2022/0148
Umstellung der Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen im Familienzentrum
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Punkt 3: Umstellung der Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen im Familienzentrum (V-Nr. 2022/0148) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Soziales der Stadtverordnetenver- sammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Anlage 2 Curriculum für die Qualifizierung für Kindertagespflegepersonen nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch QHB des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V., Berlin 1 UE = 45 Minuten Bestandteil der Qualifizierung nach QHB Praktikum von insgesamt 80 Std sowie Reflexionsgespräche Insgesamt 140 UE Selbstlerneinheiten Erstellen eines Lerntagebuches Erstellung eines pädagogischen Konzeptes über die eigene Kindertagespflegestelle Eine Kontinuierliche Kursbegleitung (KKB) ist während des gesamten Kurses anwesend, koordiniert die Abfolge der Module entsprechend der Lerndynamik der Gruppe, dokumentiert die Lernergebnisse der Teilnehmenden, begleitet die Praktika. Die Teilnehmenden werden hiernach engmaschiger und praxisorientiert begleitet. Sie kann auch eigene Kurse geben Reflexion der individuellen Kompetenzentwicklung nach jedem Modul In einem Großteil der UE soll Team-Teaching umgesetzt werden (mind. 120- 130 UE), d.h. zwei Kursleitungen sollen während dieser Module anwesend sein. Die Praktika werden mit je 40 Stunden bei einer erfahrenen Kindertagespflegeperson und in einer Kindertagesstätte (vorzugsweise Krippe) durchgeführt. Sie sind Bestandteil der Qualifikation mit ausgewählten Praktikumsstellen, angeleitet durch ausgebildete Mentor*innen. 300 UE Grundqualifizierung 160 UE Tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung (Tv GQ) Orientierungsphase 30 UE Basisphase 130 UE 140 UE Tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung Tb GQ) 80 Stunden Praktikum Ca. 100 UE Selbstlerneinheiten Ca. 40 UE Selbstlerneinheiten Lernergebnisfeststellung Zertifikat Stufe 1 Lernergebnisfeststellung Zertifikat Stufe 2 Anschlussqualifizierung 160+ Am Ende der tätigkeitsvorbereitenden sowie tätigkeitsbegleitenden Grundqualifizierung erfolgt jeweils eine Lernergebnisfeststellung. Der Bundesverband für Kindertagespflege e.V. vergibt nach einer erfolgreichen Teilnahme der Grundqualifikation mit 160 UE das Zertifikat (Stufe 1) „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“ ergänzend mit dem Zusatz: „nach dem Kompetenzorientierten Qualitätshandbuch Kindertagespflege“. Weiterhin erhalten die Kindertagespflegepersonen ein weiteres Zertifikat nach erfolgreichem Abschluss der anschließenden 140 tätigkeitsbegleitenden Unterrichtseinheiten (Stufe 2). Der Bundesverband für Kindertagespflege e.V. empfiehlt die Pflegeerlaubnis nach den ersten 160 UE sowie nach dem erfolgreichen Abschluss der 80stündigen Praktika zu erteilen. Die Eignungsfeststellung obliegt weiterhin dem Jugendamt, Fachaufsicht und -beratung für Kindertagespflegepersonen im Rahmen der Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII. Anschlussqualifizierung 160+ (Nachqualifizierung) Die Anschlussqualifizierung 160+ richtet sich an bereits tätige Kindertagespflegepersonen, die nach dem DJI-Curriculum abgeschlossen haben und das QHB Zertifikat Kindertagespflege des Bundesverbandes Kindertagespflege e.V. nach 300 UE anstreben. Aufbauend auf Ihrer bisherigen Qualifizierung mit 160 Unterrichtseinheiten (UE) nach dem DJI Curriculum erhalten sie dann die Möglichkeit, die Anschlussqualifizierung 160 + QHB in einem Umfang von 140 Unterrichtseinheiten tätigkeitsbegleitend zu besuchen. Verkürzte Qualifizierung für pädagogische Fachkräfte Die verkürzte Qualifizierung richtet sich an pädagogische Fachkräfte, die als Kindertagespflegepersonen arbeiten möchten. Hierbei werden insbesondere die Module aus der tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifizierung (QHB) angeboten, die das Spezifikum der Kindertagespflege beinhalten, sowie die pädagogischen Fachkräfte auf die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson und den Aufbau ihrer Kindertagespflegestelle vorbereiten.
