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3917/2018

Beantwortung einer Anfrage der FDP Fraktion AN/1358/2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 03.12.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 06.12.2018, TOP 11.2.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6083 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56/560 
 
Vorlagen-Nummer  03.12.2018 
 3917/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.12.2018 
 
Beantwortung einer Anfrage der FDP Fraktion AN/1358/2018 
 
Wohngeld statt Sozialwohnungen  
 
 
Die FPD Fraktion stellt anlässlich der Mitteilung der Verwaltung Nr. 3213/2018 „Wohngeld – Bericht 
über die aktuelle Entwicklung“ in der Ausschusssitzung vom 06.11.2018 folgende Fragen:  
 
1. Frage: 
Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung zur Fehlbelegung in Köln? 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Hierzu liegen der Verwaltung keine konkreten Erkenntnisse vor, eine Einschätzung kann nicht abge-
geben werden. Die derzeitige Rechtslage gibt der Verwaltung keine Grundlage für eine Überprüfung 
der ursprünglichen Wohnberechtigung, die aufgrund von Einkommenserhöhung oder auch Verände-
rung der Haushaltsgröße entfallen kann. 
 
Die Landesregierung NRW hat eine entsprechende Anfrage wie folgt beantwortet: Seit der Abschaf-
fung der früher in Nordrhein-Westfalen gesetzlich geregelten „Fehlbelegungsabgabe“ liegen dazu 
keine Daten und Vergleichszahlen vor.  
Die Zahlen aus der Erhebungszeit der Ausgleichszahlung bzw. Fehlbelegungsabgabe bis 2006 erlau-
ben nur sehr eingeschränkt Rückschlüsse. Rechnerisch ergab sich für Köln zuletzt eine Fehlbeleger-
quote von 11,3 %. Allerdings setzte die Leistungspflicht erst ab einer Überschreitung der Einkom-
mensgrenze um mehr als 20 % ein; große Wohnungsbestände (Chorweiler, Seeberg-Nord, Finken-
berg u.a.) waren von der Erhebung ausgenommen.  
 
 
2.  Frage: 
Was unternimmt die Stadt Köln, um das allgemeine Preisniveau für Baugrundstücke und Bau-
kosten zu senken? 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Um das wohnungspolitische Ziel der Stadt Köln zu erreichen, wurde 2014 erstmals das Kooperative 
Baulandmodell eingeführt. Mit der Anwendung des Modells im Rahmen von Bebauungsplanverfahren 
werden Planungsbegünstigte unter klar definierten Rahmenbedingungen verpflichtet, einen Teil der

2 
 
zu bauenden Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten. Darüber hinaus wer-
den sie angemessen an den erzeugten Infrastrukturkosten beteiligt.  
Bei der Quote von 30% handelt es sich im Rahmen dieses Modells um eine vom Rat der Stadt Köln 
beschlossene Mindestangabe für die Errichtung öffentlich geförderten Wohnungsbaus eines Vorha-
bens. Es können aber durchaus bis zu 100 % an geförderten Wohnungen entstehen. Insbesondere 
Wohnungsbaugenossenschaften und -gesellschaften, deren Aufgabe es ist, ihre Bewohner mit be-
zahlbarem Wohnungsbau zu versorgen, errichten oftmals deutlich mehr als die vorgegebenen 30 %.  
Es ist zu erwähnen, dass das Modell erst seit 2014 und in seiner fortgeschriebenen Fassung seit 
2017 angewandt wird. Aufgrund der zeitintensiven und mehrjährigen Bebauungsplanverfahren sind 
die Auswirkungen des Kooperativen Baulandmodells erst langsam ablesbar. Eine preisdämpfende 
Wirkung auf die Grundstücke ist jedoch schon jetzt sichtbar. Durch konsequente Anwendung des 
Modells steigt die Anzahl an zu errichtenden Wohneinheiten im geförderten Segment und der Be-
stand lässt sich langfristig wieder erhöhen. 
Neben diesem planungsrechtlichen Ansatz wurde durch den Rat der Stadt Köln am 22.09.2016 die 
Modalitäten der Vergabe städtischer Grundstücke neu geregelt. Seitdem sind Höchstpreisvergaben 
auf wenige Ausnahmefälle beschränkt, bei denen entweder keine stadtentwicklungspolitischen Ziele 
der Stadt Köln betroffen sind, es sich um nicht rentierliche Objekte handelt oder keine anderen geeig-
neten Zuschlagskriterien gegeben sind. Regelfall der Vergabe städtischer Grundstücke ist die sog. 
Konzeptausschreibung bei der einerseits die Preiskriterien auf maximal 30% gedeckelt sind und zum 
anderen auch Anreize für preiswertes Bauen geschaffen werden. Letzteres betrifft Objekte, die an 
Endnutzer veräußert werden sollen, die Möglichkeit bestimmte Ausbauarbeiten in Eigenleistung er-
bringen zu können oder bei zu vermietenden Objekten die Verpflichtung, sozial geförderten oder 
preisgedämpften Wohnraum zu schaffen.  
 
3.  Frage: 
Was unternimmt die Stadt Köln, um – beispielsweise über den Deutschen Städtetag - auf Bun-
des- und Landesebene die aktuellen Regelungen zum Wohngeldbezug zu reformieren? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Stadt Köln nimmt die Aufgabe „Wohngeld“ als Pflichtaufgabe wahr. Das Wohngeldgesetz ist ein 
Bundesgesetz, die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte durch den Bund und die Länder. In dieser Struk-
tur hat die Stadt Köln nur geringe Möglichkeiten auf die gesetzlichen Regelungen Einfluss zu neh-
men. Der Unterarbeitskreis Wohngeld des Deutschen Städtetages setzt sich sehr aktiv und nachhaltig 
für Verbesserungen im Wohngeldrecht ein. Bei den Vertretern aus den einzelnen Mitgliedsstädten 
handelt es sich um Personen, die tagtäglich mit der praktischen Umsetzung des Wohngeldgesetzes 
betraut sind und daher aus eigener Erfahrung die Auswirkungen, Stärken und Schwächen des Wohn-
geldgesetztes kennen.  
Neben der Dynamisierung sind eine angemessene Berücksichtigung der Heizkosten und eine Verein-
fachung des Wohngeldrechts Dauerthemen. Trotz vielfältiger Bemühungen ist es bisher nicht gelun-
gen eine Dynamisierung der Berechnungsfaktoren zu etablieren. Durch die (alte) Bundesregierung 
wurde im Sommer 2017 im Zusammenhang mit dem Wohngeld- und Mietenbericht gegenüber der 
Presse die Dynamisierung als erforderlich beurteilt. Tatsächlich ist bisher keine konkrete Umsetzung 
erfolgt. Geplant ist allerdings eine Änderung des Wohngeldgesetzes zum 01.01.2020 vorzunehmen, 
über die Inhalte liegen noch keine Informationen vor.  
Die im Gesetzgebungsverfahren regelmäßig durchgeführte Verbändeanhörung bietet die Möglichkeit 
über den Deutschen Städtetag zu den beabsichtigten Änderungen Stellung zu nehmen. Die Stadt 
Köln wird sich weiterhin innerhalb des Unterarbeitskreises Wohngeld des Deutschen Städtetages 
aktiv einbringen um eine Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen zu erreichen. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

06.12.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.2.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3917/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
03.12.2018
Erstellt
26.11.2018 14:44