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3379/2021

Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln 2020

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.10.2021

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Anlage 1 Bilanz BHK 2020

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Ansehen

Anlage 7 Vollständigkeitserklärung BHK 2020

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Ansehen

Anlage 3 Anhang BHK 2020

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Ansehen

Anlage 2 GuV BHK 2020

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Ansehen

Anlage 6 Prüfbericht BHK 2020

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Ansehen

Anlage 5 Lagebericht BHK 2020

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 4 Inventar BHK 2020

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Ansehen

Anlage 1 Bilanz BHK 2020

1619 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln
Bilanz zum 31. Dezember 2020
Aktiva Anhang 31.12.2019
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Softwarelizenzen [1] 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung [2] 19.720,82 28.697,67
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige [3] 4.966.353,74
Vermögensgegenstände
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr 0,00
4.966.353,74 2.856.265,73
II. Guthaben bei Kreditinstituten
1. Girokonto [4] 1.775.219,10
2. Anlagen mit kurzer Laufzeit [5] 0,00
1.775.219,10 2.235.722,14
C. Rechnungsabgrenzungsposten [6] 80.655,18 71.320,06
D. Bilanzverlust
I. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag [7] 0,00 0,00
6.841.948,84 5.192.005,60
Passiva Anhang 31.12.2019
Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gewinn/Verlust des Vorjahres [8] 294.406,55 317.191,80
Verwendung für:
Abführung an den Haushalt der Stadt Köln -294.406,55 -317.191,80
Ausgleich durch:
Sonderzahlung der Stadt Köln 0,00 0,00
Verbleibender Gewinn/Verlust des Vorjahres 0,00 0,00
II. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag [9] 2.161.939,70 294.406,55
III. Nicht gedeckter Fehlbetrag/Eigenkapital [10] 0,00 0,00
2.161.939,70 294.406,55
B. Rückstellungen
I. Rückstellung für künftige Kassenleistungen [11] 2.350.515,91 2.362.574,92
II. Sonstige Rückstellungen [12] 170.233,01 141.379,40
2.520.748,92
C. Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft [13] 316.818,79 345.181,49
II. Sonstige Verbindlichkeiten [14] 480.556,89 712.217,05
797.375,68
D. Rechnungsabgrenzungsposten [15] 1.361.884,54 1.336.246,19
6.841.948,84 5.192.005,60
31.12.2020
31.12.2020
Anlage 1

Anlage 7 Vollständigkeitserklärung BHK 2020

713 Zeichen

K6ln, den 3A.06.202&
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1100 30.06.2021
1100/0 Frau Taschenmacher
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Vol lstiind i gkeitserklSru n g
lch, der Unterzeichnende
Thomas Blaeser
als Geschdftsftlhrer
erkldre nach bestem Wissen und Gewissen, dass zum Bilanzstichtag 31.12.2020
o alle Geschdftsvorfdlle, die fiir das abgelaufene Geschdftsjahr buchungspflichtig gewor-
den sind, ordnungsgemdB in der Buchfiihrung erfasst worden sind,
o die dieses Geschdftsjahr betreffenden Bticher, Konten, Belege und sonstigen Schriften
vollzdhlig zur Verf0gung gestellt wurden,
o Vorgdnge von besonderer Bedeutung fur den Jahresabschluss, die nach dem Bilanz-
stichtag eingetreten sind, berricksichtigt wurden.
Thomas Blaeser
Anlage 7

Anlage 3 Anhang BHK 2020

18766 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln 
Anhang 
zum 
Jahresabschluss 2020 
I. Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschlusses
Für die Beihilfekasse der Stadt Köln wird seit ihrer Gründung als rechtlich unselbständiges 
Sondervermögen der Stadt Köln zum 01.01.1998 gemäß der Satzung in ihrer jeweils gelten-
den Fassung, derzeit in ihrer Fassung vom 27.11.2015, ein Jahresabschluss entsprechend 
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der je-
weils geltenden Fassung erstellt. 
Der Aufbau und die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt mit 
kassenspezifischen Postenanpassungen, wobei die einzelnen Posten mit Verweisziffern auf 
die Erläuterungen im Anhang versehen sind. 
II. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden
Die Bewertung der Softwarelizenzen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt zu 
Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. 
Auf Zugänge des beweglichen Sachanlagevermögens wurden je nach Anschaffungsdatum in 
Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften zeitanteilige Abschreibungen vorgenommen. Ge-
ringwertige Wirtschaftsgüter der Anschaffungsjahre 2016 bis 2020 wurden jeweils in einen 
Pool gebucht. Dieser wird jeweils über 5 Jahre linear abgeschrieben. 
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bewer-
tet. Zinslose beziehungsweise niedrig verzinsliche langfristige Forderungen sind nicht abge-
zinst. 
Die nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind mit Nominalbeträgen angesetzt. 
Die Rückstellung für künftige Kassenleistungen beinhaltet Beihilfeaufwendungen aus Beihilfe-
anträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren, die in 2020 eingegangen beziehungsweise an-
hängig waren, jedoch bis 31.12.2020 nicht abschließend bearbeitet und ausgezahlt werden 
konnten. 
Die Sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der zu erwartenden Aufwendungen gebildet. 
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. 
Anlage 3

2 
III. Angaben zur Bilanz 
Aktiva 
 
[1] Softwarelizenzen 
Die käuflich erworbenen Softwareprodukte (immaterielle Vermögensgegenstände) für die bei 
der Beihilfekasse eingesetzten Arbeitsplatzrechner sind vollständig abgeschrieben. 
 
[2] Betriebs- und Geschäftsausstattung   
Die Position hat sich im Wirtschaftsjahr wie folgt entwickelt: 
Anfangsbestand Inventar 23.796,78 Euro 
Zugänge 1.423,41 Euro 
Planmäßige Abschreibungen / Abgänge - 15.735,26 Euro 
Endbestand Inventar 9.484,93 Euro 
   
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG)   
Anschaffungsjahr 2016 (Anfangsbestand) 471,80 Euro 
Abschreibung auf GwG 2016 - 471,80 Euro 
Endbestand GwG 2016    0,00 Euro 
   
Anschaffungsjahr 2017 (Anfangsbestand) 869,94 Euro 
Abschreibung auf GwG 2017 - 434,97 Euro 
Endbestand GwG 2017  434,97 Euro 
   
Anschaffungsjahr 2018 (Anfangsbestand) 1.012,99 Euro 
Abschreibung auf GwG 2018 - 337,67 Euro 
Endbestand GwG 2018  675,32 Euro 
   
Anschaffungsjahr 2019 (Anfangsbestand) 2.546,16 Euro 
Abschreibung auf GwG 2019 - 636,54 Euro 
Endbestand GwG 2019 1.909,62 Euro 
   
Anschaffungsjahr 2020 (Anfangsbestand) 0,00 Euro 
Zugänge 2020 9.019,97 Euro 
Abschreibung auf GwG 2020 - 1.803,99 Euro 
Endbestand GwG 2020 7.215,98 Euro 
   
Endbestand Betriebs- und Geschäftsausstattung 19.720,82 Euro

3 
[3] Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
Sonstige Forderungen 5,36 Euro 
Forderungen an Mitarbeiter*innen 0,00 Euro 
Schadensersatzforderungen 71.313,01 Euro 
Zinsforderungen 0,00 Euro 
Forderung an das Land NRW 4.563.285,79 Euro 
Forderungen Fallkostenerstattung selbstzahlender Einrichtungen 1.342,00 Euro 
Forderungen Fallkostenerstattung Gemeinde Nettersheim 1.092,00 Euro 
Forderungen Gebietszentrum 298.511,69 Euro 
Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen Stadt 608,78 Euro 
Forderungen Rückzahlungen Beihilfe Lehrer*innen 0,00 Euro 
Forderungen Rückzahlungen Beihilfe Nettersheim 30.195,11 Euro 
Umlageforderung an Stadt 0,00 Euro 
Forderung gegen Kernverwaltung aus Jahresabschluss 0,00 Euro 
 4.966.353,74 Euro 
 
Die Erstattung der Lehrerbeihilfen durch das Land NRW erfolgt durch Vorauszahlungen in an-
gemessener Höhe getrennt nach Beihilfen in Krankheitsfällen, Beihilfen zu Pflegekosten und 
Rentenversicherungsbeträgen für Pflegepersonen. Nach Ablauf des Jahres wurde eine 
Spitzabrechnung der gezahlten Beihilfen und der erfolgten Erstattungen für jeden Bereich er-
stellt. Diese Abrechnung schließt zum 31.12.2020 mit einer Forderung gegenüber dem Land 
NRW ab. Wegen ausreichender Liquidität und zur Vermeidung von Negativzinsen wurde die 
Forderung im Jahr 2020 nicht eingezogen. Die Forderung wurde in 2021 ausgeglichen. 
Die Abrechnung der Fallkostenerstattungen für die Abwicklung der Beihilfesachbearbeitung 
erfolgt gegenüber den selbstzahlenden Eigenbetrieben, Sondervermögen und Eigengesell-
schaften jeweils nach Ablauf des Abrechnungszeitraums. Dadurch ergeben sich Forderungen 
gegenüber diesen Selbstzahlern aus der Abrechnung für das IV. Quartal 2020, die bis zum 
31.12.2020 noch nicht kassenwirksam waren. 
Forderungen aus Beihilfezahlungen Stadt ergeben sich, wenn eine Neuberechnung einer Bei-
hilfefestsetzung erfolgt ist und die hieraus resultierende Beihilfeüberzahlung zum 31.12. des 
Wirtschaftsjahres noch nicht zurückgezahlt wurde. 
Forderungen an Mitarbeiter*innen der Beihilfekasse sind in 2020 nicht entstanden. 
Als Schadensersatzforderungen werden Forderungen gegenüber den Verursachern von un-
fallbedingten Beihilfeaufwendungen erfasst, die durch das Personal- und Verwaltungsma-
nagement der Stadt Köln bearbeitet und im Erfolgsfalle an die Beihilfekasse erstattet werden. 
 
[4] Girokonto 
Es handelt sich um den Guthabenbestand des Girokontos bei der Sparkasse KölnBonn am 
Bilanzstichtag.