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Punkt 3: Umstellung der Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen im Familienzentrum (V-Nr. 2022/0148) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 10: Umstellung der Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen im Familienzentrum (V-Nr. 2022/0148) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
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Anlage 1 Entwicklung der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen (KTPP) im Familienzentrum (bis 2005 Familienbildungsstätte) Ab 1993 einzelne Seminare für KTPP in der Familienbildungsstätte 2000 Einführung einer Veranstaltungsreihe mit thematischen Abenden für KTPP/ in Kooperation mit Fa. Merck 2002 schrittweise Annäherung / Umsetzung der Themen des DJI-Curriculums innerhalb der angebotenen Veranstaltungsreihen Seit 2005 sind gemäß §23 Abs. 3 Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) die Qualifizierung und Fortbildung Pflicht für KTPP. Stelle für Fachaufsicht und – beratung für Kindertagespflege wurde eingerichtet: Abt. Kinderbetreuung angesiedelt. Seit 2009 Einführung Tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung (Tv GQ mit 60 UE) und seit 2010 Tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung (Tb GQ mit 100 UE) Seit 2010 Anerkennung als Bildungsträger für Qualifizierung und Zertifizierung nach dem DJI-Curriculum mit Abschluss-Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“ nach dem Bundesverband für Kindertagespflege e.V. Berlin 2011 Nachqualifizierung, der zu dem Zeitpunkt eingesetzten Kindertagespflegepersonen nach dem Curriculum DJI Durch Einführung Kinderförderungsgesetz (KiföG) ist Voraussetzung für Kindertagespflegepersonen, dass mind. 100 UE für die Erteilung der Pflegeerlaubnis nachgewiesen werden müssen 2012 Einführung der Grundqualifizierung mit insgesamt 160 UE ohne Tb GQ. Die Pflegerlaubnis wird erst nach 160 UE nach bestandenem Kolloquium mit Zertifikat erteilt Seit 2015 schrittweise konzeptionelle Annäherung an QHB: - Einführung Hospitation, dann Praktikum: 40 Std. bei KTPP Seit 2020 Wiedereinführung der Zweiteilung der Qualifizierung in Tv GQ (15 UE Vorbereitungskurs plus 160 UE) und Tb GQ (80 UE) mit Abschluss Kolloquium 1 und 2. - Pflegeerlaubnis nach Tv GQ erstmalig wieder ab Sept. 2021 möglich - Kursinhalte und –ablauf werden sukzessive an Inhalte des QHB angepasst Aktuelle Grundqualifizierung im Familienzentrum der Wissenschaftsstadt Darmstadt: Seit 2020 Wiedereinführung der Zweiteilung der Qualifizierung in 1. Tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung.:Tv GQ (15 UE Vorbereitungskurs plus 160 UE) mit Abschluss Kolloquium 1 - Pflegeerlaubnis nach Tv GQ erstmalig wieder ab Sept. 2021 möglich 2. Tätigkeitsbegleitende Grundquali.: Tb GQ (80 UE) mit Abschluss Kolloquium 2 - Kursinhalte und – ablauf wurden in den letzten Jahren sukzessive an Inhalte des QHB angepasst: Praktika; Neustrukturierung und Modulerweiterung nach QHB-Vorgaben; vermehrtes Arbeiten an Fallbespielen; mehr Einzelgespräche für Reflexion 1 UE = 45 Minuten 240 UE Grundqualifizierung 160 UE Tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung (Tv GQ) 80 UE Tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung (Tb GQ) 15 UE Vorbereitungskurs (3 x 5 UE in Kooperation mit Tageseltern Tageskinder Vermittlung, Familienzentrum und Fachaufsicht für Kindertagespflege) 40 Std. Praktikum (Kindertagespflege) Selbstlerneinheiten Lernergebnisfeststellung (Kolloquium1) Teilnahmebescheinigung Lernergebnisfeststellung (Kolloquium2) mit Abschluss: Zertifikat des Bundesverbandes nach DJI Aufbauqualifizierung (Fortbildungspflicht bei Erhalt Fördermittel gemäß § 23 SGB VIII) Nachweis: 20 UE jährlich
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
17.08.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0148
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 367000
Kostenstelle: 051-006-1010 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3672-50 Sachkonto: 6132000
Betreff: Umstellung der Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen im Familienzentrum
Vorlage vom: 11.0 8.2022
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen
der Umstellung der Qualifizierung der Kindertagesspflegepersonen auf das Curriculum nach
dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB) zu.
