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A-R/0040/2023

Münster einbürgerungsfreundlicher gestalten – Einbürgerungszahlen erhöhen, Wartezeiten verkürzen, Informationen verbessern

Antrag an den Rat 12.09.2023

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A-R-0040-2023-GAL_SPD_IF_Volt-Einbürgerung

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A-R-0040-2023-GAL_SPD_IF_Volt-Einbürgerung

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0040/2023 
 
 
 
 
         Münster, 12.09.2023 
 
Ratsantrag 
 
Münster einbürgerungsfreundlicher gestalten – Einbürgerungszahlen erhöhen, Wartezeiten 
verkürzen, Informationen verbessern 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Der Rat bekennt sich zu dem Ziel, gemäß des Leitbildes „Migration und Integration“ Münster 
zu einer weltoffenen, internationalen Stadt weiterzuentwickeln. Einbürgerung ist ein Schritt auf 
dem Weg zur Gleichstellung der Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die schon 
lange in Münster leben und sich eine Perspektive aufgebaut haben. Den Einbürgerungsprozess 
so einfach wie möglich zu gestalten ist ein wichtiges Zeichen des Willkommens – nicht zuletzt 
auch für die dringend gesuchten Fachkräfte. 
 
2. Ausländische Münsteraner*innen werden ü ber ihre Einbürgerungsrechte und den 
Einbürgerungsprozess noch umfassender und kreativer informiert (z.B. durch Video -Tutorials 
auf der Webseite, Online - bzw. Hybrid -Infoveranstaltungen und dezentral ausliegendes 
Infomaterial). Die Informationen werden mehrsprachig verfügbar gemacht. 
 
3. Die einbürgerungswilligen Bürger*innen erhalten durch verschiedene niederschwellige (wie 
SmileyTouch-HappyOrNot) sowie komplexere Maßnahmen (wie Qualitäts - und 
Beschwerdemanagement) die Möglichkeit, das Verwaltungshandeln zu b ewerten und 
Veränderungen vorzuschlagen. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für einbürgerungswillige Familien zu erarbeiten, 
die besonders stark von finanziellen Härten bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen 
(Identitätsnachweis, Geburtsurkunde) betroffen sind; das ist z.B. oft bei Antragstellenden aus 
Kriegsgebieten und Diktaturen der Fall. 
 
5. Die Stadt Münster setzt sich auf Bundes - und Landesebene sowie im Rahmen des Deutschen 
Städtetags dafür ein, dass die geforderten Auflagen zur Einbürg erung die differenten 
Lebenswirklichkeiten der einbürgerungswilligen Menschen besser berücksichtigen. 
 
6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Personalentwicklung im Einbürgerungsamt 
konzeptionell weiterzuentwickeln (z.B. Beantragung einer vom Land finanzie rten 2 Stelle; 
höhere Bezahlung der Teamleitung; verbesserte Einbindung von Ehrenamtlichen). 
 
7. Um die genannten Ziele erreichen zu können, ist weiterer Personalbedarf erforderlich. Diesen 
stellt die Verwaltung bis zu den Haushaltsberatungen 2024 dar. Über neue Stellen wird dann 
im Rahmen der Haushaltsberatung entschieden.

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Begründung:  
 
Die Einbürgerungspraxis steht bundesweit in der Kritik. Im europäischen Vergleich bewegt sich Deutschlands 
Einbürgerungsquote mit etwa 1,2 Prozent (2021) im unteren Feld; Schweden vergab im gleichen Zeitraum 
zehn Einbürgerungen pro 100 ansässige Ausländer*innen, gefolgt von 5,4 in den Niederlanden. Unter allen 
Bundesländern gehört NRW wiederum zu den Schlusslichtern.  
 
Die stabil niedrigen Einbürgerungszahlen stehen einer wachsenden Zahl von Einbürgerungsanträgen 
gegenüber – diese Tendenz wird sich nach der Reform des Einbürgerungs- und Staatsbürgerschaftsrechts 
vermutlich weiter fortsetzen. Die Kommunen sind überlastet, es fehlt an qualifizierten Kräften – Tausende 
offene Anträge harren der Bearbeitung. Die Antragsteller*innen wiederum müssen sich auf sehr lange 
Wartezeiten einlassen; viele beklagen Intransparenz, Informationsmangel, lebensfremde Bürokratie, 
finanzielle Hürden, aber auch fehlenden Respekt und Diskriminierungen.  
 
