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2022/0148

Umstellung der Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen im Familienzentrum

Magistratsvorlage 11.05.2022

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2022/0148

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219 Zeichen

Punkt 3: Umstellung der Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen im Familienzentrum  
 (V-Nr. 2022/0148) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Soziales der Stadtverordnetenver-
sammlung, der Vorlage zuzustimmen.

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3791 Zeichen

Anlage 2  
Curriculum für die Qualifizierung für Kindertagespflegepersonen nach dem 
Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch QHB des Bundesverbandes für 
Kindertagespflege e.V., Berlin 
1 UE = 45 Minuten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bestandteil der Qualifizierung nach QHB 
 Praktikum von insgesamt 80 Std sowie Reflexionsgespräche 
 Insgesamt 140 UE Selbstlerneinheiten 
 Erstellen eines Lerntagebuches 
 Erstellung eines pädagogischen Konzeptes über die eigene 
Kindertagespflegestelle 
 Eine Kontinuierliche Kursbegleitung (KKB) ist während des gesamten Kurses 
anwesend, koordiniert die Abfolge der Module entsprechend der Lerndynamik 
der Gruppe, dokumentiert die Lernergebnisse der Teilnehmenden, begleitet die 
Praktika. Die Teilnehmenden werden hiernach engmaschiger und 
praxisorientiert begleitet. Sie kann auch eigene Kurse geben 
 Reflexion der individuellen Kompetenzentwicklung nach jedem Modul 
 In einem Großteil der UE soll Team-Teaching umgesetzt werden (mind. 120-
130 UE), d.h. zwei Kursleitungen sollen während dieser Module anwesend sein. 
Die Praktika werden mit je 40 Stunden bei einer erfahrenen Kindertagespflegeperson 
und in einer Kindertagesstätte (vorzugsweise Krippe) durchgeführt. Sie sind 
Bestandteil der Qualifikation mit ausgewählten Praktikumsstellen, angeleitet durch 
ausgebildete Mentor*innen. 
300 UE Grundqualifizierung 
 
160 UE Tätigkeitsvorbereitende 
Grundqualifizierung (Tv GQ) 
Orientierungsphase         30 UE 
Basisphase                            130 UE 
140 UE Tätigkeitsbegleitende 
Grundqualifizierung Tb GQ) 
 
 
80 Stunden Praktikum 
Ca. 100 UE Selbstlerneinheiten 
Ca. 40 UE Selbstlerneinheiten 
Lernergebnisfeststellung 
Zertifikat Stufe 1 
Lernergebnisfeststellung 
Zertifikat Stufe 2 
Anschlussqualifizierung 160+

Am Ende der tätigkeitsvorbereitenden sowie tätigkeitsbegleitenden 
Grundqualifizierung erfolgt jeweils eine Lernergebnisfeststellung. Der Bundesverband 
für Kindertagespflege e.V. vergibt nach einer erfolgreichen Teilnahme der 
Grundqualifikation mit 160 UE das Zertifikat (Stufe 1) „Qualifizierte 
Kindertagespflegeperson“ ergänzend mit dem Zusatz: „nach dem 
Kompetenzorientierten Qualitätshandbuch Kindertagespflege“. Weiterhin erhalten die 
Kindertagespflegepersonen ein weiteres Zertifikat nach erfolgreichem Abschluss der 
anschließenden 140 tätigkeitsbegleitenden Unterrichtseinheiten (Stufe 2).  
Der Bundesverband für Kindertagespflege e.V. empfiehlt die Pflegeerlaubnis nach den 
ersten 160 UE sowie nach dem erfolgreichen Abschluss der 80stündigen Praktika zu 
erteilen. Die Eignungsfeststellung obliegt weiterhin dem Jugendamt, Fachaufsicht und 
-beratung für Kindertagespflegepersonen im Rahmen der Erteilung der Pflegeerlaubnis 
nach § 43 SGB VIII. 
Anschlussqualifizierung 160+ (Nachqualifizierung) 
Die Anschlussqualifizierung 160+ richtet sich an bereits tätige 
Kindertagespflegepersonen, die nach dem DJI-Curriculum abgeschlossen haben und 
das QHB Zertifikat Kindertagespflege des Bundesverbandes Kindertagespflege e.V. 
nach 300 UE anstreben.  
Aufbauend auf Ihrer bisherigen Qualifizierung mit 160 Unterrichtseinheiten (UE) nach 
dem DJI Curriculum erhalten sie dann die Möglichkeit, die Anschlussqualifizierung 
160 + QHB in einem Umfang von 140 Unterrichtseinheiten tätigkeitsbegleitend zu 
besuchen. 
Verkürzte Qualifizierung für pädagogische Fachkräfte 
Die verkürzte Qualifizierung richtet sich an pädagogische Fachkräfte, die als 
Kindertagespflegepersonen arbeiten möchten. Hierbei werden insbesondere die 
Module aus der tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifizierung (QHB) angeboten, die 
das Spezifikum der Kindertagespflege beinhalten, sowie die pädagogischen Fachkräfte 
auf die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson und den Aufbau ihrer 
Kindertagespflegestelle vorbereiten.