2. Die erforderlichen Mittel für die Umstellung der Qualifizierung der
Kindertagesspflegepersonen werden ab dem Haushaltsjahr 2023 unter der Kostenstelle:
051-006-1010, Sachkonto: 6132000, Kostenträger: 3672-50, Produkt 367000 eingeplant.
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Anlagen: Anlage 1_Entwicklung der Qualifizierung im Familienzentrum
Anlage 2_Curriculum für die Qualifizierung nach QHB
Kostenaufstellung
Datenschutzrelevante Anlage: Anlage 3
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.08.2022
Kindertagespflege ist eine familiennahe, nicht institutionelle Betreuung für maximal fünf Kinder
und findet meist im Haushalt der Kindertagespflegeperson (KTPP) statt. Die rechtliche
Grundlage der Kindertagespflege ist in § 22 und § 23 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch
(SGB VIII) geregelt. Die Betreuungsangebote der Kindertagespflege sind mit den
institutionellen Angeboten in Kindertageseinrichtungen gleichgestellt.
Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) erarbeitete 2012 und aktualisierte 2019, mit fachlicher
Begleitung und Unterstützung des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. Berlin, das
kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch (QHB). Dies beschreibt eine bedeutende
Weiterentwicklung und erheblichen Ausbau des bisherigen Curriculums. Es orientiert sich am
Kompetenzbegriff und -modell des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) für lebenslanges
Lernen und dem Lernfeldansatz.
Das QHB setzt den Schwerpunkt in der frühpädagogischen Förderung der Tageskinder,
vorrangig in den ersten drei Lebensjahren. Ein besonderer Fokus wird auf den Praxisbezug
gelegt. Im Rahmen der Qualifizierung soll eine noch engere Theorie-Praxis-Verzahnung und
individuelle Förderung der Kompetenzen der Kindertagespflegepersonen erfolgen. Module zu
Kinderschutz und den Frühen Hilfen, Inklusion und Diversität, Existenzgründung sollen
inhaltlich und im Umfang noch weiter durch das DJI ausgeweitet werden. Dies entsp richt
insbesondere den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII, aktuell reformiert durch das seit Juni
2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG).
Die Qualifizierung für Darmstädter Kindertagespflegepersonen (KTTP) erfolgt derzeit durch das
Familienzentrum der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf der Grundlage des 1. Curriculums des
Deutschen Jugendinstitutes (DJI) aus dem Jahr 2002, dem Hessischen Bildungs- und
Erziehungsplans (BEP) und der Qualifizierungs- und Prüfungsordnung des Bundesverbandes
für Kindertagespflege e.V.