Auch Münster hat ein Einbürgerungsproblem: Die Quoten bewegen sich in den letzten 10 Jahren mit etwa 
1 bis 2 Prozent auf einem ähnlich niedrigen Niveau wie in Bund und Land. Auch hier warten zu viele 
einbürgerungswillige Münsteraner*innen auf ihre Urkunde. Im Jahr 2022 steht der Zahl der eingebürgerten 
Menschen eine fast doppelt so hohe Zahl an Anträgen gegenüber: 1530 Einbürgerungsanträge kommen auf 
818 Einbürgerungen. Anfang März 2023 sind in Münster 2165 offene Anträge zur Einbürgerung aufgelaufen. 
Allein im ersten Halbjahr 2023 haben bereits 1.059 Personen einen Antrag gestellt – im Jahr 2022 waren es 
im gleichen Zeitraum 796 Personen. Die Antragsteller*innen mit syrischer Staatsbürgerschaft bilden aktuell 
die größte Gruppe; es folgen die irakischen, iranischen und afghanischen Staatsangehörigen. 
 
Ein weiteres Problem sind die langen Wartezeiten im Laufe des Einbürgerungsprozesses. Nach Auskunft der 
Verwaltung ist die Verfahrenszeit je Antrag seit Mitte 2021 von ca. 3-6 Monaten auf mehr als ein Jahr (aktuell 
etwa 14-16 Monate) angestiegen, bedingt durch den unverhältnismäßig höheren Anstieg der Antragszahlen 
gegenüber der Erhöhung der Stellenzahl um lediglich eine Stelle seit Dezember 2022. Dabei unterscheiden 
sich die Zeiten erheblich nach der Staatsangehörigkeit: Während EU -Bürger*innen bereits nach 
durchschnittlich 6 bis 8 Monaten ihre Einbürgerungsurkunde in den Händen halten, müssen Menschen aus 
Drittstaaten etwa 3 2 Jahre und länger warten. Die Verwaltung bearbeitet die Anträge zwar entsprechend 
dem Gebot der Gleichbehandlung und Fairness chronologisch. Sie verweist jedoch auf einzelfal lbezogene 
Einbürgerungshindernisse insbes. bei komplexen identitätsbezogenem Klärungsbedarf bei 
Antragsteller*innen aus Drittstaaten, die die Bearbeitungszeit deutlich verlängern. 
 
Jahrelange Wartezeiten sind den betroffenen Antragsteller*innen kaum vermittelbar und können auch als 
Verletzung der Würde wahrgenommen werden. 
 
Zu den Beschlusspunkten im Einzelnen: 
 
zu 1.:  
Die (Willkommens -) Kultur einer Stadt lässt sich auch an ihrer Einbürgerungspraxis messen. Niedrige 
Einbürgerungsquoten und lange Wartezeiten wirken auf ausländische Fachkräfte abschreckend. Doch auch 
die schon lange in Münster lebenden Menschen mit einer Migrationsgeschichte pochen auf Veränderungen. 
Hat doch die Stadt Münster einbürgerungswillige Ausländer*innen zu lange als Bittstellende 
wahrgenommen und ist ihnen eher mit Skepsis begegnet. Erfreulicherweise hat ein gänzlich neues Team im 
Einbürgerungsamt seit ein bis zwei Jahren bereits Schritte unternommen: die Antragsstellung wurde 
wesentlich erleichtert, die Webseite wurde verbessert, I nformationsveranstaltungen werden angeboten, 
weitere Veränderungen sind geplant (z.B. Antragstellung auch online; Webseite in einfacher Sprache). 
Dieser Antrag möchte diesen Prozess weiter unterstützen. 
 
zu 2.:  
Die Verwaltung hat in jüngerer Zeit die Information und Zugänglichkeit zur Einbürgerung stark verbessert – 
doch es besteht noch Luft nach oben. Es sollte überlegt werden, wie der große Informationsbedarf zum 
Einbürgerungsgeschehen auf den verschiedenen Ebenen – in Präsenz, online, schriftlich – noch besser 
gedeckt werden kann. Die von der Verwaltung neu angebotenen Infoveranstaltungen sind sehr nachgefragt

