerichtet sind und gleichzeitig
untersuchungsrelevante Fahrgastpotenziale erwarten lassen. Unter diesem
Gesichtspunkt sind die Siedlungsbänder in Richtung Frankfurt am Main, Offenbach,
Mainz, Wiesbaden westlich entlang der Rheinline bis Mannheim/ Heidelberg und
östlich des Odenwalds entlang der Maingrenze bis Hanau von besonderer
Bedeutung.
Somit sind alle relevanten Verkehrsbeziehungen in Darmstadt als auch in den
Gemeinden um Darmstadt, die über das HEAG -Liniennetz hinausgehen, wie z. B.
Regionalbuslinien in die Landkreise als auch Fernverkehre von und zum HBF
Darmstadt, berücksichtigt und die Einbeziehung aller untersuchungsrelevanten
Fahrgastpotenziale, die mit dem Planungsvorhaben gewonnen werden können, ist
gewährleistet.
Der gesamte Untersuchungsraum umfasst insgesamt 834 Verkehrszellen. Die
Gliederung des Untersuchungsraumes nach Verkehrs zellen basiert auf der
Einteilung der Verkehrsdatenbasis Rhein/Main (VDRM) mit einer feinteiligen
Gliederung der Stadt Darmstadt im Bereich der TU-Lichtwiese. Die Abgrenzung des
Untersuchungsraumes sowie die Zelleinteilung wurden mit allen relevanten
Akteuren abgestimmt.
Auf diese Verkehrszelleneinteilung beziehen sich auch die nachfolgend
beschriebenen MIV- und ÖV-Kenngrößen.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
29
5.2.2 Verkehrsangebot und Verkehrsnachfrage
Grundlagen der Potenzialermittlung
Die Potenzialermittlung nach dem Verfahren der Standardisierten Bewertung beruht
auf dem Mitfall -Ohnefall-Prinzip. Danach werden für die Beurteilung des
Planungsvorhabens diejenigen Veränderungen ermittelt, die durch die Realisierung
der zu prüfenden Maßnahme (Mitfall, d. h. Planungsfall mit Investitionsvorhaben)
gegenüber der Situation ohne Realisierung der Maßnahme (Ohnefall, d. h.
Planungsfall ohne Investitionsvorhaben) hervorgerufen werden.
Das Verfahrensschema zur Bestimmung der Auswirkungen des Planungsvorhabens
auf die zukünftige Wegewahl und Verkehrsnachfrage im relevanten Straßennetz (IV)
und ÖV-Liniennetz umfasst die folgenden Arbeitsschritte:
Bestandsaufnahme der Verkehrsnachfrage Ist -Zustand 2010. Als Grundlage
wurde hier die RMV-Zählung von 2010 herangezogen.
Verkehrsnachfrage - Prognose 2020. Neuberechnung der Verkehrsnachfrage
auf den Prognosehorizont 2020 basierend auf den Strukturdatenveränderungen
(Studierenden-, Bevölkerungs - und Beschäftigtenentwicklung u. a. an der TU -
Lichtwiese) bis zum Jahr 2020 mit dem Programm VISUM der PTV AG mit tels
Verkehrserzeugungsalgorithmus VISEVA.
Für die Prognose 2020 lagen Zahlen der TU -Darmstadt mit Beschäftigten -
entwicklung und Studentenzahlen vor.
Verkehrsangebot
Grundlage für die Berechnung der verlagerten und induzierten Verkehre sind die
Veränderungen des Verkehrsangebotes im Ohnefall gegenüber dem Ist -Zustand
bzw. der Mitfälle gegenüber dem Ohnefall. Das Verkehrsangebot unterscheidet sich
im Wesentlichen durch die unterschiedlichen Linienrouten der ÖV -Verkehrssysteme
sowie in der Anzahl der Fahrten bzw. der Taktdichte des Verkehrssystems Bus bzw.
Straßenbahn. Die Datengrundlage hierauf bezieht sich auf Prognosefahrpläne der
für das Verkehrsmodell relevanten ÖV -Angebote Anhand des unterschiedlichen
Verkehrsangebotes wurden die Kenngrößen der Verkehrsnachfrage errechnet.
Verkehrsnachfrage
Ausgangsbasis für die Ermittlung der Verkehrsnachfrage im Ist -Zustand ist das aus
vorhandenen Nachfragedaten hergeleitete Verkehrsaufkommen im MIV und ÖPNV
auf den für diese Untersuchung relevanten Verkehrsbeziehung en. Als
Nachfragedaten standen zur Verfügung:
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
30
Verkehrsdatenbasis Rhein/Main (VDRM)
RMV-Zählung von 2010 mit Quell -/ Ziel -Haltestellennachfragedaten und
Kantenbelastungen für alle untersuchungsrelevanten SPNV -, Straßenbahn- und
Buslinien.
Für den engeren Untersuchungsraum Darmstadt liegen die Bezirkszellen in ihrer
Ursprungsform in ausreichender Bezirksgröße vor. Um für den
Untersuchungsbereich der TU -Lichtwiese eine feinteiligere Differenzierung der
Verkehrsnachfrage bzw. Quell- und Zielverkehre zu bekommen, wurde zunächst der
Bezirk, in der das Untersuchungsbiet TU -Lichtwiese liegt, nach Vorgabe von
Hessen Mobil gesplittet und verfeinert.
Die Verkehrsnachfrage im MIV und ÖV in den untersuchungsrelevanten
Verkehrsrelationen wurde auf der Grundlage der VDRM zusammengestellt und der
ÖV-Anteil anhand der RMV-Zählergebnisse von 2010 auf Plausibilität überprüft.
Die Verkehrsnachfrage im Ohnefall sowie in den Mitfällen I und II auf den Bus - und
Straßenbahnlinien sowie den SPNV-Verbindungen wurde auf Grundlage
der Strukturdatenveränderungen im Untersuchungsraum
des Liniennetzes im Prognosefall 2020
und des veränderten Nahverkehrsangebotes im Ohnefall bzw. im Mitfall I bzw. II
ermittelt.
5.3 Mitfall I
5.3.1 Netz- und Fahrplanplanung
Netzplanung
Die Netzplanung für den Mitfall I ist in Bild 11 dargestellt. Die Bus-Linie K wird im
Abschnitt Hauptbahnhof - Lichtwiese durch die Straßenbahn ersetzt. Im
verbleibenden Abschnitt zwischen Kleyerstraße und Hauptbahnhof bleibt die Bus -
Linie K erhalten. Eine Optimierung des verbleibenden Abschnitts der Bus -Linie K
wurde im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie in Abstimmung mit dem Auftraggeber
nicht vorgenommen und bleibt einer Gesamtnetzbetrachtung vorbehalten.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
31
Bild 11 Netzplanung Mitfall I (gelb = Bus-Linie K, hellgrün = Strab-Linie 9, dunkelgrün = Strab-Linie 2,
rot = "neue" Strab-Linie; graue Fläche: 300 m-Einzugsradius der Haltestelle)
Es ist ein Trassenneubau für die Straßenbahn ab dem Roßdörfer Platz bis zur
Endhaltestelle TU -Lichtwiese/Mensa mit einer Gesamtlänge von 2, 05 km
erforderlich (Bild 12).
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
32
Bild 12 Neubaustrecke Mitfall I
Fahrplanplanung
Folgender Rahmenfahrplan wurde für die Straßenbahn im Mitfall I festgelegt. Es
wurde von einem Platzangebot von durchschnittlich 214 Plätzen je Fahrt
(Straßenbahnen ST 14 mit Beiwagen SB 9 bei der Hälfte aller Fahrten)
ausgegangen.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
33
Betriebstage Betriebszeiten
Taktzeiten 65%-Kapazität pro h je
Richtung1
V, S F V, S F
Montag - Freitag 05:00 - 07:00 15 Min. 556
07:00 - 18:00 7,5 Min. 15 Min. 1.112 556
18:00 - 21:00 15 Min. 556
21:00 - 00:30 30 Min. 278
Samstag 05:30 - 20:00 15 Min. 556
20:00 - 00:30 30 Min. 278
Sonntag 07:00 - 12:00 30 Min. 278
12:00 - 19:00 15 Min. 556
19:00 - 00:30 30 Min. 278
Tabelle 3 Mitfall I: Rahmenfahrplan und Kapazitäten (V = Vorlesungszeit, S = Schultage, F =
Schulferien und vorlesungsfreie Zeit)
Der Fahrplan der Bus-Linie K im Abschnitt Kleyerstraße - Hauptbahnhof sowie die
Fahrpläne der sonstigen Bus- und Straßenbahn-Linien wurden nicht verändert.
5.3.2 Lage von Haltestellen und Verknüpfungspunkten
Die Lage der Haltestellen und der Verknüpfungspunkte entspricht der Bus -Linie K
im Status Quo zwischen Hauptbahnhof und der Haltestelle TU -Lichtwiese/Mensa
(siehe Bild 11).
Die Haltestelle Roßdörfer Platz der Straßen bahn ist allerdings in Richtung
Stadtmitte in der Roßdörfer Straße anzuordnen, gegenüber der bestehenden
Haltestelle der Bus-Linie K.
Die Haltestelle TU-Lichtwiese/Mensa ist im Bereich der Wendeschleife nördlich des
Hörsaal- und Medienzentrums vorgesehen (vgl. Kapitel 5.1) .
1 65% der Platzkapazität gem. Standardisierter Bewertung (ITP / VWI, 2006)
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
34
5.3.3 Fahrzeitenprofile
Da aufgrund der straßenräumlichen Gegebenheiten nicht zu erwarten ist, dass die
Straßenbahn gegenüber dem aktuellen Busangebot beschleunigt werden kann, wird
das Fahrtzeitenprofil für die Straßenbahn-Linie "Lichtwiese" (neu) von der Bus-Linie
K gemäß Fahrplan 2011/12 übernommen.
von nach Fahrtzeit
[Min]
Fahrzeit
kumuliert
[Min]
DA Hbf Feldbergstraße 0:01 0:01
Feldbergstraße Kasinostraße 0:02 0:03
Kasinostraße Klinikum 0:01 0:04
Klinikum Willy-Brandt-Platz 0:01 0:05
Willy-Brandt-Platz Luisenplatz 0:02 0:07
Luisenplatz Schloß 0:02 0:09
Schloß Schulstraße 0:01 0:10
Schulstraße Roßdörfer Platz 0:01 0:11
Roßdörfer Platz Beckstraße 0:02 0:13
Beckstraße Heidenreichstraße 0:01 0:14
Heidenreichstraße Bot. Garten/Vivarium 0:01 0:15
Bot. Garten/Vivarium TU-Lichtwiese/Mensa 0:03 0:18
Tabelle 4 Mitfall I: Fahrtzeitenprofil (Fahrtrichtung Hauptbahnhof - TU-Lichtwiese/Mensa)
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
35
von nach Fahrtzeit
[Min]
Fahrzeit
kumuliert
[Min]
TU-Lichtwiese/Mensa Bot. Garten/Vivarium 0:03 0:03
Bot. Garten/Vivarium Heidenreichstraße 0:01 0:04
Heidenreichstraße Beckstraße 0:01 0:05
Beckstraße Roßdörfer Platz 0:02 0:07
Roßdörfer Platz Schulstraße 0:02 0:09
Schulstraße Schloß 0:01 0:10
Schloß Luisenplatz 0:02 0:12
Luisenplatz Willy-Brandt-Platz 0:02 0:14
Willy-Brandt-Platz Klinikum 0:01 0:15
Klinikum Kasinostraße 0:01 0:16
Kasinostraße Feldbergstraße 0:01 0:17
Feldbergstraße DA Hbf 0:03 0:20
Tabelle 5 Mitfall I: Fahrtzeitenprofil (Fahrtrichtung TU-Lichtwiese/Mensa - Hauptbahnhof)
5.3.4 Investitionskosten und Betriebskosten
Investitionskosten
Die Investitionskosten für die 2,05 km lange Trasse wurden auf 21,44 Mio. EUR
(10.500 EUR / m) Baukosten bzw. 23, 58 Mio. EUR inkl. 10% für Planung und
Vorbereitung (Zuschlag gem. Standardisierter Bewertung) grob geschätzt (siehe
Anlage 3-1).
Die linienreine Ermittlung des Fahrzeugbedarfs (ohne Reserve) hat einen
theoretischen Bedarf von sechs Fahrzeugen für die neue Straßenbahn- Linie
ergeben. Der linienreine Fahrzeugbedarf für die Bus-Linie K reduziert sich auf zwei
Fahrzeuge (z. Vgl.: i m Ohnefall zwölf Fahrzeuge). In der Praxis kann sich aber bei
der Betriebsplanung durch das ausführende Verkehrsunternehmen ein
abweichender Fahrzeugbedarf ergeben.
Überschlägigen ist von einem Kostenansatz von 2,1 Mio. Euro für einen Triebwagen
ST 14 und 1,0 Mio. EUR für einen Beiwagen SB 9 (Annahme: 50% der Fahrten),
sowie 0,23 Mio. EUR für einen Standard -Linienbus (Annahme: 50% der Fahrten)
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
36
und 0,32 Mio. EUR für einen Gelenk -Linienbus (Annahme: 50% der Fahrten)
ergeben sich Investitionskosten von 15,6 M io. EUR für die neuen
Straßenbahnfahrzeuge. Dem stehen theoretische Einsparungen in Höhe von 2,75
Mio. EUR für den geringeren Fahrzeugbedarf der Bus -Linie K im Vergleich zum
Ohnefall gegenüber. Allerdings sind die deutlich unterschiedlichen Nutzungsdauern
von 30 Jahren für Straßenbahn- Fahrzeuge und zwölf Jahren für Busse gemäß
Standardisierter Bewertung (ITP / VWI, 2006) zu berücksichtigen.
Betriebskosten
Die Betriebskosten lassen sich überschlägig auf Grundlage der Fahrplan- km
abschätzen:
neue Straßenbahn "Lichtwiese": ca. 310.000 Fahrplan-km/Jahr
Bus-Linie K: ca. 70.000 Fahrplan-km/Jahr
(Straßenbahn-Linie 2: ca. 80.000 Fahrplan-km/Jahr)
Bei einem überschlägigen , üblichen Kostenansatz von 5 EUR/Fahrplan- km
Straßenbahn und 3 EUR/Fahrplan-km Bus ergeben sich jährliche Betriebskosten für
die neue Straßenbahn "Lichtwiese", die Straßenbahn-Linie 2 und die Bus-Linie K
von 2,16 Mio. EUR.
5.3.5 Technische Machbarkeit der Trassierung
Der Mitfall I ist hinsichtlich der Trassenbreiten, Radien und Steigungen technisch
machbar.
Der Abschnitt Roßdörfer Platz - Beckstraße sollte als Vorzugslösung laut dem
Gutachten "Straßenbahn zur Lichtw iese, Darmstadt" (KuK ) als zweigleisige Trasse
im Mischverkehr mit dem MIV ausgebaut werden.
Auf einer Länge von rund 390 m mit teilweise nur 10,5 m Breite des Straßenraums
zwischen den Gebäuden gilt derzeit eine Einbahnstraßenregelung. Für den MIV ist
im Gutachten die Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung vorgesehen und die
Ausweisung des nördlichen Gleises als Sperrfläche für den MIV. Eine ei ngleisige
Lösung mit einem eigenen Gleiskörper kann nicht als Vorzugslösung gesehen
werden, da der Gleiskörper wegen der Grundstückzufahrten häufig unterbrochen
würde. Außerdem bestünden weitere Nachteile bezüglich der betrieblichen
Sicherheit und der Fahr tzeit. Zudem würden keine zusätzlichen Freiräume im
Straßenquerschnitt geschaffen werden, da wegen des Straßenbahngegenverkehrs
in Richtung Stadtzentrum die Gleise auf der Nordseite liegen müssten. Ein Parken
am Straßenrand ist bei einer Führung der Straßenbahn in diesem Abschnitt nicht
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
37
mehr möglich. Es fällt damit eine erhebliche Anzahl an Stellplätzen weg, was mit
deutlichen Akzeptanzproblemen bei den Anwohnern und den anliegenden
Einzelhändlern verbunden sein dürfte. Die technische Machbarkeit ist aber
gegeben.
5.3.6 Potenzielle Konflikte mit umweltschutzrechtlichen Regelungen
Konflikte mit umweltschutzrechtlichen Regelungen sind nach Aussage der
Naturschutzbehörden (Umweltamt Stadt Darmstadt, RP Darmstadt) nicht zu
erwarten.
Laut Oberer Naturschutzbehörde (RP Darmstadt) ist jedoch auch für innerstädtische
Trassen ein Artenschutzgutachten zu erstellen, allerdings mit einer reduzierten
Untersuchungsintensität.
5.3.7 Nachfragewirkungen
Folgende Mehrfahrgäste ohne induzierte Verkehre an der TU-Lichtwiese gegenüber
dem Status Quo von 2010 (ca. 3400 Ein- und Aussteiger) wurden ermittelt:
Ohnefall: +70 Mehrfahrgäste
Mitfall I: +117 Mehrfahrgäste
Bild 12 zeigt die querschnittbezogene ÖPNV-Nachfrage im Mitfall I.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
38
Bild 13 Querschnittbezogene ÖPNV-Nachfrage im Mitfall I
Folgende Nachfragewirkungen gegenüber dem Ohnefall wurden für die
Abschätzung des NKU-Faktors (Kapitel 6.2) ermittelt:
Verkehrsleistungen
MIV
(Pers.-km/Werktag)
Fahrzeitdifferenzen
ÖV
(h/Jahr)
Saldo
Mitfall I - Ohnefall - 1.452 + 3.853
Tabelle 6 Mitfall I: Nachfragewirkungen
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
39
5.4 Mitfall II
5.4.1 Netz- und Fahrplanplanung
Netzplanung
Die Netzplanung für den Mitfall II ist in Bild 12 dargestellt. Die bestehende
Straßenbahn-Linie 2 wird dahingehend modifiziert, dass diese künftig zwischen
Hochschulstadion und TU -Lichtwiese/Mensa verkehrt und nicht mehr im Abschnitt
Hochschulstadion - Böllenfalltor. Sonstige Anpassungen im Netz wurden nicht
vorgenommen.
Die Anbindung Stadt – Landkreis verschlechtert sich dadurch nicht wesentlich, da
die heutige Straßenbahn- Linie 2 am Böllenfalltor keine abgestimmten Umsteige -
zeiten mit den Bus-Linien O, NB und N hat. Diese sind auf die Straßenbahn- Linie 9
ausgerichtet. Wichtig ist es aber, die Pünktlichkeit der Linien NE, O, N und R zu
sichern. Das Platzangebot (65%-Kapazität pro h je Richtung) der Straßenbahn-Linie
9 (Annahme: ST 14 + SB 9 mit 259 Plätzen) liegt bei einem 15-Minuten-Takt bei 673
Plätzen und ist ausreichend für die dort vorhandene maximale Kantenbelastung in
der Spitzenstunde (7- 8 Uhr) zwischen den Haltestellen Böllenfalltor und
Steinberg/Stadion von 317 Fahrgästen laut RMV-Fahrgasterhebung 2010.
Bild 14 Netzplanung Mitfall II (gelb = Bus-Linie K, hellgrün = Strab-Linie 9, grün = "neue" Strab-Linie 2;
graue Fläche: 300 m-Einzugsradius der Haltestelle)
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
40
Es ist ein Trassenneubau für die Straßenbahn ab der Haltestelle Hochschulstation
bis zur Endhaltestelle TU -Lichtwiese/Mensa mit einer Gesamtlänge von 1,33 km
erforderlich (Bild 15).
Bild 15 Neubaustrecke Mitfall II
Fahrplanplanung
Folgender Rahmenfahrplan wurde für die Straßenbahn im Mitfall II festgelegt. Es
wurde von einem Platzangebot von durchschnittlich 214 Plätzen je Fahrt
(Straßenbahnen ST 14 mit Beiwagen SB 9 bei der Hälfte aller Fahrten)
ausgegangen.
Betriebstage Betriebszeiten
Taktzeiten 65%-Kapazität pro h je
Richtung2
S + V S + V
Montag - Freitag 05:00 - 07:00 15 Min. 556
07:00 - 18:00 7,5 Min. 1.112
18:00 - 21:00 15 Min. 556
Tabelle 7 Mitfall II: Rahmenfahrplan und Kapazitäten der Straßenbahn (V = Vorlesungszeit, S =
Schultage)
2 65% der Platzkapazität gem. Standardisierter Bewertung (ITP / VWI, 2006)
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
41
Der Fahrplan der Bus-Linie K wird auf den Standard gem. NVP reduziert. Es wurde
von einem Platzangebot von 126 Plätzen je Fahrt ( 50% Standard-Linienbus, 50%
Gelenk-Bus) ausgegangen.
Betriebstage Betriebszeiten Taktzeiten 65%-Kapazität pro h je
Richtung3
Montag - Freitag 05:00 - 21:00 15 Min. 327
21:00 - 00:30 30 Min. 163
Samstag 05:30 - 20:00 15 Min. 327
20:00 - 00:30 30 Min. 163
Sonntag 07:00 - 12:00 30 Min. 163
12:00 - 19:00 15 Min. 327
19:00 - 00:30 30 Min. 163
Tabelle 8 Mitfall II: Rahmenfahrplan und Kapazitäten der Bus-Linie K
Die Fahrpläne der sonstigen Bus- und Straßenbahn-Linien werden nicht verändert.
5.4.2 Fahrzeitenprofile
Das Fahrtzeitenprofil wurde im Abschnitt Hauptbahnhof - TU Hochschulstadion von
der Straßenbahn-Linie 2 gemäß Fahrplan 2011/12 übernommen. Für den Neubau-
Abschnitt Hochschulstadion - TU-Lichtwiese / Mensa wurde für eine
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und unter Berücksichtigung von Anfahr - und
Bremsvorgängen eine Fahrtzeit von 2 Minuten ermittelt.
Die Fahrtzeit zwischen der Hal testelle TU -Lichtwiese/Mensa und dem Roßdörfer
Platz ist im Mitfall II mit 5 Minuten um 2 Minuten kürzer als mit der Straßenbahn i m
Mitfall I.
3 65% der Platzkapazität gem. Standardisierter Bewertung (ITP / VWI, 2006)
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
42
von nach Fahrtzeit
[Min]
Fahrzeit
kumuliert
[Min]
DA Hbf Berliner Allee 0:02 0:02
Berliner Allee Rhein-/Neckarstraße 0:01 0:03
Rhein-/Neckarstraße Luisenplatz 0:03 0:06
Luisenplatz Schloß 0:02 0:08
Schloß Schulstraße 0:02 0:10
Schulstraße Roßdörfer Platz 0:01 0:11
Roßdörfer Platz Herdweg 0:02 0:13
Herdweg Hochschulstadion 0:01 0:14
Hochschulstadion TU-Lichtwiese/Mensa 0:02 0:16
Tabelle 9 Mitfall II: Fahrtzeitenprofil (Fahrtrichtung Hauptbahnhof - TU-Lichtwiese/Mensa)
von nach Fahrtzeit
[Min]
Fahrzeit
kumuliert
[Min]
TU-Lichtwiese/Mensa Hochschulstadion 0:02 0:02
Hochschulstadion Herdweg 0:02 0:04
Herdweg Roßdörfer Platz 0:01 0:05
Roßdörfer Platz Schulstraße 0:02 0:07
Schulstraße Schloß 0:02 0:09
Schloß Luisenplatz 0:02 0:11
Luisenplatz Rhein-/Neckar-Straße 0:02 0:13
Rhein-/Neckar-Straße Berliner Allee 0:02 0:15
Berliner Allee Hbf 0:02 0:17
Tabelle 10 Mitfall II: Fahrtzeitenprofil (Fahrtrichtung TU-Lichtwiese/Mensa - Hauptbahnhof)
5.4.3 Lage von Haltestellen und Verknüpfungspunkten
Die Lage der Haltestellen und der Verknüpfungspunkte entspricht der Straßenbahn-
Linie 2 im Status Quo zwischen Hauptbahnhof und Hochschulstation mit einer
zusätzlichen Haltestelle TU-Lichtwiese/Mensa (siehe Bild 12).
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
43
Eine abgestimmte Planung für die Lage der Haltestelle TU -Lichtwiese/Mensa zeigt
Kapitel 5.1. Die Haltestelle der Straßenbahn ist im Bereich der Wendeschleife
nördlich des Hörsaal - und Medienzentrums vorgesehen, die Haltestelle der Bus -
Linie K aufgrund der geplanten Änderung der Fahrtrichtung im zentralen Bereich (im
Uhrzeigersinn) auf der Seite des Eingangs zum Hörsaal- und Medienzentrum.
5.4.4 Investitionskosten und Betriebskosten
Investitionskosten
Die Investitionskosten für die 1, 33 km lange Trasse wurden auf 7,56 Mio. EUR
(5.685 EUR / m) Baukosten bzw. 8,32 Mio. EUR inkl. 10% für Planung und Vorbe-
reitung (Zuschlag gem. Standardisierter Bewertung) grob geschätzt (siehe Anlage 3-
2).
Die linienreine Ermittlung des Fahrzeugbedarfs (ohne Reserve) hat einen
theoretischen Bedarf von fünf Fahrzeugen für die Straßenbahn-Linie 2 ergeben (z.
Vgl.: im Ohnefall drei Fahrzeuge) . Der linienreine Fahrzeugbedarf für die Bus -Linie
K reduziert sich hingegen auf vier Fahrzeuge (z. Vgl.: im Ohnefall zwölf Fahrzeuge).
Praktisch kann sich aber bei der Betriebsplanung durch das ausführende
Verkehrsunternehmen ein abweichender Fahrzeugbedarf ergeben.
Mit den in Kapitel 5.3.4 genannten überschlägigen Kostenansätzen für
Straßenbahn-Fahrzeuge und Busse ergeben sich Investitionskosten von 5,2 Mio.
EUR für die Straßenbahn-Linie 2, denen theoretische Einsparungen in Höhe von 2,2
Mio. EUR für den geringeren Fahrzeugbedarf der Bus -Linie K im Vergleich zum
Ohnefall gegenüber stehen.
Betriebskosten
Die Betriebskosten lassen sich überschlägig auf Grundlage der Fahrplan- km
abschätzen:
Straßenbahn-Linie 2: ca. 240.000 Fahrplan-km/Jahr
Bus-Linie K: ca. 310.000 Fahrplan-km/Jahr
Bei einem überschlägigen , üblichen Kostenansatz von 5 EUR/Fahrplan- km
Straßenbahn und 3 EUR/Fahrplan-km Bus ergeben sich jährliche Betriebskosten für
die Straßenbahn-Linie 2 und die Bus-Linie K von 2,13 Mio. EUR.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
44
5.4.5 Technische Machbarkeit der Trassierung
Der Mitfall II ist hinsichtlich der Trassenbreit en, Radien und Steigungen technisch
machbar.
Es ist weitgehend ein 2- gleisiger Ausbau der neuen Trasse vorgesehen, um eine
höhere betriebliche Flexibilität und Stabilität zu sichern. Die Trasse sollte nördlich
des Lichtwiesenwegs verlaufen. Gegen eine Führ ung im Straßenraum des
Lichtwiesenwegs sprechen folgende Gründe:
erhebliche betriebliche Störung durch ein- und ausparkende Kfz, Fußgänger und
Radfahrer
erhebliche Gefährdung des MIV und der Fußgänger - und Radfahrer durch die
Straßenbahn
unzureichende Stat ik aufgrund der unter der Straße verlaufenden
Versorgungsleitungen
Die konkrete Gestaltung des Lichtwiesenwegs wurde nicht im Rahmen dieser
Machbarkeitsstudie betrachtet, sondern ist Bestandteil der Feinplanung.
In einem Abstimmungsgespräch mit dem Förder geber Hessen mobil wurde der
Nachweis der betrieblichen Notwendigkeit eines weitgehend 2-gleisigen Ausbaus im
Rahmen einer ggf. anschließenden Nutzen- Kosten-Untersuchung bzw. in einer
Voruntersuchung zu dieser gefordert (z. B. durch den Vergleich mit einer
weitgehend 1-gleisigen Variante).
5.4.6 Potenzielle Konflikte mit umweltschutzrechtlichen Regelungen
Konflikte mit umweltschutzrechtlichen Regelungen sind nach Aussage der
Naturschutzbehörden (Umweltamt Stadt Darmstadt, RP Darmstadt) nicht zu
erwarten.
Es wurde aber darauf hingewiesen, dass bei einer Integration der Straßenbahn im
Abschnitt Lichtwiesenweg hohe gestalterische Ansprüche an den Verkehrsraum und
die Freiflächen bestehen.
Laut Oberer Naturschutzbehörde (RP Darmstadt) ist auch für die innerstädti schen
Trassen ein Artenschutzgutachten zu erstellen, allerdings mit einer reduzierten
Untersuchungsintensität.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
45
5.4.7 Nachfragewirkungen
Die Mehrfahrgäste ohne induzierte Verkehre an der TU -Lichtwiese gegenüber dem
Status Quo von 2010 (ca. 3400 Ein- und Aussteiger) betragen:
Ohnefall: + 70 Mehrfahrgäste
Mitfall II: + 661 Mehrfahrgäste
Bild 14 zeigt die querschnittbezogene ÖPNV-Nachfrage im Mitfall II.
Bild 16 Querschnittbezogene ÖPNV-Nachfrage im Mitfall II
Folgende Nachfragewirkungen gegenüber dem Ohnefall wurden für die
Abschätzung des NKU-Faktors (Kapitel 6.2) ermittelt:
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
46
Verkehrsleistungen
MIV
(Pers.-km/Werktag)
Fahrzeitdifferenzen
ÖV
(h/Jahr)
Saldo
Mitfall I - Ohnefall -7.169 -8.802
Tabelle 11 Mitfall II: Nachfragewirkungen
5.5 Ohnefall
5.5.1 Netz- und Fahrplanplanung
Netzplanung
Die Netzplanung für den Ohnefall ist in Bild 15 dargestellt. Veränderungen
gegenüber dem Status Quo wurden nicht vorgenommen.
Bild 17 Netzplanung Ohnefall (gelb = Bus-Linie K, hellgrün = Strab-Linie 9, grün = Strab-Linie 2; graue
Fläche: 300 m-Einzugsradius der Haltestelle)
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
47
Fahrplanplanung
Als Fahrplan für die Bus -Linie K ist die Standardbedienung gem. NVP 2011- 2016
(DADINA, 2010) mit einer erheblichen Verdichtung (5 Min.-Takt) an
Vorlesungstagen im Zeitraum 7:00 bis 18:00 Uhr vorgesehen. Es wurde von einem
Platzangebot von 126 Plätzen je Fahrt (50% Standard- Linienbus, 50% Gelenk-Bus)
ausgegangen.
Betriebstage Betriebszeiten
Taktzeiten
Platzangebot
65%-Kapazität pro h je
Richtung4
V F V F
Montag - Freitag 05:00 - 07:00 15 Min. 327
07:00 - 18:00 5 Min. 15 Min. 982 327
18:00 - 21:00 15 Min. 327
21:00 - 00:30 30 Min. 163
Samstag 05:30 - 20:00 15 Min. 327
20:00 - 00:30 30 Min. 163
Sonntag 07:00 - 12:00 30 Min. 163
12:00 - 19:00 15 Min. 327
19:00 - 00:30 30 Min. 163
Tabelle 12 Ohnefall: Rahmenfahrplan und Kapazitäten der Bus-Linie K (V = Vorlesungszeit, F =
vorlesungsfreie Zeit)
5.5.2 Fahrzeitprofile
Das Fahrtzeitenprofil der Bus -Linie K für den Ohnefall wurde von der Bus -Linie K
gemäß Fahrplan 2011/12 übernommen, mit einem Zuschlag von 1 min aufgrund der
hohen Verspätungsanfälligkeit der heutigen Bus-Linie K zwischen den Haltestellen
Roßdörfer Platz und Beckstraße . Die im Status Quo auftretende
Verspätungsanfälligkeit wird verursacht durch zeitweise sehr hohe
Verkehrsbelastungen am Knotenpunkt Roßdörfer Straße.
4 65% der Platzkapazität gem. Standardisierter Bewertung
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
48
5.5.3 Lage von Haltestellen und Verknüpfungspunkten
Die Lagen der Haltestellen und Verknüpfungspunkte wurden im Ohnefall gegenüber
dem Status Quo (Fahrplanjahr 2011/12) nicht verändert.
5.5.4 Investitionskosten und Betriebskosten
Investitionskosten
Es fallen keine Investitionskosten für die Infrastruktur an.
Die linienreine Ermittlung des Fahrzeugbedarfs (ohne Reserve) hat einen
theoretischen Bedarf von zwölf Fahrzeugen für die Bus-Linie K ergeben. Praktisch
kann sich aber bei der Betriebsplanung durch das ausführende
Verkehrsunternehmen ein abweichender Fahrzeugbedarf ergeben.
Betriebskosten
Die Betriebskosten lassen sich überschlägig auf Grundlage der Fahrplan- km
abschätzen:
Straßenbahn-Linie 2: ca. 80.000 Fahrplan-km/Jahr
Bus-Linie K: ca. 470.000 Fahrplan-km/Jahr
Bei einem überschlägigen , üblichen Kostenansatz von 5 EUR/Fahrplan- km
Straßenbahn und 3 EUR/Fahrplan-km Bus ergeben sich jährliche Betriebskosten für
die Straßenbahn-Linie 2 und die Bus-Linie K von 1,81 Mio. EUR.
5.5.5 Technische Machbarkeit der Trassierung
Nicht relevant, da im Ohnefall kein Trassenneubau vorgesehen ist.
5.5.6 Potenzielle Konflikte mit umweltschutzrechtlichen Regelungen
Nicht relevant, da es keine infrastrukturellen Veränderungen im Vergleich z um
Status Quo gibt.
5.5.7 Nachfragewirkungen
Die Mehrfahrgäste ohne induzierte Verkehre an der TU -Lichtwiese gegenüber dem
Status Quo von 2010 (ca. 3400 Ein- und Aussteiger) betragen:
Ohnefall: + 70 Mehrfahrgäste
Bild 16 zeigt die querschnittbezogene ÖPNV-Nachfrage im Ohnefall.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
49
Bild 18 Querschnittbezogene ÖPNV-Nachfrage im Ohnefall
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Variantenbeurteilung und Empfehlung
50
6 Variantenbeurteilung und Empfehlung
Die ausgearbeiteten Lösungsvarianten werden auf der Grundlage der definierten
Ziele und Zielkriterien (vgl. Kap. 3) einer vergleichenden Beurteilung in Kapitel 6.1
unterzogen. Außerdem wurden für die Bewertung NKU -Faktoren in Kapitel 6.2
überschlägig ermittelt, u m die Förderfähigkeit durch das Land Hessen abschätzen
zu können. Basierend auf der vergleichenden Beurteilung und den überschlägigen
NKU-Faktoren wird in Kapitel 6.3 eine nachvollziehbare und belastbare Empfehlung
gegeben.
6.1 Vergleichende Beurteilung
Tabelle 13 zeigt in einer Zusammenfassung die vergleichende Beurteilung für di e
Mitfälle I und II gegenüber dem Ohnefall basierend auf den in den Kapiteln 4 und 5
erläuterten Ergebnissen der Variantenuntersuchung.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Variantenbeurteilung und Empfehlung
51
Kriterien Mitfall I Mitfall II
Investitionskosten
- - -
Infrastruktur: 23,58 Mio. EUR
Fahrzeuge: + 15,6 Mio. EUR (neue
Straßenbahn-Linie), - 2,75 Mio. EUR
(Bus-Linie K)
(jeweils ggü. Ohnefall; Nutzungsdauern:
Straßenbahn-Fz 30 Jahre, Busse 12
Jahre)
Infrastruktur: 8,32 Mio. EUR
Fahrzeuge: + 5,2 Mio. EUR
(Straßenbahn-Linie 2), - 2,2 Mio. EUR
(Bus-Linie K)
(jeweils ggü. Ohnefall; Nutzungsdauern:
Straßenbahn-Fz 30 Jahre, Busse 12
Jahre)
Betriebskosten
- -
+ ca. 0,35 Mio. EUR / Jahr
(ggü. Ohnefall)
Straßenbahn:
• neue Straßenbahn "Lichtwiese": ca.
310.000 Fahrplan-km/Jahr
• Straßenbahn-Linie 2: ca. 80.000
Fahrplan-km/Jahr (wie Status Quo)
Bus:
• Bus-Linie K: ca. 70.000 Fahrplan-
km/Jahr
+ ca. 0,32 Mio. EUR / Jahr
(ggü. Ohnefall)
Straßenbahn:
• Straßenbahn-Linie 2: ca. 240.000
Fahrplan-km/Jahr
Bus:
• Bus-Linie K: ca. 310.000 Fahrplan-
km/Jahr
Einbettung in beste-
hendes Liniennetz + o
Bauliche Machbarkeit - o
Betriebliche
Machbarkeit - +
Erschließungsqualität o o
Angebotsqualität + ++
Beförderungsqualität + ++
Fahrgastnachfrage
o +
Verkehrsleistungen:
• MIV: - 1.452 Pers.-km/Werktag
Reisezeitdifferenzen:
• ÖV: + 3.853 h/Jahr
(jeweils ggü. Ohnefall)
Verkehrsleistungen:
• MIV: - 7.169 Pers.-km/Werktag
Reisezeitdifferenzen:
• ÖV: -8.802 h/Jahr
(jeweils ggü. Ohnefall)
Umfeldverträglichkeit - o
Akzeptanz /
Durchsetzbarkeit - o
Tabelle 13 Vergleichende Beurteilung der Mitfälle I und II gegenüber dem Ohnefall
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Variantenbeurteilung und Empfehlung
52
6.2 Überschlägige Nutzen-Kosten-Indikatoren
Bei der Standardisierten Bewertung (ITP / VWI, 2006) wird für die quantifizierbaren
Teilindikatoren ein Nutzen-Kosten-Indikator (E1) gebildet.
Für diese Machbarkeitsstudie wurden in A bstimmung mit dem Auftraggeber die
Nutzen-Kosten-Indikatoren für die Mitfälle I und II überschlägig ermittelt. Ziel war es,
mit hinreichender Sicherheit abschätzen zu können, ob ein NKU -Faktor größer 1
erreichbar scheint.
Die überschlägig ermittelten NKU-Faktoren werden bei einer genauen NKU nicht
unverändert bleiben. Zum einen können eine Änderung der Angebotskonzeption
und dadurch bedingt der Nachfragewirkungen sowie der geplanten Infrastruktur
(Investitionskosten, ggf. Fahrtzeiten) den NKU -Faktor beeinf lussen. Zum anderen
wurden das Berechnungsverfahren und die Ermittlung der Eingangsgrößen
vereinfacht sowie weniger relevante Teilindikatoren (Reisezeitdifferenzen für
Schüler, Geräuschbelastung) vernachlässigt. Die Veränderungen können sich
sowohl als Verbesserung als auch als Verschlechterung des NKU -Faktors
auswirken.
Die in Kapitel 6.3 formulierte Empfehlung kann aber als gesichert gelten, sofern
keine erheblich en Änderungen gegenüber den hier zugrunde gelegten
Eingangsgrößen vorgenommen werden.
Folgende Teilindikatoren w urden entsprechend der Standardisierten Bewertung
überschlägig ermittelt:
ÖV-Reisezeitdifferenz. Es werden nur die Reisezeitdifferenzen für Erwachsene
betrachtet. Aufgrund des geringen Anteils von Schülerfahrten von 0,7% wurden
diese für die überschlägige Ermittlung des Nutzen- Kosten-Indikators
vernachlässigt.
Saldo der Pkw-Betriebskosten
Kapitaldienst für die ortsfeste Infrastruktur des ÖV im Ohnefall
Saldo der ÖV -Gesamtkosten ohne Kapitaldienst für die ortsfeste Infrastruktur
des ÖV im Mitfall
Unterhaltungskosten Fahrweg
Kapitaldienst Fahrzeuge
laufleistungsabhängige Unterhaltungskosten Fahrzeuge
zeitabhängige Unterhaltungskosten Fahrzeuge
Personalkosten
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Variantenbeurteilung und Empfehlung
53
Energiekosten
Saldo der Unfallschäden
Saldo der CO2-Emissionen
Saldo der Emissionskosten für sonstige Schadstoffe
Kapitaldienst für die ortsfeste Infrastruktur des ÖV im Mitfall
Die Salden der sonstigen Schadstoffe sowie der Geräuschbelastun g wurden nicht
berücksichtigt, da diese das Ergebnis nicht wesentlich beeinflussen.
Das Ergebnis ist in Tabelle 14 zusammengestellt.
Nutzen-Kosten-Indikator
Mitfall I
(in T € /Jahr)
Mitfall II
(in T € /Jahr)
Reisezeitdifferenzen im ÖV (abgemindert)
(nur Erwachsene) -28,898 66,016
Saldo der Pkw-Betriebskosten 97,942 483,907
Kapitaldienst für die ortsfeste Infrastruktur des ÖV im
Ohnefall 0 0
Saldo der ÖV-Gesamtkosten ohne Kapitaldienst für
die ortsfeste Infrastruktur des ÖV im Mitfall -883,912 -143,956
Saldo der Unfallschäden -69,894 61,774
Saldo der CO2-Emissionen -78,602 42,751
Saldo der Emissionskosten für sonstige Schadstoffe 21,151 18,019
Summe der monetär bewerteten Einzelnutzen-
Salden = Nutzen in T€/Jahr -942,213 528,511
Kapitaldienst für die ortsfeste Infrastruktur des ÖV im
Mitfall = Kosten in T€/Jahr
923,751 325,841
Differenz der Nutzen und Kosten in T€/Jahr -1.865,965 202,671
Nutzen-Kosten-Verhältnis - 1,02 1,62
Tabelle 14 Überschlägiger Nutzen-Kosten-Indikator für die Mitfälle I und II
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Variantenbeurteilung und Empfehlung
54
6.3 Empfehlung
Angesichts der nachgewiesenen Verbesserung der ÖPNV-Erschließung des
Campus Lichtwiese und dem günstigen Verhältnis des Nutzens zu den Kosten mit
einem überschlägig ermittelten NKU -Faktor von 1,62 stellt die Straßenbahn-Linie 2
über den Lichtwiesenweg bis zu einer Haltestelle TU -Lichtwiese/Mensa eine
verkehrlich sinnvolle Maßnahme dar.
Von folgendem Zeitplan ist bei zügiger Fortführung der Planung für den Mitfall II
auszugehen:
Projektschritte
2013/II
2014/I
2014/II
2015/I
2015/II
2016/I
2016/II
2017/I
Artenschutzgutachten
NKU
Genehmigungsunterlagen
Planfeststellungsverfahren
Finanzierungsantrag
Ausführungsplanung
Bauausführung
Es ist von einem Realisierungszeitraum von ca. 4 Jahren bis zur Inbetriebnahme zu
rechnen. Eine Inbetriebnahme ist demnach zum Fahrplanwechsel im Dez. 2017
erreichbar.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
55
ANLAGE 1
ÖPNV-Angebot (Status Quo):
Steckbriefe der relevanten ÖV-Linien
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
56
Steckbrief Bus-Linie K
Steckbrief Bus-Linie K
Linienweg Darmstadt Kleyerstraße – Hauptbahnhof –Luisenplatz –
Darmstadt TU-Lichtwiese/Mensa
Betriebszeitraum
Mo - Fr Sa So
von DA nach DA von DA von DA nach DA von DA
05:09 -
00:26
05:47 -
00:14
05:17 -
00:26
05:37 -
00:14
05:45 -
00:26
06:02 -
00:14
Anzahl Fahrten
Mo - Fr Sa So
von DA nach DA von DA nach DA von DA nach DA
99 92 66 64 51 50
Mo - Fr, 7-8 Uhr Mo - Fr, 13-14 Uhr Mo - Fr, 17-18 Uhr
von DA nach DA von DA nach DA von DA nach DA
7 5 6 10 6 9
Fahrgastnachfrage
(Quelle: RMV-
Fahrgastzahlen 2010)
Mo - Fr Sa So
Aussteiger /
Einsteiger
TU-Lichtwiese /
Mensa (von / nach
DA Zentrum)
Ausst. Einst. Ausst. Einst. Ausst. Einst.
1.642 1.574 234 301 75 127
Kantenbelastung
TU-Lichtwiese /
Mensa - Breslauer
Platz
von DA nach DA von DA nach DA von DA nach DA
1.642 1.574 234 301 75 127
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
57
Steckbrief Linie 9
Steckbrief Linie 9
Linienweg Griesheim Platz Bar-le-Duc – Maria-Goeppert-Straße –
Darmstadt Berliner Allee – Luisenplatz – Böllenfalltor
Betriebszeitraum
Mo - Fr Sa So
von DA nach DA von DA von DA nach DA von DA
03:53 -
00:21
04:35 -
01:05
03:53 -
02:21
04:35 -
03:05
04:54 -
00:21
05:37 -
00:55
Anzahl Fahrten
Mo - Fr Sa So
von DA nach DA von DA nach DA von DA nach DA
75 76 71 72 55 59
Mo - Fr, 7-8 Uhr Mo - Fr, 13-14 Uhr Mo - Fr, 17-18 Uhr
von DA nach DA von DA nach DA von DA nach DA
4 4 4 4 4 4
Fahrgastnachfrage
(Quelle: RMV-
Fahrgastzahlen 2010)
Mo - Fr Sa So
Aussteiger /
Einsteiger
Hochschulstadion
(von / nach DA
Zentrum)
Ausst. Einst. Ausst. Einst. Ausst. Einst.
909 1.152 562 593 510 385
Kantenbelastung
Hochschulstadion -
Herdweg
von DA nach DA von DA nach DA von DA nach DA
2.324 3.599 2.014 2.246 1.274 1.000
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
58
Steckbrief Linie 2
Steckbrief Linie 2
Linienweg Darmstadt Hauptbahnhof – Berliner Allee – Rhein-
/Neckarstraße – Luisenplatz – Schloß – Böllenfalltor
Betriebszeitraum
Mo - Fr Sa So
von DA nach DA von DA von DA nach DA von DA
04:38 -
17:54
05:48 -
01:22 - - - -
Anzahl Fahrten
Mo - Fr Sa So
von DA nach DA von DA nach DA von DA nach DA
42 39 - - - -
Mo - Fr, 7-8 Uhr Mo - Fr, 13-14 Uhr Mo - Fr, 17-18 Uhr
von DA nach DA von DA nach DA von DA nach DA
4 4 4 4 4 3
Fahrgastnachfrage
(Quelle: RMV-
Fahrgastzahlen 2010)
Mo - Fr Sa So
Aussteiger /
Einsteiger
Hochschulstadion
(von / nach DA
Zentrum)
Ausst. Einst. Ausst. Einst. Ausst. Einst.
618 593 - - - -
Kantenbelastung
Hochschulstadion -
Herdweg
von DA nach DA von DA nach DA von DA nach DA
1.421 920 - - - -
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
59
Steckbrief Linie 65 (Odenwaldbahn)
Steckbrief Linie 65 (Odenwaldbahn)
Linienweg Frankfurt Hbf / Darmstadt Hbf – Groß-Umstadt Wiebelsbach –
Erbach (– Eberbach)
Betriebszeitraum
Mo - Fr Sa So
von DA nach DA von DA von DA nach DA von DA
06:01 -
00:47
04:57 -
22:06
07:37 -
00:47
06:07 -
22:38
08:37 -
00:47
07:07 -
22:38
Anzahl Fahrten
Mo - Fr Sa So
von DA nach DA von DA nach DA von DA nach DA
21 20 17 15 16 13
Mo - Fr, 7-8 Uhr Mo - Fr, 13-14 Uhr Mo - Fr, 17-18 Uhr
von DA nach DA von DA nach DA von DA nach DA
1 2 1 1 2 1
Fahrgastnachfrage
(Quelle: RMV-
Fahrgastzahlen 2010)
Mo - Fr Sa So
Aussteiger /
Einsteiger
TU-Lichtwiese Bf
(von / nach DA
Zentrum)
Ausst. Einst. Ausst. Einst. Ausst. Einst.
154 90 29 8 25 27
Kantenbelastung
TU-Lichtwiese Bf -
Ostbf
von DA nach DA von DA nach DA von DA nach DA
2.384 1.562 1.016 859 736 1.039
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
60
ANLAGE 2
Bewertungen von Trassierungsvarianten
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
61
Variante 1 (Mitfall I): Hbf - Willy-Brandt-Platz - Luisenplatz - Schloss
- Roßdörfer Platz - Roßdörfer Str. - Petersenstraße
Zielbereich "Kosten"
Investitionskosten
(Infrastruktur /
Fahrzeuge)
Infrastruktur:
Die Investitionskosten für die 2,05 km lange Trasse wurden auf
21,44 Mio. EUR (10.500 EUR / m) Baukosten bzw. 23,58 Mio.
EUR inkl. 10% für Planung und Vorbereitung (Zuschlag gem.
Standardisierter Bewertung) grob geschätzt.
- Äußere Erschließung Lichtwiese: ab Roßdörfer Platz Neubau
2-gleisig, 4 Haltestellen (wie Bus-Linie K).
- Innere Erschließung Lichtwiese: Neubau 2-gleisig,
Wendeschleife nördlich des Hörsaal- und Medienzentrums, 1
Haltestelle.
Fahrzeuge:
- Fz Strab (neu): linienrein 6 Fz (statt 0 im Ohnefall) (--)
- Fz Bus-Linie K: linienrein 2 Fz (statt 12 im Ohnefall) (++)
- -
Betriebskosten
Zusätzliche Betriebskosten "Strab neu" (--).
Reduzierung Betriebskosten Bus-Linie K (++).
Die Betriebskosten lassen sich überschlägig auf Grundlage der
Fahrplan-km abschätzen:
- Straßenbahn "Lichtwiese": 310.000 km
- Bus-Linie K: 70.000 km
- Straßenbahn-Linie 2: 80.000 km
Es ergeben sich hierfür jährliche Betriebskosten von ca. 2,16
Mio. EUR (5 EUR/Strab-km, 3 EUR/Bus-km).
-
Zielbereich "Einbettung in bestehendes Liniennetz"
Be-/ Entlastung von
Strecken, Haltestellen
Strecken:
- Entlastung Strecke Bus-Linie K.
- Zusatzbelastung Strecke "Strab neu" / Strab 9 / Strab 2 bis
Roßdörfer Platz.
Auf den Strecken kommt es wegen der geringeren Anzahl an
Fahrzeugen in den Spitzenzeiten grundsätzlich zu
Entlastungen, da die Bus-Linie K mit bis zu 12 Fahrten/h
+
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
62
(Status Quo / Ohnefall) durch die Straßenbahn mit bis zu 8
Fahrten/h ersetzt wird - bis auf den Abschnitt Roßdörfer Platz -
Beckstraße wegen des Zwei-Richtungsverkehrs (vgl. hierzu
"bauliche Machbarkeit").
Die zwischen Hauptbahnhof und TU-Lichtwiese/Mensa
gelegenen Knotenpunkte werden entsprechend grundsätzlich
entlastet.
Im Mitfall I wird am Knotenpunkt Roßdörfer Platz allerdings die
Führung der Straßenbahn gegenüber der Bus-Linie K
geändert. Die Straßenbahnen belasten in Fahrtrichtung
Stadtmitte den Knotenpunkt über die östliche Zufahrt
(Roßdörfer Straße, zuvor Einrichtungsverkehr) und nicht mehr
über die südliche Zufahrt (kommend aus der Kiesstraße). Als
grobe Abschätzung kann aber davon ausgegangen werden,
dass die veränderte Belastung des Knotenpunkts keine
erhebliche Verschlechterung der Verkehrsqualität bewirken
dürfte, da sich die Gesamtanzahl der abzuwickelnden
Fahrzeuge in den Spitzenzeiten auch an diesem Knotenpunkt
reduziert.
Haltestellen:
Hauptbahnhof: Entlastung Platz 2 und 4 (bis zu - 8 Busse/h),
zusätzliche Belastung Platz 3 (bis zu + 8 Strab/h). Dieser
Engpass erfordert betriebliche Optimierungen und / oder
bauliche Veränderungen (z. B. Verlängerung Haltestelle).
- Willy-Brandt-Platz: Entlastung (bis zu - 12 Busse/h der Bus-
Linie K, + 8 Strab/h der "Strab neu").
- Luisenplatz: Entlastung Platz 2 und 3 (bis zu - 12 Busse/h der
Bus-Linie K, + 8 Strab/h der "Strab neu").
Die sonstigen Haltestellen werden entsprechend grundsätzlich
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
63
bezüglich der Anzahl der Fahrzeuge entlastet.
Dort, wo es getrennte Haltepositionen für Busse und
Straßenbahnen gibt, tritt eine entsprechende Verlagerung auf.
Dies gilt für die Haltestellen Schloß und Hauptbahnhof. Nach
einer überschlägigen Prüfung der betrieblichen Machbarkeit ist
in Abstimmung mit der HEAG mobilo für diese Haltestellen
aber davon auszugehen, dass ggf. auftretende
Kapazitätsengpässe durch betriebliche und bauliche
Anpassungen mit vertretbarem Aufwand lösbar sind.
Verknüpfungsmöglichkeit
im ÖV / P+R Wie Status Quo.
Flexibilität / zukünftige
Entwicklungen
Erweiterungsmöglichkeit der Kapazität bei weiteren
Nachfragesteigerungen.
Zielbereich "Bauliche Machbarkeit"
Trassierungs-
möglichkeiten / bauliche
Zwangspunkte
Streckenabschnitt Roßdörfer Platz - Beckstraße:
- 2-streifige Führung im Mischverkehr wg. Engpass (nur 10,5 m
Gesamtbreite Straßenraum) zw. Roßdörfer Platz - Beckstr..
- Mögliche Konflikte mit Gegenverkehr (Einbahnstraße), daher
nördl. Fahrspur als Sperrfläche.
- Ab Heidenreichstr. eigener Bahnkörper möglich.
- Parken am Straßenrand für Anwohner v. a. zw. Roßdörfer
Platz - Beckstr. nicht mehr möglich.
- Petersenstraße Führung mittig oder westlich davon
unproblematisch.
Variante 1 / Mitfall I ist hinsichtlich der Trassenbreiten, Radien
und Steigungen technisch machbar.
-
Zielbereich "Betriebliche Machbarkeit"
unabhängige
Trassenführung bzw.
Vorrang-Signalisierung
Keine unabhängige Führung Roßdörfer Platz - Heidenreichstr.,
Vorrang-Signalisierung dort nicht oder nur eingeschränkt
realisierbar.
Unabhängige Führung Heidenreichstraße - Breslauer Platz
möglich.
Keine unabhängige Trassenführung Breslauer Platz -
Wendeschleife nördl. HMZ.
Sonst wie Status Quo (Nutzung Bestandsnetz).
-
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
64
betrieblich kritische
Strecken / Knoten
(Konflikte ÖV-MIV, ÖV-
ÖV)
keine
Zielbereich "Bedienungsqualität im Untersuchungsraum"
Erschließungsqualität:
fußläufiger Haltestellen-
einzugsbereich
Kein Unterschied zum Status Quo (keine relevanten
Änderungen der Haltestellen).
Haltestelle "Lichtwiese" wie aktuelle Bus-Linie K (ca. 90% der
bebauten Fläche im 300 m-Radius).
o
Angebotsqualität:
zeitliche Verfügbarkeit
(Bedienungshäufigkeit,
Regelmäßigkeit der
Bedienung,
Betriebszeiten) /
Platzangebot
Zeitweise geringfügig schlechtere zeitliche Erschließung als
Status Quo / Ohnefall (bei Ersatz Bus-Linie K, da weniger
Fahrten/h).
Platzangebot besser durch Kapazitätserweiterung.
+
Zielbereich "Beförderungsqualität"
Reisezeit / Umsteige-
häufigkeit
Keine wesentlichen Änderungen der Reisezeiten für die
relevanten Fahrtbeziehungen.
+ Pünktlichkeit /
Zuverlässigkeit
Geringfügige Verbesserung der Pünktlichkeit / Zuverlässigkeit
(unabhängige Führung nur ggf. und in Teilstrecken möglich).
Beförderungskomfort Beförderungskomfort Strab besser als Bus.
Zielbereich "Fahrgastnachfrage"
Nachfrageentwicklung Geringfügige Nachfragesteigerung. o
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
65
Zielbereich "Umfeldverträglichkeit"
Stadt- und
Landschaftsbild
Roßdörfer Straße: Beeinträchtigung des Straßenbildes durch
neue Oberleitungen.
Optimierung im Zentrum des Campus Lichtwiese im Rahmen
der Feinplanung wegen der besonderen gestalterischen und
städtebaulichen Anforderungen erforderlich..
- Bündelung/Trennwirkung Geringfügige Trennwirkung durch Gleise auf Roßdörfer Straße.
Umweltfaktoren (Lärm-
und Luftschad-
stoffemissionen,
Klimaschutz)
Stärkere Lärmbelastung v. a. im Abschnitt Roßdörfer Platz -
Beckstr. (Strab im 2- statt 1-Richtungs-Verkehr).
Systembedingt Rückgang Luftschadstoffemissionen, Beitrag
zum Klimaschutz.
Zielbereich "Akzeptanz / Durchsetzbarkeit"
planerische Vorgaben /
politische Beschlüsse /
rechtliche Machbarkeit
(Umweltschutz, …) /
Finanzierung
(Förderfähigkeit, …)
Akzeptanz durch Anwohner Roßdörfer Str. fraglich (erhebliche
Belastung durch Lärm, Wegfall Stellplätze im Straßenraum).
Keine Konflikte mit sensiblen Geräten der TU (bei
Wendeschleife nördl. HMZ).
Konflikte mit umweltschutzrechtlichen Regelungen sind nach
Aussage der Naturschutzbehörden (Umweltamt Stadt
Darmstadt, RP Darmstadt) nicht zu erwarten.
Laut Oberer Naturschutzbehörde (RP Darmstadt) ist jedoch
auch für innerstädtische Trassen ein Artenschutzgutachten zu
erstellen, allerdings mit einer reduzierten
Untersuchungsintensität.
Förderfähigkeit Abschnitt Roßdörfer Platz - Heidenreichstr.
abhängig von Möglichkeit der Vorrang-Signalisierung.
-
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
66
Variante 2 (Mitfall II): Hbf - Luisenplatz - Schloss - Roßdörfer Platz -
Lichtwiesenweg - Lichtwiese
Zielbereich "Kosten"
Investitionskosten
(Infrastruktur /
Fahrzeuge)
Infrastruktur:
Die Investitionskosten für die 1,33 km lange Trasse wurden auf
7,56 Mio. EUR (5.685 EUR / m) Baukosten bzw. 8,32 Mio.
EUR inkl. 10% für Planung und Vorbereitung (Zuschlag gem.
Standardisierter Bewertung) grob geschätzt.
- Äußere Erschließung Lichtwiese: ab Hst. TU-
Hochschulstadion Neubau 2-gleisig (1-gleisig im Rahmen der
NKU zusätzlich zu prüfen), 1 Haltestelle, Verlegung Stellplätze
und Fuß-Radweg Lichtwiesenweg + hochwertige Gestaltung
erforderlich.
- Innere Erschließung Lichtwiese: Neubau 2-gleisig
(Notwendigkeit 2-gleisiger Ausbau im Rahmen einer
anschließenden NKU bzw. Voruntersuchung zur NKU zu
erbringen), Wendeschleife nördlich des Hörsaal- und
Medienzentrums, 1 Haltestelle. Erhöhte Investitionskosten für
ein Masse-Feder-System wegen der sensiblen Geräte des
Fachbereichs Bauingenieurwesen.
Fahrzeuge:
- Fz Strab 2 (neu): linienrein 5 Fz (statt 3 im Ohnefall) (-)
- Fz Bus-Linie K: linienrein 4 Fz (statt 12 im Ohnefall) (+).
-
Betriebskosten
Zunahme Betriebskosten Strab 2 (neu) (-).
Reduzierung Betriebskosten Bus-Linie K (+).
Die Betriebskosten lassen sich überschlägig auf Grundlage der
Fahrplan-km abschätzen:
- Bus-Linie K: 310.000 km
- Straßenbahn-Linie 2: 240.000 km
Es ergeben sich hierfür jährliche Betriebskosten von ca. 2,13
Mio. EUR (5 EUR/Strab-km, 3 EUR/Bus-km).
-
Zielbereich "Einbettung in bestehendes Liniennetz"
Be-/ Entlastung von
Strecken, Haltestellen
Strecken:
Entlastung Strecke Bus-Linie K.
o
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
67
Belastung Strecke Strab 2 (neu).
Auf den Strecken kommt es in den Abschnitten Roßdörfer
Platz - Lichtwiese und Luisenplatz - Willy-Brandt-Platz -
Hauptbahnhof zu deutlichen Entlastungen durch die geringere
Anzahl an Fahrzeugen der Bus-Linie K in den Spitzenzeiten
(zeitweise nur 4 statt 12 Fahrten/h). Der Abschnitt Roßdörfer
Platz - Luisenplatz wird um bis zu 4 Fahrten/h entlastet
(Überlagerung Strab-Linie 2 (neu) und Bus-Linie K; 4
zusätzliche Straßenbahnen, 8 Busse weniger). In den
Abschnitten Roßdörfer Platz - Hochschulstadion und
Luisenplatz - Rhein-Neckar-Straße - Hauptbahnhof kommt es
hingegen zu einer zusätzlichen Belastung der Strecke von bis
zu 4 Fahrten/h. Gem. HEAG mobilo ist die Leistungsfähigkeit
der Strecken aber hierfür jeweils gegeben.
Der Knotenpunkt Roßdörfer Platz wird zum einen entlastet
durch weniger Fahrten der Bus-Linie K (4 statt 12
Fahrten/Spitzen-h je Fahrtrichtung), zum anderen zusätzlich
belastet durch die Erhöhung der Fahrtenzahl der Linie 2 (von 4
auf 8 Fahrten/Spitzen-h je Fahrtrichtung). Insgesamt kommt es
zu einer geringfügigen Entlastung, gemessen an der Anzahl
der ÖV-Fahrten.
Am Knotenpunkt Lichtwiesenweg / Nieder-Ramstädter-Straße
mit derzeit 8 Straßenbahnen je Spitzen-h und Richtung (Linien
2 und 9) ist künftig mit 12 Straßenbahnen je Spitzen-h und
Richtung zu rechnen. 8 Straßenbahnen je Spitzen-h und
Richtung werden den Knotenpunkt in Richtung bzw. kommend
aus dem Lichtwiesenweg befahren und benötigen eine eigene
(Bedarfs-)Phase, in der allerdings auch den Linksabbiegern
aus Süden bzw. den Rechtseinbiegern aus Westen gleichzeitig
freigegeben werden kann. Eine solche zusätzliche
(Bedarfs-)phase ist bei einem 7,5 Minuten-Takt in den
Spitzen-h etwa alle 3,75 min erforderlich, d. h. z. B. bei einer
Umlaufzeit des Knotenpunkts von 90 s in etwa jedem 2. oder 3.
Umlauf. Im Gegenzug wird die Anzahl der (Bedarfs-)Phasen
für die restlichen 4 Straßenbahnen je Spitzen-h und Richtung
vom bzw. zum Böllenfalltor halbiert (zuvor 8 Straßenbahnen).
Als grobe Abschätzung kann daher davon ausgegangen
werden, dass diese zusätzliche Belastung des Knotenpunkts
keine erhebliche Verschlechterung der Verkehrsqualität
bewirken dürfte.
Der Wegfall der Bedienung des Streckenabschnitts der Linie 2
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
68
Böllenfalltor-Lichtwiese ist angesichts der Fahrgastzahlen aus
der RMV-Fahrgasterhebung 2010 und nach Abstimmung mit
der HEAG mobilo unkritisch. Wichtig ist in diesem
Zusammenhang aber eine hohe Pünktlichkeit der Buslinien aus
Richtung Mühltal (Sicherung Anschluss an Linie 9), z. B. durch
eine ÖV-Beschleunigung auf der B 449.
Haltestellen:
Hauptbahnhof: Entlastung Platz 2 und 4 (bis zu - 8 Busse/h),
zusätzliche Belastung Platz 3 (bis zu + 4 Strab/h). Dieser
Engpass ist lt. HEAG mobilo lösbar durch betriebliche
Optimierungen und / oder bauliche Veränderungen (z. B.
Verlängerung Halterstelle).
Willy-Brandt-Platz: deutliche Entlastung (bis zu - 8 Busse/h der
Bus-Linie K).
Luisenplatz: Entlastung Platz 2 und 3 (bis zu - 8 Busse/h),
zusätzliche Belastung Platz 1 und 6 (bis zu + 4 Strab/h). Diese
zusätzliche Belastung ist lt. HEAG mobilo unkritisch.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
69
An den sonstigen Haltestellen kommt es in den Abschnitten
Roßdörfer Platz - Lichtwiese und Luisenplatz - Willy-Brandt-
Platz - Hauptbahnhof zu deutlichen Entlastungen durch die
geringere Anzahl an Fahrzeugen der Bus-Linie K in den
Spitzenzeiten (zeitweise nur 4 statt 12 Fahrten/h). Der
Abschnitt Roßdörfer Platz - Luisenplatz wird um bis zu 4
Fahrten/h entlastet (Überlagerung Strab-Linie 2 (neu) und Bus-
Linie K: 4 zusätzliche Straßenbahnen, 8 Busse weniger). In
den Abschnitten Roßdörfer Platz - Hochschulstadion und
Luisenplatz - Rhein-Neckar-Straße - Hauptbahnhof kommt es
hingegen zu einer zusätzlichen Belastung der Haltestellen von
bis zu 4 Fahrten/h. Gem. HEAG mobilo ist die
Leistungsfähigkeit der Haltestellen aber hierfür jeweils
gegeben.
Verknüpfungmöglichkeit
im ÖV / P+R Wie Status Quo.
Flexibilität / zukünftige
Entwicklungen
Erweiterungsmöglichkeit der Kapazität bei weiteren
Nachfragesteigerungen.
Zielbereich "Bauliche Machbarkeit"
Trassierungs-
möglichkeiten / bauliche
Zwangspunkte
Lichtwiesenweg eigener Bahnkörper möglich.
Verlegung Stellplätze und Fuß-Radweg Lichtwiesenweg, evtl.
Eingriff in Baumbestand erforderlich.
Variante 2 / Mitfall II ist hinsichtlich der Trassenbreiten, Radien
und Steigungen technisch machbar.
o
Zielbereich "Betriebliche Machbarkeit"
unabhängige
Trassenführung bzw.
Vorrang-Signalisierung
Unabhängige Führung zwischen Hochschulstadion und
Haltestelle "Lichtwiese".
Sonst wie Status Quo (Nutzung Bestandsnetz).
+ betrieblich kritische
Strecken / Knoten
(Konflikte ÖV-MIV, ÖV-
ÖV)
Leistungsfähigkeiten Knotenpunkte im Abschnitt Hauptbahnhof
bis Luisenplatz sowie Roßdörfer Platz - Hochschulstadion
durch 4 zusätzliche Strab/h negativ betroffen, voraussichtlich
aber unkritisch.
Leistungsfähigkeit baulich geänderter KP Nieder-Ramstädter
Str./ Lichtwiesenweg voraussichtlich unkritisch (vorbehaltlich
detaillierter Untersuchung).
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
70
Zielbereich "Bedienungsqualität im Untersuchungsraum"
Erschließungsqualität:
fußläufiger Haltestellen-
einzugsbereich
Kein Unterschied zum Status Quo (keine relevanten
Änderungen der Haltestellen).
Haltestelle "Lichtwiese" wie Bus-Linie K (ca. 90% der bebauten
Fläche im 300 m-Radius).
(Jedoch bessere Erschließung Nieder-Ramstädter-Straße ab
Roßdörfer Platz (für Lichtwiese).)
o
Angebotsqualität:
zeitliche Verfügbarkeit
(Bedienungshäufigkeit,
Regelmäßigkeit der
Bedienung,
Betriebszeiten) /
Platzangebot
Bessere zeitliche Erschließung der Lichtwiese als Status Quo
(durch Bus-Linie K UND Strab).
Im Woogsviertel zeitweise schlechtere zeitliche Erschließung
als Status Quo / Ohnefall, aber Angebot gem. Standard NVP.
Platzangebot besser durch Kapazitätserweiterung.
++
Zielbereich "Beförderungsqualität"
Reisezeit / Umsteige-
häufigkeit
Verkürzung der Reisezeiten für die relevanten
Fahrtbeziehungen (ca. 1-2 min im Vgl. zur Bus-Linie K).
++ Pünktlichkeit /
Zuverlässigkeit
Deutliche Verbesserung der Pünktlichkeit / Zuverlässigkeit
(unabhängige Führung).
Beförderungskomfort Beförderungskomfort Strab besser als Bus.
Zielbereich "Fahrgastnachfrage"
Nachfrageentwicklung Deutliche Nachfragesteigerung. +
Zielbereich "Umfeldverträglichkeit"
Stadt- und
Landschaftsbild
Deutlicher baulicher Eingriff in Lichtwiesenweg durch
Trassenführung.(hoher Anspruch an Umfeldgestaltung).
Optimierung im Bereich Lichtwiese und im Zentrum des
Campus Lichtwiese im Rahmen der Feinplanung wegen der
besonderen gestalterischen und städtebaulichen
Anforderungen erforderlich.
o
Bündelung/Trennwirkung Trennwirkung durch Gleiskörper auf Lichtwiesenweg.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
71
Umweltfaktoren (Lärm-
und Luftschad-
stoffemissionen,
Klimaschutz)
Verdichtung auf vorhandener Trasse (z. T. Rasen) erhöht
Lärmbelastung nur geringfügig.
Reduzierung Beeinträchtigung Roßdörfer Straße durch
Entlastung Bus-Linie K.
Systembedingt Rückgang Luftschadstoffemissionen, Beitrag
zum Klimaschutz.
Zielbereich "Akzeptanz / Durchsetzbarkeit"
planerische Vorgaben /
politische Beschlüsse /
rechtliche Machbarkeit
(Umweltschutz, …) /
Finanzierung
(Förderfähigkeit, …)
Verlegung Stellplätze und Fuß-Radweg Lichtwiesenweg
möglich, hohe Anforderungen an die Gestaltung des
Lichtwiesenweg.
Konflikte mit sensiblen Geräten der TU durch entsprechende
Vorkehrungen im unmittelbaren Umfeld der Geräte lösbar.
Fachgutachten (beauftragt durch die HEAG mobilo) liegt hierzu
vor.
Konflikte mit umweltschutzrechtlichen Regelungen sind nach
Aussage der Naturschutzbehörden (Umweltamt Stadt
Darmstadt, RP Darmstadt) nicht zu erwarten.
Laut Oberer Naturschutzbehörde (RP Darmstadt) ist jedoch
auch für innerstädtische Trassen ein Artenschutzgutachten zu
erstellen, allerdings mit einer reduzierten
Untersuchungsintensität.
o
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
72
Variante 3: Hbf - Luisenplatz- Schloss - Ostbahnhof -
Petersenstraße
Zielbereich "Kosten"
Investitionskosten
(Infrastruktur /
Fahrzeuge)
Äußere Erschließung Lichtwiese:
- Infrastruktur: ab Schloß ca. 2,7 km Neubau 2-gleisig, 5
Haltestellen.
- Fahrzeuge: Anschaffung Fz Strab "neu" (--), Reduzierung Fz
Bus-Linie K (+) und L-Bus (+).
Innere Erschließung Lichtwiese:
- Infrastruktur: Ca. 0,6 km Neubau 2-gleisig, Wendeschleife
nördlich des Hörsaal- und Medienzentrums, 1 Haltestelle.
- -
Betriebskosten
Zusätzlich Betriebskosten Strab "neu" (--).
Reduzierung Betriebskosten Bus-Linie K (+)
Reduzierung Betriebskosten Bus-Linie L (+).
-
Zielbereich "Einbettung in bestehendes Liniennetz"
Be-/ Entlastung von
Strecken, Haltestellen
Landgraf-Georg-Straße: Be- oder Entlastung abhängig von
Anpassungen der Busse aus dem östl. Landkreis.
Abschnitt Luisenplatz - Rhein-Neckar-Straße - Hauptbahnhof:
zusätzliche Belastung (+ Strab)
Strecke Bus-Linie K: Entlastung.
Hauptbahnhof: keine Gesamt-Entlastung (- Bus-Linie K, +
Strab).
Willy-Brandt-Platz: Entlastung (- Bus-Linie K, - Bus-Linie L).
Luisenplatz: keine Gesamt-Entlastung (- Bus-Linie K, - Bus-
Linie L, + Strab).
o
Verknüpfungsmöglichkeit
im ÖV / P+R Anschluss Woogsviertel an SPNV (über Ostbf).
Flexibilität / zukünftige
Entwicklungen
Kaum Erweiterungsmöglichkeit der Kapazität bei weiteren
Nachfragesteigerungen (wg. Engpass Landgraf-Georg-Straße
und ggf. hoher (betrieblich problematischer) Auslastung der
Strecke bei integrierter Erschließung Lichtwiese / Roßdorf /
Groß-Zimmern).
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
73
Zielbereich "Bauliche Machbarkeit"
Trassierungs-
möglichkeiten / bauliche
Zwangspunkte
Engpass (Straßenraum) Landgraf-Georg-Straße (Annahme:
teilweise. 3-streifig, kein durchgehend eigener Bahnkörper).
Bauliche Maßnahmen am Sportgelände TSG 1846 (und
Verlegung Kunstrasenplatz) oder Verschiebung B 26
erforderlich.
-
Zielbereich "Betriebliche Machbarkeit"
unabhängige
Trassenführung bzw.
Vorrang-Signalisierung
Keine durchgehend unabhängige Führung auf Landgraf-
Georg-Straße (-> hohe Verkehrsbelastungen!), aber ggf.
Vorrang-Signalisierung möglich.
Unabhängige Führung Ostbf - Breslauer Platz.
Keine unabhängige Trassenführung Breslauer Platz -
Wendeschleife nördl. HMZ.
Sonst wie Status Quo (Nutzung Bestandsnetz).
-
betrieblich kritische
Strecken / Knoten
(Konflikte ÖV-MIV, ÖV-
ÖV)
- KP Mercksplatz/Landgraf-Georg-Str.: Be- oder Entlastung
abhängig von Anpassungen der Busse aus dem östl.
Landkreis.
- KP Fiedlerweg/Landgraf-Georg-Str.: Be- oder Entlastung
abhängig von Anpassungen der Busse aus dem östl.
Landkreis, aber ggf. Abzweig vor KP auf südl. Seite.
Bei integrierter Erschließung Lichtwiese / Roßdorf / Groß-
Zimmern zwar Entlastung der Landgraf Georg-Str. von Bussen,
aber starke zusätzliche Belastung durch Strab.
Zielbereich "Bedienungsqualität im Untersuchungsraum"
Erschließungsqualität:
fußläufiger Haltestellen-
einzugsbereich
Kein Unterschied zum Status Quo.
Haltestelle "Lichtwiese" wie Bus-Linie K (ca. 90% der bebauten
Fläche im 300 m-Radius).
o
Angebotsqualität:
zeitliche Verfügbarkeit
(Bedienungshäufigkeit,
Regelmäßigkeit der
Bedienung,
Betriebszeiten) /
Platzangebot
Bessere zeitliche Erschließung als Status Quo (durch Bus-Linie
K UND Strab).
Platzangebot besser durch Kapazitätserweiterung.
++
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
74
Zielbereich "Beförderungsqualität"
Reisezeit / Umsteige-
häufigkeit
Keine wesentlichen Änderungen der Reisezeiten für die
relevanten Fahrtbeziehungen, außer TU-Bereich S 3 /
Landgraf-Georg-Straße <-> Lichtwiese sowie Woogsviertel <->
Ostbf (Verbesserung Reisezeit / Umsteigehäufigkeit). +
Pünktlichkeit /
Zuverlässigkeit
Geringfügige Verbesserung der Pünktlichkeit / Zuverlässigkeit
(unabhängige Führung nur ggf. und in Teilstrecken möglich).
Beförderungskomfort Beförderungskomfort Strab besser als Bus.
Zielbereich "Fahrgastnachfrage"
Nachfrageentwicklung
Nachfragesteigerung durch Anschluss Woogsviertel an SPNV
(Ostbf) zu erwarten, bessere Verknüpfung mit TU-Bereich S 3
(Campus Innenstadt) / Landgraf-Georg-Straße, kürzere
Reisezeit, höheren Beförderungskomfort und
Kapazitätserweiterung.
+
Zielbereich "Umfeldverträglichkeit"
Stadt- und
Landschaftsbild
Erhebliche städtebauliche Belastung Wohngebiet östl.
Woogsviertel sowie westl. Botanischer Garten.
Beeinträchtigung Sportgelände TSG 1846 (oder Verschiebung
B 26), neuer Lärmschutz zw. Sportgelände und Trasse / B 26
erforderlich.
- -
Bündelung/Trennwirkung
Geringfügige Trennwirkung im Bereich Ostbf (Fuß- und
Radwegebeziehungen zw. Woog und Ostbf).
Zerschneidung Grünzug Darmbach-Woog
(landschaftsplanerische Belange) sowie Fuß- und
Radwegebeziehungen.
Umweltfaktoren (Lärm-
und Luftschad-
stoffemissionen,
Klimaschutz)
Lärmbelastung Landgraf-Georg-Str. (Krankenhaus).
Lärmbelastung Wohngebiet östl. Woogsviertel / westl. Botan.
Garten.
Reduzierung Beeinträchtigung Roßdörfer Straße durch
Entlastung Bus-Linie K.
Systembedingt Rückgang Luftschadstoffemissionen, Beitrag
zum Klimaschutz.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
75
Zielbereich "Akzeptanz / Durchsetzbarkeit"
planerische Vorgaben /
politische Beschlüsse /
rechtliche Machbarkeit
(Umweltschutz, …) /
Finanzierung
(Förderfähigkeit, …)
Erhebliche Akzeptanzprobleme (Anwohner / TU /
landesplanerische Belange / Sportverein) im Bereich
Woogsviertel / Botan. Garten / Gelände TSG 1846.
Es ist ein Artenschutzgutachten zu erstellen.
Keine Konflikte mit sensiblen Geräten der TU (bei
Wendeschleife nördl. HMZ).
Erschließung Lichtwiese einerseits abhängig von Trasse
Roßdorf / Groß-Zimmern (nur sinnvoll in Kombination mit der
Variante c nach Roßdorf / Groß-Zimmern), andererseits dann
hohe Belastung bei gleichzeitiger Bedienung Lichtwiese und
Roßdorf / Groß-Zimmern im Abschnitt Schloss <-> Breslauer
Platz.
Förderfähigkeit Abschnitt Landgraf-Georg-Straße abhängig von
Möglichkeit der Vorrang-Signalisierung.
- -
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
76
ANLAGE 3
Grobkostenschätzungen Infrastruktur
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
77
Mitfall I
Anlage 3-1
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
78
Mitfall II
Anlage 3-2
anlage 60
25432 Zeichen
STAND: 25.09.2015 Zusammenfasung und ergänzende Erläuterungen Lichtwiesenbahn ÖPNV-Untersuchung 2013 ÖPNV-Untersuchung 2013 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen I25.09.2015 IMPRESSUM Auftraggeber Auftragnehmer Bearbeitung ZIV - Zentrum für integrierte Verkehrssysteme GmbH Robert-Bosch-Straße 7 64293 Darmstadt In Zusammenarbeit mit Habermehl & Follmann Ingenieurgesellschaft mbH, Rodgau (Verkehrsmodell / Verkehrsnachfrage) Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Frankfurt (Kostenschätzung) ÖPNV-Untersuchung 2013 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen II25.09.2015 INHALT 1 AUSGANGSLAGE 1 2 ÜBERLEGUNGEN ZU EINER REINENBUSERSCHLIEßUNG 1 3 VORAUSWAHL VON LÖSUNGSVARIANTEN FÜR EINESTRAßENBAHN 2 4 AUSARBEITUNG AUSGEWÄHLTERLÖSUNGSVARIANTEN FÜR EINESTRAßENBAHN 7 5 NACHFRAGEWIRKUNGEN 9 6 KOSTENSCHÄTZUNG (TRASSE) 10 7 VARIANTENBEURTEILUNG UNDEMPFEHLUNG 12 BILDER Bild 1 Mögliche Lösungsvarianten für die Trassierung einer Straßenbahn (Vorauswahl) 3 TABELLEN Tabelle 1 Verkehrsnachfrage TU Lichtwiese der ÖPNV-Untersuchung 2013 (Haltestelle TU-Lichtwiese/Mensa) 9 Tabelle 2 Vergleichende Beurteilung der Mitfälle I und II gegenüber dem Ohnefall 12 Tabelle 3 Überschlägiger Nutzen-Kosten-Indikator für die Mitfälle I und II 13 ÖPNV-Untersuchung 2013 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen 1 25.09.2015 1 Ausgangslage Es besteht die Notwendigkeit, die ÖPNV-Erschließung des Campus Lichtwiese grundlegend zu überplanen, um der ÖPNV-Nachfrageentwicklung und der bereits bestehenden hohen Auslastung des Angebotes gerecht zu werden. Im NVP 2011- 2016 (DADINA, 2010) ist hierfür als Maßnahme die „Verbesserung der Anbindung des Campus TU-Lichtwiese einschließlich kurzfristig realisierbarer Übergangsmaßnahmen“ genannt. Eine Maßgabe für die Planung ist dabei die Erschließung mit einer zentralen Haltestelle am Hörsaal-und Medienzentrum (in Abstimmung mit der TU Darmstadt, vgl. Rahmenplanung1). Zur ÖPNV-Untersuchung 2013 liegt ein ausführlicher Bericht vor. Die folgenden Darstellungen sind als Zusammenfassung mit ergänzenden Erläuterungen zu verstehen. 2 Überlegungen zu einer reinen Buserschließung Die Grenzen einer reinen Buserschließung wurden angesichts der sehr hohen und zukünftig weiter steigenden ÖPNV-Nachfrage der Standorte Lichtwiese und Botanischer Garten bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Bearbeitung aus folgenden Gründen festgestellt: Schon das heutige ÖPNV-Angebot stößt aus verkehrlicher Sicht an seine Kapazitätsgrenzen. Hohe Belastungen von Trassen und zentralen Haltestellen, dadurch u.a. auch betriebliche Probleme für das gesamte ÖV-Netz. Umweltverträglichkeit (Luft, Lärm) des Busangebots kritisch. Es wurden folgende grundsätzlich denkbare Optionen einer reinen Buserschließung betrachtet: Shuttle-Bus zwischen Innenstadt und TU-Lichtwiese/Mensa in Ergänzung zur Bus-Linie K. Aufgrund der hohen Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge auf dieser Relation und der bereits bestehenden hohen Auslastung der Trassen und Haltestellen konnte 1 Die gemeinsam von Stadt und TU Darmstadt entwickelte Rahmenplanung formuliert für die im Flächennutzungsplan der Stadt Darmstadt als „Sonderbaufläche TU“ ausgewiesenen Bereiche klare städtebauliche, freiraum- und landschaftsplanerische sowie verkehrspolitische Ziele. ÖPNV-Untersuchung 2013 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen 2 25.09.2015 diese Überlegung nur als „Übergangslösung“ mit einem Probebetrieb angedacht werden. Ab 15.04.2013 wurde die Bus-Linie KU als Shuttle mit auf Vorlesungszeiten ausgerichteten zusätzlichen Fahrten der Linie K eingeführt. Shuttle-Bus auf dem Lichtwiesenweg zwischen den Haltestellen Hochschulstadion und TU-Lichtwiese/Mensa in Ergänzung zur Bus-Linie K. Hierdurch sollte die Akzeptanz der Straßenbahn-Linie 9 durch Fahrgäste mit Ziel/Quelle Lichtwiese erhöht und damit die Bus-Linie K entlastet werden. Vor allem aufgrund des Umsteigevorgangs an der Haltestelle Hochschulstadion wurde diese Möglichkeit als unattraktive Alternative zur Direktverbindung mit der Bus-Linie K bewertet. Ein Probebetrieb wäre außerdem mit unverhältnismäßig hohem baulichen und finanziellen Aufwand verbunden gewesen. Diese Variante wurde daher nicht weiter verfolgt. Verlängerung R-Bus. Zum Wintersemester 2012/13 wurden Fahrten der Bus-Linie R von der Haltestelle Böllenfalltor über den Böllenfalltorweg bis zur Haltestelle TU- Lichtwiese/Mensa verlängert. Wegen zu geringer Nachfrage wurde das Angebot zum Sommersemester 2013 wieder eingestellt. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine Kapazitätserweiterung des bestehenden Bussystems durch größere Fahrzeuge und zusätzliche Fahrten nicht als dauerhafte und zukunftsfähige Lösung einer hinreichend attraktiven, leistungsfähigen Erschließung des Campus Lichtwiese bewertet werden kann 2. Alternativen oder Ergänzungen des bestehenden Bussystems wurden als nicht machbar oder sinnvoll bewertet. Daher wurden Varianten für die Erschließung mit einer Straßenbahn entwickelt. 3 Vorauswahl von Lösungsvarianten für eine Straßenbahn Im Rahmen der Vorauswahl von Lösungsvarianten wurden die in Bild 1 dargestellten, grundsätzlich möglichen Lösungsvarianten für die Trassierung einer Straßenbahn definiert und einer Grobbewertung unterzogen. Die Bandbreite möglicher Lösungen wurde schematisch dargestellt und es wurden ihre Vor- und Nachteile aufgezeigt. 2 Bestätigt wurde dieses Ergebnis durch die Nutzen-Kosten-Untersuchung 2015. ÖPNV-Untersuchung 2013 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen 3 25.09.2015 Auf dieser Basis wurden in Abstimmung mit den Projektbeteiligten im Lenkungskreis ausgewählte Trassierungsvarianten vertiefend ausgearbeitet3. Bild 1 Mögliche Lösungsvarianten für die Trassierung einer Straßenbahn (Vorauswahl) Im Einzelnen wurden dabei folgende Varianten betrachtet: Variante 1 - Roßdörfer Straße Verlauf: Hbf n Willy-Brandt-Platz n Luisenplatz n Schloß n Roßdörfer Platz n Roßdörfer Straße n Breslauer Platz n Petersenstraße n TU-Lichtwiese / Mensa ð Variante 1 wird als Mitfall I vertieft untersucht. 3 Hinweis: Die Trassierung im Zentrum des Campus Lichtwiese musste wegen zu erwartender Beeinträchtigungen sensibler Geräte in der vertiefenden Ausarbeitung gegenüber den in diesem Kapitel dargestellten Varianten nach der Vorauswahl geändert werden. Statt einer Umfahrung des neuen Hörsaal- und Medienzentrums (HMZ) wurde eine Wendeschleife nördlich des Hörsaal- und Medienzentrums in Abstimmung mit der DADINA, der Stadt Darmstadt, der HEAG mobilo und der TU Darmstadt entwickelt. ÖPNV-Untersuchung 2013 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen 4 25.09.2015 Variante 2 - Lichtwiesenweg Verlauf: Hbf n Rheinstraße n Luisenplatz n Schloß n Roßdörfer Platz n Nieder-Ramstädter-Straße n Lichtwiesenweg n TU-Lichtwiese / Mensa ð Variante 2 (mit Führung nördlich des Architekturgebäudes) wird als Mitfall II vertieft untersucht. Variante Ostbahnhof / Breslauer Platz Verlauf: Hbf n Rheinstraße n Luisenplatz n Schloß n Ostbahnhof n B 26 (Westlage) n Breslauer Platz n Petersenstraße n TU-Lichtwiese / Mensa ð Diese Variante wurde insbesondere wegen der Bedenken bezüglich der Umfeldverträglichkeit und der Akzeptanz / Durchsetzbarkeit (u. a. erhebliche Eingriffe in die Funktion des Sportgeländes der TSG 1846, in den Botanischen Garten sowie in den Grünzug am Woog) sowie wegen der sehr hohen Investitionskosten nicht weiterverfolgt. Variante Heinrichstraße Verlauf: Hbf n Willy-Brandt-Platz n Luisenplatz n Schloß n Roßdörfer Platz n Heinrichstraße n Breslauer Platz n Petersenstraße n TU-Lichtwiese / Mensa ð Diese Variante wurde aus städtebaulichen und betrieblichen Gründen (u.a. Verkehrsbelastung der Heinrichstraße, bauliche Restriktionen für einen anzustrebenden eigenen Gleiskörper) von der weiteren Untersuchung ausgeschlossen. Variante Böllenfalltor / Böllenfalltorweg Verlauf: Hbf n Rheinstraße n Luisenplatz n Schloß n Roßdörfer Platz n Nieder-Ramstädter-Straße n Böllenfalltor n Böllenfalltorweg n TU-Lichtwiese / Mensa ð Diese Variante ist technisch nicht umsetzbar (elektromagnetische Unverträglichkeit mit den im Neubau des NMR- und Laborzentrums betriebenen sensiblen Geräten)4 und hinsichtlich Nutzen-Kosten-Aspekten (große Trassenlänge ohne zusätzliche Erschließungswirkung, lange Fahrtzeiten zwischen TU-Lichtwiese und Stadtmitte) unattraktiv. Sie wurde daher von der weiteren Untersuchung ausgeschlossen. 4 Ergänzend zur ÖPNV-Untersuchung wurden zwei Gutachter zur Beurteilung der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) und der Auswirkungen von Erschütterungen der Straßenbahn beauftragt. ÖPNV-Untersuchung 2013 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen 5 25.09.2015 Verlängerung bis zum Haltepunkt TU-Lichtwiese Verlauf: Fortsetzung der Varianten über TU-Lichtwiese / Mensa n Haltepunkt TU-Lichtwiese ð Diese Variante wurde aus Naturschutzgründen sowie wegen der zu erwartenden Zusatzkosten (bei gleichzeitig geringem zusätzlich erzielbaren Nutzen) von der weiteren Untersuchung ausgeschlossen. Begründung: Der bebaute Bereich des Campus TU-Lichtwiese liegt vollständig im fußläufigen Einzugsbereich 5 des Haltepunktes Bf TU-Lichtwiese der Odenwaldbahn (Linie 65). Mit einer Verlängerung einer neuen Straßenbahnverbindung über die Mensa hinaus bis zum Haltepunkt Lichtwiese würde zwar ein weiterer Verknüpfungspunkt (neben Ostbahnhof, Nordbahnhof, Hauptbahnhof) der Odenwaldbahn mit den innerstädtischen ÖV-Linien entstehen. Als wesentliche Potenziale für eine Verknüpfung der Odenwaldbahn mit den innerstädtischen ÖV-Linien sind aber die Verkehrsströme in Richtung Innenstadt zu sehen; für diese Relationen ist eine Verknüpfung am Ostbahnhof aufgrund der kürzeren Fahrtzeiten zur Innenstadt attraktiver. Da in Verkehrsmodellberechnungen das Kriterium der kürzesten Fahrtzeit maßgebend ist, wird das Fahrgastpotenzial und folglich der zusätzlich erzielbare Nutzen für die Verlängerung für diese Variante als sehr gering eingeschätzt. Dem gegenüber stehen erhebliche Zusatzkosten für die Verlängerung der Trasse sowie betrieblicher Zusatzaufwand durch die dann anzustrebende fahrplanmäßige Verknüpfung mit der Odenwaldbahn 6, weshalb von einer Verschlechterung des Nutzen-Kosten-Indikators für eine Straßenbahn auszugehen ist. Hinzu kommt, dass eine Wendeanlage mit einem erheblichen Flächenverbrauch im Bereich des Haltepunkts TU-Lichtwiese Bf in einem wichtigen Naherholungsgebiet (Landschaftsschutzgebiet Stadt Darmstadt) 5 Richtwert für Haltestelleneinzugsbereich SPNV: 1000 m-Radius (Luftlinie) gem. NVP 2011- 2016 (DADINA, 2010) 6 Betriebszeiten der Straßenbahn müssten sich an der Odenwaldbahn orientieren und könnten nicht auf die Vorlesungszeiten optimiert werden. ÖPNV-Untersuchung 2013 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen 6 25.09.2015 und in unmittelbarer Nähe zum Natura 2000-Gebiet (FFH-Gebiet 7) Dommersberg, Dachsberg und Darmbachaue entstehen würde. Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) grenzt östlich und südlich unmittelbar an den Campus Lichtwiese. In einem LSG werden im Regelfall bauliche Einrichtungen oder Veränderungen und bestimmte Handlungen unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt, damit das Gebiet seinem Schutzzweck entsprechend nicht beeinträchtigt wird. Aufgrund der unmittelbaren Nähe der Wendeanlage zu dem Natura 2000- Gebiet (FFH-Gebiet) wäre eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Hierbei wird geprüft, ob das Vorhaben, auch wenn dieses außerhalb des Gebiets liegt, zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führt. Nur wenn abschließend erhebliche Beeinträchtigungen auszuschließen sind, ist die Zulässigkeit des Vorhabens gegeben. Ist dies nicht der Fall, besteht die Möglichkeit zur Durchführung einer FFH-Ausnahmeprüfung. Diese würde hier nur positiv beschieden, wenn das Projekt aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig ist und der mit dem Projekt verfolgte Zweck nicht durch zumutbare Alternativen an anderer Stelle zu erreichen ist. Letzteres wäre aber durch den Umstieg am Ostbahnhof gegeben.8 "Große" Umfahrung im Zentrum des Campus Lichtwiese Verlauf: Führung der Straßenbahn westlich der Mensa und des alten Bauingenieurgebäudes (L5|01) und anschließende Umfahrung des neuen Hörsaal- und Medienzentrums (gegen der Uhrzeigersinn) - alternativ zur "kleinen" Umfahrung (entsprechend Bus-Linie K) des zentralen Bereichs ð Diese Alternative wurde verworfen, da trotz größerer Trassenlänge keine zusätzliche Erschließungswirkung erzielt wird und außerdem bauliche Erweiterungsmöglichkeiten der TU eingeschränkt würden. 7 Europäisches Natur- und Landschaftsschutzgebiet, das nach der Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie zum Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Habitaten (Lebensraumtypen) ausgewiesen wurde. 8 Ergebnis der Abstimmungsgespräche mit Oberer Naturschutzbehörde/RP Darmstadt im Jahr 2012. ÖPNV-Untersuchung 2013 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen 7 25.09.2015 Endpunkt / Wendeschleife zwischen L3|01 (Architektur) und L4|01 (Mensa) Verlauf: Endpunkt (mit Wendeschleife) zwischen den Gebäuden L3|01 (Architektur) und L4|01 (Mensa) für die Variante 2 (Straßenbahn über den Lichtwiesenweg), dadurch Haltestellen der Straßenbahn und der Bus-Linie K räumlich voneinander getrennt - alternativ zur "kleinen" Umfahrung des zentralen Bereichs ð Diese Alternative wurde wegen der schlechteren Erschließungswirkung (größere Bereiche des Campus Lichtwiese im Osten liegen außerhalb des 300 m-Einzugsbereichs9 der Straßenbahn-Haltestelle, d. h. auch nachteilig für nachzuweisenden NKU-Faktor) sowie wegen der Nachteile für Fahrgäste (Fußweg bei Umsteigevorgang wegen räumlicher Trennung der Straßenbahn- und Bushaltestellen) und betrieblicher Nachteile (Infrastruktur für das Fahrpersonal) nicht weiter verfolgt. 4 Ausarbeitung ausgewählter Lösungsvarianten für eine Straßenbahn Mit Blick auf die grobe Abschätzung von NKU-Faktoren werden die oben genannten ausgewählten Varianten entsprechend der für die NKU üblichen Nomenklatur im Weiteren als „Mitfälle“ bezeichnet: Mitfall I = Variante 1 (Straßenbahn über die Roßdörfer Straße) Mitfall II = Variante 2 (Straßenbahn über den Lichtwiesenweg) Für die NKU ist es außerdem erforderlich, einen sogen. Ohnefall (d. h. ohne Investitionsvorhaben) als Vergleichsfall für die Prognose 2020 zu definieren. Hierbei sind voraussehbare Änderungen des Verkehrsnetzes und der Verkehrsangebote zu beachten, die innerhalb des Prognosejahres wahrscheinlich realisiert sein werden. Die Einführung der Bus-Linie KU war zum Zeitpunkt der Konzeption des Ohnefalls nur als Übergangslösung und im Probebetrieb vorgesehen und wurde daher nicht im Ohnefall (Prognose 2020) berücksichtigt. Der Ohnefall wurde für die ÖPNV- Untersuchung 2013 gemäß der aktuellen Erschließung der Lichtwiese durch die Bus-Linie K auf demselben Linienweg wie im Status Quo, aber mit ausschließlich Gelenkbussen und zusätzlichen Fahrten in den Spitzenzeiten (12 Fahrten/h bzw. 5- 9 Richtwert für Haltestelleneinzugsbereich Bus und Straßenbahn in Darmstadt: 300 m- Radius (Luftlinie) gem. NVP 2011-2016 (DADINA, 2010) ÖPNV-Untersuchung 2013 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen 8 25.09.2015 Minuten-Takt) festgelegt. 10 Auf diese Weise wurde die angebotene Kapazität im Vergleich zum Status Quo (Fahrplan 2011/12) entsprechend der für die Prognose 2020 höheren Nachfrage angepasst. Die ausgewählten Lösungsvarianten wurden hinsichtlich der folgenden Aspekte detaillierter ausgearbeitet: Netz- und grobe Fahrplanplanung, Lage von Haltestellen und Verknüpfungspunkten, Fahrzeitenprofile. Darüber hinaus wurden folgende Aspekte vertieft betrachtet: Investitionskosten (Grobkostenschätzung) und Betriebskosten, Technische Machbarkeit der Trassierung (Trassenbreite, Radien, Steigungen), Potenzielle Konflikte mit umweltschutzrechtlichen Regelungen, Nachfragewirkungen. Außerdem war eine detailliertere Planung der Trassierung im Zentrum des Campus Lichtwiese erforderlich, um potentielle Konflikte mit seitens der TU betriebenen „sensiblen Geräten“ zu erkennen und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Die Ergebnisse der Ausarbeitung sind dem vorliegenden Gesamtbericht der Untersuchung zu entnehmen. Ergänzend werden hierzu folgende Hinweise gegeben: Für die Fahrplanbetrachtung wurden u. a. der 15-Minuten-Systemtakt im Gesamtnetz sowie die erforderliche Kapazität in der Spitzenstunde (Sp-h) als Rahmenbedingung beachtet. In der Netzplanung für den Mitfall I wird die Bus-Linie K im Abschnitt Hauptbahnhof - Lichtwiese durch die Straßenbahn ersetzt. Im verbleibenden Abschnitt zwischen Kleyerstraße und Hauptbahnhof bleibt die Bus-Linie K erhalten. Eine Optimierung des verbleibenden Abschnitts der Bus-Linie K wurde im Rahmen dieser ÖPNV-Untersuchung in Abstimmung mit dem Auftraggeber nicht vorgenommen. Überlegungen hierzu sind nach Vorgabe der Standardisierten Bewertung als „eigenständiges Projekt“ zu sehen und dürfen daher nicht in die Bewertung für die NKU Lichtwiese einfließen. 10 Für die Nutzen-Kosten-Untersuchung 2015 wurde der Ohnefall entsprechend dem veränderten Status Quo angepasst, so dass die zwischenzeitlich eingeführte Bus-Linie KU berücksichtigt wurde. ÖPNV-Untersuchung 2013 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen 9 25.09.2015 Abweichend von dem nach den Anforderungen der Standardisierten Bewertung zu ermittelnden linienreinen Fahrzeugbedarf kann sich in der Praxis bei der Betriebsplanung durch das ausführende Verkehrsunternehmen ein abweichender Fahrzeugbedarf ergeben. Für die Mitfälle sowie den Ohnefall wurden die Nachfragewirkungen ermittelt, Erläuterungen hierzu können Kapitel 5 entnommen werden. Die grobe Kostenschätzung erfolgte nach den Anforderungen der Standardisierten Bewertung, Erläuterungen hierzu können Kapitel 6 entnommen werden. 5 Nachfragewirkungen Die Verkehrsnachfrage (Prognose 2020) wurde für die konzipierten ÖPNV- Angebote im Ohnefall, Mitfall I und Mitfall II basierend auf den Strukturdaten- veränderungen (Studierenden-, Bevölkerungs- und Beschäftigtenentwicklung u. a. an der TU Lichtwiese) bis zum Jahr 2020 mit dem Programm VISUM der PTV AG mittels Verkehrserzeugungsalgorithmus VISEVA berechnet. Bezogen auf die Haltestelle TU-Lichtwiese/Mensa wurde die Verkehrsnachfrage wie in Tabelle 1 dargestellt ermittelt. Verkehrsnachfrage ÖPNV-Untersuchung 2013 [Pers./ 24h] Ohnefall 3.600 Mitfall I 3.700 Mitfall II 4.500 Tabelle 1 Verkehrsnachfrage TU Lichtwiese der ÖPNV-Untersuchung 2013 (Haltestelle TU-Lichtwiese/Mensa) Gegenüber dem Ohnefall wurde im Mitfall I eine nur sehr geringe, im Mitfall II eine deutliche Nachfragesteigerung festgestellt. Weitergehende Erläuterungen im Vergleich mit der Nachfrageermittlung für die NKU 2015 sind separat erläutert. ÖPNV-Untersuchung 2013 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen 10 25.09.2015 6 Kostenschätzung (Trasse) Die Investitionskosten für Mitfall I und Mitfall II wurden folgendermaßen grob geschätzt, inkl. 10% für Planung und Vorbereitung (Zuschlag gem. Standardisierter Bewertung): Mitfall I: 23,58 Mio. EUR (netto) für die 2,05 km lange Trasse Mitfall II: 8,32 Mio. EUR (netto) für die 1,33 km lange Trasse Entsprechend der für eine Machbarkeitsstudie üblichen und angemessenen Vorgehensweise wurde die Grobkostenschätzung auf Basis der Analyse von vergleichbaren Straßenbahn- oder Stadtbahn-Projekten und unter Verwendung von Standardkostensätzen erstellt und mit allen Projektbeteiligten abgestimmt. Die Vergleichsprojekte wurden um Besonderheiten, die für die Strecke der Lichtwiese nicht gelten (z. B. große Erdbauwerke), bereinigt bzw. um entsprechende Kostenelemente ergänzt. Streckenkosten können je nach Anteil von Bauwerken, Geländesituation und vor allem der Lage in einer Bestandsumgebung zwischen 3.000 EUR / ldfm Strecke und mehr als 20.000 EUR / ldfm Strecke (z. B. Innenstadtlage der Linie 18 in Frankfurt am Main) liegen. Ein großer Einfluss besteht auch in der Nutzbarkeit von vorhandener Infrastruktur, z. B. die Notwendigkeit von neuen Umspannwerken / Gleichrichterwerke o. ä.). Im Wesentlichen wurden die groben Kostenteile Baugelände freimachen, Erdarbeiten, Unterbau, Oberbau, Gleiseindeckung, Entwässerung, Fahrleitung, Bahnstromversorgung, Sonstiges (z.B. Bauwerke, Stützkonstruktionen) und Haltestellen bewertet. ÖPNV-Untersuchung 2013 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen 11 25.09.2015 Da Angaben über Ausbaustandards, Baugrund (Ertüchtigung Baugrund), umzubauenden Bestand (im Bereich Anschluss an die Nieder-Ramstädter-Straße, notwendige Ausgleichsmaßnahmen Grün) bzw. Vermessungen sowie Erkenntnisse über die exakte Ausbildung von Stützkonstruktionen (im Bereich Mensa) in diesem Planungsstadium üblicherweise noch nicht vorliegen, wurden hierfür Standardkostenansätze angenommen. Insgesamt wurde davon ausgegangen, dass der Geländeeingriff minimal angesetzt werden kann, da das Gelände eine Trassierung von geeigneten Gleisgradienten nach Augenschein aufnehmen kann. Es wurde weiterhin von einer einfachen BO- Strab-Signalisierung sowie an vielen Querungsstellen von einer unsignalisierten Querungsmöglichkeit für Fußgänger oder Betriebsfahrzeuge ausgegangen. Weiterhin wurde davon ausgegangen, dass außer im Haltestellenbereich die Beleuchtung der Anlage über die Standardausleuchtung im Areal der TU Darmstadt abgebildet werden kann. Wesentliche Anpassungen / Modernisierungen im Haltestellenbereich Nieder- Ramstädter-Straße wurden nicht berücksichtigt. Lediglich die Einbindung der Weichen und der notwendigen Technischen Ausrüstung im Kreuzungsbereich ist betrachtet. Für die Haltestelle TU-Lichtwiese/Mensa wurde keine erhöhte Gestaltungsanforderung ausgesprochen bzw. berücksichtigt. Es wurde davon ausgegangen, dass die Energieversorgung der Strecke (Fahrstrom) im Wesentlichen aus den technischen Anlagen der Bestandstrecke der Straßenbahn-Linien 2 und 9 ausgezogen werden kann. Für den Ansatz der Baustelleneinrichtung und den Ansatz „Unvorhergesehenes“ wurden Ansätze am unteren Ende der üblichen Skala angenommen (gemeinsam 11% der Herstellkosten). Aufgrund der eingeschränkten Befahrbarkeit und dem Naturschutz könnten ggf. höhere Ansätze für Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen notwendig werden, wenn dies durch zusätzliche Gutachten verlangt würde (Baulogistik, Schutzmaßnahmen / Provisorien, Umwelt, Wasser, Lärm). ÖPNV-Untersuchung 2013 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen 12 25.09.2015 7 Variantenbeurteilung und Empfehlung Tabelle 2 zeigt in einer Zusammenfassung die vergleichende Beurteilung für die Mitfälle I und II gegenüber dem Ohnefall. Kriterien Mitfall I Mitfall II Investitionskosten -- - Betriebskosten - - Einbettung in bestehendes Liniennetz + o Bauliche Machbarkeit - o Betriebliche Machbarkeit - + Erschließungsqualität o o Angebotsqualität + ++ Beförderungsqualität + ++ Fahrgastnachfrage o + Umfeldverträglichkeit - o Akzeptanz / Durchsetzbarkeit - o Tabelle 2 Vergleichende Beurteilung der Mitfälle I und II gegenüber dem Ohnefall Bei der Standardisierten Bewertung wird für die quantifizierbaren Teilindikatoren ein Nutzen-Kosten-Indikator (E1) gebildet. Für die ÖPNV-Untersuchung 2013 wurden in Abstimmung mit dem Lenkungskreis daher die Nutzen-Kosten-Indikatoren für die Mitfälle I und II überschlägig ermittelt. Ziel war es, mit hinreichender Sicherheit abschätzen zu können, ob ein NKU-Faktor größer 1 erreichbar scheint. Nur dann ist grundsätzlich die Förderwürdigkeit gegeben, was eine entscheidende Rahmenbedingung für die Realisierungs- möglichkeit des Vorhabens ist. Das Ergebnis ist in Tabelle 3 zusammengestellt. ÖPNV-Untersuchung 2013 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen 13 25.09.2015 Nutzen-Kosten-Indikator Mitfall I (in T € /Jahr) Mitfall II (in T € /Jahr) Summe der monetär bewerteten Einzelnutzen- Salden = Nutzen in T€/Jahr -942,213 528,511 Kapitaldienst für die ortsfeste Infrastruktur des ÖV im Mitfall = Kosten in T€/Jahr 923,751 325,841 Differenz der Nutzen und Kosten in T€/Jahr -1.865,965 202,671 Nutzen-Kosten-Verhältnis - 1,02 1,62 Tabelle 3 Überschlägiger Nutzen-Kosten-Indikator für die Mitfälle I und II Angesichts des in Hinblick auf eine NKU nachgewiesenen Nutzens der ÖPNV- Erschließung des Campus Lichtwiese und dem günstigen Verhältnis des Nutzens zu den Kosten mit einem bis dahin überschlägig ermittelten NKU-Faktor von 1,62 stellt der Mitfall II (Straßenbahn-Linie 2 über den Lichtwiesenweg bis zu einer Haltestelle TU-Lichtwiese/Mensa) eine verkehrlich sinnvolle und förderwürdige Maßnahme dar. Bei Mitfall I (Straßenbahn über die Roßdörfer Straße bis zu einer Haltestelle TU- Lichtwiese/Mensa) dagegen überwiegen die deutlich höheren Kosten den Nutzen (überschlägig ermittelter NKU-Faktor von -1,02), so dass eine Förderwürdigkeit nicht gegeben wäre. Gründe hierfür sind deutlich höhere Baukosten (u. a. aufgrund der Trassenlänge und Lage im Bestand), höhere Betriebskosten, der höhere Kapitaldienst und der geringere verkehrliche Nutzen als in Mitfall II (u. a. wegen längerer Fahrtzeiten). Zudem ist anzumerken, dass trotz der grundsätzlich gegebenen technischen Machbarkeit des Mitfalls I eine Trassierung im relativ engem Straßenraum der Roßdörfer Straße hinsichtlich betrieblicher und baulicher Aspekte (u. a. zwischen Roßdörfer Platz und Beckstraße nur zweigleisige Trasse im Mischverkehr mit dem MIV möglich, Wegfall zahlreicher Stellplätze für Pkw im Straßenraum), der Umfeldverträglichkeit und damit letztlich auch der Akzeptanz schlechter zu bewerten ist.
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Punkt 11: ÖPNV-Erschließung Campus TU-Lichtwiese (V-Nr. 2013/0167) Gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, UFFBASSE, UWIGA und PIRATEN, empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 2. des Beschlussvorschlages zuzustimmen. Gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, UWIGA und PIRATEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE, empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 2. des Beschlussvorschlages zuzustimmen.
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O0ST:TW 05 HS / SIad GVL x EHER Mr 89 Bunsasmig saw ©. = O E 2 ge 4 n%| hi or u - ! gr | = z0z ) a S 1. | 240g «W0B0 ; L— 569 Bunssawmug 499 zuU08Si/F e9 Bunssyamlg or, = a Se N Eee Ne 5 35 3 an ee ee RS ee © u a EN u \ 2 AN TIL BRESS Ss ar NN Add Sad 995° z= 498 zuuoog 6.0 Ns L usuyoyyBunssnawug \\ wr N Ir DH ; yogzwoes'[& ee le _ IL | ‚e9,Bunoyowig = en » [3 [3 u” X x Y 499 zwoßE;gE Bin > "9 Bunsenemug a $ \r u‘: Rn ER “ sen No \ \ > ey 3 "% se; Er % vw ow A © ee ti Ei \ \ : n*r sr” ne \ Se un ne 2er [ae et N a eu. % 8 vun. “x En e tea E & ue S r FE 2 SI Er TE TE > (SLIPLOZ SM PpueIs) uEyoIsJeqyoeQ uap u uojyezusuoslad | - uejduswyey yoeu uayprysBuniajemus aysıßo | - IS 3dazuoyunpin.g saypıneqerpers
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Anpassen an Bestand Anpassen an Bestand Anpassen an Bestand M21 M22M23RQ RQ 2.203.502.20 3.501.253.501.253.50 2.90 Von Einbauten mindestensfrei zu haltender Bereich4,00 m über SOK 50 cm 0.20 3.50 Von Einbauten mindestensfrei zu haltender Bereich4,00 m über SOK50 cm 0.20 1.253.50 1.253.502.90 14.90 G:\NAHVERKEHR\K921_DARMSTADT_CAMPUS_TU_LICHTWIESE\04_PLANGEN\PLAENE\MAGISTRATSVORLAGE\LP\L_PGEK02.DWG\mic-2007-nv.ctb LEGENDE PLANUNGGLEIS MIT ASPHALTEINDECKUNG BAHNSTEIGGLEISQUERUNG/GEHWEG ASPHALT RADWEG GRÜNFLÄCHEFAHRBAHN RASENGLEIS GEHWEG WARTEHALLEBELEUCHTUNGSMASTVORHANDENER BAUMENTFALLENDER BAUM FAHRKARTENAUTOMATDYNAMISCHE FAHRGASTINFORMATION (DFI)PAPIERKORBPFLASTER MASTSTANDORTE FL-ANLAGE PEINER-MASTE(FORTLAUFENDE NR.)MLSA-MAST MIT SIGNAL SPLITTBELAG FAHRBAHNDECKE FRÄSEN ERSCHÜTTERUNGSCHUTZ ANPASSUNGSFLÄCHEN BZW. VORÜBERGEHENDE INANSPRUCHNAHME MASTSTANDORTE FL-ANLAGE ACHTECK-MASTE(FORTLAUFENDE NR.)M NEU GEPFLANZTER BAUM BESTANDKATASTERRÜCKBAUNACHRICHTLICH PLANUNGEN DRITTERMASSNAHMENGRENZEBE-FLÄCHEN NOPPENPLATTERIPPENPLATTESCHUPPENPLATTEKONTRASTSTREIFENROLLBORD Lageplanausschnitt M 1:100 Regelquerschnitt M 1:50
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STAND: 30.09.2015
Zusammenfasung und ergänzende Erläuterungen
Lichtwiesenbahn
Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) 2015
NKU 2015 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen
I
30.09.2015
IMPRESSUM
Auftraggeber
Auftragnehmer
Bearbeitung
ZIV - Zentrum für integrierte Verkehrssysteme GmbH
Robert-Bosch-Straße 7
64293 Darmstadt
In Zusammenarbeit mit Habermehl & Follmann Ingenieurgesellschaft mbH, Rodgau
(Verkehrsmodell / Verkehrsnachfrage)
NKU 2015 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen
II
30.09.2015
INHALT
1 METHODIK DER STANDARDISIERTEN BEWERTUNG 1
2 DISKUSSION 1-/2-GLEISIGKEIT 2
3 TECHNISCHE BESCHREIBUNG 4
4 VERKEHRSANGEBOT IM MITFALL (STRAßENBAHN) 6
5 VERKEHRSANGEBOT OHNEFALL (BUSSYSTEM) 9
6 NACHFRAGEERMITTLUNG 6
6.1 Allgemeines 10
6.2 Untersuchungsraum / Verkehrszelleneinteilung 11
6.3 Strukturdaten 14
6.4 Verkehrsnachfrage Analyse 15
6.5 Verkehrsnachfrage Prognose (Ohnefall/ Mitfall) 16
7 KOSTENBERECHNUNG (TRASSE) 20
8 ERMITTLUNG DES NUTZEN-KOSTEN-INDIKATORS 20
9 FAZIT 20
NKU 2015 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen
III
30.09.2015
BILDER
Bild 1 Lageplan Mitfall 4
Bild 2 Verkehrsangebot des ÖV mit Haltestelleneinzugsbereichen im Mitfall 7
Bild 3 Haltestellenbelastung TU-Lichtwiese/Mensa am 15.07.2014 7
Bild 4 Verkehrsangebot des ÖV mit Haltestelleneinzugsbereichen im Ohnefall 10
Bild 5 Zelleinteilung ÖPNV-Untersuchung 2013 – Bereich Lichtwiese 13
Bild 6 Zelleinteilung Nutzen-Kosten-Untersuchung 2015 – Bereich Lichtwiese 14
Bild 7 Verkehrsnachfrage Analyse (IST-Zustand) – NKU 2015 16
Bild 8 Verkehrsnachfrage Ohnefall – NKU 2015 18
Bild 9 Verkehrsnachfrage Mitfall – NKU 2015 18
TABELLEN
Tabelle 1 Mitfall: Rahmenfahrplan der Straßenbahn-Linie 2 8
Tabelle 2 Strukturdatenentwicklung Lichtwiese und Bot. Garten bis Prognosehorizont 2020 15
Tabelle 3 Gegenüberstellung der Verkehrsnachfrage TU Lichtwiese der ÖPNV-Untersuchung 2013
und der NKU 2015 17
NKU 2015 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen
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1 Methodik der Standardisierten Bewertung
Die "Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen
Personennahverkehrs" ist ein Verfahren zur gesamtwirtschaftlichen Nutzen-Kosten-
Untersuchung von ÖPNV -Projekten. Sie dient dem Bundesministerium für Verkehr
und den Verkehrsministerien der Länder als einheitliche Entscheidungsgrundlage
für den Einsatz öffentlicher Investitionsmittel nach dem Gemein deverkehrsfinan-
zierungsgesetz (GVFG) für Investitionsvorhaben bzw. dem Gesetz zur Entflechtung
von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz - EntflechtG). In
§ 6 des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der
Länder (HGrG) und in § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) wird für Vorhaben
mit einer erheblichen finanziellen Bedeutung die Durchführung von Nutzen -Kosten-
Untersuchungen verlangt.