4 
[5] Anlagen mit kurzer Laufzeit 
Die monatlichen Umlagezahlungen und sonstigen Zahlungseingänge könnten bis zu ihrer Ver-
wendung festverzinslich angelegt werden. Zum Bilanzstichtag bestanden keine derartigen An-
lagen, da das Zinsniveau derzeit bei 0,00 % und darunter liegt und somit keine Zinsen erwirt-
schaftet werden können. 
 
[6] Rechnungsabgrenzungsposten 
Bei den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um die Besoldung sowie die 
Beihilfeumlage für die Beamt*innen der Beihilfekasse für Januar 2021 in Höhe von 
80.655,18 Euro. Diese waren bereits Ende Dezember 2020 fällig und sind dem Girokonto der 
Beihilfekasse belastet worden.  
 
Passiva 
[8] Gewinn/Verlust des Vorjahres 
Im Vorjahr ergab sich ein Überschuss in Höhe von 294.406,55 Euro. Dieser Betrag war der 
Kernverwaltung zuzuführen. Der Ausgleich durch Verrechnung mit einer Umlagezahlung ist 
bisher nicht erfolgt. 
[9] Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 
Für das Wirtschaftsjahr 2020 ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 2.161.939,70 Euro. Die-
ser wird nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens mit Umlagezahlungen verrechnet. 
 
[10] Nicht gedeckter Fehlbetrag/Eigenkapital 
Es ergibt sich kein nicht gedeckter Fehlbetrag. 
 
[11] Rückstellung für künftige Kassenleistungen 
Unter dieser Position ist die Summe der zum Jahresende 2020 noch nicht festgesetzten Bei-
hilfeaufwendungen aus Beihilfeanträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren in Höhe von 
2.350.515,91 Euro erfasst, die in 2020 anhängig waren, jedoch bis 31.12.2020 nicht abschlie-
ßend bearbeitet und ausgezahlt werden konnten. Für Beihilfeanträge, bei denen die Höhe des 
Anspruches noch nicht festgestellt werden konnte, wurde auf der Basis vorliegender Erfah-
rungswerte ein Pauschalbetrag von 598,08 Euro je Fall angenommen. Die noch offenen Wi-
derspruchs- und Klageverfahren wurden mit ihrem jeweiligen Streitwert berücksichtigt. 
 
[12] Sonstige Rückstellungen 
Rückstellung für Prüfkosten Jahresabschluss 10.000,00 Euro 
Rückstellung für Urlaubsansprüche 160.233,01 Euro 
 170.233,01 Euro

5 
[13] Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft
Verbindlichkeiten Land NRW 0,00 Euro 
Verbindlichkeiten aus laufendem Geschäft 16.102,12 Euro 
Verbindlichkeiten Nettersheim 5.000,00 Euro 
Verbindlichkeiten Selbstzahler 1.310,12 Euro 
Verbindlichkeiten gegen Kernverwaltung aus Jahresabschluss 294.406,55 Euro 
316.818,79 Euro 
Bei den Verbindlichkeiten aus dem laufenden Geschäft handelt es sich um die Rentenversi-
cherungsbeiträge für Pflegepersonen für den Monat Dezember 2020, die jedoch erst im Fol-
gemonat festgesetzt und ausgezahlt werden konnten.  
Bei den Verbindlichkeiten an Selbstzahlende handelt es sich um die von ZESAR für diesen 
Bereich überwiesenen Medikamentenrabatte, die hier eingegangen sind, jedoch erst im 
Folgejahr an die selbstzahlenden Stellen ausgezahlt werden konnten. 
Die Verbindlichkeit gegen die Kernverwaltung ergibt sich aus dem Jahresabschluss 2019. Sie 
werden mit Umlagezahlungen im Jahr 2021 verrechnet. 
[14] Sonstige Verbindlichkeiten
Es handelt sich um kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen für das Jahr 
2020. Enthalten sind außerdem Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 
332.906,53 Euro, die erst in 2021 vom Personal- und Verwaltungsmanagement der Stadt Köln 
für die Beamt*innen der Beihilfekasse berechnet wurden. 
[15] Rechnungsabgrenzungsposten
Die Beihilfeumlagen für Beamt*innen werden zusammen mit der Auszahlung der jeweiligen 
Bezüge von der Stadt Köln an die Beihilfekasse abgeführt. Da die Bezüge stets am Ende des 
Vormonats ausgezahlt werden, hat dies zur Folge, dass die Umlagen für den Januar des fol-
genden Wirtschaftsjahres bereits Ende Dezember des ablaufenden Wirtschaftsjahres auf dem 
Girokonto der Beihilfekasse eingehen. Diese Zahlungseingänge sind daher zum Bilanzstich-
tag 31.12.2020 als passive Rechnungsabgrenzungsposten zu verbuchen.

6 
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 
 
[16] Umlagen für Versorgungsempfänger*innen (VE) 
Beihilfeumlagen VE Beamt*innen 18.760.200,00 Euro 
Beihilfeumlagen Pflegeversich. VE Beamt*innen 4.490.000,00 Euro 
Beihilfeumlagen VE Beschäftigte 3.161.500,00 Euro 
 26.411.700,00 Euro 
 
[17] Umlagen für aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte 
Beihilfeumlagen Beamt*innen 15.831.126,09 Euro 
Beihilfeumlagen Pflegeversicherung Beamt*innen 242.917,05 Euro 
Beihilfeumlagen Beschäftigte 236.446,22 Euro 
 16.310.489,36 Euro 
 
[18] Erstattung Beihilfen 
Hierbei handelt es sich um Schadensersatzansprüche gegen Dritte bei Unfällen und Erstat-
tungen von Medikamentenrabatte durch ZESAR. 
Erstattete Medikamentenrabatte 268.674,20 Euro 
Schadensersatzleistungen 103.913,30 Euro 
 372.587,50 Euro 
 
[19] Kostenerstattungen 
Die Beihilfekasse erhebt für die Beihilfeabwicklung für Eigenbetriebe / Sondervermögen / Ei-
gengesellschaften eine Fallkostenpauschale von 22,00 Euro. Für die Bearbeitung der Leh-
rerbeihilfen wird eine Pauschale von 25,00 Euro pro Bearbeitungsfall berechnet. 
Für die Unterstützungsleistungen der Beihilfekasse als Gebietszentrum wird von den ange-
schlossenen Beihilfekassen eine Kostenerstattung gefordert. Diese Erträge wurden anhand 
der zum Stichtag 31.12.2020 ermittelten jeweiligen Anzahl der Beihilfeberechtigten anteilig für 
die Zeit der Betreuung kostendeckend berechnet. 
 
[20] Sonstige betriebliche Erträge 
Diese Position beinhaltet Erstattungen des Personalamtes für Ausbildungsleistungen sowie 
ein Guthaben aus Stromkosten jeweils für Vorjahre. 
 
[21] Abwicklung für fremde Rechnung 
Dieser Posten enthält die Erstattung zu den Aufwendungen für die Beihilfen an das Lehrper-
sonal der Kölner Grund-, Haupt- und Förderschulen in Höhe von insgesamt 
13.410.445,97 Euro durch das Land NRW. In dem Betrag enthalten sind auch zurückgezahlte 
Beihilfen der Lehrpersonen. 
Seit dem 01.05.2009 führt die Beihilfekasse aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung 
vom 24.03.2009 die Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten für die Gemeinde Nettersheim 
durch. Beihilfen wurden in Höhe von 139.223,07 Euro ausgezahlt.

7 
[22] Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger*innen 
Beihilfen VE Beamt*innen 17.146.416,32 Euro 
Beihilfen Pflegeversicherung VE Beamt*innen 3.972.821,20 Euro 
Beihilfen VE Beschäftigte 2.617.669,02 Euro 
 23.736.906,54 Euro 
 
Die Rückforderungen von überzahlten Beihilfen für diesen Personenkreis in Höhe von insge-
samt 28.622,28 Euro wurden bei den Beihilfezahlungen aufwandsmindernd berücksichtigt. 
 
[23] Beihilfezahlungen an aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte 
Beihilfen für Beamt*innen 15.031.437,37 Euro 
Beihilfen Pflegeversicherung Beamt*innen 223.869,12 Euro 
Beihilfen für Beschäftigte 187.005,21 Euro 
 15.442.311,70 Euro 
 
Auch hier sind die Rückforderungen von überzahlten Beihilfen aufwandsmindernd berücksich-
tigt. Sie betrugen bei den Beihilfen für aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte im Jahr 2020 
insgesamt 25.519,40 Euro.  
 
[24] Abwicklung für fremde Rechnung  
Für die Lehrer*innen an den Grund-, Haupt- und Förderschulen der Stadt Köln werden die 
Beihilfen als Auftragsangelegenheit durch die Beihilfekasse der Stadt Köln berechnet und 
ausgezahlt. Im Wirtschaftsjahr 2020 erfolgten Auszahlungen in Höhe von insgesamt 
13.398.519,16 Euro. 
Außerdem beinhaltet der Posten die Rückführung der Gelder, die von Lehrer*innen in Höhe 
von 11.926,81 Euro aus Beihilfeüberzahlungen zurückgefordert wurden. 
Für die Mitarbeiter*innen der Gemeinde Nettersheim werden die Beihilfen aufgrund einer öf-
fentlich-rechtlichen Vereinbarung durch die Beihilfekasse der Stadt Köln berechnet und aus-
gezahlt. Sie betrugen im Wirtschaftsjahr 2020 insgesamt 139.223,07 Euro. Rückführungen 
sind nicht erfolgt. 
 
[25] Löhne und Gehälter 
Besoldung an Beamt*innen 932.591,15 Euro 
Vergütung an Beschäftigte 548.366,79 Euro 
 1.480.957,94 Euro 
 
Hierbei berücksichtigt sind anteilige Personalkosten für Beamt*innen sowie Beschäftigte im 
zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe, die Serviceleistungen für 
die Beihilfekasse erbringen.