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222 Zeichen

Punkt 3: Umstellung der Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen im Familienzentrum  
 (V-Nr. 2022/0148) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

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152 Zeichen

Punkt 10: Umstellung der Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen im Familienzentrum  
 (V-Nr. 2022/0148) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

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3356 Zeichen

Anlage 1 
 
Entwicklung der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen (KTPP) im 
Familienzentrum (bis 2005 Familienbildungsstätte) 
 
 Ab 1993 einzelne Seminare für KTPP in der Familienbildungsstätte 
 
 2000 Einführung einer Veranstaltungsreihe mit thematischen Abenden für 
KTPP/ in Kooperation mit Fa. Merck 
 
 2002 schrittweise Annäherung / Umsetzung der Themen des DJI-Curriculums 
innerhalb der angebotenen Veranstaltungsreihen 
 
 Seit 2005 sind gemäß §23 Abs. 3 Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) die 
Qualifizierung und Fortbildung Pflicht für KTPP. Stelle für Fachaufsicht und –
beratung für Kindertagespflege wurde eingerichtet: Abt. Kinderbetreuung 
angesiedelt. 
 
 Seit 2009 Einführung Tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung (Tv GQ mit 
60 UE) und seit 2010 Tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung (Tb GQ mit 
100 UE) 
 
 Seit 2010 Anerkennung als Bildungsträger für Qualifizierung und Zertifizierung 
nach dem DJI-Curriculum mit Abschluss-Zertifikat „Qualifizierte 
Kindertagespflegeperson“ nach dem Bundesverband für Kindertagespflege e.V. 
Berlin 
 
 2011 Nachqualifizierung, der zu dem Zeitpunkt eingesetzten  
Kindertagespflegepersonen nach dem Curriculum DJI  
 
 Durch Einführung Kinderförderungsgesetz (KiföG) ist Voraussetzung für 
Kindertagespflegepersonen, dass mind. 100 UE für die Erteilung der 
Pflegeerlaubnis nachgewiesen werden müssen 
 
 2012 Einführung der Grundqualifizierung mit insgesamt 160 UE ohne Tb GQ. 
Die Pflegerlaubnis wird erst nach 160 UE nach bestandenem Kolloquium mit 
Zertifikat erteilt 
 
 Seit 2015 schrittweise konzeptionelle Annäherung an QHB:  
- Einführung Hospitation, dann Praktikum: 40 Std. bei KTPP 
 
 Seit 2020 Wiedereinführung der Zweiteilung der Qualifizierung in Tv GQ (15 UE 
Vorbereitungskurs plus 160 UE) und Tb GQ (80 UE) mit Abschluss Kolloquium 
1 und 2. 
- Pflegeerlaubnis nach Tv GQ erstmalig wieder ab Sept. 2021 möglich 
- Kursinhalte und –ablauf werden sukzessive an Inhalte des QHB angepasst

Aktuelle Grundqualifizierung im Familienzentrum der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
 Seit 2020 Wiedereinführung der Zweiteilung der Qualifizierung in 
  
1. Tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung.:Tv GQ  
(15 UE Vorbereitungskurs plus 160 UE) mit Abschluss Kolloquium 1 
- Pflegeerlaubnis nach Tv GQ erstmalig wieder ab Sept. 2021 möglich 
 