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und sollten daher auch als Hybrid -Veranstaltungen angeboten werden. Die Webseite sollte auf Rat von 
Mitgliedern des Integrationsrats nicht nur in Deutsch und (wie von der Verwaltung bereits geplant) in 
einfacher Sprache, sondern auch in Englisch und der zurzeit von den Antragstellenden am meisten 
praktizierten Sprache Arabisch zugänglich sein. Vorgeschlagen werden auch Video -Tutorials zur 
Veranschaulichung des Einbürgerungsprozesses. Schriftliches Material in verschiedenen Sprachen sollte an 
einschlägigen Stellen in der Stadt und insbesondere in den Stadtteilen mit hohem Migrationsanteil ausliegen 
(Stadtbücherei, Jobcenter, Stadtteilzentren, Einkaufs- und Fitnesszentren, Beratungsstellen). 
 
zu 3.: 
Die Erhebung der „Kund*innenzufriedenheit“ auf dem Einbürgerungsamt soll klären, wie die 
Antragsteller*innen den Einbürgerungsprozess wahrnehmen. Die laufenden Rückmeldungen sollen der 
Verwaltung helfen, ihr eigenes Handeln besser einzuschätzen. Evaluation soll hier als Mittel der 
Qualitätsverbesserung und nicht als Kontrolle verstanden werden. Kurzfristig kann dies z.B. durch die in 
Finnland entwickelte Feedbackfunktion SmileyTouch-HappyOrNot geschehen; nach jedem Termin können 
die Antragsteller*innen ein Smiley für verschiedene Items vergeben und  4 schriftlich Kommentare und 
Verbesserungswünsche äußern. Auch auf der Homepage sind entsprechende Abfragen möglich (Waren Sie 
zufrieden? Was hat Ihnen diese Information gebracht?). Auf den Infoveranstaltungen werden Kurz -
Fragebögen verteilt. Mittel - und langfristig sollte – in Zusammenhang mit dem Amt für Bürger - und 
Ratsservice sowie dem Amt für Migration und Integration – eine unabhängige Ombuds - bzw. 
Beschwerdestelle aufgebaut werden. 
 
zu 4.: 
Alle Antragsteller*innen müssen für die Einbürgerung ihre Id entität und bisherige Staatsangehörigkeit 
nachweisen; das geschieht mit einem Pass (oder einem anderen amtlichen nationalstaatlichen 
Identitätsdokument) und mit der Geburtsurkunde. Die Beschaffung dieser Unterlagen ist für Menschen mit 
einer Fluchtgeschichte oft mit enormen Schwierigkeiten verbunden, weil Urkunden auf der Flucht verloren 
gegangen oder in den Herkunftsländern noch gar nicht ausgestellt worden sind – das ist z. B. bei Kindern 
oder auch (kurdischen u.a.) Gruppen, welche als „Staatenlose“ nicht registriert sind, der Fall. Deren 
Einbürgerungsprozess zieht sich auch aus diesem Grund teils über Jahre hin – die Stadt Münster hat hier 
nur begrenzt Einfluss. Zudem spielt auch der Kostenfaktor eine Rolle – hier kann die Stadt ein Zeichen setzen. 
Insbesondere geflüchtete Familien mit zwei und mehr Kindern aus Kriegsgebieten oder Diktaturen können 
sich eine Einbürgerung finanziell oft nicht (oder nur schrittweise) leisten. Zu hoch sind die Kosten für 
Mittelsleute, Rechtsanwälte und Institutionen in den He rkunftsländern, um Papiere zu beschaffen; hinzu 
kommen Übersetzungskosten und Gebühren für die Botschaften; schließlich verlangt auch die Stadt 
Münster Verwaltungsgebühren. So können sich die Gesamtkosten für Familien zwischen 7.000 und 10.000 
Euro bewegen . Aus Sicht der Antragsteller*innen wirken die bürokratischen Anforderungen oft 
lebensfremd: Wieso sollen z.B. für Kinder, die das Münsteraner Kita- und Schulsystem durchlaufen haben, 
noch kostspielige syrische Pässe als Identitätsnachweis besorgt werden, die sie mit der Einbürgerung sofort 
wieder abgeben? Die Stadt Münster kann durch ein finanzielles Entgegenkommen signalisieren, dass sie um 
die Probleme der Betroffenen weiß. Möglich ist z.B., in entsprechenden Notlagen die Verwaltungskosten zu 
erlassen (i m Fall einer fünfköpfigen Familie wären das 663 Euro). Auch ein Härtefallfonds oder die 
Finanzierung über eine Münsteraner Stiftung können überlegt werden. 
 