8 
[26] Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 
Beihilfen Beamt*innen der Beihilfekasse 59.015,79 Euro 
Versorgungsbezüge an Beamt*innen der Beihilfekasse 221.266,38 Euro 
Beihilfen Versorgungsempfänger*innen der Beihilfekasse 111.640,15 Euro 
Gesetzliche soziale Aufwendungen 100.661,99 Euro 
ZVK-Umlage 47.237,16 Euro 
Beihilfen Beschäftigte der Beihilfekasse 185,39 Euro 
 540.006,86 Euro 
 
Auch hier sind anteilige Aufwendungen für Beamt*innen sowie Beschäftigte im zentralen Be-
reich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe berücksichtigt, die Serviceleistungen für 
die Beihilfekasse erbringen. 
Die Posten Beihilfen für Versorgungsempfänger*innen sowie Versorgungsbezüge an Be-
amt*innen beinhalten die Zuführungsaufwendungen für das Jahr 2020 zu den Personalrück-
stellungen gemäß der zwischen dem Personal- und Verwaltungsmanagement der Stadt Köln 
und der Beihilfekasse abgeschlossenen Vereinbarung (siehe auch Verweisziffer [14]). 
 
[27] Sonstiger Personalaufwand  
Im Abrechnungsjahr sind Kosten in Höhe von 324,92 Euro entstanden. 
 
[28] Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und 
Sachanlagen 
Es handelt sich um planmäßige Abschreibungen bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung 
in Höhe von 19.420,23 Euro. 
 
[29] Sonstige Abschreibungen 
Der Posten beinhaltet die Niederschlagung von Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen, zu 
denen nach derzeitigem Kenntnisstand in absehbarer Zeit keine Zahlungen erfolgen werden. 
Daneben sind hier Beträge für Beihilfen enthalten, die aufgrund von Unfällen aufgewendet 
werden mussten und aus unterschiedlichen Gründen nicht von den Unfallverursachern erstat-
tet worden sind. 
 
[30] Aufwand für EDV 
Die Position beinhaltet die Kosten für die Leistungen des Amtes für Informationsverarbeitung, 
die Lizenzkosten einschließlich Pflege und Wartung des Beihilfe-EDV-Systems sowie Aufwen-
dungen für Kleinteile beziehungsweise Reparaturen des allgemeinen EDV-Systems von ins-
gesamt 131.282,24 Euro. 
Weiterhin sind im Jahr 2020 Kosten für das Scanverfahren zu BeihilfeNRWplus in Höhe von 
160.374,00 Euro entstanden.

9 
[31] Vergütung für bezogene Dienstleistungen
Verwaltungs-/Betriebskostenerstattungen 44.010,10 Euro 
Fortbildungskosten 1.878,60 Euro 
Gebühren ZESAR 1.921,46 Euro 
47.810,16 Euro 
[32] Postgebühren, Informations- und Kommunikationstechnik
Portokosten 80.923,81 Euro 
Fernmeldegebühren 13.520,10 Euro 
IT-Arbeitsplätze im CAN 31.837,63 Euro 
Wissensdatenbank 1.889,41 Euro 
128.170,95 Euro 
[33] Bürobedarf
Büroausstattung 1.440,84 Euro 
Sonstiger Bürobedarf 7.985,48 Euro 
Bücher, Zeitschriften, Drucksachen, Medien 9.418,34 Euro 
18.844,66 Euro 
[34] Sonstige Aufwendungen
Kopiergeräte 3.863,85 Euro 
Mietzahlungen 93.855,06 Euro 
Energiekosten 2.238,00 Euro 
Reinigungskosten 4.139,18 Euro 
Entsorgungen 621,99 Euro 
Mitgliedsbeiträge 0,00 Euro 
Dienstreisen 590,34 Euro 
Sonstiger Verwaltungsaufwand 31.934,13 Euro 
Kontoführungsgebühren 1.943,43 Euro 
Zinsaufwendungen 2,59 Euro 
Prüfkosten 10.000,00 Euro 
Periodenfremde Aufwendungen 42,56 Euro 
149.231,13 Euro 
[35] Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Auf das Guthaben des Girokontos wurden in 2020 Zinsen in Höhe von 0,67 Euro gezahlt. 
[36] Erträge aus Verlustübernahme
Im Wirtschaftsjahr 2020 fand keine Verlustübernahme durch die Stadt Köln statt.

10 
V. Ergänzende Angaben 
Geschäftsführung 
Die Geschäftsführung der Beihilfekasse der Stadt Köln oblag im Berichtszeitraum: 
Thomas Blaeser Geschäftsführer  
Holger Vogel 
 
Stellvertretender Geschäftsführer 
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen 104.084,35 Euro. 
Da der Geschäftsführer die Geschäftsführung von Beihilfekasse und Zusatzversorgungskasse 
wahrnimmt, werden die Personalkosten des Geschäftsführers von jeder Kasse anteilig getra-
gen. 
Personal 
Die Anzahl der Beamt*innen sowie der Beschäftigten (ohne Auszubildende), die bei der Bei-
hilfekasse der Stadt Köln tätig waren, betrug einschließlich der Mitarbeiter*innen im zentralen 
Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe, die Serviceleistungen für die Beihilfe-
kasse erbringen: 
 Am 31.12.2020  Am 31.12.2019 
Beamt*innen 26  25 
Beschäftigte 11 
 
 14 
 37  39 
Unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigungen und der Beschäftigungsanteile im zentra-
len Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe ergibt sich umgerechnet auf Voll-
zeitstellen folgender Beschäftigtenstand (ohne Auszubildende): 
 Am 31.12.2020  Am 31.12.2019 
Beamt*innen 20,24  18,08 
Beschäftigte 8,21  10,08 
 28,45  28,16 
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen 
Geschäfte zu nicht marktüblichen Preisen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen 
wurden nicht getätigt. 
Abschlussprüferhonorar 
Für die Prüfung des Abschlusses 2020 durch das Rechnungsprüfungsamt wurde in Anleh-
nung an die Kosten für 2019 eine Rückstellung in Höhe von 10.000,00 Euro gebildet. 
 
Köln, den 30.06.2021 
 
 
 
Thomas Blaeser 
Geschäftsführer

Anlage 2 GuV BHK 2020

1633 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2020
Anhang Aufwendungen Erträge
Euro Euro Euro
1. Umlagen und sonstige Erträge
a) Umlagen für Versorgungsempfänger [16] 26.411.700,00
b) Umlagen für aktive Beamte und Beschäftigte [17] 16.310.489,36
c) Erstattung Beihilfen [18] 372.587,50
d) Kostenerstattungen [19] 1.040.664,69
e) Sonstige betriebliche Erträge [20] 1.816,82
f) Abwicklung für fremde Rechnung [21] 13.549.669,04
57.686.927,41
2. Aufwendungen für Beihilfefälle
a) Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger [22] 23.736.906,54
b) Beihilfezahlungen an aktive Beamte
und Beschäftigte [23] 15.442.311,70
c) Abwicklung für fremde Rechnung [24] 13.549.669,04
52.728.887,28
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter [25] 1.480.957,94
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung [26] 540.006,86
c) Sonstiger Personalaufwand [27] 324,92
2.021.289,72
4. Abschreibungen
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen [28] 19.420,23
b) Sonstige Abschreibungen [29] 119.678,01
139.098,24
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Aufwand für EDV [30] 291.656,24
b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen [31] 47.810,16
c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung [32] 128.170,95
d) Bürobedarf [33] 18.844,66
e) Sonstige Aufwendungen [34] 149.231,13
635.713,14
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge [35] 0,67 0,67
55.524.988,38 57.686.928,08
7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2.161.939,70
8. Erträge aus Verlustübernahme [36] 0,00
9. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2.161.939,70
Anlage 2

Anlage 6 Prüfbericht BHK 2020

27480 Zeichen

Bericht über die Prüfung       
des Jahresabschlusses
 und 
des Lageberichts der Beihilfe- 
kasse der Stadt Köln zum 
31.12.2020

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
 
/g11
 0221/ 221 - 25015 
/g13  0221/ 221 - 25501

Inhaltsverzeichnis   
 
1  Prüfungsauftrag ........................................ ................................................... ...................... 1 
2  Wirtschaftsführung und Rechnungswesen ...................................................................... 1 
3  Prüfungsdurchführung ......................................................................................... ............. 1 
4  Prüfungsergebnisse .......................................................................................... ................. 2 
4.1  Rechnungswesen .......................................................................................... .................... 2 
4.2   Jahresabschluss ............................................................................................... ................. 2 
4.2.1   Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresvergleich .......................................................... 2 
4.2.2   Gewinn- und Verlustrechnung im Plan-Ist-Vergleich ....................................................... 4 
4.2.3   Bilanz im Jahresvergleich ..................................................................................... .......... 5 
4.3   Lagebericht .............................................................................................. .......................... 7 
5  Schlussbemerkungen ............................................................................................ ............. 7 
6  Bestätigungsvermerk ........................................................................................... .............. 7 
 
 
 
 
 
Anlagen 
- Jahresabschluss der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2020 
- Lagebericht der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2020 
- Vollständigkeitserklärung

