JR24/0006/2019
Ein Rederecht für den Jugendrat
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
JR24-0006-2019
1996 Zeichen
Der Vorstand des Jugendrates Münster – Hafenstr. 30 - 48153 Münster Dienstag, 26. November 2019 Ein Rederecht für den Jugendrat Anregung des Jugendrates nach §24 der Gemeindeordnung Der Jugendrat der Stadt Münster regt gemäß §24 der Gemeindeordnung für das Land NRW an: Dem Jugendrat der Stadt Münster ein Rederecht im Rat der Stadt Münster zuzugestehen. Begründung: Der Jugendrat stellt für alle Kinder und Jugendliche die wichtigste Möglichkeit dar, sich an kommunalpolitischen Entscheidungen zu beteiligen, was auch in den letzten Jahren in den unterschiedlichen Ausschüssen und Bezirksvertretungen sehr gut funktioniert hat . Allerdings waren die Möglichkeiten an den finalen Entscheidungen, den Diskussionen im Rat, Teil zu haben immer eingeschränkt, da für den Jugendrat keine Möglichkeit besteht den Anliegen von Jugendlichen auch im höchsten beschlussfassenden Gremium Gehör z u verschaffen . Wie auch schon die Münsteraner Fridays For Future Bewegung gezeigt hat , können und vorallem wollen Jugendliche die Politik beeinflussen und sich einmischen. Mit Schreiben vom 30. Januar 2017 (s. Anlage) schrieb der Ministerpräsident des Lan des NRW, dass §27a der GO NRW „ganz bewusst keine einschränkenden Vorgaben “ enthalte, um „die vor Ort beste Lösung zu finden.“ Weiter schreibt er, dass „die Kommunen selbst darüber entscheiden, ob und in welcher Form sie Jugendliche […] an den kommunalen Aufgaben beteiligen wollen.“ gez. Lasse Loskant Vorstandsmitglied im Jugendrat der Stadt Münster Wilhelm Balke Vertreter im Ausschuss für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster Noah Börnhorst Vertreter im Ausschuss für Kinder Jugendliche und Familien An Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe und die Mitglieder des Rates der Stadt Münster Der Vorstand des Jugendrates Jugendrat@stadt-muenster.de 0251/4925632 Postanschrift: Jugendrat der Stadt Münster Hafenstraße 30 48153 Münster Anregung des Jugendrates gem. § 24 GO NRW an den Rat Nr. JR24/0006/2019
JR24-0006-2019-Anlage
3687 Zeichen
3 Der Ministerpräsident F des Landes Nordrhein-Westfalen | u & Herrn Noah Börnhorst Vorländerweg 32 48151 Münster 3 Yanuar 2017 Sehr geehrter Herr Börnhorst, herzlichen Dank für Ihren Brief vom 2. Januar 2018, mit dem Sie nach dem Stand zur Einrichtung eines Jugendparlaments und zu den Beteiligungsrechten Jugendlicher auf kommunaler Ebene fragen. Mit der beabsichtigten Einrichtung eines Landesjugendparlaments wollen wir jungen engagierten und interessierten Menschen die Möglichkeit eröffnen, ihre Anliegen unmittelbar vertreten zu können. Ihr Interesse an dem Thema zeigt, dass wir damit auf einem richtigen Weg sind. Die Überlegung zur Einrichtung eines solchen Landesjugendparlaments knüpft an Diskussionen der in der 16. Legislaturperiode im Landtag vertretenen Parteien mit Vertreterinnen und Vertretern des Landes- jugendrings, der Landesschülerinnen/-schüler-Vertretung sowie dem Kinder- und Jugendrat als Dachorganisation der kommunalen Kinder- und Jugendparlamente an. Aktuell diskutieren die Beteiligten aus den Jugendorganisationen darüber, wie ein solches Parlament ausgestaltet und aufgebaut werden kann. Darüber hinaus wird zu klären sein, ob ein solches Parlament nicht besser durch den Landtag Nordrhein- Westfalen begleitet werden sollte, um den Eindruck der Vermischung von exekutiven und legislativen Aufgaben zu vermeiden. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Entwicklung eines solchen Projektes nur sinnvoll erfolgen kann, wenn Jugendliche daran beteiligt werden. Aktuell lässt sich über den Zeitrahmen der Umsetzung noch nichts Konkretes sagen. Horionplatz 1 40213 Düsseldorf Telefon 0211 837-01 poststelle@stk.nrw.de Was die Beteiligungsrechte junger Menschen auf kommunaler Ebene betrifft, ist zwar diesbezüglich keine Regelung in der Gemeindeordnung vorgesehen, die die Mitwirkung junger Menschen mit Rederecht regelt. Allerdings ist in $ 6 im 3. Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugend- förderungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt, dass Kinder und Jugendliche an ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen beteiligt werden sollen. Damit bestehen auf der kommunalen Ebene die Verpflichtung und die Möglichkeit, Formen der Beteiligung zu entwickeln und vorzuhalten. Um dies zu unterstützen, wurde im Jahr 2014 eine Servicestelle Jugendbeteiligung beim Landesjugendamt Westfalen-Lippe in Münster eingerichtet. Sie ist eine Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, die sich für die Frage der Partizipation interessieren, sowie für kommunale Entscheidungsträger. Mit dieser für ganz Nordrhein-Westfalen zu- ständigen Stelle hat das Land die Voraussetzungen für einen Ausbau kommunaler Beteiligungsvorhaben verbessert. Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sieht schon heute eine ganze Reihe von Möglichkeiten vor, Jugendliche auf kommunaler Ebene zu beteiligen. So können Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr Einwohneranträge stellen ($ 25 GO NRW) und sich ab dem 16. Lebensjahr an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden beteiligen (8 26 GO NRW). Außerdem können die Kommunen selbst darüber entscheiden, ob und in welcher Form sie Jugendliche oder andere gesellschaftliche Gruppen, wie z. B. Senioren, an den kommu- nalen Aufgaben beteiligen wollen. $ 27a GO NRW enthält dazu ganz bewusst keine einschränkenden Vorgaben, um es den Städten, Gemeinden und Kreisen zu ermöglichen, die vor Ort beste Lösung zu finden. Viele Kommunen haben inzwischen auch schon Jugend- vertretungen oder Jugendparlamente eingerichtet. Ich hoffe, Sie können diese Informationen für Ihre politische Arbeit nutzen und wünsche Ihnen persönlich alles Gute. Mit freundlichen Grüßen N ALILLNDAN Armin Laschet
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Hafenstraße 30
- Vorländerweg 32
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- JR24/0006/2019
- Typ
- Anregungen des Jugendrates gem. § 24 GO
- Datum
- 03.12.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37