zu 5.: Der Rat der Stadt Münster appelliert an alle für die Einbürgerung zuständigen Verantwortlich en in 
Bund und Land, sich für Reformen des Einbürgerungsprozesses einzusetzen. Gesetze, Vorschriften und 
Verwaltungsroutinen sollten die differenten Lebenswirklichkeiten der Antragsteller*innen stärker 
berücksichtigen und so transparentere und schnellere B earbeitungsprozesse in den Kommunen 
ermöglichen. Davon werden die einbürgerungswilligen Münsteraner*innen wie die Mitarbeiter*innen im 
Einbürgerungsamt profitieren. 
 
zu 6.: Die Anträge auf Einbürgerung und damit die Einbürgerungszahlen werden in naher Zuku nft steigen. 
Allein die angesichts der demografischen Entwicklung bedingte Zuwanderung wird langfristig einen höheren 
Personaleinsatz erfordern. In den 5 nächsten Jahren wird zudem die Reform des Einbürgerungs - und 
Staatbürgerschaftsgesetzes greifen; vermu tlich werden sich viele bislang zögernde ausländische 
Münsteraner*innen vor allem aus der türkischen Community einbürgern lassen. Münster ist – auch

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aufgrund von Migration – eine wachsende Stadt und ihre Bewohner*innen mit Migrationsgeschichte 
werden ihr R echt auf Teilhabe zunehmend zu nutzen und einzufordern wissen. Dafür sollte das 
Einbürgerungsamt auch personell besser aufgestellt werden – z.B. durch eine weitere Landesstelle. Zurzeit 
müssen alle Anträge von vier (davon drei Vollzeit-) A-10 Sachbearbeitungsstellen (3 kommunal, 1 vom Land 
gefördert) bewältigt werden. Es braucht zudem weitere konzeptionelle Überlegungen über eine 
zukunftsorientierte und nachhaltige Einbürgerungspraxis. Die Bezahlung der Mitarbeiter*innen im 
Einbürgerungsamt – es handelt sic h um A -10 Stellen – birgt das Problem der Abwanderung auf höher 
dotierte Stellen und der Einarbeitung nachrückender Fachkräfte; auch sollten die Leistungen der 
Teamleitung finanziell anerkannt werden. Weiterhin ist zu überlegen, an welchen Stellen qualifiz ierte 
Ehrenamtliche einbezogen werden können. So kann im Informationsbereich stärker mit 
zivilgesellschaftlichen Organisationen oder engagierten Rentner*innen (mit Qualifikationen in Verwaltung 
und Recht) zusammengearbeitet werden (siehe Punkt 2). Sie können online (Zoom-Sprechstunden) und in 
Präsenz (Infoveranstaltungen) Auskunft über Rechte und Pflichten im Einbürgerungsprozess geben. Hier ist 
über niedrigschwellige Qualifizierungsangebote ggf. in Zusammenarbeit mit der Freiwilligenagentur 
nachzudenken. Nicht zuletzt sollte bedacht werden, dass alle größeren Kommunen in Deutschland vor 
ähnlichen Problemen in ihren Einbürgerungsämtern stehen. Strukturell verankerte (rassismuskritische) 
Weiterbildung, Vernetzung, Austausch, Lernen von best -practice-Modellen und die Suche nach kreativen 
Möglichkeiten der Optimierung von Verwaltungshandeln sind angesagt. So kann man z. B. über qualifizierte 
Begleitungen durch erfahrene Mitarbeiter*innen nachdenken, die Berufsstarter*innen unterstützen – eine 
Art Pat*innensystem. 
 
zu 7.: Es fehlt im Einbürgerungsamt an qualifiziertem Personal, um die offenen Anträge kompetent und in 
kürzerer Zeit zu bewältigen. Auch die vom Rat im Dezember 2022 beschlossene 39-Stundenstelle (eine von 
vier aktuell vorhandenen Mitarbeiter *innenstellen) schafft laut Verwaltung Erleichterung bei der 
Bearbeitung der Anträge, aber keinen Durchbruch. Für die sofortige Entlastung bei der Bearbeitung der über 
2000 offenen Anträge und für kürzere Wartezeiten braucht es mindestens eine zusätzliche Stelle. Ziel sollte 
sein, die eingereichten Anträge in durchschnittlich höchstens 6 Monaten (statt wie jetzt in 14-16 Monaten) 
abschließend zu bearbeiten. 
 
 
Gez. 
 
Sylvia Rietenberg  Lia Kirsch  Helene Goldbeck Georgios Tsakalidis 
Christoph Kattentidt  und Fraktion  und Ratsgruppe  und Fraktion 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

20.09.2023 Rat
TOP 49.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0040/2023
Typ
Antrag an den Rat
Datum
12.09.2023
Erstellt
12.09.2023 16:40