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2020 
 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln  1 
1 Prüfungsauftrag 
Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) wurde die Gemein- 
deordnung NRW (GO NRW) in Teilen geändert. Am 01.01.2019 trat das Zw eite Gesetz zur 
Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemein- 
deverbände im Land Nordrhein-Westfalen (2. NKFWG NRW) in Kraft. 
Gemäß § 102 Abs. 10 GO NRW hat demnach das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln (RPA) 
per Gesetz den Auftrag zur Jahresabschlussprüfung der in § 97 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 GO NRW 
benannten Sondervermögen, somit auch der Beihilfekasse der Stadt Köln – nachfolgend Beihil- 
fekasse genannt. 
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind dahingehend zu prüfen, ob sie – unter Beach- 
tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) – ein den tatsächlichen Verhältnis- 
sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Chancen und Ri- 
siken der Geschäftstätigkeit der Beihilfekasse vermitteln. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob 
die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen der Satzung beachtet 
worden sind. 
2 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen 
Die Beihilfekasse wird seit dem 01.01.1998 als rechtlich unselbständiges Sondervermögen ge- 
mäß § 97 Abs. 1 Nr. 4 GO NRW geführt. Seit dem 01.01.1999 wird sie au f der Basis einer 
Satzung, in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW  
(EigVO NRW), verwaltet. Die Satzung der Beihilfekasse wurde zuletzt 2015 überarbe itet, am 
12.11.2015 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen und ist nach der Veröffen tlichung im 
Amtsblatt der Stadt Köln am 10.12.2015 in Kraft getreten. 
Das Wirtschaftsjahr der Beihilfekasse entspricht dem Kalenderjahr; der Jahresabschluss erfolgt 
daher zum 31.12. eines jeden Jahres. 
Insgesamt waren zum 31.12.2020 bei der Beihilfekasse 30 Mitarbeiter*innen tätig, davon 14 in 
Teilzeit. Zusätzlich zu den 30 Mitarbeiter*innen waren weitere sieben im zentralen Berei ch der 
Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe sowohl mit Aufgaben für die Beihilfekasse als auch 
mit solchen für die Zusatzversorgungskasse (ZVK) betraut. Die Geschäftsführun g für Beihilfe- 
kasse und ZVK wurde auch 2020 in Personalunion wahrgenommen. 
Das Rechnungswesen wird nach den Regeln der kaufmännischen Buchführung geführt. Die  
Rechnungslegung erfolgt nach den Bestimmungen der EigVO NRW in Verbindung mit den Vor- 
schriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Buchführung und die Aufstellung des Jah res- 
abschlusses sowie die Erstellung des Lageberichts liegen in der Verantwortung der Geschäfts- 
führung der Beihilfekasse. 
3 Prüfungsdurchführung 
Das RPA hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der Beihilfekasse für das Geschäftsjahr 
2020 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Prüfungsgrundlagen waren: 
/g66 der Jahresabschluss mit Anhang, 
/g66 der Lagebericht, 
/g66 das Anlagenverzeichnis, 
/g66 die Sachkonten, 
/g66 die Debitoren- und Kreditorenkonten, 
/g66 das Belegwesen, 
/g66 sonstige Unterlagen aus der laufenden Geschäftstätigkeit. 
Alle erbetenen Auskünfte und Nachweise wurden erteilt. Die Vollständigkeit der Buchfüh rung 
und des Jahresabschlusses wurde bestätigt. 
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung mit den dazugehörigen Belegen obliegt 
dem RPA, Abteilung Kassen- und IV-Prüfung. Die von dort durchgeführ te Prüfung des Jahres 
2020 ergab keine Beanstandungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2020 
 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln  3 
4 Prüfungsergebnisse 
4.1 Rechnungswesen 
Die Bücher der Beihilfekasse sind entsprechend den GoB gemäß §§ 238 ff. HGB ordnungsge- 
mäß geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Die Belegablage erfolgt numeri sch nach Buchungs- 
nummern in den Räumlichkeiten der Verwaltung der Beihilfekasse im Dienstg ebäude am 
Parkgürtel (bis April 2021: Jakordenhaus) und ist vorbildlich. Für das Wirtschaftsjahr 2020 wur- 
den sämtliche Papierbelege eingescannt und digital abgelegt. 
Die Beihilfekasse nutzt die Buchhaltungssoftware „GDI -FIBU“ , die laut Herstellerangaben nach 
IDW PS 880 zertifiziert ist und den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewah-
rung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer For m sowie zum Daten-
zugriff (GoBD) entspricht. Die Buchführung mit den zugehörigen Unterlagen g enügt somit den 
gesetzlichen Anforderungen. 
4.2 Jahresabschluss 
Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31.12.2020 (Anlage 1) wurde ordnungsge- 
mäß aus den Büchern und sonstigen Aufzeichnungen der Beihilfekasse entwickelt. 
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sind nach den einschlägigen Vorschrif- 
ten des HGB und der EigVO NRW aufgestellt. Der Aufbau der Bilanz sowie der GuV erfolgt mit 
kassenspezifischen Postenanpassungen, wobei die einzelnen Posten im Anhang erläutert wer- 
den. Bestandsgefährdende Entwicklungen sind nicht zu erwarten. Die ergänzenden Bestim- 
mungen der Satzung wurden eingehalten. 
Der Lagebericht (Anlage 2) entspricht den gesetzlichen Vorschriften und steht im Ei nklang mit 
dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Er vermittelt eine 
korrekte Vorstellung von der Lage der Beihilfekasse und stellt die wesent lichen Chancen und 
Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. 
Nachfolgend werden die Entwicklungen der Einzelpositionen der GuV im Jahresvergl eich, im 
Plan-Ist-Vergleich sowie die Bilanz im Jahresvergleich dargestellt. Wesentliche Positionen wer- 
den dabei erläutert. 
4.2.1 Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresvergleich 
GuV 2012/2019 2020 2019 
Erträge 
Umlagen für Versorgungsempfänger 26.411.700,00 € 24.688.900,00 € 1.722.800,00 € 6,98% 
Umlagen für aktive Beamte u. Beschäftigte 16.310.489,36 € 16.490.271,10 € 
-179.781,74 € -1,09% 
Abwicklung für fremde Rechnung 13.549.669,04 € 13.252.055,46 € 297.613,58 € 2,25% 
Erstattung von Beihilfen 372.587,50 € 271.735,01 € 100.852,49 € 37,11% 
Kostenerstattung f. d. Abwicklung d. Beihilfe 1.040.664,69 € 1.027.187,98 € 13.476,71 € 1,31% 
Sonstige betriebliche Erträge 1.816,82 € 1.531,71 € 285,11 € 18,61% 
Zinsen und ähnliche Erträge 0,67 € 189,95 € -189,28 € -99,65% 
Summe 57.686.928,08 € 55.731.871,21 € 1.955.056,87 € 3,51% 
Aufwendungen 
Beihilfeaufwand an Versorgungsempfänger 23.736.906,54 € 24.173.416,15 € 
-436.509,61 € -1,81% 
Beihilfeaufwand an aktive Beamte u. Beschäftigte 15.442.311,70 € 15.114.438,79 € 327.872,91 € 2,17% 
Abwicklung für fremde Rechnung 13.549.669,04 € 13.252.055,46 € 297.613,58 € 2,25% 
Personalaufwand 2.021.289,72 € 2.178.907,88 € -157.618,16 € -7,23% 
Abschreibungen 139.098,24 € 124.242,73 € 14.855,51 € 11,96% 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 635.713,14 € 594.403,65 € 41.309,49 € 6,95% 
Summe 55.524.988,38 € 55.437.464,66 € 87.523,72 € 0,16% 
Ergebnis d. gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2.161.939,70 € 294.406,55 € 
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 2.161.939,70 € 294.406,55 € 
Ergebnisveränderung