Beim Bau oder Ausbau von Schienenwegen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 GVFG hat eine
Standardisierte Bewertung zu erfolgen, sofern die zuwendungsfähigen Kosten 25
Mio. € übersteigen. Für die Beurteilung von Vorhaben bei einem
Investitionsvolumen von 10 bis 25 Mio. € wird die Anwendung als Entscheidungs -
hilfe empfohlen.
Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse von Nutzen -Kosten-Untersuchungen erfordert
die Anwendung eines einheitlichen Bewertungsverfahrens mit einer weitgehenden
Standardisierung. Nach dem Mitfall -/Ohnefall-Prinzip werden Veränderungen
ermittelt, die durch die Umsetzung des gepl anten Investitionsvorhabens (Mitfall)
gegenüber dem voraussichtlichen Zustand ohne Investitionsvorhaben (Ohnefall)
eintreten werden. Diese Veränderungen werden zu gesamtwirtschaftlichen
Beurteilungsindikatoren zusammengeführt:
E1 (Nutzen -Kosten-Indikator b zw. Nutzen -Kosten-Faktor/"NKU-Faktor"):
Teilindikatoren, deren originäre Messgrößen entweder monetär sind oder durch
konventionell abgesicherte Umrechnungen monetarisierbar sind (Dimension:
T€/Jahr)
E2 (Nutzwertanalytischer Indikator): In E1 berücksichtig te Teilindikatoren und
zusätzliche Teilindikatoren, die kardinal messbar sind (Dimension: Punkte)
V (weitere ergänzende Kriterien): verbale Diskussion von weiteren Kriterien
(Teilindikatoren, die nur ordinal oder nominal erfassbar sind)
Der Nutzen-Kosten-Indikator (E1) ist in der Regel entscheidend. Liegt das Ergebnis
des NKU-Faktors in der Nähe von 1,0 (Mindestwert zum Nachweis der Förderwür -
NKU 2015 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen
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30.09.2015
digkeit), kann vom Zuwendungsgeber ergänzend die Ermittlung der Indikatoren E2
und/oder V verlangt werden.
Teilindikatoren für den maßgebenden Nutzen-Kosten-Indikator (E1) sind gemäß den
Vorgaben der Verfahrensanleitung:
ÖV-Reisezeitdifferenzen (differenziert nach Klassen von Einzelzeitdifferenzen
sowie nach Schülern und Erwachsenen)
Saldo der Pkw-Betriebskosten
Saldo des Kapitaldienstes für den ÖV-Fahrweg
Saldo der Unterhaltungskosten für den ÖV-Fahrweg
Saldo der sonstigen ÖV-Kosten
Saldo der CO2-Emissionen
Saldo weiterer Schadstoffemissionen
Saldo der Unfallschäden
Differenz der je nach Geräuschintensität gewichteten Einwohner
Es werden weitere Teilindikatoren bzw. Ziele in der Verfahrensanleitung benannt,
die aber nur für eine Berücksichtigung im Rahmen der Indikatoren E2 und V vorge -
sehen sind und daher in den maßgebenden NKU-Faktor nicht einfließen.
In diesem Zusam menhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass den
Formblättern der Standardisierten Bewertung nicht unmittelbar die tatsächlichen
Investitionskosten, Betriebskosten oder der Fahrzeugbedarf entnommen werden
können. Bei den Investitionskosten sind zum B eispiel die Aufwendungen für
Planung und Vorbereitung pauschal mit nur 10% der Summe der Investitionen
anzusetzen. In der Praxis ist aber von deutlich höheren Prozentansätzen für die
Planung und Vorbereitung auszugehen. Zudem sind die Investitionskosten, auch für
die Fahrzeuge, auf den Preisstand 2006 umzurechnen. Die Betriebskosten sind
über in der Verfahrensanleitung vorgegebene Einheitssätze ebenfalls mit Preisstand
2006 zu ermitteln und nicht über tatsächliche und aktuelle Kostenansätze. Der
Fahrzeugbedarf ist bei Fahrtenfolgezeiten von unter 30 Minuten linienrein zu
berechnen und berücksichtigt nicht Einsparpotenziale, die durch eine (übliche)
linienübergreifende Umlaufplanung in der Praxis möglich sind.
2 Diskussion 1-/2-Gleisigkeit
Straßenbahn-Trassen werden in der Regel aus betrieblichen Gründen 2-gleisig
gebaut. Dies wird auch in der BOStrab gefordert (§15 Abs. 5: " Strecken für
NKU 2015 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen
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Zweirichtungsverkehr sollen nicht eingleisig sein ."). Ausnahmen hiervon sind zum
Beispiel Engstellen in historisch gewachsenem Umfeld.
Die Notwendigkeit einer durchgehenden 2 -Gleisigkeit für die Neubaustrecke der
Straßenbahn zum Campus Lichtwiese war, laut Abstimmungsgespräch mit Hessen
Mobil am 06.02.2013, aber nachzuweisen, da das "Gebot der Sparsamkeit"
zunächst eine weitgehende 1-Gleisigkeit aus Kostengründen nahelegt.
Grundsätzlich hat eine 1 -gleisige Trassierung für den Betriebsablauf die folgenden
Nachteile:
Gefahr der Verspätungsübertragung (auf die Straßenbahn in Gegenrichtung)
bzw. Wartezeiten, bzw. auf das Gesamtnetz aufgrund Linienmutationen1,
geringere Leistungsfähigkeit (z. B. für zukünftige Taktverdichtung bzw.
Zusatzfahrten),
schlechtere Voraussetzungen für die Störungsbeseitigung (kein zweites Gleis
als Ausweichgleis),
Einschränkungen für die Fahrplanplanung.
Gemäß dem vorgesehenen Fahrplan mit bis zu 8 Fahrten/h und Richtung kommt es
zu regelmäßigen Begegnungen auf dem Abschnitt Hochschulstadion - TU-
Lichtwiese/Mensa. Zu diesen planmäßigen Begegnungen kommt es insbesondere,
da es aufgrund bestehender Randbeding ungen im Straßenbahnnetz nicht möglich
ist, einen gleichmäßigen 7,5-Minuten-Takt zu fahren.
Im Falle einer Neukonzeption des Fahrplans, inkl. einer Aufhebung der
Linienmutationen, muss mit einer Erhöhung des Fahrzeugbedarfs gerechnet
werden. Darüber hinaus ist es nicht wahrscheinlich, dass sich die Begegnungen im
eingleisigen Abschnitt durch eine Neukonzeption des Fahrplans wesentlich
verringern lassen.
Betrachtet man vordergründig die reinen Investitionskosten der Trasse , wäre zwar
zunächst die Realisierung einer 1-gleisigen Strecke günstiger. Unter Beachtung der
vergleichenden Bewertung der gesamten Investitionskosten für die Trasse (+1,205
Mio. EUR) und ein zusätzliches Fahrzeug ( -2,5 bzw. -3,5 Mio. EUR) ergeben sich,
ebenso wie beim Vergleich der B etriebskosten, jedoch Vorteile für die 2-gleisige
Variante.
1 Betrieblicher Wechsel von Fahrzeugen zwischen Linien im Rahmen einer optimierten
Umlaufplanung.
NKU 2015 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen
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30.09.2015
Neben den Kosten sind es allem voran jedoch die Argumente der betrieblichen
Machbarkeit und hierbei insbesondere die komplexe Neukonzeption eines
Gesamtfahrplans inkl. hierbei zu erwirkender Genehmigun gen von Städten,
Gemeinden sowie Institutionen wie z. B. dem Fahrgastbeirat, die ein eindeutiges
Fazit zugunsten der Realisierung der Trasse in maximaler 2-Gleisigkeit ergeben und
damit die geringfügig höheren Investitionskosten der Trasse rechtfertigen.
Letztlich wurde die überwiegend 2 -gleisige Trassierung vom Fördergeber akzeptiert
und in der NKU weiterverfolgt.
3 Technische Beschreibung
Die Vorplanung wurde vom Ingenieurbüro Mailänder Consult erarbeitet.
Es ist ein Trassenneubau für die Straßenbahn ab der Haltestelle Hochschulstadion
bis zur Endhaltestelle TU -Lichtwiese/Mensa mit einer Gesamtlänge von ca. 1,1 km
erforderlich2.
Der Lageplan zum Mitfall ist in Bild 1 dargestellt.
Bild 1 Lageplan Mitfall
2 Ausbaustrecke (gesamt): ca. 1,3 km : Neubaustrecke: ca. 1,1 km , Anpassungsstrecke
Bestand: ca. 0,2 km.
NKU 2015 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen
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Die Haltestelle Hochschulstadion wird - bedingt durch den erforderlichen Weichen -
einbau - an die neue Gleislage angepasst. Zusätzlich wird der stadteinwärts
führende Bahnsteig aufgrund der hohen Frequentierung durch Schüler in einer
Breite von 3,50 m ausgebaut.3
Nach dem Abbiegen von der Nieder -Ramstädter-Straße folgt die 2 -gleisige Strecke
in Parallellage dem Lichtwiesenweg am Rand des bestehenden Fußweges.
Im Zuge der Maßnahme wird etwa in der Mitte der neu zu erstellenden Trasse eine
zusätzliche Haltestelle Kletterhalle angeordnet. Diese Haltestelle ist auch wichtiger
Bestandteil des aktuellen Konzepts zur Führung der Besucher des umzubauenden
Merck-Stadions und aufgrund der Kapazitätserweiterung des Stadions, die
zusätzliche Sonderfahrten zur Folge haben wird (die Trasse Nieder -Ramstädter
Straße kann keine weiteren Fahrzeuge für die Bereitstellung aufnehmen, außerdem
erhebliche Störung des Regelbetriebs der Straßenbahn -Linie 9). In Kürze wird ein
Verkehrskonzept vorgelegt, das sich mit dieser Fragestellung näher befassen wird.
In der Weiterführung verschwenkt die Strecke im Bereich des Bauingenieur -
gebäudes aus Platzgründen 1 -gleisig in eine Parallellage hinter dem Wirtschaftshof
der Mensa, um dann mit einer Wen deschleife hinter dem Hörsaal - und
Medienzentrum zu enden.
Hier befindet sich auch die Endhaltestelle mit zwei orthogonal angeordneten, südlich
der Gleise gelegenen Bahnsteigen . Die Zweigleisigkeit im Bereich der
Endhaltestelle ist erforderlich, um zu Stoß zeiten (z. B. nach Vorlesungsende im
HMZ mit bis zu 1.450 Studierenden bzw. an Spieltagen des SV Darmstadt 98) zwei
Straßenbahnen bzw. Sonderzüge bereitstellen zu können und um Potenzial für
zukünftige Erweiterungen im Fahrplanangebot zu haben. Die Wendeschleife wird -
im Unterschied zur Lösungsvariante in der ÖPNV -Untersuchung 2013 - im
Uhrzeigersinn befahren, was ein Ausstieg der Fahrgäste direkt Richtung Mensa und
Hörsaal- und Medienzentrum ermöglicht.
Zur Lage und Gestaltung der Endhaltestelle wurde ei n Gutachten erstellt ( Büro
StadtVerkehr). Gegenstand des Gutachtens war es, die Varianten für die
Ausbildung der Endhaltestelle am Campus Lichtwiese im Hinblick auf Betrieb,
Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit der Bahnsteige zu untersuchen und aus
gutachterlicher Sicht die bestmögliche Lösung aufzuzeigen. Hierbei wurde in
Einzelgesprächen mit allen Beteiligten und mit Beobachtungen auf dem Campus die
Lage analysiert und ausgewertet. Fazit ist, dass die beiden Haltestellenvarianten,
die diagonale Variante, welche von der Stadt Darmstadt und der HEAG mobilo
3 Parallel läuft ein Projekt zur Umgestaltung der Nieder-Ramstädter-Straße.
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favorisiert wurde, sowie die orthogonale Variante mit Bahnsteigen in nördlicher
Lage, welche von der TU Darmstadt favorisiert wurde , nicht die optimalste Lösung
geboten hätten.
Aus gutachterlicher Sicht wurde die Weiterverfolgung der orthogonalen Variante mit
südlich gelegenen Bahnsteigen empfohlen, um zum einen die Ausrichtung der
Haltestellen auf die Hauptveranstaltungsorte auf dem Campus zu richten und den
Betrieb der Straßenbahn so nicht zu beeinträcht igen und zum anderen den
städtebaulichen Aspekten der Rahmenplanung der TU Darmstadt entgegen zu
kommen.
Um die Möglichkeit einer Verlängerung der Trasse bis zum Bf TU -Lichtwiese für
einen späteren Zeitpunkt offen zu halten, wurde die konzeptionelle Machbarkeit
eines Anschlusses an die geplante Wendeschleife und einer Weiterführung bis zum
Bf TU-Lichtwiese überprüft.
4 Verkehrsangebot im Mitfall (Straßenbahn)
Der Mitfall enthält die geänderte Führung der Straßenbahn -Linie 2 zwischen den
Haltestellen Hochschulstation und TU -Lichtwiese/Mensa statt zwischen den
Haltestellen Hochschulstadion und Böllenfalltor , so dass eine leistungsfähige,
attraktive Straßenanbindung des Campus Lichtwiese entsteht. Ergänzend bleibt die
Bus-Linie K zur Lichtwiese erhalten, allerdings reduziert auf den
Bedienungsstandard gemäß NVP. Die Bus-Linie K stellt dann weiterhin die wichtige
Verbindung zwischen dem Woogsviertel u nd der Lichtwiese sowie den beiden
Standorten Botanischer Garten und Lichtwiese der TU Darmstadt her. Die Bus-Linie
KU entfällt im Mitfall.
Die Anbindung Stadt – Landkreis (über das Böllenfalltor) verändert sich durch den
Wegfall der Straßenbahn-Linie 2 zwischen Böllenfalltor und Hochschulstadion nicht
wesentlich, da die heutige Straßenbahn-Linie 2 am Böllenfalltor keine abgestimmten
Umsteigezeiten mit den Bus -Linien NE, O, N und R hat. Diese sind auf die
Straßenbahn-Linie 9 ausgerichtet. Wichtig wird es ab er sein, die derzeit
mangelhafte Pünktlichkeit der Linien NE, O, N und R zu verbessern. Die
Überprüfung der Dimensionierung hat gezeigt, dass auch durch die Straßenbahn -
Linie 9 mit 4 Fahrten/h ausreichend Kapazität in diesem Streckenabschnitt
bereitgestellt wird.
Das ÖV-Liniennetz im Mitfall ist in Bild 2 (Ausschnitt) dargestellt.
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Bild 2 Verkehrsangebot des ÖV mit Haltestelleneinzugsbereichen im Mitfall
Fahrgasterhebungen im Juli 2014 für die Bus -Linien K und KU an de r Haltestelle
TU-Lichtwiese/Mensa haben gezeigt, dass eine relativ konstante Fahrgastnachfrage
(Summe Einsteiger + Aussteiger) im Zeitraum von 7 bis 18 Uhr an Vorlesungstagen
besteht (Bild 3).
Bild 3 Haltestellenbelastung TU-Lichtwiese/Mensa am 15.07.2014
Vor 7 Uhr und nach 18 Uhr, insbesondere nach 21 Uhr ist die Fahrgastnachfrage
relativ gering. So gibt es aktuell auch Verstärkerfahrten auf der Bus -Linie K und
Fahrten der Bus-Linie KU nur im Zeitraum 7 bis 18 Uhr.
Am Wochenende wurden vergleichsweise geringe Tagesbelastungen von rund 12%
(Samstag, 12.07.2014) und 7% (Sonntag, 13.07.2014) bezogen auf die
Fahrgastnachfrage am erhobenen Vorlesungstag (15.07.2014) ermittelt.
NKU 2015 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen
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Folglich ist ein Betrieb der Straßenbahn-Linie 2 nur an Vorlesungstagen (Montag bis
Freitag) und darüber hinaus an Schultagen (v. a. wegen der Georg-Büchner-Schule)
im Zeitraum 5 bis 21 Uhr vorgesehen (ca. 43 Wochen im Jahr). In der
Vorlesungszeit (plus 1 -2 Wochen vor Beginn und nach Ende der
Lehrveranstaltungen, vgl. Fahrplan Bus-Linie KU und Verstärkerfahrten Bus-Linie K)
sind im Zeitraum zwischen 7 und 18 Uhr 8 Fahrten/h und Richtung, ansonsten 4
Fahrten/h vorgesehen. An Schultagen außerhalb der Vorlesungszeit sind
grundsätzlich 4 Fahrten/h im Zeitraum 5 bis 21 Uhr ausreichend, was dem aktuellen
Fahrplan der Straßenbahn -Linie 2 entspricht. Für die sonstigen Zeiten wird davon
ausgegangen, dass die durchgängige Bedienung des Campus Lichtwiese durch die
Bus-Linie K ausreichend ist. Die Kletterhalle ist am Wochenende und am späteren
Abend, wie bisher, mit der Straßenbahn -Linie 9 über die Haltestelle Hochschul -
stadion und rund 500 m Fußweg erreichbar.
Die Überlegung, die Bus -Linie K an Samstagen an der Haltestelle Botanischer
Garten/Vivarium unmittelbar vor dem Campus Lichtwiese enden zu lassen und die
Straßenbahn-Linie 2 dann auch am Samstag mit geringer Fahrtenhäufigkeit fahren
zu lassen, wurde aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiterverfolgt. Den
zusätzlichen Kosten für den Betrieb der Straßenbahn-Linie 2 an Samstagen würden
nur geringfügige Einsparungen durch die Verkürzung des Linienwegs der Bus -Linie
K um eine Haltestelle gegenüberstehen. Aus Fahrgastsicht wäre es außerdem
problematisch, mit der Bus-Linie K die Lichtwiese nur am Samstag nicht anzufahren.
Entsprechend wurde der in Tabelle 1 dargestellte Rahmenfahrplan für die
Straßenbahn-Linie 2 in Rückkopplung mit der Überprüfung der Dimensionierung
festgelegt.
Betriebstage Betriebszeiten
Fahrten/h
Vorlesungszeit und
Schultage
Verstärker in der
Vorlesungszeit
Montag - Freitag 05:00 - 07:00 4
07:00 - 18:00 4 4
18:00 - 21:00 4
Tabelle 1 Mitfall: Rahmenfahrplan der Straßenbahn-Linie 2
Die Fahrtzeit der neuen Straßenbahn -Linie 2 entspricht zwischen den Haltestellen
Hauptbahnhof und Hochs chulstadion dem aktuellen Fahrplan der Straßenbahn -
NKU 2015 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen
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Linie 2. Zwischen Hochschulstadion und TU -Lichtwiese/Mensa beträgt die Fahrtzeit
für die Hin - und Rückrichtung (Summe) unter Berücksichtigung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeiten, von Haltezeiten, Beschl eunigungs- und Abbrems -
vorgängen in Abstimmung mit der HEAG mobilo etwa 360 s. Für den Fahrplan
wurden entsprechend Fahrtzeiten von 1 Minute zwischen Hochschulstadion und
Kletterhalle und 2 Minuten zwischen Kletterhalle und TU -Lichtwiese/Mensa
festgelegt. Ansonsten wurden die aktuellen Fahrtzeiten der Straßenbahn -Linie 2
übernommen.
Die Fahrtzeit liegt damit zwischen Hauptbahnhof und TU -Lichtwiese/Mensa bei 17
Minuten (Ri. Lichtwiese) bzw. 18 Minuten (Ri. Hbf). Für die Lichtwiese bedeutet dies
gegenüber de m K -Bus einen Fahrtzeitvorteil von 1 bis 2 Minuten von/nach
Haltestelle TU -Lichtwiese/Mensa. Der westliche Bereich der Lichtwiese erreicht
durch die zusätzliche Haltestelle Kletterhalle sogar einen Fahrtzeitvorteil von 3 bis 4
Minuten, bei außerdem kürzeren Fußwegen.
Der Fahrplan der Bus -Linie K wird gegenüber dem Fahrplan 2014 (IST) bzw. dem
Ohnefall auf das Regelangebot angepasst (keine Verstärkerfahrten), das dem
Bedienungsstandard gemäß NVP entspricht.
Die Fahrpläne der Straßenbahn -Linie 9 und sonstige r ÖPNV -Linien werden nicht
verändert.
5 Verkehrsangebot Ohnefall (Bussystem)
Die Linienführungen der Bus -Linien K und KU entsprechen denen des IST -
Zustands.
Das ÖV-Liniennetz im Ohnefall ist in Bild 4 (Ausschnitt) dargestellt.
NKU 2015 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen
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Bild 4 Verkehrsangebot des ÖV mit Haltestelleneinzugsbereichen im Ohnefall
Um der prognostizierten höheren Nachfrage gerecht zu werden, werden im
Fahrplan der Bus -Linie K weitere Verstärkerfahrten in der Vorlesungszeit
vorgesehen.
Die Überprüfung der Dimensionierung hat ergeben, dass sich trotz weiterer
Verstärkerfahrten, dem Einsatz von ausschließlich Gelenkbussen und unter
Annahme einer sehr hohen Ausnutzung der Stehplatzflächen eine hohe Auslastung
der Busse einstellt. Dies zeigt, dass eine nac hfragegerechte Erschließung des
Campus Lichtwiese ausschließlich mit Bussen an ihre Grenzen stößt4.
Die Fahrpläne der Bus-Linie KU und der Straßenbahn-Linien 2 und 9 und sonstiger
ÖPNV-Linien werden nicht verändert.
6 Nachfrageermittlung
6.1 Allgemeines
Im Folgenden wird nicht nur auf die Nachfrageermittlung zur NKU 2015, sondern
auch auf die Nachf rageermittlung der ÖPNV -Untersuchung 2013 eingegangen, um
4 Hierdurch wurde auch die bereits im Rahmen der ÖPNV -Untersuchung 2013 erfolgte
Einschätzung einer optionalen reinen Buserschließung bestätigt.
NKU 2015 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen
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die Unterschiede in der Vorgehensweise, den Datengrundlagen und den
Ergebnissen zu erläutern.
Die Auswertung und Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen
(Nachfrageermittlung) für die ÖPNV-Untersuchung aus dem Jahre 2013 folgte dem
Anspruch einer Machbarkeitsstudie, in deren Rahmen eine erste Abschätzung des
Nutzen-Kosten-Faktors in Anlehnung an die Standardisierte Bewertung
vorgenommen wurde. Die Auswertung und Beurteilung der verkehrlichen
Auswirkungen der NKU von 2015 basiert auf einer differenzierten Nutzen-Kosten-
Untersuchung entsprechend der Standardisierten Bewertung. Die
Nachfrageermittlungen unterscheiden sich daher erheblich in der
Untersuchungstiefe.
Aus diesem Grund u nterscheiden sich auch d ie Modellgrundlagen zur Feststellung
der Verkehrsnachfrage für die ÖPNV-Untersuchung 2013 und die NKU 2015 in ihrer
Detaillierung. Das Verkehrsmodell für die Nachfrageberechnungen für die NKU
2015 weist detailliertere Eingangsdaten auf (z. B. Verkehrszelleneinteilung,
Strukturdaten etc.). Diese Verfeinerung ist notwendig, da an eine NKU weitaus
höhere Anforderungen gestellt werden.
Vor allem aber wurden als Ausgangsbasis in der Analyse (IST -Zustand) für
unterschiedliche Analysejahre unterschiedliche Verkehrsbelastungen zugrunde
gelegt, da zwischenzeitlich in aktuelleren Erhebungen eine deutlich gestiegene
ÖPNV-Nachfrage festgestellt wurde. Weitere Erläuterungen hierzu enthält Kapitel
6.4.
6.2 Untersuchungsraum / Verkehrszelleneinteilung
Der Untersuchungsraum wurde in einen engeren und erweiterten Teil unterteilt.
Dadurch ist eine Differenzierung der lokalen und regionalen Verkehr e gegeben. Der
engere Teil umfasst die Kernstadt von Darmstadt mit den angrenzenden Stadtteilen
Arheilgen, Eberstadt, Kranichstein und Wixhausen. Der daran anschließende
erweiterte Untersuchungsraum umfasst alle Ziele, die verkehrlich auf den engeren
Untersuchungsraum ausgerichtet sind und gleichzeitig untersuchungsrelevante
Fahrgastpotenziale erwarten lassen. Unter diesem Gesichtspunkt sind die
Siedlungsbänder in Richtung Frankfurt am Main, Offenbach, Mainz, Wiesbaden
westlich entlang der Rheinline bis Man nheim/ Heidelberg und östlich des
Odenwalds entlang der Maingrenze bis Hanau von besonderer Bedeutung. Somit
sind alle relevanten Verkehrsbeziehungen in Darmstadt als auch in den Gemeinden
um Darmstadt, die über das HEAG -Liniennetz hinausgehen, wie z. B.
Regionalbuslinien in die Landkreise als auch Fernverkehre von und zum
Hauptbahnhof Darmstadt, mit dem Investitionsvorhaben verknüpft. Dies
NKU 2015 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen
12
30.09.2015
gewährleistet somit die Einbeziehung aller untersuchungsrelevanten
Fahrgastpotenziale, die mit dem geplanten Ausbau de r Straßenbahn gewonnen
werden können. Der gesamte angenommene Untersuchungsraum umfasste in der
ÖPNV-Untersuchung 2013 insgesamt ca. 800 Verkehrszellen. Nach Auswertung der
Modellrechnungen in der NKU 2015 reduzierte sich die für die weitere Bearbeitung
relevante Verkehrszellenanzahl auf ca. 130. Diese reduzierte Anzahl an
Verkehrszellen besitzen laut der Modellberechnungen eine detaillierte und direkte
oder indirekte Wegebeziehung zum Investitionsvorhaben und sind somit für die
weitere Betrachtung und Beurteilung der Maßnahme von Bedeutung. Die restlichen
ca. 670 Verkehrszellen besitzen keine direkte bzw. keine indirekte Beziehung zum
Untersuchungsgebiet und werden somit im Verlauf der weiteren Untersuchung nicht
weiter berücksichtigt.
Auf Grund der weiter detaillierten und relevanten ca. 130 Verkehrszellen wird eine
sehr hohe Zahl an maßgebenden Fahrtbeziehungen in den weiteren Berechnungen
erreicht, die in die weitere Auswertung eingehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
mit zunehmender Entfernung von de r eigentlichen Maßnahme die relative
Fahrtzeitenänderung jeder Fahrtbeziehung in Bezug auf die Gesamtfahrtzeit jeder
Fahrtbeziehung geringer wird und somit seltener eine alternative Fahrtroute gewählt
wird.
Ausgangsbasis für die Ermittlung der Verkehrsnachfrage im IST-Zustand ist das aus
vorhandenen Nachfragedaten hergeleitete Verkehrsaufkommen im MIV und ÖPNV
auf den für diese Untersuchung relevanten Verkehrsbeziehungen. Als
Nachfragedaten standen zur Verfügung:
Verkehrsdatenbasis Rhein-Main (VDRM – Stand 2010),
Aktuellste RMV Zählung von 2010 mit Quell -/ Ziel -Haltestellennachfragedaten
und Kantenbelastungen für alle untersuchungsrelevanten SPNV -, Straßenbahn-
und Buslinien.
Fahrgastzählungen für die Haltestelle TU -Lichtwiese/Mensa der ZIV GmbH (im
Auftrag der TU Darmstadt: 12/2013, 11/2014; im Auftrag der HEAG mobilo:
07/2014)
Die Verkehrsnachfrage im MIV und ÖV in den untersuchungsrelevanten
Verkehrsrelationen wurde auf der Grundlage der VDRM zusammengestellt und der
ÖV-Anteil anhand der RMV-Zählergebnisse von 2010 auf Plausibilität überprüft.
Die Gliederung des Untersuchungsraumes nach Verkehrszellen basiert auf der
Einteilung der Verkehrsdatenbasis Rhein -Main (VDRM) mit einer verfeinerten
Gliederung der Stadt Darmstadt im Bereich der Lichtwiese. Dadurch erhält man eine
differenziertere Verteilung der Verkehrsnachfrage bzw. der Quell - und Zielverkehre.
NKU 2015 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen
13
30.09.2015
Dabei unterscheiden sich die Zelleinteilungen in der ÖPNV -Untersuchung 2013 und
der NKU 2015 wie in Bild 5 und Bild 6 dargestellt. Für den restlichen
Untersuchungsraum Darmstadt liegen die Bezirkszellen in ihrer Ursprungsform i n
ausreichender Bezirksgröße vor.
Auf den folgenden Grafiken ist zu erkennen, dass der Bereich der Lichtwiese im
Modell der NKU 2015 detaillierter abgebildet wurde. Diese unterschiedlichen
Detailierungsgrade werden zum ei nen durch die strengeren Anforderu ngen einer
NKU verlangt und zum anderen gibt Hessen Mobil die Vorgabe aus, dass bei einer
NKU jeder Haltestelle im Netz des engeren Untersuchungsraums eine eigene
Verkehrszelle mit eigenem Einflussbereich und eigener Verkehrsnachfrage
zugeordnet werden muss.
Bild 5 Zelleinteilung ÖPNV-Untersuchung 2013 – Bereich Lichtwiese
NKU 2015 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen
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30.09.2015
Bild 6 Zelleinteilung Nutzen-Kosten-Untersuchung 2015 – Bereich Lichtwiese
6.3 Strukturdaten
Die in der Analyse (IST-Zustand) zugrunde gelegten Strukturdaten beziehen sich im
Modell der ÖPNV-Untersuchung 2013 und im Modell der NKU 2015 auf
unterschiedliche Analysejahre. In der ÖPNV-Untersuchung 2013 ist der Status Quo
aus dem Jahre 2011 und in der NKU 2015 von 2013 abgebildet. Im Stadtgebiet
Darmstadt unterscheiden sich die Strukturdaten nur marginal. Im Bereich des
Campus Lichtwiese/ Bot. Garten/ Vivarium unterscheiden sich die Strukturdaten
deutlicher. Im verfeinerten Bereich der Lichtwiese sind die vorhandenen
Strukturdaten anhand der neuen Zelleinteilung aufgeteilt worden.
Für die Berechnung der Pro gnose-Nachfrage 2020 sind die Strukturdaten für den
Standort Lichtwiese und den Standort Botanischer Garten fortgeschrieben worden.
Es lagen prognostizierte Zahlen für die Beschäftigten und die Studierenden für das
Jahr 2020 durch die TU Darmstadt vor. Dab ei haben sich die Prognosezahlen in der
Zeit zwischen den beiden Untersuchungen entwickelt.
Die TU Darmstadt ging demnach im Zuge der Machbarkeitsstudie mit einem Anstieg
von +700 Beschäftigten und +1.600 Studierenden für das Jahr 2020 aus. Bei der
Aktualisierung der Strukturdaten für die NKU 2015 ging die TU Darmstadt zwar
NKU 2015 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen
15
30.09.2015
immer noch von dem gleichem Anstieg der Beschäftigtenzahlen aus, aber die
Zunahme der Studierenden im Jahr 2020 hat sich auf + 2.300 Studierende erhöht.
ÖPNV-Untersuchung
2013 NKU 2015
Beschäftigte [Pers.] + 700 + 700
Studierende [Pers.] + 1.600 + 2.300
Tabelle 2 Strukturdatenentwicklung Lichtwiese und Bot. Garten bis Prognosehorizont 2020
Ebenso wurden die Strukturdaten (Einwohner, Beschäftigte, Schulplätze etc.) für die
Stadt Darmstadt auf den Prognosehorizont 2020 fortgeschrieben. Dies geschah in
enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung.
Somit ist sind die Berechnungsgrundlagen für die Prognosebelastungen 2020 in der
ÖPNV-Untersuchung 2013 und NKU 2015 nicht unmittelbar miteinander
vergleichbar und somit auch die Nachfrageergebnisse nicht.
6.4 Verkehrsnachfrage Analyse
Bezüglich der Verkehrsnachfrage im Status Quo fällt die unterschiedliche
Belastungszahl im Bereich der Lichtwiese (Quersch nitt Eugen -Kogon-Str.) auf,
wenn man die ÖPNV -Untersuchung 2013 und die NKU 2015 vergleicht. Dies hat
folgenden Hintergrund:
Im Zuge der ÖPNV -Untersuchung 2013 wurden zur Kalibrierung des
Analysemodells ausschließlich vorliegende Fahrgasterhebungen des RMV aus dem
Jahr 2010 zu Grunde gelegt. Dieses Vorgehen ist für eine erste, grobe
Untersuchung im Zuge einer ÖPNV -Untersuchung bzw. Machbarkeitsstudie
vollkommen ausreichend, nicht jedoch bei einer detaillierteren Untersuchung. Daher
wurden zur Aktualisierun g der Datengrundlage für die NKU 2015
Fahrgastzählungen der Jahre 2013 und 2014 an den Haltestellen „TU -
Lichtwiese/Mensa“ und „Hochschulstadion“ herangezogen.
Dabei wurde festgestellt, dass in Wintersemestern auf dem Querschnitt Eugen -
Kogon-Str. ca. 6.600 bis 7.000 Personenfahrten/24h stattfinden, im
Sommersemester 3.900. In der RMV -Zählung aus dem Jahr 2010 waren dies an
einem „normalen Werktag“ nur ca. 3.400 Personenfahrten/24h. Gegenüber der
RMV-Zählung 2010 kam es folglich zu einem deutlichen Anstieg der Fahrgastzahlen
(Gründe: Eröffnung HMZ, Einführung Jobticket und Parkraumbewirtschaftung).
NKU 2015 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen
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30.09.2015
Durch die Verbesserung des Busangebots mit Einführung der Bus-Linie KU und der
zusätzlichen Verstärkerfahrten auf der Bus -Linie K zum Sommersemester 2013
wurde ein e entsprechende Kapazitätserweiterung vorgenommen. Es kommt aber
weiterhin zu hohen Auslastungen bzw. Überlastungen de r Buskapazitäten. Für die
Verkehrsnachfrage im IST -Fall der NKU 2015 wurden daher in Abstimmung mit
Hessen Mobil im Querschnitt Eugen -Kogon-Straße (Bus -Linien K und KU) 6 .000
Ein- und Aussteiger an der Haltestelle „TU-Lichtwiese/Mensa“ an einem „normalen
Werktag“ (Vorlesungstag) zugrunde gelegt (siehe Bild 7).
Bild 7 Verkehrsnachfrage Analyse (IST-Zustand) – NKU 2015
Zwischen Sommer - und Wintersemester bestehen starke Unterschiede in der
Fahrgastnachfrage im ÖV. Die ÖV -Nachfrage ist im Sommer geringer, da vor allem
mehr Fahrrad gefahren wird. Die Mobilitätsbefragung 2011 der TU Darmstadt lässt
eine grobe Ableitung des Modal Splits mit Differenzierung bei der Abschätzung der
Nachfrage nach Sommer und Winter für den Campus Lichtwiese zu und belegt den
größeren Radfahrer-Anteil im Sommer.
6.5 Verkehrsnachfrage Prognose (Ohnefall/ Mitfall)
Wie bereits erläutert sind unter Berücksichtigung der aktualisierten Strukturdaten
und aufgrund der Eröffnung des Hörsaalmedienzentrums, der Einführung des
TU Lichtwiese/ Mensa
Hochschulstadion
Bot. Garten/ Vivarium
Herdweg
Quelle: Openstreetmap, CC-BY-SA 2.0
NKU 2015 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen
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30.09.2015
Jobtickets an der TU Darmstadt und der Parkraumbewirt schaftung auf der
Lichtwiese im Jahr 2013 die Fahrgastzahlen deutlich gestiegen. Diese
Entwicklungen konnten erst in der NKU berücksichtigt werden und führten zu den in
Tabelle 3 dargestellten Unterschieden in den Nachfrageermittlungen der ÖPNV -
Untersuchung 2013 und der NKU 2015.
Verkehrsnachfrage
ÖPNV-Untersuchung
2013
[Pers./ 24h]
Verkehrsnachfrage
Nutzen-Kosten-
Untersuchung 2015
[Pers./ 24h]
Ohnefall 3.600 8.700
Mitfall 4.500 9.5005
Tabelle 3 Gegenüberstellung der Verkehrsnachfrage TU Lichtwiese der ÖPNV-
Untersuchung 2013 und der NKU 2015
Die für die NKU 2015 ermittelte Nachfrageprognosen für den Ohnefall und den
Mitfall zeigen außerdem Bild 8 und Bild 9.
5 Inkl. 800 Personen/24 h an der Haltestelle Kletterhalle.
NKU 2015 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen
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30.09.2015
Bild 8 Verkehrsnachfrage Ohnefall – NKU 2015
Bild 9 Verkehrsnachfrage Mitfall – NKU 2015
TU Lichtwiese/ Mensa
Hochschulstadion
Bot. Garten/ Vivarium
Herdweg
Quelle: Openstreetmap, CC-BY-SA 2.0
TU Lichtwiese/ Mensa
Hochschulstadion
Bot. Garten/ Vivarium
Herdweg
Kletterhalle
Quelle: Openstreetmap, CC-BY-SA 2.0
NKU 2015 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen
19
30.09.2015
Die Zunahme der Nachfrage zum Standort Lichtwiese im Ohnefall und Mitfall im
Vergleich zur Analyse (IST -Zustand) resultiert zunächst einmal aus der Steigerung
der Studierenden - und Beschäftigtenzahlen der TU Darmstadt am Standort
Lichtwiese. Weiterhin tragen die Verbesserungen im ÖV -Angebot - im Ohnefall die
weiteren zusätzlichen Verstärkerfahrten auf den Bus-Linien K und KU bzw. die im
Mitfall gegenüber de r Bus-Linie K verkürzten Fahrtzeiten der Straßenbahn , sowie
dem Wegfall der Bus-Linie KU - zu Fahrgastgewinnen in der Prognose bei.
Im Mitfall wurde das Bus -Angebots im Woogsviertel bis zur Lichtwiese stark
reduziert. In V erbindung mit der zusätzlichen, leistungsfähigen Erschließung durch
die "neue" Straßenbahn -Linie 2 kommt es zu einem deutlichen ÖV -
Nachfragerückgang auf dem Bus -Abschnitt Roßdörfer Platz – Lichtwiese
(Erschließung Woogsviertel) um ca. 70%.
Die ÖV -Nachfrage auf dem Streckenabschnitt zwischen der Haltestelle Roßdörfer
Platz und der Haltestelle Hochschulstadion erhöht sich gleichzeitig um ca. 60%.
Aufgrund der Reduzierung des ÖV -Angebots zwischen den Haltestellen
Hochschulstadion und Böllenfalltor (Wegfall Li nie 2), treten Ver teilungseffekte der
Relationen Landkreis Darmstadt-Dieburg (Mühltal etc.) (Fahrtrouten über B449) und
Darmstadt auf. Im Mitfall wählen viele ÖV -Fahrer am Umsteigepunkt Böllenfalltor
nicht die Straßenbahn -Linie 9 über den Roßdörfer Platz, sondern
„Ausweichstrecken“ (Verteilung z. B. auf Bus-Linie R etc.).
Die Unterschiede in den Differenzen zwischen Analyse (IST -Zustand) und Ohnefall
(Prognose) in der ÖPNV -Untersuchung 2013 (+ 100 Pers./24h) und NKU 2015 (+
2.700 Pers./24h) resultieren vor allem aus den in der NKU angepassten
Strukturdaten mit stärkeren Zunahmen (siehe Kapitel 6.3), aber auch aus de n
detaillierteren Auswertungen der Verkehrsnachfrage im Zuge der NKU 2015 .
Dementsprechend ergibt sich eine methodisch tiefergehende Auswertung der
Modellergebnisse.
Die ÖV-Nachfrage der Haltestelle Kletterhalle im Modell der NKU wird mit ca. 800
Ein- und 800 Aussteigern /24h angenommen . Dabei sind sowohl ei n Teil der
Studierenden am Standort Lichtwiese, als auch die Besucher der Kletterhalle und
die im Studentendorf (Studentenwohnheim) Wohnenden berücksichtigt. Die
Verteilung im Verkehrsmodell wird mit ca. 50% der Ein - und Aussteiger auf den
Bereich Lichtwie se (Schwerpunkt Architektur -Gebäude), mit ca. 10% auf die
Kletterhalle und mit ca. 40% restlichen ÖV -Fahrten auf den Bereich des
Studentendorfes westlich der Haltestelle angenommen.
Weitere Nachfragesteigerungen können im Zusammenhang mit dem geplanten,
direkten Zugang zum Merck -Stadion ab der Haltestelle Kletterhalle und dem neuen
NKU 2015 - Zusammenfassung / ergänzende Erläuterungen
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30.09.2015
Studentenwohnheim nördlich des Architekturinstituts erwartet werden. Diese sind in
den bisherigen Berechnungen aber noch nicht berücksichtigt.
7 Kostenberechnung (Trasse)
Die angesetzten Gesamtprojektkosten für den Mitfall sind dem Erläuterungsbericht
zu entnehmen.
8 Ermittlung des Nutzen-Kosten-Indikators
Für die Anbindung der Lichtwiese mit der Straßenbahn -Linie 2 wurde ein Nutzen -
Kosten-Indikator von größer 1 ermittelt. Die Invest itionsmaßnahme ist folglich aus
gesamtwirtschaftlicher Sicht nach Maßgabe der Standardisierten Bewertung
sinnvoll. Die Förderwürdigkeit ist damit nachgewiesen.
9 Fazit des Berichts zur NKU
Zusammenfassend können folgende positive Aspekte einer Straßenbahnanb indung
über den Lichtwiesenweg festgestellt werden:
Förderwürdige Maßnahme gem. Ergebnis der Standardisierten Bewertung.
Fahrgastgewinne für den ÖPNV durch einen höheren Beförderungskomfort und
Fahrtzeitverkürzungen.
Positive Umweltwirkungen, z. B. CO²-Einsparungen.
Entlastung von Siedlungsgebieten (inbes. Woogviertel) von den zahlreichen,
stark ausgelasteten Bussen.
Spürbare Entlastung von ÖPNV-Trassen und zentralen Haltestellen.
Zusätzliche Haltestelle Kletterhalle mit kurzen Wegen zum westlichen Be reich
des Campus Lichtwiese, zur Kletterhalle, zur Wohnanlage Studentendorf.
Potenziale für erforderliche Kapazitätserweiterungen, die aufgrund der
zukünftigen Entwicklung des Campus Lichtwiese, des Umbaus des Merck-
Stadions am Böllenfalltor, und der dynamischen Stadtentwicklung insgesamt zu
erwarten sind.
anlage 38
17859 Zeichen
Allgemeine Angaben zur Art
1. Durch das Vorhaben betroffene Art
Großer Abendsegler ( Nyctalus noctula )
2. Schutzstatus und Gefährdungsstufe Rote Listen
FFH-RL- Anh. IV - Art ....V.. RL Deutschland
Europäische Vogelart ....3.. RL Hessen
...... ggf. RL regional
3. Erhaltungszustand
Bewertung nach Ampel-Schema:
unbekannt günstig ungünstig- u ngünstig-
unzureichend schlecht
GRÜN GELB ROT
EU
(http://biodiversity.eionet.europa.eu/article17 )
Deutschland: kontinentale Region
(http://www.bfn.de/0316_bewertung_arten.html )
Hessen
(VSW (2009, korrigiert 2011): Zum Erhaltungszustand der Brutvogelarten in Hessen; s. Anlage 3)
(FENA (2011): Erhaltungszustand der Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-RL in Hessen; s. Anlage 4)
4. Charakterisierung der betroffenen Art
4.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen
Der Große Abendsegler ist eine typische Waldfledermaus, die sowohl im Sommer als auch im Winter
häufig Baumhöhlen, bevorzugt alte Spechthöhlen, als Quartier nutzt. Vereinzelt werden auch
Fledermauskästen oder Gebäude, in Südeuropa auch Höhlen als Wochenstuben aufgesucht. Die Tiere
verlassen ihr Quartier bereits in der frühen Dämmerung und nutzen Jagdgebiete regelmäßig auch in
Entfernungen von über 10 km, meist aber im Umkreis von 6 km. Große Abendsegler fliegen schnell und
hoch im freien Luftraum und jagen über dem Kronendach von Wäldern, auf abgemähten Flächen, in
Parks oder über Gewässern. Die bevorzugte Beute sind weichhäutige Insekten wie Eintags- und
Köcherfliegen oder Zuckmücken, aber je nach Jahreszeit auch Mai- und Junikäfer.
Nach Auflösung der Wochenstuben ziehen die Tiere vornehmlich in südwestlicher Richtung ab. Große
Abendsegler sind Fernwanderer. Die weiteste dokumentierte Entfernung beträgt ca. 1600 km,
Wanderungen von 100 km sind keine Seltenheit. Neben dickwandigen Baumhöhlen werden Felsspalten
und in Südeuropa auch Höhlen als Winterquartier genutzt, in denen sich zum Teil sehr viele Individuen
versammeln. In einer alten Eisenbahnbrücke wurden über 5000 winterschlafende Tiere gezählt und
auch in geeigneten Baumhöhlen können bis 700 große Abendsegler überwintern (DIETZ & SIMON 2006).
Dietz M., Simon M., (2006): Artensteckbrief Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) in Hessen. Verbreitung,
Kenntnisstand, Gefährdung. Im Auftrag von Hessen-Forst FENA. Gießen
4.2 Verbreitung
Der Große Abendsegler konnte im Planungsgebiet eindeutig nachgewiesen werden. Eine Nutzung als
Wochenstubenhabitat konnte nicht belegt werden (Mailänder Consult 2015)
Der Große Abendsegler kommt bundesweit vor, allerdings führen die Wanderungen zu jahreszeitlichen
Unterschieden. Während in Süddeutschland vor allem Sommerquartiere von Männchen sowie
Winterquartiere bekannt sind, befindet sich der Reproduktionsschwerpunkt der Art in
Leitfaden für die artenschutzrechtliche
Prüfung in Hessen (2. Fassung 2011)
- 2 -
Nordostdeutschland (DIETZ & SIMON 2006). Die Population gilt in Hessen und Deutschland als
„ungünstig- unzureichend“ (BfN 2007) und in Europa als ungünstig-schlecht.
Dietz M., Simon M., (2006): Artensteckbrief Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) in Hessen. Verbreitung,
Kenntnisstand, Gefährdung. Im Auftrag von Hessen-Forst FENA. Gießen
MAILÄNDER CONSULT (2015): Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lichtwiesenbahn Anhang 3. Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung
(http://www.bfn.de/0316_bewertung_arten.html
(http://biodiversity.eionet.europa.eu/article17
Leitfaden für die artenschutzrechtliche
Prüfung in Hessen (2. Fassung 2011)
- 3 -
Vorhaben sbezogene Angaben
5. Vorkommen der Art im Untersuchungsraum
nachgewiesen potenziell
Der Große Abendsegler konnte im Planungsgebiet eindeutig nachgewiesen werden. Er nutz das Gebiet
als Jagdhabitat. Eine Nutzung als Wochenstubenhabitat konnte nicht belegt werden (Mailänder Consult
2015)
6. Prognose und Bewertung der Tatbestände nach § 44 BNatSchG
6.1 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpfla nzungs-
oder Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)
a) Können Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der
Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden? ja nein
(Vermeidungsmaßnahmen zunächst unberücksichtigt)
Es kommt zum Wegfall einen Höhlenbaumes der ein potentielles
Quartier darstellen könnte
b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein
c) Wird die ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang ohne vorgezogene Ausgleichs-
Maßnahmen (CEF) gewahrt? ja nein
(§ 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG)
Der Verlust eines Quartieres muss ausgeglichen werd en
d) Wenn Nein - kann die ökologische Funktion durch
vorgezogene Ausgleichs-Maßnahmen (CEF)
gewährleistet werden? ja nein
Der Verlust eines Höhlenbaumes ist durch das Aufhängen von drei
Fledermaustagesquartierkästen (Schwegler 2 FN) im gehölzbestandenen
Campusbereich auszugleichen. Das Aufhängen der Fledermauskästen
sollte durch einen Fledermaussachverständigen erfolgen, um eine korrekte
Ausrichtung und geeignete Stelle für die Ersatzquartiere zu gewährleisten
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung,
Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten" tritt ein. ja nein
6.2 Fang, Verletzung, Tötung wild lebender Tiere
(§ 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG)
a) Können Tiere gefangen, verletzt oder getötet
werden? ja nein
(Vermeidungsmaßnahmen zunächst unberücksichtigt)
Bei der Fällung des Höhlenbaumes, der ein potentielles
Fledermausquartier darstellt, könnte Tiere die sich im Inneren
befinden verletzt oder getötete werden .
b) Sind Vermeidungs-Maßnahmen möglich? ja nein
Die Baumhöhle wurde. nach einer Kontrolle, das sich keine
Fledermäuse in dieser befinden, verschlossen.
Leitfaden für die artenschutzrechtliche
Prüfung in Hessen (2. Fassung 2011)
- 4 -
c) Werden unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaß-
nahmen in Verbindung mit der „Entnahme, Beschädi-
gung, Zerstörung von Fortpflanzungs- oder ja nein
Ruhestätten" Tiere gefangen, verletzt oder getötet?
Da keine Tiere mehr in die Höhle gelangen können, kann eine
Verletzung oder Tötung ausgeschlossen werden.
d) Wenn JA – kann die ökologische Funktion der
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen
Zusammenhang erfüllt werden?
(§ 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG) ja nein
Pkt. 6.1. d: Der Verlust eines Höhlenbaumes kann durch das Aufhängen
von drei Fledermaustagesquartierkästen (Schwegler 2 FN) ausgeglichen
werden.
Wenn JA – kein Verbotstatbestand!
e) Werden unter Berücksichtigung der Vermeidungs-
maßnahmen wildlebende Tiere gefangen, verletzt
oder getötet – ohne Zusammenhang mit der
„Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflan-
zungs- oder Ruhestätten"? ja nein
Durch den Verschluss des Höhlenbaumes kann eine Verletzung oder
Tötung von Fledermäusen vermieden werden .
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen" tr itt ein. ja nein
6.3 Störungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)
a) Können wild lebende Tiere während der Fortpflanzungs-,
Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungs
zeiten erheblich gestört werden? ja nein
Der Höhlenbaum wurde nicht als Winterquartier genutzt und außerhalb
der Wochenstubenzeit verschlossen. Es gibt keine Hinweise auf
Wochenstuben in der direkten Umgebung der zukünftigen
Baustellenfläche.
b) Sind Vermeidungs-Maßnahmen möglich? ja nein
Vermeidungsmaßnahmen sind nicht notwendig.
c) Wird eine erhebliche Störung durch Maßnahmen
vollständig vermieden? ja nein
Vermeidungsmaßnahmen sind nicht notwendig
Der Verbotstatbestand „erhebliche Störung" tritt ei n. ja nein
6.4 Entnahme von wild lebenden Pflanzen sowie Besc hädigung
oder Zerstörung ihrer Standorte (§ 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG)
a) Können wild lebende Pflanzen entnommen oder ihre
Standorte beschädigt oder zerstört werden? ja nein
Es kommt zu Verlust von Bäumen die für die Baustellenfläche gefällt werden müssen
b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein
Leitfaden für die artenschutzrechtliche
Prüfung in Hessen (2. Fassung 2011)
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c) Sind vorgezogene Ausgleichs-Maßnahmen (CEF)
möglich? ja nein
Die Bäume können durch neue Anpflanzungen .ausgeglichen werden
d) Wird die ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang gewahrt? ja nein
Die Bäume können durch neue Anpflanzungen .ausgeglichen werden
Der Verbotstatbestand „Entnahme von wild lebenden
Pflanzen sowie Beschädigung oder Zerstörung ihrer
Standorte" tritt ein. ja nein
Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG
erforderlich?
Tritt einer der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1
Nr. 1- 4 BNatSchG ein? ja nein
(Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose
und der vorgesehenen Maßnahmen)
Wenn NEIN – Prüfung abgeschlossen
Wenn JA – Ausnahme gem. § 45 Abs.7 BNatSchG,
ggf. i. V. mit Art. 16 FFH- RL erforderlich!
weiter unter Pkt. 7 „Prüfung der Ausnahmevorausset zungen“
7. Prüfung der Ausnahmevoraussetzungen
§ 45 Abs. 7 BNatSchG, ggf. i. V. mit Art. 16 Abs. 1 FFH-RL
7.1 Ausnahmegründe
Liegt ein Ausnahmegrund nach § 45 Abs. 7
S. 1 Nr.1- 5 BNatSchG vor? ja nein
Ggf. Hinweis auf entsprechendes Kapitel in den Planunterlagen mit näheren Darstellungen.
Wenn NEIN – keine Ausnahme möglich!
7.2 Prüfung von Alternativen
Gibt es eine zumutbare Alternative? ja nein
Kurze Zusammenfassung der Alternativenprüfung mit Begründung, warum ggf. keine zumutbare Alternative
gegeben ist und Hinweis auf ausführliche Darstellung in den Planunterlagen zum Vorhaben.
Wenn JA – ist die Alternative zu wählen
Leitfaden für die artenschutzrechtliche
Prüfung in Hessen (2. Fassung 2011)
- 6 -
(soweit diese artenschutzrechtlich zu gering eren Beeinträchtigungen führt).
7.3 Prüfung der Verschlechterung des Erhaltungszustandes
a) Erhaltungszustand der lokal betroffenen Population vor dem Eingriff
Interpretation/Einordnung der Angaben unter Pkt. 6.3a , ggf. Ergänzungen
b) Erhaltungszustand in Hessen, Deutschland/ kontinentale Region, der EU
Interpretation/Einordnung der Angaben unter Pkt. 3, ggf. Ergänzungen
c) Kann sich der Erhaltungszustand der lokalen
Population verschlechtern? ja nein
Kurze Beschreibung, ob sich trotz der vorgesehenen Vermeidungs-/ CEF-Maßnahmen
der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert (unter Berücksichtigung
von Ausgangszustand und Entwicklungsprognose).
Ggf. Querverweis zur genaueren Darstellung in den Planunterlagen.
d) Kann sich der Erhaltungszustand der Populationen auf
Landes-/Bundes-/ biogeographischer Ebene
verschlechtern? ja nein
Kurze Prognose, ob sich die Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen
Population soweit auswirkt, dass die Populationen auf Landes-/Bundes-/
biogeographischem Niveau in Mitleidenschaft gezogen werden könnten.
Ggf. Querverweis zur genaueren Darstellung in den Planunterlagen.
e) Sind Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungs-
zustandes der Populationen möglich (FCS-Maßnahmen)? ja nein
Kurze Beschreibung der Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass sich der
Erhaltungszustand der europäischen Vogelart nicht verschlechtert bzw. der
Erhaltungszustand der FFH-Anhang IV-Art günstig bleibt.
Bewertungsebene sind die Populationen im natürlichen Verbreitungsgebiet. Angaben zu
Funktion, Umfang, Zeitraum der Umsetzung und Zeitpunkt der Funktionserfüllung.
Ggf. Querverweis zur genaueren Maßnahmen-Darstellung in den Planunterlagen.
Ggf. Festlegung von Funktionskontrolle/Monitoring und Risikomanagement.
f) Kann der Erhaltungszustand der Populationen auf
Landes-/ Bundes-/ biogeographischem Niveau auf-
grund von FCS-Maßnahmen erhalten werden? ja nein
Kurze Prognose und Bewertung.
Hier sind insbesondere Aussagen zum zuverlässigen Eintritt der beabsichtigten
Funktion mit Referenzen wichtig.
Falls nein, Beschreibung der verbleibenden Beeinträchtigung.
Ggf. Querverweis zur genaueren Darstellung in den Planunterlagen.
g) Falls Anhang IV-Art mit ungünstigem Erhaltungszu-
stand betroffen: Kann die Wiederherstellung eines
günstigen Erhaltungszustands ungehindert erfolgen? ja nein
Begründung notwendig, weshalb die Ausnahme keinen negativen Einfluss
auf die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands für die Population hat.
Leitfaden für die artenschutzrechtliche
Prüfung in Hessen (2. Fassung 2011)
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Verschlechtert sich der Erhaltungszustand
der Populationen? ja nein
Wenn JA – keine Ausnahme möglich!
8. Zusammenfassung
Folgende fachlich geeignete und zumutbare Maßnahmen sind in den
Planunterlagen dargestellt und berücksichtigt worden:
Vermeidungsmaßnahmen
CEF-Maßnahmen zur Funktionssicherung im räumlichen Zusammenhang
FCS-Maßnahmen zur Sicherung des derzeitigen Erhalt ungszustandes der
Population über den örtlichen Funktionsraum hinaus
Gegebenenfalls erforderliche/s Funktionskontrolle/ Monitoring und/oder
Risikomanagement für die oben dargestellten Maßnah men werden in den
Planunterlagen verbindlich festgelegt
Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose und der vorgesehenen
Maßnahmen
tritt kein Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 4 ein, so dass
keine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG, ggf. in Verbindung mit
Art. 16 FFH-RL erforderlich ist
liegen die Ausnahmevoraussetzungen vor gem. § 45 A bs. 7 BNatSchG
ggf. in Verbindung mit Art. 16 Abs. 1 FFH-RL
sind die Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7 B NatSchG in Verbindung
mit Art. 16 Abs. 1 FFH-RL nicht erfüllt!
Anhang 2: Mustertabelle zur Darstellung der Betroffenheiten allgemein häufiger Vogelarten
Für die beispielhaft aufgeführten Arten sind die Verbotstatbestände in der Regel letztlich nicht zutreffend, da aufgrund ihrer Häufigkeit und Anpassungsfähigkeit davon ausgegangen werden kann, dass die ökol. Funktion ihrer
Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang (bezogen auf § 44 Abs.1 Nr.1 und 3 BNatSchG) weiterhin gewahrt wird bzw. keine Verschlechterung des Erhaltungszustand der lokalen Population eintritt
(bezogen auf § 44 Abs.1 Nr.2 BNatSchG). Daher müssen diese häufigen Arten keiner ausführlichen Prüfung unterzogen werden – soweit keine größere Anzahl In dividuen/Brutpaare betroffen ist (vgl. Kap. 4.3).
Dt. Artname Wiss.
Artname
Vor -
kommen
n = nach-
gewiesen
p =
potenziell
Schutzstatus
nach § 7
BNatSchG
b = besonders
geschützt
s = streng
geschützt
Status
I = regelmäßig.
Brutvogel
III = Neozoe o.
Gefangen-
schaftsflücht-
ling
Brutpaar -
bestand
in Hessen
potenziell
betroffen
nach
§ 44 Abs.1
Nr.1
BNatSchG
1)
potenziell
betroffen
nach
§ 44 Abs.1
Nr.2
BNatSchG
potenziell
betroffen
nach
§ 44 Abs.1
Nr.3
BNatSchG
2)
Erläuterung zur Betrof fenheit
(Art / Umfang / ggf. Konflikt-Nr.)
Hinweise auf lan-
despflegerische
Vermeidungs-/
Kompensations-
Maßnahmen i.R.d.
Eingriffsregelung
(Maßn.-Nr. im LBP) 3)
Amsel Turdus
merula n b I >10.000 x Störung von 10 Brutpaaren (Verlärmung einer
Kleingartenanlage) 2E
Buntspecht Dendrocopus
major n b I >10.000 x x
Beseitigung einer regelmäßig genutzten
Fortpflanzungsstätte (Höhlenbaum) eines
Brutvorkommens ; Störung eines weiteren
Brutpaares durch Verlärmung
3E
Elster Pica pica n b I 10.000-
15.000 x Verlust von Allenbäumen als regelmäßige
Fortpflanzungsstätte von 1 Brutpaar (K3) 6E
Grünspecht Picus viridis n b I 4.000-5.000 x
Beseitigung einer regelmäßig genutzten
Fortpflanzungsstätte (Höhlenbaum) eines
Brutvorkommens
4A
Grünfink Carduelis
chloris n b I >10.000 x Störung dreier Brutvorkommen infolge Verlärmung
von Feldgehölzen (K4) 3E ; 5E
Höckerschwan Cygnus olor n b III 210-250 x Störung eines Brutvorkommens durch Verlärmung
eines Gewässerbereiches
Kohlmeise Parus major n b I >10.000 x
Beseitigung einer regelmäßigen Fortpflanzungs-
und Ruhestätte eines Brutpaares (
Inanspruchnahme eines Hausgartens)
7A
Mäusebussard Buteo buteo n s I 5.000-10.000 x
Beseitigung einer regelmäßig genutzten
Fortpflanzungsstätte (Horstbaumes) eines
Brutvorkommens
10E
Rabenkrähe Corvus
corone n b I >10.000 x Störung eines Brutpaares durch Verlärmung (Horst
in unmittelbarer Nähe zur Straßentrasse) 1E ; 16A
Ringeltaube Columba
palumbus n b I >10.000 x Beseitigung einer regelmäßig genutzten
Fortpflanzungsstätte von zwei Brutpaaren 13A
Star Sturnus
vulgaris n b I >10.000 x
Zerstörung von regelmäßig genutzten Fort-
pflanzungsstätten zweier Brutvorkommen (Verlust
höhlenreicher Streuobstbäume)
7A
Wasseramsel Cinclus
cinclus n b I 1.500-3.000 x Störung eines Brutpaares durch Verlärmung
(Brutrevier in direkter Nähe zur Straßentrasse) 1E ; 16A
1) Verbotstatbestand im Regelfall nicht von Relevanz, da durch Bauzeitenregelung etc. eine Vermeidung möglich ist.
2) Verbotstatbestand trifft nur für regelmäßig genutzte Fortpflanzungsstätten zu.
3) Solche Maßnahmen, die dazu beitragen, den Eintritt des Verbotstatbestands zu verhindern. Wären über die Eingriffsregelung keine Maßnahmen vorgesehen, müssten diese zumindest bei der Beseitigung regel-
mäßig genutzter Fortpflanzungsstätten über das Artenschutzrecht festgesetzt werden bzw. wäre darzulegen, dass geeignete, derzeit nicht besetzte Ausweichmöglichkeiten im räumlichen Zusammenhang bestehen.
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2.701.50 0.503.50 1.50ZufahrtsrampeSchrammbordGehweg Querprofil km 0,9+20 Anpassen an Bestand > 5.00 Pflasterbelag anpassen NeuesBauingenieurgebäudeL5/06
anlage 61
9555 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 24.05.2013 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2013/0167 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 5470-10 Kostenstelle: 066-190-1000 Investitionsnummer: 09066-6101 Kostenträger: Stadt Darmstadt Sachkonto: Betreff: ÖPNV-Erschließung Campus TU-Lichtwiese Vorlage vom: 15.05.2013 Beschlussvorschlag: 1. Die Machbarkeitsstudie des ZIV für eine Straßenbahn zur TU-Lichtwiese (Anlage) wird zur Kenntnis genommen. 2. Es wird zugestimmt, den Mitfall II (Führung über den Lichtwiesenweg) weiter zu verfolgen und umzusetzen. Der kommunale Eigenanteil für die Investitionskosten in Höhe von € 2,87 Mio. wird entsprechend dem Planungs- und Bauablauf zur Verfügung gestellt. Der Betriebskostenzuschuss in Höhe von € 654.000 pro Jahr wird ab der Inbetriebnahme voraussichtlich im Dezember 2017 auf einer neuen Kostenstelle bereitgestellt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der HEAG mobilo die erforderlichen Planunterlagen (Nutzen-Kosten-Untersuchung, GVFG-Antrag, Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren) vorzubereiten. Für die nächsten erforderlichen Planungsschritte (Nutzen-Kosten-Untersuchung und Artenschutzgutachten) sind im Jahr 2013 Planungsmittel in Höhe von € 85.000 bereitgestellt. - 2 - Anlagen: Machbarkeitsstudie ÖPNV-Untersuchung Erschließung Campus TU-Lichtwiese Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.05.2013: Zu 1.: Im August 2011 wurde von der DADINA in Zusammenarbeit mit der Stadt Darmstadt der Planungsauftrag für eine Machbarkeitsstudie zur verbesserten ÖPNV-Anbindung der TU-Lichtwiese und für den Korridor Darmstadt – Roßdorf – Groß-Zimmern an das Büro ZIV vergeben. Die Untersuchungen sollten zusammen bearbeitet werden, da auch kombinierte Varianten über die TU- Lichtwiese in Richtung Roßdorf denkbar waren. Im Laufe der Untersuchung stellte sich dann heraus, dass dies – insbesondere aus naturschutzrechtlichen Gründen – nicht realisierbar ist. Deshalb wurden die beiden Projekte getrennt weiter bearbeitet. Zur besseren ÖPNV-Anbindung des Campus TU-Lichtwiese wurden verschiedene Varianten einer Straßenbahnführung betrachtet. In die nähere Auswahl kamen dann zwei Varianten, die im Gutachten als Mitfall I (Führung wie die heutige Buslinie K) und als Mitfall II (Abzweig an der Haltestelle Hochschulstadion zur TU-Lichtwiese) bezeichnet werden. Die beiden Mitfälle wurden genauer untersucht u. a. hinsichtlich der baulichen Machbarkeit, der Investitions- und Betriebskosten, der Einbindung in das vorhandene Netz und der Nachfragewirkungen. Aus den Ergebnissen konnten dann im Vergleich mit dem sog. „Ohnefall“ (zukünftiges Verkehrsangebot ohne das geplante Investitionsprojekt) überschlägige Nutzen- Kostenfaktoren (NKU-Faktoren) berechnet werden. Ein NKU-Faktor größer als + 1,0 ist Voraussetzung für die Förderung der Investitionskosten des Projektes durch das Land Hessen. Für den Mitfall I wurde ein überschlägiger NKU-Faktor von – 1,02 und für den Mitfall II von + 1,62 ermittelt. Dieses Ergebnis resultiert u. a. aus den geringeren Investitionskosten des Mitfalls II und der deutlich schwächeren Nachfragewirkung des Mitfalls I. Die geringere Nachfrage bei Mitfall I hängt u. a. damit zusammen, dass die Fahrgastkapazität auf der heutigen Strecke der Buslinie K durch den Einsatz von Straßenbahnen zwar zunimmt, die Fahrtenhäufigkeit gegenüber dem Ohnefall aber abnimmt. Zu 2.: Aufgrund der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wird der Mitfall II zur Weiterplanung und zur Umsetzung empfohlen, da der überschlägige NKU-Faktor mit 1,62 deutlich über 1,0 liegt, und deshalb ein deutlicher verkehrlicher Nutzen und eine Förderung durch das Land Hessen (GVFG-Mittel) zu erwarten ist. Beim Mitfall II zweigt die neue Straßenbahn an der Haltestelle „Hochschulstadion“ von der bestehenden Straßenbahnstrecke zum Böllenfalltor ab und wird nördlich des Lichtwiesenwegs zum Campus Lichtwiese geführt. Nördlich des Architekturgebäudes und der Mensa und südlich der Bauingenieurgebäude verläuft die Trasse bis zu der Freifläche nördlich des neuen Hörsaal- und Medienzentrums. Eine Führung auf den heutigen Straßen um das Hörsaal- und Medienzentrum herum musste aus Gründen der elektromagnetischen Unverträglichkeit von sensiblen Messgeräten in TU-Instituten im südlichen Bereich des Campus Lichtwiese aufgegeben werden. Stattdessen soll die erforderliche Wendeschleife auf der Freifläche nördlich des neuen Hörsaal- und Medienzentrums angeordnet werden. Die Straßenbahn-Neubaustrecke beträgt beim Mitfall II ca. 1.330 Meter und ist bautechnisch relativ einfach herzustellen. Die Baukosten betragen für den Mitfall II ca. € 8,32 Mio. incl. Planungskosten (Stand 2013 gemäß Machbarkeitsstudie). Da erfahrungsgemäß nicht alle Baukosten förderfähig sind und auch Planungskosten nicht gefördert werden, wird bei einem möglichen Fördersatz von 80% der förderfähigen Kosten von Fördermitteln in Höhe von insgesamt € 5,45 Mio. ausgegangen. Damit - 4 - verbleibt ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von € 2,87 Mio., der von der Stadt Darmstadt zu finanzieren wäre. Das entspricht dem Erfahrungswert, wonach ca. 1/3 der Baukosten von den Kommunen zu tragen sind. Zur Bedienung der Neubaustrecke wird die Linie 2 vom Hauptbahnhof aus nicht mehr zum Böllenfalltor geführt, sondern zur TU-Lichtwiese. Dies ist machbar, da die Busanschlüsse am Böllenfalltor auf die Linie 9 und nicht auf die Linie 2 abgestimmt sind. Die neue Linie 2 wird dann montags bis freitags im 15 - bzw. 7,5 - Minutentakt zwischen 5 und 21 Uhr verkehren. Der verdichtete 7,5 - Minutentakt soll an Vorlesungstagen der TU Darmstadt sowie an Schultagen zwischen 7 und 18 Uhr angeboten werden. Ansonsten ist der 15 - Minutentakt ausreichend. Die Betriebskosten können nicht aus der Machbarkeitsstudie übernommen werden, da bei der Berechnung der überschlägigen NKU-Faktoren Durchschnittswerte einfließen. Maßgeblich sind deshalb die tatsächlich entstehenden Kosten bei der HEAG mobilo bzw. HEAG mobiTram, welche die Straßenbahnen betreibt. Auf Basis der in der Machbarkeitsstudie verwendeten Eckwerte entstehen bei der HEAG mobilo bei Umsetzung des Mitfalls II zusätzliche Kosten in Höhe von € 974.000 (Stand 2012). Hierin sind auch zwei zusätzliche Straßenbahnfahrzeuge enthalten. In den nächsten Planungsphasen können weitere Optimierungsmöglichkeiten des Betriebskonzeptes geprüft werden. Die zu erwartenden Fahrgeldeinnahmen sind den Betriebskosten gegenzurechnen. Hierbei handelt es sich einerseits um vorhandene Fahrgeldeinnahmen, die zukünftig der Straßenbahnlinie 2 (HEAG mobilo) anstatt der Buslinie K (HEAG mobiBus) zuzuordnen sind, und andererseits um zusätzliche Einnahmen durch neue Fahrgäste. Die zusätzlichen Einnahmen der Straßenbahnlinie 2 durch die Führung zur TU-Lichtwiese werden auf Grundlage der Fahrgastzahlen der Machbarkeitsstudie mit € 320.000/Jahr von DADINA abgeschätzt. Damit verbleibt ein Betrag von € 654.000/Jahr, der von der Stadt Darmstadt ab der Inbetriebnahme der neuen Strecke zu finanzieren ist. Da die Linie K nach Inbetriebnahme der neuen Straßenbahnlinie nur noch im 15-Minutentakt verkehren wird, können die bestehenden Mehrbestellungen auf der Linie K (Verstärkerfahrten) bzw. KU bei der HEAG mobiBus abbestellt werden. Dadurch entstehen für die Stadt Darmstadt Einsparungen beim Etat der DADINA in Höhe von ca. € 200.000/Jahr, sodass insgesamt für die Stadt Darmstadt ein Betrag von € 454.000 zu finanzieren wäre. Bei der HEAG mobiBus ist ab Inbetriebnahme der Straßenbahnlinie mit Mindereinnahmen in Höhe von € 230.000/Jahr zu rechnen. Zu 3.: Da in der Machbarkeitsstudie nur überschlägige NKU-Faktoren berechnet wurden, ist als nächster Planungsschritt eine Nutzen-Kosten-Untersuchung nach dem Verfahren der Standardisierten Bewertung durchzuführen. Hierfür wird ein Kostenrahmen von € 75.000 angesetzt. Weiterhin ist ein Artenschutzgutachten von € 10.000 zu erstellen. Anschließend können die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren und der Förderantrag erarbeitet werden. Vorteilhaft beim Planfeststellungsverfahren ist die Tatsache, dass von der Trasse nur wenige Grundstückseigentümer tangiert sind. Deshalb kann für das Planfeststel-lungsverfahren mit einer Dauer von einem Jahr gerechnet werden. Vor dem Einreichen eines Förderantrages muss das Projekt zunächst formlos für das GVFG- Programm angemeldet werden. Dies kann unmittelbar nach Beschlussfassung durch die Gremien der Stadt Darmstadt erfolgen. Die Einreichung des Förderantrages muss bis zum 1.6. eines Jahres erfolgen, um frühestens im Folgejahr einen Förderbescheid zu erhalten. Eine Inbetriebnahme der neuen Strecke wird zum Fahrplanwechsel Mitte Dezember 2017 angestrebt. - 5 - Darmstadt, den 15.05.2013 III-66/ÖPNV-Ma-aß Nst. 2093 Dezernat III Dezernat IV Brigitte Lindscheid André Schellenberg Stadträtin Stadtkämmerer
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ERLÄUTERUNGSBERICHT für die Stadtverordnetenversammlung Stand: Oktober 2015 Projekt Inhalt des Berichts 1. Einleitung und Ziel des Berichts 2. Projekthistorie 3. Erläuterungen zur ÖPNV-Untersuchung 2013 4. Magistratsbeschluss 2013 5. Planungsprozess 2014 – 2015 6. Kostenentwicklung 7. Magistratsbeschluss 2015 8. NKU und Planungsprozess ab 2016 (Ausblick) 9. Anlagen zum Erläuterungsbericht ERLÄUTERUNGSBERICHT für die Stadtverordnetenversammlung Oktober 2015 Seite 2 von 23 1. Einleitung und Ziel des Berichts Aus der Stadtverordnetenversammlung am 23. Juli 2015 ergab sich ein Erläuterungsbedarf zum Projekt Lichtwiesenbahn. Aus diesem Grund wurden die fachlich und planerisch Beteiligten gebeten, die maß- geblichen Entwicklungsschritte des Projekts Lichtwiesenbahn über die vorliegenden bekannten Unter- lagen hinaus zu erläutern. Der vorliegende Erläuterungsbericht wurde dabei entsprechend der Chrono- logie des Projekts gem. Kapitel 2 gegliedert. Besonders relevante Vorgänge sind in den Kapitel 3 ff. her- ausgelöst und erörtert. Hervorzuhebende Dokumente und Einzelnachweise sind als Anlage beigefügt. Die Beiträge der jeweils fachlich federführenden Planer bzw. Verantwortlichen wurden durch den für den Planungsprozess eingeschalteten Projektsteuerer, Ingenieurbüro KREBS+KIEFER (Darmstadt), im vorliegenden Erläuterungsbericht zusammengefasst. Verantwortlich für den Inhalt bzw. die Planungs- ergebnisse sind die in der nachfolgenden Tabelle (Tabelle 1) aufgeführten Aufsteller. Bezeichnung der Unterlage für die jeweiligen Meilensteine Zeitraum der Erstellung Aufsteller ÖPNV-Gutachten bis 05/2013 ZIV - Zentrum für integrierte Verkehrssysteme (Darm- stadt) mit Unterstützung der Büros Schüßler-Plan (Frankfurt) und Habermehl & Follmann (Rodgau) im Auftrag der DADINA Magistratsbeschluss 2013 (Vorlage Nr. 2013/0167) 05.06.2013 Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Planungsprozess 2014 – 2015 Gesamtplanung Mailänder Consult (Karlsruhe); Nutzen- kostenuntersuchung durch ZIV - Zentrum für integrierte Verkehrssysteme (Darmstadt) mit Unterstützung des Büros Habermehl & Follmann (Rodgau); Projektsteue- rung Krebs+Kiefer Ingenieure GmbH (Darmstadt) je- weils im Auftrag der HEAG mobilo GmbH Magistratsbeschluss 2015 (Vorlage Nr. 2015/0232) 24.06.2015 Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Planungsprozess ab 08/2015 Gesamtplanung Mailänder Consult (Karlsruhe); Nutzen- kostenuntersuchung durch ZIV - Zentrum für integrierte Verkehrssysteme (Darmstadt) mit Unterstützung des Büros Habermehl & Follmann (Rodgau); Projektsteue- rung Krebs+Kiefer Ingenieure GmbH (Darmstadt) je- weils im Auftrag der HEAG mobio GmbH Tabelle 1: Übersicht der Unterlagen und Aufsteller für die Meilensteine im Projekt Die chronologische Übersicht zum Projekt mit den Meilensteinen der beiden Magistratsbeschlüsse ist anhand Abb. 1 nachzuvollziehen. ERLÄUTERUNGSBERICHT für die Stadtverordnetenversammlung Oktober 2015 Seite 3 von 23 Abb. 1: Chronologischer Ablauf mit Meilensteinen „Magistratsbeschlüsse 2013 und 2015“ Ziel des Erläuterungsberichts ist die Darstellung der fach- und sachgerechten Umsetzung der politi- schen Beschlüsse. Zudem werden die Projekthistorie und damit einhergehende Entscheidungen sowie laufende Prozesse allgemeinverständlich dargestellt. Insgesamt ermöglicht der Erläuterungsbericht damit die grundsätzliche Information aller politischen Vertreter sowie der Bürgerinnen und Bürger über den bisherigen Projektverlauf. Ferner erlaubt er einen Ausblick hinsichtlich weiterer Planungs- und Umsetzungsschritte. Der Erläuterungsbericht ist nicht geeignet einzelne Fachfragen und aktuelle Pla- nungsstände wiederzugeben. Hierfür wurde ein Programm „Öffentlichkeitsarbeit“ vorbereitet, welches sich aktuell in der Umsetzung befindet. Im nachfolgenden werden die Stadt Darmstadt als Projektträger und die HEAG mobilo GmbH als Bau- herrin bezeichnet. ERLÄUTERUNGSBERICHT für die Stadtverordnetenversammlung Oktober 2015 Seite 4 von 23 2. Projekthistorie Aufgrund stetig steigender Nachfrageentwicklungen von Fahrgästen zur TU Lichtwiese ist eine Verbes- serung des ÖPNV dringend geboten. Darüber hinaus gilt es das Netz der Straßenbahn zu komplettieren und somit eine attraktive ÖPNV-Landschaft in Darmstadt zu schaffen. Im April 2009 erstellt das Ingeni- eurbüro Krebs und Kiefer aus Darmstadt eine erste Machbarkeitsstudie einer Straßenbahnanbindung zur Lichtwiese für die HEAG mobilo GmbH. Im Ergebnis zeigt sich: Die Variante durch Erschließung über die Roßdörfer Str. trägt insbesondere der permanenten Entwicklung der Technischen Universität Darmstadt nicht Rechnung. Die Variante über die Heinrichstrasse ergibt eine geringere Erschließungsqualität gegenüber Variante über der Roßdörfer Str. und erzeugt einen schwerwiegenden Eingriff in den starken Verkehrsfluss des MIV. Die Variante über den Lichtwiesenweg ist möglich unter Nutzung von Synergieeffekten durch die Linie 9. Zeitgleich stellt die Fraktion Bündnis 90/Grüne einen Antrag an die Stadt Darmstadt bezüglich einer Verbesserung der ÖPNV-Erschließung der Lichtwiese / Straßenbahn Ostbahnhof bzw. östlicher Land- kreis. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2009 und 04.02.2010 wird der Antrag SV-2009/0076 der Fraktion Bündnis 90/Grüne mit Vorgangs-Nr. 2009/0307 zugestimmt. Die Maßnahme soll zudem zusätzlich in nächsten Nahverkehrsplan 2011-2016 aufgenommen werden. Im Januar 2011 wird durch das Büro Verkehrslösungen Dr. Blees eine Angebotsaufforderung an ver- schiedene Büros entwickelt. Dabei soll es sich um eine systemoffene Untersuchung handeln in enger Abstimmung mit der Technischen Universität Darmstadt. Das Projekt ÖPNV Erschließung TU-Lichtwiese und östlicher Landkreis soll dabei zunächst zusammengefasst werden. DADINA wird im Projekt die Fe- derführung übernehmen. Es wird von Synergieeffekten zwischen der Anbindung der Technischen Uni- versität Darmstadt und dem östlichen Landkreis ausgegangen. Die Vergabe der Machbarkeitsstudie ÖPNV-Untersuchung Erschließung Campus TU-Lichtwiese Korridor Roßdorf-Groß-Zimmern durch die DADINA erfolgt im August 2011 an das Büro ZIV. Im Januar 2012 stehen verschiedene Varianten einer reinen Buserschließung und einer Straßenbahn zur Lichtwiese zur Diskussion. Alternativen oder Ergänzungen des bestehenden Bussystems wurden letzt- lich aber als nicht machbar bzw. sinnvoll bewertet. Die möglichen Lösungsvarianten (Vorauswahl) für die Trassierung einer Straßenbahn zur Lichtwiese zeigt Abb. 2. ERLÄUTERUNGSBERICHT für die Stadtverordnetenversammlung Oktober 2015 Seite 5 von 23 Abb. 2: Mögliche Lösungsvarianten für die Trassierung einer Straßenbahn (Vorauswahl) Nach einem Abstimmungstermin zu naturrechtlichen Aspekten mit dem Regierungspräsidium (RP) wird die zunächst in Erwägung gezogene Möglichkeit einer Verlängerung durch das Natura 2000-Gebiet (FFH-Gebiet) Dommersberg, Dachsberg und Darmbachaue und dann in südlicher Lage an der B26 in den östlichen Landkreis nicht weiterverfolgt. Die Varianten 1 und 2 einer Straßenbahn-Lösung werden für die detaillierte Ausarbeitung ausgewählt. Im März 2012 meldet die Technischen Universität Darmstadt Bedenken aufgrund sensibler Geräte der südlichen Umfahrung des Hörsaal- und Medienzentrums (HMZ) an. Es wird vereinbart, Gutachten zur Beurteilung der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) und der Auswirkungen von Erschütterungen der Straßenbahn am 19.07.2012 zu beauftragen. Das Ergebnis zeigt, dass die Trasse südlich des HMZ nicht weiter verfolgt werden kann. Als Alternative wird die Trasse zwischen Bauingenieurgebäude und Mensa mit Wendeschleife nördlich des HMZ weiter bearbeitet. ERLÄUTERUNGSBERICHT für die Stadtverordnetenversammlung Oktober 2015 Seite 6 von 23 Im November 2012 wird beschlossen, dass das Projekt ÖPNV-Untersuchung Erschließung Campus TU- Lichtwiese Korridor Roßdorf - Groß-Zimmern voneinander abgekoppelt und von nun an in der jeweiligen Aufgabenträgerschaft weiter bearbeitet wird. Im Laufe der Bearbeitung hatte sich herausgestellt, dass eine integrierte Lösung für eine vertiefte Untersuchung sachlich und organisatorisch nicht empfohlen werden konnte. Die geplante Wendeschleife der Straßenbahn soll nahe der heutigen Endhaltestelle der Buslinien K und KU positioniert werden. Als Lösung bietet sich der Bereich nördlich des HMZ an. Eine Durchbindung bis zum Haltepunkt der Odenwaldbahn führt gemäß Gutachter dazu, dass der NKU-Faktor unter 1,0 sinkt. Begründet wird diese negative Auswirkung auf den NKU-Faktor durch die erheblich höheren Kosten für die Verlängerung der Tressen, denen keim im Verhältnis stehender Nutzen durch die zusätzliche Um- steigebeziehung gegenüber steht. Dies hätte zur Folge, dass die gesamte Trasse ihre Förderwürdigkeit verlieren würde und die Gesamtprojektkosten ohne Förderanteil durch die Stadt Darmstadt zu tragen wären. Aus diesem Grund wurde entschieden, die Durchbindung bis auf weiteres zu verwerfen. Zudem soll der Ostbahnhof aus Sicht der Stadt Darmstadt als auch der DADINA und nicht der Halte- punkt der Odenwaldbahn als zentraler Umsteigepunkt für Fahrgäste in Richtung Darmstadt fungieren, da der Ostbahnhof in Zukunft im Zuge der geplanten Landesgartenschau und der Bewerbung zum Welt- kulturerbe Mathildenhöhe immer mehr an Bedeutung gewinnen wird. Die Planung sieht eine vollständige Zweigleisigkeit bis zur Wendeschleife vor, so dass zwangsbedingt durch einen zentral liegenden, geschützten Baum im Bereich nördlich des HMZ die Lage der Bahnsteige im Mitfall II in der Wendeschleife nur nördlich entlang der damaligen Petersenstrasse erfolgen kann. Durch Wegfall dieses zentral geschützten Baumes am HMZ im April 2013 wird die Lage der Haltestelle in der Wendeschleife neu überdacht. HEAG mobilo GmbH als auch die Stadt Darmstadt priorisieren eine diagonale Lage. Im Februar 2013 wird die Planung Hessen mobil vorgestellt. Aufgrund des günstigen Verhältnisses des Nutzens zu den Kosten stellt der Mitfall II eine verkehrlich sinnvolle und förderwürdige Maßnahme und wird favorisiert. Bei Mitfall I dagegen überwiegen die deutlich höheren Kosten gegenüber dem Nutzen, so dass eine Förderwürdigkeit nicht gegeben wäre. 2013 wird mit der damaligen amtierenden ÖPNV Dezernentin beschlossen, die vollständige NKU im An- schluss nach der Machbarkeitsstudie und eine Magistratsvorlage zu erstellen, in der die Baukosten ERLÄUTERUNGSBERICHT für die Stadtverordnetenversammlung Oktober 2015 Seite 7 von 23 nach NKU, städtischer Anteil an den Baukosten, sowie die jährliche Betriebskosten enthalten sein sol- len. Die HEAG mobilo GmbH soll die Bauherrenschaft im Auftrag der Stadt Darmstadt übernehmen. Der GVFG1 Antrag bei Hessen mobil für die Förderfähigkeit ist erst zu einem späteren Zeitpunkt einzu- reichen. Die DADINA ermittelt für die Stadt Darmstadt die Betriebskostenzuschüsse zur Magistratsvor- lage. Am 18.06.2013 werden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie des Mitfalls I entlang der Roßdörfer Str. und Mitfall II entlang des Lichtwiesenweges erstmals im Bauausschuss der Stadt Darmstadt vorgestellt. Nach positiven Beschluss der Magistratsvorlage 2013/0167 am 05.06.2013 und Stadtverordnetenver- sammlung am 27.06.2013 soll der Mitfall II entlang des Lichtwiesenweges weiter verfolgt werden und die vollständige NKU baldmöglichst beauftragt werden. Grundlage dieser Entscheidungen ist die ÖPNV- Untersuchung vom Büro ZIV (vgl. Kapitel 3). Auf Basis der ÖPNV-Untersuchung werden Kosten von €-netto 8,32 Mio. und kommunalen Anteil von €- netto 2,87 Mio. beschlossen. Projektunterstützung der Stadt Darmstadt durch die HEAG mobilo GmbH ist dabei erwünscht. Die HEAG mobilo GmbH wird beauftragt, ein Meilensteinkonzept zu erarbeiten und der Stadt Darmstadt vorzulegen. Die Aufforderungen zur Angebotsabgabe an die verschiedenen Büros zur Bearbeitung der NKU sollen vor der Sommerpause 2013 durch die HEAG mobilo GmbH erfolgen (vgl. Kapitel 4). Tatsächlich aufgrund von vergaberechtlichen Zwängen erfolgen die öffentliche Vergabe der Projektpla- nung an das Büro Mailänder Consult und die Projektsteuerung an das Büro Krebs und Kiefer zwischen Dezember 2013 und April 2014. Die Büros ZIV sowie Habermehl und Follmann werden für die NKU be- auftragt. Der Bearbeitungsprozess in dem Kapitel 5 zu entnehmen. Im Februar 2014 wird mit Hessen mobil über den Trassenverlauf einschließlich einer möglichen 1- und 2-Gleisigkeit bei der Förderfähigkeit diskutiert. Die Stadt Darmstadt befürwortet als Vorzugsvariante die Zweigleisigkeit bis zum Bereich der Engstelle des Bauingenieurgebäudes bzw. Mensa und damit ver- bundener Eingleisigkeit und diagonale Anordnung der Haltestellen im Bereich HMZ. Die HEAG mobilo GmbH bevorzugt die durchgängige Zweigleisigkeit bis zur Endhaltestelle. Die Technische Universität Darmstadt spricht sich für eine orthogonale Lage der Haltestellen am HMZ und Beibehaltung des Men- sahofs aus, was zu einer Eingleisigkeit in der Engstelle führen muss. Die gegenseitigen Interessensla- 1 GVFG-Antrag = Fördermittelantrag nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzt (GVFG) ERLÄUTERUNGSBERICHT für die Stadtverordnetenversammlung Oktober 2015 Seite 8 von 23 gen zwischen Kosten/Gestaltung, Technik/Betrieb und Funktionalität/Gestaltung müssen dementspre- chend in einem ausgiebigen Prozess besprochen und gegeneinander abgewogen werden. Im Mai 2014 werden mit Hessen mobil die Eingangsparameter über Trassenverlauf sowie die Eingangs- daten zur Berechnung der ÖV Nachfrage festgelegt. Eine detaillierte und belastbare Trassenfestlegung konnte noch nicht erfolgen. Die Technische Universität Darmstadt wird als Grundstücksbesitzer ab Juli 2014 noch intensiver in die Planungsabstimmungen eingebunden. Um aktuelle Fahrgastzahlen zu erhalten, sollen Zählungen an den Haltestellen TU-Lichtwiese/Mensa und Hochschulstadion erfolgen. Dies ist für die Nachfragebe- rechnung zwingend erforderlich. Zeitgleich finden erste Gespräche über Umweltschutz und Naturschutz statt. Ein Ortstermin am 09.09.2014 mit Vertretern der oberen Naturschutzbehörde, städtischen Ämtern, HEAG mobilo GmbH und Ingenieurbüros hat aus naturschutzrechtlicher Sicht ergeben, dass das Gebot des minimalen Landschaftseingriffes einzuhalten ist. Zugleich werden Schutzgüter entlang der Trasse definiert sowie ein Artenschutzgutachten (Dauer ein Jahr) beauftragt. Der von Technischen Universität Darmstadt geforderte Radweg zwischen den Gleisen und dem Fußweg entlang des Lichtwiesenweges kann aufgrund des zusätzlichen Eingriffes in die Landschaft nicht reali- siert werden. Als Kompromiss wird der Radverkehr gemeinsam mit dem MIV auf dem Lichtwiesenweg geführt. Im November 2014 finden Gespräche mit dem Studentenwerk statt, um den Bereich des Mensahofes (Engstelle) neu gestalten zu können. Die Bedingung ist, dass der bisherige Mensabetrieb in seiner Funk- tion auch in Zukunft ohne Einschränkungen funktioniert. Das Ergebnis ist der Neubau der Stützmauer südlich unweit der ursprünglichen Stützmauer, so dass in der Engstelle zwischen Bauingenieurgebäude und Mensahof die Feuerwehrzufahrt noch gewährleistet ist. Die Technische Universität Darmstadt stellt zeitgleich eine eigene Planung der Wendeschleife mit einer neuen orthogonalen südlichen Anordnung von Bahnsteigen vor, welcher der Rahmenplanungen der Technischen Universität Darmstadt entspricht. Es besteht somit weiterer Abstimmungsbedarf. Daraufhin wird ein Spitzentreffen der Vertreter von Stadt Darmstadt, HEAG mobilo GmbH und Techni- scher Universität Darmstadt im Februar 2015 angesetzt. Ein verbindliches Ergebnis konnte nicht festge- legt werden. Es wurden Vorzugsvarianten und Kompromisse besprochen und zurück an die sachbear- beitende Ebene gegeben. Um die maßgebliche Differenz bei der Anordnung der Bahnsteige in der Wen- ERLÄUTERUNGSBERICHT für die Stadtverordnetenversammlung Oktober 2015 Seite 9 von 23 deschleife auf neutraler Basis lösen zu können, wird am 12.03.2015 vereinbart das von der Technischen Universität Darmstadt vorgeschlagene Büro StadtVerkehr als neutralem Gutachter zu beauftragen. Die- ses Büro schlägt die Lösung einer Wendeschleife mit orthogonaler südlicher Anordnung von Bahnstei- gen vor. Zudem soll der gesamte Bereich nördlich des HMZ als "Shared Space" Platz ausgestaltet wer- den. Diese Lösung trifft bei allen Beteiligten auf Zustimmung. Im November 2014 besteht Konsens zwischen der Technischen Universität Darmstadt, HEAG mobilo GmbH und der Stadt Darmstadt hinsichtlich des Trassenverlaufs für die Varianten 5-8 mit einer insge- samt fast zweigleisigen Strecke. Lediglich im Engstellenbereich des Mensahofes soll eine Eingleisigkeit trassiert werden. Ebenfalls besteht Konsens über den Verlauf des Radweges auf dem vorhandenen Lichtwiesenweg. Ein möglicher Zwischenhalt im Bereich der Kletterhalle wird geprüft. Laut aktuellem Nahverkehrsplan ist aufgrund des Einzugsbereiches im Bereich der Kletterhalle eine Haltestelle nötig. Die Stadt Darmstadt kritisiert die zu niedrig anzusetzenden Planungskosten in der standardisierten Be- wertung einer NKU, die nicht der Realität und Komplexität des Eingriffes und seiner Begleitprojekte entsprechen. Die Kostenentwicklung ist im Kapitel 6 erläutert. Die Stadt Darmstadt finanziert nur eine „Standard-Variante“, d.h. dass z.B. platzgestalterische Maßnahmen in der Wendeschleife oder zusätzli- che Sonderausstattungen an Haltestellen von der Technischen Universität Darmstadt finanziert werden müssen. Im Dezember 2014 ist die Erarbeitung eines Rahmenvertrages zwischen der HEAG mobilo GmbH und der Stadt Darmstadt zur Regelung der Bauherrschaft und Verantwortlichkeiten zur Umsetzung der Ver- längerung der Straßenbahnlinie 2 zur Erschließung des Campus TU-Lichtwiese abgeschlossen. Dieser wird durch den Magistrat mit Vorgangsnummer 2014/0491 am 14.01.2015 und durch die Stadtverordne- tenversammlung am 12.02.2015 beschlossen. Ebenfalls im Dezember 2014 findet die erste Arbeitskreissitzung mit Hessen mobil statt. Besprochen werden die formelle Einleitung des GVFG-Verfahrens, Abgrenzung Investitionsvorhaben und des Unter- suchungsraumes für die Nachfrageberechnungen, Vorstellung des Kostenplanes sowie die möglichen Varianten 5-8. Im März 2015 trifft sich der Arbeitskreis erneut mit Hessen mobil, um den aktuellen Planungsstand, fortgeschriebenen Kostenplan, Überprüfung des ÖV Angebotes und Dimensionierung und die Ergebnisse der Nachfrageberechnung zu erläutern. Der Bericht liegt zurzeit Hessen Mobil zur Prüfung vor. Es wur- ERLÄUTERUNGSBERICHT für die Stadtverordnetenversammlung Oktober 2015 Seite 10 von 23 de vorab die grundsätzliche Zustimmung signalisiert, der Prüfbericht steht jedoch noch aus und wird für Herbst 2015 erwartet. Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen fordert eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit der Begrün- dung, dass der Trassenverlauf entlang des Lichtwiesenweges und damit verbundene Fahrleitungsanla- gen einen erheblichen Eingriff aus denkmalschutzrechtlicher Sicht bedeuten. Im Detail wird die Behin- derung von Sichtachsen an denkmalgeschützten Bauten auf der Lichtwiese als Argument angeführt. Im April 2015 startet eine Online-Petition gegen die Straßenbahn zur Lichtwiese. Die Variante 5a wird als Konsens hinsichtlich Ihrer Lage, Ausgestaltung und Kosten festgelegt. Zeitgleich ergibt ein Sicherheitsgutachten, dass der Bahnsteig stadteinwärts an der Haltestelle Hoch- schulstadion um 1,0 Meter verbreitert werden muss. Im Zuge der Verschiebung der östlichen Gleisachse um 0,7 Meter ergibt sich somit insgesamt die Verschiebung der Fahrbahnachse in östliche Richtung um 1,7 Meter. Als Konsequenz ist somit ein Eingriff in den Baumbestand und Grünzug nicht zu vermeiden. Es wird nach Optimierungen gesucht, um den Baumbestand nicht zu gefährden. Im Mai 2015 wird beschlossen, die Einreichung des GVFG-Antrages auf 2016 zu verschieben. Die Gründe hierfür sind: Durch einen erhöhten Planungs- und Abstimmungsaufwand sind sich die Beteiligten einig, dass der Einreichungstermin des GVFG-Antrages und vollständigen Planungsunterlagen bis zum 31.05.2015 nicht mehr erreicht werden kann. Hessen mobil wird darüber unverzüglich informiert. Mit denen sich im Planungsprozess ergebenden Anpassungen wird entschieden einen erneuten Be- schluss des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Darmstadt zu erwirken (vgl. Kapitel 7). Laut Mitteilung der Technischen Universität Darmstadt wird diese als Grundstücksbesitzer keine Grund- stücksentschädigungskosten erheben. Abstimmungsgespräche zur vertraglichen Regelung (dingliche Sicherung) der Grundstücke beginnen mit dem Ziel zur Einleitung des Fördermittelantrags einen Ver- trag fertiggestellt zu haben. Um die Problematik der Leitungsbetroffenheiten (Fernwärme, Wasserversorgung, Telekommunikation, etc.) der Technischen Universität Darmstadt durch die Straßenbahntrasse beurteilen und lösen zu kön- ERLÄUTERUNGSBERICHT für die Stadtverordnetenversammlung Oktober 2015 Seite 11 von 23 nen, wird im Juni 2015 das Umweltbüro Bullermann und Schneble für die Leitungsplanung beauftragt. Da dieses Büro schon über Jahre hinweg die Leitungskoordination der Technischen Universität Darm- stadt bearbeitet werden hier Synergien erreicht. Im ersten Schritt ist der Flächenbedarf für die notwen- digen Maßnahmen an den Leitungen für die Ausgleichsbilanzierung im Planfeststellungsverfahren zu ermitteln. Anschließend sind geeignete Vorabmaßnahmen zu identifizieren und mit der Technischen Universität abzustimmen, um abschließend nur noch einen restlich verbleibenden Teil von Leitungsar- beiten im Rahmen der Straßenbahnbaumaßnahme abwickeln zu müssen. Am 23.07.2015 wird das Projekt im Zuge des Scoping Verfahrens und UVP Prüfung dem Regierungsprä- sidium Darmstadt vorgestellt. Dabei werden Gegenstand, Umfang und Methoden erläutert sowie sonsti- ge Fragen für die Durchführung der UVP-Prüfung besprochen. Der weitere geplante Projektablauf ist Kapitel 8 zu entnehmen. ERLÄUTERUNGSBERICHT für die Stadtverordnetenversammlung Oktober 2015 Seite 12 von 23 3. Erläuterungen zur ÖPNV-Untersuchung 2013 Die dem Projekt zu Grund liegende ÖPNV-Untersuchung zur Erschließung Campus TU-Lichtwiese ist dem Erläuterungsbericht als Anlage 03-01 beigefügt. Neben der ausführlichen Dokumentation wurde eine Kurzfassung erarbeitet. Diese liegt dem Erläuterungsbericht als Anlage 03-02 bei. Als Zusammenfassung und ergänzende Erläuterung im Rahmen des hier vorliegenden Erläuterungsbe- richts wurde mit Stand September 2015 das in Anlage 03-03 beigefügte Dokument erarbeitet. Als Ergebnis kommen die Verfasser zu folgendem Schluss: „Angesichts des in Hinblick auf eine NKU nachgewiesenen Nutzens der ÖPNV-Erschließung des Campus Lichtwiese und dem günstigen Verhältnis des Nutzens zu den Kosten mit einem bis dahin überschlägig ermittelten NKU-Faktor von 1,62 stellt der Mitfall II (Straßenbahn-Linie 2 über den Lichtwiesenweg bis zu einer Haltestelle TU-Lichtwiese/Mensa) eine verkehrlich sinnvolle und förderwürdige Maßnahme dar. Bei Mitfall I (Straßenbahn über die Roßdörfer Straße bis zu einer Haltestelle TU-Lichtwiese/Mensa) da- gegen überwiegen die deutlich höheren Kosten den Nutzen (überschlägig ermittelter NKU-Faktor von - 1,02), so dass eine Förderwürdigkeit nicht gegeben wäre. Gründe hierfür sind deutlich höhere Baukos- ten (u. a. aufgrund der Trassenlänge und Lage im Bestand), höhere Betriebskosten, der höhere Kapital- dienst und der geringere verkehrliche Nutzen als in Mitfall II (u. a. wegen längerer Fahrtzeiten). Zudem ist anzumerken, dass trotz der grundsätzlich gegebenen technischen Machbarkeit des Mitfalls I eine Trassierung im relativ engem Straßenraum der Roßdörfer Straße hinsichtlich betrieblicher und baulicher Aspekte (u. a. zwischen Roßdörfer Platz und Beckstraße nur zweigleisige Trasse im Mischver- kehr mit dem MIV möglich, Wegfall zahlreicher Stellplätze für Pkw im Straßenraum), der Umfeldver- träglichkeit und damit letztlich auch der Akzeptanz schlechter zu bewerten ist.“ Die Festlegung und Fortführung des städtischen Auftrags zur weiteren Planung des Mitfalls II wird da- mit bestätigt. ERLÄUTERUNGSBERICHT für die Stadtverordnetenversammlung Oktober 2015 Seite 13 von 23 4. Magistratsbeschluss 2013 Die ÖPNV-Untersuchung - Erschließung Lichtwiese (vgl. Kapitel 3) lag der Beschlussvorlage (Vorlage- Nr. 2013/0167) [Anlage 04-01] für die Magistratssitzung am 15.05.2013 bei. Auf Basis dieser Unterlage sowie der beigefügten Begründungen zur Vorlage [Anlage 04-01] wurde durch die Stadtverordneten am 27.06.2013 zugestimmt, den Mitfall II – Straßenbahnanbindung des Campus Lichtwiese über den Ab- zweig von der Haltestelle Hochschulstadion – weiter zu verfolgen und umzusetzen. Benannt sind unter Ziffer 2 der Beschlussvorlage Baukosten für den Mitfall II in Höhe von 8,32 Mio. €- netto inklusive der Planungskosten. Als förderfähige Kosten werden davon 5,45 Mio. €-netto veran- schlagt und es verbleibt ein kommunaler Eigenanteil von 2,87 Mio. €-netto. Als Betriebskostenzuschuss wird von einem Betrag in Höhe von 654.000 €-netto ab der voraussichtlichen Inbetriebnahme im De- zember 2017 ausgegangen. In Ziffer 3 der Beschlussvorlage wird festgelegt, dass die städtische Verwal- tung zusammen mit der HEAG mobilo GmbH die erforderlichen Unterlagen (Nutzen-Kosten- Untersuchung – NKU, GVFG-Antrag und Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren) vorzubereiten haben. Der Antrag zur Betrachtung weiterer Alternativen zur Erschließung des Universitätsstandorts Lichtwie- se (z. B. Einrichtung eines Pendelverkehrs zwischen Haltestelle Hochschulstadion und Haltestelle Lichtwiese der Odenwaldbahn) wird abgelehnt. Der Antrag das Wort „Umsetzung“ der o. g. Maßnahmen in der Beschlussvorlage zu streichen wird ebenfalls abgelehnt. Der konkrete Arbeitsauftrag der Stadt Darmstadt an die Projektbeteiligten besteht mit Beschluss der Stadtverordneten zur Magistratsvorlage Nr. 2013/0167 darin, den als Mitfall II ausgewiesenen Planfall - Straßenbahnanbindung des Campus Lichtwiese über den Abzweig von der Haltestelle Hochschulstadion – bis zur Erarbeitung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren2 sowie der bis dato als erforderli- chen eingestuften Gutachten fortzuführen. Die Beschlüsse des Magistrats vom 05.06.2013, der Ausschüsse und der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2013 sind als Anlagen 04-02 bis 04-04 beigefügt. 2 Unterlagen für die Planfeststellung werden nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) erbracht. ERLÄUTERUNGSBERICHT für die Stadtverordnetenversammlung Oktober 2015 Seite 14 von 23 5. Planungsprozess 2014 – 2015 Die Vergabe der Planungsleistungen wurde im Anschluss an den Magistratsbeschluss vergaberechts- konform (VOF-Verfahren im europäischen Wettbewerb) vorbereitet und durchgeführt. Als Ergebnis wur- de ein Gesamtplanungsvertrag mit dem erfahrenen Planungsbüro Mailänder Consult (Karlsruhe) und leistungsfähigen Nachunternehmer geschlossen. Der Planungsbeginn ist datiert auf Juli 2014. Bestandteil der Gesamtplanung sind folgende Leistungsteile: · Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI (Leistungsphase 1-4) · Landschaftspflegerischer Begleitplan nach § 26 HOAI (Leistungsphasen 1-4) · Umweltverträglichkeitsstudie nach Anlage 1, Nr. 1.1.1 HOAI (Leistungsphasen 1-4) · Bauphysik mit den Schwerpunkten Lärm, Erschütterung nach Anlage 1, Nr. 1.2.2 HOAI (Lph 1-4) · Beratungsleistungen der Geotechnik nach Anlage 1, Nr. 1.3.3 HOAI (Leistungen a, b und c) · Planungsbegleitende Vermessung nach Anlage 1, Nr. 1.4.4 HOAI (Lph 1-4) · Gutachten Verkehrsknotenpunkte Darüber hinaus wurden im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Projekt und der fortschreitenden Planung folgende Leistungen erforderlich und beauftragt: · Projektsteuerung nach AHO Heft Nr. 9 (Stufen 1-2): KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH · Nutzen-Kosten-Untersuchung: ZIV - Zentrum für integrierte Verkehrssysteme · Verkehrsprognose: Ingenieurbüro Habermehl & Follmann · Wurzelsuchschlitze, Baumgutachten: Büro Leitsch · Verkehrsrechtliches Fachgutachten zur Endhaltestelle: Büro StadtVerkehr · Medien-/Leitungskoordination: Umweltplanung Bullermann/Schneble · Baulärmuntersuchung: Mailänder Consult mit NU Ingenieurbüro Fritz · Baulogistikberatung: KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH · Visualisierung zur Öffentlichkeitsarbeit: Büro scheinbar/real Der gesamte Planungsprozess erfolgte transparent für alle Beteiligten und wurde in regelmäßigen Jour Fixe Terminen im Rhythmus von 4 Wochen zur gegenseitigen Abstimmung und Kenntnisnahme abge- stimmt und dokumentiert. Die Protokolle der Sitzungen gingen allen benannten Projektverantwortlichen spätestens eine Woche nach der Sitzung zu. Weitere Planungsbesprechungen und Einzeltermine erfolg- ERLÄUTERUNGSBERICHT für die Stadtverordnetenversammlung Oktober 2015 Seite 15 von 23 ten nach Erfordernis im Projektverlauf. Ein Auszug der wichtigsten Abstimmungen und Beteiligten zeigt die folgende Tabelle. Beteiligte/r Zeitraum Kerninhalte HessenMobil März 2014 Vorabstimmung zur Förderfähigkeit, Erforderliche Unterlagen und Nachweise, Voranmeldung der Maßnahme HessenMobil Mai 2014 Abstimmung zur Nutzen-Kosten-Untersuchung, Erläuterungen zur vorgesehenen Maßnahme, De- tailpunkte Ober Naturschutzbehörde, Grün- flächenamt der Stadt Darmstadt September 2014 Abstimmung zum Artenschutz, Vorstellung der Maßnahme, Berücksichtigung der Schutzgüter Regierungspräsidium Darmstadt September 2014 Information über die vorgesehene Maßnahme, Grundsatzabstimmung zum Genehmigungsverfah- ren, Abstimmung der zu beteiligten Behörden HessenMobil Oktober 2014 1. Arbeitskreissitzung (offizielle Vorgabe gem. För- derrichtlinie) mit den vorgegebenen Inhalten „Kos- ten/Finanzierung“ und „Verkehrsprognose“ Studentenwerk Darmstadt November 2014 Abstimmungen und Austausch betrieblicher Belan- ge in der Engstelle Mensahof, Klärung zur Festle- gung 1- oder 2-Gleisigkeit HessenMobil März 2014 2. Arbeitskreissitzung (offizielle Vorgabe gem. För- derrichtlinie) mit den vorgegebenen Inhalten „Ver- kehrskonzept und –nachfrage“ Gutachter Endhaltestelle (Büro StadtVerkehr) April 2015 Gutachten mit verkehrlichem Schwerpunkt hin- sichtlich der unterschiedlichen Vorstellungen zur Lage der Endhaltestelle Landesdenkmalschutz und Denk- malamt der Stadt Darmstadt April 2015 Festlegung zum Schutzgut „Denkmäler“, Visualisi e- rung und ergebnisorientierte Abstim- mung/Festlegung zur weiteren Vorgehensweise Technische Universität, Dez. IV (Immobilien und Liegenschaften) - Grundstückseigentümer April 2015 Vorstellung der Maßnahme, Vorbereitung der erfor- derlichen Gestattungsverträge, Abstimmung zum weiteren Vorgehen Regierungspräsidium Darmstadt Juli 2015 Scoping-Termin gem. § 5 Gesetz über die Umwelt- verträglichkeitsprüfung (UVPG) Tabelle 2: Auflistung der maßgeblichen Abstimmungsrunden mit Verantwortlichen/Behörden Alle Abstimmungsgespräche wurden im Beisein der Bauherrenvertreter durchgeführt, protokolliert und dem erforderlichen Verteilerkreis bekannt gegeben. Die Vertreter des Stadtplanungsamts, des Straßenverkehrstiefbauamts und des Baudezernats der Technischen Universität Darmstadt waren bei allen relevanten Veranstaltungen vertreten. ERLÄUTERUNGSBERICHT für die Stadtverordnetenversammlung Oktober 2015 Seite 16 von 23 Über den grundsätzlichen Projektstatus wurde zudem durch den Projektsteuerer in Form von Quartals- berichten an den Projektträger und die Bauherrin über die nachfolgend aufgeführten Sachverhalte in Form von Quartalsberichten zusammenfassend informiert: Regelmäßiger Inhalt der Quartalsberichte: · Qualitativer Projektfortschritt · Termincontrolling · Kostenbericht · Genehmigungslage · Risikobeurteilung Bedingt durch die sich eingestellten Anpassungen im Projekt hinsichtlich Kosten und Terminen wurde von den Projektverantwortlichen ein erneuter Magistratsbeschluss initiiert, um die Anpassungen den städtischen Abgeordneten vorzustellen und Planungssicherheit für die anstehende Planfeststellung zu erlangen (vgl. Kapitel 8). Hinsichtlich der Information der Öffentlichkeit wurden erste Leitlinien im Januar 2014 besprochen. Die Festlegung zur Federführung der Öffentlichkeitsarbeit durch die HEAG mobilo GmbH erfolgte im August 2014 zwischen der Stadt Darmstadt, der Technische Universität und der HEAG mobilo GmbH. Bedingt durch die fortlaufenden planerischen Anpassungen an behördliche Abstimmungen (siehe Ab- stimmungsprozess gem. Tabelle 2) sowie zusätzliche Anforderungen (Gestaltungsplanung der Techni- schen Universität Darmstadt, Zwischenhalt, Erfordernis eines Scoping-Termins) wurde die erste, für September 2014, vorgesehene Informationsveranstaltung ebenso wie der Projektendtermin um rund ein Jahr verschoben und soll im IV. Quartal 2015 stattfinden. Konzept und Umsetzung der ersten Informationsveranstaltung sind in Planung bei den entsprechenden Pressestellen. Aufgesetzt wurde bereits eine Sammel-Emailadresse für Rückfragen von Bürgern und Interessierten Lichtwiesenbahn@heagmobilo.de. Eine offizielle Verteilung der Emailadresse sowie der vorgesehenen Informationsbroschüre hat aufgrund der noch ausstehenden Informationsveranstaltung noch nicht stattgefunden. Die Presse wurde in abgestimmter Form aufgrund des für erforderlich erachteten Ma- gistratsbeschlusses 2015 vorab informiert. ERLÄUTERUNGSBERICHT für die Stadtverordnetenversammlung Oktober 2015 Seite 17 von 23 6. Kostenentwicklung Mit Projektübernahme durch die HEAG mobilo GmbH wurde im ersten Bauherren Jour Fixe am 20. No- vember 2013 protokolliert und mitgeteilt, dass die HEAG mobilo GmbH darauf hinweist, dass eine Plau- sibilitätskontrolle der übergeben Kosten den Schluss zulässt, dass von einer geringen Basis unvorher- gesehener Baukosten und lediglich einem formal anzusetzenden Baunebenkostenansatz gemäß NKU ausgegangen wurde. Der Ansatz von 10% Baunebenkosten auf Grundlage des standardisierten Vorge- hens zur NKU ist fachlich richtig, stellt aber nicht die realen Baunebenkosten dar. Die Basis wurde von den Gutachtern gem. nachstehendem Auszug als „grobe Schätzung“ mit „Zuschlag gem. Standardisierter Bewertung“ im ÖPNV Gutachten wie folgt ausgewiesen. Abb. 3: Auszug zur Einordnung der Gesamtprojektkosten aus dem ÖPNV-Gutachten Im Ergebnis wurde durch die HEAG mobilo GmbH im November 2013 mit der Projektübernahme festge- halten: „HEAG mobilo hält alle Projektbeteiligten an, dies in den entsprechenden Gremien klarzustel- len.“ Mit Projektbeginn bei der HEAG mobilo GmbH erfolgte durch den Projektsteuerer ein fortlaufendes Kos- tencontrolling. Im ersten Schritt wurden die prozentual angesetzten Baunebenkosten im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sowie einschlägige Fachliteratur auf ein übliches Niveau (fortlaufend mit rd. 22% der Baukosten abgeschätzt) angehoben. Die Korrektur der Gesamtprojektkosten erfolgte im Dezember 2013. Sich im weiteren Projektverlauf ergebende Fortschreibungen oder Änderungen wurden unverzüglich dargestellt, eingearbeitet und gegenüber den jeweiligen Vertretern erläuternd kommuniziert. Das Kos- tencontrolling war und ist Bestandteil in allen offiziellen Besprechungen (Bauherren Jour Fixe) und Do- kumenten (Quartalsberichte und Protokolle der Bauherren Jour Fixe). ERLÄUTERUNGSBERICHT für die Stadtverordnetenversammlung Oktober 2015 Seite 18 von 23 Durch die Trennung der Verantwortlichkeiten bei der Projektträgerschaft sowie die aus dem Vergabe- recht erforderlichen Vergabeverfahren erfolgte eine Beauftragung des Gesamtplaners zum Juli 2014. Nach einer intensiven Einarbeitungsphase erfolgte Ende 2014 eine Kostenschätzung durch den Pla- nungsverantwortlichen auf Basis der bis dahin weiterentwickelten Trasse. Durch die erforderlichen Abstimmungen mit der Grundstücksbesitzerin (Technische Universität Darm- stadt), den Genehmigungsbehörden und Vertretern von Betroffenen ergaben sich gegenüber dem Zeit- raum des Magistratsbeschlusses 2013 (Machbarkeitsstudie ÖPNV Gutachten) und dem Magistratsbe- schluss 2015 planerisch zu berücksichtigende zusätzliche Anforderungen an die Trasse, die folgenden vier Gruppen zuzuordnen sind: · Zusätzliche Haltestelle (Zwischenhalt) im Bereich der Kletterhalle Anpassung Haltestelleneinzugsgebiet auf Nahverkehrsplan. Nutzung der Haltestelle für Ein- zugsgebiet um Kletterhalle. Nutzung der Haltestelle bei Fußballspielen. · Umwelt-/Umfeldbelange, Grünflächen- und Baumschutz Zusätzliche Gutachten und planerische Anpassungen der Trassenführung, Haltestellen sowie Wegeführung und Konzepte zur Querung der Trasse bei Wahrung des Gebietscharakters. Kon- kretisierung alter Leitungsbestand der Technischen Universität Darmstadt (insbesondere Fern- wärme, Gas und Datenkabel) · Gestalterischer und städtebauliche Anforderungen Anpassung Fahrleitungsanlage und Berücksichtigung des Denkmalschutzes. Akzeptanz der Technischen Universität Darmstadt unter Berücksichtigung des Rahmenplans (Fahrsignalanla- ge 1-Gleisigkeit). Platzgestaltung und Haltestelle Wendeschleife. · Formale Anpassungen Baukostenindex auf Ausführung in 2018, Anpassung Risikowert (Unvorhergesehenes) Diese Zusätzlichen Anforderungen berücksichtigen verschiedene Belange und sind projektbezogen er- forderlich, um die Akzeptanz und den Nutzen der Straßenbahntrasse zu erhalten bzw. zu vergrößern. ERLÄUTERUNGSBERICHT für die Stadtverordnetenversammlung Oktober 2015 Seite 19 von 23 Die Gesamtprojektkosten wurden auf dieser Basis vom Gesamtplaner mit Stand Ende 2014 ermittelt und bis zum heutigen Stand auf die konsensfähige Trasse fortgeschrieben. Die Entwicklung der Gesamtpro- jektkosten für die beiden Magistratsvorlagen ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Kostenstand Magistratsbeschluss 2013 ~ 8,32 Mio. € -netto ~ 9,90 Mio. € -brutto Kostenstand Magistratsbeschluss 2015 ~ 13,95 Mio. € -netto ~ 16,60 Mio. € -brutto Differenz „Informationsstand“ Magistrat + ~ 5,60 Mio. € -netto + ~6,70 Mio. € -brutto Tabelle 3: Darstellung der benannten Gesamtprojektkosten in den Magistratsvorlagen 2013 und 2015 Die Zuordnung der Differenzkosten zu den vorgenannten Begründungen ist der nachfolgenden Aufstel- lung zu entnehmen. Erhöhung des Baunebenkostenansatzes von der standardisierten NKU (10%) zum Realwert (22%): ~ 1,80 Mio. €-netto ~ 2,15 Mio. €-brutto Zusätzliche Anforderungen aus dem Abstim- mungsprozess mit Grundstücksbesitzer Tech- nische Universität Darmstadt, Variantendiskus- sion: ~ 1,70 Mio. €-netto ~ 2,05 Mio. €-brutto Berücksichtigung der Belange des Naturschut- zes, Grünflächen und der städtebaulichen Be- lange: ~ 0,50 Mio. €-netto ~ 0,60 Mio. €-brutto Erhöhung des Preisindex für Baukosten in 2018 sowie fortlaufende und erweiterte Planungs- kosten (zusätzliche Gutachten): ~ 0,50 Mio. €-netto ~ 0,60 Mio. €-brutto Anpassung des Risikowerts (Unvorhergesehe- nes): ~ 1,10 Mio. €-netto ~ 1,30 Mio. €-brutto Summe (entspricht Differenz oben): ~ 5,60 Mio. €-netto ~ 6,70 Mio. €-brutto Tabelle 4: Auflistung der Differenzenkosten zwischen den Magistratsvorlagen 2013 und 2015 ERLÄUTERUNGSBERICHT für die Stadtverordnetenversammlung Oktober 2015 Seite 20 von 23 7. Magistratsbeschluss 2015 Durch die sich aus dem Planungsprozess ergebenden Veränderungen und Ergänzungen des Projekts (vgl. Kapitel 5 „Planungsprozess 2014-2015) sowie den daraus hervorgehenden, erforderlichen Anpas- sung der Kosten (vgl. Kapitel 6 „Kostenentwicklung“) ergab sich vor Einreichung des GVFG-Antrags die Notwendigkeit einer erneuten Vorlage des Projekts im Magistrat der Stadt Darmstadt. Mit Vorlage-Nr. 2015/0232 (Anlage 07-01) wurde dem Magistrat der Beschlussvorschlag vorgelegt, der weiteren Planung und Ausführung der aus dem Mitfall II in Abstimmung mit den zuständigen städti- schen Vertretern, Genehmigungsbehörden, Grundstückseigentümerin und Anliegerin Technische Uni- versität Darmstadt sowie der für den Betrieb verantwortlichen HEAG mobilo GmbH erarbeiteten Kon- sensvariante 5b zuzustimmen. Benannt ist in der neuen Beschlussvorlage ein geplanter, kommunaler Eigenanteil von 5,8 Mio. €-netto. Als Betriebskostenzuschuss wird von einem Betrag in Höhe von 569.000 €-netto ab der voraussichtli- chen Inbetriebnahme im Dezember 2018 ausgegangen. Durch eine Reduzierung des Betriebskostenzu- schusses für das reduzierte Angebot der Buslinie K sowie den Entfall der Buslinie KU um den Betrag von 200.000 €-netto, verbleibt ein Mehraufwand für die Erschließung des Campus durch die Lichtwie- senbahn von 569.000 €-netto abzgl. 200.000 €-netto in Höhe von 369.000 €-netto. Der o. g. Beschlussvorlage liegt eine Begründung mit der Zusammenfassung der maßgeblichen Unter- schiede zur Magistratsvorlage 2013 bei. Tabelle 5 stellt die maßgeblichen Parameter zu den unter- schiedlichen Zeitpunkten 2013 und 2015 gegenüber. Sachverhalt Sachstand zur Magistratsvorlage 2013 Sachstand zur Magistratsvorlage 2015 Differenz Trassenkorridor Mitfall II Mitfall II -/- Trassenführung keine Variante Variante 5b Konkretisierung der Trassenführung Gleisanlage Zweigleisig, vollständig Zweigleisig, mit Einglei- sigem Abschnitt Anpassung mit zusätzli- cher technischer Siche- rung wg. Engstelle Haltestelle(n) Neue Endhaltestelle Neue Endhaltstelle, Zwischenhalt, Anpassung gem. örtl. Gegebenheiten sowie ERLÄUTERUNGSBERICHT für die Stadtverordnetenversammlung Oktober 2015 Seite 21 von 23 Anpassung Haltestelle Hochschulstadion Anpassung auf Vorgaben Nahverkehrsplan Takt Werktags, 15- bzw. 7,5- Minuten-Takt Werktags, 15- bzw. 7,5- Minuten-Takt, Möglich- keit für Sonderzüge Berücksichtigung Bun- desligafußball Umweltverträglichkeit keine Detailbetrachtung Anpassung bestimmter Trassenparameter Minimierter Eingriff in Baumbestand Knotenpunkt Nieder-Ramstädter Straße keine Detailbetrachtung Knotenpunktberechnung mit erforderlicher Neu- ordnung Straße/ Licht- signalanlage Erhöhte Anforderungen an Straßenbau und Lichtsignalanlage Tabelle 5: Gegenüberstellung der maßgeblichen Parameter des Projekts 2013/2015 Die Unterschiede des Magistratsbeschlusses 2013 zum Magistratsbeschluss 2015 wurden inhaltlich und hinsichtlich der Kosten oben und in den vorangestellten Kapiteln erläutert. Bedingt durch die erforderli- che Anpassung der nicht förderfähigen Baukosten sowie dem nicht förderfähigen Anteil der Baukosten zeigt sich im Ergebnis eine Erhöhung des kommunalen Eigenanteils von · Kommunaler Eigenanteil aus Magistratsbeschluss 2013: ~ 2,87 Mio. €-netto · Kommunaler Eigenanteil aus Magistratsbeschluss 2015: ~ 5,80 Mio. €-netto · Differenz: + ~ 2,93 Mio. €-netto Die Konkretisierung der Planung – hier insbesondere der Taktplanung der Straßenbahnen – ermöglichte zum Zeitpunkt der Magistratsvorlage ferner die Überarbeitung des Betriebskostenansatzes. Es ergibt sich ein jährlicher Betriebskostenzuschuss von · Betriebskostenzuschuss aus Magistratsbeschluss 2013: ~ 454.000,- €-netto/Jahr · Betriebskostenzuschuss aus Magistratsbeschluss 2015: ~ 369.000,- €-netto/Jahr · Differenz: - ~ 85.000,- €-netto/Jahr In diesen Werten ist jeweils die Einsparung von 200.000,- €-netto/Jahr durch das reduzierte Busangebot berücksichtigt. ERLÄUTERUNGSBERICHT für die Stadtverordnetenversammlung Oktober 2015 Seite 22 von 23 8. Planungsprozess ab 2016 (Ausblick) Die nächsten Planungsprozesse sehen die Information der Öffentlichkeit, die Information des Magistrats und der Stadtverordneten (mit Vorlage dieses Erläuterungsberichts) und die Einleitung des Planfeststel- lungsverfahrens im Quartal IV/2015 vor. In der finalen Abstimmung befindet sich aktuell der Bericht zur Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) mit dem Fördermittelgeber Hessen Mobil. Aufgrund eines aktuell noch nicht abgeschlossenen Prüfungspro- zesses beim Fördermittelgeber, kann die NKU noch nicht veröffentlicht werden. Die verantwortlichen Fachbüros haben deshalb einen aktuellen Informationsstand in Form einer Zusammenfassung und er- gänzenden Erläuterung zur NKU 2015 erstellt (vgl. Anlage 08-01). Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist noch im Jahr 2015 geplant. Im Jahr 2016 wird der Planfeststellungsbeschluss für die Lichtwiesenbahn erwartet. Mit Vorlage des Planfeststellungsbe- schlusses kann der Fördermittelantrag zum Stichtag 31. Mai 2016 eingereicht werden. Die dazu notwen- digen Vorarbeiten wurden bereits im bisherigen Planungsprozess abgeschlossen. Bedingt durch die aktuelle Beschlusslage ist nach Abschluss der Genehmigungsplanung (Vorlage des Planfeststellungsbescheids) eine erneute europaweite Ausschreibung der Ausführungsplanung, Aus- schreibung und Vergabe sowie der Bauoberleitung/Bauüberwachungsleistungen erforderlich. Mit der grundsätzlichen Fördermittelzusage wird im Frühjahr 2017 gerechnet. Der Fördermittelbescheid und damit die verbindliche Höhe der Fördermittel soll Mitte 2017 vorliegen. Mit Sicherstellung der Fördermittel erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Fördermittelzusage der Vergabeprozess der Bauleistungen, so dass ein Baubeginn Ende Oktober 2017 und eine Fertigstellung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 erfolgen können. Beeinflusst werden kann der vorgesehene Ablauf aus Widersprüchen und Eingaben ins Planfeststel- lungsverfahren sowie Sachverhalten aus anstehenden Vergabeprozessen. Die Berücksichtigung solcher unvorhergesehenen Auswirkungen erfolgt durch den in Kapitel 6 beschrieben Ansatz von „unvorherge- sehenen Kosten“ sowie eine kontinuierliche Risikobeurteilung. ERLÄUTERUNGSBERICHT für die Stadtverordnetenversammlung Oktober 2015 Seite 23 von 23 9. Anlagen zum Erläuterungsbericht Die in nachfolgender Tabelle aufgelisteten Unterlagen liegen dem Erläuterungsbericht für eine allge- meingültige Nachvollziehbarkeit bei. Anlage Nr. Bezeichnung der Unterlage für die jeweiligen Meilensteine Aufstelldatum - Umfang - Aufsteller 03-01 ÖPNV-Untersuchung - Erschlie- ßung Lichtwiese 08.05.2013 78 Seiten ZIV - Zentrum für integrierte Verkehrs- systeme (Darmstadt) 03-02 ÖPNV-Untersuchung - Erschlie- ßung Lichtwiese (Kurzfassung) 06.06.2013 14 Seiten ZIV - Zentrum für integrierte Verkehrs- systeme (Darmstadt) 03-03 Zusammenfassung und ergän- zende Erläuterungen ÖPNV- Untersuchung 2013 25.03.2015 13 Seiten ZIV - Zentrum für integrierte Verkehrs- systeme (Darmstadt) 04-01 Magistratsvorlage (Vorlage Nr. 2013/0167) 15.05.2013 5 Seiten Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 04-02 Empfehlung zur Zustimmung zu Vorlage Nr. 2013/0167 15.05.2013 1 Seite Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften der Wis- senschaftsstadt Darmstadt 04-03 Empfehlung zur Zustimmung zu Vorlage Nr. 2013/0167 15.05.2013 1 Seite Haupt- und Finanzausschuss der Wis- senschaftsstadt Darmstadt 04-04 Anträge und Beschluss der Stadtverordneten zur Vorlage Nr. 2013/0167 27.06.2013 1 Seite Stadtverordnete der Wissenschaftsstadt Darmstadt 07-01 Magistratsvorlage und Be- schluss (Vorlage Nr. 2015/0232) 16.06.2015 8 Seiten Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 07-02 Empfehlung zur Zustimmung zu Vorlage Nr. 2015/0232 08.07.2015 1 Seite Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften der Wis- senschaftsstadt Darmstadt 07-03 Empfehlung zur Zustimmung zu Vorlage Nr. 2015/0232 16.07.2015 1 Seite Haupt- und Finanzausschuss der Wis- senschaftsstadt Darmstadt 07-04 Beschluss der Stadtverordneten zur Vorlage Nr. 2015/0232 23.07.2015 1 Seite Stadtverordnete der Wissenschaftsstadt Darmstadt 08-01 Zusammenfassung und ergän- zende Erläuterungen NKU 2015 25.09.2015 23 Seiten ZIV - Zentrum für integrierte Verkehrs- systeme (Darmstadt) Tabelle 6: Anlagenübersicht Aufgestellt: Darmstadt, den 20. Oktober 2015 i. V. Dipl.-Ing. Fabian Ruhl KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH
anlage 48
7316 Zeichen
plan_a.mxd
ıs_TU_Lichtwiese\Umwelt_Landschaft\GlS\bestands_konfliktı
pu:
NANAHVERKEHR\K921_Darmstadt_Cam|
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N = DE Art der Anderung Datum
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0.310 / “ 3 N . x |
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Sera N : Ne ie Lichtwiesenbahn
. er A - se. P: _ R DEE 2 n, | ; 2 A au
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g — r 5 (320 3 B re HEAG mobilo GmbH Wissenschaftsstadt Darmstadt
i Ä 3 z BR. X u e= KTP2 06.320 | FÖQJfffr II Klappacher Straße 172 Wissenschaftsstadt der Magistrat
EN u? : j | MOBILO 8 Darnstadt Darmetanl Stadtplanungsant
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: ! j % Id Ed 023) KTPA 2
F " / B 2 8 N 159170 1:@20JEIKTPIEP2 31 | \
N 7 x NS x Le 3 KTP3 Er r - Dat N
gi } 38: . 32 As ag Bearbeitet im Auftrag der HEAG mobile GmbH arum ame
; Pr. - KTPak { KTIPISRDSKTP3 DIE a ER a £ 101 s ki bearb 10.15 NP
v N $ =/KTP4 TR RAN L : — N 4 \ \ N | au i .
