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0822/2026

Beantwortung der Anfrage AN/1409/2025 "Planungen und Auswirkungen des Logistik-Hubs in Westhoven"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 11.05.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 23.06.2026, TOP 9.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

7392 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0822/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz)  
 
Beantwortung der Anfrage AN/1409/2025 "Planungen und Auswirkungen des Logistik-
Hubs in Westhoven" 
Auf Grundlage der BV-Mitteilung TOP 10.2.5 (3118/2025) zur Erteilung von Baugenehmigun-
gen für ein Logistik-Hub auf dem Grundstück Stollwerckstr. 27-35 sowie des BV-Beschlusses 
vom 02.06.2025 (AN 0815/2025) bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung um die Beantwortung 
folgender Fragen:  
 
 Betriebliche Nutzung / Verkehrsaufkommen der Logistikhalle:  
Welche Annahmen liegen den Genehmigungen zur Logistikhalle hinsichtlich der Art 
der Logistiknutzungen und des zu erwartenden Verkehrsaufkommens zugrunde (An-
zahl Zu-/Abfahrten, Lkw-Frequenz, Betriebszeiten)? Und wie wird gewährleistet, dass 
diese mit der verkehrlichen Situation vor Ort vereinbar bleiben?  
 
 Zuwegung / Verkehrsführung:  
Welche endgültige Erschließung des Grundstücks ist vorgesehen? Insbesondere bit-
ten wir um Klärung, ob die Anbindung des Geländes für die Nutzer ausschließlich rück-
wärtig über die Claudiastraße erfolgen wird und ob hierzu bereits Abstimmungen zwi-
schen den zuständigen Ämtern stattgefunden haben.  
 
 Verkehrsauswirkungen und Gutachten:  
Liegt der Verwaltung ein Verkehrsgutachten gemäß der Ankündigung des Amts für 
nachhaltige Mobilitätsentwicklung bereits vor, und falls ja: Welche Erkenntnisse erge-
ben sich daraus hinsichtlich Verkehrsbelastung, Lieferverkehr, Lenkung des Lkw-Auf-
kommens und möglicher Belastungen der angrenzenden Wohnstraßen?  
 
 Fuß- und Radwege:  
Wie bewertet die Verwaltung die aktuelle Gehwegsituation auf der Stollwerckstraße im 
Hinblick auf das künftige Bauvorhaben? Welche Maßnahmen zur Verbesserung von 
Geh- und Radwegen sind im Zusammenhang mit der Genehmigung des Logistikstan-
dortes vorgesehen oder angedacht? 
 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Zu „Betriebliche Nutzung / Verkehrsaufkommen der Logistikhalle“: 
Dem Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung liegen folgende Informationen zu dem Bauvor-
haben vor: 
 Gewerbepark, der aus einer Logistikhalle mit drei Einheiten mit jeweils zehn Ladetoren 
(insgesamt ca. 30.000 m² Grundfläche) und einem City-Dock-Gebäude mit zehn Ein-
heiten mit jeweils zwei Ladetoren (ca. 10.000 m² Grundfläche) besteht. 
 Das Vorhaben befindet sich in einem, laut B-Plan, festgesetzten Gewerbegebiet.

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 Da für das Gebäude noch keine konkrete Mietpartei vorgesehen ist, wurde eine allge-
meine Nutzung für Gewerbebetriebe beantragt. Es wird ein Branchenmix aus kleinen 
und mittelständischen Unternehmen erwartet. Im Verkehrsgutachten wurde eine Nut-
zung für einen Logistikbetrieb angesetzt. 
 Betriebszeit: 24/ 7 im Dreischichtbetrieb 
 Lkw-Frequenz (durchschnittlich): 
o 0,5 Lkw/ Ladetor/ Stunde  40 Ladetore = 20 Lkw/ Stunde 
o 1 Van/ Einheit/ Stunde  10 Einheiten =10 Vans/ Stunde 
 Das im Verkehrsgutachten rechnerisch ermittelte Verkehrsaufkommen für das Vorha-
ben beträgt 1.150 Fahrzeuge pro Tag. Diese verteilen sich auf 670 Leichtfahrzeuge 
(430 Pkw + 240 Vans) pro Tag und 480 Lkw pro Tag. Hierbei handelt es sich um einen 
für ein Gewerbegebiet verträglichen Wert.  
 
Damit gewährleistete werden kann, dass das Vorhaben mit der verkehrlichen Situation vor Ort 
vereinbar ist, wurde seitens des Investors eine Verkehrsuntersuchung beauftragt, die die Leis-
tungsfähigkeit an sechs Knotenpunkten im Umfeld (vom Grundstück bis zum übergeordneten 
Netz) überprüft. Die Verkehrsuntersuchung wurde in Abstimmung mit dem Amt für nachhaltige 
Mobilitätsentwicklung und dem Amt für Verkehrsmanagement überarbeitete und von beiden 
Ämtern in der letzten Version von März 2025 als stimmig bewertet. 
 