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2020 
 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln  3 
Die vorgelegte GuV weist für das Wirtschaftsjahr 2020 einen Jahresüberschuss in Höhe von 
2.161.939,70 € aus (Vorjahr: 294.406,55 €).  Der hohe Jahresüberschuss ergibt sich vor allem 
aus unerwartet geringen Beihilfeaufwendungen im Berichtsjahr. Während im Erfolgsplan 2020 
Aufwendungen in Höhe von 41.268.846,00 € prognostiziert wurden, liegen diese im E rgebnis 
bei nur 39.179.218,24 € (Differenz: 2.089.627,76 €).  Die dem Erfolgsplan zugrunde liegenden 
Kalkulationen sind jedoch nachvollziehbar.  
Die Umlagen für Versorgungsempfänger*innen sind um rd. 1,72 Mio. € im Jahresvergleich an- 
gestiegen, während die dazugehörigen Beihilfeaufwendungen um rd. 437.0 00 € gesunken sind . 
Demgegenüber haben sich die Umlagen für aktive Beamt*innen und Beschäftigte um r d. 
180.000 € verringert und die dazugehörigen Beihilfeaufwendungen im Vergleich zum Vorjah r 
um rd. 328.000 € erhöht. 
In der Position Erstattung von Beihilfen werden Schadensersatzansprüche gegenüber D ritten, 
zum Beispiel im Falle fremdverschuldeter Unfälle von Beihilfeberechtigten und die E rstattung 
von Medikamentenrabatten, abgebildet. Hier ist insgesamt eine Zunahme von rd. 101.000 € 
festzustellen. 
- Die Schadensersatzleistungen gegenüber Dritten haben sich um rd. 34.700 €, das sind 
ca. 50 % im Vergleich zum Vorjahr, ertragswirksam erhöht. 
- Die erstatteten Medikamentenrabatte haben sich um rd. 65.900 € bzw. ca. 33 % im Ver- 
gleich zum Vorjahr erhöht. 
Die Kostenerstattungen für die Abwicklung der Beihilfe sind 2020 geringfügig um 1 % gestiegen. 
Die Beihilfekasse erhebt für die Beihilfeabwicklung für Eigenbetriebe, Sondervermögen und Ei- 
gengesellschaften eine Fallkostenpauschale von 22 ,00 € und für die Bearbeitung der Lehrerbei- 
hilfe eine Pauschale von 25 ,00 €. Den Unterlagen zur Ermittlung der Fallkostenpauschale und 
deren Entwicklung über die letzten Jahre ist zu entnehmen, dass die Anzahl der Bearbeitungs- 
fälle seit 2015 gestiegen ist. Insbesondere im Berichtsjahr ist ein deutlicher Anstieg von 84.500 
Fällen im Jahr 2019 auf 98.000 Fälle im Jahr 2020 zu verzeichnen. Da die P ersonal- und Ver- 
waltungskosten demgegenüber nur leicht zugenommen haben, ist die Fallkos tenpauschale im 
Vergleich zu den Vorjahren um 4,00 € (Vollkosten) bzw. um 3,00 € (Teilkosten) gesunken.  
Sonstige betriebliche Erträge ergaben sich vor allem durch Guthaben aus Stromkosten  für die 
Vorjahre sowie durch Zahlungen des Personalamtes von Ausbildungshonoraren. Diese lagen 
2020 mit 1.816,82 € leicht über  dem Vorjahreswert. 
Im Gegensatz zum Vorjahreszeitraum sind die Personalaufwendungen um rd. 158.00 0 € ge- 
sunken. Eine wesentliche Ursache hierfür sind die um rd. 242.000 € niedrigeren Zuführungsauf- 
wendungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen für Beamt*innen im Ver gleich zum 
Vorjahr (s. 4.2.3). 
Die hier abgebildeten Abschreibungen in Höhe von rd. 139.000 € beinhalten rd. 19.400 € an 
planmäßigen Abschreibungsaufwendungen auf das Inventar der Beihilfekasse. Als Sonstige 
Abschreibungen sind darin zudem rd. 119.700 € für verbuchte Niederschlagungen von Forde- 
rungen aus Beihilfeüberzahlungen und Beihilfen für Unfälle, die nicht von den Unfallverursa- 
chern erstattet worden sind, enthalten. 2019 betrug der Wert der Niederschlagungen 107.031,42 
€ ( 2018 nur 60.978,38 €), was eine Steigerung im Jahr 2019 um ca. 76 % und im Jahr 2020 um 
ca. 87 % bedeutet. Die deutliche Steigerung im Jahr 2020 lässt sich im Wesent lichen auf die 
Abschreibung von zwei offensichtlich uneinbringlicher Forderungen von rd. 79 .600 € bzw. rd. 
31.900 €  zurückführen. 
Im Bereich der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen die verursachungsgerechten Auf- 
wendungen um rd. 41.300 € über denen des Vergleichszeitraums 2019. Die Hauptgründe hier- 
für waren gestiegene Aufwendungen für EDV und erhöhte Portokosten.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2020 
 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln  4 
4.2.2 Gewinn- und Verlustrechnung im Plan-Ist-Vergleich 
2020 GuV Plan-Ist-Vergleich Ist Plan 
Erträge 
Umlagen für Versorgungsempfänger 
26.411.700,00 € 26.411.619,00 € 81,00 € 0,00% 
Umlagen für aktive Beamte u. Beschäftigte 16.310.489,36 € 16.741.124,00 € -430.634,64 € -2,57% 
Andere satzungsmäßige und sonstige 
betriebliche Erträge 
1.415.069,01 € 1.149.953,00 € 265.116,01 € 23,05% 
Zinsen und ähnliche Erträge 0,67 € 0,00 € 0,67 € 
Summe 44.137.259,04 € 44.302.696,00 € -165.436,96 € -0,37% 
Aufwendungen 
Beihilfeaufwand für Versorgungsempfänger 23.736.906,54 € 25.258.580,00 € 
-1.521.673,46 € -6,02% 
Beihilfeaufwand für aktive Beamte u. Beschäftigte 15.442.311,70 € 16.010.265,00 € -567.953,30 € -3,55% 
Personalaufwand 2.021.289,72 € 1.982.397,00 € 38.892,72 € 1,96% 
Abschreibungen 139.098,24 € 35.000,00 € 104.098,24 € 297,42% 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 635.713,14 € 1.016.454,00 € -380.740,86 € -37,46% 
Summe 41.975.319,34 € 44.302.696,00 € -2.327.376,66 € -5,25% 
Ergebnis d. gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2.161.939,70 € 
Aufwendungen f. Verlustausgleich des Vorjahres 0,00 € 
Ertrag aus Verlustübernahme 0,00 € 
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 2.161.939,70 € 
Ergebnisveränderung 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat den Wirtschaftsplan der Beihilfekasse für das Wir tschaftsjahr 2020 
am 07.11.2019 beschlossen. Dieser schließ im Erfolgsplan bei Erträgen und Aufwendungen in 
Höhe von jeweils 44.302.696,00 € ausgeglichen ab, wobei die Abwicklung für fremde Rechnung 
und die Gegenposition nicht abgebildet werden, da sie erfolgsneutral bleiben. 
Zur Finanzierung der Aufwendungen wurden für das Wirtschaftsjahr 2020 folgende Uml age-
sätze, jeweils bezogen auf die Dienstbezüge, beschlossen (ohne Mehrarbeits-/Überstundenver- 
gütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherungsbeiträge und Sonderzuwendungen): 
/g214  7,24 % für Beihilfen Beamt*innen (2019: 7,64 %) 
/g214  0,11 % für Pflegeversicherung Beamt*innen (2019: 0,13 %) 
/g214  0,04 % für Beihilfen Beschäftigte (2019: 0,04 %) 
Die Kalkulation der Planansätze ist plausibel und nachvollziehbar. In den Berechnungen wurden 
sowohl Erfahrungswerte der letzten Jahre, als auch angepasste Kostensteigerungen und -redu- 
zierungen berücksichtigt. Da letztlich die tatsächliche Anzahl von Beihilfeanträg en und die zu 
zahlenden Leistungen nicht exakt vorhersehbar sind, ergeben sich hieraus Abweichungen. 
Die Aufwendungen für die Versorgungsempfänger waren um 6,0 % geringer als kalkul iert, die 
Beihilfeaufwendungen für aktive Beamt*innen um 3,6 %. Aufgrund des nur lei cht gesenkten 
Beihilfeumlagesatzes für die aktiven Beamt*innen, lagen die Umlagen für diesen Personenkreis 
um rd. 431.000 € unterhal b des Planwerts. 
Die Berechnung der Umlagen basiert auf der Gesamtsumme der Aufwendungen, die sich zu rd. 
95 % aus Beihilfeaufwendungen und zu rd. 5 % aus Verwaltungskosten zusammensetzt. Zu 
den größten Abweichungen bei den Verwaltungskosten im Jahresvergleich kommt es aufgrund 
des Rückgangs bei Personalaufwendungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2020 
 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln  7 
Die Abschreibungen wurden mit einem Planwert von insgesamt 35.000,00 € angesetzt. Der 
tatsächliche Abschreibungsaufwand lag jedoch erheblich über diesem Wert, was, wie darge- 
stellt, vor allem auf die Sonstigen Abschreibungen zurückzuführen ist. So wurde bei der Kalku- 
lation zum Wirtschaftsplan 2020 für Sonstige Abschreibungen ein Wert von lediglich 15.000,00 
€ an gesetzt, wohingegen der Istwert mit rd. 140.000 € weit darüber lag. Ursächlich für diese 
Plan-Ist-Abweichung war im Wesentlichen die Abschreibung von oben genannten uneinbringli- 
chen Forderung von rd. 79.600 € und rd. 31.900 € . 
Der Kalkulation des Planwerts 2020 für Sonstige Abschreibungen wurden der Jahreswert aus 
2018 sowie die zum Zeitpunkt der Kalkulation vorliegenden Werte aus 2019 zugr unde gelegt. 
Eine Kontrolle der zu erwartenden Niederschlagung offener Forderungen erfolgt j ährlich und 
orientiert sich in erster Linie an Alter und Höhe der Forderungen. Ein Vergleich mit den Nieder- 
schlagungen der Vorjahre ergab, dass bereits die tatsächlichen Werte der Jahre 2018 und 2019 
deutlich von den Planwerten abwichen bzw. diese weit überstiegen. Bei den Berechnungen der 
Folgejahre sollten die hohen Niederschlagungswerte daher angemessen berücksichtigt werden. 
Der Gesamtbetrag der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen lag rd. 381.000 € unter dem  kal- 
kulierten Wert. Dies liegt vor allem an kalkulierten Kosten für den Umzug der Beihilfekasse in 
das Dienstgebäude am Parkgürtel, die, aufgrund einer zeitlichen Verzögerung des Umzugs, im 
Wirtschaftsjahr 2020 noch nicht in Anspruch genommen wurden. 
Die Berechnungen wurden vollständig vorgelegt. Insgesamt ist die Kalkulation seh r sorgfältig 
dokumentiert und als nachvollziehbar zu bewerten. 
4.2.3 Bilanz im Jahresvergleich 
Bilanz im Jahresvergleich 2020 2019 
Aktiva 
Anlagevermögen: 
- Sachanlagen 19.720,82 € 28.697,67 € 
-8.976,85 € -31,28% 
Umlaufvermögen: 
- Forderungen/Sonstige Vermögensgegenstände 4.966.353,74 € 2.856.265,73 € 2.110.088,01 € 73,88% 
- Liquide Mittel 1.775.219,10 € 2.235.722,14 € 
-460.503,04 € -20,60% 
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 80.655,18 € 71.320,06 € 9.335,12 € 13,09% 
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
Summe 6.841.948,84 € 5.192.005,60 € 1.649.943,24 € 31,78% 
Passiva 
Eigenkapital 2.161.939,70 € 294.406,55 € 1.867.533,15 € 634,34% 
Rückstellungen 2.520.748,92 € 2.503.954,32 € 16.794,60 € 0,67% 
Verbindlichkeiten 797.375,68 € 1.057.398,54 € 
-260.022,86 € -24,59% 
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 1.361.884,54 € 1.336.246,19 € 25.638,35 € 1,92% 
Summe 6.841.948,84 € 5.192.005,60 € 1.649.943,24 € 31,78% 
Veränderung 
 