i i k : =iKTP1 = He i ww @® | i Mailänder Mailänder Consult GmbH gez. 10.15 Vu
R n \ N: - 5 ö == R SW, = = — — . if R' " ee URRr RT | Mathystraße 13 76133 Karlsruhe _
Zi ae A) EEE TOT am > 5 i RB \ x ; ai 3 r \ f Consult T0721 93280-0 F 0721 93280-10 geprüft 10.15 TK
13 4 SI-HKTPAFeR name : N ub 7 „4KTR2 CE a“ N So Karlsruhe, den 23.10.2015 gez.i.V.T.Krannich
N 69° & LIKTP1 6.510 8 NE E Fj 5 ı } - — jr ; $ 5: > 2 \
Kreala ei ana - 3 | FL E- 8 a — enehmiqungsplanung (Zur Vorlage Maqistra
> 5 bn Y zu \ ei \ z - - By]
ng = x R? _— j l f % . Er > Schutzgut Tiere und Pflanzen Die Netto-Neuversiegelung beläuft sich auf ca. 2.150 m?. Dies resultiert aus der Tatsache, dass ein Großteil der ı | Bezeichnung der Unterlage:
‚ey r = & \ j technischen Anlagen (im Wesentlichen Rasengleise) lediglich eine Teilversiegelung darstellt. Weiterhin werden | Ortslage ! Darmstadt 9 ge:
Ag Ne .- ‚06.320 ana nununnnn: " A i ü ä i i ä Ü i ıl R
a ‘ h \S F 2 R \ c Baubedingte Konflikte Teile der überplanten Flächen nach Bauabschluss wieder als Vegetationsflächen zur Verfügung stehen. Nicht | Straße: Nieder-Ramstädter Straße - Lichtwiesenweg Anlage: 6
je am _ ° R An Baumstandorten, die direkt an den Eingriffsbereich angrenzen, kann es zu Beeinträchtigungen durch zuletzt erfolgen Entsiegelungen bisher versiegelter bzw. befestigter Flächen. 5 Haltestelle: Blatt 1 von1
. k a 4 \F 2 Bodenverdichtung im Wurzelraum sowie zu Wurzel-, Rinden-, Stamm- und Astschädigungen kommen. Unter . . FR . . x "
A E FEN 17 ag eg: ee " Durch die Anlage von Rasengleisen beträgt die Netto-Teilneuversiegelung ca. 3.620 m?.
04 N ü = P“ Berücksichtigung der geplanten Schutzmaßnahmen (Einrichten von ortsfesten Schutzzäunen oder, wo das aus p R kt Nr:
# % > ; Platzgründen nicht möglich ist, Stammschutz können die Beeinträchtigungen jedoch auf ein geringes Maß EinedefaillierteiBilanzierungsdes:Eingrffeiisfidem BP ls Anhang llteigefigt! ii FOJekT-NT.: Unterlagen-Nr.: Maßstab: 1:1.000
” = ). 06.320 } - — 4 reduziert werden (KTP 1).
ii | \ N 2 % = = > S “ Es find ährend der Bauph ns hende Flächeni inäfi tatt: Zwischen km 0.17 und 0.35 Des Weiteren gehen anlagebedingt 1.774 m? Gehölze sowie 31 Einzelbäume verloren. Einige der betroffenen Straßenbahn hind N ( | ht . Li ‘ )
— SS x ER > = ? = = R > 4 & = SELDGPUREEDLSIEIOE BESNPDASERNSTIBPSISBNEDDEREISENEDIGBDER TUTORIALS SEE SENEHERDDE UBLINGRT Bäume fallen unter die der Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
pe 4 el 10.510 % Ka FRE / \ E x F sind nördlich und südlich des Baufeldes BE-Flächen vorgesehen. Für die nördliche BE-Fläche werden bauzeitlich 5 q n U I ampu 5 IC wie 5 £ IN | e
\ R NN ta EN £#: \ : u F i ! Wiesenflächen in Anspruch genommen. Für BE und Oberbodenmiete werden nördlich des Baufeldes etwa Der beschriebenen Inanspruchnahme flächenhafter Biotopstrukturen im Umfang von insgesamt 6.150 m? durch Umweltverträglichkeitsstudie / Landschaftspflegerischer Begleitplan
N | en = j PS esananlun het und 0,75 z. T. Grün- bzw. esanibeien varleserter:] genutzt. Zwischen km 0,93 und 0,98 das Rasengleis und Versiegelungen stehen die Neupflanzung von Einzelbäumen sowie die Neuanlage von Bestands- und Konfliktplan
2 “ n 2 " PS werden nördlich des Baufeldes ebenfalls Wiesenflächen vorübergehend beansprucht (KTP 2). Grünflächen / Rasengleis auf bisher versiegelten oder teilversiegelten Flächen (ohne Bewuchs) gegenüber. Schutzgut Tiere und Pflanzen
H EN \ j ® BalEnzieliXönneriditremBauispgbeiteniBepilenzeieienZndEnilizchweisennnBereiefuniensnänissjsstneig) Durch die neue Anlage der Straßenbahnstrecke erhöht sich die Beleuchtungsintensität des Straßenraumes und HEAG Mobilo GmbH Stadt Darmstadt Dezernat Ill
N ee Bi Fo wandern, getötet oder verletzt werden (K Art 1). des Campusgeländes im Bereich der Haltestellen. Eine Beleuchtung der Trasse außerhalb der Haltestellen ist
= B% | Me h = \ . on . . nicht vorgesehen.
\ & \ Si Las N (22 An der Haltestelle „Hochschulstadion“ muss eine Rosskastanie mit Höhle gefällt werden. Die Höhle stellt ein Diol.-Ina. Dipl.-Wirt.-Ing. M. Dirmeier Dipl.-Ina. Arch. Zuschke
potenzielles Fledermausquartier dar (K Art 2). Betriebsbedingte Konflikte pi:=ing. bipt, ng: Ph oo. 3 . a gez. C. Zuschke
Legende Schutzausweisungen Anlagebedinate Konflikt Für den Betrieb der Straßenbahntrasse ist die Freihaltung des Lichtraumprofils erforderlich, so dass die Bäume gez. M. Dirmeier als |
i . . nlagebedingte Konflikte im näheren Trassenumfeld gelegentlich geschnitten oder aufgeastet werden müssen.
Biötöptypen;uind Nützungsstrükturen gesetzlich geschützte Biotope nach $13(1) Nr.1 HAGB NatSchG Nachrichtliche Darstellung Durch die Anlage der Trasse mit Nebenanlagen sowie den Bau der Wendeschleife kommt es zum Verlust von = - _ Darmstadt, den 26.10.2015 Darmstadt, den 29.10.2015
02.100B Gebüsch 06.320 Wiese 10.540 | Rasengleis \ — Bäumen, Gehölzen, Hecken, Gebüsch und Grünflächen. Hierdurch werden z. T. gebietsbezogen hochwertige Betriebsbedingte Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse lassen sich z.B. auf die Licht- und Schallemissionen HEAG Mobilo GmbH, Abteilung Netz
Baumbestand, gemäß Satzung zum Schutze des Baumbestandes Baum (Baum-N L Planfeststellungsgrenze Technische Planung mit Kilometrierung Biotopstrukturen in Anspruch genommen und überbaut (KTP 3). zurückführen (KTP 4). Neben der Scheuchwirkung durch die Straßenbahn entsteht für einige Tierarten ein etwas Sachgebietsleiter Planung und Projektierung
. in der Wissenschaftsstadt Darmstadt geschützt (nur Eingriff) aum{BaumiNE) m ui höheres Kollisionsrisiko gegenüber dem derzeitigen Verkehrsaufkommen.
02.100B Hecke 10.530 Weg mit wassergebundener Decke | 11.221 Beet, Rabatte . . -... Bestand Insgesamt nimmt die Planung eine Fläche von ca. 11.800 m? ein. Dipl-Ina. Klei
Artenschutzrechlich relevante Bereiche 777% BE-Flächen pi.-Ing. Nein LAMKlei
L ” Weitere Planung TU Darmstadt . . . . . gez. 1. A. N. Klein
04.310 | Baumreihen / Alleen 10.530 Weg, unbefestigt 11.224 Grünfläche, Rasen ® Höhlenbaum (Rosskastanie an .. ET (1 VIcter EiSTar BUNTER art im Umfang von ca. 6.150 m? durch die Planung (Rasengleis, Versiegelungen und
der Haltestelle "Hochschulstadion") Abbruch künftige Grünflächen) in Anspruch genommen und überbaut. Die übrigen Planungsflächen im Umfang von etwa Darmstadt. den 26.10.2015
" ER, r Versiegelte Fläch: 5.600 m? liegen in Bereichen mit bereits versiegelten bzw. teilversiegelten Flächen (ohne Bewuchs). u ua
04.600B Gehölz Rasengitter 10.510 'ersiegelte Fläche (0) Nachweis Zauneidechse (Mensa)
anlage 29
103219 Zeichen
SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ
ERSCHÜTTERUNGSSCHUTZ
BAUDYNAMIK & BAUPHYSIK
TECHNISCHE AKUSTIK
Messstelle zur Ermittlung der Emission
und Immission von Geräuschen und
Erschütterungen nach § 26 BImSchG
Schallschutzprüfstelle DIN 4109
Zertifikat: VMPA-SPG-203-00-HE
Fehlheimer Str. 24 64683 Einhausen
Telefon (06251) 9646-0
Telefax (06251) 9646-46
E-Mail: info@fritz-ingenieure.de
www.fritz-ingenieure.de
Bericht Nr.: 14237-ABS-1
Datum: 30.09.2015
Auftraggeber:
Mailänder Consult GmbH
Mathystraße 13
76133 Karlsruhe
Sachbearbeiter:
Dipl.-Ing. Mario Graefen
Qualitätskontrolle:
Dipl.-Ing. (FH) Katrin Endres
Umfang des Dokumentes
Textteil: 27 Seiten
Anhang 1: 1 Seiten
Anhang 2: 6 Seiten
Anhang 3: 30 Seiten
Anhang 4: 7 Seiten
Dieser Bericht ist nur für den Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Eine darüber hinausgehende Verwendung, vor allem durch Dritte, unterliegt
dem Schutz des Urheberrechts gemäß UrhG.
SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG
Vorhaben:
Straßenbahnneubau Campus TU Lichtwiese in Darmstadt
Untersuchungsumfang:
Ermittlung und Beurteilung der aus dem Baubetrieb
resultierenden Geräuschimmissionen
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Projekt: 14237-ABS-1 30.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese
Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
Inhaltsverzeichnis
1 Zusammenfassung 5
2 Sachverhalt und Aufgabenstellung 7
3 Bearbeitungsgrundlagen 8
4 Beschreibung des Baustellenbetriebs 9
4.1 Statische Baubetriebsbereiche 9
4.2 Dynamische Baubetriebsbereiche 10
5 Anforderungen an den Schallschutz 11
5.1 Sachlicher Geltungsbereich und Begriffsdefinition 11
5.2 Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel 11
5.3 Immissionsrichtwerte für Spitzenpegel 13
5.4 Anrechnung der schalltechnischen Vorbelastung 13
5.5 Schutzbedürftige Nutzungen im Umfeld 14
5.6 Maßnahmen zur Minderung von Baulärm 15
6 Arbeitsgrundsätze und Vorgehensweise 16
7 Untersuchungsergebnisse 16
7.1 Schallemissionen 16
7.1.1 Statische Baubetriebsbereiche 17
7.1.2 Dynamische Baubetriebsbereiche 19
7.2 Schallimmissionen 20
7.2.1 Statische Baubetriebsbereiche 20
7.2.2 Dynamische Baubetriebsbereiche 24
7.3 Maßnahmen zur Minderung des Baulärms 25
7.3.1 Lärmschutzwände 25
7.3.2 Lärmarme Bauverfahren und Baumaschinen 26
7.3.3 Information von Betroffenen 26
7.3.4 Passiver Schallschutz 27
8 Abschließende Bemerkungen 27
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Projekt: 14237-ABS-1 30.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese
Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Immissionsrichtwerte gemäß AVV Baulärm /2/ 12
Tabelle 2: Zeitkorrektur bei Ermittlung des Beurteilungspegels 13
Anhänge
Anhang 1 Übersichtslageplan
Anhang 2 Geräuschemissionen
Anhang 3 Einzelpunktberechungen
Anhang 4 Schallimmissionspläne
- 4 -
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Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
Abkürzungsverzeichnis
AVV Baulärm Allgem. Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm
BauNVO Baunutzungsverordnung
BE-Fläche Baustelleneinrichtungsfläche
BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchV Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
dB(A) Dezibel (A-bewertet)
ΔL, dL Pegeldifferenz [dB(A)]
HLfU Hessische Landesanstalt für Umwelt (heute HLUG)
HLUG Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (eh e-
mals HLfU)
IP Immissionspunkt
IRW Immissionsrichtwert [dB(A)]
K Zeitkorrektur zur Berücksichtigung der täglichen effektiven
Betriebsdauer [dB]
KI Zuschlag für Impulshaltigkeit [dB]
KT Zuschlag für Tonhaltigkeit [dB]
Lr Beurteilungspegel [dB(A)]
LWAeq energieäquivalenter Schallleistungspegel [dB(A)]
LWA Schallleistungspegel [dB(A)]
LWAr beurteilter Schallleistungspegel [dB(A)]
N Anzahl
TE Einsatzdauer [h]
TB effektive Betriebsdauer [h]
Tr Beurteilungszeit [h]
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Projekt: 14237-ABS-1 30.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese
Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
1 Zusammenfassung
Im Rahmen der Planung zum Straßenbahnneubau Campus TU Lichtwiese
in Darmstadt wurden verschiedene Bauabschnitte mit unterschiedlichen
Baumaßnahmen bzgl. der Geräuschimmissionen aus dem Baubetrieb un-
tersucht.
Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
In Lastfall 1 wird die statische Rückbaumaßnahme des Kellers der
ehemaligen Mensa unter sucht. Während des Zeitraums dieser
Maßnahme ist mit Überschreitungen der Immissionsrichtwerte um
bis zu
ΔLTag = + 23,8 dB(A)
am nächstgelegenen Hochschulgebäude Franziska-Braun-Straße 7
(IP 36) zu erwarten. An insgesamt 13 der 41 exemplarisch unte r-
suchten Immissionsorte können die gebietsspezifischen Immiss i-
onsrichtwerte nicht eingehalten werden.
In Lastfall 2 wird der Rückbau der Stützmauer nördlich der Mensa
untersucht. Infolge dieser Baumaßnahme können Überschreitungen
der Immissionsrichtwerte um bis zu
ΔLTag = + 25,2 dB(A)
am nächstgelegenen Gebäude Franziska -Braun-Straße 3 (IP 33)
hervorgerufen werden. An insgesamt 17 exemplarisch untersuchten
Immissionsorten werden die gebietsspezifischen Immissionsrich t-
werte nicht eingehalten.
Lastfall 3 umfasst den Neubau der Haltestelle Hochschulstadion.
Während dieser Baum aßnahme ist an den nächstgelegenen
schutzbedürftigen Nutzungen mit Überschreitungen der gebiets-
spezifischen Immissionsrichtwerte um bis zu
ΔLTag = + 16,0 dB(A)
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zu rechnen. Maximale Beurteilungspegel treten hierbei an dem G e-
bäude Roquetteweg 53 (IP 2) auf. Insgesamt werden an 15 der 41
Immissionsorte die gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte nicht
eingehalten.
In Lastfall 4 werden die Einwirkungen aus der Errichtung der Halte-
stelle Kletterhalle untersucht. Während des Zeitraums die ser Bau-
maßnahme ist mit Überschreitungen der Immissionsrichtwerte um
bis zu
ΔLTag = + 10,8 dB(A)
am nächstgelegenen Gebäude Lichtwiesenweg 15 (IP 19) zu rech-
nen. An insgesamt 1 1 der exemplarisch untersuchten Immissio n-
sorte können die gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte nicht
eingehalten werden.
Lastfall 5 umfasst den Neubau der Haltestelle TU-Lichtwiese / Men-
sa. Infolge dieser Baum aßnahme ist an den nächs tgelegenen
schutzbedürftigen Nutzungen mit Überschreitungen der gebiets-
spezifischen Immissionsrichtwerte um bis zu
ΔLTag = + 14,6 dB(A)
zu rechnen. Maximale Beurteilungspegel treten hierbei an dem G e-
bäude Jovanka-Bontschits-Straße 2 (IP 29) auf. Insgesamt werden
an 15 der 41 Immissionsorte die gebietsspezifischen Immission s-
richtwerte nicht eingehalten.
Mit den Lastfällen 6 und 7 sind die lärmintensivsten Baumaßna h-
men in dynamischen Baubetriebsbereichen untersucht worden. Bei
den sogenannten dynamischen Baubetriebsbereichen handelt es
sich um Baumaßnahmen , die entlang der Strecke stetig fortg eführt
werden.
In Lastfall 6 werden die durchzuführenden Arbeiten zur Gründung
der Fahrleitungsmasten betrachtet. Diese Arbeiten führen in einem
Umkreis der Bauarbeiten von etwa 101 m bei ungehinderter Scha l-
lausbreitung zu Überschreitungen der Richtwerte für Woh ngebiete
am Tag. Misc hgebietsnutzungen sind in einem Umkreis von ca.
60 m noch von Richtwertüberschreitungen betroffen.
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Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
In dem dynamischen Baubetriebsbereich des Lastfalls 7 werden die
eigentlichen Gleisbauarbeiten betrachtet. Während dieser Bautätig-
keiten ist in einem Umkreis der Bauarbeiten von insgesamt ca.
107 m (bei ungehinderter Schallausbreitung) mit Überschreitu ngen
der Richtwerte für Wohngebiete zu rechnen. Gebiete , die etwa zu
gleichen Teilen Wohnnutzung und gewerbliche Nutzungen behe r-
bergen, sind in einem Umkreis von etwa 61 m noch von Richtwer t-
überschreitungen betroffen.
Weitere hier nicht explizit ausgeführte Bautätigkeiten, z. B. die Ver-
legung von Versorgungsleitungen im Vorfeld der eigentlichen Ba u-
maßnahmen, Pflaster- oder Tiefbauarbeiten, sind hinsichtlich der zu
erwartenden geringeren Geräuschemissionen über die hier unte r-
suchten Lastfälle abgedeckt. Unabhängig hiervon handelt es sich
hierbei weitgehend um Bauaktivitäten, die auch sonst in innerstädt i-
schen Bereichen regelmäßig stattfinden.
Die vollständige Einhaltung der Richtwerte ist bei den im vorliegen-
den Fall geplanten Baumaßnahmen nicht immer möglich. Da
grundsätzlich der Einsatz geräuscharmer Baumaschinen zu unte r-
stellen ist, sind die Schallimmissionen im Hinblick auf das Minimi e-
rungsgebot in § 22 BImSchG als nach Stand der Technik unve r-
meidbare Umwelteinwirkungen einzustufen.
In Anbetracht des Sachverhaltes, dass im vorliegenden Fall eine
Konfliktvermeidung mit nach dem gegenwärtigem Stand der Tec h-
nik verfügbaren Maßnahmen nicht möglich ist, sind organisat ori-
sche Maßnahmen zur Minimierung der Einwirkungen erforderlich.
Hierzu zählt insbesondere eine ausführliche Informationen aller
vom Baulärm betroffenen Personenkreises über Art und Dauer der
Baumaßnahmen sowie über den Umfang der zu erwartenden B e-
einträchtigungen.
2 Sachverhalt und Aufgabenstellung
Zur Verbesserung der ÖPNV -Anbindung des Campus TU Lichtwiese pl a-
nen die HEAG mobilo GmbH und die Stadt Darmstadt in Absti mmung mit
der TU Darmstadt die Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 von der Ni e-
der-Ramstädter Straße auf den Campus der Universität.
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Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
Die geplante Trasse zweigt zweigleisig an der bestehenden Haltestelle
„Hochschulstadion“ Richtung Osten in den Bereich der Universität ab. Die
Strecke verläuft parallel zum Lichtwiesenweg, vorbei am Fakultätsgebä u-
de Architektur, verschwenkt dort Richtung Bauingenieurgebäude / Mensa
Wirtschaftshof und endet nach ca. 1, 1 km Streckenlänge mit einer We n-
deschleife vor dem Hörsaal - und Medienzentrum der Universität Dar m-
stadt.
Da sich im n äheren Umfeld der Strecke auch schutzbedürftige Nutzungen
wie Wohngebäude sowie Hochschulgebäude befinden, kann nicht ausg e-
schlossen werden, dass während des Baus belästigende Geräuscheinwir-
kungen in der Umgebung auftreten werden. In der vorliegenden Unters u-
chung werden daher die Einwirkun gen des Baubetriebs auf die vorhand e-
nen schutzwürdigen Nu tzungen quantifiziert und beurteilt. Hierzu werden
die aus Sicht des Schallschutzes relevanten Bautätigkeiten untersucht.
Die zu erwartenden Beurteilungspegel werden mit den Immissionsrich t-
werten gem äß AVV Baulärm /2/ verglichen. Sofern erhebliche Beläst i-
gungen durch Baulärm nicht ausgeschlossen werden können, sind geei g-
nete Vorsorgemaßnahmen unter Berücksichtigung des Angemessenheit s-
grundsatzes und unter B erücksichtigung des Standes der Technik zu tre f-
fen. Diese umfassen sowohl technische als auch organisatorische Ma ß-
nahmen zur Vermeidung von Lärm.
3 Bearbeitungsgrundlagen
Der durchgeführten schalltechnischen Untersuchung liegen die folgenden
Gesetze, Verord nungen, Richtlinien, Planunterlagen und Schriftsätze zu
Grunde:
/1/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwi rkungen durch
Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vo r-
gänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der aktuell
gültigen Fassung
/2/ Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm –
Geräuschimmissionen – vom 19. August 1970 (Beilage zum BAnz
Nr.160 vom 01. September 1970)
/3/ Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen
von Baumaschinen, Heft Nr. 247, Hes sische Landesanstalt für
Umwelt, Ausgabe Dezember 1997
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Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
/4/ Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen
von Baumaschinen, Heft Nr. 2, Hessisches Landesamt für Umwelt
und Geologie, Ausgabe 2004
/5/ Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vo m 10. Juli
2012; Aktenzeichen 7 A 11.11
/6/ Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2, Lagepläne im
Maßstab 1:500, Mailänder Consult GmbH, Karlsruhe, Entwurf Juni
2015
/7/ Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Erläuterung sbericht,
Mailänder Consult GmbH, Karlsruhe, Entwurf Juni 2015
/8/ Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Lagepläne mit
Baustelleneinrichtung, Mailänder Consult GmbH, Karlsruhe, Ent-
wurf September 2015
/9/ Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Baustellen -
Ordnungsplan, Krebs + Kiefer, Darmstadt, Entwurf August 2015
4 Beschreibung des Baustellenbetriebs
Derzeit wird geplant den Campus TU Lichtwiese durch die Verlängerung
der Straßenbahnlinie 2 von der Nie der-Ramstädter Straße auf den Ca m-
pus der Universität zu erschließen.
Detaillierte Angaben zum Ba ustellenbetrieb (Maschineneinsatz, Baua b-
laufplan) sind im Allgemein en erst mit der Vergabe der Bau ausführung an
die ausführenden Unternehmer bekannt. In de r vorliegenden Unters u-
chung werden die einzelnen Arbeitsvorgänge daher nach Erfahrungswe r-
ten abgeschätzt.
4.1 Statische Baubetriebsbereiche
Als statische Baubetriebsbereiche werden ortsfeste Baustellenbereiche
verstanden. Neben der Anpassung einer bereits bestehenden Halteste lle
sowie dem Neubau von insgesamt drei Haltestellen sind lärminte nsive
Abbrucharbeiten des Kellers der Mensa und einer Stützmauer in den
Gleisbereichen vorzunehmen. Darüber hinaus fallen noch verschiedene,
weitere Baumaßnahmen an.
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Aus Sicht des Schallimmissionsschutzes vor Einwirkungen aus dem Ba u-
betrieb sind insbesondere die Bauaktivität en von Bedeutung, bei denen
geräuschintensive Geräte und Maschinen in unmittelbarer Nähe zu
schutzbedürftigen Nutzungen zum Einsatz kommen.
In den schalltechnischen Berechnungen werden mehrere Bauabschnitte
unterschieden. Hier werden diverse Tätigkeiten – im Folgenden als Last-
fälle bezeichnet – in unterschiedlichen Bereichen berücksichtigt. Dabei
handelt es sich beispielsweise um verschiedene Abbrucharbeiten im B e-
reich der Mensa des Campus Lichtwiese oder um die Errichtung von Hal-
testellen entlang der Neuba ustrecke. Darüber hinaus werden die Baustel-
leneinrichtungsflächen ( BE-Flächen) und Baustraßen berücksichtigt, so-
weit sie in diesen Bereichen geplant sind.
In den Lageplänen in Anhang 1 sind die einzelnen Bauabschnitte sowie
deren Umgebung mit den Immissio nsorten an schutzwürdigen Gebäuden
dargestellt. Die Ausdehnungen der betrachteten Schallquellen sind ebe n-
falls abgebildet.
4.2 Dynamische Baubetriebsbereiche
Unter dynamischen Baubetriebsbereichen werden wandernde Baumaß-
nahmen, also räumlich fortschreitende Qu ellen, verstanden. Hier sind ver-
schiedene Arbeiten vorgesehen. Unter anderem werden entlang der Stre-
cke Gründungsarbeiten für die Fundamente der Fahrleitungsmasten vor-
genommen. Weiterhin sind Gleisbauarbeiten geplant. Auch in diesen Last-
fällen sind die BE-Flächen und Baustraßen berücksichtigt.
Weitere hier nicht explizit ausgeführte Bautätigkeiten, z. B. die Verlegung
von Versorgungsleitungen im Vorfeld der eigentlichen Baumaßnahmen,
Pflaster- oder Tiefbauarbeiten, sind hinsichtlich der zu erwartenden
geringeren Geräuschemissionen über die hier exemplarisch untersuchten
Lastfälle abgedeckt. Unabhängig hiervon handelt es sich hierbei
weitgehend um solche Bauaktivitäten, die auch sonst in innerstädtischen
Bereichen regelmäßig stattfinden.
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5 Anforderungen an den Schallschutz
5.1 Sachlicher Geltungsbereich und Begriffsdefinition
Die Rechtsgrundlage zur Beurteilung von Baulärm stellt das Bundes -
Immissionsschutzgesetz ( BImSchG) /1/ dar. Baustellen, Baulagerplätze
und Baumaschinen sind im Allgemeinen als nicht genehmigungsbedürftige
Anlagen im Sinne des § 3 (5) BImSchG einzustufen. Beim Betrieb derarti-
ger Anlagen muss der Anlagenbetreiber gemäß § 22 (1) Nr. 1 und 2 BIm-
SchG sicherstellen, dass
schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem
Stand der Technik vermeidbar sind und dass
nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwel t-
einwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
Ob bei dem Betrieb einer Baustelle schädliche Umwelteinwirkungen durch
Geräusche entstehen, wird nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen ( AVV Baulärm) /2/
beurteilt.
Hierin sind Baustellen als Bereiche definiert, auf denen Baumasch inen
zur Durc hführung von Bauarbeiten zum Einsatz kommen, einschließlich
der Plätze, auf denen Baumaschinen zur Herstellung von Bauteilen und
zur Aufbereitung von Baumaterial für bestimmte Bauvorhaben betrieben
werden. Geräuschimmissionen im Sinne der AVV Baulärm sind auf Men-
schen einwirkende Geräusche, die durch Baumaschinen auf einer Ba u-
stelle hervorgerufen werden.
5.2 Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel
Die AVV Baulärm nennt unter Ziffer 3 Immissionsrichtwerte in Abhängi g-
keit von Gebietsnutzungen. Die Immissionsrichtwerte finden sich in Tabel-
le 1.
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Tabelle 1 Immissionsrichtwerte gemäß AVV Baulärm /2/
Zeile Gebiete Immissionsrichtwerte [dB(A)]
Tag Nacht
1
Gebiete, in denen nur ge-
werbliche oder industrielle
Anlagen und Wohnungen für
Inhaber und Leiter der Be-
triebe sowie für Aufsichts-
und Bereitschaftspersonen
untergebracht sind
70 70
2
Gebiete, in denen vorwie-
gend gewerbliche Anlagen
untergebracht sind
65 50
3
Gebiete mit gewerblichen
Anlagen und Wohnungen, in
denen weder vorwiegend
gewerbliche Anlagen noch
vorwiegend Wohnungen
untergebracht sind
60 45
4
Gebiete, in denen vorwie-
gend Wohnungen unterge-
bracht sind
55 40
5
Gebiete, in denen aus-
schließlich Wohnungen un-
tergebracht sind
50 35
6 Kurgebiete, Krankenhäuser
und Pflegeanstalten 45 35
Es gelten die Beurteilungszeiten
tags (07.00 Uhr bis 20.00 Uhr): Tr = 13 h,
nachts (20.00 Uhr bis 07.00 Uhr): Tr = 11 h.
Die angegebenen Immissionsrichtwerte (IRW) sind Richtwerte für den Be-
urteilungspegel. Sie beziehen sich auf Messpositionen vor Gebäuden,
konkret auf Messpositionen 0,5 m vor dem geöffn etem Fenster des am
stärksten von Baulärm betroffenen Raumes. Für die Ermittlung der Beu r-
teilungspegel ist die tatsächliche Einwirkungsdauer der einzelnen Gerä u-
sche mit den in Tabelle 2 angegebenen Abschlägen zu berücksichtigen.
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Tabelle 2: Zeitkorrektur bei Ermittlung des Beurteilungspegels
Durchschnittliche tägliche Betriebsdauer Zeitkorrektur
[dB(A)] 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr
bis 2 ½ h bis 2 h 10
über 2 ½ h bis 8 h über 2 h bis 6 h 5
über 8 h über 6 h 0
Eine weiterführende Unterscheidung der Beurteilungszeiten in Werktage
bzw. Sonn- und Feiertage ist nicht gegeben, so dass die Immissionsrich t-
werte gleichermaßen für Werktage sowie Sonn- und Feiertage gelten.
Bei der Ermittlung des Beurteilungspegels ist die maßgebliche Größe der
sogenannte Wirkpegel. Der Wirkpeg el entspricht dem energetisch gemi t-
telten Taktmaximalpegel mit einem Messtakt von 5 Sekunden. Im Taktma-
ximalpegel bzw. Wirkpegel findet die Impulshaltigkeit eines Geräusches
besondere Berücksichtigung.
Bei der Ermittlung des Beurteilungspegels aus dem Wi rkpegel ist je nach
täglicher Betriebsdauer eine Zeitkorrektur entsprechend der Tabelle 2 zu
berücksichtigen. Darüber hinaus ist ein Lästigkeitszuschlag bis zu 5 dB(A)
zu erheben, wenn am Immissionsort deutlich hör bare Töne hervortreten
(z. B. Heulen, Pfeifen, Kreischen).
5.3 Immissionsrichtwerte für Spitzenpegel
Beim Betrieb von Baumaschinen auf Baustellen werden in der Regel zei t-
lich schwankende Schalldruckpegel emittiert. Es können also auch einze l-
ne Geräuschspitzen auftreten. Für den Tagzeitraum (07.00 Uhr bis
20.00 Uhr) werden diesbezüglich gemäß AVV Baulärm keine Anforderu n-
gen gestellt. In der Nacht, das heißt im Zeitraum zwischen 20.00 Uhr und
07.00 Uhr, dürfen einzelne Geräuschspitzen, die von Baumaschinen auf
Baustellen hervorgerufen werden, die Immissionsrichtwerte gemäß Tabel-
le 1 am Immissionsort (0,5 m vor dem geöffneten Fenster des schutzb e-
dürftigen Gebäudes) um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
5.4 Anrechnung der schalltechnischen Vorbelastung
Baustellen sind nach § 22 BImSchG so einzurichten und zu betreiben,
dass von ihnen keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen, die
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nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Bei der Prüfung dieses
Sachverhaltes sind die ent sprechend der städtebaulichen Nutzung des
Einwirkungsbereiches der Baustelle nach AVV Baulärm ermittelten Immi s-
sionsrichtwerte maßgebend. Nach der aktuellen Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichts vom Juli 2012 /5/ kann sich auch eine best e-
hende Vorbelastung aus dem öffentlichen Straßenverkehr schutzmindernd
auswirken. Es sei folglich zulässig, die maßgeblichen Immissionsrichtwe r-
te nach AVV Baulärm /2/ wegen der im Einwirkungsbereich einer Baustel-
le vorhandenen tatsächlichen Vorbelastung durch Verkehrslärm zu erh ö-
hen. Daher ist es sachgerecht zu klären, welche Einwirkungen durch Ve r-
kehrslärm auf die im Einwirkungsbereich der Baustelle gelegenen Gebä u-
de bestehen.
Die Baustellen befinden sich zwischen der Nieder -Ramstädter Straße und
dem Campus TU-Lichtwiese, entlang dem Lichtwiesenweg. Eine relevante
Vorbelastung durch Verkehrslärm ist hier ausschließlich durch das Ver-
kehrsaufkommen entlang der Nieder-Ramstädter Straße zu erwarten. Alle
weiteren Einwirkungsbereiche weisen hingegen allenfalls eine Vorbela s-
tung in einer deutlich untergeordneten Größenordnung auf.
Die aus höchstrichterlicher Sicht mögliche Anhebung der maßgebe nden
Immissionsrichtwerte infolge der vorherrschenden Verkehrslärmvorbelas-
tung wurde im vorliegenden Fall im Sinne einer Gleichbehandlung aller
Betroffenen an keiner Stelle berücksichtigt. Diese Vorgehensweise stellt
somit eine obere Abschätzung des zu erwartenden Konfliktpotentials in s-
besondere für die bestehe nde Wohnbebauung im Anbindungsbereich
Nieder-Ramstädter Straße dar.
5.5 Schutzbedürftige Nutzungen im Umfeld
Bei der Zuordnung der in Tabelle 1 angegebenen Gebietsnutzungen ist zu
beachten, dass im Allg emeinen die in rechtskräftigen Bebauungsplänen
ausgewiesenen Flächennutzungen zu Grunde zu legen sind. Dies bede u-
tet beispielsweise, dass für Wohngebiete die Anforderungen gemäß Ta-
belle 1, Zeile 4 gelten.
Gemäß AVV Baulärm 3.2.2 ist jedoch dann von der „ tatsächlichen bauli-
chen Nutzung des Gebietes auszugehen “, wenn die tatsächliche bauliche
Nutzung im Einwirkungsbereich der Anlage „ erheblich von der im Beba u-
ungsplan festgesetzten baulichen Nutzung“ abweicht.
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Die Gebietszuordnung nach Nr.3 der AVV Baulärm beruht auf der Baunu t-
zungsverordnung von 1968 und unterscheidet sich insofern von den in
neueren Regelwerken wie z.B. der 16. BImSchV oder der TA Lärm ve r-
wendeten Gebietsbezeichnungen nach der BauNVO von 1990. Ungeach-
tet dessen ist für die Beurteilung der von Baustellen ausgehenden Gerä u-
sche weiterhin die Gebietszuordnung der AVV Baulärm /2/ maßgebend.
Neben Gebieten mit vorwiegend Wohnnut zungen befinden sich im Umfeld
der Baustelle verschiedene Schulgebäude der Georg -Büchner-Schule so-
wie Hochschulgebäude der TU Darmstadt. Da die AVV Baulärm für Schul-
nutzungen keine expliziten Anforderungswerte nennt, erscheint es hier
sachgerecht, auch für diese Gebäude den A nforderungswert für Gebiete,
in denen vorwiegend Wohnnutzungen unte rgebracht sind, gemäß Tabelle
1, Zeile 4 heranzuziehen. In Bezug au f die Hochschulgebäude wird dies
nochmals differenziert. So wird hierbei für Hochschulgebäude, die weitge-
hend der Lehre dienen , ebenfalls der Anforderungswert für Gebiete mit
vorwiegend Wohnnutzungen zugrunde gelegt. Gebäude, in denen keine
Hörsäle oder Seminarräume untergebracht sind , werden gemäß Tabelle
1, Zeile 3 bewertet.
5.6 Maßnahmen zur Minderung von Baulärm
Gemäß Ziffer 4.1 der AVV Baulärm /2/ sollen Maßnahmen zur Minderung
von Baulärm angeordnet werden, wenn die Immissionsrichtwerte über-
schritten werden.
Es kommen insbesondere in Betracht:
a) Maßnahmen bei der Einrichtung der Baustelle,
b) Maßnahmen an den Baumaschinen,
c) die Verwendung geräuscharmer Baumaschinen,
d) die Anwendung geräuscharmer Bauverfahren,
e) die Beschränkung der Betriebszeit lautstarker Baumaschinen.“
Als Maßnahmen im Vorfeld der Bauarbeiten sind bevorzugt geräuscharme
Bauverfahren vorzusehen bzw. die Verwendung geräuscharmer Masch i-
nen, die dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen. Der Ba u-
herr hat die für die Bauausführung beauftragten Firmen hierzu vertraglich
zu verpflichten.
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Weiter ist anzuraten, vor der Durchführung besonders lärmintensiver T ä-
tigkeiten rechtzeitig auf die bevorstehenden Belastungen hinzuweisen. Die
rechtzeitige Information über unvermeidbare Einwirku ngen hat sich als
Maßnahme zur Reduzierung der subjektiven Einwirkungen im Umfeld von
Baustellen als vorteilhaft erwiesen.
6 Arbeitsgrundsätze und Vorgehensweise
Grundlage der schalltechnischen Betrachtungen zum Baubetrieb ist die
Erstellung eines digitalen Schallquellen- und Ausbreitungsmodells. Hierbei
werden in einem dreidimensionalen Geländemodell die maßgeblichen
Schallquellen, die die Schallausbreitung beeinflussenden topographischen
Elemente und die für die Beurteilung maßgebende Bebauung l age- und
höhenrichtig aufgenommen. Untersucht werden dabei die Bauaktivit äten,
die relevante Geräuscheinwirkungen erwarten lassen.
Die Abbildung der Emissionsvorgänge im Schallquellenmodell erfolgt für
die relevante n Bauflächen durch Flächenschallquelle n. Die Fläche n-
schallquellen, die für die Berechnungen zugrunde gelegt werden, sind im
Übersichtslageplan in Anhang 1 dargestellt.
Die Durchführung der Ausbreitungsberechnungen und die Ermittlung der
Beurteilungspegel erfolgt jeweils rechnergestützt mit dem Programm
SoundPlan, Version 7.3 (Soundplan GmbH, Backnang).
7 Untersuchungsergebnisse
7.1 Schallemissionen
Für die einzelnen relevanten Bautätigkeiten werden Linien – und Flächen-
schallquellen definiert und die Emissionen auf Basis der zum Einsatz
kommenden Maschinen und deren Betriebszeiten ermittelt. In den erh o-
benen Emissionsansätzen sind sämtliche Zuschläge zur Berücksichtigung
der Impulshaltigkeit und gegebenenfalls auch der Tonhaltigkeit nach Ma ß-
gabe der AVV Baulärm enthalten.
Die Bauarbeiten sollen während des Tagzeitraums zwischen 07.00 Uhr
und 20.00 Uhr durchgeführt werden. Eine gesonderte Betrachtung des
Spitzenpegelkriteriums (vgl. Abschnitt 5.3) kann damit entfallen.
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Die tägl iche Arbeitszeit beträgt bis zu 10 Stunden an Werktagen . Damit
kann ausgegangen werden, dass die effektive Betriebsdauer der Bauma-
schinen (ohne Ums etz- und Umrüstzeiten) insgesamt 8 Stunden täglich
nicht übersteigt.
In der vorliegenden Untersuch ung wurden die lärmintensivsten Bau tätig-
keiten bzw. Lastfälle berücksichtigt, bei denen ein Konfliktpotential nicht
auszuschließen ist. Weitere weniger geräuschintensive Bautätigkeiten sind
dann über die hier exemplarisch untersuchten Lastfälle ebenfalls abge-
deckt.
7.1.1 Statische Baubetriebsbereiche
7.1.1.1 Lastfall 1: Rückbau Keller ehemalige Mensa
Im Bereich westlich der heutigen Mensa befindet sich der Keller der eh e-
maligen Mensa. Für die Neubaustrecke ist der Rückbau des Kellers erfo r-
derlich. Es kommt ein Bagger mit Spitzmeißel zum Einsatz, der den Stah l-
beton-Abbruch zermeißelt. Der Abtransport des Abbruchmaterials erfol gt
mit einem Bagger sowie einem Radlader. In der Summe der Vorgä nge
und unter Berücksichtigung der jeweiligen effektiven Einwirkdauern ergibt
sich demnach eine beurteilte Gesamtschallleistung der jeweils betracht e-
ten Bauflächen von
LWAr = 117,6 dB(A).
Die Emissionsermittlung ist in Anhang 2.1.1 dokumentiert.
7.1.1.2 Lastfall 2: Rückbau Stützmauer
Nördlich der Mensa ist eine Stützmauer vorhanden, die für die E rrichtung
der Neubaustrecke zurückgebaut werden muss. Der Abbruch der Stüt z-
mauer erfolgt im Wesentlichen mit den gleichen Baugeräten, die bereits
für den Rückbau des Kellers erforderlich werden. aus diesem Grund sei an
dieser Stelle ebenfalls auf Anhang 2.1.1 verwiesen, wonach sie beurteilte
dieses Lastfalls wiederum
LWAr = 117,6 dB(A)
beträgt.
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7.1.1.3 Lastfall 3: Rückbau Haltestelle Hochschulstadion
Der Abzweig von der Bestandsstrecke wird im Bereich der Haltestelle
Hochschulstadion erstellt. Die Erstellung des Abzweiges erfordert, dass
die bestehenden Bahnsteige zurückgebaut werden und um einige Meter
nach Norden verlegt werden. Diese Maßnahme wird im Wesentlichen mit-
tels Bagger und Radlader durchgeführt. Die gesamte Schallleistung b e-
trägt
LWAr = 110,0 dB(A).
Die Emissionsermittlung ist Anhang 2.1.2 zu entnehmen. Da die Baufl ä-
chen unmittelbar an öffentliche Straßen grenz en, ist der An - und Abtrans-
port des Materials in diesem Bereich nicht gesondert zu berücksichtigen.
7.1.1.4 Lastfälle 4 und 5: Neubau von Haltestellen
Neben dem Neubau der Haltestelle Hochschulstadion, die sich an der B e-
standsstrecke entlang der Nieder-Ramstädter Straße befindet, werden
zwei weitere Haltestellen neu errichtet. Eine Haltestelle wird in unmittelb a-
rer Nähe zur Kletterhalle errichtet und eine weitere soll östlich der Mensa,
im Bereich der Wendeschleife erstellt werden. Neben Bagger und Radl a-
der kann hierbei ein Walzenzug oder ein anderes v ergleichbares Verdich-
tungsgerät zum Einsatz kommen. Die gesamte Schallleistung bei Neubau
einer Haltestelle beträgt gemäß der Emissionsermittlung in Anhang 2.1.3
LWAr = 111,7 dB(A).
Die Emissionsermittlung ist Anhang 2.1.2 zu entnehmen. Da die Baufl ä-
chen unmittelbar an öffentliche Straßen grenz en, ist der An - und Abtrans-
port des Materials in diesem Bereich nicht gesondert zu berücksichtigen.
7.1.1.5 Baulogistik
Der Geltungsbereich der AVV Baulärm umfasst ausschließlich die Ba u-
stellen und die hierauf verwendeten B aumaschinen und -fahrzeuge. G e-
räusche, die durch Fahrbewegungen von Transportfahrzeugen im öffentl i-
chen Straßenverkehr oder auf öffentlichen Schienenwegen hervorgerufen
werden, sind folglich nicht beurteilungsrelevant.
Im vorliegenden Fall führt die Andienung der BE-Flächen über extra für die
Baumaßnahme ausgebaute Radwege und Wirtschaftswege . Die Fahrb e-
wegungen von Transportfahrzeugen sind daher zu berücksichtigen. Da
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keine genauen Angaben zu Abbruch -, und Materialtransport vorliegen ist
mit einer pauschalen Anzahl von
n = 40 Lkw-Fahrten pro Tag
gerechnet worden. Diese umfassen die An - und die Abfahrten der 20
Fahrzeuge je Tag, was zu einer bewerteten längenbezogenen Schallleis-
tung je Stunde Betriebszeit von
LWA‘ = 67,9 dB(A)/m
führt. Die Emissionsermittlung ist in Anhang 2.3 dokumentiert.
Flächen für die Baustelleneinrichtung (BE) sind in verschiedenen Bere i-
chen vorgesehen. Hier werden die Baugeräte und das Baumaterial bereit-
gestellt. Rangierbewegungen, Be - und Endladevorgänge sind auf allen
diesen Flächen pauschal mit einem flächenbezogenen Schallleistungspe-
gel von
LW“ = 65 dB(A)/m²
berücksichtigt.
7.1.2 Dynamische Baubetriebsbereiche
Entlang der Strecke, i n den sogenannten fortschreitenden Baubetriebsbe-
reichen sind verschiedene Arbeiten in unterschied lichen Zeiträumen zu
betrachten. Hierzu zählen beispielsweise Rodungsarbeiten, Baugrundver-
besserung, Baufeldfreimachung, Gründungsarbeiten, Arbeiten an Entwä s-
serungs- und Kabelanlagen, sonstige Tiefbauarbeiten, Gleisarbeiten oder
Pflaster- und Asphaltierarbeiten.
Im Folgenden werden exemplarisch die Gründung von Fahrleitungsma s-
ten sowie Gleisbauarbeiten als die lärmintensivsten Bautätigkeiten unter-
sucht.
7.1.2.1 Lastfall 6: Gründung von Fahrleitungsmasten
Für die Gründung en von Fahrleitungsmasten werden Bohrgründ ungen
vorgenommen. Signifikante Schallimmissionen sind hierbei im Wesentl i-
chen aus dem Betreib des Bohrgerätes zu erwarten. Es kann hierbei eine
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effektive Betriebsdauer von nicht mehr als 2,5 Stunden pro Tag ange-
nommen werden, da davon ausgegangen werden m uss, dass die verblei-
bende Zeit zum Positionieren und Ausrichten des Bohrger äts benötigt
wird. In der Summe der Vorgänge und unter Berücksichtigung der effekt i-
ven Einwirkdauern ergibt sich demnach eine beurteilte Gesamtschalllei s-
tung dieses Lastfalls von
LWAr = 106,5 dB(A).
Die Emissionsermittlung ist Anhang 2.2.1 zu entnehmen.
7.1.2.2 Lastfall 7: Gleisarbeiten
Der Einbau von Gleisen ist ebenfalls als dynamischer Baubereich zu b e-
trachten. Hierbei werden ebenfalls ein Bagger, ein Radlader sowie ein
Walzenzug oder andere Verdichtungsgeräte eingesetzt. In der Summe der
Vorgänge und unter Berücksichtigung der jeweiligen effektiven Einwir k-
dauern der eingesetzten Maschinen, die Anhang 2.2. 2 zu entnehmen
sind, ergibt sich eine beurteilte Gesamtschallleistung dieses Lastfalls von
LWAr = 107,2 dB(A).
7.2 Schallimmissionen
7.2.1 Statische Baubetriebsbereiche
Repräsentativ wurden die voraussichtlich lärmintensivsten Lastfälle unter-
sucht.
In den Anhängen 3.1 bis 3.5 sind die Ergebnisse der Einzelpunktberec h-
nungen an repräsentativen Immissionsorten für die unterschiedlichen Last-
falln dargestellt. Grafische Darstellungen der Ausbreitungsberec hnungen
sind den Anhängen 4.1 bis 4.5 zu entnehmen. Diese Darstellungen er-
möglichen es, Richtwertüberschreitungen an Gebäuden abzuschätzen, die
nicht anhand eines exemplarisch eingesetzten Immissionsortes untersucht
wurden.
Für Gebäude, die sich Gebieten mit überwiegend Wohnnutzung befinden,
sind Immissionsrichtwerte für den Tag gemäß AVV Baulärm /2/ von
IRW = 55 dB(A)
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der Beurteilung zu Grunde zu legen. Des Weiteren wird es für Sachg e-
recht erachtet, diesen Immissionsrichtwert ebenfalls für Schulen sowie für
Hochschulgebäude mit Hörsälen und Seminarräumen heranzuziehen. Für
die Mensa der Universität un d die Kletterhalle wird entsprechend der vo r-
liegenden Nutzung der Immissionsrichtwert von Gebieten, in denen etwa
zu gleichen Teilen gewerbliche Nutzungen und Wohnnutzungen vorha n-
den sind, herangezogen. Dieser Immissionsrichtwert beträgt für den Tag
IRW = 60 dB(A).
7.2.1.1 Lastfall 1: Rückbau Keller ehemalige Mensa
In Lastfall 1 wird die Rückbaumaßnahme des Kellers der ehemaligen
Mensa untersucht. Wie Anhang 3.1.1 entnommen werden kann, treten am
Immissionsort Franziska-Braun-Straße 7 (IP 36) Beurteilungspegel von bis
zu
Lr,Tag = 78,8 dB(A)
auf. Demnach wird der Immissionsrichtwert von
IRWTag = 55 dB(A)
somit um bis zu
ΔLr,Tag = + 23,8 dB(A)
überschritten.
An insgesamt 13 der repräsentativ untersuchten Immissionsorte entlang
der Neubaustrecke können die gebi etsspezifischen Immiss ionsrichtwerte
nicht eingehalten werden.
7.2.1.2 Lastfall 2: Rückbau Stützmauer
In Lastfall 2 wird der Rückbau der Stützmauer nördlich der Mensa unte r-
sucht. In Anhang 3.1.2 sind die Beurteilungspegel an allen schutzwürd i-
gen Nutzungen im Bereich dieser Baumaßnahme berechnet worden.
Die größten Überschreitungen der jeweils gültigen, gebietsspezifischen
Immissionsrichtwerte sind a n dem unmittelbar an die Baustelle angre n-
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zenden Gebäude Franziska-Braun-Straße 3 ( IP 33) zu verzeichnen . Hier
sind maximale Beurteilungspegel von
Lr,Tag = 80,2 dB(A)
zu erwarten. Der hier zugrunde gelegte Immissionsrichtwert von
IRWTag = 55 dB(A)
ist somit um bis zu
ΔLr,Tag = + 25,2 dB(A)
überschritten.
Maximale Beurteilungspegel sind jedoch an der Mensa der U niversität (IP
23) in Höhe von bis zu
Lr,Tag = 80,9 dB(A)
zu verzeichnen. Da jedoch der für dieses Gebäude gültige Immission s-
richtwert mit
IRWTag = 60 dB(A)
um 5 dB(A) höher ist, betragen die Überschreitungen hier lediglich bis zu
ΔLr,Tag = + 20,9 dB(A).
Während dieser Baumaßnahme sind an insgesamt 17 exemplarisch u n-
tersuchten Immissionsorten Überschreitungen d er gebietsspezifischen
Immissionsrichtwerte zu erwarten.
7.2.1.3 Lastfall 3: Neubau Haltestelle Hochschulstadion
Gemäß der Emissionsermittlung sind während dem Neubau der Halteste l-
le Hochschulstadion geringfügig höhere Schallemissionen zu erwarten als
während dem Rückbau der bestehenden Haltestelle. Aus diesem Grund
wird ausschließlich der ungünstigere Fall des Haltestellenneubaus unte r-
sucht. In Anhang 3.1. 3 sind die Beurteilungspegel an repräsentativen
schutzwürdigen Nutzungen im Bereich dieser Haltestelle aufgeführt.
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Die größten Überschreitungen der jeweils gültigen, gebietsspezifischen
Immissionsrichtwerte sind an dem unmittelbar an die Baustelle angren-
zenden Gebäude Roquetteweg 53 (IP 2) zu verzeichnen. Hier sind max i-
male Beurteilungspegel von
Lr,Tag = 71,0 dB(A)
zu erwarten. Der hier gültige Immissionsrichtwert von
IRWTag = 55 dB(A)
ist somit um bis zu
ΔLr,Tag = + 16,0 dB(A)
überschritten.
Insgesamt sind während dieser Baumaßnahme an 1 5 der exemplarisch
untersuchten Immissionsorten Überschreitungen der gebietsspezifischen
Immissionsrichtwerte zu erwarten.
7.2.1.4 Lastfall 4: Neubau Haltestelle Kletterhalle
In Lastfall 4 wird der Neubau der Haltestelle Kletterhalle untersucht. Wie
Anhang 3.1. 4 entnommen werden kann, treten am Immissionsort Licht-
wiesenweg 15 (IP 19) Beurteilungspegel von bis zu
Lr,Tag = 70,8 dB(A)
am Tag auf. Demnach wird der hier gültige Immissionsrichtwert von
IRWTag = 60 dB(A)
um bis zu
ΔLr,Tag = + 10,8 dB(A)
überschritten.
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An insgesamt 1 1 der explizit untersuchten Immissionsorte entlang der
Neubaustrecke können die gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte nicht
eingehalten werden.
7.2.1.5 Lastfall 5: Neubau Haltestelle TU-Lichtwiese/Mensa
In Lastfall 5 wird der Neubau der der Haltestelle TU-Lichtwiese/Mensa un-
tersucht. In Anhang 3.1.5 sind die Beurteilungspegel an repräsentativen
schutzwürdigen Nutzungen im Bereich dieser Haltestelle dargestellt.
Die größten Überschreitungen der jeweils gültig en, gebietsspezifischen
Immissionsrichtwerte sind an dem Gebäude Jovanka-Bontschits-Straße 2
(IP 29) zu verzeichnen. Hier sind maximale Beurteilungspegel von
Lr,Tag = 69,6 dB(A)
zu erwarten. Der hier gültige Immissionsrichtwert von
IRWTag = 55 dB(A)
ist somit um bis zu
ΔLr,Tag = + 14,6 dB(A)
überschritten.
Es sind während dieser Baumaßnahme an insgesamt 1 5 Immissionsorten
Überschreitungen der gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte zu erwa r-
ten.
7.2.2 Dynamische Baubetriebsbereiche
Für die dynamischen Baubetriebsbereiche sind die Ausbreitungsberech-
nungen in den Anhang 4.2.1 und 4.2.2 grafisch dargestellt.
7.2.2.1 Lastfall 6: Gründungen Fahrleitungsmasten
Der dynamische Baubetriebsbereich der Lastfall 6 beinhaltet die Erstellung
der Gründungen für die Fahrleitungsmasten. Diese Arbeiten, die in A b-
schnitten entlang der Neubaustrecke fortlaufend ausgeführt werden, füh-
ren in einem Umkreis der Bauarbeiten von etwa 101 m bei ungehinderter
Schallausbreitung zu Überschreitungen der Richtwerte für Wohngebi ete
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Projekt: 14237-ABS-1 30.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese
Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
am Tag. Mischgebietsnutzungen sind in e inem Umkreis von bis zu 60 m
noch von Richtwertüberschreitungen betroffen.
7.2.2.2 Lastfall 7: Gleisbauarbeiten
In dem dynamischen Baubetreibsbereich der Lastfall 7 werden die Gleis-
bauarbeiten betrachtet. Insgesamt ist in einem Umkreis d er Bauarbe iten
von etwa 107 m bei ungehinderter Schallausbreitung mit Überschreitun-
gen der Richtwerte für Wohngebiete zu rechnen. Gebiete die etwa zu glei-
chen Teilen Wohnnutzung und gewerbliche Nutzungen beherbergen , sind
in einem Umkreis von bis zu 61 m n och von Richtwertüberschreitungen
betroffen.
7.3 Maßnahmen zur Minderung des Baulärms
Die Prüfung der vom Baubetrieb hervorgerufenen Geräuschimmissionen
führt zu dem Ergebnis, dass Überschreitungen der gültigen Immissions -
richtwerte an den um liegenden Gebäuden zu erwarten s ind. Es ist zu b e-
achten, dass die in der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung e r-
rechneten Überschreitungen für die lärmintensivsten Lastfalln erfolgten.
Die Emissionen der übrigen Lastfalln sind geringer, Überschreitungen sind
hier jedoch ebenfalls nicht auszuschließen.
Gemäß Ziffer 4.1 der AVV Baulärm /2/ sollen Maßnahmen zur Minderung
von Baulärm ergriffen werden, wenn die Immissionsrichtwerte überschri t-
ten werden. Aufgrund der absehbar en Übe rschreitungen der Richtwerte
besteht das Erfordernis für technische bzw. organisatorische Schutzma ß-
nahmen.
7.3.1 Lärmschutzwände
Zur Vermeidung der zu erwartenden hohen Geräuschimmissionen aus
den geplanten Bauarbeiten sind prioritär aktive Schallschutzmaß nahmen
in Betracht zu ziehen , das heißt Maßnahmen, die den Lärm insbesondere
durch Abschirmung auf dem Ausbreitungsweg mindern . Hierbei ist zu
klären, ob und gegebenenfalls durch welche Schallschirme ( z. B. mobile
Schallschutzwände) der hier vom Bauherrn geschuldete Immissionsschutz
erreicht werden kann.
Im vorliegenden Fall ist die Errichtung von Schallschutzwänden en tlang
der Baufelder aufgrund deren Ausdehnung und Lage nicht realisierbar.
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Projekt: 14237-ABS-1 30.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese
Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
Eine Abschirmung kann prinzipiell auch durch die Anschüttung von B o-
denmieten erreicht werden. Allerdings führen diese selbst bei großen
Schütthöhen aufgrund der deutlich abgerückten maßgebenden Be u-
gungskante – bei einer längsgerichteten Anschüttung also die Wallkrone –
kaum noch zu einer wahrnehmbaren Pegelminderung.
7.3.2 Lärmarme Bauverfahren und Baumaschinen
Dem Minimierungsgebot in § 22 (1) BImSchG zufolge sind grundsätzlich
geräuscharme Bauverfahren und Baumaschinen nach dem Stand der
Lärmminderungstechnik zu wählen, soweit dies unter wirtschaftlichen G e-
sichtspunkten zumutbar ist. Der Vorhabenträger hat die für die Bauausfüh-
rung beauftragten Firmen hierzu vertraglich zu verpflichten.
Bereits bei der Einrichtung, aber auch während der Durchführung der
Bauarbeiten ist darauf zu achten, dass geräuschintensi ve Baumaschinen,
deren Einsatz nicht vermeidbar ist, möglichst weit von evtl. vorhandener
Wohnbebauung entfernt platziert werden.
7.3.3 Information von Betroffenen
In Anbetracht des Sachverhaltes, dass im vorliegenden Fall eine Konflik t-
vermeidung mit nach dem ge genwärtigem Stand der Tec hnik verfügbaren
Maßnahmen nicht möglich ist, sind weitere organ isatorische Maßnahmen
zur Minimierung der Einwirkungen erforderlich.
Hierzu zählt insbesondere eine ausführliche Informationen des vom
Baulärm betroffenen Personenkr eises über Art und Dauer der
Baumaßnahmen sowie über den Umfang der zu erwartenden
Beeinträchtigungen. Hiermit soll den Betroffenen die Möglichkeit gegeben
werden, sich mit ihrer persönlichen Planung für den Tage sablauf auf die
besondere Situation einzustellen.
Im vorliegenden Fall ist es zudem vorgesehen , die Bauabläufe mit der TU
Darmstadt und mit der Georg -Büchner-Schule abzustimmen. Ein
besonderes Augenmerk liegt hierbei insbesondere auf den
Prüfungszeiträumen. Es ist vorgesehen, während dieser Zeiträume keine
lärmintensiven Arbeiten im Bereich der Hochschule durchzuführen.
- 27 -
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Projekt: 14237-ABS-1 30.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese
Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
7.3.4 Passiver Schallschutz
Passiver Schallschutz, der zu einer Minderung der Immissionen beim Au f-
enthalt in betroffenen Gebäuden führt, umfasst den Austausch vorhand e-
ner Fenster durch Bauteile mit höherwertiger Schalldämmung, ggf. in Ve r-
bindung mit dem Einbau von Lüftungsanlagen, um das Öffnen der Fenster
zu vermeiden.
Im vorliegenden Fall sind solche Maßnahmen als nicht verhältnismäßig
anzusehen, da es sich um temporäre Einwirkungen durc h die Baustellen
handelt und insbesondere die lärmintensiven Arbeiten als kurzzeitig
einzustufen sind.
8 Abschließende Bemerkungen
Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) soll jede Bauste l-
le so geplant oder eingerichtet und betrieben werden, dass Ge räusche
verhindert werden , die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.
Demgemäß sind die mit den Bauleistungen beauftragten Unternehmen
dahingehend vertraglich zu verpflichten, dass sie ausschließlich Bauve r-
fahren und Baugeräte einsetzen, die dem Stand der Technik entsprechen.
In Anbetracht des Sachverhaltes, dass im vorliegenden Fall eine Konflikt -
vermeidung mit nach dem gegenwärtigem Stand der Technik verfügbaren
Maßnahmen nicht möglich ist, sind weitere organisatorische Maßnahmen
zur Minimierung de r Einwirkungen erforderlich. Hierzu zählt insbesondere
eine ausführliche Informationen aller vom Baulärm betroffenen Persone n-
kreises über Art und Dauer der Baumaßnahmen sowie über den U mfang
der zu erwartenden Beeinträchtigungen.
Dipl.-Phys. Peter Fritz Dipl.-Ing. Mario Graefen
___________________________________________________________
Projekt: 14237-ABS-1 30.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese
Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
ANHANG
A
A
29
30
28
27
26
2524
23
3332
35
34
3637
21 22
19 201817161514
3940
41 38
13
6 8 10 1275 9 11
1
2
3
4
31
Immissionsort
Gebiete mit überwiegend Wohnnutzung
Gemischt genutzte Gebiete
Schulen
Sondergebiet Universität
Rückbau Keller und Stützmauer
Neubau bzw. Rückbau Haltestelle
BE-Flächen
Baustellenzufahrt
Projekt 14237-ABS-1
Mailänder Consult GmbH
Straßenbahnanbindung
Campus Lichtwiese, Linie 2
- ÜBERSICHTSLAGEPLAN -
Fehlheimer Straße 24
64683 Einhausen
Telefon (06251) 96 46-0
Fax (06251) 96 46-46
E-Mail: Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 1
Maßstab 1:5000
0 50 100 150 200 250
m
Schallemissionen von Baustellen
Ermittlung der beurteilten Schallleistung
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\A-Schallschutz\Baulärm\[Emissionen.xls]ANHANG 2.1.1
Rückbau Keller ehem. Mensa und Stützmauer
Beurteilungszeitraum Tag (07:00 Uhr bis 20:00 Uhr)
Baumaschine LWAeq N TE K KT LWAr KI
Arbeitsvorgang [dB(A)] [-] [h] [%] [h] [dB] [dB] [dB(A)] [dB]
Bagger 105,4 1 13,0 19 2,5 10 0 95,4 5
Materialtransport
(vgl. HLUG, Heft 2, Anlage E 22)
Radlader 107 1 13,0 38 5,0 5 0 102,0 5,7
Lader beläd LKW
(vgl. HLUG, Heft 2, Anlage E 33)
Bagger mit Spitzmeißel 113,9 1 13,0 62 8,0 5 0 108,9 7,7
Bagger zermeißelt Stahlbeton-Abbruch
(vgl. HLUG, Heft 2, Anlage E 77)
LWAr =
zzgl. Impulszuschlag der pegelbestimmenden Maschinen zzgl. KI =
Gesamt-Schallleistungspegel LWAr,ges =
Abkürzungen
LWAeq energieäquivalenter Schallleistungspegel [dB(A)]
LWAr beurteilter Schallleistungspegel [dB(A)]
LWAr,ges beurteilter Gesamt-Schallleistungspegel [dB(A)]
N Anzahl der Baumaschinen [-]
TE tägliche Einsatzdauer der einzelnen Baumaschine [h]
TB tägliche effektive Betriebsdauer (Einwirkzeit) der einzelnen Baumaschine:
anteilig an der täglichen Einsatzdauer [%]
absolut [h]
K Zeitkorrektur zur Berücksichtigung der durchschnittlichen täglichen Betriebsdauer
gemäß Ziffer 6.7.1 der AVV Baulärm [dB]
KI Zuschlag für Impulshaltigkeit [dB]
KT Zuschlag für Tonhaltigkeit [dB]
TB
109,9 dB(A)
7,7 dB(A)
117,6 dB(A)
22.09.2015; Bericht Nr. 14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de
ANHANG 2.1.1
Schallemissionen von Baustellen
Ermittlung der beurteilten Schallleistung
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\A-Schallschutz\Baulärm\[Emissionen.xls]ANHANG 2.1.2
Rückbau Haltestelle
Beurteilungszeitraum Tag (07:00 Uhr bis 20:00 Uhr)
Baumaschine LWAeq N TE K KT LWAr KI
Arbeitsvorgang [dB(A)] [-] [h] [%] [h] [dB] [dB] [dB(A)] [dB]
Bagger 105,4 1 13,0 62 8,0 5 0 100,4 5
Materialtransport
(vgl. HLUG, Heft 2, Anlage E 22)
Radlader 107 1 13,0 38 5,0 5 0 102,0 5,7
Lader beläd LKW
(vgl. HLUG, Heft 2, Anlage E 33)
LWAr =
zzgl. Impulszuschlag der pegelbestimmenden Maschinen zzgl. KI =
Gesamt-Schallleistungspegel LWAr,ges =
Abkürzungen
LWAeq energieäquivalenter Schallleistungspegel [dB(A)]
LWAr beurteilter Schallleistungspegel [dB(A)]
LWAr,ges beurteilter Gesamt-Schallleistungspegel [dB(A)]
N Anzahl der Baumaschinen [-]
TE tägliche Einsatzdauer der einzelnen Baumaschine [h]
TB tägliche effektive Betriebsdauer (Einwirkzeit) der einzelnen Baumaschine:
anteilig an der täglichen Einsatzdauer [%]
absolut [h]
K Zeitkorrektur zur Berücksichtigung der durchschnittlichen täglichen Betriebsdauer
gemäß Ziffer 6.7.1 der AVV Baulärm [dB]
KI Zuschlag für Impulshaltigkeit [dB]
KT Zuschlag für Tonhaltigkeit [dB]
TB
104,3 dB(A)
5,7 dB(A)
110,0 dB(A)
22.09.2015; Bericht Nr. 14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de
ANHANG 2.1.2
Schallemissionen von Baustellen
Ermittlung der beurteilten Schallleistung
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\A-Schallschutz\Baulärm\[Emissionen.xls]ANHANG 2.1.3
Neubau Haltestelle
Beurteilungszeitraum Tag (07:00 Uhr bis 20:00 Uhr)
Baumaschine LWAeq N TE K KT LWAr KI
Arbeitsvorgang [dB(A)] [-] [h] [%] [h] [dB] [dB] [dB(A)] [dB]
Bagger 105,4 1 13,0 62 8,0 5 0 100,4 5
Materialtransport
(vgl. HLUG, Heft 2, Anlage E 22)
Radlader 107 1 13,0 38 5,0 5 0 102,0 5,7
Lader beläd LKW
(vgl. HLUG, Heft 2, Anlage E 33)
Walzenzug 106 1 13,0 38 5,0 5 0 101,0 2,6
Verdichten von Kies-,Stein- und Betonboden
(vgl. HLUG, Heft 2, Anlage E 58)
LWAr =
zzgl. Impulszuschlag der pegelbestimmenden Maschinen zzgl. KI =
Gesamt-Schallleistungspegel LWAr,ges =
Abkürzungen
LWAeq energieäquivalenter Schallleistungspegel [dB(A)]
LWAr beurteilter Schallleistungspegel [dB(A)]
LWAr,ges beurteilter Gesamt-Schallleistungspegel [dB(A)]
N Anzahl der Baumaschinen [-]
TE tägliche Einsatzdauer der einzelnen Baumaschine [h]
TB tägliche effektive Betriebsdauer (Einwirkzeit) der einzelnen Baumaschine:
anteilig an der täglichen Einsatzdauer [%]
absolut [h]
K Zeitkorrektur zur Berücksichtigung der durchschnittlichen täglichen Betriebsdauer
gemäß Ziffer 6.7.1 der AVV Baulärm [dB]
KI Zuschlag für Impulshaltigkeit [dB]
KT Zuschlag für Tonhaltigkeit [dB]
TB
106,0 dB(A)
5,7 dB(A)
111,7 dB(A)
22.09.2015; Bericht Nr. 14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de
ANHANG 2.1.3
Schallemissionen von Baustellen
Ermittlung der beurteilten Schallleistung
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\A-Schallschutz\Baulärm\[Emissionen.xls]ANHANG 2.2.1
Gründungen Fahrleitungsmasten
Beurteilungszeitraum Tag (07:00 Uhr bis 20:00 Uhr)
Baumaschine LWAeq N TE K KT LWAr KI
Arbeitsvorgang [dB(A)] [-] [h] [%] [h] [dB] [dB] [dB(A)] [dB]
Bohrgerät 110,2 1 13,0 19 2,5 10 3 103,2 3,3
Bohren in den Boden
(vgl. HLfU, Heft 247, Anlage E 21)
LWAr =
zzgl. Impulszuschlag der pegelbestimmenden Maschinen zzgl. KI =
Gesamt-Schallleistungspegel LWAr,ges =
Abkürzungen
LWAeq energieäquivalenter Schallleistungspegel [dB(A)]
LWAr beurteilter Schallleistungspegel [dB(A)]
LWAr,ges beurteilter Gesamt-Schallleistungspegel [dB(A)]
N Anzahl der Baumaschinen [-]
TE tägliche Einsatzdauer der einzelnen Baumaschine [h]
TB tägliche effektive Betriebsdauer (Einwirkzeit) der einzelnen Baumaschine:
anteilig an der täglichen Einsatzdauer [%]
absolut [h]
K Zeitkorrektur zur Berücksichtigung der durchschnittlichen täglichen Betriebsdauer
gemäß Ziffer 6.7.1 der AVV Baulärm [dB]
KI Zuschlag für Impulshaltigkeit [dB]
KT Zuschlag für Tonhaltigkeit [dB]
TB
103,2 dB(A)
3,3 dB(A)
106,5 dB(A)
24.09.2015; Bericht Nr. 14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de
ANHANG 2.2.1
Schallemissionen von Baustellen
Ermittlung der beurteilten Schallleistung
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\A-Schallschutz\Baulärm\[Emissionen.xls]ANHANG 2.2.2
Gleisarbeiten
Beurteilungszeitraum Tag (07:00 Uhr bis 20:00 Uhr)
Baumaschine LWAeq N TE K KT LWAr KI
Arbeitsvorgang [dB(A)] [-] [h] [%] [h] [dB] [dB] [dB(A)] [dB]
Bagger 105,4 1 13,0 38 5,0 5 0 100,4 5
Materialtransport
(vgl. HLUG, Heft 2, Anlage E 22)
Radlader 107 1 13,0 19 2,5 10 0 97,0 5,7
Lader beläd LKW
(vgl. HLUG, Heft 2, Anlage E 33)
Walzenzug 106 1 13,0 38 5,0 5 0 101,0 2,6
Verdichten von Kies-,Stein- und Betonboden
(vgl. HLUG, Heft 2, Anlage E 58)
LWAr =
zzgl. Impulszuschlag der pegelbestimmenden Maschinen zzgl. KI =
Gesamt-Schallleistungspegel LWAr,ges =
Abkürzungen
LWAeq energieäquivalenter Schallleistungspegel [dB(A)]
LWAr beurteilter Schallleistungspegel [dB(A)]
LWAr,ges beurteilter Gesamt-Schallleistungspegel [dB(A)]
N Anzahl der Baumaschinen [-]
TE tägliche Einsatzdauer der einzelnen Baumaschine [h]
TB tägliche effektive Betriebsdauer (Einwirkzeit) der einzelnen Baumaschine:
anteilig an der täglichen Einsatzdauer [%]
absolut [h]
K Zeitkorrektur zur Berücksichtigung der durchschnittlichen täglichen Betriebsdauer
gemäß Ziffer 6.7.1 der AVV Baulärm [dB]
KI Zuschlag für Impulshaltigkeit [dB]
KT Zuschlag für Tonhaltigkeit [dB]
TB
104,6 dB(A)
2,6 dB(A)
107,2 dB(A)
22.09.2015; Bericht Nr. 14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de
ANHANG 2.2.2
Schallemissionen von Baustellen
Ermittlung der beurteilten Schallleistung
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\A-Schallschutz\Baulärm\[Emissionen.xls]ANHANG 2.3
Baustellenandienung
Beurteilungszeitraum Tag (07:00 Uhr bis 20:00 Uhr)
An- und Abfahrt T LWA,1h' N n LWAr,i'
[h/d] [dB(A)] [1/d] [1/h] [dB(A)]
Lkw-Fahrten Tag 13 63 40 3,1 67,9
Abkürzungen
LWA,1h' zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Kfz pro Stunde und 1 m Wegelement in dB(A):
LWA,1h' = 63 dB(A) gemäß Heft 3 Umwelt und Geologie - Lärmschutz in Hessen
des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie
LWA,1h' = 48 dB(A) für PKWs in Anlehnung an die RLS-90 mit v = 30 km/h;
Steigung / Gefälle < 5%; Korrektur Straßenoberfläche = 0 dB
N Anzahl der Kfz-Fahrten in der jeweiligen Beurteilungszeit
n Anzahl der Kfz-Fahrten je Stunde Betriebszeit der Anlage in der jeweiligen Beurteilungszeit
LWAr ' bewertete längenbezogene Schallleistung je Stunde Betriebszeit
T tägliche Arbeitszeit innnerhalb dieser Bauphase
22.09.2015, Bericht Nr. 14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 2.3
Spalte Beschreibung
Fass untersuchte Gebäudefassade
Stock untersuchte Geschossebene
IRW Immissionsrichtwert gemäß AVV Baulärm
für den Tagzeitraum (07.00 Uhr bis 20.00 Uhr)
Lr Beurteilungspegel in der untersuchten Bauphase
dLr Überschreitung des Immissionsrichtwertes in der untersuchten Bauphase
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 1: Rückbau Keller ehem. Mensa
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.1
Seite 1 von 6
SoundPLAN 7.3
Fass Stock IRW Lr dLr
werk Tag Tag Tag
dB(A) dB(A) dB(A)
IP 1 - Roquetteweg 51 Gebietsnutzung: WA
NO EG 55 46,0 -
1.OG 55 46,2 -
2.OG 55 46,3 -
3.OG 55 46,4 -
IP 2 - Roquetteweg 53 Gebietsnutzung: WA
NO EG 55 46,3 -
1.OG 55 46,4 -
2.OG 55 46,5 -
3.OG 55 46,6 -
IP 3 - Jahnstraße 133 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 41,4 -
1.OG 55 44,4 -
2.OG 55 45,6 -
IP 4 - Nieder-Ramstädter Straße 175 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 39,0 -
1.OG 55 41,0 -
2.OG 55 42,9 -
IP 5 - Nieder-Ramstädter Straße 122 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 30,8 -
1.OG 55 31,9 -
2.OG 55 34,0 -
IP 6 - Nieder-Ramstädter Straße 122 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 42,8 -
1.OG 55 43,7 -
2.OG 55 45,3 -
IP 7 - Nieder-Ramstädter Straße 124 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 31,4 -
1.OG 55 31,8 -
2.OG 55 33,5 -
IP 8 - Nieder-Ramstädter Straße 124 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 46,5 -
1.OG 55 47,1 -
2.OG 55 47,7 -
IP 9 - Nieder-Ramstädter Straße 126 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 38,1 -
1.OG 55 38,3 -
2.OG 55 38,8 -
IP 10 -Nieder-Ramstädter Straße 126 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 45,4 -
1.OG 55 46,1 -
2.OG 55 47,3 -
IP 11 -Nieder-Ramstädter Straße 128 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 45,3 -
1.OG 55 45,7 -
2.OG 55 45,9 -
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 1: Rückbau Keller ehem. Mensa
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.1
Seite 2 von 6
SoundPLAN 7.3
Fass Stock IRW Lr dLr
werk Tag Tag Tag
dB(A) dB(A) dB(A)
IP 12 -Nieder-Ramstädter Straße 128 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 46,6 -
1.OG 55 47,6 -
2.OG 55 49,3 -
IP 13 -Nieder-Ramstädter Straße 130 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 50,8 -
1.OG 55 51,4 -
2.OG 55 51,9 -
IP 14 -Lichtwiesenweg 3 Gebietsnutzung: MK
N EG 60 55,8 -
1.OG 60 56,2 -
IP 15 -Lichtwiesenweg 9 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 54,5 -
1.OG 55 55,4 0,4
IP 16 -Lichtwiesenweg 9 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 53,5 -
1.OG 55 53,8 -
IP 17 -Lichtwiesenweg 9 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 50,9 -
1.OG 55 51,2 -
IP 18 -Lichtwiesenweg 9 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 46,2 -
1.OG 55 47,0 -
IP 19 -Lichtwiesenweg 15 Gebietsnutzung: MK
N EG 60 49,9 -
1.OG 60 50,3 -
2.OG 60 50,9 -
IP 20 -Lichtwiesenweg 15 Gebietsnutzung: MK
N EG 60 49,2 -
1.OG 60 49,8 -
2.OG 60 50,4 -
IP 21 -El-Lissitzky-Straße 1 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 62,1 7,1
1.OG 55 62,7 7,7
2.OG 55 63,1 8,1
3.OG 55 63,4 8,4
4.OG 55 63,6 8,6
IP 22 -El-Lissitzky-Straße 1 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 66,5 11,5
1.OG 55 67,0 12,0
2.OG 55 67,5 12,5
3.OG 55 67,9 12,9
4.OG 55 68,4 13,4
IP 23 -Mensa Lichtwiese Gebietsnutzung: MK
N EG 60 64,2 4,2
1.OG 60 64,9 4,9
2.OG 60 65,6 5,6
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 1: Rückbau Keller ehem. Mensa
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.1
Seite 3 von 6
SoundPLAN 7.3
Fass Stock IRW Lr dLr
werk Tag Tag Tag
dB(A) dB(A) dB(A)
IP 24 -Franziska-Braun-Straße 10 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 51,1 -
1.OG 55 51,8 -
2.OG 55 52,6 -
3.OG 55 56,0 1,0
IP 25 -Franziska-Braun-Straße 10 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 49,2 -
1.OG 55 50,0 -
2.OG 55 50,7 -
3.OG 55 54,4 -
IP 26 -Otto-Berndt-Straße 2 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 44,0 -
1.OG 55 44,9 -
2.OG 55 45,9 -
3.OG 55 46,8 -
4.OG 55 48,0 -
5.OG 55 51,6 -
IP 27 -Otto-Berndt-Straße 2 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 46,7 -
1.OG 55 47,3 -
2.OG 55 47,9 -
3.OG 55 51,2 -
4.OG 55 51,8 -
5.OG 55 52,4 -
IP 28 -Otto-Berndt-Straße 2 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 51,9 -
1.OG 55 52,1 -
2.OG 55 52,4 -
3.OG 55 53,7 -
4.OG 55 54,1 -
5.OG 55 54,5 -
IP 29 -Jovanka-Bontschits-Straße 2 Gebietsnutzung: WA
S EG 55 55,8 0,8
1.OG 55 56,2 1,2
2.OG 55 56,7 1,7
3.OG 55 57,0 2,0
4.OG 55 57,3 2,3
IP 30 -Jovanka-Bontschits-Straße 2 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 44,0 -
1.OG 55 47,2 -
2.OG 55 49,5 -
3.OG 55 51,0 -
4.OG 55 52,9 -
IP 31 -Franziska-Braun-Straße 3 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 64,6 9,6
1.OG 55 63,4 8,4
2.OG 55 62,5 7,5
3.OG 55 61,6 6,6
4.OG 55 60,8 5,8
5.OG 55 60,1 5,1
6.OG 55 59,5 4,5
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 1: Rückbau Keller ehem. Mensa
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.1
Seite 4 von 6
SoundPLAN 7.3
Fass Stock IRW Lr dLr
werk Tag Tag Tag
dB(A) dB(A) dB(A)
IP 32 -Franziska-Braun-Straße 3 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 58,8 3,8
1.OG 55 59,2 4,2
2.OG 55 59,2 4,2
3.OG 55 58,9 3,9
4.OG 55 58,5 3,5
5.OG 55 58,1 3,1
6.OG 55 57,9 2,9
IP 33 -Franziska-Braun-Straße 3 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 64,9 9,9
1.OG 55 65,5 10,5
2.OG 55 65,3 10,3
3.OG 55 65,9 10,9
4.OG 55 66,5 11,5
5.OG 55 67,0 12,0
6.OG 55 67,4 12,4
IP 34 -Franziska-Braun-Straße 7 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 52,7 -
1.OG 55 53,4 -
2.OG 55 54,0 -
3.OG 55 54,5 -
4.OG 55 54,8 -
5.OG 55 55,1 0,1
IP 35 -Franziska-Braun-Straße 7 Gebietsnutzung: WA
S EG 55 73,6 18,6
1.OG 55 75,2 20,2
2.OG 55 76,0 21,0
3.OG 55 76,2 21,2
4.OG 55 76,2 21,2
5.OG 55 76,0 21,0
IP 36 -Franziska-Braun-Straße 7 Gebietsnutzung: WA
S EG 55 76,8 21,8
1.OG 55 78,5 23,5
2.OG 55 78,8 23,8
3.OG 55 78,7 23,7
4.OG 55 78,4 23,4
5.OG 55 78,1 23,1
IP 37 -Franziska-Braun-Straße 7 Gebietsnutzung: WA
S EG 55 74,8 19,8
1.OG 55 76,2 21,2
2.OG 55 76,8 21,8
3.OG 55 76,9 21,9
4.OG 55 76,7 21,7
5.OG 55 76,5 21,5
IP 38 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Gebietsnutzung: WA
SO EG 55 53,7 -
IP 39 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Gebietsnutzung: WA
SO EG 55 53,7 -
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 1: Rückbau Keller ehem. Mensa
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.1
Seite 5 von 6
SoundPLAN 7.3
Fass Stock IRW Lr dLr
werk Tag Tag Tag
dB(A) dB(A) dB(A)
IP 40 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Gebietsnutzung: WA
SW EG 55 29,1 -
1.OG 55 32,2 -
IP 41 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Gebietsnutzung: WA
SW EG 55 42,7 -
1.OG 55 42,9 -
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 1: Rückbau Keller ehem. Mensa
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.1
Seite 6 von 6
SoundPLAN 7.3
Spalte Beschreibung
Fass untersuchte Gebäudefassade
Stock untersuchte Geschossebene
IRW Immissionsrichtwert gemäß AVV Baulärm
für den Tagzeitraum (07.00 Uhr bis 20.00 Uhr)
Lr Beurteilungspegel in der untersuchten Bauphase
dLr Überschreitung des Immissionsrichtwertes in der untersuchten Bauphase
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 2: Rückbau Stützmauer
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
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ANHANG 3.1.2
Seite 1 von 6
SoundPLAN 7.3
Fass Stock IRW Lr dLr
werk Tag Tag Tag
dB(A) dB(A) dB(A)
IP 1 - Roquetteweg 51 Gebietsnutzung: WA
NO EG 55 45,2 -
1.OG 55 45,3 -
2.OG 55 45,4 -
3.OG 55 45,5 -
IP 2 - Roquetteweg 53 Gebietsnutzung: WA
NO EG 55 45,5 -
1.OG 55 45,5 -
2.OG 55 45,6 -
3.OG 55 45,8 -
IP 3 - Jahnstraße 133 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 40,9 -
1.OG 55 42,6 -
2.OG 55 43,6 -
IP 4 - Nieder-Ramstädter Straße 175 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 39,1 -
1.OG 55 41,2 -
2.OG 55 43,2 -
IP 5 - Nieder-Ramstädter Straße 122 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 29,8 -
1.OG 55 31,2 -
2.OG 55 33,4 -
IP 6 - Nieder-Ramstädter Straße 122 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 42,7 -
1.OG 55 43,5 -
2.OG 55 45,2 -
IP 7 - Nieder-Ramstädter Straße 124 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 30,5 -
1.OG 55 31,0 -
2.OG 55 32,8 -
IP 8 - Nieder-Ramstädter Straße 124 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 46,4 -
1.OG 55 47,0 -
2.OG 55 47,6 -
IP 9 - Nieder-Ramstädter Straße 126 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 37,9 -
1.OG 55 38,2 -
2.OG 55 38,7 -
IP 10 -Nieder-Ramstädter Straße 126 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 45,3 -
1.OG 55 46,0 -
2.OG 55 47,2 -
IP 11 -Nieder-Ramstädter Straße 128 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 45,3 -
1.OG 55 45,7 -
2.OG 55 45,9 -
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 2: Rückbau Stützmauer
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.2
Seite 2 von 6
SoundPLAN 7.3
Fass Stock IRW Lr dLr
werk Tag Tag Tag
dB(A) dB(A) dB(A)
IP 12 -Nieder-Ramstädter Straße 128 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 45,8 -
1.OG 55 46,8 -
2.OG 55 48,5 -
IP 13 -Nieder-Ramstädter Straße 130 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 50,0 -
1.OG 55 51,1 -
2.OG 55 51,5 -
IP 14 -Lichtwiesenweg 3 Gebietsnutzung: MK
N EG 60 55,7 -
1.OG 60 56,0 -
IP 15 -Lichtwiesenweg 9 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 54,2 -
1.OG 55 54,9 -
IP 16 -Lichtwiesenweg 9 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 52,9 -
1.OG 55 53,1 -
IP 17 -Lichtwiesenweg 9 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 51,0 -
1.OG 55 51,2 -
IP 18 -Lichtwiesenweg 9 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 46,0 -
1.OG 55 47,5 -
IP 19 -Lichtwiesenweg 15 Gebietsnutzung: MK
N EG 60 49,5 -
1.OG 60 50,2 -
2.OG 60 51,4 -
IP 20 -Lichtwiesenweg 15 Gebietsnutzung: MK
N EG 60 48,9 -
1.OG 60 49,8 -
2.OG 60 50,7 -
IP 21 -El-Lissitzky-Straße 1 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 59,7 4,7
1.OG 55 60,3 5,3
2.OG 55 60,8 5,8
3.OG 55 61,1 6,1
4.OG 55 61,2 6,2
IP 22 -El-Lissitzky-Straße 1 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 61,2 6,2
1.OG 55 61,8 6,8
2.OG 55 62,3 7,3
3.OG 55 62,5 7,5
4.OG 55 62,6 7,6
IP 23 -Mensa Lichtwiese Gebietsnutzung: MK
N EG 60 80,9 20,9
1.OG 60 80,9 20,9
2.OG 60 80,6 20,6
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 2: Rückbau Stützmauer
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.2
Seite 3 von 6
SoundPLAN 7.3
Fass Stock IRW Lr dLr
werk Tag Tag Tag
dB(A) dB(A) dB(A)
IP 24 -Franziska-Braun-Straße 10 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 66,8 11,8
1.OG 55 67,4 12,4
2.OG 55 67,9 12,9
3.OG 55 68,5 13,5
IP 25 -Franziska-Braun-Straße 10 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 64,7 9,7
1.OG 55 65,1 10,1
2.OG 55 65,5 10,5
3.OG 55 65,8 10,8
IP 26 -Otto-Berndt-Straße 2 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 58,7 3,7
1.OG 55 59,0 4,0
2.OG 55 59,3 4,3
3.OG 55 59,7 4,7
4.OG 55 60,3 5,3
5.OG 55 59,8 4,8
IP 27 -Otto-Berndt-Straße 2 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 59,7 4,7
1.OG 55 59,8 4,8
2.OG 55 60,0 5,0
3.OG 55 60,3 5,3
4.OG 55 60,5 5,5
5.OG 55 60,1 5,1
IP 28 -Otto-Berndt-Straße 2 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 61,8 6,8
1.OG 55 62,0 7,0
2.OG 55 62,1 7,1
3.OG 55 62,1 7,1
4.OG 55 62,4 7,4
5.OG 55 62,6 7,6
IP 29 -Jovanka-Bontschits-Straße 2 Gebietsnutzung: WA
S EG 55 61,7 6,7
1.OG 55 62,1 7,1
2.OG 55 62,8 7,8
3.OG 55 63,2 8,2
4.OG 55 63,6 8,6
IP 30 -Jovanka-Bontschits-Straße 2 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 57,5 2,5
1.OG 55 58,2 3,2
2.OG 55 59,3 4,3
3.OG 55 61,0 6,0
4.OG 55 61,4 6,4
IP 31 -Franziska-Braun-Straße 3 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 71,4 16,4
1.OG 55 72,5 17,5
2.OG 55 72,4 17,4
3.OG 55 72,1 17,1
4.OG 55 71,9 16,9
5.OG 55 71,6 16,6
6.OG 55 71,3 16,3
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 2: Rückbau Stützmauer
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.2
Seite 4 von 6
SoundPLAN 7.3
Fass Stock IRW Lr dLr
werk Tag Tag Tag
dB(A) dB(A) dB(A)
IP 32 -Franziska-Braun-Straße 3 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 78,8 23,8
1.OG 55 78,5 23,5
2.OG 55 78,0 23,0
3.OG 55 77,4 22,4
4.OG 55 76,7 21,7
5.OG 55 75,9 20,9
6.OG 55 75,2 20,2
IP 33 -Franziska-Braun-Straße 3 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 79,9 24,9
1.OG 55 80,2 25,2
2.OG 55 80,1 25,1
3.OG 55 79,8 24,8
4.OG 55 79,4 24,4
5.OG 55 78,9 23,9
6.OG 55 78,4 23,4
IP 34 -Franziska-Braun-Straße 7 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 77,2 22,2
1.OG 55 77,9 22,9
2.OG 55 77,8 22,8
3.OG 55 77,7 22,7
4.OG 55 77,6 22,6
5.OG 55 77,4 22,4
IP 35 -Franziska-Braun-Straße 7 Gebietsnutzung: WA
S EG 55 75,0 20,0
1.OG 55 76,5 21,5
2.OG 55 76,7 21,7
3.OG 55 76,7 21,7
4.OG 55 76,6 21,6
5.OG 55 76,4 21,4
IP 36 -Franziska-Braun-Straße 7 Gebietsnutzung: WA
S EG 55 67,8 12,8
1.OG 55 68,9 13,9
2.OG 55 69,8 14,8
3.OG 55 70,6 15,6
4.OG 55 71,0 16,0
5.OG 55 71,2 16,2
IP 37 -Franziska-Braun-Straße 7 Gebietsnutzung: WA
S EG 55 64,6 9,6
1.OG 55 65,2 10,2
2.OG 55 65,8 10,8
3.OG 55 66,3 11,3
4.OG 55 66,8 11,8
5.OG 55 67,3 12,3
IP 38 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Gebietsnutzung: WA
SO EG 55 53,4 -
IP 39 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Gebietsnutzung: WA
SO EG 55 53,4 -
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 2: Rückbau Stützmauer
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.2
Seite 5 von 6
SoundPLAN 7.3
Fass Stock IRW Lr dLr
werk Tag Tag Tag
dB(A) dB(A) dB(A)
IP 40 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Gebietsnutzung: WA
SW EG 55 28,5 -
1.OG 55 30,9 -
IP 41 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Gebietsnutzung: WA
SW EG 55 33,4 -
1.OG 55 34,4 -
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 2: Rückbau Stützmauer
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.2
Seite 6 von 6
SoundPLAN 7.3
Spalte Beschreibung
Fass untersuchte Gebäudefassade
Stock untersuchte Geschossebene
IRW Immissionsrichtwert gemäß AVV Baulärm
für den Tagzeitraum (07.00 Uhr bis 20.00 Uhr)
Lr Beurteilungspegel in der untersuchten Bauphase
dLr Überschreitung des Immissionsrichtwertes in der untersuchten Bauphase
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 3: Neubau Haltestelle Hochschulstadion
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.3
Seite 1 von 6
SoundPLAN 7.3
Fass Stock IRW Lr dLr
werk Tag Tag Tag
dB(A) dB(A) dB(A)
IP 1 - Roquetteweg 51 Gebietsnutzung: WA
NO EG 55 68,7 13,7
1.OG 55 70,3 15,3
2.OG 55 70,7 15,7
3.OG 55 70,9 15,9
IP 2 - Roquetteweg 53 Gebietsnutzung: WA
NO EG 55 68,7 13,7
1.OG 55 70,2 15,2
2.OG 55 70,7 15,7
3.OG 55 71,0 16,0
IP 3 - Jahnstraße 133 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 61,3 6,3
1.OG 55 61,8 6,8
2.OG 55 62,4 7,4
IP 4 - Nieder-Ramstädter Straße 175 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 51,1 -
1.OG 55 51,9 -
2.OG 55 53,4 -
IP 5 - Nieder-Ramstädter Straße 122 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 60,2 5,2
1.OG 55 60,7 5,7
2.OG 55 61,2 6,2
IP 6 - Nieder-Ramstädter Straße 122 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 46,9 -
1.OG 55 47,4 -
2.OG 55 48,5 -
IP 7 - Nieder-Ramstädter Straße 124 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 58,7 3,7
1.OG 55 59,2 4,2
2.OG 55 59,6 4,6
IP 8 - Nieder-Ramstädter Straße 124 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 47,5 -
1.OG 55 48,0 -
2.OG 55 48,6 -
IP 9 - Nieder-Ramstädter Straße 126 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 57,4 2,4
1.OG 55 57,8 2,8
2.OG 55 58,2 3,2
IP 10 -Nieder-Ramstädter Straße 126 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 45,9 -
1.OG 55 46,4 -
2.OG 55 47,2 -
IP 11 -Nieder-Ramstädter Straße 128 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 56,3 1,3
1.OG 55 56,7 1,7
2.OG 55 57,1 2,1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 3: Neubau Haltestelle Hochschulstadion
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.3
Seite 2 von 6
SoundPLAN 7.3
Fass Stock IRW Lr dLr
werk Tag Tag Tag
dB(A) dB(A) dB(A)
IP 12 -Nieder-Ramstädter Straße 128 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 45,9 -
1.OG 55 46,4 -
2.OG 55 47,3 -
IP 13 -Nieder-Ramstädter Straße 130 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 54,5 -
1.OG 55 54,9 -
2.OG 55 55,2 0,2
IP 14 -Lichtwiesenweg 3 Gebietsnutzung: MK
N EG 60 56,2 -
1.OG 60 56,6 -
IP 15 -Lichtwiesenweg 9 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 54,3 -
1.OG 55 54,8 -
IP 16 -Lichtwiesenweg 9 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 50,8 -
1.OG 55 51,3 -
IP 17 -Lichtwiesenweg 9 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 45,3 -
1.OG 55 46,0 -
IP 18 -Lichtwiesenweg 9 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 45,2 -
1.OG 55 46,1 -
IP 19 -Lichtwiesenweg 15 Gebietsnutzung: MK
N EG 60 47,2 -
1.OG 60 47,4 -
2.OG 60 47,9 -
IP 20 -Lichtwiesenweg 15 Gebietsnutzung: MK
N EG 60 48,4 -
1.OG 60 48,9 -
2.OG 60 49,4 -
IP 21 -El-Lissitzky-Straße 1 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 56,4 1,4
1.OG 55 57,5 2,5
2.OG 55 58,2 3,2
3.OG 55 58,5 3,5
4.OG 55 58,5 3,5
IP 22 -El-Lissitzky-Straße 1 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 56,8 1,8
1.OG 55 57,6 2,6
2.OG 55 58,1 3,1
3.OG 55 58,2 3,2
4.OG 55 58,2 3,2
IP 23 -Mensa Lichtwiese Gebietsnutzung: MK
N EG 60 45,9 -
1.OG 60 46,3 -
2.OG 60 46,7 -
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 3: Neubau Haltestelle Hochschulstadion
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.3
Seite 3 von 6
SoundPLAN 7.3
Fass Stock IRW Lr dLr
werk Tag Tag Tag
dB(A) dB(A) dB(A)
IP 24 -Franziska-Braun-Straße 10 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 47,5 -
1.OG 55 48,0 -
2.OG 55 48,6 -
3.OG 55 49,3 -
IP 25 -Franziska-Braun-Straße 10 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 46,3 -
1.OG 55 46,7 -
2.OG 55 47,2 -
3.OG 55 47,9 -
IP 26 -Otto-Berndt-Straße 2 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 41,7 -
1.OG 55 42,2 -
2.OG 55 42,8 -
3.OG 55 43,5 -
4.OG 55 43,2 -
5.OG 55 43,3 -
IP 27 -Otto-Berndt-Straße 2 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 42,9 -
1.OG 55 43,3 -
2.OG 55 43,6 -
3.OG 55 44,0 -
4.OG 55 44,2 -
5.OG 55 44,4 -
IP 28 -Otto-Berndt-Straße 2 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 44,4 -
1.OG 55 44,6 -
2.OG 55 44,7 -
3.OG 55 45,0 -
4.OG 55 45,2 -
5.OG 55 45,4 -
IP 29 -Jovanka-Bontschits-Straße 2 Gebietsnutzung: WA
S EG 55 43,1 -
1.OG 55 44,1 -
2.OG 55 45,6 -
3.OG 55 46,2 -
4.OG 55 46,8 -
IP 30 -Jovanka-Bontschits-Straße 2 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 36,4 -
1.OG 55 37,6 -
2.OG 55 40,9 -
3.OG 55 43,0 -
4.OG 55 45,4 -
IP 31 -Franziska-Braun-Straße 3 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 64,5 9,5
1.OG 55 63,4 8,4
2.OG 55 62,4 7,4
3.OG 55 61,5 6,5
4.OG 55 60,7 5,7
5.OG 55 60,0 5,0
6.OG 55 59,3 4,3
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 3: Neubau Haltestelle Hochschulstadion
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.3
Seite 4 von 6
SoundPLAN 7.3
Fass Stock IRW Lr dLr
werk Tag Tag Tag
dB(A) dB(A) dB(A)
IP 32 -Franziska-Braun-Straße 3 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 58,6 3,6
1.OG 55 59,0 4,0
2.OG 55 58,9 3,9
3.OG 55 58,6 3,6
4.OG 55 58,2 3,2
5.OG 55 57,8 2,8
6.OG 55 57,4 2,4
IP 33 -Franziska-Braun-Straße 3 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 38,9 -
1.OG 55 40,6 -
2.OG 55 40,9 -
3.OG 55 41,3 -
4.OG 55 42,0 -
5.OG 55 42,6 -
6.OG 55 43,2 -
IP 34 -Franziska-Braun-Straße 7 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 39,5 -
1.OG 55 40,0 -
2.OG 55 40,5 -
3.OG 55 41,0 -
4.OG 55 41,4 -
5.OG 55 41,9 -
IP 35 -Franziska-Braun-Straße 7 Gebietsnutzung: WA
S EG 55 47,4 -
1.OG 55 47,7 -
2.OG 55 48,0 -
3.OG 55 48,3 -
4.OG 55 48,6 -
5.OG 55 48,9 -
IP 36 -Franziska-Braun-Straße 7 Gebietsnutzung: WA
S EG 55 49,5 -
1.OG 55 50,0 -
2.OG 55 50,5 -
3.OG 55 51,0 -
4.OG 55 51,5 -
5.OG 55 51,8 -
IP 37 -Franziska-Braun-Straße 7 Gebietsnutzung: WA
S EG 55 53,4 -
1.OG 55 54,4 -
2.OG 55 55,1 0,1
3.OG 55 55,3 0,3
4.OG 55 55,5 0,5
5.OG 55 55,5 0,5
IP 38 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Gebietsnutzung: WA
SO EG 55 53,4 -
IP 39 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Gebietsnutzung: WA
SO EG 55 53,8 -
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 3: Neubau Haltestelle Hochschulstadion
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.3
Seite 5 von 6
SoundPLAN 7.3
Fass Stock IRW Lr dLr
werk Tag Tag Tag
dB(A) dB(A) dB(A)
IP 40 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Gebietsnutzung: WA
SW EG 55 64,7 9,7
1.OG 55 65,6 10,6
IP 41 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Gebietsnutzung: WA
SW EG 55 63,8 8,8
1.OG 55 64,7 9,7
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 3: Neubau Haltestelle Hochschulstadion
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.3
Seite 6 von 6
SoundPLAN 7.3
Spalte Beschreibung
Fass untersuchte Gebäudefassade
Stock untersuchte Geschossebene
IRW Immissionsrichtwert gemäß AVV Baulärm
für den Tagzeitraum (07.00 Uhr bis 20.00 Uhr)
Lr Beurteilungspegel in der untersuchten Bauphase
dLr Überschreitung des Immissionsrichtwertes in der untersuchten Bauphase
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 4: Neubau Haltestelle Kletterhalle
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.4
Seite 1 von 6
SoundPLAN 7.3
Fass Stock IRW Lr dLr
werk Tag Tag Tag
dB(A) dB(A) dB(A)
IP 1 - Roquetteweg 51 Gebietsnutzung: WA
NO EG 55 45,1 -
1.OG 55 45,2 -
2.OG 55 45,4 -
3.OG 55 45,6 -
IP 2 - Roquetteweg 53 Gebietsnutzung: WA
NO EG 55 45,5 -
1.OG 55 45,6 -
2.OG 55 45,7 -
3.OG 55 45,9 -
IP 3 - Jahnstraße 133 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 45,0 -
1.OG 55 45,2 -
2.OG 55 45,7 -
IP 4 - Nieder-Ramstädter Straße 175 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 37,9 -
1.OG 55 39,3 -
2.OG 55 41,1 -
IP 5 - Nieder-Ramstädter Straße 122 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 30,1 -
1.OG 55 31,9 -
2.OG 55 33,9 -
IP 6 - Nieder-Ramstädter Straße 122 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 42,8 -
1.OG 55 43,7 -
2.OG 55 45,0 -
IP 7 - Nieder-Ramstädter Straße 124 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 31,2 -
1.OG 55 32,0 -
2.OG 55 33,5 -
IP 8 - Nieder-Ramstädter Straße 124 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 46,5 -
1.OG 55 47,1 -
2.OG 55 47,6 -
IP 9 - Nieder-Ramstädter Straße 126 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 38,1 -
1.OG 55 38,4 -
2.OG 55 38,9 -
IP 10 -Nieder-Ramstädter Straße 126 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 45,5 -
1.OG 55 46,2 -
2.OG 55 47,2 -
IP 11 -Nieder-Ramstädter Straße 128 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 45,3 -
1.OG 55 45,8 -
2.OG 55 45,9 -
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 4: Neubau Haltestelle Kletterhalle
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.4
Seite 2 von 6
SoundPLAN 7.3
Fass Stock IRW Lr dLr
werk Tag Tag Tag
dB(A) dB(A) dB(A)
IP 12 -Nieder-Ramstädter Straße 128 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 46,9 -
1.OG 55 47,6 -
2.OG 55 48,9 -
IP 13 -Nieder-Ramstädter Straße 130 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 51,7 -
1.OG 55 52,2 -
2.OG 55 52,6 -
IP 14 -Lichtwiesenweg 3 Gebietsnutzung: MK
N EG 60 56,6 -
1.OG 60 56,9 -
IP 15 -Lichtwiesenweg 9 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 56,9 1,9
1.OG 55 57,4 2,4
IP 16 -Lichtwiesenweg 9 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 57,2 2,2
1.OG 55 57,6 2,6
IP 17 -Lichtwiesenweg 9 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 59,2 4,2
1.OG 55 59,7 4,7
IP 18 -Lichtwiesenweg 9 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 62,5 7,5
1.OG 55 63,3 8,3
IP 19 -Lichtwiesenweg 15 Gebietsnutzung: MK
N EG 60 68,8 8,8
1.OG 60 70,3 10,3
2.OG 60 70,8 10,8
IP 20 -Lichtwiesenweg 15 Gebietsnutzung: MK
N EG 60 68,6 8,6
1.OG 60 69,9 9,9
2.OG 60 70,3 10,3
IP 21 -El-Lissitzky-Straße 1 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 59,2 4,2
1.OG 55 60,0 5,0
2.OG 55 60,5 5,5
3.OG 55 60,9 5,9
4.OG 55 61,0 6,0
IP 22 -El-Lissitzky-Straße 1 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 58,2 3,2
1.OG 55 58,9 3,9
2.OG 55 59,2 4,2
3.OG 55 59,4 4,4
4.OG 55 59,5 4,5
IP 23 -Mensa Lichtwiese Gebietsnutzung: MK
N EG 60 46,9 -
1.OG 60 47,3 -
2.OG 60 47,7 -
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 4: Neubau Haltestelle Kletterhalle
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.4
Seite 3 von 6
SoundPLAN 7.3
Fass Stock IRW Lr dLr
werk Tag Tag Tag
dB(A) dB(A) dB(A)
IP 24 -Franziska-Braun-Straße 10 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 48,2 -
1.OG 55 49,1 -
2.OG 55 50,0 -
3.OG 55 50,5 -
IP 25 -Franziska-Braun-Straße 10 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 47,7 -
1.OG 55 48,5 -
2.OG 55 49,0 -
3.OG 55 49,4 -
IP 26 -Otto-Berndt-Straße 2 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 43,1 -
1.OG 55 43,8 -
2.OG 55 44,5 -
3.OG 55 45,8 -
4.OG 55 44,7 -
5.OG 55 45,5 -
IP 27 -Otto-Berndt-Straße 2 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 45,2 -
1.OG 55 45,4 -
2.OG 55 45,6 -
3.OG 55 45,8 -
4.OG 55 46,0 -
5.OG 55 46,2 -
IP 28 -Otto-Berndt-Straße 2 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 46,0 -
1.OG 55 46,2 -
2.OG 55 46,4 -
3.OG 55 46,6 -
4.OG 55 46,7 -
5.OG 55 46,9 -
IP 29 -Jovanka-Bontschits-Straße 2 Gebietsnutzung: WA
S EG 55 43,2 -
1.OG 55 44,2 -
2.OG 55 45,8 -
3.OG 55 46,4 -
4.OG 55 47,0 -
IP 30 -Jovanka-Bontschits-Straße 2 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 37,0 -
1.OG 55 38,3 -
2.OG 55 41,1 -
3.OG 55 43,2 -
4.OG 55 45,6 -
IP 31 -Franziska-Braun-Straße 3 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 64,5 9,5
1.OG 55 63,4 8,4
2.OG 55 62,4 7,4
3.OG 55 61,5 6,5
4.OG 55 60,7 5,7
5.OG 55 60,0 5,0
6.OG 55 59,3 4,3
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 4: Neubau Haltestelle Kletterhalle
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.4
Seite 4 von 6
SoundPLAN 7.3
Fass Stock IRW Lr dLr
werk Tag Tag Tag
dB(A) dB(A) dB(A)
IP 32 -Franziska-Braun-Straße 3 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 58,6 3,6
1.OG 55 59,0 4,0
2.OG 55 58,9 3,9
3.OG 55 58,6 3,6
4.OG 55 58,2 3,2
5.OG 55 57,8 2,8
6.OG 55 57,4 2,4
IP 33 -Franziska-Braun-Straße 3 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 43,8 -
1.OG 55 45,5 -
2.OG 55 45,7 -
3.OG 55 46,0 -
4.OG 55 46,4 -
5.OG 55 47,0 -
6.OG 55 47,7 -
IP 34 -Franziska-Braun-Straße 7 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 45,0 -
1.OG 55 45,2 -
2.OG 55 45,3 -
3.OG 55 45,5 -
4.OG 55 45,7 -
5.OG 55 45,9 -
IP 35 -Franziska-Braun-Straße 7 Gebietsnutzung: WA
S EG 55 50,2 -
1.OG 55 50,4 -
2.OG 55 50,7 -
3.OG 55 50,9 -
4.OG 55 51,2 -
5.OG 55 51,4 -
IP 36 -Franziska-Braun-Straße 7 Gebietsnutzung: WA
S EG 55 51,8 -
1.OG 55 52,2 -
2.OG 55 52,5 -
3.OG 55 52,9 -
4.OG 55 53,3 -
5.OG 55 53,6 -
IP 37 -Franziska-Braun-Straße 7 Gebietsnutzung: WA
S EG 55 54,7 -
1.OG 55 55,6 0,6
2.OG 55 56,1 1,1
3.OG 55 56,4 1,4
4.OG 55 56,5 1,5
5.OG 55 56,6 1,6
IP 38 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Gebietsnutzung: WA
SO EG 55 53,8 -
IP 39 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Gebietsnutzung: WA
SO EG 55 53,7 -
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 4: Neubau Haltestelle Kletterhalle
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.4
Seite 5 von 6
SoundPLAN 7.3
Fass Stock IRW Lr dLr
werk Tag Tag Tag
dB(A) dB(A) dB(A)
IP 40 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Gebietsnutzung: WA
SW EG 55 28,8 -
1.OG 55 31,6 -
IP 41 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Gebietsnutzung: WA
SW EG 55 40,4 -
1.OG 55 41,0 -
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 4: Neubau Haltestelle Kletterhalle
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.4
Seite 6 von 6
SoundPLAN 7.3
Spalte Beschreibung
Fass untersuchte Gebäudefassade
Stock untersuchte Geschossebene
IRW Immissionsrichtwert gemäß AVV Baulärm
für den Tagzeitraum (07.00 Uhr bis 20.00 Uhr)
Lr Beurteilungspegel in der untersuchten Bauphase
dLr Überschreitung des Immissionsrichtwertes in der untersuchten Bauphase
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 5: Neubau Haltestelle TU-Lichtwiese Mensa
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.5
Seite 1 von 6
SoundPLAN 7.3
Fass Stock IRW Lr dLr
werk Tag Tag Tag
dB(A) dB(A) dB(A)
IP 1 - Roquetteweg 51 Gebietsnutzung: WA
NO EG 55 40,9 -
1.OG 55 41,2 -
2.OG 55 41,4 -
3.OG 55 41,6 -
IP 2 - Roquetteweg 53 Gebietsnutzung: WA
NO EG 55 41,5 -
1.OG 55 41,7 -
2.OG 55 41,8 -
3.OG 55 42,1 -
IP 3 - Jahnstraße 133 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 39,8 -
1.OG 55 40,2 -
2.OG 55 41,0 -
IP 4 - Nieder-Ramstädter Straße 175 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 36,7 -
1.OG 55 37,6 -
2.OG 55 39,0 -
IP 5 - Nieder-Ramstädter Straße 122 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 28,3 -
1.OG 55 30,1 -
2.OG 55 32,2 -
IP 6 - Nieder-Ramstädter Straße 122 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 42,5 -
1.OG 55 43,2 -
2.OG 55 44,0 -
IP 7 - Nieder-Ramstädter Straße 124 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 29,0 -
1.OG 55 29,7 -
2.OG 55 31,2 -
IP 8 - Nieder-Ramstädter Straße 124 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 46,3 -
1.OG 55 46,9 -
2.OG 55 47,2 -
IP 9 - Nieder-Ramstädter Straße 126 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 37,7 -
1.OG 55 37,9 -
2.OG 55 38,3 -
IP 10 -Nieder-Ramstädter Straße 126 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 45,2 -
1.OG 55 45,8 -
2.OG 55 46,4 -
IP 11 -Nieder-Ramstädter Straße 128 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 45,2 -
1.OG 55 45,7 -
2.OG 55 45,8 -
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 5: Neubau Haltestelle TU-Lichtwiese Mensa
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.5
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SoundPLAN 7.3
Fass Stock IRW Lr dLr
werk Tag Tag Tag
dB(A) dB(A) dB(A)
IP 12 -Nieder-Ramstädter Straße 128 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 45,5 -
1.OG 55 46,1 -
2.OG 55 47,0 -
IP 13 -Nieder-Ramstädter Straße 130 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 48,9 -
1.OG 55 49,6 -
2.OG 55 50,2 -
IP 14 -Lichtwiesenweg 3 Gebietsnutzung: MK
N EG 60 55,2 -
1.OG 60 55,5 -
IP 15 -Lichtwiesenweg 9 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 54,0 -
1.OG 55 54,4 -
IP 16 -Lichtwiesenweg 9 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 51,1 -
1.OG 55 51,4 -
IP 17 -Lichtwiesenweg 9 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 46,7 -
1.OG 55 47,0 -
IP 18 -Lichtwiesenweg 9 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 44,5 -
1.OG 55 45,1 -
IP 19 -Lichtwiesenweg 15 Gebietsnutzung: MK
N EG 60 46,3 -
1.OG 60 46,9 -
2.OG 60 47,5 -
IP 20 -Lichtwiesenweg 15 Gebietsnutzung: MK
N EG 60 47,8 -
1.OG 60 48,5 -
2.OG 60 49,0 -
IP 21 -El-Lissitzky-Straße 1 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 56,8 1,8
1.OG 55 57,9 2,9
2.OG 55 58,5 3,5
3.OG 55 58,8 3,8
4.OG 55 58,8 3,8
IP 22 -El-Lissitzky-Straße 1 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 57,3 2,3
1.OG 55 58,1 3,1
2.OG 55 58,5 3,5
3.OG 55 58,7 3,7
4.OG 55 58,7 3,7
IP 23 -Mensa Lichtwiese Gebietsnutzung: MK
N EG 60 60,0 -
1.OG 60 60,6 0,6
2.OG 60 61,1 1,1
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 5: Neubau Haltestelle TU-Lichtwiese Mensa
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.5
Seite 3 von 6
SoundPLAN 7.3
Fass Stock IRW Lr dLr
werk Tag Tag Tag
dB(A) dB(A) dB(A)
IP 24 -Franziska-Braun-Straße 10 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 65,3 10,3
1.OG 55 66,1 11,1
2.OG 55 66,8 11,8
3.OG 55 67,4 12,4
IP 25 -Franziska-Braun-Straße 10 Gebietsnutzung: WA
N EG 55 64,3 9,3
1.OG 55 65,1 10,1
2.OG 55 65,8 10,8
3.OG 55 66,5 11,5
IP 26 -Otto-Berndt-Straße 2 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 56,7 1,7
1.OG 55 57,1 2,1
2.OG 55 57,5 2,5
3.OG 55 57,8 2,8
4.OG 55 58,2 3,2
5.OG 55 58,5 3,5
IP 27 -Otto-Berndt-Straße 2 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 57,9 2,9
1.OG 55 58,3 3,3
2.OG 55 58,7 3,7
3.OG 55 59,1 4,1
4.OG 55 59,5 4,5
5.OG 55 59,9 4,9
IP 28 -Otto-Berndt-Straße 2 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 59,4 4,4
1.OG 55 59,9 4,9
2.OG 55 60,4 5,4
3.OG 55 60,8 5,8
4.OG 55 61,3 6,3
5.OG 55 61,7 6,7
IP 29 -Jovanka-Bontschits-Straße 2 Gebietsnutzung: WA
S EG 55 66,5 11,5
1.OG 55 68,1 13,1
2.OG 55 69,2 14,2
3.OG 55 69,5 14,5
4.OG 55 69,6 14,6
IP 30 -Jovanka-Bontschits-Straße 2 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 65,0 10,0
1.OG 55 66,3 11,3
2.OG 55 67,4 12,4
3.OG 55 68,2 13,2
4.OG 55 68,3 13,3
IP 31 -Franziska-Braun-Straße 3 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 67,2 12,2
1.OG 55 67,2 12,2
2.OG 55 67,4 12,4
3.OG 55 67,6 12,6
4.OG 55 67,5 12,5
5.OG 55 67,5 12,5
6.OG 55 67,3 12,3
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 5: Neubau Haltestelle TU-Lichtwiese Mensa
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.5
Seite 4 von 6
SoundPLAN 7.3
Fass Stock IRW Lr dLr
werk Tag Tag Tag
dB(A) dB(A) dB(A)
IP 32 -Franziska-Braun-Straße 3 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 65,5 10,5
1.OG 55 66,6 11,6
2.OG 55 67,4 12,4
3.OG 55 67,7 12,7
4.OG 55 67,8 12,8
5.OG 55 67,7 12,7
6.OG 55 67,6 12,6
IP 33 -Franziska-Braun-Straße 3 Gebietsnutzung: WA
W EG 55 44,7 -
1.OG 55 45,4 -
2.OG 55 46,2 -
3.OG 55 47,1 -
4.OG 55 47,4 -
5.OG 55 47,6 -
6.OG 55 48,0 -
IP 34 -Franziska-Braun-Straße 7 Gebietsnutzung: WA
O EG 55 46,0 -
1.OG 55 46,5 -
2.OG 55 46,9 -
3.OG 55 47,3 -
4.OG 55 47,7 -
5.OG 55 48,2 -
IP 35 -Franziska-Braun-Straße 7 Gebietsnutzung: WA
S EG 55 54,3 -
1.OG 55 54,7 -
2.OG 55 55,1 0,1
3.OG 55 55,4 0,4
4.OG 55 55,8 0,8
5.OG 55 56,1 1,1
IP 36 -Franziska-Braun-Straße 7 Gebietsnutzung: WA
S EG 55 53,1 -
1.OG 55 55,2 0,2
2.OG 55 55,5 0,5
3.OG 55 55,9 0,9
4.OG 55 56,2 1,2
5.OG 55 56,6 1,6
IP 37 -Franziska-Braun-Straße 7 Gebietsnutzung: WA
S EG 55 53,9 -
1.OG 55 55,3 0,3
2.OG 55 55,8 0,8
3.OG 55 56,1 1,1
4.OG 55 56,2 1,2
5.OG 55 56,3 1,3
IP 38 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Gebietsnutzung: WA
SO EG 55 53,3 -
IP 39 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Gebietsnutzung: WA
SO EG 55 52,7 -
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 5: Neubau Haltestelle TU-Lichtwiese Mensa
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.5
Seite 5 von 6
SoundPLAN 7.3
Fass Stock IRW Lr dLr
werk Tag Tag Tag
dB(A) dB(A) dB(A)
IP 40 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Gebietsnutzung: WA
SW EG 55 26,7 -
1.OG 55 28,6 -
IP 41 -Nieder-Ramstädter Straße 120 Gebietsnutzung: WA
SW EG 55 32,1 -
1.OG 55 32,9 -
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Lastfall 5: Neubau Haltestelle TU-Lichtwiese Mensa
beurteilt nach AVV Baulärm
30.09.2015; Bericht-Nr.14237-ABS-1
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - Fax (06251) 96 46-46 - E-Mail Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 3.1.5
Seite 6 von 6
SoundPLAN 7.3
A
A
Emission Straße Bestand
Emission Straße Planung
Emission Schiene Bestand
Emission Schiene Planung
Immissionsort
Allgemeine Wohngebiete
Schulen
Planungsgrenzen
Lichtzeichenanlage Bestand
Lichtzeichenanlage Planung
Fläche
Beurteilungspegel
Baulärm, beurteilt nach AVV - Baulärm
Beurteilungszeitraum: Tag (7.00 bis 20.00 Uhr)
<= 50 dB(A)
50 < <= 55 dB(A): IRW überwiegend Wohnnutzung
55 < <= 60 dB(A): IRW gemischt genutzte Gebiete
60 < <= 65 dB(A): IRW überwiegend Anlagen
65 < <= 70 dB(A)
70 < <= 75 dB(A)
75 < <= 80 dB(A)
80 < dB(A)
Projekt 14237: Schalltechnische Untersuchung
Mailänder Consult GmbH
Straßenbahnanbindung
Campus Lichtwiese, Linie 2
- SCHALLIMMISSIONSPLAN -
Rückbau Keller ehemalige Mensa
Fehlheimer Straße 24
64683 Einhausen
Telefon (06251) 96 46-0
Fax (06251) 96 46-46
E-Mail: Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 4.1.1
Maßstab 1:5000
0 50 100 150 200 250
m
Immissionshöhe
5,3 m über Gelände (ca. 1. Obergeschoss)
A
A
Emission Straße Bestand
Emission Straße Planung
Emission Schiene Bestand
Emission Schiene Planung
Immissionsort
Allgemeine Wohngebiete
Schulen
Planungsgrenzen
Lichtzeichenanlage Bestand
Lichtzeichenanlage Planung
Fläche
Beurteilungspegel
Baulärm, beurteilt nach AVV - Baulärm
Beurteilungszeitraum: Tag (7.00 bis 20.00 Uhr)
<= 50 dB(A)
50 < <= 55 dB(A): IRW überwiegend Wohnnutzung
55 < <= 60 dB(A): IRW gemischt genutzte Gebiete
60 < <= 65 dB(A): IRW überwiegend Anlagen
65 < <= 70 dB(A)
70 < <= 75 dB(A)
75 < <= 80 dB(A)
80 < dB(A)
Projekt 14237: Schalltechnische Untersuchung
Mailänder Consult GmbH
Straßenbahnanbindung
Campus Lichtwiese, Linie 2
- SCHALLIMMISSIONSPLAN -
Rückbau Stützwand
Fehlheimer Straße 24
64683 Einhausen
Telefon (06251) 96 46-0
Fax (06251) 96 46-46
E-Mail: Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 4.1.2
Maßstab 1:5000
0 50 100 150 200 250
m
Immissionshöhe
5,3 m über Gelände (ca. 1. Obergeschoss)
A
A
Emission Straße Bestand
Emission Straße Planung
Emission Schiene Bestand
Emission Schiene Planung
Immissionsort
Allgemeine Wohngebiete
Schulen
Planungsgrenzen
Lichtzeichenanlage Bestand
Lichtzeichenanlage Planung
Fläche
Beurteilungspegel
Baulärm, beurteilt nach AVV - Baulärm
Beurteilungszeitraum: Tag (7.00 bis 20.00 Uhr)
<= 50 dB(A)
50 < <= 55 dB(A): IRW überwiegend Wohnnutzung
55 < <= 60 dB(A): IRW gemischt genutzte Gebiete
60 < <= 65 dB(A): IRW überwiegend Anlagen
65 < <= 70 dB(A)
70 < <= 75 dB(A)
75 < <= 80 dB(A)
80 < dB(A)
Projekt 14237: Schalltechnische Untersuchung
Mailänder Consult GmbH
Straßenbahnanbindung
Campus Lichtwiese, Linie 2
- SCHALLIMMISSIONSPLAN -
Neubau Haltestelle Hochschulstadtion
Fehlheimer Straße 24
64683 Einhausen
Telefon (06251) 96 46-0
Fax (06251) 96 46-46
E-Mail: Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 4.1.3
Maßstab 1:5000
0 50 100 150 200 250
m
Immissionshöhe
5,3 m über Gelände (ca. 1. Obergeschoss)
A
A
Emission Straße Bestand
Emission Straße Planung
Emission Schiene Bestand
Emission Schiene Planung
Immissionsort
Allgemeine Wohngebiete
Schulen
Planungsgrenzen
Lichtzeichenanlage Bestand
Lichtzeichenanlage Planung
Fläche
Beurteilungspegel
Baulärm, beurteilt nach AVV - Baulärm
Beurteilungszeitraum: Tag (7.00 bis 20.00 Uhr)
<= 50 dB(A)
50 < <= 55 dB(A): IRW überwiegend Wohnnutzung
55 < <= 60 dB(A): IRW gemischt genutzte Gebiete
60 < <= 65 dB(A): IRW überwiegend Anlagen
65 < <= 70 dB(A)
70 < <= 75 dB(A)
75 < <= 80 dB(A)
80 < dB(A)
Projekt 14237: Schalltechnische Untersuchung
Mailänder Consult GmbH
Straßenbahnanbindung
Campus Lichtwiese, Linie 2
- SCHALLIMMISSIONSPLAN -
Neubau Haltestelle Kletterhalle
Fehlheimer Straße 24
64683 Einhausen
Telefon (06251) 96 46-0
Fax (06251) 96 46-46
E-Mail: Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 4.1.4
Maßstab 1:5000
0 50 100 150 200 250
m
Immissionshöhe
5,3 m über Gelände (ca. 1. Obergeschoss)
A
A
Emission Straße Bestand
Emission Straße Planung
Emission Schiene Bestand
Emission Schiene Planung
Immissionsort
Allgemeine Wohngebiete
Schulen
Planungsgrenzen
Lichtzeichenanlage Bestand
Lichtzeichenanlage Planung
Fläche
Beurteilungspegel
Baulärm, beurteilt nach AVV - Baulärm
Beurteilungszeitraum: Tag (7.00 bis 20.00 Uhr)
<= 50 dB(A)
50 < <= 55 dB(A): IRW überwiegend Wohnnutzung
55 < <= 60 dB(A): IRW gemischt genutzte Gebiete
60 < <= 65 dB(A): IRW überwiegend Anlagen
65 < <= 70 dB(A)
70 < <= 75 dB(A)
75 < <= 80 dB(A)
80 < dB(A)
Projekt 14237: Schalltechnische Untersuchung
Mailänder Consult GmbH
Straßenbahnanbindung
Campus Lichtwiese, Linie 2
- SCHALLIMMISSIONSPLAN -
Neubau Haltestelle TU Lichtwiese/Mensa
Fehlheimer Straße 24
64683 Einhausen
Telefon (06251) 96 46-0
Fax (06251) 96 46-46
E-Mail: Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 4.1.5
Maßstab 1:5000
0 50 100 150 200 250
m
Immissionshöhe
5,3 m über Gelände (ca. 1. Obergeschoss)
A
A
Emission Straße Bestand
Emission Straße Planung
Emission Schiene Bestand
Emission Schiene Planung
Immissionsort
Allgemeine Wohngebiete
Schulen
Planungsgrenzen
Lichtzeichenanlage Bestand
Lichtzeichenanlage Planung
Fläche
Beurteilungspegel
Baulärm, beurteilt nach AVV - Baulärm
Beurteilungszeitraum: Tag (7.00 bis 20.00 Uhr)
<= 50 dB(A)
50 < <= 55 dB(A): IRW überwiegend Wohnnutzung
55 < <= 60 dB(A): IRW gemischt genutzte Gebiete
60 < <= 65 dB(A): IRW überwiegend Anlagen
65 < <= 70 dB(A)
70 < <= 75 dB(A)
75 < <= 80 dB(A)
80 < dB(A)
Projekt 14237: Schalltechnische Untersuchung
Mailänder Consult GmbH
Straßenbahnanbindung
Campus Lichtwiese, Linie 2
- SCHALLIMMISSIONSPLAN -
Gründungen Fahrleitungsmaste
Fehlheimer Straße 24
64683 Einhausen
Telefon (06251) 96 46-0
Fax (06251) 96 46-46
E-Mail: Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 4.2.1
Maßstab 1:5000
0 50 100 150 200 250
m
Immissionshöhe
5,3 m über Gelände (ca. 1. Obergeschoss)
A
A
Emission Straße Bestand
Emission Straße Planung
Emission Schiene Bestand
Emission Schiene Planung
Immissionsort
Allgemeine Wohngebiete
Schulen
Planungsgrenzen
Lichtzeichenanlage Bestand
Lichtzeichenanlage Planung
Fläche
Beurteilungspegel
Baulärm, beurteilt nach AVV - Baulärm
Beurteilungszeitraum: Tag (7.00 bis 20.00 Uhr)
<= 50 dB(A)
50 < <= 55 dB(A): IRW überwiegend Wohnnutzung
55 < <= 60 dB(A): IRW gemischt genutzte Gebiete
60 < <= 65 dB(A): IRW überwiegend Anlagen
65 < <= 70 dB(A)
70 < <= 75 dB(A)
75 < <= 80 dB(A)
80 < dB(A)
Projekt 14237: Schalltechnische Untersuchung
Mailänder Consult GmbH
Straßenbahnanbindung
Campus Lichtwiese, Linie 2
- SCHALLIMMISSIONSPLAN -
Gleisbauarbeiten
Fehlheimer Straße 24
64683 Einhausen
Telefon (06251) 96 46-0
Fax (06251) 96 46-46
E-Mail: Info@Fritz-Ingenieure.de
ANHANG 4.2.2
Maßstab 1:5000
0 50 100 150 200 250
m
Immissionshöhe
5,3 m über Gelände (ca. 1. Obergeschoss)
anlage 70
239 Zeichen
Punkt 6: Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 zur Erschließung des Campus TU-Lichtwiese (V-Nr. 2015/0232) Bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und FDP empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 72
269 Zeichen
Punkt 12: Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 zur Erschließung des Campus TU-Lichtwiese (V-Nr. 2015/0232) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: Fraktionen SPD, UWIGA, PIRATEN und Die Linke. Enthaltung: Fraktion UFFBASSE und 1 Stimme aus der Fraktion FDP
anlage 65
15301 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
17.06.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0232
Magistratsbeschluss -Nr.