Gemäß den fachlichen Positionen des Deutschen Jugendinstituts und Bundesverbands für
Kindertagespflege ist das QHB bundesweit als Standard für die Qualifizierung für
Kindertagespflegepersonen zu etablieren. Entsprechend hat sich die Qualifizierung im
Familienzentrum in den letzten Jahren sukzessive weiterentwickelt, sich dem Aufbau und den
Inhalten der Neuerungen nach dem QHB angenähert und fachliche Vorgaben wurden zum Teil
umgesetzt. Für eine vollständige Orientierung am QHB sind jedoch die aufgeführten
Voraussetzungen einzuführen. Eine Übersicht über das Curriculum für die Qualifizierung nach
QHB ist in der Anlage 2 verfügbar.
Damit weiterhin die Qualifizierung und damit einhergehend auch die Betreuung durch die
Kindertagespflegepersonen in Darmstadt auf fachlich hohem Standard basiert, wird die
Anerkennung als Bildungsträger nach QHB vom Bundesverband für Kindertagespflege e.V.
angestrebt. Auf der Basis erhalten die Kindertagespflegepersonen das Zertifikat des
Bundesverbandes e.V., das auch in anderen Bundesländern anerkannt ist. Das derzeit erteilte
Zertifikat erfüllt diese Anforderungen nicht.
Im Rahmen der Anschlussqualifizierung sollen auch bereits eingesetzte Darmstädter
Kindertagespflegepersonen die Chance erhalten, sich auf Basis des QHB nach zu qualifizieren
(2. Zertifikat).
In Wiesbaden und im Umkreis von Darmstadt (Landkreis Darmstadt-Dieburg, Kreis Groß-
Gerau, Kreis Bergstraße und teilweise im Odenwaldkreis) wird bereits nach QHB qualifiziert.
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Die Umstellung in Darmstadt stellt somit eine Anpassung des Standards im südhessischen
Raum dar.
Die Bedingungen der Qualifizierung und damit der Qualität der Kinderbetreuung sind für Eltern
ein zentrales Kriterium. Aber auch potentielle und bereits tätige Kindertagespflegepersonen
orientieren sich an der Qualifizierung und weitergehenden Optionen, die sie aufgrund der
Qualifizierung nach QHB für sich erarbeiten können, wie z.B. die bundesweite Anerkennung der
Qualifizierung als Kindertagespflegeperson.
Damit das Familienzentrum einen Antrag als anerkannter Bildungsträger nach QHB beim
Bundesverband für Kindertagespflege e.V. stellen kann, sind folgende Voraussetzungen zu
erfüllen:
1. Einsatz einer Kontinuierlichen Kursbegleitung (KKB) im Familienzentrum/ Bereich
Qualifizierung und Fortbildung für Kindertagespflegepersonen. Diese Stelle wird im
Stellenplan 2023 eingerichtet.
2. Anpassung des Konzeptes an QHB und den Ablauf der Grundqualifizierung mit 300
Unterrichtseinheiten und der Anschlussqualifizierung 160+ für bereits tätige
Kindertagespflegepersonen an die Vorgaben des QHB und Anpassung der Honorare für
die Kursleitungen entsprechend den gestellten Anforderungen.
3. Einarbeitung und Fortbildung der Referent*innen und hauptamtlichen Fachkräfte zur
kompetenzorientierten Methodik und Didaktik (Train-the-Trainer –Seminar inklusive
Unterkunft- und Fahrtkosten; Inhouse-Schulung durch das Hessische
Kindertagespflegebüro).
Um auch perspektivisch im Rahmen der Qualifizierung die gesellschaftlichen und fachlichen
Entwicklungen, die Herausforderungen für Familien und die Anforderungen an die frühkindliche
Bildung angemessen berücksichtigen zu können, ist die Umstellung auf das Curriculum nach
QHB notwendig.
Darmstadt, den 11.08.2022
Dezernat II Dezernat IV
In Vertretung In Vertretung
Jochen Partsch Jochen Partsch
Oberbürgermeister Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0148
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.05.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00