2. Tätigkeitsbegleitende Grundquali.: Tb GQ 
(80 UE) mit Abschluss Kolloquium 2 
 
- Kursinhalte und – ablauf wurden in den letzten Jahren sukzessive an Inhalte 
des QHB angepasst: Praktika; Neustrukturierung und Modulerweiterung 
nach QHB-Vorgaben; vermehrtes Arbeiten an Fallbespielen; mehr 
Einzelgespräche für Reflexion  
 
 1 UE = 45 Minuten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
240 UE Grundqualifizierung 
160 UE Tätigkeitsvorbereitende 
Grundqualifizierung (Tv GQ) 
 
80 UE Tätigkeitsbegleitende 
Grundqualifizierung (Tb GQ) 
15 UE Vorbereitungskurs (3 x 5 UE in Kooperation mit Tageseltern Tageskinder 
Vermittlung, Familienzentrum und Fachaufsicht für Kindertagespflege) 
40 Std. Praktikum (Kindertagespflege) 
Selbstlerneinheiten 
Lernergebnisfeststellung 
(Kolloquium1) 
Teilnahmebescheinigung  
Lernergebnisfeststellung 
 (Kolloquium2) mit Abschluss: 
Zertifikat des Bundesverbandes 
nach DJI 
Aufbauqualifizierung  
(Fortbildungspflicht bei Erhalt Fördermittel gemäß § 23 SGB VIII)  
Nachweis: 20 UE jährlich

2022/0148

7121 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
17.08.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0148 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 367000 
Kostenstelle:  051-006-1010 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3672-50      Sachkonto: 6132000 
 
Betreff: Umstellung der Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen im Familienzentrum  
 
Vorlage vom: 11.0 8.2022 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen  
der Umstellung der Qualifizierung der Kindertagesspflegepersonen auf das Curriculum nach 
dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB) zu. 
 
2. Die erforderlichen Mittel für die Umstellung der Qualifizierung der 
Kindertagesspflegepersonen werden ab dem Haushaltsjahr 2023 unter  der Kostenstelle: 
051-006-1010, Sachkonto: 6132000, Kostenträger: 3672-50, Produkt 367000 eingeplant.

- 2 - 
 
Anlagen: Anlage 1_Entwicklung der Qualifizierung im Familienzentrum  
Anlage 2_Curriculum für die Qualifizierung nach QHB  
Kostenaufstellung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:  Anlage 3 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.08.2022 
 
Kindertagespflege ist eine familiennahe, nicht institutionelle Betreuung für maximal fünf Kinder 
und findet meist im Haushalt der Kindertagespflegeperson (KTPP) statt. Die rechtliche 
Grundlage der Kindertagespflege ist in § 22 und § 23 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch 
(SGB VIII) geregelt. Die Betreuungsangebote der Kindertagespflege sind mit den 
institutionellen Angeboten in Kindertageseinrichtungen gleichgestellt.  
Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) erarbeitete 2012 und aktualisierte 2019, mit fachlicher 
Begleitung und Unterstützung des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. Berlin, das 
kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch (QHB). Dies beschreibt eine bedeutende 
Weiterentwicklung und erheblichen Ausbau des bisherigen Curriculums. Es orientiert sich am 
Kompetenzbegriff und -modell des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) für lebenslanges 
Lernen und dem Lernfeldansatz. 
Das QHB setzt den Schwerpunkt in der frühpädagogischen Förderung der Tageskinder, 
vorrangig in den ersten drei Lebensjahren. Ein besonderer Fokus wird auf den Praxisbezug 
gelegt. Im Rahmen der Qualifizierung soll eine noch engere Theorie-Praxis-Verzahnung und 
individuelle Förderung der Kompetenzen der Kindertagespflegepersonen erfolgen. Module zu 
Kinderschutz und den Frühen Hilfen, Inklusion und Diversität, Existenzgründung sollen 
inhaltlich und im Umfang noch weiter durch das DJI ausgeweitet werden. Dies entsp richt 
insbesondere den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII, aktuell reformiert durch das seit Juni 
2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG). 
Die Qualifizierung für Darmstädter Kindertagespflegepersonen (KTTP) erfolgt derzeit durch das 
Familienzentrum der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf der Grundlage des 1. Curriculums des 
Deutschen Jugendinstitutes (DJI) aus dem Jahr 2002, dem Hessischen Bildungs- und 
Erziehungsplans (BEP) und der Qualifizierungs- und Prüfungsordnung des Bundesverbandes 
für Kindertagespflege e.V.  
 