269
Internetfähig
Produkt-Nr.: 5470-10
Kostenstelle: 066-190-1000 Investitionsnummer: 09066-6101
Kostenträger: Stadt Darmstadt Sachkonto:
Betreff: Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 zur Erschließung des Campus TU -Lichtwiese
Vorlage vom: 16.06.2015
Beschlussvorschlag :
Es wird zugestimmt, den geplanten Trassenverlauf entlang des Lichtwiesenweges der Variante 5b
weiterzubearbeit en mit dem Ziel einer gemeinsamen Umsetzung von Stadt und Land. Der
kommunale Eigenanteil für die Investitionskosten in Höhe von ca. € 5,8 Mio wird entsprechend
dem Planungs- und Bauablauf zur Verfügung gestellt. Der Betriebskostenzuschuss in Höhe von
ca. € 569.000 / Jahr wird ab der Inbetriebnahme voraussichtlich im Dezember 2018 auf einer
neuen Kostenstelle bereitgestellt. Der Betriebskostenzuschuss für die Buslinien K und LU
reduziert sich demgegenüber um 200.000 Euro, so dass für die Stadt im Saldo ein Mehraufwand
von 369.000 Euro p.a. ab 2019 verbleibt.
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Anlagen: 2015-06-11_Kostenanteil -Stadt
Entwicklung_TU -Lichtwiese_Rahmenplan
L_PVPK05_V5a-VP_Var_5b_Techn_Plan (wird zur Sitzung aufgehängt)
L_PVPK05_V5a-VP_Var_5b_Orthofoto (wird zur Sitzung aufgehäng t)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 24.06.2015
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.06.2015
Veranlassung und Grundlage
Auf Grundlage der ÖPNV -Machbarkeitsstudie Erschließung Campus TU -Lichtwiese des ZIV
(Zentrum für integrierte Verkehrssysteme) aus dem Jahr 2013 und B eschluss der
Magistratsvorlage 2013/01 67 wurde die Straßenbahnanbindung zum Campus TU -Lichtwiese
für die Variante II weiter vertiefend untersucht. Mit Beschluss der Magistratsvorlage
2014/0491 und Kenntnisnahme der Stadtverordnetenversammlung vom 12.02.2015 ist ein
Rahmenvertrag zwischen der W issenschaftsstadt Darmstadt und der HEAG mobilo GmbH zur
Umsetzung der Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 zur Erschließung der TU -Lichtwiese
geschlossen worden, um das Projekt we iter voranzutreiben.
Zur notwendigen Verbesserung der ÖPNV -Anbindung des Cam pus Lichtwiese der TU
Darmstadt ist die Erschließung durch eine Straßenbahn vorgesehen. Auf dem Campus
Lichtwiese (ohne B otanischer Garten) gibt es aktuell rund 2.000 Beschäftigte der TU
Darmstadt und des Studente nwerks Darmstadt und rund 8.200 Studierende n. Nach einem
zuletzt starken Anstieg der Studiere ndenzahlen, vor allem durch die Eröffnung des neuen
Hörsaal- und Medienzentrums ab dem Somme rsemester 2013, wird nach einer Prognose der
TU Darmstadt deren Anzahl in den kommenden Jahren noch moderat steige rn. Bei den
Beschäftigten rechnet die TU Darmstadt weiter mit einer jäh rlichen Zunahme von etwa 3%
für den Standort Lichtwi ese.
Relevant für die weitere jährliche Steigerung der ÖPNV -Nachfrage ist auch die Einführung
eines Jobtickets für die Beschäftigten der TU Darmstadt und die Einführung einer
hochschulweiten Par kraumbewirtschaftung im Jahr 2013. Dadurch kam es nochmals zu
einem deutlichen zusätzlichen Anstieg der Nac hfrage im ÖPNV am Campus TU -Lichtwiese.
Trotz der neu geschaffenen Zusatzangebote (Vers tärkerfahrten auf der Linie K und KU -Bus
seit dem Sommersemester 2013) kommt es weiterhin zu Kapazitätsengpässen.
Das heutige ÖPNV -Angebot stößt aus verkehrlicher Sicht an seine Kapazität sgrenzen. So
können die Busl inien K und KU schon heute aufgrund der s tarken Auslastung
Bedienungsqualität und ihre Erschließung sfunktion für das Woogsviertel nicht mehr erfüllen.
Es kommt wegen der zahlreichen Busse zu hohen Belastungen von Trassen insbesondere der
Roßdörfer Straße, zentralen Halteste llen und zu Anwohnerbes chwerden.
Auch für die Kletterhalle, das neu errichtete Studentenwohnheim und durch den Aufstieg des
SV Darmstadt 98 in die erste Bundesliga wird die Straßenbahnlinie 2 noch mehr an
Bedeutung gewi nnen und sogar ein Thema des damit verbundenen Verkehrskonze pts sein.
Beschreibung der geplanten Maßnahme
Die neue Straßenbahnstrecke soll von den bestehenden Gleisen der Linien 2 und 9 zum
Böllenfalltor an der Haltestelle Hochschulstadion in östlicher Richtung abzweigen und
entlang des Lichtwi esenweges über den Campus TU-Lichtwiese bis zur Endhaltestelle TU -
Lichtwiese/Mensa führen. Die Ausschleifung der neuen Trasse am Knotenpunkt Nieder -
Ramstädter Straße/ Lichtwi esenweg erfolgt an der vorhandenen Haltestelle
Hochschulstadion durch Einbau eines Gleisdre iecks.
Zur Bedienung der Neubaustrecke wird die Linie 2 vom Hauptbahnhof aus nicht mehr zum
Böllenfalltor geführt, sondern zur TU -Lichtwiese. Dies ist machbar, da die Busanschlüsse am
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Böllenfalltor auf die Linie 9 und nicht auf die Linie 2 abgestimmt sind. Die neu e Linie wird
dann montags bis fre itags im 15- bzw. 7,5 Minutentakt zwischen 5 und 21 Uhr verkehren.
Der verdichtete 7,5 Minutentakt soll an Vorlesungstagen der TU Darmstadt sowie an
Schultagen zwischen 7 und 18 Uhr angeboten werden. Ansonsten ist der 15 Mi nutentakt
ausreichend.
Die Neubaustrecke endet in einer Wendeschleife an der Endhaltestelle "TU -Lichtwiese/
Mensa" beim Hörsaal - und Medienzentrum der Technischen Universität Darmstadt. Die
Neubaustrecke is t ca. 1,33 km lang . Die Linienführung ist dem Übe rsichtslageplan zu
entnehmen. Ein Anschluss an den Haltepunkt der DB "TU-Lichtwiese" der Odenwald bahn ist
aufgrund von elektromagnetischen Unverträglichkeiten mit den hochempfindlichen Geräten
der Institute, dem Landschaftsschutzgebiet westlich des Haltepu nktes der Odenwaldbahn
,wie schon in der Machbarkeitsstudie des ZIV von 2013 erläutert, nicht zu realisieren. Zudem
soll der Ostbahnhof weiterhin als zentraler Umsteigeknoten dienen.
Am Streckenbeginn wird, ab der Ausschleifung aus der Nieder -Ramstädter Straße eine
zweigleisige Führung der Strecke parallel zum Lichtwiesenweg bis zum Gebäude der Fakultät
Architektur vo rgesehen. In diesem Abschnitt befindet sich auch die neue Haltestelle
"Kletterhalle" (ca. bei km 0,5), die der Erschließung der Kletterhalle, des Hochschulstadions
sowie des St adions am Böllenfalltor dienen wird.
Ab ca. km 0,8, kann die Strecke aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Bereich
Bauingenieurgebäude / Wirtschaftshof der Mensa nur eingleisig bis zur Wendeschleife
geführt werden. Im Querschnitt werden die Verkehrsflächen, soweit erforderlich, neu
geordnet, insbesondere im Bereich des Wirtschaftshofes der Mensa sind Anpassungen
erforderlich. Hier muss die vorhandene Stüt zmauer (h ca. 1,5 m) in neuer Lage erstellt
werden.
In der Wendes chleife ist die Endhaltestelle vorgesehen, aus betrieblichen Gründen wird in der
Wendeschleife ein Überholgleis, das ein Abstellen von Fahrzeugen erlaubt und ein
Sozialgebäude angeordnet. Die We ndeschleife wird über Weichenverbindungen gegen den
Uhrzeigersinn befahren, die Lage der En dhaltestelle folgt dem Grundgedanken der
Rahmenplanung des Stadtplanungsamtes der orthogon alen Gebäudeanordnungen im
Campusbereich.
Die gesamte Trassierung ist unter Berücksichtigung der Umfeldplanung sowie im Rahmen
einer intensiven Abstimmung mit der Technischen Universität Darmstadt erarbeitet worden.
Hierzu liegt bereits ein Trassenplan mit gleichzeitiger Gestaltungsplanung der Technischen
Universität Dar mstadt vor. Die wechselseitig vorgesehenen Maßnahmen sind abgestimmt.
Die gesamte Trasse wird mit Fahrleitung überspannt, wobei im Bereich der Zweigleisigkeit
Mittelmaste, in den eingleisigen Bereichen Außenmaste zum Einsatz kommen. Die Errichtung
eines Unterwerkes ist nicht erforderlich, die Strecke kann über bestehende Anl agen
eingespeist werden.
Gemäß dem derzeitigen Abstimmungsstand mit der Denkschutzbehörde der Stadt Darmstadt
und des Landes Hessen ist der Einsatz einer Hochkettenfahrleitung als umfeldverträglichste
Lösung vorgesehen, wobei bei der Anordnung der Fahrlei stungsmaste Rücksicht auf die
Sichtachsen zu den benannten Kulturdenkmälern g enommen wird.
Im Zuge der Maßnahme werden die Haltestellen "Kletterhalle" und "TU -Lichtwiese/ Mensa"
neu erstellt, dabei sind Haltestellenlängen von 45 m vorgesehen, die Haltestel len werden
barrierefrei gebaut.
Bei der vorhandenen Haltestelle "Hochschulstadion" müssen die Bahnsteige, bedingt durch
die neue Weichengeometrie, in neuer Lage erstellt werden. Im Zuge dieses Umbaues wird
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ergänzend auch der stadteinwärts führende Bahnste ig in einer Breite von 3,0 m neu erstellt,
um hier dem S icherheitsaspekt durch die starke Schülernutzung der anliegenden Georg -
Büchner-Schule Rechnung zu tragen. Hierzu gab es im Juni 2015 einen Workshop zur
Risikobeurteilung.
Auf Grundlage einer ersten e rschütterungstechnische Untersuchung ist davon auszugehen,
dass im Bereich des Bauingenieurgebäudes die Anordnung eines punktförmig gelagerten
Masse-Feder-Systems erforderlich wird. Bei der Ausführung dieser Trassenvariante ist die
Abstimmfrequenz des Syst ems im Rahmen der Entwurfsplanung noch endgültig festzulegen.
Die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV -Untersuchung) wurde untersucht. Bezüglich der
Betroffenen im Bereich Mensa / Bauingenieurgebäude konnten aufgrund der gelieferten
Daten keine Beeinf lussungsprobleme festgestellt werden. Es sind normale elektrotechnische
Geräte im Einsatz, die nicht sensibel auf Gleichfeldänderungen reagieren.
Die im Rahmen der Planung entstehenden Umwelteingriffe werden soweit möglich im nahen
Umfeld der Maßnahme aus geglichen. Hierzu finden in Abstimmung mit der Oberen und
Unteren Naturschutzbehörde aktuelle Aufnahmen und Kartierungen der Flora und Fauna
statt, die im August 2015 abgeschlossen werden. Die vorläufigen Ergebnisse zeigen keine
artenschutzrechtlichen B edenken.
Die Fertigstellung der Trasse der Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2, soll für
das Jahr 2018 vorgesehen werden. Bereits Ende 2016 beabsichtigt die Technische
Universität eigene vorbereite nde Maßnahmen im Bereich der Verkehrsführung
abzuschließen. Im Jahr 2017 sollen vorbereitende Maßna hmen (z. B. Leitungsarbeiten)
durchgeführt werden.
Die Technische Universität Darmstadt beabsichtigt keine Grundstücksentschädigungskosten
gegenüber der Stadt Darmstadt zu erheben.
Eine Inbetriebnahme der neuen Strecke soll zum Fahrplanwechsel Mitte Dezember 2018
angestrebt werden.
Kosten
Die bis jetzt geschätzten Baukosten betragen für die Variante 5b Brutto ca. € 16,6 Mio incl.
der bis jetzt bekannten Planungskosten (Preisstand 2015). Da erfahrungsgem äß nicht alle
Baukosten förderfähig sind und auch Planungskosten nicht gefördert werden, wird bei einem
möglichen Fördersatz von 70% nach GVFG und 5% nach FAG der förderfähigen Kosten, von
Fördermitteln in Höhe von insgesamt Netto ca. € 8,2 Mio. ausgegange n. Somit verbleibt ein
kommunaler Eigenanteil in Höhe von ca. € 5,8 Mio., der von der Stadt Darmstadt zu
finanzieren wäre. Die aktuelle Berechnungsgrundlage ist als Anlage beigefügt.
Für die Variante 5b wurde ein NKU -Faktor von 1,23 ermittelt und somit di e Förderfähigkeit
nachgewiesen.
Als nächste Schritte werden das Planfeststellungsverfahren sowie der Förderantrag
erarbeitet. Bis zum 01.06.2016 wird das Projekt formlos für das GVFG -Programm
angemeldet, um fr ühestens im Folgejahr einen Förderbescheid zu erhalten.
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Die Betriebskosten können nicht aus der Nutzen -Kosten-Untersuchung Erschließung der
Lichtwiese mit der Straßenbahnlinie 2 übertragen werden, da bei der Berechung der NKU -
Faktoren Durc hschnittswerte einfließen. Maßgeblich sind deshalb die tatsäc hlichen
entstehenden Kosten bei der HEAG mobilo bzw. HEAG mobiTram, welche die Straßenbahnen
betreibt. Auf Basis der in der Nutzen -Kosten-Untersuchung verwendeten Eckwerte entstehen
bei der HEAG mobilo bei der U msetzung des Variante 5b zusätzliche Kosten i n Höhe von ca.
€ 1.3 Mio (Preisstand 2015). Hierin sind auch drei zusätzliche Straßenbahnfahrzeuge
enthalten.
Die zu erwartenden Fahrgeldmehreinnahmen sind den Betriebskosten gegenzurechnen.
Hierbei handelt sich einerseits um vorhandene Fahrgeldmehreinnah men, die zukünftig der
Straßenbahnlinie 2 (HEAG mobilo) anstatt der Buslinie K, KU (HEAG mobiBus) zuzuordnen
sind, und andere rseits um zusätzliche Einnahmen durch neue Fahrgäste. Die zusätzlichen
Einnahmen der Straße nbahnlinie 2 durch die Führung zur TU -Lichtwiese werden auf
Grundlage der Fahrgastzahlen der Nutzen -Kosten-Untersuchung mit € 700.000/Jahr von der
DADINA abgeschätzt. Damit verbleibt ein Betrag von € 569.000/Jahr, der von der Stadt
Darmstadt ab der Inbetriebnahme der neuen Str ecke zu finanzieren ist.
Da die Linie K nach der Inbetriebnahme der neuen Straße nbahnlinie nur noch im 15 -
Minutentakt verkehren wird, können die bestehenden Mehrbestellungen auf der Linie K
(Verstärkerfahrten) bzw. Linie KU bei der HEAG mobiBus abbestellt werden. Daraus ergeben
sich für die Stadt Dar mstadt Einsparungen im Etat der DAD INA in Höhe von ca. €
200.000/Jahr.
Bei der HEAG mobiBus ist ab Inbetriebnahme der neuen Straßenbahnlinie mit Minder -
einnahmen von Ticketverkäufen in Höhe von € 400.000/Jahr zu rechen.
Insgesamt wäre durch die Stadt Darmstadt ein Betrag von € 369.000/Jah r zu finanzieren.
In die aktualisierte Kostendarstellung fließen weitere Aspekte ein. Diese sind im folgenden
aufgeführt.
Erhöhung Baunebenkostenansatz von bisher üblichen Förderansatz auf notwendigen
zeitgemäßen Planungsaufwand.
Durch Planungstiefe hin zugekommene Leistungen (z.B. Zwischenhalt Kletterhalle,
Fahrsignalanlage 1 -gleisiger Abschnitt, Anpassung Haltestelle Hochschulstadion,
Sozialgebäude Wendeschleife und Haltestellenausstattung).
Erhöhung Preisindex von Kostenstand Magistratsbeschluss (2013) auf aktuellen
Stand (2015).
Konkretisierung Leitungsbestand der TU Darmstadt in der Engstelle des neues
Bauingenieurgebäude.
Anpassung für Ansatz „Unvorhergesehenes“ und „Baustelleneinrichtung“.
Daneben gibt es Möglichkeiten für Mehreinnahmen
Deutlich höhere ermittelte Fahrgastzahlen gegenüber Machbarkeitsstudie aus 2013.
Gründe für Betriebskostenentwicklungen
Gegenüber Machbarkeitsstudie 2013 (zwei Straßenbahnfahrzeuge) werden drei
zusätzliche Straßenbahnfahrzeuge sinnvoll angesehen (zusätzlicher Zw ischenhalt
Haltestelle Kletterhalle, Langsamfahrstellen im Bereich Campus TU -Lichtwiese,
Fahrsignalanlage 1 -gleisiger Abschnitt)
Positiv wirken sich dagegen geringere Fahrzeuglaufleistungen aus.
Darmstadt, den 1 6.06.2015
Dezernat III Dezernat IV
Cornelia Zuschke Andre Schellenberg
Stadträtin Stadtkämmerer
2015/0463
7781 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
03.11.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat an die Stadtverordnetenversammlu ng
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl .
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
56, 65, 66, 67
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0463
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Planfeststellungsverfahren zur Verlängerung der Stra ßenbahnlinie 2
"Lichtwiesenbahn" zur Erschließung des Campus TU -Lichtwiese.
Vorlage vom: 04.11 .2015
Beschlussvorschlag :
1. Zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens werden die Planfeststellungsunterlagen zur
Kenntnis genommen.
2. Zur Verdeutlichung der Historie und Entwicklung des Bauvorhabens der Lichtwiesenbahn
wird der umfassende Erläuterungsbericht zur Kenntnis genommen.
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Anlagen: Antrag_A0_Anhang_1_Rigolen_Rasengleis_RQ
Antrag_A0_Anhang_2_Rigolen_Rasengleis_nach_BUe_km_282_5
Antrag_A0_Anhang_3 _Rigolen_Rasengleis_nach_BUe_km_669_5
Antrag_A0_Anhang_4_Rigolen_Rasengleis_nach_BUe_km_740
Antrag_A0_Anhang_EW_Uebersicht
Antrag_A0_Anhang_Regen
Antrag_A0_Erlaeuterungsbericht
Antrag_B0_Uebersichtskarte
Anlage_B1_Lageplan_Planung_Blatt_1
Anlage_B1_Lagepla n_Planung_Blatt_2
Anlage_B2_Lageplan_Bestand_mit_Leitungen_Blatt_1
Anlage_B2_Lageplan_Bestand_mit_Leitungen_Blatt_2
Antrag_B3_Hoehenplan_Blatt_1
Antrag_B3_Hoehenplan_Blatt_2
Antrag_B4_Regelquerschnitt_Blatt_1
Antrag_B4_Regelquerschnitt_Blatt_2
Antrag_B5_La geplan_Haltestelle_Hochschulstadion
Antrag_B5_Lageplan_Haltestelle_Kletterhalle
Antrag_B5_Lageplan_Haltestelle_TU -Lichtwiese
Antrag_B6_Querschnitt_Blatt_1
Antrag_B6_Querschnitt_Blatt_2
Antrag_B6_Querschnitt_Blatt_3
Antrag_B6_Querschnitt_Blatt_4
Antrag_B6_Querschnitt_Blatt_5
Antrag_B7_1_Grunderwerbsverzeichnis
Antrag_B7_2_Grunderwerbsplan_Blatt_1
Antrag_B7_2_Grunderwerbsplan_Blatt_2
Antrag_B8_Bauwerksverzeichnis
Antrag_C1_14237 -ABS-1-MIC-Straßenbahn Campus Lichtwiese
Antrag_C1_14237 -VME-1-MIC Straßenbahn Cam pus Lichtwiese
Antrag_C1_14237 -VVE-1-MIC-Straßenbahn Campus Lichtwiese
Antrag_C1_14237 -VVG-1-MIC-Straßenbahn Campus Lichtwiese
Antrag_C1_14237 -VVS-1-MIC-Straßenbahn Campus Lichtwiese
Antrag_C_1_Anlage 1 - Übersichtslageplan
Antrag_C2_Screening
Antrag_C2_Anhang_1_Biotopwertbilanz
Antrag_C2_Anhang_2_Massnahmenblaetter
Antrag_C2_Anhang_3_Artenblatt_G_A
Antrag_C2_Anhang_3_Artenblatt_K_A
Antrag_C2_Anhang_3_Artenblatt_RF
Antrag_C2_Anhang_3_Artenschutzfachbeitrag
Antrag_C2_Erläuterungsbericht_UVS_LBP
Antrag_C2_Anl age_1
Antrag_C2_Anlage_2
Antrag_C2_Anlage_3
Antrag_C2_Anlage_4
Antrag_C2_Anlage_5
Antrag_C2_Anlage_6
Antrag_C2_Anlage_7_Blatt1
Antrag_C2_Anlage_7_Blatt2
Antrag_C2_Anlage_7_Blatt3
Antrag_C_3_14.369.1_2015 -05-28_Straßenbahnanbindung Campus Lichtw.,
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DA_Bericht
Antrag_C_4_150416_P_GutachtenEndhaltestelle_Gutachten
Antrag_C_4_150429_OFFIZ_GutachtenWurzelsuchgräben
Antrag_C_4_GUTACHTEN Lichtwiesenbahn
Antrag_C_4_Langfassung_TU -Lichtwiese
Bericht_00_Erläuterungsbericht_KREBS+KIEFER_151020
Bericht_03-01_ÖPNV-Untersuchung_ZIV
Bericht_03-02_ÖPNV-Untersuchung-Kurz_ZIV
Bericht_03-03_Erläuterung-ÖPNV_vonZIV
Bericht_04-01_Magistratsvorlage
Bericht_04-02_Beschluss_BauenStadtplanung
Bericht_04-03_Beschluss_Haupt -Finanzausschuss
Bericht_04-04_Beschluss_Stadtverordneten
Bericht_07-01_Magistratsvorlage
Bericht_07-01_Magistratsvorlage_AnlageKostenanteile
Bericht_07-01_Magistratsvorlage_AnlageLageplan
Bericht_07-01_Magistratsvorlage_AnlageLuftbild
Bericht_07-01_Magistratsvorlage_AnlageRahmenplanTUDA
Bericht_07-02_Beschluss_BauenS tadtplanung
Bericht_07-03_Beschluss_Haupt -Finanzausschuss
Bericht_07-04_BeschlussStaVO
Bericht_08-01_BerichtZurNKU2015_vonZIV
Übersichtslageplan_Nieder -Ramstädter-Straße_2015-11-02
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Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.10.2015
Veranlassung und Grundlage
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.07.2015 wurde zugesagt, weitere
Informationen über die Lichtwiesenbahn den Gremien zur Verfügung zu stellen. Dieser
Magistratsvorlage 2015/0463 beigefügt ist ein umfassender Erläuterungsbericht mit
gesamter Historie und Entwicklung der Lichtwiesenbahn.
Enthalten sind ebenfalls die Planfeststellungsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren
zur Kenntnisnahme. Das Verfahren wird vom RP Darmstadt durchgeführt. Während der
Offenlage der Planfeststellungsunterlagen können die Träger öffentlicher Belange und die
Bürger ihre Anregungen und Bedenken einbringen. Ein Planfeststellungsbeschluss ist
frühestens 9 Monate n ach Offenlage zu erwarten.
Auf der Grundlage der ÖPNV -Machbarkeitsstudie Erschließung Campus TU -Lichtwiese des
ZIV (Zentrum für integrierte Verkehrssysteme) aus dem Jahr 2013 und des Beschlusses der
Magistratsvorlage 2013/0167 wurde die Straßenbahnanbindu ng zum Campus TU -Lichtwiese
für die Variante II weiter vertiefend untersucht. Mit Beschluss der Magistratsvorlage
2014/0491 und Kenntnisnahme der Stadtverordnetenversammlung vom 12.02.2015 ist ein
Rahmenvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der HEAG mobilo GmbH zur
Umsetzung der Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 zur Erschließung der TU -Lichtwiese
geschlossen worden, um das Projekt weiter voranzutreiben.
Mit Beschluss der Magistratsvorlage 2015/0232 und Beschlussfassung der
Stadtverordnete nversammlung vom 23.07.2015 wird zugestimmt, den geplanten
Trassenverlauf entlang des Lichtwiesenweges der Variante 5b weiter zu bearbeiten.
Um Fördermittel durch das Land Hessen zu bekommen, ist es weiterhin dringend
erforderlich das Bauvorhaben der Lich twiesenbahn ohne Verzögerung weiter voranzutreiben.
Im Zuge des Bauvorhabens der Lichtwiesenbahn und unabhängig davon werden auch
Projekte des Umbaus des Merck -Stadions am Böllenfalltor als auch den Umbau der Nieder -
Ramstädter Stra ße in Angriff genommen. Bestimmte Anteile der Kostenentwicklung der
Lichtwiesenbahn sind somit auch diesen Projekten geschuldet. Damit ergeben sich komplexe
Abhängigkeiten in technischer, funktioneller und finanzieller Hinsicht, die eine
Gesamtbetrachtung erfordern.
So gewinnt z.B. die neue Haltestelle "Kletterhalle" durch die Beförderung der Fußballfans an
Bedeutung. Ebenfalls im Zuge des Ausb aus der Nieder -Ramstädter Straß e werden die
Haltestellen "Hochschulstadion" und "Steinberg/Stadion" (zukünftig "Merck -Stadion")
verbreitert, dies wiederum kommt den Schülern des Georg Büchner Gymnasiu ms und
Fußballfans zugute , verursacht aber Kosten im Haltestellenbereich und bedingt einen
Kreuzungsumbau . Ein weiterer spezieller Augenmerk wird auch der zukü nftigen
Umsteigesituation am Knotenpunkt Böllenfalltor gewidmet.
Die Planungen zum Ausbau der Nieder -Ramstädter Straße befinden sich zur Zeit noch in der
Entwurfsplanung , wie auch der Umbau des Mer ck-Stadions. Für beide Projekte werden
separate Magistratsvorlagen erstellt.
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Die nun vorliegende Vorlage bildet aber einen Teil des Gesamtrahmens der Verkehrs -
maßnahme Verlängerung der Straßenbahn zur TU -Lichtwiese, Merck -Stadion und
Steinbergvie rtel / Paulusviertel ab.
Darmstadt, den 04.11 .2015
Dezernat III
Cornelia Zuschke
Stadträtin
anlage 66
1423 Zeichen
Aufwendungen Zuwendungsfähiger Anteil ** ca. Zuwendungen an HEAG (70% + 5%) Planung GVFG / FAG * Straßenbahn TU-Lichtwiese 95% 75% Baukosten 8.907.149 € 8.463.708 € 6.347.781 € Kostenanteil Stadt Darmstadt Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Verkehrs 312.871 € 297.294 € 222.971 € Stand Juni 2015 Folgemaßnahmen 2.212.188 € 2.102.055 € 1.576.541 € Zwischensumme netto 11.432.208 € 10.863.058 € 8.147.293 € Planungskosten ca. 22% 2.515.086 € Gesamtbaukosten 13.947.293 € 10.863.058 € 8.147.293 € Mehrwertsteuer 19% 2.649.986 € **** Grunderwerb*** entfällt - € - € Gesamtsumme 16.597.279 € Verbleibende Kosten für die Stadt: HEAG-Gesamtbaukosten: 13.947.293 € Mehrwertsteuer**** entfällt Grunderwerb entfällt Zuwendungen GVFG/FAG 8.147.293 €- verbleibende Aufwendungen: 5.800.000 € * Zuwendungen nach GVFG 70 - 75 % je nach Bescheid des Landes * Zuwendungen nach FAG 5% - 10% je nach Bescheid des Landes ** Erfahrungsgemäß werden nicht immer alle notwendigen Maßnahmen vollständig gefördert. *** Grundstückseigentümer Lichtwiese ist Land Hessen - TUD bzw. im Bereich Nieder-Ramstädter Straße Stadt Darmstadt **** HEAG erhält keine Zuwendungen auf MwSt, da sie Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die MwSt. stellt sie daher auch der Stadt Da nicht in Rechnung. Auf Planungskosten werden keine Zuwendungen bezahlt Grunderwerbskosten sind nicht Mehrwertsteuerpflichtig werden der Stadt gemäß Vertrag von der HEAG in Rechnung gestellt
anlage 51
1367 Zeichen
in_blatt3.mxd it_Landschaft\GIS\massnahmenplaı pus_TU_Lichtwiese\Umwel N:\NAHVERKEHR\K921_Darmstadt_Camj Art der Änderung Zeichen lichtwiesentahn GE] = HEAG mobilo GmbH Wissenschaftsstadt Darmstadt Klappacher Straße 172 Wissenschaftsstadt der Magistrat MOBILO 285 Darmstadt Daristal Stadtplanungsamt Bearbeitet im Auftrag der HEAG mobilo GmbH Datum bearb. 10.15 Mailänder Mailänder Consult GmbH gez. 10.15 Mathystraße 13 76133 Karlsruhe Consult T072193280-0 F072193280-0 geprüft | 10.15 Karlsruhe, den 23.10.2015 gez. i. V. T. Krannich Genehmigungsplanung (Zur Vorlage Magistrat) Bezeichnung der Unterlage: Ortslage: Darmstadt Straße: Nieder-Ramstädter Straße - Lichtwiesenweg Haltestelle: - Anlage: 7 Blatt 3 von 3 Projekt-Nr.: Unterlagen-Nr.: Maßstab: 1:2.000 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Umweeltverträglichkeitsstudie / Landschaftspflegerischer Begleitplan Maßnahmenplan; Maßnahme E1: Umstellung der Bewirtschaftung auf Hofgut Oberfeld von Ackerflächen auf Okolandbau HEAG Mobilo GmbH Stadt Darmstadt Dezernat Ill Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. M. Dirmeier Dipl.-Ing. Arch. Zuschke gez. M. Dirmeier Baustadträfin Darmstadt, den 26.10.2015 Darmstadt, den 29.10.2015 gez. C. Zuschke HEAG Mobilo GmbH, Abteilung Netz Sachgebietsleiter Planung und Projektierung Dipl.-Ing. Klein PN gez. i. A. M. Klein Darmstadt, den 26.10.2015
anlage 17
1224 Zeichen
GM9 PlattenKiosk173 Weg - Schotter Kiosk 2,684,00 Straßenbahnhaltestelle Straßenbahnhaltestelle M3 M2 M1 Anpassen an Bestand 0.503.501.253.101.252.50 3.10 0.503.003.253.25 RQ RQ 3.501.253.101.252.50 Von Einbauten mindestensfrei zu haltender Bereich4,00 m über SOK 50 cm 0.20 2.50 Von Einbauten mindestensfrei zu haltender Bereich4,00 m über SOK50 cm 0.20 3.501.25 1.253.100.503.003.253.25 22.60 G:\NAHVERKEHR\K921_DARMSTADT_CAMPUS_TU_LICHTWIESE\04_PLANGEN\PLAENE\MAGISTRATSVORLAGE\LP\L_PGEK02.DWG\mic-2007-nv.ctb LEGENDE PLANUNGGLEIS MIT ASPHALTEINDECKUNG BAHNSTEIGGLEISQUERUNG/GEHWEG ASPHALT RADWEG GRÜNFLÄCHEFAHRBAHN RASENGLEIS GEHWEG WARTEHALLEBELEUCHTUNGSMASTVORHANDENER BAUMENTFALLENDER BAUM FAHRKARTENAUTOMATDYNAMISCHE FAHRGASTINFORMATION (DFI)PAPIERKORBPFLASTER MASTSTANDORTE FL-ANLAGE PEINER-MASTE(FORTLAUFENDE NR.)MLSA-MAST MIT SIGNAL SPLITTBELAG FAHRBAHNDECKE FRÄSEN ERSCHÜTTERUNGSCHUTZ ANPASSUNGSFLÄCHEN BZW. VORÜBERGEHENDE INANSPRUCHNAHME MASTSTANDORTE FL-ANLAGE ACHTECK-MASTE(FORTLAUFENDE NR.)M NEU GEPFLANZTER BAUM BESTANDKATASTERRÜCKBAUNACHRICHTLICH PLANUNGEN DRITTERMASSNAHMENGRENZEBE-FLÄCHEN NOPPENPLATTERIPPENPLATTESCHUPPENPLATTEKONTRASTSTREIFENROLLBORD Lageplanausschnitt M 1:100 Regelquerschnitt M 1:50
anlage 6
1949 Zeichen
Regen 1 5 10 T = 1 a T = 5 a T = 10 a 5 163,4 298,4 356,6 10 130,3 223,3 263,3 15 108,3 183,1 215,3 20 92,7 156,7 184,3 30 72,0 123,4 145,6 45 53,9 95,2 113,1 60 43,1 78,5 93,8 90 31,8 55,4 65,5 120 25,6 43,3 50,9 180 18,9 30,7 35,7 240 15,3 24,1 27,8 360 11,3 17,1 19,6 540 8,3 12,2 13,9 720 6,7 9,6 10,9 1080 5,1 7,1 8,0 1440 4,3 5,9 6,5 2880 2,6 4,1 4,8 4320 1,7 2,9 3,4 Bemerkungen: K921: Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 70 Seite 2 KOSTRA-Datenbasis 1951-2000 KOSTRA-Zeitspanne Januar - Dezember Lizenznummer: ATV-0171-1062 Bemessungsprogramm ATV-A138.XLS © 2012 - Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH Engelbosteler Damm 22, 30167 Hannover, Tel.: 0511-97193-0, Fax: 0511-97193-77, www.itwh.de Zeilen-Nr. KOSTRA-Atlas KOSTRA-Zeitspanne 1951-2000 Januar - Dezember Spalten-Nr. KOSTRA-Atlas KOSTRA-Datenbasis T in [a] Zeilen-Nr. KOSTRA-Atlas 70 Regenspende r D(T) [l/(s ha)] für Wiederkehrzeiten Örtliche Regendaten zur Bemessung nach Arbeitsblatt DWA-A 138 Spalten-Nr. KOSTRA-Atlas 24 Örtliche Regendaten zur Bemessung nach Arbeitsblatt DWA-A 138 Datenherkunft / Niederschlagsstation 24 Darmstadt Darmstadt Datenherkunft / Niederschlagsstation Seite 1 Bemessungsprogramm ATV-A138.XLS © 2012 - Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH Engelbosteler Damm 22, 30167 Hannover, Tel.: 0511-97193-0, Fax: 0511-97193-77, www.itwh.de Lizenznummer: ATV-0171-1062 HEAG mobilo GmbH Regendaten gemäß KOSTRA-DWD 2000 Regendauer D in [min] Auftraggeber: 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130 140 150 160 170 180 190 200 210 220 230 240 250 260 270 280 290 300 310 320 330 340 350 360 370 380 5 10 15 20 30 45 60 90 120 180 240 360 540 720 1080 1440 2880 4320 Regenspende r D(T) [l/(s ha)] Regendauer D [min] Regenspendenlinien T = 10 a T = 5 a T = 1 a ATV-A138-7.3.xls 20.08.2015
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17759 Zeichen
OK 181. 90
Mauer
OK 182. 16 Mauer
OK 182. 16 Mauer
OK 184. 66
Mauer
UK 183.46
Mauer
OK 185. 08
Mauer
OK 183. 71
Mauer
OK 182. 40
180. 22
179. 82
179. 81 182. 11
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190. 02
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193. 72
189. 98
190. 03
Schalt schrank
Gas
Schalt schr ank
Gas
Werbe t abel
Zigarettenaut omat
Tel efonzel le
Lit faßsäule
Wer bet abel
Werbe t abel
Werbetabel
Werbet af el
Lit faß-
säul e
Lit faßsäule
Werbe t af el Werbe t af el
Werbet abel Werbet abel
Schi ld
Schi ld
Müll
S chi ld
Gul ly
Gul ly
Gul l y
Gul ly
Gul ly
R i nn e - Wass erei nl au f
R i nn e - Wass erei nl au f
Gul ly
Gul ly
Gul ly
Gul ly
Gul ly
Gul ly
Gul ly
Gul ly
Gul ly
Gul ly
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177. 33
177. 32
177. 31
179. 02
179. 02
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190. 05
190. 05
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Pflast er
Platt en
Ri nne
Ri nne
P l at t en
P l at t en
A sphal t
A sphal t
Gehw eg - K i es
Weg - Pflaster
Kies
Asphalt
Sträucher
+ Bäume
Asphalt
Asphalt
Kat zenkopf -
pfl ast er
Einfahrt
Sträucher
+ Bäume
Sträucher
+ Bäume
Asphalt
Asphalt
Kies Kies
Be t on pl at te
Asphalt Asphalt
Kies
Pflaster Asphalt
T or T or To r
To r
Einfahrt
P l at t en
Wassereinlauf
Tor
Tür T or
Kies
Einfahrt
Kies
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Bet on
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Bet on
Stufe
Asphalt
Kies
Kies
Asphalt
Platt en
T or T or T or T ür
Pflaster
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Pflaster
Ri nne
Pflaster
Pflaster
Kies Kies
Asphalt
Asphalt Kies
10 x F undament e F ahnenmast e
R i nne
P l at t en
Kies
Asphalt
Pflaster
Rinne
Platt en
Ri nne
Asphalt
Pflaster
Gehw eg - K ies
Wiese
Asphalt
Pflaster
Kies
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Kies
Wiese
Pflaster
Kies
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Platt en
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R i nn e
Asphalt
Asphalt
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R i nn e
Platt en
Kies
Pflaster
Pflaster
Kies
Ri nne
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A sphal t
A sphal t
A sphal t
A sphal t
Kies
Gr ünfl äche
Kies
P ar kf läche
Kies
P ar kf läche
Gr ünfl äche
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Asphalt
H E A G - P f l ast er
R i nn e
Platt en
R i nne
Platt en
H E A G - P f l ast er
R i nne - P f l ast er R i nne - Gußasphal t R i nne - Gußasphal t
H E A G - P f l ast er
Pflaster
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R i nn e H EA G - P f last er
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Kies
Gr ünfl äche
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Bäume
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Asphalt
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P ar kf läche
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Kies
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Grünf l äche Grünf l äche
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4x M
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4x Metal lpoller
Gr ünfl äche
Asphalt
Schott er
Gr ünfl äche
Bäume
Ri nne Kopf steinpfl ast er
Asphalt
Platt en
Kies
Kies
Kies
178. 25
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192. 72
B ordst ei n
Bordst ei n
Bordst ei n
Bor dstei n
177. 09
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184. 80 184. 91
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184. 81
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185. 20
185. 00
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184. 63
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184. 57
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185. 20
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185. 19 185. 20
185. 19
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185. 20
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185. 24
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186. 35
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186. 32
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186. 00
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186. 70
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186. 70
186. 71
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189. 28
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187. 16
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177. 31
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178. 62
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180. 26
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182. 04
182. 04
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182. 22
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183. 04
183. 06
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183. 64
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183. 70
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184. 25
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184. 26
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184. 25
184. 27
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184. 32
184. 32
184. 40
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184. 44
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184. 36
184. 34
184. 36 186. 05
186. 06
186. 08
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186. 41
186. 41
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186. 66
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186. 98
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187. 23
184. 26
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187. 90
188. 01
188. 30
188. 41
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189. 16
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189. 71
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189. 97
189. 98
190. 03
190. 06
190. 09
190. 50
190. 52
190. 52
190. 53 190. 54
190. 60
190. 64
190. 66
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190. 72
190. 76
190. 79
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190. 84
190. 88
191. 00
191. 04
191. 04
191. 12
191. 20
191. 26
191. 19
191. 30
191. 40
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191. 56
192. 04
192. 14
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192. 76
192. 85
193. 37
193. 46
193. 56
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193. 62
193. 68
193. 76
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193. 80
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193. 82
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193. 91
193. 96
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194. 03
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194. 61
194. 63 194. 64
194. 67
194. 62
194. 49
194. 51
194. 51
194. 57
194. 41
194. 43
194. 32 194. 37
194. 18
193. 10
193. 16
193. 06
193. 06
176. 98
177. 01
192. 93 192. 94
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193. 11
193. 21
186. 74
186. 77
183. 58
190. 01
190. 17
190. 02
190. 17
194. 24
B ordst ei n
B ordst ei n
B ordst ei n
B ordst ei n
B ord st ei n
B ordst ei n
B ordst ei n
B ordst ei n
B ordst ei n
B ordst ei n
B ordst ei n
Bordst ei n
B ordst ei n
B ordst ei n
B or dst ei n
B ordst ei n
B ordst ei n
B ordst ei n
B or dst ei n
Kantenstein Kantenstein
Pflaster
K ant enst ei n
K ant enst ei n
K ant enst ei n K ant enst ei n
Kantenstein
K ant enst ei n
177. 02
177. 36
177. 39
177. 37
177. 35
179. 75
179. 71
179. 73
179. 80
180. 27
180. 23
180. 29 180. 34 182. 02
182. 02 182. 03
182. 04
184. 47
184. 59
184. 62
184. 65
184. 69
184. 92
185. 18
185. 26 185. 10
185. 24
185. 07
185. 19
186. 42
186. 44
186. 35 186. 38
185. 69 185. 35
185. 36
185. 34
185. 32
185. 26
185. 26
186. 19
186. 21
186. 29
186. 32
186. 40
186. 22
186. 25
186. 30
190. 78
189. 07
188. 60
187. 93
187. 32
186. 92
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189. 11
189. 15
189. 03
187. 68
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186. 71
186. 72
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189. 93
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190. 02
190. 00
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194. 38
194. 37
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184. 41
186. 66 186. 70 186. 73
186. 84
186. 91
Gl ei s
A ußenkant e S chi ene
Gl ei s
A ußenkant e S chi ene
Gl ei s
A ußenkant e S chi ene
Gl ei s
A ußen kant e Schi ene
177. 16
177. 19
177. 16
177. 34
177. 74
177. 71
177. 64
177. 60
177. 80
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178. 18
178. 12
178. 06
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179. 13
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179. 06
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180. 39
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180. 85
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180. 98
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181. 01
181. 21
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182. 22
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182. 90
183. 10
182. 98
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184. 01
184. 12
184. 00
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184. 20
184. 20
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184. 53
184. 63
184. 18
184. 33
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184. 60
184. 50
184. 28
184. 41
184. 46
184. 44
184. 63
184. 91
184. 81
184. 76
184. 76
184. 55
184. 76
185. 02
184. 87
184. 67
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185. 19
185. 06
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185. 30
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185. 08
185. 18
185. 30
185. 34
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185. 35
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185. 53
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185. 90
185. 84
186. 04
185. 90
185. 86
186. 04
186. 06
186. 00
186. 25
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186. 30
186. 54
186. 60
186. 60
186. 65
186. 78
187. 06
187. 10
187. 00
186. 95
187. 17
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187. 38
187. 33
187. 55
187. 91
187. 92
187. 79
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187. 92
188. 29
188. 30
188. 23
188. 17
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189. 15
189. 04
189. 01
189. 18
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189. 99
189. 96
189. 98
189. 96
189. 96
190. 09
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184. 28
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190. 29
190. 34
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190. 94
191. 07
191. 23
191. 26
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191. 62
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192. 15
192. 17
192. 33
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192. 49
192. 68
192. 69
193. 05
193. 02
193. 27
193. 28
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193. 91
193. 84
193. 99
194. 35
194. 29
194. 30
194. 30
194. 12
194. 00
194. 12
191. 43
191. 41
191. 31
191. 83
191. 76
191. 86
192. 42
192. 30
192. 60
S ockel
(Be t on )
S ockel mauer
Sockel
OK 181. 50 Sockel
OK 181. 37 Sockel
OK 181. 22
Sockelmauer
OK 182. 04 Sockelmauer
OK 181. 75
Sockelmauer
OK 182. 34
Sockelmauer
OK 182. 49
Sockelmauer
OK 182. 39
Sockelmauer
OK 183. 04
Sockelmauer
OK 183. 24
Sockelmauer
OK 183. 24
Sockelmauer
OK 183. 30
Sockel
OK 182. 39
LB ø 0.3
LB ø 0.7
Kleingehöl z
Kleingehöl z
LB ø 0.3
LB ø 0.2
LB ø 0.4
LB ø 0.4
LB ø 0.2
LB ø 0.3 LB ø 0.4 LB ø 0.5
LB ø 0.5
LB ø 0.1 LB ø 0.4 LB ø 0.4
LB ø 0.5
LB ø 0.4
LB ø 0.3
LB ø 0.4 LB ø 0.5 LB ø 0.4 LB ø 0.3
LB ø 0.3 LB ø 0.2
LB ø 0.3 LB ø 0.2 LB ø 0.3 LB ø 0.3 LB ø 0.3 LB ø 0.2 LB ø 0.2 LB ø 0.3
LB ø 0.2
LB ø 0.5
LB ø 0.5
LB ø 0.4
LB ø 0.5
LB ø 0.5
LB ø 0.6
LB ø 0.6
LB ø 0.5
LB ø 0.4
LB ø 0.4
LB ø 0.4
LB ø 0.5
LB ø 0.7
LB ø 0.3
LB 2x ø 0.15
LB 1x ø 0.15
LB ø 0.4
LB 2x ø 0.1
LB ø 0.1
LB 4x ø 0.15
LB ø 0.2
LB 2x ø 0.1
LB ø 0.6
LB ø 0.2
LB ø 0.15
LB ø 0.2 LB ø 0.1
LB ø 0.3
LB ø 0.3
LB ø 0.3
LB ø 0.4
LB ø 0.4
LB ø 0.25
LB 2x ø 0.2
LB ø 0.7
LB ø 0.1
LB ø 0.3
LB ø 0.4
LB ø 0.1
LB ø 0.5
LB ø 0.4
LB ø 0.15
LB ø 0.3
LB ø 0.3
LB ø 0.15
NB ø 0.3
NB ø 0.2
Gul ly
Gul ly
Gul ly
Gul ly
Gul ly
Gul ly
177. 22
179. 35
180. 91
182. 16 182. 05
181. 45
182. 82
183. 29
183. 44
183. 45 183. 54
183. 75
184. 19
184. 21 184. 50
184. 46
184. 72
185. 35
186. 46
186. 65
188. 14
188. 06
187. 10
190. 21
182. 11
183. 90
180. 32
180. 28
180. 29
180. 28
180. 12
180. 11
182. 13
182. 03
182. 04
182. 03
182. 22
181. 55
181. 28
182. 85
182. 71
183. 22 183. 39
183. 37
183. 37
183. 31
183. 38
184. 26
184. 59
186. 51 186. 58
186. 75
186. 71
189. 14
184. 31
190. 70
190. 69
190. 73
190. 83
190. 70
190. 32
190. 20
190. 28
182. 00
190. 66
180. 32 182. 04
183. 40
184. 22
184. 64
186. 77
190. 66
177. 14
177. 13
177. 13
177. 39
177. 38
177. 71
177. 73 177. 72
179. 48
179. 52
179. 51 180. 73
180. 74
180. 73
180. 75
180. 75
180. 74
182. 26
182. 33
182. 32
181. 92
181. 92
181. 90 182. 76
182. 75
182. 73
183. 30
183. 32 183. 34
183. 35
183. 37
183. 84
183. 83 183. 84
184. 16
184. 18
184. 19
184. 22 184. 23
184. 22
184. 30
184. 30
184. 29
184. 44
184. 45
184. 47
184. 59
184. 61
184. 60
186. 43
186. 44 186. 40
186. 24 186. 24
186. 22
186. 40
186. 41
186. 88
186. 88
186. 89
186. 81
186. 80
186. 80
186. 84
186. 83
187. 16
187. 15
187. 18
187. 90
187. 89
187. 90
188. 19 188. 21
188. 19
188. 59
188. 60 188. 58
190. 15
190. 13
190. 12
190. 11
190. 10
190. 09
193. 86
193. 83
193. 83
194. 46
194. 46
194. 45
194. 55
194. 55
194. 54
OLM
OLM
OLM
OLM
OLM
OLM
OLM
OLM
OLM
OLM
OLM
OLM
OLM
OLM
OLM
Köl ner -Tel ler
Köl ner -Tel ler
21 x H ol zpol l er ø=0, 15
Hol zpol ler ø=0,15
Hol zpol ler ø=0,15
H olzp ol ler ø=0, 15 H olzp ol ler ø=0, 15
Köl ner -Tel ler
5x H ol zp ol ler ø=0, 15
Met al l pol l er
H olzp ol ler ø=0, 15
H olzp ol ler ø=0, 15
H ol zp ol ler ø=0, 15
H ol zp ol ler ø=0, 15
H olzp ol ler ø=0, 15 H olzp ol ler ø=0, 15
5x H ol zp ol ler ø=0, 15
H ol zp oll er ø=0, 15 H ol zp oll er ø=0, 15
anlage 2
5412 Zeichen
FlaecheAu Metall, Glas, Schiefer, Faserzement: 0,9 - 1,0 59,3 0,90 53 71,1 0,60 43,0 Bemerkungen: T>150 min Die Bemessung mit diesem Programm ist nicht zulässig, der kf-Wert ist kleiner als 1*10-6 m/s! Bemessungsprogramm ATV-A138.XLS © 2012 - Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH Engelbosteler Damm 22, 30167 Hannover, Tel.: 0511-97193-0, Fax: 0511-97193-77, www.itwh.de Lizenznummer: ATV-0171-1062 Seite 1 K921: Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Auftraggeber: HEAG mobilo GmbH Entw. - Abschnitt: Rasengleis nach BÜ km 0,2+82.500 Dachprofil (2 Rigolen)--> A E halbiert Abfluss aus befestigter Fläche BÜ in Rigolen im Rasengleis, Zuleitung über Vollsickerrohr L=18m AGleisschotter = 18 x 7,9 / 2 = 71,1m², A Asphalt = 15 x 7,9 / 2 = 59,3m² Gesamtfläche Einzugsgebiet A E [m 2] 130,4 Summe undurchlässige Fläche A u [m 2] 96,0 resultierender mittlerer Abflussbeiwert Ψm [ - ] 0,74 Rasengittersteine: 0,15 Böschungen, Bankette und Gräben toniger Boden: 0,5 lehmiger Sandboden: 0,4 Kies- und Sandboden: 0,3 Gärten, Wiesen und Kulturland flaches Gelände: 0,0 - 0,1 steiles Gelände: 0,1 - 0,3 Gründach (Neigung bis 15° oder ca. 25%) humusiert <10 cm Aufbau: 0,5 humusiert >10 cm Aufbau: 0,3 Straßen, Wege und Plätze (flach) Asphalt, fugenloser Beton: 0,9 Pflaster mit dichten Fugen: 0,75 fester Kiesbelag (Gleisschotter): 0,6 Pflaster mit offenen Fugen: 0,5 lockerer Kiesbelag, Schotterrasen: 0,3 Verbundsteine mit Fugen, Sickersteine: 0,25 Schrägdach Ziegel, Dachpappe: 0,8 - 1,0 Flachdach (Neigung bis 3° oder ca. 5%) Metall, Glas, Faserzement: 0,9 - 1,0 Dachpappe: 0,9 Kies: 0,7 Ermittlung der abflusswirksamen Flächen A u nach Arbeitsblatt DWA-A 138 Flächentyp Art der Befestigung mit empfohlenen mittleren Abflussbeiwerten Ψm Teilfläche AE,i [m 2] Ψm,i gewählt Teilfläche Au,i [m 2] ATV-A138-7.3.xls 20.08.2015 Rigolenvers. Auftraggeber: Auftraggeber: Rigolenversickerung: Erforderliche Abmessungen: Eingabedaten: örtliche Regendaten: Berechnung: L = [(A u * 10 -7 * r D(n) - Q Dr /1000) - V Sch /(D*60*f Z)] / ((b R*h R*s RR ) / (D*60*f Z) + (b R + h R/2) * k f/2)) L = [(A u * 10 -7 * r D(n) - Q Dr /1000) - V Sch /(D*60*f Z)] / ((b R * h R * s RR ) / (D*60*f Z) + h R/2 * k f/2)) L = [(A u * 10 -7 * r D(n) - Q Dr /1000) - V Sch /(D*60*f Z)] / ((b R * h R * s RR ) / (D*60*f Z) + b R * k f/2)) 1 L = [(A u * 10 -7 * r D(n) - Q Dr /1000) - V Sch /(D*60*f Z)] / ((b R*h R*s RR ) / (D*60*f Z) + (b R + h R/2) * k f/2)) D [min] rD(n) [l/(s*ha)] 20 156,7 ### AE m2 130,4 30 123,4 ### Ψm - 0,74 45 95,2 ### Au m2 96 60 78,5 ### kf m/s 5,2E-06 90 55,4 ### hR m 0,5 120 43,3 ### bR m 1,0 180 30,7 ### Speicherkoeffizient des Füllmaterials der Rigole sR - 0,35 240 24,1 ### da mm 160 360 17,1 ### Innendurchmesser Rohr(e) in der Rigole di mm 141,8 gewählte Anzahl der Rohre in der Rigole a - 1 sRR - 0,37 QDr l/s 120 16,9 Wasseraustrittsfläche des Dränagerohres AAustritt cm 2/m 224 120 0,0 gewählte Regenhäufigkeit n 1/Jahr 0,2 Zuschlagsfaktor f Z - 1,20 120 11,4 anrechenbares Schachtvolumen VSch m³ 120 13,3 Ergebnisse: 120 15,1 maßgebende Dauer des Bemessungsregens D min 120 16,4 maßgebende Regenspende rD(n) l/(s*ha) 120 16,7 erforderliche Rigolenlänge L m 120 16,9 gewählte Rigolenlänge Lgew m 120 16,8 vorhandenes Speichervolumen Rigole VR m3 120 16,6 versickerungswirksame Fläche AS, Rigole m2 120 15,8 maßgebender Wasserzufluss Qzu l/s 120 0,0 vorhandene Wasseraustrittsleistung QAustritt l/s Bemessungsprogramm ATV-A138.XLS © 2012 - Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH Engelbosteler Damm 22, 30167 Hannover, Tel.: 0511-97193-0, Fax: 0511-97193-77, www.itwh.de Lizenznummer: ATV-0171-1062 Lizenznummer: ATV-0171-1062 Seite 1 Seite 2 3,3 22,8 2 40 Bemessungsprogramm ATV-A138.XLS © 2012 - Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH Engelbosteler Damm 22, 30167 Hannover, Tel.: 0511-97193-0, Fax: 0511-97193-77, www.itwh.de Gesamtspeicherkoeffizient mittlerer Drosselabfluss aus der Rigole 120 43,3 16,9 18,0 Höhe der Rigole 16,9 Breite der Rigole 16,8 16,6 Außendurchmesser Rohr(e) in der Rigole 15,8 Abflussbeiwert gem. Tabelle 2 (DWA-A 138) 15,1 undurchlässige Fläche 16,4 Durchlässigkeitsbeiwert der gesättigten Zone 16,7 Wasseraustrittsfläche VSR: 224cm²/m 2) Vollsickerrohr (beidseitig): DN160, L=18m L [m] 11,4 Einzugsgebietsfläche 13,3 Zuleitung über Vollsickerrohr (am Ende verschlossen) 1) Rigole (beidseitig): b Rig = 1,00m; h Rig = 0,50m; Kiesfüllung Abfluss aus befestigter Fläche BÜ in Rigolen nach BÜ im Rasengleis Abfluss aus befestigter Fläche BÜ in Rigolen nach BÜ im Rasengleis HEAG mobilo GmbH HEAG mobilo GmbH K921: Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 K921: Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Entwässerungs- Abschnitt: Rasengleis nach BUe km 0,2+82,500 Entwässerungs- Abschnitt: Rasengleis nach BUe km 0,2+82,500 Dimensionierung einer Rigole oder Rohr-Rigole Dimensionierung einer Rigole oder Rohr-Rigole nach Arbeitsblatt DWA-A 138 nach Arbeitsblatt DWA-A 138 11,4 13,3 15,1 16,4 16,7 16,9 16,8 16,6 15,8 120 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 0 50 100 150 200 250 300 350 400 Rigolenlänge L [m] Dauer des Bemessungsregens D [min] Rigolenversickerung ATV-A138-7.3.xls 20.08.2015
anlage 45
904 Zeichen
G:\NAHVERKEHR\K921_Darmstadt_Campus_TU_Lichtwiese\Umwelt_Landschaft\GIS\qgis
des Grundwassers
Grundwasserflurabstand u. GOK überwiegend hoch
Grundwasser - Fließrichtung
Datengrundlage: Baugrund- und Gründungsgutachten
Grundwasser Kontaminationsrisiko / Empfindlichkeit 0 100 200 300 400 500 m
Schutzgut WasserPotenzielle Verminderung derGrundwasserneubildung durch Neuversiegelung
bzw. Neuteilversiegelung bisher unversiegelter
Flächen (KW 1).
Anlagebedingte Konflikte
technische PlanungNachrichtliche Darstellung
Untersuchungsraumgrenze(50 m beidseitig der geplanten Trasse)
1,70 m
KW 1
N
KW 1
KW 1
Umweltverträglichkeitsstudie Landschaftspflegerischer Begleitplan
Schutzgut Wasser
Bestand, Bewertung und wesentliche Konflikte
UVS
1:3.500
TK
10/15 10/15 10/15
NP AL
3
anlage 10
2941 Zeichen
G Fahrräder SAMSON SAMSON SAMSON SAMSON SAMSON SAMSON SAMSON SAMSON SAMSON SAMSON SAMSON SAMSON Fl.25 Bankelemente Erschließungsstrasse Asphalt PflastergestaltungPlattenbelag Fuß-/ Radwegeachse Treppenanlage MENSA FußwegeachseMauer HEIZKRAFTWERK NEUESBAUINGENIEURGEBÄUDE MATERIAL-WISSENSCHAFT MASCHINENBAUINSTITUTSGEBÄUDE Andienungshof Mensa NEUBAUEXZELLENZ-CLUSTER"SMART-INTERFACE" PARKHAUS FahrräderFahrräderStandortKunst PHYSIKALISCHECHEMIENEUBAU CSIGEBÄUDE Fahrräder PflanzflächenWege Pflaster ARCHITEKTUR NEUESBAUINGENIEURGEBÄUDEBAUINGENIEURGEBÄUDE Mauer BusBus Zentrale Erschließungsstraße HÖRSAAL-GEBÄUDEHMZ Radweg RadwegGehwegFahrräderFahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder FahrräderFahrräder Fahrräder Jovanka - Bontschits - Straße Radwegeachse Otto-Berndt-Straße VI IV IIIIVIVIV IV VI III L4/01 L1/01 L3/01 L5/01 L5/07 L5/06VI III IV IV IV III IV VI Freiflächenbereich in Abstimmung mit GestaltungsentwurfTechn. Universität Darmstadt Freiflächenbereich in Abstimmung mit GestaltungsentwurfTechn. Universität Darmstadt Neubau Haltestelle TU-Lichtwiese/MensaNL=45m, 20cm ü. SOsiehe DetailplanAnpassung ZugangssituationGebäude TBTB TBTB TBTBTB TBTBTBTBTB TBTB W8nW9n W10n(vorgezogeneZunge) M40 1.62 SteuergerätSchienenschmieranlage SteuergerätSchienenschmieranlage M24 M26 M27 M28 M29M30 M39 M54M55M56M57M58M59 M60 M52M51M50M49M47M46M44 M45 M42 M53 M37 M35 M36M38 M48M43M41 M34 M31TBTB TBTB TBTB TBPflaster anpassenPflaster anpassen W7n Abstand Haltestellen 505 m M25 1.62 Anschluss an Blatt 1 BE-Fläche BE-Fläche Regelquerschnitt 2Querprofil km 0,6+55 Querprofil km 0,8+70Querprofil km 0,9+20M32M33 G:\NAHVERKEHR\K921_DARMSTADT_CAMPUS_TU_LICHTWIESE\04_PLANGEN\PLAENE\MAGISTRATSVORLAGE\LP\L_PGEK11.DWG\mic-2007-nv.ctb Nachrichtlich:Planung PlatzgestaltungTechnische Universität Darmstadt LEGENDE PLANUNGGLEIS MIT ASPHALTEINDECKUNG BAHNSTEIGGLEISQUERUNG/GEHWEG ASPHALT RADWEG GRÜNFLÄCHEFAHRBAHN RASENGLEIS GEHWEG WARTEHALLEBELEUCHTUNGSMASTVORHANDENER BAUMENTFALLENDER BAUM FAHRKARTENAUTOMATDYNAMISCHE FAHRGASTINFORMATION (DFI)PAPIERKORBPFLASTER MASTSTANDORTE FL-ANLAGE PEINER-MASTE(FORTLAUFENDE NR.)MLSA-MAST MIT SIGNAL LFD. NR. BAUWERKSVERZEICHNIS RÜCKBAULFD. NR. BAUWERKSVERZEICHNIS NEUBAU LEGENDE BAUWERKSNR. SPLITTBELAG FAHRBAHNDECKE FRÄSEN ERSCHÜTTERUNGSCHUTZ 1.1xx1.1xx ANPASSUNGSFLÄCHEN BZW. VORÜBERGEHENDE INANSPRUCHNAHME MASTSTANDORTE FL-ANLAGE ACHTECK-MASTE(FORTLAUFENDE NR.)M NEU GEPFLANZTER BAUM BESTANDKATASTERRÜCKBAUNACHRICHTLICH PLANUNGEN DRITTERMASSNAHMENGRENZEBE-FLÄCHEN 2.1Abbruch Keller1.1Straßenbahntrasse1.2Fahrleitung 2.1Platzbereich 2.2Neubau Leitung 2.4Neubau Überweg 2.3Überfahrt Schacht 2.4Neubau Überweg 2.6Platzbereich 2.2Abbruch Stützwand2.7Erschütterungsschutz 2.8Neubau Stützmauer 2.9Neubau Stützmauer 2.10Neubau Leitung 2.3Abbruch Rampe 2.11Neubau Rampe 2.12Neubau Haltestelle 2.13Neubau Leitung2.14Neubau Sozialgebäude 2.15Neubau Stützmauer 2.4Rückbau Kran2.16Umbau Fluchttür
anlage 56
108062 Zeichen
Dokumentation
ÖPNV-Untersuchung
Erschließung Campus TU-Lichtwiese
S
TAND: 08.05.2013
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese
I
IMPRESSUM
Auftraggeber
DADINA Darmstadt- Dieburger Nahverkehrsorganisation
bahnGALERIE
Europaplatz 1
64293 Darmstadt
Auftragnehmer
Bearbeitung
ZIV - Zentrum für integrierte Verkehrssysteme GmbH
Robert-Bosch-Straße 7
64293 Darmstadt
Dr.-Ing. Wolfgang Kittler
Dr.-Ing. Annette Birgelen
In Zusammenarbeit mit Habermehl & Follmann Ingenieurgesellschaft mbH, Rodgau
Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Frankfurt
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese
II
INHALT
1 ANLASS UND ZIELSETZUNG 1
1.1 Anlass 1
1.2 Ziel der Untersuchung und Vorgehensweise 2
2 GRUNDLAGENERMITTLUNG 4
2.1 Relevante Unterlagen und Daten 4
2.2 ÖPNV-Angebot zur Erschließung des Campus TU-Lichtwiese 4
2.3 Fahrgastzahlen 6
2.4 Zukünftige Planungen 6
2.5 Fazit 6
3 BEWERTUNGSSYSTEM ZUR BEURTEILUNG DER LÖSUNGSVARIANTEN 8
3.1 Vorgehensweise 8
3.2 Erläuterung der Zielkriterien 9
3.2.1 Kosten 9
3.2.2 Einbettung in bestehendes Liniennetz 10
3.2.3 Bauliche Machbarkeit 10
3.2.4 Betriebliche Machbarkeit 10
3.2.5 Bedienungsqualität 10
3.2.6 Beförderungsqualität 11
3.2.7 Fahrgastnachfrage 12
3.2.8 Umfeldverträglichkeit 12
3.2.9 Akzeptanz / Durchsetzbarkeit 12
4 VORAUSWAHL VON LÖSUNGSVARIANTEN 14
4.1 Variante 1 15
4.2 Variante 2 17
4.3 Variante 3 19
4.4 Vorzeitig ausgeschlossene Varianten 21
4.4.1 Variante Heinrichstraße 21
4.4.2 Variante Böllenfalltor / Böllenfalltorweg 21
4.4.3 Verlängerung bis zum Haltepunkt TU-Lichtwiese 22
4.4.4 "Große" Umfahrung im Zentrum des Campus Lichtwiese 22
4.4.5 Endpunkt / Wendeschleife zwischen L3|01 (Architektur) und L4|01 (Mensa) 22
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese
III
4.5 Auswahl von Varianten für die detaillierte Ausarbeitung 23
5 AUSARBEITUNG AUSGEWÄHLTER VARIANTEN 24
5.1 Trassierung im Zentrum des Campus Lichtwiese 24
5.2 Methodik der Nachfrageermittlung 28
5.2.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes 28
5.2.2 Verkehrsangebot und Verkehrsnachfrage 29
5.3 Mitfall I 30
5.3.1 Netz- und Fahrplanplanung 30
5.3.2 Lage von Haltestellen und Verknüpfungspunkten 33
5.3.3 Fahrzeitenprofile 34
5.3.4 Investitionskosten und Betriebskosten 35
5.3.5 Technische Machbarkeit der Trassierung 36
5.3.6 Potenzielle Konflikte mit umweltschutzrechtlichen Regelungen 37
5.3.7 Nachfragewirkungen 37
5.4 Mitfall II 39
5.4.1 Netz- und Fahrplanplanung 39
5.4.2 Fahrzeitenprofile 41
5.4.3 Lage von Haltestellen und Verknüpfungspunkten 42
5.4.4 Investitionskosten und Betriebskosten 43
5.4.5 Technische Machbarkeit der Trassierung 44
5.4.6 Potenzielle Konflikte mit umweltschutzrechtlichen Regelungen 44
5.4.7 Nachfragewirkungen 45
5.5 Ohnefall 46
5.5.1 Netz- und Fahrplanplanung 46
5.5.2 Fahrzeitprofile 47
5.5.3 Lage von Haltestellen und Verknüpfungspunkten 48
5.5.4 Investitionskosten und Betriebskosten 48
5.5.5 Technische Machbarkeit der Trassierung 48
5.5.6 Potenzielle Konflikte mit umweltschutzrechtlichen Regelungen 48
5.5.7 Nachfragewirkungen 48
6 VARIANTENBEURTEILUNG UND EMPFEHLUNG 50
6.1 Vergleichende Beurteilung 50
6.2 Überschlägige Nutzen-Kosten-Indikatoren 52
6.3 Empfehlung 54
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese
IV
BILDER
Bild 1 Projektbeteiligte 3
Bild 2 Aktuelles ÖPNV-Angebot TU-Lichtwiese 4
Bild 3 Bewertungssystem zur Beurteilung der Lösungsvarianten 9
Bild 4 Linienweg der Variante 1 (ab Roßdörfer Platz) 15
Bild 5 Variante 1: Zusammenfassende Bewertung 16
Bild 6 Linienweg der Variante 2 17
Bild 7 Variante 2: Zusammenfassende Bewertung 18
Bild 8 Linienweg der Variante 3 19
Bild 9 Variante 3: Zusammenfassende Bewertung 20
Bild 10 Vorzugslösung für die Trassierung im Zentrum des Campus Lichtwiese (hier Mitfall II) 26
Bild 11 Netzplanung Mitfall I 31
Bild 12 Querschnittbezogene ÖPNV-Nachfrage im Mitfall I 38
Bild 13 Netzplanung Mitfall II 39
Bild 14 Querschnittbezogene ÖPNV-Nachfrage im Mitfall II 45
Bild 15 Netzplanung Ohnefall 46
Bild 16 Querschnittbezogene ÖPNV-Nachfrage im Ohnefall 49
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese
V
TABELLEN
Tabelle 1 Relevantes ÖPNV-Angebot für die Erschließung des Campus TU-Lichtwiese 5
Tabelle 2 Einsteiger / Aussteiger an Haltestellen im Bereich Campus Lichtwiese nach Linien 6
Tabelle 3 Mitfall I: Rahmenfahrplan und Kapazitäten 33
Tabelle 4 Mitfall I: Fahrtzeitenprofil (Fahrtrichtung Hauptbahnhof - TU-Lichtwiese/Mensa) 34
Tabelle 5 Mitfall I: Fahrtzeitenprofil (Fahrtrichtung TU-Lichtwiese/Mensa - Hauptbahnhof) 35
Tabelle 6 Mitfall I: Nachfragewirkungen 38
Tabelle 7 Mitfall II: Rahmenfahrplan und Kapazitäten der Straßenbahn 40
Tabelle 8 Mitfall II: Rahmenfahrplan und Kapazitäten der Bus-Linie K 41
Tabelle 9 Mitfall II: Fahrtzeitenprofil (Fahrtrichtung Hauptbahnhof - TU-Lichtwiese/Mensa) 42
Tabelle 10 Mitfall II: Fahrtzeitenprofil (Fahrtrichtung TU-Lichtwiese/Mensa - Hauptbahnhof) 42
Tabelle 11 Mitfall II: Nachfragewirkungen 46
Tabelle 12 Ohnefall: Rahmenfahrplan und Kapazitäten der Bus-Linie K 47
Tabelle 13 Vergleichende Beurteilung der Mitfälle I und II gegenüber dem Ohnefall 51
Tabelle 14 Überschlägiger Nutzen-Kosten-Indikator für die Mitfälle I und II 53
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese
VI
ANLAGEN
1 ÖPNV-ANGEBOT (STATUS QUO): STECKBRIEFE DER
RELEVANTEN ÖV-LINIEN
2 BEWERTUNGEN VON TRASSIERUNGSVARIANTEN
3 GROBKOSTENSCHÄTZUNGEN INFRASTRUKTUR
3-1 MITFALL I
3-2 MITFALL II
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese
VII
QUELLEN
DADINA (2010)
Dr.-Ing. Volker Blees - Verkehrslösungen, plan:mobil und Habermehl+Follmann
Ingenieurgesellschaft im Auftrag der Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation
(DADINA): Nahverkehrsplan (NVP) 2011 – 2016 des Landkreises Darmstadt-Dieburg und
der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
BOStrab (1987 / 2007)
Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 11. Dezember 1987 (BGBl. I S. 2648), die
zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. November 2007 (BGBl. I S. 2569) geändert
worden ist.
ITP, VWI (2006)
ITP Intraplan Consult GmbH und VWI Verkehrswissenschaftliches Institut Stuttgart GmbH:
Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des ÖPNV und
Folgekostenrechnung, Version 2006. Erstellt im Auftrag des Bundesministers für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung. München, Stuttgart, 2006.
VDV (2001)
VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen): Verkehrserschließung und
Verkehrsangebot im ÖPNV. VDV-Schriften Heft 4, Köln, 6/2001.
VDV (1996)
VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen): Beschreibung der Beförderungsqualität
im Busverkehr (VDV Schriften). Köln, 1996.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlass und Zielsetzung
1
1 Anlass und Zielsetzung
1.1 Anlass
Anlass für die Untersuchung ist die Verbesserung der Erschließung de s Campus
TU-Lichtwiese der Technischen Universität Darmstadt (TU Darmstadt) durch den
ÖPNV.
Diese wurde zunächst im Kontext mit einer Überprüfung der Bedienung des
Korridors Darmstadt – Roßdorf – Groß-Zimmern betrachtet, da sich die beiden
Untersuchungsräume überschneiden und integrierte Lösungen denkbar erschi enen.
Im Laufe der Bearbeitung hat sich jedoch herausgestellt, dass eine integrierte
Lösung für eine vertiefte Untersuchung sachlich und organisatorisch nicht
empfohlen werden konnte. Daher wurde die weitere Bearbeitung der beiden
Untersuchungsräume voneinander entkoppelt, und es wurden separate
Dokumentationen erstellt.
Die TU Darmstadt erwartet kurzfristig einen starken Anstieg der Studierendenzahlen
an den Standorten Lichtwiese und Botanischer Gart en von ca. 6. 500 Studierenden
im WS 2012/13 auf etwa 10.000 Studierende im WS 2013/2014, vor allem durch die
Eröffnung des neuen Hörsaal- und Medienzentrums ab dem SS 2013. Anschließend
wird eine leicht rückläufige Tendenz in Richtung 8.000 - 8.500 Studierende bis zum
Jahr 2020 prognostiziert. Dies bedeutet aber immer noch einen deutlichen Anstieg
der Studierenzahlen auf der Lichtwiese und am Botanischen Garten gegenüber dem
Status Quo.
Bei den Beschäftigten rechnet die TU Darmstadt mit einer jährlichen Zunahme von
etwa 3% für die beiden Standorte Lichtwiese und Botanischer Garten von ca. 2.200
im WS 2012/13 auf rund 2.700 im Jahr 2020. Von einem sprunghaften Anstieg mit
Eröffnung des Hörsaal- und Medienzentrums ist nicht auszugehen, da dort nur eine
Zusammenführung von vorhandenen Arbeitsplätzen am Standort Lichtwiese
vorgesehen ist. Für die ÖPNV -Nachfrage relevant ist auch die Einführung eines
Jobtickets für die Beschäftigten der TU Darm stadt am 01.05.2013 und die geplante
Einführung einer Parkraumbewirtschaftung am 01.10.2013.
Es ist daher davon auszugehen, dass die Nachfrage im ÖPNV am Campus TU-
Lichtwiese gegenüber dem Status Quo weiter ansteigt und dass es trotz der neu
geschaffenen Zusatzangebote zu weiteren Kapazitätsengpässen kommen wird.
Zudem ist bereits das heutige ÖPNV-Angebot aus verkehrlicher Sicht
verbesserungswürdig. So kann die Bus-Linie K schon heute aufgrund ihrer starken
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlass und Zielsetzung
2
Auslastung durch Angehörige der TU Darmstadt ihre Erschließungsfunktion für das
Woogsviertel nicht mehr in der gewünschten Qualität wahrnehmen. Zudem kommt
es wegen der zahlreichen Busse zu hohen Belastungen von Trassen und zentralen
Haltestellen. Auch muss die Umweltverträglichkeit des derzeitigen Busang ebots
kritisch gesehen werden.
Aus diesen Gründen ist es erforderlich, auch die ÖPNV-Erschließung des Campus
TU-Lichtwiese grundlegend zu überplanen. Einen entsprechenden Beschluss hat
die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt am 4. Februar
2010 gefasst. Im NVP 2011- 2016 (DADINA, 2010) ist hierfür als Maßnahme die
„Verbesserung der Anbindung des Campus TU -Lichtwiese einschließlich kurzfristig
realisierbarer Übergangsmaßnahmen“ genannt.
1.2 Ziel der Untersuchung und Vorgehensweise
Die Untersuchung ist als erste Stufe eines Planungs - und Realisierungsprozesses
zu sehen, an dessen Ende eine zukunftsfähige Lösung für eine verbesserte ÖPNV-
Erschließung des Campus TU-Lichtwiese stehen soll.
Ziel dieser Untersuchung ist es, eine qualifizierte Entscheidungsgrundlage für
weiterzuverfolgende Maßnahmen zu liefern (Machbarkeitsstudie). Dafür werden
grundsätzlich in Betracht kommende Lösungsvarianten im Sinne einer Vorprüfung
vergleichend untersucht und bewertet. Auf dieser Basis wird eine nachvollziehbare
und belastbare Empfehlung bezüglich sinnvoller Lösungsvarianten und für das
weitere Vorgehen gegeben. Für Varianten, die größere Infrastrukturmaßnahmen
voraussetzen (Straßenbahn), wird ein überschlägiger NKU-Faktor ermittelt, um die
Fördermöglichkeiten durch das Land Hessen abzuschätzen.
Die Bearbeitung für beide Untersuchungsräume (Campus TU -Lichtwiese und
Korridor Darmstadt – Roßdorf – Groß-Zimmern) erfolgte in enger Kooperation mit
allen relevanten Akteuren.
Für die laufende Abstimmung wurden ein Kernteam und eine Lenkungsgruppe
gebildet. Dem Kernteam gehör ten die DADINA, die Wissenschaftsstadt Darmstadt ,
die ZIV GmbH, die Schüßler -Plan Ingenieurgesellschaft mbH und die Habermehl &
Follmann Ingenieurgesellschaft mbH an. In der Lenkungsgruppe sind darüber
hinaus der Landkreis Darmstadt -Dieburg, die beteiligten Landkreiskommunen
Roßdorf und Groß -Zimmern, die HEAG mobilo sowie die TU Darmstadt
eingebunden. Für die erweiterte Koordination wurde eine Projektgruppe gebildet, die
neben der Lenkungsgruppe die Vertreter weiterer Behörden und Institutionen (z. B.
Stadtplanungsamt, Umweltamt und Grünflächenamt der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, Kreisverwaltung Darmstadt -Dieburg, Regierungspräsidium Darmstadt
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlass und Zielsetzung
3
und Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Darmstadt sowie Zentrale)
umfasst.
Bild 1 Projektbeteiligte
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Grundlagenermittlung
4
2 Grundlagenermittlung
2.1 Relevante Unterlagen und Daten
Für die vorliegende Machbarkeitsstudie wurden vor allem die folgenden Unterlagen
und Daten verwendet:
RMV-Fahrgastzahlen von 2010 (Auszug),
"Straßenbahn zur Lichtwiese, Darmstadt", Büro Krebs und Kiefer (KuK) im
Auftrag der HEAG mobilo, April 2009,
"Fahrgasterhebung der Linie K", Büro R + T, Januar 2011,
Nahverkehrsplan (NVP) 2011 – 2016 des Landkreises Darmstadt -Dieburg und
der Wissenschaftsstadt Darmstadt (DADINA, 2010)
Weiterhin wurde das heutige und das geplante ÖPNV -Angebot mit Straßenbahnen
und lokalen Busverkehren sowie dem regionalen Schienenverkehr ( Bahn-Linie 65
"Odenwaldbahn") zusammengestellt, soweit ein Zusammenhang mit diesem Pro jekt
besteht.
2.2 ÖPNV-Angebot zur Erschließung des Campus TU-Lichtwiese
Für die Untersuchung ist das in Bild 2 und Tabelle 1 dargestellte ÖPNV-Angebot
relevant.
Bild 2 Aktuelles ÖPNV-Angebot TU-Lichtwiese (gelb = Bus-Linie K, hellgrün = Straßenbahn-
Linie 9, dunkelgrün = Straßenbahn-Linie 2, blau = Bahn-Linie 65)
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Grundlagenermittlung
5
Linie Linienweg
Anzahl Fahrten / Tag
(Montag - Freitag)
von DA
Zentrum
nach DA
Zentrum
238 228
K Darmstadt Kleyerstraße – Hauptbahnhof –
Luisenplatz – Darmstadt TU-Lichtwiese/Mensa 99 92
2 Darmstadt Hauptbahnhof – Berliner Allee – Rhein-
/Neckarstraße – Luisenplatz – Schloß – Böllenfalltor 42 39
9
Griesheim Platz Bar-le-Duc – Maria-Goeppert-Straße
– Darmstadt Berliner Allee – Luisenplatz –
Böllenfalltor
75 76
65 Frankfurt Hbf / Darmstadt Hbf – Groß-Umstadt
Wiebelsbach – Erbach (– Eberbach) 21 20
Tabelle 1 Relevantes ÖPNV-Angebot für die Erschließung des Campus TU-Lichtwiese (Quelle:
Fahrpläne auf www.dadina.de, Stand 13.07.2012)
Wesentliches Element der Anbindung des Campus TU-Lichtwiese an die Innenstadt
Darmstadts und den Hauptbahnhof ist die Bus -Linie K . Zur Verstärkung der Bus -
Linie K wurde ab Oktober 2011 zunächst die Bus -Linie 5515/5516 aus Richtung
Worfelden, Erzhausen und Weiterstadt als Bus-Linie K montags bis freitags im
Vorlesungszeitraum, also von Anfang Oktober bis Mitte Febr uar sowie von Mitte
April bis Mitte Juli, halbstündlich von der Darmstädter Innenstadt bis zur Lichtwiese
verlängert. Mit Beginn des SS 2013 wurde die Bus -Linie 5515/5516 als eine neue
Bus-Linie KU (nur im Vorlesungszeitraum) über die Alexanderstraße, Pütz erstraße
und den Roßdörfer Platz mit 4 Fahrten/h und weiteren Verstärkerfahrten eingeführt.
Damit gibt es aktuell insgesamt bis zu zwölf Fahrten pro Stunde zwischen der
Darmstädter Innenstadt und den Standorten Lichtwiese und Botanischer Garten.
Zusätzlich wird für einen flexiblen Einsatz ein weiterer Bus vorgehalten.
Weiterhin ist der Campus mit den Straßenbahn -Linien 2 und 9 über die Haltestelle
Hochschulstadion erreichbar, allerdings verbunden mit einem Fußweg von ca. 600
m bis zum Architektur -Gebäude bz w. ca. 1.000 m bis zum neuen Hörsaal - und
Medienzentrum, weshalb dieses Angebot nur von untergeordneter Bedeutung für
die Erschließung des Campus TU-Lichtwiese ist.
Die Bahn- Linie 65 (Odenwaldbahn) stellt Direktverbindungen nach Darmstadt
Hauptbahnhof oder Frankfurt Hauptbahnhof, über Darmstadt Ostbahnhof und
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Grundlagenermittlung
6
Nordbahnhof bzw. in Gegenrichtung bis nach Erbach (Odenwald) oder Eberbach
her. Allerdings ist auch zum Haltepunkt der Odenwaldbahn ein Fußweg von ca.
500 m ab dem neuen Hörsaal- und Medienzentrum zurückzulegen.
2.3 Fahrgastzahlen
Die Fahrgastzahlen (Aussteiger / Einsteiger an Haltestellen nach Linien) der RMV -
Fahrgasterhebung 2010 zeigt Tabelle 2.