Aktiva 
Während sich das Anlagevermögen bereits im Vorjahr um rd. 28 % verringert ha t, ist zum Bi- 
lanzstichtag 31.12.2020 ein erneuter Rückgang um ca. 31 % zu erkennen. Diese Abnahme re- 
sultiert aus der Differenz von Zugängen zum Inventar von nur 1.423,41 € und deutlich höheren 
Abschreibungen. So lagen die Abschreibungsaufwendungen auf das Inventar der Beihilfekasse 
2020 bei insgesamt 19.420,23 €. D avon entfielen 15.629,38 € auf Abschreibungen bei EDV-
Geräten und weitere 3.684,97 € auf die Abschreibung Geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) 
der Anschaffungsjahre 2016 bis 2020. Die hohen Abschreibungswerte resultieren insbesondere 
aus den im Jahr 2018 bilanzierten Think Pads, die gemäß amtlicher AfA-Tabelle über eine Nut- 
zungsdauer von drei Jahren abgeschrieben werden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2020 
 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln  7 
Zum Ende des Wirtschaftsjahres 2020 waren erneut deutlich mehr Forderungen bilanziert als 
im Vorjahr. Mit rd. 4,56 Mio. € bestanden diese überwiegend aus Forderungen gegenüber dem 
Land NRW. Die Erstattung der Lehrerbeihilfen durch das Land erfolgt durch Vorausz ahlung. 
Nach Ablauf des Jahres wurde eine detaillierte Abrechnung der gezahlten Beihilfen und erfolg- 
ten Erstattungen für jeden Bereich erstellt, die zum 31.12.2020 mit einer Forderung gegenüber 
dem Land abschließt. Zur Sicherstellung der Liquidität und Vermeidung von Neg ativzinsen 
wurde diese Forderung 2020 nicht eingezogen, sondern erst im Jahr 2021 ausgeglichen. 
Der Bestand an Liquiden Mitteln lag zum Bilanzstichtag mit 1.775.219,10 € um rd. 21 % unter 
dem Vorjahreswert. Bei den Liquiden Mitteln handelt es sich um den Guthabenbestand des 
Girokontos bei der Sparkasse KölnBonn zum Bilanzstichtag. Dieser wurde via Saldenbestät i- 
gung überprüft. 
Passiva 
Das Eigenkapital in Höhe von 2.161.939,70 € ist lediglich in Form des ausgewiesenen Jahres- 
überschusses vorhanden, da es sich bei der Beihilfekasse nicht um eine klassische Gesellschaft 
mit Eigenmitteln handelt. Der Jahresüberschuss ist nach erfolgter Feststellung durch den Rat 
an die Stadt Köln abzuführen. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch die Verrechnung mit künf- 
tigen Umlagezahlungen (vgl. § 14 Abs. 1 der Satzung der Beihilfek asse). Der gegenüber den 
Vorjahren deutlich höhere Jahresüberschuss ergibt sich in erster Linie aus  einem leichten Rück- 
gang bei den Beihilfeaufwendungen bei zugleich stark gestiegenen Umlagen für Versorgungs- 
empfänger*innen. 
In der Position der Rückstellungen ist lediglich eine leichte Erhöhung um rd. 16.8 00 € gegenüber  
dem Jahr 2019 festzustellen. Für Beihilfeanträge, bei denen die Höhe des Anspruchs noch nicht 
festgestellt werden konnte, wurde auf Basis von Erfahrungswerten ein Pauschalbetra g von 
598,08 € je Fall angenommen.  Dieser Betrag ergibt sich aus dem Verhältnis der Ausgaben 2020 
– vor Auflösung und Neubildung von Rückstellungen – und der im Vorjahr tatsächlich abgerech- 
neten Anträge: 
 39.245.418,93 € / 65.619 Anträge = 598,08 € je Antrag. 
Die Berechnung des Pauschalbetrags wurde dem RPA zur Verfügung gestellt. Sie ist gut doku- 
mentiert und nachvollziehbar. 
Die Verbindlichkeiten weisen im Jahresvergleich erhebliche Schwankungen auf. So ist die Höhe 
der Verbindlichkeiten von rd. 326.000 € im Jahr 2018 auf rd. 1.057.000 €  im Jahr 2019 gestiegen 
und zum Bilanzstichtag 2020 wieder auf rd. 797.000 € gesunken . Der Betrag setzt sich zusam- 
men aus Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft und Sonstigen Verbindlichkeiten. Letztere 
enthalten unter anderem Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen, die erst in 2021 
vom Personal- und Verwaltungsmanagement für Beamt*innen der Beihilfekasse berechnet wur- 
den. Während die Pensions- und Beihilferückstellungen 2019 bei rd. 575.000 € lagen, betrugen 
sie im Berichtsjahr lediglich rd. 333.000 €.  
4.3 Lagebericht 
Trotz der weiterhin stark gestiegenen Zahl der Beihilfeanträge und erneut hohe r Personalfluk- 
tuationen konnte die Anordnung von Überstunden bei der Beihilfekasse seit Mitte 2020 deutlich 
reduziert werden. Da die für den Stellenplan 2020/2021 beantragten und vom Rat genehmigten 
Stellen jedoch nur teilweise neu besetzt werden konnten, bleibt die personelle Situation vorerst 
angespannt. 
Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie wurde im April 2018 eine Beihilfe App ei ngeführt, die 
sich weiterhin bewährt. So wird die überwiegende Anzahl der Anträge mittels  der App gestellt 
und Belege digital bei der Beihilfekasse eingereicht. Ebenfalls positiv wirken sich die seit Herbst 
2019 realisierte volle Besetzung der Servicebereichsleitung sowie das erfolgreich abge schlos- 
sen e Verwaltungsreformprojekt „Einführung einer Schwerpunktsachbearbeitung“  aus. 
Bei dem vom Land NRW entwickelten Fachverfahren IBSY.NRW, das eine Fortentwicklung des 
Verfahrens BeihilfeNRWplus darstellt, sind hingegen keine Fortschritte z u verzeichnen. Eine 
konkrete neue zeitliche Perspektive wird derzeit mit dem Land erarbeitet.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2020 
 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln  7 
Das auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 eingerichtete Gebietszentrum konnte 
weiter ausgebaut werden. Inzwischen sind in dieser interkommunalen Kooperation Kommunen 
und Kreise mit über 34.000 Beihilfeberechtigten angeschlossen. Die Kooperation wir d von der 
Beihilfekasse als positiv wahrgenommen. 
Das Risikomanagement ist zu einem festen Bestandteil der Beihilfekasse geworden. Neue we- 
sentliche Betrugsfälle sind nicht aufgetreten. In dem aus dem Betrugsverfahren i m Jahr 2013 
resultierenden Schadensersatzverfahren gegen den behandelnden Arzt ist die Kasse un terle- 
gen. Auf eine weitere Verfolgung der Ansprüche in Höhe von etwa 2 Mio. € wurde mit der Ent- 
scheidung des Rates vom März 2021 verzichtet. 
Im Jahr 2021 ist bis zur Erstellung des Lageberichts eine weitgehend planmäßige Entwicklung 
der Beihilfekasse festzustellen. Nachdem während der COVID-19-Pandemie die A rztbesuche 
reduziert wurden, ist die Zahl der Beihilfeanträge zuletzt wieder deutlich gestiegen. Risiken hin- 
sichtlich der Übernahme etwaiger zusätzlicher Kosten aus der COVID-19-Pandemie haben sich 
bisher nicht realisiert. Inwiefern diese in Zukunft auf die Beihilfekasse zukom men, ist aktuell 
nicht verlässlich vorherzusagen. 
5 Schlussbemerkungen 
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 erfolgte im September 2021 zum Tei l in den Räum- 
lichkeiten der Beihilfekasse; die anschließenden Auswertungen wurden im RPA durchgeführt.  
Dabei wurde durch die verantwortlichen Mitarbeiter*innen der Beihilfekasse jederzeit um fas- 
send Auskunft erteilt. Der Zugriff des RPA auf alle prüfungsrelevanten Unterl agen war stets 
gewährleistet. Zu Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie kam es währ end der Prü- 
fung nicht. 
6 Bestätigungsvermerk 
Entsprechend dem Prüfungsergebnis hat das Rechnungsprüfungsamt dem Jahresabschluss 
der Beihilfekasse zum 31.12.2020 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 den folgen- 
den Bestätigungsvermerk erteilt: 
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, 
Lagebericht) unter Einbeziehung der Buchführung der Beihilfekasse für das G eschäftsjahr 
01.01. bis 31.12.2020 geprüft. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage der ei nschlägigen Vor- 
schriften der EigVO NRW und der entsprechenden handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Prü- 
fung führte zu keinen Beanstandungen, die die Erteilung des Bestätigungsvermerkes in F rage 
stellen. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Beihilfe- 
kasse und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2020 
 
 
Rec
hnungsprüfungsamt der Stadt Köln 8 
Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss unter Beach-
t
ung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse der Stadt Köln. 
Die Entlastung des Kassenleiters der Beihilfekasse wird empfohlen. 
 
Köln, den 23.09.2021 
 
  
  
Valeska Braun Christian Pansold 
Prüferin Prüfungsleiter 
  
  
  
Sven Genseke  
Stellv. Leiter des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 5 Lagebericht BHK 2020

13648 Zeichen

1 
Beihilfekasse der Stadt Köln 
Lagebericht 
für das 
Wirtschaftsjahr 2020 
1. Allgemeines
Geschäftsgrundlage der Beihilfekasse der Stadt Köln ist die Satzung in der jeweils aktuellen 
Fassung. Im Berichtsjahr war dies die Fassung vom 27.11.2015. 
Wesentlicher Bestandteil der Finanzierung der Kasse sind monatliche Umlagezahlungen, de-
ren Höhe jährlich gleichzeitig mit dem jeweiligen Wirtschaftsplan der Beihilfekasse durch 
Ratsbeschluss festgesetzt wird. 
Für das Wirtschaftsjahr 2020 erfolgte ein entsprechender Beschluss mit folgenden Umlage-
sätzen: 
– 7,24 % für Beihilfen Beamt*innen
– 0,11 % für Pflegeversicherung Beamt*innen
– 0,04 % für Beihilfen Beschäftigte.
Die Umlagesätze werden von den jeweiligen Dienstbezügen (ohne Mehrarbeits-/ Überstun-
denvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, Jahressonderzahlung) berechnet. 
Gleichzeitig wurde für die Finanzierung von Beihilfen an Versorgungsempfänger*innen ein 
Gesamtbetrag von rund 26.411.700,00 Euro beschlossen. 
2. Geschäftsverlauf
Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Beihilfekasse erfolgen gemäß 
§ 15 Absatz 2 der oben genannten Satzung entsprechend den Vorschriften der Eigenbe-
triebsverordnung in der jeweils geltenden Fassung.
Der für das Wirtschaftsjahr 2020 aufgestellte Jahresabschluss schließt in der Gewinn- und 
Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.161.939,79 Euro ab.  
Seit Februar 2017 werden von der Sparkasse KölnBonn Sollzinsen auf das Guthaben der 
Beihilfekasse auf dem Girokonto erhoben. Ein Sockelbetrag bleibt hiervon ausgenommen. 
Im Wirtschaftsjahr 2020 sind geringe Sollzinsen in Höhe von 2,59 Euro angefallen. Der Kon-
tostand hat sich überwiegend unterhalb des Sockelbetrages befunden. 
Hintergrund hierfür ist auch, dass zwecks Vermeidung von Sollzinsen auf den Abruf der For-
derungen gegenüber dem Land NRW aus ausgezahlten Beihilfen an beim Land NRW be-
schäftigten Lehrkräften in Höhe von 4,6 Millionen Euro verzichtet wurde. Die Beträge sind als 
Forderungen gebucht und werden zu einem späteren Zeitpunkt liquiditätswirksam abgerufen. 
Die Verrechnung des Jahresüberschusses aus 2020 erfolgte mit der Umlagezahlung für den 
Monat September 2021. 
Aus der nachfolgenden Übersicht sind die Abweichungen gegenüber dem Erfolgsplan 2020 
erkennbar. 
Anlage 5

2 
Erträge Ergebnis 2020 
Euro 
Erfolgsplan 2020 
Euro 
Abweichung 
Euro 
Umlagen 42.722.189,36 43.152.743,00 -430.553,64 
Andere satzungsmäßige und  
sonstige betriebliche Erträge 1.415.069,01 1.149.953,00 265.116,01 
Sonstige Zinsen und ähnliche  
Erträge 0,67 0,00    0,67 
 44.137.259,04 44.302.696,00 -165.436,96 
 
