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V/0606/2025

Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 12 Münster-Wolbeck

Vorlagen 10.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 09.12.2025, TOP 5.2

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2274 Zeichen

V/0606/2025 
V/0606/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 12 Münster-Wolbeck 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   09.12.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als Schiedsperson für den Bezirk 12 Münster-Wolbeck wird gewählt: 
 
Herr Roland Brüssau. 
 
Herr Brüssau ist 67 Jahre alt und hat seinen Wohnsitz im Bezirk Wolbeck. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Herr Theo Ostermann ist seit 15 Jahren Schiedsmann im Bezirk Wolbeck. Seine Amtszeit endet im 
Dezember 2025. Herr Ostermann steht für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung, so dass 
eine Neuwahl erforderlich ist. 
 
Herr Brüssau ist seit September 2024 als stellvertretender Schiedsmann im Bezirk Wolbeck tätig.  
Seine Amtszeit als Stellvertreter endet offiziell erst im September 2029.  
Die Erfahrungen, die Herr Brüssau in den vergangenen Monaten als Stellvertreter bereits sammeln 
konnte, haben bei ihm zu dem Entschluss geführt, sich um das Amt der Schiedsperson zu bewerben. 
Im Falle seiner Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Südost, steht er auch für dieses Ehrenamt 
zur Verfügung. 
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
 
Zentrale 
Rechtsdienstleistungen und 
Vergabemanagement  
 
11.11.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0606/2025 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper-
son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Herrn Brüssau erfüllt. 
 
I. V. 
gez. 
 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin

Anlage A

1308 Zeichen

Anlage A zur V/0606/2025 
Kurzüberblick 
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk Münster-Wolbeck. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan-
der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung 
von Konflikten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be-
hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden-
tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beratungsverlauf (1)

09.12.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0606/2025
Typ
Vorlagen
Datum
10.11.2025
Erstellt
04.11.2025 09:24