V/0606/2025
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 12 Münster-Wolbeck
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Beschlussvorlage
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V/0606/2025 V/0606/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 12 Münster-Wolbeck Beratungsfolge 09.12.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Schiedsperson für den Bezirk 12 Münster-Wolbeck wird gewählt: Herr Roland Brüssau. Herr Brüssau ist 67 Jahre alt und hat seinen Wohnsitz im Bezirk Wolbeck. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Herr Theo Ostermann ist seit 15 Jahren Schiedsmann im Bezirk Wolbeck. Seine Amtszeit endet im Dezember 2025. Herr Ostermann steht für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. Herr Brüssau ist seit September 2024 als stellvertretender Schiedsmann im Bezirk Wolbeck tätig. Seine Amtszeit als Stellvertreter endet offiziell erst im September 2029. Die Erfahrungen, die Herr Brüssau in den vergangenen Monaten als Stellvertreter bereits sammeln konnte, haben bei ihm zu dem Entschluss geführt, sich um das Amt der Schiedsperson zu bewerben. Im Falle seiner Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Südost, steht er auch für dieses Ehrenamt zur Verfügung. Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement 11.11.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler Telefon: 492-3025 KistlerP@stadt -muenster.de - 2 - V/0606/2025 Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper- son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Herrn Brüssau erfüllt. I. V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin
Anlage A
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Anlage A zur V/0606/2025 Kurzüberblick Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk Münster-Wolbeck. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan- der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten. Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be- hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden- tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0606/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.11.2025
- Erstellt
- 04.11.2025 09:24