Linie Haltestelle
Aussteiger / Tag von
Darmstadt Zentrum
(Montag - Freitag)
Einsteiger / Tag nach
Darmstadt Zentrum
(Montag - Freitag)
K TU-Lichtwiese / Mensa 1.642 1.574
2 TU-Hochschulstadion 618 593
9 TU-Hochschulstadion 909 1.152
65 TU-Lichtwiese Bf 154 90
Tabelle 2 Einsteiger / Aussteiger an Haltestellen im Bereich Campus Lichtwiese nach Linien (Quelle:
Fahrpläne auf www.dadina.de, Stand 13.07.2012)
Es ist davon auszugehen, dass die aktuellen Fahrgastzahlen der Bus -Linie K vor
allem an Vorlesungstagen höher liegen als in Tabelle 2 angegeben. In einer
Fahrgastzählung im Oktober 2012 wurden im Zeitraum 6:00 bis 18:00 Uhr für die
Haltestelle TU -Lichtwiese/Mensa an einem Vorlesungstag 2.123 Aussteiger und
1.893 Einsteiger gezählt.
2.4 Zukünftige Planungen
Über das im Kapitel 2.2 beschriebene Angebot hinaus sind zunächst keine weiteren
Planungen für eine Verbesserung der Erschließung des Campus TU-Lichtwiese
vorgesehen.
2.5 Fazit
Die hohe und zeitlich konzentrierte Verkehrsnachfrage am Campus TU -Lichtwiese
wird heute im Wesentlichen durch die Bus -Linie K bedient . Deren Angebot stößt
jedoch an eine Kapazitätsgrenze, die auch durch neu geschaff ene Zusatzangebote
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Grundlagenermittlung
7
(Bus-Linie KU) nicht nachhaltig erweitert werden kann, so dass es auch künftig zu
weiteren Kapazitätsengpässen kommen wird.
Zusätzlich wird die Nachfrage im ÖPNV am Campus TU-Lichtwiese weiter
ansteigen. Eine Verdichtung im Busverkehr ist nur begrenzt möglich, da eine
deutliche Angebotsausweitung mit erheblichen Problemen verbunden wäre. Als
Gründe sind hier insbesondere die bereits heute sehr hohe ÖV -Belastung der
Trassen (u. a. Schulstraße - Schloß - Luisenplatz, Roßdörfer Str. ) sowie die
Auslastung der zentralen Haltestellen Luisenplatz und Willy-Brandt-Platz zu nennen.
Seitens des Regierungspräsidiums Darmstadt ( III 33.1, Genehmigungsbehörde für
den ÖPNV) wird zudem für diese Haltestellen eine Entlastung gefordert, die im Falle
des Willy-Brandt-Platzes auch ausdrücklich der Verbesserung der
Verkehrssicherheit dienen soll (Schreiben vom 18.08.2011 an die DADINA) . Nicht
zuletzt ist auch die Umweltverträglichkeit bei einer hohen Anzahl von Bussen
hinsichtlich der Lärm- und Luftschadstoffemissionen und des Klimaschutzes kritisch
zu bewerten.
Um die Erschließung des Campus TU -Lichtwiese entsprechend den Vorgaben des
NVP auch bei steigender Nachfrage nachhaltig sichern zu können, kann daher die
Bedienung durch eine Straßenbahn -Linie als schnelles, leistungsfähiges und
umweltfreundliches ÖPNV-System eine Lösung sein.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Bewertungssystem zur Beurteilung der Lösungsvarianten
8
3 Bewertungssystem zur Beurteilung der Lösungsvarianten
3.1 Vorgehensweise
Zur Beurteilung der Lösungsvarianten für eine Straßenbahn -Linie wurde eine
zweistufige Vorgehensweise gewählt und mit allen Projektbeteiligten abgestimmt.
In der ersten Stufe (Grobbewertung) werden die jeweils spezifischen Vor - und
Nachteile der Lösungsvarianten aufgezeigt und qualitativ (verbal -argumentativ)
bewertet. In der zweiten Stufe (detaillierte Bewertung) werden dann ausgewählte
Lösungsvarianten detaillierter ausgearbeitet und bewertet. Hierbei werden neben
qualitativen Bewertungen auch quantifizierte Messgrößen verwendet.
Für beide Stufen der Variantenbewertung wurde ein einheitliches, integriert es
Zielsystem entwickelt. Die Auswahl der Zielbereiche und der jeweils zugehörigen
Zielkriterien orientiert sich an den relevanten Empfehlungen des Verbandes
Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV , 2001 und VDV, 1996 ) bzw. an der
„Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen
Personennahverkehrs“ (ITP / VWI, 2006) und deckt alle wesentlichen Aspekte einer
vergleichenden Bewertung der Lösungsvarianten ab.
Die Zielkriterien wurden bewusst so gewählt, dass eine schrittweise Konkretisierung
der Bewertung sowohl verbal -argumentativ (1. und 2. Stufe) als auch mit
quantifizierten Abschätzungen bzw. die Ermittlung überschlägiger NKU -Faktoren (2.
Stufe) möglich ist. Zielsetzungen und Zielwerte werden, soweit möglich und sinnvoll,
aus dem Nahv erkehrsplan 2011-2016 des Landkreises Darmstadt Dieburg und der
Wissenschaftsstadt Darmstadt (DADINA, 2010) abgeleitet.
Zur Bewertung selber wird eine fünfstufige Bewertungsskala (++, +, o - , --)
verwendet. Ergänzend werden durch eine systematische verbal e Beschreibung die
spezifischen Vor - und Nachteile der untersuchten Lösungsvarianten ausführlich
dargestellt, so dass ein hohes Maß an Transparenz der Bewertung gesichert ist.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Bewertungssystem zur Beurteilung der Lösungsvarianten
9
Bild 3 Bewertungssystem zur Beurteilung der Lösungsvarianten
3.2 Erläuterung der Zielkriterien
Im Folgenden werden die Zielkriterien kurz erläutert und die jeweils entsprechenden
Zielsetzungen des NVP 2011-2016 (DADINA, 2010) benannt.
3.2.1 Kosten
Folgenden Zielkriterien wurden bewertet:
Investitionskosten
Infrastruktur
Fahrzeuge
Betriebskosten
Der NVP fordert den effizienten Einsatz der finanziellen Mittel bzw. konsequenten
Einsatz von Investitionen zur Weiterentwicklung des ÖPNV nach den
Gesichtspunkten der verkehrlichen Wirksamkeit und des Nutzens im ÖPNV -
Gesamtsystem (S. 16, 18).
Zielbereich Grobbewertung
(1. Stufe)
Detaillierte Bewertung
(2. Stufe)
Kosten
- Investitionskosten
- Betriebskosten
qualitative
Abschätzungen
(verbal-
argumentativ)
detailliertere
qualitative
Abschätzungen
quantifizierte
Abschätzungen,
z. B.
•
Baukosten
• Betriebskosten
• Nachfrage-
wirkungen
überschlägige
NKU-Faktoren
Einbettung in bestehendes
Liniennetz
bauliche Machbarkeit
betriebliche Machbarkeit
Bedienungsqualität
- Erschließungsqualität
- Angebotsqualität
Beförderungsqualität
Fahrgastnachfrage
Umfeldverträglichkeit
Akzeptanz / Durchsetzbarkeit
++
+
o
-
--
++
+
o
-
--
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Bewertungssystem zur Beurteilung der Lösungsvarianten
10
3.2.2 Einbettung in bestehendes Liniennetz
Folgende Zielkriterien wurden bewertet:
Be-/ Entlastung von Strecken, Haltestellen
Verknüpfungsmöglichkeit im ÖV / P+R
Flexibilität / zukünftige Entwicklungen
Der NVP fordert die Verbesserung und den Ausbau der Umsteigeverknüpfungen
(S. 19) sowie die Vermeidung von Parallelverkehr (S. 28).
3.2.3 Bauliche Machbarkeit
Folgendes Zielkriterium wurde bewertet:
Trassierungsmöglichkeiten / bauliche Zwangspunkte
Entsprechend der Charakteristik als Rahmenplan gibt es zu konkreten baulichen
Aspekten im NVP keine einschlägigen Aussagen.
3.2.4 Betriebliche Machbarkeit
Folgende Zielkriterien wurden bewertet:
unabhängige Trassenführung bzw. Vorrang-Signalisierung
betrieblich kritische Strecken / Knoten (Konflikte ÖV-MIV, ÖV-ÖV)
Der NVP fordert die konsequente Weiterführung der Planungen und Maßnahmen
zur Beschleunigung des ÖPNV (Busspuren, ÖPNV -Vorrangschaltung), sowie der
Maßnahmen zur Verbesserung der Pünktlichkeit und der Betriebsstabilität (S. 19).
3.2.5 Bedienungsqualität
Bei der Bedienungsqualität wurde nach der Erschließungsqualität und der
Angebotsqualität unterschieden.
Erschließungsqualität
Folgendes Zielkriterium wurde bewertet:
fußläufiger Haltestelleneinzugsbereich
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Bewertungssystem zur Beurteilung der Lösungsvarianten
11
Richtwerte für den Haltestelleneinzugsbereich (Luftlinienentfern ung) für Bus und
Straßenbahn sind laut NVP (S. 23):
Stadt Darmstadt sowie Kernstädte der Mittelzentren: 300 m (bei 10- Minuten-
Takt max. 400 m)
übrige Bereiche: 500 m
Angebotsqualität
Folgende Zielkriterien wurden bewertet:
zeitliche Verfügbarkeit (Bedienungshäufigkeit, Regelmäßigkeit der Bedienung,
Betriebszeiten)
Platzangebot
Die Bedienungsstandards nach NVP sind (S. 25 f.):
DA-Zentrum - Lichtwiese:
15-Min-Takt: Mo-Fr 5:00 - 21:00 Uhr, Sa 5:30 - 20:00 Uhr
30-Min-Takt: Mo-Fr 21:00 - 0:30 Uhr, Sa 20:00 - 0:30 Uhr, So 7:00 - 0:30 Uhr
3.2.6 Beförderungsqualität
Folgende Zielkriterien wurden bewertet:
Reisezeit
Umsteigehäufigkeit
Dem NVP können folgende Vorgaben zur Beförderungsqualität entnommen werden:
Reisezeitverhältnis ÖPNV/MIV max. 1,5 (S. 27)
DA-Zentrum - Lichtwiese bzw. Ostbf: umsteigefreie Verbindungen (S. 27)
mind. 90 % aller Fahrten 2016 pünktlich (S. 28)
max. Übergangszeiten Hauptumsteigerelationen (mehr als 200 Umsteiger pro
Relation in beide Richtungen) (S. 29):
Bus/Strab - SPNV: 10 Min.
Bus - Bus, Bus - Strab, Strab - Strab: 5 Min.
möglichst direkte Anschlüsse bzw. geringe Wartezeiten,
Anschlusssicherung bei Taktfolgen ab 30 Minuten, Zuschlag von max.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Bewertungssystem zur Beurteilung der Lösungsvarianten
12
5 Min. bei Fahrplanunsicherheit (S. 28)
gezielte Verbesserung der Nutzbarkeit des ÖPNV für Mobilitätseingeschränkte
(S. 19)
3.2.7 Fahrgastnachfrage
Folgendes Zielkriterium wurde bewertet:
Nachfrageentwicklung
3.2.8 Umfeldverträglichkeit
Folgende Zielkriterien wurden bewertet:
Stadt- und Landschaftsbild
Bündelung/Trennwirkung
Umweltfaktoren (Lärm- und Luftschadstoffemissionen, Klimaschutz)
Der NVP enthält zur Umfeldverträglichkeit die folgenden Aussagen:
Reduktion der Schadstoffbelastung durch den MIV, schrittweise und
wirtschaftlich angemessene Verminderung der Lärm - und Schadstoff -
Emissionen durch den ÖPNV: Verringerung Feinstaubausstoß, konstante CO 2-
Emissionen bzw. mittelfristig Verringerung der CO 2-Emissionen, keine
Erhöhung der Gesamtbilanz aller Emissionen einer Gemeinde durch
Netzveränderungen und daraus resultierende Än derungen der
Verkehrsnachfrage (S. 18)
Prüfung des Ausbaus höherwertigerer Verkehrssysteme (Expressbus,
Straßenbahn) in Relationen mit hoher Nachfrage und hohem Potenzial (S. 20)
3.2.9 Akzeptanz / Durchsetzbarkeit
In diesem Zielbereich werden auch teilweise weitergehende Zielkriterien
zusammengeführt, die einen Bezug zur Akzeptanz / Durchsetzbarkeit haben.
Folgende Zielkriterien wurden bewertet:
planerische Vorgaben,
politische Beschlüsse,
rechtliche Machbarkeit (rechtliche Vorgaben zu Umweltschutz, …),
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Bewertungssystem zur Beurteilung der Lösungsvarianten
13
Finanzierung (Förderfähigkeit, …).
Zur Akzeptanz / Durchsetzbarkeit gibt es im NVP keine unmittelbaren Aussagen.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Vorauswahl von Lösungsvarianten
14
4 Vorauswahl von Lösungsvarianten
Auf Basis bisheriger Planungsüberlegungen sowie eigener Überlegungen im
Kernteam und in der Lenkungsgruppe wurden in einer Vorauswahl grundsätzlich
mögliche Lösungsvarianten für die Trassierung einer neuen Straßenbahn-Linie
definiert.
Die Bandbreite mög licher Lösungen wird schematisch dargestell t und es werden
ihre Vor- und Nachteile in einer strukturierten, verbal-argumentativen Bewertung auf
Grundlage der Zielbereiche und Zielkriterien (vgl. Kap. 3) aufgezeigt . Die
Investitionskosten und die Betriebskosten werden qualitativ abgeschätzt.
Auf dieser Basis wurden dann ausgewählte Trassierungsvarianten vertiefend
ausgearbeitet (Kapitel 5 ). Die Trassierung im Zentrum des Campus Lic htwiese
musste wegen zu erwartender Beeinträchtigungen sensibler Geräte in der
vertiefenden Ausarbeitung gegenüber den in diesem Kapitel dargestellten Varianten
geändert werden, so dass statt einer Umfahrung des neuen Hörsaal - und
Medienzentrums (HMZ) aus gutachterlicher Sicht im Rahmen dieser
Machbarkeitsstudie eine Wendeschleife nördlich des Hörsaal- und Medienzentrums
in Abstimmung mit der DADINA, der Stadt Darmstadt, der HEAG mobilo und der TU
Darmstadt empfohlen wird (Kapitel 5.1).
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Vorauswahl von Lösungsvarianten
15
4.1 Variante 1
Hbf Willy-Brandt-Platz Luisenplatz Schloß Roßdörfer Platz Roßdörfer
Straße Breslauer Platz Petersenstraße TU-Lichtwiese / Mensa
Bild 4 Linienweg der Variante 1 (ab Roßdörfer Platz)
Der Linienweg der Variante 1 entspricht dem Linienweg der Bus-Linie K zwischen
Hauptbahnhof und der Endhaltestelle TU-Lichtwiese / Mensa, allerdings mit
Umfahrung des zentralen Bereichs des Campus Lichtwiese im Uhrzeigersinn (in
Gegenrichtung zur aktuellen Führung der Bus -Linie K) und Anordnung der
Straßenbahnhaltestelle (wie Bus-Linie K) auf der östlichen Straßenseite unmittelbar
am neuen Hörsaal- und Medienzentrum mit einer optimalen Erschließungswirkung
für den Campus Lichtwiese und kurzen Wegen zum HMZ und zur Mensa. Es ist ein
Trassenneubau zwischen dem Roßdörfer Platz und der Endhaltestelle TU -
Lichtwiese / Mensa erforderlich.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Vorauswahl von Lösungsvarianten
16
Bild 5 Variante 1: Zusammenfassende Bewertung
Die Variante 1 wird als Mitfall I in Kapitel 5 vertieft untersucht.
Weitere Erläuterungen und die Bewertung der Variante 1 können Anlage 2
entnommen werden.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Vorauswahl von Lösungsvarianten
17
4.2 Variante 2
Hbf Rheinstraße Luisenplatz Schloß Roßdörfer Platz Nieder-
Ramstädter-Straße Lichtwiesenweg TU-Lichtwiese / Mensa
Bild 6 Linienweg der Variante 2 (ab Roßdörfer Platz, gestrichelt = Bestand)
Der Linienweg der Variante 2 entspricht dem Linienweg der Straßenbahn- Linie 2
zwischen Hauptbahnhof und der Haltestelle TU Hochschulstadion mit Weiterführung
über den Lichtwiesenweg bis ins Zentrum des Campus Lichtwiese, mit Umfahrung
des zentralen Bereichs im Uhrzeigersinn und einer Haltestelle unmittelbar am dem
HMZ analog zur Variante 1. Es ist ein Trassenneubau ab der Haltestelle
Hochschulstadion bis zur Endhaltestelle TU-Lichtwiese / Mensa erforderlich.
Die Führung nördlich des Architekturgebäudes wird von der TU Darmstadt als
Vorzugslösung betrachtet. Eine Führung südlich des Gebäudes wird aber auch als
möglich angesehen (gegebenenfalls ist wegen eines tangierten Privatgrundstücks
eine Lösung herbeizuführen).
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Vorauswahl von Lösungsvarianten
18
Bild 7 Variante 2: Zusammenfassende Bewertung
Die Variante 2 (mit Führung nördlich des Architekturgebäudes) wird als Mitfall
II in Kapitel 5 vertieft untersucht.
Weitere Erläuterungen und die Bewertung der Variante 2 können Anlage 2
entnommen werden.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Vorauswahl von Lösungsvarianten
19
4.3 Variante 3
Hbf Rheinstraße Luisenplatz Schloß Ostbahnhof B 26 (Westlage)
Breslauer Platz Petersenstraße TU-Lichtwiese / Mensa
Bild 8 Linienweg der Variante 3 (ab Schloß; gestrichelt: Variante c nach Roßdorf / Groß-Zimmern)
Der Linienweg der Variante 3 führt ab dem Hauptbahnhof über die Rheinstraße, die
Haltestellen Luisenplatz und Schloß und weiter über die auf der Landgraf -Georg-
Straße zu reaktivierenden Gleise bis zum Ostbahnhof. Ab dem Ostbahnhof verläuft
die Trasse als Neubau zwischen der B26 (Westlage) und den Sportstätten der TSG
1846, weiter zwischen Botanischem Garten und Woogsviertel bis zum Breslauer
Platz und anschließend über die Petersenstraße bis ins Zentrum des Campus
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Vorauswahl von Lösungsvarianten
20
Lichtwiese, mit Umfahrung des zentralen Ber eichs im Uhrzeigersinn und einer
Haltestelle unmittelbar am dem HMZ analog zu den Varianten 1 und 2.
Diese Variante ist nur sinnvoll in Kombination mit Variante c nach Roßdorf/Groß-
Zimmern (siehe Dokumentation der ÖPNV -Untersuchung für den Korridor
Darmstadt - Roßdorf - Groß-Zimmern).
Bild 9 Variante 3: Zusammenfassende Bewertung
Die Variante 3 wird insbesondere wegen der Bedenken bezüglich der
Umfeldverträglichkeit und der Akzeptanz / Durchsetzbarkeit (erhebliche
Eingriffe in die Funktion des Sportgeländes der TSG 1846, in den Botanischen
Garten sowie in den Grünzug am Woog) sowie wegen der sehr hohen
Investitionskosten nicht weiterverfolgt
. Zudem ist wegen der dichten Taktfolge
in der HVZ die Überlagerung der Streckenäste TU -Lichtwiese und Roßdorf /
Groß-Zimmern bei der Kombination mit der Variante c im Bereich Landgraf -
Georg-Straße als betrieblich problematisch einzustufen.
Weitere Erläuterungen und die Bewertung der Variante 3 können Anlage 2
entnommen werden.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Vorauswahl von Lösungsvarianten
21
4.4 Vorzeitig ausgeschlossene Varianten
4.4.1 Variante Heinrichstraße
Hbf Willy-Brandt-Platz Luisenplatz Schloß Roßdörfer Platz
Heinrichstraße Breslauer Platz Petersenstraße TU-Lichtwiese / Mensa
Laut Erläuterungsbericht "Straßenbahn zur Lichtwiese, Darmstadt" des Büros Krebs
und Kiefer aus dem Jahr 2009 würde sich die Verkehrskapazität der Heinrichstraße
durch die Integration der Straßenbahn beträchtlich reduzieren. Eine Führung der
Straßenbahn durch die Heinrichstraße sei daher nur möglich, wenn als
Alternativroute die Nord-Ost-Umgehung zur Entlastung der Heinrichstraße beitragen
würde. Zudem wäre aufgrund der Verkehrsbelastung der Heinrichstraße (20.000
Fahrzeuge / 24 h im Querschnitt, Schwerverkehrsanteil 6%) die Führung der
Straßenbahn auf einem eigenen Gleiskörper anzustreben. Ein eigener Gl eiskörper
im westlichen Abschnitt sei aber nur zu realisieren, wenn die Verkehrswege jeweils
in ihren Mindestbreiten hergestellt würden, verbunden mit Eingriffen in
Privatgrundstücke an besonderen Zwangspunkten und für Fahrleitungsmasten.
Diese Variante wird daher als problematisch gesehen und aus städtebaulichen und
betrieblichen Gründen vorzeitig von der weiteren Untersuchung ausgeschlossen.
4.4.2 Variante Böllenfalltor / Böllenfalltorweg
Hbf
Rheinstraße Luisenplatz Schloß Roßdörfer Platz Nieder-
Ramstädter-Straße Böllenfalltor Böllenfalltorweg TU-Lichtwiese / Mensa
Die Führung über den Böllenfalltorweg ist wegen der elektromagnetischen
Unverträglichkeit der im Neubaus des NMR- und Laborzentrums ( südlich der
Gebäude des Fachbereichs Chemie unmit telbar am Böllenfalltorweg ) betriebenen
sensiblen Geräte mit der Straßenbahn (vgl. Kap. 5.1) nicht möglich. Zudem sind die
Investitionskosten aufgrund der vergleic hsweise deutlich längeren Trasse (ohne
zusätzliche Erschließungswirkung) erheblich höher, und die Fahrtzeiten zwischen
Stadtmitte und dem Campus Lichtwiese sind entsprechend wesentlich länger.
Aus diesen Gründen wurde diese Variante vorzeitig von der weiteren Untersuchung
ausgeschlossen.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Vorauswahl von Lösungsvarianten
22
4.4.3 Verlängerung bis zum Haltepunkt TU-Lichtwiese
… TU-Lichtwiese / Mensa Haltepunkt TU-Lichtwiese
Mit einer Verlängerung einer neuen Straßenbahnverbindung über die Mensa hinaus
bis zum Haltepunkt Lichtwiese der Odenw aldbahn (Linie 65) würde ein weiterer
Verknüpfungspunkt (neben Ostbahnhof, Nordbahnhof, Hauptbahnhof) der
Odenwaldbahn mit den innerstädtischen ÖV -Linien entstehen. Zudem würde die
Straßenbahn eine Zubringer -/Abbringer-Funktion vom Campus zum / vom
Haltepunkt TU-Lichtwiese übernehmen.
Als wesentliche Potenziale für eine Verknüpfung der Odenwaldbahn mit den
innerstädtischen ÖV-Linien werden aber die Verkehrsströme in Richtung Innenstadt
gesehen, für die jedoch eine Verknüpfung am Ostbahnhof aufgrund der kürz eren
Fahrtzeiten attraktiver ist . Das Fahrgastpotenzial für diese Variante wird daher als
sehr gering eingeschätzt. Hinzu kommt, dass eine Wendeanlage mit einem
erheblichen Flächenverbrauch im Bereich des Haltepunkts TU -Lichtwiese Bf
erforderlich wäre, bei dem es sich um ein wichtiges Naherholungsgebiet
(Landschaftsschutzgebiet) handelt.
Aus diesen Gründen wurde diese Variante vorzeitig von der weiteren Untersuchung
ausgeschlossen.
4.4.4 "Große" Umfahrung im Zentrum des Campus Lichtwiese
Alternativ zur "kleinen" Umfahrung (entsprechend Bus-Linie K ) des zentralen
Bereichs wurde eine "große" Umfahrung mit Führung der Straßenbahn westlich der
Mensa und des alten Bauingenieurgebäudes und anschließender Umfahrung des
neuen Hörsaal- und Medienzentrums (gegen der Uhrzeigersinn) betrachtet.
Diese Alternative wurde aber vorzeitig verworfen, da trotz größerer Trassenlänge
keine zusätzliche Erschließungswirkung erzielt wird und außerdem bauliche
Erweiterungsmöglichkeiten der TU eingeschränkt würden.
4.4.5 Endpunkt / Wendeschleife zwischen L3|01 (Architektur) und L4|01 (Mensa)
Alternativ zur "kleinen" Umfahrung des zentralen Bereichs wurde außerdem ein
Endpunkt (mit Wendeschleife) zwischen den Gebäuden L3|01 (Architektur) und
L4|01 (Mensa) für die Variante 2 (Straßenbahn über den Lichtwiesenweg) diskutiert.
Gegenüber einer Haltestelle unmittelbar am HMZ würden dann jedoch g rößere
Bereiche des Campus Lichtwiese (im Osten) nicht innerhalb des 300 m -
Einzugsbereichs der Straßenbahn- Haltestelle liegen (schlechtere Erschließungs -
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Vorauswahl von Lösungsvarianten
23
wirkung). Die fußläufige Erreichbarkeit der Haltestelle wirkt sich unmittelbar auf die
Nachfrage der Straßenbahn und damit auf den für eine Förderfähigkeit der
Infrastrukturmaßnahme durch das Land Hessen nachzuweisenden NKU-Faktor aus.
Das Medienzentrum als aufkom men stärkstes Ziel sollte zudem in unmittelbarer
Nähe der Haltestelle liegen. Dies wurde auch in der Rahmenplanung für den
Standort Lichtwiese vom November 2012 in Abstimmung mit der Stadt Darmstadt so
festgelegt.
Nicht zuletzt wären die Haltestellen der Straßenbahn und der Bus -Linie K räumlich
voneinander getrennt, was betrieblich (Infrastruktur für das Fahrpersonal) und
verkehrlich (Umsteigen Straßenbahn / Bus) nachteilig ist.
Aufgrund der genannten Argumente wurde diese Alternative nicht weiterverfolgt.
4.5 Auswahl von Varianten für die detaillierte Ausarbeitung
Wie in Kapitel 4 dargestellt werden die Varianten 1 und 2 im Kapitel 5 vertieft
untersucht.
Mit Blick auf die grobe Abschätzung von NKU -Faktoren werden die Varianten
entsprechend der für die NKU üblichen Nomenklatur im Weiteren als „Mitfälle“
bezeichnet:
Mitfall I = Variante 1
Mitfall II = Variante 2
Ohnefall (Vergleichsfall) für die Erschließung des Campus TU-Lichtwiese ist die
Erschließung durch die Bus-Linie K auf demselben Linienweg wie im Status Quo ,
aber mit zwei zusätzlichen Fahrten in den Spitzenzeiten (12 Fahrten/h bzw. 5-
Minuten-Takt). Auf diese Weise wird die angebotene Kapazität im Vergleich zum
Status Quo (Fahrplan 2011/12) erhöht.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
24
5 Ausarbeitung ausgewählter Varianten
Die ausgewählten Lösungsvariant en werden hinsichtlich der folgenden Aspekte
detaillierter ausgearbeitet:
Netz- und grobe Fahrplanplanung.
Lage von Haltestellen und Verknüpfungspunkten.
Fahrzeitenprofile.
Darüber hinaus wurden folgende Aspekte vertieft betrachtet:
Investitionskosten (Grobkostenschätzung) und Betriebskosten.
Technische Machbarkeit der Trassierung (Trassenbreite, Radien, Steigungen) .
Auf vorliegenden Machbarkeitsuntersuchungen wird aufgebaut.
Potenzielle Konflikte mit umweltschutzrechtlichen Regelungen. Diese wurden in
enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt als Obere
Naturschutzbehörde ermittelt.
Nachfragewirkungen. Diese wurden durch die Habermehl & Follmann
Ingenieurgesellschaft mbH ermittelt.
Die Ausarbeitung wurde in der Tiefe vorgenommen, die für di e Ermittlung eines
überschlägigen NKU -Faktors erforderlich ist. Eine Gesamtnetzbetrachtung (z. B.
hinsichtlich der Linien- und Umlaufoptimierung für nicht veränderte (Teil) -Strecken)
wurde in Abstimmung mit dem Auftraggeber nicht vorgenommen.
Außerdem war es erforderlich, eine detailliertere Planung der Trassierung im
Zentrum des Campus Lichtwiese vorzunehmen. Ziel war es, über die technische
Machbarkeit der Trassierung hinaus die Verträglichkeit der Straßenbahn mit
sensiblen Geräten und auch die grundsätzl iche Akzeptanz der empfohlenen
Trassierung bereits im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie möglichst sicher zu
stellen (hierzu Kapitel 5.1).
5.1 Trassierung im Zentrum des Campus Lichtwiese
Für die Ausarbeitung der ausgewählten Varianten war zu beachten, dass es auf
dem Campus Lichtwiese zahlreiche sensible wissenschaftliche Geräte gibt, deren
Funktionsfähigkeit durch die Straßenbahn sowohl aufgrund des elekt ro-
magnetischen Feldes als auch der Erschütterungen beeinträchtigt werden könnte.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
25
Zur Ermittlung potentieller Konflikte und für die Entwicklung von Lösungs -
möglichkeiten wurde daher eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der HEAG mobilo
mit Beteiligung der betroffenen Fachbereiche bzw. Institute der TU Darmstadt und
externen Gutachtern (Elektromagnetische Verträglichkeit: Prof. Dr. -Ing. Ralf Vick ,
Universität Magdeburg, Institut für Grundlagen der Elektrotechnik und EMV ;
Erschütterungen: Ingenieurbüro I. B. U. / Hr. Lenz, Essen) im Rahmen dieser
Machbarkeitsstudie initiiert.
Ergebnis der Gutachten war, dass die Trassierung im Zentrum des Campus
Lichtwiese zur Sicherstellung der elektromagnetischen Verträglichkeit gegenüber
den in der Vorauswahl betrachteten V arianten dahingehend geändert werden
musste, dass die Straßenbahn in einem ausreichenden Abstand von den sensiblen
Geräten in den Gebäuden L2|01 bis L2|06 geführt wird. Dies kann nur durch eine
Führung der Straßenbahn zwischen der Mensa (L4|01) und dem neuen Gebäude
des Fachbereichs Bauingenieurwesen (L5|06) im Mitfall II bzw. eine Wendeschleife
nördlich des neuen Hörsaal - und Medienzentrums (L4|02) in den Mitfällen I und II
erreicht werden, um die Vorgabe einer Endhaltestelle in unmittelbarer Nähe zur
Mensa und zum Hörsaal- und Medienzentrum zu erfüllen.
Die in Bild 10 dargestellt Trassierung (hier für den Mitfall II) wird folglich aus
Sicht der Gutachter als Vorzugslösung für die weitere Planung in Abstimmung
mit der DADINA, der Stadt Darmstadt, der HEAG mobilo und der TU Darmstadt
empfohlen. Inwieweit weitere Optimierungsmöglichkeiten der Trassierung
bestehen, sollte im Rahmen der weiteren Planung untersucht werden. Auch
sind die Führung und die Verkehrssicherheit der starken Fußgänger - und
Radfahrerströme auf dem Campus Lichtwiese im Rahmen der weiteren
Planung vertieft zu untersuchen und durch geeignete Maßnahmen zu
optimieren.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
26
Bild 10 Vorzugslösung für die Trassierung im Zentrum des Campus Lichtwiese (hier Mitfall II)
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
27
Für den Nachweis der Machbarkeit dieser Lösung waren insbesondere die
folgenden Aspekte relevant:
Sensible Geräte des Fachbereichs Bauingenieurwesens
Die in der Nähe befindlichen sensiblen Geräte des Fachbereichs
Bauingenieurwesens werden nach den vorliegenden Gutachten hinsichtlich ihrer
elektromagnetischen Verträglichkeit nicht beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung
durch Erschütterungen wird vermieden, wenn ein Masse-Feder-System für
einen begrenzten Streckenabschnitt aufgebaut wird. Diese grundsätzlich
realisierbare Lösung ist im Rahmen der weiteren Planung zu vertiefen.
Alle Fachbereiche bzw. Institute mit sensiblen Geräten sollten auch in eine sich
gegebenenfalls anschließende Planung einbezogen werden, um die
Verträglichkeit dieser Geräte mit der Straßenb ahn und die Akzeptanz der
Planung sicher zu stellen.
Platzbedarf der Wendeschleife
Um die Wendeschleife in den erforderlichen Mindestabmessungen realisieren zu
können, ist die Petersenstraße nördlich der Wendeschleife gemäß
Vorzugslösung um ca. 10 m in Richtung Norden zu verlegen.
Verkleinerung des Anlieferungshofs der Mensa und Verlegung der Zufahrt
Der Anlieferungshof der Mensa muss bei einem zweigleisigen Ausbau gemäß
Vorzugslösung um ca. 4,5 m nordseits verkleinert werden. Es wurde daher mit
Rangierversuchen vor Ort und durch eine softwaregestützte Simulation in
Abstimmung mit dem Studentenwerk und der TU Darmstadt nachgewiesen,
dass große Lkw mit bis zu 12 m Länge bei einer entsprechenden Verkleinerung
weiterhin die Rampen für die Anlieferung angefahren werden können.
Nicht möglich bei einer Verkleinerung des Anlieferungshofs wäre aber das
Anfahren der im westlichen Bereich stehenden EAD -Container am aktuellen
Standort. In Absprache mit dem EAD und dem Studentenwerk (Vor-Ort-Termin
am 22.02.2013) wäre dies aber entweder durch den Einsatz kleinerer Container
und ggf. kleinerer Fahrzeuge (bei einer häufigeren Leerung) oder durch eine
Verlegung des Standorts mit Verlängerung der Rampe und Änderung der
Ausrichtung der Container lösbar.
Weiterhin ist die Zufahrt zum Anlieferungshof in Richtung Süden zu verlegen.
Dadurch ist sogar eine Verbesserung der fahrgeometrischen Gestaltung der
Zufahrt gegenüber der aktuellen Situation möglich (diese ist auch aufgrund der
derzeit unbefriedigenden Si tuation ausdrücklich vom Studentenwerk
gewünscht). Gegebenenfalls ist aber der in diesem Bereich unterirdisch
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
28
vorhandene Fettabscheider zu verlegen bzw. an anderer Stelle neu zu errichten.
Da aber ohnehin eine Erneuerung des Fettabscheiders aus Altersgründen nach
Aussage des Studentenwerks Darmstadt erforderlich ist, sollten die
entstehenden erheblichen Kosten auch nur zum Teil der Straßenbahn
angelastet werden.
5.2 Methodik der Nachfrageermittlung
5.2.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes
Für die Machbarkeitsstudie i st der Untersuchungsraum in einen engeren und
erweiterten Teil unterteilt worden. Dadurch ist eine Differenzierung der lokalen und
regionalen Verkehre gegeben. Der engere Teil umfasst die Kernstadt von Darmstadt
mit den angerenzenden Stadtteilen Arheilgen, Eberstadt, Kranichstein und
Wixhausen.
Der daran anschließende erweiterte Untersuchungsraum umfasst alle Ziele, die
verkehrlich auf den engeren Untersuchungsraum ausgerichtet sind und gleichzeitig
untersuchungsrelevante Fahrgastpotenziale erwarten lassen. Unter diesem
Gesichtspunkt sind die Siedlungsbänder in Richtung Frankfurt am Main, Offenbach,
Mainz, Wiesbaden westlich entlang der Rheinline bis Mannheim/ Heidelberg und
östlich des Odenwalds entlang der Maingrenze bis Hanau von besonderer
Bedeutung.
Somit sind alle relevanten Verkehrsbeziehungen in Darmstadt als auch in den
Gemeinden um Darmstadt, die über das HEAG -Liniennetz hinausgehen, wie z. B.
Regionalbuslinien in die Landkreise als auch Fernverkehre von und zum HBF
Darmstadt, berücksichtigt und die Einbeziehung aller untersuchungsrelevanten
Fahrgastpotenziale, die mit dem Planungsvorhaben gewonnen werden können, ist
gewährleistet.
Der gesamte Untersuchungsraum umfasst insgesamt 834 Verkehrszellen. Die
Gliederung des Untersuchungsraumes nach Verkehrs zellen basiert auf der
Einteilung der Verkehrsdatenbasis Rhein/Main (VDRM) mit einer feinteiligen
Gliederung der Stadt Darmstadt im Bereich der TU-Lichtwiese. Die Abgrenzung des
Untersuchungsraumes sowie die Zelleinteilung wurden mit allen relevanten
Akteuren abgestimmt.
Auf diese Verkehrszelleneinteilung beziehen sich auch die nachfolgend
beschriebenen MIV- und ÖV-Kenngrößen.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
29
5.2.2 Verkehrsangebot und Verkehrsnachfrage
Grundlagen der Potenzialermittlung
Die Potenzialermittlung nach dem Verfahren der Standardisierten Bewertung beruht
auf dem Mitfall -Ohnefall-Prinzip. Danach werden für die Beurteilung des
Planungsvorhabens diejenigen Veränderungen ermittelt, die durch die Realisierung
der zu prüfenden Maßnahme (Mitfall, d. h. Planungsfall mit Investitionsvorhaben)
gegenüber der Situation ohne Realisierung der Maßnahme (Ohnefall, d. h.
Planungsfall ohne Investitionsvorhaben) hervorgerufen werden.
Das Verfahrensschema zur Bestimmung der Auswirkungen des Planungsvorhabens
auf die zukünftige Wegewahl und Verkehrsnachfrage im relevanten Straßennetz (IV)
und ÖV-Liniennetz umfasst die folgenden Arbeitsschritte:
Bestandsaufnahme der Verkehrsnachfrage Ist -Zustand 2010. Als Grundlage
wurde hier die RMV-Zählung von 2010 herangezogen.
Verkehrsnachfrage - Prognose 2020. Neuberechnung der Verkehrsnachfrage
auf den Prognosehorizont 2020 basierend auf den Strukturdatenveränderungen
(Studierenden-, Bevölkerungs - und Beschäftigtenentwicklung u. a. an der TU -
Lichtwiese) bis zum Jahr 2020 mit dem Programm VISUM der PTV AG mit tels
Verkehrserzeugungsalgorithmus VISEVA.
Für die Prognose 2020 lagen Zahlen der TU -Darmstadt mit Beschäftigten -
entwicklung und Studentenzahlen vor.
Verkehrsangebot
Grundlage für die Berechnung der verlagerten und induzierten Verkehre sind die
Veränderungen des Verkehrsangebotes im Ohnefall gegenüber dem Ist -Zustand
bzw. der Mitfälle gegenüber dem Ohnefall. Das Verkehrsangebot unterscheidet sich
im Wesentlichen durch die unterschiedlichen Linienrouten der ÖV -Verkehrssysteme
sowie in der Anzahl der Fahrten bzw. der Taktdichte des Verkehrssystems Bus bzw.
Straßenbahn. Die Datengrundlage hierauf bezieht sich auf Prognosefahrpläne der
für das Verkehrsmodell relevanten ÖV -Angebote Anhand des unterschiedlichen
Verkehrsangebotes wurden die Kenngrößen der Verkehrsnachfrage errechnet.
Verkehrsnachfrage
Ausgangsbasis für die Ermittlung der Verkehrsnachfrage im Ist -Zustand ist das aus
vorhandenen Nachfragedaten hergeleitete Verkehrsaufkommen im MIV und ÖPNV
auf den für diese Untersuchung relevanten Verkehrsbeziehung en. Als
Nachfragedaten standen zur Verfügung:
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
30
Verkehrsdatenbasis Rhein/Main (VDRM)
RMV-Zählung von 2010 mit Quell -/ Ziel -Haltestellennachfragedaten und
Kantenbelastungen für alle untersuchungsrelevanten SPNV -, Straßenbahn- und
Buslinien.
Für den engeren Untersuchungsraum Darmstadt liegen die Bezirkszellen in ihrer
Ursprungsform in ausreichender Bezirksgröße vor. Um für den
Untersuchungsbereich der TU -Lichtwiese eine feinteiligere Differenzierung der
Verkehrsnachfrage bzw. Quell- und Zielverkehre zu bekommen, wurde zunächst der
Bezirk, in der das Untersuchungsbiet TU -Lichtwiese liegt, nach Vorgabe von
Hessen Mobil gesplittet und verfeinert.
Die Verkehrsnachfrage im MIV und ÖV in den untersuchungsrelevanten
Verkehrsrelationen wurde auf der Grundlage der VDRM zusammengestellt und der
ÖV-Anteil anhand der RMV-Zählergebnisse von 2010 auf Plausibilität überprüft.
Die Verkehrsnachfrage im Ohnefall sowie in den Mitfällen I und II auf den Bus - und
Straßenbahnlinien sowie den SPNV-Verbindungen wurde auf Grundlage
der Strukturdatenveränderungen im Untersuchungsraum
des Liniennetzes im Prognosefall 2020
und des veränderten Nahverkehrsangebotes im Ohnefall bzw. im Mitfall I bzw. II
ermittelt.
5.3 Mitfall I
5.3.1 Netz- und Fahrplanplanung
Netzplanung
Die Netzplanung für den Mitfall I ist in Bild 11 dargestellt. Die Bus-Linie K wird im
Abschnitt Hauptbahnhof - Lichtwiese durch die Straßenbahn ersetzt. Im
verbleibenden Abschnitt zwischen Kleyerstraße und Hauptbahnhof bleibt die Bus -
Linie K erhalten. Eine Optimierung des verbleibenden Abschnitts der Bus -Linie K
wurde im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie in Abstimmung mit dem Auftraggeber
nicht vorgenommen und bleibt einer Gesamtnetzbetrachtung vorbehalten.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
31
Bild 11 Netzplanung Mitfall I (gelb = Bus-Linie K, hellgrün = Strab-Linie 9, dunkelgrün = Strab-Linie 2,
rot = "neue" Strab-Linie; graue Fläche: 300 m-Einzugsradius der Haltestelle)
Es ist ein Trassenneubau für die Straßenbahn ab dem Roßdörfer Platz bis zur
Endhaltestelle TU -Lichtwiese/Mensa mit einer Gesamtlänge von 2, 05 km
erforderlich (Bild 12).
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
32
Bild 12 Neubaustrecke Mitfall I
Fahrplanplanung
Folgender Rahmenfahrplan wurde für die Straßenbahn im Mitfall I festgelegt. Es
wurde von einem Platzangebot von durchschnittlich 214 Plätzen je Fahrt
(Straßenbahnen ST 14 mit Beiwagen SB 9 bei der Hälfte aller Fahrten)
ausgegangen.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
33
Betriebstage Betriebszeiten
Taktzeiten 65%-Kapazität pro h je
Richtung1
V, S F V, S F
Montag - Freitag 05:00 - 07:00 15 Min. 556
07:00 - 18:00 7,5 Min. 15 Min. 1.112 556
18:00 - 21:00 15 Min. 556
21:00 - 00:30 30 Min. 278
Samstag 05:30 - 20:00 15 Min. 556
20:00 - 00:30 30 Min. 278
Sonntag 07:00 - 12:00 30 Min. 278
12:00 - 19:00 15 Min. 556
19:00 - 00:30 30 Min. 278
Tabelle 3 Mitfall I: Rahmenfahrplan und Kapazitäten (V = Vorlesungszeit, S = Schultage, F =
Schulferien und vorlesungsfreie Zeit)
Der Fahrplan der Bus-Linie K im Abschnitt Kleyerstraße - Hauptbahnhof sowie die
Fahrpläne der sonstigen Bus- und Straßenbahn-Linien wurden nicht verändert.
5.3.2 Lage von Haltestellen und Verknüpfungspunkten
Die Lage der Haltestellen und der Verknüpfungspunkte entspricht der Bus -Linie K
im Status Quo zwischen Hauptbahnhof und der Haltestelle TU -Lichtwiese/Mensa
(siehe Bild 11).
Die Haltestelle Roßdörfer Platz der Straßen bahn ist allerdings in Richtung
Stadtmitte in der Roßdörfer Straße anzuordnen, gegenüber der bestehenden
Haltestelle der Bus-Linie K.
Die Haltestelle TU-Lichtwiese/Mensa ist im Bereich der Wendeschleife nördlich des
Hörsaal- und Medienzentrums vorgesehen (vgl. Kapitel 5.1) .
1 65% der Platzkapazität gem. Standardisierter Bewertung (ITP / VWI, 2006)
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
34
5.3.3 Fahrzeitenprofile
Da aufgrund der straßenräumlichen Gegebenheiten nicht zu erwarten ist, dass die
Straßenbahn gegenüber dem aktuellen Busangebot beschleunigt werden kann, wird
das Fahrtzeitenprofil für die Straßenbahn-Linie "Lichtwiese" (neu) von der Bus-Linie
K gemäß Fahrplan 2011/12 übernommen.
von nach Fahrtzeit
[Min]
Fahrzeit
kumuliert
[Min]
DA Hbf Feldbergstraße 0:01 0:01
Feldbergstraße Kasinostraße 0:02 0:03
Kasinostraße Klinikum 0:01 0:04
Klinikum Willy-Brandt-Platz 0:01 0:05
Willy-Brandt-Platz Luisenplatz 0:02 0:07
Luisenplatz Schloß 0:02 0:09
Schloß Schulstraße 0:01 0:10
Schulstraße Roßdörfer Platz 0:01 0:11
Roßdörfer Platz Beckstraße 0:02 0:13
Beckstraße Heidenreichstraße 0:01 0:14
Heidenreichstraße Bot. Garten/Vivarium 0:01 0:15
Bot. Garten/Vivarium TU-Lichtwiese/Mensa 0:03 0:18
Tabelle 4 Mitfall I: Fahrtzeitenprofil (Fahrtrichtung Hauptbahnhof - TU-Lichtwiese/Mensa)
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
35
von nach Fahrtzeit
[Min]
Fahrzeit
kumuliert
[Min]
TU-Lichtwiese/Mensa Bot. Garten/Vivarium 0:03 0:03
Bot. Garten/Vivarium Heidenreichstraße 0:01 0:04
Heidenreichstraße Beckstraße 0:01 0:05
Beckstraße Roßdörfer Platz 0:02 0:07
Roßdörfer Platz Schulstraße 0:02 0:09
Schulstraße Schloß 0:01 0:10
Schloß Luisenplatz 0:02 0:12
Luisenplatz Willy-Brandt-Platz 0:02 0:14
Willy-Brandt-Platz Klinikum 0:01 0:15
Klinikum Kasinostraße 0:01 0:16
Kasinostraße Feldbergstraße 0:01 0:17
Feldbergstraße DA Hbf 0:03 0:20
Tabelle 5 Mitfall I: Fahrtzeitenprofil (Fahrtrichtung TU-Lichtwiese/Mensa - Hauptbahnhof)
5.3.4 Investitionskosten und Betriebskosten
Investitionskosten
Die Investitionskosten für die 2,05 km lange Trasse wurden auf 21,44 Mio. EUR
(10.500 EUR / m) Baukosten bzw. 23, 58 Mio. EUR inkl. 10% für Planung und
Vorbereitung (Zuschlag gem. Standardisierter Bewertung) grob geschätzt (siehe
Anlage 3-1).
Die linienreine Ermittlung des Fahrzeugbedarfs (ohne Reserve) hat einen
theoretischen Bedarf von sechs Fahrzeugen für die neue Straßenbahn- Linie
ergeben. Der linienreine Fahrzeugbedarf für die Bus-Linie K reduziert sich auf zwei
Fahrzeuge (z. Vgl.: i m Ohnefall zwölf Fahrzeuge). In der Praxis kann sich aber bei
der Betriebsplanung durch das ausführende Verkehrsunternehmen ein
abweichender Fahrzeugbedarf ergeben.
Überschlägigen ist von einem Kostenansatz von 2,1 Mio. Euro für einen Triebwagen
ST 14 und 1,0 Mio. EUR für einen Beiwagen SB 9 (Annahme: 50% der Fahrten),
sowie 0,23 Mio. EUR für einen Standard -Linienbus (Annahme: 50% der Fahrten)
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
36
und 0,32 Mio. EUR für einen Gelenk -Linienbus (Annahme: 50% der Fahrten)
ergeben sich Investitionskosten von 15,6 M io. EUR für die neuen
Straßenbahnfahrzeuge. Dem stehen theoretische Einsparungen in Höhe von 2,75
Mio. EUR für den geringeren Fahrzeugbedarf der Bus -Linie K im Vergleich zum
Ohnefall gegenüber. Allerdings sind die deutlich unterschiedlichen Nutzungsdauern
von 30 Jahren für Straßenbahn- Fahrzeuge und zwölf Jahren für Busse gemäß
Standardisierter Bewertung (ITP / VWI, 2006) zu berücksichtigen.
Betriebskosten
Die Betriebskosten lassen sich überschlägig auf Grundlage der Fahrplan- km
abschätzen:
neue Straßenbahn "Lichtwiese": ca. 310.000 Fahrplan-km/Jahr
Bus-Linie K: ca. 70.000 Fahrplan-km/Jahr
(Straßenbahn-Linie 2: ca. 80.000 Fahrplan-km/Jahr)
Bei einem überschlägigen , üblichen Kostenansatz von 5 EUR/Fahrplan- km
Straßenbahn und 3 EUR/Fahrplan-km Bus ergeben sich jährliche Betriebskosten für
die neue Straßenbahn "Lichtwiese", die Straßenbahn-Linie 2 und die Bus-Linie K
von 2,16 Mio. EUR.
5.3.5 Technische Machbarkeit der Trassierung
Der Mitfall I ist hinsichtlich der Trassenbreiten, Radien und Steigungen technisch
machbar.
Der Abschnitt Roßdörfer Platz - Beckstraße sollte als Vorzugslösung laut dem
Gutachten "Straßenbahn zur Lichtw iese, Darmstadt" (KuK ) als zweigleisige Trasse
im Mischverkehr mit dem MIV ausgebaut werden.
Auf einer Länge von rund 390 m mit teilweise nur 10,5 m Breite des Straßenraums
zwischen den Gebäuden gilt derzeit eine Einbahnstraßenregelung. Für den MIV ist
im Gutachten die Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung vorgesehen und die
Ausweisung des nördlichen Gleises als Sperrfläche für den MIV. Eine ei ngleisige
Lösung mit einem eigenen Gleiskörper kann nicht als Vorzugslösung gesehen
werden, da der Gleiskörper wegen der Grundstückzufahrten häufig unterbrochen
würde. Außerdem bestünden weitere Nachteile bezüglich der betrieblichen
Sicherheit und der Fahr tzeit. Zudem würden keine zusätzlichen Freiräume im
Straßenquerschnitt geschaffen werden, da wegen des Straßenbahngegenverkehrs
in Richtung Stadtzentrum die Gleise auf der Nordseite liegen müssten. Ein Parken
am Straßenrand ist bei einer Führung der Straßenbahn in diesem Abschnitt nicht
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
37
mehr möglich. Es fällt damit eine erhebliche Anzahl an Stellplätzen weg, was mit
deutlichen Akzeptanzproblemen bei den Anwohnern und den anliegenden
Einzelhändlern verbunden sein dürfte. Die technische Machbarkeit ist aber
gegeben.
5.3.6 Potenzielle Konflikte mit umweltschutzrechtlichen Regelungen
Konflikte mit umweltschutzrechtlichen Regelungen sind nach Aussage der
Naturschutzbehörden (Umweltamt Stadt Darmstadt, RP Darmstadt) nicht zu
erwarten.
Laut Oberer Naturschutzbehörde (RP Darmstadt) ist jedoch auch für innerstädtische
Trassen ein Artenschutzgutachten zu erstellen, allerdings mit einer reduzierten
Untersuchungsintensität.
5.3.7 Nachfragewirkungen
Folgende Mehrfahrgäste ohne induzierte Verkehre an der TU-Lichtwiese gegenüber
dem Status Quo von 2010 (ca. 3400 Ein- und Aussteiger) wurden ermittelt:
Ohnefall: +70 Mehrfahrgäste
Mitfall I: +117 Mehrfahrgäste
Bild 12 zeigt die querschnittbezogene ÖPNV-Nachfrage im Mitfall I.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
38
Bild 13 Querschnittbezogene ÖPNV-Nachfrage im Mitfall I
Folgende Nachfragewirkungen gegenüber dem Ohnefall wurden für die
Abschätzung des NKU-Faktors (Kapitel 6.2) ermittelt:
Verkehrsleistungen
MIV
(Pers.-km/Werktag)
Fahrzeitdifferenzen
ÖV
(h/Jahr)
Saldo
Mitfall I - Ohnefall - 1.452 + 3.853
Tabelle 6 Mitfall I: Nachfragewirkungen
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
39
5.4 Mitfall II
5.4.1 Netz- und Fahrplanplanung
Netzplanung
Die Netzplanung für den Mitfall II ist in Bild 12 dargestellt. Die bestehende
Straßenbahn-Linie 2 wird dahingehend modifiziert, dass diese künftig zwischen
Hochschulstadion und TU -Lichtwiese/Mensa verkehrt und nicht mehr im Abschnitt
Hochschulstadion - Böllenfalltor. Sonstige Anpassungen im Netz wurden nicht
vorgenommen.
Die Anbindung Stadt – Landkreis verschlechtert sich dadurch nicht wesentlich, da
die heutige Straßenbahn- Linie 2 am Böllenfalltor keine abgestimmten Umsteige -
zeiten mit den Bus-Linien O, NB und N hat. Diese sind auf die Straßenbahn- Linie 9
ausgerichtet. Wichtig ist es aber, die Pünktlichkeit der Linien NE, O, N und R zu
sichern. Das Platzangebot (65%-Kapazität pro h je Richtung) der Straßenbahn-Linie
9 (Annahme: ST 14 + SB 9 mit 259 Plätzen) liegt bei einem 15-Minuten-Takt bei 673
Plätzen und ist ausreichend für die dort vorhandene maximale Kantenbelastung in
der Spitzenstunde (7- 8 Uhr) zwischen den Haltestellen Böllenfalltor und
Steinberg/Stadion von 317 Fahrgästen laut RMV-Fahrgasterhebung 2010.
Bild 14 Netzplanung Mitfall II (gelb = Bus-Linie K, hellgrün = Strab-Linie 9, grün = "neue" Strab-Linie 2;
graue Fläche: 300 m-Einzugsradius der Haltestelle)
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
40
Es ist ein Trassenneubau für die Straßenbahn ab der Haltestelle Hochschulstation
bis zur Endhaltestelle TU -Lichtwiese/Mensa mit einer Gesamtlänge von 1,33 km
erforderlich (Bild 15).
Bild 15 Neubaustrecke Mitfall II
Fahrplanplanung
Folgender Rahmenfahrplan wurde für die Straßenbahn im Mitfall II festgelegt. Es
wurde von einem Platzangebot von durchschnittlich 214 Plätzen je Fahrt
(Straßenbahnen ST 14 mit Beiwagen SB 9 bei der Hälfte aller Fahrten)
ausgegangen.
Betriebstage Betriebszeiten
Taktzeiten 65%-Kapazität pro h je
Richtung2
S + V S + V
Montag - Freitag 05:00 - 07:00 15 Min. 556
07:00 - 18:00 7,5 Min. 1.112
18:00 - 21:00 15 Min. 556
Tabelle 7 Mitfall II: Rahmenfahrplan und Kapazitäten der Straßenbahn (V = Vorlesungszeit, S =
Schultage)
2 65% der Platzkapazität gem. Standardisierter Bewertung (ITP / VWI, 2006)
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
41
Der Fahrplan der Bus-Linie K wird auf den Standard gem. NVP reduziert. Es wurde
von einem Platzangebot von 126 Plätzen je Fahrt ( 50% Standard-Linienbus, 50%
Gelenk-Bus) ausgegangen.
Betriebstage Betriebszeiten Taktzeiten 65%-Kapazität pro h je
Richtung3
Montag - Freitag 05:00 - 21:00 15 Min. 327
21:00 - 00:30 30 Min. 163
Samstag 05:30 - 20:00 15 Min. 327
20:00 - 00:30 30 Min. 163
Sonntag 07:00 - 12:00 30 Min. 163
12:00 - 19:00 15 Min. 327
19:00 - 00:30 30 Min. 163
Tabelle 8 Mitfall II: Rahmenfahrplan und Kapazitäten der Bus-Linie K
Die Fahrpläne der sonstigen Bus- und Straßenbahn-Linien werden nicht verändert.
5.4.2 Fahrzeitenprofile
Das Fahrtzeitenprofil wurde im Abschnitt Hauptbahnhof - TU Hochschulstadion von
der Straßenbahn-Linie 2 gemäß Fahrplan 2011/12 übernommen. Für den Neubau-
Abschnitt Hochschulstadion - TU-Lichtwiese / Mensa wurde für eine
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und unter Berücksichtigung von Anfahr - und
Bremsvorgängen eine Fahrtzeit von 2 Minuten ermittelt.
Die Fahrtzeit zwischen der Hal testelle TU -Lichtwiese/Mensa und dem Roßdörfer
Platz ist im Mitfall II mit 5 Minuten um 2 Minuten kürzer als mit der Straßenbahn i m
Mitfall I.
3 65% der Platzkapazität gem. Standardisierter Bewertung (ITP / VWI, 2006)
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
42
von nach Fahrtzeit
[Min]
Fahrzeit
kumuliert
[Min]
DA Hbf Berliner Allee 0:02 0:02
Berliner Allee Rhein-/Neckarstraße 0:01 0:03
Rhein-/Neckarstraße Luisenplatz 0:03 0:06
Luisenplatz Schloß 0:02 0:08
Schloß Schulstraße 0:02 0:10
Schulstraße Roßdörfer Platz 0:01 0:11
Roßdörfer Platz Herdweg 0:02 0:13
Herdweg Hochschulstadion 0:01 0:14
Hochschulstadion TU-Lichtwiese/Mensa 0:02 0:16
Tabelle 9 Mitfall II: Fahrtzeitenprofil (Fahrtrichtung Hauptbahnhof - TU-Lichtwiese/Mensa)
von nach Fahrtzeit
[Min]
Fahrzeit
kumuliert
[Min]
TU-Lichtwiese/Mensa Hochschulstadion 0:02 0:02
Hochschulstadion Herdweg 0:02 0:04
Herdweg Roßdörfer Platz 0:01 0:05
Roßdörfer Platz Schulstraße 0:02 0:07
Schulstraße Schloß 0:02 0:09
Schloß Luisenplatz 0:02 0:11
Luisenplatz Rhein-/Neckar-Straße 0:02 0:13
Rhein-/Neckar-Straße Berliner Allee 0:02 0:15
Berliner Allee Hbf 0:02 0:17
Tabelle 10 Mitfall II: Fahrtzeitenprofil (Fahrtrichtung TU-Lichtwiese/Mensa - Hauptbahnhof)
5.4.3 Lage von Haltestellen und Verknüpfungspunkten
Die Lage der Haltestellen und der Verknüpfungspunkte entspricht der Straßenbahn-
Linie 2 im Status Quo zwischen Hauptbahnhof und Hochschulstation mit einer
zusätzlichen Haltestelle TU-Lichtwiese/Mensa (siehe Bild 12).
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
43
Eine abgestimmte Planung für die Lage der Haltestelle TU -Lichtwiese/Mensa zeigt
Kapitel 5.1. Die Haltestelle der Straßenbahn ist im Bereich der Wendeschleife
nördlich des Hörsaal - und Medienzentrums vorgesehen, die Haltestelle der Bus -
Linie K aufgrund der geplanten Änderung der Fahrtrichtung im zentralen Bereich (im
Uhrzeigersinn) auf der Seite des Eingangs zum Hörsaal- und Medienzentrum.
5.4.4 Investitionskosten und Betriebskosten
Investitionskosten
Die Investitionskosten für die 1, 33 km lange Trasse wurden auf 7,56 Mio. EUR
(5.685 EUR / m) Baukosten bzw. 8,32 Mio. EUR inkl. 10% für Planung und Vorbe-
reitung (Zuschlag gem. Standardisierter Bewertung) grob geschätzt (siehe Anlage 3-
2).
Die linienreine Ermittlung des Fahrzeugbedarfs (ohne Reserve) hat einen
theoretischen Bedarf von fünf Fahrzeugen für die Straßenbahn-Linie 2 ergeben (z.
Vgl.: im Ohnefall drei Fahrzeuge) . Der linienreine Fahrzeugbedarf für die Bus -Linie
K reduziert sich hingegen auf vier Fahrzeuge (z. Vgl.: im Ohnefall zwölf Fahrzeuge).
Praktisch kann sich aber bei der Betriebsplanung durch das ausführende
Verkehrsunternehmen ein abweichender Fahrzeugbedarf ergeben.
Mit den in Kapitel 5.3.4 genannten überschlägigen Kostenansätzen für
Straßenbahn-Fahrzeuge und Busse ergeben sich Investitionskosten von 5,2 Mio.
EUR für die Straßenbahn-Linie 2, denen theoretische Einsparungen in Höhe von 2,2
Mio. EUR für den geringeren Fahrzeugbedarf der Bus -Linie K im Vergleich zum
Ohnefall gegenüber stehen.
Betriebskosten
Die Betriebskosten lassen sich überschlägig auf Grundlage der Fahrplan- km
abschätzen:
Straßenbahn-Linie 2: ca. 240.000 Fahrplan-km/Jahr
Bus-Linie K: ca. 310.000 Fahrplan-km/Jahr
Bei einem überschlägigen , üblichen Kostenansatz von 5 EUR/Fahrplan- km
Straßenbahn und 3 EUR/Fahrplan-km Bus ergeben sich jährliche Betriebskosten für
die Straßenbahn-Linie 2 und die Bus-Linie K von 2,13 Mio. EUR.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
44
5.4.5 Technische Machbarkeit der Trassierung
Der Mitfall II ist hinsichtlich der Trassenbreit en, Radien und Steigungen technisch
machbar.
Es ist weitgehend ein 2- gleisiger Ausbau der neuen Trasse vorgesehen, um eine
höhere betriebliche Flexibilität und Stabilität zu sichern. Die Trasse sollte nördlich
des Lichtwiesenwegs verlaufen. Gegen eine Führ ung im Straßenraum des
Lichtwiesenwegs sprechen folgende Gründe:
erhebliche betriebliche Störung durch ein- und ausparkende Kfz, Fußgänger und
Radfahrer
erhebliche Gefährdung des MIV und der Fußgänger - und Radfahrer durch die
Straßenbahn
unzureichende Stat ik aufgrund der unter der Straße verlaufenden
Versorgungsleitungen
Die konkrete Gestaltung des Lichtwiesenwegs wurde nicht im Rahmen dieser
Machbarkeitsstudie betrachtet, sondern ist Bestandteil der Feinplanung.
In einem Abstimmungsgespräch mit dem Förder geber Hessen mobil wurde der
Nachweis der betrieblichen Notwendigkeit eines weitgehend 2-gleisigen Ausbaus im
Rahmen einer ggf. anschließenden Nutzen- Kosten-Untersuchung bzw. in einer
Voruntersuchung zu dieser gefordert (z. B. durch den Vergleich mit einer
weitgehend 1-gleisigen Variante).
5.4.6 Potenzielle Konflikte mit umweltschutzrechtlichen Regelungen
Konflikte mit umweltschutzrechtlichen Regelungen sind nach Aussage der
Naturschutzbehörden (Umweltamt Stadt Darmstadt, RP Darmstadt) nicht zu
erwarten.
Es wurde aber darauf hingewiesen, dass bei einer Integration der Straßenbahn im
Abschnitt Lichtwiesenweg hohe gestalterische Ansprüche an den Verkehrsraum und
die Freiflächen bestehen.
Laut Oberer Naturschutzbehörde (RP Darmstadt) ist auch für die innerstädti schen
Trassen ein Artenschutzgutachten zu erstellen, allerdings mit einer reduzierten
Untersuchungsintensität.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
45
5.4.7 Nachfragewirkungen
Die Mehrfahrgäste ohne induzierte Verkehre an der TU -Lichtwiese gegenüber dem
Status Quo von 2010 (ca. 3400 Ein- und Aussteiger) betragen:
Ohnefall: + 70 Mehrfahrgäste
Mitfall II: + 661 Mehrfahrgäste
Bild 14 zeigt die querschnittbezogene ÖPNV-Nachfrage im Mitfall II.
Bild 16 Querschnittbezogene ÖPNV-Nachfrage im Mitfall II
Folgende Nachfragewirkungen gegenüber dem Ohnefall wurden für die
Abschätzung des NKU-Faktors (Kapitel 6.2) ermittelt:
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
46
Verkehrsleistungen
MIV
(Pers.-km/Werktag)
Fahrzeitdifferenzen
ÖV
(h/Jahr)
Saldo
Mitfall I - Ohnefall -7.169 -8.802
Tabelle 11 Mitfall II: Nachfragewirkungen
5.5 Ohnefall
5.5.1 Netz- und Fahrplanplanung
Netzplanung
Die Netzplanung für den Ohnefall ist in Bild 15 dargestellt. Veränderungen
gegenüber dem Status Quo wurden nicht vorgenommen.
Bild 17 Netzplanung Ohnefall (gelb = Bus-Linie K, hellgrün = Strab-Linie 9, grün = Strab-Linie 2; graue
Fläche: 300 m-Einzugsradius der Haltestelle)
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
47
Fahrplanplanung
Als Fahrplan für die Bus -Linie K ist die Standardbedienung gem. NVP 2011- 2016
(DADINA, 2010) mit einer erheblichen Verdichtung (5 Min.-Takt) an
Vorlesungstagen im Zeitraum 7:00 bis 18:00 Uhr vorgesehen. Es wurde von einem
Platzangebot von 126 Plätzen je Fahrt (50% Standard- Linienbus, 50% Gelenk-Bus)
ausgegangen.
Betriebstage Betriebszeiten
Taktzeiten
Platzangebot
65%-Kapazität pro h je
Richtung4
V F V F
Montag - Freitag 05:00 - 07:00 15 Min. 327
07:00 - 18:00 5 Min. 15 Min. 982 327
18:00 - 21:00 15 Min. 327
21:00 - 00:30 30 Min. 163
Samstag 05:30 - 20:00 15 Min. 327
20:00 - 00:30 30 Min. 163
Sonntag 07:00 - 12:00 30 Min. 163
12:00 - 19:00 15 Min. 327
19:00 - 00:30 30 Min. 163
Tabelle 12 Ohnefall: Rahmenfahrplan und Kapazitäten der Bus-Linie K (V = Vorlesungszeit, F =
vorlesungsfreie Zeit)
5.5.2 Fahrzeitprofile
Das Fahrtzeitenprofil der Bus -Linie K für den Ohnefall wurde von der Bus -Linie K
gemäß Fahrplan 2011/12 übernommen, mit einem Zuschlag von 1 min aufgrund der
hohen Verspätungsanfälligkeit der heutigen Bus-Linie K zwischen den Haltestellen
Roßdörfer Platz und Beckstraße . Die im Status Quo auftretende
Verspätungsanfälligkeit wird verursacht durch zeitweise sehr hohe
Verkehrsbelastungen am Knotenpunkt Roßdörfer Straße.
4 65% der Platzkapazität gem. Standardisierter Bewertung
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
48
5.5.3 Lage von Haltestellen und Verknüpfungspunkten
Die Lagen der Haltestellen und Verknüpfungspunkte wurden im Ohnefall gegenüber
dem Status Quo (Fahrplanjahr 2011/12) nicht verändert.
5.5.4 Investitionskosten und Betriebskosten
Investitionskosten
Es fallen keine Investitionskosten für die Infrastruktur an.
Die linienreine Ermittlung des Fahrzeugbedarfs (ohne Reserve) hat einen
theoretischen Bedarf von zwölf Fahrzeugen für die Bus-Linie K ergeben. Praktisch
kann sich aber bei der Betriebsplanung durch das ausführende
Verkehrsunternehmen ein abweichender Fahrzeugbedarf ergeben.
Betriebskosten
Die Betriebskosten lassen sich überschlägig auf Grundlage der Fahrplan- km
abschätzen:
Straßenbahn-Linie 2: ca. 80.000 Fahrplan-km/Jahr
Bus-Linie K: ca. 470.000 Fahrplan-km/Jahr
Bei einem überschlägigen , üblichen Kostenansatz von 5 EUR/Fahrplan- km
Straßenbahn und 3 EUR/Fahrplan-km Bus ergeben sich jährliche Betriebskosten für
die Straßenbahn-Linie 2 und die Bus-Linie K von 1,81 Mio. EUR.
5.5.5 Technische Machbarkeit der Trassierung
Nicht relevant, da im Ohnefall kein Trassenneubau vorgesehen ist.
5.5.6 Potenzielle Konflikte mit umweltschutzrechtlichen Regelungen
Nicht relevant, da es keine infrastrukturellen Veränderungen im Vergleich z um
Status Quo gibt.
5.5.7 Nachfragewirkungen
Die Mehrfahrgäste ohne induzierte Verkehre an der TU -Lichtwiese gegenüber dem
Status Quo von 2010 (ca. 3400 Ein- und Aussteiger) betragen:
Ohnefall: + 70 Mehrfahrgäste
Bild 16 zeigt die querschnittbezogene ÖPNV-Nachfrage im Ohnefall.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Ausarbeitung ausgewählter Varianten
49
Bild 18 Querschnittbezogene ÖPNV-Nachfrage im Ohnefall
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Variantenbeurteilung und Empfehlung
50
6 Variantenbeurteilung und Empfehlung
Die ausgearbeiteten Lösungsvarianten werden auf der Grundlage der definierten
Ziele und Zielkriterien (vgl. Kap. 3) einer vergleichenden Beurteilung in Kapitel 6.1
unterzogen. Außerdem wurden für die Bewertung NKU -Faktoren in Kapitel 6.2
überschlägig ermittelt, u m die Förderfähigkeit durch das Land Hessen abschätzen
zu können. Basierend auf der vergleichenden Beurteilung und den überschlägigen
NKU-Faktoren wird in Kapitel 6.3 eine nachvollziehbare und belastbare Empfehlung
gegeben.
6.1 Vergleichende Beurteilung
Tabelle 13 zeigt in einer Zusammenfassung die vergleichende Beurteilung für di e
Mitfälle I und II gegenüber dem Ohnefall basierend auf den in den Kapiteln 4 und 5
erläuterten Ergebnissen der Variantenuntersuchung.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Variantenbeurteilung und Empfehlung
51
Kriterien Mitfall I Mitfall II
Investitionskosten
- - -
Infrastruktur: 23,58 Mio. EUR
Fahrzeuge: + 15,6 Mio. EUR (neue
Straßenbahn-Linie), - 2,75 Mio. EUR
(Bus-Linie K)
(jeweils ggü. Ohnefall; Nutzungsdauern:
Straßenbahn-Fz 30 Jahre, Busse 12
Jahre)
Infrastruktur: 8,32 Mio. EUR
Fahrzeuge: + 5,2 Mio. EUR
(Straßenbahn-Linie 2), - 2,2 Mio. EUR
(Bus-Linie K)
(jeweils ggü. Ohnefall; Nutzungsdauern:
Straßenbahn-Fz 30 Jahre, Busse 12
Jahre)
Betriebskosten
- -
+ ca. 0,35 Mio. EUR / Jahr
(ggü. Ohnefall)
Straßenbahn:
• neue Straßenbahn "Lichtwiese": ca.
310.000 Fahrplan-km/Jahr
• Straßenbahn-Linie 2: ca. 80.000
Fahrplan-km/Jahr (wie Status Quo)
Bus:
• Bus-Linie K: ca. 70.000 Fahrplan-
km/Jahr
+ ca. 0,32 Mio. EUR / Jahr
(ggü. Ohnefall)
Straßenbahn:
• Straßenbahn-Linie 2: ca. 240.000
Fahrplan-km/Jahr
Bus:
• Bus-Linie K: ca. 310.000 Fahrplan-
km/Jahr
Einbettung in beste-
hendes Liniennetz + o
Bauliche Machbarkeit - o
Betriebliche
Machbarkeit - +
Erschließungsqualität o o
Angebotsqualität + ++
Beförderungsqualität + ++
Fahrgastnachfrage
o +
Verkehrsleistungen:
• MIV: - 1.452 Pers.-km/Werktag
Reisezeitdifferenzen:
• ÖV: + 3.853 h/Jahr
(jeweils ggü. Ohnefall)
Verkehrsleistungen:
• MIV: - 7.169 Pers.-km/Werktag
Reisezeitdifferenzen:
• ÖV: -8.802 h/Jahr
(jeweils ggü. Ohnefall)
Umfeldverträglichkeit - o
Akzeptanz /
Durchsetzbarkeit - o
Tabelle 13 Vergleichende Beurteilung der Mitfälle I und II gegenüber dem Ohnefall
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Variantenbeurteilung und Empfehlung
52
6.2 Überschlägige Nutzen-Kosten-Indikatoren
Bei der Standardisierten Bewertung (ITP / VWI, 2006) wird für die quantifizierbaren
Teilindikatoren ein Nutzen-Kosten-Indikator (E1) gebildet.
Für diese Machbarkeitsstudie wurden in A bstimmung mit dem Auftraggeber die
Nutzen-Kosten-Indikatoren für die Mitfälle I und II überschlägig ermittelt. Ziel war es,
mit hinreichender Sicherheit abschätzen zu können, ob ein NKU -Faktor größer 1
erreichbar scheint.
Die überschlägig ermittelten NKU-Faktoren werden bei einer genauen NKU nicht
unverändert bleiben. Zum einen können eine Änderung der Angebotskonzeption
und dadurch bedingt der Nachfragewirkungen sowie der geplanten Infrastruktur
(Investitionskosten, ggf. Fahrtzeiten) den NKU -Faktor beeinf lussen. Zum anderen
wurden das Berechnungsverfahren und die Ermittlung der Eingangsgrößen
vereinfacht sowie weniger relevante Teilindikatoren (Reisezeitdifferenzen für
Schüler, Geräuschbelastung) vernachlässigt. Die Veränderungen können sich
sowohl als Verbesserung als auch als Verschlechterung des NKU -Faktors
auswirken.
Die in Kapitel 6.3 formulierte Empfehlung kann aber als gesichert gelten, sofern
keine erheblich en Änderungen gegenüber den hier zugrunde gelegten
Eingangsgrößen vorgenommen werden.
Folgende Teilindikatoren w urden entsprechend der Standardisierten Bewertung
überschlägig ermittelt:
ÖV-Reisezeitdifferenz. Es werden nur die Reisezeitdifferenzen für Erwachsene
betrachtet. Aufgrund des geringen Anteils von Schülerfahrten von 0,7% wurden
diese für die überschlägige Ermittlung des Nutzen- Kosten-Indikators
vernachlässigt.
Saldo der Pkw-Betriebskosten
Kapitaldienst für die ortsfeste Infrastruktur des ÖV im Ohnefall
Saldo der ÖV -Gesamtkosten ohne Kapitaldienst für die ortsfeste Infrastruktur
des ÖV im Mitfall
Unterhaltungskosten Fahrweg
Kapitaldienst Fahrzeuge
laufleistungsabhängige Unterhaltungskosten Fahrzeuge
zeitabhängige Unterhaltungskosten Fahrzeuge
Personalkosten
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Variantenbeurteilung und Empfehlung
53
Energiekosten
Saldo der Unfallschäden
Saldo der CO2-Emissionen
Saldo der Emissionskosten für sonstige Schadstoffe
Kapitaldienst für die ortsfeste Infrastruktur des ÖV im Mitfall
Die Salden der sonstigen Schadstoffe sowie der Geräuschbelastun g wurden nicht
berücksichtigt, da diese das Ergebnis nicht wesentlich beeinflussen.
Das Ergebnis ist in Tabelle 14 zusammengestellt.
Nutzen-Kosten-Indikator
Mitfall I
(in T € /Jahr)
Mitfall II
(in T € /Jahr)
Reisezeitdifferenzen im ÖV (abgemindert)
(nur Erwachsene) -28,898 66,016
Saldo der Pkw-Betriebskosten 97,942 483,907
Kapitaldienst für die ortsfeste Infrastruktur des ÖV im
Ohnefall 0 0
Saldo der ÖV-Gesamtkosten ohne Kapitaldienst für
die ortsfeste Infrastruktur des ÖV im Mitfall -883,912 -143,956
Saldo der Unfallschäden -69,894 61,774
Saldo der CO2-Emissionen -78,602 42,751
Saldo der Emissionskosten für sonstige Schadstoffe 21,151 18,019
Summe der monetär bewerteten Einzelnutzen-
Salden = Nutzen in T€/Jahr -942,213 528,511
Kapitaldienst für die ortsfeste Infrastruktur des ÖV im
Mitfall = Kosten in T€/Jahr
923,751 325,841
Differenz der Nutzen und Kosten in T€/Jahr -1.865,965 202,671
Nutzen-Kosten-Verhältnis - 1,02 1,62
Tabelle 14 Überschlägiger Nutzen-Kosten-Indikator für die Mitfälle I und II
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Variantenbeurteilung und Empfehlung
54
6.3 Empfehlung
Angesichts der nachgewiesenen Verbesserung der ÖPNV-Erschließung des
Campus Lichtwiese und dem günstigen Verhältnis des Nutzens zu den Kosten mit
einem überschlägig ermittelten NKU -Faktor von 1,62 stellt die Straßenbahn-Linie 2
über den Lichtwiesenweg bis zu einer Haltestelle TU -Lichtwiese/Mensa eine
verkehrlich sinnvolle Maßnahme dar.
Von folgendem Zeitplan ist bei zügiger Fortführung der Planung für den Mitfall II
auszugehen:
Projektschritte
2013/II
2014/I
2014/II
2015/I
2015/II
2016/I
2016/II
2017/I
Artenschutzgutachten
NKU
Genehmigungsunterlagen
Planfeststellungsverfahren
Finanzierungsantrag
Ausführungsplanung
Bauausführung
Es ist von einem Realisierungszeitraum von ca. 4 Jahren bis zur Inbetriebnahme zu
rechnen. Eine Inbetriebnahme ist demnach zum Fahrplanwechsel im Dez. 2017
erreichbar.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
55
ANLAGE 1
ÖPNV-Angebot (Status Quo):
Steckbriefe der relevanten ÖV-Linien
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
56
Steckbrief Bus-Linie K
Steckbrief Bus-Linie K
Linienweg Darmstadt Kleyerstraße – Hauptbahnhof –Luisenplatz –
Darmstadt TU-Lichtwiese/Mensa
Betriebszeitraum
Mo - Fr Sa So
von DA nach DA von DA von DA nach DA von DA
05:09 -
00:26
05:47 -
00:14
05:17 -
00:26
05:37 -
00:14
05:45 -
00:26
06:02 -
00:14
Anzahl Fahrten
Mo - Fr Sa So
von DA nach DA von DA nach DA von DA nach DA
99 92 66 64 51 50
Mo - Fr, 7-8 Uhr Mo - Fr, 13-14 Uhr Mo - Fr, 17-18 Uhr
von DA nach DA von DA nach DA von DA nach DA
7 5 6 10 6 9
Fahrgastnachfrage
(Quelle: RMV-
Fahrgastzahlen 2010)
Mo - Fr Sa So
Aussteiger /
Einsteiger
TU-Lichtwiese /
Mensa (von / nach
DA Zentrum)
Ausst. Einst. Ausst. Einst. Ausst. Einst.
1.642 1.574 234 301 75 127
Kantenbelastung
TU-Lichtwiese /
Mensa - Breslauer
Platz
von DA nach DA von DA nach DA von DA nach DA
1.642 1.574 234 301 75 127
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
57
Steckbrief Linie 9
Steckbrief Linie 9
Linienweg Griesheim Platz Bar-le-Duc – Maria-Goeppert-Straße –
Darmstadt Berliner Allee – Luisenplatz – Böllenfalltor
Betriebszeitraum
Mo - Fr Sa So
von DA nach DA von DA von DA nach DA von DA
03:53 -
00:21
04:35 -
01:05
03:53 -
02:21
04:35 -
03:05
04:54 -
00:21
05:37 -
00:55
Anzahl Fahrten
Mo - Fr Sa So
von DA nach DA von DA nach DA von DA nach DA
75 76 71 72 55 59
Mo - Fr, 7-8 Uhr Mo - Fr, 13-14 Uhr Mo - Fr, 17-18 Uhr
von DA nach DA von DA nach DA von DA nach DA
4 4 4 4 4 4
Fahrgastnachfrage
(Quelle: RMV-
Fahrgastzahlen 2010)
Mo - Fr Sa So
Aussteiger /
Einsteiger
Hochschulstadion
(von / nach DA
Zentrum)
Ausst. Einst. Ausst. Einst. Ausst. Einst.
909 1.152 562 593 510 385
Kantenbelastung
Hochschulstadion -
Herdweg
von DA nach DA von DA nach DA von DA nach DA
2.324 3.599 2.014 2.246 1.274 1.000
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
58
Steckbrief Linie 2
Steckbrief Linie 2
Linienweg Darmstadt Hauptbahnhof – Berliner Allee – Rhein-
/Neckarstraße – Luisenplatz – Schloß – Böllenfalltor
Betriebszeitraum
Mo - Fr Sa So
von DA nach DA von DA von DA nach DA von DA
04:38 -
17:54
05:48 -
01:22 - - - -
Anzahl Fahrten
Mo - Fr Sa So
von DA nach DA von DA nach DA von DA nach DA
42 39 - - - -
Mo - Fr, 7-8 Uhr Mo - Fr, 13-14 Uhr Mo - Fr, 17-18 Uhr
von DA nach DA von DA nach DA von DA nach DA
4 4 4 4 4 3
Fahrgastnachfrage
(Quelle: RMV-
Fahrgastzahlen 2010)
Mo - Fr Sa So
Aussteiger /
Einsteiger
Hochschulstadion
(von / nach DA
Zentrum)
Ausst. Einst. Ausst. Einst. Ausst. Einst.
618 593 - - - -
Kantenbelastung
Hochschulstadion -
Herdweg
von DA nach DA von DA nach DA von DA nach DA
1.421 920 - - - -
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
59
Steckbrief Linie 65 (Odenwaldbahn)
Steckbrief Linie 65 (Odenwaldbahn)
Linienweg Frankfurt Hbf / Darmstadt Hbf – Groß-Umstadt Wiebelsbach –
Erbach (– Eberbach)
Betriebszeitraum
Mo - Fr Sa So
von DA nach DA von DA von DA nach DA von DA
06:01 -
00:47
04:57 -
22:06
07:37 -
00:47
06:07 -
22:38
08:37 -
00:47
07:07 -
22:38
Anzahl Fahrten
Mo - Fr Sa So
von DA nach DA von DA nach DA von DA nach DA
21 20 17 15 16 13
Mo - Fr, 7-8 Uhr Mo - Fr, 13-14 Uhr Mo - Fr, 17-18 Uhr
von DA nach DA von DA nach DA von DA nach DA
1 2 1 1 2 1
Fahrgastnachfrage
(Quelle: RMV-
Fahrgastzahlen 2010)
Mo - Fr Sa So
Aussteiger /
Einsteiger
TU-Lichtwiese Bf
(von / nach DA
Zentrum)
Ausst. Einst. Ausst. Einst. Ausst. Einst.
154 90 29 8 25 27
Kantenbelastung
TU-Lichtwiese Bf -
Ostbf
von DA nach DA von DA nach DA von DA nach DA
2.384 1.562 1.016 859 736 1.039
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
60
ANLAGE 2
Bewertungen von Trassierungsvarianten
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
61
Variante 1 (Mitfall I): Hbf - Willy-Brandt-Platz - Luisenplatz - Schloss
- Roßdörfer Platz - Roßdörfer Str. - Petersenstraße
Zielbereich "Kosten"
Investitionskosten
(Infrastruktur /
Fahrzeuge)
Infrastruktur:
Die Investitionskosten für die 2,05 km lange Trasse wurden auf
21,44 Mio. EUR (10.500 EUR / m) Baukosten bzw. 23,58 Mio.
EUR inkl. 10% für Planung und Vorbereitung (Zuschlag gem.
Standardisierter Bewertung) grob geschätzt.
- Äußere Erschließung Lichtwiese: ab Roßdörfer Platz Neubau
2-gleisig, 4 Haltestellen (wie Bus-Linie K).
- Innere Erschließung Lichtwiese: Neubau 2-gleisig,
Wendeschleife nördlich des Hörsaal- und Medienzentrums, 1
Haltestelle.
Fahrzeuge:
- Fz Strab (neu): linienrein 6 Fz (statt 0 im Ohnefall) (--)
- Fz Bus-Linie K: linienrein 2 Fz (statt 12 im Ohnefall) (++)
- -
Betriebskosten
Zusätzliche Betriebskosten "Strab neu" (--).
Reduzierung Betriebskosten Bus-Linie K (++).
Die Betriebskosten lassen sich überschlägig auf Grundlage der
Fahrplan-km abschätzen:
- Straßenbahn "Lichtwiese": 310.000 km
- Bus-Linie K: 70.000 km
- Straßenbahn-Linie 2: 80.000 km
Es ergeben sich hierfür jährliche Betriebskosten von ca. 2,16
Mio. EUR (5 EUR/Strab-km, 3 EUR/Bus-km).
-
Zielbereich "Einbettung in bestehendes Liniennetz"
Be-/ Entlastung von
Strecken, Haltestellen
Strecken:
- Entlastung Strecke Bus-Linie K.
- Zusatzbelastung Strecke "Strab neu" / Strab 9 / Strab 2 bis
Roßdörfer Platz.
Auf den Strecken kommt es wegen der geringeren Anzahl an
Fahrzeugen in den Spitzenzeiten grundsätzlich zu
Entlastungen, da die Bus-Linie K mit bis zu 12 Fahrten/h
+
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
62
(Status Quo / Ohnefall) durch die Straßenbahn mit bis zu 8
Fahrten/h ersetzt wird - bis auf den Abschnitt Roßdörfer Platz -
Beckstraße wegen des Zwei-Richtungsverkehrs (vgl. hierzu
"bauliche Machbarkeit").
Die zwischen Hauptbahnhof und TU-Lichtwiese/Mensa
gelegenen Knotenpunkte werden entsprechend grundsätzlich
entlastet.
Im Mitfall I wird am Knotenpunkt Roßdörfer Platz allerdings die
Führung der Straßenbahn gegenüber der Bus-Linie K
geändert. Die Straßenbahnen belasten in Fahrtrichtung
Stadtmitte den Knotenpunkt über die östliche Zufahrt
(Roßdörfer Straße, zuvor Einrichtungsverkehr) und nicht mehr
über die südliche Zufahrt (kommend aus der Kiesstraße). Als
grobe Abschätzung kann aber davon ausgegangen werden,
dass die veränderte Belastung des Knotenpunkts keine
erhebliche Verschlechterung der Verkehrsqualität bewirken
dürfte, da sich die Gesamtanzahl der abzuwickelnden
Fahrzeuge in den Spitzenzeiten auch an diesem Knotenpunkt
reduziert.
Haltestellen:
Hauptbahnhof: Entlastung Platz 2 und 4 (bis zu - 8 Busse/h),
zusätzliche Belastung Platz 3 (bis zu + 8 Strab/h). Dieser
Engpass erfordert betriebliche Optimierungen und / oder
bauliche Veränderungen (z. B. Verlängerung Haltestelle).
- Willy-Brandt-Platz: Entlastung (bis zu - 12 Busse/h der Bus-
Linie K, + 8 Strab/h der "Strab neu").
- Luisenplatz: Entlastung Platz 2 und 3 (bis zu - 12 Busse/h der
Bus-Linie K, + 8 Strab/h der "Strab neu").
Die sonstigen Haltestellen werden entsprechend grundsätzlich
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
63
bezüglich der Anzahl der Fahrzeuge entlastet.
Dort, wo es getrennte Haltepositionen für Busse und
Straßenbahnen gibt, tritt eine entsprechende Verlagerung auf.
Dies gilt für die Haltestellen Schloß und Hauptbahnhof. Nach
einer überschlägigen Prüfung der betrieblichen Machbarkeit ist
in Abstimmung mit der HEAG mobilo für diese Haltestellen
aber davon auszugehen, dass ggf. auftretende
Kapazitätsengpässe durch betriebliche und bauliche
Anpassungen mit vertretbarem Aufwand lösbar sind.
Verknüpfungsmöglichkeit
im ÖV / P+R Wie Status Quo.
Flexibilität / zukünftige
Entwicklungen
Erweiterungsmöglichkeit der Kapazität bei weiteren
Nachfragesteigerungen.
Zielbereich "Bauliche Machbarkeit"
Trassierungs-
möglichkeiten / bauliche
Zwangspunkte
Streckenabschnitt Roßdörfer Platz - Beckstraße:
- 2-streifige Führung im Mischverkehr wg. Engpass (nur 10,5 m
Gesamtbreite Straßenraum) zw. Roßdörfer Platz - Beckstr..
- Mögliche Konflikte mit Gegenverkehr (Einbahnstraße), daher
nördl. Fahrspur als Sperrfläche.
- Ab Heidenreichstr. eigener Bahnkörper möglich.
- Parken am Straßenrand für Anwohner v. a. zw. Roßdörfer
Platz - Beckstr. nicht mehr möglich.
- Petersenstraße Führung mittig oder westlich davon
unproblematisch.
Variante 1 / Mitfall I ist hinsichtlich der Trassenbreiten, Radien
und Steigungen technisch machbar.
-
Zielbereich "Betriebliche Machbarkeit"
unabhängige
Trassenführung bzw.
Vorrang-Signalisierung
Keine unabhängige Führung Roßdörfer Platz - Heidenreichstr.,
Vorrang-Signalisierung dort nicht oder nur eingeschränkt
realisierbar.
Unabhängige Führung Heidenreichstraße - Breslauer Platz
möglich.
Keine unabhängige Trassenführung Breslauer Platz -
Wendeschleife nördl. HMZ.
Sonst wie Status Quo (Nutzung Bestandsnetz).
-
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
64
betrieblich kritische
Strecken / Knoten
(Konflikte ÖV-MIV, ÖV-
ÖV)
keine
Zielbereich "Bedienungsqualität im Untersuchungsraum"
Erschließungsqualität:
fußläufiger Haltestellen-
einzugsbereich
Kein Unterschied zum Status Quo (keine relevanten
Änderungen der Haltestellen).
Haltestelle "Lichtwiese" wie aktuelle Bus-Linie K (ca. 90% der
bebauten Fläche im 300 m-Radius).
o
Angebotsqualität:
zeitliche Verfügbarkeit
(Bedienungshäufigkeit,
Regelmäßigkeit der
Bedienung,
Betriebszeiten) /
Platzangebot
Zeitweise geringfügig schlechtere zeitliche Erschließung als
Status Quo / Ohnefall (bei Ersatz Bus-Linie K, da weniger
Fahrten/h).
Platzangebot besser durch Kapazitätserweiterung.
+
Zielbereich "Beförderungsqualität"
Reisezeit / Umsteige-
häufigkeit
Keine wesentlichen Änderungen der Reisezeiten für die
relevanten Fahrtbeziehungen.
+ Pünktlichkeit /
Zuverlässigkeit
Geringfügige Verbesserung der Pünktlichkeit / Zuverlässigkeit
(unabhängige Führung nur ggf. und in Teilstrecken möglich).
Beförderungskomfort Beförderungskomfort Strab besser als Bus.
Zielbereich "Fahrgastnachfrage"
Nachfrageentwicklung Geringfügige Nachfragesteigerung. o
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
65
Zielbereich "Umfeldverträglichkeit"
Stadt- und
Landschaftsbild
Roßdörfer Straße: Beeinträchtigung des Straßenbildes durch
neue Oberleitungen.
Optimierung im Zentrum des Campus Lichtwiese im Rahmen
der Feinplanung wegen der besonderen gestalterischen und
städtebaulichen Anforderungen erforderlich..
- Bündelung/Trennwirkung Geringfügige Trennwirkung durch Gleise auf Roßdörfer Straße.
Umweltfaktoren (Lärm-
und Luftschad-
stoffemissionen,
Klimaschutz)
Stärkere Lärmbelastung v. a. im Abschnitt Roßdörfer Platz -
Beckstr. (Strab im 2- statt 1-Richtungs-Verkehr).
Systembedingt Rückgang Luftschadstoffemissionen, Beitrag
zum Klimaschutz.
Zielbereich "Akzeptanz / Durchsetzbarkeit"
planerische Vorgaben /
politische Beschlüsse /
rechtliche Machbarkeit
(Umweltschutz, …) /
Finanzierung
(Förderfähigkeit, …)
Akzeptanz durch Anwohner Roßdörfer Str. fraglich (erhebliche
Belastung durch Lärm, Wegfall Stellplätze im Straßenraum).
Keine Konflikte mit sensiblen Geräten der TU (bei
Wendeschleife nördl. HMZ).
Konflikte mit umweltschutzrechtlichen Regelungen sind nach
Aussage der Naturschutzbehörden (Umweltamt Stadt
Darmstadt, RP Darmstadt) nicht zu erwarten.
Laut Oberer Naturschutzbehörde (RP Darmstadt) ist jedoch
auch für innerstädtische Trassen ein Artenschutzgutachten zu
erstellen, allerdings mit einer reduzierten
Untersuchungsintensität.
Förderfähigkeit Abschnitt Roßdörfer Platz - Heidenreichstr.
abhängig von Möglichkeit der Vorrang-Signalisierung.
-
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
66
Variante 2 (Mitfall II): Hbf - Luisenplatz - Schloss - Roßdörfer Platz -
Lichtwiesenweg - Lichtwiese
Zielbereich "Kosten"
Investitionskosten
(Infrastruktur /
Fahrzeuge)
Infrastruktur:
Die Investitionskosten für die 1,33 km lange Trasse wurden auf
7,56 Mio. EUR (5.685 EUR / m) Baukosten bzw. 8,32 Mio.
EUR inkl. 10% für Planung und Vorbereitung (Zuschlag gem.
Standardisierter Bewertung) grob geschätzt.
- Äußere Erschließung Lichtwiese: ab Hst. TU-
Hochschulstadion Neubau 2-gleisig (1-gleisig im Rahmen der
NKU zusätzlich zu prüfen), 1 Haltestelle, Verlegung Stellplätze
und Fuß-Radweg Lichtwiesenweg + hochwertige Gestaltung
erforderlich.
- Innere Erschließung Lichtwiese: Neubau 2-gleisig
(Notwendigkeit 2-gleisiger Ausbau im Rahmen einer
anschließenden NKU bzw. Voruntersuchung zur NKU zu
erbringen), Wendeschleife nördlich des Hörsaal- und
Medienzentrums, 1 Haltestelle. Erhöhte Investitionskosten für
ein Masse-Feder-System wegen der sensiblen Geräte des
Fachbereichs Bauingenieurwesen.
Fahrzeuge:
- Fz Strab 2 (neu): linienrein 5 Fz (statt 3 im Ohnefall) (-)
- Fz Bus-Linie K: linienrein 4 Fz (statt 12 im Ohnefall) (+).
-
Betriebskosten
Zunahme Betriebskosten Strab 2 (neu) (-).
Reduzierung Betriebskosten Bus-Linie K (+).
Die Betriebskosten lassen sich überschlägig auf Grundlage der
Fahrplan-km abschätzen:
- Bus-Linie K: 310.000 km
- Straßenbahn-Linie 2: 240.000 km
Es ergeben sich hierfür jährliche Betriebskosten von ca. 2,13
Mio. EUR (5 EUR/Strab-km, 3 EUR/Bus-km).
-
Zielbereich "Einbettung in bestehendes Liniennetz"
Be-/ Entlastung von
Strecken, Haltestellen
Strecken:
Entlastung Strecke Bus-Linie K.
o
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
67
Belastung Strecke Strab 2 (neu).
Auf den Strecken kommt es in den Abschnitten Roßdörfer
Platz - Lichtwiese und Luisenplatz - Willy-Brandt-Platz -
Hauptbahnhof zu deutlichen Entlastungen durch die geringere
Anzahl an Fahrzeugen der Bus-Linie K in den Spitzenzeiten
(zeitweise nur 4 statt 12 Fahrten/h). Der Abschnitt Roßdörfer
Platz - Luisenplatz wird um bis zu 4 Fahrten/h entlastet
(Überlagerung Strab-Linie 2 (neu) und Bus-Linie K; 4
zusätzliche Straßenbahnen, 8 Busse weniger). In den
Abschnitten Roßdörfer Platz - Hochschulstadion und
Luisenplatz - Rhein-Neckar-Straße - Hauptbahnhof kommt es
hingegen zu einer zusätzlichen Belastung der Strecke von bis
zu 4 Fahrten/h. Gem. HEAG mobilo ist die Leistungsfähigkeit
der Strecken aber hierfür jeweils gegeben.
Der Knotenpunkt Roßdörfer Platz wird zum einen entlastet
durch weniger Fahrten der Bus-Linie K (4 statt 12
Fahrten/Spitzen-h je Fahrtrichtung), zum anderen zusätzlich
belastet durch die Erhöhung der Fahrtenzahl der Linie 2 (von 4
auf 8 Fahrten/Spitzen-h je Fahrtrichtung). Insgesamt kommt es
zu einer geringfügigen Entlastung, gemessen an der Anzahl
der ÖV-Fahrten.
Am Knotenpunkt Lichtwiesenweg / Nieder-Ramstädter-Straße
mit derzeit 8 Straßenbahnen je Spitzen-h und Richtung (Linien
2 und 9) ist künftig mit 12 Straßenbahnen je Spitzen-h und
Richtung zu rechnen. 8 Straßenbahnen je Spitzen-h und
Richtung werden den Knotenpunkt in Richtung bzw. kommend
aus dem Lichtwiesenweg befahren und benötigen eine eigene
(Bedarfs-)Phase, in der allerdings auch den Linksabbiegern
aus Süden bzw. den Rechtseinbiegern aus Westen gleichzeitig
freigegeben werden kann. Eine solche zusätzliche
(Bedarfs-)phase ist bei einem 7,5 Minuten-Takt in den
Spitzen-h etwa alle 3,75 min erforderlich, d. h. z. B. bei einer
Umlaufzeit des Knotenpunkts von 90 s in etwa jedem 2. oder 3.
Umlauf. Im Gegenzug wird die Anzahl der (Bedarfs-)Phasen
für die restlichen 4 Straßenbahnen je Spitzen-h und Richtung
vom bzw. zum Böllenfalltor halbiert (zuvor 8 Straßenbahnen).
Als grobe Abschätzung kann daher davon ausgegangen
werden, dass diese zusätzliche Belastung des Knotenpunkts
keine erhebliche Verschlechterung der Verkehrsqualität
bewirken dürfte.
Der Wegfall der Bedienung des Streckenabschnitts der Linie 2
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
68
Böllenfalltor-Lichtwiese ist angesichts der Fahrgastzahlen aus
der RMV-Fahrgasterhebung 2010 und nach Abstimmung mit
der HEAG mobilo unkritisch. Wichtig ist in diesem
Zusammenhang aber eine hohe Pünktlichkeit der Buslinien aus
Richtung Mühltal (Sicherung Anschluss an Linie 9), z. B. durch
eine ÖV-Beschleunigung auf der B 449.
Haltestellen:
Hauptbahnhof: Entlastung Platz 2 und 4 (bis zu - 8 Busse/h),
zusätzliche Belastung Platz 3 (bis zu + 4 Strab/h). Dieser
Engpass ist lt. HEAG mobilo lösbar durch betriebliche
Optimierungen und / oder bauliche Veränderungen (z. B.
Verlängerung Halterstelle).
Willy-Brandt-Platz: deutliche Entlastung (bis zu - 8 Busse/h der
Bus-Linie K).
Luisenplatz: Entlastung Platz 2 und 3 (bis zu - 8 Busse/h),
zusätzliche Belastung Platz 1 und 6 (bis zu + 4 Strab/h). Diese
zusätzliche Belastung ist lt. HEAG mobilo unkritisch.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
69
An den sonstigen Haltestellen kommt es in den Abschnitten
Roßdörfer Platz - Lichtwiese und Luisenplatz - Willy-Brandt-
Platz - Hauptbahnhof zu deutlichen Entlastungen durch die
geringere Anzahl an Fahrzeugen der Bus-Linie K in den
Spitzenzeiten (zeitweise nur 4 statt 12 Fahrten/h). Der
Abschnitt Roßdörfer Platz - Luisenplatz wird um bis zu 4
Fahrten/h entlastet (Überlagerung Strab-Linie 2 (neu) und Bus-
Linie K: 4 zusätzliche Straßenbahnen, 8 Busse weniger). In
den Abschnitten Roßdörfer Platz - Hochschulstadion und
Luisenplatz - Rhein-Neckar-Straße - Hauptbahnhof kommt es
hingegen zu einer zusätzlichen Belastung der Haltestellen von
bis zu 4 Fahrten/h. Gem. HEAG mobilo ist die
Leistungsfähigkeit der Haltestellen aber hierfür jeweils
gegeben.
Verknüpfungmöglichkeit
im ÖV / P+R Wie Status Quo.
Flexibilität / zukünftige
Entwicklungen
Erweiterungsmöglichkeit der Kapazität bei weiteren
Nachfragesteigerungen.
Zielbereich "Bauliche Machbarkeit"
Trassierungs-
möglichkeiten / bauliche
Zwangspunkte
Lichtwiesenweg eigener Bahnkörper möglich.
Verlegung Stellplätze und Fuß-Radweg Lichtwiesenweg, evtl.
Eingriff in Baumbestand erforderlich.
Variante 2 / Mitfall II ist hinsichtlich der Trassenbreiten, Radien
und Steigungen technisch machbar.
o
Zielbereich "Betriebliche Machbarkeit"
unabhängige
Trassenführung bzw.
Vorrang-Signalisierung
Unabhängige Führung zwischen Hochschulstadion und
Haltestelle "Lichtwiese".
Sonst wie Status Quo (Nutzung Bestandsnetz).
+ betrieblich kritische
Strecken / Knoten
(Konflikte ÖV-MIV, ÖV-
ÖV)
Leistungsfähigkeiten Knotenpunkte im Abschnitt Hauptbahnhof
bis Luisenplatz sowie Roßdörfer Platz - Hochschulstadion
durch 4 zusätzliche Strab/h negativ betroffen, voraussichtlich
aber unkritisch.
Leistungsfähigkeit baulich geänderter KP Nieder-Ramstädter
Str./ Lichtwiesenweg voraussichtlich unkritisch (vorbehaltlich
detaillierter Untersuchung).
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
70
Zielbereich "Bedienungsqualität im Untersuchungsraum"
Erschließungsqualität:
fußläufiger Haltestellen-
einzugsbereich
Kein Unterschied zum Status Quo (keine relevanten
Änderungen der Haltestellen).
Haltestelle "Lichtwiese" wie Bus-Linie K (ca. 90% der bebauten
Fläche im 300 m-Radius).
(Jedoch bessere Erschließung Nieder-Ramstädter-Straße ab
Roßdörfer Platz (für Lichtwiese).)
o
Angebotsqualität:
zeitliche Verfügbarkeit
(Bedienungshäufigkeit,
Regelmäßigkeit der
Bedienung,
Betriebszeiten) /
Platzangebot
Bessere zeitliche Erschließung der Lichtwiese als Status Quo
(durch Bus-Linie K UND Strab).
Im Woogsviertel zeitweise schlechtere zeitliche Erschließung
als Status Quo / Ohnefall, aber Angebot gem. Standard NVP.
Platzangebot besser durch Kapazitätserweiterung.
++
Zielbereich "Beförderungsqualität"
Reisezeit / Umsteige-
häufigkeit
Verkürzung der Reisezeiten für die relevanten
Fahrtbeziehungen (ca. 1-2 min im Vgl. zur Bus-Linie K).
++ Pünktlichkeit /
Zuverlässigkeit
Deutliche Verbesserung der Pünktlichkeit / Zuverlässigkeit
(unabhängige Führung).
Beförderungskomfort Beförderungskomfort Strab besser als Bus.
Zielbereich "Fahrgastnachfrage"
Nachfrageentwicklung Deutliche Nachfragesteigerung. +
Zielbereich "Umfeldverträglichkeit"
Stadt- und
Landschaftsbild
Deutlicher baulicher Eingriff in Lichtwiesenweg durch
Trassenführung.(hoher Anspruch an Umfeldgestaltung).
Optimierung im Bereich Lichtwiese und im Zentrum des
Campus Lichtwiese im Rahmen der Feinplanung wegen der
besonderen gestalterischen und städtebaulichen
Anforderungen erforderlich.
o
Bündelung/Trennwirkung Trennwirkung durch Gleiskörper auf Lichtwiesenweg.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
71
Umweltfaktoren (Lärm-
und Luftschad-
stoffemissionen,
Klimaschutz)
Verdichtung auf vorhandener Trasse (z. T. Rasen) erhöht
Lärmbelastung nur geringfügig.
Reduzierung Beeinträchtigung Roßdörfer Straße durch
Entlastung Bus-Linie K.
Systembedingt Rückgang Luftschadstoffemissionen, Beitrag
zum Klimaschutz.
Zielbereich "Akzeptanz / Durchsetzbarkeit"
planerische Vorgaben /
politische Beschlüsse /
rechtliche Machbarkeit
(Umweltschutz, …) /
Finanzierung
(Förderfähigkeit, …)
Verlegung Stellplätze und Fuß-Radweg Lichtwiesenweg
möglich, hohe Anforderungen an die Gestaltung des
Lichtwiesenweg.
Konflikte mit sensiblen Geräten der TU durch entsprechende
Vorkehrungen im unmittelbaren Umfeld der Geräte lösbar.
Fachgutachten (beauftragt durch die HEAG mobilo) liegt hierzu
vor.
Konflikte mit umweltschutzrechtlichen Regelungen sind nach
Aussage der Naturschutzbehörden (Umweltamt Stadt
Darmstadt, RP Darmstadt) nicht zu erwarten.
Laut Oberer Naturschutzbehörde (RP Darmstadt) ist jedoch
auch für innerstädtische Trassen ein Artenschutzgutachten zu
erstellen, allerdings mit einer reduzierten
Untersuchungsintensität.
o
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
72
Variante 3: Hbf - Luisenplatz- Schloss - Ostbahnhof -
Petersenstraße
Zielbereich "Kosten"
Investitionskosten
(Infrastruktur /
Fahrzeuge)
Äußere Erschließung Lichtwiese:
- Infrastruktur: ab Schloß ca. 2,7 km Neubau 2-gleisig, 5
Haltestellen.
- Fahrzeuge: Anschaffung Fz Strab "neu" (--), Reduzierung Fz
Bus-Linie K (+) und L-Bus (+).
Innere Erschließung Lichtwiese:
- Infrastruktur: Ca. 0,6 km Neubau 2-gleisig, Wendeschleife
nördlich des Hörsaal- und Medienzentrums, 1 Haltestelle.
- -
Betriebskosten
Zusätzlich Betriebskosten Strab "neu" (--).
Reduzierung Betriebskosten Bus-Linie K (+)
Reduzierung Betriebskosten Bus-Linie L (+).
-
Zielbereich "Einbettung in bestehendes Liniennetz"
Be-/ Entlastung von
Strecken, Haltestellen
Landgraf-Georg-Straße: Be- oder Entlastung abhängig von
Anpassungen der Busse aus dem östl. Landkreis.
Abschnitt Luisenplatz - Rhein-Neckar-Straße - Hauptbahnhof:
zusätzliche Belastung (+ Strab)
Strecke Bus-Linie K: Entlastung.
Hauptbahnhof: keine Gesamt-Entlastung (- Bus-Linie K, +
Strab).
Willy-Brandt-Platz: Entlastung (- Bus-Linie K, - Bus-Linie L).
Luisenplatz: keine Gesamt-Entlastung (- Bus-Linie K, - Bus-
Linie L, + Strab).
o
Verknüpfungsmöglichkeit
im ÖV / P+R Anschluss Woogsviertel an SPNV (über Ostbf).
Flexibilität / zukünftige
Entwicklungen
Kaum Erweiterungsmöglichkeit der Kapazität bei weiteren
Nachfragesteigerungen (wg. Engpass Landgraf-Georg-Straße
und ggf. hoher (betrieblich problematischer) Auslastung der
Strecke bei integrierter Erschließung Lichtwiese / Roßdorf /
Groß-Zimmern).
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
73
Zielbereich "Bauliche Machbarkeit"
Trassierungs-
möglichkeiten / bauliche
Zwangspunkte
Engpass (Straßenraum) Landgraf-Georg-Straße (Annahme:
teilweise. 3-streifig, kein durchgehend eigener Bahnkörper).
Bauliche Maßnahmen am Sportgelände TSG 1846 (und
Verlegung Kunstrasenplatz) oder Verschiebung B 26
erforderlich.
-
Zielbereich "Betriebliche Machbarkeit"
unabhängige
Trassenführung bzw.
Vorrang-Signalisierung
Keine durchgehend unabhängige Führung auf Landgraf-
Georg-Straße (-> hohe Verkehrsbelastungen!), aber ggf.
Vorrang-Signalisierung möglich.
Unabhängige Führung Ostbf - Breslauer Platz.
Keine unabhängige Trassenführung Breslauer Platz -
Wendeschleife nördl. HMZ.
Sonst wie Status Quo (Nutzung Bestandsnetz).
-
betrieblich kritische
Strecken / Knoten
(Konflikte ÖV-MIV, ÖV-
ÖV)
- KP Mercksplatz/Landgraf-Georg-Str.: Be- oder Entlastung
abhängig von Anpassungen der Busse aus dem östl.
Landkreis.
- KP Fiedlerweg/Landgraf-Georg-Str.: Be- oder Entlastung
abhängig von Anpassungen der Busse aus dem östl.
Landkreis, aber ggf. Abzweig vor KP auf südl. Seite.
Bei integrierter Erschließung Lichtwiese / Roßdorf / Groß-
Zimmern zwar Entlastung der Landgraf Georg-Str. von Bussen,
aber starke zusätzliche Belastung durch Strab.
Zielbereich "Bedienungsqualität im Untersuchungsraum"
Erschließungsqualität:
fußläufiger Haltestellen-
einzugsbereich
Kein Unterschied zum Status Quo.
Haltestelle "Lichtwiese" wie Bus-Linie K (ca. 90% der bebauten
Fläche im 300 m-Radius).
o
Angebotsqualität:
zeitliche Verfügbarkeit
(Bedienungshäufigkeit,
Regelmäßigkeit der
Bedienung,
Betriebszeiten) /
Platzangebot
Bessere zeitliche Erschließung als Status Quo (durch Bus-Linie
K UND Strab).
Platzangebot besser durch Kapazitätserweiterung.
++
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
74
Zielbereich "Beförderungsqualität"
Reisezeit / Umsteige-
häufigkeit
Keine wesentlichen Änderungen der Reisezeiten für die
relevanten Fahrtbeziehungen, außer TU-Bereich S 3 /
Landgraf-Georg-Straße <-> Lichtwiese sowie Woogsviertel <->
Ostbf (Verbesserung Reisezeit / Umsteigehäufigkeit). +
Pünktlichkeit /
Zuverlässigkeit
Geringfügige Verbesserung der Pünktlichkeit / Zuverlässigkeit
(unabhängige Führung nur ggf. und in Teilstrecken möglich).
Beförderungskomfort Beförderungskomfort Strab besser als Bus.
Zielbereich "Fahrgastnachfrage"
Nachfrageentwicklung
Nachfragesteigerung durch Anschluss Woogsviertel an SPNV
(Ostbf) zu erwarten, bessere Verknüpfung mit TU-Bereich S 3
(Campus Innenstadt) / Landgraf-Georg-Straße, kürzere
Reisezeit, höheren Beförderungskomfort und
Kapazitätserweiterung.
+
Zielbereich "Umfeldverträglichkeit"
Stadt- und
Landschaftsbild
Erhebliche städtebauliche Belastung Wohngebiet östl.
Woogsviertel sowie westl. Botanischer Garten.
Beeinträchtigung Sportgelände TSG 1846 (oder Verschiebung
B 26), neuer Lärmschutz zw. Sportgelände und Trasse / B 26
erforderlich.
- -
Bündelung/Trennwirkung
Geringfügige Trennwirkung im Bereich Ostbf (Fuß- und
Radwegebeziehungen zw. Woog und Ostbf).
Zerschneidung Grünzug Darmbach-Woog
(landschaftsplanerische Belange) sowie Fuß- und
Radwegebeziehungen.
Umweltfaktoren (Lärm-
und Luftschad-
stoffemissionen,
Klimaschutz)
Lärmbelastung Landgraf-Georg-Str. (Krankenhaus).
Lärmbelastung Wohngebiet östl. Woogsviertel / westl. Botan.
Garten.
Reduzierung Beeinträchtigung Roßdörfer Straße durch
Entlastung Bus-Linie K.
Systembedingt Rückgang Luftschadstoffemissionen, Beitrag
zum Klimaschutz.
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
75
Zielbereich "Akzeptanz / Durchsetzbarkeit"
planerische Vorgaben /
politische Beschlüsse /
rechtliche Machbarkeit
(Umweltschutz, …) /
Finanzierung
(Förderfähigkeit, …)
Erhebliche Akzeptanzprobleme (Anwohner / TU /
landesplanerische Belange / Sportverein) im Bereich
Woogsviertel / Botan. Garten / Gelände TSG 1846.
Es ist ein Artenschutzgutachten zu erstellen.
Keine Konflikte mit sensiblen Geräten der TU (bei
Wendeschleife nördl. HMZ).
Erschließung Lichtwiese einerseits abhängig von Trasse
Roßdorf / Groß-Zimmern (nur sinnvoll in Kombination mit der
Variante c nach Roßdorf / Groß-Zimmern), andererseits dann
hohe Belastung bei gleichzeitiger Bedienung Lichtwiese und
Roßdorf / Groß-Zimmern im Abschnitt Schloss <-> Breslauer
Platz.
Förderfähigkeit Abschnitt Landgraf-Georg-Straße abhängig von
Möglichkeit der Vorrang-Signalisierung.