Aufwendungen Ergebnis 2020 
Euro 
Erfolgsplan 2020 
Euro 
Abweichung 
Euro 
Beihilfeaufwendungen 39.179.218,24 41.268.846,00 -2.089.627,76 
Personalaufwand 2.021.289,72 1.982.396,00 38.893,72 
Abschreibungen 139.098,24 35.000,00 104.098,24 
Sonstige betriebliche 
Aufwendungen 635.713,14 1.016.454,00 -380.740,86 
 41.975.319,34 44.302.696,00 -2.327.376,66 
    
Jahresüberschuss(+)/-fehlbetrag(-) 2.161.939,70   
 
Die Beihilfekasse berechnet neben den Beihilfen für städtische Bedienstete auch die Beihil-
fen für Lehrer*innen sowie für Bedienstete von Eigenbetrieben, Sondervermögen und Eigen-
gesellschaften. Die Beihilfezahlungen an Lehrer*innen werden von der Beihilfekasse ausge-
zahlt und vollständig vom Land NRW erstattet. Die Rückzahlungen überzahlter Beihilfen von 
Lehrer*innen werden hierbei verrechnet. Zurückgezahlte überzahlte Beihilfen von Beihilfebe-
rechtigten selbstzahlender Eigenbetriebe, Sondervermögen und Eigengesellschaften werden 
an die auszahlenden Stellen zurückgeführt. Diese Abwicklung für fremde Rechnung ist daher 
als durchlaufender Posten nicht in der Übersicht enthalten. 
Die tatsächlich entstandenen Beihilfeaufwendungen sind insgesamt um 2.089.627,76 Euro 
(= 5,35 %) geringer als der im Erfolgsplan kalkulierte Gesamtansatz.  
 Ergebnis 2020 
Euro 
Plan 2020 
Euro 
Ergebnis 2019 
Euro 
Beihilfeaufwendungen    
Versorgungsempfänger*innen 23.736.906,54 25.258.581,00 24.173.416,15 
Aktive Beamt*innen u. Beschäftigte 15.442.311,70 16.010.265,00 15.114.438,79 
 39.179.218,24 41.268.846,00 39.287.854,94 
Umlagen    
Versorgungsempfänger*innen 26.411.700,00 26.411.619,00 24.688.900,00 
Aktive Beamt*innen u. Beschäftigte 16.310.489,36 16.741.124,00 16.490.271,10 
 42.722.189,36 43.152.743,00 41.179.171,10 
 
Die Beihilfeaufwendungen für die aktiven Beamt*innen waren etwas geringer als kalkuliert, 
die Aufwendungen für die Versorgungsempfänger*innen sogar um ca. 1,5 Mio. Euro. Die Ent-
wicklung von Beihilfeaufwendungen ist aus der Natur der Sache heraus nur bis zu einem be-
stimmten Grad vorab kalkulierbar, da das entstehende Kostenvolumen letztlich durch den

3 
Eintritt beziehungsweise den Verlauf von Krankheitsfällen bedingt wird. Im Wirtschaftsplan 
wurde eine moderate Kostensteigerung einkalkuliert, die die durchschnittliche Steigerung der 
Beihilfeaufwendungen aus den vergangenen Jahren berücksichtigt. 
Für Beihilfen, die im Jahr 2020 beantragt, jedoch erst im Folgejahr berechnet und ausgezahlt 
werden konnten, wurde eine Rückstellung in Höhe von 2.350.515,91 Euro gebildet. 
Die Höhe des Beihilfeumlagesatzes für die aktiven Beamt*innen wurde für 2020 aufgrund 
des Vorjahresergebnisses angepasst und von 7,64 % auf 7,24 % gesenkt. Dadurch waren 
die Umlagen für diesen Personenkreis um rund 180.000,00 Euro niedriger als 2019. Gegen-
über dem Planwert ist eine Unterschreitung von rund 431.000,00 Euro festzustellen.  
Das Ergebnis der anderen satzungsmäßigen und sonstigen betrieblichen Erträge sind um 
265.116,14 Euro höher als im Erfolgsplan.  
Die Einnahmen im Bereich der Medikamentenrabatte wurden in Höhe von 200.000 Euro kal-
kuliert. Erstattet wurden jedoch 268.674,20 Euro durch die Zentrale Stelle zur Abrechnung 
von Arzneimittelrabatten (ZESAR). Erstattungen aus Schadenersatzforderungen erfolgten in 
Höhe von 103.913,30 Euro (Erfolgsplan 70.000,00 Euro). 
Die Kostenerstattungen waren rund 163.400,00 Euro höher als im Erfolgsplan veranschlagt. 
Dies liegt hauptsächlich wie auch im Jahr 2019 an der deutlich gestiegenen Anzahl der bear-
beiteten Beihilfeanträge der Lehrer*innen.  
Sonstige betriebliche Erträge ergaben sich aus Erstattungen des Personalamtes für Ausbil-
dungsleistungen sowie ein Guthaben aus Stromkosten. Es wurden auch in geringem Maße 
Verzugszinsen durch Medikamentenhersteller gezahlt. Diese waren nach Abschluss von 
Streitverfahren zu zahlen, in denen zunächst die Gewährung von Medikamentenrabatten ab-
gelehnt wurde. 
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sind nur im Centbereich erwirtschaftet worden.  
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 635.713,14 Euro. Sie beinhalten außer 
den Aufwendungen für Bürobedarf, Kommunikation und Dienstleistungen auch Aufwendun-
gen für EDV und die Kosten für die Scanstelle des Landes NRW in Detmold. Der Gesamtbe-
trag der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegt rund 380.700,00 Euro unter dem im Er-
folgsplan ausgewiesenen Betrag. Dies liegt in der Hauptsache an kalkulierten Kosten für den 
Umzug in das Dienstgebäude am Parkgürtel, die nicht in Anspruch genommen wurden. Der 
Umzug hat Ende April 2021 stattgefunden. 
 
3. Personalaufwand 
Zum Stand 31.12.2020 waren bei der Beihilfekasse insgesamt 30 Mitarbeiter*innen tätig, da-
von 14 in Teilzeit. 
Im zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe nehmen zum Bilanz-
stichtag darüber hinaus 7 Mitarbeiter*innen neben Aufgaben für die Zusatzversorgungskasse 
auch solche für die Beihilfekasse wahr. Der aus diesem Bereich auf die Beihilfekasse entfal-
lende Beschäftigtenstand beträgt umgerechnet auf Vollzeitstellen zum Stichtag 2,22. 
Unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigungen und der Beschäftigungsanteile im zent-
ralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe ergibt sich umgerechnet auf 
Vollzeitstellen zum 31.12.2020 ein Beschäftigtenstand (Beamt*innen sowie Beschäftigte, 
ohne Auszubildende) von 28,45 und ist somit gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. 
Die Personalaufwendungen werden durch das Personal- und Verwaltungsmanagement der 
Stadt Köln ausgezahlt. Die Beihilfekasse erstattet dieser Stelle die Aufwendungen in entspre-
chender Höhe. 
Die folgende Tabelle vergleicht das Ergebnis 2020 mit dem Erfolgsplan und dem Ergebnis 
aus dem Jahr 2019:

4 
 Ergebnis 2020 
Euro 
Plan 2020 
Euro 
Ergebnis 2019 
Euro 
Löhne und Gehälter 1.480.957,94 1.536.175,45 1.373.199,80 
Soziale Aufwendungen 207.100,33 260.771,53 229.894,99 
Altersversorgung und Unterstützung 332.906,53 185.000,00 575.213,09 
Sonstige Personalnebenkosten 324,92 450,00 600,00 
 2.021.289,72 1.982.396,98 2.178.907,88 
 
Der Gesamtaufwand für die Personalkosten ist etwas höher als im Erfolgsplan kalkuliert, liegt 
jedoch unter dem Ergebnis von 2019. 
 
4. Entwicklung im Jahr 2020 
Für das Jahr 2020 ist zu verschiedenen Entwicklungen in der Beihilfekasse zu berichten.  
Die Zahl der Beihilfeanträge ist gegenüber den Vorjahren weiter massiv gestiegen und liegt 
erstmals bei mehr als 100.000 Stück. Auch die Anzahl der eingereichten Belege steigt konti-
nuierlich. Die im Rahmen der laufenden Digitalisierungsstrategie im April 2018 eingeführte 
Beihilfe App hat sich weiter bewährt. Die überwiegende Anzahl der Anträge wird mittels dieser 
elektronischen Schnittstelle gestellt.  
Die für den Stellenplan 2020/2021 beantragten neuen Stellen konnten mangels geeigneter 
Bewerbenden nur teilweise neu besetzt werden. Daneben ist es aus verschiedenen Gründen 
zu neuen Fluktuationen gekommen. Darüber hinaus sind diverse Langzeiterkrankungen ein-
getreten. Dennoch konnte die durchschnittliche Bearbeitungszeit aufgrund des außerordentli-
chen Engagements der Mitarbeitenden auf durchschnittlich 19 Tage begrenzt werden. Hier hat 
sich auch die seit Herbst 2019 realisierte volle Besetzung der Servicebereichsleitungen positiv 
ausgewirkt. Die Anordnung von Überstunden wurde seit Mitte 2020 deutlich reduziert und im 
Ergebnis in Abstimmung mit dem Personal- und Verwaltungsmanagement und dem Amt für 
Recht, Vergabe und Versicherungen auf zwei Tarifbeschäftigte begrenzt. Die Prüfung der seit 
dem Jahr 2018 geleisteten Überstunden durch das Rechnungsprüfungsamt hat bisher keine 
Auffälligkeiten ergeben. Der abschließende Prüfbericht bleibt abzuwarten. Die durchschnittli-
che Bearbeitungszeit steigt seit Mitte 2020 kontinuierlich an und hat inzwischen 2 7 Tage er-
reicht.  
Im Weiteren ist das Projekt „Einführung einer Schwerpunktsachbearbeitung“, das Bestandteil 
der Verwaltungsreform ist, hervorzuheben. Das Projekt konnte im Jahr 2020 in Zusammenar-
beit mit dem Personal- und Verwaltungsmanagement deutlich weiter entwickelt und im Som-
mer 2021 abgeschl ossen werden. Hierbei wurden eine Neuorganisation mit der Einführung 
einer Spezialisierung in den kostenintensiven Leistungsarten Pflege, Krankenhaus und Zahn-
behandlung sowie neue Strukturen hinsichtlich der Bewertung der Stellen umgesetzt. Effekte 
hinsichtlich einer Effizienzsteigerung sowie einer Qualitätsoptimierung sind für die Jahre 2022 
ff. zu erwarten.  
Zu dem neuen vom Land NRW entwickelten Fachverfahren IBSY.NRW, dass eine Fortent-
wicklung des bei der Umstellung auf die digitale Akte im Jahr 2012 eingeführten Verfahrens 
BeihilfeNRWplus darstellt, sind aufgrund von Verzögerungen beim Land NRW keine Fort-
schritte festzustellen. Das Verfahren soll zusätzliche Funktionalitäten, wie die Direktverarbei-
tung und den zentralen Druck bieten. Eine konkrete neue zeitliche Perspektive wird derzeit mit 
dem Land NRW erarbeitet.  
Im Rahmen der seit Einführung des Verfahrens vollautomatisiert ablaufenden Abwicklung 
des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) konnten im Jahr 2020 Arzneimittelra-
batte in Höhe von 268.674,20 Euro vereinnahmt werden. Von dem Abschluss einiger 
Rechtsstreitigkeiten zwischen der Zentralen Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten 
(ZESAR) und verschiedenen Arzneimittelherstellern hat die Kasse profitiert und entspre-
chende Beträge vereinnahmt.