Zu „Zuwegung / Verkehrsführung“: 
Das Grundstück bzw. beide Teilnutzungen des Grundstücks werden jeweils vollständig über 
eine Zu-/ Abfahrt an der Stollwerckstraße erschlossen. Eine Erschließung über die Claudia-
straße ist nicht vorgesehen. Die Bestandszufahrt an der Claudiastraße soll zwar erhalten blei-
ben, aber eine Einfahrt dort wird nicht vorgesehen. 
 
Zu „Verkehrsauswirkungen und Gutachten“: 
Das entsprechende Verkehrsgutachten liegt der Verwaltung vor. Es wurde geprüft und das 
Bauvorhaben anhand dessen entsprechend verkehrlich bewertet. 
 
Es wird erwartet, dass der Schwerverkehr über die Stollwerckstraße zu 100 % Richtung Nor-
den zur BAB 4 fährt. Der Leichtverkehr verteilt sich ebenfalls über die Stollwerckstraße auf der 
L82 zu 90 % Richtung Norden und 10 % Richtung Süden. Laut Verkehrsgutachten ist nicht 
davon auszugehen, dass die angrenzenden Wohnstraßen durch den neu entstehenden Ver-
kehr belastetet werden.  
 
Weiterhin wurde in dem Gutachten die Leistungsfähigkeit an sechs Knotenpunkten überprüft. 
Hierzu wurde ein Worst-Case gebildet, bei dem die Spitzenstunden der Verkehrserzeugung 
mit den Spitzenstunden der Verkehrszählung überlagert wurden. Im Ergebnis wurde darge-
stellt, dass drei Knotenpunkte („Kölner Str./ Gereon-Kaserne“, „Kölner Str./ Porzer Ringstr./ In 
der Westhovener Aue“ und „Stollwerckstr./ Charlottenstr.“) in den Spitzenstunden ohne An-
passungen leistungsfähig sind. Drei weitere Knotenpunkte („Kölner Str./ Stollwerckstr./ Andre-
Citroen-Str.“, „Kölner Str./ Rampe BAB 4 Ost“ und „Kölner Str./ Rampe BAB 4 West“) errei-
chen bereits im Bestandsfall (ohne Vorhaben) ihre Leistungsfähigkeit gemäß Festzeitpro-
gramm nicht. Mit optimierten Signalprogrammen kann bei zwei Knotenpunkten („Kölner 
Str./ Rampe BAB 4 Ost“ und „Kölner Str./ Rampe BAB 4 West“) dieser unzureichenden Leis-
tungsfähigkeit entgegengewirkt werden. Gleiches gilt für den Fall mit Vorhaben.  
Für den Knotenpunkt „Kölner Str./ Stollwerckstr./ Andre-Citroen-Str.“ wird eine Anpassung der 
Knotenpunktgeometrie vorgeschlagen. Durch Anpassung der Fahrstreifenaufteilung sowie der 
Signalgruppen können längere Freigabezeiten für die hochbelasteten Abbiegeströme erreicht 
werden. Der Knotenpunkt ist dann in der nachmittäglichen Spitzenstunde leistungsfähig. In 
der morgendlichen Spitzenstunde ist der Linksabbieger in die Stollwerckstraße nicht leistungs-
fähig. Dies wird unter dem Gesichtspunkt der Fußgängerförderung sowie des kurzzeitigen 
Auftretens als akzeptabel eingestuft. Alle anderen Ströme des Knotenpunktes sind auch in der 
morgendlichen Spitzenstunde leistungsfähig. 
 
Aufgrund dieser Ergebnisse hat das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung dem Bauvorha-
ben mit der Auflage zur Umsetzung der in dem Verkehrsgutachten aufgeführten Optimie-
rungsmaßnahmen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der entsprechenden Knotenpunkte zuge-
stimmt.

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Zu „Fuß- und Radwege“: 
Die Gehwege sind zwar schmaler als der Standard von 2,5 m Breite, genügen aber für die er-
wartete Belastung. 
Im Zusammenhang mit der Genehmigung des Logistikstandortes sind keine konkreten Maß-
nahmen erforderlich.  
 
Die Stollwerckstraße befindet sich momentan nicht in einem endausgebauten Zustand und 
soll zukünftig noch umgestaltet werden. Der Endausbau wurde noch nicht geplant, da noch 
Grunderwerb aussteht.  
Für einen regelkonformen Ausbau der Stollwerkstraße wird eine Verkehrsfläche von 11,35 m 
benötigt. Momentan stehen jedoch nur 8,0 m bis 10,0 m zur Verfügung. 
Aus diesem Grund konnte für den Endausbau derzeit noch keine Ausführungsplanung erstellt 
werden.

Beratungsverlauf (1)

23.06.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Claudiastraße
  • Stollwerckstraße 27
  • Kölner Straße
  • Porzer Ringstraße
  • Charlottenstraße
  • In der Westhovener Aue

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Details

Aktenzeichen
0822/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
11.05.2026
Erstellt
19.03.2026 10:19