- -
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
76
ANLAGE 3
Grobkostenschätzungen Infrastruktur
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
77
Mitfall I
Anlage 3-1
ÖPNV-Untersuchung Lichtwiese Anlagen
78
Mitfall II
Anlage 3-2
anlage 71
241 Zeichen
Punkt 15: Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 zur Erschließung des Campus TU-Lichtwiese (V-Nr. 2015/0232) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD Stimmenthaltung: UFFBASSE
anlage 64
1285 Zeichen
Punkt 9: ÖPNV-Erschließung Campus TU-Lichtwiese (V-Nr. 2013/0167) Stadtv. Bauer (UWIGA) beantragt: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Ziffer 2 und 3 des Beschlussvorschlages werden durchfolgenden Text ersetz: Alternativ zur Erschließung des Universitätsstandorts Lichtwiese durch eine neue Straßenbahntrasse, die Einrichtung eines Pendelverkehrs zwischen den Haltestelle Hochschulstadion und der Haltestelle Lichtwiese der Odenwaldbahn zu untersuchen. Stadtv. Hang (UFFBASSE) stellt den Antrag im Beschlussvorschlag unter Nr. 2. die Worte „und umzusetzen“ zu streichen. Außerdem sollen die Punkte 2 und 3 einzeln abgestimmt werden. Der Antrag der Fraktion UWIGA wird, gegen die Stimmen der Fraktionen UWIGA, FDP und PIRATEN, abgelehnt. Der Antrag der Fraktion UFFBASSE wird, gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, UFFBASSE, Die Linke., UWIGA, FDP und PIRATEN, abgelehnt. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Punkt 1. des Beschlussvorschlages zur Kenntnis. Dem Punkt 2. des Beschlussvorschlages wird, gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, 4 Stimmen aus der Fraktion UFFBASSE, Die Linke., UWIGA, FDP und PIRATEN, zugestimmt. Dem Punkt 3. des Beschlussvorschlages wird, bei Stimmenthaltung der Fraktionen UWIGA und PIRATEN, zugestimmt.
anlage 22
969 Zeichen
SO 173,31D 173,24 169,41 0.355.000.35 0.252.750.55 Schnitt A-A Querung Schachtbauwerk Fernwärmeleitungkm 0,6+55 Gelände Bestand 168,41Grube Abbruch desbestehenden SchachthalsAbbruch desbestehenden Schachthals 101.0050.60 SauberkeitsschichtWeichfaserplatte 1.000.50 1.000.50 8.700.35 0.40169,41 SO 173,31D 173,24 0.250.55 4.000.35 2.75 1.200.17 Schnitt B-B Schachtbauwerk Fernwärmeleitungkm 0,6+55 Gelände Bestand KKKK 168,41 Betontragplatte im Bereichdes Schachthalses aussparenAnpassen Schachthalsnach Vorgabe AGTiefbord im Bereich desSchachthalses unterbrechen Decke schließenAbbruch desbestehenden Schachthals Einstiegsleiter an neuenSchachteinstieg anpassen Im Bereich der LastverteilungsplatteEinbau Rheda-City-System o. glw. Grube TB TB M251.008.702.00 Lageplanausschnitt Querung Schachtbauwerk Fernwärmeleitungkm 0,6+55 TBAnpassen Schachthalsnach Vorgabe AGTiefbord im Bereich desSchachthalses unterbrechenAnpassen Schachthalsnach Vorgabe AGLastverteilungsplatte
anlage 46
973 Zeichen
klimatischen Potenzials Baumbestand hoch überwiegend versiegelte / befestigte Flächen gering überwiegend unversiegelte / unbefestigte Flächen mittel bis hoch Baumverlust Gesamtbewertung des Bewertung / Empfindlichkeit 0 100 200 300 400 500 m Schutzgut Klima / LuftBeeinträchtigung der Lufthygiene durch Abgas-und Staubemissionen. Baubedingte Konflikte Beeinträchtigung des Mikroklimas durch Verlustvon Bäumen und Grünstrukturen (KKL 1). Anlagebedingte Konflikte technische PlanungNachrichtliche Darstellung Untersuchungsraumgrenze(50 m beidseitig der geplanten Trasse) G:\NAHVERKEHR\K921_Darmstadt_Campus_TU_Lichtwiese\Umwelt_Landschaft\GIS\qgis KKL 1 N KKL 1 KKL 1 KKL 1 KKL 1 Umweltverträglichkeitsstudie Landschaftspflegerischer Begleitplan Schutzgut Klima / Luft Bestand, Bewertung und wesentliche Konflikte UVS 1:3.500 TK 10/15 10/15 10/15 NP AL 4
anlage 62
212 Zeichen
Punkt 7: ÖPNV-Erschließung Campus TU-Lichtwiese (V-Nr. 2013/0167) Gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke. und UWIGA empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 3
5365 Zeichen
FlaecheAu Metall, Glas, Schiefer, Faserzement: 0,9 - 1,0 25,7 0,90 23 47,4 0,60 28,0 Bemerkungen: T>150 min Die Bemessung mit diesem Programm ist nicht zulässig, der kf-Wert ist kleiner als 1*10-6 m/s! Bemessungsprogramm ATV-A138.XLS © 2012 - Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH Engelbosteler Damm 22, 30167 Hannover, Tel.: 0511-97193-0, Fax: 0511-97193-77, www.itwh.de Lizenznummer: ATV-0171-1062 Seite 1 K921: Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Auftraggeber: HEAG mobilo GmbH Entw. - Abschnitt: Rasengleis nach BÜ km 0,6+69.500 Dachprofil (2 Rigolen)--> A E halbiert Abfluss aus befestigter Fläche BÜ in Rigolen im Rasengleis, Zuleitung über Vollsickerrohr L=12m AGleisschotter = 12 x 7,9 / 2 = 47,4m², A Asphalt = 6,5 x 7,9 / 2 = 25,7m² Gesamtfläche Einzugsgebiet A E [m 2] 73,1 Summe undurchlässige Fläche A u [m 2] 51,0 resultierender mittlerer Abflussbeiwert Ψm [ - ] 0,71 Rasengittersteine: 0,15 Böschungen, Bankette und Gräben toniger Boden: 0,5 lehmiger Sandboden: 0,4 Kies- und Sandboden: 0,3 Gärten, Wiesen und Kulturland flaches Gelände: 0,0 - 0,1 steiles Gelände: 0,1 - 0,3 Gründach (Neigung bis 15° oder ca. 25%) humusiert <10 cm Aufbau: 0,5 humusiert >10 cm Aufbau: 0,3 Straßen, Wege und Plätze (flach) Asphalt, fugenloser Beton: 0,9 Pflaster mit dichten Fugen: 0,75 fester Kiesbelag (Gleisschotter): 0,6 Pflaster mit offenen Fugen: 0,5 lockerer Kiesbelag, Schotterrasen: 0,3 Verbundsteine mit Fugen, Sickersteine: 0,25 Schrägdach Ziegel, Dachpappe: 0,8 - 1,0 Flachdach (Neigung bis 3° oder ca. 5%) Metall, Glas, Faserzement: 0,9 - 1,0 Dachpappe: 0,9 Kies: 0,7 Ermittlung der abflusswirksamen Flächen A u nach Arbeitsblatt DWA-A 138 Flächentyp Art der Befestigung mit empfohlenen mittleren Abflussbeiwerten Ψm Teilfläche AE,i [m 2] Ψm,i gewählt Teilfläche Au,i [m 2] ATV-A138-7.3.xls 20.08.2015 Rigolenvers. Auftraggeber: Auftraggeber: Rigolenversickerung: Erforderliche Abmessungen: Eingabedaten: örtliche Regendaten: Berechnung: L = [(A u * 10 -7 * r D(n) - Q Dr /1000) - V Sch /(D*60*f Z)] / ((b R*h R*s RR ) / (D*60*f Z) + (b R + h R/2) * k f/2)) L = [(A u * 10 -7 * r D(n) - Q Dr /1000) - V Sch /(D*60*f Z)] / ((b R * h R * s RR ) / (D*60*f Z) + h R/2 * k f/2)) L = [(A u * 10 -7 * r D(n) - Q Dr /1000) - V Sch /(D*60*f Z)] / ((b R * h R * s RR ) / (D*60*f Z) + b R * k f/2)) 1 L = [(A u * 10 -7 * r D(n) - Q Dr /1000) - V Sch /(D*60*f Z)] / ((b R*h R*s RR ) / (D*60*f Z) + (b R + h R/2) * k f/2)) D [min] rD(n) [l/(s*ha)] 30 123,4 7,2 AE m2 73,1 45 95,2 8,2 Ψm - 0,71 60 78,5 8,9 Au m2 52 90 55,4 9,2 kf m/s 5,2E-06 120 43,3 9,3 hR m 1,0 180 30,7 9,4 bR m 0,5 240 24,1 9,3 Speicherkoeffizient des Füllmaterials der Rigole sR - 0,35 360 17,1 9,1 da mm 160 540 12,2 8,6 Innendurchmesser Rohr(e) in der Rigole di mm 141,8 gewählte Anzahl der Rohre in der Rigole a - 1 sRR - 0,37 QDr l/s 180 9,4 Wasseraustrittsfläche des Dränagerohres AAustritt cm 2/m 224 180 0,0 gewählte Regenhäufigkeit n 1/Jahr 0,2 Zuschlagsfaktor f Z - 1,20 180 7,2 anrechenbares Schachtvolumen VSch m³ 180 8,2 Ergebnisse: 180 8,9 maßgebende Dauer des Bemessungsregens D min 180 9,2 maßgebende Regenspende rD(n) l/(s*ha) 180 9,3 erforderliche Rigolenlänge L m 180 9,4 gewählte Rigolenlänge Lgew m 180 9,3 vorhandenes Speichervolumen Rigole VR m3 180 9,1 versickerungswirksame Fläche AS, Rigole m2 180 8,6 maßgebender Wasserzufluss Qzu l/s 180 0,0 vorhandene Wasseraustrittsleistung QAustritt l/s Bemessungsprogramm ATV-A138.XLS © 2012 - Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH Engelbosteler Damm 22, 30167 Hannover, Tel.: 0511-97193-0, Fax: 0511-97193-77, www.itwh.de Lizenznummer: ATV-0171-1062 Lizenznummer: ATV-0171-1062 Seite 1 Seite 2 2,2 12,3 1 27 Bemessungsprogramm ATV-A138.XLS © 2012 - Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH Engelbosteler Damm 22, 30167 Hannover, Tel.: 0511-97193-0, Fax: 0511-97193-77, www.itwh.de Gesamtspeicherkoeffizient mittlerer Drosselabfluss aus der Rigole 180 30,7 9,4 12,0 Höhe der Rigole 9,4 Breite der Rigole 9,3 9,1 Außendurchmesser Rohr(e) in der Rigole 8,6 Abflussbeiwert gem. Tabelle 2 (DWA-A 138) 8,9 undurchlässige Fläche 9,2 Durchlässigkeitsbeiwert der gesättigten Zone 9,3 Wasseraustrittsfläche VSR: 224cm²/m 2) Vollsickerrohr (beidseitig): DN160, L=12m L [m] 7,2 Einzugsgebietsfläche 8,2 Zuleitung über Vollsickerrohr (am Ende verschlossen) 1) Rigole (beidseitig): b Rig = 1,00m; h Rig = 0,50m; Kiesfüllung Abfluss aus befestigter Fläche BÜ in Rigolen nach BÜ im Rasengleis Abfluss aus befestigter Fläche BÜ in Rigolen nach BÜ im Rasengleis HEAG mobilo GmbH HEAG mobilo GmbH K921: Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 K921: Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Entwässerungs- Abschnitt: Rasengleis nach BUe km 0,6+69,500 Entwässerungs- Abschnitt: Rasengleis nach BUe km 0,6+69,500 Dimensionierung einer Rigole oder Rohr-Rigole Dimensionierung einer Rigole oder Rohr-Rigole nach Arbeitsblatt DWA-A 138 nach Arbeitsblatt DWA-A 138 7,2 8,2 8,9 9,2 9,3 9,4 9,3 9,1 8,6 180 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 0 100 200 300 400 500 600 Rigolenlänge L [m] Dauer des Bemessungsregens D [min] Rigolenversickerung ATV-A138-7.3.xls 20.08.2015
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1 GUTACHTEN Gutachten – Nr. 215 0602 Datum 9.9.2015 Gutachter Eiko Leitsch Projektbezeichnung Begutachtung eines Baumbestandes im Bereich der geplanten Lichtwiesenbahn Auftraggeber HEAG mobilo GmbH Klappacher Straße 172 64285 Darmstadt 2 Einleitung: Im Zuge des geplanten Neubaus der Straßenbahnlinie Lichtwiese sollen die Auswirkungen der notwendigen Baumaßnahmen auf den vorhandenen Baumbestand begutachtet werden. Dabei sind sowohl mögliche Eingriffe in den Kronenraum wie auch im Bereich der vorhandenen Wurzeln zu bewerten und entsprechende Maßnahmenempfehlungen abzuleiten. Die geplante Trasse wird als Abzweig von der bestehenden Straßenbahnlinie in der Nieder-Ramstädter Straße durch eine doppelreihige Platanenallee geleitet und verläuft dann parallel zu der Lindenreihe im angrenzenden Park. 3 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 1 Baumart Hainbuche Entwicklungsphase/Alter Reifephase, Altbaum Höhe 8m Stammdurchmesser 20cm Kronendurchmesser 5m Vitalität vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch Zustand Krone Totholz, einseitige Krone Stamm Astungswunden, Stammaustriebe Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche 4 Bilddokumentation: Abb. Hainbuche mit Stammaustrieben Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 5 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 2 Baumart Amerikanische Eiche Entwicklungsphase/Alter Reifephase, Altbaum Höhe 10m Stammdurchmesser 32cm Kronendurchmesser 6m Vitalität leicht geschädigt Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 6 Zustand Krone Totholz, lichte Krone, einseitige Krone Stamm Efeubewuchs Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bilddokumentation: Abb. Stamm mit Efeubewuchs Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 7 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 3 Baumart Hainbuche Entwicklungsphase/Alter Reifephase, Altbaum Höhe 10m Stammdurchmesser 28cm Kronendurchmesser 5 Vitalität vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 8 Zustand Krone Totholz Stamm Efeubewuchs Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bilddokumentation: Abb. Efeubewuchs Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 9 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 4 Baumart Amerikanische Eiche Entwicklungsphase/Alter Reifphase, Altbaum Höhe 10m Stammdurchmesser 33cm Kronendurchmesser 8m Vitalität vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 10 Zustand Krone Totholz Stamm ohne Befund Wurzel Wurzelaufbrüche Baumumfeld ohne Befund Bilddokumentation: Abb. Stamm der Eiche Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 11 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 5 Baumart Hainbuche Entwicklungsphase/Alter Reifphase, Altbaum Höhe 10m Stammdurchmesser 120cm Kronendurchmesser 12m Vitalität vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 12 Zustand Krone Totholz Stamm Gabelungen, mehrstämmig Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bilddokumentation: Abb. Hainbuchengruppe Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 13 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 6 Baumart Amerikanische Eiche Entwicklungsphase/Alter Reifephase, Altbaum Höhe 12m Stammdurchmesser 40cm Kronendurchmesser 8m Vitalität vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 14 Zustand Krone Totholz, Gabelung Stamm ohne Befund Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bilddokumentation: Abb. Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 15 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 7 Baumart Hainbuche Entwicklungsphase/Alter Reifephase, Altbaum Höhe 14m Stammdurchmesser 30cm, 35cm Kronendurchmesser 10m Vitalität vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 16 Zustand Krone Totholz, Gabelung Stamm Gabelung Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bilddokumentation: Abb. Gabelungen in der Krone und am Stamm Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 17 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 7 A Baumart Amerikanische Eiche Entwicklungsphase / Alter Reifephase, Altbaum Höhe 18m Stammdurchmesser 57cm Kronendurchmesser 14m Vitalität vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 18 Zustand Krone Totholz, Astungswunden Stamm ohne Befund Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bilddokumentation: Abb. Stamm der Eiche Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 19 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 8 Baumart Ahorn Entwicklungsphase / Alter Reifephase, Altbaum Höhe 12m Stammdurchmesser 25-12cm Kronendurchmesser 6m Vitalität vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 20 Zustand Krone Totholz, Astungswunden Stamm Doppelstämmig, V-Zwiesel Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bilddokumentation: Abb. doppelstämmiger Ahorn Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 21 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 9 Baumart Ahorn Entwicklungsphase / Alter Reifephase, Altbaum Höhe 12m Stammdurchmesser 23cm Kronendurchmesser 6m Vitalität Vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 22 Zustand Krone Totholz, Astungswunden Stamm Stammaustriebe, Astungswunden Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden. 23 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 10 Baumart Ahorn Entwicklungsphase / Alter Reifephase, Altbaum Höhe 8m Stammdurchmesser 19-15cm Kronendurchmesser 5m Vitalität Vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 24 Zustand Krone Totholz Stamm Stammaustriebe, Gabelung Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 25 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 11 Baumart Amerikanische Eiche Entwicklungsphase / Alter Reifephase, Altbaum Höhe 18m Stammdurchmesser 57cm Kronendurchmesser 12m Vitalität Vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion Gestalterisch 26 Zustand Krone Totholz, Gabelung Stamm ohne Befund Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bilddokumentation: Abb. Stamm der Eiche Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 27 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 12 Baumart Ahorn Entwicklungsphase / Alter Reifephase, Altbaum Höhe 8m Stammdurchmesser 20-23cm Kronendurchmesser 6m Vitalität vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 28 Zustand Krone Totholz Stamm Mehrstämmig, Totholz Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bilddokumentation: Abb. mehrstämmiger Ahorn Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 29 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 14 Baumart Ahorn Entwicklungsphase / Alter Reifphase, Altbaum Höhe 16m Stammdurchmesser 54cm Kronendurchmesser 12m Vitalität Vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 30 Zustand Krone Totholz, Astungswunden, Stamm Gabelung, Astungswunden Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bilddokumentation: Abb. Ahornstamm mit einer Gabelung Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 31 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 15 Baumart Hainbuche Entwicklungsphase / Alter Reifephase, Altbaum Höhe 16m Stammdurchmesser 48cm Kronendurchmesser 12m Vitalität Vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 32 Zustand Krone Totholz, Astungswunden Stamm tiefe Beastung Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bilddokumentation: Abb. Stamm mit tief angesetzter Krone Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 33 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 16 Baumart Ahorn Entwicklungsphase / Alter Reifephase, Altbaum Höhe 12m Stammdurchmesser 35cm Kronendurchmesser 10m Vitalität Vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 34 Zustand Krone Totholz, einseitige Krone Stamm Totholz Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 35 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 17 Baumart Amerikanische Eiche Entwicklungsphase / Alter Reifphase, Altbaum Höhe 16m Stammdurchmesser 43cm Kronendurchmesser 10m Vitalität Vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 36 Zustand Krone Totholz, Astungswunden Stamm ohne Befund Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bilddokumentation: Abb. Stamm der Eiche Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 37 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 17 A Baumart Ahorn Entwicklungsphase / Alter Reifephase, Altbaum Höhe 16m Stammdurchmesser 23-25-40cm Kronendurchmesser 8m Vitalität Vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 38 Zustand Krone Totholz Stamm V-Zwiesel Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bilddokumentation: Abb. Gabelung Abb. : V-Zwiesel Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 39 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 18 Baumart Amerikanische Eiche Entwicklungsphase / Alter Reifephase, Altbaum Höhe 16m Stammdurchmesser 36cm Kronendurchmesser 8m Vitalität vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 40 Zustand Krone Totholz, eingeengte Krone Stamm Totholz Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bilddokumentation: Abb. Stamm mit Totast Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 41 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 19 Baumart Ahorn Entwicklungsphase / Alter Reifephase, Altbaum Höhe 18m Stammdurchmesser 62cm Kronendurchmesser 12m Vitalität vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 42 Zustand Krone Totholz Stamm Totholz Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bilddokumentation: Abb. Stamm mit Totholz Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 43 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 20 Baumart Ahorn Entwicklungsphase / Alter Reifephase, Altbaum Höhe 16m Stammdurchmesser 55cm Kronendurchmesser 10m Vitalität vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 44 Zustand Krone Totholz, Astungswunden Stamm Gabelung Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bilddokumentation: Abb. Gabelung und Astungswunden Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 45 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 21 Baumart Ahorn Entwicklungsphase / Alter Reifephase, Altbaum Höhe 16m Stammdurchmesser 26-32cm Kronendurchmesser 10m Vitalität vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 46 Zustand Krone Totholz Stamm Mehrstämmig Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bilddokumentation: Abb. mehrstämmiger Baum Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 47 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 22 Baumart Ahorn Entwicklungsphase / Alter Reifephase, Altbaum Höhe 16m Stammdurchmesser 23-34-30cm Kronendurchmesser 10m Vitalität vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 48 Zustand Krone Totholz Stamm Mehrstämmig Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bilddokumentation: Abb. mehrstämmiger Baum Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 49 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 23 Baumart Ahorn Entwicklungsphase / Alter Reifephase, Altbaum Höhe 16m Stammdurchmesser 50cm Kronendurchmesser 14m Vitalität vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 50 Zustand Krone Totholz Stamm V-Zwiesel Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bilddokumentation: Abb. V-Zwiesel Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 51 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 24 Baumart Ahorn Entwicklungsphase / Alter Reifephase, Altbaum Höhe 16m Stammdurchmesser 44cm Kronendurchmesser 10m Vitalität vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 52 Zustand Krone Totholz Stamm Astungswunden Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bilddokumentation: Abb. Astungswunden Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 53 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 25 Baumart Ahorn Entwicklungsphase / Alter Reifephase, Altbaum Höhe 18m Stammdurchmesser 54cm Kronendurchmesser 14m Vitalität vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 54 Zustand Krone Totholz, Astungswunden Stamm V-Zwiesel Wurzel ohne Befund Baumumfeld Rasenfläche Bilddokumentation: Abb. Vergabelung Abb. : V-Zwiesel Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 55 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 26 Baumart Ahorn Entwicklungsphase / Alter Reifephase, Altbaum Höhe 8m Stammdurchmesser 37cm Kronendurchmesser 6m Vitalität vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 56 Zustand Krone Totholz Stamm Gabelung Wurzel ohne Befund Baumumfeld Rasenfläche Bilddokumentation: Abb. Vergabelung Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 57 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 27 Baumart Ahorn Entwicklungsphase / Alter Reifephase, Altbaum Höhe 8m Stammdurchmesser 32cm Kronendurchmesser 6m Vitalität vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 58 Zustand Krone Totholz Stamm Gabelung Wurzel ohne Befund Baumumfeld Rasenfläche Bilddokumentation: Abb. Vergabelung Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 59 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 28 Baumart Platane Entwicklungsphase / Alter Reifephase, Altbaum Höhe 16m Stammdurchmesser 46cm Kronendurchmesser 10m Vitalität vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 60 Zustand Krone Totholz Stamm Astungswunde Wurzel ohne Befund Baumumfeld Rasenfläche Bilddokumentation: Abb. Astungswunde Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 61 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 29 Baumart Platane Entwicklungsphase / Alter Reifephase, Altbaum Höhe 16m Stammdurchmesser 60cm Kronendurchmesser 12m Vitalität vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 62 Zustand Krone Totholz, V-Zwiesel Stamm ohne Befund Wurzel ohne Befund Baumumfeld Rasenfläche Bilddokumentation: Abb. Vergabelung Abb. : V-Zwiesel Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 63 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 30 Baumart Ahorn Entwicklungsphase / Alter Reifephase, Altbaum Höhe 8m Stammdurchmesser 22cm Kronendurchmesser 6m Vitalität vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 64 Zustand Krone Totholz, Astungswunden Stamm Gabelung Wurzel ohne Befund Baumumfeld Rasenfläche Bilddokumentation: Abb. Gabelung Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 65 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 31 Baumart Platane Entwicklungsphase / Alter Reifephase, Altbaum Höhe 18m Stammdurchmesser 54cm Kronendurchmesser 12m Vitalität vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 66 Zustand Krone Totholz, Astungswunden Stamm ohne Befund Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bilddokumentation: Abb. Totholz Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 67 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 32 Baumart Ahorn Entwicklungsphase / Alter Reifephase, Altbaum Höhe 9m Stammdurchmesser 40cm Kronendurchmesser 8m Vitalität vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 68 Zustand Krone Totholz Stamm Gabelung Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bilddokumentation: Abb. Gabelung Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 69 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 33 Baumart Ahorn Entwicklungsphase / Alter Reifephase, Altbaum Höhe 9m Stammdurchmesser 40cm Kronendurchmesser 8m Vitalität vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 70 Zustand Krone Totholz Stamm Gabelung Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bilddokumentation: Abb. Vergabelungssituation Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 71 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 34 Baumart Ahorn Entwicklungsphase / Alter Reifephase, Altbaum Höhe 9m Stammdurchmesser 26-21cm Kronendurchmesser 8m Vitalität vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 72 Zustand Krone Totholz Stamm Gabelung Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bilddokumentation: Abb. mehrstämmiger Ahorn Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 73 Allgemeine Angaben Standort Gehölzstreifen Baumnummer 35 Baumart Nußbaum Entwicklungsphase / Alter Reifephase, Altbaum Höhe 18m Stammdurchmesser 63cm Kronendurchmesser 14m Vitalität vital Standform Baumgruppe Windeinfluss abgeschirmt Bedeutung / Funktion gestalterisch 74 Zustand Krone Astungswunden, Totholz Stamm Astungswunden Wurzel ohne Befund Baumumfeld Pflanzfläche Bilddokumentation: Abb. Astungswunden Bewertung: Der Baum steht in der geplanten Straßenbahntrasse und muss gefällt werden 75 Zusammenfassung: Der im Bereich der geplanten Trasse der Lichtwiesenbahn befindliche Baumbestand wird in seinen Teilbereichen sehr unterschiedlich durch die anstehenden Baumaßnahmen in Mitleidenschaft gezogen. In einem Vorgutachten Nr.115_0170 wurden mögliche Beeinträchtigungen der im vorderen Bereich stehenden zwanzig Platanen durch die zu erwartenden Grabungsarbeiten geprüft. Es konnten keine, die Standsicherheit beeinträchtigenden Wurzeln nachgewiesen werden, so dass davon auszugehen ist, dass die Trasse ohne Beeinträchtigung des Wurzelwerkes der Bäume gebaut werden kann. Ein Eingriff ist allerdings zur Herstellung des erforderlichen Lichtraumprofiles im Kronenraum notwendig. Die vorhandenen Kronen der Platanen müssen entsprechend eingekürzt werden, um einen dauerhaften Betrieb der Straßenbahn zu gewährleisten. Das Problem des eingeengten Lichtraumprofiles setzt sich dann im Bereich der Lindenreihe in den kommenden Jahren fort. Bei einer entsprechenden Kronenentwicklung der Bäume wird ein regelmäßiger Rückschnitt zur Straßenbahn hin notwendig. Im Bereich der geplanten Haltestelle Kletterhalle durchschneidet die Trasse die bestehende Gehölzfläche und der hier vorhandene Baumbestand wird durch die Baumaßnahme gravierend beeinträchtigt. Die unmittelbar betroffenen Bäume wurden vor Ort nu mmeriert, erfasst und dokumentiert. Es handelt sich um 35 Bäume unterschiedlicher Baumart, die durch die Baumaßnahme sowohl im Kronenraum als auch im Wurzelraum beeinflusst werden. Da die Bäume entweder unmittelbar in der geplanten Trasse oder sehr nah an dieser stehen, bleibt aus fachlicher Sicht nur deren Fällung. 76 Nach Freistellung der Trasse muss dann geprüft werden, in wie weit an den Kronen der verbleibenden Bäume entsprechende Rückschnitte durchgeführt werden müssen, um das erforderliche Lichtraumprofil herzustellen. Um zu gewährleisten, dass der verbleibende Gehölzbe stand in der Bauphase entsprechend geschützt wird, muss bei der Ausschreibung der Baumaßnahme die DIN 18920 Schutz von Bäumen auf Baustellen sowie die RA S LP4 zwingend Vertragsbestandteil werden. Entsprechende Schutzmaßnahmen, insbesondere der Wurzelbereiche der Bäume, sind vorzusehen und deren Umsetzung zu kontrollieren. Eiko Leitsch, öbvSv
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Lichtwiesenbahn
Pe E HEAG mobilo GmbH a Darmstadt
Klappacher Straße 172 der Magistrat
MOBILO «285 Darnstadt Stadtplanungsamt
Bearbeitet im Auftrag der HEAG mobilo GmbH Datum Name
7 bearb. 06/2015 NV
Mailänder Mailänder Consult GmbH gez. 06/2015 Biu
Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
Consult 1.0721 93280-0 F 0721 93280-10 geprüft 06/2015 Kr
Karlsruhe, den 23.10.2015 gez. i. V. T.Krannich
Genehmigungsplanung (Zur Vorlage Magistrat]
Ortslage:
Straße: _Nieder-Ramstädter Straße - Lichtwiesenweg
Darmstadt
Anlage: B3
Blatt 2 von 2
Bezeichnung der Unterlage:
Haltestelle: -
Projekt-Nr.:
K921
Unterlagen-Nr.: L2-5-00002-L5-4-B-_
Maßstab:
1:1000/100
Straßenbahnanbindung Campus Lich
Höhenplan Blatt 2
L
wiese,
Linie 2
HEAG Mobilo GmbH
Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. M. Dirmeier
Stadt Darmstadt Dezernat Ill
Dipl.-Ing. Arch. Zuschke
Baustadträtin
gez. C. Zuschke
gez. M. Dirmeier
Darmstadt, den 26.10.2015 Darmstadt, den 29.10.2015
HEAG Mobilo GmbH, Abteilung Netz
Sachgebietsleiter Planung und Projektierung
Dipl.-Ing. Klein
PN gez. i. A. M. Klein
Darmstadt, den 26.10.2015
Ausgabe vom:
26.10.2015
anlage 15
396 Zeichen
2.20 3.50 2.201.002.403540352.401.00 RQ Rasengleis (hochliegend) Gleiskörper Rasengleis E >120 MN/m²E >45 MN/m² Anpassen an Bestandbzw. UmfeldplanungAnpassen an Bestandbzw. Umfeldplanung Detail Rigole nach Bahnübergängen Rigole 50/50 mit FilterkiesRigole 50/50 mit Filterkies Anpassen an Bestandbzw. Umfeldplanung Rigole 50/100 mit Filterkiesund Vollsickerrohr DN 160 Schacht DN 450 1.000.50
anlage 54
2795 Zeichen
Feitsch
Sachverständigenbüro
Ihr Partner rund um den Baum
ME3SE
MOBILO
HEAG mobilo GmbH
Netz
Eingang 29, April 2015 2 Te N. Rt
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LWR Mas { PP
H.Naser
GUTACHTEN
Gutachten -Nr. 115 0170
Datum 21.4.2015
Gutachter Eiko Leitsch
Projektbezeichnung | Wurzelsuchgräben Lichtwiesenweg
Auftraggeber HEAG Mobilo
Ihr Partner rund um den Baum
Allgemeine Angaben
Sachverständigenbüro
Standort _ [Lichtwiesenweg
Baumnummer . 29 5
"Baumart Platane 2. .
Entwicklungsphase/Alter Reifephase, Altbaum
Standform Baumreihe
Windeinfluss Abgeschirmt
Bedeutung / Funktion Gestalterisch
Feitsch
Ihr Partner rund um den Baum
Sachverständigenbüro
Bilddokumentation:
Abb. keine Wurzeln vorhanden
Bewertung:
Im Bereich der durchgeführten Grabung konnten keinerlei relevanten Wurzeln
festgestellt werden.
i
Ihr Partner rund um den Baum
Allgemeine Angaben
Feitscn
Sachverständigenbüro
| Standort Lichtwiesenweg
Baumnummer 30
Baumart Platane
Entwicklungsphase/Alter Reifephase, Altbaum . .
Standform Baumreihe
Windeinfluss Abgeschirmt
Bedeutung / Funktion Gestalterisch
Feitscn
Sachverständigenbüro
Ihr Partner rund um den Baum
Bilddokumentation:
Abb. keine Starkwurzeln | Abb. : keine Starkwurzeln
Bewertung:
Im Bereich der Grabung konnten einige wenige schwache Feinwurzeln angetroffen
werden, die keinerlei Auswirkungen auf die Standfestigkeit des Baumes haben.
(
Ihr Partner rund um den Baum
Allgemeine Angaben
Feitsch
Sachverständigenbüro
| Standort Lichtwiesenweg
Baumnummer | ohne Nummer 2
Baumat 0000 Platane j .
Entwicklungsphase/Alter Reifephase
Standform Baumreihe
Windeinfluss
Exponiert
Bedeutung / Funktion Gestalterisch
Ihr Partner rund um den Baum ®eutsch
Sachverständigenbüro
Bilddokumentation:
Abb. keine Starkwurzeln
Bewertung:
Auch bei dieser Grabung wurden lediglich einige wenige Feinwurzeln angetroffen,
die für die Standsicherheit des Baumes keine Relevanz haben.
Ihr Partner rund um den Baum
Allgemeine Angaben
Feitscn
Sachverständigenbüro
Bedeutung / Funktion
| Standort Lichtwiesenweg
Baumnummer ohne Nummer
| Baumart Platane .
Entwicklungsphase/Alter Reifephase, Altbaum
Standform Baumreihe
Windeinfluss Abgeschirmt
Gestalterisch
Ihr Partner rund um den Baum
Sachverständigenbüro
Bilddokumentation:
Abb. keine Starkwurzeln
Bewertung:
Auch bei diesem Baum konnten keine Starkwurzeln festgestellt werden, die sich
auf die Standsicherheit des Baumes auswirken. Insgesamt lässt sich also sagen,
dass die geplanten Ausbaumaßnahmen ohne Beeinträchtigung der Platanen
durchgeführt werden können, wobei darauf zu achten ist, dass die unmittelbaren
Feitsch
Ihr Partner rund um den Baum
Sachverständigenbüro
Wurzelbereiche durch entsprechende Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18920
geschützt werden.
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4
Eiko Leitsch, öbvSv
10
anlage 68
1075 Zeichen
Lichtwiesenweg 10,00 4,80 1,503,003,252,102,732,251,50 M9M3 M12 M13 M10 M11 M8 M4 M6 M7 M5 M1 M2 Fahrdraht und Tragseil Fahrdraht und Tragseil M14 M15 - 48,00 m - Tragseil CU, Fahrdraht RiS 120(Federnachspannung) Ts/Fd-Abfangung bis M1 Ts/Fd-Abfangung bis M6 M40 M43 M44 M42 M41 M45 M47 M48 M49 M50 M51 M52 M53 M54 M55 M56M57M58M59 M60M32 M28 M33 M34 M35 M36 M37 M38 M16 M17 M18 M19 M20 M21 M22 M23 M24 M25 M26 TS 10kN, FD 10kNTS 10kN, FD 10kN Tragseil CU, Fahrdraht RiS 120 - 48,00 m - - 48,00 m - Festpunkt - 27,50 m - M29 M30 M31 M39 M46 - 48,00 m - - 48,00 m - - 48,00 m - - 48,00 m - - 40,00 m - - 45,00 m - - 50,00 m - - 32,00 m - - 31,00 m - - 41,00 m - - 50,00 m - - 48,00 m - - 36,00 m - - 14,00 m - - 31,00 m - M27 - 27,50 m - - 40,00 m - - 37,00 m - Ts/Fd-Abfangung bis Festpunkt M53 Ts/Fd-Abfangung bis Festpunkt M53 Ts/Fd-Abfangung bis M1 Ts/Fd-Abfangung bis M6 Kw-Abfangung bis M55 Fp-Anker Fp-Anker Stand: 08.06.2015 9RUHQWZXUI6WUDHQEDKQ78/LFKWZLHVH G:\NAHVERKEHR\K921_DARMSTADT_CAMPUS_TU_LICHTWIESE\02_VORPLANUNG\PLAENE\LP\L_PVPK05_V5A.DWG\mic-2007-nv.ctb
anlage 25
2129 Zeichen
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Lichtwiesenbahn Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG Bauwerksverzeichnis Anlage B 8 Vorlage Magistrat HEAGmobilo GmbH Klappacher Straße 172 64285 Darmstadt HEAG mobilo GmbH gez. M. Dirmeier Darmstadt, den26.10.2015 Wissenschaftsstadt Darmstadt Luisenplatz 5a 64283 Darmstadt Dezernat III, Baustadträtin gez. C. Zuschke Darmstadt, den 29.10.2015 Aufgestellt von: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe gez. i. V. T. Krannich Karlsruhe, den 23.10.2015 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 160630_Grunderwerbsverzeichnis_Lichtwiese.doc Seite 1 von 1 Stand: 26.10.2015 Grunderwerbsverzeichnis Lfd. Nr. Lage- plan Eigentümer Abt. I Grundbuch Flur- stück Nutzungs- art Größe Erwerbs- fläche Grunddienst- barkeit Vorrüberg. Inanspruchn. Bemerkumgen Band Blatt Nr. Bestand m² m² m² m² 1.1 1 Land Hessen, -Hess. Kultusminister 214/3 6548 1325 1652 Bezüglich der Nutzung als Straßenbahntrasse wird ein Vertrag zwischen dem Land Hessen und der HEAG mobilo abgeschlossen und die Fläche im Grundbuch gesichert 1.2 1 Land Hessen, -Hess. Kultusminister 210/6 1714 832 Bezüglich der Nutzung als Straßenbahntrasse wird ein Vertrag zwischen dem Land Hessen und der HEAG mobilo abgeschlossen und die Fläche im Grundbuch gesichert 1.3 1 Land Hessen, -Hess. Kultusminister 210/8 38883 322 Bezüglich der Nutzung als Straßenbahntrasse wird ein Vertrag zwischen dem Land Hessen und der HEAG mobilo abgeschlossen und die Fläche im Grundbuch gesichert 1.4 1 Land Hessen, -Hess. Kultusminister 222/11 164250 2475 3762 Bezüglich der Nutzung als Straßenbahntrasse wird ein Vertrag zwischen dem Land Hessen und der HEAG mobilo abgeschlossen und die Fläche im Grundbuch gesichert 2.1 2 Land Hessen, -Hess. Kultusminister 45/16 404990 4890 20115 Bezüglich der Nutzung als Straßenbahntrasse wird ein Vertrag zwischen dem Land Hessen und der HEAG mobilo abgeschlossen und die Fläche im Grundbuch gesichert
anlage 1
5359 Zeichen
FlaecheAu Metall, Glas, Schiefer, Faserzement: 0,9 - 1,0 39,5 0,60 24,0 Bemerkungen: T>150 min Die Bemessung mit diesem Programm ist nicht zulässig, der kf-Wert ist kleiner als 1*10-6 m/s! Lizenznummer: ATV-0171-1062 Entw. - Abschnitt: Rasengleis (vgl. RQ Rasengleis), Dachprofil (2 Rigolen)--> A E halbiert Seite 1 Bemessungsprogramm ATV-A138.XLS © 2012 - Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH Engelbosteler Damm 22, 30167 Hannover, Tel.: 0511-97193-0, Fax: 0511-97193-77, www.itwh.de Breite Gleiskörper: B=7,90m Betrachtete Abschnittslänge: L=10m Oberbau-System: Betonlängsbalken mit Raseneindeckung, Schotter-TS und ggf. Bodenaustausch K921: Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Böschungen, Bankette und Gräben Teilfläche A E,i [m 2] Teilfläche Au,i [m 2] Art der Befestigung mit empfohlenen mittleren Abflussbeiwerten Ψm Flächentyp Ψm,i gewählt Straßen, Wege und Plätze (flach) Gründach (Neigung bis 15° oder ca. 25%) Schrägdach Flachdach (Neigung bis 3° oder ca. 5%) Ermittlung der abflusswirksamen Flächen A u nach Arbeitsblatt DWA-A 138 Ziegel, Dachpappe: 0,8 - 1,0 Metall, Glas, Faserzement: 0,9 - 1,0 Dachpappe: 0,9 Kies: 0,7 humusiert <10 cm Aufbau: 0,5 humusiert >10 cm Aufbau: 0,3 fester Kiesbelag (Gleisschotter): 0,6 Pflaster mit offenen Fugen: 0,5 Asphalt, fugenloser Beton: 0,9 Pflaster mit dichten Fugen: 0,75 lehmiger Sandboden: 0,4 Kies- und Sandboden: 0,3 lockerer Kiesbelag, Schotterrasen: 0,3 Verbundsteine mit Fugen, Sickersteine: 0,25 Rasengittersteine: 0,15 toniger Boden: 0,5 resultierender mittlerer Abflussbeiwert Ψ m [ - ] Auftraggeber: HEAG mobilo GmbH Gärten, Wiesen und Kulturland 39,5 24,0 0,60 Gesamtfläche Einzugsgebiet A E [m 2] Summe undurchlässige Fläche A u [m 2] flaches Gelände: 0,0 - 0,1 steiles Gelände: 0,1 - 0,3 ATV-A138-7.3.xls 21.08.2015 Rigolenvers. Auftraggeber: Auftraggeber: Rigolenversickerung: Rigolenversickerung: Eingabedaten: örtliche Regendaten: Berechnung: L = [(A u * 10 -7 * r D(n) - Q Dr /1000) - V Sch /(D*60*f Z)] / ((b R*h R*s RR ) / (D*60*f Z) + (b R + h R/2) * k f/2)) L = [(A u * 10 -7 * r D(n) - Q Dr /1000) - V Sch /(D*60*f Z)] / ((b R * h R * s RR ) / (D*60*f Z) + h R/2 * k f/2)) L = [(A u * 10 -7 * r D(n) - Q Dr /1000) - V Sch /(D*60*f Z)] / ((b R * h R * s RR ) / (D*60*f Z) + b R * k f/2)) 1 L = [(A u * 10 -7 * r D(n) - Q Dr /1000) - V Sch /(D*60*f Z)] / ((b R*h R*s RR ) / (D*60*f Z) + (b R + h R/2) * k f/2)) D [min] rD(n) [l/(s*ha)] 20 156,7 5,9 AE m2 39,5 30 123,4 6,9 Ψm - 0,60 45 95,2 7,8 Au m2 24 60 78,5 8,4 kf m/s 5,2E-06 90 55,4 8,5 hR m 0,5 120 43,3 8,5 bR m 0,5 180 30,7 8,4 Speicherkoeffizient des Füllmaterials der Rigole sR - 0,35 240 24,1 8,1 da mm 360 17,1 7,6 Innendurchmesser Rohr(e) in der Rigole di mm gewählte Anzahl der Rohre in der Rigole a - sRR - 0,35 QDr l/s 120 8,5 Wasseraustrittsfläche des Dränagerohres AAustritt cm 2/m 120 0,0 gewählte Regenhäufigkeit n 1/Jahr 0,2 Zuschlagsfaktor f Z - 1,20 120 5,9 anrechenbares Schachtvolumen VSch m³ 120 6,9 Ergebnisse: 120 7,8 maßgebende Dauer des Bemessungsregens D min 120 8,4 maßgebende Regenspende rD(n) l/(s*ha) 120 8,5 erforderliche Rigolenlänge L m 120 8,5 gewählte Rigolenlänge Lgew m 120 8,4 vorhandenes Speichervolumen Rigole VR m3 120 8,1 versickerungswirksame Fläche AS, Rigole m2 120 7,6 maßgebender Wasserzufluss Qzu l/s 120 0,0 vorhandene Wasseraustrittsleistung QAustritt l/s Dimensionierung einer Rigole oder Rohr-Rigole Dimensionierung einer Rigole oder Rohr-Rigole nach Arbeitsblatt DWA-A 138 nach Arbeitsblatt DWA-A 138 K921: Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 K921: Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Entwässerungs- Abschnitt Rasengleis: (vgl. RQ Rasengleis) Entwässerungs- Abschnitt Rasengleis: (vgl. RQ Rasengleis) Oberbau: Betonlängsbalken m. Raseneindeckung, Schotter-TS und ggf. Bodenaustausch Oberbau: Betonlängsba lken m. Raseneindeckung, Schotter-TS und ggf. Bodenaustausch HEAG mobilo GmbH HEAG mobilo GmbH kf,vorh = 5,2 * 10 -6 m/s (Korrekturfaktor bereits berücksichtigt k f,Bem = 0,2 x k f) erforderliche Abmessungen Rigole: (Rigolen beidseitig) Berechnung für Abschnittslänge: L=10m bRig = 0,50m; h Rig = 0,50m; Kiesfüllung L [m] 5,9 Einzugsgebietsfläche 6,9 Abflussbeiwert gem. Tabelle 2 (DWA-A 138) 7,8 undurchlässige Fläche 8,4 Durchlässigkeitsbeiwert der gesättigten Zone 8,5 Höhe der Rigole 8,5 Breite der Rigole 8,4 8,1 Außendurchmesser Rohr(e) in der Rigole 7,6 Gesamtspeicherkoeffizient mittlerer Drosselabfluss aus der Rigole 120 43,3 8,5 10,0 0,9 7,6 Bemessungsprogramm ATV-A138.XLS © 2012 - Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH Engelbosteler Damm 22, 30167 Hannover, Tel.: 0511-97193-0, Fax: 0511-97193-77, www.itwh.de Bemessungsprogramm ATV-A138.XLS © 2012 - Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH Engelbosteler Damm 22, 30167 Hannover, Tel.: 0511-97193-0, Fax: 0511-97193-77, www.itwh.de Lizenznummer: ATV-0171-1062 Lizenznummer: ATV-0171-1062 Seite 1 Seite 2 5,9 6,9 7,8 8,4 8,5 8,5 8,4 8,1 7,6 120 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 50 100 150 200 250 300 350 400 Rigolenlänge L [m] Dauer des Bemessungsregens D [min] Rigolenversickerung ATV-A138-7.3.xls 21.08.2015
anlage 39
17872 Zeichen
Allgemeine Angaben zur Art
1. Durch das Vorhaben betroffene Art
Kleiner Abendsegler ( Nyctalus leisleri )
2. Schutzstatus und Gefährdungsstufe Rote Listen
FFH-RL- Anh. IV - Art ...D... RL Deutschland
Europäische Vogelart ...2. RL Hessen
...... ggf. RL regional
3. Erhaltungszustand
Bewertung nach Ampel-Schema:
unbekannt günstig ungünstig- u ngünstig-
unzureichend schlecht
GRÜN GELB ROT
EU
(http://biodiversity.eionet.europa.eu/article17 )
Deutschland: kontinentale Region
(http://www.bfn.de/0316_bewertung_arten.html )
Hessen
(VSW (2009, korrigiert 2011): Zum Erhaltungszustand der Brutvogelarten in Hessen; s. Anlage 3)
(FENA (2011): Erhaltungszustand der Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-RL in Hessen; s. Anlage 4)
4. Charakterisierung der betroffenen Art
4.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen
Der Kleinabendsegler ist eine typische Wald- und Baumfledermaus. Hierbei dienen ihm wiederum besonders
Laubwälder und Mischwälder mit hohem Laubholzanteil als Lebensraum. Auch Parkanlagen mit altem
Laubholzbestand werden bewohnt.
Da es sich beim Kleinabendsegler um eine wandernde Fledermausart handelt, schwanken die Bestände mit
den Jahreszeiten.
Als Quartiere dienen den Tieren Höhlen in Bäumen, bevorzugt in Laubbäumen, wobei Astlöcher aber auch
Stammrisse bezogen werden. In Ergänzung werden Vogelnistkästen, Fledermauskästen oder auch
Gebäudequartiere angenommen. Meist leben Einzeltiere oder kleine Gruppen von bis zu 20 Tieren in einem
Quartier. Die Quartiere werden oft gewechselt, ebenso setzen sich die Gruppen immer wieder neu
zusammen, was zeigt, dass eine
Organisation der Kolonien als Wochenstubenverbände vorliegt. Die
Wochenstuben werden Anfang bis Mitte Mai gebildet. Ein Großteil der Tiere überwintert in Baumhöhlen.
Auch bei den Paarungsquartieren im August und September werden Wälder und Parkanlagen mit hohem
Laubholzanteil als Lebensraum bevorzugt. Innerhalb eines Paarungsquartiers lebt meist ein Männchen mit
einem oder mehreren (bis zu 10) Weibchen.
Als Jagdgebiete werden vor allem Lichtungen in Wäldern, Windwurfflächen, Kahlschläge und andere freie
Flugflächen genutzt. Auch über Gewässern, Bach- und Flussauen sind Kleinabendsegler bei der Jagd zu
beobachten.
Der Kleinabendsegler zählt zu den besonders opportunistischen Jägern im freien Luftraum und ist relativ
unspezialisiert bei der Wahl der Beutetiere. Daher werden auch keine speziellen Jagdgebiete bevorzugt
Leitfaden für die artenschutzrechtliche
Prüfung in Hessen (2. Fassung 2011)
- 2 -
und die Tiere wechseln oft in einer Nacht zwischen mehreren Nahrungshabitaten. Damit haben
Kleinabendsegler einen relativ großen Aktionsradius von ca. 4 km, einzelne Tiere konnten aber auch
schon wesentlich weiter entfernt vom Quartier bei der Jagd beobachtet werden.
http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/steckbrief/zeige/117644
4.2 Verbreitung
Der Erhaltungszustand des Kleinen Abendseglers in Hessen wird als „ungünstig“ eingestuft.
Deutschlandweit erfolgt die Gesamtbewertung ebenfalls mit „ungünstig-unzureichend“ (Eione t). Der
Erhaltungszustand in den biogeographischen Regionen gemäß dem Nationalen Bericht 2007 wird
atlantisch und kontinental derzeit als „ungünstig-u nzureichend“ bewertet. Der Erhaltungszustand in der
alpinen Region ist unbekannt (BfN)
Leitfaden für die artenschutzrechtliche
Prüfung in Hessen (2. Fassung 2011)
- 3 -
Vorhaben sbezogene Angaben
5. Vorkommen der Art im Untersuchungsraum
nachgewiesen potenziell
Das Rufrepertoire der eindeutig nachgewiesenen Brei tflügelfledermaus kann leicht mit den Rufen des
Kleinen Abendsegler verwechselt werden. Daher kann bei verzerrten Aufnahmen der Kleine
Abendsegler nicht sicher ausgeschlossen werden.
Da der Kleine Abendsegler auch in Parkanlagen heimi sch ist, sind die gegebenen Bedingungen für
diese Art geeignet.
.
6. Prognose und Bewertung der Tatbestände nach § 44 BNatSchG
6.1 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpfla nzungs-
oder Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)
a) Können Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der
Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden? ja nein
(Vermeidungsmaßnahmen zunächst unberücksichtigt)
Es kommt zum Wegfall einen Höhlenbaumes der ein potentielles
Quartier darstellen könnte
.
b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein
.
c) Wird die ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang ohne vorgezogene Ausgleichs-
Maßnahmen (CEF) gewahrt? ja nein
(§ 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG)
Der Verlust eines Quartieres muss ausgeglichen werd en
d) Wenn Nein - kann die ökologische Funktion durch
vorgezogene Ausgleichs-Maßnahmen (CEF)
gewährleistet werden? ja nein
Der Verlust eines Höhlenbaumes ist durch das Aufhängen von drei
Fledermaustagesquartierkästen (Schwegler 2 FN) im gehölzbestandenen
Campusbereich auszugleichen. Das Aufhängen der Fledermauskästen
sollte durch einen Fledermaussachverständigen erfolgen, um eine korrekte
Ausrichtung und geeignete Stelle für die Ersatzquartiere zu gewährleisten
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung,
Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten" tritt ein. ja nein
6.2 Fang, Verletzung, Tötung wild lebender Tiere
(§ 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG)
a) Können Tiere gefangen, verletzt oder getötet
werden? ja nein
(Vermeidungsmaßnahmen zunächst unberücksichtigt)
Bei der Fällung des Höhlenbaumes, der ein potentielles
Fledermausquartier darstellt, könnte Tiere die sich im Inneren
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befinden verletzt oder getötete werden .
wird.
b) Sind Vermeidungs-Maßnahmen möglich? ja nein
Die Baumhöhle wurde. nach einer Kontrolle, das sich keine
Fledermäuse in dieser befinden, verschlossen .
c) Werden unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaß-
nahmen in Verbindung mit der „Entnahme, Beschädi-
gung, Zerstörung von Fortpflanzungs- oder ja nein
Ruhestätten" Tiere gefangen, verletzt oder getötet?
Da keine Tiere mehr in die Höhle gelangen können, kann eine
Verletzung oder Tötung ausgeschlossen werden.
d) Wenn JA – kann die ökologische Funktion der
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen
Zusammenhang erfüllt werden?
(§ 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG) ja nein
Pkt. 6.1. d: Der Verlust eines Höhlenbaumes kann durch das Aufhängen
von drei Fledermaustagesquartierkästen (Schwegler 2 FN) ausgeglichen
werden.
Wenn JA – kein Verbotstatbestand!
e) Werden unter Berücksichtigung der Vermeidungs-
maßnahmen wildlebende Tiere gefangen, verletzt
oder getötet – ohne Zusammenhang mit der
„Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflan-
zungs- oder Ruhestätten"? ja nein
Durch den Verschluss des Höhlenbaumes kann eine Verletzung
oder Tötung von Fledermäusen vermieden werden .
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen" tr itt ein. ja nein
6.3 Störungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)
a) Können wild lebende Tiere während der Fortpflanzungs-,
Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungs
zeiten erheblich gestört werden? ja nein
Der Höhlenbaum wurde nicht als Winterquartier genutzt und
außerhalb der Wochenstubenzeit verschlossen. Es gibt keine
Hinweise auf Wochenstuben in der direkten Umgebung der
zukünftigen Baustellenfläche.
b) Sind Vermeidungs-Maßnahmen möglich? ja nein
Vermeidungsmaßnahmen sind nicht notwendig .
c) Wird eine erhebliche Störung durch Maßnahmen
vollständig vermieden?
Vermeidungsmaßnahmen sind nicht notwendig ja nein
Der Verbotstatbestand „erhebliche Störung" tritt ei n. ja nein
6.4 Entnahme von wild lebenden Pflanzen sowie Besc hädigung
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oder Zerstörung ihrer Standorte (§ 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG)
a) Können wild lebende Pflanzen entnommen oder ihre
Standorte beschädigt oder zerstört werden? ja nein
Es kommt zu Verlust von Bäumen die für die Baustellenfläche gefällt werden müssen
b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein
c) Sind vorgezogene Ausgleichs-Maßnahmen (CEF)
möglich? ja nein
Die Bäume können durch neue Anpflanzungen .ausgeglichen werden .
d) Wird die ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang gewahrt? ja nein
Die Bäume können durch neue Anpflanzungen .ausgeglichen werden .
Der Verbotstatbestand „Entnahme von wild lebenden
Pflanzen sowie Beschädigung oder Zerstörung ihrer
Standorte" tritt ein. ja nein
Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG
erforderlich?
Tritt einer der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1
Nr. 1- 4 BNatSchG ein? ja nein
(Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose
und der vorgesehenen Maßnahmen)
Wenn NEIN – Prüfung abgeschlossen
Wenn JA – Ausnahme gem. § 45 Abs.7 BNatSchG,
ggf. i. V. mit Art. 16 FFH- RL erforderlich!
weiter unter Pkt. 7 „Prüfung der Ausnahmevorausset zungen“
7. Prüfung der Ausnahmevoraussetzungen
§ 45 Abs. 7 BNatSchG, ggf. i. V. mit Art. 16 Abs. 1 FFH-RL
7.1 Ausnahmegründe
Liegt ein Ausnahmegrund nach § 45 Abs. 7
S. 1 Nr.1- 5 BNatSchG vor? ja nein
Ggf. Hinweis auf entsprechendes Kapitel in den Planunterlagen mit näheren Darstellungen.
Wenn NEIN – keine Ausnahme möglich!
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7.2 Prüfung von Alternativen
Gibt es eine zumutbare Alternative? ja nein
Kurze Zusammenfassung der Alternativenprüfung mit Begründung, warum ggf. keine zumutbare Alternative
gegeben ist und Hinweis auf ausführliche Darstellung in den Planunterlagen zum Vorhaben.
Wenn JA – ist die Alternative zu wählen
(soweit diese artenschutzrechtlich zu geringeren Beeinträchtigungen führt).
7.3 Prüfung der Verschlechterung des Erhaltungszustandes
a) Erhaltungszustand der lokal betroffenen Population vor dem Eingriff
Interpretation/Einordnung der Angaben unter Pkt. 6.3a , ggf. Ergänzungen
b) Erhaltungszustand in Hessen, Deutschland/ kontinentale Region, der EU
Interpretation/Einordnung der Angaben unter Pkt. 3, ggf. Ergänzungen
c) Kann sich der Erhaltungszustand der lokalen
Population verschlechtern? ja nein
Kurze Beschreibung, ob sich trotz der vorgesehenen Vermeidungs-/ CEF-Maßnahmen
der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert (unter Berücksichtigung
von Ausgangszustand und Entwicklungsprognose).
Ggf. Querverweis zur genaueren Darstellung in den Planunterlagen.
d) Kann sich der Erhaltungszustand der Populationen auf
Landes-/Bundes-/ biogeographischer Ebene
verschlechtern? ja nein
Kurze Prognose, ob sich die Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen
Population soweit auswirkt, dass die Populationen auf Landes-/Bundes-/
biogeographischem Niveau in Mitleidenschaft gezogen werden könnten.
Ggf. Querverweis zur genaueren Darstellung in den Planunterlagen.
e) Sind Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungs-
zustandes der Populationen möglich (FCS-Maßnahmen)? ja nein
Kurze Beschreibung der Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass sich der
Erhaltungszustand der europäischen Vogelart nicht verschlechtert bzw. der
Erhaltungszustand der FFH-Anhang IV-Art günstig bleibt.
Bewertungsebene sind die Populationen im natürlichen Verbreitungsgebiet. Angaben zu
Funktion, Umfang, Zeitraum der Umsetzung und Zeitpunkt der Funktionserfüllung.
Ggf. Querverweis zur genaueren Maßnahmen-Darstellung in den Planunterlagen.
Ggf. Festlegung von Funktionskontrolle/Monitoring und Risikomanagement.
f) Kann der Erhaltungszustand der Populationen auf
Landes-/ Bundes-/ biogeographischem Niveau auf-
grund von FCS-Maßnahmen erhalten werden? ja nein
Kurze Prognose und Bewertung.
Hier sind insbesondere Aussagen zum zuverlässigen Eintritt der beabsichtigten
Funktion mit Referenzen wichtig.
Falls nein, Beschreibung der verbleibenden Beeinträchtigung.
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Ggf. Querverweis zur genaueren Darstellung in den Planunterlagen.
g) Falls Anhang IV-Art mit ungünstigem Erhaltungszu-
stand betroffen: Kann die Wiederherstellung eines
günstigen Erhaltungszustands ungehindert erfolgen? ja nein
Begründung notwendig, weshalb die Ausnahme keinen negativen Einfluss
auf die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands für die Population hat.
Verschlechtert sich der Erhaltungszustand
der Populationen? ja nein
Wenn JA – keine Ausnahme möglich!
8. Zusammenfassung
Folgende fachlich geeignete und zumutbare Maßnahmen sind in den
Planunterlagen dargestellt und berücksichtigt worden:
Vermeidungsmaßnahmen
CEF-Maßnahmen zur Funktionssicherung im räumlichen Zusammenhang
FCS-Maßnahmen zur Sicherung des derzeitigen Erhalt ungszustandes der
Population über den örtlichen Funktionsraum hinaus
Gegebenenfalls erforderliche/s Funktionskontrolle/ Monitoring und/oder
Risikomanagement für die oben dargestellten Maßnah men werden in den
Planunterlagen verbindlich festgelegt
Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose und der vorgesehenen
Maßnahmen
tritt kein Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 4 ein, so dass
keine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG, ggf. in Verbindung mit
Art. 16 FFH-RL erforderlich ist
liegen die Ausnahmevoraussetzungen vor gem. § 45 A bs. 7 BNatSchG
ggf. in Verbindung mit Art. 16 Abs. 1 FFH-RL
sind die Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7 B NatSchG in Verbindung
mit Art. 16 Abs. 1 FFH-RL nicht erfüllt!
Anhang 2: Mustertabelle zur Darstellung der Betroffenheiten allgemein häufiger Vogelarten
Für die beispielhaft aufgeführten Arten sind die Verbotstatbestände in der Regel letztlich nicht zutreffend, da aufgrund ihrer Häufigkeit und Anpassungsfähigkeit davon ausgegangen werden kann, dass die ökol. Funktion ihrer
Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang (bezogen auf § 44 Abs.1 Nr.1 und 3 BNatSchG) weiterhin gewahrt wird bzw. keine Verschlechterung des Erhaltungszustand der lokalen Population eintritt
(bezogen auf § 44 Abs.1 Nr.2 BNatSchG). Daher müssen diese häufigen Arten keiner ausführlichen Prüfung unterzogen werden – soweit keine größere Anzahl In dividuen/Brutpaare betroffen ist (vgl. Kap. 4.3).
Dt. Artname Wiss.
Artname
Vor -
kommen
n = nach-
gewiesen
p =
potenziell
Schutzstatus
nach § 7
BNatSchG
b = besonders
geschützt
s = streng
geschützt
Status
I = regelmäßig.
Brutvogel
III = Neozoe o.
Gefangen-
schaftsflücht-
ling
Brutpaar -
bestand
in Hessen
potenziell
betroffen
nach
§ 44 Abs.1
Nr.1
BNatSchG
1)
potenziell
betroffen
nach
§ 44 Abs.1
Nr.2
BNatSchG
potenziell
betroffen
nach
§ 44 Abs.1
Nr.3
BNatSchG
2)
Erläuterung zur Betroffenheit
(Art / Umfang / ggf. Konflikt-Nr.)
Hinweise auf lan-
despflegerische
Vermeidungs-/
Kompensations-
Maßnahmen i.R.d.
Eingriffsregelung
(Maßn.-Nr. im LBP) 3)
Amsel Turdus
merula n b I >10.000 x Störung von 10 Brutpaaren (Verlärmung einer
Kleingartenanlage) 2E
Buntspecht Dendrocopus
major n b I >10.000 x x
Beseitigung einer regelmäßig genutzten
Fortpflanzungsstätte (Höhlenbaum) eines
Brutvorkommens ; Störung eines weiteren
Brutpaares durch Verlärmung
3E
Elster Pica pica n b I 10.000-
15.000 x Verlust von Allenbäumen als regelmäßige
Fortpflanzungsstätte von 1 Brutpaar (K3) 6E
Grünspecht Picus viridis n b I 4.000-5.000 x
Beseitigung einer regelmäßig genutzten
Fortpflanzungsstätte (Höhlenbaum) eines
Brutvorkommens
4A
Grünfink Carduelis
chloris n b I >10.000 x Störung dreier Brutvorkommen infolge Verlärmung
von Feldgehölzen (K4) 3E ; 5E
Höckerschwan Cygnus olor n b III 210-250 x Störung eines Brutvorkommens durch Verlärmung
eines Gewässerbereiches
Kohlmeise Parus major n b I >10.000 x
Beseitigung einer regelmäßigen Fortpflanzungs-
und Ruhestätte eines Brutpaares (
Inanspruchnahme eines Hausgartens)
7A
Mäusebussard Buteo buteo n s I 5.000-10.000 x
Beseitigung einer regelmäßig genutzten
Fortpflanzungsstätte (Horstbaumes) eines
Brutvorkommens
10E
Rabenkrähe Corvus
corone n b I >10.000 x Störung eines Brutpaares durch Verlärmung (Horst
in unmittelbarer Nähe zur Straßentrasse) 1E ; 16A
Ringeltaube Columba
palumbus n b I >10.000 x Beseitigung einer regelmäßig genutzten
Fortpflanzungsstätte von zwei Brutpaaren 13A
Star Sturnus
vulgaris n b I >10.000 x
Zerstörung von regelmäßig genutzten Fort-
pflanzungsstätten zweier Brutvorkommen (Verlust
höhlenreicher Streuobstbäume)
7A
Wasseramsel Cinclus
cinclus n b I 1.500-3.000 x Störung eines Brutpaares durch Verlärmung
(Brutrevier in direkter Nähe zur Straßentrasse) 1E ; 16A
1) Verbotstatbestand im Regelfall nicht von Relevanz, da durch Bauzeitenregelung etc. eine Vermeidung möglich ist.
2) Verbotstatbestand trifft nur für regelmäßig genutzte Fortpflanzungsstätten zu.
3) Solche Maßnahmen, die dazu beitragen, den Eintritt des Verbotstatbestands zu verhindern. Wären über die Eingriffsregelung keine Maßnahmen vorgesehen, müssten diese zumindest bei der Beseitigung regel-
mäßig genutzter Fortpflanzungsstätten über das Artenschutzrecht festgesetzt werden bzw. wäre darzulegen, dass geeignete, derzeit nicht besetzte Ausweichmöglichkeiten im räumlichen Zusammenhang bestehen.
anlage 5
1203 Zeichen
n: gewählte Regenhäufigkeit f z: Zuschlagsfaktor sR: Speicherkoeffizient Füllmatarial Rigole K921: Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Entwässerung - Übersicht Stand: 20.08.2015 Abschnitt EW- System Oberbauart Rigole b x h Rigolen- länge L sR n fz DN (aussen) di (innen) Neigung I kb Regenwasser- behandlung [cm] [m] [-] [1/a] [-] [mm] [mm] [‰] [-] 1 Rasengleis RQ Rigolen beidseitig Rasengleis 50 x 50 komplette Abschnitts- länge 0,35 0,2 1,2 - - - - Versickerung durch Ober- boden d>20cm 2 BÜ km 0,2+82.500 Rigolen/ Rohr-Rigolen Zuleitung in Rigolen nach BÜ über Vollsickerrohre bituminöse Gleis- eindeckung 100 x 50 18 0,35 0,2 1,2 160 141,8 1 0,01 keine 3 BÜ km 0,6+69.500 Rigolen/ Rohr-Rigolen Zuleitung in Rigolen nach BÜ über Vollsickerrohre bituminöse Gleis- eindeckung 100 x 50 12 0,35 0,2 1,2 160 141,8 1 0,01 keine 4 BÜ km 0,7+40.000 Rigolen/ Rohr-Rigolen Zuleitung in Rigolen nach BÜ über Vollsickerrohre bituminöse Gleis- eindeckung 100 x 50 18 0,35 0,2 1,2 160 141,8 1 0,01 keine gewählte Abmessungen Rigole gewählte Abmessungen Vollsickerohr G:\NAHVERKEHR\K921_Darmstadt_Campus_TU_Lichtwiese\03_Entwurf\Entwaesserung\2_Berechnung\EW_Uebersicht.xlsx Seite 1 von 1
anlage 41
60673 Zeichen
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Lichtwiesenbahn Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG Umweltverträglichkeitsstudie und Landschaftspflegerischer Begleitplan Anhang 3 Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Vorlage Magistrat HEAGmobilo GmbH Klappacher Straße 172 64285 Darmstadt HEAG mobilo GmbH gez. M. Dirmeier Darmstadt, den 26.10.2015 Wissenschaftsstadt Darmstadt Luisenplatz 5a 64283 Darmstadt Dezernat III, Baustadträtin gez. C. Zuschke Darmstadt, den 29.10.2015 Aufgestellt von: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe gez. i. V. T. Krannich Karlsruhe, den 23.10.2015 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 2 von 30 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 4 1.1 Veranlassung und Zielsetzung 4 1.2 Lage der geplanten Trasse, Vorhabensbeschreibung und Untersuchungsraum 4 1.2.1 Beschreibung des Untersuchungsraums 5 1.3 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen 5 1.3.1 Artenschutzrechtliche Regelungen 6 2 Wirkungen des Vorhabens 8 2.1 Baubedingte Wirkfaktoren 8 2.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren 8 2.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren 8 3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherstellung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität 9 3.1 Maßnahmen zur Vermeidung 9 3.2 Maßnahmen zur Sicherstellung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität 10 4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten 11 4.1.1 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelart en nach Art. 1 der Vogelschutz- Richtlinie 11 4.1.2 Säugetiere 18 4.1.2.1.1 Fledermäuse 18 4.1.2.1.2 Reptilien 23 4.1.2.1.3 Tagfalter 26 4.1.2.1.4 Holzkäfer 28 5 Zusammenfassung 29 6 Literaturverzeichnis 30 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Kastanie mit großer Höhle neben der Haltestelle Hoc hschulstadion in der Nieder- Ramstädter-Straße 19 Abb. 2: Standort der nachgewiesenen Zauneidechsen (roter St ern). Die geplante Trasse ist grün dargestellt 23 Abb. 3: Ampferarten, links auf der Potenzialfläche für Rept ilien, rechts auf der Wiese im Bereich der geplanten Wendeschleife 27 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 3 von 30 Tabellenverzeichnis Tab.1: Beeinträchtigungen europäischer Vogelarten nach Art . 1 der Vogelschutz-Richtlinie ohne Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen 14 Tab.3: Beeinträchtigungen europäischer Vogelarten nach Art . 1 der Vogelschutz-Richtlinie unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen 16 Tab. 3: Begehungstermine Fledermäuse 18 Tab. 4: Schutz- und Gefährdungsstatus der im Untersuchungsb ereich sicheren bzw. möglichen Fledermausarten 20 Tab. 5: Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 für die Flederm äuse ohne Berücksichtigung von Vermeidungs- oder CEF-Maßnahmen 21 Tab.6: Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 für die Flederm äuse mit Berücksichtigung von Vermeidungs- oder CEF-Maßnahmen 22 Tab. 7: Termine der Reptilienbegehungen 23 Tab. 7: Schutz- und Gefährdungsstatus der im Untersuchungsb ereich erfassten Reptilienarten 24 Tab. 9: Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 für geschützte Reptilienarten ohne Berücksichtigung von Vermeidungs- oder CEF-Maßnahmen 25 Tab. 10: Begehungstermine Tagfalter 26 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Artenblätter Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 4 von 30 1 Einleitung 1.1 Veranlassung und Zielsetzung Die Erschließung des Campus TU-Lichtwiese durch den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) soll nachhaltig verbessert werden. Die HEAG mobilo GmbH plant daher eine Straßenbahnstrecke zum Campus TU-Lichtwiese zu bauen. Die neue Straßenbahnstrecke soll von den bestehende n Gleisen der Linien 2 und 9 zum Böllenfall- tor an der Haltestelle „Hochschulstadion“ in östlic her Richtung abzweigen und entlang des Licht- wiesenweges über den Campus TU-Lichtwiese bis zur n eu herzustellenden Endhaltestelle „TU- Lichtwiese/Mensa“ führen. Die Neubaustrecke endet i n einer Wendeschleife. Ein Trassenneubau ist ab der Haltestelle „Hochschulstadion“ mit Gleis dreieck bis zur Endhaltestelle mit Wendeschleife erforderlich. Im Rahmen der Genehmigungsplanung sind auch die Bel ange des Natur- und Artenschutzes zu berücksichtigen. Am 09.09.2014 fand ein Ortstermin mit Vertretern der Oberen Naturschutzbehör- de, des Umweltamtes, des Grünflächenamtes, des Vorh abenträgers, der Projektsteuerung und des Planungsbüros statt. Ziel des Termins war die Vorst ellung des Projektstandes und von Varianten, die Abstimmung natur- und artenschutzbezogener Sach verhalte und Untersuchungsumfänge so- wie die Festlegung der weiteren Vorgehensweise. Es wurde u. a. abgestimmt, eine artenschutz- rechtliche Potenzialabschätzung als „Vorgutachten“ zum Artenschutz und Teil einer UVP- Pflichtbeurteilung durch das Regierungspräsidium Da rmstadt zu erstellen. Im Rahmen einer Bege- hung wurde daher zunächst das Arteninventar geschät zt, um die erforderlichen Untersuchungen darauf abzustimmen. 1.2 Lage der geplanten Trasse, Vorhabensbeschreibun g und Untersuchungsraum Datengrundlagen Am 09.09.2014 fand ein Ortstermin, u. a. mit Vertre tern der Oberen Naturschutzbehörde, des Um- weltamtes und des Grünflächenamtes statt. Ziel des Termins war die Vorstellung des Projektstan- des und von Varianten, die Abstimmung natur- und ar tenschutzbezogener Sachverhalte und Un- tersuchungsumfänge sowie die Festlegung der weitere n Vorgehensweise. Es wurde u. a. abge- stimmt, eine artenschutzrechtliche Potenzialabschät zung als „Vorgutachten“ zum Artenschutz und Teil einer UVP-Pflichtbeurteilung durch das Regieru ngspräsidium Darmstadt zu erstellen. Im Rah- men einer Begehung wurde daher das Arteninventar ge schätzt, um die erforderlichen Untersu- chungen darauf abzustimmen. Für die nachfolgend beh andelten Artengruppen und Arten wurden im Rahmen der artenschutzrechtlichen Potenzialabsch ätzung weitere Erfassungen empfohlen und im Jahr 2015 durchgeführt: • Fledermäuse • Brutvögel Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 5 von 30 • Reptilien • Tagfalter (insbesondere Großer Feuerfalter) • Holzbewohnende Käfer 1.2.1 Beschreibung des Untersuchungsraums In Höhe der bestehenden Haltestelle Hochschulstadio n befinden sich alte Rosskastanien als Allee- bäume (Abb. 1). Im Einmündungsbereich des Lichtwies enweges in die Nieder-Ramstadter Straße ist der bestehende Fußweg von jungen Platanen begle itet, die auf einer Grünfläche stehen (vgl. Anlage 1). An die Platanenreihen schließt sich eine ebenfalls junge Lindenallee an, die nördlich von ausgedehnten Wiesenflächen begleitet wird (vgl. Anlage 1). Etwa ab dem Eingang zum Hoch- schulstadion weiter in westlicher Richtung ist die vorhandene Wiese mit mehreren alten, großkro- nigen Gehölzen bestanden, die einen parkartigen Cha rakter vermitteln. Anschließend prägen Wie- sen und Einzelbäume das Gelände, bevor die Bebauung durch der Universität dichter wird. Im Bereich der dichten Bebauung sind nur vereinzelt vo r allem junge Bäume und Hecken vorhanden. Westlich der Otto-Berndt-Straße sind zwischen den P arkplätzen Einzelbäume gepflanzt, die noch sehr jung sind. Die geplante Wendeschleife erstreck t sich über eine Wiese, auf der zwei einzelne Birken stehen. 1.3 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen Die einzelartenbezogene Bestandssituation im Unters uchungsraum, der mit der Unteren Natur- schutzbehörde abgestimmten Artengruppen, ist zu erh eben. Auf Basis dieser Untersuchungen können dann die Arten identifiziert werden, die vom Vorhaben tatsächlich potentiell betroffen sind. Hierzu werden die Lebensstätten der jeweiligen loka len Vorkommen der Arten mit der Reichweite der jeweiligen Vorhabenswirkungen überlagert. Brutstätten: Gem. Guidance document der EU dienen Fortpflanzungsstätten v.a. der Balz/Werbung, der Paarung, dem Nestbau, der Eiablag e sowie der Geburt bzw. Produktion von Nachkommenschaft (bei ungeschlechtlicher Fortpflanz ung), Eientwicklung und –bebrütung. Re- gelmäßig genutzte Fortpflanzungsstätten sind auch w ährend der Abwesenheit der Tiere unter Schutz gestellt. Beispiele für Fortpflanzungsstätten sind: • Wochenstubenquartiere von Fledermäusen (auch in Ge bäuden oder Brückenhohlräumen • und anderen künstlichen Quartieren) • Amphibienlaichgewässer • Hamsterbaue Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 6 von 30 • Bruthöhlen von Spechten, Greifvogelhorste, Eiablag eplatz des Uhus • Extensivwiese mit Wiesenknopfblütenköpfen und Amei sennester als Eiablage- und Larvalha- bitat • des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings. Hinsichtlich der Vögel sind unter Fortpflanzungsstä tten nicht nur aktuell genutzte, sondern auch regelmäßig benutzte Brutplätze inbegriffen, selbst wenn sie während der winterlichen Abwesenheit von Zugvögeln unbenutzt sind. Analoges gilt für Fledermausquartiere. Die Beseitig ung von Sommerquartieren von Fledermäusen stellt eine Beseitigung von Fortpflanzungs- und Ruh estätten dar, auch wenn diese den Tieren nicht ganzjährig als Schlaf- oder Ruheplatz dienen. Der S chutz der Fortpflanzungsstätte endet, wenn sie ihre Funktion endgültig verloren hat. Die trifft z. B. auf Vögel zu, die in jedem Jahr an anderer Stel le ein neues Nest bauen. Ruhestätten umfassen gem. Guidance document der EU Orte, die für ruhende bzw. nicht aktive Einzeltiere oder Tiergruppen zwingend erforderlich sind. Regelmäßig genutzte Ruhestätten sind auch während der Abwesenheit der Tiere unter Schutz gestellt. Sie dienen v.a. der Thermoregula- tion, der Rast, dem Schlaf oder der Erholung, der Z uflucht sowie der Winterruhe bzw. dem Winter- schlaf. Beispiele für Ruhestätten sind: • Winterquartiere oder Zwischenquartiere von Flederm äusen • Winterquartiere von Amphibien (an Land, Gewässer) • Sonnplätze der Zauneidechse • Schlafhöhlen von Spechten • regelmäßig aufgesuchte Schlafplätze durchziehender nordischer Gänse oder Kraniche • wichtige Rast- und Mausergewässer für Wasservögel 1.3.1 Artenschutzrechtliche Regelungen Im BNatSchG (vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542]) i st der spezielle Artenschutz in den Bestim- mungen der §§ 44 und 45 verankert. Gemäß § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG sind bei Vorhaben, die der Eingriffsregelung unterliegen, folgende geschützte Arten relevant: • Besonders geschützte Arten: Europäische Vogelarten gem. Art. 1 Richtlinie 79/409/EWG (Vo- gelschutzrichtlinie), d. h. alle in Europa natürlich vorkommenden Vogelarten. • Streng geschützte Arten (als Teilmenge der besonde rs geschützten Arten): Arten des Anhangs IV der RL 92/43 EWG (FFH-Richtlinie). Die nachfolgend aufgelisteten Verbote des § 44 BNat SchG sind für die genannten Arten im Hin- blick auf das konkrete Vorhaben abzuprüfen: Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 7 von 30 • § 44 Abs. 1 Nr. 1: Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. • § 44 Abs. 1 Nr. 2: Es ist verboten, wild lebende T iere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs- , Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhe bliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. • § 44 Abs. 1 Nr. 3: Es ist verboten, Fortpflanzungs - oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu en tnehmen, zu beschädigen oder zu zer- stören. • § 44 Abs. 1 Nr. 4: Es ist verboten, wild lebende P flanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entne hmen, sie oder ihre Standorte zu be- schädigen oder zu zerstören. Eine Ausnahmeregelung stellen die Bestimmungen in § 44 Abs. 5 Satz 2 und 4 BNatSchG dar: Soweit die ökologische Funktion der vom Eingriff od er Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin er füllt bleibt, liegt eine Verbotsverletzung gemäß § 44 Abs.1 Nr. 3 und im Hinblick auf die mit der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten in Zusammenhang stehende unvermeidbare Tötu ng geschützter Arten (§ 44 Abs. 1 Nr.1) sowie der Zerstörung geschützter Pflanzen und ihrer Standorte nicht vor. Neben klassischen Vermeidungsmaßnahmen lässt sich e ine Verbotsverletzung auch durch vorge- zogene Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen) ver hindern, mit denen die ökologische Funktion des betroffenen Bereiches im Sinne der oben genannten Bedingungen gesichert wird. Nahrungs- und Jagdhabitate sowie Wanderwege zwische n Teillebensräumen unterliegen nicht den Bestimmungen des § 44 BNatSchG, vorausgesetzt sie s ind nicht essentielle Voraussetzung für die Funktionalität einer Fortpflanzungs- und Ruhestätte. Sofern ein Verbot nach § 44 BNatSchG verletzt wird und eine Verbotsverletzung auch durch Ver- meidungs- oder CEF-Maßnahmen nicht vermieden werden kann, ist eine Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 möglich, wenn das Vorhaben aus zwingenden Gr ünden des überwiegenden öffentlichen Interesses geboten ist. Voraussetzung hierfür ist z udem, dass keine zumutbare Alternative exis- tiert, mit der sich der Zweck des Vorhabens ebenfal ls erreichen lässt und sich darüber hinaus der Erhaltungszustand der betroffenen Art nicht verschlechtert. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 8 von 30 2 Wirkungen des Vorhabens 2.1 Baubedingte Wirkfaktoren • Flächeninanspruchnahme für Baustellenzufahrten und Baustelleneinrichtungen (Maschinen, Versorgungseinrichtungen), Zwischenlagerung von Bau stoffen und Aushub- sowie Abbruch- material etc. und damit mögliche Beseitigung oder B eeinträchtigung von Vegetationsstruktu- ren, • Emissionen von Lärm, Erschütterungen, Abgasen und Staub durch Baumaschinen, • Bodenbewegung und Bodenverdichtung 2.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren • Flächeninanspruchnahme durch den Bau einer neuen T rasse mit Begleitanlagen 2.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren • Emissionen von Lärm und Erschütterungen durch den Straßenbahnbetrieb • Kollisionsrisiko Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 9 von 30 3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherstellung d er kontinuierlichen ökologischen Funktionalität 3.1 Maßnahmen zur Vermeidung Zur Vermeidung bzw. Verminderung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen auf die artenschutzrechtlich bedeutsamen Tier- und Pflanzenarten sind die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen vorgesehen. Brutvögel Rodungszeiträume Um die Gefahr der Tötung und Verletzung im Gehölz b rütender Vogelarten zu vermeiden, dürfen Fäll-, Rodungs- und Rückschnittarbeiten nur außerha lb der Vogelbrutzeit, also im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar, durchgeführt werden. Fledermäuse Gehölzentnahmen Im Eingriffsbereich ist zum derzeitigen Zeitpunkt n ur ein Höhlenbaum, eine alte Rosskastanie, vor- handen. Dieser befindet sich im Bereich der Haltest elle Hochschulstadion in der Nieder- Ramstädter Straße. Die Rosskastanie muss projektbed ingt gefällt werden. Der Verschluss der Baumhöhle erfolgte nach einer Inspektion derselben bereits im Winter/Frühjahr 2015. Somit kann ausgeschlossen werden, dass sich zum Zeitpunkt der Fällung Fledermäuse oder andere Tiere in der Höhlung aufhalten. Reptilien Vor Baubeginn sollte eine erneute Begehung der Baus tellenfläche sicherstellen, dass sich keine geschützten Reptilien im Baustellenbereich befinden . Bei positivem Befund müssen diese abge- fangen werden. Durch die Anbringung eines Reptilien zauns nördlich und südlich des Baufeldes wird eine Zuwanderung von Eidechsen in das Baufeld vermieden. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 10 von 30 3.2 Maßnahmen zur Sicherstellung der kontinuierlich en ökologischen Funktionalität Fledermäuse Der Verlust eines Höhlenbaumes ist durch das Aufhän gen von drei Fledermaustagesquartierkästen (Schwegler 2 FN) im gehölzbestandenen Campusbereich auszugleichen. Das Aufhängen der Fle- dermauskästen sollte durch einen Fledermaussachvers tändigen erfolgen, um eine korrekte Aus- richtung und geeignete Stelle für die Ersatzquartiere zu gewährleisten. Bäume Der Verlust von Bäumen muss durch neue Anpflanzunge n, der gleichen Arten, im Campusbereich ausgeglichen werden. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 11 von 30 4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Art en 4.1.1 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vo gelarten nach Art. 1 der Vogel- schutz-Richtlinie Methode Um die Brutvögel im Untersuchungsraum zu erfassen, fand am 17. September 2014 zunächst eine Übersichtsbegehung statt, in der vor allem anhand v orhandener Baumhöhlen auf das Potenzial der Fläche als Bruthabitat geschlossen wurde. Anschließ end wurden während der Brutperiode zwi- schen April und Juli 2015 vier Begehungen vorwiegen d in den frühen Morgenstunden zur Zeit der größten Gesangsaktivität entlang der geplanten Trasse durchgeführt. Ziel der Erhebung war die flächendeckende Ermittlun g des Arteninventars der Brutvögel inklusive der Abgrenzung von Brutrevieren im Untersuchungsgeb iet. Die Erfassung der Brutvögel erfolgte nach den in S ÜDBECK et al. (2005) beschriebenen Methodenstandards zur Revierkartierung. Neben den Brutvögeln wurden auch Nahrungsgäste registriert. Ergebnisse Insgesamt konnten im Untersuchungsraum 24 Vogelarte n nachgewiesen werden, von denen 21 im Gebiet brüten. Girlitz, Haussperling und Stieglitz stehen dabei auf der Vorwarnliste der Roten Liste Hessens. Der ebenfalls auf der Vorwarnliste geführt e Kernbeißer konnte nur einmal im Gebiet nachgewiesen werden und wurde als Nahrungsgast eing estuft. Streng geschützte Arten oder Ar- ten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinien geführt sind, sind im Gebiet nicht vorhanden. Im Eingriffsbereich ist nur ein Höhlenbaum, eine al te Rosskastanie, vorhanden. Dieser befindet sich im Bereich der Haltestelle Hochschulstadion in der Nieder-Ramstädter Straße und wurde in 2015 nicht von Vögeln als Brutstätte genutzt. Die ü brigen zu fällenden Bäume sind meist zu jung (z. B. Platanenallee, Lindenallee entlang des Licht wiesenwegs), um Höhlen ausbilden zu können. Die erfassten in Höhlen brütenden Arten brüten in d en Gehölzflächen außerhalb des Eingriffsbe- reichs oder in Gebäudehöhlen (v. a. Haussperling und Hausrotschwanz). In folgender Tabelle sind alle während der Begehung en registrierten Vogelarten sowie die eben- falls potenziell im Gebiet brütenden Arten mit Anga be zu Schutzstatus, Gefährdungskategorie und Gebietsstatus aufgelistet. Tab. 1: Schutzstatus, Gefährdung und Gebietsstatus L iste der im Untersuchungsgebiet registrierten sowie potenziell vorkommender Brutvogelarten Name (deutsch) Artname (latein) Rote -Liste - Status § Erhaltungszustand in Hessen 2014 Status Anzahl / Häufig- keit H BRD Gesamtb e- wertung Trend BV G DZ Amsel Turdus merula * * günstig stabil x 5 Blaumeise Parus caeru- leus * * günstig stabil x 7 Buchfink Fringilla coe- lebs * * günstig stabil x 6 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 12 von 30 Name (deutsch) Artname (latein) Rote -Liste - Status § Erhaltungszustand in Hessen 2014 Status Anzahl / Häufig- keit H BRD Gesamtb e- wertung Trend BV G DZ Buntspecht Dendrocopos major * * günstig stabil x 1 Elster Pica pica * * günstig stabil x häufig Fitis Phylloscopus trochilus * * günstig sich ver- schlech- ternd x einmalig Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla * * günstig stabil x 2 Girlitz Serinus seri- nus * * ungünstig- unzureichend stabil x 2 Grünfink Carduelis chloris * * günstig stabil x 1 Haussperling Passer dome- sticus V V ungünstig- unzureichend sich ver- schlech- ternd x 5 Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros * * günstig stabil x 5 Kernbeißer Coccothraus- tes coc- codhraustes V ∗ günstig sich verbes- sernd x einmalig Kleiber Sitta euro- paea * * günstig stabil x 1 Kohlmeise Parus major * * günstig stabil x 9 Mönchsgrasmücke Sylvia atri- capilla * * günstig sich verbes- sernd x 2 Rabenkrähe Corvus coro- ne * * günstig stabil x x (1) häufig Ringeltaube Columba palumbus * * günstig stabil x x 1 , häufig Rotkehlchen Erithacus rubecula * * günstig stabil x 2 Singdrossel Turdus philo- melos * * günstig stabil x 1 Sommergoldhähn- chen Regulus ignicapillus * * günstig stabil x 1 Star Sturnus vulga- ris * * günstig sich ver- schlech- ternd x x 3, häufig Stieglitz Carduelis carduelis V * ungünstig- unzureichend sich ver- schlech- ternd x 3 Zaunkönig Troglodytes troglodytes * * günstig stabil x 1 Zilpzalp Phylloscopus collybita * * günstig stabil x 4 Legende : RL H= Rote Liste Hessen; RL D = Rote Liste Deutsc hland; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefähr det; 3 = gefährdet; V = Art der Vorwarnliste; § = Gesetzlich er Schutzstatus: s = national streng geschützt; Erh altungszustand in Hes- sen nach Werner et al. (2014); St = Status im Gebie t: BV = Brutvogel, NG = Gast / Nahrungsgast, DZ = D urchzügler; Häufig- keit: 1-x = Anzahl der Brutpaare; Bewertung der Auswirkungen auf Vögel Baubedingte Auswirkungen Im Rahmen der Baufeldräumung besteht für die freibr ütenden Brutvogelarten das Risiko der Tö- tung oder Verletzung. Je eines der in 2015 erfasste n Revierzentren von Stieglitz und Girlitz, von Mönchsgrasmücke und Zilpzalp, zwei Reviere der Amse l und des Buchfinks liegen in der Nähe zum Eingriffsbereich. Da diese Arten ihre Nester je des Jahr neu bauen, ist eine Nestanlage im Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 13 von 30 direkten Eingriffsbereich in einer kommenden Brutsa ison nicht auszuschließen. Auch eine Brut des Haussperlings in vorhandenen Heckenstrukturen (Nähe Mensa) ist für den direkten Eingriffsbereich nicht auszuschließen. Die zahlreich im Gebiet brütenden Kohl- und Blaumei sen sowie andere höhlenbrütende Arten wie Star und Gartenbaumläufer dagegen sind von den Rodu ngen nicht betroffen, da keine Höhlen- bäume gefällt werden. Das Tötungs- und Verletzungsrisiko kann durch die R odung während der gesetzlichen Fristen vermieden werden. Signifikante Beeinträchtigungen durch den Baulärm s ind nicht zu erwarten, da das Gebiet durch den Verkehrs und die Frequentierung vorbelastet ist und es sich bei den hier brütenden Arten um störungsunempfindliche, an das Leben in Siedlungen angepasste Arten handelt. Anlagebedingte Auswirkungen Durch die dauerhafte Flächeninanspruchnahme gehen F ortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungsbiotope verloren. Da der Flächenverlust bez ogen auf das mögliche gesamte Bruthabitat der einzelnen Vogelpopulationen sehr klein ausfällt , sind signifikante Wirkungen auf die Populatio- nen nicht zu erwarten. Vor allem bei allgemein häuf igen Brutvogelarten ist nicht mit einer Beein- trächtigung der Populationen zu rechnen. Auch für die auf der Vorwarnliste geführten Arten S tieglitz und Haussperling sind durch die poten- zielle Beeinträchtigung oder den potenziellen Wegfa ll eines Bruthabitats keine signifikanten Aus- wirkungen auf die vorhandenen Populationen zu erwar ten. Im Erfassungsjahr 2015 lagen die Nest- standorte dieser Arten außerhalb des geplanten Eing riffsbereiches. Der Verlust an möglichen Brut- habitaten innerhalb des Eingriffsbereichs ist sehr gering und die im Umfeld vorhandenen Nistmög- lichkeiten bleiben als Ausweichhabitate bestehen. Betriebsbedingte Auswirkungen Bei den im Gebiet brütenden Arten handelt es sich v orwiegend um störungstolerante Arten, die oft in Siedlungen leben. Lärm oder die Anwesenheit von Menschen wirkt sich bei diesen Arten nicht negativ auf das Brutgeschäft aus. Da das Gebiet dur ch den Uni-Verkehr bereits vorbelastet ist, sind durch den Bahnverkehrs keine signifikante Beeinträchtigungen zu erwarten. Durch den Verkehr der S-Bahn ergibt sich ein etwas erhöhtes Kollisionsrisiko, vor allem für tras- sennah brütende Arten. Da die Straßenbahn jedoch re lativ langsam fährt, ist nicht mit einer signifi- kanten Beeinträchtigung der vorhandenen Populationen zu rechnen. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 14 von 30 Tab. 1: Beeinträchtigungen europäischer Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie ohne Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen Arten Tötung, Verletzung von Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1) Erhebliche Störung der lokalen Population zu bestimmten Zeiten (§ 44 Abs. 1 Nr. 2) Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflan- zungs- und/oder Ruhestät- ten einzelner Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 3) Amsel (Turdus merula) Gefahr der Tötung und Verletzung in Folge der Baufeldräumung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Eine erhebliche Beeinträchti- gung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist nicht auszu- schließen Blaumeise (Parus caeruleus) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Eine erhebliche Beeinträchti- gung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist nicht auszu- schließen Buchfink (Fringilla coelebs) Gefahr der Tötung und Verletzung in Folge der Baufeldräumung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Buntspecht (Dendrocopos major ) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Elster (Pica pica) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Fitis (Phylloscopus trochilus ) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Girlitz (Serinus serinus) Gefahr der Tötung und Verletzung in Folge der Baufeldräumung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Grünfink (Carduelis chloris) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Haussperling (Passer domesticus) Gefahr der Tötung und Verletzung in Folge der Baufeldräumung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Eine erhebliche Beeinträchti- gung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist auszuschließen Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros ) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Kernbeißer (Coccothraustes coc- cothraus tes) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 15 von 30 Arten Tötung, Verletzung von Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1) Erhebliche Störung der lokalen Population zu bestimmten Zeiten (§ 44 Abs. 1 Nr. 2) Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflan- zungs- und/oder Ruhestät- ten einzelner Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 3) Kleiber (Sitta europaea ) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Kohlmeise (Parus m ajor) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla ) Gefahr der Tötung und Verletzung in Folge der Baufeldräumung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Rabenkrähe (Corvus corone ) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Ringeltaube (Columba palumbus ) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Rotkehlchen (Erithacus rubecula ) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Singdrossel (Turdus philomelos ) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Sommergoldhähnchen (Regulus ignicapillus ) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Star (Sturnus vulgaris ) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Stieglitz (Carduelis c arduelis) Gefahr der Tötung und Verletzung in Folge der Baufeldräumung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Zaunkönig (Troglodytes troglodytes ) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Zilpzalp (Phylloscopus collybita ) Gefahr der Tötung und Verletzung in Folge der Baufeldräumung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten grün hinterlegt = es liegt keine Erheblichkeit vor, rot hinterlegt = es liegt eine Erheblichkeit vor Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 16 von 30 Tab. 2: Beeinträchtigungen europäischer Vogelarten n ach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen Arten Tötung, Verletzung von Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1) Erhebliche Störung der lokalen Population zu bestimmten Zeiten (§ 44 Abs. 1 Nr. 2) Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflan- zungs- und/oder Ruhestät- ten einzelner Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 3) Amsel (Turdus merula) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Eine erhebliche Beeinträchti- gung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist nicht auszu- schließen Blaumeise (Parus caeruleus) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Eine erhebliche Beeinträchti- gung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist nicht auszu- schließen Buchfink (Fringilla coelebs) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Buntspecht (Dendrocopos major ) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Elster (Pica pica) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Fitis (Phylloscopus trochilus ) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Girlitz (Serinus serinus) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Grünfink (Carduelis chloris) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Haussperling (Passer domesticus) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Eine erhebliche Beeinträchti- gung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist auszuschließen Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros ) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Kernbeißer (Coccothraustes coc- cothraus tes) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 17 von 30 Arten Tötung, Verletzung von Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1) Erhebliche Störung der lokalen Population zu bestimmten Zeiten (§ 44 Abs. 1 Nr. 2) Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflan- zungs- und/oder Ruhestät- ten einzelner Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 3) Kleiber (Sitta europaea ) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Kohlmeise (Parus m ajor) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla ) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Rabenkrähe (Corvus corone ) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Ringeltaube (Columba palumbus ) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Rotkehlchen (Erithacus rubecula ) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Singdrossel (Turdus philomelos ) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Sommergoldhähnchen (Regulus ignicapillus ) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Star (Sturnus vulgaris ) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Stieglitz (Carduelis c arduelis) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Zaunkönig (Troglodytes troglodytes ) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten Zilpzalp (Phylloscopus collybita ) Es besteht keine Gefahr der Tötung oder Verlet- zung Es ist keine erhebliche Störung der lokalen Populationen zu erwarten Es ist keine erhebliche Beein- trächtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten grün hinterlegt = es liegt keine Erheblichkeit vor, rot hinterlegt = es liegt eine Erheblichkeit vor Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 18 von 30 4.1.2 Säugetiere 4.1.2.1.1 Fledermäuse Methode Höhlenbaumbegehung Am 17. September 2014 fand eine Höhlenbaumkartierung statt. Tab. 3: Begehungstermine Fledermäuse Datum Witterung Art Begehung 17.09.2014 Übersichtsbegehung, Höhlenbaumkartierung 20.05.2015 11°C, bewölkt, windstill Detektorbegehung 11.06.2015 18°C, klar, leichter Wind Detektorbegehung 01.07.2015 23°C, klar, windstill Detektorbegehung Detektorbegehung Zur Erfassung der Fledermausfauna wurden der gesamt e zukünftige Trassenverlauf sowie auch insbesondere das bewaldete Umfeld begangen. Die Beg ehungen fanden zwischen Sonnenunter- gang und 1 Uhr nachts mit Fledermausdetektoren (bat corder 3.0 und Petterson Dx1000) statt. An- hand der Geräte konnten Fledermausrufe für das menschliche Ohr hörbar gemacht werden, um die Flugrouten der Tiere besser nachvollziehen zu könne n. Zugleich wurden die Fledermausrufe auf- gezeichnet und im Anschluss mit der Software „Aviso ft“ und „batident“ ausgewertet, um die Arten bestimmen zu können. Ergebnisse Höhlenbaumerfassung Im Eingriffsbereich ist nur ein Höhlenbaum, eine al te Rosskastanie, vorhanden. Dieser befindet sich im Bereich der Haltestelle Hochschulstadion in der Nieder-Ramstädter Straße. Eine Nutzung als Quartier ist nicht zu erkennen. Die Kastanie mu ss im Zuge des Projektes gefällt werden. Die übrigen zu fällenden Bäume sind meist zu jung (z. B . Platanenallee, Lindenallee entlang des Licht- wiesenwegs), um Höhlen ausbilden zu können. Schnitt stellen von Seitenästen, die zur Verkehrssi- cherung abgesägt wurden und potenziell eine Höhlena usbildung begünstigen könnten, erwiesen sich als geschlossen. Insgesamt scheint das Gebiet für Fledermäuse in ers ter Linie eine Funktion als Nahrungsgebiet zu besitzen; Quartiere sind potenziell in den angrenze nden Parkflächen mit älterem Baumbestand Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 19 von 30 vorhanden. Das einzige mögliche Fledermausquartier im künftigen Trassenbereich befindet sich in der o. g., zu fällenden Rosskastanie. Abb. 1: Kastanie mit großer Höhle neben der Haltest elle Hochschulstadion in der Nieder- Ramstädter-Straße Detektorbegehung Es konnten durch Detektoraufnahmen vier Fledermausa rten im Untersuchungsgebiet sicher nach- gewiesen werden. Die Breitflügelfledermaus, die Rau hautfledermaus, der Große Abendsegler und die Zwergfledermaus. Zwei weitere Arten konnten nic ht eindeutig nachgewiesen werden, können jedoch nicht ausgeschlossen werden (vgl. Tab. 4). D azu zählen der Kleine Abendsegler und die Zweifarbfledermaus, die aufgrund ihres ähnlichen Ru frepertoires leicht mit der Breitflügelfleder- maus verwechselt werden können und daher bei verzer rten Aufnahmen nicht sicher ausgeschlos- sen werden können. Bei den Transektbegehungen hatten die Zwergfledermä use mit 89 Rufsequenzen die höchste Akti- vität. Dies ist nicht verwunderlich, da Zwergfleder mäuse zu den häufigsten Fledermausarten in Deutschland zählen. Ebenso waren die Breitflügelfle dermaus und der Große Abendsegler häufig vertreten. Diese Arten jagen häufig im freien Luftr aum über den Wiesen und zwischen den Gebäu- den, während die Zwergfledermäuse oft bei der Jagd um Lampen beobachtet werden konnten. Insgesamt konnte im Untersuchungsbiet eine mittlere Fledermausaktivität mit durchschnittlich 39 Rs/h (Rufsequenzen/Stunde) ermittelt werden. Die Artenvielfalt war mit 6 Arten gering bis durchschnittlich. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 20 von 30 Es konnten keine Ausflugsbeobachtungen gemacht werd en. Es wird davon ausgegangen, dass einige Fledermausarten tiefer im bewaldeten Bereich bzw. in nicht weit entfernten Gebäuden Quar- tiere haben. Tab. 4: Schutz- und Gefährdungsstatus der im Untersu chungsbereich sicheren bzw. möglichen Fledermausarten Deutscher Name Artname § RL D RL He ffh2 ffh4 NQ Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus s G 2 1 S Großer Abendsegler Nyctalus noctula s V 3 1 S Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri s D 2 1 H Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii s * 2 1 S Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus s D 2 1 H Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus s * 3 1 S Legende: RL D = Rote Liste Deutschland; RL He = Rote Liste Hessen. Rote Liste - Kategorien: 0 = Ausgestorben; 1 = Vom Aus- sterben bedroht; 2 = Stark gefährdet; 3 = Gefährdet; V = Art der Vorwarnliste; I = Gefährdete wandernde Art; G = Ge- fährdung anzunehmen, aber Status unbekannt; R = Extrem seltene Art; D = Daten mangelhaft; *=ungefährdet § = Gesetzlicher Schutzstatus: b = besonders geschützt, s = streng geschützt; ffh2 = Im Anhang II der EU Flora Fauna Habitat Richtlinie aufgeführte Arten; ffh4 = Im Anhang IV der EU Flora Fauna Habitat Richtlinie aufgeführte Arten; NQ = Nachweisqualität: S = Sicherer Artnachweis, H = Hinweis auf mögliches bis wahrscheinliches Artvor kommen auf Basis von Tondokumenten und unter Berücksichtigung der regionalen Verbreitung. Bewertung der Auswirkungen auf Fledermäuse Baubedingte Auswirkungen: Baubedingte Auswirkungen sind durch die Fällung des Höhlenbaumes an der Haltestelle Hoch- schulstadion zu erwarten. Dieser dient als potentie lles Quartier, dessen Verlust ausgeglichen wer- den muss. Ansonsten wird mit keiner Beeinflussung d urch die Baustellen gerechnet. Alle Arten leben in einem siedlungsnahen Bereich mit bestehend er Straßenbeleuchtung und Verkehr und sind daher störungsresistent. Anlagebedingte Auswirkungen: Anlagebedingt gehen durch das Projekt nur sehr schm ale Bereiche mit jungen Bäumen und Ra- senflächen verloren. Da die Tiere jedoch häufig gen ug demonstrierten, dass sie auch direkt über der Straße, an Gebäuden und um Lampen jagten, wird dieser Eingriff keinen signifikanten Einfluss auf sie haben. Zudem bleiben große Bereiche der Wie sen- und Gehölzflächen in unmittelbarer Nähe erhalten. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 21 von 30 Betriebsbedingte Auswirkungen: Betriebsbedingt entsteht ein geringes zusätzliches Kollisionsrisiko zusätzlich zum bestehenden Verkehr. Die Straßenbahn fährt in moderater Geschwi ndigkeit, so dass die Fledermäuse zumeist ausweichen können. Eine Scheuchwirkung durch Lärm o der Licht ist nicht zu erkennen, da der Bereich bereits Lichtimmissionen ausgesetzt ist und die dort vorkommenden Arten recht stö- rungstolerant sind. Tab. 5: Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 für die Fledermäuse ohne Berücksichtigung von Ver- meidungs- oder CEF-Maßnahmen Arten Tötung, Verletzung von Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1) Erhebliche Störung der lokalen Population zu bestimmten Zeiten (§ 44 Abs. 1 Nr. 2) Entnahme, Beschädi- gung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und/oder Ruhestätten einzelner Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 3) Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Großer Abendsegler (Nyctalus noctula ) Gefahr der Tötung oder Verletzung durch Baumfäl- lung Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Verlust von potentiellen Fortpflanzung- bzw. Ruhe- stätten Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri) Gefahr der Tötung oder Verletzung durch Baumfäl- lung Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Verlust von potentiellen Fortpflanzung- bzw. Ruhe- stätten Rauhautfledermaus ( Pi- pistrellus nathusii) Gefahr der Tötung oder Verletzung durch Baumfäl- lung Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Verlust von potentiellen Fortpflanzung- bzw. Ruhe- stätten Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen rot = es liegt eine Erheblichkeit vor, grün = es liegt keine Erheblichkeit vor Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 22 von 30 Tab.6: Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 für die F ledermäuse mit Berücksichtigung von Vermei- dungs- oder CEF-Maßnahmen Arten Tötung, Verletzung von Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1) Erhebliche Störung der lokalen Population zu bestimmten Zeiten (§ 44 Abs. 1 Nr. 2) Entnahme, Beschädi- gung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und/oder Ruhestätten einzelner Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 3) Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Großer Abendsegler (Nyctalus noctula ) Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri) Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Rauhautfledermaus ( Pi- pistrellus nathusii) Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen rot = es liegt eine Erheblichkeit vor, grün = es liegt keine Erheblichkeit vor Es wurden bei drei Arten potenzielle Konflikte fest gestellt, so dass nur für diese Arten Artenblätter erstellt wurden (s. Anlage 1). Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 23 von 30 4.1.2.1.2 Reptilien Methode Es wurden drei Reptilienbegehungen durchgeführt. Es wurden alle relevanten Strukturen abge- sucht, die für Reptilien geeignet schienen. Durch w iederholtes langsames Abgehen der Habitate und gezieltes Absuchen von potentiellen Verstecken wurde ein Vorhandensein von Reptilien ge- prüft. Ergebnisse Im eigentlichen Eingriffsbereich konnten keine Rept ilien festgestellt werden. Vermutlich ist die Flä- che zu exponiert und bietet zu wenig Versteckmöglic hkeiten. Ein Vorkommen der Zauneidechse konnte jedoch in einem Bereich mit einer Steinmauer und Gebüsch in der Nähe der Mensa aus- gemacht werden. Abb. 2: Standort der nachgewiesenen Zauneidechsen (r oter Stern). Die geplante Trasse ist grün dargestellt Tab. 7: Termine der Reptilienbegehungen Datum Witterung Art Begehung 17.09.2014 - Übersichtsbegehung 11.06.2015 18°C, klar, leichter Wind Reptilienbegehung 01.07.2015 25°C, sonnig, trocken, windstill Reptilienbegehung Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 24 von 30 Datum Witterung Art Begehung 06.07.2015 19°C, teils sonnig, teils bewölkt, teilweise windig Reptilienbegehung Tab. 8: Schutz- und Gefährdungsstatus der im Untersuchungsbereich erfassten Reptilienarten Deutscher Name Artname § RL D RL He ffh2 ffh4 NQ Zauneidechse Lacerta agilis s V 3 1 1 1 Legende: RL D = Rote Liste Deutschland; RL Bw = Rote Liste Baden-Württemberg Rote Liste - Katego rien: 0 = Ausgestorben; 1 = Vom Aussterben bedroht; 2 = Stark gefährdet; 3 = Gefährdet; V = Art der Vorwarnliste; I = Gefährdete wandernde Art; G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt; R = Extrem seltene Art; D = Daten mangelhaft; *=ungefährdet § = Gesetzlicher Schutzstatus: b = besonders geschützt, s = streng geschützt; ffh2 = Im Anhang II der EU Flora Fauna Habitat Richtlinie aufgeführte Arten; ffh4 = Im Anhang IV der EU Flora Fauna Habitat Richtlinie aufgeführte Arten; NQ = Nachweisqualität: S = Sicherer Artnachweis, H = Hinweis auf mögliches bis wahrscheinliches Artvor kommen unter Berücksichtigung der regionalen Verbreitung. Bewertung der Auswirkungen auf Reptilien Baubedingte Auswirkungen: Potenziell können durch Bautätigkeiten Reptilien ge tötet oder verletzt werden. Da sich das Vor- kommen der Reptilien offenbar auf geschütztere Bere iche außerhalb der geplante Trasse be- schränkt, ist dies nicht zu erwarten. Um das Risiko der Tötung oder Verletzung sicher auszuschlie- ßen zu können, wird die Fläche vor Baubeginn erneut nach Reptilien angesucht. Anlagebedingte Auswirkungen: Anlagebedingt gehen i. W. Bereiche ohne Habitateign ung verloren. Dies hat keine signifikanten Auswirkungen auf die ansässige Population. Betriebsbedingte Auswirkungen: Reptilien kommen sehr häufig im Nahbereich von Stra ßen und Gleisanlagen vor. Da sie jedoch die Randzonen bevorzugen und die exponierten Bereiche m eiden, besteht nur ein sehr geringes Kolli- sionsrisiko. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 25 von 30 Tab. 9: Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 für gesc hützte Reptilienarten ohne Berücksichtigung von Vermeidungs- oder CEF-Maßnahmen Arten Tötung, Verletzung von Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1) Erhebliche Störung der lokalen Population zu bestimmten Zeiten (§ 44 Abs. 1 Nr. 2) Entnahme, Beschädi- gung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und/oder Ruhestätten einzelner Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 3) Zauneidechse (Lacerta agilis) Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Keine signifikante Beein- trächtigung anzunehmen Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 26 von 30 4.1.2.1.3 Tagfalter Methode Am 17.09.2014 fand eine Übersichtsbegehung statt, b ei der vor allem nach Pflanzen gesucht wur- de, die als Eiablageplatz für geschützte Tagfalter dienen können. Auf der Wiese im Bereich der geplanten Wendeschleife sind mehrere Ampferarten vo rhanden und mit „ Rumex obtosifolius “ auch eine potenzielle Futterpflanze des Großen Feuerfalt ers (Lycaena dispar ). Da der geschützte Gro- ßer Feuerfalter diese Pflanzen als Eiablageplatz nu tzt, wurde diese Fläche bei drei weiteren Bege- hungen im April, Juni und Juli untersucht, um festz ustellen, ob Eier, Raupen oder adulte Feuerfal- ter auf der Fläche anwesend waren. Tab. 10: Begehungstermine Tagfalter Datum Witterung Art Begehung 17.09.2014 Übersichtsbegehung 11.06.2015 18°C, klar, leichter Wind Schmetterlingsbegehung 01.07.2015 25°C, sonnig, trocken, windstill Schmetterlingsbegehung 06.07.2015 19°C, teils sonnig, teils bewölkt, teilweise windig Schmetterlingsbegehung Ergebnis Es konnten keine Hinweise erbracht werden, die für die Anwesenheit des Feuerfalters sprechen. Die Ampferpflanzen waren zudem in der Mehrzahl sehr stark von Blattläusen befallen, welche von Ameisen gehütet wurden. Dies mindert die Wahrschein lichkeit, dass sich Raupen des Großen Feuerfalters hier entwickeln können. Hinweise auf das Vorkommen des Großen Wiesenknopfes als Futterpflanze der geschützten Ameisenbläuling-Arten waren auf keiner Wiese im Eingriffsbereich vorhanden. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 27 von 30 Abb. 3: Ampferarten, links auf der Potenzialfläche für Reptilien, rechts auf der Wiese im Bereich der geplanten Wendeschleife Bewertung der Auswirkungen auf geschützte Tagfalter Baubedingte Auswirkungen Es sind keine baubedingten Auswirkungen auf geschützte Tagfalter zu erwarten. Anlagebedingte Auswirkungen Es sind keine anlagebedingten Auswirkungen auf geschützte Tagfalter zu erwarten. Betriebsbedingte Auswirkungen Es sind keine betriebsbedingten Auswirkungen auf geschützte Tagfalter zu erwarten. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 28 von 30 4.1.2.1.4 Holzkäfer Im Ergebnis der Potenzialabschätzung Artenschutz vo m Oktober 2014 stand die Feststellung, dass im Eingriffsbereich einige Bäume vorhanden sind, di e potenziell den Ansprüchen holzbewohnender Käfer gerecht werden. Die meisten Bäume sind allerd ings noch sehr jung, so dass das vorhandene Potenzial als eher gering eingeschätzt wird. Um ein e Funktion der Bäume als Lebensraum für holzbewohnende Käfer zu überprüfen, wurde in der Po tenzialabschätzung festgelegt, eine Über- sichtsbegehung im unbelaubten Zustand durchzuführen. Methode Am 13.04.2015 wurde eine Begehung zur Erfassung xyl obionter Käfer durchgeführt. Hierzu erfolg- te eine Aufnahme des noch unbelaubten Baumbestandes hinsichtlich vorhandener Strukturen und Hinweise, die auf xylobionte Käfer hindeuten. Unter sucht wurden die Bäume im Eingriffsbereich der geplanten Straßenbahntrasse und dessen unmittelbare Umgebung. Ergebnisse Der Bestand an Straßenbäumen an der Haltestelle Hoc hschulstadion und entlang des Lichtwie- senweges ist als insgesamt gut gepflegt zu bezeichn en. Es sind an den von der geplanten Trasse betroffenen Bäumen nur wenige Totäste vorhanden. Mu lmerfüllte Großhöhlen sind nicht vorhan- den. Vereinzelt sind Anfahrschäden und Rindenplacke n zu erkennen, jedoch ohne Hinweise auf Holzkäfer. Ameisen und Feuerwanzen, letztere als ha uptsächlich an Linden zahlreiche juvenile Individuen und Adulti) waren an den Straßenbäumen h äufig. Schnittstellen sind relativ häufig, aber auch hier deuten keine weiteren Merkmale auf Holzkä fer hin. Ein aktueller Saftfluss ist an keinem der untersuchten Bäume sichtbar. Zahlreiche Bäume s ind zu jung, um Strukturen wie abgestorbe- ne Teile, Läsionen oder Vitalitätsdefizite aufzuwei sen. Spuren von xylobionten Käfern waren im Straßenbaumbestand nicht zu erkennen. Bewertung der Auswirkungen auf geschützte Holzkäfer Baubedingte Auswirkungen Es sind keine baubedingten Auswirkungen auf geschützte Holzkäfer zu erwarten. Anlagebedingte Auswirkungen Es sind keine anlagebedingten Auswirkungen auf geschützte Holzkäfer zu erwarten. Betriebsbedingte Auswirkungen Es sind keine betriebsbedingten Auswirkungen auf geschützte Holzkäfer zu erwarten. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 29 von 30 5 Zusammenfassung Für die Artengruppen Fledermäuse, Brutvögel, Reptil ien, Tagfalter und Holzbewohnende Käfer wurden im Jahr 2015 Erfassungen durchgeführt: Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass von dem geplanten Vorhaben unter Berücksichtigung der aufgelisteten Vermeidungs- und Ausgleichmaßnahm en keine Projektwirkungen ausgehen, für die die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände g emäß § 44 Abs.1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für Arten des Anhangs IV der FFH-RL sowie europäische V ogelarten einschlägig sind. Das Vorhaben benötigt nach gutachterlicher Bewertung keine ausna hmsweise Zulassung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG. Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 - Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Seite 30 von 30 6 Literaturverzeichnis BAUER , BEZZEL , FIEDLER (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Al les über Biologie, Gefährdung und Schutz. Nonpasseriformes – Nichtsperlingsvögel. Aula-Verlag Wiebelsheim HESSISCHE GESELLSCHAFT FÜR ORNITHOLOGIE UND NATURSCHUTZ (2009): Rote Liste der bestandsgefährdeten Brutvog elar- ten Hessen 9. Fassung. Stand Juli 2006. SÜDBECK , P., ANDRETZKE , H., FISCHER , S., GEDEON , K., SCHIKORE , T., SCHRÖDER K., SUDFELDT , C. (2005): Methodenstan- dards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. 792 S. Radolfzell. SÜDBECK , P , HANS -GÜNTHER BAUER , MA RTIN BOSCHERT , PE TER BOYE , WILFRIED KNIEF (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 4. Fassung, 30. November 2007. TRAUTNER , J. (1992): Arten- und Biotopschutz in der Planung: methodische Standards zur Erfassung von Tierartengruppen: BVDL – Tagung Bad Wurzach, 9. – 10. November 1991. 254 S.. WERNER DR. M., BAUSCHMANN , G., HORMANN , M., STIEFEL , D. (1014): Zum Erhaltungszustand der Brutvogelarten Hessens. 2. Fassung (März 2014). Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland – Institu t für an- gewandte Vogelkunde –Steinauer Str. 44. 60386 Frank furt am Main. 18 S..
anlage 8
67 Zeichen
MaßnahmenbereichBE-Flächen Ersatzmaßnahme im BereichHofgut Oberfeld
anlage 50
6380 Zeichen
Lichtwiese\Umwelt_Landschaft\GlS\Massnahmenplan.mxd
ıs_TU,
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NANAHVERKEHR\K921_Darmstadt_Camı
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Schonung von Biotopstrukturen bzw. begrünten Flächen durch Anlage der Baustelleneinrichtungsflächen möglichst auf bereits befestigten Flächen, wie |
beispielsweise auf Parkplatzflächen nördlich des Lichtwiesenwegs und auf versiegelter Fläche nördlich der Mensa. Eine Ausnahme wird die geplante
Mutterbodenmiete bzw. das Aushub-Zwischenlager sein, wo sowohl unbefestigte als auch befestigte Flächen genutzt werden. (V 1).