5 
Das auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 eingerichtete Gebietszentrum 
konnte weiter ausgebaut werden. Inzwischen sind in dieser interkommunalen Kooperation 17 
Kommunen und Kreise mit über 34.000 Beihilfeberechtigten angeschlossen worden. Im 
Laufe des Jahres 2021 soll noch der Rhein-Sieg-Kreis angeschlossen werden. Die Koopera-
tion wirkt sich weiter finanziell und funktional positiv aus. Es ist absehbar, dass das Gebiets-
zentrum auch bei Einführung des neuen DV-Verfahrens IBSY.NRW mindestens für zwei wei-
tere Jahre benötigt wird.  
Das Risikomanagement ist inzwischen zu einem festen Bestandteil der Kasse geworden. 
Neue wesentliche Betrugsfälle sind bisher nicht aufgetreten. In dem aus dem Betrugsverfah-
ren im Jahr 2013 resultierende Schadenersatzverfahren gegen den behandelnden Arzt ist 
die Kasse unterlegen. Auf eine weitere Verfolgung der Ansprüche in Höhe von etwa 2 Millio-
nen Euro wurde daher mit der Entscheidung des Rates vom März 2021 mangels Erfolgsaus-
sichten sowie der zu erwartenden Kosten verzichtet.  
Im Jahr 2021 ist bis zur Erstellung dieses Lageberichtes eine weitgehend planmäßige Ent-
wicklung der Beihilfekasse festzustellen. Es ist festzustellen, dass nach der COVID-19-
Pandemie wie erwartet erhebliche Nachholbedarfe bestehen. Die Anzahl der Beihilfeanträge 
sowie der eingereichten Belege steigen ebenso wie die Beihilfeaufwendungen wieder deut-
lich an. Risiken hinsichtlich der Übernahme etwaiger zusätzlicher Kosten aus der COVID-19 
Pandemie haben sich bisher nicht realisiert.  
 
Köln, den 30.06.2021 
 
Thomas Blaeser 
Geschäftsführer

Beschlussvorlage Rat

3717 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/1100/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3379/2021 
Freigabedatum 
 25.10.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln 
2020 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Beihilfekasse der Stadt Köln für das 
Wirtschaftsjahr 2020 fest und entlastet den Kassenleiter. 
 
Der Jahresüberschuss 2020 wird an die Stadt Köln abgeführt. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch 
Verrechnung mit künftigen Umlagezahlungen. 
 
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.11.2021 
Finanzausschuss 06.12.2021 
Rat 14.12.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln vom 27.11.2015 gelten für die Wirtschafts-
führung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen (EigVO) sinngemäß. Nach § 21 EigVO hat die Kasse für den Schluss eines jeden 
Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss sowie nach § 25 EigVO einen Lagebericht, welcher zusätz-
lich einen Überblick über den Geschäftsverlauf und die Lage der Kasse gibt, aufzustellen. Der Jah-
resabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. 
Der von der Kasse aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 wurde dem Rech-
nungsprüfungsamt satzungsgemäß vorgelegt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind dem 
Rat der Stadt Köln zusammen mit dem Prüfungsergebnis bis spätestens 31.12. des auf das Wirt-
schaftsjahr folgenden Jahres vorzulegen. Der Rat stellt den geprüften Jahresabschluss und den La-
gebericht nach § 15 Absatz 3 Satz 4 der Satzung der Beihilfekasse fest und beschließt über die Ent-
lastung der Kassenleiterin/des Kassenleiters.  
Das Prüfergebnis inklusive Jahresabschluss und Lagebericht liegt der Vorlage als Anlage bei.  
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 
2020 der Beihilfekasse der Stadt Köln enthält folgenden Bestätigungsvermerk: 
„Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung, La-
gebericht) unter Einbeziehung der Buchführung der Beihilfekasse für das Geschäftsjahr 01.01. bis 
31.12.2020 geprüft. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage der einschlägigen Vorschriften der EigVO 
NRW und der entsprechenden handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Prüfung führte zu keinen Be-
anstandungen, die die Erteilung des Bestätigungsvermerkes in Frage stellen. Der Lagebericht gibt 
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Beihilfekasse und stellt die Risiken der künf-
tigen Entwicklung zutreffend dar. 
Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung 
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes 
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse der Stadt Köln. Die Entlastung des 
Kassenleiters der Beihilfekasse wird empfohlen.“ 
Die vorgelegte Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Wirtschaftsjahr 2020 einen Jahresüber-
schuss in Höhe von 2.161.939,70 Euro aus. Die große Differenz zum Ergebnis des Vorjahres 
(294.406,55 Euro) resultiert aus den aufgrund der Pandemie weniger erfolgten Arzt-, Krankenhaus- 
und Reha-Behandlungen und den damit verbundenen gesunkenen Beihilfeaufwendungen. 
Zu weiteren Details wird auf die Anlagen verwiesen. 
 
Anlagen

Anlage 4 Inventar BHK 2020

3400 Zeichen

Inventar Beihilfekasse
Stand: 31.12.2020
Übersicht
Gruppe Gruppenbezeichnung Ansch.-Wert Zugänge Abgänge Ansch.-Wert Restwert Zugänge Abgänge Abschr. Restwert
01.01.2020 2020 2020 31.12.2020 01.01.2020 2020 2020 2020 31.12.2020
1. Schränke/Regale 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
2. Schreibtische/Tische 1.376,81 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.376,81 Euro 353,28 Euro 0,00 Euro 105,88 Euro 247,40 Euro
3. Stühle 990,10 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 990,10 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
4. Sonst. Einrichtungsgegenstände 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
5. Rechen-/Schreibmaschinen 1.735,72 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.735,72 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
6. ADV-Geräte 50.049,11 Euro 1.423,41 Euro 0,00 Euro 51.472,52 Euro 23.443,50 Euro 1.423,41 Euro 0,00 Euro 15.629,38 Euro 9.237,53 Euro
7. Sonstige technische Geräte 2.647,09 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2.647,09 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
8. Sonstiges Inventar 256,88 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 256,88 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
Summe 1 - 8 57.055,71 Euro 1.423,41 Euro 0,00 Euro 58.479,12 Euro 23.796,78 Euro 1.423,41 Euro 0,00 Euro 15.735,26 Euro 9.484,93 Euro
9. GWG Anschaffungsjahr 2009 1.877,98 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.877,98 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
10. GWG Anschaffungsjahr 2010 829,89 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 829,89 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
11. GWG Anschaffungsjahr 2011 3.755,97 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3.755,97 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
12. GWG Anschaffungsjahr 2012 37.170,27 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 37.170,27 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
13. GWG Anschaffungsjahr 2013 1.018,85 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.018,85 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
14. GWG Anschaffungsjahr 2014 334,75 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 334,75 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
15. GWG Anschaffungsjahr 2015 487,55 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 487,55 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
16. GWG Anschaffungsjahr 2016 2.359,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2.359,00 Euro 471,80 Euro 0,00 Euro 471,80 Euro 0,00 Euro
17. GWG Anschaffungsjahr 2017 2.174,85 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2.174,85 Euro 869,94 Euro 0,00 Euro 434,97 Euro 434,97 Euro
18. GWG Anschaffungsjahr 2018 1.688,33 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.688,33 Euro 1.012,99 Euro 0,00 Euro 337,67 Euro 675,32 Euro
19. GWG Anschaffungsjahr 2019 3.182,70 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3.182,70 Euro 2.546,16 Euro 0,00 Euro 636,54 Euro 1.909,62 Euro
20. GWG Anschaffungsjahr 2020 0,00 Euro 9.019,97 Euro 0,00 Euro 9.019,97 Euro 0,00 Euro 9.019,97 Euro 1.803,99 Euro 7.215,98 Euro
Summe 9 - 18 54.880,14 Euro 9.019,97 Euro 0,00 Euro 63.900,11 Euro 4.900,89 Euro 9.019,97 Euro 0,00 Euro 3.684,97 Euro 10.235,89 Euro
Summe Geschäftsausstattung 111.935,85 Euro 10.443,38 Euro 0,00 Euro 122.379,23 Euro 28.697,67 Euro 10.443,38 Euro 0,00 Euro 19.420,23 Euro 19.720,82 Euro
0. Software 249,07 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 249,07 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
Immat. Vermögensgegenstände 249,07 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 249,07 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
Gesamtsummen 112.184,92 Euro 10.443,38 Euro 0,00 Euro 122.628,30 Euro 28.697,67 Euro 10.443,38 Euro 0,00 Euro 19.420,23 Euro 19.720,82 Euro
Anschaffungswerte Buchwerte
Anlage 4

Beratungsverlauf (3)

29.11.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2021 Finanzausschuss
TOP 10.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2021 Rat
TOP 10.22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3379/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.10.2021
Erstellt
22.09.2021 13:54