Gemäß den fachlichen Positionen des Deutschen Jugendinstituts und Bundesverbands für 
Kindertagespflege ist das QHB bundesweit als Standard für die Qualifizierung für 
Kindertagespflegepersonen zu etablieren. Entsprechend hat sich die Qualifizierung im 
Familienzentrum in den letzten Jahren sukzessive weiterentwickelt, sich dem Aufbau und den 
Inhalten der Neuerungen nach dem QHB angenähert und fachliche Vorgaben wurden zum Teil 
umgesetzt. Für eine vollständige Orientierung am QHB sind jedoch die aufgeführten 
Voraussetzungen einzuführen. Eine Übersicht über das Curriculum für die Qualifizierung nach 
QHB ist in der Anlage 2 verfügbar. 
 
Damit weiterhin die Qualifizierung und damit einhergehend auch die Betreuung durch die 
Kindertagespflegepersonen in Darmstadt auf fachlich hohem Standard basiert, wird die 
Anerkennung als Bildungsträger nach QHB vom Bundesverband für Kindertagespflege e.V. 
angestrebt. Auf der Basis erhalten die Kindertagespflegepersonen das Zertifikat des 
Bundesverbandes e.V., das auch in anderen Bundesländern anerkannt ist. Das derzeit erteilte 
Zertifikat erfüllt diese Anforderungen nicht. 
 
Im Rahmen der Anschlussqualifizierung sollen auch bereits eingesetzte Darmstädter 
Kindertagespflegepersonen die Chance erhalten, sich auf Basis des QHB nach zu qualifizieren 
(2. Zertifikat). 
 
In Wiesbaden und im Umkreis von Darmstadt (Landkreis Darmstadt-Dieburg, Kreis Groß-
Gerau, Kreis Bergstraße und teilweise im Odenwaldkreis) wird bereits nach QHB qualifiziert.

- 4 - 
Die Umstellung in Darmstadt stellt somit eine Anpassung des Standards im südhessischen 
Raum dar. 
 
Die Bedingungen der Qualifizierung und damit der Qualität der Kinderbetreuung sind für Eltern 
ein zentrales Kriterium. Aber auch potentielle und bereits tätige Kindertagespflegepersonen 
orientieren sich an der Qualifizierung und weitergehenden Optionen, die sie aufgrund der 
Qualifizierung nach QHB für sich erarbeiten können, wie z.B. die bundesweite Anerkennung der 
Qualifizierung als Kindertagespflegeperson. 
 
Damit das Familienzentrum einen Antrag als anerkannter Bildungsträger nach QHB beim 
Bundesverband für Kindertagespflege e.V. stellen kann, sind folgende Voraussetzungen zu 
erfüllen: 
1. Einsatz einer Kontinuierlichen Kursbegleitung (KKB) im Familienzentrum/ Bereich 
Qualifizierung und Fortbildung für Kindertagespflegepersonen. Diese Stelle wird im 
Stellenplan 2023 eingerichtet.  
 
2. Anpassung des Konzeptes an QHB und den Ablauf der Grundqualifizierung mit 300 
Unterrichtseinheiten und der Anschlussqualifizierung 160+ für bereits tätige 
Kindertagespflegepersonen an die Vorgaben des QHB und Anpassung der Honorare für 
die Kursleitungen entsprechend den gestellten Anforderungen.  
 
3. Einarbeitung und Fortbildung der Referent*innen und hauptamtlichen Fachkräfte zur 
kompetenzorientierten Methodik und Didaktik (Train-the-Trainer –Seminar inklusive 
Unterkunft- und Fahrtkosten; Inhouse-Schulung durch das Hessische 
Kindertagespflegebüro). 
 
Um auch perspektivisch im Rahmen der Qualifizierung die gesellschaftlichen und fachlichen 
Entwicklungen, die Herausforderungen für Familien und die Anforderungen an die frühkindliche 
Bildung angemessen berücksichtigen zu können, ist die Umstellung auf das Curriculum nach 
QHB notwendig.  
 
Darmstadt, den 11.08.2022 
 
 
 
 
 
Dezernat II                             Dezernat IV   
In Vertretung      In Vertretung 
 
 
 
Jochen Partsch     Jochen Partsch 
Oberbürgermeister     Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0148
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.05.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00