Schutz von Einzelbäumen im unmittelbaren Baustellenbereich gemäß DIN 18920 (Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen), RAS-
LP 4. Schutz von Biotopstrukturen und Bäumen durch die Errichtung von Schutzzäunen bzw. Stammummantelungen im Bereich des Baufeldes und der
Baustelleneinrichtungsflächen (V 2).
Anlage von Rasengleis auf Streckenabschnitten außerhalb von Kreuzungen, Fahrbahnen und Überwegen (V 3).
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der bauzeitlich beanspruchten Flächen durch fachgerechte Rekultivierung nach Abschluss der
Bauarbeiten, um die Wiederaufnahme der bisherigen Nutzung zu ermöglichen. Ggf. sind eingetretene Bodenverdichtungen zu beheben (V 4).
Zeitliche Beschränkung für die Rückschnitts- und Rodungsarbeiten der Gehölze auf Herbst / Winter, um die Auslösung artenschutzrechtlicher
Verbotstatbestände bezüglich der Avifauna zu vermeiden. Gesetzlich vorgeschrieben ist für Rückschnitts- und Rodungsarbeiten der Zeitraum zwischen
Anfang Oktober und Ende Februar (V 1 Art).
Artenschutzrechtliche Baumkontrolle zur Ermittlung von Fledermausquartieren und Bruthöhlen der Avifauna. Verschluss potenzieller Quartiere und
Bruthöhlen (V 2 Art). Diese Maßnahme wurde bereits 2014 umgesetzt. Eine Baumhöhle in einer Rosskastanie an der Haltestelle Hochschulstadion
wurde verschlossen.
Begehung der Baustellenfläche vor Baubeginn , um sicherzustellen, dass sich keine geschützten Reptilien im Baustellenbereich befinden. Bei positivem
Befund müssen diese abgefangen werden. Schutz von eventuell angrenzenden Eidechsen-Habitaten im Bereich der geplanten Trasse. Durch die
‚Anbringung eines Reptilienzauns am Nord- und Südrand des Baufeldes wird eine Zuwanderung von Eidechsen in das Baufeld vermieden (V 3 Art).
Beleuchtung der Haltestellen mit den nach dem Stand der Technik verträglichsten Leuchtmitteln hinsichtlich der Störung nachtaktiver Tiere, z. B mit LED
oder Natriumdampf-Niederdrucklampen (V 4 Art).
Der Verlust eines Höhlenbaumes (Rosskastanie an der Haltestelle „Hochschulstadion‘“) ist durch das Aufhängen von drei Fledermaustagesquartierkästen
(Schwegler 2 FN) im gehölzbestandenen Campusbereich auszugleichen. Das Aufhängen der Fledermauskästen sollte durch einen
Fledermaussachverständigen erfolgen, um eine korrekte Ausrichtung und geeignete Stelle für die Ersatzquartiere zu gewährleisten (CEF 1).
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Schutzgut Boden
Durch weitgehenden Verzicht einer Vollversiegelung des Gleisbereiches (stattdessen Anlage eines Rasengleises) können Teilfunktionen des Bodens
(Filter- und Pufferfunktion sowie Funktion für die Grundwasserneubildung) erhalten bleiben (s. V 3).
Schonung von Böden durch Anlage der Baustelleneinrichtungsflächen / Baustraßen vorrangig auf bereits befestigten Flächen (vorhandenen Straßen und
Wegen) bzw. bereits überplanten Flächen (s. V 1).
Sollten bauzeitliche Inanspruchnahmen von unbefestigten Böden nicht vermeidbar sein, so sind diese nach Abschluss der Baumaßnahme zu
rekultivieren und ggfs. eingetretene Bodenverdichtungen nach Abschluss der Baumaßnahme zu beseitigen (s. V 4).
Schutzgut Wasser
Durch Ausgestaltung des Gleisbereiches als Rasengleis und Verzicht auf Vollversiegelung bzw. Versickerung von Niederschlagswasser kann die
Funktion der überplanten Flächen für die Grundwasserneubildung erhalten bleiben (s. V 3).
Schutzgut Klima / Luft
Durch Ausgestaltung des Gleisbereiches als Rasengleis und Verzicht auf Vollversiegelung können die mit der Planung verbundenen negativen
Auswirkungen minimiert werden (s. V 3).
Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen
Neupflanzung von Bäumen für den Verlust von Einzelbäumen und Gehölzen (A/G 1)
Entsiegelung und Teilentsiegelung von befestigten Flächen (A/G 2)
Rasenansaat auf dem Gleiskörper (A/G 3)
Ersatzmaßnahmen
Umstellung der Bewirtschaftung auf Hofgut Oberfeld von Ackerflächen in Ökolandbau (E 1), s. Blatt 3.
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Legende
Geplante Maßnahmen
Grünfläche
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Versiegelung
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Schutzzaun
Baumschutz
G
D Baumpflanzung
Nr. Art der Änderung Datum | Zeichen
Lichtwiesenbahn
Wissenschaftsstadt Darmstadt
stadt der Magistrat
Stadtplanungsamt
HEAG mobilo GmbH
Klappacher Straße 172
> 64285 Darmstadt
Heas
moßBilLt
Bearbeitet im Auftrag der HEAG mobilo GmbH
Mailänder
Mailänder Consult GmbH
Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
Consult
Karlsruhe, den 23.10.2015
T 0721 93280-0 F 072193280-10
gez. i. V. T. Krannich
Genehmigungsplanung (Zur Vorlage Magistrat)
Ortslage : Darmstadt Bezeichnung der Unterlage:
Straße: _Nieder-Ramstädter Straße - Lichtwiesenweg Anlage: F
Haltestelle: - Blatt 2 von 3
Projekt-Nr.: Unterlagen-Nr.: Maßstab: 1:500
Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2
Umweltverträglichkeitsstudie / Landschaftspflegerischer Begleitplan
Maßnahmenplan
HEAG Mobilo GmbH Stadt Darmstadt Dezernat |ll
Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. M. Dirmeier Dipl.-Ing. Arch. Zuschke
Baustadträfin
Darmstadt, den 29.10.2015
gez. M. Dirmeier gez. C. Zuschke
Darmstadt, den 26.10.2015
HEAG Mobilo GmbH, Abteilung Netz
Sachgebietsleiter Planung und Projektierung
Dipl.-Ing. Klein
vu gez. ı. A. M. Klein
Darmstadt, den 26.10.2015
anlage 4
5412 Zeichen
FlaecheAu Metall, Glas, Schiefer, Faserzement: 0,9 - 1,0 63,2 0,90 57 71,1 0,60 43,0 Bemerkungen: T>150 min Die Bemessung mit diesem Programm ist nicht zulässig, der kf-Wert ist kleiner als 1*10-6 m/s! Bemessungsprogramm ATV-A138.XLS © 2012 - Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH Engelbosteler Damm 22, 30167 Hannover, Tel.: 0511-97193-0, Fax: 0511-97193-77, www.itwh.de Lizenznummer: ATV-0171-1062 Seite 1 K921: Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Auftraggeber: HEAG mobilo GmbH Entw. - Abschnitt: Rasengleis nach BÜ km 0,7+40.000 Dachprofil (2 Rigolen)--> A E halbiert Abfluss aus befestigter Fläche BÜ in Rigolen im Rasengleis, Zuleitung über Vollsickerrohr L=18m AGleisschotter = 18 x 7,9 / 2 = 71,1m², A Asphalt = 16 x 7,9 / 2 = 63,2m² Gesamtfläche Einzugsgebiet A E [m 2] 134,3 Summe undurchlässige Fläche A u [m 2] 100,0 resultierender mittlerer Abflussbeiwert Ψm [ - ] 0,74 Rasengittersteine: 0,15 Böschungen, Bankette und Gräben toniger Boden: 0,5 lehmiger Sandboden: 0,4 Kies- und Sandboden: 0,3 Gärten, Wiesen und Kulturland flaches Gelände: 0,0 - 0,1 steiles Gelände: 0,1 - 0,3 Gründach (Neigung bis 15° oder ca. 25%) humusiert <10 cm Aufbau: 0,5 humusiert >10 cm Aufbau: 0,3 Straßen, Wege und Plätze (flach) Asphalt, fugenloser Beton: 0,9 Pflaster mit dichten Fugen: 0,75 fester Kiesbelag (Gleisschotter): 0,6 Pflaster mit offenen Fugen: 0,5 lockerer Kiesbelag, Schotterrasen: 0,3 Verbundsteine mit Fugen, Sickersteine: 0,25 Schrägdach Ziegel, Dachpappe: 0,8 - 1,0 Flachdach (Neigung bis 3° oder ca. 5%) Metall, Glas, Faserzement: 0,9 - 1,0 Dachpappe: 0,9 Kies: 0,7 Ermittlung der abflusswirksamen Flächen A u nach Arbeitsblatt DWA-A 138 Flächentyp Art der Befestigung mit empfohlenen mittleren Abflussbeiwerten Ψm Teilfläche AE,i [m 2] Ψm,i gewählt Teilfläche Au,i [m 2] ATV-A138-7.3.xls 20.08.2015 Rigolenvers. Auftraggeber: Auftraggeber: Rigolenversickerung: Erforderliche Abmessungen: Eingabedaten: örtliche Regendaten: Berechnung: L = [(A u * 10 -7 * r D(n) - Q Dr /1000) - V Sch /(D*60*f Z)] / ((b R*h R*s RR ) / (D*60*f Z) + (b R + h R/2) * k f/2)) L = [(A u * 10 -7 * r D(n) - Q Dr /1000) - V Sch /(D*60*f Z)] / ((b R * h R * s RR ) / (D*60*f Z) + h R/2 * k f/2)) L = [(A u * 10 -7 * r D(n) - Q Dr /1000) - V Sch /(D*60*f Z)] / ((b R * h R * s RR ) / (D*60*f Z) + b R * k f/2)) 1 L = [(A u * 10 -7 * r D(n) - Q Dr /1000) - V Sch /(D*60*f Z)] / ((b R*h R*s RR ) / (D*60*f Z) + (b R + h R/2) * k f/2)) D [min] rD(n) [l/(s*ha)] 20 156,7 ### AE m2 134,3 30 123,4 ### Ψm - 0,74 45 95,2 ### Au m2 100 60 78,5 ### kf m/s 5,2E-06 90 55,4 ### hR m 0,5 120 43,3 ### bR m 1 180 30,7 ### Speicherkoeffizient des Füllmaterials der Rigole sR - 0,35 240 24,1 ### da mm 160 360 17,1 ### Innendurchmesser Rohr(e) in der Rigole di mm 141,8 gewählte Anzahl der Rohre in der Rigole a - 1 sRR - 0,37 QDr l/s 120 17,5 Wasseraustrittsfläche des Dränagerohres AAustritt cm 2/m 224 120 0,0 gewählte Regenhäufigkeit n 1/Jahr 0,2 Zuschlagsfaktor f Z - 1,20 120 11,8 anrechenbares Schachtvolumen VSch m³ 120 13,8 Ergebnisse: 120 15,7 maßgebende Dauer des Bemessungsregens D min 120 17,0 maßgebende Regenspende rD(n) l/(s*ha) 120 17,3 erforderliche Rigolenlänge L m 120 17,5 gewählte Rigolenlänge Lgew m 120 17,4 vorhandenes Speichervolumen Rigole VR m3 120 17,2 versickerungswirksame Fläche AS, Rigole m2 120 16,4 maßgebender Wasserzufluss Qzu l/s 120 0,0 vorhandene Wasseraustrittsleistung QAustritt l/s Bemessungsprogramm ATV-A138.XLS © 2012 - Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH Engelbosteler Damm 22, 30167 Hannover, Tel.: 0511-97193-0, Fax: 0511-97193-77, www.itwh.de Lizenznummer: ATV-0171-1062 Lizenznummer: ATV-0171-1062 Seite 1 Seite 2 3,3 22,8 2 40 Bemessungsprogramm ATV-A138.XLS © 2012 - Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH Engelbosteler Damm 22, 30167 Hannover, Tel.: 0511-97193-0, Fax: 0511-97193-77, www.itwh.de Gesamtspeicherkoeffizient mittlerer Drosselabfluss aus der Rigole 120 43,3 17,5 18,0 Höhe der Rigole 17,5 Breite der Rigole 17,4 17,2 Außendurchmesser Rohr(e) in der Rigole 16,4 Abflussbeiwert gem. Tabelle 2 (DWA-A 138) 15,7 undurchlässige Fläche 17,0 Durchlässigkeitsbeiwert der gesättigten Zone 17,3 Wasseraustrittsfläche VSR: 224cm²/m 2) Vollsickerrohr (beidseitig): DN160, L=18m L [m] 11,8 Einzugsgebietsfläche 13,8 Zuleitung über Vollsickerrohr (am Ende verschlossen) 1) Rigole (beidseitig): b Rig = 1,00m; h Rig = 0,50m; Kiesfüllung Abfluss aus befestigter Fläche BÜ in Rigolen nach BÜ im Rasengleis Abfluss aus befestigter Fläche BÜ in Rigolen nach BÜ im Rasengleis HEAG mobilo GmbH HEAG mobilo GmbH K921: Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 K921: Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Entwässerungs- Abschnitt: Rasengleis nach BUe km 0,7+40,000 Entwässerungs- Abschnitt: Rasengleis nach BUe km 0,7+40,000 Dimensionierung einer Rigole oder Rohr-Rigole Dimensionierung einer Rigole oder Rohr-Rigole nach Arbeitsblatt DWA-A 138 nach Arbeitsblatt DWA-A 138 11,8 13,8 15,7 17,0 17,3 17,5 17,4 17,2 16,4 120 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 0 50 100 150 200 250 300 350 400 Rigolenlänge L [m] Dauer des Bemessungsregens D [min] Rigolenversickerung ATV-A138-7.3.xls 20.08.2015
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Mailänder Geo Consult GmbH Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Umwelterklärung (Screening) nach § 3c UVPG Aufgestellt im Juli 2014 Im Auftrag der Mailänder Geo Consult GmbH Karlstraße 67 76137 Karlsruhe HEAGmobilo GmbH Klappacher Straße 172 64285 Darmstadt Mailänder Geo Consult GmbH Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2 Maßnahmenkurzbeschreibung Die Erschließung des Campus TU-Lichtwiese durch den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) soll nachhaltig verbessert werden.Die HEAG mobilo GmbH plant dazu eine Straßenbahnstrecke zum Campus TU-Lichtwiese zu bauen. Die neue Straßenbahnstrecke soll von den bestehenden Gleisen der Linien 2 und 9 zum Böllenfall- tor an der Haltestelle Hochschulstadion in östlicher Richtung abzweigen und entlang des Lichtwie- senweges über den Campus TU-Lichtwiese bis zur Endhaltestelle TU-Lichtwiese/Mensa führen. Die Neubaustrecke endet in einer Wendeschleife. Ein Trassenneubau ist ab der Haltestelle Hoch- schulstadion mit Gleisdreieck bis zur Endhaltestelle mit Wendeschleife erforderlich. Die Neubau- strecke ist 1,33 km lang. Die Linienführung ist dem Übersichtslageplan zu entnehmen. Es ist ein 2-gleisiger Ausbau der Trasse vorgesehen, an der Endwendeschleife wird ein zweites Gleis zu Abstellung von Fahrzeugen vorgesehen. Die Trasse soll nördlich des Lichtwiesenweges geführt werden. Der Lichtwiesenweg wird soweit erforderlich im Rahmen der Planung neu gestal- tet. Im Querschnitt werden die Verkehrsflächen soweit erforderlich neu geordnet, insbesondere im Bereich des Wirtschaftshofes der Mensa sind Anpassungen erforderlich. Für das Projekt liegt eine Machbarkeitsstudie „ÖPNV -Untersuchung Erschließung Campus TU- Lichtwiese“ vor. Es wurde darin u.a. nachgewiesen, dass der Mitfall II (Straßenbahnlinie 2 über den Lichtwiesenweg bis zu einer Haltestelle TU-Lichtwiese/Mensa) eine verkehrlich sinnvolle Maßnah- me darstellt. Die Fortsetzung der Planung für den Mitfall II wird empfohlen. Darüber hinaus wurde eine Nutzen-Kosten-Untersuchung nach Standardisierter Bewertung in Auftrag gegeben; diese wird zur Zeit bearbeitet. Auf Grundlage einer ersten erschütterungstechnische Untersuchung ist davon auszugehen, dass im Bereich des Bauingenieurgebäudes die Anordnung eines punktförmig gelagerten Masse-Feder- Systems erforderlich wird. Bei der Ausführung dieser Trassenvariante ist die Abstimmfrequenz des Systems im Rahmen der Entwurfsplanung noch endgültig festzulegen. Die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV-Untersuchung) wurde untersucht. Bezüglich der Be- troffenen im Bereich Mensa / Bauingenieurgebäude konnten aufgrund der gelieferten Daten keine Beeinflussungsprobleme festgestellt werden. Es sind normale elektrotechnische Geräte im Einsatz, die nicht sensibel auf Gleichfeldänderungen reagieren. Die Fertigstellung ist für 2017 vorgesehen. Stand: Juli 2012 Formular 3.0: Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 1/8 1. Merkmale des Vorhabens Beschreibung des Sachverhalts 1.1 Größe des Vorhabens 1.1.1 Überschreitet das Vorhaben 60 % der entsprech enden Größe oder Leistung aus Spalte 1, für die eine UVP zwinge nd erforderlich ist? Nein 1.1.2 Flächenverbrauch (Bodenversiegelung) - Übersc hreitet die erforderliche Grundfläche für das Vorhaben 20.000 m²? Zum derzeitigen Planungsstand kann von einer Inansp ruchnahme unversiegelter Fläche in einer Größenordnung von ru nd 10.000 m² ausgegangen werden. Es ist vorgesehen, die Trasse w eitgehend als versickerungsaktives Rasengleis auszuführen, sodass die o. g. Flächeninanspruchnahme nur eine geringe Versiegelung darstellt. 1.1.3 Ist mit der Planung auch ein Vorhaben verbund en, das eigenständig einer Nr. nach Anlage 1 UVPG zugeordnet werden kann, wie z.B. Nr. 8.1.1? Nein 1.2 Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft 1.2.1 Wasser 1.2.1.1 Ist es im Zusammenhang mit dem Vorhaben erf orderlich, eine Abwasserbehandlungsanlage zu errichten bzw. wesentl ich zu ändern, die für nachfolgende Abwassermengen ausgelegt ist: - organisch belastetes Abwasser ≥ 600 kg BSB 5 /d (roh) bis < 9000 kg BSB5/d (roh) Nein - organisch belastetes Abwasser ≥ 120 kg BSB 5 /d (roh) bis < 600 kg BSB5/d (roh) - anorganisch belastetes Abwasser ≥ 900 m³/2h bis 4500 m³/2h (ausgenommen Kühlwasser) - anorganisch belastetes Abwasser ≥ 10 m³/2h bis 900 m³/2h (ausgenommen Kühlwasser) Entnehmen/ Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen von Nein Stand: Juli 2012 Formular 3.0: Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 2/8 1. Merkmale des Vorhabens Beschreibung des Sachverhalts - 5000 bis < 100.000 m³/Jahr - 100.000 bis < 10. Mio m³/Jahr Tiefbohrungen zum Zwecke der Wasserversorgung vorzunehmen? Nein 1.2.2 Boden 1.2.2.1 Schadstoffeintrag Das Vorhaben führt zu keinen Schadstoffeinträgen. 1.2.2.2 Ist mit dem Vorhaben eine Abgrabung zur Gew innung von Bodenbestandteilen wie Kies, Sand, Mergel, Ton, Leh m oder Steinen verbunden, deren Rauminhalt mehr als 10.000 m 3 beträgt? Es wird bei einer Flächeninanspruchnahme von ca. 10 .000 m² und einer Ausbautiefe von ca. 0,8 m von einem Aushubvol umen von rund 8.000 m³ ausgegangen. 1.2.3 Natur und Landschaft 1.2.3.1 Findet das Vorhaben außerhalb von folgenden Gebieten statt - Gebiete mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB - Gebiete während der Planaufstellung nach § 33 Bau GB - Gebiete im Innenbereich nach § 34 BauGB? Das Vorhaben befindet sich z. T. innerhalb des Gelt ungsbereiches des Bebauungsplanes O 10 "Erweiterung der Technischen H ochschule Darmstadt auf der Lichtwiese" von 1966. Die Rahmenp lanung Standort Lichtwiese, der auch die Straßenbahnanbindung beinh altet, soll in einen Bebauungsplan für die Lichtwiese überführt we rden (Stadt Darmstadt, Dezernat V Bau und Immobilien (2012): Te chnische Universität Darmstadt, Rahmenplanung Lichtwiese). 1.2.3.2 Findet das Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB statt? Nein 1.2.3.3 Erfordert das Vorhaben die Rodung von Wald auf einer zusammenhängenden Fläche vom mehr als 5.000 m²? Gemäß Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2005) stellen die bet roffenen Gehölzflächen keinen Wald, sondern Parkanlagen dar. Die geschätzte Größe der Rodungsfläche in den Gehölzen liegt bei rund 2.000 m². 1.2.3.4 Kann das Vorhaben das Landschaftsbild beein trächtigen? Ja. Im Abschnitt des Lichtwiesenweges z wischen Nieder-Ramstädter Straße und Hochschulgelände befinden sich Alleebäum e, Grünflächen und waldartige Gehölzflächen mit z. T. altem Baumbe stand, die das Ortsbild prägen. Hier können Eingriffe zu Beeinträchtigungen führen. 1.3 Abfallerzeugung Stand: Juli 2012 Formular 3.0: Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 3/8 1. Merkmale des Vorhabens Beschreibung des Sachverhalts 1.3.1 Anfall gefährliche Abfälle in [t/a] Hinweise zu gefährlichen Abfällen in den Aufbruch- und Aushubmassen liegen nicht vor. 1.4 Umweltverschmutzung und Belästigungen 1.4.1 Luft 1.4.1.1 Werden Emissionen (Massenströme) nach Nr. 4 .6.1.1 a) TA Luft überschritten? Nein. Durch den Bau und den Betrieb der Straßenbahn finden die nach Nr. 4.6.22 a) genannten Massenströme nicht statt. 1.4.1.2 Werden Emissionen (diffuse Emissionen) nach Nr. 4.6.1.1 b) TA Luft überschritten? Nein. Durch den Bau und den Betrieb der Straßenbahn finden die nach Nr. 4.6.22 b) genannten diffusen Emissionen nicht statt. 1.4.1.3 Ist eine Ermittlung der Vorbelastung nach N r. 4.6.2.1 TA Luft erforderlich? Nein. Es finden keine relevanten stofflichen Emissionen statt. 1.4.1.4 Ist mit einer relevanten Zusatzbelastung ge mäß Nr. 4.1 c) TA Luft zu rechnen? (s. Nrn. 4.2.2 a), 4.3.2 a), 4.4.1 Satz 3, 4.4.3 a) und 4.5.2 a)) Nein 1.4.1.5 Liegen hinreichende Anhaltspunkte für eine Sonderfallprüfung nach Nr. 4.8 TA Luft vor? Nein. Es sind keine entsprechenden Emissionen durch Bau und Betrieb der Straßenbahn gegeben. 1.4.1.6 Werden bei bestimmungsgemäßem Betrieb geruc hsintensive Stoffe emittiert? Nein 1.4.1.7 Stickstoffdeposition in die Vegetation sensibler Bereiche (z.B. FFH/Natura 2000) Nein. Beim Bau und Betrieb der Straßenbahn werden keine N- Verbindungen emittiert. 1.4.2 Lärm 1.4.2.1 Wird der um 6 dB(A) verminderte Richtwertan teil der Immissionsrichtwerte nach Nr. 6 TA Lärm am maßgebli chen Immissionsort (eventuelle Verkehrgeräusche sind zu berücksichtigen) überschritten? Eine Überschreitung kann zum derzeitigen Planungsst and nicht ausgeschlossen werden. Dies ist im Rahmen einer Sch alltechnischen Untersuchung zur Ermittlung der Gesamtverkehrslärmb elastung zu prüfen. 1.5 Unfallrisiko, insbesondere mit Blick auf verwen dete Stoffe und Technologien Stand: Juli 2012 Formular 3.0: Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 4/8 1. Merkmale des Vorhabens Beschreibung des Sachverhalts 1.5.1 Wird das Vorhaben in einem Betriebsbereich na ch § 3 Abs. 5a BImSchG realisiert, in dem gefährliche Stoffe in Me ngen vorhanden sind, die die in Anhang I Spalte 4 der 12 . BImSchV genannten Mengenschwellen erreichen oder überschreiten? Nein 1.5.2 Technologie (Reaktionen) Nicht relevant 1.5.3 Sind bei Änderungsvorhaben sicherheitsrelevan te Anlagenteile betroffen? Nicht relevant 2. Standort des Vorhabens Beschreibung des Sachverhalts 2.1 Bestehende Nutzung des Gebietes, insbesondere a ls Fläche für Siedlung und Erholung, für land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzungen, für sonstige wi rtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Versorgung (Nutzungskriterien ) Das Gebiet im Umgriff der Planung wird folgendermaß en genutzt (Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissen schaftsstadt Darmstadt (2005)): Nördlich des Lichtwiesenweges Gemeinbedarf Schule, Grünfläche Parkanlage, Sonderbaufläche Technische Universität. Südlich des Lichtwiesenweges: Sonderbaufläche (Hoch schulstadion), Grünfläche, Wohnbaufläche, Sonderbaufläche technische Universität. Durch das vergleichsweise geringe Verkehrsaufkommen im Lichtwiesenweg ist die Lärmbelastung des Gebiets en tsprechend niedrig. Als schutzwürdige Nutzungen sind die Wohnb aufläche, die Schule und die Universitätseinrichtungen zu betrach ten. Die Grünflächen dienen der Freizeit- und Erholungsnutzu ng. Letzterer kommt im Stadtgebiet ebenfalls entsprechende Schutzwürdigkeit zu. Stand: Juli 2012 Formular 3.0: Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 5/8 2.2 Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit v on Wasser, Boden, Natur und Landschaft des Gebietes (Qualitätskriterien ) Das Gebiet im Umgriff der Planung ist vom Menschen gestaltet. Natürliche Ausprägungen von Vegetation, Tierwelt, Boden, Wasser und Landschaft sind hier nicht gegeben. Vor dem Hinterg rund des allgemein stark vorbelasteten Stadtbildes kommt den hier vorhandenen Grünstrukturen eine hohe Bedeutung zu. Dauerhaft mi t Verkehrsinfrastruktur zu überbauende Flächen verlie ren ihre Funktionalität für Natur und Landschaft. Stand: Juli 2012 Formular 3.0: Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 6/8 2.3 Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung folgender Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes ( Schutzkriterien ) Schutzgut Menschen: Den Gebieten hoher Schutzwürdig keit (Wohnbauflächen, Schule, Hochschule sowie Erholungs flächen) ist eine geringe Belastbarkeit zuzuordnen. Sport- und F reizeitflächen sind höher belastbar, da sie selbst entsprechend ihrer N utzung Lärmemittenten sein können. Schutzgut Tiere und Pflanzen: Hier ist eine mittler e Belastbarkeit zu unterstellen, da in Städten von einer an die anthro pogenen Vorbelastungen angepasste Tier- und Pflanzenwelt auszugehen ist. Schutzgut Boden: Die Belastbarkeit gegenüber Versie gelung bzw. Befestigung (vollständiger Verlust der Bodenfunktio nen) ist gering, gegenüber Überformung (teilweiser und regenerierbar er Verlust der Bodenfunkionen) mittel. Schutzgut Wasser: Die Belastbarkeit des Grundwasser s gegenüber Versiegelung ist gering, da sie eine Verminderung d er Grundwasserneubildung darstellt. Oberflächengewässe r sind im Umgriff der Planung nicht vorhanden. Schutzgut Klima / Luft: In urbanen Räumen ist grund sätzlich von einer geringen Belastbarkeit des Klimas und der Lufthygie ne auszugehen. Überbauungen bedeuten Verluste von klimatisch und l ufthygienisch aktiven Flächen. Schutzgut Landschaft (hier: Ortsbild): Die Belastba rkeit des Ortsbildes ist als gering einzustufen, da den Grünflächen und dem Baumbestand im urbanen Bereich eine hohe Bedeutung und Empfindl ichkeit zuzuordnen sind. Überbauungen bedingen Verluste sta dtbildprägender Strukturen. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Das im Um griff der Planung vorhandene Kulturdenkmal Schwimmbad im Hochschulsta dion weist gegenüber den Projektwirkungen eine hohe Belastbark eit auf, da es durch die Entfernung und vorhande optische Abschirm ung vom Vorhaben nicht betroffen ist. Aus zusätzlichen Verk ehrsflächen wie der geplanten Straßenbahn lässt sich keine wesentliche Auswirkung auf das Kulturdenkmal ableiten. 2.3.1 Natura 2000-Gebiete nach §7 Abs.1 Nr.8 BNatSc hG Natura 2000-Gebiete sind im Wirkraum des Vorhabe ns nicht vorhanden. Stand: Juli 2012 Formular 3.0: Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 7/8 2.3.2 Naturschutzgebiete gemäß § 23 BNatSchG, sowei t nicht bereits von Nr. 2.3.1 erfasst Naturschutzgebiete sind im Wirkraum des Vorhabens nicht vorhanden. 2.3.3 Nationalparke gemäß § 24 BNatSchG, soweit nic ht bereits von Nr. 2.3.1 erfasst Nationalparke sind im Wirkraum des Vorhabens nicht vorhanden. 2.3.4 Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebi ete gemäß den §§ 25 und 26 BNatSchG Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete si nd im Wirkraum des Vorhabens nicht vorhanden. 2.3.5 Naturdenkmäler nach §28 BNatSchG Naturdenkmäl er sind im Wirkraum des Vorhabens nicht vorhanden. 2.3.6 Geschützte Landschaftsbestandteile, einschl. Alleen nach § 29 des BNatSchG Geschützte Landschaftsbestandteile sind im Wirkraum des Vorhabens nicht vorhanden. 2.3.7 Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatS chG Gesetzlich geschützte Biotope sind im Wirkraum des Vorhabens nicht vorhanden. 2.3.8 Wasserschutzgebiete nach § 51 WHG, Heilquellenschutzgebiete nach § 53 Abs. 4 WHG, Risikogebiete nach § 73 Abs.1 WHG und Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Risi kogebiete für Hochwasser und Überschwemmungsgebiete sind im Wirkr aum des Vorhabens nicht vorhanden. 2.3.9 Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvor schriften festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschrif ten fesgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind, s ind im Wirkraum des Vorhabens nicht vorhanden. 2.3.10 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbes ondere Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte in verdichteten Räum en i. S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 5 ROG Der Planungsraum befindet sich in dem im Regionalpl an Südhessen (2000) ausgewiesenen Oberzentrum Darmstadt innerhal b des Verdichtungsraumes. 2.3.11 in amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die von der Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeuten de Landschaft eingestuft worden sind Das Baudenkmal "Schwimmbad im Hochschulstadion" bef indet sich ca. 100 m südlich des Lichtwiesenweges. Eine Beeinträch tigung durch das geplante Vorhaben ist aufgrund der Entfernung und d er optischen Abschirmung auszuschließen. Aus zusätzlichen Verkeh rsflächen wie der geplanten Straßenbahn resultiert zudem keine we sentliche Auswirkung auf das Kulturdenkmal. 3 Merkmale der möglichen Auswirkungen Beschreibung des Sachverhalts Stand: Juli 2012 Formular 3.0: Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 8/8 3.1 Dem Ausmaß der Auswirkungen (geografisches Gebiet und betroffene Bevölkerung) Der Wirkraum des Vorhabens ist begrenzt. Es ist dav on auszugehen, dass die Schallemissionen die am weitesten reichend en Auswirkungen darstellen. Hier kann ein Wirkraum von rund 200 m b eidseits der geplanten Trasse geschätzt werden. Die Auswirkungen beschränken sich damit auf die Umgebung des Lichtwiesenweges un d Flächen innerhalb des Hochschulcampus. Zu bemerken ist, das s sich im westlichen Teil des Planungsgebietes eine Schule un d im östlichen Teil die Institutsgebäude sowie Mensa der Hochschule bef inden. Nördlich des Lichtwiesenweges erstrecken sich Grünflächen, d ie u. a. der Erholungsnutzung dienen. Südlich des Lichtwiesenweg es liegt Wohnnutzung vor. Innerhalb des Wohngebietes liegt e ine dauerhafte Betroffenheit durch projektbedingte Schallbelastung vor. Die übrigen o. g. Nutzungen sind während der jeweiligen vorübergeh enden Nutzungsdauer betroffen. 3.2 Dem etwaigen grenzüberschreitenden Charakter de r Auswirkungen Grenzüberschreitende Auswirkungen des Vorhabens sin d nicht abzuleiten. 3.3 Der Schwere und der Komplexität der Auswirkunge n Die Auswirkungen Schall, Erschütterungen, sekundä rer Luftschall und Flächeninanspruchnahmen sind als potenziell erhebli ch einzustufen und erfordern den Beeinträchtigungen entsprechende Maßnahmen des Schall- und Erschütterungsschutzes sowie der naturs chutzrechtlichen Eingriffsregelung. 3.4 Der Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen Die o. g. Auswirkungen werden bei Umsetzung des Vorhabens eintreten. 3.5 Der Dauer, Häufigkeit und Reversibilität von Au swirkungen Baubedingte Schall- und Erschütterungsim missionen sowie Flächeninanspruchnahmen sind vorübergehend und reve rsibel. Die Kompensation baubedingter Vegetationsverluste benöt igt jedoch Zeit, bis sich ein der Ausgangssituation entsprechender W uchsumfang einstellt. Anlagebedingte Flächeninanspruchnahmen u nd betriebsbedingte Schall- und Erschütterungsimmissio nen sind dauerhaft und solange die Trasse besteht bzw. betri eben wird nicht reversibel. Georg-Buechner-Schule Hummelhof 175 133 120*HRUJ%FKQHU6FKXOH 53 Dkl. 9 1 3 Sporthalle 1 20 14 15 13 16 21 22 31 Schnampelweg Lichtwiesenweg 3|SSHUOLQJZHJ 1GU5DPVWlGWHU6WUDH Poepperlingweg Lichtwiesenweg Lichtwiesenweg 3HWHUVHQVWUDH Handballplatz Basket-ball Feder-ball L5|043504 L5|033503 L5|023502 3540 L5|073507L5|063506L5|013501 3160L1|083108 L4|0134013361 L3|013301 3402 3161 L3|03L3|02 3206 L2|033203 94 17812 726 725 2631 459 262 187 1013 99 2141 2104 75 17813 100 74 Fl.25 Fl.25 Fl.8 R=50mR=50m R=25mGleis 1Gleis 2 R=50m2.103.002.10 6.00 3.15 R=25m R=25m RA=60m 2.552.001.252.10R=35mR=25m1.252.35 5.500.501.71 5.50 R=25m 0.30 R=25mR=25m 5.504.302.50 2.80 3.00 23.06 6WW]ZDQG R=50m R=150mR=300mR=400m R=400mR=30m R=30m hEHUVLFKWVODJHSODQ 0DVWDE Darmstadt, 04. Dezember 2013 6WUDHQEDKQQHXEDXCampus TU-Lichtwiese Plangrundlage:6FKOHU3ODQIngenieurgesellschaft mbH
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UVS 1 1:3.500 TK 10/15 10/15 10/15 NP AL Umweltverträglichkeitsstudie Landschaftspflegerischer Begleitplan Schutzgut Menschen Bestand, Bewertung und wesentliche Konflikte Flächennutzungen gemäß Flächen- nutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 2006 Wohnbaufläche Sonderbauflächen Technische Universität Schulen Sportanlagen Freibäder Heizwerke, Umspannanlagen Grünflächen/ Waldflächen Wegenetz mit hoher Bedeutung für die freiraumgebundene Erholung Legende 0 100 200 300 400 500 m Schutzgut MenschenBeeinträchtigung des Wohn- und Arbeitsumfeldes durch Schall,Erschütterungen, Umleitungen und Verkehrsbehinderungen sowie Flächeninanspruchnahme. Baubedingte Konflikte Inanspruchnahme bisheriger Freiflächen undWegebeziehungen. Anlagebedingte Konflikte technische PlanungNachrichtliche Darstellung Studentisches Wohnen Bewertung / Empfindlichkeit hoch mittel gering Untersuchungsraumgrenze(50 m beidseitig der geplanten Trasse) G:\NAHVERKEHR\K921_Darmstadt_Campus_TU_Lichtwiese\Umwelt_Landschaft\GIS\qgis Erhöhung der Verkehrslärmimmisionen in benachbarteSiedlungsflächen. Betriebsberechtigte Konflikte N
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Lichtwiesenweg 10,00 4,80 1,503,003,252,102,732,251,50 M9M3 M12 M13 M10 M11 M8 M4 M6 M7 M5 M1 M2 Fahrdraht und Tragseil Fahrdraht und Tragseil M14 M15 - 48,00 m - Tragseil CU, Fahrdraht RiS 120(Federnachspannung) Ts/Fd-Abfangung bis M1 Ts/Fd-Abfangung bis M6 M40 M43 M44 M42 M41 M45 M47 M48 M49 M50 M51 M52 M53 M54 M55 M56M57M58M59 M60M32 M28 M33 M34 M35 M36 M37 M38 M16 M17 M18 M19 M20 M21 M22 M23 M24 M25 M26 TS 10kN, FD 10kNTS 10kN, FD 10kN Tragseil CU, Fahrdraht RiS 120 - 48,00 m - - 48,00 m - Festpunkt - 27,50 m - M29 M30 M31 M39 M46 - 48,00 m - - 48,00 m - - 48,00 m - - 48,00 m - - 40,00 m - - 45,00 m - - 50,00 m - - 32,00 m - - 31,00 m - - 41,00 m - - 50,00 m - - 48,00 m - - 36,00 m - - 14,00 m - - 31,00 m - M27 - 27,50 m - - 40,00 m - - 37,00 m - Ts/Fd-Abfangung bis Festpunkt M53 Ts/Fd-Abfangung bis Festpunkt M53 Ts/Fd-Abfangung bis M1 Ts/Fd-Abfangung bis M6 Kw-Abfangung bis M55 Fp-Anker Fp-Anker G:\NAHVERKEHR\K921_DARMSTADT_CAMPUS_TU_LICHTWIESE\02_VORPLANUNG\PLAENE\LP\L_PVPK05_V5A.DWG\mic-2007-nv.ctb Stand: 08.06.2015 9RUHQWZXUI6WUDHQEDKQ78/LFKWZLHVH
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SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ ERSCHÜTTERUNGSSCHUTZ BAUDYNAMIK & BAUPHYSIK TECHNISCHE AKUSTIK Messstelle zur Ermittlung der Emission und Immission von Geräuschen und Erschütterungen gemäß § 26 BImSchG Schallschutzprüfstelle DIN 4109 Zertifikat: VMPA-SPG-203-00-HE Fehlheimer Str. 24 64683 Einhausen Telefon (06251) 9646-0 Telefax (06251) 9646-46 E-Mail: info@fritz-ingenieure.de www.fritz-ingenieure.de Bericht Nr.: 14237-VME-1 Datum: 08.09.2015 Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe Sachbearbeiter: Dipl.-Ing. Rolf Schneider Qualitätskontrolle: Dipl.-Phys. Peter Fritz Umfang des Dokumentes Textteil: 9 Seiten Anhänge: 25 Seiten Dieser Bericht ist nur für den Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Eine darüber hinausgehende Verwendung, vor allem durch Dritte, unterliegt dem Schutz des Urheberrechts gemäß UrhG. MESSBERICHT - ERSCHÜTTERUNGEN Vorhaben: Straßenbahnneubau Campus TU Lichtwiese in Darmstadt Untersuchungsumfang: Messtechnische Erfassung der Transferfunktionen von Geschossdecken und vom Freifeld auf die Gebäude- fundamente in exemplarischen Gebäuden im Einwirk- ungsbereich der Straßenbahnstrecke - 2 - ___________________________________________________________ Projekt: 14237-VME-1 08.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe Inhaltsverzeichnis 1 Sachverhalt und Aufgabenstellung 4 2 Bearbeitungsgrundlagen 4 3 Messdurchführung 5 3.1 Messobjekte 5 3.2 Beschreibung der Messkette 6 3.2.1 Messgeräte 6 3.2.2 Anordnung der Sensoren 7 3.3 Messdurchführung 8 3.4 Auswertung der Messungen 9 4 Untersuchungsergebnisse 9 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Prinzipskizze der Messanordnung 7 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Komponenten des eingesetzten Messsystems 6 Anhänge ANHANG 1 Messprotokoll MP 01 – Jahnstraße 133 ANHANG 2 Messprotokoll MP 02 – El-Lissitzky-Straße 1 ANHANG 3 Messprotokoll MP 03 – Franziska-Braun-Straße 7 ANHANG 4 Messprotokoll MP 04 – Franziska-Braun-Straße 3 ANHANG 5 Messprotokoll MP 05 – Franziska-Braun-Straße 10 - 3 - ___________________________________________________________ Projekt: 14237-VME-1 08.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe Abkürzungsverzeichnis dB Dezibel f Frequenz [Hz] f0 Eigenfrequenz Hz Hertz, Schwingung je Sekunde MP Messpunkt r, R Abstand Stabw. Standardabweichung T2 Übertragungsfunktin vom Freifeld auf die Geschossdecke T3 Übertragungsfunktion der Decke [dB] TU Technische Universität U(t) Spannung in Abhängigkeit von der Zeit v / v(t) Schwingschnelle v0 Referenzwert für die Schwingschnelle [5 * 10-8 m/s] - 4 - ___________________________________________________________ Projekt: 14237-VME-1 08.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe 1 Sachverhalt und Aufgabenstellung Zur Verbesserung der ÖPNV -Anbindung des Campus TU Lichtwiese pla - nen die HEAG mobilo Gm bH und die Stadt Darmstadt in Abstimmung mit der TU Darmstadt die Verlängerung der Straßenbahnlin ie 2 von der Nie - der-Ramstädter-Straße auf den Campus der Universität. Im Rahmen des Planrechtsverfahrens muss geprüft werden, ob es pla n- bedingt zu erheblich belästigenden Erschütterungsimmissionen auf Grund des zukünftigen Schienenverkehrs kommen kann. Daher wird an 5 exemp- larischen Gebäuden, im Bereich der geplanten und bestehenden Straße n- bahnstrecke messtechnische Untersuchungen zur Ermittlung der Ei n- gangsgrößen für eine Erschütterungsprognose durchg eführt werden. Die zu erhebende n relevanten baudynamischen Größen sind die Übertr a- gungsfunktionen von Geschossdecken, sowie die Übertragung vom Fre i- feld auf die Gebäude. Im vorliegenden Bericht wird ausschließli ch dargestellt, wie die Übertr a- gungsfunktionen ermittelt wurden und zu welchen Ergebnissen die mes s- technischen Erhebungen geführt haben. Die Erschütterungsprognose und die Beurteilung der prognostizierten Erschütterungsimmissionen entlang der Straßenbahnlinie Campus Lichtwiese werden im Bericht Nr. 14237- VVE-1 behandelt. 2 Bearbeitungsgrundlagen Für die durchgeführten baudynamischen Prüfungen wurden die folgenden Normen und Regelwerke herangezogen. /1/ DIN 45669 Teil 1, „Messung von Schwingungsimmissionen“ Anfo r- derungen an Schwingungsmesser, September 2010 /2/ DIN 45669 Teil 2, „Messung von Schwingungsimmissionen “Mes s- verfahren, Juni 2005 /3/ DIN 45672 Teil 1 „Schwingungsmessungen in der Umgebung von Schienenverkehrswegen“ Messverfahren vom September 1991 - 5 - ___________________________________________________________ Projekt: 14237-VME-1 08.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe /4/ DIN 45672 Te il 2 „Schwingungsmessungen in der Umgebung von Schienenverkehrswegen“ Teil 2: Auswerteverfahren vom Juli 1995 3 Messdurchführung Die Messungen wurden am 22.07 und 2 3.07.2015 gemäß den Vorgaben der DIN 45672-1 /3/ durchgeführt. 3.1 Messobjekte Die Erschütterungsmessungen wurden in insgesamt 5 repräsentativ aus- gewählten Gebäuden durchgeführt, die sich alle im direkten Einwirkung s- bereich der geplanten und bestehenden Straßenbahnstrecke befinden. Ein Gebäude ist ein Wohnhaus in der Nie der-Ramstädter Straße B ereich der bestehenden Straßenbahnstrecke. 4 Gebäude befinden sind Gebäude der TU Darmstadt und befinden im Einwirkungsbereich der neuen Str a- ßenbahntrasse an der Lichtwiese. Sie wurden so ausgewählt, dass auf Grund der gegebenen Abst ände zur Trasse, der Trassenführung und der vorhandenen Bausubstanz, ein erschütterungstechnisches Konfliktpote n- tial nicht au sgeschlossen werden kann. In den Untersuchungsobjekten sind jeweils drei Geschossdecken messtechnisch untersucht worden. Dies sind im Einzelnen die nachfolgend aufgeführten Gebäude: MP 01 Jahnstraße 133 MP 02 El-Lissitzky-Straße 1, Architekturgebäude L3 / 01 MP 03 Franziska-Braun-Straße 7, Bauingenieurwesen Institutsgebäude 1, L5 / 01 MP04 Franziska-Braun-Straße 3, Bauingenieurwesen Institutsgebäude 2, L5 / 06 MP05 Franziska-Braun-Straße 10, Medienzentrum, L4 / 02 In Anhang 1.1 bis 5.1 erfolgt eine Beschreibung der Messobjekte. Bei den Untersuchungsobjekten handelt es sich bis auf das Gebäude Jahnstraße 133 ( MP01) um Gebäude mit überwiegend wissenschaftlicher Nutzung . Diese Gebäude sind in Massivbauweise mit Stahlbetondecken ausg eführt. Das Gebäude in der Jahnstraße 133 hat ausschließlich Holzbalkend e- cken. - 6 - ___________________________________________________________ Projekt: 14237-VME-1 08.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe 3.2 Beschreibung der Messkette 3.2.1 Messgeräte Für die Durchführung de r Erschütterungsmessungen wurden die in der folgenden Tabelle 1 aufgeführten Komponenten eingesetzt. Tabelle 1: Komponenten des eingesetzten Messsystems GEOPHONE: Absolut Geschwindigkeitsaufnehmer Hersteller: Western Data Systems Kennfrequenz: 4,5 + 0,5 Hz Empfindlichkeit: 0,29 + 5% V/cm/s MESSVERSTÄRKER: SMK-4812; 12 Kanäle Hersteller: Dr. Kebe Scientific Instruments GmbH Frequenzbereich: 1 … 315 Hz Meßbereich: Schwinggeschwindigkeit 0,1 ... 500 mm/s Nachweisgrenze: besser 0,002 mm/s (gem. DIN 45669) Genauigkeitsklasse: DIN 45669-1 im genannten Frequenzbereich LAPTOP Hersteller: Lenovo CPU: Intel Centrino vPro 2,5 GHz A/D-WANDLER DAQ-Card 6036-E , 16 Kanäle Hersteller: National Instruments Auflösung: 16 Bit SOFTWARE: MEDA-AD Hersteller: Wölfel Meßsysteme Software GmbH + Co. KG Version: 2013-1 Die einzelnen Kanäle der 12-kanaligen Messanlage wurden letztmalig am 16.01.2014 im Labor mit einem rückführbar kalibrierten Referenzaufneh- mer im Kopf an Kopf Verfahren für den relevanten Frequenzbereich kali b- riert. Vor der Durchführung der Messungen wurde die Funktionsfähi gkeit der Messgeräte durch kurze Stoßanregungen an den Sensoren auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft. Die Abtastung der analogen Messsignale erfolgte mit einer Abtastrate von fS = 1024 Hz. - 7 - ___________________________________________________________ Projekt: 14237-VME-1 08.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe Somit bietet die Abtastung die Möglichkeit die Signale bis zu einer Fr e- quenz von 500 Hz spektral auszuwerten. Die in der Messkette eingeset z- ten Komponenten sind in Tabelle 1 aufgeführt. Abbildung 1: Prinzipskizze der Messanordnung 3.2.2 Anordnung der Sensoren Zur Ermittlung der Gebäudeübertragungsfunktionen wird es zunächst e r- forderlich den Übertragungsweg der Schwingungen vom Erdreich auf das Gebäudefundament messtechnisch zu erf assen. Hierzu wird vor dem G e- bäude ein Sensor auf einem ca. 60 cm langen Erdspieß an das Erdreich angekoppelt. Zusätzlich wird eine weitere Messposition im Bereich des der bestehenden und geplanten Straßenbahntrasse zugewandten Gebä u- - 8 - ___________________________________________________________ Projekt: 14237-VME-1 08.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe defundaments eingerichtet. Hier werden Schwinggeschwindigkeiten in drei Raumrichtungen gemessen. Das gewählte Koordinatensystem wurde an den Gebäudeachsen ausgerichtet. Es wurde darauf geachtet, dass die Messrichtung X parallel zur Bahnstrecke, die Messrichtung Y quer zur Bahn verläuft. Die Ankopplung der Se nsoren erfolgte gemäß DIN 45669-2 /2/. Des Weiteren wird der Übertragungsweg vom Fundament auf die G e- schossdecken messtechnisch ermittelt. Dazu erfolgt zusätzlich die Installa- tion der Schwingungsa ufnehmer in Fußbodenmitte der einzelnen schutz- würdigen Räume. Nach Möglichkeit werden in 3 Räumen in unterschiedl i- chen Geschosslagen die Schwingungsimmissionen in vertikaler Richtung erfasst. Die Anordnung der Sensoren sowie die Ankopplungsbedingungen de r Sensoren an den Messpositionen, die von der Oberflächenbeschaffenheit des Bodens abhängen, sind in Anhang 1.1 bis Anhang 5.1 angegeben. Eine Fotodokumentation der Messpositionen sowie Angaben zu den ve r- wendeten Sensoren findet sich in Anhang 1.2 bis Anhang 5.2. 3.3 Messdurchführung Für das Messobjekt Jahnstraße 133 (MP01) erfolgt die Anregung des G e- bäudes durch den Straßenbahnverkehr in der Nieder- Ramstädter-Straße. Hierbei werden resultierenden Erschütterungen für jede einzelne Straßen- bahnvorbeifahrt messt echnisch erfasst. Hierbei erfolgt die Registri erung der Signale v (t) an allen Messpositionen zeitgleich. Zusätzlich werden die Zugnummer und die Fahrtrichtung aufgenommen. Des Weiteren wird mit Hilfe einer Radarpistole die Geschwindigkeit der vorbeifahren den Fah r- zeuge registriert. Eine Zusammenstellung der messtechnisch erfassten Zugereignisse mit Angabe des befahrenen Gleises sowie der gefahrenen Geschwindigkeit findet sich in Anhang 1.3. Für die Messobjekte auf dem Campus der TU Lichtwiese Darmstadt (MP02 bis MP05) erfolgt die Anregung der Gebäude mit Hilfe eines ha n- delsüblichen Plattenrüttlers im Außenbereich der Gebäude. Die Erschütte- rungssignale werden für jedes Ereignis unmittelbar nach Durchführung der Messung auf dem Bildschirm des Messrechners angezeigt und auf Plausi- - 9 - ___________________________________________________________ Projekt: 14237-VME-1 08.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe bilität geprüft. Soweit Störungen festgestellt werden, wird die jeweilige Messung verworfen. Sofern Übersteuerungen oder Untersteuerungen für einzelne Kanäle auftraten, wurden die Messungen verworfen, die Au s- steuerung angepasst und e ine erneute Messung durchgeführt. Die zur Auswertung verwertbaren Messergebnisse werden direkt nach der Plaus i- bilitätsprüfung der v(t) -Signale für die spätere Auswertung digital abg e- speichert. Die Signale werden dann nach Absolvierung des Messpr o- gramms im Labor gemäß DIN 45672-2 /4/ ausgewertet. 3.4 Auswertung der Messungen Zur Ermittlung der bauphysikalischen Kenndaten der Gebäude erfolgt die Auswertung der Schwingschnelle v(t) im Frequenzbereich gemäß DIN 45672-2 /4/. Die Auswertu ng im Frequenzbereich erfolgt mit Hilfe von Terzanalysen. Hierbei wird der gleitende Effektivwert in Terzbändern mit einer konstanten relativen Breite von 23 % gebildet. Der Bereich der Terzmittenfrequenz erstreckt sich von 4 Hz bis 315 Hz. Anschließend we r- den für den vorgenannten Frequenzbereich Verhältniswerte der einzelnen Messpositionen auf den Geschossdecken zu der am Gebäudefundament bzw. vom Freifeldpunkt auf das Gebäudefundament gebildet. Hieraus e r- hält man die Transferfunktion 3 und die Transferfunktion 2. 4 Untersuchungsergebnisse Die Untersuchungsergebnisse für die 5 repräsentativen Gebäude im Be - reich der bestehenden bzw. geplanten Gleisanlage und der hierin ausg e- wählten Deckenfelder sind in den Anhängen 1.4 bis 5.4 dokumentiert. In diesen Anhängen finden sich die Übertragungsfunktionen für die geme s- senen Geschossdecken. Die Übertragungsfunktionen vom Freifeld auf das Gebäudefundament sind in Anhang 1.5 bis Anhang 5.5 dargestellt den Frequenzbereich von 4 Hz bis 315 Hz ausgewiesen. Für die T3 - Funktion ist das Übertragungsmaß jeweils für jeweils 3 Räume je Messo b- jekt angegeben. Die Graphiken zeigen die Resonanzfrequenzen der G e- schossdecken als Mittelwert. Dipl.-Phys. Peter Fritz Dipl.- Ing. Rolf Schneider Projekt: 14237-VME-1 08.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe ANHANG Messprotokoll Erschütterungen Beschreibung des Messortes X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\Messungen\E-Auswertung\IP01-Jahnstraße 133\[IP05-Messprotokoll.xls]Immissionsort Immissionsort: MP01 Bezeichnung: Objektadresse: Jahnstraße 133 Datum: 64287 Darmstadt Allgemeine Angaben zum Gebäude Anzahl der Geschosse ohne Keller: 3 Anzahl der Kellergeschosse: 1 Baujahr: Art der Baukonstruktion: Massivbau mit Holzbalken Abstand zum nächstgelegenen Gleis (Bestand): 17,5 m Lageplan (nicht maßstäblich) Orientierung der Messpunkte Lager Büro Schlafen Kinder KG EG 1.OG 2.OG Triaxialgeophon Vertikalgeohon Allgemeine Angaben zu den Messpunkten Mess- position Nutzung Deckenaufbau Raumgröße Bodenbelag Ankopplung 1 Lager 2 Büro Holzbalken Parkett 3 Schlafen Holzbalken Holzdielen 4 Kinder Holzbalken Holzdielen 5 FF Vorgarten Ankopplung: 1 Metallplatte auf Spitzen gemäß DIN 45669 3 Messsensor auf Tripod 2 Metallplatte auf runden Füssen gemäß DIN 45669 4 Erdspieß 2 4 2 2 22.07.2015 KG 4,0 m x 6,0 m EG Beton 2 4,0 m x 6,0 m Lage 4,0 m x 4,5 m 1.OG 2.OG Richtung TU Lichtwiese Y X Z Bestandsgleise Richtung Niederramstädter Straße Jahnstraße 133 MP5 geplante Gleise 03.08.2015 FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 1.1 Messprotokoll Erschütterungen Dokumentation der Messsensoren / Kalibrierfaktoren X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\Messungen\E-Auswertung\IP01-Jahnstraße 133\[IP05-Messprotokoll.xls]Photodoku Messposition 1: KG Lager Messposition 2: EG Büro Messposition 3: 1.OG Schlafen Messposition 4: 2.OG Kinder Messposition 1: FF Vorgarten Sensor Nr. V16 x H9 Kanal 1 Mess- richtung z Mess- position 1 1 1 2 3 V22 3 4 5 6 1,01 0,99 z V25 4 z V12 2 z Kalibrier- faktor 1,00 y H7 0,99 0,99 5,0 1,00 1,01 0,5 7 5 z V21 Messbereich [mm/s] 0,5 0,2 0,2 1,0 2,0 03.08.2015 FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 1.2 Messprotokoll Erschütterungen Dokumentation der einzelnen Zugvorbeifahrten X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\Messungen\E-Auswertung\IP01-Jahnstraße 133\[IP05-Messprotokoll.xls]Zugvorbeifahrten Objektadresse: MP01 Jahnstraße 133 12:33 bis 13:57 64287 Darmstadt 1 32 1 35 2 40 2 25 1 32 2 30 2 31 1 35 2 27 1 32 2 33 1 30 2 40 1 31 2 30 1 35 2 37 2 30 1 35 1 37 1 32 2 33 2 25 Datum: 22.07.2015 Zeitraum: Zugnummer Gleis Nr. v [km/h] Richtung B= Böllenfaltor H=Hochschul- stadion Bemerkung 02 12:34 Werkstatt B Störung aufgetreten 01 12:33 Linie 9 B 04 12:46 Werkstatt H Messung Nr.: Uhrzeit 06 12:49 Linie 9 H 03 12:41 Linie 2 H Störung aufgetreten 08 13:03 Linie 9 B 05 12:47 Linie 9 B 10 13:07 Linie 2 B Störung aufgetreten 07 12:56 Linie 2 H 12 13:18 Linie 9 B 09 13:05 Linie 9 H 14 13:27 Linie 2 B 11 13:13 Linie 2 H 16 13:31 Linie 9 B 13 13:19 Linie 9 H 18 13:42 Linie 2 H 15 13:29 Linie 2 H 20 13:48 Linie 2 B 17 13:34 Linie 9 H 22 13:56 Linie 2 H 19 13:46 Linie 9 B 24 21 13:55 Linie 2 B 26 23 13:57 Linie 9 H 28 25 30 27 32 29 34 31 36 33 38 35 40 37 41 39 FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 1.3 X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\Messungen\E-Auswertung\IP01-Jahnstraße 133\[IP05-Messprotokoll.xls]Immissionsort Messpunkt MP01 Datum Objekt Jahnstraße 133 64287 Darmstadt Freifeld 0,5 m vor dem Gebäude (Messposition 5) Schwingungsrichtung vertikal (z) [dB] [Hz] 2,5 -1,9 4 -2,8 5 -1,0 6,3 -0,4 8 -0,1 10 -0,1 12,5 -0,2 16 -0,3 20 -0,9 25 -4,8 31,5 -9,8 40 -10,0 50 -9,8 63 -8,7 80 -3,2 100 -4,9 125 -3,7 160 -3,9 200 -3,9 250 -3,5 315 -3,7 MW Übertragungsfunktion T2 Übertragung Freifeld - Gebäudefundament 22.07.2015 T2-Funktion -30 -25 -20 -15 -10 -5 0 5 2,5 6,3 12,5 25 50 100 200 Übertragungsmass DLv [dB] Terzmittenfrequenz f [Hz] Mittelwert 03.08.2015 FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 1.4 X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\Messungen\E-Auswertung\IP01-Jahnstraße 133\[IP05-Messprotokoll.xls]Immissionsort Messpunkt MP01 Datum Objekt Jahnstraße 13364287 Darmstadt Geschoss Raumnutzung Deckenaufbau Schwingungsrichtung EG 1.OG 2.OG DLv DLv DLv f [dB] [dB] [dB] [Hz] 2,5 3,5 2,3 5,1 4 4,6 3,5 6,8 5 7,9 8,9 12,1 6,3 12,6 12,2 16,7 8 14,1 14,7 19,8 10 21,2 20,1 24,2 12,5 9,7 11,8 16,3 16 6,2 14,4 14,9 20 3,8 11,2 14,1 25 5,6 9,4 11,6 31,5 2,2 2,7 10,3 40 1,4 2,2 8,2 50 1,3 0,4 6,9 63 0,9 0,7 5,3 80 2,1 2,2 2,4 100 1,1 0,2 2,7 125 1,3 1,2 3,2 160 1,6 1,3 2,1 200 1,8 1,4 1,3 250 1,4 1,4 1,3 315 Holzbalken Übertragungsfunktion T3 Übertragung Fundament - Geschossdecke 22.07.2015 EG 1.OG 2.OG vertikal (z) vertikal (z) vertikal (z) Büro Schlafen Kinder Holzbalken Holzbalken 0 5 10 15 20 25 30 2,5 6,3 12,5 25 50 100 200 Übertragungsmass DLv [dB] Terzmittenfrequenz f [Hz] Mittelwert EG - Büro 1.OG - Schlafen 2.OG - Kinder 03.08.2015 FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 1.5 Messprotokoll Erschütterungen Beschreibung des Messortes X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\Messungen\E-Auswertung\IP02-Architektengebäude\[IP02-Messprotokoll.xls]Immissionsort Immissionsort: MP02 Bezeichnung: L3/01 Objektadresse: El-Lissitzky-Str. 1 Datum: 64287 Darmstadt Allgemeine Angaben zum Gebäude Anzahl der Geschosse ohne Keller: 6 Anzahl der Kellergeschosse: 1 Baujahr: Art der Baukonstruktion: Massivbau mit Betonbalken Abstand zum nächstgelegenen Gleis (Bestand): 20,5 m Lageplan (nicht maßstäblich) Allgemeine Angaben zu den Messpunkten Mess- position Nutzung Deckenaufbau Raumgröße Bodenbelag Ankopplung 1 Lüftungsschacht 2 Modellwerkstatt Stahlbeton PVC 3 PC-Pool Stahlbeton Fliesen 4 Seminar Stahlbeton Fliesen 5 FF Vorgarten Ankopplung: 1 Metallplatte auf Spitzen gemäß DIN 45669 3 Messsensor auf Tripod 2 Metallplatte auf runden Füssen gemäß DIN 45669 4 Erdspieß 6,9 m x 7,0 m Lage 6,9 m x 7,0 m 3.OG 5.OG 2 22.07.2015 UG 6,9 m x 7,0 m EG Beton 2 2 4 2 Richtung TU Lichtwiese Richtung Niederramstädter Straße L3/01 Architekten MP5 Anregungsposition 03.08.2015 FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 2.1 Messprotokoll Erschütterungen Dokumentation der Messsensoren / Kalibrierfaktoren X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\Messungen\E-Auswertung\IP02-Architektengebäude\[IP02-Messprotokoll.xls]Photodoku Messposition 1: UG Lüftungsschacht Messposition 2: EG Modellwerkstatt Messposition 3: 3.OG PC-Pool Messposition 4: 5.OG Seminar Messposition 1: FF Vorgarten 7 5 z V21 Messbereich [mm/s] 0,1 0,1 0,1 0,2 0,1 0,99 0,99 0,1 1,01 1,01 2,0 2 z Kalibrier- faktor 1,00 y H7 6 0,99 1,00 z V12 4 z V22 1 1 2 3 V25 3 4 5 Sensor Nr. V16 x H9 Kanal 1 Mess- richtung z Mess- position 1 03.08.2015 FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 2.2 Messprotokoll Erschütterungen Lage der Messpunkte in Gebäude X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\Messungen\E-Auswertung\IP02-Architektengebäude\[IP02-Messprotokoll.xls]Lagepläne Messpunkt: MP02 Bezeichnung: L3/01 Objekt: El-Lissitzky-Str. 1 Datum: 64287 Darmstadt Messposition 1: UG Lüftungsschacht Messposition 2: EG Modellwerkstatt Messposition 3: 3.OG PC-Pool Messposition 4: 5.OG Seminar 22.07.2015 03.08.2015 FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 2.3 X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\D-Prognose\[IP 02-Architektur-L3-01.xls]IP Messpunkt MP02 Datum Objekt El-Lissitzky-Str. 1 64287 Darmstadt Freifeld 1 m vor dem Gebäude (Messposition 5) Schwingungsrichtung vertikal (z) [dB] [Hz] 2,5 0,1 4 0,3 5 0,4 6,3 -0,1 8 -4,6 10 -5,7 12,5 -12,7 16 -18,9 20 -18,3 25 -18,0 31,5 -16,7 40 -17,5 50 -16,6 63 -16,4 80 -15,6 100 -14,9 125 -13,0 160 -11,7 200 -3,7 250 -1,3 315 -10,2 MW Übertragungsfunktion T2 Übertragung Freifeld - Gebäudefundament 22.07.2015 T2-Funktion -30 -25 -20 -15 -10 -5 0 5 2,5 6,3 12,5 25 50 100 200 Übertragungsmass DLv [dB] Terzmittenfrequenz f [Hz] Mittelwert 15.08.2015 FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 2.4 X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\Messungen\E-Auswertung\IP03-L501\[IP03-Messprotokoll.xls]Immissionsort Messpunkt MP02 Datum Objekt El-Lissitzky-Str. 164287 Darmstadt Geschoss Raumnutzung Deckenaufbau Schwingungsrichtung EG 3.OG 5.OG DLv DLv DLv f [dB] [dB] [dB] [Hz] 2,5 0,1 0,3 1,0 4 0,3 1,1 1,3 5 1,4 1,4 1,4 6,3 1,7 1,2 5,3 8 1,7 1,2 8,1 10 1,7 2,5 8,8 12,5 3,5 12,3 10,6 16 7,0 14,6 14,2 20 6,5 9,7 6,3 25 1,1 4,9 2,7 31,5 0,4 2,0 1,3 40 0,5 1,4 1,4 50 1,3 0,8 1,6 63 1,4 0,5 1,2 80 1,5 1,2 1,4 100 0,8 1,4 1,7 125 0,4 1,2 1,2 160 1,4 1,1 1,8 200 1,6 1,1 1,3 250 1,5 1,4 1,0 315 vertikal (z) vertikal (z) vertikal (z) Modellwerkstatt PC-Pool Seminar Stahlbeton Stahlbeton Stahlbeton Übertragungsfunktion T3 Übertragung Fundament - Geschossdecke 22.07.2015 EG 3.OG 5.OG 0 5 10 15 20 25 30 2,5 6,3 12,5 25 50 100 200 Übertragungsmass DLv [dB] Terzmittenfrequenz f [Hz] Mittelwert EG - Modellwerkstatt 3.OG - PC-Pool 5.OG - Seminar 03.08.2015 FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 2.5 Messprotokoll Erschütterungen Beschreibung des Messortes X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\Messungen\E-Auswertung\IP03-L501\[IP03-Messprotokoll.xls]Immissionsort Immissionsort: MP03 Bezeichnung: L5/01 Objektadresse: Franziska-Braun-Straße 7 Datum: 64287 Darmstadt Allgemeine Angaben zum Gebäude Anzahl der Geschosse ohne Keller: 7 Anzahl der Kellergeschosse: 2 Baujahr: Art der Baukonstruktion: Massivbau mit Betonbalken Abstand zum nächstgelegenen Gleis (Bestand): 6,5 m Lageplan (nicht maßstäblich) Allgemeine Angaben zu den Messpunkten Mess- position Nutzung Deckenaufbau Raumgröße Bodenbelag Ankopplung 1 Lüftung 2 Labor Stahlbeton Fliesen 3 Büro Stahlbeton PVC 4 Labor Stahlbeton PVC 5 FF Zufahrt Ankopplung: 1 Metallplatte auf Spitzen gemäß DIN 45669 3 Messsensor auf Tripod 2 Metallplatte auf runden Füssen gemäß DIN 45669 4 Erdspieß 6,9 m x 7,0 m Lage 6,9 m x 7,0 m 1.OG 5.OG 2 23.07.2015 2. UG 6,9 m x 7,0 m EG Beton 2 2 3 2 Richtung TU Lichtwiese Richtung Niederramstädter Straße L5/01 Bauingenieurwesen I MP5 Anregungsposition 03.08.2015 FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 3.1 Messprotokoll Erschütterungen Dokumentation der Messsensoren / Kalibrierfaktoren X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\Messungen\E-Auswertung\IP03-L501\[IP03-Messprotokoll.xls]Photodoku Messposition 1: 2. UG Lüftung Messposition 2: EG Labor Messposition 3: 1.OG Büro Messposition 4: 5.OG Labor Messposition 1: FF Zufahrt 7 5 z V17 Messbereich [mm/s] 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,98 0,98 0,2 0,99 0,99 5,0 2 z Kalibrier- faktor 0,99 y H4 6 1,01 1,00 z V12 4 z V25 1 1 2 3 V22 3 4 5 Sensor Nr. V18 x H5 Kanal 1 Mess- richtung z Mess- position 1 03.08.2015 FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 3.2 Messprotokoll Erschütterungen Lage der Messpunkte in Gebäude X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\Messungen\E-Auswertung\IP03-L501\[IP03-Messprotokoll.xls]Lagepläne Messpunkt: MP03 Bezeichnung: L5/01 Objekt: Franziska-Braun-Straße 7 Datum: 64287 Darmstadt Messposition 1: 2. UG Lüftung Messposition 2: EG Labor Messposition 3: 1.OG Büro Messposition 4: 5.OG Labor 23.07.2015 03.08.2015 FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 3.3 X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\A-Messungen\E-Auswertung\IP03-L501\[IP03-Messprotokoll.xls]T2-Funktion Messpunkt MP03 Datum Objekt Franziska-Braun-Straße 7 64287 Darmstadt Freifeld 0,2 m vor dem Gebäude (Messposition 5) Schwingungsrichtung vertikal (z) [dB] [Hz] 2,5 0,4 4 0,3 5 0,1 6,3 -1,1 8 -2,1 10 -1,1 12,5 -8,0 16 -9,3 20 -7,2 25 -2,7 31,5 -6,4 40 -11,2 50 -18,2 63 -18,1 80 -17,2 100 -15,7 125 -10,1 160 -6,8 200 -5,1 250 -3,1 315 -7,1 MW Übertragungsfunktion T2 Übertragung Freifeld - Gebäudefundament 23.07.2015 T2-Funktion -20 -15 -10 -5 0 5 2,5 6,3 12,5 25 50 100 200 Übertragungsmass DLv [dB] Terzmittenfrequenz f [Hz] Mittelwert 15.08.2015 FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 3.4 X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\Messungen\E-Auswertung\IP03-L501\[IP03-Messprotokoll.xls]Immissionsort Messpunkt MP03 Datum Objekt Franziska-Braun-Straße 764287 Darmstadt Geschoss Raumnutzung Deckenaufbau Schwingungsrichtung EG 1.OG 5.OG DLv DLv DLv f [dB] [dB] [dB] [Hz] 2,5 1,1 1,0 4,6 4 0,7 1,8 6,7 5 0,3 1,7 13,8 6,3 0,0 2,9 18,9 8 0,7 4,0 21,2 10 0,3 3,4 22,1 12,5 3,3 14,5 17,2 16 6,0 18,8 7,6 20 5,8 11,8 5,1 25 3,2 5,0 3,0 31,5 2,0 2,6 2,5 40 1,1 0,7 1,9 50 0,3 1,3 2,2 63 0,4 1,9 2,1 80 0,2 1,0 2,5 100 0,7 2,0 1,1 125 0,6 1,3 1,2 160 1,1 0,9 1,2 200 0,7 1,9 1,5 250 1,3 1,5 1,3 315 vertikal (z) vertikal (z) vertikal (z) Labor Büro Labor Stahlbeton Stahlbeton Stahlbeton Übertragungsfunktion T3 Übertragung Fundament - Geschossdecke 23.07.2015 EG 1.OG 5.OG 0 5 10 15 20 25 30 2,5 6,3 12,5 25 50 100 200 Übertragungsmass DLv [dB] Terzmittenfrequenz f [Hz] Mittelwert EG - Labor 1.OG - Büro 5.OG - Labor 03.08.2015 FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 3.5 Messprotokoll Erschütterungen Beschreibung des Messortes X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\A-Messungen\E-Auswertung\IP04-L506\[IP04-Messprotokoll.xls]Immissionsort Immissionsort: MP04 Bezeichnung: L5/06 Objektadresse: Franziska-Braun-Straße 3 Datum: 64287 Darmstadt Allgemeine Angaben zum Gebäude Anzahl der Geschosse ohne Keller: 7 Anzahl der Kellergeschosse: 1 Baujahr: Art der Baukonstruktion: Massivbau mit Betonbalken Abstand zum nächstgelegenen Gleis (Bestand): 6,5 m Lageplan (nicht maßstäblich) Allgemeine Angaben zu den Messpunkten Mess- position Nutzung Deckenaufbau Raumgröße Bodenbelag Ankopplung 1 Vorraum 2 Seminar Stahlbeton PVC 3 Büro Stahlbeton Beton 4 Büro Stahlbeton Beton 5 FF Zufahrt Ankopplung: 1 Metallplatte auf Spitzen gemäß DIN 45669 3 Messsensor auf Tripod 2 Metallplatte auf runden Füssen gemäß DIN 45669 4 Erdspieß 6,0 m x 4,5 m Lage 5,8 m x 4,0 m 5.OG 6.OG 2 23.07.2015 UG 6,0 m x 9,0 m EG Beton 2 2 3 2 Richtung TU Lichtwiese Richtung Niederramstädter Straße L5/06 Bauingenieurwesen II MP5Anregungsposition 15.08.2015 FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 4.1 Messprotokoll Erschütterungen Dokumentation der Messsensoren / Kalibrierfaktoren X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\A-Messungen\E-Auswertung\IP04-L506\[IP04-Messprotokoll.xls]Photodoku Messposition 1: UG Vorraum Messposition 2: EG Seminar Messposition 3: 5.OG Büro Messposition 4: 6.OG Büro Messposition 1: FF Zufahrt 6 5 z V17 Messbereich [mm/s] 0,5 0,5 0,5 1,0 0,5 0,98 0,98 1,0 0,99 0,99 20,0 2 z Kalibrier- faktor 0,99 y H4 8 1,01 1,00 z V12 4 z V25 1 1 2 3 V22 3 4 7 Sensor Nr. V18 x H5 Kanal 1 Mess- richtung z Mess- position 1 15.08.2015 FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 4.2 Messprotokoll Erschütterungen Lage der Messpunkte in Gebäude X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\A-Messungen\E-Auswertung\IP04-L506\[IP04-Messprotokoll.xls]Lagepläne Messpunkt: MP04 Bezeichnung: L5/06 Objekt: Franziska-Braun-Straße 3 Datum: 64287 Darmstadt Messposition 1: UG Vorraum Messposition 2: EG Seminar , Messposition 3: 5.OG Büro Messposition 4: 6.OG Büro 23.07.2015 15.08.2015 FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 4.3 X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\A-Messungen\E-Auswertung\IP04-L506\[IP04-Messprotokoll.xls]Immissionsort Messpunkt MP04 Datum Objekt Franziska-Braun-Straße 3 64287 Darmstadt Freifeld 0,2 m vor dem Gebäude (Messposition 5) Schwingungsrichtung vertikal (z) [dB] [Hz] 2,5 0,3 4 0,2 5 -0,1 6,3 -1,0 8 -3,0 10 -11,8 12,5 -20,1 16 -22,5 20 -20,8 25 -19,7 31,5 -18,2 40 -18,7 50 -17,8 63 -16,7 80 -13,0 100 -9,7 125 -6,6 160 -5,0 200 -6,0 250 -4,4 315 -10,7 MW Übertragungsfunktion T2 Übertragung Freifeld - Gebäudefundament 23.07.2015 T2-Funktion -30 -25 -20 -15 -10 -5 0 5 2,5 6,3 12,5 25 50 100 200 Übertragungsmass DLv [dB] Terzmittenfrequenz f [Hz] Mittelwert 15.08.2015 FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 4.4 X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\A-Messungen\E-Auswertung\IP04-L506\[IP04-Messprotokoll.xls]Immissionsort Messpunkt MP04 Datum Objekt Franziska-Braun-Straße 364287 Darmstadt Geschoss Raumnutzung Deckenaufbau Schwingungsrichtung EG 5.OG 6.OG DLv DLv DLv f [dB] [dB] [dB] [Hz] 2,5 0,7 1,3 1,2 4 0,6 1,0 1,4 5 0,6 0,2 1,4 6,3 1,1 4,1 0,8 8 0,7 6,3 0,5 10 1,9 9,0 6,9 12,5 5,9 14,1 12,0 16 16,0 16,7 19,0 20 17,5 6,9 15,9 25 8,5 3,2 12,8 31,5 6,2 2,5 10,7 40 4,3 0,9 5,6 50 2,3 0,4 3,0 63 1,9 0,2 2,7 80 1,1 0,3 1,4 100 1,6 0,4 0,7 125 1,8 0,3 0,5 160 1,1 0,7 0,4 200 1,5 0,7 0,3 250 1,3 0,4 0,5 315 vertikal (z) vertikal (z) vertikal (z) Seminar Büro Büro Stahlbeton Stahlbeton Stahlbeton Übertragungsfunktion T3 Übertragung Fundament - Geschossdecke 23.07.2015 EG 5.OG 6.OG 0 5 10 15 20 25 30 2,5 6,3 12,5 25 50 100 200 Übertragungsmass DLv [dB] Terzmittenfrequenz f [Hz] Mittelwert EG - Seminar 5.OG - Büro 6.OG - Büro 15.08.2015 FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 4.5 Messprotokoll Erschütterungen Beschreibung des Messortes X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\A-Messungen\E-Auswertung\IP05-L402\[IP05-Messprotokoll.xls]Immissionsort Immissionsort: MP04 Bezeichnung: L4/02 Objektadresse: Franziska-Braun-Straße 10 Datum: 64287 Darmstadt Allgemeine Angaben zum Gebäude Anzahl der Geschosse ohne Keller: 4 Anzahl der Kellergeschosse: 1 Baujahr: Art der Baukonstruktion: Massivbau mit Betonbalken Abstand zum nächstgelegenen Gleis (Bestand): 12,5 m Lageplan (nicht maßstäblich) Allgemeine Angaben zu den Messpunkten Mess- position Nutzung Deckenaufbau Raumgröße Bodenbelag Ankopplung 1 Lager 2 Konferenz Stahlbeton PVC 3 Mediathek Stahlbeton Beton 4 Büro Stahlbeton Beton 5 FF Zufahrt Ankopplung: 1 Metallplatte auf Spitzen gemäß DIN 45669 3 Messsensor auf Tripod 2 Metallplatte auf runden Füssen gemäß DIN 45669 4 Erdspieß 2 3 2 2 23.07.2015 UG 6,0 m x 9,0 m EG Beton 2 6,0 m x 4,5 m Lage 5,8 m x 4,0 m 2.OG 3.OG Richtung Niederramstädter Straße L4/02 Medienzentrum MP5 Anregungsposition 15.08.2015 FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 5.1 Messprotokoll Erschütterungen Dokumentation der Messsensoren / Kalibrierfaktoren X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\Messungen\E-Auswertung\IP05-L402\[IP05-Messprotokoll.xls]Photodoku Messposition 1: UG Lager Messposition 2: EG Konferenz Messposition 3: 2.OG Mediatek Messposition 4: 3.OG Büro Messposition 1: FF Zufahrt 6 5 z V17 Messbereich [mm/s] 0,2 0,2 0,2 0,5 0,2 0,98 0,98 0,2 0,99 0,99 0,5 2 z Kalibrier- faktor 0,99 y H4 8 1,01 1,01 z V10 4 z V13 1 1 2 3 V22 3 4 7 Sensor Nr. V18 x H5 Kanal 1 Mess- richtung z Mess- position 1 03.08.2015 FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 5.2 Messprotokoll Erschütterungen Lage der Messpunkte in Gebäude X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\Messungen\E-Auswertung\IP05-L402\[IP05-Messprotokoll.xls]Lagepläne Messpunkt: MP04 Bezeichnung: L4/02 Objekt: Franziska-Braun-Straße 10 Datum: 64287 Darmstadt Messposition 1: UG Lager Messposition 2: EG Konferenz Messposition 3: 2.OG Mediatek Messposition 4: 3.OG Büro 23.07.2015 03.08.2015 FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 5.3 X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\D-Prognose\[IP 05-Franziska Braun Str 10-Mediencenter.xls]IP Messpunkt MP04 Datum Objekt Franziska-Braun-Straße 10 64287 Darmstadt Freifeld 3,5 m vor dem Gebäude (Messposition 5) Schwingungsrichtung vertikal (z) [dB] [Hz] 2,5 0,3 4 0,3 5 0,1 6,3 -0,3 8 -2,5 10 -7,4 12,5 -8,9 16 -16,4 20 -16,9 25 -14,5 31,5 -16,0 40 -17,4 50 -15,9 63 -15,1 80 -14,6 100 -14,0 125 -12,8 160 -11,1 200 -8,6 250 -8,2 315 -10,0 MW Übertragungsfunktion T2 Übertragung Freifeld - Gebäudefundament 23.07.2015 T2-Funktion -30 -25 -20 -15 -10 -5 0 5 2,5 6,3 12,5 25 50 100 200 Übertragungsmass DLv [dB] Terzmittenfrequenz f [Hz] Mittelwert 15.08.2015 FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 5.4 X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\Messungen\E-Auswertung\IP05-L402\[IP05-Messprotokoll.xls]Immissionsort Messpunkt MP04 Datum Objekt Franziska-Braun-Straße 1064287 Darmstadt Geschoss Raumnutzung Deckenaufbau Schwingungsrichtung EG 2.OG 3.OG DLv DLv DLv f [dB] [dB] [dB] [Hz] 2,5 1,3 1,7 0,5 4 1,0 1,2 1,9 5 0,0 1,3 5,3 6,3 0,9 2,0 7,9 8 1,8 3,6 8,6 10 6,2 8,6 13,7 12,5 7,4 11,4 14,0 16 15,6 15,2 17,9 20 18,2 8,0 9,8 25 12,5 1,2 7,0 31,5 11,1 0,6 2,5 40 10,9 0,5 1,3 50 7,8 0,7 1,2 63 3,1 0,3 1,1 80 1,4 0,3 2,0 100 1,1 0,3 2,1 125 0,3 0,4 0,9 160 0,2 0,3 1,5 200 0,2 0,6 1,6 250 0,2 1,1 1,3 315 vertikal (z) vertikal (z) vertikal (z) Konferenz Mediatek Büro Stahlbeton Stahlbeton Stahlbeton Übertragungsfunktion T3 Übertragung Fundament - Geschossdecke 23.07.2015 EG 2.OG 3.OG 0 5 10 15 20 25 30 2,5 6,3 12,5 25 50 100 200 Übertragungsmass DLv [dB] Terzmittenfrequenz f [Hz] Mittelwert EG - Konferenz 2.OG - Mediatek 3.OG - Büro 03.08.2015 FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 5.5
anlage 31
126837 Zeichen
SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ
ERSCHÜTTERUNGSSCHUTZ
BAUDYNAMIK & BAUPHYSIK
TECHNISCHE AKUSTIK
Messstelle zur Ermittlung der Emission
und Immission von Geräuschen und
Erschütterungen nach § 26 BImSchG
Schallschutzprüfstelle DIN 4109
Zertifikat: VMPA-SPG-203-00-HE
Fehlheimer Str. 24 64683 Einhausen
Telefon (06251) 9646-0
Telefax (06251) 9646-46
E-Mail: info@fritz-ingenieure.de
www.fritz-ingenieure.de
Bericht Nr.: 14237-VVE-1
Datum: 30.09.2015
Auftraggeber:
Mailänder Consult GmbH
Mathystraße 13
76133 Karlsruhe
Sachbearbeiter:
Dipl.-Ing. Rolf Schneider
Qualitätskontrolle:
Dipl.-Phys. Peter Fritz
Umfang des Dokumentes
Textteil: 40 Seiten
Anhang 1: 2 Seiten
Anhang 2: 11 Seiten
Anhang 3: 4 Seiten
Anhang 4: 3 Seiten
Anhang 5: 7 Seiten
Anhang 6: 2 Seiten
Anhang 7: 2 Seiten
Anhang 8: 3 Seiten
Dieser Bericht ist nur für den Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Eine darüber hinausgehende Verwendung, vor allem durch Dritte, unterliegt
dem Schutz des Urheberrechts gemäß UrhG.
ERSCHÜTTERUNGSTECHNISCHE UNTERSUCHUNG
Vorhaben:
Straßenbahnneubau Campus TU Lichtwiese in Darmstadt
Untersuchungsumfang:
Ermittlung und Beurteilung der Einwirkungen durch
schienenverkehrsinduzierte Immissionen
aus Erschütterungen und sekundärem Luftschall
auf Menschen in Gebäuden und auf schwingungssensible
Einrichtungen in den Gebäuden L5/01 und L5/06 der Hoch-
schule
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Projekt: 14237-VVE-1 30.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese
Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
Inhaltsverzeichnis
1 Zusammenfassung 6
2 Sachverhalt und Aufgabenstellung 7
3 Bearbeitungsgrundlagen 9
3.1 Rechtsgrundlagen und Regelwerke 9
3.2 Planunterlagen und projektspezifische Informationen 10
4 Beschreibung des Planvorhabens 11
4.1 Baumaßnahme 11
4.2 Immissionsschutzrechtliche Einstufung 11
4.3 Bebauung im Einwirkungsbereich 12
5 Anforderungen an den Immissionsschutz 12
5.1 Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden 12
5.1.1 Erschütterungen 12
5.1.1.1 Beurteilungsverfahren 13
5.1.1.2 Anhaltswerte 13
5.1.1.3 Kriterien einer wesentlichen Änderung 14
5.1.2 Sekundärer Luftschall 16
5.1.2.1 Grundlagen der Beurteilung 16
5.1.2.2 Anforderungswerte 16
5.1.2.3 Kriterien einer wesentlichen Änderung 17
5.2 Einwirkungen auf schwingungssensible Einrichtungen 17
6 Arbeitsgrundsätze und Vorgehensweise 18
6.1 Prognose 19
6.1.1 Emission 20
6.1.2 Transmission 20
6.2 Immission 23
6.2.1 Einwirkungen in exemplarischen Gebäuden 23
6.2.2 Extrapolation auf die Gesamtheit aller Gebäude 25
6.3 Betriebsparameter 26
6.3.1 Fahrzeuge, Zugzahlen, Geschwindigkeiten, Oberbau 26
6.3.2 Ermittlung von Einwirkzeiten 27
6.3.2.1 Erschütterungen 27
6.3.2.2 Sekundäre Luftschallimmissionen 28
7 Untersuchungsergebnisse 28
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7.1 Einwirkungen auf exemplarische Einzelobjekte 28
7.1.1 Erschütterungen 29
7.1.2 Sekundärer Luftschall 30
7.2 Abgrenzung des kritischen Einwirkungsbereiches 31
7.2.1 Bereich 1: Gleisdreieck Nieder-Ramstädter Straße 34
7.2.2 Bereich 2: Lichtwiesenweg – Wohnbebauung 34
7.2.3 Bereich 3: Campus Lichtwiese – Institutsgebäude 35
7.3 Einwirkungen auf schwingungssensible Einrichtungen 35
8 Maßnahmen zur Konfliktbewältigung 37
8.1 Gleisdreieck Nieder-Ramstädter Straße 37
8.2 Institutsgebäude L5/01 und L5/06 38
8.3 Immissionen mit Maßnahme 39
8.3.1 Gleisdreieck Nieder-Ramstädter Straße 39
8.3.2 Institutsgebäude L5/01 und L5/06 39
9 Abschließende Bemerkungen 39
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Übertragung von Erschütterungen 20
Abbildung 2 Prinzipskizze Gleisdreieck Nieder-Ramstädter Straße 37
Abbildung 3 Prinzipskizze Bereich Gebäude L5/01 und L5/06 38
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Anhaltswerte A zur Beurteilung von Erschütterungen 14
Tabelle 2 VC-Linien gemäß VDI 2038 18
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Anhänge
Anhang 1 Übersichtslagepläne
Anhang 2 Emissionen
Anhang 3 Transmissionen
Anhang 4 Immissionen mit Standardoberbau
Anhang 5 Einwirkungsmatrizen
Anhang 6 Einwirkungen auf schwingungssensible Einrichtungen
Anhang 7 Einfügedämmung der elastischen Schutzmaßnahme
Anhang 8 Immissionen mit Erschütterungsschutzmaßnahme
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Abkürzungsverzeichnis
A Anhaltswert
Ao oberer Anhaltswert gemäß DIN 4150-2 [-]
Ar Beurteilungs-Anhaltswert gemäß DIN 4150-2 [-]
Au unterer Anhaltswert gemäß DIN 4150-2 [-]
BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchV Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
D Korrektursummand zur Berücksichtigung der Rau mnutzung
[dB]
[dB(A)] Dezibel, A-bewertet
DE Einfügedämmung [dB]
L Pegeldifferenz [dB]
f Frequenz [Hz]
Hz Hertz, Schwingungen je Sekunde [s-1]
IP Immissionsort
Li A-bewerteter sekundärer Luftschallpegel [dB(A)]
Lr,i Beurteilungs-Innenschallpegel [dB(A)]
Lr,sek Beurteilungspegel für den sekundären Luftschall [dB(A)]
LvA A-bewerteter Körperschallschnellepegel in Fußb odenmitte
[dB(A)]
KBFTi Taktmaximalwert [-]
KBFTm Taktmaximal-Effektivwert [-]
KBFmax maximale bewertete Schwingstärke [-]
KBFTr Beurteilungsschwingstärke [-]
MK Kerngebiet
n Abnahmekoeffizient gemäß DIN 4150-1 [-]
N Anzahl von Zügen [-]
r Abstand [m]
rkrit kritischer Abstand [m]
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr
REM Rasterelektronenmikroskop
Abstrahlgrad des betrachteten Bauteils [-]
v Schwingschnelle [mm/s]
v0 Referenzwert für die Schwingschnelle [5 ∙ 10-8 m/s]
vmax Höchstgeschwindigkeit [km/h]
VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz
VC Vibration Criteria
WA Allgemeines Wohngebiet
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1 Zusammenfassung
Im Rahmen der Planung zum Straßenbahnneubau Campus TU Lichtwiese
in Darmstadt wurde geprüft, ob aus dem geplanten Neubau der Trasse
Immissionskonflikte aus vorhaben bedingten Erschütterungen und seku n-
därem Luftschall zu erwarten sind. Ferner wurde geprüft, ob die schiene n-
verkehrsinduzierten Erschütterungen zu möglichen Konflikten hinsichtlich
schwingungssensibler Laboreinrichtungen in nahegelegenen Hochschu l-
gebäuden führen. Die Ergebnisse der Unters uchung lassen sich wie folgt
zusammenfassen:
Für insgesamt 5 Gebäude im unmittelbaren direkten Einwirkungs-
bereich der geplanten Straßenbahnstrecke wurden die zu erwar-
tenden Immissionen aus Erschütterungen und sekundärem Luf t-
schall unter Berücksichtigung der messtechnisch erhobenen Über-
tragungsfunktionen prognostiziert und gemäß den Anforderungen
der DIN 4150 -2 /8/ bzw. der 24. BImSchV /4/ beurteilt. Für diese
Gebäude wird eine Konfliktfreiheit bezüglich erheblich belästigender
Immissionen aus Erschütterungen und sekundärem Luftschall
prognostiziert.
Extrapoliert man die Untersuchungs ergebnisse auf die Gesamtheit
aller im Einwirkungsbereiche des Vorhabens liegenden Gebäude,
so k önnen lediglich im Bereich des Abzweigs von der Nieder -
Ramstädter-Straße in den Lichtwiesenweg für die Gebäude im Ku r-
venbereich erheblich belästigende Immission en nicht ausgeschlo s-
sen werden. Hier besteht eine erschütterungstechnische Vorbela s-
tung durch die Bestandsstrecke. Durch den neuen Kurvenbereich
kommt es hier zu einer „wesentlichen Erhöhung“ der zukünftigen
Immissionen gegenüber der erschütterungstechnischen Vorbela s-
tungssituation. Somit besteht hier ein Anspruch auf erschütt e-
rungsmindernde Vorsorgemaßnahmen.
In dem genannten Streckenabschnitt sind über den Standardobe r-
bau hinausgehende oberbautechnische Maßnahmen, wie z. B. der
Einbau von elastischer Matten unterhalb des Gleiskörpers, zur Re-
duzierung der von de n Gleisanlagen ausgehenden Schwingung s-
emissionen vorzusehen. Die Maßnahmen sind so auszulegen, dass
die Anhaltswerte der für die Immissionsbelastung nach o. g. DIN
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eingehalten werden. Als Schutzvork ehrung ist es erforderlich, in
diesem Bereich die Matten oder sonstige elastische Elemente so zu
bemessen, dass die Oberbaueigenfrequenz des gewählten Sy s-
tems
f0 = 25 ± 2 Hz
beträgt. Es wird empfohlen, im Bereich des Gleisdre iecks an der
Kreuzung Niede r-Ramstädter Straße Lichtwiesenweg sämtliche
Streckenabschnitte mit Weichen , und die Gleisbögen mit einem
Überstand von jeweils mindestens 5 m in alle Richtungen elastisch
zu lagern.
Im Bereich der Institutsgebäude der TU Darmstadt an der Lichtwi e-
se befinden sich in den beiden Gebäuden L5/01 und L5/06 schwi n-
gungssensible Laboreinrichtungen. Die Trasse verläuft dort in Ku r-
venlage bzw. hat dort Weichenbereiche. Hier wird es ebenfalls e r-
forderlich eine elastische Lagerung des Oberbaus auszufü hren. Die
Oberbaueigenfrequenz des gewählten Systems sollte auf
f0 = 8 ± 1 Hz
abgestimmt sein.
2 Sachverhalt und Aufgabenstellung
Zur Verbesserung der ÖPNV -Anbindung des Campus TU Lichtwiese pla -
nen die HEAG mobilo GmbH und die Stadt Darmstadt in Abstimmung mit
der TU Da rmstadt die Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 von der Nie -
der-Ramstädter Straße auf den Campus der Universität.
Beim Betrieb schienengebundener Fahrzeuge kommt es im Kontaktb e-
reich zwischen Rad und Schiene zu Schwingungsanregungen, die auf
Störungen des stationären Abrollvorganges zurückzuführen sind. Veran t-
wortlich hierfür sind einerseits Inhomogenitäten der Schiene, andererseits
auch das Rad selbst, das in der Regel einen ungleichmäßigen Verschleiß
erfährt. Die impulsförmige Anregung des Radsatzes und d es Gleiskörpers
wiederum hat die Anregung von Eigenschwingungen des Gesamtsystems
zur Folge.
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Die aus den dynamischen Lasten resultierenden Schwingungen des Gle i-
soberbaus werden über den Untergrund auf nahe stehende Gebäude
übertragen, die ihrerseits zu Sch wingungen angeregt werden. Die auftr e-
tenden Schwingungsamplituden sind in der Regel so gering, dass Ba u-
werksschäden als Folge der dynamischen Beanspruchung ausgeschlo s-
sen werden können. Dennoch können Schwingungen bereits bei geringen
Schwingstärken zu Beeinträchtigungen des Wohlbefindens von Menschen
in Gebäuden führen. Über die Geschossdecken werden Schwingungen
des Gebäudekörpers auf den Menschen übertragen, die vom Körper direkt
als mechanische Schwingungsimmissionen wahrgenommen werden. We i-
terhin führe n die in ein Bauwerk eingeleiteten Schwingungen zu einer
Schallabstrahlung der Raumbegrenzungsflächen in Form von hörbarem
(sekundärem) Luftschall. Selbst Immissionen, die als mechanische
Schwingungen nicht mehr spürbar sind, können dann akustisch wah r-
nehmbar sein.
Geräusche und Erschütterungen zählen gemäß § 3 des Bundes -
Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) /1/ je nach Stärke und Wahrnehm-
barkeit zu den Immissionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche
Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die
Nachbarschaft herbeizuführen.
Im Rahmen der vorliegenden erschütterungstechnischen Untersuchung ist
zu prüfen, welche Immissionen aus Erschütterungen und sekundärem
Luftschall beim künftigen Betrieb der Strecke zu erwarten sind und ob di e-
se zu erheblichen Belästigungen von Menschen in Gebäuden führen kö n-
nen. Darüber hinaus ist zu prüfen inwieweit die zu erwartenden schiene n-
verkehrsinduzierten Erschütterungen zu möglichen Konflikten hinsichtlich
schwingungssensibler Einrichtungen der TU Darmstadt führen können. Im
Kreuzungsbereich der Nieder-Ramstädter Straße mit dem Lichtwiesenweg
besteht eine erschütterungstechnische Vorbelastung durch die bereits
vorhandene Straßenbahn. Hier ist zu prüfen, ob es durch die geplante
Baumaßnahme zu einer „wesentlichen Änderung“ kommt.
Soweit relevante Konfliktpotentiale festgestellt werden, sind geeignete
Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung bzw. zur Minimierung der Immiss i-
onskonflikte zu erarbeiten.
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3 Bearbeitungsgrundlagen
3.1 Rechtsgrundlagen und Regelwerke
Der durchgeführten erschütterungstechnischen Untersuchungen liegen die
folgenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Regelwerke zu
Grunde:
/1/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwi rkungen durch
Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vo r-
gänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der aktuell
gültigen Fassung.
/2/ Verwaltungs-Verfahrensgesetz (VwVfG) in der aktuell gültigen Fa s-
sung
/3/ 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes -
Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16.
BImSchV) vom 12. Juni 1990, geändert durch Artikel 1 der Veror d-
nung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269)
/4/ 24. Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutz-
gesetzes (Verkehrswege -Schallschutzmaßnahmenverordnung –
24. BImSchV) vom 4. Februar 1997 in ihrer berichtigten Fassung
vom 16. Mai 1997
/5/ Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.12.2010, BVerwG 7
A 14.09
/6/ Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Str a-
ßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – BOStrab) vom 11. Dezember
1987 (BGBl. I S. 2648), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Veror d-
nung vom 8. November 2007 (BGBl. I S. 2569)
/7/ DIN 4150, Teil 1 „Erschütterungen im Bauwesen : Vorermittlung von
Schwingungsgrößen“, Juni 2001
/8/ DIN 4150, Teil 2 „Erschütterungen im Bauwesen : Einwirkungen auf
Menschen in Gebäuden“, Juni 1999
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/9/ VDI 2038 , Blatt 2 „Gebrauchstauglichkeit von Bauwerken bei d y-
namischen Einwirkungen, Untersuchungsmethoden und Beurte i-
lungsverfahren der Baudynamik, Schwingungen und Ersch ütterun-
gen - Prognose, Messung , Beurteilung und Minderung “, Januar
2013
/10/ DB-Leitfaden für den Planer, Körperschall - und Erschütterung s-
schutz, in der aktuell gültigen Fassung
/11/ Bodendynamik, Grundlagen und Anwendungen; Herausgeber
Wolfgang Haupt; 1986
/12/ 18. S ymposium – Bauwerksdynamik und Erschütterungsmessu n-
gen, Ziegler Consultants, Mai 2015 Empa Dübendorf
3.2 Planunterlagen und projektspezifische Informationen
Zur Bearbeitung wurden die nachfolgenden Planunterlagen und Schrift -
sätze herangezogen:
/13/ ÖPNV-Erschließung Uni -Campus Lichtwiese , Streckenvariante
Mensa – Erschütterungstechnische Untersuchung, Beurteilung des
zukünftigen Erschütterungsimmissionsstatus, I.B.U Ingenieurbüro
für Schwingungs -, Schall - und Schienenverkehrstechnik GmbH,
Essen 2013
/14/ Messbericht Straßenbahnneubau TU Lichtwiese Darmstadt , Mess-
technische Erfassung der Transferfunktionen von Geschossdecken
und vom Freifeld auf die Gebäudefundamente in exemplarischen
Gebäuden im Einwirkungsbereich der Straße nbahnstrecke, FRITZ
GmbH, Bericht Nr. 14237-VME-1 vom 19.08.2015
/15/ Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2, Lag epläne,
Mailänder Consult GmbH, Karlsruhe, Emtwurf Juni 2015
/16/ Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Erläuterungsb ericht,
Mailänder Consult GmbH, Karlsruhe, Entwurf Juni 2015
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Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
/17/ Auskunft zu Verkehrsbelastungen, Oberbauarten, Fahrzeugtypen
und Geschwindigkeiten der Straßenbahnen, Mailänder Consult
GmbH
4 Beschreibung des Planvorhabens
4.1 Baumaßnahme
Die HEAG mobilo GmbH und die Stadt Darmstadt planen in Abstimmung
mit der TU Darmstadt die Ver längerung der Straßenbahnlinie 2 von der
Nieder-Ramstädter Straße auf den Campus der TU Darmstadt.
Die geplante Trasse zweigt zweigleisig an der bestehenden Haltestelle
„Hochschulstadion“ Richtung Osten in den Bereich der Universität ab. Die
Strecke verläuft parallel zum Lichtwiesenweg, vorbei am Fakultätsgebä u-
de Architektur, verschwenkt dort Richtung Bauingenieurgebäude / Mensa
Wirtschaftshof und endet nach ca. 1, 1 km Streckenlänge mit einer We n-
deschleife vor dem Hörsaal - und Medienzentrum der Universität Darm-
stadt. Im Anschlussbereich Nieder-Ramstädter Straße / Lichtwiesenweg
werden südlich und nördlich des Lichtwiesenweges 2 zweigleisige Kurven
zur Anbindung der Trasse in der Nieder -Ramstädter Straße an die neuen
Gleise im Lichtwiesenweg erforderlich. Hierbei dient die südliche Anbi n-
dung lediglich als Bedarfsgleise, der Hauptverkehr verläuft über die nördl i-
che Anbindung. In den Lichtwiesenweg. Des Weiteren werden zusätzliche
Weichen in dem vorgenannten Anschlussbereich erforderlich.
4.2 Immissionsschutzrechtliche Einstufung
Im Bereich der Nieder -Ramstädter Straße besteht durch den ÖPNV be-
reits eine erschütterungstechnische Vorbelastung, die bei der Anspruch s-
berechtigung auf erschütterungstechnische Vorsorgemaßnahmen berüc k-
sichtigt werden muss.
Für den Fall, d ass in der umliegenden, schutzbedürftigen Bebauung eine
Überschreitung der Anforderungswerte festgestellt wird ist zunächst zu
prüfen, ob sich aus dem Planvorhaben eine „wesentliche Erhöhung“ der
schienenverkehrsinduzierten Immissionen aus Erschütterungen und s e-
kundärem Luftschall ergibt. Nur für den Fall, dass sowohl die Anford e-
rungswerte überschritten werden und gleichzeitig eine „wesentliche Erh ö-
hung“ vorliegt ist die Vorhabenträgerin, die HEAG mobilo GmbH, dem
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Grunde nach dazu verpflichtet, de m Grundsatz der Konfliktvermeidung
bzw. der Konfliktlösung folgend , geeignete Maßnahmen zu ergreifen, mit
denen die Verträglichkeit des Vorhabens gewährleistet werden kann.
Im Bereich des Lichtwiesenweges und im Bereich des Campus der TU
Darmstadt ist die Baumaßnah me als Neubau zu sehen. Hier werden die
prognostizierten Immissionen direkt mit den Anhaltswerten der DIN 4150-2
/8/ (Erschütterungen) bzw. mit den Immissionsrichtwerten der 24. BI m-
SchV /4/ (sekundärer Luftschall) verglichen.
4.3 Bebauung im Einwirkungsbereich
Die umliegende schutzwürdige Bebauung im Bereich westlich der Nieder-
Ramstädter Straße sind 3 bis 4 -geschossige Wohnhäuser, die sich im All-
gemeinen Wohngebiet (WA) befinden. Im Kreuzungsbereich Ni eder-
Ramstädter Straße / Lichtwiesenweg nördlich des Lichtwiesenweges liegt
die Georg -Büchner-Schule. Südlich des Lichtwiesenweges schließt sich
ebenfalls ein Allgemeines Wohngebiet an, indem die 2 bis 3 -geschossigen
Studentenwohnhäuser sich befinden.
Ab der Haltestelle Kletterhalle liegen entlang der geplanten Straße n-
bahntrasse Institutsgebäude der TU Dar mstadt Lichtwiese. Diese werden
entsprechend ihrer Schutzwürdigkeit wie Kern gebiete (MK) eingestuft.
Hierbei handelt es sich um Gebäude mit Hörsälen, Bi bliotheken, Büroräu-
me und Forschungseinrichtungen. Die Gebäude h aben alle mindestens 3
bis 7 Vollgeschosse
5 Anforderungen an den Immissionsschutz
5.1 Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden
5.1.1 Erschütterungen
Im Gegensatz zu schalltechnischen Problemstellung en existieren derzeit
keine gesetzlichen Bestimmungen, in denen Grenzwerte für Erschütt e-
rungsimmissionen festgelegt sind. Daher werden die in Fachkreisen al l-
gemein anerkannten Anhaltswerte gemäß DIN 4150-2 /8/ zur Beurteilung
von Erschütterungseinwirkungen auf Menschen in Gebäuden herangez o-
gen. Bei Einhaltung dieser Anhaltswerte kann davon ausgegangen we r-
den, dass die Erschütterungen keine „erheblich belästigenden“ Einwirku n-
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Projekt: 14237-VVE-1 30.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese
Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
gen darstellen. Erhebliche Belästigungen stellen die niedrigste Qualifikati-
onsstufe schädlicher Umwelteinwirkungen dar.
Die Rechtsgrundlage für Ansprüche auf Schutzmaßnahmen ist in § 74 (2)
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) /2/ begründet. Hiernach sind dem
Träger eines Vorhabens Vorkehrungen oder die Einrichtung und Unterha l-
tung von Anlagen aufzuerlegen, die zum Wohl der Allgemeinheit oder zur
Vermeidung nachteiliger Wirkungen erforderlich sind. Sind solche Vorke h-
rungen oder Anlagen untunlich, das heißt mit angemessenem Aufwand
zum Schutzzweck nicht realisierbar, oder sind die Maßnahmen mit dem
Vorhaben nicht vereinbar, so besteht ein entsprechender Entschäd i-
gungsanspruch.
5.1.1.1 Beurteilungsverfahren
Zur Beurteilung der Erschütterungsimmissionen im Einwirkungsbereich
von Bahnan lagen sind gemäß DIN 4150 -2 /8/ zwei Beurteilungsgrößen
heranzuziehen:
die maximale zeit- u. frequenzbewertete Schwingstärke KBFmax,
die Beurteilungsschwingstärke KBFTr.
Beide Beurteilungsgrößen sind getrennt für die drei Richtungs -
komponenten X, Y (horizontal) und Z (vertikal) zu ermitteln. Der jeweils
größte der drei Werte ist der Beurteilung zu Grunde zu legen. Die Beur -
teilung erfolgt anhand der Kriterien Au (für KBFmax) und Ar (für KBFTr). Ist
KBFmax kleiner oder gleich dem unteren Anhaltswert Au, so werden die
Anforderungen der Norm erfüllt. Dann gilt als nachgewiesen, dass die
schienenverkehrsinduzierten Erschütterungsimmissionen nicht als
„erheblich belästigend“ einzustufen sind. Übersteigt die maximale
bewertete Schwingstärke den unteren Anhaltswert, erfolgt die Beurteilung
in einem weiteren Prüfschritt auf Basis der Beurteilungsschwingstärke
KBFTr im Vergleich zu dem Beurteilungsanhaltswert Ar. Hierbei kennzeich-
net der KBFmax-Wert den Maximalwert aller einzelnen Zugvorbeifahrten.
Der KBFTr-Wert ist der Mittelwert aller Zugvorbeifahrten über den
jeweiligen Beurteilungszeitraum (Tag / Nacht).
5.1.1.2 Anhaltswerte
Die Anhaltswerte A zur Beurteilung von Erschütterungsimmissionen in
Wohnungen und vergleichbar genutzten Räumen werden in Tabelle 1 der
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DIN 4150-2 /8/ jeweils in Abhängigkeit von der Art der baulichen Nu tzung
der Umgebung des Einwirkungsortes sowie für den Tag - und den Nach t-
zeitraum festgelegt.
Für oberirdisch geführten Sch ienenverkehr des ÖPNV nennt die DIN
4150-2 /8/ eine Sonderregelung. Gemäß Ziffer 6.5.3.3 dü rfen die A u- und
Ar-Werte nach DIN 4150-2 /8/ um den Faktor 1,5 angehoben werden. Die-
ser Faktor ist bei den in der Tabelle 1 angegebenen Anhaltswerten bereits
berücksichtigt.
Tabelle 1 Anhaltswerte A zur Beurteilung von Erschütterungen
Zeile Einwirkungsort tags nachts
Au Ar Au Ar
1
Einwirkungsorte, in deren Umg ebung
nur gewerblich e Anlagen und gegeb e-
nenfalls ausnahmsweise Wohnungen für
Inhaber und Leiter der Betriebe sowie
für Aufsichtspersonal und Bereitschaft s-
personen untergebracht sind
0,600 0,300 0,450 0,225
2
Einwirkungsorte, in deren Umgebung
vorwiegend gewerbliche Anlagen unter-
gebracht sind
0,450 0,225 0,300 0,15
3
Einwirkungsorte, in deren Umgebung
weder vorwiegend gewerbliche Anlagen
noch vorwiegend Wohnungen unterg e-
bracht sind
0,300 0,150 0,225 0,105
4
Einwirkungsorte, in deren Umgebung
vorwiegend oder ausschließlich W oh-
nungen untergebracht sind
0,225 0,105 0,150 0,075
5
Besonders schutzbedürftige Einwi r-
kungsorte, z. B. in Krankenhäusern,
Kurkliniken, soweit sie in dafür ausg e-
wiesenen Sondergebieten liegen
0,150 0,075 0,150 0,075
5.1.1.3 Kriterien einer wesentlichen Änderung
Nach der aktuellen Rechtsprechung /5/ müssen sich Betroffene vorhande-
ne Vorbelastungen aus Erschütteru ngsimmissionen zurechnen lassen.
Das bedeutet, dass die Vorbelastung bei der Prüfung möglicher Vorso r-
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geansprüche und bei der Abwägung geeigneter Schutzvorkehrungen zu
berücksichtigen ist.
In diesem Zusammenhang wird auf die Rechtspr echung des Gerichtes
zum primären Luftschall vor Inkraftsetzung der 16. BImSchV /3/ verwie-
sen. Demgem äß können nach der gegenwärtigen Rechtslage reale und
geldwerte Ausgleichsansprüche beim Vorhandensein erheblich beläst i-
gender Erschütterungsimmissionen an baulich geänderten Schienenve r-
kehrswegen nur dann bestehen, wenn die Vorbelastung durch bestehende
Bahnanlagen durch das Hinzutreten weiterer Erschütt erungseinwirkungen
in beachtlicher Weise erhöht wird und gerade in dieser Erhöhung eine z u-
sätzliche, unzumutbare Beeinträchtigung liegt. Dies wird auch durch das
aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgericht es /5/ bestätigt. Unter Punkt
14 des Urteils wird angeführt, dass ein Erschü tterungsschutz nur dann
verlangt werden kann, wenn die Erschütterungsbelastung durch den Au s-
bau in beachtlicher Weise erhöht und gerade in dieser Erhöh ung eine
zusätzliche, dem Betroffenen billigerweise nicht mehr zumutbare Bela s-
tung liegt.
Im Zusammenhang mit der Frage, welche Erhöhung der Erschütterung s-
immission eine unzumutbare Beeinträchtigung darstellt, bestätigt das G e-
richt dass eine Verstärkung d er Erschütterungen dann wesentlich ist,
wenn diese sich gegenüber der Vorbelastung um mindestens 25 % er-
höht. Hierbei wird die Festsetzung der Größe dieser Wahrnehmung s-
schwelle durch empirische hinreichend abgesicherte Erkenntnisse g e-
stützt. Die Ergebnisse einer Laborstudie im Auftrag der Deutschen Bahn
AG können hierzu herangezogen werden.
Die Untersuchungen der Laborstudie kommen zu dem Ergebnis, dass eine
Erschütterungsdifferenz von 25 % Erhöhung "praktisch als Labor -Unter-
schiedsschwelle" anzusehen ist . Bei der Durchführung der Labor -
untersuchungen, bei denen mehrere Probanden Erschütterungssignale
zur Beurteilung angeboten wurden, wurden strenge Vergleichsbedingu n-
gen mit kurzen Pausen (ca. 3 Sekunden) zwischen den beiden angebot e-
nen Signalen (Reiz- und Vergleich) angewendet. Es wird darauf hingewi e-
sen, dass unter realen Bedingungen die Pausenstruktur zwischen den
einzelnen Zugvorbeifahrten wesentlich größer ist, so dass die Wahrne h-
mung von Erschütterungsdifferenzen bei größeren Reizdifferenzen zu e r-
warten ist.
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5.1.2 Sekundärer Luftschall
5.1.2.1 Grundlagen der Beurteilung
Für die Ermittlung und die Beurteilung von Geräuschimmissionen aus s e-
kundärem Luftschall bestehen derzeit weder normative Festse tzungen
noch gültige Rechtsverordnungen. Daher ist es erforderlich, sic h für eine
sachgerechte Beurteilung an anderen Gesetzen, Verordnungen und R e-
gelwerken auf Grundlage von Plausibilitätsbetrachtungen zu orientieren.
Im vorliegenden Fall werden zur Beurteilung sekundärer Luftschallimmi s-
sionen Anfo rderungswerte aus der Verke hrswege-Schallschutzmaßnah-
menverordnung (24. BImSchV) /4/ abgeleitet.
Zur Beurteilung des sekundären Luftschalls werden die aus den Korre k-
tursummanden D in Tabelle 1 der 24. BImSchV /4/ abgeleiteten Innenpe-
gel (Korrektursummand D zuzüglich 3 dB(A)) als Beurteilungsmaßstab
herangezogen. Die Korrektur von 3 dB berücksichtigt, dass die Dämmwi r-
kung von Außenbauteilen bei gerichtet einfallendem Schall geringer au s-
fällt als im diffusen Schallfeld.
Die 24. BImSchV /4/ sieht i. V. m. der 16. BImSchV /3/ mit dem
„Schienenbonus“ einen Lästigkeitsab schlag bei der Ermittlung des
Beurteilungspegels von schienenverkehrs induziertem Lärm vor. Die
Anwendung des Schienenbonus in Höhe von 5 dB(A) wurde vom
Bundesverwaltungsgericht /5/ bestätigt. So führt d er Senat aus, dass der
Berücksichtigung eines Lästigkeitsunterschieds zu Gunsten des Schi e-
nenverkehrs im Rahme n der A nwendung von Anforderungswerten der
24. BImSchV /4/ für sekundäre Luftschallimmissionen nicht die normative
Verankerung fehle. Der Schiene nbonus sei vielmehr ein Teil eines in sich
schlüssigen Regelungskonzeptes.
Gemäß § 43 (1) Satz 2 und 3 BImSchG /1/ ist dieser Abschlag zwar ab
dem 1. Januar 2015 nicht mehr anzuwenden . Jedoch wurde für Schienen-
bahnen, die ausschließlich der Ve rordnung über den Bau und B etrieb der
Straßenbahnen ( BOStraB) /6/ unterliegen, eine gesonderte Übergang s-
frist bis zum 1. Januar 2019 festgelegt. Somit ist der Schienenbonus in der
vorliegenden Untersuchung weiterhin anzuwenden.
5.1.2.2 Anforderungswerte
Die 24. BImSchV /4/ unterscheidet die Anforderungswerte gemäß ihrer
Raumnutzung. Im direkten Einwirkungsbereich der geplanten Straßen-
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bahnstrecke befinden sich sowohl Wohngebäude im Bereich Nieder -
Ramstädter Straße und Lichtwiesenweg als auch die Universitätsgebäude
auf dem Campus Lichtwiese. Für die Wohngebäude erfolgt die Beurteilung
der sekundären Luftschallimmissionen für den Tagzeitraum unter Zugru n-
delegung des Anforderungswertes für Wohnräume, für den Nachtzeitraum
wird der Anforderungswert für Räume h erangezogen, die überwiegend
zum Schlafen genutzt werden. Demzufolge gelten folgende Immission s-
richtwerte für Wohnungen:
IRWTag = 40 dB(A),
IRWNacht = 30 dB(A).
Bei Institutsgebäuden genutzten Räumen, z. B. bei Unterrichts-, For-
schungs- oder Büroräumen, bei denen lediglich am Tag eine schutzbe-
dürftige Nutzung vorliegt, ist ein Immissionsrichtwert von
IRWTag = 40 dB(A)
anzuwenden. Sofern in diesen Räumen auch nachts eine schutzbedürftige
Nutzung erfolgt, gilt dieser Anforderungswert sowohl für den Tag al s auch
für die Nacht.
5.1.2.3 Kriterien einer wesentlichen Änderung
Für den sekundären Luftschall wird in Anlehnung an die schalltechnische
Problemstellung bei der Bewertung nach 16. BImSchV /3/ eine Erhöhung
der Beurteilung spegel vo n mindestens 3 dB(A) als wesentlich erachtet.
Ein Anspruch auf Vorsorgemaßnahmen ergibt sich demgemäß infolge e i-
ner wesentlichen Erhöhung der Beurteilungspegel bei gleichzeitiger I m-
missionsrichtwertüberschreitung.
5.2 Einwirkungen auf schwingungssensible Einrichtungen
In den beiden Institutsgebäuden des Bauingenieurwesens L5/01 und
L5/06 befinden sich schwingungssensible Einrichtungen. Hierbei handelt
es sich um geodäti sche Messsysteme, Geräte der physikalischen Geod ä-
sie und Satellitengeodäsie und Elektronenrastermikroskope. Hierfür liegen
keine Herstellerangaben zu gerätespezifischen Anforderungen hinsichtlich
Erschütterungen vor. Teilweise wird auf die Vibration Criteria (VC) der VDI
2038, Blatt 2 /9/ verwiesen.
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Tabelle 2 VC-Linien gemäß VDI 2038
VC-Linien
Schwingungs-
pegel RMS-
Terzspektren
in m/s
Typische Nutzung
Struktur-
Größe /
Genauigkeit
Menschliche
Fühlschwelle 100 ((4 … 80) Hz)
menschliche Fühlschwelle, für emp-
findliche Schlafbereiche, für Opern-
häuser, Theater, für Mikroskope mit
100-facher Vergrößerung
30 m
VC-A 50 ((4 … 80) Hz)
unter fast allen Umständen geeignet
für optische Mikroskope mit bis zu
400-facher Vergrößerung
8 m
VC-B 25 ((1 … 80) Hz)
ein geeigneter Standard für Inspek-
tionsgeräte, allgemeine anspruchs-
volle Labore, Lithografiegeräte (in-
klusive Stepper) bis zu 3 m Struk-
turbreite
3 m
VC-C 12,5 ((1 … 80) Hz)
ein geeigneter Standard für Mikro-
skope bis zu 1000-facher Vergröße-
rung, ein guter Standard für die
meisten Lithografie- und Inspekti-
onsgeräte bis hinunter zu 1 m
Strukturbreite
1 m
VC-D 6,25 ((1 … 80) Hz)
unter fast allen Umständen passend
für sehr hochwertige Elektronenmik-
roskope (REM, TEM),
E-Beam-Systeme usw., die bis an
ihre Leistungsgrenze eingesetzt
werden
0,3 m
VC-E 3,1 ((1 … 80) Hz)
Die Einhaltung dieses Kriteriums ist
sehr schwierig; es kann nur in weni-
gen Fällen eingehalten werden,
vorzugsweise auf nicht unterkeller-
ten Bodenplatten, erforderlich für
Geräte höchster Präzision
< 0,1 m
VC-F 1,6 ((1 … 80) Hz)
Kriterium für extrem ruhige For-
schungsräume, sehr schwierig zu
erreichen; dieses Kriterium ist nur
zur Charakterisierung nicht jedoch
als Auslegungskriterium geeignet
-
VC-G 0,8 ((1 … 80) Hz)
Kriterium für extrem ruhige For-
schungsräume, sehr schwierig zu
erreichen; dieses Kriterium ist nur
zur Charakterisierung nicht jedoch
als Auslegungskriterium geeignet
-
6 Arbeitsgrundsätze und Vorgehensweise
Die Ermittlungen und die Beurteilung verkehrsinduzierte r Immissionen aus
Erschütterungen und sekundäre m Luftschall erfolgt in einem zweistufigen
Verfahren. Zunächst werden Prognose n für exemplarisch ausgewählt e
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Gebäude erstellt. Um das individuelle Schwingungsverhalten dieser G e-
bäude berücksichtigen zu können, werden für jeweils drei exemplarische
Räume eines Objektes die Übertragungsfunktionen von Geschossdecken
durch Messungen ermittelt.
Da es sich hierbei l ediglich um Prognosen für exemplarische Gebäude,
also im statistischen Sinne um Stichproben handelt, ist es erforderlich , die
gewonnenen Ergebnisse für den gesamten Einwirkungsbereich der g e-
planten Bahnanlage zu extrapolieren. Hierzu werden anschließend Ei nwir-
kungsmatrizen berechnet, in denen sämtliche erschütterungstechnisch
relevanten Abstände zwischen Gleisen und Gebäuden und sämtliche dem
Grunde nach möglichen Deckeneigenfrequenzen unterstellt werden. Als
Ergebnis dieser Betrachtung erhält man Korridorb reiten, innerhalb denen
erschütterungsbedingte Konflikte nicht ausgeschlossen werden können.
Im Folgenden wird das Vorgehen bei der Prognose von Immissionen aus
Erschütterungen und aus sekundärem Luftschall erläutert.
6.1 Prognose
Die Ermittlung der erschütterungstechnischen Beurteilungsgrößen im Un-
tersuchungsraum erfolgt anhand von Ausbreitungsberechnungen für
nächstgelegene, exemplarisch ausgewählte Gebäude mit schutzbedürfti-
ger Nutzung im Einwirkungsbereich de r Straßenbahntrasse. Die unte r-
suchten Gebäude si nd in den Lageplanausschnitten in Anhang 1 blau
gekennzeichnet.
Hierbei wird ein Quellen - und Ausbreitungsmodell entwickelt, das die
Übertragung der Erschütterungen ausgehend von der Quelle (Emittent) bis
zum Immi ssionsort (Gebäude mit schutzwürdigen Nut zungen) abbildet.
Bei der Erstellung des Prognosemodells wird von der in Abbildung 1
skizzierten Übertragungskette ausgegangen. Die dargestellten Übertr a-
gungswege werden separat ermittelt und dann zu einer Gesamtübertr a-
gungsfunktion überlagert.
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Abbildung 1 Übertragung von Erschütterungen
6.1.1 Emission
Bei oberirdischen Schienenverkehrswegen wird die Emission (Quellstär-
ke) durch die in einem festgelegten Abstand zur Gleisachse im Er dboden
gemessenen Schwingstärken charakterisiert. Im Rahmen der vorliegenden
Untersuchung wird ein standardisiertes Emissionsspektrum zu Grunde
gelegt. Dieses wurde im Sinne einer oberen Abschätzung als obere Ei n-
hüllende aus einer Vielzahl messtechnisch ermittelter Einzelspektren von
Stadt- oder Straßenbahnfahrzeugen mit entsprechendem Oberbau gebi l-
det.
Das für die Prognose herangezogene standardisierte Emissionsspektrum
ist in Anhang 2.1 tabellarisch und grafisch dokumentiert. Für Bereiche mit
engen Kurvenradien oder Weichen wurde n Korrekturfunktionen zur B e-
rücksichtigung der erhöhten Erschütterungsemissionen angewandt (An-
hang 2.2 und Anhang 2.3). Für Streckenabschnitte mit unterschiedlichen
Fahrgeschwindigkeiten wird die Korrekturfunktion in Anhang 2.4 berück-
sichtigt.
6.1.2 Transmission
Die entfernungsbeding te Amplitudenabnahme der Schwingschnelle zw i-
schen Emissionsort und einem Ort im Erdreich unmittelbar vor einem G e-
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bäude wird als Transferfunktion T1 bezeichnet. Diese wird gemäß nachfo l-
gender Gleichung berechnet:
1
1
1
RR
n
eR
RT
mit
n Exponent, der von Wellenart, Quellengeometrie und Art der Schwi n-
gungen abhängt;
α ≈ 2 D/λ,
Abklingkoeffizient [m-1];
D Dämpfungsgrad [%],
λ = c/f,
Wellenlänge [m];
c Ausbreitungsgeschwindigkeit der Welle [m/s],
f Frequenz [Hz],
R1 Bezugsabstand [m],
R Entfernung des Immissionsortes von der Quelle [m].
Aufgrund allgemeiner Erfahrungen kann von 1 % Dämpfung und von einer
Ausbreitungsgeschwindigkeit für die Oberflächenwellen
c = 200 m/s
ausgegangen werden. Der Exponent für den als Linienquelle zu betrac h-
tenden oberir dischen Schienenverkehr liegt bei gerade geführten Str e-
ckenabschnitten und Kurvenbereiche gemäß DIN 4150-1 /7/ zwischen 0,2
und 0,4. Daher wird dieser Exponent mit
n = 0,3
berücksichtigt. Im Umfeld von Weichen wird der Exponent auf
n = 1,0
angehoben, da die resultierenden Erschütterungsemissionen beim Übe r-
fahren der Weichenherzstücke eine Punktquelle darstellen.
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Die Erschütterungsabnahme, die sich aus der Übertragung der Schwi n-
gungen vom Unte rgrund auf das z u schützende Bauwerk ergibt ( T2-
Funktion), wird aus Messungen an vergleichbaren Gebäuden herangez o-
gen. Eine grafische Darstellung der berücksichtigten T2-Funktionen findet
sich in Anhang 3.1 und Anhang 3.2. Hierbei werden nicht die messtec h-
nisch erhobenen T2-Funktionen berücksichtigt, da die Anregung mit Hilfe
des Plattenrüttlers nicht eine Linienquelle wie dies bei einer Vorbeifahrt
einer Straßenbahn der Fall ist, sondern eine Punktquelle darstellt und s o-
mit zu höheren Abminderungen führt.
Die Schwingungsübertragung vom Gebäudefundament auf die Geschos s-
decken (T3-Funktionen) innerhalb von Gebäuden wird für die exemplarisch
untersuchten Gebäude entsprechend den tatsächlich gegebenen Verhäl t-
nissen im Prognosemodells berücksichtigt. Konkret werden die durch e ine
Impulsanregung gemessenen Übertragungsfunktionen der drei analysie r-
ten Räume für die Prognose herangezogen.
Zur Extrapolation der Prognoseergebnisse und zur Darstellung der Ergeb-
nisse in einer Einwirkungsmatrix werden alle möglichen Geschossde-
ckeneigenfrequenzen im Frequenzbereich zwischen 10 Hz und 80 Hz bei
der Abstandsvariation zur Bebauung berücksichtigt. Es werden sowohl
Holzbalken- als auch Stahlbetondeckenkonstruktionen unterstellt. Hierbei
erfolgt eine statistische Auswertung der messtechnisch erhobenen T 3-
Funktion. In Anhang 3.3 ist die statistisch ausgewertete auf die Biegee i-
genfrequenz normierte T 3-Funktion gra fisch dargestellt. Angeg eben i st
jeweils der Mittelwert +/- der Standardabweichung.
Für die Extrapolation von Untersuchungsergebnissen der exemplarisch
untersuchten Gebäude auf die Gesamtheit aller im Einwirkungsbereich
liegender sch utzwürdiger Gebäude werden der Mittelwert plus Standard-
abweichung der T 3-Funktion berücksichtigt. Eine statistische Auswe rtung
der insgesamt 15 messtechnisch erfassten Geschossdeckeneigenfre-
quenzen in 5 exemplarisch ausgewählten Gebäuden im direkten Einwi r-
kungsbereich der Straßenbahntrasse findet sich in Anhang 3.3.
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6.2 Immission
6.2.1 Einwirkungen in exemplarischen Gebäuden
Die Untersuchungen werden zunächst für die messtechnisch untersuchten
exemplarischen Gebäude durchgeführt, die im nahen Einwirkungsbereich
der Strecke gelegen sind . Im Rahmen der Schwingungsmessungen wer-
den in der Regel bauphysikalische Bestandsanalysen durchgeführt. Kon k-
ret wird das Übertragungsverhalten einzelner Geschossdecken messtech-
nisch analysiert. Das diesbezügliche Vorgehen bzw. die für das hier b e-
handelte Vorhaben erhobenen Größen sind in einem separaten Messb e-
richt /14/ dokumentiert. Die so erhobenen Schwingu ngsübertragungsfunk-
tionen für Geschossdecken finden Eingang in die Prognoseberechnungen.
Als Erschütterungsimmissionen werden die bauwerksbezogenen, g e-
mäß DIN 4150 -2 in der Mitte von Räumen ermittelten KB -bewerteten
Schwingstärken bezeichnet. Die KB-Bewertung ist eine frequenzbezogene
Bezugsbewertungskurve für Erschütterungssignale. Sie wird herangez o-
gen für die Bewertung bei nicht vorgegebener Körperhaltung und setzt
sich zusammen aus Elementen der Bewertung von Einwirkungen im St e-
hen und Sitzen.
Als ma ßgebende Beurteilungsgröße gemäß DIN 4150 -2 wird in der Vo r-
abschätzung die Beurteilungsschwingstärke KBFTr ausgewiesen und beur-
teilt. Da hier die Schwingstärke der Vertikalkomponente ( z-Richtung) die
der Horizontalkomponenten ( x-, y-Richtung) übersteigt, w ird die Unters u-
chung ausschließlich für die Vertikalkomponenten der Erschütterung s-
immissionen durchgeführt.
Die Prognose des sekundären Luftschallpegels im Innenraum L i basiert
auf dem zuvor berechneten maximalen zeitbewerteten Körper schall-
schnellepegel L v. Dies ist der Maximalpegel der Schwingstä rke, der im
Gegensatz zum KB Fmax-Wert jedoch keiner KB -Bewertung, sondern e iner
A-Bewertung unterzogen wird. Diese dient der Anpassung des messtec h-
nisch ermittelten Schalldruckpegels an das menschliche Hö rempfinden.
Der theoretische Zusammenhang zwischen ermittelter Körperschallschnel-
le und sekundärem Luftschall kann wie folgt beschrieben werden:
4S/Alog10log10LL vsek
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Darin bedeuten
Lsek sekundärer Luftschall des betrachteten Bauteils [dB(A)],
Lv mittlerer A-bewerteter Körperschallschnellepegel des b e-
trachteten Bauteils [dB(A)],
Abstrahlgrad des betrachteten Bauteils [-],
S Fläche des betrachteten Bauteils [m²],
A äquivalente Absorptionsfläche des Raumes [m²].
In der Praxis lässt sich die genannte Bezi ehung jedoch nur schwer a n-
wenden, da die Körperschallschnelle nicht nur in Deckenmitte, sondern
von allen betrachteten Bauteilen (also auch Wände und Decke) gemessen
werden müssten. Weiterhin ist die Bestimmung des Abstrahlgrades mit
erheblichen Unsicherheiten behaftet.
Im vorliegenden Fall wird daher zur Bestimmung des sekundären Luf t-
schalls der Leitfaden „Körperschall und Erschütterungsschutz“ der DB AG
/10/ herangezogen. Hierin ist ein linearer Zusammenhang z wischen A -
bewerteter Körperschallschnelle und sekundärem Luftschallpegel für ve r-
schiedene Zuggattungen und Deckenkonstruktionen beschrieben. Die hie-
rin angegebenen Regressionsbeziehungen gelten jedoch allgemein für
Bahnstrecken. Im Sinne einer oberen Absch ätzung werden im vorliege n-
den Fall die Angaben für S -Bahn-Strecken herangezogen. Demnach gel-
ten für den sekundären Luftschall aus dem Betrieb von Straßenbahnfah r-
zeugen folgende Regressionsbeziehungen:
Li = 17,6 + 0,62 LvA [dB(A)] bei Betondecken,
Li = 27,5 + 0,34 LvA [dB(A)] bei Holzbalkendecken.
Dabei bedeuten
Li A-bewerteter sekundärer Luftschallpegel [dB(A)],
LvA A-bewerteter Körperschallschnellepegel [dB(A)].
Die Ermittlung des A -bewerteten Körperschallschnellepegels L vA erfolgt
anhand der messtec hnisch ermittelten spektralen Körperschallschnelle -
pegel Lv (maximale bewertete Schwingstärke KBFmax). Anstelle der Bewer-
tungsfunktion T KB, mit der bisher die KB -Bewertung des Signals vorg e-
nommen wurde, wird die Funktion T A für die A-Bewertung angewendet. Im
Gegensatz zur Ermittlung der maximalen bewerteten Schwingstärke KB F-
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max, bei der ein Frequenzbereich bis 80 Hz untersucht wird, wird der A -
bewertete Körperschallschnellepegel L vA in einem Frequenzb ereich bis
315 Hz ermittelt.
6.2.2 Extrapolation auf die Gesamtheit aller Gebäude
Um die Ergebnisse der gebäudebezogenen Prognosen auf die
Gesamtheit aller schutzbedürftigen Gebäude im Einwirkungsbereich des
Vorhabens zu extrapolieren, werden so g enannte „Einwirkungsmatrizen”
berechnet. Hierbei werden die auf die jewe ilige Eigenfrequenz no rmierten
Übertragungsfunktionen der Geschossdecken statistisch ausgewertet.
Anschließend werden im Abstandsbereich
R = 1 … 20 m
Ausbreitungsberechnungen unter Berücksichtigung einer aus den
Messergebnissen er mittelten Übertragungsfu nktion (Mittelwert plus
Standardabweichung) für die Geschossdecken unter Berücksichtigung
aller möglichen Eigenfrequenzen von Geschossdecken im
Frequenzbereich
f0 = 10 … 80 Hz
durchgeführt. Die so ermittelte n Beurteilungsschwingstärken werden
anschließend tabellarisch dargestellt. In den Tabellen ist jeweils für einen
definierten Abstand R die Beurteilungsschwingstärke für alle betrachteten
Deckeneigenfrequenzen nebeneinander angegeben. Die Ergebnisse für
verschiedene Abstände sind untereinander aufgetrag en. Diese Darstel -
lung wird als “Einwirkungsmatrix” bezeichnet.
Beurteilungsschwingstärken, die oberhalb des jeweils gültigen Anhalts-
wertes liegen , sind rot hinterlegt dargestellt. Soweit Anhaltswert e zu
mindestens zwei Drittel ausgeschöpft werden, sind die jeweiligen Angaben
zu den Beurteilungsschwingstärken gelb hinterlegt. Grün hinterlegte
Felder bedeuten, dass die jeweils gültigen Anforderungen an den
Immissionsschutz erfüllt werden. Aus der Einwirkungsmatrix können somit
Grenzabstände zwischen der Strecke und der Bebauung ermittelt werden,
ab denen Konflikte aufgrund von Erschütterungsimmissionen nicht
ausgeschlossen werden können.
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Bei der Ermittlung der kritischen Grenzabst ände werden nur die im dire k-
ten Einwirkungsbereich der Strecke üblichen Gesc hossdeckeneigen-
frequenzen berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der Häufigkeitsverte i-
lung der gemessenen T3-Funktionen und unter Berücksichtigung von E r-
fahrungswerten zu Geschossdeckenresonanzfrequenzen für Gebäude des
Hochbaus kann das Frequenzband
12,5 Hz ≤ f0 ≤ 40 Hz
als beurteilungsrelevant angesehen werden. (Anhang 3. 4) Geschossde-
ckeneigenfrequenzen unterhalb und oberhalb dieses Frequenzbandes
wurden in keinem der exemplarisch messtechnisch untersuchten Räume
der Gebäude festgestellt. Der Bereich innerh alb dieses Frequenzbandes
entspricht also einem Intervall Mittelwert ± Standardabweichung.
Wie aus den Einwirkungsmatrizen in Anhang 5 hervorgeht, sind die G e-
schossdecken mit Eigenfreque nzen unterhalb dieses Frequenzband es
grundsätzlich als unkritisch ei nzustufen. Lediglich bei Geschossdeckene i-
genfrequenzen oberhalb des beurteilungsrelevanten Frequenzbereiches
können größere kritische Grenzabstände prognostiziert werden. Berüc k-
sichtigt man bei der Ermittlung der kritischen Abstände nur die am häufigs-
ten vorkommenden mittleren Frequenzen, so kann bei niedrigen Eigenfr e-
quenzen ebenfalls von einer Konfliktfreiheit ausgegangen werden.
Die Ermittlung des kritischen Grenzabstandes wird demnach so
vorgenommen, dass für Eigenfrequenzen, die bei sämtlichen der
exemplarisch geprüften Geschossdecken vorliegen, von ein er Einhaltung
der Anhaltswerte ausgegangen werden kann.
6.3 Betriebsparameter
6.3.1 Fahrzeuge, Zugzahlen, Geschwindigkeiten, Oberbau
Für die Ermittlung der Beurteilungsschwingstärken ist die Kenntnis der
Intensität von Schwingungsimmissionen sowie deren Einwirkdauer erfo r-
derlich. Die Intensität am Einwirkungsort wird maßgeblich durch die fah r-
zeugspezifische Emission sowie die gelände - und gebäudespezifische
Übertragung geprägt. Hinsichtlich der Erschütterungen ist bei der Ermit t-
lung der Einwirkdauer das 30-Sekunden-Taktverfahren gemäß DIN 4150-2
/8/ zu beachten.
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Auf dem zu untersuchenden Streckenabschnitt werden Straßenbahnfahr-
zeuge in Einzeltraktion, ggf. mit Beiwagen, mit einer gesamten Wagenlän-
ge bis zu
l = 43 m
eingesetzt. Im Sinne einer oberen Abschätzung wird bei allen Zugfahrten
die o. g. längste Kombination aus Fahrzeug und Beiwagen berücksichtigt.
In dem neu zu bauenden Streckenabschnitt im Bereich des Lichtwiesen-
wegs besteht künftig laut /17/ ein Verkehrsaufkommen im Tag - bzw.
Nachtzeitraum von
nTag/Nacht = 208 / 8 Zügen.
Im Bereich der Nieder-Ramstädter Straße verkehren nördlich des Abzwe i-
ges Lichtwiesenweg
n = 350 / 28 Züge
südlich des Lichtwiesenweges fahren Richtung Böllenfalltor
n = 142 / 20 Züge.
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt im untersuchten Streckenabschnitt
vmax = 50 km/h …. 60 km/h
auf den geraden Strecken abschnitten. In Kurven- und Weichenbereichen
ist die Höchstgeschwindigkeit trassierungstechnischen Gründen auf
vmax = 10 km/h …. 20 km/h
begrenzt.
6.3.2 Ermittlung von Einwirkzeiten
6.3.2.1 Erschütterungen
Für die Ermittlung der Beurteilung sschwingstärke nach Maßgabe der DIN
4150-2 /8/ ist das Taktmaximalverfahren anzuwenden. Hierbei we rden die
in Zeitfenstern von jeweils 30 s Dauer auftretenden Spitzenwerte der ba u-
werksbezogenen Schwingstärke herangezogen. Da die Vorbeifahrt eines
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einzelnen St raßenbahnfahrzeuges bei typischen Geschwindigke iten und
bei typischen Fahrzeuglängen stets deutlich weniger als 30 s in Anspruch
nimmt, wird dem Grundsatz des Takt maximalverfahrens folgend für jede
Straßenbahn-Vorbeifahrt eine Einwirkungsdauer von 30 s berücksichtigt.
6.3.2.2 Sekundäre Luftschallimmissionen
Die Einwirkzeit des sekundären Luftschalls, jeweils bezogen auf d ie Beur-
teilungszeiträume Tag (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) bzw. Nacht (22.00 Uhr
bis 06.00 Uhr), ergibt sich aus der Gesamtzahl der in dem betreffenden
Streckenabschnitt innerhalb des jeweiligen Beurteilungszeitraumes ve r-
kehrenden Schienenfahrzeuge und deren geschwindigkeitsabhängiger
Vorbeifahrtzeit. Um zu berücksichtigen, dass Fahrzeuge bereits vor und
auch nach der Vorbeifahrt wahrgenommen werden können, wird bei der
Bestimmung der signifikanten Einwirkungszeit einer Zugvorbeifahrt mit der
2-fachen Zuglänge gerechnet. Die Einwirkungszeit Te einer Zugvorbeifahrt
beträgt dabei
Te = 2 • Zuglänge • 3,6 / vmax
mit vmax maximale Strecken - bzw. zugspezifische Höchstgeschwi n-
digkeit [km/h].
7 Untersuchungsergebnisse
7.1 Einwirkungen auf exemplarische Einzelobjekte
Zur Beurteilung der Fragestellung, ob schienenverkehrsinduzierte Erschüt-
terungsimmissionen bzw. sekundäre Luftschallimmissionen im Einwir-
kungsbereich der geplanten Straßenbahnstrecke geeignet sind, erhebliche
Belästigungen von Menschen in Gebäuden hervorzurufen, werden zu-
nächst drei der Trasse nächstgelegene Gebäude mit schutzwürdiger Nu t-
zung untersucht. Die se Gebäude weisen Abstände zur nächstgelegenen
Gleisachse in einer Größenordnung von
R1 = 6 … 19 m
auf. Für die A bzweigbereiche von der Nieder -Ramstädter Straße in den
Lichtwiesenweg rücken die Abzweiggleise gegenüber dem Bestand an die
Gebäude heran.
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Die Immissionen werden in allen untersuchten Räume n getrennt für den
Tag- und Nachtzeitraum ermittelt und beurteilt.
Die Untersuchungsergebnisse sind in Anhang 4 dokumentiert. Grün hin-
terlegte Felder bedeuten, dass die jeweils gültigen A nforderungen an den
Immissionsschutz erfüllt werden. Bei rot hinterlegten Feldern sind die A n-
forderungen nicht erfüllt. Sind Felder gelb gekennzeichnet, so sind weitere
Beurteilungsschritte zum Nachweis einer Konfliktfreiheit erforderlich. E r-
folgt keine Nutzung des jeweiligen Gebäudes im Beurteilungszeitraum, so
sind zwar die Werte ausgewiesen, jedoch farblich nicht hinterlegt.
7.1.1 Erschütterungen
In Anhang 4.1 werden die maximalen bewerteten Schwingstärken KBFmax
für alle untersuchten Gebäude ausgewiesen.
Das Gebäude Jahnstraße 133 (IP 1) befindet sich im Allgemeinen Woh n-
gebiet (WA). Für die restlichen 4 Immissionsorte werden die A nhaltswerte
für Misch - / Kerngebiete (MI/MK) angewandt. Eine Sondernu tzung wie
dies bei der schalltechnischen Untersuchung entsprechend der Klassifizie-
rung der 16. BImSchV erfolgte, gibt es in der DIN 4150-2 nicht. Gemäß
Zeile 5 der Tabelle 1 der DIN 4150-2 gibt es zwar Anhaltswerte für „b e-
sonders schutzbedürftige Einwirkungsorte“, hierzu zählen jedoch nur
Krankenhäuser und Kurkliniken und keine Schulen. Da auch Büronutzu n-
gen in den Institutsgebäuden vorhanden sind , werden die Anhaltswerte
der DIN 4150-2, Tabelle 1, Zeile 3 der Beurteilung zu Grunde gelegt.
Für das Gebäude Jahnstraße 133, das sich zukünftig im Weichenbereich
befindet, wird eine maximale bewertete Schwingstärke von
KBFmax = 0,114
prognostiziert. Damit werden die für Allgemeine Wohngebiete gültigen un-
teren Anhaltswerte von
Au = 0,225 / 0,150
für den Tag- als auch für den Nachtzeitraum eingehalten. Die Anforderun-
gen der DIN 4150-2 sind bereits im 1. Schritt der Beurteilung erfüllt. Der
weitere Prüfschritt der Vergleich der Beurteilungsschwingstärke mit dem
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Beurteilungsanhaltswert erfolgt in diesem Zusammenhang nur der Vol l-
ständigkeit halber. Die Beurteilungsschwingstärke beträgt hier
KBFTr = 0,031 / 0,016
am Tag / in der Nacht. Mit diesen Werten w erden die für Allgemeine
Wohngebiete gültigen Beurteilungsanhaltswerte im Tagzeitraum um bis zu
30 % und im Nachtzeitraum um bis zu 22 % ausgeschöpft. Auch ohne
über den Standardoberbau hinausgehende Maßnahmen können hier e r-
hebliche Belästigungen von Menschen in Gebäuden ausgeschlossen we r-
den.
Für die Inst itutsgebäude des Campus Lichtwiese g elten untere Anhalt s-
werte von
Au = 0,300 / 0,225
für den Tag / für die Nacht. Hier ergeben sich am IP 4 (Franziska-Braun-
Straße 3) die höchsten Immissionen bedingt durch den geplanten We i-
chenbereich und insbesondere den geringen Abstand von lediglich 6 m
zur Trasse. Für dieses Gebäude wird eine maximale bewertete Schwin g-
stärke von
KBFmax = 0,281
prognostiziert. Dieser Wert unterschreitet den in Kern gebieten gültigen
unteren Anhaltswert für den Tagzeitraum. Es wird davo n ausgega ngen,
dass im Nachtzeitraum keine schutzwürdige Nutzung stattfindet. Somit
werden auch ohne weitere Prüfschritte die Anforderungen der DIN 4150-2
/8/ erfüllt, schienenverkehrsinduzierte erhebliche Belästigunge n von Me n-
schen in Gebäuden können somit ausgeschlossen werden. Für dieses
Gebäude ergeben sich Beurteilungsschwingstärken von
KBFTr = 0,093 / 0,026
am Tag / in der Nacht. Dies bedeutet eine Ausschöpfung des Beurte i-
lungsanhaltswertes Ar von 62% im Tagzeitraum.
7.1.2 Sekundärer Luftschall
Die Prognoseergebnisse zu den künftig zu erwartenden sekundären Luf t-
schallimmissionen sind in Anhang 4.3 dargestellt und werden mit den A n-
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forderungswerten in Anlehnung an die 24. BImSchV /4/ verglichen. Beur-
teilungs-Innenschallpegel, die die se Anforderungen unterschreiten, sind
grün dargestellt. Sofern die Anforderungswerte überschritten werden, ist
der entsprechende Wert rot hinterlegt. Erfolgt keine Nutzung des jeweil i-
gen Gebäudes im Beurteilungszeitraum, so sind zwar die Werte ausg e-
wiesen, jedoch farblich nicht hinterlegt.
Für das Wohngebäude Jahnstraße 133 (IP 1) ergibt sich ein maximaler
Beurteilungspegel im Tag- bzw. Nachtzeitraum von
Lr,T/N = 23,5 / 18,0 dB(A)
Bei der Beurteilung des sekundären Lufts challs in Wohnhäusern sind die
Immissionsrichtwerte für Wohnräume am Tag bzw. für Schla fräume in der
Nacht von
IRWTag/Nacht = 40 / 30 dB(A).
anzuwenden. Diese werden deutlich unterschritten. Für die Institut sge-
bäude des Campus ist der Immissionsrichtwert im beurteilungsrelevanten
Tagzeitraum von
IRWTag = 40 dB(A)
anzuwenden. Hier werden Beurteilungspegel für den IP 4 von bis zu
Lr,T = 30,3 dB(A)
ausgewiesen.
Die Berechnungsergebnisse in Anhang 4.3 belegen, dass die prognost i-
zierten Pegel des sekundär en Luftschalls die in Anlehnung an die
24. BImSchV /4/ herangezogenen Immissionsrichtwerte in allen exempl a-
risch untersuchten Gebäuden deutlich unterschreiten. Erhebliche Beläst i-
gungen infolge der zukünftigen sekundären Luftsch allimmissionen sind
somit für die exemplarisch untersuchten Gebäude nicht zu erwarten.
7.2 Abgrenzung des kritischen Einwirkungsbereiches
Da sich die dargestellten Prognosen zunächst ausschließlich auf exempla-
rische Gebäude beziehen, sind die Ergebnisse auf die Gesamtheit aller im
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Einwirkungsbereich des Vorhabens vorhandenen Gebäude zu extrapoli e-
ren. Dies erfolgt durch Variation der erschütterung stechnisch relevanten
Parameter. Hierbei sind neben der Trassenlage insbesondere der Abstand
des Gebäudes zur Trasse und die jeweilige D eckeneigenfrequenz von
Bedeutung.
In so genannten „Einwirkungsmatrizen“ werden die Beurteilung s-
schwingstärken KBFTr für den Tag- und Nachtzeitraum in Abhängigkeit
vom Abstand R und der Deckeneigenfrequenz f0 dargestellt. Diese ermög-
lichen, die Einhaltung der Anforderungen nach DIN 4150-2 /8/ allgemein in
Abhängigkeit des A bstandes zur nächstgelegenen Gleisachse und der
entsprechenden Gebietseinstufung zu überprüfen.
Die Prognoseergebnisse fü r die exemplarischen Gebäude ha ben gezeigt,
dass die Erschütterungsimmissionen das maßgebende Kriterium für die
Ausweisung von Vorsorgemaßnahmen sind und nicht die sekundären
Luftschallimmissionen. Die Extrapolation wird daher ausschlie ßlich für die
Erschütterungsimmissionen durchgeführt. Soweit eine Konfliktfreiheit b e-
züglich Erschütterungsimmissionen progno stiziert wird, kann auch von
einer Konfliktfreiheit hinsichtlich der sekundären Luftschallimmissionen
ausgegangen werden.
Für Berechnung der Einwirkun gsmatrizen werden die Emissionsansätze
sowie die T 1- und T 2- Funktionen entsprechend dem Prognosemodell für
die exemplarischen Gebäude zu Grunde gelegt. Für die T 3-Funktion wird
eine auf die jeweilige Eigenfrequenz normierte Übertragungsfunktion b e-
rücksichtigt ( Anhang 3. 3). Die se normierten Übertragungsfunktionen b e-
ruhen auf der statistischen Auswertung der an den insgesamt 3 exempla-
rischen Gebäuden durchgeführten bauphysikalischen Bestandsanalysen
/14/ und können somit als repräsentativ für die Gesamtheit aller Gebäude
angesehen werden.
Die Prognoseberechnungen erfolgen für Deckeneigenfrequenzen mit
Terzmittenfrequenzen
f0 = 10 ... 80 Hz.
Alle in der Praxis vorkommenden Eigenfrequenzen von G eschossdecken,
die hinsichtlich de r Beurteilung von Erschütterungen rel evant sind, liegen
in diesem Frequenzband. Ferner werden die Berechnungen für Abstände
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zum nächstgelegenen Gleis zwischen 1 m und 20 m durchgeführt. Der
Abstand r bezieht sich hierbei immer auf das den Gebäuden nächstge le-
gene Gleis.
Aufgrund der unterschiedlichen Emissionsbedingungen im Unters u-
chungsraum werden die Einwirkungsmatrizen für folgende charakteristi-
schen Streckenquerschnitte berechnet:
Bereich Nieder-Ramstädter Straße
Querschnitt 1: Kurve, v = 15 km/h (WA)
Querschnitt 2: Weiche, v = 15 km/h (WA)
Bereich Campus / Lichtwiesenweg
Querschnitt 3: Gerade, v = 60 km/h (WA)
Querschnitt 4: Gerade, v = 50 km/h (MK)
Querschnitt 5: Kurve, v = 20 km/h (MK)
Querschnitt 6: Weiche, v = 20 km/h (MK)
Querschnitt 7: Kurve, v = 10 km/h (MK)
Die Beurteilung für d ie Querschnitte 1 bis 3 erfolgt bezogen auf die Anfo r-
derungen für Gebäude in Allgemeinen Wohn gebieten (WA). D ie Quer-
schnitte 4 bis 7 werden entsprechend Gebäuden in Misch- / Kerngebieten
(MI / MK) beurteilt.
Zur Berechnung der kritischen Abstände werden nur die üblicherweise
typischen Resonanzfrequenzen von Geschossdecken berücksichtigt. G e-
mäß der Häufigkeitsverteilung in Anhang 3. 3 liegen die üblichen G e-
schossdeckeneigenfrequenzen von Gebäuden im Einwirkungsbereich d er
geplanten Straßenbahntrasse im Frequenzband
12,5 Hz ≤ f0 ≤ 40 Hz.
Bei grün gekennzeichneten Fe ldern wird der Beurteilungsanhaltswert Ar
zu maximal 2/3 ausgeschöpft. Gelb kennzeichnet wird eine Unterschre i-
tung der Ar-Werte bei einer Ausschöpfung um mehr als 2/3. Bei rot hinter-
legten Feldern werden die Beurt eilungsanhaltswerte überschritten, die An-
forderungen der DIN 4150-2 sind in diesem Fall nicht eingehalten.
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Wie den Matrizen in Anhang 5 zu entnehmen ist, ergeben sich folgende
Grenzabstände für die unterschiedlichen Querschnitte, ab denen von einer
Konfliktfreiheit auszugehen ist:
Querschnitt 1: Kurve, v = 15 km/h (WA), r ≥ 27 m;
Querschnitt 2: Weiche, v = 15 km/h (WA), r ≥ 18 m;
Querschnitt 3: Gerade, v = 60 km/h (WA), r ≥ 5 m;
Querschnitt 4: Gerade, v = 50 km/h (MI), r ≥ 2 m;
Querschnitt 5: Kurve, v = 20 km/h (MI), r ≥ 12 m;
Querschnitt 6: Weiche, v = 20 km/h (MI), r ≥ 10 m;
Querschnitt 7: Kurve, v = 10 km/h (MI), r ≥ 4 m;
7.2.1 Bereich 1: Gleisdreieck Nieder-Ramstädter Straße
Im Anfangsbereich nördlich des Lichtwiesenweges erfolgen der Einbau
neuer Weichen sowie die Anbindung der neuen Gleise im Lichtwiesenweg
(Kurvenbereich) an die bestehenden Gleise in der Nieder-Ramstädter
Straße. Der minimale Abstand der Trassenführung zu schutzbedürftigen
Gebäuden beträgt
r ≥ 18 m
Wie aus der Ausbreitungsmatrix in Anhang 5.1 hervorgeht, ergibt sich der
kritische Abstand für diesen Bereich zu
rkrit = 27 m.
Damit befindet sich das Gebäude Roquetteweg 53 inn erhalb des krit i-
schen Be reichs. Hier besteht bereits eine erschütterungstechnische Vor-
belastung durch die vorhandene Straßenbahnstrecke . Es kann da von
ausgegangen werden, dass infolge des neuen Kurvenbereiches der Sac h-
verhalt der „wesentlichen Änderung“ auf jeden Fall erfüllt ist. Erheblich
belästigende Erschütterungsimmissionen können hier folglich nicht ausge-
schlossen werden. Der Abstand zu den Weichenbereichen hing egen ist
als unkritisch einzustufen.
7.2.2 Bereich 2: Lichtwiesenweg – Wohnbebauung
Für den Querschnitt 3 ergibt sich ein Grenzabstand von
rkrit = 5 m.
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Die Wohnheime für Studierende weisen einen minimalen Abstand von ca.
r ≥ 24 m
auf. Somit liegen diese außerhalb des Grenza bstandes. Erhebliche Beläs-
tigungen infolge der schienenverkehrsinduzierten Erschütterungsimmiss i-
onen sind bei den gegebenen Abstandsverhältnissen nicht zu erwarten.
7.2.3 Bereich 3: Campus Lichtwiese – Institutsgebäude
In diesem Einwirkungsbereich befinden sich die Querschnitte 4 bis 7. Für
die nächs tgelegenen Gebäude in den kritischen Trassenabschnitten mit
Weichen- und Kurvenbereichen wurde bereits nachgewiesen, dass keine
erheblichen Belästigungen durch Erschütterungsimmissionen zu e rwarten
sind. Alle anderen Gebäude des Campus Lichtwiese, die sich im Nahb e-
reich der neuen Straßenbahntrasse befinden, weisen einen deutlich gr ö-
ßeren Abstand auf und sind somit ebenfalls als unkritisch , hinsichtlich der
Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden nach DIN 4150-2 einzustufen.
7.3 Einwirkungen auf schwingungssensible Einrichtungen
In den beiden Institutsgebäuden des Bauingenieurwesens L5/01 Franzi s-
ka-Braun Straße 7 und L5/ 06 Franziska - Braun-Straße 3 befinden sich
schwingungssensible Einrichtungen.
Im Gebäude L5 /01 wird unter anderem ein A -REM (Atmosphärisches
Elektronenrastermikroskop) betrieben. Dieses REM wird als maßgebe n-
des schwingungssensibles Gerät hinsichtlich der aus dem zukünftig zu
erwartenden Straßenbahnverkehr induzierten Erschütterungen untersucht.
Gemäß VDI 2038, Blatt 2 /9/ ist der Beurteilung hier der Anforderungswert
VC-D zu Grunde zu legen.
Der zulässige Schwingungspegel wird für den Frequenzbereich von 1 Hz
bis 80 Hz mit
vzul. = 6,25 m/s
angegeben. Dies entspricht eine m zulässigen Schwinggeschwindigkeit s-
pegel von
Lv = 41,9 dB.
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Das Gerät ist im Untergeschoss aufgestellt. In Anhang 6.1 ist als rote Li-
nie der Grenzwert gemäß VDI 2038, Blatt 2 als Pegel im Frequenzbereich
von 3,15 Hz bi s 80 Hz dargestellt. Die schwarze Kurve ist die durch den
Straßenbahnverkehr zu erwartende Schwingungsimmission am Gebä u-
defundament des Gebäudes Franziska-Braun-Straße 7 (L5/01) spektral im
maßgebenden Frequenzbereich von 4,0 Hz bis 315 Hz. Es zeigt sich,
dass im Frequenzbereich von
f = 25 Hz bis 80 Hz
der zulässige Schwingungspegel deutlich überschritten wird. Es wird de m-
zufolge eine oberbautechnische Maßnahme zur Reduzierung der Erschü t-
terungsimmissionen aus dem Straßenbahnverkehr erforderlich.
Im Gebäude L5/06 wird ein Universal Surface Tester (UST) zur Besti m-
mung mikromechanischer Material - und Oberflächeneigenschaften in situ
betrieben. Gemäß den Angaben des Instituts für Statik und Ko nstruktion
sind für dieses schwin gungssensible Gerät d er Anforderu ngswert VC-E-
nach VDI 2038 , Blatt 2 einzuhalten. Das Gerät ist ebenfalls im Unterg e-
schoss aufgestellt. Der UTS wird als maßgebendes Gerät mit den höch s-
ten Anforderungen für das Gebäude L5/06 hinsichtlich der Erschütt e-
rungseinwirkungen untersucht.
Der zulässige Schwingungspegel wird für den Frequenzbereich von 1 Hz
bis 80 Hz gemäß VDI 2038, Blatt 2 mit
vzul. = 3,1 m/s
angegeben. Dies entspricht einem zulässigen Schwinggeschwindigkeit s-
pegel von
Lv = 35,8 dB.
Wie in Anhang 6.2 zu sehen ist, ergibt sich am Fundament des Gebäudes
L5/06 im Frequenzbereich von 16 Hz bis 80 Hz eine Überschreitung des
zulässigen VC-E-Wertes. Somit wird auch hier eine Maßnahme zur Red u-
zierung der Schwingungsimmissionen erforderlich.
Um im dem entsprechenden Frequenzbereich ab 16 Hz eine ausreichende
Wirkung zu erzielen , muss das System auf eine Oberbaueigenfr equenz
von ca.
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f = 8 Hz
abgestimmt sein.
8 Maßnahmen zur Konfliktbewältigung
8.1 Gleisdreieck Nieder-Ramstädter Straße
Gegenüber dem Standardoberbau sind i m Bereich des Gleisdreiecks Nie-
der-Ramstädter Straße / Lichtwiesenweg eine erschütterungsmindernde
elastische Lagerung auszuführen. Im Bereich der Wei chen des Gleisdrei-
ecks sind solche Maßnahmen nicht zwingend erforderlich, jedoch in jedem
Fall empfehlenswert. Die 1. Systemeigenf requenz des gewählten Obe r-
bausystems (Oberbaueigenfrequenz) sollte dabei unter Betriebslast im
Bereich von
f0 = 25 ± 2 Hz
liegen. Der Oberbau ist hier gegenüber dem Standardoberbau mit eine r
elastisch gelagerten Gleistragplatte mit einer Dicke von
d = 25 cm
oder mit einem erschütterungstechnisch gleichwertigen Oberbau auszu-
führen. Die elastische Entkopplung erfolgt mit eine r elastischen Gleisbett-
matte.
Abbildung 2 Prinzipskizze Gleisdreieck Nieder-Ramstädter Straße
Die typische Einfügedämmung eines solchen Systems ist in Anhang 7.1
dargestellt. Hierbei bezieht sich die benannte Oberbaueigenfrequenz auf
das Gesamtsystem, bestehend aus den Schienen, der Gleistragplatte s o-
elastische Gleisbettmatte
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wie den elastischen Komponenten (Matten). Eine gra fische Darstellung
des Einbaubereichs der elastischen Lagerung findet sich in Anhang 1.
8.2 Institutsgebäude L5/01 und L5/06
Für den Berei ch der beiden Institutsgebäude L5/01 und L5/06 ist eine
oberbautechnische Maßnahme erforderlich dessen Oberbaueigenfr e-
quenz unter Betriebslast im Bereich von ca.
f0 = 8 ± 1 Hz
liegt. Der Oberbau ist gegenüber dem Standardoberbau hier mit eine
Gleistragplatte mit einer Dicke von
d = 25 cm
oder mit einem gleichwertigen erschütterungsarmen Oberbau auszufüh-
ren. Die elastische En tkopplung erfolgt mit Hilfe einer Gleisbet tmatte in 2-
lagiger Ausführung. (z. B. USM 1000W der Firma Calenberg mit einer D i-
cke von jeweils 30 mm oder gleichwertiges Produkt) . Die 2 Lagen der
Gleisbettmatten sind bei dem g ezeigten exemplarischen Aufbau mit einer
ca. 20 mm dicken GfK -Lastverteilungslatte zu trennen. Unterhalb der Mat-
ten wird es erforderlich, eine ca. 5 cm starke Sauberkeitsschicht in Mager-
beton vorzusehen.
Abbildung 3 Prinzipskizze Bereich Gebäude L5/01 und L5/06
Der Einbaubereich dieses Oberbausystems ist in Anhang 1.2 dargestellt.
Die Einfügedämmung eines solchen Systems findet sich in Anhang 7.2.
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8.3 Immissionen mit Maßnahme
8.3.1 Gleisdreieck Nieder-Ramstädter Straße
Wie aus Anhang 8.1 hervorgeht, reduziert sich der kritische Abstand in
Querschnitt 3 bei Berücksichtigung der obe rbautechnischen Maßnahme
auf
rkrit ≥ 13 m.
Somit können bei den gegebenen Abstandsverhältnissen unter Berüc k-
sichtigung der empfohlenen oberbautechnischen Maßnahme die Anforde-
rungen der DIN 4150-2 /8/ eingehalten werden.
Vorhabenbedingte erhebliche Belästigung en infolge schienenverkehrsi n-
duzierter Erschütterungen und sekundärem Luftschall können dann für
alle im Einwirkungsbereich der geplanten Straßenbahnstrecke gelegenen
Gebäude ausgeschlossen werden.
8.3.2 Institutsgebäude L5/01 und L5/06
In Anhang 8.2 und Anhang 8.3 sind die Immissionen unter Berücksicht i-
gung der oberbautechnischen Maßnahme jeweils als grüne Kurve im Fre-
quenzbereich von 4 Hz bis 315 Hz spektral dargestellt. Die rote Linie zeigt
jeweils den zugehörigen Anforderungswert gemäß VDI 2038 Blatt 2 . Die
schwarze Kurve steht für die Immissionen am Gebäudefundament ohne
die oberbautechnische Maßnahme.
Es zeigt sich, dass sowohl die VC -D-Werte für das A-REM Elektrone n-
mikroskop im Gebäude L5/01 (Franziska-Braun Straße 7 ) als auch die
VC-E-Werte für das UTS im Gebäude L5/06 (Franziska-Braun Straße 3 )
im gesamten Frequenzbereich unterschritten werden. Somit können unter
Berücksichtigung der oberbautechnischen Maßnahme die durch Straße n-
bahn resultierenden Immissionen soweit reduziert werden, dass keine Stö-
rungen bzw. Ausfälle der schwingungssensiblen Einrichtungen in den
Bauingenieurgebäuden in der Franziska-Braun-Straße zu erwarten sind.
9 Abschließende Bemerkungen
Die erschütterungstechnische Untersuchung belegt, dass infolge der z u-
künftig durch den Schienenverk ehr hervorgerufenen Immissionen aus Er-
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schütterungen und sekundärem Luftschall vorhabensbedingte erhebliche
Belästigungen von Menschen in Gebäuden im Sinne des BImSchG /1/ in
Teilbereichen nicht ausgeschlossen werden können . Zur Konfliktvermei-
dung wird es erforderlich , das Gleisdreieck im Bereich der Nieder -
Ramstädter Straße als elastisch gelagerte Gleistragplatte auszuführen.
Die Oberbaueigenfrequenz des Systems ist auf 25 ± 2 Hz abzustimmen.
Hierbei ist in beide Richtungen ein Überstand von mindestens 5 m zu allen
Kurven- und Weichenbereichen einzuhalten.
Hinsichtlich der schwingung ssensiblen Einrichtungen in den Institutsg e-
bäuden der TU Darmstadt ist in dem Streckenabschnitt im Bereich der
Bauingenieursgebäude ebenfalls eine elastisch gelagerte Gleistragplatte
auszuführen. Die Oberbaueigenfrequenz d ieses Systems ist auf 8 ± 1 Hz
abzustimmen.
Dipl.-Phys. Peter Fritz Dipl.-Ing. Rolf Schneider
___________________________________________________________
Projekt: 14237-VVE-1 30.09.2015 Straßenbahn Campus Lichtwiese
Auftraggeber: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe
ANHANG
Lageplanausschnitt
Ausgewählte exemplarische Gebäude - Nieder-Ramstädter Straße - IP 1
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\B-Prognose\[Lageplan.xls]IP1
Immissionsort Gleise Planung Allgemeines Wohngebiet
Immissionsort Gleise Planung Allgemeines Wohngebiet
Bereich oberbautechnische Maßnahme
IP 1
Der Plan ist unmaßstäblich!!
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 1.1
Lageplanausschnitt
Ausgewählte exemplarische Gebäude - Lichtwiese - IP 2 - IP 5
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\B-Prognose\[Lageplan.xls]IP1 (2)
Immissionsort Gleise Planung Kerngebiet
Bereich oberbautechnische Maßnahme Sondergebiet Universität wie Kerngebiet
IP 2
Der Plan ist unmaßstäblich!!
1
IP 3
7
IP 5
IP 4
10
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 1.2
unkorrigiertes Emissionsspektrum
Stadtbahnfahrzeug
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\D-Prognose\[Anhang 2 Emissionen.xls]ANHANG 2.1
Quelle: Standardisiertes Emissionspektrum auf Grundlage durchgeführter
Quellstärkenmessungen an Stadtbahnen auf Rasengleis,
fester Fahrbahn bzw. offener Oberbau
Geschwindigkeit: 50 km/h
Messposition: 8 m von nächstgelegener Gleisachse
Schwingrichtung: z
Lv f
[dB] [Hz]
30,0 4
30,0 5
30,0 6,3
33,8 8
37,5 10
41,3 12,5
45,0 16
48,8 20
52,5 25
56,3 31,5
60,0 40
60,0 50
60,0 63
60,0 80
55,0 100
50,0 125
45,0 160
40,0 200
40,0 250
40,0 315
67,2 S
Referenz:
v0 = 5·10-8 m/s
15
25
35
45
55
65
75
85
3,15 6,3 12,5 25 50 100 200 400
Schwingschnelle Lv [dB] rel. 5 x 10-8 m/s
Terzmittenfrequenz f [Hz]
17.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 2.1
Korrekturfunktion
Kurve
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\D-Prognose\[Anhang 2 Emissionen.xls]Korrektur-Kurve
Quelle: Handbuch Schall und Erschütterungen beim Schienennahverkehr
Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen e.V. (STUVA), Köln
F. Krüger, 1993
Tabelle 11.1: Mittlere relative Einflüsse verschiedener Parameter
Schwingrichtung: vertikal (z)
ΔLv f
[dB] [Hz]
0,1 4
0,5 5
1,0 6,3
2,0 8
3,0 10
4,0 12,5
5,0 16
6,7 20
8,3 25
10,0 31,5
11,7 40
13,3 50
15,0 63
11,7 80
8,3 100
5,0 125
4,0 160
3,0 200
2,0 250
1,0 315
-40
-30
-20
-10
0
10
20
30
40
3,15 6,3 12,5 25 50 100 200 400
Schwingschnelledifferenz DLv [dB]
Terzmittenfrequenz f [Hz]
17.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 2.2
Korrekturfunktion
Weiche
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\D-Prognose\[Anhang 2 Emissionen.xls]Korrektur-Weiche
Quelle: Handbuch Schall und Erschütterungen beim Schienennahverkehr
Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen e.V. (STUVA), Köln
F. Krüger, 1993
Tabelle 11.1: Mittlere relative Einflüsse verschiedener Parameter
Schwingrichtung: vertikal (z)
ΔLv f
[dB] [Hz]
5,0 4
5,0 5
5,0 6,3
5,0 8
5,0 10
5,0 12,5
5,0 16
6,7 20
8,3 25
10,0 31,5
11,7 40
13,3 50
15,0 63
13,3 80
11,7 100
10,0 125
8,3 160
6,7 200
5,0 250
3,3 315
-40
-30
-20
-10
0
10
20
30
40
3,15 6,3 12,5 25 50 100 200 400
Schwingschnelledifferenz DLv [dB]
Terzmittenfrequenz f [Hz]
17.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 2.3
Korrekturfunktion
Geschwindigkeit
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\D-Prognose\[Anhang 2 Emissionen.xls]Korrektur -v
Quelle: empirisch
Bezugsspektrum A
Bezugsspektrum B
Schwingrichtung: vertikal (z)
ΔLv Δv
[dB] [km/h]
-4,5 -30
-3,8 -25
-3,0 -20
-2,3 -15
-1,5 -10
-0,8 -5
0,0 0
0,8 5
1,5 10
2,3 15
3,0 20
3,8 25
4,5 30
-10,0
-8,0
-6,0
-4,0
-2,0
0,0
2,0
4,0
6,0
8,0
10,0
-30 -20 -10 0 10 20 30
Schwingschnelledifferenz DLv[dB]
Dv [km/h]
17.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 2.4
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\D-Prognose\[Anhang 2 Emissionen.xls]Gerade-v-50 M
Parameter
K1 Betrieb Zuggattung
K2 Geschwindigkeit
K3 Fahrweg Kurvenbereich
K4 Weichenbereich
K5 Oberbau
K6 Tunnel Tunnelform
K7 Bauwerk Wandstärke
K8 Tunnelgründung
K9 Bodenverhältnisse
K10 Emissionspunkt
K11 Sonstiges Meßverfahren
K12
K13
K14
K15
Ausgangsspektrum in dB Referenz: v0=5*10-8 m/s
f[Hz] 4 5 6,3 8 10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80 100 125 160 200 250 315 S
A 30,0 30,0 30,0 33,8 37,5 41,3 45,0 48,8 52,5 56,3 60,0 60,0 60,0 60,0 55,0 50,0 45,0 40,0 40,0 40,0 67,2
Berücksichtigte Korrekturen in dB
f[Hz] 4 5 6,3 8 10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80 100 125 160 200 250 315
LK1
LK2
LK3
LK4
LK5
LK6
LK7
LK8
LK9
LK10
LK11
LK12
LK13
LK14
LK15
Prognosespektrum in dB Referenz: v0=5*10-8 m/s
f[Hz] 4 5 6,3 8 10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80 100 125 160 200 250 315 S
P 30,0 30,0 30,0 33,8 37,5 41,3 45,0 48,8 52,5 56,3 60,0 60,0 60,0 60,0 55,0 50,0 45,0 40,0 40,0 40,0 67,2
Prognosespektrum
Gerade - vmax = 50 km/h
Ausgangs-Spektrum A Prognose-Spektrum P
Stadtbahn ST 13, ST 14, ST15
50 km/h 50 km/h
nein nein
nein nein
Rillensch. a. Betonplatte Rillensch. a. Betonplatte
8 m Punkt 8 m Punkt
Max-Hold Max-Hold
17.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 2.5
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\D-Prognose\[Anhang 2 Emissionen.xls]Gerade-v-60
Parameter
K1 Betrieb Zuggattung
K2 Geschwindigkeit
K3 Fahrweg Kurvenbereich
K4 Weichenbereich
K5 Oberbau
K6 Tunnel Tunnelform
K7 Bauwerk Wandstärke
K8 Tunnelgründung
K9 Bodenverhältnisse
K10 Emissionspunkt
K11 Sonstiges Meßverfahren
K12
K13
K14
K15
Ausgangsspektrum in dB Referenz: v0=5*10-8 m/s
f[Hz] 4 5 6,3 8 10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80 100 125 160 200 250 315 S
A 30,0 30,0 30,0 33,8 37,5 41,3 45,0 48,8 52,5 56,3 60,0 60,0 60,0 60,0 55,0 50,0 45,0 40,0 40,0 40,0 67,2
Berücksichtigte Korrekturen in dB
f[Hz] 4 5 6,3 8 10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80 100 125 160 200 250 315
LK1
LK2 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5
LK3
LK4
LK5
LK6
LK7
LK8
LK9
LK10
LK11
LK12
LK13
LK14
LK15
Prognosespektrum in dB Referenz: v0=5*10-8 m/s
f[Hz] 4 5 6,3 8 10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80 100 125 160 200 250 315 S
P 31,5 31,5 31,5 35,3 39,0 42,8 46,5 50,3 54,0 57,8 61,5 61,5 61,5 61,5 56,5 51,5 46,5 41,5 41,5 41,5 68,7
ST 13, ST 14, ST15
Prognosespektrum
Ausgangs-Spektrum A
Stadtbahn
50 km/h
nein
nein
Gerade - vmax = 60 km/h
8 m Punkt
Max-Hold
Rillensch. a. Betonplatte
Prognose-Spektrum P
60 km/h
nein
nein
Rillensch. a. Betonplatte
8 m Punkt
Max-Hold
17.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 2.6
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\D-Prognose\[Anhang 2 Emissionen.xls]Kurve-v-15
Parameter
K1 Betrieb Zuggattung
K2 Geschwindigkeit
K3 Fahrweg Kurvenbereich
K4 Weichenbereich
K5 Oberbau
K6 Tunnel Tunnelform
K7 Bauwerk Wandstärke
K8 Tunnelgründung
K9 Bodenverhältnisse
K10 Emissionspunkt
K11 Sonstiges Meßverfahren
K12
K13
K14
K15
Ausgangsspektrum in dB Referenz: v0=5*10-8 m/s
f[Hz] 4 5 6,3 8 10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80 100 125 160 200 250 315 S
A 30,0 30,0 30,0 33,8 37,5 41,3 45,0 48,8 52,5 56,3 60,0 60,0 60,0 60,0 55,0 50,0 45,0 40,0 40,0 40,0 67,2
Berücksichtigte Korrekturen in dB
f[Hz] 4 5 6,3 8 10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80 100 125 160 200 250 315
LK1
LK2 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3
LK3 0,1 0,5 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,7 8,3 10,0 11,7 13,3 15 11,7 8,3 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0
LK4
LK5
LK6
LK7
LK8
LK9
LK10
LK11
LK12
LK13
LK14
LK15
Prognosespektrum in dB Referenz: v0=5*10-8 m/s
f[Hz] 4 5 6,3 8 10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80 100 125 160 200 250 315 S
P 24,9 25,3 25,8 30,5 35,3 40,0 44,8 50,2 55,6 61,0 66,5 68,1 69,8 66,5 58,1 49,8 43,8 37,8 36,8 35,8 74,3
Prognosespektrum
Kurve - vmax =15 km/h (Abzweig Niederramstädter Str.)
Ausgangs-Spektrum A Prognose-Spektrum P
Stadtbahn ST 13, ST 14, ST15
50 km/h 15 km/h
nein ja
nein nein
Rillensch. a. Betonplatte Rillensch. a. Betonplatte
8 m Punkt 8 m Punkt
Max-Hold Max-Hold
17.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 2.7
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\D-Prognose\[Anhang 2 Emissionen.xls]Kurve-v-20
Parameter
K1 Betrieb Zuggattung
K2 Geschwindigkeit
K3 Fahrweg Kurvenbereich
K4 Weichenbereich
K5 Oberbau
K6 Tunnel Tunnelform
K7 Bauwerk Wandstärke
K8 Tunnelgründung
K9 Bodenverhältnisse
K10 Emissionspunkt
K11 Sonstiges Meßverfahren
K12
K13
K14
K15
Ausgangsspektrum in dB Referenz: v0=5*10-8 m/s
f[Hz] 4 5 6,3 8 10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80 100 125 160 200 250 315 S
A 30,0 30,0 30,0 33,8 37,5 41,3 45,0 48,8 52,5 56,3 60,0 60,0 60,0 60,0 55,0 50,0 45,0 40,0 40,0 40,0 67,2
Berücksichtigte Korrekturen in dB
f[Hz] 4 5 6,3 8 10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80 100 125 160 200 250 315
LK1
LK2 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5
LK3 0,1 0,5 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,7 8,3 10,0 11,7 13,3 15 11,7 8,3 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0
LK4
LK5
LK6
LK7
LK8
LK9
LK10
LK11
LK12
LK13
LK14
LK15
Prognosespektrum in dB Referenz: v0=5*10-8 m/s
f[Hz] 4 5 6,3 8 10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80 100 125 160 200 250 315 S
P 25,6 26,0 26,5 31,3 36,0 40,8 45,5 51,0 56,3 61,8 67,2 68,8 70,5 67,2 58,8 50,5 44,5 38,5 37,5 36,5 75,1
Prognosespektrum
Kurve - vmax = 25 km/h (Bereich Gebäude L5/06)
Ausgangs-Spektrum A Prognose-Spektrum P
Stadtbahn ST 13, ST 14, ST15
50 km/h 20 km/h
nein ja
nein nein
Rillensch. a. Betonplatte Rillensch. a. Betonplatte
8 m Punkt 8 m Punkt
Max-Hold Max-Hold
17.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 2.8
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\D-Prognose\[Anhang 2 Emissionen.xls]Kurve-v-10
Parameter
K1 Betrieb Zuggattung
K2 Geschwindigkeit
K3 Fahrweg Kurvenbereich
K4 Weichenbereich
K5 Oberbau
K6 Tunnel Tunnelform
K7 Bauwerk Wandstärke
K8 Tunnelgründung
K9 Bodenverhältnisse
K10 Emissionspunkt
K11 Sonstiges Meßverfahren
K12
K13
K14
K15
Ausgangsspektrum in dB Referenz: v0=5*10-8 m/s
f[Hz] 4 5 6,3 8 10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80 100 125 160 200 250 315 S
A 30,0 30,0 30,0 33,8 37,5 41,3 45,0 48,8 52,5 56,3 60,0 60,0 60,0 60,0 55,0 50,0 45,0 40,0 40,0 40,0 67,2
Berücksichtigte Korrekturen in dB
f[Hz] 4 5 6,3 8 10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80 100 125 160 200 250 315
LK1
LK2 -6,0 -6,0 -6,0 -6,0 -6,0 -6,0 -6,0 -6,0 -6,0 -6,0 -6,0 -6,0 -6,0 -6,0 -6,0 -6,0 -6,0 -6,0 -6,0 -6,0
LK3 0,1 0,5 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,7 8,3 10,0 11,7 13,3 15 11,7 8,3 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0
LK4
LK5
LK6
LK7
LK8
LK9
LK10
LK11
LK12
LK13
LK14
LK15
Prognosespektrum in dB Referenz: v0=5*10-8 m/s
f[Hz] 4 5 6,3 8 10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80 100 125 160 200 250 315 S
P 24,1 24,5 25,0 29,8 34,5 39,3 44,0 49,5 54,8 60,3 65,7 67,3 69,0 65,7 57,3 49,0 43,0 37,0 36,0 35,0 73,6
Max-Hold Max-Hold
8 m Punkt 8 m Punkt
Rillensch. a. Betonplatte Rillensch. a. Betonplatte
50 km/h 15 km/h
nein ja
nein nein
Prognosespektrum
Kurve - vmax =10 km/h (Wendeschleife)
Ausgangs-Spektrum A Prognose-Spektrum P
Stadtbahn ST 13, ST 14, ST15
17.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 2.9
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\D-Prognose\[Anhang 2 Emissionen.xls]Weiche v 20
Parameter
K1 Betrieb Zuggattung
K2 Geschwindigkeit
K3 Fahrweg Kurvenbereich
K4 Weichenbereich
K5 Oberbau
K6 Tunnel Tunnelform
K7 Bauwerk Wandstärke
K8 Tunnelgründung
K9 Bodenverhältnisse
K10 Emissionspunkt
K11 Sonstiges Meßverfahren
K12
K13
K14
K15
Ausgangsspektrum in dB Referenz: v0=5*10-8 m/s
f[Hz] 4 5 6,3 8 10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80 100 125 160 200 250 315 S
A 30,0 30,0 30,0 33,8 37,5 41,3 45,0 48,8 52,5 56,3 60,0 60,0 60,0 60,0 55,0 50,0 45,0 40,0 40,0 40,0 67,2
Berücksichtigte Korrekturen in dB
f[Hz] 4 5 6,3 8 10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80 100 125 160 200 250 315
LK1
LK2 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5 -4,5
LK3
LK4 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 6,7 8,3 10 11,7 13,3 15 13,3 11,7 10 8,3 6,7 5,0 3,3
LK5
LK6
LK7
LK8
LK9
LK10
LK11
LK12
LK13
LK14
LK15
Prognosespektrum in dB Referenz: v0=5*10-8 m/s
f[Hz] 4 5 6,3 8 10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80 100 125 160 200 250 315 S
P 30,5 30,5 34,3 38,0 41,8 45,5 51,0 56,3 61,8 67,2 68,8 70,5 68,8 62,2 55,5 48,8 42,2 40,5 38,8 ####
Max-Hold Max-Hold
8 m Punkt 8 m Punkt
Rillensch. a. Betonplatte Rillensch. a. Betonplatte
50 km/h 20 km/h
nein nein
nein ja
Prognosespektrum
Weiche - vmax = 20 km/h
Ausgangs-Spektrum A Prognose-Spektrum P
Stadtbahn ST 13, ST 14, ST15
17.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 2.10
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\D-Prognose\[Anhang 2 Emissionen.xls]Weiche v 15
Parameter
K1 Betrieb Zuggattung
K2 Geschwindigkeit
K3 Fahrweg Kurvenbereich
K4 Weichenbereich
K5 Oberbau
K6 Tunnel Tunnelform
K7 Bauwerk Wandstärke
K8 Tunnelgründung
K9 Bodenverhältnisse
K10 Emissionspunkt
K11 Sonstiges Meßverfahren
K12
K13
K14
K15
Ausgangsspektrum in dB Referenz: v0=5*10-8 m/s
f[Hz] 4 5 6,3 8 10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80 100 125 160 200 250 315 S
A 30,0 30,0 30,0 33,8 37,5 41,3 45,0 48,8 52,5 56,3 60,0 60,0 60,0 60,0 55,0 50,0 45,0 40,0 40,0 40,0 67,2
Berücksichtigte Korrekturen in dB
f[Hz] 4 5 6,3 8 10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80 100 125 160 200 250 315
LK1
LK2 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3 -5,3
LK3
LK4 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 6,7 8,3 10 11,7 13,3 15 13,3 11,7 10 8,3 6,7 5,0 3,3
LK5
LK6
LK7
LK8
LK9
LK10
LK11
LK12
LK13
LK14
LK15
Prognosespektrum in dB Referenz: v0=5*10-8 m/s
f[Hz] 4 5 6,3 8 10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80 100 125 160 200 250 315 S
P 29,8 29,8 29,8 33,5 37,3 41,0 44,8 50,2 55,6 61,0 66,5 68,1 69,8 68,1 61,5 54,8 48,1 41,5 39,8 38,1 74,8
Prognosespektrum
Weiche - vmax = 15 km/h
Ausgangs-Spektrum A Prognose-Spektrum P
Stadtbahn ST 13, ST 14, ST15
50 km/h 15 km/h
nein nein
nein ja
Rillensch. a. Betonplatte Rillensch. a. Betonplatte
8 m Punkt 8 m Punkt
Max-Hold Max-Hold
17.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 2.11
Übertragungsfunktion
Erdreich - Fundament (T2)
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\D-Prognose\[T2-Funktion Ziegler Consultants.xlsx]T2-Funktion
Quelle 18. Symposium - Bauwerksdynamik und Erschütterungsmessungen
ZIEGLER CONSULTANTS
an der Empa Dübendorf, 29. Mai 2015
Bild 4.1 Ankopplungsspektren für verschiedene Gebäudetypen
Übertragung vom Erdreich auf das Gebäudefundament
Gebäudetyp
Schwingrichtung vertikal (z)
DLv f
[dB] [Hz]
3,15
0,0 4
0,0 5
0,0 6,3
0,0 8
0,0 10
-0,9 12,5
-1,9 16
-3,7 20
-6,0 25
-8,0 31,5
-9,1 40
-9,1 50
-8,0 63
-4,4 80
-1,4 100
-0,4 125
0,0 160
0,0 200
0,0 250
0,0 315
Einfamilienhäuser
-20
-15
-10
-5
0
5
10
15
20
3,15 6,3 12,5 25 50 100 200
Übertragungsfaktor DLv [dB]
Terzmittenfrequenz f [Hz]
17.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 3.1
Übertragungsfunktion
Erdreich - Fundament (T2)
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\D-Prognose\[T2-Funktion Ziegler Consultants.xlsx]T2-Funktion (3)
Quelle 18. Symposium - Bauwerksdynamik und Erschütterungsmessungen
ZIEGLER CONSULTANTS
an der Empa Dübendorf, 29. Mai 2015
Bild 4.1 Ankopplungsspektren für verschiedene Gebäudetypen
Übertragung vom Erdreich auf das Gebäudefundament
Gebäudetyp
Schwingrichtung vertikal (z)
DLv f
[dB] [Hz]
3,15
0,8 4
0,8 5
0,0 6,3
-1,9 8
-4,4 10
-6,0 12,5
-8,0 16
-9,1 20
-10,5 25
-10,5 31,5
-10,5 40
-10,5 50
-10,5 63
-9,1 80
-8,0 100
-4,4 125
-0,9 160
0,0 200
0,0 250
0,0 315
Hochhäuser
-20
-15
-10
-5
0
5
10
15
20
3,15 6,3 12,5 25 50 100 200
Übertragungsfaktor DLv [dB]
Terzmittenfrequenz f [Hz]
17.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 3.2
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\D-Prognose\[Anhang 3 T3-Funktionen-normiert.xls]T3-Graphisch_MW+Stabw
Quelle: Erschütterungsmessungen in5 Gebäuden entlang der Straßenbahnstrecke
TUD Lichtwiese, FRITZ GmbH, Juli 2015
Deckenart: Holzbalkendecken / Stahlbetondecken
Schwingrichtung: vertikal (z)
Mittelwert +/- Standardabweichung
f/f0 DLv DLv
[-] [dB] [dB]
0,13 1,1 1,5
0,16 1,5 2,4
0,20 2,3 3,9
0,25 3,7 5,9
0,32 6,7 10,2
0,40 9,8 14,3
0,51 14,3 17,7
0,63 18,0 21,3
0,79 11,2 14,5
1,00 8,0 11,9
1,27 6,1 10,2
1,59 4,3 7,8
2,00 2,6 5,5
2,54 2,0 4,2
3,17 1,7 3,5
3,97 1,5 2,8
5,08 1,2 2,0
6,35 1,1 1,7
7,94 1,2 2,0
10,00 1,2 1,6
f0 = Resonanzfrequenz
Übertragungsfunktion T3
Übertragungsmaß DLv [dB]
normiert aus exemplarischen Gebäuden
-10
-5
0
5
10
15
20
25
30
0,16 0,32 0,63 1,27 2,54 5,08 10,00
f / f0
Mittelwert
Mittelwert + Standardabweichung
Mittelwert - Standardabweichung
17.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 3.3
Eigenschaften von Geschossdecken
Häufigkeitsverteilung der Eigenfrequenzen
X:\Projekte2\X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\D-Prognose\[Anhang 3 T3-Funktionen-normiert.xls]Graphik-Häufigkeit-Gruppen
Es wurden insgesamt 15 Geschossdecken ausgewertet (entspricht 100%).
Resonanz-
frequenz
Häufig-
keit
f0 < 12,5 Hz 0%
12,5 Hz ≤ f0 < 63 Hz 100%
f0 ≥ 63 Hz 0%
Relevanter Frequenzbereich
bei der Extrapolation nicht berücksichtigter Frequenzbereich
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
8,0 10,0 12,5 16,0 20,0 25,0 31,5 40,0 50,0 63,5
prozentuale Häufigkeitl
Terzmittenfrequenzen f [Hz]
18.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 3.4
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\D-Prognose\[Anhang 4 Immissionen.xls]4.1
1. Schritt der Beurteilung gemäß DIN 4150-2
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht
1 Jahnstraße 133 WA 18 0,058 0,058 0,067 0,067 0,114 0,114
2 El-Lissitzky-Straße 1 MK 19 0,026 0,026 0,035 0,035 0,033 0,033
3 Franziska-Braun-Straße 7 MK 8 0,099 0,099 0,124 0,124 0,121 0,121
4 Franziska-Braun-Straße 3 MK 6 0,222 0,222 0,154 0,154 0,281 0,281
5 Franziska-Braun-Straße 10 MK 12 0,182 0,182 0,071 0,071 0,086 0,086
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht
1 Jahnstraße 133 WA 18 0,000 0,000 0,000 0,000 0,031 0,016
2 El-Lissitzky-Straße 1 MK 19 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000
3 Franziska-Braun-Straße 7 MK 8 0,000 0,000 0,041 0,011 0,040 0,011
4 Franziska-Braun-Straße 3 MK 6 0,073 0,020 0,051 0,014 0,093 0,026
5 Franziska-Braun-Straße 10 MK 12 0,042 0,012 0,000 0,000 0,000 0,000
IP Immissionsort
r Abstand zur nächstgelegenen Gleisachse [m]
KBFmax maximale bewertete Schwingstärke [-]
KBFTr Beurteilungsschwingstärke [-]
Die Anforderungen der DIN 4150-2 werden erfüllt.
Es ist ein weiterer Prüfschritt gemäß DIN 4150-2 erforderlich.
Die Anforderungen der DIN 4150-2 werden nicht erfüllt.
Keine Nutzung während des Beurteilungszeitraumes
Nutzung Art der baulichen Nutzung in Anlehnung an die BauNVO
WA Allgemeines Wohngebiet
MK Kerngebiet
Beurteilungschwingstärke
KBFTr
Raum 1 Raum 2 Raum 3
Erschütterungsimmissionen
IP
Nr. Gebäude
Nutzung
r [m]
maximale bewertete Schwingstärke
KBFmax
Raum 3
Prognose-Planfall mit Standardoberbau
Raum 1 Raum 2
IP
Nr. Gebäude
Nutzung
r [m]
2. Schritt der Beurteilung gemäß DIN 4150-2
17.08.2015
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Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 4.1
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\D-Prognose\[Anhang 4 Immissionen.xls]4.2
prozentuale Ausschöpfung der Beurteilungsanhaltswerte Ar
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht
1 Jahnstraße 133 WA 18 0% 0% 0% 0% 30% 22%
2 El-Lissitzky-Straße 1 MK 19 0% 0% 0% 0% 0% 0%
3 Franziska-Braun-Straße 7 MK 8 0% 0% 27% 11% 27% 11%
4 Franziska-Braun-Straße 3 MK 6 49% 19% 34% 13% 62% 24%
5 Franziska-Braun-Straße 10 MK 12 28% 11% 0% 0% 0% 0%
IP Immissionsort
r Abstand zur nächstgelegenen Gleisachse [m]
Ar Beurteilungsanhaltswert
Die Ausschöpfung der Beurteilungsanhaltswerte ist kleiner oder gleich 100 %
Die Ausschöpfung der Beurteilungsanhaltswerte ist größer als 100 %
Keine Nutzung während des Beurteilungszeitraumes
Nutzung Art der baulichen Nutzung in Anlehnung an die BauNVO
WA Allgemeines Wohngebiet
MK Kerngebiet
Raum 1 Raum 2 Raum 3
Erschütterungsimmissionen
Prognose-Planfall mit Standardoberbau
IP
Nr. Gebäude
Nutzung
r [m]
prozentuale Ausschöpfung [%]
Ar
17.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 4.2
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\B-Prognose\[Anhang 4 Immissionen.xls]4.3
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht
1 Jahnstraße 133 WA 18 22,5 17,0 22,4 16,9 23,5 18,0
2 El-Lissitzky-Straße 1 MK 19 16,4 5,3 16,4 5,2 16,5 5,4
3 Franziska-Braun-Straße 7 MK 8 25,9 14,8 26,5 15,3 26,7 15,6
4 Franziska-Braun-Straße 3 MK 6 30,2 19,0 29,3 18,2 30,3 19,1
5 Franziska-Braun-Straße 10 MK 12 26,5 15,3 23,5 12,3 24,1 12,9
r Abstand zur nächstgelegenen Gleisachse [m]
Lri Beurteilungs-Innenschallpegel [dB(A)]
Die Anforderungen der 24. BImSchV sind erfüllt.
Die Anforderungen der 24. BImSchV sind nicht erfüllt.
Keine Nutzung während des Beurteilungszeitraumes
Nutzung Art der baulichen Nutzung in Anlehnung an die BauNVO
WA Allgemeines Wohngebiet
MK Kerngebiet
Sekundäre Luftschallimmissionen
IP
Nr. Gebäude
Nutzung
r [m]
Beurteilungs-Innenschallpegel
Lri [dB(A)]
Raum 3
Prognose-Planfall mit Standardoberbau
Raum 1 Raum 2
22.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 4.3
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\B-Prognose\Anhang 5 Matrizen\[5-1 Kurve 15 Niederram WA.xls]Matrix
Einwirkungsmatrix - Kurvenbereich - v = 15 km/h
Beurteilungsschwingstärken KBFTr in Abhängigkeit des Gleisabstandes und maßgeblichen
Deckeneigenfrequenzen von Gebäuden.
Berechungsergebnisse für Gebäude im Allgemeinen Wohngebiet (WA)
10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80
0,114 0,131 0,155 0,191 0,242 0,313 0,414 0,499 0,618 0,653
0,091 0,105 0,124 0,153 0,194 0,250 0,331 0,398 0,492 0,518
0,079 0,091 0,108 0,134 0,169 0,219 0,289 0,347 0,427 0,448
0,072 0,082 0,098 0,121 0,153 0,197 0,261 0,313 0,384 0,402
0,066 0,076 0,090 0,111 0,141 0,182 0,240 0,287 0,352 0,367
0,061 0,071 0,084 0,104 0,131 0,170 0,224 0,267 0,327 0,340
0,058 0,066 0,079 0,098 0,124 0,160 0,211 0,251 0,306 0,317
0,054 0,063 0,075 0,093 0,117 0,151 0,199 0,237 0,289 0,298
0,052 0,060 0,071 0,088 0,112 0,144 0,189 0,225 0,273 0,281
0,049 0,057 0,068 0,084 0,107 0,137 0,181 0,214 0,260 0,266
0,047 0,054 0,065 0,081 0,102 0,132 0,173 0,205 0,247 0,253
0,045 0,052 0,063 0,078 0,098 0,126 0,166 0,196 0,236 0,241
0,043 0,050 0,060 0,075 0,095 0,122 0,160 0,188 0,226 0,230
0,042 0,048 0,058 0,072 0,091 0,117 0,154 0,181 0,217 0,220
0,040 0,047 0,056 0,070 0,088 0,113 0,148 0,175 0,209 0,210
0,039 0,045 0,054 0,068 0,085 0,110 0,143 0,168 0,201 0,202
0,038 0,044 0,053 0,066 0,083 0,106 0,139 0,163 0,193 0,194
0,034 0,040 0,048 0,060 0,076 0,097 0,126 0,147 0,174 0,172
0,000 0,036 0,043 0,054 0,068 0,087 0,113 0,130 0,152 0,149
0,000 0,033 0,040 0,050 0,063 0,080 0,104 0,120 0,139 0,135
r Abstand zur nächstgelegenen Gleisachse [m]
Der Beurteilungsanhaltswert Ar für Allgemeine Wohngebiete wird maximal
zu 2/3 ausgeschöpft, die Anforderungen der DIN 4150-2 sind erfüllt.
Der Beurteilungsanhaltswert Ar für Allgemeine Wohngebiete wird
eingehalten oder unterschritten, die Anforderungen der DIN 4150-2 sind erfüllt.
Der Beurteilungsanhaltswert Ar für Allgemeine Wohngebiete wird
überschritten, die Anforderungen der DIN 4150-2 sind nicht eingehalten.
Einwirkungsmatrix - Tagzeitraum - Nieder-Rams. Str.
3
11
Abstand r
[m]
6
2
10
17
14
15
7
8
12
13
16
1
4
5
Erschütterungsimmissionen
20
24
27
Deckeneigenfrequenzen [Hz]
9
22.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 5.1
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\B-Prognose\Anhang 5 Matrizen\[5-2 Weiche 15 Niederram WA.xls]Matrix
Einwirkungsmatrix - Weichenbereich nördlich Lichwiesenweg- v = 15 km/h
Beurteilungsschwingstärken KBFTr in Abhängigkeit des Gleisabstandes und maßgeblichen
Deckeneigenfrequenzen von Gebäuden.
Berechungsergebnisse für Gebäude im Allgemeinen Wohngebiet (WA)
10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80
0,678 0,772 0,901 1,100 1,383 1,790 2,370 2,854 3,552 4,132
0,333 0,380 0,443 0,542 0,681 0,881 1,166 1,402 1,741 2,018
0,218 0,249 0,291 0,356 0,447 0,579 0,765 0,919 1,138 1,314
0,161 0,184 0,215 0,263 0,330 0,427 0,565 0,677 0,836 0,963
0,126 0,144 0,169 0,207 0,261 0,337 0,445 0,532 0,656 0,752
0,104 0,118 0,139 0,170 0,214 0,276 0,365 0,436 0,536 0,613
0,087 0,100 0,117 0,144 0,181 0,233 0,308 0,367 0,450 0,513
0,075 0,086 0,101 0,124 0,156 0,201 0,265 0,316 0,386 0,438
0,066 0,075 0,088 0,109 0,137 0,176 0,232 0,276 0,337 0,381
0,058 0,067 0,078 0,096 0,121 0,156 0,205 0,244 0,297 0,335
0,052 0,060 0,070 0,086 0,109 0,140 0,184 0,218 0,265 0,297
0,047 0,054 0,063 0,078 0,098 0,126 0,166 0,196 0,238 0,266
0,000 0,049 0,058 0,071 0,089 0,115 0,151 0,178 0,215 0,240
0,000 0,045 0,053 0,065 0,082 0,105 0,138 0,163 0,196 0,218
0,000 0,000 0,049 0,060 0,075 0,097 0,127 0,149 0,179 0,199
0,000 0,000 0,045 0,055 0,070 0,089 0,117 0,137 0,165 0,182
0,000 0,000 0,000 0,051 0,065 0,083 0,108 0,127 0,152 0,167
0,000 0,000 0,000 0,048 0,060 0,077 0,101 0,118 0,141 0,154
0,000 0,000 0,000 0,045 0,056 0,072 0,094 0,110 0,131 0,143
0,000 0,000 0,000 0,000 0,053 0,067 0,088 0,103 0,122 0,133
r Abstand zur nächstgelegenen Gleisachse [m]
Der Beurteilungsanhaltswert Ar für Allgemeine Wohngebiete wird maximal
zu 2/3 ausgeschöpft, die Anforderungen der DIN 4150-2 sind erfüllt.
Der Beurteilungsanhaltswert Ar für Allgemeine Wohngebiete wird
eingehalten oder unterschritten, die Anforderungen der DIN 4150-2 sind erfüllt.
Der Beurteilungsanhaltswert Ar für Allgemeine Wohngebiete wird
überschritten, die Anforderungen der DIN 4150-2 sind nicht eingehalten.
1
4
5
Erschütterungsimmissionen
18
19
20
Deckeneigenfrequenzen [Hz]
9
10
17
14
15
7
8
12
13
16
11
Abstand r
[m]
6
2
3
Einwirkungsmatrix - Tagzeitraum - Nieder-Rams. Str.
22.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 5.2
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\D-Prognose\Anhang 5 Matrizen\[5-3 Gerade 60 Lichtwiesen WA.xls]Matrix
Einwirkungsmatrix - Gerade Streckenführung - v = 60 km/h
Beurteilungsschwingstärken KBFTr in Abhängigkeit des Gleisabstandes und maßgeblichen
Deckeneigenfrequenzen von Gebäuden.
Berechungsergebnisse für Gebäude im Allgemeinen Wohngebiet (WA)
10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80
0,049 0,058 0,069 0,085 0,105 0,136 0,178 0,195 0,202 0,214
0,040 0,046 0,055 0,068 0,084 0,109 0,143 0,156 0,161 0,170
0,035 0,040 0,048 0,060 0,074 0,095 0,125 0,136 0,140 0,147
0,000 0,037 0,044 0,054 0,067 0,086 0,113 0,122 0,126 0,132
0,000 0,034 0,041 0,050 0,062 0,080 0,104 0,113 0,116 0,121
0,000 0,000 0,038 0,047 0,058 0,075 0,097 0,105 0,107 0,112
0,000 0,000 0,036 0,044 0,055 0,070 0,092 0,099 0,101 0,104
0,000 0,000 0,034 0,042 0,052 0,067 0,087 0,093 0,095 0,098
0,000 0,000 0,000 0,040 0,049 0,064 0,083 0,089 0,090 0,093
0,000 0,000 0,000 0,038 0,047 0,061 0,079 0,084 0,085 0,088
0,000 0,000 0,000 0,037 0,045 0,058 0,076 0,081 0,082 0,083
0,000 0,000 0,000 0,035 0,044 0,056 0,073 0,077 0,078 0,079
0,000 0,000 0,000 0,034 0,042 0,054 0,070 0,074 0,075 0,076
0,000 0,000 0,000 0,033 0,041 0,052 0,068 0,072 0,072 0,072
0,000 0,000 0,000 0,000 0,039 0,051 0,065 0,069 0,069 0,069
0,000 0,000 0,000 0,000 0,038 0,049 0,063 0,067 0,066 0,067
0,000 0,000 0,000 0,000 0,037 0,048 0,061 0,065 0,064 0,064
0,000 0,000 0,000 0,000 0,036 0,046 0,059 0,062 0,062 0,061
0,000 0,000 0,000 0,000 0,035 0,045 0,058 0,060 0,060 0,059
0,000 0,000 0,000 0,000 0,034 0,044 0,056 0,059 0,058 0,057
r Abstand zur nächstgelegenen Gleisachse [m]
Der Beurteilungsanhaltswert Ar für Allgemeine Wohngebiete wird maximal
zu 2/3 ausgeschöpft, die Anforderungen der DIN 4150-2 sind erfüllt.
Der Beurteilungsanhaltswert Ar für Allgemeine Wohngebiete wird
eingehalten oder unterschritten, die Anforderungen der DIN 4150-2 sind erfüllt.
Der Beurteilungsanhaltswert Ar für Allgemeine Wohngebiete wird
überschritten, die Anforderungen der DIN 4150-2 sind nicht eingehalten.
Einwirkungsmatrix - Tagzeitraum - Lichtwiese
3
11
Abstand r
[m]
6
2
10
17
14
15
7
8
12
13
16
1
4
5
Erschütterungsimmissionen
18
19
20
Deckeneigenfrequenzen [Hz]
9
18.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 5.3
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\D-Prognose\Anhang 5 Matrizen\[5-4-Gerade 50 Lichtwiese MI.xls]Matrix
Einwirkungsmatrix - Gerade Streckenführung - v = 50 km/h
Beurteilungsschwingstärken KBFTr in Abhängigkeit des Gleisabstandes und maßgeblichen
Deckeneigenfrequenzen von Gebäuden.
Berechungsergebnisse für Gebäude im Mischgebiet (MI)
10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80
0,042 0,049 0,058 0,071 0,088 0,115 0,150 0,164 0,170 0,180
0,033 0,039 0,047 0,057 0,071 0,092 0,120 0,131 0,135 0,143
0,000 0,034 0,041 0,050 0,062 0,080 0,105 0,114 0,118 0,124
0,000 0,000 0,037 0,045 0,056 0,073 0,095 0,103 0,106 0,111
0,000 0,000 0,034 0,042 0,052 0,067 0,088 0,095 0,097 0,102
0,000 0,000 0,000 0,039 0,049 0,063 0,082 0,088 0,090 0,094
0,000 0,000 0,000 0,037 0,046 0,059 0,077 0,083 0,085 0,088
0,000 0,000 0,000 0,035 0,044 0,056 0,073 0,078 0,080 0,082
0,000 0,000 0,000 0,034 0,042 0,054 0,069 0,075 0,076 0,078
0,000 0,000 0,000 0,000 0,040 0,051 0,066 0,071 0,072 0,074
0,000 0,000 0,000 0,000 0,038 0,049 0,064 0,068 0,069 0,070
0,000 0,000 0,000 0,000 0,037 0,047 0,061 0,065 0,066 0,067
0,000 0,000 0,000 0,000 0,035 0,046 0,059 0,063 0,063 0,064
0,000 0,000 0,000 0,000 0,034 0,044 0,057 0,060 0,060 0,061
0,000 0,000 0,000 0,000 0,033 0,043 0,055 0,058 0,058 0,058
0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,041 0,053 0,056 0,056 0,056
0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,040 0,051 0,054 0,054 0,054
0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,039 0,050 0,053 0,052 0,052
0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,038 0,048 0,051 0,050 0,050
0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,037 0,047 0,049 0,049 0,048
r Abstand zur nächstgelegenen Gleisachse [m]
Der Beurteilungsanhaltswert Ar für Mischgebiete wird maximal
zu 2/3 ausgeschöpft, die Anforderungen der DIN 4150-2 sind erfüllt.
Der Beurteilungsanhaltswert Ar für Mischgebiete wird
eingehalten oder unterschritten, die Anforderungen der DIN 4150-2 sind erfüllt.
Der Beurteilungsanhaltswert Ar für Mischgebiete wird
überschritten, die Anforderungen der DIN 4150-2 sind nicht eingehalten.
1
4
5
Erschütterungsimmissionen
18
19
20
Deckeneigenfrequenzen [Hz]
9
10
17
14
15
7
8
12
13
16
11
Abstand r
[m]
6
2
3
Einwirkungsmatrix - Tagzeitraum - Lichtwiese
18.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 5.4
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\D-Prognose\Anhang 5 Matrizen\[5-5 Kurve 20 Lichtwiese MI.xls]Matrix
Einwirkungsmatrix - Kurvenbereich - v = 20 km/h
Beurteilungsschwingstärken KBFTr in Abhängigkeit des Gleisabstandes und maßgeblichen
Deckeneigenfrequenzen von Gebäuden.
Berechungsergebnisse für Gebäude im Mischgebiet (MI)
10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80
0,094 0,106 0,124 0,153 0,196 0,263 0,366 0,442 0,514 0,517
0,075 0,085 0,099 0,123 0,157 0,210 0,293 0,353 0,410 0,411
0,065 0,074 0,086 0,107 0,137 0,183 0,255 0,307 0,356 0,355
0,059 0,067 0,078 0,097 0,124 0,166 0,231 0,277 0,320 0,319
0,054 0,061 0,072 0,089 0,114 0,153 0,212 0,255 0,294 0,291
0,050 0,057 0,067 0,083 0,106 0,143 0,198 0,238 0,273 0,270
0,047 0,054 0,063 0,078 0,100 0,134 0,186 0,223 0,255 0,252
0,045 0,051 0,060 0,074 0,095 0,127 0,176 0,211 0,241 0,237
0,043 0,048 0,057 0,070 0,090 0,121 0,168 0,200 0,228 0,223
0,041 0,046 0,054 0,067 0,086 0,115 0,160 0,191 0,217 0,212
0,039 0,044 0,052 0,064 0,082 0,111 0,153 0,182 0,207 0,201
0,037 0,042 0,050 0,062 0,079 0,106 0,147 0,175 0,197 0,192
0,036 0,041 0,048 0,059 0,076 0,102 0,142 0,168 0,189 0,183
0,034 0,039 0,046 0,057 0,073 0,098 0,136 0,161 0,181 0,175
0,033 0,038 0,044 0,055 0,071 0,095 0,132 0,156 0,174 0,168
0,000 0,036 0,043 0,054 0,069 0,092 0,127 0,150 0,168 0,161
0,000 0,035 0,042 0,052 0,066 0,089 0,123 0,145 0,162 0,154
0,000 0,034 0,040 0,050 0,064 0,086 0,119 0,140 0,156 0,148
0,000 0,033 0,039 0,049 0,062 0,084 0,116 0,136 0,151 0,143
0,000 0,000 0,038 0,047 0,061 0,081 0,112 0,131 0,145 0,138
r Abstand zur nächstgelegenen Gleisachse [m]
Der Beurteilungsanhaltswert Ar für Mischgebiete wird maximal
zu 2/3 ausgeschöpft, die Anforderungen der DIN 4150-2 sind erfüllt.
Der Beurteilungsanhaltswert Ar für Mischgebiete wird
eingehalten oder unterschritten, die Anforderungen der DIN 4150-2 sind erfüllt.
Der Beurteilungsanhaltswert Ar für Mischgebiete wird
überschritten, die Anforderungen der DIN 4150-2 sind nicht eingehalten.
1
4
5
Erschütterungsimmissionen
18
19
20
Deckeneigenfrequenzen [Hz]
9
10
17
14
15
7
8
12
13
16
11
Abstand r
[m]
6
2
3
Einwirkungsmatrix - Tagzeitraum - Lichtwiese
18.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 5.5
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\D-Prognose\Anhang 5 Matrizen\[5-6 Weiche 20 Lichtwiese MI.xls]Matrix
Einwirkungsmatrix - Weichenbereich - v = 20 km/h
Beurteilungsschwingstärken KBFTr in Abhängigkeit des Gleisabstandes und maßgeblichen
Deckeneigenfrequenzen von Gebäuden.
Berechungsergebnisse für Gebäude im Mischgebiet (MI)
10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80
0,403 0,455 0,532 0,657 0,840 1,126 1,568 1,895 2,204 2,216
0,198 0,224 0,262 0,324 0,414 0,555 0,772 0,932 1,081 1,083
0,130 0,147 0,172 0,213 0,272 0,364 0,507 0,611 0,707 0,706
0,096 0,108 0,127 0,157 0,201 0,269 0,375 0,451 0,520 0,518
0,075 0,085 0,100 0,124 0,158 0,212 0,295 0,354 0,408 0,405
0,062 0,070 0,082 0,102 0,130 0,174 0,242 0,291 0,334 0,330
0,052 0,059 0,069 0,086 0,110 0,147 0,205 0,245 0,280 0,277
0,045 0,051 0,060 0,074 0,095 0,127 0,176 0,211 0,241 0,237
0,039 0,044 0,052 0,065 0,083 0,111 0,154 0,184 0,210 0,206
0,035 0,039 0,046 0,057 0,074 0,099 0,137 0,163 0,185 0,181
0,000 0,035 0,041 0,052 0,066 0,088 0,123 0,146 0,165 0,161
0,000 0,000 0,037 0,047 0,060 0,080 0,111 0,132 0,149 0,144
0,000 0,000 0,034 0,042 0,054 0,073 0,101 0,119 0,135 0,130
0,000 0,000 0,000 0,039 0,050 0,067 0,092 0,109 0,123 0,118
0,000 0,000 0,000 0,036 0,046 0,061 0,085 0,100 0,112 0,108
0,000 0,000 0,000 0,033 0,042 0,057 0,078 0,092 0,103 0,099
0,000 0,000 0,000 0,000 0,039 0,053 0,073 0,086 0,095 0,091
0,000 0,000 0,000 0,000 0,036 0,049 0,068 0,079 0,088 0,084
0,000 0,000 0,000 0,000 0,034 0,046 0,063 0,074 0,082 0,078
0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,043 0,059 0,069 0,077 0,072
r Abstand zur nächstgelegenen Gleisachse [m]
Der Beurteilungsanhaltswert Ar für Mischgebiete wird maximal
zu 2/3 ausgeschöpft, die Anforderungen der DIN 4150-2 sind erfüllt.
Der Beurteilungsanhaltswert Ar für Mischgebiete wird
eingehalten oder unterschritten, die Anforderungen der DIN 4150-2 sind erfüllt.
Der Beurteilungsanhaltswert Ar für Mischgebiete wird
überschritten, die Anforderungen der DIN 4150-2 sind nicht eingehalten.
Einwirkungsmatrix - Tagzeitraum - Lichtwiese
3
11
Abstand r
[m]
6
2
10
17
14
15
7
8
12
13
16
1
4
5
Erschütterungsimmissionen
18
19
20
Deckeneigenfrequenzen [Hz]
9
18.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 5.6
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\D-Prognose\Anhang 5 Matrizen\[5-7 Kurve 10 Lichtwiese MI.xls]Matrix
Einwirkungsmatrix - Wendeschleife - v = 10 km/h
Beurteilungsschwingstärken KBFTr in Abhängigkeit des Gleisabstandes und maßgeblichen
Deckeneigenfrequenzen von Gebäuden.
Berechungsergebnisse für Gebäude im Mischgebiet (MI)
10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80
0,053 0,061 0,072 0,089 0,114 0,154 0,214 0,259 0,300 0,277
0,043 0,048 0,057 0,071 0,092 0,123 0,171 0,207 0,239 0,220
0,037 0,042 0,050 0,062 0,080 0,107 0,150 0,180 0,207 0,190
0,034 0,038 0,045 0,056 0,072 0,097 0,135 0,163 0,187 0,171
0,031 0,035 0,042 0,052 0,067 0,089 0,125 0,150 0,171 0,156
0,029 0,033 0,039 0,048 0,062 0,084 0,116 0,139 0,159 0,145
0,027 0,031 0,036 0,046 0,059 0,079 0,109 0,131 0,149 0,135
0,026 0,029 0,034 0,043 0,055 0,074 0,104 0,124 0,141 0,127
0,024 0,028 0,033 0,041 0,053 0,071 0,099 0,117 0,133 0,120
0,000 0,026 0,031 0,039 0,050 0,068 0,094 0,112 0,127 0,114
0,000 0,025 0,030 0,038 0,048 0,065 0,090 0,107 0,121 0,108
0,000 0,024 0,029 0,036 0,046 0,062 0,087 0,103 0,115 0,103
0,000 0,000 0,028 0,035 0,045 0,060 0,083 0,099 0,111 0,099
0,000 0,000 0,027 0,034 0,043 0,058 0,080 0,095 0,106 0,094
0,000 0,000 0,026 0,032 0,042 0,056 0,077 0,091 0,102 0,090
0,000 0,000 0,025 0,031 0,040 0,054 0,075 0,088 0,098 0,087
0,000 0,000 0,024 0,030 0,039 0,052 0,073 0,085 0,095 0,083
0,000 0,000 0,023 0,029 0,038 0,051 0,070 0,082 0,091 0,080
0,000 0,000 0,000 0,029 0,037 0,049 0,068 0,080 0,088 0,077
0,000 0,000 0,000 0,028 0,036 0,048 0,066 0,077 0,085 0,075
r Abstand zur nächstgelegenen Gleisachse [m]
Der Beurteilungsanhaltswert Ar für Mischgebiete wird maximal
zu 2/3 ausgeschöpft, die Anforderungen der DIN 4150-2 sind erfüllt.
Der Beurteilungsanhaltswert Ar für Mischgebiete wird
eingehalten oder unterschritten, die Anforderungen der DIN 4150-2 sind erfüllt.
Der Beurteilungsanhaltswert Ar für Mischgebiete wird
überschritten, die Anforderungen der DIN 4150-2 sind nicht eingehalten.
Einwirkungsmatrix - Tagzeitraum - Lichtwiese
3
11
Abstand r
[m]
6
2
10
17
14
15
7
8
12
13
16
1
4
5
Erschütterungsimmissionen
18
19
20
Deckeneigenfrequenzen [Hz]
9
18.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 5.7
Einwirkungen schwingungssensible Geräte
ohne Maßnahme
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\B-Prognose\[Einwirkungen sensible Geräte.xlsx]Belastung-L5-01
Gebäude L5/01: Franziska-Braun-Straße 7, Bauingenieurwesen Institutsgebäude 1
Gerät: A-REM - Elektronenrastermikroskop
Anforderung: VC-D nach VDI 2038, Blatt 2
Schwingungspegel RMS-Terzspektren v= 6,25 mm/s= 0,00625 mm/s
von (1 … 80) Hz Lv= 41,9 dB
Lv f
[dB] [Hz]
3,15
26,4 4
26,8 5
26,5 6,3
29,3 8
31,6 10
34,7 12,5
37,5 16
41,8 20
45,8 25
51,3 31,5
56,7 40
58,3 50
60,0 63
58,1 80
50,8 100
46,1 125
43,6 160
38,5 200
37,5 250
36,5 315
65,1 S
10
20
30
40
50
60
70
3,15 6,3 12,5 25 50 100 200
Terzschnellepegel Lv [dB]
Terzmittenfrequenz f [Hz]
VC-D Anforderungswert
Immissionsspektrum ohne Maßnahme
22.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 6.1
Einwirkungen schwingungssensible Geräte
ohne Maßnahme
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\B-Prognose\[Einwirkungen sensible Geräte.xlsx]Belastung-L5-06
Gebäude L5/06: Franziska-Braun-Straße 3, Bauingenieurwesen Institutsgebäude 2
Gerät: Universal Surface Tester (UST)
Anforderung: VC-E nach VDI 2038, Blatt 2
Schwingungspegel RMS-Terzspektren v= 3,1 mm/s= 0,0031 mm/s
von (1 … 80) Hz Lv= 35,8 dB
Lv f
[dB] [Hz]
3,15
26,0 4
26,9 5
28,1 6,3
28,8 8
31,6 10
34,2 12,5
40,1 16
44,4 20
48,5 25
52,0 31,5
54,0 40
59,0 50
62,9 63
62,6 80
57,3 100
54,2 125
51,3 160
45,8 200
44,4 250
43,0 315
67,9 S
10
20
30
40
50
60
70
3,15 6,3 12,5 25 50 100 200
Terzschnellepegel Lv [dB]
Terzmittenfrequenz f [Hz]
VC-E Anforderungswert
Immissionsspektrum ohne Maßnahme
22.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 6.2
Einfügedämmung
Elastische Schutzmaßnahme - f0 = 25 Hz
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\B-Prognose\[Anhang 6 Elas Schutzmaßnahme-LMFS-25 Hz.xls]Einfügedämmung
Projekt: Neubau Straßenbahn Campus Lichtwiese
Bereich: Gleisdreieck Nieder-Ramstädter-Straße
Eigenfrequenz f0 : 25 Hz
Dämpfung D: 0,3
DE f
[dB] [Hz]
-0,2 4
-0,3 5
-0,5 6,3
-0,8 8
-1,3 10
-2,0 12,5
-3,3 16
-4,9 20
-5,1 25
-0,9 31,5
5,0 40
10,4 50
15,8 63
18,6 80
17,0 100
14,8 125
13,0 160
11,9 200
11,1 250
10,6 315
400
-20
-10
0
10
20
30
40
6,3 12,5 25 50 100 200 400
DE [dB]
f [Hz]
21.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 7.1
Einfügedämmung
Elastische Schutzmaßnahme - f0= 8 Hz
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\B-Prognose\[Anhang 6 Elas Schutzmaßnahme-LMFS-25 Hz.xls]Einfügedämmung 8 Hz
Projekt: Neubau Straßenbahn Campus Lichtwiese
Bereich: Campus Lichtwiese Bereich Gebäude L5-01 und L5-06
Eigenfrequenz f0 : 8 Hz
Dämpfung D: 0,3
DE f
[dB] [Hz]
-2,1 4
-3,4 5
-5,2 6,3
-6,1 8
-2,9 10
1,9 12,5
6,5 16
10,1 20
13,4 25
16,6 31,5
20,0 40
23,5 50
27,6 63
30,5 80
29,0 100
26,4 125
24,1 160
22,7 200
21,7 250
21,1 315
400
-20
-10
0
10
20
30
40
6,3 12,5 25 50 100 200 400
DE [dB]
f [Hz]
21.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 7.2
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\B-Prognose\Anhang 5 Matrizen\[5-1 Kurve 15 Niederram WA.-SMN.xls]Matrix
Einwirkungsmatrix - Kurvenbereich - v = 15 km/h - mit Maßnahme
Beurteilungsschwingstärken KBFTr in Abhängigkeit des Gleisabstandes und maßgeblichen
Deckeneigenfrequenzen von Gebäuden.
Berechungsergebnisse für Gebäude im Allgemeinen Wohngebiet (WA)
10 12,5 16 20 25 31,5 40 50 63 80
0,078 0,101 0,134 0,186 0,241 0,249 0,229 0,184 0,146 0,115
0,063 0,082 0,108 0,150 0,194 0,201 0,184 0,148 0,117 0,091
0,056 0,072 0,095 0,131 0,171 0,176 0,161 0,129 0,102 0,080
0,051 0,065 0,086 0,120 0,155 0,160 0,146 0,117 0,092 0,072
0,047 0,061 0,080 0,111 0,144 0,148 0,135 0,108 0,085 0,066
0,044 0,057 0,075 0,104 0,135 0,139 0,126 0,101 0,079 0,061
0,042 0,054 0,071 0,099 0,128 0,131 0,119 0,095 0,074 0,057
0,040 0,051 0,068 0,094 0,122 0,125 0,113 0,090 0,070 0,054
0,038 0,049 0,065 0,090 0,117 0,119 0,108 0,086 0,067 0,051
0,037 0,047 0,063 0,087 0,112 0,115 0,104 0,082 0,064 0,049
0,035 0,046 0,061 0,084 0,108 0,110 0,100 0,079 0,061 0,047
0,034 0,044 0,059 0,081 0,105 0,107 0,096 0,076 0,059 0,045
0,033 0,043 0,057 0,079 0,101 0,103 0,093 0,073 0,056 0,043
0,000 0,042 0,055 0,076 0,098 0,100 0,090 0,071 0,054 0,041
0,000 0,040 0,054 0,074 0,095 0,097 0,087 0,068 0,052 0,040
0,000 0,039 0,052 0,072 0,093 0,094 0,084 0,066 0,051 0,038
0,000 0,038 0,051 0,070 0,090 0,092 0,082 0,064 0,049 0,037
0,000 0,036 0,047 0,066 0,084 0,085 0,075 0,059 0,045 0,034
0,000 0,000 0,044 0,060 0,077 0,077 0,068 0,053 0,040 0,000
0,000 0,000 0,041 0,057 0,073 0,073 0,064 0,049 0,037 0,000
r Abstand zur nächstgelegenen Gleisachse [m]
Der Beurteilungsanhaltswert Ar für Allgemeine Wohngebiete wird maximal
zu 2/3 ausgeschöpft, die Anforderungen der DIN 4150-2 sind erfüllt.
Der Beurteilungsanhaltswert Ar für Allgemeine Wohngebiete wird
eingehalten oder unterschritten, die Anforderungen der DIN 4150-2 sind erfüllt.
Der Beurteilungsanhaltswert Ar für Allgemeine Wohngebiete wird
überschritten, die Anforderungen der DIN 4150-2 sind nicht eingehalten.
Maßnahme: Leichtes-Masse-Feder-System f0 = 25 Hz
1
4
5
Erschütterungsimmissionen
20
24
27
Deckeneigenfrequenzen [Hz]
9
10
17
14
15
7
8
12
13
16
11
Abstand r
[m]
6
2
3
Einwirkungsmatrix - Tagzeitraum - Nieder-Ram. Str.
21.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 8.1
Einwirkungen schwingungssensible Geräte
mit Masse-Feder-System f0= 8 Hz
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\B-Prognose\[Einwirkungen sensible Geräte.xlsx]Belastungmit-L5-01
Gebäude L5/01: Franziska-Braun-Straße 7, Bauingenieurwesen Institutsgebäude 1
Gerät: A-REM - Elektronenrastermikroskop
Anforderung: VC-D nach VDI 2038, Blatt 2
Schwingungspegel RMS-Terzspektren v= 6,25 mm/s= 0,00625 mm/s
von (1 … 80) Hz Lv= 41,9 dB
Lv f
[dB] [Hz]
3,15
28,6 4
30,2 5
31,7 6,3
35,4 8
34,4 10
32,9 12,5
31,0 16
31,7 20
32,5 25
34,7 31,5
36,7 40
34,8 50
32,5 63
27,6 80
21,8 100
19,7 125
19,5 160
15,8 200
15,8 250
15,4 315
44,7 S
10
20
30
40
50
60
70
3,15 6,3 12,5 25 50 100 200
Terzschnellepegel Lv [dB]
Terzmittenfrequenz f [Hz]
VC-D Anforderungswert
Immissionsspektrum ohne Maßnahme
Immissionsspektrum mit Maßnahme
22.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 8.2
Einwirkungen schwingungssensible Geräte
mit Masse-Feder-System f0= 8 Hz
X:\Projekte2\2014\14237-VVSE-Mailänder-Straßenbahn Campus Lichtwiese\C-Bearbeitung\B-Erschütterungen\B-Prognose\[Einwirkungen sensible Geräte.xlsx]Belastung mit L5-06
Gebäude L5/01: Franziska-Braun-Straße 7, Bauingenieurwesen Institutsgebäude 1
Gerät: Universal Surface Tester (UST)
Anforderung: VC-E nach VDI 2038, Blatt 2
Schwingungspegel RMS-Terzspektren v= 3,1 mm/s= 0,0031 mm/s
von (1 … 80) Hz Lv= 35,8 dB
Lv f
[dB] [Hz]
3,15
28,1 4
30,3 5
33,3 6,3
34,9 8
34,5 10
32,3 12,5
33,6 16
34,3 20
35,1 25
35,4 31,5
34,0 40
35,5 50
35,3 63
32,2 80
28,3 100
27,9 125
27,1 160
23,1 200
22,6 250
22,0 315
45,6 S
10
20
30
40
50
60
70
3,15 6,3 12,5 25 50 100 200
Terzschnellepegel Lv [dB]
Terzmittenfrequenz f [Hz]
VC-E Anforderungswert
Immissionsspektrum ohne Maßnahme
Immissionsspektrum mit Maßnahme
22.08.2015
FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße 24 - 64683 Einhausen
Tel. (06251) 96 46-0 - www.fritz-ingenieure.de ANHANG 8.3
Beratungsverlauf (4)
Orte (39)
- Roßdörfer Straße
- Klappacher Straße 172
- Nieder-Ramstädter Straße 175
- Franziska-Braun-Straße 7
- Eugen-Kogon-Straße
- Heinrichstraße 21
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- Kleyerstraße
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- Berliner Allee 0
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- Schulstraße 0
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- Beckstraße 0
- Feldbergstraße 0
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- Herdweg 0
- Fiedlerweg
- Roquetteweg 53
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- Am Botanischen Garten
- Friedrich-Ebert-Straße 1
- Neckarstraße 0
- Schnampelweg
- Poepperlingweg
- Sackgasse
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0463
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.11.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00